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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 31.12.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 080 Sontheim: Lärm u.a.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


eine Bürgerin beklagt sich über Belästigungen in Sontheim.

Wörtlich:

Ich habe Ihre Anfrage (über die Zustände in der Nordstadt ) gelesen und auch in Sontheim besonders in der Robert-Bosch-Str. wird es immer schlimmer, jeder meint wohl er könne machen was er wolle. Lkw Fahrer, die ihren Müll zum Fenster rausschmeißen, Autos die hier auf der Strasse oder am Jugendhaus laute Musik hören müssen.
Ständig diese Huperei . Die Stadt Heilbronn hat mit einem einzigen Schild (Gewergebiet) aus dieser Strasse eine Hölle gemacht.
Ich weiß jetzt nicht, wie es in anderen Stadtteilen ist, hier in Sontheim werden jetzt schon Sylvester-Böller gezündet. (Gestern ging es den ganzen Tag bis nachts um 2 Uhr und heute wieder schon ab 10Uhr. Wir haben hier zwei Polizeistationen, da frage ich mich schon ob das nicht gehört wird? Oder haben hier manche Bürger Sonderrechte?
Ich finde es einfach rücksichtslos den Älteren sowie denn Bürgern mit Hunden gegenüber. Am Sylvesterabend stellt man sich ja darauf ein.
Aber Tage vorher und Wochen nachher diese Böllerei finde ich einfach unverschämt. Für die Stadt heißt wohl  die Devise je mehr Lärm umso besser .
Ich würde mir wünschen das es für private Personen endlich verboten wird .

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.1.2017

Eingang nach 26  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  Beim Auftreten von Lärmbelästigungen sollte umgehend ein konkreter Hinweis an die Polizei erfolgen, die dann ggfs. vor Ort über Maßnahmen entscheiden kann.

Gemäß der 1. Sprengstoffverordnung dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Dies war beim Jahreswechsel 2017/2018 der Fall.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrann werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Abbrennen außerhalb dieser Zeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner
Ordnungsamt

 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 29.12.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 079 Nordstadt-Zustände

Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger beklagen sich über Störungen der Weihnachtsruhe in der Nordstadt.

 

Wörtlich:

Weihnachten wird mit Füßen getreten - heute in der Nordstadt, morgen überall.

Gestern, 24.12.2017 nach 22:00 Uhr:
Kinderbanden (alles Nichtdeutsche) toben bis nach 01:00 Uhr in den
Straßen, in einer Kneipe laute Kneipen/Straßengesspräche, Huperei beim
An- und Abfahren bis 03:00 Uhr, alles Nichtdeutsche, nirgends Weihnachtruhe.

Heute (25.12.) nacht wieder tobende Kinder, gerade wieder Huperei.

Am Nachmittag heute (25.12. Weihnachtsfeiertag) 2 mal hupende türkische
Hochzeitskolonnen durch die Weinsberger Str. gefahren. Wehe den
Restdeutschen, wenn "die" in 20 Jahren die Mehrheit in unserem Land haben.
 

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu diesen offensichtlich über Jahre anhaltenden Zustände in der Nordstadt ab und wie wird sie endlich für Abhilfe sorgen?


2. Wie wird die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, daß in diesem Stadtbezirk für die Silvesternacht und das Neujahrsfest dort zu erwartende derartige besondere Auswüchse unterbunden werden?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.1.2017

Eingang nach 25  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> mit Schreiben vom 29.12.2017 baten Sie die Verwaltung um Stellungnahme zu verschiedenen Vorfällen, die am 24. und 25.12.2017 von der Bürgerschaft in der Nordstadt festgestellt wurden.

Für die Beseitigung von gemeldeten Störungen außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung ist grundsätzlich die Landespolizei zuständig. Wir haben daher das Polizeirevier Heilbronn um Stellungnahme gebeten.

Am 24.12.2017 ging gegen 01 :30 Uhr eine Meldung wegen Ruhestörung in der Nordbergstraße bei der Polizei ein. Diese betraf eine Feier in der Silcherstraße. Nach dem die Polizei die Beteiligten zur Ruhe ermahnte, wurde keine weitere Störung gemeldet. Sonstige Meldungen, welche den 24. und 25.12.2017 betrafen, sind bei der Polizei nicht verzeichnet. 

 

Freundliche Grüße

Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 29.12.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 078 Hirschstraße 40

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Schreiben vom 28.12.2017 erhielten Mitglieder des Gemeinderates ein ausführliches Schreiben zum Komplex der Baugenehmigung Hirschstraße 40 mit Nachfragen, die demnach auf ungewöhnliche Bedingungen bei der Erteilung der Baugenehmigung schließen könnten.

Die Stadtverwaltung hat sich bislang stets auf geltendes Planungsrecht berufen und eine erwünschte Bebauungsplanänderung, die eine reduzierte Belastung des Umfeldes zur Folge gehabt haben könnte, abgelehnt.

Auch der Bauausschuß folgte schließlich nicht unerwartet dieser Vorgabe.

Auffällig ist nun, daß laut o.g. Schreiben in einem  Protokoll zur Informationsveranstaltung vom 21.12.17 stehen soll, daß das Neubauvorhaben in dieser Größenordnung nur genehmigt wurde, da Mietwohnungen entstehen.

Offensichtlich wollte der Bauträger größere Eigentumswohnungen zum Weiterverkauf bauen, was weniger Wohnungen und damit eine geringere Belastung für das Umfeld bedeutet hätte.


Wir fragen die Stadtverwaltung dazu unter Einbeziehung der im o.g. Schreiben gemachten Fragen:


1.  Trifft es zu, daß der Bauträger, der demnach eigentlich größere Eigentumswohnungen zum Weiterverkauf bauen wollte, nur unter der Bedingung soziale Mietwohnungen zu errichten, die Baugenehmigung erhalten?

 

2. Wie wäre dies auf Grund des gültigen Bebauungsplans möglich?

 

3. Wie viele Wohnungen sahen die ersten Anträge auf Baugenehmigung an dieser Stelle vor?

4. Weshalb wurden ggf. solche Bedingungen nicht generell an Bauvorhaben der eigentlich für sozialen Wohnungsbau zuständigen städt. Wohnbaugesellschaft geknüpft - Gewinnmaximierung?

5. Wie lange ist die Bindung der Mietwohnungen und welche Förderungen fließen hier?


6. Gibt es Belegungsbindungen für die errichteten Mietwohnungen (Wohnberechtigungsschein)?


7. Welche andere mündlichen oder schriftlichen  Absprachen wurden im Zuge der Planung dieser Baumaßnahme in der Hirschstr.40  zusätzlich zwischen der Verwaltung und dem Bauträger für die Zukunft bei anderen Baumaßnahmen vereinbart?


8. Gibt die Stadt Heilbronn dem privaten Investor verbindliche Quoten für den Bau von Sozialwohnungen vor?


9. Warum werden nicht größere Wohnungen (Wohnfläche) geplant? Jede Verringerung der WE-Anzahl z.B. 18 WE auf 12 WE bei gleichem Baukörper entlastet die Anwohner.


10. Warum sind die Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Klima-Analyse nicht in dem Baugenehmigungsverfahren mit eingeflossen und warum wurde dies nicht berücksichtigt?

Hinweis: Auf der Planungshinweiskarte Seite 165 ist für Neckargartach keine weitere Bebauung aufgrund der klimatischen Situation zumutbar bzw. nicht mehr zugelassen. Gerade die Analyse widerspricht jegliche Argumentation in der erteilten Baugenehmigung vom 26.10.2017.


11. Warum wurde in der Baugenehmigung nicht die Auflage schriftlich fixiert, den Bewegungsverkehr auf dem beengten Hof Nr.40 durch einen Fachingenieur für alle Fahrzeuge der Bewohner einschließlich Anlieferfahrzeuge (Post, Hermes usw.) zu ermitteln?
Hinweis: Es gibt nur den einen 4 m breiten Ausgang (siehe Bild) zur öffentlichen Hirschstrasse. Keine zusätzliche Fußgängerwege vorhanden, Autos können nicht aneinander vorbei fahren. Wörtl. Resümee des Petenten: "Wenn Kinder hier auf der Fahrbahn durch Autos angefahren werden, tragen Sie die Mitschuld. Wie kann man so was nur genehmigen?"


12. Weshalb hat der Petent noch keine Antwort zum Thema Luftverschmutzung erhalten obwohl man ihm bis zum 24.12.17 antworten wollte?

Hinweis: Er war am 2.12.2017 in der OB-Bürgersprechstunde.


13. Sind noch weitere Baumaßnahmen hier geplant?
Hinweis: im Gespräch sollen noch 2 x 5 WE sein mit Zugang teilweise über die Hirschstraße.


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.1.2017

Eingang nach 19 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> in o.g. Bausache nehme ich auf Ihre Anfrage vom 29.12.2017 Bezug.

In Ihrer Anfrage haben Sie die Stadtverwaltung unter Verweis auf ein ausführliches Beschwerdeschreiben und die Vorsprache des unmittelbar betroffenen Angrenzers ... in meiner Bürgersprechstunde am 02.12.2017 zum einen auf mögliche Versäumnisse bei der Prüfung und Genehmigung des o.g. Bauvorhabens in der Hirschstr. 40 aufmerksam gemacht und diesbezüglich um eine zeitnahe Klärung und Rückmeldung an den Beschwerdeführer ersucht. Zum anderen haben Sie auf irritierende Aussagen in dem Ihnen und weiteren Mitgliedern des Gemeinderats vorliegenden Protokoll der Firma ... zur Informationsveranstaltung für die Anwohner am 21.12.2017 hingewiesen und aus diesem Anlass um weitere Auskünfte zu planungsrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der o.g. Bausache gebeten.

Nach Rücksprache mit dem Planungs- und Baurechtsamt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

• Informationsveranstaltung der Firma ... am 21.12.2017 und Protokoll;
Ihre Fragen zum sozialen Wohnbau und Absprachen (Fragen 1,2,4-8):

Wie bereits in meinem Antwortschreiben an die Anwohner-Interessengemeinschaft Hirschstraße vom 23.11.2017 verdeutlicht. möchte ich an dieser Stelle erneut klarstellen, dass es sich bei der Informationsveranstaltung am 21.12.2017 auf dem Baugrundstück Hirschstr. 40 um eine private Veranstaltung des Investors für interessierte Anwohner und politische Vertreter gehandelt hat. Für den Ablauf, die Inhalte und das Protokoll zur Veranstaltung war allein die Firma ... zuständig und verantwortlich. Die Inhalte und das Protokoll zur Veranstaltung wurden von der Firma ... daher auch nicht mit der Stadtverwaltung abgestimmt.

Wie Sie zu Recht bemängeln, enthält das von der Firma ... angefertigte Protokoll zur Info-Veranstaltung am 21.12.2017 missverständliche und zum Teil unzutreffende Aussagen. Auf die Mängel und die erforderlichen Korrekturen hat das Planungs- und Baurechtsamt die Firma ... umgehend hingewiesen. Missverständlich ist insbesondere die von Ihnen kritisierte Aussage in Ziffer 2 des Protokolls. Zu Ihren Fragen zur Thematik soziale Wohnraumförderung und den getroffenen Absprachen mit dem Investor möchte ich insofern folgendes klarstellen:

Beim Bauprojekt in der Hirschstr. 40 handelt es sich nicht um ein Projekt der sozialen Wohnraumförderung, das staatlich gefördert wird. Dementsprechend bestehen auch keine Belegungs- und Mietpreisbindungen. Im vorliegenden Fall fehlen hierfür auch die Grundlagen: Denn der soziale Wohnungsbau ist im geltenden Planungsrecht. das aus dem Jahr 1939 stammt, nicht verankert; zudem befindet sich das Baugrundstück in Privateigentum.

Zusagen und Vereinbarungen, die sich nicht aus dem geltenden Planungsrecht bzw. einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (insb. der Landesbauordnung BW (LBO), dem Baugesetzbuch (BauGB)) ergeben, wurden und werden gegenüber Investoren weder beim vorliegenden Bauprojekt noch bei anderen Bauvorhaben gemacht.

• Vorausgegangene Baugenehmigungen zum Baugrundstück Hirschstr. 40, Zahl der Wohneinheiten und Größe der Wohnungen (Fragen 3 und 9):

Für die Grundstücke Flst-t'k 1632, 1632/1, 1632/7 und 1632/8 an der Hirschstraße, die nun im Zuge des Bauvorhabens BGV16/0700 von der Firma ... mit Sitz in Oedheim bebaut werden, hatte das Planungs- und Baurechtsamt in den Jahren 2009 und 2011 in der Tat auch schon anderen Investoren (L.5. Wohnbau GmbH; Herrn 5ubasic) baurechtliche Genehmigungen für Wohnbauvorhaben erteilt. Diese Vorhaben, welche eine wesentlich geringere Anzahl von Wohneinheiten vorsahen, kamen jedoch nicht zur Ausführung; die Gründe für das Scheitern dieser Projekte sind der Stadtverwaltung nicht bekannt.

Zum aktuellen Wohnbauvorhaben ...:

Wie bekannt, gilt für das Baugrundstück folgendes Planungsrecht: Bebauungsplan 44A/l "Zückwolf-, Hirsch-, Schmales Gäßchen, Wimpfener Straße" vom 12.12.1939 i.V.m, der Ortsbausatzung 1939 (OBS) der Stadt Heilbronn. Vorgaben zur Anzahl der Wohneinheiten werden hier nicht getroffen. Die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung hält das geplante Bauvorhaben ein. Die geplante Anzahl von 18 Wohneinheiten ist daher zulässig. Zu einer Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten konnten die Stadtverwaltung den Investor ... demzufoige nicht verpflichten. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Zahl von 18 Wohnungen gegenüber den Nachbarn nicht rücksichtslos ist. Denn städtebauliche Spannungen und/bzw. eine Veränderung des Gebietscharakters stehen nicht zu befürchten. Abwehrrechte stehen den Angrenzern insofern nicht zu.
Die Wohnungsgröße kann im Übrigen planungsrechtlich generell nicht vorgegeben werden. Deren Bemessung steht insofern grundsätzlich im Ermessen des Bauherrn.

• Zur Frage 10 (Klima-Analyse):

Das Bauvorhaben BGV16/0700 wurde nach dem geltenden Planungsrecht genehmigt. Es wurde daher keine Klimaanalyse durchgeführt.

• Beschwerden und Widersprüche von Angrenzern, Fragen 11 und 12:

Der vom Bauvorhaben BGV16!0700 unmittelbar betroffene Angrenzer ... hat sich mit seinen Beschwerdeeingaben zu den Punkten Feinstaubbelastung, Müll, Verkehrssituation etc. im Dezember 2017 nicht nur erneut an mich und die Mitglieder des Gemeinderats gewandt, sondern auch beim Planunqs- und Baurechtsamt gegen die Baugenehmigung vom 26.10.2017 Widerspruch erhoben. Ob die Einwände des Angrenzers begründet sind, wird nun im Rahmen des förmlichen Widerspruchsveffahrens und des sich ggf. anschließenden Klageverfahrens vom Regierungspräsidium Stuttgart (Widerspruchsbehörde) und den Verwaltungsgeridhten eingehend geprüft.

Zum Punkt "Verkehrssituation" kann nach Abstimmung mit dem Amt für Straßenwesen folgendes mitgeteilt werden:

Die Erschließung des Baugrundstücks ist durch die Zufahrt an der Hirschstraße geslichert. Zwar weist die Grundstückszufahrt an der Einfahrt in der Tat nur eine Breite von 4 m auf. Da sich die Zufahrt jedoch nach 10 m wieder aufweitet und dann Begegnungsverkehr möglich ist, ist es vertretbar und auch möglich, dass über den benannten kurzen Streckenabschnitt, der nur einspurig befahrbar ist, bei den vorliegenden Sichtbeziehungen und bei gegenseitiger Rücksichtnahme ein geordnetes Ein- und Ausfahren in den Innenhof und die Tiefgarage des Bauvorhabens erfolgt. Im Bereich der Zufahrt ist nach Einschätzung des Amts für Straßenwesen auch keine Verkehrsballung zu erwarten. Die Organisation der Verkehrsabläufe im Inneren des Baugrundstücks ist im übrigen Sache des Bauherrn und privatrechtlich zu regeln. Eine Pflicht zu öffentlichen Vorgaben besteht insofern nicht.

Zu den im Rahmen meiner Bürgersprechstunde am 02.12.2017 vorgetragen Einwänden hat der Angrenzer ... inzwischen eine schriftliche Antwort erhalten. Mein diesbezügliches Antwortschreiben füge ich in Kopie bei.

• Weitere Baumaßnahmen im näheren Umfeld des Baugrundstücks, Frage 13:

Bekannt ist. dass auch auf dem in südöstlicher Richtung an das Baugrundstück angrenzenden Grundstück Flst-Nr. ... ein Wohnbauvorhaben realisiert werden soll (...).

Der erste Bauantrag (Eingang am 05.05.2017, Planung: 10 Wohneinheiten) konnte aufgrund planungsrechtlicher Verstöße nicht genehmigt werden. Der Bauantrag wurden jedoch überarbeitet und am 14.12.2017 neu eingereicht. Nun ist ein Wohnbauvorhaben mit 5 Wohneinheiten vorgesehen; die Erschließung erfolgt über die Wimpfener Straße. Ob das Vorhaben gen ehmigungsfähig ist, wird derzeit geprüft.

Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben schützenswerte Daten zu privaten Bauvorhaben enthält und diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel
Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 27.12.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 077 Unterkunftskosten


Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Sozialatlas 2017 (4. Fortschreibung) fragen wir an:


a) Wie vielen Leistungsbeziehern von Grundsicherung SGB XII + SGB II in Heilbronn reichen die gewährten Kosten der Unterkunft nicht zur Deckung Ihrer effektiven Mietkosten? (Wir bitten dazu die Verwaltung der Stadt Heilbronn um konkrete Angaben zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im ALG II + SGB XII - Bezug, die aus ihrem Regelsatz zu ihrer Miete dazu zahlen müssen, weil das Jobcenter + Sozialamt deren Unterkunftskosten nicht in voller Höhe anerkennt und übernimmt).

b) Wie viele Bedarfsgemeinschaften wohnen in Wohnraum, dessen Kosten über den städtischen Mietobergrenzen liegen. Basis: Schlüssiges Konzept der Stadt Heilbronn seit dem 01.09.2016.

c) Werden wegen besonderen persönlichen Voraussetzungen im Einzelfall  erhöhte Unterkunftskosten anerkannt, falls ja, in welchen und wie vielen Fällen (z.B. Moratorium bei Mietsenkungsverfahren und 10 % Aufschlag bei Neuanmietungen und Altmietverhältnissen)?.

d) Wird die Stadt Heilbronn als Träger der Grundsicherung abgestimmt mit dem Jobcenter und dem Sozialamt bis zur Vorlage neuer Mietobergrenzen keine neuen Mietsenkungs-Verfahren einleiten, da davon auszugehen ist, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft ansteigen und  folgt sie der Empfehlung der Sozialgerichte und erkennt bei Neuanmietungen + Altmieten im zeitlich längeren Bestand und bei älteren  (Bestandsmieten) „weitestgehend“ die Werte der jetzigen Mietobergrenzen zuzüglich 10 % an?

e) Wird künftig bei den anzuerkennenden Unterkunftskosten zwischen Angebotsmieten bei Neuanmietung und Bestandsmieten unterschieden? (Da es hier Unterschiede gibt, spielt dies künftig  bei der Festsetzung von angemessenen Kosten der Unterkunft eine wesentliche Rolle. Jeder Blick in eines der großen Wohnungssuchportale belegt überzeugend, daß es hier ganz gewaltige Unterschiede gibt).

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 21.12.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 076 Böckingen, Baustellen etc.

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den folgenden Punkten in einem Schreiben eines Bürgers ab, wörtlich:

Schaut eigentlich jemand vom Tiefbauamt bei der Baustelle „Böckinger Mitte“ vorbei?

In der Leonhardtstraße gibt es eine Baustellenausfahrt, aber ein Schild, das daraufhin hinweist, gibt es nicht!

In der Großgartacher Straße (Stadteinwärts) hat der Wind ein Schild umgeweht, es liegt seit mehr als einer Woche auf dem Boden!

Während der Hauptverkehrszeiten werden Fahrspuren gesperrt, teils sieht man nicht warum, teils um neue Markierungen anzubringen!

Rückstau bis zur Otto-Konz-Brücke! Ampelphasen sind dem Verkehrsfluss nicht angepasst; der Großgartacher Straße hat noch immer „Vorfahrt“ nach Schrankenöffnung!

Das Wohngebiet Schollenhalde muß mindestens 20.000 Einwohner haben, denn die Adolf-Alter-Straße ist regelmäßig blockiert!

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.1.2017

Eingang nach  28 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  - die Baustelle wird regelmäßig durch die Baubegleitung des Amtes für Straßenwesen und durch das mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro begangen. Auch das Bauunternehmen selbst führt Kontrollgänge im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht durch. Insbesondere zu Beginn des Jahres an den stürmischen Tagen fanden die Kontrollen in kurzen Zeitintervallen statt. Orkanartige Böen hatten an besagten Tagen zu nachvollziehbaren Ausnahmesituationen im Zusammenhang mit umgestürzter Verkehrssicherung geführt. Hierauf wurde jedoch kurzfristig reagiert.

Die Kennzeichnung der Baustellenausfahrt in der Leonhardstraße wird geprüft und ggf. wird diese veranlasst. Ebenso geben wir umgehend die Informationen, den Baustellenbereich auf umgefallene Beschilderungen etc, zu prüfen.

Die Baufirma hat die Anweisung erhalten, Bautätigkeiten, die mit der Inanspruchnahme des noch zur Verfügung stehenden Verkehrsraums verbunden sind, zu minimieren bzw. außerhalb der Hauptverkehrszeiten durchzuführen.

Die Ampelphase für den Verkehr aus der Grünewaidstraße in Richtung Bahnübergang wurde verlängert.
Der Linksabbieger von der Großgartacher Straße erhält natürlich keine Grünzeit mehr. Mit diesen Anpassungen wurde der Phasenablauf mit dem Bahneingriff nicht verändert und eine neue Abnahme durch das Eisenbahnbundesamt war nicht erforderlich.

Die Ampelsteuerung wurde mit vertretbarem Aufwand für die Bauphase angepasst.

Der Baustellenausweichverkehr in der Adolf-Alter-Straße ist bekannt. Eine über die Dauer der Bauzeit für die Verkehrslösung Sonnenbrunnen anhaltende Beeinträchtigung durch zusätzliches Verkehrsaufkommen kann nicht ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit wurden dort im vergangenen Jahr verschiedene Maßnahmen (z. B. das Setzen von Pollern) umqesetzt und auch zusätzliche Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 075 Bechtstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger beklagen sich über Belästigungen durch einen Gewerbebetrieb in der Bechtstraße.

Dort sei ein Vorgarten zum Autohandelsplatz umgewandelt worden, auf dem Fahrzeuge abgestellt würden.

Immer wieder käme es zu Verkehrsbehinderungen, u.a. durch zur Abwicklung haltenden Autotransportern.

 

Wir fragen dazu:

1. Liegt für diese Geschäftstätigkei in der Bechtstraße eine Erlaubnis vor;

2. welcher Bebauungsplan ist dafür gültig und

a) läßt dieser dieses Gewerbe zu,

b) welche Gewerbe sind dort erlaubt;

3. In welcher Weise wird die Stadtverwaltung für Abhilfe sorgen?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

 

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.12.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 074 Erlebnis Stadtbahn


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über  fehlende Farbe an Übergängen, wörtlich:

"Was mir und anderen Bewohnern Im Haselter und Anwohnern der B293  schon lange auffällt,  ist der desolate Zustand und die Verwahrlosung der Metallgeländer und Abgrenzungen an Bahnübergängen der Haselter - Siedlung ( insbesonders Helmholtzstrasse). Es sieht dort aus, wie auf einem Schrottplatz und wirft auf die Betreiber der Bahnlinie kein gutes Licht, besonders hinsichtlich BUGA 2019 Heilbronn. Mangelt es an Farbe ? Wie wäre es mit gelb – schwarz gestreift?"

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 8.12.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 073 Betteln und Sozialhilfe

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


im Streit um die Anrechnung von erbetteltem Geld auf die Hartz-IV-Bezüge eines Arbeitslosen in Dortmund (NRW)  darf jetzt ein Hartz-IV-Empfänger offiziell 204,50 Euro – die Hälfte seines Regelsatzes – im Monat einnehmen, ohne dass seine Bezüge gekürzt werden, siehe auch
Ruhrnachrichten", "Jetzt dürfen Hartz IV-Empfänger betteln gehen" etc.pp.

Wir fragen dazu:


1. Bezieher von SGB II (Hartz IV) und besonders Bezieher von SGB XII (Sozialhilfe im Alter) fragen sich: Wie wird hier in Heilbronn von den beiden Ämtern entschieden und/oder verfahren?

2. Besonders prekär ist hier die Situation für Bezieher von Sozialhilfe im Alter. Hier gibt es im Unterschied zu SGB II keinen Freibetrag von 100 € für Zuverdienste. Jeder der hier im Alter noch einer Arbeit nachgeht (obwohl keine Arbeitsobliegenheit besteht) muss sich einen Zuverdienst voll mit 30 % anrechnen lassen.

3. Ernsthaft: Müssen/sollen diese Personen jetzt in die Sülmerstraße gehen und betteln, damit sie keine Anrechnung erhalten?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am11.1.2018

Eingang nach 37 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> auf Ihre Anfrage vom 08.12.2017 zu o.g Thema möchten wir Ihnen folgende Informationen übermitteln.

Die Anrechnung von Einkommen sind in den Sozialgesetzbüchern 11 (Hartz IV) und im Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) gesetzlich normiert. Der Zufluss von Einkünften aus der Tätigkeit des Bettelns stellt grundsätzlich Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II und § 82 Abs.l Satz 1 dar.

Diesen Einkünften steht keine Gegenleistung gegenüber, sodass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes im Einzelfall geringe Beträge anrechnungsfrei bleiben können.

Mit freundlichen Grüßen
Bocher
Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 5.12.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.072 BuGa-Gradierwerk

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Heilbronner Stimme berichtet am 29.11.2017 darüber, daß anläßlich der Bundesgartenschau in Heilbronn ein Gradierwerk der Bäderstädte Rappenau, Wimpfen und Friedrichshall sogar dauerhaft im Campuspark aufgestellt werden soll.

 

Wir fragen dazu:


1. Weshalb wird eine solche Anlage nicht von den Südwestdeutschen Salzwerken (SWS) erstellt, die bekanntlich ebenfalls ein solches Gradierwerk in Bad Reichenhall in ihrem Besitz hat?


2. Hat die Stadtverwaltung Heilbronn als Mitbesitzer der SWS und Oberbürgermeister Harry Mergel als Aufsichtsratsvorsitzenden selbst kein derartiges Interesse daran, eines der bedeutendsten noch der Stadt als Sitz verbliebenen Unternehmens den Wirtschaftsstandort Heilbronn durch eine solche attraktive  entsprechende (Dauer-) Präsenz zu stärken?


3. Welche adäquate Alternative wird dafür auf der Bundesgartenschau 2019 durch die SWS geboten?


4. Inwieweit wird sonst anläßlich der Bundesgartenschau 2019 Wirtschaftsstandort Heilbronn über den Tellerrand hinaus genutzt, um drohende Standortverlagerungen zu verhindern und Neuansiedlungen zu fördern?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.12.2017

Eingang nach 7  Tagen

   könnte besser sein

<*> vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich des Gradierwerks, das auf der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 errichtet werden wird. Gerne beantworten wir Ihre Fragen:

 Hintergrundinfo: Die drei Kommunen Bad Rappenau, Bad Friedrichshall und Bad Wimpfen haben im Frühjahr 2017 bei der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH angefragt, ob das Interesse bestehe, ein Gradierwerk auf dem Gelände (temporär oder dauerhaft) zu errichten.

Nach Abstimmung wurde diese Idee positiv aufgenommen und in die Planungen der BUGA Heilbronn 2019 GmbH integriert. Der Campuspark wird als idealer Standort für das Gradierwerk empfunden, da hier unter dem Motto „Durchatmen und Bewegen“ für die Besucher ein besonderer (Wohlfühl-) Ort entsteht.

 Die SWS werden beim Projekt „Gradierwerk“ eingebunden. Aktuell laufen Abstimmungsgespräche mit den Südwestdeutschen Salzwerken (SWS) hinsichtlich der Unterhaltung des Gradierwerks. Die Stadt wird auch auf Schildern als Unterstützer des Projekts sichtbar sein.

Natürlich besteht Interesse daran, dass sich die SWS im Gelände der Bundesgartenschau vor einem Millionenpublikum präsentieren. Die SWS gehören auch zu den Hauptsponsoren der BUGA Heilbronn 2019 GmbH und werden in vielfältiger Weise medial und im Gelände dargestellt.

Die SWS werden sich zusätzlich zum Gradierwerk mit einem eigenen starken Beitrag im Geländeteil Inzwischenland präsentieren. Außerdem werden die SWS mit Fahnen, etc. im Gelände sichtbar präsent sein.

Zu den Sponsoren der BUGA Heilbronn 2019 GmbH gehören wichtige regionale Wirtschaftsunternehmen, die im gesamten Gelände mit Beiträgen präsent sind. Auch die Hochschulen leisten einen umfangreichen Beitrag. Im Geländeteil Wohlgelegen wird sich die Region ebenfalls umfassend präsentieren. Unter dem Slogan „Made in Heilbronn-Franken“  werden sich die WHF, Pro Region, das Handwerk, die IHK sowie der Landkreis Heilbronn gemeinsam den wichtigen Wirtschaftsthemen Cluster, Fachkräftemangel, Weltmarktführer, etc. annehmen und in einer Ausstellung präsentieren.

Mit freundlichen Grüßen
Referentin der BuGa-Geschäftsführung


i.A.Katharina Klein


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

 

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 5.12.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 071 Stadtbahn-Mängel

Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger beklagen sich erneut über Mängel der Stadtbahn.

Wörtlich: 

"Nach der Arbeit fahre ich um  17.05 h  mit der S 41/42 ab Haltestelle Industrieplatz HN zum  Hbf  HN. Nach meiner stehenden Tätigkeit hätte ich gerne die Möglichkeit , bis zum Eintreffen der Bahn und in der Bahn zu sitzen.

Warum gibt es dort nur eine!  Überdachung für FÜNF Sitzplätze Richtung Neckarsulm ? Bei der seltenen Gelegenheit dort zu sitzen, ist es dann nicht möglich, die ankommende Bahn zu sehen und man muss sich auf die elektr. Anzeige verlassen, die aus dieser Position nicht sichtbar ist und auch des Öfteren ausfällt. Ergänzende Lautsprecherdurchsagen, sind durch Strassenlärm unverständlich (betr. auch Durchsagen Hbf HN)

Es warten um diese Zeit gefühlte  15 -20 Personen bei jedem Wetter auf die Bahn in beide Richtungen. Zwar gibt es Sitzplätze in Richtung Heilbronn, welche aber nicht überdacht sind und bei Regen und Unwetter ungeschützt und deshalb nicht genutzt werden können.

Z. B. gibt es an der Haltestelle Berufschulzentrum HN-Böckingen  in beiden!  Richtungen ausreichend Überdachungen mit Sitzmöglichkeiten ."

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.12.2017

Eingang nach  11 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> die Haltsteile Industrieplatz ist im Durchschnitt nur mäßig frequentiert. die Haupteinstiegsrichtung ist Neckarsulm. Auf Ihre Anregung hin wurden zusätzliche Sitzmöglichkeiten geschaffen. Größere Fahrgastzahlen treten nur vereinzelt punktuell auf. Für den überwiegenden Teil des Tages reichen der Unterstand und die Sitzplätze aus, die Situation ist durchaus vergleichbar mit anderen ähnlich frequentierten Haltestellen.

An der Haltestelle Berufsschulzentrum sind die Bahnsteige jeweils seitlich angeordnet, deshalb ist an jedem Bahnsteig ein Unterstand vorhanden. Diese Haltestelle unterliegt einer erheblich höheren Frequenz als die Haltestelle Industrieplatz, weshalb auch die Überdachungen und die Anzahl der Sitzmöglichkeiten entsprechend größer sind. Dies reicht allerdings genauso wenig aus um den Spitzenbedarf abzudecken wie am Industrieplatz, da zu den Schulschlusszeiten teilweise weit über 100 Personen dort zusteigen. Das Verhältnis vom durchschnittlichen, tagesdurchgängigen Bedarf und punktuellen Bedarfsspitzen ist durchaus vergleichbar mit der Haltestelle Industrieplatz. Es ist nicht möglich, an allen Haltestellen den jeweils größten vorkommenden Bedarf mit Sitzgelegenheiten bzw. Überdachungen
vollständig abzudecken.

Ergänzend möchten wir noch darauf hinweisen, dass nahezu zeitgleich ab der Bushaltestelle Industrieplatz eine Fahrt der Linie 5 ebenfalls umsteigefrei zum Hauptbahnhof verkehrt (Abfahrt 17:06 Uhr).

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung
T. Elser


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.11.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 070 Hundestation

Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger beklagen sich erneut über die Hundekot-Ablagerungen am Feldwegrand oberhalb des Klingenberger Kindergartens.

Die Aufstellungeiner Hundekotstation sei bisher mit der Begründung "es liege nicht auf der Strecke der Straßenreinigung"  (Leerung der Mülleiner) abgelehnt worden.
Weiter wörtlich:
"Nun gibt es eine Bank auf dem Plateau bei den Weingärten entlang des Panoramas auf den Neckar mit einem Mülleimer, welcher ja sicherlich auch mal geleert werden muß. Könnte man nun eine Hundestation errichten?"
Ein Mittbürger zur Betreuung dieser Station sei auch schon gefunden.

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
Ursula Dagenbach-Auchter
Bezirksbeirätin
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.12.2017

Eingang nach 16  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>der von Ihnen beschriebene Papierkorb oberhalb des Klingenberger Kindergartens wird nicht
von der Stadtreinigung der Stadt Heilbronn geleert.

Die Leerungen übernimmt der dortige Anlieger.

Mit freundlichen Grüßen

Klenk

Betriebsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.11.201

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17. 069 Stadtbahn-Mängel


Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger beklagen sich über Mängel der Stadtbahn, wörtlich:

"Seit 3 Jahren fahre ich täglich morgens um 6.55 h  mit der S4 ab der Haltestelle  Berufsschulzentrum Richtung HN Hbf . Ich erlebe schon Wochen öfter Verspätungen (Ausfälle) der Züge, weshalb ich dadurch den Anschluss S 41/42 bis zur Haltestelle Industrieplatz HN verpasse. Auch stelle ich fest, dass manchmal zur Hauptverkehrszeit nur eine singuläre 3 er- Bahn eingesetzt wird . Diese ist völlig überfüllt, was dann natürlich auch zu Verspätungen führt. Unter solchen Bedingungen vergeht mir die Freude, öffentliche Verkehrsmittel  stressfrei zu benutzen! Eine Verbesserung wäre dringend erforderlich."

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
   

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.12.2017

Eingang nach  18 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  die Haltestelle Berufsschulzentrum gehört zur Eisenbahninfrastruktur der Albtal Verkehrsgesell­
schaft mbH, die auch die Verkehre durchführt. Wir haben deshalb den Sachverhalt mit der Bitte um
Antwort an die AVG weitergeleitet. Die Antwort der AVG geben wir nachstehend wieder:

"Die betreffende Fahrt ist im Abschnitt zwischen Leingarten und Heilbronn regelmäßig stark ausge­
lastet. Die Fahrgastzahlen liegen im Bereich von bis zu 260 bis maximal 300 Personen. Planmäßig
ist eine Doppeltraktion - also 2 Stadtbahnwagen - eingesetzt. Die derzeitige Situation der Fahr­
zeugverfügbarkeit ist wegen der vielen parallel laufenden Projekte (WLAN-Einbau, Rostsanierung)
und durch unfallbedingte Ausfälle sehr angespannt. Am 17.11. konnte nur 1 Fahrzeug eingesetzt
werden, was dann zu der beschriebenen Situation geführt hat, was wir sehr bedauern.

Hinsichtlich der Pünktlichkeit muss gesagt werden, dass diese Fahrt in gewissem Maße ver­
spätungsanfällig ist. Die Auswertung seit Schuljahresbeginn im September zeigt eine Ankunftsver­
spätung in Heilbronn Bahnhofsvorplatz von durchschnittlich 4 Minuten. Hintergrund sind Zugkreu­
zungen in Gemmingen, Schwaigern und in der Folge Konflikte bei der Überfahrt über den Westkopf
des Hauptbahnhofes zwischen Böckingen und dem Hauptbahnhof-Vorplatz. Hier macht sich das
fehlende 2. Gleis zwischen Leingarten und Schwaigern hauptursächlich bemerkbar. So kann es vor­
kommen, dass der Anschluss zur S42 (Abfahrt 07:04 Uhr) nicht immer erreicht wird. Ein Strecken­
ausbau zur Verbesserung der Pünktlichkeit ist in Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg in
Vorbereitung. Zum Jahresbeginn kommen zusätzliche neue Fahrzeuge im Gesamtnetz zum Einsatz, um die Situation zu entspannen."


Soweit die Antwort der AVG. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass parallel zur Stadtbahn um
06:52 Uhr ab der Haltestelle Sandhof in der Großgartacher Straße eine Fahrt der Linie 13 zum
Hauptbahnhof verkehrt, die alternativ genutzt werden kann. Ab Hauptbahnhof kann der Industrie­
platz auch mit den Fahrten der Linie 5 umsteigefrei erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung

T. Elser


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.11.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.068 Klinikparkplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger beklagen sich über
den Zustand des Parkplatzes Römerstraße (Klinikparkplatz).

