...

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgefragt  am 12.12.2014

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.142 * Ökobilanz

 

Auszug aus einer Abfrage zu DS 348: Füger- / Weipertstraße im Gemeinderat:

 

<*> ...  Der nächste Punkt in dieser Sache ist, daß die Stadtverwaltung in bisher keinem
einzigen Fall eine Ökobilanz vorgelegt hat.

Der Gemeinderat kann also – wegen der fehlenden Auflistung der zunächst benötigten Ökopunkte und dann deren Verrechnung mit den Ausgleichsflächen – überhaupt nicht nachvollziehen, wie berechtigt die von der Stadtverwaltung beantragten Maßnahmen wirklich sind.

Es ist beispielsweise auch nicht nachvollziehbar, wie viele Ökopunkte bei der Aufgabe der Kalistraße in der Bilanz gutgeschrieben werden.

Völlig außen vor ist, daß auch Ausgleichsmaßnahmen in anderen Gemeinden gekauft werden können, was sicher in manchen Fällen zur Schonung unserer heimischen Landwirtschaft beitragen könnte.

Ich bitte daher darum, diese Bilanzierung nicht nur für diese Drucksache, sondern
für das gesamte Projekt Böllinger Höfe Süd und Neckarbogen noch schriftlich
nachzureichen. ...

 

[wurde zugesagt - siehe auch * Fehlende Antwort]

Alfred Dagenbach
Stadtrat
   

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.12.2015

24.12.2015

02.02.2016

Eingang nach 367 / 377 / 416 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  im Rahmen der Beratung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans 09B/20 Füger-/Weipertstraße im Gemeinderat am 12.12.2014 haben Sie einige grundsätzliche Fragen zu der in Heilbronn praktizierten Art und Weise des Flächenausgleichs gestellt. Diese werden derzeit in Form einer umfassenden GR­Drucksache aufgearbeitet. Die Erstellung dieser Drucksache hat sich aus verschiedenen Gründen mehrfach verzögert. Der Hauptgrund ist der immense zeitliche Umfang und Aufwand, den eine solche Drucksache benötigt. Vor dem Hintergrund wichtiger anderer laufenden Aufgaben ist es somit erst jetzt möglich, zu antworten.

In diesem Zusammenhang muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass für die Beantwortung der o.a. Anfrage ein unverhältnismäßig hoher zeitlicher Aufwand erforderlich war, der anderen Projekten entzogen werden musste und diesen hierdurch nicht zur Verfügung stand!

Es wird vorgetragen, dass die Stadtverwaltung in bisher keinem einzigen Fall eine Ökobilanz vorgelegt hat. Der Gemeinderat könne also - wegen der fehlenden Auflistung der zunächst benötigten Ökopunkte und dann deren Verrechnung mit den Ausgleichsflächen - überhaupt nicht nachvollziehen, wie berechtigt die von der Stadtverwaltung beantragten Maßnahmen wirklich seien.

Es sei beispielsweise auch nicht nachvollziehbar, wie viele Ökopunkte bei der Aufgabe der Kalistraße in der Bilanz gutgeschrieben werden.

Es wird darum gebeten, diese Bilanzierung nicht nur für diese Drucksache, sondern für das gesamte
Projekt Böllinger Höfe Süd und Neckarbogen noch schriftlich nachzureichen.

Der Darstellung aus dem Antrag, dass die Stadtverwaltung in bisher keinem einzigen Fall eine Ökobilanz vorgelegt habe und dass der Gemeinderat - wegen der fehlenden Auflistung der zunächst
benötigten Ökopunkte und dann deren Verrechnung mit den Ausgleichsflächen - überhaupt nicht
nachvollziehen könne, wie berechtigt die von der Stadtverwaltung beantragten Maßnahmen wirklich
seien, entbehrt jeglicher Grundlage.

Für jeden Bebauungsplan, der im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch BauGB aufgestellt wird,
sind die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts mit der Ermitt­
lung der Eingriffe und des hierfür erforderlichen Ausgleichs (Eingriffs-I Ausgleichs-Bilanz) verpflichtend vorgeschrieben.

Die Bilanzierung ist Gegenstand des jeweiligen Umweltberichts und Grundlage für die Bestimmung
des erforderlichen Ausgleichsbedarfs.

Nachfolgend wird kurz dargelegt, auf welcher rechtlichen Grundlage und auf welche Weise die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt.

Eingriffs-/Ausgleichsermittlung

Der Ausgleichsbedarf für die Aufstellung eines Bebauungsplans ergibt sich aus der Eingriffs- /
Ausgleichs-Bilanzierung, die im Rahmen der Umweltprüfung bzw. der Erstellung des Umweltberichts
zum Bebauungsplan erfolgt und aus den Anforderungen des Artenschutzes. Die Erstellung dieser Bilanz erfolgt in Anlehnung an den Leitfaden "Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW, vormals LfU) von 2005 und dient dem Nachweis der Qualität und Quantität der Kompensation durch entsprechende Ausgleichs-I Kompensationsmaßnahmen. Die Definition des Eingriffs richtet sich nach dem Naturschutzrecht (§ 8 BNatSchG), die Entscheidung über die Rechtsfolgen eines Eingriffs sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches BauGB.

Der erforderliche Ausgleichsbedarf und die hierfür zu treffenden Maßnahmen sind Gegenstand der
jeweiligen Gemeinderats-Drucksache zum Entwurfsbeschluss.

Schutzgüter sind Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt; umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kultugüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen. Der Katalog der Schutzgüter ergibt sich aus den Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 1 Abs. 6 Ziffer 7 BauGB).

 

...



Die verbleibenden offenen Punkte aus der Anfrage vom 12.12.2014 sowie aus den Anfragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplans 44C/13 Böllinger Höfe 11, werden, sofern diese nicht bereits im Verlauf des weiteren Bebauungsplan-Verfahrens über die Drucksache zum Entwurfs- bzw. Satzungsbeschluss beantwortet wurden, in der eingangs erwähnten Drucksache zur Ökokonto und Flächeninanspruchnahme abgearbeitet.

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt

 

gesamte Antwort: Ökobilanz [pdf mit 20 MB]


Replik:

15.12.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Eingang Ihrer
Teilbeantwortung zur Abfrage im Gemeinderat vom 12.12.2014.

Wie Sie selbst feststellen, ist diese noch nicht vollständig, auch wenn nun einzelne projektbezogene Bilanzen nachgereicht werden.

Im Gegensatz zu Ihrer Ansicht liegt noch immer weder eine Ökobilanz für den Stadtkreis Heilbronn noch die Beantwortung  der Frage nach zukaufbaren Ausgleichsmaßnahmen in anderen Gemeinden und die Belastbarkeit von städtischem Besitz in Markungen anderer Gemeinden vor. Es werden lediglich Einzelprojekte dargestellt, eine Gesamtübersicht liegt nicht vor.

Es ist auch nicht dem Fragesteller anzulasten, wenn diese nun infolge der bisherigen Unterlassungen zu umfangreicheren Recherchen geführt haben, zumal Sie selbst mehrfach eine - bislang unterbliebenen - Vorlage einer diesbezüglichen Drucksache angekündigt haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach


 

Datum 18.12.2015
 

Vorlage von Ökobilanzen

Erneutes Schreiben wegen mangelnder Beantwortung

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

die aus dem Gesamtzusammenhang der angekündigten Gemeinderats-Drucksache herauszulösenden Fragen zu den in der Anfrage vom 12.12.2014 angeführten Bebauungsplänen sind mit dem sehr umfangreichen Antwortschreiben vom 08.12.2015 genügend beantwortet. Eine weitere separate Beantwortung durch unser Amt wird nicht erfolgen.

