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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.1.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.004 Erinnerung: Fehlende Beantwortung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Durchsicht unserer Vorlagen haben wir feststellen müssen, daß trotz Erinnerung vom 6.10.2017 noch immer zu nachfolgender Anfrage an die Stadtverwaltung uns bis heute keine Stellungnahme vorliegt und die Zustände neuesten Beschwerden zufolge nach wie vor unverändert bestehen.
Darüber hinaus herrsch Empörung darüber, daß eine Liste mit 55 Unterschriften dort wohnender Familien bis heute unbeantwortet bleibt und offensichtlich ignoriert wird.

 
17.07.2017 :  "Kinderspielplatz" Großgartacher Str. 208

Text der Anfrage vom 17.7.2017:

An die Stadtverwaltung Heilbronn

"Kinderspielplatz" Großgartacher Str. 208

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bewohner der Wohnanlage Großgartacher Straße 208 beklagen sich zum wiederholten Mal über die Zustände rund um den dortigen "Spielplatz". Wörtlich:

"Das Thema Spielplatz ist eine Katastrophe, wie schon erwähnt werden die Kinder ständig von genervten Mitmietern belästigt und angeschrien, die Fahrzeuge kommen mit überhöhter Geschwindigkeit in den Hofbereich und Parken neben dem Spielplatz."

und in Folge dessen:

"Die Kinder der Großgartacher Straße 208/2/3/4 werden beim Spielen auf der Spielplatz von anderen Mitmietern angeschrien und belästigt, so daß die Familien aneinander geraten und heftig streiten."

Auf frühere Korrespondenz unsererseits wird verwiesen.

Wie fragen dazu:

1. In welcher Weise wird hierzu endlich für Abhilfe gesorgt?

2. Wer ist überörtlich zuständige Aufsichtsbehörde (RP Stuttgart, Berufsgenossenschaft, IHK, Ministerien etc. pp)?

Auf Wunsch von Herrn BM Hajek wird diese Anfrage auch an die zuständigen Gremien der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
direkt übermittelt, hier. Geschäftsleitung und Aufsichtsratsvorsitzenden.

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 12.1.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.003 SLK: Arzt-Verträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

die fristlose Kündigung von Kooperationsvereinbarungen durch SLK wirft laut  Medienberichten Fragen auf.

Demnach habe kurz vor Weihnachten die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH 18 Kooperationsverträge mit niedergelassenen Fachärzten aus der Region fristlos gekündigt beziehungsweise für unwirksam erklärt.
Laut Staatsanwaltschaft Heilbronn gibt es aber keine Ermittlungen in diesem Zusammenhang gegen die SLK.

Wir fragen dazu:
1. Trifft es zu, daß die SLK dazu in einem der Schreiben Bezug auf § 299a und § 299b Strafgesetzbuch, bei denen es um Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitwesen geht gegen Gewährung eines Vorteils Bezug nimmt und welche konkreten Fälle hat es in diesem Zusammenhang gegeben?

2. Wurden in der Vergangenheit rechtswidrige Verträge abgeschlossen, die gegen § 31 Abs. 1 Berufsordnung Ärzte verstoßen haben?

3. a) Gibt es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn in diesem Zusammenhang gegen andere Beteiligte;
b) weshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht wegen des Verdachts strafbarer Handlungen in Folge der bestehenden Verträge?

4. Wenn es laut dem Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender der SLK-Kliniken, Harry Mergel, keine ,„Anhaltspunkte für nicht gesetzeskonforme Vertragsgestaltungen" gegeben hat,  weshalb gibt es dann diese Schreiben der SLK-Geschäftsführung?

5. Wurde dieses Handeln der Geschäftsführung mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und genehmigt, bzw. weshalb nicht?

6. Waren die abgeschlossenen Verträge nun rechtswidrig oder nicht und
a) wenn JA, welcher Schaden ist für die SLK-Kliniken sowie den Steuer- und Beitragszahlern entstanden;
b) wenn JA, welche Konsequenzen werden intern daraus gezogen;
c) wenn NEIN, welcher Zweck wird mit den fristlosen Kündigungen tatsächlich verfolgt;
d) wenn NEIN, mit welchen Schadensersatzansprüchen ist zu rechnen?

7. Treffen Befürchtungen von im Bericht genannten Insidern zu, die das SLK-Vorgehen als Versuch, Ärzte aus Kooperationen herauszudrängen oder deren Konditionen mit neuen Verträgen zu drücken, deuten?


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.2.2018

Eingang nach 26  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> Die Stadtverwaltung hat Ihre Fragen an die SLK-Kliniken mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die SLK-Kliniken haben Ihre Fragenwie folgt beantwortet:


1. Estrifft zu, dassin Schreiben der SLK-Kliniken in allgemeiner Form auf die §§ 299 a, b StGB Bezug genommen wurde. "Konkrete Fälle" im Sinne von Verstößen gegen diese Rechtsvorschriften gibt es nicht.