Wörtlich:

"... Überall knöcheltiefe Wasserlachen.
Um da parken zu können, kann man ohne Gummistiefel nicht aussteigen.
Obwohl die Stadt über die angespannten Parkplatzprobleme weiß, ist man nicht in der Lage, diesen Platz wenigstens so zu richten, dass aller verfügbaren Raum auch genutzt werden kann. ..."


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
   

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.12,2017

Eingang nach 16  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  unsere Parkplätze werden regelmäßig kontrolliert und mit Schotter aufgefüllt.

Die Ausbesserung des Parkplatzes an der Römerstraße ist bereits in Auftrag gegeben.

Wir bitten um Verständnis, dass die Arbeiten aufgrund der hohen Anzahl an Schäden im Hauptverkehrsnetz nicht immer sofort durchgeführt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften und


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 18.11.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.067 Fahrradspur am Rathenau-Platz


Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger sehen die Bauarbeiten zu einer Fahrradspur von der Charlottenstr. in die Urbanstr. mit Verwunderung.


Wörtlich:

"Es war doch geplant, dass hier einmal ein Kreisverkehr kommen soll.
Warum dann jetzt noch diese Fahrradspur bauen?
Oder wurde der Umbau auf Jahrzehnte verschoben?

Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum man Radspuren direkt an die Hauptverkehrsstraßen baut.
Einmal sind die Abgase nicht gerade gesundheitsfördernd und zum anderen ist es doch zu gefährlich an solchen Straßen mit dem Fahrrad zu fahren.
Gibt es keine Möglichkeit, diese zwei Wege zu trennen?"


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
   

Antworten der Verwaltung

Eingang am11.1.2018

Eingang nach 53  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> richtigerweise erinnern sich Bürger an die seit geraumer Zeit vorliegenden Planungsentwürfe für einen Kreisverkehr Rathenauplatz (Die Umqestaltung zum Kreisverkehrsplatz ist in erster Linie aus städtebau­ lichen Gründen angedacht und im Ist-Zustand des Verkehrssystems nicht erforderlich - hierzu s.u.).
In jüngster Vergangenheit musste insbesondere neueren Entwicklungen im Heilbronner Stadtgebiet mit umfangreichen Umbau- und Neubaumaßnahmen des Straßennetzes Rechnung getragen werden.
Als Beispiele möchten wir die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau 2019 oder der Neuen Mitte Böckingen nennen. Insofern sieht auch die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Heilbronn vor dem Hintergrund der zuletzt erheblichen Investitionen und einem künftig nachhaltigen Investitions­ programm keinen Ausbau des Rathenauplatzes vor. Zudem kann derzeit kein konkreter Planungsansatz im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Verkehrs­ ströme verfolgt werden.
Im Zusammenhang mit der noch zu erwartenden Entwicklung des WoIlhausa­ reals spielen Aspekte wie die Auflösung des Einbahnsystems Wilhelm-jUrbanstraße bzw. die Bündelung des Verkehrs in der Urbanstraße eine für einen künftigen Kreisverkehr Rathenauplatz maßgebliche Rolle. Hieraus ergeben sich im Vergleich zu den derzeit vorliegenden Richtungsverkehren Änderungen, auf die der Rathenauplatz bzw. ein künftiger Kreisverkehr zwingend auszulegen wäre.
Die Anlage von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn entspricht den seit langem geltenden Richtlinien der Radverkehrsplanung und wird von Fachleuten dort gefordert, wo es die Abmessungen des Verkehrsraums zulassen. Auch die Stadt ist bestrebt dies umzusetzen.
Das Fahren im Seitenraum, dies sei in diesem Zusammenhang erwähnt, weist zahlreiche Gefahrenquellen wie z. B. Grundstückzufahrten oder das Que­ ren von Einmündungsbereichen auf, die häufig in Unfällen mit Radfahrern resultieren. Die mittlerweile realisierte Fahrradroute Süd wurde insbesondere vor diesem Hintergrund umgesetzt. Insofern die von Ihnen zitierten Aspekte Abgase und Gesundheit mit alternativen Routen bei der Rad­ routenplanung zusammenhängen, so möchten wir darauf hinweisen, dass die Hauptverkehrsachsen wie Urban- oder Charlottenstraße selbstverständlich auch für Radfahrer direkte und schnelle Verbindungen darstellen. Insofern sehen wir uns auch dort in der Pflicht eine entsprechende verkehrssichere Infra­ struktur für diese Verkehrsart bereitzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Herrmann
Stellv. Amtsleitung
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.11.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.066 Sozialwohnungen und Fehlbelegungen in Heilbronn

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


Günstiger Wohnraum wird in Heilbronn immer knapper.
Die stadteigene Stadtsiedlung verfügte angeblich (2015) über 1.500/2.900? Sozial-/ Gesamt-Wohnungen, Tendenz sinkend im Bereich Sozialwohnungen.

 

Wir fragen dazu:

1. Wieviel Wohnungen gibt es laut heutigem Stand in Heilbronn insgesamt und wieviel speziell davon Sozialwohnungen?

2. Wieviel sind Wohnungen, die mit einem max. Quadratmeterpreis bis zu  6,38 €/m² vermietet werden?

Anm.: Dies entspricht in etwa dem Mittelwert des Mietpreises, den Bezieher von SGB II und SGB XII nach dem neuen „Schlüssigen Konzept“  von der Stadt Heilbronn vergütet bekommen.


3. Wie schlüsseln sich diese Wohnungen auf gegliedert nach Wohnungsgrößen und Quadratmeter-Mietpreis?

Anm.: Wer bedürftig ist, braucht einen Wohnberechtigungsschein. Doch das wird offensichtlich nie wieder kontrolliert.                                                
Vermutung: zu viele „Gutverdiener“ in Sozialwohnungen? 
Diesen Schein gibt es für Menschen mit niedrigem Einkommen, und es werden immer mehr davon ausgestellt. 2014 ca. 650 Neuausstellungen + 1.750 registrierte Wohnungssuchende in der Warteliste der Stadtsiedlung. Wer einmal einen Wohnberechtigungsschein erhält, muss eine Bedürftigkeit später nicht erneut nachweisen. Aber wer keine Wohnung im laufenden Kalenderjahr erhält, muss den Wohnberechtigungsschein jährlich neu beantragen und sich auch wieder neu in die Liste der Wohnungssuchenden bei der Stadtsiedlung eintragen. Da bekannt ist, dass in der Stadtsiedlung der jährliche Wechsel an Mietwohnungen bei unter 80 Einheiten liegt, wird sich kaum jemand erneut registrieren und einen neuen WBS beantragen. Das ist Bürokratismus pur und kann von den Betroffenen nicht nachvollzogen werden, zumal es für diese auch erniedrigend ist.


4. Ist die Verwaltung bereit, das Problem in Heilbronn anzupacken, wie und in welchem Zeitfenster?

Anm.: Eigentlich wäre die Stadt in ihrem Geschäftsbereich „Soziales“  dazu verpflichtet, die Bedürftigkeit regelmäßig z.B. jährlich zu kontrollieren. 
Es ist schließlich bei Empfängern von Arbeitslosengeld und Hartz IV auch so, dass diese ihre Bedürftigkeit regelmäßig nachweisen müssen.                    
Tatsächlich verbietet auch kein Gesetz die Kontrolle der Wohnberechtigung.

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 21.12.2017

Eingang nach  40 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> Sie bitten in Ihrer eMail vom 11.11.2017 um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wieviel Wohnungen gibt es laut heutigem Stand in Heilbronn insgesamt und wieviel spezi­
ell davon Sozialwohnungen?

2. Wieviel sind Wohnungen. die mit einem max. Quadratmeterpreis bis zu 6,38 €/m² vermietet
werden?

Anm.: Dies entspricht in etwa dem Mittelwert des Mietpreises, den Bezieher von 5GB 11 und
5GB XII nach dem neuen "schlüssigen Konzept" von der Stadt Heilbronn vergütet bekommen.

3. Wie schlüsseln sich diese Wohnungen auf gegliedert nach Wohnungsgrößen und Quadrat­
meter-Mietpreis?

Anm.: Wer bedürftig ist braucht einen Wohnberechtigungsschein. Doch das wird offensicht­
lich nie wieder kontrolliert.

4. Ist die Verwaltung bereit, das Problem in Heilbronn anzupacken, wie und in welchem Zeit­
fenster?

Anm.: Eigentlich wäre die Stadt in ihrem Geschäftsbereich .Soziales" dazu verpflichtet, die
Bedürftigkeit regelmäßig z.B.jährlich zu kontrollieren.

Zu diesen Fragen nimmt die Stadt wie folgt Stellung:

zu 1)

In Heilbronn gibt es laut dem Statistischen Landesamt BVV zum 31.12.2016 insgesamt 59.655
Wohnungen. Davon sind ca. 29.000 Mietwohnungen. Der Bestand an geförderten Wohnungen
beläuft sich aktuell auf 1.336.

zu 2)

Der Stadt liegen hierzu keine Angaben vor. Auf unsere Anfrage bei der Firma Analyse & Konzep­
te, die den Mietspiegel 2016 und das schlüssige Konzept zur Übernahme der Wohnkosten für die
Stadt erstellte, teilte diese mit, dass eine konkrete Aussage darüber, wie viele Wohnungen in
Heilbronn bis zu einer Nettokaltmiete von 6,38/m² vermietet werden, nicht getroffen werden
kann. Es kann lediglich der Anteil der Wohnungen aus der Erhebung der Daten zum schlüssigen
Konzept genannt werden. Im Rahmen der Mietwerterhebung konnten insgesamt nach Extrem­
kappung 1.201 Mietwerte berücksichtigt werden. Von diesen 1.201 Mietwerten befinden sich
438 Mietwerte unterhalb von 6,38 €/m². Von diesen 438 Mieten stammen 246 Mietwerte aus
der Mietbefragung und 192 Mietwerte aus dem Jobcenter-Datensatz.

zu 3)

Analog zu den Haushaltsgrößenklassen aus der Mietwerterhebung befinden sich nach Angaben
der Firma analyse 8: Konzepte folgende Mietwerte unterhalb von 6,38 €/m²:

1-Personen-Haushalte (> 25 bis 45m²): 63 von 233 Wohnungen
2-Personen-Haushalte (> 45 bis 60m²): 96 von 242 Wohnungen
3-Personen-Haushalte (> 60 bis 75m²): 111 von 287 Wohnungen
4-Personen-Haushalte I> 75 bis 90m²): 84 von 246 Wohnungen
5-Personen-Haushalte (> 90 m²): 84 von 193 Wohnungen


Eine tiefergehende Aufschlüsselung ist nicht möglich.


zu 4)

Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins vermittelt keinen Anspruch auf Bezug einer So­
zialmietwohnung. Bis Ende November 2017 hat die Stadt Heilbronn 685 Berechtigungsscheine
erteilt. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird vor durchi die Prüfung festgestellt, ob die maß­
geblichen Einkommensgrenzen im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung eingehalten
werden. Weitere - auch regelmäßige - Überprüfung der Eilnkommensentwicklung der Mieter von
Sozialwohnungen sind nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Erhebungsbefugnis möglich.
Eine dahingehende Regelung wurde im Landeswohnraumförderungsgesetz nicht getroffen,
gleichzeitig wurde die spezielle.Ermächtigung mit der Aufhebung des Gesetzes über die Fehlbe­
legungsabgabe zum 01.01.2008 beseitigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 10.11.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.065 Benachteiligung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezieher von SGB II (Hartz IV) und Bezieher von SGB XII (Sozialhilfe) kritisieren, dass sie gegenüber von (anerkannten) Flüchtlingen durch die Stadt Heilbronn bei der Bewilligung der Kosten der Unterkunft (KdU) benachteiligt werden.

Die Verwaltung mietet für dezentrale Wohnunterkünfte für Flüchtlinge Wohnungen direkt an zu einem Preis von +20% über dem Mitspiegel an.

An einem Beleg-Beispiel eines 2-Personen-Haushaltes (Bedarfsgemeinschaft) bedeutet dies konkret:


Mietspiegelfeld 2016 – Wohnung Baujahr 1960 - 1977:

60 qm Wohnung x 6,51 € Mittelwert = 390,60 € Kaltmiete.

60 qm Wohnung x 7,88 € Obergrenze Preisspanne = 472,80 € Kaltmiete.

 Ein +20% über dem Mietspiegel (2016) bedeutet: 468,72 € bzw. 567,36 € Kaltmiete.

 Nach dem neuen „Schlüssigen Konzept“ der Stadt Heilbronn (seit 01.09.2016) erhalten Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe aber nur:

 60 qm x 6,38 € = 383,00 € Kaltmiete (= Nettokaltmiete).

 Es handelt es sich hierbei um mehr als 1.244 Sozialhilfe Empfänger (Stand: 12/2014) sowie um  4.457 Bedarfsgemeinschaften (Haushalte) Hartz IV (Stand: 12./015) und 1.029 Wohngeldhaushalte (Stand: 12/2014) in Heilbronn.

Wir fragen dazu: 

1. Warum erfolgen diese Benachteiligungen der eigenen Bürger und Bezieher von SGB II und SGB XII?

 2. Werden Korrekturen für eine Anhebung der zu niedrigen Sätze für die  Benachteiligten angedacht und welche konkreten Schritte (auch in zeitlicher Hinsicht) sind zu erwarten?


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.11.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.064 Ziegeleipark

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf Grund der Meldung Birnenrondell im Ziegeleipark erneut beschaedigt  und da auch wie berichtet insbesondere während der Dunkelheit ständig weitere Störungen bis hin zu Vandalismus im und um den Park stattfinden, fragen wir an und beantragen:

 

1. es wird eine Überwachungskamera installiert, darüber wird an den Eingängen informiert,

2. KOD und Polizei bestreifen den Park und seine Umgebung (Feldflur!) öfter als bisher praktiziert,

 

3. es werden weiterte Sicherheitsmaßnahmen geprüft und umgersetzt.

 

Zusätzlich bitten wir um Auskunft darüber, wie hoch sich der Schaden insgesamt beläuft.

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 21.11.2017

Eingang nach  25 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet könnte besser sein

<*> gerne geben wir Ihnen Auskunft zu Ihrer Anfrage, den Ziegeleipark betreffend:

1. Ihrem Antrag zur Installation einer Überwachungskamera können wir nicht nachkommen.
Der Rechtslage, die beträchtlichen Investitions- und laufende Kosten und unsere ungenügende Personalausstattung verhindern die Videoüberwachung. Unabhängig davon rechtfertigt die Sicherheitslage im Ziegeleipark im Vergleich zu anderen Plätzen in Heilbronn aus unserer Sicht den Einsatz einer Überwachungskamera nicht.

2. Die Intensivierung der Bestreifung des Ziegeleiparks durch KOD und Polizei stellt auch nach unserer Ansicht ein geeignetes Instrument zur Schadens- und Verbrechensvorbeugung und
Erkennung dar. Der Vandalismus am Birnenoval wurde sofort beim Polizeiposten Böckingen angezeigt. Die Schadenshöhe beträgt ca. 1.200,00 Euro. Die Polizei hat den Park und angrenzende Bereiche wegen der aktuellen Vorkommnisse (Brandstiftung im angrenzenden Gartenhausgebiet und Vandalismus am Birnenoval] schon im Blickfeld. Der KOD führt nun auf unseren Wunsch hin eine regelmäßige Bestreifung des Parks in der Nacht durch.

3. Zur Sicherung der neuen Einrichtungen des Mostbirnenwegs im Park (Birnenoval) wurden beteiligte Ehrenamtliche, der Sprecher des Bezirksbeirats und die verantwortlichen Gärtner des Betriebsamts zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Dies wird hoffentlich den Schutz der Pflanzungen und der neuen Infrastruktureinrichtungen des Mostbirnenwegs (zwei Info­
Schilder und die Ausstattung der Station Kulturlandschaft sind in Planung bzw. in Produktion) durch soziale Kontrolle verbessern.

Technische Schutzeinrichtungen an den Gehölzen, wie Maschendraht oder Absperrgitter, halten wir für ungeeignet. Sie würden darüber hinaus den Erholungsgenuss und die Bespielbarkeif des Geländes verschlechtern.

 

Freundliche Grüße

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.11.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.063 Fahrradstadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,


ein Herr Bernd E. richtet an die Stadtverwaltung und diverse Gemeinderäte mit eMail vom 2.11.2017 um 14:04 folgende Anfrage:

 

... Sehr geehrte Damen und Herren, mich interessiert brennend, wer veranlasst hat, dass die Radwege-Vorfahrt genommen wurde (siehe Link). Mein Nachbar hatte an dieser Stelle schon zwei Unfälle. Jetzt haben die PKWs Vorfahrt – wer wohl als Nächster kollidiert? Macht man Heilbronn so zur Fahrradstadt?
...

Wir fragen dazu:

1. Treffen die in der eMail [und dem angegebenen Link] gemachten Angaben zu?
2. Wenn ja, wie wird diese Maßnahme begründet?
3. Auf Grund welcher Vorschrift wäre diese Maßnahme, eine Zufahrt  gegenüber einer öffentlichen Verkehrsstraße zu bevorrechtigen, zulässig?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
   

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.1.2018

Eingang nach 69  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Fahrradstadt Heilbronn" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Der an der Neckarsulmer Straße vorhandene Zweirichtungsradweg verzeichnete in den letzten Monaten an der Lidl-Ausfahrt eine signifikante Häufung von Verkehrsunfällen (zum Teil auch mit Personenschäden) zwischen Kraftfahrzeugen und Rad fahrenden. Dieser Bereich soll in den nächsten Monaten baulich geändert werden, sodass hierdurch eine Verbesserung des Konfliktbereiches erreicht wird.

Da aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sehr zeitnah wiederhergestellt werden sollte, wurde eine provisorische Übergangslösung, in Zusammenarbeit mit der Polizei, unsererseits angeordnet und umgesetzt. Wie Sie auch schon Presseberichten entnehmen konnten, wurden in diesem Zusammenhang zwei falsche Verkehrszeichen aufgestellt. Dieser kurzfri­ stige Zustand wurde aber sehr zeitnah korrigiert. Grundsätzlich ist es aus Sicht des Amts für Straßenwesen sehr wichtig für die Verkehrsteilnehmer sichere Verkehrsanlagen zu betreiben, bei denen es ein miteinander und kein gegeneinander gibt.

Das Amt für Straßenwesen wird im ersten Halbjahr 2018 diesen Bereich durch bauliche Maßnah­ men optimieren und damit für Radfahrende sicherer gestalten.

Mit freundlichen Grüßen


Dirk Herrmann 

Stellvertretender Amtsleiter
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

.

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.11.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.062 Grundsicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer die staatliche Grundsicherung im Alter erhält, darf große Teile seiner Altersvorsorge ab 2018 behalten, ohne dass die staatliche Hilfe gekürzt wird.

Ab 2018 dürfen Betroffene volle 100 Euro aus der Rente ihrer aus freiwillig geleisteten Beiträgen zur Rente zusätzlich zur Grundsicherung behalten.

Für diejenigen, die höhere Renten aus freiwillig geleisteten Beiträgen beziehen, sind diese ab dem kommenden Jahr 2018 mit 30 Prozent des Betrages, der 100 Euro übersteigt, anrechnungsfrei.

So begründete die letzte Große Koalition die Gesetzesänderung.

Wir fragen dazu, wie das Sozialamt Heilbronn auf diese neue Gesetzeslage reagiert und verfährt:

1. Werden alle Leistungsberechtigten SGB XII (Altersgruppe 65+) vom Sozialamt   angeschrieben und über diese neue Regelung im Detail informiert?

Nach Stand der GR-Drucks. Nr. 139 handelt es sich hierbei um mehr als 760 Empfänger-Haushalte (Stand 31.12.2014) in Heilbronn.

2. Wie wird die konkrete Umsetzung des Freibetrages von 100 € ab 01.01.2018 erfolgen?

3. Auf welcher Zahlengrundlage wird die Berechnung der Beträge oberhalb  des Freibetrages von 100 € mit 30 % erfolgen und wer liefert hierfür die Basisdaten (DRV oder)?

4. Ergibt sich für die Betroffenen ein kompliziertes Antragsverfahren oder wird dies durch die Verwaltung unbürokratisch erledigt?


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
   

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29,11,2017

Eingang nach 27  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    bürgernah: Danke!

<*> auf Ihre Anfrage vom 02.11.2017 zum Thema" Grundsicherung" möchten wir Ihnen folgende In­
formationen übermitteln.

1) Werden alle Leistungsberechtigten SGB X!I vom Sozialamt angeschrieben und über diese
neue Regelung im Detail informiert.

Alle Leistungsberechtigte im SGB XII, die von der Neuregelung betroffen sind, erhalten auf Grund
der geänderten Gesetzeslage höhere Leistungen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensun­
terhalt. In diesen Fällen ergeht ein Änderungsbescheid mit Begründung.

2) Wie wird die konkrete Umsetzung des Freibetrages von 100 Euro ab 01.01.2018 erfolgen.

Die Sachbearbeiter im SGB XII werden in den nächsten Wochen sukzessive die Leistungsfälle
sichten und prüfen, inwieweit die Neuregelung angewendet werden kann.

 Die Berücksichtigung des Freibetrags erfolgt zum 1.1.2018; auch in Leistungsfällen, die erst später geprüft werden konnten.

3) Auf welcher Zahlengrundlage wird die Berechnung der Beträge oberhalb des Freibetrages
von 100 Euro mit 30% erfolgen und wer liefert hierfür die Basisdaten (DRV oder)?

Die Basisdaten werden nach derzeitigem Sachstand von der Deutschen Rentenversicherung
geliefert. Erst nach Eingang dieser Informationen kann die weitere Sachbearbeitung erfolgen.

4) Ergibt sich für die Betroffenen- ein kompliziertes Antragsverfahren oder wird dies durch
die Verwaltung unbürokratisch erledigt?

Ein Antragsverfahren ist nicht vorgesehen. Die Überprüfung der Leistungsfälle erfolgt von Amts
wegen.

Mit freundlichen Grüßen

Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.10.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.061 IAB-Kurzbericht 23/2017



Sehr geehrte Damen und Herren,

das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat am 23.10.2017 den IAB-Kurzbericht 23/2017 (http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb2317.pdf) zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten im SGB II
veröffentlicht.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1a. Wie viele Geflüchtete haben derzeit ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Heilbronn?


1b. Wie viele dieser Geflüchteten sind anerkannte Asylbewerber?

2a. Wie viele Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft beziehen derzeit im Stadtgebiet Heilbronn Sozialleistungen allgemeiner Art (also incl. SGBII und anderer Formen des Sozialleistungsbezugs)?


2b. Wie viele Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft beziehen derzeit im Stadtgebiet Heilbronn Sozialleistungen allgemeiner Art (also incl. SGBII und anderer Formen des Sozialleistungsbezugs)?


2c. Wie viele dieser unter 2b geannten Personen sind schulpflichtig?

3a. Wie viele anerkannte Asylbewerber beziehen derzeit im Stadtgebiet Heilbronn SGBII-Leistungen?


3b. Wie viele dieser unter 3a genannten Personen sind nicht mehr schlupflichtig?

4. Wie viele anerkannte Asylbewerber waren vor 1 Jahr im Stadtgebiet Heilbronn SGBII-Leistungsbezieher?

6a. Wie viele anerkannte Asylbewerber wurden innerhalb der vergangenen 12 Monate in eine dauerhafte, versicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt?


6b. Wie viele anerkannte Asylbewerber sind innerhabld der vergangenen 12 Monate aus einer versicherungspflichtige Beschäftigung wieder in den SGBII-Leistungsbezug zurückgefallen?

7a. Wie viele anerkannte Asylbewerber haben innerhalb der vergangenen 12 Monate eine Ausbildung begonnen?


7b. Wie viele anerkannte Asylbewerber haben innerhalb der vergangenen 12 Monate ein Studim begonnen?


7c. Wie viele anerkannte Asylbewerber haben innerhalb der vergangenen 12 Monate ein Studim/Ausbildung abgebrochen?


Anmerkung:

Uns liegen zuverlässige Berichte vor, wonach bei der Anerkennung und Einstufung von Abschlüssen von Flüchtlingen, insbesondere bei Hochschulabschlüssen und der Hochschulreife (Abitur), quasi Blankoqualifikationen bescheinigt werden, die sich in der Realität, also wenn sie tatsächlich gebraucht werden, als Desaster herausstellen. Sowohl das wissenschaftliche Denken als auch die intellektuellen Fähigkeiten solcher gleichermaßen "Abiturienten/innen" seien auf dem Niveau von guten Hauptschülern, das erlernte Wissen beinhalte maßgeblich wissenschaftlich völlig unbrauchbare Fächer wie syrische (u.a) Staatskunde, Wehrkunde, Islamunterricht und islamische Lehren, arabische Heimatkunde etc. und ansonsten schlechtes Englisch (Niveau von Unterstufenschülern), Kreidechemie, -physik etc. auf dem Stand der 1960er bis 1970er Jahre.  Es seien kaum Kompatibilitäten und Anknüpfungspunkte vorhanden, wenn diese Personen in qualifizierte Berufe oder gar ein Studium einsteigen würden. Das strategische Denken und Problemlöseverhalten seien vielfach inkompatibel und die fehlenden (insbesondere fachsprachlichen) Deutschkenntnisse seien derart gravierend, daß weit über 90% scheitern, eine evt. Ausbildung/Studium abbrechen und auf ewig im SBGII-Bezug enden.

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 12.10.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.060 Nordstadt-Zustände

Sehr geehrte Damen und Herren,


Anwohner der Nordstadt beklagen sich regelmäßig über die für sie untragbaren Zustände in ihrem Wohnviertel.

Diverse Anfragen unsererseits wurden stets mit lapidaren und die Probleme verharmloseneden Floskeln, aber ohne jegliche Folgen einer Änderung der anhaltenden Zustände beantwortet.

Unterdessen hat sich die Situation  weiter verschärft, wie ein Anwohner in einem uns zugegangenen Schreiben mit Datum [Wed, 11 Oct 2017 21:16:10] an den Herrn Oberbürgermeister über das Bürgeramt  mitteilt.


Wörtlich heißt es:

"Sehr Herr Oberbürgermeister,

die Zustände in der Nordstadt, wo bis vor ca. 20 Jahren überwiegend ordentliche Bürger der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben, haben sich in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich und zuletzt erdrutschartig verschlimmert.

Deutsch wird auf der Straße vor meiner Wohnung praktisch nicht mehr geredet. Allgegenwärtig herrscht ein rüder Umgangston und oft das Recht des Stärkeren.

Ganz schlimm sind die Zustände der verkehrspolitisch völlig
fehl geplanten Anwohnerparkzone geworden. Seit deren Einrichtung wurde Nachbesserung versprochen, stattdessen hat sich alles stetig verschlechtert.

Seit 4 Wochen habe ich -obwohl im Besitz eines gebührenpflichtigen Parkausweises- keinen Parkplatz innerhalb der Zone. Jetzt, wie auch in den vergangenen Tagen, Wochen, Monaten, Jahren stehen in dieser Zone reichlich Fremdparker.

Ordentliche, Bewohnerparkausweisgebühren zahlende Bewohner sind dreifach bestraft und betrogen. Aufgrund der massenhaften, unsinnigen Wegnahme von Parkplätzen (durch Steinkunstwerke, die einen ganzen Straßenzug zustellen) bei gleichzeitiger, gebührenpflichtiger Ausgabe von viel, viel mehr Parkausweisen als Parkplätze vorhanden sind, entsteht eine
rechtlich unhaltbare Situation. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen und bezahlen für eine Ware und der Händler sagt, sie können sie bei der Warenabholung entgegennehmen. Dort stellen sie fest, das 3, 4 oder mehr andere Kunden die selbe Ware abholen wollen. Alle haben dafür bezahlt und der Händler zuckt mit den Schultern und sagt: "Nicht mein Problem, schlagt euch drum!" Ruckzug stünde das Betrugsdezernat vor der Tür und würden einen solchen "Laden" schließen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, so geht es nicht!

Das Abkassieren für Dienstprodukte, die gar nicht zur Verfügung stehen, ist aber nur das eine, genauso schlimm ist, dass -bis auf eine winzige Zone- ab 18:00 Uhr Hinz und Kunz in den betreffenden Zonen ihre KFZ LEGAL abstellen dürfen und davon auch reichlich Gebrauch machen. Ab 18, 19 Uhr stehen die ganzen Nordstadtzonen bis auf den letzten Platz mit Unmassen, vielfach fremd parkenden Fahrzeugen zu, darunter viele
Industrie- und Gewerbefahrzeuge wie Kleinlaster, Transporter etc. und zahlreiche ausländische Fahrzeuge, alle ohne Parkausweis. Aber selbst die winzige Nachtparkzone für Bewohner wird nachts faktisch nie kontrolliert und ist massiv fremdbeparkt.

Notparkende Bewohner, z.B. vor der durch absolut unsinnige Steine verengten Dammstraße müssen in 2. Reihe parken und werden, sofern eine Kontrolle stattfindet, bestraft. Ganz schlimm trifft es z.B. um ihren bezahlten Bewohnerparkplatz betrogene Spätschichtarbeiter, die entsprechend der Umstände unvermeidbar, notgedrungen ordentlich, aber weit außerhalb "ihrer" Zone parken müssen und dann bei Kontrollen am
nächsten Vormittag zu ihren laufenden Parkausweisgebühren vom selben Organ, von sie betrogen wurden, obendrein gebührenpflichtig bestraft werden.

Herr Bürgermeister, DAS darf nicht sein!

Die Stadt ist in der Pflicht -im Grunde seit 2005 als die
Anwohnerparkzone erstmals mit vollmundigen Versprechen eingerichtet wurde- hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen durch:

1. Zulassen des Parkens rund um die Uhr NUR! für Bewohner,
2. Beseitigung der unsinnigen Verbauungen, wo vor 9 Jahren noch Parkplätze waren,
3. Vergrößeren der sog., viel zu kleinen Parkzonen,
4. Überprüfung, ob Parkausweisinhaber hier auch wirklich ihren 1. Wohnsitz haben (=keine Ausweiweisausgabe an Scheinbewohner!),
5. strenge Kontrollen des ruhenden Verkehrs zu jeder Tages- und Nachtzeit, mind. 3 mal pro Woche tags UND 3 mal nachts. Hartes Vorgehen gegenüber Fremdparkern incl. Abschleppen bei festgestellten Dauerparken, zu Dauerparken haben auch Wiederholungsverstöße zu zählen, z.B. wenn der Fremparker sein Fahrzeug lediglich umstellt und auf diese Weise
Spielchen treibt. Konsequente Strafverfolgung ausländischer Fremdparker.
6. KEINE Strafverfolgung von Bewohnern mit Parkausweis, die ersichtlich notgedrungen geparkt haben.

Die regelmäßige Störung der Nachtruhe ist ebenfalls ein gravierendes Problem. Gaststätten und Lebensmittelgeschäfte halten sich nicht an die Sperrstunden. Man muss bis tief in die Nacht, oft weit nach Mitternacht, mit lauten Unterhaltungen ausschließlich in ausländischer Sprache auf der Straße rechnen, die laut bis in die Wohnungen dringen. Es ist ein Zustand erreicht, der für ordentliche Deutsche Staatsbürger, die mit
diesem Land und seinen Werten verbunden sind, unerträglich ist. Regelmäßig spielen Kinder (vielfach unter 12 Jahren) nachts um 24 Uhr oder später laut und munter auf der Straße oder zwischen den Häusern.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich gehe davon aus, dass sie als 1. Schritt bald veranlassen, dass die unzumutbaren Zustände des ruhenden Verkehrs für Bewohner zeitnah durch stufenweise Umsetzung der o.g. Maßnahmen abgestellt werden.

Weiterhin gehe ich davon, dass insbesondere nachts die öffentliche Ordnung, wie sie früher vorhanden war, durch häufige Polizeistreifen wiederhergestellt wird. Notwendig wäre die Einrichtung eines Polizeipostens Heilbronn Nord, der insbesondere am Wochenende, ab Freitag abend auch nachts besetzt ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und in Erwartung Ihrer baldigen Abhilfe verbleibe ich mit freundlichen Grüßen ... "


Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

 

A.  Welche Stellungnahme gibt sie zu diesem Schreiben ab, insbesondere zu den darin gestellten Vorschlägen zur Abhilfe:

  1.  Zulassen des Parkens rund um die Uhr NUR! für Bewohner,
  2.  Beseitigung der unsinnigen Verbauungen, wo vor 9 Jahren noch Parkplätze waren,
  3.  Vergrößeren der sog., viel zu kleinen Parkzonen,
  4.  Überprüfung, ob Parkausweisinhaber hier auch wirklich ihren 1. Wohnsitz haben (=keine Ausweiweisausgabe an Scheinbewohner!),
  5.  strenge Kontrollen des ruhenden Verkehrs zu jeder Tages- und Nachtzeit, mind. 3 mal pro Woche tags UND 3 mal nachts. Hartes Vorgehen gegenüber Fremdparkern incl. Abschleppen bei festgestellten Dauerparken, zu Dauerparken haben auch Wiederholungsverstöße zu zählen, z.B. wenn der Fremparker sein Fahrzeug lediglich umstellt und auf diese Weise Spielchen treibt. Konsequente Strafverfolgung ausländischer Fremdparker.
  6.  KEINE Strafverfolgung von Bewohnern mit Parkausweis, die ersichtlich notgedrungen in anliegenden Anwohner-Parkzonen geparkt haben.

B. Ist der Straftatbestand des Betruges insoweit erfüllt, als mehr Anwohnerparkausweise gegen Entgelt abgegeben werden, als Parkplätze vorhanden sind bzw. deren korrekte Zweckerfüllung nicht ausreichend gewährleistet wird?


C. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um endlich die massiven Ruhestörungen zu beenden und die Sperrzeiten durchzusetzen?

 

D. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um den Schutz der bis in die Nacht hinein aktiven minderjährigen Kinder zu wahren?

 

E. Wer ist zuständige Aufsichtsbehörde, an die sich die Anwohner bei weiterer unzureichenden Amtshandlungen beschwerend wenden kann?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
   

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.1.2018

Eingang nach 90  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> zu Ihren Fragen vom 12. Oktober 2017 zum Thema Nordstadt-Zustände möchte ich Ihnen wie folgt antworten:

ZuA:

1. Erfahrungsgemäß werden reine Bewohnerparkplätze überwiegend in den Abend- und Nachtstunden durch Bewohner genutzt. Um den Auslastungsgrad dieser Parkplätze zu erhöhen, werden Bewohnerparkplätz teilweise auch anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung gestellt. Dies ist rechtlich zulässig nd wird in zahlreichen anderen Städten ebenfalls so gehandhabt.

2. Die Dammstraße urde im Bereich der Dammschule und des evangelischen Nlkolaikindergartens hochwertig gestaltet und es wurden Elemente eingebaut, die der Verkehrsberuhigung und damit der Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kinder und Jugendlichen dienen sollen.

3. Im Kommentar zu Straßenverkehrsordnung und zur Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsord­ nung ist geregelt: ie Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten sind unter Berücksichtigung des Ge­ meinbrauches, de vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um ahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser städtischen Quartiere übli­ cherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maximale Ausdehnung eines Bereiches darf nach geltender Rechtssprechung zwei bis drei Straßen umfassen.
Weiterhin ist geregelt: Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkbevorrechtigung dürfen werk­ tags von 9:00 bis 18:00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 %, der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden.

4. Die Meldebehörde geht allen konkreten Hinweisen auf Scheinwohnungen unverzüglich nach.
Auch Verstöße von Wohnungsgebern, z. B. Wohnungsgeberbestätigung für Scheinwohnungen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden entsprechend verfolgt. Die Zahl der festgestell­ ten Scheinwohnungen ist allerdings im Verhältnis zu den ausgestellten Bewohnerparkausweisen nur gering und in ger Nordstadt nicht signifikant höher als in anderen Teilen Heilbronns. Angesichts von rund 5000 Bewohnerparkausweisen im Jahr ist es nicht möglich in jedem Fall vor­ her eine örtliche Ermittlung durchzuführen.
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass in Heilbronn auch Personen mit Nebenwoh­ nung einen Bewohlnerparkausweis erhalten können. In der Praxis kommt dies allerdings äußerst selten vor, da mit der Anmeldung einer Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer anfällt.

5. Der Städtische Vollzugsdienst kontrolliert den ruhenden Verkehr in der Nordstadt verstärkt. Fest­ gestellte Halte- und Parkverstöße werden nach dem bundeseinheitlichen Verwarnungs- und Buß­ geld katalog kostenpflichtig geahndet. Maßgeblich für die Anzeigen sind die jeweils festgestellten Tatbestände. Die Nationalität der Fahrzeugführer ist bei der Ahndung weder ersichtlich noch relevant.

6. Ein erteilter Bewohnerparkausweis gibt dem Ausweisinhaber eine Bevorrechtigung zum Parken auf einem dafür ausgewiesenen freien Parkplatz. Keinesfalls ist hiermit eine Berechtigung zum Falschparken erteilt. Insofern müssen Fahrzeuge auch mit ausgelegtem Bewohnerparkausweis beanstandet werden, wenn diese in Halte- oder Parkverbotszonen geparkt wurden. Selbstver­ ständlich erfolgen keine Beanstandungen, wenn Fahrzeuge im Rahmen der erteilten Bewohner­ parkbevorrechtigung mit gültigem Ausweis abgestellt werden.

Zu B:

Die Möglichkeit zur E~i I,richtung von Bewohnerparkflächen ist in § 12 der Straßenverkehrsordnung ge­ regelt. Wie unter Pun tA 3. bereits erläutert, darf nur ein Teil der zur Verfügung stehenden Steilflä­ chen für die Bewohn r reserviert werden. Es haben alle Personen einen Anspruch auf die Erteilung eines Bewohnerparkausweises, die in dem festgelegten Bereich meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich woh en.