Die noch offenen Fragen werden in der angekündigten GR-Drucksache behandelt werden.

Von einer in Ihrem Schreiben angemahnten Vorlage einer Ökobilanz für den gesamten Stadtkreis Heilbronn war bislang nie die Rede.

Dr. Böhmer


Replik:

28.12.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen den Eingang Ihres mit 18.12.2015 datierten Schreibens auf unsere eMail vom 15.12.2015 und stellen erneut fest, daß ihre Versäumnisse nicht den Fragestellern anzulasten sind,  zumal Sie selbst mehrfach (!) und nun erneut eine - bislang unterbliebenen - Vorlage einer diesbezüglichen Drucksache angekündigt haben.

Wie erkennbar ergibt sich die Frage nach einer Gesamtbilanz u.a. nicht zuletzt zudem aus der Fragestellung  in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2014 zu DS 348, deren Vorlage ja Voraussetzung für den Gemeinderat ist, um die Notwendigkeit von einzelnen  Ausgleichsmaßnahmen und möglichen Alternativen überhaupt überprüfen zu können.

Zu verweisen ist dabei auch auf die erfolgte Korrespondenz im Zusammenhang mit unserer diesbezüglich bisher ebenfalls unerledigten Anfrage vom 26.1.2015.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach


[Eingang 2.2.2016]


Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

die Verwaltung verweist auf die Inhalte der Antwortschreiben 08.12.2015 und vom 18.12.2015.
Weitergehende Ausführungen in der Sache erfolgen im Rahmen der bereits angekündigten GR­
Drucksache für alle Mitglieder des Gemeinderats.

Hajek,
Bürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 12.12.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.141 * Geschäft mit der Hilfsbedürftigkeit

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum angefügten Bürgerbrief eines Anwohners in der Wilhelmstraße ab;

2. erschöpft sich das Konzept zur Problembehebung bei der Stadtverwaltung auf derartige Lösungen, die  lediglich eine Verlagerung von einem nicht adäquat erscheinenden Standort zu einem anderen, das dann andere Bürger belastet, beinhaltet;

3. welche Alternativen wurden hierzu sonst geprüft und mit welchem Ergebnis;

4
. welche Aufgabenstellung verfolgt die Stadt Heilbronn im Zusammenhang mit dem Geschäft mit der Hilfsbedürftigkeit und wird die Stadtverwaltung für Abhilfe dergestalt sorgen, daß Standorte gefunden werden, ohne daß dies zu Lasten und Beeinträchtigungen der Lebensqualität von Anwohnern führt? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

Heiko Auchter
Bezirksbeirat
heiko.auchter@t-online

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619

Heinz Schulz

Bezirksbeirat
info@taxi1111.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-8989589



----- Bürgerbrief [gescannt] ---

Heilbronn 03.12.14 [Eingang 11.121.2014]
Obdachlosenasyl Wilhelmstraße

[Anrede]

Wer sich gegen ein Obdachlosenasyl in seiner Nachbarschaft wehrt, der verteidigt
nicht seine berechtigten, verständlichen Interessen, sondern der ist asozial,
egoistisch, gierig, unmenschlich, ohne Mitgefuhl- schlicht ausgedrückt, außerhalb
der normalen Gesellschaft - richtig?

Jeden einzelnen von TImen möchte ich fragen, was Sie machen würden, wenn Sie
sich gerade im Rampachertal eine schöne Eigentumswohnung, in Sontheim in der
Hofwiesen Str. ein Reihenhaus, in Böekingen ein Einfamilienhaus am Wasserturm
oder in der Alexanderstr. eine Villa gebaut hätten und neben TImen würde ein
Obdachlosenasyl eingerichtet werden mit einer geplanten Frequenz von 50 - 100
Personen pro Tag.

Vielleicht hätten Sie dann noch zwei Töchter im Alter von 14 und 16 Jahren, die
täglich zu Fuß zum Bus gehen und Ihr Job stünde ein bisschen auf wackeligen
Füßen, sodass Sie sich nicht ganz sicher wären, ob sie Ihre Neuerwerbung sicher
abzahlen können.

Natürlich würden Sie die Einrichtung eines Obdachlosentreffs für gut heißen, ja Sie
würden sich freuen, dass sich jemand um die armen Leute kümmert, Sie fänden es
toll, dass das gleich neben Ihrem Haus ist, weil Sie sich dann auch für die Leute
engagieren könnten und deren positive Entwicklung beobachten können. So oder
ähnlich würden Sie sicher alle reagieren - richtig?

Es gibt aber tatsächlich miesepetrige Figuren, die kommen dann mit absurden
Vorstellungen, dass Sie sich Sorgen machen um Ihre Töchter, wenn die an
krakeelenden Trinkern im winterlichen Halbdunkel vorbei müssen. Solche
egoistischen Elemente befürchten dann, dass Ihr neu erworbenes Eigentum
womöglich nicht mehr zu verkaufen wäre, wenn sie Job oder Ehepartner verlieren
oder sie wären womöglich gar nicht begeistert, wenn sie diverse Verunreinigungen
entfernen müssten und sie wären schockiert, quasi über Nacht in einem verrufenen
Viertel zu wohnen.

Nun, zwischenzeitlich werden Sie gemerkt haben, um was es geht: Die Heilbronner
Stimme hat am 1O.10.14 einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, in dem die

Einrichtung eines "ObdachlosentreffS" in der Wilhelmstr.26 mit einer
Besucherfrequenz von "60 -100 Personen täglich" angekündigt wurde.

Überraschenderweise hielt sich die Euphorie bei den Anliegern - also den Mietern
und Eigentumswohnungsinhabern, den Ladenbetreibern, den Büronutzern, den
Geschäftsleuten oder Ärzten und Rechtsanwälten, eben einfach allen Anliegern ­
in der Wilhelmstr. und der in der Luisenstr. - in sehr verhaltenen Grenzen. War
nicht noch vor wenigen Jahren die Rede davon, dass das Viertel aufgewertet
werden soll? Hatten nicht die Stadt und das Land über Zuschüsse, eigene
Ausbauten, Steuernachlässe usw. Geld in Millionenhöhe in das Viertel gesteckt,
um es aufzuwerten? Hatte man nicht Investoren gelockt mit der Vision von der
lebendigen Südstadt, sollte nicht das Südbahnhofgelände mit hochwertigen
Wohnungen bebaut werden? Hatte nicht die Stadt immer alle rechtlichen
Möglichkeiten genutzt, um auch nur die Einrichtung eines Wettbüros zu
verhindern, wenn damit das Konzept der Aufwertung unterlaufen wurde?

Ist nicht die Einrichtung eines Obdachlosenasyls das exakte Gegenteil einer
"städtebaulichen Aufwertung"?

Angesprochen auf zum einen eben das Missverhältnis zwischen öffentlichem
Anspruch und eigenen Verhalten bzgl. der städtebaulichen Ziele und die
persönlichen Ängste oder Verluste der betroffenen Anwohner oder Investoren
wurde von der Verwaltung und den Verantwortlichen auf das Verdächtigste
abgewiegelt. In allen Antwortschreiben auf briefliche Proteste war nun nur noch
die Rede von "armen und schwachen Menschen", von "sozialer Einrichtung",
.Daseinsvorsorge" , .Fachberatungsstelle" , "Tagesstätte" , "pädagogische
Angebote" usw .. Bei einigen Anliegern ist tatsächlich mittlerweile die Hoffnung
gekeimt, hier käme nur ein Wohnheim für mittellose Frauen o.ä. hin.