 

2. Nein.

 

3. a) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen andere Beteiligte sind uns nicht bekannt.

 b) Die Staatsanwaltschaft hat Vorermittlungen aufgenommen. Nach unserem derzeitigem Kenntnisstand hat die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht. Gegenstand von Vorermittlungen ist eine ergebnisoffene Prüfung.

 

4. Die Schreiben der SLK-Kliniken an die niedergelassenen Ärzte vom Dezember 2017 waren eine Reaktion auf Änderungen der rechtlichen Vorgaben im Sinne der Interpretation und Anwendung der Gesetzeslage.

 

5. Eshandelt sich um einen Vorgang im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat wurde informiert.

 

 6. Esist davon auszugehen, dassdie vertraglichen Vereinbarungen angepasst werden und die Kooperationen in dann angepasster Form fortgeführt werden können. Mit Schadenersatzansprüchen ist nicht zu rechnen.

 

7. Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Berggötz

StabsstelleStadtentwicklubg und Zukunftsfragen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 3.1.2018

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.002 Mißbrauchter Mietzuschuß bei Hartz IV

Sehr geehrte Damen und Herren,


Vermieter beklagen sich darüber, daß trotz entsprechender Formulareinträge, nach denen die Zahlungen
nach § 22 SGB II direkt an die Vermieter überwiesen werden sollen, dies nicht erfolgt, sondern an die Hartz IV-Empfänger direkt ausbezahlt wird.

Demzufolge sollen diese Mittel oftmals nicht an die Vermieter weitergeleitet und somit straftatbewehrt zweckentfremdet werden.

Beschwerden von Vermietern über diese Amtspraxis würden unter Hinweis darauf, die Begünstigten müßten lernen, mit Geld umzugehen, abgewiesen.

Unabhängig davon, daß diese Amtspraxis zur Verschärfung auf dem Wohnungsmarkt beiträgt (Vermieter lehnen zunehmend eine Vermietung an Sozialhilfeempfänger ab), fragen wir die Stadtverwaltung:

 

1.  Entspricht diese Darstellung der Praxis;

2.  weshalb wird nicht der Praxis des Landkreises gefolgt, der die KdU direkt an die Vermieter leistet;

3.  wie viele derartige Fälle

 a) gab es im Jahr 2017,

 b) wurde von Amts wegen Strafanzeige erstattet;

4.  wie wird in solchen Fällen sonst verfahren?


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.1.2018

Eingang nach 27 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> die Anfrage von Herrn Stadtrat Dagenbach vom 03.01.2018 ist am 18.01.2018 beim Jobcenter Stadt Heilbronn eingegangen.

 Da diese Anfrage an die Stadt Heilbronn in deren Funktion als einer der beiden Träger des Jobcenters Stadt Heilbronn gerichtet ist kann sie vom Jobcenter Stadt Heilbronn nicht direkt beantwortet werden.

 Zu der Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

 Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten stärken. Dementsprechend werden die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende grundsätzlich an den Leistungsberechtigten ausbezahlt. Hierdurch wird ihm sowohl die Gestaltung einer eigenständigen Lebensführung ermöglicht als auch dem Sozialdatenschutz Rechnung getragen, indem Dritte nicht von der Tatsache des Leistungsbezugs erfahren.

Mietzahlungen dürfen nur an den Vermieter überwiesen werden, wenn der Leistungsberechtigte dies gegenüber dem Jobcenter ausdrücklich beantragt oder wenn der Leistungsempfänger die ihm gewährten Kosten der Unterkunft nicht zweckentsprechend verwendet. Eine präventive Überweisung der Miete an den Vermieter ist demnach ausgeschlossen.

Auch das Jobcenter Landkreis Heilbronn überweist wie das Jobcenter Stadt Heilbronn nur in den rechtlich zulässigen Fällen die Mietzahlungen direkt an den Vermieter.

Fälle, in denen Leistungsberechtigte die SGB II-Leistungen für die Kosten der Unterkunft nicht an den Vermieter weiterleiten, werden statistisch nicht erfasst.

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erlauben dem Jobcenter nicht die Erstattung einer Strafanzeige in Fällen, in denen die Miete nicht an den Vermieter gezahlt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

 Wolfgang Söhner

Stellv. Geschäftsführer, Bereichsleiter Leistung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 3.1.2018

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.001 Sontheim: Lärm etc. II

Sehr geehrte Damen und Herren,


weitere Bürger beklagen sich über
über Probleme in Sontheim.