Zu C:

Von der Landesregierung sind für Gaststätten die gesetzlichen Sperrzeiten generell auf 3:00 Uhr unter der Woche und 5:00 am Wochenende in der Gaststättenverordnung (GastVO) festgesetzt. Abweichun­ gen von den gesetzlichen Sperrzeiten können nur festgesetzt werden, wenn es Tatsachen gibt, die eine abweichende Genehmigung begründen und rechtfertigen.
Einschränkende Maßnahmen der Behörde gegenüber dem Gaststättenbetreiber haben sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf entsprechende Tatsachen zu stützen. Insoweit benö­ tigt die Verwaltung konkret auf die Gaststätte bezogene Informationen um gerichtsfeste Entscheidun­ gen treffen zu können. Aktuell sind dem Ordnungsamt weder Störungen bekannt noch liegen verwert­ bare Informationen vor.
Ladengeschäfte unterliegen an Werktagen keinen Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten. Ein grundsätzlicher Ladenschluss besteht nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württem­ berg (LadÖG) nur an Sonn- und Feiertagen.
Maßnahmen wie die Durchführung eines Bußgeldverfahrens sind nach der Allgemeinen Polizeiverord­ nung der Stadt Heilbrorn (APoVO) nur gegenüber der jeweiligen ruhestörenden Person selbst mög­ lich, wenn diese die Nachtruhe Anderer übermäßig-das heißt über das unvermeidbare Maß hinaus, stört.
Sofern die oben genannten Zeiten überschritten werden oder es zu nächtlichen Ruhestörungen kommt, bitten wir die betroffenen Anwohner umgehend das Polizeirevier Heilbronn unter 07131104- 2500 zu kontaktieren, damit gegebenenfalls vor Ort eingeschritten und die Beschwerdelage dokumen­ tiert werden kann.
Ferner besteht für die betroffenen Anwohner die Möglichkeit, eine Anzeige gegen den Betreiber der Gaststätte oder gegen die jeweilige ruhestörende Person selbst zu stellen. Vordrucke hierfür können beim Ordnungsamt erfragt werden.

Zu D:

Soweit die Ruhestörung von Kindern der in der Nordstadt befindlichen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge ausgeht, werden die Eltern durch die zuständige Sozialbetreuung nochmals hinsichtlich der Fürsorge und Aufsichtspflicht sensibilisiert. Ebenso wurde der in den Nachtstunden eingesetzte Sicherheitsdienst darauf hingewiesen, dass er für die Einhaltung der Nachtruhe Sorge tragen muss.

Zu E:

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Herrmann
Stv. Amtsleiter
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

 

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 29.09.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.059 Saarbrückener Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich über die verkehrsbedingten Zustände in der Saarbrückener Straße in Frankenbach.

 

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung, welche Stellungnahme sie abgibt:

1. zum Artikel Verkehrsmanagement in harscher Kritik  auf der Webseite HN-NEWS ab;

 

2. welche Maßnahmen wird sie zur Lärm- und Abgasreduzierung endlich unternehmen;

 

3. wird sie die geforderte stationäre Blitzersäule zur wirksamen Raserkontrolle errichten;

 

4. wird sie ein LKW-Durchfahrtsverbot wirksam durchsetzen;

 

5. wann wird sie sich endlich wieder ernsthaft um die Verlängerung der Saarlandstraße bemühen?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat
info@pro-heilbronn.de
pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.10.2017

16.11.2017

Eingang nach 20 / 57 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> bezug nehmend aus der E-Mail vom 29. September 2017 zum Thema Saarbrückener Straße teile ich Ihnen mit, dass die Stadtverwaltung keine Kommentare zu Zeitungsartikeln oder Website abgibt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Hajek

Bürgermeister


 

REPLIK dazu:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hajek,

vielen Dank für die Nachricht bzgl. unserer Anfrage vom 29.7.2017, siehe unten.

Sie teilen uns dazu mit: "...
bezug nehmend aus der E-Mail vom 29. September 2017 zum Thema Saarbrückener Straße teile ich Ihnen mit, dass die Stadtverwaltung keine Kommentare zu Zeitungsartikeln oder Website abgibt...." 

Wir gehen davon aus, daß die restlichen Fragen noch beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
dagenbach@t-online.de
info@pro-heilbronn.de
www.pro-heilbronn.de


Antwort  Eingang 16.11.2017:

 

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,


aufgrund der Komplexität und der Beteiligung verschiedener Ämter wird eine abschließende
Beantwortung Ihrer Fragen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Wir bitten um Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez.
Dirk Herrmann


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 25.9.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.058 LKW-Rastplatz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den Schreiben des Herrn W.Z. über die darin genannten Vorgänge in der Grundäckerstraße vom Dienstag, 19. September 2017 14:12
und Sonntag, 24. September 2017 18:50:50, Aktenzeichen 505.06.139816.8, ab?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
info@pro-heilbronn.de
pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.10.2017

Eingang nach 24  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  das Ordnungsamt hat an hand der o.g. Anzeige ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den betroffenen LKW-Fahrer eingeleitet und ein Verwarnungsgeld wegen des Verursachens von unzulässigem Lärm bzw. vermeidbarer Abgasbelästigungen festgesetzt.

Dagegen hat der Fahrzeugführer Einwendungen vorgebracht, die jedoch durch die Stellungnahmen des Herrn Z. (vom 19.09.2017 und 24.09.2017) entkräftet wurden.

Das Ordnungsamt hat daraufhin den LKW-Fahrer aufgefordert, das Verwarnungsgeld bis Ende dieser Woche zu bezahlen.

Sollte bis dahin kein entsprechender Zahlungseingang erfolgen, wird ein Bußgeldbescheid verfügt, der für den betroffenen Fahrzeugführer mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen verbunden sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  21.9.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.057 Veraltete Bebuungspläne

Es wird beantragt:

  1. Die Verwaltung listet Bebauungspläne auf, die vor 1945 erstellt wurden.

  2. Die Verwaltung prüft, inwieweit diese noch zeitgemäß sind, insbesondere nach den Kriterien

    - Belastbarkeit der Verbindungswege durch ruhenden und fließenden Verkehr

    - Verdichtung und GFZ

    - Erreichbarkeit für Rettungsdienste

    - Brandschutz

  3. Die Verwaltung legt dazu begründete Änderungsvorschläge dem Gemeinderat vor

  4. Die Verwaltung legt kritische Bauvorhaben, auch wenn sie nach geltendem BbauPl genehmigungsfähig sind, dem Bauausschuß vor Genehmigung zur Beratung bzgl. einem rechtzeitigen Erlaß einer Veränderungssperre vor.

Begründung:

Vorgänge wie zuletzt mit einem Bauvorhaben in der Hirschstraße in Neckargartach zeigen, daß Bebauungspläne, die insbesondere aus Zeiten vor 1945 („Ortsbausatzung“) stammen, nicht mehr zeitgemäß sind.

Die Verwaltung nutzt zwar regelmäßig das Instrument der Veränderungssperre bei marginalen Bauvorhaben, z.B. für Werbezwecke, läßt jedoch kritische Bauvorhaben, wie zuletzt in der Hirschstraße möglichst in der ihrem Handlungsverständnis entsprechenden wenig flexiblen Weise an gemeinderätlichen Gremien vorbei passieren.

Die Folgen sind Unverständnis über diese Handlungsweise bei den formell vor vollendete Tatsachen gestellten betroffenen Bürgern und Beschwerden bei in gleicher Weise „behandelten“ Gemeinderäten.

Hingegen stammen diese Ortsbausatzungen noch aus Zeiten, in denen der Straßenverkehr hauptsächlich von Fuhrwerken und Handwagen geprägt wurde und entspricht in immer selteneren Fällen beispielsweise dem heutige Verkehrsaufkommen, auch in Hinblick auf die zunehmende Verdichtung des ruhenden Verkehrs.

Handlungsbedarf ist nicht zuletzt daher gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat
info@pro-heilbronn.de
pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.11.2017

Eingang nach 49  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in Ihrem Antrag vom 21.09.2017 wird beantragt, dass die Verwaltung alle Bebauungspläne, die vor
1945 erstellt wurden, auflistet und anhand der Kriterien Belastbarkeit der Verbindungswege durch
ruhenden und fließenden Verkehr, Verdichtung und GFZ, Erreichbarkeit für Rettungsdienste sowie
Brandschutz auf deren Aktualität prüft. Hierzu wird ergänzend beantragt, dem Gemeinderat begrün­
dete .Ä.nderungsvorschläge vorzulegen (Ziffern 1 bis 3 des Antrags).

Außerdem wird unter Ziffer 4 beantragt, dass kritische Bauvorhaben, die nach geltendem Planungs­
recht genehmigungsfähig sind, vor einer Genehmigung dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung
vorgelegt werden sollen, um ggf. rechtzeitig eine Veränderungssperre erlassen zu können.

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Ziffern 1 bis 3: In Zeiten großer Wohnraumnachfrage bzw. großer Nachfrage nach Baugrundstücken
aller Art und der Priorisierung der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung ist die Nachverdich­
tung von Baugebieten grundsätzlich sinnvoll. Auch im Rahmen des Handlungsprogramms Wohnen
werden geeignete Bebauungspläne auf ihreNachverdichtunqs- und Ergänzungspotenziale untersucht.

Bankverbindung

Kreissparkasse Heilbronn (BLZ 620 500 00) Konto 859
IBAN DE51 620500000000000859 BIC HEISDE66XXX

Sprechzeiten Mo-Mi: 8:00 - 16:00 Uhr
00: 8:00 - 18:00 Uhr

Fr: 8:00 - 12:30 Uhr

- 2 -

Stadt Heilbronn

Oberzentrum der Region

Dabei finden u.a. auch die in Ihrem Antrag angeführten Kriterien Eingang in die Prüfung. Im Regelfall
ist davon auszugehen, dass die (innere) Erschließung unverändert bleiben muss.

Die von Ihnen angeregte umfassende und aufwändige Prüfung aller Baugebiete, in denen ältere Be­
bauungspläne in Verbindung mit der Ortsbausatzung 1939 gelten, ob eine Einschränkung der Nach­
verdichtungsmöglichkeiten erforderlich und zweckmäßig ist, ist dem Planungs- und Baurechtsamt aus
Kapazitätsgründen nicht möglich. Eine Prüfung erfolgt in der Regel bedarfs- und anlassbezogen dann,
wenn sich ein Vorhaben abzeichnet bzw. sich dieses konkretisiert.

Ziffer 4:

Zu betonen gilt es zunächst, dass ein übliches Wohnbauvorhaben, das - wie das Bauvorhaben BGV16/
0700 in der Hirschstraße in Neckargartach - sämtlichen planungsrechtlichen Vorgaben entspricht und
nach der Beurteilung der Baurechtsbehörde eindeutig genehmigungsfähig ist, nach Ansicht der Verwal­
tung grundsätzlich weder als "kritisch" noch als "bedeutend" einzustufen ist. Bedeutsam wurde das
Bauvorhaben in der Hirschstraße vielmehr erst durch den enormen Unmut der Anwohner, der von der
Verwaltung jedoch nicht vorhersehbar war und in dieser Form auch beispiellos ist.

Völlig verfehlt erscheint es insofern, wenn aufgrund eines besonders gelagerten Einzelfalls ein Exempel
für sämtliche Bauvorhaben statuiert werden soll. Darauf hinzuweisen ist insofern auf die Tatsache, dass
die Beurteilung, Prüfung und Genehmigung eines planungsrechtlich zulässigen und städtebaulich passen­
den Bauvorhabens üblichesVerwaltungshandeln darstellt. Würde die Verwaltung alle derartigen Bauvor­
haben grundsätzlich dem Bau- und Umweltausschuss vorstellen, wäre dessen Arbeit völlig blockiert.

Das Vorstellen und Beraten von Baugesuchen im Bau- und Umweltausschuss wird daher (in Anwendung
von § 16 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung) weiterhin nur erfolgen, wenn es sich um bedeutsame Bauvor­
haben handelt, die für die städtebauliche Entwicklung der Stadt von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Über bedeutsame Bauvorhaben, die nach geltendem Planungsrecht nicht zulassungsfähig sind und/oder
die aufgrund städtebaulicher Spannungen ein Bedürfnis nach Planung bzw. Verhinderung hervorrufen,
wird die Verwaltung den Gemeinderat im Übrigen auch künftig rechtzeitig informieren und diesem zum
Beschluss einer Veränderungssperre bzw. einer Zurückstellung bzw. der Aufstellung eines Bebauungs­
plans raten.

Freundliche Grüße 

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

.

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 21.9.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 17.057  Illegale Müllkippe


Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger beklagen sich über die seit Wochen anhaltenden Zustände  mit einer zunehmend wachsende Müllkippe vor den Gebäuden Großgartacher Straße 192 und fragen, wie lange diese Verhältnisse von derr Stadtverwaltung noch geduldet werden?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 



Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat
info@pro-heilbronn.de
pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.10.2017

Eingang nach 21  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  aufgrund von telefonischen Anwohnerbeschwerden wegen Müllablagerungen wurde der kommunale Ordnungsdienst mit der Ermittlung beauftragt.

Vor Gebäude Großgartacher Straße 192 wurden Müllablagerungen festgestellt. Ein Verursscher konnte jedoch nicht ermittelt werden.

Die Entsorgungsbetriebe wurden beauftragt, den Müll zu entfernen.

Auf Nachfrage wurde von den Entsorgungsbetrieben mitgeteilt, dass es bei der Abholung aufgrund personeller Engpässe zu zeitichen Verzögerungen kam.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

 

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 27.8.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.055 Ampelstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über eine  Ampel an der Kreuzung Fügerstraße/Gottlieb-Daimlerstraße (Bild), die  beim Halt an der Wartelinie vom Fahrer nicht mehr eingesehen werden kann, da sie zu senkrecht zum Straßenrand ausgerichtet ist.

Würde die Ampel leicht zur Fahrbahn gedreht, wie auch sonst üblich, könnte sie besser eingesehen werden.

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

 


 
 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat
info@heinzschulz.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-8989589


Hinweis:

  • Dies ist eine Anfrage gem. § 24 (4) GO
  • Anfragen und Antworten werden auf www.pro-heilbronn.de ggf. anonymisiert veröffentlicht.
  • Amtliche Auskünfte müssen vollständig, richtig und unmißverständlich sein (BGH  III ZR 114/68 u.a.)

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.9.2017

Eingang nach 26  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  wir haben die Signalgeber an der Kreuzung Fügerstraße / Gottlieb-Daimler-Straße auf den Verkehr neu ausgerichtet.

Die Signalgeber sind für den Kraftfahrer von allen Wartepositionen gut zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Chnstiane Ehrhardt
Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 21.8.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.054 * CDU-Wahlveranstaltung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

die Stadtverwaltung war anläßlich der CDU-Wahlveranstaltung am 16.8.2017 auf dem Kiliansplatz in vielfältiger Weise hilfreich, wie  unter HN-NEWS  bei

https://topaktuell2.wordpress.com/2017/08/17/trotz-merkel-auftritt-wahlkampfveranstaltung-verlief-friedlich/#more-11167 dokumentiert.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:


a) Wer hat diese Unterstützung entschieden?
b) Welche Ämter waren mit welchem Aufwand an Personal und Ressourcen beteiligt?
c) Wie hoch war dafür der finanzielle Aufwand?
d) Wer trägt dafür die Kosten in welcher Höhe?

 

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.9.2017

Eingang nach 10  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetkönnte besser sein

<*> ... Sie fragten am 21.08.2017 die Verwaltung, wer die Unterstützung für die CDU-Wahlveranstaltung am 16.08.2017 auf dem Kiliansplatz entschieden hätte, welche Ämter mit welchem Aufwand beteiligt waren und wer die Kosten in welcher Höhe trägt.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Bei der von Ihnen erwähnten CDU-Wahlveranstaltung handelt es sich um eine Versammlung unter freiem Himmel. Nach Art. 8 und 19 Abs. 3 des Grundgesetzes gilt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch für inländische Parteien. Für die Durchführung des einschlägigen Versammlungsgesetzes ist die Stadt Heilbronn als untere Verwaltungsbehörde zuständig; hierbei handelt es sich um eine staatliche Weisungsaufgabe. Die Funktion der Versammlungsbehörde nimmt in der Verwaltung das Ordnungsamt wahr, weiche sie professionell und neutral ausübt. Eine sogenannte Unterstützung durch die Verwaltung ist daher nicht erfolgt.

Bei der Festlegung des Sicherheitskonzeptes ist auf die jeweilige Gefährdungslage gemäß den Erfahrungen und vorliegenden Informationen zu achten, um die größtmögliche Sicherheit für die anwesenden Politiker und Versammlungsteilnehmer zu erzielen. Neben dem Ordnungsamt waren noch die Feuerwehr sowie das Planungs- und Baurechtsamt im Zuge des Brandschutzes beteiligt. Ferner waren das Betriebsamt, die Entsorgungsbetriebe und die Heilbronner Versorgung GmbH einbezogen. Weitere Kontakte bestanden mit den staatlichen Sicherheitsorganen wie der Polizei. Mangels Daten ist eine Aufstellung über die eingesetzten personellen Ressourcen und den finanziellen Aufwand der beteiligten Stellen nicht möglich.

Kosten dürfen beim Veranstalter im Zuge der Wahrnehmung seines Grundrechts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erhoben werden. Diese sind somit von den für den Gesetzesvollzug zuständigen Trägern wie Kommune und Land zu übernehmen. Zum Ausgleich der Kosten für die Aufgabenwahrnehmung als untere Verwaltungsbehörde erhalten die Landkreise, Stadtkreise (z.B. Heilbronn) und die Großen Kreisstädte pauschale Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 27.7.2017 + 31.7.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.053 * Baustellen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über ein Verkehrsproblem, wörtlich: 

 

"Rückstau aller Fahrzeuge, die in Richtung Neckargartach bzw. Neckartalstraße wollen; Beschilderung der Baustelle (Verengung auf eine Fahrspur) erst auf der Brückenmitte und dann noch recht klein; nur ein Arbeiter auf der Baustelle  gesichtet.  Werden in Heilbronn eigentlich alle Tiefbaubaustellen so abgewickelt?!"


... im Nachgang zur Anfrage vom 27.07.2017 um 10:22 erreicht uns eine weitere Beschwerde an das Amt für Straßenwesen bzgl. dem Baufortschritt bei der Neckargartacher Brücke (nebst vorangestellten klaren Aussagen zu den von der Stadtverwaltung zu verantwortenden seit Jahren bestehenden Zuständen in der Saarbrückener Straße), wörtlich:

"...sei einigen Tagen stelle ich fest, daß auf der Baustelle nur 1 (ein) Mann arbeitet. Heute hat er mit einer Handschleifmaschine den Gehweg abgeschliffen.

 Vielleicht schauen Sie sich oder einer Ihrer Mitarbeiter die Sache einmal an. Von Baufortschritt ist hier nichts zu sehen. Im Gegenteil, Autoschlangen bis hinunter zum Barho.
Was da uns Autofahrer zugemutet wird, ist unmöglich.
 
Falls in diesem Tempo weitergearbeitet wird, ist eine Beendigung vielleicht bis zum Herbst zu realisieren. Können Sie nicht der beauftragten Firma einmal richtig "Dampf unter den Hintern" machen. Es geht ja schließlich um das Wohl der Heilbronner Bürger !"


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.8.2017

Eingang nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> ... vielen Dank für Ihren Hinweis bzgl. der Verkehrssituation im Bereich der Neckargartacher Brücke.

Die ausführende Firma hat vor kurzem die letzten Tiefbauarbeiten zur Anpassung von Bordsteinen und Herstellungvon Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Personen (u. a. Blindenleitelemente) fertiggesteilt.

Nach unserem Kenntnisstand sind in der Regel drei bis vier Arbeiter bei dieser Maßnahme vor Ort tätig. Dies haben Mitarbeiter des Amtes für Straßenwesen auch bei regelmäßigen Baustellenbesuchen festgestellt.

Seit Montag, dem 31.07.17 fanden vorbereitende Arbeiten für die nächste Bauphase statt.

Es wurde eine neue Verkehrsführung eingerichtet, damit ab Dienstag, dem 01.08.17 mit der Sanierung der Asphaltschichten auf der Brücke über die Neckartalstraße begonnen werden kann.

Hierbei sind u. a. neue Baken, Schilder und Lichtsignale auf- bzw. umzustellen sowie die Gelbmarkierung entsprechend der neuen Verkehrsführung aufzubringen. Im sei ben Zeitraum muss die Lichtsignalanlage programmtechnisch an die neue Verkehrssituation angepasst werden.

Dementsprechend werden Arbeiten ausgeführt. die nicht immer von der Tiefbaufirma durchgeführt werden. Dies mag ein Grund sein, warum zeitlich begrenzt weniger Tiefbauarbeiter vor Ort zu sehen waren.

Parallel wurden Mängelbeseitigungsarbeiten an den Straßeneinlaufen der Neckargartacher Brücke
durchgeführt, um die Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer aus zeitlicher Sicht möglichst zu minimieren.

Ausblick:

Nach heutigem Kenntnisstand wird bis Ende KW 32/2017 die Asphaltdeckschicht auf der Nordseite der Brücke über die Neckartalstraße erneuert. Danach wird in der KW 36/2017 die östliche Mittelinsel zur Neckargartacher Brücke hin, die zwischenzeitlich zurückgebaut wurde, wiederhergestellt.

In der Folge werden dann am letzten Wochenende der Sommerferien die restlichen Asphaltflächen der Brückenstraße westlich und östlich der Brücke über die Neckartalstraße saniert und die neue Fahrbahnmarkierung aufgebracht.

Mit freundlichen Grüßen


Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 26.7.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.052 * Mönchseestraße 83-85

Sehr  geehrte Damen und Herren,

laut den Antworten auf unsere Anfragen vom vom 2.4.2016 und 14.4.2016 hat die Stadt Heilbronn im Objekt Mönchseestraße 83 - 85 Räume zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen angemietet.

Unter dem Webportal "Immobilienscout24" auf den Seiten

https://www.immobilienscout24.de/expose/95058109?referrer=EXPO_RELATED_EXPOSE

https://www.immobilienscout24.de/expose/95062159?referrer=EXPO_RELATED_EXPOSE

https://www.immobilienscout24.de/expose/95071656?referrer=EXPO_RELATED_EXPOSE


wurden vor Ende Mai 2017 von einer  "îmmowenk - înnovativste Immobilienvermittlung
Frau Vanessa Wenk" verschiedene Verkaufsangebote geschaltet, die der Beschreibung zufolge auf diese Objekte verweisen, siehe beigefügtem Screenshot vom 14.6.2017
[nur im Original].

Darin heißt es u.a.

"Wir freuen uns Ihnen diese Gewerbeimmobilie vorstellen zu dürfen! Es handelt sich um ein großzügiges Objekt mit sicheren Mieteinnahmen. Untermieter ist die Stadt Heilbronn, die Flächen werden zum Betrieb eines Flüchlingsheims mit einer Mindestmietdauer von 12 Jahren mit automatischer Verlängerung ab sofort vermietet", siehe beigefügte Screenshots
[nur im Original].
1707260911_KOMPLETT SANIERT! 12 Jahres-Mietvertrag mit der Stadt!
1707260913_KOMPLETT SANIERT! 12 Jahre-Mindestvertrag mit der Stadt!
1707260915_KOMPLETT SANIERT! PERFEKT FÜR STUDENTEN

Inzwischen sollen den Webseiten zufolge diese Angebote, die nach wie vor auf den o.g. Webseiten stehen, aus der Vermarktung genommen worden sein. Man kann den Anbieter jedoch weiterhin kontaktieren und die Seiten aufrufen.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

a) Sind diese Seiten der Stadt Heilbronn bekannt?
b) Handelt es sich dabei um die Objekte, die in unseren Anfragen abgefragt und beantwortet wurden?
c) Wenn NEIN: um welche anderen Objekte handelt es sich, nachdem die Stadt Heilbronn dort als Untermieter angegeben ist?
d) Wenn JA: Um welche Objekte handelt es sich dabei genau, nachdem auf diesen Grundstücken offensichtlich mehrere Eigentümer Besitz zu haben scheinen?
e) Weshalb wurde bei der Beantwortung das Anwesen Mönchseestraße 83 - 85 als angemietet ausgegeben, obwohl dies nicht vollständig zutrifft?
f) Wer ist Mieter, nachdem die Stadt Heilbronn dort lediglich als Untermieter angegeben ist?
g) Wer sind die Eigentümer, Mieter und Untermieter?
h) Mit wem hat die Stadt Heilbronn einen Mietvertrag?
i) Treffen die auf den Webseiten gemachten Angaben bzgl. der angemieteten Objekte zu?
j) Hat die Stadt Heilbronn Kaufangebote abgegeben, wenn JA, welche?
k) Hat es Änderungen in den Besitz-, Miet- und Untermietverhältnissen seit der Erstanmietung gegeben und wenn JA, welche?

 

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.8.2017

Eingang nach 11  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> ...  auf Ihre o.g. Anfrage können wir Folgendes mitteilen:

Die Stadt hat in dem Gebäude Mönchseestraße 83 das Untergeschoss und das Erdgeschoss direkt von der GbR Höch/Varese angemietet.

Das 1. Obergeschoss, das offensichtlich nun zum Verkauf kommen sollte, sowie das 2.Obergeschoss und das Dachgeschoss hat die GbR Höch/Varese von einem Dritten angemietet und an die Stadt untervermietet.

Im Haus Mönchseestraße 85 hat die Stadt das Untergeschoss, das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss direkt von der GbR Höch/Varese angemietet.

Mit den weiteren Geschossen (2. Obergeschoss und Dachgeschoss), die nun anscheinend ebenfalls verkauft werden sollen, hat die Stadt nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften
und Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 20.07.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.051 * Müll und Lärm

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Müllablagerungen und Lärmbelästigungen durch einen Barbetrieb in Neckargartach, siehe eMails vom 20.07.2017 um 08:23 und 08:31an das Ordnungsamt , wörtlich:

"... bei der ehemaligen ...- Bar lagert wieder Müll in großen Säcken auf dem Vorplatz zur Bushaltestelle hin. Der neue Pächter muss sich wohl an keine Regel halten.

Weiterhin lagern immer noch Paletten auf dem Vorplatz, und das jetzt seit einigen Monaten.
Wir befürchten, da wir ja eine Rattenplage in unmittelbarer Nähe haben, Hirschbergstraße und am Leinbachpark, dass sich das ausweitet.
Frage: was unternimmt das Ordnungsamt? es ist ja nicht die erste Anfrage wegen der wilden Müllablagerung. ..."
 

"... die akuten Lärmbelästigungen bis weit in die frühen Morgenstunden haben durch die Betreiber der ... - Bar leider nicht abgenommen.

Frage: was wird von Seiten des Ordnungsamtes dagegen getan, dass wir wieder schlafen können?..."

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.8.2017

+ 1.9.2017

Eingang nach 28 + 40 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> ... vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Juli 2017.

 

Darin teilen Sie uns mit, dass sich Bürger über Müllablagerungen und Lärmbelästigung durch einen Barbetrieb in Neckargartach beklagen.

Im Moment prüfen wir Ihr Anliegen zusammen mit den Fachämtern. Wir setzen uns wieder mit Ihnen in Verbindung, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

.Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.

 

Mit feundlichenGrüßen

Bernd Werner

 Ordnungsamt

 


 

<*> ... mit der Anfrage vom 20.07.2017 haben Sie uns mitgeteilt, dass sich Bürger über Müllablagerungen und Lärmbelästigungen durch einen Barbetrieb in Neckargartach beklagen.

Zur Lärmbelästigung teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Zur Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts haben wir Kontakt mit dem Polizeirevier
Heilbronn-Böckingen aufqenomrnen. Die Anfrage ergab, dass in diesem Bereich über einen längeren Zeitraum bei Kontrollen lediglich ein Verstoß festgestellt werden konnte. Die uns vorliegende
Anzeige ist derzeit in Bearbeitung. Zudem haben wir mit dem Betreiber gesprochen und ihn auf
die Einhaltung der genehmigten Zeiten bzw. die Auflagen seiner Gaststättenkonzession eindringlich hingewiesen. Er sicherte zu, sich an die genehmigten Zeiten zu halten.

Einschränkende Maßnahmen der Behörde gegenüber dem Gaststättenbetreiber haben sich nach
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf entsprechende Tatsachen zu stützen. Insoweit
benötigt die Verwaltung konkret auf die Gaststätte bezogene Informationen, um gerichtsfeste
Entscheidungen treffen zu können. Die Problematik und die Voraussetzungen für eine abweichende Festsetzung der gesetzlichen Sperrzeit oder Verfolgung von Verstößen gegen Gesetze, die Auflagen der jeweiligen Gaststättenkonzessionen oder nächtliche Ruhestörungen durch Bußgeldverfahren sind sowohl den Betreibern wie auch den Anwohnern bekannt und wurden mehrfach durchgesprochen. Bislang liegen uns keinerlei verwertbare Informationen vor.


Wir bitten die betroffenen Anwohner aus Neckargartach daher wiederholt nächtliche Ruhestörungen umgehend dem Polizeirevier Heilbronn-Böckingen (Tel. 07131 204060) mitzuteilen, damit ggf. vor Ort eingeschritten und die Beschwerdelage dokumentiert werden kann. Ferner bitten wir die Anwohner darum, die mit dem Ordnungsamt im Jahre 2014 vereinbarten Tagebucheinträge zu führen und dem Ordnungsamt vorzulegen (wir weisen auf das Ihnen übersandte Schreiben vom 20.02.2017 hin).

Bezüglich der wilden Müllablagerung auf öffentlicher Fläche teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Bisher sind uns in diesem Bereich keine Ratten gemeldet. Sofern in diesem Bereich Ratten festge­
stellt werden, bitten wir um umgehende Meldung an den zuständigen Sachbearbeiter beim Ordnungsamt (Tel. 07131 56-4795). Der städtische Vollzugsdienst wurde über den von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 20.07.2017 geschilderten Zustand informiert und wird sich um die Angelegenheit kümmern.
 

 

Rüdiger Muth

Ordnungsamt
Abteilung "Allgemeines Ordnungsrecht"


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.7.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.050 * Türkisches Fest im Wertwiesenpark

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Ruhestörungen im Wertwiesenpark in Folge eines türkischen Festes, wörtlich:

"... habe ich in der Heilbronner Stimme überlesen, dass am 15. und 16. 7.2017 im Wertwiesenpark ein türkisches Fest stattfindet oder aber eine Kundgebung zur Feier des niedergeschlagenen Putsches in der Türkei vor genau einem Jahr?

Frage 1.): Ist das Fest, das am Samstag von 12 Uhr - 20 Uhr und heute am Sonntag ebenso von 12 Uhr bis  21 Uhr uns Anwohner des Wertwiesenparks mit anatolischem Leiergesang und unverständlichen Reden beschallt hat, sodass man seinen Garten nicht nutzen konnte und sich ins Haus zurückziehen und alle Fenster schließen musste, wenn man etwas lesen wollte, in der H.St. angekündigt gewesen?

2.) Warum spart die Stadtverwaltung, seitdem OB Mergel am Ruder ist, an Infoblättern für uns Anwohner vor lautstarken Ereignissen, so wie das unter OB Weinmann höfliche Sitte war und zieht sich lieber unseren Zorn zu?- Wenn man vorher wüsste, dass man die dringende Erholung am Wochenende nicht in seinem Garten verbringen kann, dann könnte man einen Ausflug planen. Hätte man sich selber Gäste für ein Gartenfest eingeladen, wäre dieses kaum im Garten durchführbar, weil man sich permanent gestört fühlt.

Ich möchte bitten, im Gemeinderat zu beantragen, dass wir Anwohner künftig/ ab sofort wieder über alle Veranstaltungen im Wertwiesenpark im Vorfeld - wenigstens 14 Tage vorher - informiert werden. M.E. ist die Stadtverwaltung uns deutschen Mitbürgern/ uns Anwohnern dies schuldig. ..."

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme  gibt sie zu den  Punkten 1) und 2) der Beschwerde ab?

2. Welche Maßnahmen zur frühzeitigen Unterrichtung der Anwohner wird sie ergreifen?

3. Wer hat die Einhaltung der immissionsrechtlichen Vorschriften mit welchem Ergebnis während der Veranstaltung kontrolliert?

4. Zu welchen Konditionen und Auflagen wird der Wertwiesenpark von wem vergeben?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.8.2017

Eingang nach 24  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  ... das türkische Kulturfest des Kulturvereines .Navder" fand in diesem Jahr zum dritten Mal statt, letztes Jahr war es kurzfristig wegen des Putschversuches in der Türkei abgesagt worden.

Somit ist diese Veranstaltung eine im Sinne der von der Stadt Heilbronn beschlossenen "Lärmrichtlinie für Veranstaltungen mit Verstärkereinsatz im Bereich Frankenstadion/Wertwiesenpark" eine Bestandsveranstaltung.

Die Mietverträge für Veranstaltungen im Wertwiesenpark werden im Grünflächenamt in Abstimmung mit dem Ordnungsamt erstellt, darin festgehalten sind zeitliche und wertemäßige Begrenzungen von Lärmwerten bei Verstärkereinsatz.

Die Veranstaltung war im Stadtgebiet plakatiert, nichtsdestotrotz wird das Grünflächenamt in Zukunft über die Pressestelle und die Stadtzeitung für anstehende Veranstaltungen in den Hauptmonaten Juni und Juli eine Veranstaltungsübersicht veröffentlichen.

Es ist leider aus Kapazitätsgründen nicht möglich, dass städtische Mitarbeiter während der gesamten Veranstaltung vor Ort sind, daher können im Einzelfall Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen vorkommen. Grundsätzlich werden die Veranstaltungen von städtischen Mitarbeitern auf Einhaltung der Bestimmungen überprüft.

Der Wertwiesenpark ist von den drei großen Heilbronner Parkanlagen der einzige Park, der durch
seinen befestigten Festplatz für solche Veranstaltungen wie auch Open-Air-Konzerten geeignet ist, weil er die notwendige Infrastruktur bietet. Bei allen anderen Parks und Grünanlagen wäre die Gefahr erheblicher Flurschäden durch solche Veranstaltungen um ein Vielfaches höher.

Freundliche Grüße

 

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.7.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

17049 * "Kinderspielplatz" Großgartacher Str. 208

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bewohner der Wohnanlage Großgartacher Straße 208 beklagen sich zum wiederholten Mal über die Zustände rund um den dortigen "Spielplatz". Wörtlich:

"Das Thema Spielplatz ist eine Katastrophe,wie schon erwähnt werden die Kinder ständig von genervten Mitmietern belästigt und angeschrieen,die Fahrzeuge kommen mit überhöhter Geschwindigkeit in den Hofbereich und Parken neben dem Spielplatz."

und in Folge dessen:

"Die Kinder der Großgartacher Straße 208/2/3/4 werden beim Spielen auf der Spielplatz von anderen Mitmietern angeschrien und belästigt,so daß die Familien aneinander geraten und heftig streiten."

Auf frühere Korrespondenz unsererseits wird verwiesen.

Wie fragen dazu:

1. In welcher Weise wird hierzu endlich für Abhilfe gesorgt?

2. Wer ist überörtlich zuständige Aufsichtsbehörde (RP Stuttgart, Berufsgenossenschaft, IHK, Ministerien etc.pp)?

Auf Wunsch von Herrn BM Hajek wird diese Anfrage auch an die zuständigen Gremien der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
direkt übermittelt, hier. Geschäftsleitung und Aufsichtsratsvorsitzenden.

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>

Beschwerde an das RP Stuttgart wegen verweigerter Beantwortung von Anfragen

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

das Regierungspräsidium Stuttgart hat uns Ihre Beschwerde vom 17.2.2018 mit der Bitte um
. Beantwortung weitergeleitet.

Sie machen geltend, eine Anfrage vom 17.7.2017 zum Umgang mit Mietern der stadteigenen Stadt­
siedlung Heilbronn GmbH, die sich mit 55 Unterschriften zur Behebung eines sicherheitsrelevanten
Problems zu Wort gemeldet hätten, wäre trotz 2-maliger Erinnerung vom 6.10.2017 und 16.1.2018
unter Missachtung einzuhaltender Fristen nicht beantwortet worden.

In Ihrer Email vom 17.7.2017 führen Sie aus, die Bewohner der Wohnanlage Großgartacher Straße
würden sich zum wiederholten Male über die Zustände rund um den dortigen Spielplatz beklagen.

Die Kinder würden ständig von genervten Mitmietern belästigt und angeschrien, die Fahrzeuge kämen
mit überhöhter Geschwindigkeit in den Hofbereich und würden neben dem Spielplatz parken.

Auf frühere Korrespondenz wird verwiesen.

Sie fragen an, in welcher Weise endlich für Abhilfe gesorgt werde bzw. wer die überörtlich zuständige
Aufsichtsbehörde (RP Stuttgart, Berufsgenossenschaft, IHK, Ministerien etc.) sei.

Auf Wunsch des Herrn Bürgermeister Hajek wird diese Anfrage auch an die zuständigen Gremien der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH direkt übermittelt, hier: Geschäftsleitung und AR-Vorsitzenden.

[...]

Dass Ihre Anfrage vom 17.7.2017 und die Erinnerung vom 16.1.2018 nicht beantwortet
wurde, beruht auf einem Missverständnis zwischen den Beteiligten, welches bedauert
wird.

Zu Ihren offenen Fragen nimmt die Stadtsiedlung wie folgt Stellung:

• Warum wird trotz Unterschriftenliste der Spielplatz nicht wieder zurückverlegt?