Sogar die Heilbronner Stimme hat mit einem Artikel am 14.11.14 noch einmal
nachgelegt. Dort war dann nur noch die Rede von "Unterstützungszentrum für
Menschen mit sozialen Schwierigkeiten" oder "bewirtschaftete Tagesstätte für
Menschen mit wenig Geld".

Gerade die semantischen Verschleierungen lassen erkennen, dass die Wahrheit
genau da liegt, wo alle Anwohner sie befürchten.

Bleiben wir also bei der Wahrheit:

Der Gildetreff in der Wolfgangstraße wird geschlossen und alle dortigen Nutzer
kommen hier her. Lt. Artikel der HSt vom 08.02.13 wurden dort durchschnittlich
60 Menschen pro Tag betreut, zum Zeitpunkt als der Artikel geschrieben wurde
waren es 80 pro Tag. Die dort betreuten Menschen sind Obdachlose - häufig
alkoholkrank. Sie sind an Ihrem jetzigen Standort zu einem Problem in vielfacher
Hinsicht geworden.

Ersten sollte die Untere Neckarstraße eine funktionierende Gastromeile sein und
die Wirte dort und auch viele Anwohner wollen nach Jahren der Belästigung(und
Geschäftsschädigung) den Gildetreff loswerden. Lt . Heilbronner Stimme vom
08.02.l3 sind dort Polizeieinsätze und Anzeigen wegen Pöbeleien und lautem
Gegröle nicht selten. Ein Gastwirt dort wird namentlich zitiert mit "normale Bürger
trauen sich auf den Platz nicht mehr hin". Auch hier wurden Millionen verbaut, um
die öffentlichen Flächen aufzuwerten.

Zum zweiten wird die Untere Neckarstraße mit Ihrer Anbindung jetzt schon an die
"Experimenta" und künftig an die Bundesgartenschau eine wichtige Passage zur
Innenstadt sein. Wohl eher insgeheim ist der Verwaltung schon klar, dass "die
pöbelnden und grölenden" Menschen auf beiderlei Besuchergruppen - häufig mit
Kindern oder Senioren eine doch eher abschreckende Wirkung haben werden.

Und zu guter letzt könnte die Verlagerung in das Südviertel bewirken, dass die
Zahl der Obdachlosen, die sich in der Innenstadt aufhalten, reduziert wird.

Das Ganze erhält die Stadt via "Aufbaugilde" zum Schnäppchenpreis. Statt sich
selbst um Ihre ureigenste Aufgabe - nämlich der Betreuung Hilfloser - zu widmen
und dafür dann wirklich einen dauerhaften, sozialverträglichen Standort zu suchen,
überlässt sie das Problem privaten bzw. kirchlichen Organisationen und drückt
sich so vor jeder Verantwortung - sowohl gegenüber den Hilfsbedürftigen als auch
gegenüber den benachteiligten Bürgern. Eine der wohlhabensten Großstädte
Süddeutschlands unterläuft -um Geld zu sparen- lieber Ihr eigenen
städtebaulichen Zielsetzungen und mutet Ihren Bürgern Unzumutbares zu, in dem
sie ihre Fürsorgepflichten outcourced. Tatsächlich kostet sie ja auch der Wortbruch
gegenüber den Bürgern und Investoren keinen Cent.

Und damit sind wir wieder an unserem Ausgangspunkt.

Was würden Sie wirklich empfinden und unternehmen, wenn man neben Threm
kürzlich erworbenen Haus oder Ihrer Wohnung eine solche Einrichtung
unterbringen wollte?

----,----

Sehen Sie, so geht' s uns auch.

Bitte sorgen Sie als Stadträte dafür, dass die Verwaltung für die Obdachlosen
Unterbringungsmöglichkeiten schafft, die für die betroffenen Menschen sinnvoll
und funktional sind, die keinen städtebaulichen Zielsetzungen zuwiderlaufen, die
sozialverträglich positioniert sind und deren komplette Lasten - also Finanzierung
und Ansiedlung - von allen Bürgern getragen werden und nicht nur von ein paar
Zufallsopfern.

Danke für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit!

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.12.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage zum 12.12.2014 geben wir nachfolgende Stellungnahme ab:

1) Stellungnahme zum beigefügten Bürgerbrief

Das Schreiben eines Anwohners aus der Wilhelmstraße ist der Stadtverwaltung bislang nicht be­
kannt gewesen. Aus dem Schreiben wird jedoch ersichtlich, dass die Ansiedelung eines "Unter­
stützungszentrums für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten" Ängste bei den An­
wohnern auslöst. Auch bei der Stadtverwaltung sind ähnliche Schreiben eingegangen und waren
Anlass, am 22.12.2014 ein Infoabend für Anwohner durchzuführen. Hierbei wurde das Konzept
vorgestellt und den Anwohnern wurde Gelegenheit gegeben, Anregungen zu geben. Insbesondere
Strategien zur Vermeidung von Szenenbildungen im Umfeld der Wilhelmstraße 26 werden in den
weiteren Planungen als Anregung der Anwohner aufgegriffen.

2) Problembehebung durch Verlagerung von einem geeigneten Standort hin zu einem unge­
eigneten Standort:

Der bisherige Gildetreff in der Wolfganggasse ist nicht geeignet, nachdem zunehmen Personen
mit Mobilitätseinschränkungen dieses Angebot nutzen und dort die erforderliche Barrierefreiheit
nicht gegeben ist. Ferner vermengen sich im Umfeld der Wolfganggasse verschiedene Szenen
(Obdachlosenszene, Suchtkranke, Trinkerszenen). Diese Szenenbildung kann im gesamtstädti­
schen Interesse durch eine Standortverlagerung entzerrt werden.

Der Standort Wilhelmstraße ist durch seine Nähe zu vielen anderen Beratungs- und Unterstüt­
zungsangeboten in der Innenstadt, der Bahnhofsvorstadt und Südstadt und durch die gute Nach­
verkehrsanbindung sehr gut für die Zielgruppe geeignet. Ferner bietet der Standort einen
barrierefreien Zugang zu Versorgungs- und Beratungsangeboten.

Eine Problemverlagerung von einem geeigneten zu einem ungeeigneten Standort kann insofern
nicht die Rede sein.

3) Suche nach Alternativen:

Die Aufbaugilde Heilbronn sucht bereits seit längerem nach Standortalternativen. Ein geeigneter
Standort, an dem verschiedene Dienste für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in
der Nähe der Innenstadt gebündelt werden können konnte hierbei bislang nicht gefunden wer­
den.

4) Welche AufgabensteIlung verfolgt die Stadt im Zusammenhang mit dem Geschäft mit der
Hilfsbedürftigkeit und wird die Stadt für Abhilfe sorgen, in dem Standorte gefunden werden,
welche nicht zu Lasten der Lebensqualität von Anwohnern führen?

Das Unterstützungszentrum für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten stellt ein
niedrigschwelliges Hilfeangebot im Sinne der §§ 67ff SGB XII dar. Die Stadt Heilbronn verfolgt
somit mit diesem Angebot die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe. Nach dem im Sozialhilfe­
recht verankerten Subsidiaritätsprinzip nimmt die Stadt Heilbronn diese Aufgabe nicht selbst
wahr, sondern beauftragt hierfür einen Träger der Wohlfahrtspflege.