Wörtlich:


a) Es ist 19:10Uhr am 01.01.2018 seit ungefähr 20 Minuten knallen bei uns in der Lutz-Gotenstr. Böller an Böller es ist eine Granatensauerei und eine Lärmbelästigung sondergleichen, einfach unverschämt. Es ärgert einem wenn es solche Ungezogene Typen gibt die sich an nichts auch gar nichts halten können. Diese Asozialetypen gehören empfindlich gestraft. Es sind unsere sogenannten Gästen aus  Erdoganland,diese werden von unseren Politgrößen grossgezogen,stimmt dies.
Jetzt zu einen anderen Thema,in einigen Monaten wird es wieder warm und die Grillsaison beginnt wieder mit all den negativen Eigenschaften.Ist dies kein Thema für die Stadträte von HN. Eine verbindliche Grillzeiten bzw.Grilltage zu Bsp:3 Tage in Monat verbindlich vorzuschreiben.Andere Kommunen und Städte machen dies schon Jahre lang, nur Heilbronn gibt eine Empfehlung heraus.Ich und meine Frau sowie meine Mitbewohner werden durch die Rauchschwaden und Fleischgestank derart belästigt,dass wir uns in den Sommermonaten nicht auf dem Balkon aufhalten können.Auch diese Ursache wird von den Gästen aus Erdoganland verursacht. Wenn man sie auf die Empfehlung der ST.HN. anspricht wird man ausgelacht. Soweit sind wir im Mergelrautenland gekommen. Es ist eine Schande was in der BRD vorgeht.Ich habe Angst wenn man danach etws sagt(nur freundlich sein) dass man entweder abgestochen oder zusammengeschlagen wird.
Die deutsche Bevölkerung wird doch nicht geschützt, die die BRD nach dem Krieg aufgebaut haben.


b) Seit ein paar Jahren wird die B27 über die  Sontheimer- oder Böckingerbrücke  zur Neckartalstr. in Richtung Lauffen /N. geführt. Aber bei Google Earth oder Google Maps ist sie an der alten Strecke eingezeichent bzw. vorhanden. Das heißt Horkheimer-, Lutz-, Lauffener Str.
Kann die Verwaltung dies nicht ändern lassen,in Anbetracht dass der Auto-Lkw-Verkehr hier an der Lutzstr. enorm zu genommen hat. Uns Anlieger wurde vor ca. 30 Jahren eine ruhige Zone versprochen. Ich muss mich fragen, wurden wir ganz bewußt von der damalige Verwaltung mit markanten und reisserischen Worten hinters Licht geführt?

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.1.2018 / 10.2.2018

Eingang nach  24 / 37 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

xxx

zu a):

 

<*> zu Ziffer a) Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Lärmbelästigung:

Beim Auftreten von Lärmbelästigungen sollte umgehend ein konkreter Hinweis an die Polizei erfolgen, die dann ggfs. vor Ort über Maßnahmen entscheiden kann.

Grillen:

Es Erfolgt von Seiten der Heilbronner Stadtverwaltung keine verbindliche Festlegung von Grilltagen bzw. Grillzeiten. Beeinträchtigungen durch Grillen auf Privatgrundstücken sind nicht durch die Stadtverwaltung sondern von den jeweiligen Eigentümern oder Mietern privatrechtlieh zu regeln .

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner
Ordnungsamt

 

Anm.: Antwort zu b) blieb bis 10.2.2018 offen


zu b):

 

<*>  die offizielle Routenführung der B27 geht über die Lauffener-, Lutz-, und Sontheimer Straße. Der ortskundige Kraftfahrer wählt selbstverständlich die Neckartalstraße, um schnell und direkt die Ziele im Norden zu erreichen.

Zur Umwidmung von Bundesstraßen bedarf es eines sehr komplexen Rechtsverfahrens, da eine Höherstufung der Neckartalstraße ( Landesstraße L 1106) auch entsprechende Auswirkung auf benachbarte Kommunen hat. Voraussetzung für eine Umwidmung wäre u.a. eine gutachterliehe Bewertung des Straßenzustandes inkl. der mit der Straße verbundenen Straßeneinrichtungen ( z.B. Brückenbauwerke, Stützmauern, Sonderbauten, usw.), die Vorlage einer Verkehrsnetzkonzeption mit Bewertung der Verkehrsbelastung für die von der geänderten Verkehrsführung betroffenen Nachbarkommunen und die Zustimmung dieser Gemeinden. Nachdem im Haushalt derzeit keine Mittel zur Erstellung eines solchen Gutachtens zur Verfügung stehen und aufgrund der Tatsache, dass derzeit wegen des BAB-Ausbaus im Norden der Neckartalstraße erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen und Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer bestehen,
wird es bis zum Abschluss der Bauarbeiten derzeit für nicht zielführend angesehen, ein Umwidmungsverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrardt
Amtsleiterin

Straßenverkehrsamt 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

 


  Zu Bürgeranliegen im Jahr 2017 

Hinweis:

<*> = Formularia (Absender, Aktenzeichen, Anschrift, Anrede, Datum)

Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

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