"Die Gründe für die vor fast zehn Jahren erfolgte Verlegung des Kinderspielplatzes
vom Dach der Tiefgarage in den Innenhofwurden bereits hinreichend dargelegt. Bis
heute liegen der Stadtsiedlung keine Beschwerden von Bewohnern den Spielplatz
bzw. dessen Nutzung betreffend vor. Alle angeblichen Missstände wurden aus­
schließlich durch Herrn Stadtrat Dagenbach vorgebracht. Wir haben mehrfach da­
rauf verwiesen, dass die Stadtsiedlung selbstverständlich ein offenes Ohr für Hin­
weise und Anregungen ihrer Mieter hat. Voraussetzung dafür ist, dass sich Mieter tat­
sächlich an die Stadtsiedlung wenden. Dies ist bis heute nicht geschehen. Die be­
sagte Unterschriftenliste wurde der Stadtsiedlung erstmals mit Mail vom 19.1.2018
des Vorzimmers des Baudezernats zugeleitet. Sie ist im Übrigen undatiert. Wann
diese Umfrage stattgefunden hat, ist damit nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich
wird die Stadtsiedlung aber gern ein Gespräch mit den Mietern führen, wenn dies ge­
wünscht wird. Bis dato hat aber noch kein Mieter um ein solches Gespräch gebeten."

• Warum unternimmt die Stadtsiedlung nicht gegen die sonstigen Zustände rund um
die Nutzung des Innenhofes (z.B. Kinder werden ständig von genervten Mitmietern
belästigt und angeschrien, die Fahrzeuge kommen mit überhöhter Geschwindigkeit
in den Hofbereich und Parken neben dem Spielplatz).

"Von diesen angeblichen Zuständen rund um die Nutzung des Spielplatzes ist der
Stadtsiedlung nichts bekannt. Weder beim zuständigen Hausmeisterservice noch bei
Mitarbeitern der Stadtsiedlung wurden in der Vergangenheit Hinweise oder Be­
schwerden in dieser Richtung vorgebracht. Eine Ortsbegehung brachte ebenfalls
keine derartigen Erkenntnisse. Lediglich das Parken vor dem Spielplatz ist offen­
sichtlich auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht auszuschließen. Wir werden
daher diesen Bereich zeitnah mit Bügeln ausstatten, sodass das Parken künftig nicht
mehr möglich sein wird."

Ferner weist die Stadtsiedlung Heilbronn darauf hin, dass zu jeder Zeit das Angebot im
Raum stand, dass sich die Mieter direkt an die Stadtsiedlung wenden können, um die An­
gelegenheit zu erörtern.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Formulierung des elterlichen Anliegens in
der Unterschriftenliste den Eindruck erweckte, dass die Verlegung des Kinderspielplatzes
deshalb begehrt wird, weil er für die vielen Kinder als zu klein erachtet wurde. Auf Gefah­
ren durch Pkw' s usw. wurde nicht hingewiesen:

"Wir, Familie Hamm, möchten, dass die Stadtsiedlung Heilbronn bzw. Gemeinde Heilbronn
wieder einen geschlossenen Spielplatz auf der Tiefgarage baut, wo er ursprünglich schon
war. Da ein offener kleiner Spielplatz, welchen wir jetzt haben, gefährlich ist für die Kinder
und auch sehr klein für viele Kinder. Wer uns unterstützen möchte und gemeinsam ein(en)
größeren Spielplatz für unsere Kinder erreichen möchte, darf hier bitte unterschreiben. Vie­
len Dank im Voraus. " [Die Unterschriftenliste trägt kein Datum]

Ausweislich der Erklärung der Stadtsiedlung wird gegen die Gefahren des Pkw-Parkens
nahe des Spielplatzes Vorsorge getroffen. Auch ist die Stadtsiedlung für ein Gespräch of­
fen.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine überörtlich zuständige Aufsichtsbehörde für
die Stadtsiedlung Heilbronn nicht existiert.

Mit freundlichem Gruß

Kurt Bauer
Amtsleiter

Rechtsamt

Mehrfertigung:

Regierungspräsidium Stuttgart
z.H. Frau Anika Wenger

Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
z.H. Herrn Geschäftsführer Buchte
Urbanstraße 10

74072 Heilbronn


 

Replik:

Stadt Heilbronn
per eMail
Heilbronn, 25.3.2018

Ihr Schreiben vom 22.3.2018
Bezug: Verweigerte Beantwortung von Anfragen gem. § 24 (4) GO


Sehr geehrte Damen und Herren,

für die endliche Beantwortung der Anfrage vom 17.7.2017 danke ich und nehme diese zur Kenntnis. Ich werde diese den betroffenen Bürgern ebenso zur Kenntnis geben.

Ich möchte jedoch darauf verweisen, daß sich meine Beschwerde vom 17.2.2018 an das Regierungspräsidium Stuttgart ausschließlich auf die sich inzwischen häufenden Verweigerungen bzw. unvollständigen Beantwortungen von Anfragen gem. § 24 (4) GO in Verbindung mit § 21 (3) GeschO des Gemeinderates der Stadt Heilbronn bezogen hat und insbesondere auf die fehlenden Beantwortung einer Anfrage vom 17.7.2017 zum Umgang mit Mietern der stadteigenen Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, die sich mit 55 Unterschriften zur Behebung eines sicherheitsrelevanten Problems zu Wort gemeldet hatten, trotz 2-maliger Erinnerung am 6.10.2017 und 16.1.2018 unter Mißachtung einzuhaltenden Fristen begründet wurde.

Diese Anfrage hat mit den auf Seite 2 Ihrer Beantwortung aufgezählten Anfragen, die allerdings teilweise widersprüchlich und im Procedere auch grenzwertig zu betrachten waren, selbst nichts zu tun. Sie mögen zwar beschönigenden Charakter haben, sind aber in Bezug zu dieser davon getrennt zu betrachtenden Anfrage irrelevant und geben auch nicht den gesamten Inhalt wieder.
Auch begründet ein fehlendes Datum bei den Unterschriftslisten nicht eine Nichtbeantwortung der Anliegen, denn mit Eingang der Anfrage vom 17.7.2017 ist ein relevanter Termin vorgelegen.

Wenn sich fast alle Mieter einer Wohnanlage beklagen, kann es im Übrigen auch mit der angebotenen Gesprächsbereitschaft nicht weit her sein, insbesondere wenn die durchaus nicht unberechtigten Anliegen keinerlei Besserungen nach sich ziehen.
Insoweit ist es nicht nur das Recht, sondern ist es sogar berechtigt, wenn sich Bürger als Mieter einer zu 100 Prozent stadteigenen Wohnbaugesellschaft hilfesuchend an ihre Bürgervertreter wenden.
Es kann nicht unerwähnt bleiben, daß, nachdem auf die Problematik in ausreichender Weise aufmerksam gemacht wurde, für die Verantwortlichen zu hoffen bleibt, daß für die derzeitigen Zustände keine negativen Folgen eintreffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach

Mehrfertigung: Regierungspräsidium Stuttgart


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 12.7.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.048 Spielplatz Biberach - Kehrhüttenstrasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den
Zustand des Spielplatzes Biberach - Kehrhüttenstrasse, wörtlich:

 
"...Zustand des Spielplatz ist katastrophal, das Sand ist voll mit Katzen-k.. und stinkt bestialisch, die Kinder können dort nicht mehr spielen. Ist es möglich  den Sand auszutauschen und eine Möglichkeit zu suchen, daß ihn Katzen nicht mehr als Klo benutzen? Auch Farbe könnte der Spielplatz vertragen. Gerne auch ein Sonnensegel, so daß Kinder dort länger spielen können und nicht nur bei Sonnenuntergang?"

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.8.2017

Eingang nach 36  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  ... vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.07.2017, die wir wie folgt beantworten.

Von Bürgern wurde der Zustand des Kinderspielplatzes Kehrhüttenstraße, insbesondere der ver­
schmutzte Sand und fehlender Schatten, bemängelt.

Der Sand wurde inzwischen mechanisch gereinigt, dies wird einmal im Jahr durchgeführt. In der
Regel im Frühjahr. Dies erfolgte dieses Jahr leider etwas später.

Als dauerhafte Maßnahme zur Vermeidung von groben Verschmutzungen in Sandkästen funktioniert nur die Abdeckung mit einem feinmaschigen Gewebenetz. Dies hat sich allerdings nur in
abgeschlossenen Außenräumen, wie z. B. Kindergärten, bewährt. Die Sandkastenabdeckungen
helfen nur so lange sie unbeschädigt und nachts dauerhaft auf der Sandfläche ausgebreitet sind.
Im öffentlichen Raum funktioniert dies aufgrund von Diebstahl, Vandalismus und fehlender zuverlässiger Abdeckung leider nicht.

Auch Sonnensegel, als Schattenspender sind aufgrund von Vandalismus nicht umsetzbar. Um die
Langlebigkeit der Spielgeräte und Spielflächen zu gewährleisten müssen diese regelmäßig komplett abtrocknen, dem würde eine dauerhafte Beschattung entgegenwirken.


Zur Förderung der Beschattung einzelner Bereiche des Spielplatzes werden wir die vorhandene
Pergola im Herbst mit Kletterpflanzen begrünen. Die Pflanzung eines weiteren Baumes, als
Schattenspender wird derzeit geprüft.

Freundliche Grüße
Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.7.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.047* "Aktionsprogramm Wohnen"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Das im Dezember 2015 vom Gemeinderat beschlossene Handlungsprogramm „Wohnen in Heilbronn“ ist Grundlage für die künftige wohnungspolitische Ausrichtung der Stadt Heilbronn. Insgesamt sollen bis 2020 in Heilbronn voraussichtlich rund 2.000 Wohneinheiten entstehen.

Davon sollen 800 WE durch das "Aktionsprogramm Wohnen" beigesteuert werden, das nicht alleinig  aber doch maßgeblich durch die Stadtsiedlung getragen wird. Für deren Bauaktivitäten soll die Selbstbindung von 30-40% geförderten Wohneinheiten (d.h. mit Mietpreis- und Belegungsbindung) gelten.

"Die Stadtsiedlung Heilbronn plant Wohnraum für alle Wohnraum nachfragenden Haushalte und berücksichtigt alle Preissegmente. Schwerpunkte dabei soll aber das untere (nur durch Förderung erreichbar) und das mittlere Preissegment sein."

Bzgl. dieser Mitteilung fragen wir die Stadtverwaltung:

1.
Wie lautet inhaltlich konkret die Definition für "unteres" und für "mittleres" Preissegment?   

2.  Welche Planungswerte liegen diesen Preissegmenten zugrunde?
     2.1 €-Netto-Kaltmiete
     2.2 €-Brutto-Kaltmiete,
     2.3 €-Brutto-Warmmiete?

3. Welcher konkrete Anzahl an WE wird geplant für das untere Preissegment?

4. Welche konkreten Wohnungsgrößen in m² werden für das untere Preissegment geplant und in welcher Anzahl?

5. Von welchen Baukosten pro €/m² geht die Stadtsiedlung in ihrer Planung aus?

6. Von welchen Fördergeldern des Bundes und des Landes sowie der KfW gehen die Planungen aus?
     6.1 Insgesamt ,
     6.2 pro Wohneinheit nach m²-Größe?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18,7.2017

Eingang nach 7  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> ... bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilt die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH mit:

Zu 1. unteres Segment: bis max. 6,50 €/m², mittleres Segment zwischen 6,50 und 9,00 €/m²

Zu 2. Grundmiete (Kaltrniete). Netto/Brutto gibt's nur beim Gewerbe.

Zu 3. Wir planen nicht das untere Preissegment, sondern haben uns eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt: bei jedem Bauvorhaben mit Mietwohnungen werden 30 bis 40 % der Einheiten als geförderte Wohnungen realisiert. Diese liegen dann im Mietpreis 33 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel. Diese Quotenspanne wurde bei bereits realisierten bzw. in Planung befindlichen Bauvorhaben auch schon deutlich überschritten, aber noch in keinem Fall unterschritten.

Zu 4. Der übliche Verteilungsschlüssel ist 10/40/40/10 Prozent für 1,2,3 bzw. 4-Zimmerwohnungen. Er wird aber je nach Standort, Marktnachfrage und baulichen Gegebenheiten angepasst. Eine allgemeinverbindliche Aussage ist daher nicht möglich.

Zu 5. Die Baukosten steigen durch die gesetzlich vorgegebenen energetischen Anforderungen und andere Bauvorschriften weiter an. Momentan liegen die Baukosten einschließlich Baunebenkosten je
nach örtlichen Gegebenheiten, technischen Anforderungen und Qualität der Ausstattung zwischen
2.500 und 3.000 €/m² brutto. In Ausnahmefällen wie z.B. im Neckarbogen liegen die Baukosten jedoch auch schon deutlich darüber.

Zu 6. Wir beantragen für die zu fördernden Wohnungen Mittel aus dem Landeswohnraumförderungs­
programm. Die Konditionen verändern sich hier jährlich und es kann auch nicht mit Sicherheit davon
ausgegangen werden, dass unsere Anträge auch in Zukunft vollständig bedient werden können. Momentan liegen die maximalen Investitionskosten bei 3.000 €/m², wovon 80 Ofo (2.400 €) mit zinsverbilligten Darlehen gefördert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Berggötz

Leiter Stabstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 3.7.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17046. Kranenstraße

Sehr  geehrte Damen und Herren,

in der Pressemitteilung der Stadt Heilbronn vom 30.6.2017 heißt es u.a.:

Von Samstag, 15. Juli, 17 Uhr, an wird auch die Kranenstraße gesperrt, um die Erweiterung des Science Centers experimenta und den Eingang der BUGA fertigstellen zu können.

Nach unserem Wissen besteht hierzu bisher lediglich die Überlegung, diese, für die Entlastung der Innenstadt wichtige Straße infolge zahlreicher früherer Maßnahmen,  während der Bundesgartenschau verkehrsfrei zu halten, nicht aber  bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Sie ist wichtiger Teil Teil eines Verkehrsrings um die Innenstadt, insbesondere auch zur Anfahrt von Norden her an mindestens 2 Parkhäuser in der Nähe.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wer hat diese Maßnahme wie in der Pressemitteilung dargestellt beschlossen?
2. Welche Stellungnahme sie zu der Anfrage des Koll. Palm [Mon, 3 Jul 2017 09:34:42 +0000] abgibt?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - Erledigt durch Gemeinderat vom 26.7.2017


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 29.6.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.045 Hirschstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Belästigungen durch ein Bauvorhaben in der Hirschstraße. Wörtlich:

"...In unserer Nachbarschaft Hirschstr. ... ist ein übergroßes Bauobjekt mit 18 WE in der Planungsphase (...).

Mit dem Antwortschreiben vom Baurechtsamt sind wir nicht einverstanden. Das Amt geht auf keinster Weise auf zusaetzliche Expositionen von Laerm, Dieselabgase, Erschuetterungen und andere Belastungen auf die Menschen und Umwelt (Umweltzone) ein. Jeder Mensch hat das Grundrecht auf koerperliche Unversehrtheit. Wir leben unmittelbar an der Baustelle und wurden diesen ueberstarken Expositionen (die nachweislich krank machen) schon in der Abrissphase stark ausgesetzt. Das war nicht nur fuer uns ein Vorgeschmack, was den Bewohnern in der Hirschstrasse in den naechsten Jahren in der Hauptbauphase der drei zusammenhaengenden uebergrossen Betonbauten erwartet. Ueber 2000 LKWs donnern dann in der Bauphase zum Bauplatz. Uns hat keiner informiert, es gab keine Informationsveranstaltung, einfach nichts. Wir sind gegen dieses uebergrosse Bauvorhaben, weil wir um unsere Gesundheit und die Gesundheit unseres Enkelkindes fuerchten muessen. 

Bitte stoppen Sie vorerst das Genehmigungsverfahren. Wir fordern eine Informationsveranstaltung fuer die betroffenen Buerger ueber die Dimension und Auswirkungen des Grossbauobjektes. Es geht um die Durchsetzung des Wohles der Buerger."

Wir fragen die Stadtverwaltung:
1. Welche Stellungsnahme gibt sie zu diesem Fall ab;
2. wer ist für die angesprochenen Vorwürfe von Amts wegen zuständig;
3. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


3.7.2017

...

Sehr  geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zu unserer Anfrage vom 
29.07.2017 Hirschstraße

erweitern wir diese mit der Bitte um Stellungnahme auch zu diesem beigefügten Schreiben der Interessengemeinschaft Hirschstraße.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 21.7.2017

Eingang nach 22  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> ... wie bekannt, hat sich die Anwohner-Interessengemeinschaft Hirschstraße mit Schreiben vom 01.07.2017 .an die Stadtverwaltung gewandt und Einwendungen und Bedenken gegen das o.g. Bauvorhaben der Firma N. in der Hirschstr. 40 in 74078 Heilbronn-Neckargartach vorgetragen. Auf das Schreiben der Anwohner haben Sie in Ihren Anfragen vom 29.06.2017 und 03.07.2017 Bezug genommen und die Stadtverwaltung um Informationen zur Sach- und Rechtslage und um Stellungnahme ersucht.


Nach Rücksprache mit dem Planungs- und Baurechtsamt habe ich die Anfrage der Anwohner-Interessengemeinschaft Hirschstraße heute ausführlich beantwortet. Eine Mehrfertigung meines heutigen Antwortschreibens erhalten Sie anbei zu Ihrer Information. Ich bitte um Beachtung der Inhalte. Auf die geplante Vorstellung des Bauprojekts nach der Sommerpause im Bauausschuss weise ich usdrücklich hin.


Mit freundlichen

Grüßen Harry Mergel
Oberbürgermeister


Anlage:

Antwort an Anwohner-Interessengem. Hirschstr. vom 14.07.2017 Abbruch einer Gewerbehalle (KGV17/0006) und Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 18 Wohneinheiten und einer Tiefgarage (BGV16/0700) auf dem Baugrundstück Hirschstr. [ ... ]


Ihr Schreiben vom 01.07.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer gemeinsamen Unterschriftenliste und Ihrem Schreiben vom 01.07. 2017 haben Sie mich eindringlich auf befürchtete Belästigungen, Beschädigungen und Gefährdungen, denen Sie bei der Errichtung des geplanten Großbauvorhabens in der Hirschstr. 40 ausgesetzt sein könnten, aufmerksam gemacht und mich um eine sorgfältige Prüfung Ihrer Bedenken und das Aufzeigen von Lösungen ersucht.


Da es beim unlängst vorgenommenen Abbruch des bestehenden Altgebäudes bereits offenbar zu Belästigungen des Wohnumfelds durch Staub, Lärm. Erschütterungen, Behinderungen des Straßenverkehrs und Verunreinigung der umliegenden Straßen gekommen ist, machen Sie in Ihrem Schreiben nicht nur deutlich, dass Sie der nun anstehenden monatelangen Bauphase zur Errichtung der beiden Wohngebäude samt Tiefgarage, bei der Sie u.a. mit wesentlichen Beeinträchtigungen bzw. Schäden für Ihre Gesundheit und die Bausubstanz der umliegenden Häuser rechnen, mit Besorgnis entgegen sehen. Vielmehr tragen Sie auch vor, dass die Infrastruktur des dicht bebauten Wohnareals nicht für einen Neubau mit 18 Wohneinheiten ausgelegt sei und bei der Realisierung des Bauvorhabens unzumutbare Nachteile und Beeinträchtigungen (Stichwort: unangemessene Nachverdichtung, Parkplatznot) für Anwohner und Nachbarn zu erwarten seien.


Sie fordern die Stadtverwaltung insofern auf, das geplante Bauvorhaben abzulehnen und die Bauausführung zu stoppen bzw. bei einer Fortsetzung des Genehmigungsverfahren die Anwohner (möglichst zeitnah im Rahmen einer Informationsveranstaltung) über das geplante Bauprojekt, die Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase und die Maßnahmen zur Abwendung von Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft zu informieren.


Nach Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern beim Planungs- und Baurechtsamt möchte ich Ihr Schreiben wie folgt beantworten:


• Zum Abbruch des Bestandsgebäudes:

Der Abbruch der bestehenden Gewerbehalle auf dem Baugrundstück Hirschstr. 40 wurde vom Bauherrn im Rahmen des sog. Kenntnisgabeverfahrens (vgl. § 51 Landesbauordnung BW (LBO)) durchgeführt. Über den Abbruch wurde die Baurechtsbehörde insofern lediglich in Kenntnis gesetzt; ein Genehmigungsverfahren mit förmlicher Baufreigabe (Roter Punkt) war nicht erforderlich. Der Bauherr war daher durchaus befugt, ohne Anbringung eines Baufreigabescheins mit den Abbrucharbeiten zu beginnen.


Während der Abbrucharbeiten führten fachkundige Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamtes, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, vor Ort Baukontrollen durch. Eine ungebührlich hohe Staub- und bzw. Lärmentwicklung und unüblich hohe Erschütterungen konnten hierbei jedoch nicht festgestellt werden.


• Zu den befürchteten Schäden (insbesondere durch Erschütterungen) im Rahmen der anstehenden Bauphase:


Staubentwicklung, Lärmbelästigungen und Erschütterungen während der Bauausführung sind unvermeidbar und nach ständiger Rechtsprechung von den Anwohnern, sofern das übliche Maß nicht überschritten wird (auch wenn diese über Monate andauern), hinzunehmen. Nur wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden, besteht ein Abwehranspruch der Nachbarn. In diesem Fall wird die Baurechtsbehörde umgehend Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen ergreifen.


Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte erkennbar sind, die darauf hindeuten, dass durch die geplanten Baumaßnahmen auf dem Baugrundstück eine Gefährdung der Nachbarschaft, insbesondere der Standsicherheit der umliegenden Gebäude, verursacht werden könnte. Es besteht daher derzeit weder Anlass noch Verpflichtung, dass Bauvorhaben aufgrund der befürchteten Beeinträchtigungen abzulehnen bzw. dem Bauherrn bereits im Baugenehmigungsverfahren Sicherungsmaßnahmen aufzuerlegen.
Gleichwohl kann ich Ihnen zusichern, dass die Stadtverwaltung die Firma N. vorsorglich auf die Erschütterungs-Sensibilität der Nachbargebäude hinweisen und diese auffordern wird, bei der Bauausführung geeignete Gerätschaften einzusetzen, damit Erschütterungen, Staub und Lärm bei der Bauausführung soweit wie möglich minimiert werden. Baukontrollen während der Bauphase, bei denen u.a. die Einhaltung der gesetzlichen Lärmwerte kontrolliert wird, behält sich das Planungs- und Baurechtsamt im Übrigen jederzeit vor. Sollten während der Bauausführung wider Erwarten erhebliche Erschütterungen auftreten, kann der Bauherr dann auch zur Durchführung sog. Erschütterungsmessungen (DIN 4150) verpflichtet werden.


Empfehlen kann ich Ihnen dennoch folgendes:


Sofern Sie befürchten. dass Ihr Gebäude durch die Bauarbeiten auf dem Baugrundstück Hirschstr. 40 Schäden erleidet, steht es Ihnen frei, vor Beginn der Bauarbeiten über eine Beweissicherung den aktuellen Bauzustand Ihres Gebäudes festzuhalten. Bei durch den Bau auftretenden Schäden hätten Sie dann die Möglichkeit, gegenüber dem Bauherrn entsprechende Schadensersatzansprüche für die entstandenen Schäden auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.
Für die Baustelleneinrichtung und -sicherung während der Bauphase (u.a. Kran, Bauzaun, Gerüst, Materiallagerung) ist der Bauherr eigenverantwortlich zuständig und verantwortlich. Sofern im Zuge der Bauarbeiten öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden bzw. verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich werden, muss dieser frühzeitig beim Amt für Straßenwesen die erforderlichen Anträge auf Sondernutzung und Genehmigung stellen. Bei auftretenden Verstößen und Störungen wird das Amt für Straßenwesen bei Bedarf reglementierend eingreifen.


• Aktueller Sachstand und weitere Abläufe im Baugenehmigungsverfahren für den Neubau (BGV16/0700):


Zum aktuellen Sachstand im Baugenehmigungsverfahren für den Neubau der bei den Wohngebäude kann mitgeteilt werden, dass die Firma N. vor kurzem überarbeitete Planunterlagen eingereicht hat. Die Prüfungen der Baurechtsbehörde, ob das Bauvorhaben nun genehmigungsfähig ist, dauern derzeit noch an. Zu den weiteren Abläufen im Baugenehmigungsverfahren kann insofern folgendes mitgeteilt werden: Das Planungs- und Baurechtsamt wird die direkt betroffenen Angrenzer und Nachbarn in Kürze erneut förmlich am Verfahren beteiligten (erneute Nachbarbeteiligung nach § 55 LBO) und diese über den Eingang der überarbeiteten Pläne informieren. Die im förmlichen Verfahren beteiligten Angrenzer und Nachbarn haben dann erneut die Möglichkeit, die aktualisierten Bauvorlagen im Planungs- und Baurechtsamt einzusehen und Ihre Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorzubringen. Auch eine erneute Beteiligung der berührten Fachämter und sonstigen Stellen (§ 54 LBO) ist vorgesehen. Mit einer Entscheidung über das vorgelegte Baugesuch der Firma N. ist insofern nicht vor September zu rechnen.


Sobald die Baurechtsbehörde über das Baugesuch entscheidet, werden die förmlichen Verfahren beteiligten Angrenzer und Nachbarn hierüber informiert. Zu den Einwendungen der Angrenzer und Nachbarn wird die Baurechtsbehörde in der Entscheidung detailliert SteIlung nehmen.
Sofern die beteiligten Angrenzer und Nachbarn mit der Entscheidung der Baurechtsbehörde nicht einverstanden sind, haben diese die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Baurechtsbehörde mit förmlichen Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage) vorzugehen. Hinweis: Die Entscheidung der Baurechtsbehörde unterliegt im Widerspruchs- und Klageverfahren der vollen aufsichtsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.


• Zu den aktuellen Planungen:


Zu den aktuellen Planungen und dem derzeitigen Stand der Prüfungen kann folgendes mitgeteilt werden: Das Baugrundstück Hirschstr. 40 liegt im Geltungsbereich des Baulinienplanes 44A/1 "Zückwolf-, Hirsch-, Schmales Gäßchen, Wimpfener Straße" vom 12.12.1939 i.V.m. der Ortsbausatzu ng 1939 (085) der Stadt Heilbronn. Als Art der baulichen Nutzung ist die Baustufe Ila (Wohngebiet mit Gewerbebetrieben) festgesetzt. die einem Mischgebiet nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVQ) entspricht.


Die geplanten Wohnhäuser sind nach der Art der Nutzung zulässig; die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung werden voraussichtlich eingehalten. Die dreigeschossig-wirkenden Baukörper sind städtebaulich passend dimensioniert und angeordnet; die Grundstücksfläche wird entsprechend den Vorgaben im Bebauungsplan nur zur Hälfte überbaut. Auch die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden gewahrt.

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt zur Tiefgarage mit insgesamt 16 Kfz-Stellplätzen erfolgt über die Hirschstraße. Zwei weitere Kfz-Stellplätze werden oberirdisch, zwischen den Gebäuden hergestellt. Hinweis: Nach den Vorgaben der Landesbauordnung BW (LBG) ist pro Wohneinheit 1 Kfz-Stellplatz und 2 wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze erforderlich. Diese Forderung wird erfüllt.
Da die überwiegende Zahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze (16) in der Tiefgarage hergestellt wird, werden die Lärmbeeinträchtigungen durch Kfz soweit wie möglich minimiert. Dass es auf der angrenzenden Hirschstraße und der Rolandstraße nach Ausführung des Bauvorhabens zu einem merklich höheren Verkehrsaufkommen bzw. Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird, steht ebenfalls nicht zu befürchten. Von der Feuerwehr wurden auch keine Bedenken hinsichtlich der Rettungssituation vorgetragen.


Schon jetzt kann insofern eindeutig festgestellt werden, dass nachbarschützende Belange durch das geplante Bauvorhaben nicht verletzt werden. Festzuhalten ist an dieser Stelle ferner, dass der Bauherr in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf Zulassung des Bauvorhabens hat, d.h. das Bauvorhaben mit den o.g. Eckdaten Seitens der Stadtverwaltung weder abgelehnt noch verhindert werden kann. Derzeit gilt es lediglich noch Einzelheiten in Bezug auf die Bauausführung abzustimmen.


In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadtverwaltung eine Neubebauung des seit geraumer Zeit brachliegenden Areals südlich der Hirschstraße, auf die jahrelang durch Ansprache verschiedener Investoren hingewirkt wurde, sehr begrüßt. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle auch, dass sich die ehemals gewerblich genutzte Fläche für eine Nachverdichtung mit Wohnungen sehr gut eignet und eine Wohnnutzung angesichts der bestehenden Wohnungsnot und des geringeren Störpotentials für die Anwohner einer gewerblichen Nutzung m.E. eindeutig vorzuziehen ist.


• Information der Anwohner über das Bauvorhaben:


Die Stadtverwaltung informiert die direkt betroffenen Anwohner und Nachbarn von geplanten Bauvorhaben nur im Rahmen des gesetzlichen Auftrags nach den Vorgaben der LBO. Im Übrigen werden bei Bauvornaben mit einem gewissen Gewicht die politischen Gremien und Vertreter (insbesondere auf Anfrage) informiert. Diese vertreten insofern die allgemeinen Interessen der Bürgerschaft und der nicht unmittelbar betroffenen Anwohner und stellen bei entsprechenden Anfragen die Verbindung zu diesen her.


Im vorliegenden Fall kann ich Ihnen insofern mitteilen, dass das geplante Bauprojekt den Mitgliedern des städtischen Bauausschusses nach der Sommerpause unter Präsentation der aktuellen Pläne von der Baurechtsbehärde vorgestellt wird. Aufgrund vorliegender Anfragen wird dieses Antwortschreiben zudem vorab Herrn Stadtrat Burkhardt, Herrn Stadtrat Mettendorf und Herrn Stadtrat Dagenbach in Mehrfertigung zur Kenntnis gebracht.


Hinweis: Die Entscheidung, ob über ein privates Bauvorhaben im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung durch den Bauherrn informiert wird, trifft allein der Bauherr. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Der Firma N. wird eine Mehrfertigung Ihres Schreibens vom 07.07.2077 und des heutigen Antwortschreibens übersandt.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Stadtverwaltung im derzeitigen Stadium des Genehmigungsverfahrens keine weiteren Auskünfte zum Bauvorhaben abgeben kann. Die vorgenannten Hinweise müssen insofern genügen, um Ihren Informationsbedarf zu decken und die entstandenen Befürchtungen abzumildern. Im Übrigen bitte ich Sie, das weitere Verfahren und die Entschidung der Baurechtsbehörde abzuwarten.


Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Obeerbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.6,2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.044 Bürgernähe

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Besucher des Friedhofs an der Heidelberger Straße in Böckingen benutzen gerne den kleinen Parkplatz am Spielplatz beim Feldweg  1480/2, um nicht den langen Weg  zum Grab ihrer Angehörigen gehen zu müssen.
Nachdem der Feldweg verbessert wurde regen sie an und wären dankbar, wenn auch der Parkplatz in einen besseren Zustand versetzt werden könnte.

 

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.10.2017

Eingang nach 107 (1)  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> ... das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage .Bürgernähe" geprüft und gibt hierzu folgende Stelungnahme ab.

Die angesprochene Fläche ist nicht als öffentliche Straßenfläche bzw. als Parkfläche vorgesehen.
Eine Änderung in diesem Bereich wird vom Amt für Straßenwesen abgelehnt. Auf Grund der Zufahrt zum Wohngebiet sehen wir weiterhin zum Schutz der Bevölkerung in diesem Bereich von einer Bereitstellung der Flächen ab.

Wir verweisen auf die öffentlichen Parkflächen zum Besuch des Friedhofes.

Mit freundlichen Grüßen

Chrisrtiane Ehrhardt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 20.6.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.043 * SLK-Kliniken: BAG-Urteil


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung,

1. welche Stellungnahme sie zu der Presseerklärung "Befristung - Arzt in der Weiterbildung - inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung" des Bundesarbeitsgerichts vom 14.6.2017
abgibt, siehe http://wp.me/p1vGqp-2Or ?

2. In welcher Weise wird die Stadtverwaltung Sorge dafür tragen, daß derartige das Image der Stadt Heilbronn als an den SLK-Kliniken beteiligter Träger künftig nicht auf diese Weise belastet wird?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.7.2017

Eingang nach 13 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  ... da sich Herr Berggötz im Urlaub befindet, beantworte ich vertretungsweise Ihre E-Mail. Wie von Ihnen gewünscht, erfolgt die Beantwortung via einfachem E-Mail.  

... [siehe *hier*]

 Die SLK-Kliniken haben wie folgt geantwortet:

...

Zu Ihrer Anfrage vom 20. Juni nehmen die SLK-Kliniken zu Punkt 1 wie folgt Stellung: 

„Bei den SLK-Kliniken erfolgt eine flächendeckend gute und strukturierte Weiterbildung der Ärzte. Bei der nun entschiedenen Rechtsfrage hat das BAG festgestellt, dass bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages eine grob umrissene Weiterbildungsprognose vorliegen muss. Nähere Ausführungen können erst mit Vorliegen der Urteilsbegründung gemacht werden.“ 

Zu Punkt 2: 

Es ist sowohl für die Verwaltungsspitze der Stadt Heilbronn als auch der SLK-Kliniken nicht erkennbar, dass die gerichtliche Klärung einer speziellen arbeitsrechtlichen Fragestellung eine Belastung für das Image der Stadt Heilbronn darstellen könnte. Wir sehen daher keine Veranlassung in dieser Angelegenheit tätig zu werden.  

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

gez. Baasch


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 20.6.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.042 * Jobcenter

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung,

1. welche Stellungnahme sie zu der Presseerklärung "Kurioser Streit um Taschenpfändung beim Jobcenter Stadt Heilbronn" des Sozialgerichts Heilbronn vom 29.05.2017
abgibt, siehe http://wp.me/p1vGqp-2OD ?

2. In welcher Weise wird die Stadtverwaltung Sorge dafür tragen, daß derartige das Image der Stadt Heilbronn als am Jobcenter beteiligter Träger künftig nicht auf diese Weise belastet wird?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.6.2017

Eingang nach 10  Tagen

könnte besser sein

<*> ... Da die Fragen von Herrn Stadtrat Dagenbach an die Stadt Heilbronn in deren Funktion als einer der beiden Träger des Jobcenters Stadt Heilbronn gerichtet sind können sie vom Jobcenter Stadt Heilbronn nicht direkt beantwortet werden.

 Zu den Fragen von Herrn Stadtrat Dagenbach nehmen wir wie folgt Stellung: 

ad 1. Im vorliegenden Rechtsstreit wurde von den legitimen Möglichkeiten und Instrumenten unseres Rechtssystems Gebrauch gemacht. Dies mag für einen juristischen Laien manchmal schwer verständlich sein oder gar kurios erscheinen.

In der Sache hat das Sozialgericht Heilbronn im Eilverfahren die Vollstreckungsabwehrklage des Jobcenters Stadt Heilbronn für zulässig erklärt und eine Aufrechnung durch das Jobcenter grundsätzlich für wirksam erachtet.

 ad 2. Im Einsatz der von unserem Rechtssystem zur Verfügung gestellten Möglichkeiten und Instrumente sieht das Jobcenter Stadt Heilbronn keine Schädigung des Images der Stadt Heilbronn.

 Mit freundlichen Grüßen

 Wolfgang Söhner

Stellv. Geschäftsführer, Bereichsleiter Leistung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 18.6.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.041 * Mangelnde Beantwortung *

Sehr  geehrter Herr Berggötz,

Sie teilen uns mit Schreiben vom 14.6.2017, Eingang 17.6.2017, u.a. Folgendes zu unserer Anfrage vom 23.5.2017 mit:


Die SLK-Kliniken haben Ihre Fragen wie folgt beantwortet:
...

b) Alle Rollstühle werden regelmäßig von der Technik auf Funktionalität überprüft und ausgemustert,
wenn Probleme bestehen. Da die Rollstühle häufig auch im Freien (Pforte) stehen oder von Patienten bis zum Auto mitgenommen werden. lässt sich Rostbildung an den Rädern nicht immer vermeiden. Es gibt im Haus Rollstühle mit nicht abnehmbaren Fußstützen und Rollstühle. bei denen die Fußstützen bewusst abmontiert werden (z, B. wenn die Patienten mit den Füßen den Rollstuhl selbst bewegen oder im Rahmen der Physiotherapietherapie). Bei dem auf dem beigefügten Foto abgebildeten Stuhl handelt es sich nicht um einen Roll-. sondern um einen Pflegestuhl. Auch hier ist es möglich. dass die Armlehne entfernt wurde, um eine bessere Mobilisierung des Patienten zu erreichen. Dies kann jedoch ohne Kenntnis des Einzelfalls an hand des Fotos nicht nachvollzogen werden.

...

d) Es ist richtig. dass sich nach Bezug des Neubaus Defizite in der Reinigung der neuen Flächen gezeigt haben. Gleichwohl die identifizierten Verunreinigungen wie der auf dem beigefügten Foto gezeigte Staub in den Rillen des Blindenleitsystems nicht hygienerelevant sind. wurde reagiert und nachgesteuert. Dies geschah einerseits durch die Aufstockung des Reinigungspersonals. andererseits durch Anpassung von Reinigungsmethoden. Hier ist eine deutliche Verbesserung der Sauberkeit im Neubau zu erwarten.


Dazu stelle ich fest, daß es sich bei der Beantwortung wohl um fertige Textmodule handelt, die darauf schließen lassen, daß es eine dementsprechende Zahl von Beschwerden gibt, die ein solches Vorgehen nötig erscheinen lassen.