Ein Standort für diese Zielgruppe muss aufgrund der eingeschränkten Mobilität im Innenstadtbe­
reich verortet sein. Die Stadt nimmt auf die Sozialverträglichkeit derartiger Angebote dahinge­
hend Einfluss, dass durch die bauliche Gestaltung und die konzeptionelle Umsetzung Störungen
für Anlieger weitgehend vermieden werden. Desweiteren wird den Anwohnern im Rahmen eines
"Runden Tisches" regelmäßig die Gelegenheit gegeben, Probleme frühzeitig zu benennen, bzw.
Anregungen an den Träger oder die Stadtverwaltung zur Verbesserung des Konzeptes zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Bochert
Amt für Familie, Jugend und Senioren
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 12.12.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.140 * Feuerwehreinsatz am 4.12.2014

Sehr  geehrte Damen und Herren,


Die Feuerwehr Heilbronn war am 4.12.2014 bei einem Gewächshausbrand in Böckingen Presseberichten zufolge im Großeinsatz.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß der Brand auf einem Grundstück der Stadt Heilbronn stattgefunden hat und die Anlage sich im Besitz der Stadt Heilbronn befindet;

2. nutzt die Stadt Heilbronn die Anlage selbst zur Einlagerung oder welche Nutzung findet dort durch wen statt;

3. entspricht die Nutzung den vereinbarten Bedingungen und den zulässigen Vorschriften;

4. was ist die Brandursache;

5. a) trifft es zu, daß auch die Feuerwehr Neckarsulm mit mindestens 2 Einsatzfahrzeugen vor Ort war und weshalb war dies erforderlich;
b) wie hoch sind dafür die Kosten und wer kommt dafür auf;

6. wie hoch sind die für den Einsatz entstandenen Kosten insgesamt und wer kommt dafür auf?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.2.2015

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> die Beantwortung Ihrer Anfrage hat sich leider verzögert, da wir von verschiedenen Amtsbereichen Informationen einholen mussten. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Zu Frage 1:

Die Anlage, bzw. das Grundstück befinden sich nicht in Besitz der Stadt Heilbronn.

Zu Frage 2:

Die Stadt Heilbronn nutzt dort keine Lagerflächen.
In den Gewächshäusern finden die unterschiedlichsten Lagerungen durch uns unbekannte Nutzer statt.

Zu Frage 3:

Die genehmigte Nutzung als Gewächshaus liegt dem Baurechtsamt vor. Eine Nutzungsänderung ist nicht erfolgt.

Zu Frage 4:

Nach Auskunft der Polizei kann Brandstiftung ausgeschlossen werden. Vermutet wird ein technischer Defekt.

Zu Frage 5:

a) Die Feuerwehr Neckarsulm war zur Sicherstellung der Wasserversorgung vor Ort tätig (umfangreiches Brandgeschehen).
b) Die Einsatzkosten der Feuerwehr Neckarsulm belaufen sich auf 150 €. Da es sich hierbei um eine Anforderung im Rahmen der Überlandhilfe nach § 26 Feuerwehrgesetz (FwG) handelte, muss die Stadt Heilbronn als anfordernde Gemeinde diese Kosten übernehmen.

Zu Frage 6:

Der Einsatz war nach §§ 2 Abs. 1, 3, Abs. 1, 34, Abs. 1 Feuerwehrgesetz kostenfrei.
Die der Stadt entstanden Kosten für Aufwandsentschädigungen belaufen sich auf ca. 9.000 €.

Freundliche Grüße

gez. Eberhard Jochim

Feuerwehr Heilbronn


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 9.12.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.139 * Leerstehende Wohnungen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger wundern sich über seit längerer Zeit in der Gildenstraße leer stehender Wohnungen der Stadtsiedlung, insbesondere unter dem Aspekt, daß es für preisgünstige Wohnungen in Heilbronn eine große Nachfrage gibt.

Wir fragen die Stadtverwaltung daher nach dem Grund, warum dies so ist und welche Abhilfe vorgesehen ist:

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.1.2015

Antwort: könnte besser sein

<*> die Stadtverwaltung Heilbronn hat uns Ihre Anfrage bezüglich leerstehender Wohnungen in der Gildenstraße weitergeleitet. Zu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

In der Gildenstraße hat die Stadtsiedlung Heilbronn insgesamt 68 Wohneinheiten. Zum Jahreswechsel 2014/2015 wurden zwei Wohnungen seitens der Mieter gekündigt.

Die Wohnungen in der Gildenstraße werden bei einem Mieterwechsel aufgrund des Baualters (Baujahr 1924) und des damit verbunden Zustandes saniert.  

Beide Wohnungen sind bereits zum März 2015 wieder vermietet. Wir haben daher in diesem Gebiet eine Vollvermietung. Von einem Leerstand über längere Zeit kann nicht die Rede sein.  

 

Mit freundlichen Grüßen 

Stadtsiedlung Heilbronn GmbH 

i. A. 

Karin Arras


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 6.12.2014

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.138 * Barrierefreier Weihnachtsmarkt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß der Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz in Heilbronn nicht barrierefrei begehbar ist.
Durch das Einstreuen mit Rindenmulch sei es fast unmöglich und zumindest sehr erschwerlich, mit Rollstühlen durch den Weihnachtsmarkt zu kommen.
Die betroffenen Besucher fühlen sich von einem Besuch ausgesperrt und fragen sich, ob sie unerwünscht seien.
Zumindest sollten dafür Bahnen frei geräumt sein.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.12.2014

10.12.2014

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> Die Besucher befürworten in großem Maß das Einstreuen von Hackschnitzel in Teilbereichen des Weihnachtsmarktes. Dies steht in absolut keinem Verhältnis zu den Klagen.

Der Weihnachtsmarkt ist auf dem Kiliansplatz und in den Fußgängerzonen sowie den Randzonen auf dem Marktplatz frei von Hackschnitzeln.

Diese geben dem Weihnachtsmarkt eine besondere Atmosphäre und natürlich auch Bodenwärme für die Besucher.

Dies haben erst gestern wieder Tausende von Besuchern bei der SWR-Livesendung geschätzt und kam auch im Fernsehen sehr gut an.

So sind heute Mittag bereits die ersten Fernsehzuschauer aus dem badischen Raum von Beschickern gehört worden die wegen der Sendung extra nach Heilbronn  zum Weihnachtsmarkt gefahren sind.

Ein Freiräumen von Bahnen lässt sich leider funktionell nicht dauerhaft möglich machen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nicht Rechnung tragen können.

Mit freundlichen Grüßen
 
Bernhard Winkler
[Geschäftsführer Heilbronn Marketing]


Replik dazu:

Sehr geehrter Herr Winkler,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort, mit der wir uns aber nicht zufrieden geben können.
Es wäre noch nachvollziehbar gewesen, wenn Sie die Einstreuung des gesamten Wegebereiches mit Rindenmulch mit der Begründung des Fernsehens als Verantwortliche beantwortet hätten (wobei wir uns gerade ein solches Verlangen von dieser Seite überhaupt nicht vorstellen können - auf Fernsehbildern war solches auch nicht zu erkennen und die von Ihnen genannten Besucher sind mit Sicherheit nicht wegen der Rindenmulch-Einstreuung gekommen, sondern wurden aufgrund der gelungenen SWR3-Sendung dazu animiert.).
Dafür hätten vielleicht auch die davon ausgeschlossenen Behinderten noch Verständnis aufgebracht.
Daß aber zu solchen generellen Maßnahmen gegriffen wird und Behinderten quasi vorgeschrieben wird, wo sie den Weihnachtsmarkt genießen dürfen, ist für uns absolut grenzwertig und geht nach unserer Ansicht zu weit.
Wir bitten Sie hiermit erneut, diese Diskriminierung unverzüglich zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.
Alfred Dagenbach


<*>  wir wollen absolut niemand vom Weihnachtsmarkt ausschließen und dass auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen sich auch auf den Hackschnitzeln bewegen, ist das sichtbare Zeichen, dass diese Attraktivitätssteigerung für den Weihnachtsmarkt bestens ankommt.

Dies würde auch jede Umfrage zu 99,9 % bestätigen. Da dies ja nur eine kleine Teilfläche des gesamten Weihnachtsmarktes betrifft, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch leider nicht Rechnung tragen können.

Mit freundlichen Grüßen
 
Bernhard Winkler
[Geschäftsführer]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.137 * Gedenktafel

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sontheimer Bürger beklagen sich darüber, daß zum Gedenken an den vor Kriegsende von den Nazis erschossenen Karl Taubenberger noch immer keine Gedenktafel in der Nähe des Tatortes angebracht ist. Gleichzeitig wird die geschichttsklitternde Falschdarstellung über den Vorgang, der bisher zur Abweisung dieses Begehrens geführt hat, deutlich kritisiert.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.12.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in dieser Sache gilt nach wie vor die Stellungnahme der Verwaltung auf Ihren Antrag 106 zum
Haushalt 2013/14 vom 27.02.2013:

"Der Mord an Karl Taubenberger am 3. April 1945 ist im Stadtarchiv gut dokumentiert. In Ab­
wägung mit anderen Ereignissen ist hierfür eine Tafel nicht vorgesehen."

 

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Christnerin

Bürgermeisterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 4.12.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.136 *  Platzgestaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die mangelhafte Platzgestaltung zwischen der katholischen und evangelischen Kirche in Sontheim und wünschen sich eine Verbesserung, so daß der Raum auch für die Bürger besser nutzbar ist.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

19.1.2015

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> seitens der Stadtverwaltung gibt es für die Umgestaltung bzw. Aufwertung der Hauptstraße zwischen katholischen und evangelischen Kirche in Sontheim derzeit und auch in absehbarer Zeit keine Planungen.

Im derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan BP 46/15 Heilbronn-Sontheim, Klingenäcker, ist die fußläufige Anbindung des Plangebiets über eine vorhandene Treppenanlage zur Hermann-Wolf-Straße und damit in Richtung Hauptstraße/Ortsmitte Sontheim vorgesehen. Weiterführende Maßnahmen sind nicht geplant.

Wir sind grundsätzlich auch der Auffassung, dass der tatsächliche Zustand stadtgestalterisch optimiert werden könnte. Ein derartiges Projekt ist jedoch aufgrund der momentanen Finanzsituation derzeit nicht abbildbar und kann deshalb erst mittelfristig weiter verfolgt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christine Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 4.12.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.135 *  Erinnerungstafel an Fa. Ackermann

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sontheimer Bürger regen an, beim ehemaligen Standort der Firma Ackermann in Sontheim eine Erinnerungstafel anzubringen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.12.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> vielen Dank für Ihre Anregung. Es ist von Seiten der Verwaltung nicht geplant, an einzelne nicht
mehr bestehende Wirtschaftsunternehmen in Form von Tafeln zu erinnern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Christner

Bürgermeisterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 2.12.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.134 * SLK-Kliniken: Umgang mit Angehörigen etc.

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung,

1. welche Stellungnahme sie zum unten angefügten Schreiben
[nur im Original] von Angehörigen einer verstorbenen Patientin abgibt;

2. ob es Praxis der SLK-Kliniken ist, in dieser Weise mit Angehörigen umzugehen;

3. ob, nachdem die Patientin wegen einem Sturz in die SLK-Kliniken eingeliefert wurde, nach zuvor positiver Prognose zum plötzlichen Tode führende Krankheitsverlauf auf "Krankenhauskeime" zurückzuführen ist;

4. inwieweit unabhängig davon die SLK-Kliniken Vorsorge gegen "Krankenhauskeime" treffen und ob dabei niederländische Standards erreicht werden;

5. ob den Angehörigen die angeforderten Auskünfte jetzt problemlos erteilt werden oder ob sie erst andere Hilfe in Anspruch nehmen müssen;

6. ob das im nachfolgenden Schreiben reklamierte Verhalten auf mangelhafte Personalführung infolge ggf. daraus resultierenden schlechtem Betriebsklima zurückzuführen ist?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.12.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*>  Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Ihre Anfrage wurde an die SLK-Kliniken mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Diese haben Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1. - 3. Und 5.:

Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht können wir keine Auskünfte zum genannten Fall geben. Grundsätzlich gilt, dass bei derartigen Anschreiben von Angehörigen zunächst durch Erkundigungen bei den Ärzten und Pflegekräften, welche die Patientin I den Patienten behandelt haben, der Fall recherchiert wird. Zugleich wird geprüft, inwieweit Auskunft gegeben werden darf (ärztliche Schweigepflicht, insbesondere der Sonderfall der postmortalen Schweigepflicht). Wenn sich daraus keine Hindernisse ergeben, erhalten die Angehörigen schriftliche Auskunft, i. d. R. verbunden mit dem Angebot eines klärenden Gesprächs mit dem behandelnden Arzt.

Zu Frage 4:

Die SLK-Kliniken orientieren sich beim MRSA-Management an den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert-Koch-Instituts. In diesen in 2014 neu formulierten Empfehlungen wird das Screening für Risikogruppen empfohlen. Dies betrachten wir für die SLK-Kliniken ebenfalls als sinnvoll. Die MRSA-Rate der SLK-Kliniken liegt unter dem Bundesdurchschnitt.

Zu Frage 6:

Nein.

Mit freundlichen Grüßen
Beggötz

Stabstelle Strategie


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am

1.12.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.133 * Alarme in der Austraße 176

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger wundern sich über die Häufigkeit von Polizei- und Feuerwehreinsätzen bei der Staatl. Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Heilbronner Austraße.
Wöchentlich mindestens 3 mal, zumeist viel häufiger, seien derartige Einsätze zu beobachten.
Auch Einsätze von Krankenwagen seien festzustellen.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Wie viele derartige Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen hat es in diesem Jahr dort jeweils gegeben?
2. Was sind dafür die Ursachen und Folgen?
3. In wie vielen Fällen handelt es sich um Fehlalarme und wie oft davon böswillig?
4. Wer kommt für die Kosten der Einsätze jeweils auf?
5. Wie hoch ist dadurch die Belastung für den Steuerzahler?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.1.2015

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*>  Zu Ihrer Anfrage an die Stadtverwaltung bezüglich der Alarme in der Austr. 176 ergeht folgende
Stellungnahme:

Frage 1: Anzahl der Einsätze von Feuerwehr. Krankenwägen und Polizei:

Es ist zutreffend, dass es im Zeitraum Juli 2014 bis November 2014 verstärkt Einsätze in der Austr. 176 gegeben hat. Die genaue Anzahl der Einsätze von Krankenwägen und Polizei wird statistisch nicht erfasst.
Die Feuerwehr ist im Jahr 2014 insgesamt 27-mal in die Austr. 176 ausgerückt.