Zu b) Die Praxis sieht offenbar völlig anders aus. Bereiche reservieren sich ihre "eigenen" guten Rollstühle für ihre Zwecke deshalb, weil sie sonst auf dieses Schrottmaterial angewiesen sind. Der im Bild dargestellte Rollstuhl ist sogar noch von "gehobenem Standard" und dient dem Transport der Patienten von Station zur Behandlung und zurück. Wenn er eine andere Aufgabe hätte, käme er auch so und nicht anders zum Einsatz. Ihm fehlen lediglich die Fußstützen und eine Lehne. Die Unfallgefahr wird von der Geschäftsleitung offenbar billigend in Kauf genommen.
"Alle Rollstühle werden regelmäßig von der Technik auf Funktionalität überprüft und ausgemustert" ist eine Antwort ohne jede Relevanz. Der Begriff "regelmäßig" ist dehnbar. Auch eine jährlich einmal stattfindende Überprüfung ist "regelmäßig". Und die Rollstühle werden eben nicht ausgemustert, sonst stünden sie nicht da. Kostensparend repariert wird der Antwort zufolge offenbar nicht. Die Krankenkassen zahlen ja mit dem Geld der Patienten.

Zu d) Es geht überhaupt nicht um den Naubau und auch nicht um das bereits beschädigte Bodenleitsystem. Hier habe ich darauf verzichtet, die wegen Nichteinbeziehung des ärztlichen Personals erfolgte falsche Wahl der Bodenfliesen überhaupt anzusprechen -  Verwaltungsbeamte wissen das ja sowieso besser.
Es geht um die beschönigende Auskunft  zu einer früheren Anfrage ( Reinigung SLK-Gesundbrunnen ) und daß dem entgegen tatsächlich lediglich nach dem WYSIWYG-Prinzip "auf Sicht" gereinigt wird: Fenster sind mit Schlieren, die Rahmen mit Staub bedeckt, im angefügten Beispiel funktionieren Infusionsständer als Bodenschmutzsammler und  Licht- und Stromkonsole sind mit Staubbelag versehen. Letztere befinden sich über den Betten und nicht als Bodenleitsystem auf den Gängen.

Zusatzfrage: wer kontrolliert eigentlich unabhängig und neutral die Zustände in den Krankenhäusern, der MdK?

Der Bemerkung in der Anfrage: "Offensichtlich handelt es sich um Folgen von Kosteneinsparungen zu Lasten von Personal und Hygiene" wird jedenfalls nicht widersprochen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.7.2017

Eingang nach 15   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> ... da sich Herr Berggötz im Urlaub befindet, beantworte ich vertretungsweise Ihre E-Mail. Wie von Ihnen gewünscht, erfolgt die Beantwortung via einfachem E-Mail.  

 Am 18. Juni ließen Sie uns eine Anfrage per E-Mail mit dem Betreff „Mangelnde Beantwortung“ zukommen, in der Sie Bezug nahmen auf unsere Ausführungen vom 14. Juni 2017. Wir haben diese Anfrage an die SLK-Kliniken - mit der Bitte um Stellungnahme - weitergeleitet.

 Die SLK-Kliniken haben wie folgt geantwortet:

 „Die Bemerkung „offensichtlich handelt es sich um Folgen von Kosteneinsparungen zu Lasten von Personal und Hygiene" weisen wir ausdrücklich zurück. Herrn Dagenbachs Zusatzfrage beantworten wir wie folgt: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist für die Überprüfung von Abrechnungsfragen und medizinischen Strukturvoraussetzungen zuständig. In Bezug auf Hygiene- bzw. Reinigungsthemen wäre für das Klinikum Heilbronn das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn der richtige Ansprechpartner (für die Landkreisstandorte die entsprechende Landkreisbehörde).

In Bezug auf die übrigen Ausführungen von Herrn Dagenbach verweisen wir auf unsere Beantwortung seiner früheren Anfragen.“ 

Zu Ihrer Anfrage vom 20. Juni nehmen die SLK-Kliniken zu Punkt 1 wie folgt Stellung: 

„Bei den SLK-Kliniken erfolgt eine flächendeckend gute und strukturierte Weiterbildung der Ärzte. Bei der nun entschiedenen Rechtsfrage hat das BAG festgestellt, dass bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages eine grob umrissene Weiterbildungsprognose vorliegen muss. Nähere Ausführungen können erst mit Vorliegen der Urteilsbegründung gemacht werden.“ 

Zu Punkt 2: 

Es ist sowohl für die Verwaltungsspitze der Stadt Heilbronn als auch der SLK-Kliniken nicht erkennbar, dass die gerichtliche Klärung einer speziellen arbeitsrechtlichen Fragestellung eine Belastung für das Image der Stadt Heilbronn darstellen könnte. Wir sehen daher keine Veranlassung in dieser Angelegenheit tätig zu werden.  

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

gez. Baasch


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.6.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.040 * Happelstraße

Sehr  geehrte Damen und Herren,

in einem "Offenen Brief"  an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn vom 31.05.2017, hier per Gemeinderatspost am 12.6.2017 eingegangen,  beschreibt der Bürger W.R. aus der Happelstraße die dortigen Zustände im Zusammenhang mit den Bauarbeiten in der Happelstrasse.

Die an den Oberbürgermeister bereits früher herangetragenen Punkte seien in einem Antwortbrief vom 19.12.2016 wenig überzeugend beantwortet worden, auf ein weiteres Schreiben vom 1.5.2017 an ihn habe es bislang keine Reaktion gegeben.


- Indessen seien aus den kleinen Unregelmäßigkeiten sind mit zunehmender Bautätigkeit große Probleme geworden und Ihre kleinen Zusagen gehören der Vergangenheit an,.

- Zum jetzigen Zeitpunkt sei es eine Bestrafung in der Happelstrasse zu wohnen.

Beklagt wird, daß

- d
er Ausbau große Mengen an Material erfordere - aber die o.g. Zufahrt zur "Grünen Oase" (Stadtzeitung v. 12.11.20126) könne nicht durch Baufahrzeuge und Bringefahrzeuge zugeparkt werden. "Große LKW können die Verkehrsinsel überfahren aber wir Anwohner müssen den Umweg über die Südstraße / Pfaustraße nehmen um nach Hause zu kommen. Die Höfe an diesen Gebäuden sind zugemöhlt aber die Fahrzeuge versperren die Straße".

- Neben dem Kran, der 50 % der Straße belegt, habe sich "nun auch noch das Baustellenschild des Inklusionshauses gesellt, natürlich auf der Straße",  daß es auch anders geht, werde mit dem zweiten TDK bewiesen, der auf dem Baugelände stehe.

- Zwar seien gemütliche Sitz - und Spielplätze in großzügigen Grünanlagen entstanden, ma sei aber erstaunt und enttäuscht von der hermetischen Abriegelung, Türen und Tore zu diesen grünen Oasen seien verschlossen und "als Drohung prangen die Schilder: Privatstraße".

- Gefragt wird, ob die hier wohnenden Heilbronner so die Integration in ihr neues Wohngebiet verstehen oder ob es als Dankeschön für den durch uns erduldeten Dreck und Baulärrn gedacht sei?

- Erwartet wird von der Stadtverwaltung die rechtzeitige öffentliche Aufklärung der Anwohner der Happelstraße über den Status / Widmung dieser Privatstraßen , um Nachbarschaftsstreit vorzubeugen.

- Bedingt durch die Sackgasse Happelstraße komme dem Wendekreis eine besondere Bedeutung zu, dort konzentrierten sich auch die Verstößen gegen die StVO. Kontrollen des Ordnungsamtes würden ruhen, weil das Chaos nicht beherrschbar sei. Wir sei froh, wenn die wöchentliche Leerung der
Mülltonnen erfolge und das auch nur, weil die Kollegen mehr tun als vertraglich vereinbart sei.

- Gehwege könnten nur teilweise benutzt werden, "Muttis mit Kinderwagen leisten Schwerstarbeit".

- Auch in der Pfau- und Werderstraße herrschten die gleichen Zustände.

- Ganz konzentriert würden auch die Bauarbeiter ihre PKW in diesem Bereich der Happelstraße abstellen. Es handle sich fast ausschließlich um ausländische Kennzeichen, im Gespräch mit den Streifenbeamten habe man erfahren: "Wir sind in solchen Fällen machtlos".

- Wie von Geisterhand würden in diesem Abschnitt der Straße Verkehrsschilder mit dem Halteverbotszeichen und dem Zusatz  "Frei für Baufahrzeuge" hin und her getragen. Dadurch seien nun auch die letzten Parkmöglichkeiten in den bestehenden Boxen beseitigt.

- Gefragt wird: "Sind die PKW der Bauarbeiter Baufahrzeuge?"

- Im Zuge der Bauarbeiten sei es erforderlich gewesen, den Gehweg zur Stuttgarter Brücke zu sperren: "Es wurden nicht ausreichende Hinweise hierzu an Bäumen und Laternen angebracht. Hierdurch sollte der Fußgängerverkehr in Richtung Silcherplatz ( ALDI , Bäckerei, Bushaltestelle ) umgeleitet
werden. Der kürzeste Weg führt aber über den Innenhof der Häuser 61 und 63 . Da sich hier aber die Hausarztpraxis der Frau Dr. Jansen befindet, können hier keine abschließbaren Türen eingebaut werden". Die Bewohner würden nun auf eine schnelle Räumung des Weges und Freigabe für den
Fußverkehr hoffen.

Aufgezählt werden des weiteren verschiedene Vorkommnisse, u.a.  mit Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr; Probleme einer Transportfirma,Kranteile abholen zu können; Beauftragung von Abschleppdienst, um den Weg frei zu machen.


Vorgeschlagen werden in dem Schreiben folgende Schwerpunkte:

1. Erarbeitung eines Maßnahmenplanes zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit für das gesamte Wohngebiet Happelstraße unter Mitwirkung einer Anwohnervertretung zur spürbaren Entlastung der Bewohner.

2. Erarbeitung von Empfehlungen zur Integrierung der neuen Bewohner und der Institutionen nach Fertigstellung aller Gebäude.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme sie zeitnah zum Inhalt der einzelnen Punkte dieses "Offenen Briefes" abgibt.

2. Was sie zur Behebung der angesprochenen Mißstände unternimmt.

3. Weshalb auch hier eine Ungleichbehandlung bei der "Knöllchenvergabe" stattfindet und dabei ausländische Fahrzeughalter durch Unterlassung, z.B.  der Erhebung des Verwarnungsgeldes vor Ort, bevorzugt nicht belangt werden.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.7.2016

Eingang nach 44  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  ... nach Vorsprache des Herrn R. in der Oberbürgermeistersprechstunde am 26.11.2016 und
der schriftlichen Antwort vom 14.12.2016 und dem danach erfolgten Schriftwechsel (Brief des
Herrn R. vom 01.05.2017 und Antwort vom 01.06.2017) sind wir davon ausgegangen,
dass die Anfragen voll inhaltlich beantwortet wurden.

Um den aktuellen Sachstand darzustellen, möchten wir wie folgt ausführen:

Der Gemeinderat hat sich im Vorfeld der Uninutzunq der Fläche des ehemaligen Südbahnhof­
Areals intensiv mit der künftigen Nutzung des Quartiers beschäftigt und hat im Rahmen der
hierfür erforderlichen Bauleitplanverfahren die richtigen Weichenstellungen für eine nachhal­
tige qualitative Aufwertung getroffen. Die gesamte Bürgerschaft hatte mehrmals im Rahmen
der öffentlichen Beteiligung die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzutragen, damit
diese im Abwägunqsprozess für das Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden. Inwieweit
Herr R. bzw. die von ihm vertretene Interessengruppe davon Gebrauch gemacht hat, ent­
zieht sich unserer Kenntnis.

Ihre Anregung, Empfehlungen zur Integration der neuen Bewohner und Institutionen zu erar­
beiten, ist ein zentraler und auch für die gesamte Stadt wichtiger Aspekt für eine soziale Quar­
tiersentwicklung. Hierzu gibt es auch schon erste Überlegungen und Herrn R. wurde vor­
geschlagen, sich mit Frau Keicher von der StabsteIle Partizipation und Integration wegen der
Vereinbarung eines Gesprächstermins in Verbindung zu setzen. Die StabsteIle Integration ist
verantwortlich für den Bereich Bürgerbeteiligung und hat bereits einige Kontakte zu Institutio­
nen im künftigen Quartier und ist in einer neu entstandenen Arbeitsgruppe zum Thema "Quar­
tier 2020" aktiv. Hier besteht die Möglichkeit, dass sich Einzelpersonen bzw. Interessengruppen
in den laufenden Prozess einbringen können.

Wie uns von der Stabstelle mitgeteilt, wurde mit Herrn R. ein Termin durchgeführt, bei
dem sich die beiden Parteien über Optionen für die bürgerschaftliche Beteiligung ausgetauscht
haben. Die Stadt hat die Wichtigkeit einer betreuten Quartiersentwicklung im Bereich des Süd­
bahnhof-Areals erkannt und beabsichtigt am Ideen-Wettbewerb des Landes "Quartier 2020"
für die Quartiersentwicklung im Bereich des Südbahnhofs teilzunehmen. Um die offiziellen Un­
terlagen beim Land Baden-Württemberg einzureichen, bedarf es der Zustimmung des Gemein­
derats (Sitzung am 26.07.2017). Bei einer Prämierung dieser Konzeption besteht die Möglich­
keit, für das Gesamtquartier weitere Impulse für eine Etablierung der Gesamtquartiersentwick­
lunqsprozesse voranzutreiben, um für eine Vielzahl von sozialen Gruppen eine möglichst hohe
Teilhabe an Lebensqualität zu bieten. Für die Integration der verschiedenen sozialen Gruppie­
rungen, wird die Notwendigkeit einer intensiven Quartiersentwicklung deutlich. Durch Prozess­
steuerung und Moderation von Seiten der Stadt kann die Integration von möglichst vielen so­
zialen Gruppierungen vorangetrieben und manifestiert werden. Die weitere Vorgehensweise ist
detailliert in der Gemeinderatsdrucksache Nr. 147 entsprechend dargestellt.

Vom Ordnungsamt wurde uns mitgeteilt, dass das Quartier Südbahnhof Kontrollschwerpunkt
des ruhenden Verkehrs ist und im Gesamtquartier im Zeitraum von Januar bis Juni diesen Jah­
res 858 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt wurden. Weiterhin wurden im Bereich
von Zu- und Ausfahrten falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt. Dies trifft auch für Fahrzeuge
mit ausländischen Kennzeichen zu.

Wie Sie sicherlich aus der Presse entnehmen konnten, wurden im weiteren Umfeld auch eine
Feuerwehrrundfahrt durchgeführt, um die gesamte Nachbarschaft bezüglich, der Freihaltung
von Feuerwehrstellflächeh zu sensibilisieren.

Da der städtische Vollzugsdienst den gesamten Stadtkreis zu überwachen hat. bitten wir um
Verständnis, dass nicht permanent in dem Gesamtquartier Kontrollen durchgeführt werden
können. Wie Herrn R. bereits angeboten, besteht die Möglichkeit direkt das Ordnungsamt
von rechtswidrigen  Umständen zu unterrichten bzw. bei der BußgeldsteIle Privatanzeige per E­
Mail mit Vorlage eines Digitalfotos als Beweismittel zu erstatten.

Wie aus den o. g. Ausführungen zu erkennen ist, werden im Wohnumfeld des Südbahnhof­
Areals eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um einen für alle Beteiligten zufriedenstellen­
den Zustand zu erreichen. Obwohl in anderen Wohnquartieren ähnliche Problembereiche be­
stehen, ist festzustellen, dass im vorliegenden Fall ein Quartierentwicklungsprozess in der Stadt
initiiert werden soll, der bis jetzt in keiner anderen Stelle im gesamten Stadtgebiet qualitativ
und quantitativ im vergleichbaren Umfang beschritten wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Cgristiane Ehrhardt
Amtsleiterin
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.6.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.038 * Streckensperrung während der Buga 2019

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Die Bahn plant offenbar während der BuGa 2019 eine Sperrung von Strecken, die nach Heilbronn führen, siehe u.a.
https://fahrweg.dbnetze.com/file/fahrweg-de/13590296/-_lNUp_Voo5RYXpWVKT09FU6B4Q/13890814/data/20160603_Unterlagen_BIG_RB_Suedwest.pdf.

So sollen für das Jahr 2019 auf den Strecken Heidelberg - Heilbronn und Würzburg - Heilbronn auf einen Zeitraum vor der Bundesgartenschau 2019 Streckensperrungen geplant sein. Dadurch wäre die Erreichbarkeit der BuGa 2019 nur noch durch einen Schienenersatzverkehr gewährleistet, was eine gravierende Beeinträchtigung für diese Bundesgartenschau bedeuten würde.
Ohnehin wird das Ziel der avisierten zwei Millionen Besucher zu erreichen schon allein deshalb erschwert, weil auch die Autobahn just zu diesem Zeitpunkt mit der Erneuerung der Neckartalbrücke belastet sein wird.
Zudem wurde auch die Alternative "Saarlandstraße" auf die lange Bank geschoben.

Auch soll die Erreichbarkeit der Buga 2019 in Heilbronn über das Fernverkehrsnetz nur aus südlicher Richtung durch die Verlängerung einer IC-Linie von Stuttgart nach Heilbronn vorgesehen sein, aber nicht von Würzburg nach Heilbronn.

Wir fordern die Stadtverwaltung auf, zur Vermeidung von Nachteilen für die BuGa 2019 aktiv zu werden und fragen:

1. Was sie im Hinblick auf diese zu erwartenden Verkehrsprobleme bisher zu deren Verschiebung auf eine BuGa-freie Zeit unternommen hat?

2. Was sie hierzu, insbesondere auch zu Gunsten einer IC-Verbindung von Norden noch zu unternehmen gedenkt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.
 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - Erledigt durch Gemeinderat vom 6.7.2017


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 30.5.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.037 * Flüchtlingskosten

Sehr geehrte Damen und Herren,


Wie die Webseite Stuttgarter-Zeitung schreibt, ist in Baden-Württemberg ein heftiger Streit um die angefallenen Ausgaben für Flüchtlinge entbrannt.

Mehrere Landräte sowie der Oberbürgermeister von Stuttgart fordern eine schriftliche Zusage der Regierung, die tatsächlich entstandenen Kosten zu übernehmen, wie es dem Landkreis zu Beginn der Flüchtlingskrise zugesichert worden sei: ‚„Allein für 2015 fehlen uns 7,5 Millionen Euro“, klagt etwa der Esslinger Landrat Heinz Eininger. Mittlerweile habe er dadurch im Kreishaushalt ein „echtes Liquiditätsproblem“, so der CDU-Mann gegenüber unserer Zeitung. Die Kosten drücken vor allem jene Kreise, die wegen der gut laufenden Konjunktur nur über wenige leer stehende Unterkünfte verfügten.`

Wir fragen die Stadtverwaltung:

a) Wie hoch sind die Gesamtaufwendungen die die Stadt Heilbronn im Jahr 2016 für die Unterbringung, Mobiliar, Küchenausstattung, sanitäre Einrichtungen, Bekleidung, Reinigungskosten, Sicherheitsaufwendungen, Verpflegung, soziale Betreuung, Gesundheitsvorsorge , Finanzausstattung etc.pp.  von Flüchtlingen und Asylbewerbern leisten mußte;
b) wieviel erhielt die Stadt Heilbronn für denselben Zeitraum insgesamt erstattet;
c) wer kommt für den ggf. anfallenden Mangel auf;
d) wie hoch ist derzeit die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die von der Stadt zu versorgen sind;
e) wie hoch ist die Zahl der anerkannten Asylanten, die von der Stadt zu versorgen sind?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.6.2017

Eingang nach 30  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> ... auf Ihre Anfrage vom 30.05.2017 können wir Ihnen folgendes mitteilen:

a. Die Höhe der Gesamtaufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2016 kann
heute noch nicht beziffert werden, da insbesondere die Gebäudekosten den jeweiligen Kostenstel­
ien noch nichtabschließend zugewiesen wurden.

b. Das Land Baden-Württemberg erstattet im Rahmen der Revision alle für die vorläufige Unterbrin­
gung anfallenden Aufwendungen. Die Revision für das Jahr 2016 wird erst im Herbst 2017 vorge­
nommen. Für die Unterbringung von bleibeberechtigten Flüchtlingen in der Anschlussunterbrin­
gung erstattet das Land Baden-Württemberg ab dem Jahr 2017 über den Finanzausgleich jährlich
90 Millionen Euro. Ferner deckt der Bund in den ersten drei Jahren nach Anerkennung auch die
Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB 11.

c. Kosten der Anschlussunterbringung, die nicht durch das Land Baden-Württemberg oder den Bund
gedeckt werden, gehen zu Lasten der kommunalen Haushalte.

 

d. Zum Stichtag 31.05.2017 befanden sich in der vorläufigen Unterbringung 575 Personen, in der
Anschlussunterbringung waren es 512 Personen.

e. In welcher Höhe Aufwendungen für bleibeberechtigte Personen mit Fluchtkontext entstehen, lässt
sich nicht exakt beziffern. Während der Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft sind sie
Teil der anschlussuntergebrachten Personen, da hierunter auch Personen fallen, deren Asylverfah­
ren mit einer Ablehnung geendet hat.
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 30.5.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.036 * Mönchseestraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Zustände im Flüchtlingswohnheim Mönchseestraße 83-85.
Störend sind besonders
- lautstarke nachtaktive Ruhestörung durch die Bewohner,
- eine tags und besonders nachts ständig an- und ausgehende laute Lüftungsanlage,
- helle Raumbeleuchtung, die sich insbesondere nachts störend auswirkt.

Eine Möglichkeit, sich an eine Stelle zum Abstellen der aktuellen Belästigungen wenden zu können, gebe es nicht.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.6.2017

Eingang nach 28  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> ... auf Ihre Anfrage vom 30.05.2017 können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Der erstmalige Bezug der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge erfolgte am 18.05.2017. Seit diesem Zeitpunkt ist in den Nachtstunden auch ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Dieser wurde nochmals sensibilisiert, hier ein Augenmerk auf dieEinhaltung der Nachtruhe zu werfen.

Ein Kontakt zwischen Anwohnern und der Abteilungsleitung fand bereits statt. In diesem wurde insbesondere die Lärmbelästigung durch die Lüftungsanlagen angesprochen. Ein anberaumter Ortstermin mit dem Eigentümer und der ausführenden Firma führte zu einer umgehenden Nachbesserung, so dass diese Lärmquelle inzwischen abgestellt wurde.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Raumbeleuchtung nicht reglementiert werden kann.

 

Freundliche Grüße

Bocher

Amt für Familie. Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 26.5.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.035 * Fehlende Beantwortung *

Sehr  geehrte Damen und Herren,

zu folgender Anfrage an die Stadtverwaltung vom 9.4.2017 liegt uns bis heute keine Stellungnahme vor:
 



Haus der Heimat II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

die Stadtverwaltung hat dem Bund der Vertriebenen (BdV)  ein Schreiben zukommen lassen, nachdem dieser als Mieter des "Haus der Heimat"  für die gesamten Kosten von Auflagen aufkommen müsse.
Außerdem
wolle man nach einer Kostenermittlung der Maßnahmen zur Abstimmung über das weitere Vorgehen auf den BdV zukommen.
Quer durch die anwesenden Stadträte beim Neujahrsempfang des BdV wurde die Vorgehensweise der Stadt in Sachen Kostenübernahme als nicht hinnehmbar kritisiert.
Unterdessen getrauen sich das "Haus der Heimat" nutzende Vereine nicht mehr, nach dort einzuladen, weil ihre bisher dort seit Jahren problemlsch durchgeführten Zusammenkünfte die angeordnete Höchstgrenze von 15 Personen pro Stockwerk (!) überschreitet und eine gleichzeitige Versammlung auf 2 Ebenen sinnlos ist. 

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wie ist der Stand der Überlegungen seitens der Stadtverwaltung bzgl. Kostenübernahme der von ihr angeordneten Maßnahmen.

2. Da in Heilbronn alles kostenintensiv auf höchstes Niveau geplant und ausgeführt wird, fragen wir nach kostensparenden Möglichkeiten im Zusammenhang mit den angeordneten Maßnahmen:
a) ist es zulässig, daß, nachdem es bereist 2 Ausgänge am Objekt gibt, der geforderte 3. Ausgang als Notrutsche gebaut werden kann;
b) welche weiteren kostensparende Maßnahmen sind möglich?

Wir beantragen, daß die Kosten für die angeordneten Maßnahmen die Stadt Heilbronn als Eigentümerin des Anwesens zu tragen hat.
Es handelt sich nicht um eine übliche Schönheitsreparatur, sondern um eine Investition in die Substanz des Eigentümers.
Dieser Antrag bleibt bis zu einer Entscheidung durch gemeinderätliche Gremien / Bezirksbeirat aufrecht erhalten.




Es wird daher erneut um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.6.2017

Eingang nach 55  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Ihre Anfrage vom 09.04.2017 ist hier nicht in Vergessenheit geraten, sondern es finden derzeit noch interne Abstimmungsgespräche statt.

Aus diesem Grund bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.

Wir werden Ihnen schnellstmöglich eine Stellungnahme zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 25.5.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.034 * Böllinger-Höfe-Sprechstunden

Sehr  geehrte Damen und Herren,

am 23.9.2015 hatte die Verwaltung mit Oberbürgermeister Harry Mergel und Erster Bürgermeister Martin Diepgen zu einer Versammlung mit mehr als 90 Vertretern der in den Böllinger Höfen ansässigen Unternehmen zur Verbesserungen der aktuellen Verkehrssituation in das 'RedBlue' eingeladen.

Dabei wurden regelmäßige Sprechstunden in den Böllinger Höfen zugesagt: Man wolle künftig möglichst engen Kontakt mit den Unternehmen halten und in etwa vierwöchigem Turnus eine Art Sprechstunde für die hier ansässigen Firmen anbieten, erklärte dazu Erster Bürgermeister Diepgen
.

(Quelle: HSt. v. 25.9.2015)


Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

a) An welchen Tagen fanden inzwischen solche Sprechstunden statt?

b) Wer waren die Teilnehmer?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.6,20^17

Eingang nach  32  Tagen

bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  auf Ihre Anfrage vom 25.Mai 2017 bezüglich der Sprechstunden in den Böllinger Höfen darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

1) Sprechstunden in den Böllinger Höfen wurden zu folgenden Terminen angeboten: 3.11.2015, 2.12.2015, 13.1.2016, 9.3.2016, 5.4.2016.

Die beiden letztgenannten Termine fanden aufgrund fehlender Anmeldungen nicht statt.

Auf Wunsch einiger Anlieger wurden ab 2016 Einzeltermine während der Sprechstunde vereinbart, um individuelle und vertrauliche Anliegen erörtern zu können.

Es ist vorgesehen in der zweiten Jahreshälfte 2017 erneut den Bedarf zu überprüfen und bei entsprechender Nachfrage Sprechstunden anzubieten.

Unabhängig von den Sprechstunden wurden und werden direkte Anfragen an die Stadtverwaltung zeitnah bearbeitet.

2) Eine Auflistung der Teilnehmer an den Sprechstunden wird selbstredend nicht erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti
Leiter Wirtschaftsförderung
Stadt Heilbronn
Stabsstelle Wirtschaftsförderung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 25.5.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.033 * Verweigerte Beantwortung
Zustände in den Böllinger Höfen

Sehr geehrte Frau Ehrhardt, 
 

Ihr Amt für Straßenwesen hat Ihren Angaben zufolge unsere Anfrage "Zustände in den Böllinger Höfen" vom 11.3.2016 "geprüft" und gab hierzu folgende Stellungnahme ab:

Die Situation in den Böllinger Höfen wurde Ihnen mehrfach in Zusammenarbeit mit dem Ordnungs­amt erklärt und es wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung vor Ort getroffen.

Die jeweiligen Antworten der wiederholt gestellten Fragen liegen Ihnen im Rahmen unserem bishe­rigen Schriftverkehr zu den Böllinger Höfen vor. Somit wird zur Wahrung der Arbeitsfähigkeit einer schlanken und effizienten Verwaltung von einer nochmaligen Beantwortung abgesehen.
 

Unabhängig von der deutlichen Überschreitung der 4-Wochen-Frist zur Beantwortung von Anfragen aus den gemeinderätlichen Gremien handelt es sich um eine Verweigerung der Beantwortung.
Ob dies auf Anweisung geschieht, um der städtischen Interessenlage zu entsprechen oder aus anderen Gründen, bleibt unerheblich.
 

Es mag sein, daß einzelne der gestellten Fragen in ähnlicher Form schon in Ihrem Sinne "beantwortet" wurden, der überwiegende Teil jedoch nicht, zumindest auch nicht entsprechend der Fragestellung.
Zudem weisen Sie diese Ihre Angaben nicht nach.
 

Wir bestehen auf die vollständige, richtige und unmißverständliche Beantwortung.
 

Den Inhalt der Anfrage vom 11.3.2016 haben wir untenstehend angefügt.
 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.
Alfred Dagenbach

dagenbach@t-online.de
info@pro-heilbronn.de
www.pro-heilbronn.de
--
Diese ePost (einschließlich aller Anhänge) ist nur für die genannten Empfänger bestimmt und kann vertrauliche Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Empfänger sind, unterlassen Sie bitte das Lesen, Kopieren, die Benutzung oder die Weitergabe dieser Informationen an Dritte. Bitte verständigen Sie den Absender über den irrtümlichen Erhalt dieser ePost. Löschen Sie bitte anschließend diese ePost und hiervon gegebenenfalls existierende Kopien.

-------------------- Anfrage vom 11.3.2017 --------------------------------------------------------------
 
Am 11.03.2017 um 16:00 schrieb Alfred Dagenbach:
 

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

 An die Stadtverwaltung Heilbronn

Zustände in den Böllinger Höfen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche grundsätzliche Stellungnahme gibt sie zu den Schreiben (eMail) vom  10.03.2017 um 15:36 Uhr und 18:11 Uhr des Herrn Willi Ziffus, Fa. airlight e.K., an den Oberbürgermeister sowie das Amt für Straßenwesen ab?

2. Wer hat die entfernten Schilder „Parken nur PKW“ in der östlichen Seite der Grundäckerstraße veranlaßt und das Aufstellen von Schildern mit Hinweis „Motor aus“ im Bereich Grundäckerstraße, östliche Seite, ab Wannenäckerstraße bis Pfaffenstraße vorgenommen, wenn es lt. diesbezüglichem Schreiben des Oberbürgermeisters vom 23.12.2016 "keine rechtlichen Grundlagen, um das Parken von LKW in Gewerbegebieten zu verbieten" gibt und wie erklärt es das Amt für Straßenverkehr, dass in den Böllinger Höfen in einigen Bereichen das Parken von LKW laut Verkehrshinweisschildern verboten ist, beispielsweise in der Alexander-Baumann-Straße komplett, teilweise in der Wannenäckerstraße und in der Pfaffenstraße, wie auch teilweise in der Grundäckerstraße?

3. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass o.G. mehrmals zu diesen Maßnahmen deren Ergebnislosigkeit berichtet und auch dokumentiert hatte?

4. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die Beachtung zur Einhaltung dieser Gebotsschilder seitens der LKW-Fahrer nachts völlig entfällt und auch seitens der städtischen Organe wie Ordnungsamt, Polizeibehörde oder Polizei deren Beachtung nicht überwacht wird?

5. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die Zuständigkeit zur Einrichtung von Verkehr und Verkehrszeichen durch die StVO ( Straßenverkehrsordnung ) § 45 unmissverständlich wie folgt geregelt ist und es damit nicht unzuständig ist:
 

(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
 1.  zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
 2.  zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
 3.  zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
 4.  zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
 5.  hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
 6.  zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

6. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die Anwohner der Grundäckerstraße nahezu jede Nacht unter dem Lärm des dort wild betriebenen LKW-Rasthofes nachhaltig zu leiden haben?

7. Wenn dem Amt für Straßenwesen bekannt ist, dass die Anwohner der Grundäckerstraße nahezu jede Nacht unter dem Lärm des dort wild betriebenen LKW-Rasthofes nachhaltig leiden, wieso anerkennt das Amt für Straßenwesen dann nicht die Regelungen der StVo § 45 Abs. 3 und wird in diesem Sinne tätig?

8. Gibt es ausser StVO § 50 ( Helgoland ) weitere Regelungen die die StVO für Teile oder bestimmte Gebiete innerhalb Deutschlands, ausser Privateigentumgeländen, als nicht oder nur teilweise gültig erklären?

9. Was unternimmt das Amt für Straßenwesen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor den Emissionen dieses wilden LKW-Rasthofes in der Grundäckerstraße?

10. Welche Maßnahmen ergreift das Amt für Straßenwesen zur Sicherstellung des Erhaltes der öffentlichen Sicherheit in der Grundäckerstraße auch und vor allem nachts und an den Wochenenden?

11. Wie erklärt das Amt für Straßenwesen den Anwohnern der Grundäckerstraße ihr bisheriges nicht wirkungsvolles Handeln im Sinne der StVO § 45 Ab. 3 und 5 ?

12. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass seitens der Stadtverwaltung Heilbronn eigens für die Notdurftbedürfnisse der LKW-Rastplatzbesucher Grundäckerstraße 2 Dixi-Toiletten aufgestellt und eigens ein 3 x wöchentlicher Müllentsorgungsservice eingerichtet wurde?

13. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für diese Maßnahmen?

14. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass trotz 2 aufgestellten Dixi-Toiletten in der Grundäckerstraße, diese nach wir vor jede Nacht entlang der Bordsteinkante seitens der dort campierenden LKW-Fahrern mit Urin und Fäkalien durchsetzt wird?
 
15. Wurde für die öffentliche Grundäckerstraße eine Sondernutzungserlaubnis erstellt zum Betrieb eines LKW-Rastplatzes?

16. Wieso erscheint dem Amt für Straßenwesen die Wohnbevölkerung der Grundäckerstraße offensichtlich im Sinne StVO § 45 Abs. 3 als nicht schutzwürdig?

17. Bedarf es zur Erlangung einer Schutzwürdigkeit im Sinne StVO § 45 Abs. 3 einer Wohnbevölkerung einer bestimmten Anzahl an Bevölkerung – in Mindest-Stückangaben oder prozentualer Anteilhöhe?

18. Bedarf es zur Erlangung einer Schutzwürdigkeit im Sinne StVO § 45 Abs. 3 einer Wohnbevölkerung einer bestimmten örtlichen Wohnlage?

19. Hat jeder Bürger in Heilbronn dieselben grundgesetzlich verbürgten Rechte?

20. Wie erklärt das Amt für Straßenwesen das Wirken anderer für das Straßenwesen zuständigen Ämter in Deutschland, die in deren Gewerbegebieten zum Schutz vor wilden LKW-Rastplätzen und deren Auswirkungen generell Park- und Halteverbote oder solches für nachts und an den Sonn- und Feiertagen verhängt haben?

21. Weshalb untersagt sie nicht die Verbreitung von Flyern, mit denen zu Lasten der Stadt Heilbronn auf das Abstellen von LKW auf städtischen Straßen geraten wird, vergleichbar der  Untersagung unter Androhung gerichtlicher Schritte gegen den BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) e.V., das Gebiet Böllinger Höfe als "LKW-Parkplätze bzw. Rasthof" auszuweisen [siehe städtischen eMail v. Dienstag, 6. Oktober 2015 06:04 an den BGL] - um die Verbreitung dieses Flyers zu unterbinden?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin
ursula.auchter@web.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619
 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat
info@heinzschulz.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-8989589


Hinweis:

  • Dies ist eine Anfrage gem. § 24 (4) GO
     
  • Anfragen und Antworten werden auf www.pro-heilbronn.de ggf. anonymisiert veröffentlicht.
  • Amtliche Auskünfte müssen vollständig, richtig und unmißverständlich sein (BGH  III ZR 114/68 u.a.) 
--
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Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.8.2017

Eingang nach 74 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  ...  vielen Dank für die Anfrage zu den Böllinger Höfen.

Die Ordnung des fließenden und des ruhenden Verkehrs wird durch die getroffenen Maßnahmen vor
Ort sichergestellt. Zur Bewertung der Zustände vor Ort wurden alle offiziellen Quellen, wie Polizei und Ordnungsamt zu Rate gezogen und mit denen auch das weitere Vorgehen abgestimmt.

Eine weitere Abstimmung wird es im Zuge der nächsten Verkehrsbesprechung am 01.08.2017 geben. An der grundlegenden Situation und an unserer Bewertung hat sich nichts geändert.

Wir bitten Sie in der Sache um Ihr Verständnis und werden den Dialog sowie die weiteren Maßnahmen mit der Polizei und dem Ordnungsamt abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Chrisfiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.5.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.032 * Mangelnde Beantwortung *

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Sie beantworten unsere Anfrage vom 5.4.2017 (Umgang mit Taxigewerbe) erstens in der dieser Verwaltungsführung entsprechenden Form unter Ignoranz der von Ihnen einzuhaltenden Fristen in ausweichender Form.
Die Fragestellung ist eindeutig und in Folge der zeitnahen Vorgänge.
Wir bitten, es daher zu unterlassen, die Fragestellung in andere Zusammenhänge zu stellen, um damit falsche Schlußfolgerungen abzuleiten, nur weil Sie die Fragen nicht beantworten wollen oder dürfen.

Die Fragen waren begründet und klar gestellt und bedürfen keiner abweichenden Interpretationen:

Taxiunternehmer beklagen, daß sie bei ihr Gewerbe betreffenden Veränderungen im Straßenverkehr durch städtische Ämter nicht unterrichtet werden.
 Sie werden häufig bei vorgesehenen Änderungen nicht dazu angehört. und vor vollendete Tatsachen gestellt.
 So verschwinden Taxistandplätze einfach oder werden an nicht bekannt gegebene Orte verlegt.
 Möglicherweise werden einzelne Unternehmen unterrichtet, andere aber entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht.
 
 Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:
 
 1. Welche Stellungnahmen gibt sie zu o.g. Kritikpunkten ab?
 2. Weshalb gibt es keinen "Runden Tisch" mit den Taxiunternehmern, in denen anstehende und ihr Gewerbe betreffende Angelegenheiten besprochen werden?
 3. In welcher Weise werden Verbesserungen vorgenommen? 