Frage 2: Ursachen und Folgen der Einsätze:

Seit Mitte des Jahres 2014 ist die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Austr. 176 durchgehend vollständig belegt.
Im Sommer dieses Jahres wurden in allen Zimmern der Bewohner und in den Gängen Rauchmelder eingebaut und eine neue Brandmeldeanlage in Betrieb genommen. Die Anlage war teiiweise zu sensibel eingestellt. was zu einer Häufung der Einsätze der Feuerwehr geführt hat.
Bei der hohen Anzahl der Flüchtlinge kommen häufiger Polizeieinsätze vor, um abgelehnte Flüchtlinge abzuschieben.

Frage 3: Anzahl von Fehlalarmen:

Bei allen 27 Einsätzen der Feuerwehr handelte es sich um Fehlalarme .Eine Statistik hinsichtlich "Böswilligkeit" existiert nicht.

Fragen 4 und 5: Kosten der Einsätze:

Einsätze von Krankenwägen werden im Rahmen der Leistungen nach dem AsylbLG übernommen.
Sofern aufgrund Erwerbstätigkeit oder aufgrund des ausländerrechtlichen Status (Aufenthaltserlaubnis) ein Anspruch auf eine gesetzliche Versicherung besteht, werden diese Kosten im Rahmen des Versicherungsschutzes durch die Krankenkassen übernommen.
Feuerwehreinsätze (Kosten 835 EUR) werden durch das Amt für Familie, Jugend und Senioren übernommen. Sofern sich im Einzelfall ein Schädiger ermitteln lässt, werden diese Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt und der Vorgang auch strafrechtlich verfolgt.

In Vertretung

Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 13.11.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.132 * Hundekot etc.

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Landwirte beklagen sich darüber, daß im Bereich des neuen Tierheims Felder und Wiesen durch teils frei laufende Hunde, die von Helfern des Tierheims ausgeführt werden, verunreinigt werden (z.B. durch Haare und Kot).

Dadurch wird sowohl die Lebensmittelproduktion als auch das Viehfutter für die Landwirte empfindlich beeinträchtigt:
Keime gelangen schadensersatzpflichtig für die Landwirte in Lebensmittel und Vieh verweigert, kontaminiertes Grünfutter und Heu zu fressen.

Der mehrfache Versuch unsererseits, persönlich, telefonisch und per eMail, das Tierheim direkt darauf anzusprechen,blieb leider erfolglos und ohne jede Reaktion, so daß nun eine offizielle Anfrage erfolgen muß.

Es wird
a) um Mitteilung über die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Verein und
b) um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.12.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> mit Schreiben vom 13. November 2014 verwiesen Sie auf Landwirte, die sich darüber beklagen
würden, dass im Bereich des neuen Tierheims Felder und Wiesen durch teils freilaufende Hunde,
die von den Helfern des Tierheims ausgeführt werden, verunreinigt würden (z.B. durch Haare
und Kot). Dadurch würden sowohl die Lebensmittelproduktion als auch das Viehfutter für
Landwirte empfindlich beeinträchtigt: Keime gelängen schadensersatzpflichtig für die Landwir­
te in Lebensmittel und Vieh würde sich weigern, kontaminiertes Grünfutter und Heu zu fressen.

Sie baten um Mitteilung über die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Verein und um Ab­
hilfe.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Während des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das neue
Tierheim in der Franz-Reichle-Straße äußerten die Vertreter der örtlichen Bauernvereinigung
ihre Ablehnung dieses Standorts unter Hinweis auf die mögliche Verkotung. Seit Oktober 2014
ist das neue Tierheim in Betrieb.


Anlässlich Ihrer Anfrage hat das Ordnungsamt mit der Vorsitzenden des Tierschutzvereins
Heilbronn und Umgebung e.v., Frau Anders, Kontakt aufgenommen.

Frau Anders zeigte auf, dass Hunde des Tierheims generell an der Leine ausgeführt würden.
Beutel für die Entsorgung des Hundekots stünden im Tierheim bereit. Ferner würden die Ehren­
amtlichen bei der Ausführung der Hunde auf die Pflicht zur Entsorgung des Hundeskots hinge­
wiesen. Ferner sei zu berücksichtigen, dass die begehbaren Feldwege in der Umgebung des neu­
en Tierheims auch von anderen Besitzern zum Ausführen ihrer Hunde benutzt würden.

Die Verwaltung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, wird jedoch die weitere Entwicklung be­
obachten. Eventuell könnte der örtliche Bauernverband bei Bedarf mittels entsprechender
Schilder auf die Problematik des Hundekots auf landwirtschaftlichen Nutzflächen hinweisen,
was bereits auf anderen Feldern der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 13.11.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.131 * Verweigerte Hilfe III

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Obwohl die "problemlose Hilfe, damit der Mann an Weihnachten im Warmen ist", im letzten Jahr [Anm.: 2013] telefonisch zugesichert wurde und Anfragen vom 5.11.2013 und - nachdem dennoch nichts geschehen ist -  am 6.5.2014 erneut nachgefragt wurde, ist der Fall nun vor dem nächsten Weihnachten noch immer ungelöst.

Wir bitten um Mitteilung über den aktuellen Stand der Dinge  und Rückantwort per einfachem Text-Mail .

[18.12.2014] An die Stadtverwaltung Heilbronn

Fehlende Antworten

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir vermissen die fristgerechte Beantwortung unserer Anfrage und Antrag
- Thu, 13 Nov 2014 18:06:55 +0100 betr. * Verweigerte Hilfe III
- Mon, 10 Nov 2014 12:39:36 +0100 betr.
* Synagoge in Heilbronn

Es wird nochmals um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.1.2015

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> vorab möchten wir uns für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen.

Mit Schriftverkehr vom 27.05.2014, welchen wir nochmals als Anlage beigefügt haben, wurde der Sachverhalt bereits umfassend rechtlich gewürdigt. [siehe
Verweigerte Hilfe II]

Im Hinblick darauf, dass auch zur Frage der Energieversorgung bei dem von Ihnen vertretenen Kunden ein Rechtsstreit beim SG Heilbronn gegen die Stadt Heilbronn anhängig ist über den noch nicht entschieden wurde, können wir Ihnen derzeit keine weiteren Informationen übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Urban
Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 11.11.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.130 *Schlechte Beleuchtung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über  die schlechte Beleuchtung des Fußgängerüberweges über die Max-Planck-Straße an der Einmündung zur Stauffenbergstraße.
Wörtlich heißt es: "... An allen anderen Überwegen ist mindestens auf einer Seite eine zusätzliche Leuchte mit stärkerem gelblichen Licht vorhanden.Als Autofahrer hätte ich letztens fast zwei Fußgänger dort übersehen, ich von unten auf der Stauffenbergstraße kommend, nach links in die Max-Planck-Straße einbiegend. Der Überweg wird doch öfters z.B. von Hundehaltern benutzt. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.


Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.12.2014

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> nach Prüfung Ihres Anliegen, wurde eine Fußgängerüberwegbeleuchtung an dieser Stelle in der Max-Planck-Straße durch Herrn Herkert angeordnet.
Die Beleuchtung wird baldmöglichst beauftragt und installiert. Momentan warte ich noch auf das Angebot.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Christoph Moz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 10.11.2014

18.12.2014

02.01.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.129 * Synagoge in Heilbronn

 

Wir beantragen:

  1. Die Stadtverwaltung Heilbronn entwickelt ein Konzept zur Wiedererrichtung einer Synagoge in Heilbronn unter Ausweisung auch eines künftigen angemessenen Standorts, ggf. am alten Standort bzw. integriert in den „Neckarbogen“.

  2. Die Stadtverwaltung Heilbronn bemüht sich um die Einrichtung eines Spendenkontos eventuell im Rahmen der Heilbronner Bürgerstiftung.

Begründung:
 

Wir beantragen dies erneut in Anbetracht des 76. Jahrestages und im Hinblick auf den kommenden 80. Jahrestag der Reichspogromnacht, der auch die Heilbronner Synagoge nach der Ermordung des deutschen Botschaftssekretärs Ernst vom Rath in Paris zum Opfer gefallen ist, nachdem der Gestapo-Chef Heinrich Müller per Fernschreiben an alle Polizeidienststellen angekündigt hatte, daß in „kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen Juden, insbesondere gegen deren Synagogen stattfinden“ werden, die „nicht zu stören“ sind.
 

Während die Stadtverwaltung nach dem Kriege Sorge dafür getragen hat, daß bedeutende historische Bauwerke, wie das Rathaus, die Kilianskirche oder der Deutschhof möglichst originalgetreu wieder errichtet wurden, gab es bis heute auch keine Mehrheiten im Gemeinderat, die für den Wiederaufbau der Synagoge eingetreten sind.
 

Da es in Heilbronn nach dem Krieg kein jüdisches Leben mehr gegeben hat, fand sich dafür auch keine Lobby. Viele Zeitgenossen bis hinein in Stadtverwaltung und Gemeinderat waren mit der Bewältigung ihrer eigenen im 3. Reich gelebten Vergangenheit beschäftigt und mieden es, das heikle Thema über, dem neuen Zeitgeist entsprechenden, Sprechblasen hinaus aufzugreifen.
 

Die Stadtverwaltung hat es bis heute versäumt, als Sachwalter der Interessen ihrer verfolgten ehemaligen Mitbürger aufzutreten und in gleichem Maße auch für den Wiederaufbau der zerstörten Synagoge zu sorgen. Es ist daher an der Zeit, insbesondere, da sich in Heilbronn wieder ein kulturell geprägtes jüdisches Leben entwickelt, diese alte deutsch-jüdische Tradition durch den Wiederaufbau einer Synagoge in historischer Anlehnung möglichst am alten Standort zu fördern.

Um das Projekt zu fördern, regen wir an, daß sich die Stadtverwaltung Heilbronn darum bemüht daß ein Spendenkontos eventuell im Rahmen der Heilbronner Bürgerstiftung eingerichtet wird.

 

[18.12.2014] An die Stadtverwaltung Heilbronn

Fehlende Antworten

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir vermissen die fristgerechte Beantwortung unserer Anfrage und Antrag
- Thu, 13 Nov 2014 18:06:55 +0100 betr. * Verweigerte Hilfe III
- Mon, 10 Nov 2014 12:39:36 +0100 betr.
* Synagoge in Heilbronn

Es wird nochmals um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.12.2014

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht<*> Sie haben mit Schreiben vom 10. November 2014 einen Antrag zum Thema Wiederrichtung einer Synagoge gestellt. Ebenfalls hat die Ratsgruppe PRO Heilbronn im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens einen Prüfantrag zum gleichen Thema gestellt.
Dem Schul-, Kultur- und Sportamt wurden die Anträge als zuständiges Amt weitergeleitet.
Die Beantwortung wird von uns im Rahmen der Beantwortung der Prüfaufträge vorgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michaela Ruof
Stadt Heilbronn
Schul-, Kultur- und Sportamt

 


Replik dazu:

2.1.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der wohl als verspätete Zwischennachricht gedachten Mitteilung sind wir nicht einverstanden.
Die Initiative vom 10. November und der Prüfungsantrag zum Haushalt sind  zwei verschiedene Vorgänge.

Die erstere stellt mit Begründung zum Antrag, daß die Stadtverwaltung Heilbronn erstens "ein Konzept zur Wiedererrichtung einer Synagoge in Heilbronn unter Ausweisung auch eines künftigen angemessenen Standorts, ggf. am alten Standort bzw. integriert in den 'Neckarbogen'" entwickelt und zweitens, daß sie sich "um die Einrichtung eines Spendenkontos eventuell im Rahmen der Heilbronner Bürgerstiftung" bemüht.

Der Prüfungsantrag beinhaltet lediglich die Berichterstattung darüber, welche "Bemühungen um die Wiedererrichtung einer Synagoge in Heilbronn" die Verwaltungsspitze überhaupt unternommen hat - auch davon ausgehend, daß die Initiative bis dahin längst beantwortet ist.
 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.
Alfred Dagenbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 7.11.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.128 * Heidelberger Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den zunehmende Belastung der Heidelberger Straße, der offensichtlich durch Ausweichverkehr in Folge der fahrbahnverengenden Maßnahmen in der Saarlandstraße entstanden ist. Insbesondere habe in auffallender Weise der LKW-Verkehr zugenommen.

Es wird um Abhilfe durch verkehrsreduzierende Maßnahmen und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.11.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> das Amt für Straßenwesen hat am Knoten Heidelberger Straße/Saarlandstraße Verkehrszählungen, vor und nach Änderung der Verkehrsführung durch Ummarkierung, durchgeführt.

 

Im Februar 2014 wurden gegenüber der Zählung im Oktober 2014 ca. 300 Kraftfahrzeuge und 20 LKW mehr gezählt, so dass eine Zunahme bzw. Verkehrsverlagerung nicht bestätigt werden kann.


Das Amt für Straßenwesen wird die Verkehrssituation weiter beobachten und im Frühjahr bzw.
Sommer 2015 erneut die Verkehrsbelastung prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 29.10.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.127 * Badener Hof

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:


Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu einem Schreiben an Stadträte und Stadtverwaltung ab, in dem es heißt (wörtlich):

"...auf dem Gelände gegenüber des Bolzplatzes hat nun anscheinend die Stadtsiedlung mit den Vorbereitungen zu einem Bauprojekt begonnen.

Ich erinnere mich an eine Stadtteilbegehung unter anderem mit Herrn Mergel, damals noch Bürgermeisterkandidat, kurz vor den Wahlen.
In diesem Gespräch äußerte er, die Pläne der Stadtsiedlung würden nochmals auf den Prüfstand gestellt.
Nun wird mit dem Bau begonnen, ohne dass, zumindest meines Wissens nach, an die Anwohner eine Information ergangen wäre, was die erneute Prüfung des Projekts ergeben hat.
Stattdessen schreibt Herr Friedl von der Heilbronner Stimme vor einigen Tagen einen Artikel über den Bedarf an Flüchtlingswohnraum, bebildert dies groß u.a. mit einem Foto des Bauplatzes in der Badener Straße und erwähnt im Text in zwei Zeilen, dass hier auch ein Projekt der Stadtsiedlung geplant sei.
Da der Artikel handwerklich einiges zu wünschen übrig lässt bzw. auch mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt, wüsste ich gerne, welche Pläne der Stadtsiedlung nun in welcher Form im Badener Hof verwirklicht werden.
..."