Zu Ihrer ausweichenden Beantwortung erlauben wir uns die Anmerkung, daß unsere bisherigen Anfragen weder die o.g. Punkte betraf, noch uns der Inhalt der vor über zwei Jahren stattgefundenen Bau- und Umweltausschusssitzung bekannt ist (wo wir nicht vertreten sind und die Bringschuld insbesondere bei Ihrer Verwaltung liegt, wenn dessen Thema unser Anliegen betreffen sollte) und eine "Anfrage von Herrn Palm zum  Taxistand an der Harmonie" ist uns weder bekannt noch betrifft sie unsere Anfrage.
Wir nehmen an, daß es sich bei "Herrn Palm" um den Stadtrat Palm handelt, der nicht uns, sondern der auf ihrem Gebiet eigenständig handelnden CDU-Fraktion angehört.
 
Es ist schön, daß das Amt für Straßenwesen mit dem Ordnungsamt die Vorgehensweise bei der Benachrichtigung des Taxigewerbes für zukünftige Vorhaben 'abstimmten' und den aktuellen Gegebenheiten anpassen wird.
Hier geht es aber um die genannten aktuellen Kritikpunkte und die ganz offensichtlich bewußt verweigerte Einbeziehung des Taxigewerbes.
Nicht zuletzt offenbart die Verweigerung der ordnungsgemäßen Beantwortung die Mißstände in diesem Bereich.


Es wird daher erneut um vollständige Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.7.2017

Eingang nach 58  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Mangelnde Beantwortung" geprüft und gibt hierzu
folgende Stellungnahme ab.

Zum Taxigewerbe haben Sie bereits 10 Anfragen gestellt, die unsererseits immer beantwortet wurden.

In Abstimmung mit dem Ordnungsamt erfolgt eine Unterrichtung der Taxiunternehmer in verschiedener Form und fallbezogen bei denen dies das Amt für Straßenwesen für notwendig erachtet.

Im Rahmen einer effizienten und funktionierenden Verwaltung bitten wir Sie, von weiteren Anfra­
gen zum Taxigewerbe mit dem gleichen Inhalt abzusehen und unsere damaligen Schreiben zu be­
rücksichtigen.

Das Amt für Straßenwesen wird in der Verkehrsbesprechung im August mit der Polizei und dem
Ordnungsamt die Art und Weise der Benachrichtigung des Taxigewerbes für zukünftige Vorhaben
abstimmen und den aktuellen Gegebenheiten, möglicherweise mit einem E-Mailverteiler an alle
Unternehmer (sofern uns Daten vorliegen), anpassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Replik dazu:

 

Sehr geehrte Frau Ehrhardt,

 

Vielen Dank für Ihre Nachricht, die bei uns nach erneut 58 Tagen zu einer Anfrage vom 5.4.2017 (Umgang mit Taxigewerbe) endlich eingetroffen ist.

Sie teilen darin u.a. mit:

 

"...Zum Taxigewerbe haben Sie bereits 10 Anfragen gestellt, die unsererseits immer beantwortet wurden. ... Im Rahmen einer effizienten und funktionierenden Verwaltung bitten wir Sie, von weiteren Anfragen zum Taxigewerbe mit dem gleichen Inhalt abzusehen und unsere damaligen Schreiben zu berücksichtigen. ..."

 

Dazu stellen wir erneut fest, daß Nachfragen stets dann erfolgen, wenn von Ihnen die Beantwortungen nicht den Kriterien klar, wahr und vor allem vollständig erfüllen.

Das war auch hier nicht der Fall, wie Sie selbst mit dieser nun doch erfolgten Beantwortung bestätigen.

Es wurden, wie leicht nachweisbar, niemals bereits beantwortete Anfragen erneut gestellt.

Unterlassen Sie daher bitte zukünftig derartige, die Gründe zur Nachfrage verschleiernden, Anmerkungen und beantworten Sie die sich stets auf aktuelle Anliegen beziehenden Anfragen gem. § 24 (4) GO bitte ordnungsgemäß und nicht ausweichend, unklar, unvollständig und vor allem in dem nach § 21 (3) GeschO vorgegebenen Zeitrahmen - wie wir es von anderen Ämtern überwiegend auch gewohnt sind.

Es gibt auch keine davon abweichende Einzelstadträte diskriminierende Bestimmungen und wir werden uns in unseren Rechten als Mitglied des obersten Organs der Verwaltung auch künftig nicht beschneiden lassen.

..."


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.5.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

17031 * Klinikmängel

Sehr  geehrte Damen und Herren,

bei einem Besuch der SLK-Kliniken am Gesundbrunnen fielen folgende Mängel auf:

a) Es gibt zu wenig Rollstühle. Das Personal ist infolgedessen gezwungen, die Patienten statt mit leichter zu bewegenden Rollstühlen mit den Betten z.T. von den Stationen im Altbau zur Behandlung in den Neubau und wieder zurück zu schieben.

b) Die Rollstühle befinden sich z.T. in schrottreifem Zustand, häufig fehlen die Fußstützen, im Bild (siehe Anlage) sogar eine Lehne. Offensichtlich stimmt auch der Reparaturservice nicht.

c) Automatiktüren funktionieren im Neubau nur zum Teil.

d) Der Hygienezustand ist im Gegensatz zur Beantwortung einer früheren Anfrage ( Reinigung SLK-Gesundbrunnen ) völlig unzureichend. Es wird tatsächlich lediglich nach dem WYSIWYG-Prinzip "auf Sicht" gereinigt. Fenster sind mit Schlieren bedeckt, die Rahmen mit Staub bedeckt.. Im angefügten Beispiel: Infusionsständer als Bodenschmutzsammler, Licht- und Stromkonsole mit Staubbelag (siehe Anlage).

Offensichtlich handelt es sich um Folgen von Kosteneinsparungen zu Lasten von Personal und Hygiene.

Die Aufzählung  erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit.

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.6.2017

Eingang nach 24  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Die Stadtverwaltung hat Ihre Fragen an die SLK-Kliniken mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.
Die SLK-Kliniken haben Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

a) .. Nach Bezug des Neubaus hat sich gezeigt. dass durch die geänderten Wegstrecken ein höherer Bedarf an Rollstühlen besteht. Diesem wurde durch die Bestellung insgesamt 35 neuer Rollstühle seit Jahresbeginn Rechnung getragen. Aufgrund eines erheblichen Schwundes sind regelmäßige Nachbeschaffungen notwendig.

b) Alle Rollstühle werden regelmäßig von der Technik auf Funktionalität überprüft und ausgemustert,
wenn Probleme bestehen. Da die Rollstühle häufig auch im Freien (Pforte) stehen oder von Patienten bis zum Auto mitgenommen werden. lässt sich Rostbildung an den Rädern nicht immer vermeiden. Es gibt im Haus Rollstühle mit nicht abnehmbaren Fußstützen und Rollstühle. bei denen die Fußstützen bewusst abmontiert werden (z, B. wenn die Patienten mit den Füßen den Rollstuhl selbst bewegen oder im Rahmen der Physiotherapietherapie). Bei dem auf dem beigefügten Foto abgebildeten Stuhl handelt es sich nicht um einen Roll-. sondern um einen Pflegestuhl. Auch hier ist es möglich. dass die Armlehne entfernt wurde, um eine bessere Mobilisierung des Patienten zu erreichen. Dies kann jedoch ohne Kenntnis des Einzelfalls an hand des Fotos nicht nachvollzogen werden.

c) Es ist richtig, dass an den Automatiktüren teilweise noch Funktionsstörungen vorliegen. Die Mängelbeseitigung ist durch die Generalplaner eingeleitet und wird in den nächsten Wochen weitgehend abgeschlossen.

d) Es ist richtig. dass sich nach Bezug des Neubaus Defizite in der Reinigung der neuen Flächen gezeigt haben. Gleichwohl die identifizierten Verunreinigungen wie der auf dem beigefügten Foto gezeigte Staub in den Rillen des Blindenleitsystems nicht hygienerelevant sind. wurde reagiert und nachgesteuert. Dies geschah einerseits durch die Aufstockung des Reinigungspersonals. andererseits durch Anpassung von Reinigungsmethoden. Hier ist eine deutliche Verbesserung der Sauberkeit im Neubau zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Berggoetz

Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen

 


Replik dazu


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.5.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.030 * Straßenreinigung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Anwohner im Klingenberger Wohngebiet Schlüsseläcker stellen fest, daß entgegen früheren Gewohnheiten mit der städt. Kehrmaschine nur noch die Gehwegränder an den Straßen gereinigt werden und die Straßenseiten ohne Gehweg ungereinigt bleiben.

Aus welchem Grund wurde diese Praxis geändert und kann das frühere Vorgehen wieder hergestellt werden?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

 

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin
ursula.auchter@web.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.6.2017

Eingang nach 30  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> ... gemäß § 3 der Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Heilbronn sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet Ihrer Reinigungs-, Räum- und Streupflicht nachzukommen.

In der Schlüsseläckerstraße sind auf beiden Seiten der Straße keine Gehwege vorhanden, somit
erstreckt sich die Verpflichtung pro Grundstückeigentümer auf 1,50 m breite Flächen am Rande
der Fahrbahn (§ 3, Absatz 4).

Mit freundlichen Grüßen

Klenk

Betriebsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.5.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.029 * Schulbank

Sehr  geehrte Damen und Herren,

im Pausenhof vor der Mensa der Grundschule Klingenberg gibt es für die Schüler keine Sitzgelegenheit.

Die Schule macht öfter Sachunterricht "Mensch - Natur -Kunst" im Freien, wofür eine gesunde Sitzgelegenheit in Form einer Bank hilfreich wäre.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung, ob die Möglichkeit besteht, im Rahmen der allseits bekannten Heilbronner Schulförderung  hierbei für Abhilfe zu sorgen bzw. bei Spendenbereitschaft des Fördervereins wenigstens eine Teilfinanzierung mitzutragen,.



Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

 

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin
ursula.auchter@web.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.6.2017

Eingang nach 7 Tagen

bürgernah: Danke!

<*>  ... vielen Dank für Ihre Anfrage und Anregung! All unsere Schulen verfügen über ein eigenes Budget, welches sie selbst bewirtschaften. Die Grundschule Klingenberg hat im investiven Bereich 2.000,- Euro, welche aktuell noch nicht bewirtschaftet sind.

Wir möchten gerne bei der Grundschule Klingenberg um Rückmeldung zum schulischen Bedarf bitten. Eventuell schweben der Schule eher Stühle/Bänke, eine Tisch/Bank-Kombination oder etwas anderes vor.

Bezüglich einer Bank um den Baum auf dem Schulhof holt das Grünflächenamt zurzeit ein Angebot ein.

Nach Klärung des Bedarfs werden wir den Auftrag zusammen mit der Schule umsetzten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.
Franziska Jonas

Stadt Heilbronn
Schul-, Kultur- und Sportamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 30.4.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.028 * DITIB-Moschee

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Die Heilbronner Stimme berichtet am 24. April 2017 unter der Schlagzeile "Baubeginn für neue Moschee nicht vor 2018" (http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/stadt/Baubeginn-fuer-neue-Moschee-nicht-vor-2018;art1925,3834867) u.a.:

 ...
"Das Projekt befindet sich noch in der architektonischen Weiterentwicklung in Abstimmung mit dem Planungs- und Baurechtsamt", sagt Amtschef Christoph Böhmer auf Stimme-Nachfrage. Grundlagen zur Erstellung des erforderlichen Bebauungsplanes seien noch nicht abschließend erarbeitet.
...
Hinter dem schleppenden Verlauf könnte man allerdings auch vermuten, dass der Moschee-Neubau durch Verzögerungen beim Verfahren aus dem Bundestagswahlkampf herausgehalten werden sollte. Ditib und Türkei bieten derzeit reichlich Zündstoff für eine gesellschaftliche Debatte: von Spionagevorwürfen gegen den von der türkischen Religionsbehörde kontrollierten Dachverband bis zur Positionierung religiös konservativer Deutschtürken beim Erdogan-Referendum.
...
Natürlich finde wie überall in der Gesellschaft auch im Rathaus eine Diskussion über die Vorkommnisse in der Ditib statt. Und es sei ebenso Thema mit den Ditib-Vertretern vor Ort, betont der Stadtplanungsamtschef.

...

Wir fragen unter Verweis auf unsere Eingaben vom 2.8.2016, 29.9.2014 6.2.2014, 22.4.2013, 12.7.2012, 29.6.2012, 18.6.2012, 16.5.2012 dazu die Stadtverwaltung:

1. Weshalb bedarf es nun einer Bebauungsplanänderung, nachdem uns bisher die Auskunft erteilt wurde, es gebe keinen Anlaß für eine Bebauungsplanänderung;
2. in welcher Form soll diese Bebauungsplanänderung erfolgen;
3. wie werden zu erwartende Parkplatzprobleme gelöst, nachdem schon beim jetzigen Zustand  immer wieder unkontrolliertes Verkehrschaos in den umliegenden Straßen herrschen;
4. treffen Bemühungen zu, den Neubau über die kommenden Bundestags-, Europa-, und Kommunalwahlen sowie die Bundesgartenschau zu verschieben?

Wir beantragen den Erlaß einer Veränderungssperre, da das unter Mitwirkung städtischer Bediensteter in der Jury ausgewählte Entwurf
a) an diesem Standort sich als völlig ungeeignet zeigt;
b) sich unterdessen unsere bisher von der Stadtverwaltung ignorierten Warnungen bestätigt haben, daß die unter der Ägide des türkischen Staates stehende und kontrollierte DITIB nicht unseren Rechtsstaatsprinzipien entspricht, siehe auch die o.g. Passage in der Heilbronner Stimme.
Der Antrag bleibt bis zur Behandlung in gemeinderätlichen Gremien aufrechterhalten.
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.5.2017

Eingang nach 23 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  zu Ihren Anfragen und Ihrem Antrag nehmen wir wie folgt Stellung:

Anfragen zum Bebauungsplan:

1) Notwendigkeit einer Bebauungsplanänderung:

Auf Basis des bestehenden Planungsrechtes (Ortsbaustufe lla) ist das geplante Kultur­
zentrum mit Moschee nicht genehmigungsfähig.

Der Bebauungsplan "Kulturzentrum Weinsberger Straße" wurde mit Beschluss des Ge­
meinderates vom 19.11.2015 (GR-Drucksache Nr. 216 vom 01.09.2015) in die Vorhaben­
liste der Stadt Heilbronn aufgenommen.

2) Form der Bebauungsplanänderung:

Es wird sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des §
12 BauGB handeln.

3) Lösung der Parkplatzprobleme:

Das Kulturzentrum wird mit einer Tiefgarage unterbaut werden.

Zudem liegt das Baugrundstück in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Tiefgaragen und
ist ideal in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (Stadtbahnhaltestelle "vor der
Tür" und Bushaltestelle "um die Ecke") eingebunden.

4) zeitliche Verschiebung des Neubaus:

Erst sobald die architektonische Weiterentwicklung abgeschlossen und somit eine abge­
-stimmte Grundlage zur Bearbeitung des Bebauungsplanes vorliegt, kann das Bebauungs­
planverfahren nach den gesetzlichen Fristen und Vorschriften des BauGB's beginnen.
Inwiefern die erforderlichen Verfahrensschritte in irgendwelche "Wahlzeiträume" fallen,
kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre:

Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß BauGB zum Erlass einer Veränderungssperre
sind nicht gegeben.

Es besteht auch keine Notwendigkeit zum Erlass einer Veränderungssperre, da eine Bau­
genehmigung zur Errichtung des geplanten Kulturzentrums in der Weinsberger Straße
auf Basis des bestehenden Planungsrechtes nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Amtsleiter

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 27.4.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.027 * BuGa: Namensgebung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

verwunderte Bürger teilen mit, daß der Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen e.V. auf seiner Webseite http://www.gvbwh.de/aktuelle-meldungen-im-detail/trollinger-und-lemberger-see-auf-der-buga-heilbronn-2019.html die folgende Meldung stehen hat:

Trollinger und Lemberger See auf der BUGA Heilbronn 2019

Trollinger und Lemberger See auf der BUGA Heilbronn 2019

Neu geschaffene Seen auf der BUGA Heilbronn 2019 sollen regionale Namen tragen

Die BUGA GmbH hat sich dafür entschieden, den neu geschaffenen Seen regionale Namen zu geben. Sie werden nun Trollinger-See und Lemberger-See heißen.
 

„Wir wollen mit der Namensgebung die regionalen Rebsorten in die Köpfe der Gäste bringen und so auch die Bekanntheit der Rotweine fördern“, sagt Hanspeter Faas, Geschäftsführer der BUGA Heilbronn 2019 GmbH. Auch die Heilbronn Marketing GmbH (HMG) macht sich dafür stark. „Die BUGA-Besucher aus ganz Deutschland sollen spüren, dass wir mit Herz und Seele eine Weinregion sind“, ergänzt Geschäftsführer Steffen Schoch.

Die Seen bleiben den Heilbronnern auch nach der BUGA im Jahr 2019 erhalten.
Die Seetaufe erfolgt beim Baustellenfest am Sonntag, den 16. Juli 2017.  

( )

Dazu wird die Frage gestellt, ob dies etwa zur Bewertung des Heilbronner Weins beitragen soll.

W
ir bitten dazu um Stellungnahme der Stadtverwaltung, nachdem der Gemeinderat erst am 30.März 2017 für die beiden Seen die Namen "Floßhafen" und Karlshafen" festgelegt hat und diese unter diesen Namen auch offiziell publik gemacht haben, siehe Heilbronner Stadtzeitung vom 27.4.2017, Seite 3. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.8.2017

Eingang nach  117  Tagen

könnte besser sein

<*>  Betreff: Beantwortung des Antags von Pro Region

 

Sehr geehrter Herr Brändle, 

bezugnehmend auf den Antrag von Pro Heilbronn am 27.4.17 Thema BUGA- Namensgebung nehmen wir gerne Stellung:

Bei der vermeintlich geänderten Namensgebung der Seen handelte es sich um einen Aprilscherz seitens der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH am 1. April 2017. (s. Pressemitteilung im Anhang). 

Vom Gemeinderat wurden die Namen Floßhafen und Karlssee verabschiedet. Diese Namen haben auch weiterhin Gültigkeit. Die Namen Trollingersee und Lembergersee waren reine Erfindungen für den Aprilscherz. 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Referentin der Geschäftsführung
i.A.Katharina Klein


Replik dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Nachricht.

Erlauben Sie uns zwei Anmerkungen:

a) Es handelt sich nicht um einen Antrag von "Pro Region", sondern um eine Anfrage von Pro Heilbronn vom 27.4.2017.

b) Die Anfrage bezieht sich auf die zum Datum 3.4.2017 eingestellte Webseite unter  http://www.gvbwh.de/aktuelle-meldungen-im-detail/trollinger-und-lemberger-see-auf-der-buga-heilbronn-2019.html  

Aprilscherze werden gewöhnlich am 1. April gemacht und spätestens am 2. April  aufgeklärt. ;))

 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.4.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.026 * Fußgängerampel

Sehr  geehrte Damen und Herren,

die Fußgängerampel in der Moltkestraße soll auf Höhe Wienerwald gleichzeitig "Grün" zeigen, während der Fußgängerüberweg von der Stadtbahn gekreuzt wird.
Dies wird von Bürgern als sehr gefährlich eingestuft.


Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab;
2. gibt es weitere derartige Gefahrenpunkte mit der Stadtbahn im Stadtkreis Heilbronn;
3. wer ist persönlich verantwortlich und haftend im Falle eines dementsprechenden Unfalls;
4. wird sie für Abhilfe in diesem und ggf. anderen Fällen sorgen und wenn NEIN, weshalb nicht?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.9.2017

Eingang nach  150 (!) Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> die bei den Fußgängerüberwege über die Moltkestraße sind durch die in der Mitte liegenden
Stadtbahngleise getrennt. Die Querung der Stadtbahngleise ist mit einem sogenannten Z-Überweg
und einem zusätzlichen Signal abgesichert. Dieses Signal geht nur auf Rot, wenn eine Stadtbahn
diesen Übergang befährt.

Hierdurch sind die Überwege über die Straße und die Gleise baulich und signaltechnisch sicher und ge­
trennt signalisiert. Dieser Überweg, wie auch alle anderen Überwege über Stadtbahngleise im Stadtgebiet
von Heilbronn sind von der zuständigen technischen Aufsichtsbehörde abgenommen und zugelassen.

Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Auflagen dieser technischen Aufsichtsbehörde für die Stadtbah­
nen muß dies so umgesetzt werden. Zusätzlich ist der Überweg über die Gleise durch den oben beschriebe­
nen Z-Überweg abgesichert. Hierbei werden die Fußgänger so gelenkt, dass sie erst in Richtung einer even­
tuell ankommenden Stadtbahn geführt werden und danach die Gleise sicher überqueren können.

Die Verwaltung sieht deshalb keine Notwendigkeit eine Änderung zu veranlassen.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 20.4.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.025 * BuGa-Eintrittspreise

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß als Eintritt zur BuGa Senioren erst ab 67 Jahren eine verbilligte Tageskarte zum Preis von 21 statt 23 Euro erhalten können.
Dies sei eine unsoziale Beschlußlage, denn sie beziehe sich nicht, wie sonst üblich, auf Rentner jeglicher Altersgruppe, sondern benachteiige damit insbesondere alle Rentner und Erwerbslose, die z.B. wegen Berufsunfähigkeit und geringerem Einkommen in Rente sind.  Offensichtlich sei man an deren Besuch der Bundesgartenschau - auch aus der Ferne - nicht interessiert.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.5.2017

Eingang nach 10 Tagen

könnte besser sein

<*>  ... Die BUGA GmbH hat sich die Gestaltung der Eintrittspreise gut überlegt und natürlich auch das Angebot von Vergünstigungen abgewogen. Ermäßigungen für Senioren sind nicht unüblich, eine Selbstverständlichkeit jedoch sind sie nicht. Auch unter den Gartenschauen auf Landes- und Bundesebene bieten nicht alle diese Vergünstigung an. Die Landesgartenschau Öhringen beispielsweise hatte keine Ermäßigung für Senioren oder Rentner, die IGA Berlin 2017 aktuell auch nicht. 

Die BUGA GmbH hat sich per Aufsichtsratsbeschluss dennoch für ermäßigte Seniorenkarten entschieden und für eine Altersgrenze von 67 Jahren. Dieses Angebot machen wir älteren Besuchern generell. Es ist nicht an das Renteneintrittsalter gekoppelt – deshalb nennen wir die berechtigte Gruppe Senioren.  

Auch Bezieher von ALGII oder Grundsicherung sind berücksichtigt. Sie können für 8 Euro einen ganzen Tag lang die BUGA erleben. Oder mit einer Dauerkarte für 50 Euro (Vorverkauf) bzw. 60 Euro über 173 Tage die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 so oft besuchen, wie sie wollen, und das umfangreiche Veranstaltungsprogramm ohne zusätzliche Kosten nutzen. 

Mit den angebotenen Vergünstigungen bei den Eintrittspreisen sprechen wir Besucher aus allen Zielgruppen an, von jüngeren bis älteren. Auch unser Ausstellungskonzept ist so umfangreich, vielfältig und abwechslungsreich, dass alle Besucher interessante Angebote finden, um einen erlebnisreichen Tag auf der BUGA zu verbringen.  

Anlage: Übersicht Eintrittspreise

Wenn Sie Rückfragen haben, können Sie sich jederzeit gerne melden.


Mit freundlichen Grüßen
Pressesprecherin

i.A.Suse Bucher-Pinell


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 20.4.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.024 * Unsicherer Überweg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß der Fußgängerüberweg in der Wollhausstraße westlich der Mönchseestraße für Schulkinder höchst unsicher sei.
Es habe dort bereits ein dementsprechender Unfall stattgefunden.

Die Gefahrenquelle liege darin, daß Schulkinder auf dem Nachhauseweg von der Schule, die die Straße in Richtung südliche Mönchseestraße überqueren wollen,. keine Einsicht in die nördlich der Wollhausstraße verlaufenden Mönchsestraße haben, wenn dort Fahrzeuge bis in an die Kreuzung parken.
Nicht selten würden von dort kommende Fahrzeuge rasch um die Ecke auf die Wollhausstraße in Richtung Innenstadt abbiegen und dabei den Überweg spät erkennen.
Sich bereits auf dem Überweg befindliche Schulkinder werden dabei nicht selten stark gefährdet..
Diese überqueren aus diesem Grund auch häufig die Wollhaustraße östlich der Kreuzung, wo sich kein Fußgängerüberweg befindet.
Dort hätten sie aber auch nicht den Schutz des Zebrastreifens.
Vorgeschlagen wird, da Kontrollen des ruhenden Verkehrs nicht permanent erfolgen können, die Verlegung des bestehenden oder einen zusätzlichen Überweg auf die östliche Seite der Kreuzung.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

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Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.6.2017

Eingang nach 32 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> ... das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Unsicherer Überweg" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab.

Das Verkehrszeichen 206 StVO (STOP-Schild) ist an der Mönchseestraße Kreuzung Wollhausstraße beidseitig angeordnet um genau diese Gefahrensituation auszuschließen. Auch wenn sich leider manche Verkehrsteilnehmer nicht an die Verkehrsregeln halten und nicht ordnungsgemäß stoppen, fahren sie allein schon der schlechten Sichtverhältnissen wegen, nicht mit Höchstgeschwindigkeit auf den Fußgängerüberweg zu.

Wir stellen aber leider auch an vielen anderen Überwegen fest, dass die Verkehrsmoral sehr zu wünschen übrig lässt. Es ist immer wieder zu beobachten, wie Fußgänger am Fußgängerüberweg warten, bis sie endlich überqueren dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Chnstiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 18.4.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.023 * Sicherheit und Ordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über mangelnde Sicherheit in Heilbronn, insbesondere darum, daß Hilfesuchen an Ordnungsamt und Polizei offensichtlich erfolglos bleiben, wörtlich:

"... Ihren  Bericht in der Heilbronner Stadtzeitung von 13.04. 2017 kann ich nur unterstützen, vermisse aber folgendes:

Wie werden die Kinderspielplätze nach 20:00 Uhr kontrolliert? Dies ist die Aufgabe der Stadt? Es sind städtische Schilder angebracht mit folgender Aufschrift: Spielen bis 20:00 Uhr erlaubt, keine Hunde,Ball spielen( Fussball) verboten.

Und was wird gemacht, aber nicht nur von den Fremden,sondern auch von den einheimischen Bürgern,es werden Hunde mitgeführt,es wird Fussball gespielt,nach 20:00 Uhr ist Radau, Lärm,das ganze ist an manchen Tagen zum K..... . Die Anlieger werden  belästigt, mit Schimpfwörter konfrontiert  usw. usw. Wenn ich mich bei der Stadt beschwere, werde ich aufgefordert, mich an die Polizei zuwenden z.B. an die Sontheimer Polizeistation, diese hat aber um 16:15 Uhr Dienstschluss,was mache ich nach 20:00 Uhr wenn der Krach beginnt? Ja, ich muss die Heilbronner Polizei benachrichtigen, mehrmals natürlich schon gemacht, Ergebnis null, sie kommt nicht weil es Türken sind (mehrmals versucht).

Jetzt zu dem Ordnungsdienst,ich habe an einigen Tagen folgendes beobachtet. Rathauseingang Lohtorstr., dort kontrollierten 3 Personen die parkenden PKW's, und in den anderen Stadtteilen, z.B. wie bei uns in der Lutzstr. wird kreuz und quer gehalten, geparkt,sogar auf den Gehwegen, ich sehe aber keine Kontrolle dort. Bei einer Anfrage beim Ordnungsamt wurde mir mitgeteilt, ich solle Bilder von den PKW/ Autos machen. Dies sind doch Nazi-Stasimethoden oder,  ich möchte nicht, dass mein Haus mit Farbe vollgeschmiert wird. Hauptsache ums Rathaus ist es sauber, alles andere ist unwichtig. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.5.2017

Eingang nach 41  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  der kommunale Ordnungsdienst überwacht die Spiel-/ und Sportplätze im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch an Wochenenden nach 20.00 Uhr. Hierbei werden die Vorgaben der Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn überprüft und bei Zuwiderhandlungen geahndet.

Ein Teil der Spielplätze, die mit einem Zaun und einem Tor versehen sind, werden durch Beauftragte des Grünflächenamtes kontrolliert und außerhalb der Öffnungszeiten verschlossen.

Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit wird der kommunale Ordnungsdienst über das Polizeirevier Heilbronn informiert. Sowohl Verstöße gegen die Polizeiverordnung als auch Verstöße
im ruhenden Verkehr können so gezielt beanstandet werden.

Streifengänge des städtischen Vollzugsdienstes zu Kontrollen des ruhenden Verkehrs, werden
tagsüber von einer Person und nachts von zwei Personen durchgeführt. Im Innenstadtbereich
werden auch regelmäßige Kontrollgänge des kommunalen Ordnungsdienstes mit zwei Personen
durchgeführt. Für Außenstehende entsteht somit der Eindruck, dass drei Personen den ruhenden
Verkehr kontrollieren. Dies ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen Aufgabensteilungen nicht
gegeben.

Auf die Möglichkeit von Privatanzeigen wird nur dann verwiesen, wenn Bedienstete des städtische Vollzugsdienstes nicht oder nicht sofort verfügbar sind und Fahrzeuge vor Grundstückzufahrten oder auf Privatflächen abgestellt wurden. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.4.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.022 * Großgartacher Str. 208 III

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beantwortung unserer Anfrage Großgartacher Str. 208 (II) vom 7.3.2017 überrascht uns nun doch sehr.
Sie steht im krassen Widerspruch zu der in der in dieser Abfrage zitierten Beantwortung unserer Anfrage vom 13.6.2015 u.a. zur Sicherheit eines Kinderspielplatzes am 3.8.2015.

Dazu erhielten wir seinerzeit
folgende Auskunft in einem Schreiben des BM Hajek:

"... Zu unserer Freude wurde unserem Amt nunmehr kürzlich von den zuständigen Sachbearbeitern der Stadtsiedlung mitgeteilt, dass die Tiefgarage ohnehin in Kürze saniert wird und daher Seitens der Stadtsiedlung durchaus die Bereitschaft besteht, dem Wunsch der Bewohner, über dem östlichen Bereich der Tiefgaragendecke eine Kinderspielfläche anzulegen, Rechnung zu tragen. Die
zuständigen Mitarbeiter der Stadtsiedlung sicherten insofern zu, dass umgehend entsprechende Planungen in Abstimmung mit dem Planungs- und Baurechtsamt in die Wege geleitet werden.
Ich bin daher guter Hoffnung, dass dem Wunsch der Anwohner nach einer Verlegung der Kinderspielfläche zeitnah Rechnung getragen werden kann und sich die Spielmöglichkeiten für die Kinder der Wohnanlage dadurch merklich verbessern werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek"


Wir baten nicht "erneut um Klärung der Sach- und Rechtslage durch die Stadtverwaltung", sondern stellten die unbeantworteten Fragen
 

1. Ist die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH noch im 100prozentigen Besitz der Bürger der Stadt Heilbronn?

2. Werden Mieter als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe oder nach Gutsherrenart wie einzig zu Abgaben verpflichtete Untergebene behandelt?


Nun  verweist neben einem fulminanten Vortrag über einzuhaltende Vorschriften darauf, daß

"der Kinderspielplatz der Wohnanlage Großgartacher Str. 208-208/4 in den Jahren 2008/2009 im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen und in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde vom Dach der nördlichen Tiefgarage in den Innenhof vor die Hauseingänge 208/3 und 208/4 verlegt" wurde. Die Verlegung habe damals der Verbesserung der Verkehrssicherheit gedient, denn bei einer Absturzhöhe von mehr als 4,0 m und der Erschließung des Spielplatzes über eine Treppe konnte die Verkehrssicherheit des Spielplatzes auf der Tiefgaragendecke nur schwer gewährleistet werden. "

Diese Antwort ist blanker Unsinn und widerspricht anderen Informationen. Demnach beschwerten sich damalige Mieter, deren Hauswand am Spielplatz lag, über Lärmbelästigung durch Bälle, die gegen die Hauswand getreten wurden. Statt ein Ballfanggitter anzubringen, schloß man den Spielplatz, der im Übrigen durch einen hohen Zaun abgesichert ist.

Zum bestehenden Kinderspielplatz im Innenhof wird behauptet:

"Nach Mitteilung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wird der bestehende Kinderspielplatz im Innenhof jährlich von einer externen Fachfirma auf sicherheitstechnische Mängel überprüft. Im letzten Prüfbericht vom Oktober 2016 wurde der Spielplatz als "sehr gepflegt" und "stark frequentiert" eingestuft. Da der bestehende Spielplatz von den Bewohnern gut angenommen und gerne genutzt wird, sieht die Stadtsiedlung daher keinen Bedarf für Veränderungen."

Das ist Augenwischerei.
Es wird nichts darüber ausgesagt, was die Sicherheit gegenüber ständig dort trotz Verbot aufkreuzenden KFZ verhält. Die Kinder sind auf das höchste gefährdet, zumal auch die Garagenzufahrt daneben liegt. Auf den wenigen Quadratmetern mit einer Rutsche, "Kletterwand" und Mini-Sandkasten sollen sich Dutzende von Kindern tummeln? Der Sand gerät dazuhin ständig auf den Gehweg und wird in das Haus getragen.

"Anfragen von Mietern bezüglich einer Wiederherstellung des alten Spielplatzes auf der Tiefgaragendecke liegen der Stadtsiedlung im Übrigen nicht vor. Sollten die Bewohner mit dem bestehenden Spielplatz im Innenhof tatsächlich unzufrieden sein, ist die Stadtsiedlung gerne für Anregungen offen. Die betroffenen Mieter sind insofern gebeten, sich mit ihren Anregungen direkt an den zuständigen Ansprechpartner bei der Stadtsiedlung, Herrn Hertnagel (Telefon: 07131/ 6257-25), zu wenden."

Die Mieter haben dies bereits getan und versuchen dazu ständig, sich an die nach Gutsherrenart handelnden Verantwortlichen der Stadtsiedlung zu wenden. Das Ergebnis ist dasselbe, wie in der Anfrage Großgartacher Str. 208 (II) vom 7.3.2017 zum Ausdruck gebracht. Bereits der  Anfrage vom 13.6.2015 lag eine entsprechende  Petition, unterschrieben mehr als 50 Bewohnern der Anlage vor.

Anlage:
a) damalige Unterschriftensammlung nochmals als pdf
b) Bilder zur Sache siehe unten

Es wird weiterhin um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO HEILBRONN

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

         

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Antworten der Verwaltung

Eingang am

30.4.2017

08.6.2017

Eingang nach  21 / 40  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  ... zu Ihrer Mitteilung vom 09.04.2017 ist folgendes anzuführen:

Sofern ein Bürger mit einem Zustand bzw. einer Maßnahme nicht einverstanden ist und dieser eine Änderung wünscht, ist es durchaus sein Recht, der zuständigen Stelle sein Anliegen vorzutragen und eine Änderung einzufordern.
Auf den Umstand, dass es sich bei dem Objekt Großgartacher Str. 208-208/4 um eine private Wohnanlage handelt, die behördliche Überprüfung des Kinderspielplatzes eindeutig ergeben hat, dass dessen Standort weder ungeeignet noch gefährlich ist und daher im vorliegenden Fall weder Anlass noch Notwendigkeit besteht, hier behärdlich einzuschreiten, mächte ich erneut und zuvorderst auf Folgendes hinweisen:

Ausschließlich zuständig für die Unterhaltung und Instandsetzung des Kinderspielplatzes in der Großgartacher Str. 208-208/4 ist - wie bereits mitgeteilt ­ die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH. Sie und die direkt betroffenen Bewohner der Wohnanlage Großgartacher Str. 208-208/4 darf ich daher erneut mit Nachdruck bitten, sich mit Anfragen und Beschwerden in Bezug auf den Kinderspiel­
platz in der Großgartacher Str. 208-208/4 künftig ausschließlich an den zuständigen Ansprechpartner bei der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Herrn Hertnagel (Telefon: 07131/6257-25)
zu wenden.


Im Übrigen ist Folgendes deutlich zu machen:

Anfragen und Beschwerden von Bewohnern der Wohnanlage Großgartacher Str. 208-208/4 zum dortigen Kinderspielplatz liegen der Stadtsiedlung Heilbrann GmbH aktuell nicht vor. Seitens der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wurde mir auch zugesichert, dass eingehenden Anfragen und Beschwerden in jedem Fall nachgegangen wird und diese zeitnah beantwortet werden.

Den Vorwurf, dass betroffene Mieter nach Gutsherrenart wie Unterqebene behandelt werden, weist nicht nur die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH in aller Entschiedenheit zurück. Auch für mich ist Ihr Vorwurf angesichts der stets guten Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Stadtsiedlung Heilbrann GmbH völlig unverständlich. Er würdigt zudem den beachtlichen Einsatz der Mitarbeiter der Stadtsiedlung in nicht tolerabler Weise herab. Von derart beleidigenden Anschuldigungen bitte ich künftig abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek

Bürgermeister


Replik dazu:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hajek,

 

vielen Dank für Ihre o.g. Nachricht.

 

Gestatten Sie mir folgende Hinweise:

Den bisher unsererseits per Anfragen vom 7.3.2017 und 9.4.2017 an die Stadtverwaltung gem. § 24 (4) GO gemachten Angaben ist nichts weiter hinzuzufügen. Sie bedürfen keiner Ergänzung.

Diese Anfragen sind gerade deshalb an die Stadtverwaltung unter Bezug auf unsere Anfrage vom13.6.2015 erfolgt, weil Ihre Antwort vom 3.8.2015 dazu bis dato kein Ergebnis gezeigt hat und eine Erinnerung notwendig geworden ist. Wir erinnern und zitieren erneut aus Ihrem o.g. Schreiben:

 

"... Zu unserer Freude wurde unserem Amt nunmehr kürzlich von den zuständigen Sachbearbeitern der Stadtsiedlung mitgeteilt, dass die Tiefgarage ohnehin in Kürze saniert wird und daher Seitens der Stadtsiedlung durchaus die Bereitschaft besteht, dem Wunsch der Bewohner, über dem östlichen Bereich der Tiefgaragendecke eine Kinderspielflächem anzulegen, Rechnung zu tragen. Die zuständigen Mitarbeiter der Stadtsiedlung sicherten insofern zu, dass umgehend entsprechende Planungen in Abstimmung mit dem Planungs- und Baurechtsamt in die Wege geleitet werden.

Ich bin daher guter Hoffnung, dass dem Wunsch der Anwohner nach einer Verlegung der Kinderspielfläche zeitnah Rechnung getragen werden kann und sich die Spielmöglichkeiten für die Kinder der Wohnanlage dadurch merklich verbessern werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Hajek"

 

Es ist eben nicht so, wie Sie ausführen, daß keine Anfragen unsererseits an die Stadtsiedlung erfolgt sind, sondern es ergab sich die Notwendigkeit so - wie in unserem Schreiben vom 7.3.2017 dargestellt – eine diesbezügliche Anfrage an Ihre Verwaltung zu richten. Ich erspare mir weitere Wiederholungen dazu.

Auch wurde bereits am 13.6.2017 (und erneut am 9.4.2017) die Liste mit über 50 Unterschriften beigefügt. Es kann also keine Rede davon sein, daß die Stadtsiedlung davon nichts weiß, es sei denn, diese Listen wurden von Seiten der Stadtverwaltung der Stadtsiedlung nicht weitergeleitet.

Zum Anderen weise ich darauf hin, daß die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH sich n.m.W, (deshalb die berechtigte Nachfrage infolge der gemachten Erfahrung) noch immer zu über 50% im Besitz der Stadt Heilbronn – also der Bürgerschaft und sonst niemanden – befindet und diesbezügliche Anfragen eines Gemeideratsmitglieds auch gem. § 24 (4) GO nachzugehen ist.

Wenn Sie im Umgang mit der Stadtsiedlung bessere Erfahrungen gemacht haben, mag dies Ihrer Position geschuldet sein. Diese Erfahrungen machten wir in diesem Fall wie geschildert eben nicht.

Wir haben lediglich dargestellt, wie der Umgang auch von uns wahrgenommen wird.

Bitte delegieren Sie doch unsere Anfragen einfach zur Beantwortung an die Stadtsiedlung weiter, wenn diese aus Ihrer Sicht dazu auch im Wege des Prinzips der Subsidiarität zuständig ist.

Wir freuen uns auf eine möglichst positive und Ihrem Schreiben vom 3.8.2015 entsprechenden Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach

30.04.2017


<*> ... da sich Herr Baubürgermeister Hajek derzeitig im Krankenstand befindet, hat er mich um Beantwortung Ihres neuerlichen Schreibens vom 30.04.2017 in o.g. Angelegenheit gebeten.

In Abstimmung mit Herrn Hajek ist zu Ihrem Schre'iben folgendes mitzuteilen:

Zu der von Ihnen bemängelten' Situation auf dem Grundstück Großgartacher Straße 208-208/4
und der diesbezüglichen Vorgehensweise der Stadtverwaltung und der Stadtsiedlung Heiibronn
hat Herr Baubürgermeister Hajek in seinen Antwortschreiben vom 23.03. und 25.04.2017 bereits
umfassend Stellung genommen. Zur Klarsteilung ergänzen wir Folgendes:

Bei den von Ihnen zitierten Aussagen von Herrn Baubürgermeister Hajek im Antwortschreiben
vom 03.08.2015 handelte es sich nicht um eine Zusage, dass es tatsächlich zu einer Rückverlegung der Kinderspielfläche auf die Tiefgaragendecke kommen wird. Von der Stadtverwaltung
wurde damals lediglich signalisiert, dass es aufgrund aktueller Planungen hinsichtlich der Sanierung der Tiefgaragendecke zu einer Änderung kommen könnte.

Dass sich diese Planungen in Bezug auf eine Rückverlegung der Kinderspielfläche im Nachhinein
zerschlagen, konnte damals noch nicht abgeschätzt werden. Zu unterstreichen ist in diesem Zusammenhang, dass aus rechtlicher Sicht kein Grund für eine Verlegung der Kinderspielfläche besteht. Denn der vorhandene Kinderspielplatz im Innenhof entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben.

Da es aus rechtlichen Gründen am derzeitigen Zustand nichts zu ändern gibt und eine entsprechende Änderung behördlicherseits auch nicht verlangt werden kann, bitten wir Sie dringend,
sich in dieser Angelegenheit künftig ausschließlich und direkt an die Stadtsiedlung Heilbronn
GmbH zu wenden.

Hinweis:

Der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wurde eine Mehrfertigung Ihrer Anfrage vom 30.04. und der
heutigen Antwort übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.4.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.021 * Haus der Heimat II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

die Stadtverwaltung hat dem Bund der Vertriebenen (BdV)  ein Schreiben zukommen lassen, nachdem dieser als Mieter des "Haus der Heimat"  für die gesamten Kosten von Auflagen aufkommen müsse.
Außerdem
wolle man nach einer Kostenermittlung der Maßnahmen zur Abstimmung über das weitere Vorgehen auf den BdV zukommen.
Quer durch die anwesenden Stadträte beim Neujahrsempfang des BdV wurde die Vorgehensweise der Stadt in Sachen Kostenübernahme als nicht hinnehmbar kritisiert.
Unterdessen getrauen sich das "Haus der Heimat" nutzende Vereine nicht mehr, nach dort einzuladen, weil ihre bisher dort seit Jahren problemlsch durchgeführten Zusammenkünfte die angeordnete Höchstgrenze von 15 Personen pro Stockwerk (!) überschreitet und eine gleichzeitige Versammlung auf 2 Ebenen sinnlos ist. 

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wie ist der Stand der Überlegungen seitens der Stadtverwaltung bzgl. Kostenübernahme der von ihr angeordneten Maßnahmen.

2. Da in Heilbronn alles kostenintensiv auf höchstes Niveau geplant und ausgeführt wird, fragen wir nach kostensparenden Möglichkeiten im Zusammenhang mit den angeordneten Maßnahmen:
a) ist es zulässig, daß, nachdem es bereist 2 Ausgänge am Objekt gibt, der geforderte 3. Ausgang als Notrutsche gebaut werden kann;
b) welche weiteren kostensparende Maßnahmen sind möglich?

Wir beantragen, daß die Kosten für die angeordneten Maßnahmen die Stadt Heilbronn als Eigentümerin des Anwesens zu tragen hat.
Es handelt sich nicht um eine übliche Schönheitsreparatur, sondern um eine Investition in die Substanz des Eigentümers.
Dieser Antrag bleibt bis zu einer Entscheidung durch gemeinderätliche Gremien / Bezirksbeirat aufrecht erhalten.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.6.2017

20.7.2017

Eingang nach 55 /100  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>   Ihre Anfrage vom 09.04.2017 ist hier nicht in Vergessenheit geraten, sondern es finden derzeit noch interne Abstimmungsgespräche statt.

Aus diesem Grund bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.

Wir werden Ihnen schnellstmöglich eine Stellungnahme zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung

 


 

... In o.g. Angelegenheit hatten wir Ihnen mit Schreiben vom 30.05.2017 einen Zwischenbericht
zugesandt.

Zu dem Sachverhalt können wir nun Folgendes mitteilen:

In Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern wurde folgende Lösung für das Gebäude Horkheimer Str. 30 erarbeitet:

Zur Kompensation der bestehenden Brandschutzmängel wird vom städtischen Hochbauamt an der Westseite des Gebäudes kurzfristig eine Gerüsttreppe aufgestellt. In Verbindung mit Übersteighilfen zur Überwindung der Fensterbrüstungen im EG und 1.0G wird damit für das EG und das 1. OG ein zweiter baulicher Rettungsweg geschaffen.

Die Stadt wird dem Nutzer des Gebäudes zudem diverse Haushaltsrauchmelder zur Verfügung stellen, die dieser in Eigenregie in den Fluren und Räumen im EG und 1. OG zu montieren und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten hat.

Die o.g. baulichen Maßnahmen werden spätestens bis Ende September 2017 umgesetzt.

Nach Umsetzung der Maßnahmen werden die im Januar 2017 ausgesprochenen Nutzungsbeschränkungen für das EG und 1. OG wieder aufgehoben. Die Nutzung des Gebäudes Horkheimer Str. 30 wird dann in brandschutztechnischer Hinsicht mit folgenden Personenzahlen möglich sein: Erdgeschoss bis max. 60 Personen; 1. Obergeschoss bis max. 30 Personen. Die Vereinstätigkeit des BdV ist dann im bisherigen Umfang möglich.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Essig

Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.4.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.020 * Bolzplatz Robert-Bosch-Straße II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

1. als Reaktion auf die Beantwortung unserer Anfrage betr. Bolzplatz Robert-Bosch-Straße erreichte uns folgendes Schreiben:

"...  Über diese Antwort von Frau Mühleck sind wir wieder mal sehr verärgert.
Für uns bedeutet das,dass wir wieder keinen einzigen Tag haben werden und die Sommermonate bei geschlossenen Fenstern und Rolläden verbringen müssen.
Es kann doch nicht sein das Bürger, die das Glück haben, nicht neben so einer Einrichtung zu wohnen entspannt ihre Ruhe genießen können während andere diesen Lärm ertragen müssen.
Es ist nicht nur beschämend, sondern ein Armutszeugnis dieser Stadt ,dass man keinen Wert darauf legt das sich alle Bürger (Jung und Alt ) hier wohl füllen. Sehr traurig auch das ein Schild mehr Rechte hat als der Mensch .
Wir fragen die Stadtverwaltung was für Nachteile diesen Damen und Herren eigentlich entstehen wenn man diesen Bolzplatz ab 20,00Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen lässt .
Wir möchten für diese Zeit unsere Wohn- und Lebensqualität zurück.
Ist das wirklich zu viel verlangt ?
Es muß doch möglich sein an den von uns genannten Zeiten und Tagen auf die Bolzerei mal zu verzichten, zumal sich Kinder Jugendliche und Erwachsene Wochentags mehr als 10,Std austoben können. Das sollte doch auch mal ausreichend sein. Ansonsten stehen in der Max Planck Str., sowie Wertwiesen weitere Plätze zur Verfügung, die seltsamerweise  fast immer leer sind.
Unsere Nerven liegen blank und es geht jetzt an die Substanz.
Durch eine Nerven - Rückenerkrankung wäre ich dringend darauf angewiesen, für einige Stunden meine Terrasse nutzen zu können, da es mir nicht mehr möglich ist
Aktivitäten außerhalb meiner Wohnung zu unternehmen.
Ich fühle mich von der Stadt Heilbronn im Stich gelassen da weder auf mein Anliegen der Lärmbelästigung etwas Konstruktives unternommen wurde
noch mir die Möglichkeit gegeben ist vergleichbaren bezahlbaren Wohnraum in einer ruhigen Gegend zu finden. Man sollte auch nicht außer Acht lassen das auch ältere Bürger Bedürfnisse  haben.
Ich hoffe doch sehr, dass ich mit meinen Ausführungen die Stadt Heilbronn nochmals zum Überdenken meiner Lage gebracht habe . ..."

2. Wir fragen außerdem: wo ist es zwingend vorgeschrieben, daß die zeitlichen Höchstgrenzen der Polizeiverordnung eingehalten werden müssen und keine Rücksicht auf die Bedürfnisse von Anwohnern gemacht werden dürfen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.4.2017

Eingang nach 30 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 24.03.2017 sowie Ihre o. g. E-Mail. die wir wie folgt
beantworten:

Es wird zeitnah ein Termin. zwischen dem Amt für Familie. Jugend und Senioren, als Betreiber und dem Grünflächenamt, als Fachamt sowie des Jugendtreffs. stattfinden.

In diesem Termin sollen die Möglichkeiten und Durchsetzbarkeit verschiedener Maßnahmen zur Beruhigung der Situation erörtert und sinnvolle Maßnahmen nach Möglichkeit beschlossen werden.

Bei jeder Maßnahme muss eine Abwägung zwischen den einzelnen Bedürfnissen erfolgen.
Wir gehen davon aus, damit Ihre unter Punkt 2 gestellten Fragen. beantwortet zu haben. 

 

Freundliche Grüße

In Vertretung

Helga Mühleck


Replik

 

Sehr geehrte Frau Mühleck,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen bitten wir, unterrichtet zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Aflfred Dagenbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.4.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.019 * Asylantenunterkünfte Nordbergstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Zustände in und um die Asylantenunterkünfte Nordbergstraße.  Darunter leide fast die gesamte Nachbarschaft.  Einzig bei den Jesiden herrschten ihrer Ansicht nach geordnete und zivilsierte Zustände.  Unverständlich sei zudem, daß die in den ursprünglich infolge ihres teils maroden Zustandes zum Abriß vorgesehenen Häuser noch als Asylantenunterkünfte dienen können. Dieser Zustand verschlechtere sich zunehmend und wirke sich negativ auf das gesamte Umfeld bis hin zum Wegzug von guten Mietern aus. Bezweifelt wird außerdem, ob in den Häusern vollumfänglich Sicherheitsbestimmungen, wie Bausicherheit und Brandschutz eingehalten wird. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.5.2017

Eingang nach  31 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in Ihrem Schreiben informieren Sie über Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Zustände in der Heilbronner Nordstadt.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Über die beschriebenen Zustände liegen der Verwaltung keine aktuellen Beschwerden vor. In der
Unterkunft in der Nordstraße sind zwei Sozialarbeiterinnen beschäftigt, welche bei Störungen des
nachbarschaftlichen Miteinanders umgehend tätig werden.

Bezüglich der baulichen Zustände und dem Brandschutz kann ich Ihnen mitteilen, dass diese ge­
währleistet sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 5.4.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.018 * Umgang mit Taxigewerbe

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Taxiunternehmer beklagen, daß sie bei ihr Gewerbe betreffenden Veränderungen im Straßenverkehr durch städtische Ämter nicht unterrichtet werden.
Sie werden häufig bei vorgesehenen Änderungen nicht dazu angehört. und vor vollendete Tatsachen gestellt.
So verschwinden Taxistandplätze einfach oder werden an nicht bekannt gegebene Orte verlegt.
Möglicherweise werden einzelne Unternehmen unterrichtet, andere aber entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht.

W
ir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahmen gibt sie zu o.g. Kritikpunkten ab?
2. Weshalb gibt es keinen "Runden Tisch" mit den Taxiunternehmern, in denen anstehende und ihr Gewerbe betreffende Angelegenheiten besprochen werden?
3. In welcher Weise werden Verbesserungen vorgenommen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.5.2017

Eingang nach  44 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Umgang mit Taxigewerbe" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Zum Taxigewerbe haben Sie Anfragen am 12.06.14,07.08.14,14.09.14 sowie 28.02.15, 22.06.15,
11.09.15,28.10.15,05.08.16 und 11.09.16 gestellt. Am 07.05.15 fand eine Rundfahrt mit Herrn
Herkert, Herrn Schulz und Ihnen statt. Am 11.02.14 befasste sich der Bau- und Umweltausschuss
mit Standplätzen im Bereich der Allee und am 07.10.14 gab es eine Anfrage von Herrn Palm zum
Taxistand an der Harmonie. In ihrer erneuten Anfragen werfen Sie wiederholt Fragen auf, welche
Ihnen in den verschiedenen Antwortschreiben schon zugegangen sind.

Im Rahmen einer effizienten, funktionierenden Verwaltung bitten wir Sie von weiteren gleichlau­
tenden Anfragen zum Taxigewerbe abzusehen bzw. unsere damaligen Schreiben zu berücksichtigen.
Das Amt für Straßenwesen wird mit dem Ordnungsamt die Vorgehensweise bei der Benachrichti­
gung des Taxigewerbes für zukünftige Vorhaben abstimmten und den aktuellen Gegebenheiten an­
passen.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 24.3.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.017 * LKW-Stellplätze

 

Es wird beantragt:


Bei künftigen Bebauungsplanverfahren wird festgelegt, daß Betriebe mit LKW-Werksverkehr für eigene und fremde LKW im gleichen Maße Stellplätze auch für Ruhezeiten ihrer Anliefer-LKW zur Verfügung stellen müssen, wie sie im Verhältnis zu ihrem täglichen Werksverkehr benötigt werden.

 

Begründung:


a) Die zunehmende Belastung öffentlicher Straßen durch ruhende LKW in Heilbronn macht eine solche Regelung notwendig.

Es kann nicht dauerhaft hingenommen werden, daß zu Lasten und auf Kosten der Heilbronner Bürger für die Nutznießer teils begünstigende Maßnahmen ergriffen werden müssen, die zum Einen Abschrankungen, wie in der Gottlieb-Daimler-Straße und zum Anderen Hygieneeinrichtungen etc.pp. wie in der Grundäckerstraße erforderlich machen.


b) Zm Bebauungsplan 44C/12 Heilbronn-Neckargartach, Böllinger Höfe heißt es unter

7.3 Parkierung:

„Im Plangebiet sind keine öffentlichen Straßen vorgesehen, an denen öffentliche Abstellmöglichkeiten

für Pkw bzw. Lkw festgesetzt werden können.

Daher müssen bei Bedarf auf dem Betriebsgrundstück zusätzlich zu den notwendigen Stellplätzen

für die Mitarbeiter und Besucher entsprechende Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge

des Anlieferverkehrs oder Servicebetrieben vorgesehen werden.

Für den Entfall der im Bereich der Erwin-Banholzer-Straße ursprünglich vorgesehenen

öffentlichen Parkstände soll ein Parkierungsstreifen entlang der Südseite der Alexander-

Baumann-Straße zusätzlich eingeplant werden.“

Damit ist klar, daß auch für das Abstellen von LKW betriebsbezogen zur Entlastung öffentlicher Straßenflächen entsprechende Maßnahmen gefordert werden können.


c) Beispielhaft verhalten sich bereits heute Betriebe, wie die „Campina“ in der Wimpfener Straße, auf deren Gelände dutzendweise ruhende LKW zu beobachten sind.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.5.2013

Eingang nach 55  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  zu Ihrem Antrag, bei künftigen Bebauungsplänen festzulegen, dass Betriebe mit LKW­
Werksverkehr für eigene und fremde LKW im gleichen Maße Stellplätze auch für Ruhezeiten
ihrer Anliefer-LKW zur Verfügung stellen müssen, wie sie im Verhältnis zu ihrem täglichen
Werksverkehr benötigt werden, nehmen wir wie folgt Stellung:

Nach § 37 der Landesbauordnung (LBO) sind bei der Errichtung von baulichen Anlagen KFZ­
Stellplätze (PKW und LKW) in ausreichender Zahl herzustellen, wobei die Anbindung an den öf­
fentlichen Personen nahverkehr zu berücksichtigen ist.

In einer Verwaltungsvorschrift (VwV-Stellplätze) ist geregelt, wie die Zahl der notwendigen
Stellplätze zu ermitteln ist. Auf dieser Grundlage und auf Grundlage der Betriebsbeschreibung,
welche Bestandteil des Bauantrages ist, wird die Zahl der notwendigen KFZ-Stellplätze in der
Baugenehmigung festgelegt.

Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer finden im Bauordnungsrecht allerdings keine Berücksichti­
gung.


Eine verbindliche Festsetzung zur Anzahl der herzustellenden Stellplätze im Bebauungsplan ist
nicht möglich, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt.

Es könnten lediglich Flächen festgesetzt werden, auf denen nur die Errichtung von Stellplätzen
zulässig ist; da in der Regel bei der Aufstellung des Bebauungsplanes aber weder die künftigen
Betriebe noch die Grundstücksabmessungen bekannt sind, macht eine solche Festsetzung keinen
Sinn.

Bei den von Ihnen zur Begründung angeführten Angaben aus dem Bebauungsplan 44 C/12
Böllinger Höfe handelt es sich im Übrigen nicht um eine verbindliche Festsetzung, sondern le­
diglich um eine Erläuterunq.wie mit dem Wegfall der bisher dort festgesetzten Straße ein­
schließlich der vorgesehenen Stellplätze umgegangen werden soll.

Eine Mehrfertigung dieses Schreibens geht auch an die Bezirksbeiräte Auchter und Schulz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 24.3.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.016 * Steinäcker

 

Es wird beantragt:
 

  1. Anstelle des derzeit in Planung befindlichen Baugebietes „Steinäcker“ wird das Gebiet nördlich der Autobahn erschlossen.

     

  2. Gleichzeitig wird dieses Gebiet verkehrsmäßig

    a) mit einer Brücke über die Autobahn

    b) mit einem Autobahnanschluß

    vom westlichen Teil des Gewerbegebietes „Böllinger Höfe“ verbunden

     

  3. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Punkte b) bis d) sinngemäß

     

Bei Ablehnung des o.g. Antrags und Fortführung der bisherigen Planung wird alternativ beantragt:
 

    a) Östlich des Feldwegs in Verlängerung der Falterstraße soll keine Bebauung erfolgen und die landwirtschaftlich genutzte und gepflegte Fläche als „grüne Lunge“ erhalten bleiben.

     

    b) Im geplanten Gewerbegebiet sollen nur höherwertige und zukunftsorientierte Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen werden.

     

    c) Das Baugebiet ist flächenschonend zu bebauen, d.h. statt in dieFläche soll vorwiegend in die Höhe gebaut werden, Parkflächen sind zukunftsorientiert unter den Betriebsstätten einzurichten.

     

    d) Eine Erschließung erfolgt erst nach einer Zufahrt über die bis dahin fertiggestellte Verbindung von der Neckartalstraße zur Alexander-Baumann-Straße.

 

Begründung:

 

Die künftige Stadtplanung erfordert einen ressourcenschonenden Umgang mit der noch verfügbaren Fläche im Stadtgebiet.


Der Stadtteil Neckargartach ist besonders vom Flächenverbrauch – insbesondere auch für die örtliche Landwirtschaft - betroffen und bedarf daher schon aus diesem Grund einer besonderen Schonung.


Zusätzlich wird das Angebot für die Naherholung ständig reduziert und die Eingriffe auf Natur- und Umwelt immer stärker, was wiederum Ausgleichsflächen an anderen Stellen zu Lasten der Landwirtschaft erfordlich macht.

Anmerkung:

Der Antrag bleibt bis zu einer Entscheidung im Gemeinderat aufrecht erhalten.

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.5.2017

Eingang nach  65 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  bezüglich Ihres Antrags zum Thema Steinäcker teilen wir Ihnen mit:

zu 1.

Der Bereich Steinäcker ist im Flächennutzungsplan als geplante gewerbliche Baufläche dargestellt und durch die höhere Raumordnungsbehörde genehmigt. Die von Ihnen als Ersatz für die Steinäcker vorgeschlagenen Flächen nördlich der BAB A6 liegen nahezu vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Böllinger Bach und stehen daher einer Beplanung nicht zur Verfügung. Zudem sind die topografischen Verhältnisse in den Gewannen Hofweinberg und Böllinger Höhe für gewerbliche Ansiedlungen ungeeignet.

zu 2.

Die besagten Flächen nördlich der BAB A6 auf Gemarkung Heilbronn wären sinnvoll nur westlich der Autobahnbrücke über das Böllinger Bach-Tal, von der Kreisstraße K9560 aus, zu erschließen. Eine Brücke über die Autobahn bedingt aufgrund der Topographie eine große Talbrücke über das Böllinger Bach-Tal. Dies ist aus wirtschaftlichen Gründen und aus der Sicht der Landschaftsgestaltung abzulehnen. Im Übrigen ermöglicht das bestehende Kataster und die Eigentumssituation im Industriepark Böllinger Höfe keine direkte und kurze Anbindung von den Flächen nördlich der Autobahn zum mittleren Industriepark.
Lediglich ganz im Westen beim neuen Tierheim wird eine Anschlussmöglichkeit gesehen. Die angesprochene Verbindung der Flächen nördlich der Autobahn mit dem Industriepark erfordert deshalb Straßenneubamaßnahmen größerer Länge und ist deshalb aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen.

Hinsichtlich der Forderung nach einem Autobahnanschluss im Bereich des Industrieparks Böllinger Höfe teilte im Herbst 2013 das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Stadt Heilbronn mit, dass über einen Anschluss des Industrieparks an die Neckartalstraße hinaus und damit an die BAB A6 derzeit kein zwingender Handlungsbedarf gesehen wird, zumal es sich hierbei um eine Ansehlussstelle mit überwiegend nahräumiger Erschließung handelt.

zu 3.

Ihre vorgetragenen Anregungen zur Aufsiedlung und räumlichen Ausdehnung des neuen Gewerbegebiets Steinäcker werden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans geprüft. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen muss regelmäßig sicher gestellt werden, dass das künftige Baugebiet ausreichend erschlossen ist. Im vorliegenden Fall kann der Bebauungsplan zur Neuausweisung des Gewerbegebiets Steinäcker erst zur Rechtskraft gebracht werden, wenn die Nordumfahrung Frankenbach-Neckargartach fertig hergestellt wurde. Die Abwägung zwischen den Belangen der Landwirtschaft, der Naherholung und der Entwicklung gewerblichen Baulands im Oberzentrum Heilbronn erfolgt ebenfalls im Bebauungsplanverfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Amtsleiter
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 24.3.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.015 * Bolzplatz Robert-Bosch-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner des Bolzplatzes in der Robert-Bosch-Straße beklagen sich über von dort ausgehender Lärmbelästigung täglich auch nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen.
Reklamationen beim Ordnungsamt sind dazu nicht zielführend. Die Anwohner  fühlen sich als Menschen 2. Klasse behandelt, weil ihre Anliegen nur mit Ausreden, aber keinesfalls im Rahmen eines bürgernahen Verwaltungshandelns abgefertigt werden.

Wir fragen dazu:

1. Weshalb wird nicht für Abhilfe gesorgt und weshalb werden diese Zustände nicht beendet?
 
2. Haben in Heilbronn alle Bürger dasselbe Anrecht auf Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, oder werden durch die Stadtverwaltung Bürger mit zweierlei Maß gemessen?

3. Haben Anlieger eines Bolzplatzes in Heilbronn kein Recht auf Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe, dürfen diese zu diesen Zeiten nicht ihre Fenster öffnen und ihren Garten oder Terrasse benutzen und sich in Ruhe entspannen?

4. Weshalb wird der Bolzplatz nicht ebenso wie das benachbarte Jugendhaus zu denselben Zeiten geschlossen?

5. Wer weist die praktizierte lasche Aufsicht an und trägt dafür die Verantwortung?

6. In welcher Weise wird die dafür zuständige Stadtverwaltung für wirkliche Abhilfe und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sorgen?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.4.2017

Eingang nach  13  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  vielen Dank für ihr Schreiben vom 24.03.2017, das wir wie folgt beantworten.

Der oben genannte Bolzplatz liegt in einem Gewerbegebiet in Sontheim. Gewerbegebiete sind
laut Baunutzungsverordnung §8 für Gewerbebetriebe aller Art. Lagerhäuser, Lagerplätze und
öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für
sportliche Zwecke vorgesehen. Eine Nutzung als Wohnraum liegt in Ausnahmefällen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen. Firmeninhabern vor. Unter diesen Voraussetzungen kann in
einem Gewerbegebiet nicht die gleichen Maßstäbe an Geräuschemissionen angesetzt werden
wie in einem Wohngebiet.

Die am Bolzplatz angebrachten Nutzungszeiten, Montag bis Samstag 8.00 - 22.00 Uhr, Sonn- und Feiertags 8.00 - 20.00 Uhr, verstoßen auch nicht gegen die in der Heilbronner Polizeiverordnung verankerte Nachtruhe.


Wir haben das Ordnungsamt und die Polizei über die Sachlage informiert und die Polizei gebeten, den Bolzplatz nach 22.00 Uhr öfter zu bestreifen. Dies ist bei beschränkten Kapazitäten und
je nach Einsatzvolumen nicht immer möglich.

Eine unzulässige Nutzung außerhalb der festgelegten Zeiten kann nur anlassbezogen beendet
werden, wenn hierzu die Polizei gerufen wird.

 

Freundliche Grüße
Helga Mühleck

Grünflächenamt

 


Replik dazu:

 

Sehr geehrte Frau Mühleck,
 

vielen Dank für diese vielsagende  Nachricht zur Abwehr bürgerfreundlicher Maßnahmen.
 

Letzten Endes werden damit die von den Anwohnern gemachten und geschilderten Erfahrungen bestätigt, die im Übrigen dort nicht illegal oder von Amts wegen geduldet wohnen,.
 

Zunächst ist festzustellen, daß sich der Bolzplatz nicht in einem Gewerbegebiet befindet, sondern auf einer Fläche für Gemeinbedarf [GB].
 

Des weiteren gelten auch für Gewerbegebiete die Bestimmungen der TA Lärm.
Diese schreibt für
Gewerbegebiete 65 dB(A) tags und 50 dB(A nachts  vor. Dies wird.an Werktagen von 06.00 - 07.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 06.00 - 09.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr nochmals um 6 dB eingeschränkt, also in diesen Zeiten 59 dB(A) als zulässiges Höchstmaß.

 

Da das Grünflächenamt Ihrem Schreiben zufolge offenbar hierfür die Überwachungsbehörde ist, bitten wir darum, diese Aufgabe auch selbst in städtischer Regie wahrzunehmen und nicht an die ohnehin überforderte Polizei abzugeben, die bekanntermaßen zumeist aus dem stets als Begründung angegebenen Personalmangel erst dann erscheinen kann, wenn das corpus delicti sich von selbst erledigt hat.

 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.
Alfred Dagenbach

 


<*>  wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 24.03.2017 sowie Ihre o. g. E-Mail. die wir wie folgt
beantworten:

Es wird zeitnah ein Termin. zwischen dem Amt für Familie. Jugend und Senioren, als Betreiber und dem Grünflächenamt, als Fachamt sowie des Jugendtreffs. stattfinden.

In diesem Termin sollen die Möglichkeiten und Durchsetzbarkeit verschiedener Maßnahmen zur Beruhigung der Situation erörtert und sinnvolle Maßnahmen nach Möglichkeit beschlossen werden.

Bei jeder Maßnahme muss eine Abwägung zwischen den einzelnen Bedürfnissen erfolgen.
Wir gehen davon aus, damit Ihre unter Punkt 2 gestellten Fragen. beantwortet zu haben. 

 

Freundliche Grüße

In Vertretung

Helga Mühleck

24.4.2017


Replik

 

Sehr geehrte Frau Mühleck,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen bitten wir, unterrichtet zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Aflfred Dagenbach

24.4.2017


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.3.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.014 * Zustände in den Böllinger Höfen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:


1. Welche grundsätzliche Stellungnahme gibt sie zu den Schreiben (eMail) vom  10.03.2017 um 15:36 Uhr und 18:11 Uhr des Herrn Willi Ziffus, Fa. airlight e.K., an den Oberbürgermeister sowie das Amt für Straßenwesen ab?

2. Wer hat die entfernten Schilder „Parken nur PKW“ in der östlichen Seite der Grundäckerstraße veranlaßt und das Aufstellen von Schildern mit Hinweis „Motor aus“ im Bereich Grundäckerstraße, östliche Seite, ab Wannenäckerstraße bis Pfaffenstraße vorgenommen, wenn es lt. diesbezüglichem Schreiben des Oberbürgermeisters vom 23.12.2016 "keine rechtlichen Grundlagen, um das Parken von LKW in Gewerbegebieten zu verbieten" gibt und wie erklärt es das Amt für Straßenverkehr, dass in den Böllinger Höfen in einigen Bereichen das Parken von LKW laut Verkehrshinweisschildern verboten ist, beispielsweise in der Alexander-Baumann-Straße komplett, teilweise in der Wannenäckerstraße und in der Pfaffenstraße, wie auch teilweise in der Grundäckerstraße?

3. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass o.G. mehrmals zu diesen Maßnahmen deren Ergebnislosigkeit berichtet und auch dokumentiert hatten?

4. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die Beachtung zur Einhaltung dieser Gebotsschilder seitens der LKW-Fahrer nachts völlig entfällt und auch seitens der städtischen Organe wie Ordnungsamt, Polizeibehörde oder Polizei deren Beachtung nicht überwacht wird?

5. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die Zuständigkeit zur Einrichtung von Verkehr und Verkehrszeichen durch die StVO ( Straßenverkehrsordnung ) § 45 unmissverständlich wie folgt geregelt ist und es damit nicht unzuständig ist:

     (1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
     1.  zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
     2.  zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
     3.  zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
     4.  zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
     5.  hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
     6.  zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie  zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.


6. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die Anwohner der Grundäckerstraße nahezu jede Nacht unter dem Lärm des dort wild betriebenen LKW-Rasthofes nachhaltig zu leiden haben?

7. Wenn dem Amt für Straßenwesen bekannt ist, dass die Anwohner der Grundäckerstraße nahezu jede Nacht unter dem Lärm des dort wild betriebenen LKW-Rasthofes nachhaltig leiden, wieso anerkennt das Amt für Straßenwesen dann nicht die Regelungen der StVo § 45 Abs. 3 und wird in diesem Sinne tätig?

8. Gibt es ausser StVO § 50 ( Helgoland ) weitere Regelungen die die StVO für Teile oder bestimmte Gebiete innerhalb Deutschlands, ausser Privateigentumgeländen, als nicht oder nur teilweise gültig erklären?

9. Was unternimmt das Amt für Straßenwesen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor den Emissionen dieses wilden LKW-Rasthofes in der Grundäckerstraße?

10. Welche Maßnahmen ergreift das Amt für Straßenwesen zur Sicherstellung des Erhaltes der öffentlichen Sicherheit in der Grundäckerstraße auch und vor allem nachts und an den Wochenenden?

11. Wie erklärt das Amt für Straßenwesen den Anwohnern der Grundäckerstraße ihr bisheriges nicht wirkungsvolles Handeln im Sinne der StVO § 45 Ab. 3 und 5 ?

12. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass seitens der Stadtverwaltung Heilbronn eigens für die Notdurftbedürfnisse der LKW-Rastplatzbesucher Grundäckerstraße 2 Dixi-Toiletten aufgestellt und eigens ein 3 x wöchentlicher Müllentsorgungsservice eingerichtet wurde?

13. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für diese Maßnahmen?

14. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass trotz 2 aufgestellten Dixi-Toiletten in der Grundäckerstraße, diese nach wir vor jede Nacht entlang der Bordsteinkante seitens der dort campierenden LKW-Fahrern mit Urin und Fäkalien durchsetzt wird?
 
15. Wurde für die öffentliche Grundäckerstraße eine Sondernutzungserlaubnis erstellt zum Betrieb eines LKW-Rastplatzes?

16. Wieso erscheint dem Amt für Straßenwesen die Wohnbevölkerung der Grundäckerstraße offensichtlich im Sinne StVO § 45 Abs. 3 als nicht schutzwürdig?

17. Bedarf es zur Erlangung einer Schutzwürdigkeit im Sinne StVO § 45 Abs. 3 einer Wohnbevölkerung einer bestimmten Anzahl an Bevölkerung – in Mindest-Stückangaben oder prozentualer Anteilhöhe?

18. Bedarf es zur Erlangung einer Schutzwürdigkeit im Sinne StVO § 45 Abs. 3 einer Wohnbevölkerung einer bestimmten örtlichen Wohnlage?

19. Hat jeder Bürger in Heilbronn dieselben grundgesetzlich verbürgten Rechte?

20. Wie erklärt das Amt für Straßenwesen das Wirken anderer für das Straßenwesen zuständigen Ämter in Deutschland, die in deren Gewerbegebieten zum Schutz vor wilden LKW-Rastplätzen und deren Auswirkungen generell Park- und Halteverbote oder solches für nachts und an den Sonn- und Feiertagen verhängt haben?

21. Weshalb untersagt sie nicht die Verbreitung von Flyern, mit denen zu Lasten der Stadt Heilbronn auf das Abstellen von LKW auf städtischen Straßen geraten wird, vergleichbar der  Untersagung unter Androhung gerichtlicher Schritte gegen den BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) e.V., das Gebiet Böllinger Höfe als "LKW-Parkplätze bzw. Rasthof" auszuweisen [siehe städtischen eMail v. Dienstag, 6. Oktober 2015 06:04 an den BGL] - um die Verbreitung dieses Flyers zu unterbinden?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

► Siehe auch http://www.boellingerhoefe-hn.de/

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.5.2017

Eingang nach 66  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Zustände in den Böllinger Höfen" geprüft und gibt
hierzu folgende Stellungnahme ab.

Die Situation in den Böllinger Höfen wurde Ihnen mehrfach in Zusammenarbeit mit dem Ordnungs­
amt erklärt und es wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung vor Ort getroffen.

Die jeweiligen Antworten der wiederholt gestellten Fragen liegen Ihnen im Rahmen unserem bishe­
rigen Schriftverkehr zu den Böllinger Höfen vor. Somit wird zur Wahrung der Arbeitsfähigkeit einer
schlanken und effizienten Verwaltung von einer nochmaligen Beantwortung abgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.3.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.013 * Großgartacher Str. 208 (II)

Sehr  geehrte Damen und Herren,

n
achdem trotz mehrfacher telefonischer Zusage bei der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH eines Rückrufes zur Klärung des Sachverhaltes dieser bis heute nicht erfolgt ist und nun per eMail-Schreiben an info@stadtsiedlung.de abgewimmelt werden sollte und dies tief in eine nicht per Hochglanzprospekt geschönte Umgangsform  blicken läßt,

fragen wir nun die Stadtverwaltung:

1. Ist die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH noch im 100prozentigen Besitz der Bürger der Stadt Heilbronn?

2. Werden Mieter als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe oder nach Gutsherrenart wie einzig zu Abgaben verpflichtete Untergebene behandelt?

3. Nachdem auf Grund einer Anfrage vom 13.6.2015 u.a. zur Sicherheit eines Kinderspielplatzes am 3.8.2015 folgende Auskunft in einem Schreiben des BM Hajek, die wie folgt lautete ...:

"... Zu unserer Freude wurde unserem Amt nunmehr kürzlich von den zuständigen Sachbearbeitern der Stadtsiedlung mitgeteilt, dass die Tiefgarage ohnehin in Kürze saniert wird und daher Seitens der Stadtsiedlung durchaus die Bereitschaft besteht, dem Wunsch der Bewohner, über dem östlichen Bereich der Tiefgaragendecke eine Kinderspielfläche anzulegen, Rechnung zu tragen. Die
zuständigen Mitarbeiter der Stadtsiedlung sicherten insofern zu, dass umgehend entsprechende Planungen in Abstimmung mit dem Planungs- und Baurechtsamt in die Wege geleitet werden.
Ich bin daher guter Hoffnung, dass dem Wunsch der Anwohner nach einer Verlegung der Kinderspielfläche zeitnah Rechnung getragen werden kann und sich die Spielmöglichkeiten für die Kinder der Wohnanlage dadurch merklich verbessern werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek"

... davon auszugehen war, daß die Angelegenheit längst positiv entschieden ist, und nun festzustellen ist, daß sich an dem Zustand nichts geändert hat, wird auf Grund der offensichtlichen Gesprächsverweigerung dazu  nunmehr schriftlich angefragt, was bzgl. des Inhalts der damaligen Anfrage unternommen wurde, bzw. unternommen wird?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.3.2017

Eingang nach 23 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> mit Schreiben vom 07.03.2017 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und unter Bezugnahme auf mein Antwortschreiben vom 03.08.2015 nachgefragt, weshalb die im Schreiben vom 03.08.2015 für die Wohnanlage Großgartacher Str. 208-208/4 in Aussicht gestellte Verlegung der bestehenden Kinderspielfläche vom Innenhof auf die Tiefgaragendecke östlich des Innenhofs noch immer nicht stattgefunden habe. In Ihrem Schreiben brachten sie hierbei verärgert zum Ausdruck, dass Ihre diesbezüglichen Rückfragen bei der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH (Eigentümerin der Wohnanlage) bislang unbeantwortet geblieben sind. Sie baten insofern erneut um Klärung der Sach- und Rechtslage durch die Stadtverwaltung und um zeitnahe Rückantwort.

Nach Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern der Baurechtsbehörde und der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Wie bereits in der Antwort vom 03.08.2015 ausdrücklich klargestellt, erfüllt die bestehende Kinderspielfläche im nördlichen Bereich des Innenhofs der Wohnanlage Großgartacher Str. 208-208/4 alle gesetzlichen Anforderungen: Die bestehende Kinderspielfläche weist eine Fläche von rund 35 m² auf und erfüllt damit die § 1 Abs. 2 LBOAVO vorgegebene Mindestgröße von 30 m²; aus öffentlich-rechtlicher Sicht ist der Standort im Innenhof zudem weder ungeeignet noch gefährlich. Ich verweise insofern vollumfänglich auf die diesbezüglichen Ausführungen im Antwortschreiben vom 03.08.2015. Behördlicherseits kann daher keine Verlegung der Kinderspielfläche gefordert werden.

Aus Sicht der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH ist folgendes zu ergänzen:

Der Kinderspielplatz der Wohnanlage Großgartacher Str. 208-208/4 wurde in den Jahren 2008/2009 im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen und in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde vom Dach der nördlichen Tiefgarage in den Innenhof vor die Hauseingänge 208/3 und 208/4 verlegt. Die Verlegung diente damals der Verbesserung der Verkehrssicherheit: Denn bei einer Absturzhöhe von mehr als 4,0 m und der Erschließung des Spielplatzes über eine Treppe konnte die Verkehrssicherheit des Spielplatzes auf der Tiefqaraqendecke nur schwer gewährleistet werden.

Zum bestehenden Kinderspielplatz im Innenhof:

Nach Mitteilung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wird der bestehende Kinderspielplatz im Innenhof jährlich von einer externen Fachfirma auf sicherheitstechnische Mängel überprüft. Im letzten Prüfbericht vom Oktober 2016 wurde der Spielplatz als "sehr gepflegt" und "stark frequentiert" eingestuft. Da der bestehende Spielplatz von den Bewohnern gut angenommen und gerne genutzt wird, sieht die Stadtsiedlung daher keinen Bedarf für Veränderungen. Anfragen von Mietern bezüglich einer Wiederherstellung des alten Spielplatzes auf der Tiefgaragendecke liegen der Stadtsiedlung im Übrigen nicht vor.

Sollten die Bewohner mit dem bestehenden Spielplatz im Innenhof tatsächlich unzufrieden sein, ist die Stadtsiedlung gerne für Anregungen offen. Die betroffenen Mieter sind insofern gebeten, sich mit ihren Anregungen direkt an den zuständigen Ansprechpartner bei der Stadtsiedlung, Herrn Hertnagel (Telefon: 07131/ 6257-25), zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister
Wilfried Hajek


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.2.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.012 * Wegesperren

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

 1. Mit welchen Überlegungen wurden vor dem Marrahaus an der Kaiserstraße Wegesperren in der Weise angebracht, daß dort keine behinderten Kranke mehr für ihren Besuch bei den Ärzten im Gebäude aus Fahrzeugen aussteigen können, siehe Bild:

2.  Wo sollen nun z.B. Fahrzeuge mit Gehbehinderten halten?

3. Wurde diese Maßnahme mit den einschlägigen Diensten (Hilfsorganisationen, Taxi/Mietwagengewerbe im Auftrag der Kassen) abgestimmt?

4. Weshalb wurde keine Haltebucht für Kranken- und Behindertentransportfahrzeuge eingerichtet?

5. Wer hat diese Maßnahme beschlossen?

6. Was wird die Stadtverwaltung zur Behebung des Schadens unternehmen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.4.2017

Eingang nach 31  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  zu den von Ihnen formulierten Fragen in o.g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu 1:

Mit den Fahrradbügeln entlang des Gehwegs zur Kaiserstraße wird vermieden, dass, wie zuvor
häufig erfolgt, Fahrzeuge den dortigen Gehweg befahren, um dort Personen aussteigen zu lassen. Gleichermaßen wird hierdurch vermieden, dass Fahrzeuge auf der Fahrbahn halten, um dort
Personen aussteigen zu lassen. Beide Aussteigevorgänge haben erheblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit im Gehwegbereich bzw. auf den koordinierten Verkehrsablauf im Nahbereich des
hoch frequentierten ÖPNV-Knotenpunktes Kaiser-/Kram- und Gerberstraße.

Zu 2:

In der Kramstraße entlang des Marrahauses stehen in Kürze ausgewiesene Kurzzeit- und Behindertenparkstände zur Verfügung.

Zu 3 und 4:

Neben den bereits unter Punkt 1 formulierten maßgeblichen verkehrlichen Aspekten ermöglicht der zur Verfügung stehende Verkehrsraum keine Einrichtung einer von Ihnen angedachten Haltebucht. Grundsätzlich ist es jedoch nicht hoheitliche Aufgabe der Stadtverwaltung für Arztpraxen diese Form einer Straßeninfrastruktur vorzuhalten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die große Anzahl von niedergelassenen Ärzten im innerstädtischen Raum und gleichsam auf den begrenzt zur Verfügung stehenden Verkehrsraum.

Eine Abstimmung seitens der Stadtverwaltung mit den von Ihnen beispielhaft genannten Institutionen erfolgte nicht. Ob sich im Vorfeld Ihrer Standortentscheidung die Praxisbetreiber bzw. riie im.Marrahaus niedergelassenen Ärzte .mit.den besagten .lnstitutionen bzql. der vorteilhaften und bekannten Lage im Stadtzentrum ausgetauscht haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein
nutzungsspezifischer Stellplatznachweis wurde im Rahmen des Bauantragverfahrens durch den
Bauherrn geführt.

Zu 5:

Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgte durch das Amt für Straßenwesen u.a. auch in Rücksprache mit dem zuständigen Polizeirevier.

Zu 6:

Die Stadtverwaltung sieht basierend auf den durch uns formulierten Antworten auf Ihre Fragen keinen weiteren Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen

Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.2.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.011 * Genehmigtes Gartenhaus?

Sehr  geehrte Damen und Herren,

nach Rückkehr aus ihren Urlaub stellten im September 2016 Nachbarn des Grundstück Ziegelstraße 29 in Heilbronn fest, daß zwischenzeitlich ein massives Gartenhaus außerhalb der Baulinie an der Grenze zum Nachbargrundstück Zügelstraße 27 errichtet wurde, zu dessen Genehmigung diese Nachbarn von der Baurechtsbehörde nicht gehört wurden.
Das Gartenhaus wird offensichtlich auch als Nachtquartier genutzt.
Siehe auch die im Original beigefügten Bilder.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wer hat wann auf welcher gesetzlichen Grundlage dieses Gartenhaus, ausgestattet mit Fenstern und Balkon, entgegen den bekannten Bestimmungen der LBO genehmigt?

2. Sollte dieses ohne Genehmigung errichtet worden sein: Welche Maßnahmen ergreift die Behörde dagegen?


3. Gibt es besondere Gründe von Seiten der Behörde, auf Hinweise der Nachbarn untätig zu sein und welche?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.4.2017

Eingang nach 47 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> in Ihrer Anfrage vom 16.02.2017 baten Sie um detaillierte Auskünfte zu einem massiven Gar­
tenhaus, das im September 2016 an der Grenze zum Grundstück Zügelstraße 27 errichtet wurde.

Zu den einzelnen Fragen teilen wir Ihnen aus baurechtlicher Sicht folgendes mit:

Zu 1.:

Das "Gartenhaus" wurde nicht genehmigt. Wir gehen davon aus, dass es sich hier um ein Ge­
bäude ohne Aufenthaltsräume und damit um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, welches im
Innenbereich bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 40 m3 verfahrensfrei ist (Anhang zu § 50 Abs.
1 Landesbauordnung Ziffer 1. a), Allein die Tatsache, dass dieses "Spiel- oder Gartenhaus" mit
Fenstern und "Balkon" ausgeführt wurde, bedeutet nicht, dass es sich hier um einen Aufenthaltsraum im baurechtliehen Sinne handelt.

Anhand der bisher vorliegenden Angaben und Fotos ist davon auszugehen, dass die Abstandsflächenvorschriften nicht verletzt sind.

Da das Gartenhaus aber außerhalb der überbaubaren Fläche im Bauverbot steht, wurde die Bauherrschaft aufgefordert, einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Baulinienplanes
zu stellen. Nach Vorliegen dieses Antrags werden die Angrenzer wie im Genehmigungsverfahren
beteiligt und haben die Möglichkeit, ihre Einwendungen vorzubringen.


Zu 2. + 3.:

Den Nachbarn wurde die baurechtliehe Situation telefonisch ausführlich erläutert und den Eigentümern wurde mitgeteilt. dass für die Errichtung des Spielhauses/Gartenhauses in der Bauverbotsfläche ein Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 gestellt werden muss.

Die Voraussetzungen für ein sofortiges baurechtliches Einschreiten (Abbruchverfügung oder
Nutzungsuntersagung) lagen nicht vor.

Für Rückfragen stehen-wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 15.2.2017

   

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.010 * Parkplätze am Gesundbrunnen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Besucher der SLK-Kliniken führen laufend Beschwerden darüber aus, daß der Parkraum bei den SLK-Kliniken unzureichend ist.
Zwangsläufig wird im reichlich ausgewiesenen Parkverbot gehalten.
Gleichzeitig wird nachvollziehbar die Vermutung ausgesprochen, daß es sich wohl nicht um Zufall handelt, daß dort verstärkt Kontrollen des ruhenden Verkehrs stattfinden und es sich um eine "oppulente Einnahmequelle" für die Stadt handelt.
Spreche man Bedienstete der Stadt darauf an, werde man auf freie Parkplätze beim Freibad fernab der Kliniken verwiesen - ohne Rücksicht darauf, daß der lange bergaufführende Fußweg für ältere Besucher recht beschwerlich ist.

Zwar ist der Bau eines weiteren Parkhauses am Gesundbrunnen geplant. Schon jetzt steht aber fest, daß durch den Mehrbedarf infolge des Klinikneubaus und die Krankenhausschließungen in Möckmühl und Brackenheim auch diese Parkplätze völlig unzureichend sind.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

- Welche Lösung hat sie zur Behebung dieser bürgerunfreundlichen Praxis?

Wir beantragen:

- Nachdem der Geschäftsbericht der Stadtwerke Heilbronn nicht verschweigen konnte, daß die Parkhäuser der Stadt, insbesondere auch das am Gesundbrunnen, schwarze Zahlen schreiben und darin festgestellt wird, daß insgesamt "positiv festzuhalten ist, daß das Geschäftsfeld Parkhäuser mittelfristig einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stadtwerke Heilbronn beitragen kann", wird ein weiteres Parkhaus auf dem westlich bestehenden Parkfläche errichtet.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.3.2017

Eingang nach 24 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Die Patientenzahlen und somit auch die Besucherzahlen am Klinikum Gesundbrunnen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Diese Entwicklung wird auch durch die Baumaßnahmen und Verlagerungen im Zuge der Strukturveränderungen am Standort Brackenheim weiter anhalten. Die verfügbaren Parkflächen wurden zuletzt in den Jahren 2011 und 2014 um jeweils 160 Parkplätze erweitert, der Gesamtbestand beträgt aktuell 1086 Stellplätze. Ferner wurde im Jahr 2013 an der Römerstraße. eine städtische Fläche mit ca. 100 Stellplätzen eingerichtet.

Trotz dieser Maßnahmen ist von einem zusätzlichen Bedarf auszugehen. Im Jahr 2017 sollen daher
weitere 100 ebenerdige Parkplätze am Klinikum geschaffen werden. Ferner wird derzeit der Neubau
eines Parkhauses geplant, um weitere Stellplätze zu schaffen und dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen.

Die Parkverbotszonen entlang der Straße "Am Gesundbrunnen" sind aufgrund der dort verkehrenden
Stadtbuslinien und der Anfahrt durch Rettungsfahrzeuge erforderlich, um einen reibungslosen Ver­
kehrsfluss zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Berggötz

Stabsstelle


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 8.2.2017

   

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.009 * Biberach: Busanbindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die mangelhafte Busverbindung des Biberacher Stadtteils, wörtlich:

"... Können Sie bitte bei Stadt Heilbronn nachfragen, warum der Stadtteil Biberach eine so schlechte Busverbindung mit Heilbronn hat. Wir zahlen auch Steuern und wollen eine normale Anbindung wie andere Heilbronner Einwohner haben. Nicht nur 1 Mal jede Stunde oder nur bis 18 Uhr oder manche Verbindungen nur einmal pro Tag. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.3.2017

Eingang nach  24 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  zu dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt können wir Folgendes mitteilen:

Der Stadtteil Biberach hat keine schlechte Busverbindung nach Heilbronn. Dies war vorher deutlich
schlechter. Die Nachfrage aus den einzelnen Stadtteilen sinkt mit zunehmender Entfernung von der
Innenstadt. Die Stadtteile Biberach und Kirchhausen werden vom Angebot her im Wesentlichen
gleich behandelt. Von Montag bis Freitag besteht ab Betriebsaufnahme um 05:30 bis 19:00 Uhr ein
30-Minuten-Takt, der lediglich in der verkehrsschwachen Zeit am Vormittag 2 Mal und am frühen
Nachmittag 1 Mal unterbrochen ist, das Angebot ist hier dann stündlich. Von der Innenstadt in
Richtung Biberach besteht sogar bis nach 20:00 Uhr ein 30-Minuten-Takt. Der Samstagmorgen gilt
tendenziell als verkehrsschwach, deshalb erfolgt bis zum späten Vormittag eine stündliche Verbindung und in der nachfragestärkeren Zeit bis 18:00 Uhr eine halbstündliche Verbindung, danach
wird stündlich gefahren. Sonntags besteht tagesdurchgängig ein stündliches Angebot.

Zusätzlich verkehrt von Montag bis Freitag an Schultagen die Linie 8 mit einzelnen Fahrten von
Biberach über Frankenbach/Schanz zum Hauptbahnhof. Diese Verbindungen dienen hauptsächlich
dem Schülerverkehr, so sind auch nachmittags einzelne Rückfahrten mit der Linie 8 enthalten,
die auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmt sind. Zusätzlich besteht tagesdurchgängig eine
2-stündige Verbindung von Biberach nach Kirchhausen bzw. zurück, diese Verbindung ist nur
schwach nachgefragt. In den Abendstunden stellt die Linie 31 eine stündliche Verbindung her, da
die Erschließung von Kirchhausen auch über diese Linie erfolgt. Es gibt keine Verbindungen, die nur
einmal am Tag gefahren werden. Dieses Angebot entspricht dem, was in Orten vergleichbarer Entfernung und Einwohnerzahl üblich ist bzw. geht zu bestimmten Zeiten darüber hinaus.

Vom Linienweg her wird bei der Linie 31 ab Biberach über Neckargartach und das Industriegebiet
der schnellstmögliche Linienweg gewählt, Neckargartach wird lediglich entlang des sich ergebenden Straßenverlaufes bedient und im Industriegebiet wird über die Salzstraße der schnellste Weg
genommen. Die Fahrzeit ab Endstation Biberach bis Harmonie beträgt 31 Minuten, ab der letzten
Haltestelle in Biberach 25 Minuten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Torsten Briegel, Tilo Elser
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 8.2.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.008 * LKW-Ruhezeiten

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Inhalt des Artikels "Keine Ruhezeiten im LKW" auf dem Web-Portal  HN-NEWS ab?

2. An welchen Tagen wurde seit 1.1.2016 auf der von der sich für den Ruhenden Verkehr als zuständig erklärende Stadtverwaltung die als LKW-Rastplatz geduldeten Grundäckerstraße die Einhaltung der in Artikel 8 Absatz 6 und 8 der EU-Verordnung Nr. 561/2006 behandelten regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer mit welchem Ergebnis überprüft?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.2.2017

Eingang nach 28  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> zu Ihrer Anfrage können wir Folgendes mitteilen:

1. Die Stadtverwaltung gibt keine Stellungnahme zu Inhalten in der homepage ab.

2. Auf der Grundlage des Polizeigesetzes wurden Kontrollen des Ruhenden Verkehrs auf den
Städtischen Vollzugsdienst übertragen. Dies bedeutet, dass der Städtische Vollzugsdienst Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bringen darf. Diese Zuständigkeit für den Ruhenden Verkehr hat allerdings nichts mit der Kontrolle von Ruhezeiten für LKW- Fahrer zu tun. Hierfür besteht keine Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Solche Kontrollen fallen in die Zuständigkeit der Polizei.

Auf Nachfrage hat uns die Polizei mitgeteilt, dass "die Anzahl einzelner Kontrollen statistisch nicht erfasst wird und somit nicht feststellbar ist. Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs mit Zielrichtung Fahrpersonalrecht erfolgen durch die Verkehrspolizeidirektion Weinsberg grundsätzlich im Fahrverkehr und nicht während der Ruhezeiten von Kraftfahrern, da ansonsten deren Ruhezeiten unterbrochen werden würden. Eine Erfassung der Kontrollörtlichkeiten erfolgt seitens der Verkehrsüberwachung der Verkehrspolizeidirektion lediglich in der Differenzierung BAB / außerhalb BAB."

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.2.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.007 * Alte Färberei

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß, wie heute unter dem Titel "Hoffnung auf Location für junge Leute" berichtet wird (HSt v. 7.2.2017, S. 27), daß 
a) die Heilbronner Stadtverwaltung zu diesem Anliegen "den Ball flach halten" will und wenn ja, aus dem Grund, das Areal "wieder einer hafenähnlichen Nutzung zuzuführen" ist;
b) dem Jugendgemeinderat ein "Schweigegebot auferlegt" wurde?

2. a) Bis wann wird die Stadtverwaltung das Areal "wieder einer hafenähnlichen Nutzung" zuführen;
b) welche konkreten Maßnahmen rechtfertigen diese Annahme?

3. Auf Grund welcher Bestimmungen kann die Stadtverwaltung gemeinderätlichen Gremien - hier dem Jugendgemeinderat ein "Schweigegebot" auferlegen und wir wird dies in diesem Fall gerechtfertigend begründet?

4. Nachdem das Vorhaben am 23. Januar verschiedenen Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt wurde, herrschte unter diesen großes Einvernehmen, daß das Projekt - insbesondere unter dem Aspekt, daß von Seiten der Stadtverwaltung seit "20 Jahren" (HSt) keine adäquate Lösung für diesen Bedarf gefunden wurde - infolge seiner für die Stadt sich ergebenden  freien Finanzierbarkeit durchaus unterstützenswert erscheint, ergibt sich die Frage, welche Alternative die Stadtverwaltung anstelle ihrer Weigerung mit welchem Zeitrahmen vorlegen kann?

5. Es wird beantragt, daß die Stadtverwaltung alle notwendigen Schritte unternimmt, um dem Gemeinderat auf Grund der vorliegenden Bauvoranfrage eine entscheidungsreife Drucksache zur entsprechende Bebauungsplanänderung vorzulegen, wie dies im Fall "HIP Island" auch möglich war..

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.2.2017

   

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.006 * Bezirksbeiratsordnung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

bei der gestrigen Sitzung des Bezirksbeirates in Neckargartach kam es zu einer Diskussion betr. den Beiträgen aus den Reihen der anwesenden Bürgern.
Auch sind diesen Geschäftsgang und Regularien kaum geläufig.

Dazu heißt es jedoch in der Bezirksbeiratsordnung:

    § 10 Geschäftsgang in den Sitzungen des Bezirksbeirats

    (1) Für den Geschäftsgang in den Sitzungen des Bezirksbeirats ist die für den Gemeinderat erlassene Geschäftsordnung sinngemäß anzuwenden. Ergänzend gelten die Bestimmungen über die beratenden Ausschüsse in der Gemeindeordnung.
    (2) Bei Tagesordnungspunkten, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden, kann der Öffentlichkeit das Wort erteilt werden.
    (3) Im Vorfeld einer öffentlichen Sitzung kann eine Fragerunde für die Öffentlichkeit anberaumt werden. In diesen Fällen soll in der öffentlichen Tagesordnung ein entsprechender Hinweis erfolgen.

Da auch der Punkt "Anfragen" zur öffentlichen Tagesordnung gehört, müssen die Bürger auch unter diesem Punkt das Wort ergreifen können.
Eine dies einschränkende Regelung ist aus der Bezirksbeiratsordnung nicht ersichtlich.

Absatz 3 kam bislang nirgends zur Anwendung, obwohl die - offensichtlich nur nach außen getragene - Intention war, die Bürgerbeteiligung zu stärken.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Kann bei Aushang der Sitzungen des Bezirksbeirates auf die Bestimmungen des  §10 (2) im Wortlaut  angefügt und darauf verwiesen werden;

2. welche Praxis wird den Sitzungsleitern zur Umsetzung des § 10 (2) empfohlen;

3. was unternimmt die Stadtverwaltung, um die Bürgerbeteiligung durch Anwendung von § 10 (3) zu stärken und in welcher Weise wäre dieser Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen (Rangfolge, z.B. zu Sitzungsbeginn, vor oder nach "Anfragen etc.pp.)?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am  17.2.2017

Eingang nach 15  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 2. Februar 2017 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Zunächst darf ich feststellen, dass die Bezirksbeiratsordnung, wie auch die Geschäftsordnung des Gemeinderats, die inneren Angelegenheiten der Bezirksbeiräte regelt - im Sinne einer Selbstbindung. § 10 Abs. 2 regelt, dass der Öffentlichkeit das Wort erteilt werden "kann" nicht "muss". Der Vorsitzende - in der Regel der Sprecher des Bezirksbeirats - kann ggf. in Abstimmung mit den Mitgliedern des Bezirksbeirats demnach nach seinem Ermessen entscheiden, ob bzw. wie weitgehend das Wort erteilt wird und entsprechend regulierend eingreifen, beispielsweise bei ausufernden Redebeiträgen oder nicht zur Sache gehörenden Beiträgen. Diese Vorgehensweise wurde bereits 2015 im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Sprecher sowie die Bürgeramtsleiter vorgestellt und auch bei den bisherigen Treffen der Bezirksbeiratssprecher thematisiert.

Im Rahmen des letzten Treffens sprach sich der Oberbürgermeister für eine eher liberale Handhabung bei der Anwendung der Regelung aus. Jedoch bleibt es wie oben erwähnt dem Sprecher bzw. dem Gremium überlassen, wie im Einzelfall reagiert wird. Der Tagesordnungspunkt "Anfragen" soll den Gremienmitgliedern die Möglichkeit geben, Anfragen an die Verwaltung zu stellen.

 

Da hierbei nicht die anwesende Öffentlichkeit erfasst wird, wurde § 10 Absatz 3 mit in die
Bezirksbeiratsordnung aufgenommen. Auch hier ist es dem Sprecher bzw. dem Gremium vorbehalten, die Tagesordnung entsprechend um diese Möglichkeit zu erweitern. Beim letzten Sprechertreffen wurde vonseiten des Oberbürgermeisters diese Möglichkeit nochmals hervorgehoben. In der darauffolgenden Sitzung in Klingenberg (24. November 2016) wurde davon auch erstmals Gebrauch gemacht. Beim Aushang der öffentlichen Tagesordnung wurde darauf hingewiesen, dass um 19:00 Uhr die Sitzung mit .Bürgeranfragen anwesender Bürger an die Verwaltung" beginnt (von einem Bürger wurden mehrere Anfragen an die Verwaltung weitergeleitet) und um 19:15 Uhr dann die öffentliche Sitzung des Gremiums mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten, zu denen die Anwesenden sich ebenfalls noch zu Wort melden konnten, startet. So gab es für die Bürgeranfragen ein bestimmtes Zeitfenster mit klar definiertem Beginn und (bei Bedarf sicher auch etwas flexiblerem) Ende. Die Verwaltung hält diese Lösung nachwievor für die geeignetste, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Sitzung mit aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Brändle

Geschäftsstelle des Gemeinderats


Anmerkung:

Damit ist klargestellt, daß die Bürger auch unter "Anfragen" ihre Fragen stellen können.

ad


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 29.1.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.005* Haus der Heimat

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Beim Neujahrsempfang des Bundes der Vertriebenen (BdV) im "Haus der Heimat" wurde ein Schreiben vom Datum 25.01.2017 des Liegenschaftamtes bekannt, nachdem  nach einer Ortsbesichtigung der baulichen Anlage  als Ergebnis eine künftige Nutzungsbeschränkung auf maximal 15 Personen pro Stockwerk ausgesprochen werden mußte.
Begründet wurde dies mit  einem fehlenden zweiten Rettungsweg. Dadurch bestehe eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Personen.
Als weitere Sofortmaßnahmenseien seien die Rettungswege nach DIN 4844 zu kennzeichnen und Frühwarnmelder mit akustischem Warnsignal zu installieren.
An der Treppe vom OG in das EG müsse ein zweiter Handlauf angebracht werden.
Ein zweiter Rettungsweg über eine Außentreppe und diverse brandschutztechnische Abtrennungen seien notwendig.
Für die gesamten Kosten müßte laut Mietvertrag der Mieter aufkommen und  man wolle nach einer Kostenermittlung der Maßnahmen zur Abstimmung über das weitere Vorgehen auf den BdV zukommen.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Weshalb werden diese Maßnahmen für beide Stockwerke verlangt, wenn das Erdgeschoss bereits mit mindestens 2 Ausgängen versehen ist, dort auch zahlreiche Fenster als Fluchtwege genutzt werden können?

2. Auf welchen verbindlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen die im Schreiben genannten Forderungen?

3. Welche Alternativen sind neben dem Anbau einer Außentreppe möglich?

4. Weshalb soll der BdV für Investitionen in städtisches Eigentum aufkommen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.3.2017

Eingang nach 33  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage betreffend den Brandschutz im Gebäude Horkheimer Str. 30 können wir wie folgt Stellung nehmen:

Zu Punkt 1: Im gesamten Gebäude ist kein brandschutztechnisch abgetrennter notwendiger Treppenraum vorhanden. Die bestehende Treppe im Erdgeschoss befindet sich im Widerspruch zu § 11 (1) der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung nicht in entgegen gesetzter Richtung zum 1. Rettungsweg und ist daher als 2. Rettungsweg ungeeignet. Eine Rettung von Personen über Fenster ist nur bei Wohngebäuden möglich und kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Daher musste die Beschränkung auf 15 Personen auch für das Erdgeschoss, das eine Brüstungshöhe von ca. 2 m hat, ausgesprochen werden.

Zu Punkt 2: Die gestellten brandschutztechnischen Anforderungen beruhen auf den einschlägigen Vorschriften der

- Landesbauordnung BW (§§3, 15,38 LBO),

- der Allgemeinen Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (§ 11 Abs. 1 LBOAVO)

- und den Hinweisen und Stellungnahmen des Landesfeuerwehrverbandes zu den Rettungsmöglichkeiten der Feuerwehr über tragbare und fahrbare Leitern.

Zu Punkt 3: Bauliche Alternativen zum Anbau einer Außentreppe sind derzeitig nicht bekannt und wären Gegenstand eines durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren.

Zu Punkt 4:lm Mietvertrag ist geregelt. dass die privatrechtliche Überlassung der Mietfläche durch die Stadt nicht die nach öffentlichem Recht evtl. erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für die Nutzung ersetzt. Eventuelle behördliche Auflagen hat der Mieter auf seine Kosten zu erfüllen.

mit freundlichen Grüßen

Semenass
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.1.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.004 * Öffnungszeiten

Sehr  geehrte Damen und Herren,

im Text einer Werbe-Anzeige für eine Gaststätte an der Frankenbacher Straße in Neckargartach heißt es im "Echo" vom 22.1.2017 auf Seite 5:

"Neu sind auch die Öffnungszeiten ab dem. kommenden Freitag.- Frei­tags, samstags und vor Feiertagen wird soz's Kebap für hungrige Nachtschwärmer drei Stunden länger bis um fünf Uhr morgens offen haben. Für Partygänger hält Boz's Kebap Pizza Haus ein besonderes Angebot im Februar bereit: Nach
Mitternacht gibt's jede Pizza zum Hammerpreis von fünf Euro."


Geworben wird dafür zudem mit "30 öffentliche Parkplätzen".

Wir fragen die Stadtverwaltung:

Aus welchen Gründen von der bisher dort geübten Praxis abgegangen wird, nachdem - wie der Stadtverwaltung bekannt - bereits zu "normalen" Zeiten in der Umgebung Ruhestörungen zu beklagen sind?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.2.2017

Eingang nach 30  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein bürgernah: Danke!

<*>  mit der Anfrage vom 23.01.2017 haben Sie uns mitgeteilt, dass im Text einer Werbe-Anzeige für die Gaststätte .Boz's Kebap und Pizza Haus" an der Frankenbacher Straße in Neckargartach im
"Echo" vom 22.01.2017 mit längeren Öffnungszeiten und 30 öffentlichen Parkplätzen geworben wird. Sie bitten um Mitteilung, aus welchen Gründen von der bisherigen dort geübten Praxis abgegangen wird, nachdem - wie der Stadtverwaltung bekannt - bereits zu "normalen" Zeiten in der Umgebung Ruhestörungen zu beklagen sind.

Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Von der Landesregierung sind die gesetzlichen Sperrzeiten generell auf 03:00 Uhr unter der Woche und 05:00 Uhr am Wochenende in der Gaststättenverordnung (GastVO) festgesetzt. Sowohl beim aktuellen Gaststättenbetreiber als auch beim vorherigen Betreiber wurden die gesetzlichen Sperrzeiten genehmigt. Abweichungen von den gesetzlichen Sperrzeiten können nur festgesetzt werden, wenn es Tatsachen gibt, die eine abweichende Genehmigung begründen und rechtfertigen.

Der damalige Betreiber des .Boz's Kebap und Pizza Haus" hat ab dem 01.07.2014 auf die Ausschöpfung der gesetzlichen Sperrzeit verzichtet und die Gaststätte auf freiwilliger Basis lediglich bis 24:00 Uhr betrieben (siehe auch das Ihnen übersandte Schreiben des Oberbürgermeisters vom 25.07.2014 in dieser Sache).

Einschränkende Maßnahmen der Behörde gegenüber dem Gaststättenbetreiber haben sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf entsprechende Tatsachen zu stützen. Insoweit benötigt die Verwaltung konkret auf die Gaststätte bezogene Informationen. um gerichtsfeste Entscheidungen treffen zu können. Die Problematik und die Voraussetzungen für eine abweichende Festsetzung der gesetzlichen Sperrzeit sind sowohl den Betreibern wie auch den Anwohnern bekannt und wurden mehrfach durchgesprochen. Verwertbare Informationen liegen uns bislang nicht vor.

Wir bitten die Anwohner aus Neckargartach daher erneut um Unterstützung, indem nächtliche Ruhestörungen umgehend dem Polizeirevier Böckingen (Telefonnummer 07131/204060) mitgeteilt werden, damit ggf. vor Ort eingeschritten und die Beschwerdelage dokumentiert werden kann. Ferner bitten wir die Anwohner darum, die mit dem Ordnungsamt im Jahre 2014 vereinbarten Tagebucheinträge zu führen und dem Ordnungsamt vorzulegen.

Wir haben uns mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte in Verbindung gesetzt und ihn erneut auf die vorliegende Situation hingewiesen. Mit ihm wurden die gesetzlichen Sperrzeiten besprochen, im Speziellen die Öffnungszeiten an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen, da entgegen den beworbenen Zeiten die Sperrzeit um 03:00 Uhr beginnt. Er versicherte, dass er sich sowohl an den genehmigten Umfang der Gaststättenkonzession als auch an die gesetzlichen Sperrzeiten halte.

Ferner haben wir Kontakt mit dem Polizeirevier Böckingen aufgenommen und um Überwachung des Bereichs bzw. der dortigen Gaststätten gebeten. Der Kommunale Ordnungsdienst und der Vollugsdienst sind in diesem Bereich ebenfalls verstärkt im Einsatz.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 15.1.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.003* Zustände in der Mittelstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Verkehrszustände in der Mittelstraße.
Dort werde vor allem abends praktisch laufend in derart behindernder Weise geparkt, daß Anwohner Probleme haben, an ihre Grundstücke fahren zu können.
Durch Parken sogar in zweiter Reihe habe es auch bereits kein Durchkommen mehr gegeben, Einfahrten zu den Grundstücken werden regelmäßig zugeparkt und selbst in Hofeinfahrten der Anwohner geparkt.
Man befinde sich im "Dauerclinch" mit den Fahrzeugbesitzern, die in aller Regel auch längere Zeit nicht erreichbar sind.
Fußgänger müßten sich häufig durch die parkenden Fahrzeuge schlängeln.
Angeregt wird das Aufstellen von Pollern, um auch Fußgängern ein sicheres Gehen zu ermöglichen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.2.2017

Eingang nach  38 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Zustände in der Mittelstraße" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab.

In der Mitteistraße handelt es sich um einen Verkehrsberuhigten Bereich. In diesem Bereich des
Shared-Space ist die gesamte Verkehrsfläche für die Nutzung durch Fußgänger und fließenden Verkehr in einer gleichberechtigten Nutzung vorgesehen. Gleichzeitig ist jedoch das Parken per Gesetz nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Noch weiter gefasst ist das Parkverbot vor Grundstückseinfahrten generell verboten.

Ihre Anregung von noch mehr Pollern widerspricht dem grundlegenden Konzept des Shared-Space
und wird von unserer Seite somit abgelehnt.

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 15.1.2017

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.002* Fehlende Radständer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die laufend wechselnden Zustände mit der  Abstellung von Fahrrädern am Platz Ecke Frankenbacher Straße / Mittelstraße, siehe Bild [nur im Original].

Es wird angeregt, dort einen Fahrradständer anzubringen, um ein geordneteres Bild des Platzes vermitteln zu können. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

24.2.2017

Eingang nach 39  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein bürgernah: Danke!

<*>  Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 15. Januar 2017.

Das Amt für Straßenwesen plant im Bereich der Frankenbacher Straße / Mitteistraße Fahrradbügel zu installieren, um für den ruhenden Radverkehr ein Angebot zu schaffen und diesen auch zu
ordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.1.2017

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

17.001* Eis-Chaos

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "Eis-Chaos in Heilbronn" ( http://wp.me/p1vGqp-2zG
) auf HN-NEWS ab?

2. Weshalb findet kein gefahrenvorbeugender Einsatz an den besonders gefährdeten Straßen im Stadtgebiet statt, insbesondere, wenn schon Tage zuvor auf den bevorstehenden Kälteeinbruch hingewiesen wird?

3. Weshalb werden an solchen Gefahrenstellen keine Streusalzkisten mehr aufgestellt?

4. Gehören solche lebensgefährdende Einsparungsmaßnahmen zur politisch gewollten Strategie der Verwaltungsspitze?

5. Wer haftet persönlich?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.2.2017

Eingang nach 27  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.01.2017 zum Thema "Eis-Chaos in Heilbronn". Hierzu nehmen wir
wie folgt Stellung:

Zu 1. Die Stadt ist ihrer Räum- und Streupflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachgekommen.

Zu 2. Vorbeugende Einsätze werden im Einzelfall durchgeführt.

Zu 3. Im Stadtgebiet sind zurzeit 35 Streusalzkisten aufgestellt.

Zu 4. Es sind keine Einsparmaßnahmen bekannt.

Zu 5. Haftungsrechtliche Fragen sind immer einzelfallabhängig zu klären.

Freundliche Grüße

Klenk

Betriebsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

xxx

  Zu Bürgeranliegen im Jahr 2016 

 

Hinweis:

<*> = Formularia (Absender, Aktenzeichen, Anschrift, Anrede, Datum)

Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

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