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 21.11.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> mit Schreiben vom 29.10.2014 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt
und um Mitteilung gebeten, wie sich der aktuelle Sach- und Planungsstand in
Bezug auf das o.g. Bauvorhaben der Stadtsiedlung Heilbronn im Badener Hof
darstellt. Unter Bezugnahme auf eine Ihnen vorliegende Anfrage verweisen Sie
insofern auf die jüngste Berichterstattung der ,Heilbronner Stimme' zur Thema­
tik Mietwohnungsbau der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH und die Aussage von
Herrn Oberbürgermeister Mergel vor den Oberbürgermeisterwahlen, in welchem
dieser erklärte, dass die Pläne der Stadtsiedlung nochmals auf den Prüfstand
gestellt werden.

Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 03.05.2013 und vom 18.07.2013 mit­
geteilt haben, wird auf der Ostseite des Baugrundstücks Badener Str. 57-63 ein
sog ... Langhaus" (zur Erläuterung: Es handelt sich hierbei um zwei Gebäude, die
mit einem Glastreppenhaus verbunden sind) mit 4 Geschossen und einem fünf­
ten, zurückgesetzten Dachgeschoss, welches weniger als die halbe Gebäudelän­
ge einnimmt, entstehen; auf der Westseite ist ein Gebäude (sog. .Punkthaus")
mit 5 Geschossen geplant, wobei das Dachgeschoss ebenfalls zurückgesetzt ist.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir hinsichtlich der weiteren
Vorhabenbeschreibung auf die detaillierten Ausführungen in unseren Schreiben
vom 03.05.2013 und vom 18.07.2013.

Für das umseitig genannte Bauvorhaben wurde der Stadtsiedlung Heilbronn
vom Regierungspräsidium Stuttgart im Januar 2014 die Baugenehmigung er­
teilt. Da mehrere Angrenzer des Baugrundstücks mit Rechtsmitteln gegen die
Zulassung des Bauvorhabens vorgingen, wurde die Baugenehmigung im ersten
Halbjahr 2014 sowohl vom Verwaltungsgericht Stuttgart als auch vom Petiti­
onsausschuss des Landtags BW überprüft. Rechtliche Beanstandungen ergaben
sich hierbei jedoch nicht.

Durch Herrn Oberbürgermeister Mergel konnte dennoch bewirkt werden, dass
in der Konkretisierung der Planung zugunsten der Angrenzer geringfügige Än­
derungen in Bezug auf die Baukörpermaße verwirklicht werden: Um die theo­
retisch zulässigen Höhenmaße des Bebauungsplans einzuhalten, wurden die
Gebäudehöhen auf der Nordseite der Gebäude um 0,35 m reduziert. Dies
kommt den nördlichen Angrenzern entgegen. Ferner wurde die Gebäudetiefe
des sog. "Punkthauses" zugunsten der westlichen Angrenzer um 0,30 m redu­
ziert. Die weiteren Maßänderungen im Bereich von -0,05 m bis +0,10 m gegen­
über der genehmigten Planung sind marginal.

Die Planmodifizierungen wurden sowohl mit der städtischen Baurechtsbehörde
als auch dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt. Eine Änderungsge­
nehmigung ist nach Mitteilung des,Regierungspräsidiums nicht erforderlich.

Wie uns die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH auf Anfrage mitteilte, wurden die
betroffenen Anwohner mit Schreiben vom 14.10.2014 über den Baubeginn in­
formiert. Für interessierte Anwohner fand zudem Anfang November ein Ge­
spräch in den Räumlichkeiten der Stadtsiedlung statt, in dem diesen der aktuel­
le Planungsstand nochmals erläutert wurde.

Ich hoffe, Ihre Fragen mit den O.g. Erläuterungen zufriedenstellend beantwortet
zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 27.10.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.126 * Wartberg-Panorama

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß insbesondere an Wochenenden auf dem Wartberg keine ausreichenden Parkplätze für Besucher vorhanden sind. Es entstehen dann sogar Probleme, verbunden mit Ärger an den Bushaltestellen. Dies alles mache keinen guten Eindruck auf Besucher der Stadt, die dort das Panorama "Heilbronn von oben" besichtigen wollen.
Vorgeschlagen wird, mehr Abstellfläche "unter Bäumen" zu schaffen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.11.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> das Amt für Straßenwesen wird gemeinsam mit der zuständigen Forstverwaltung eine Erweite­
rung der bestehenden Parkplatzkapazitäten prüfen. Parallel dazu wird eine Optimierung durch
Beschilderung der vorhandenen Parkplatzmöglichkeiten angestrebt.

In der Vergangenheit wurde bereits die Einrichtung von zusätzlichen Parkplätzen entlang der
Zufahrtsstraße geprüft und wegen der hohen Baukosten jedoch nicht weiterverfolgt.

Für Ihren Hinweis danken wir Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 21.10.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.125 * Verkehrschaos

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über
das Verkehrschaos, wie es auch in der Heilbronner Stimme vom 18.10.2014 auf Seite 31 beschrieben wurde und teilen dazu u.a. mit (wörtlich):
 

"... gut dass die HSt. am Samstag 18.10. dieses Verkehrschaos endlich zum Anlass für einen ausführlichen und auch kritischen  Bericht (etwas softig) genommen hat. Diese Kreuzung mit 2 Ampeln ist ein Meisterstück von Unfähigkiet der Verantwortlichen der Stadt. Die Folgen dieser Chaosplanung sind Beeinträchtigungen der Wirtschaft im Einzugsbereich.
 Wenn ein Laster der Teile zur AUDI vom Lager in den Böllinger Höfen  bringt, normal 30 - max. 40 min benötigt derzeit bis zu 90  min braucht und in Neckarsulm dann am Fertigungsband Teile nicht termingerecht ankommen, so wird sich dies die AUDI nicht auf Dauer gefallen lassen. Am Montag gab es im Werk deshalb einen Bandstillstand.
 Greifen Sie das Thema nochmals auf und verlangen von den Verantwortlichen (bis hinauf zu Landrat und OB) eine Erklärung wie so ein Chaos überhaupt entstehen kann. Die bisherigen Aussagen von Stadt HN und NSU sind jedenfalls als "Kanzleitrost" zu werten. Sie müssen hier "Roß und Reiter" nennen und an den Pranger stellen.
 Die Beschilderung vor der Sperrung der Austrasse in O'eisesheim ist auch ein Meisterstück von Unfähigkeit. Zuerst wird auf einem Hinweisschild die Zufahrt zur A 6 angezeigt. 30 m weiter folgt ein Hinweis , dass die Zufahrt zur Auto-Arena frei wäre.
 Nochmals 50 m weiter kommt dann ein Hinweisschild das die Sperrung der Austrasse und die Durchfahrt für Kfz. bis 7,5 to anzeigt. Die Linksabbiegerspur wurde aber bis wenige m vor der Kreuzung mit Warnbaken zugestellt.
 Mit welchem Erfolg ? Alle PKW und LKW fahren an der Kreuzung vorbei und belasten die Zufahrt zur Neckartalstrasse über die Zwei-Ampel-Kreuzung. ..."

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

20.11.2014

Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> bei der von Ihnen genannten Baustelle handelte es sich um die Neckargartacher Straße in
Obereisesheim. Zuständig für die Sperrung und die angebrachten Beschilderungen war die Stadt
Neckarsulm.

Wie Recherchen ergeben haben, hat die Stadt Neckarsulm ohne Information der Stadtverwal­
tung Heilbronn die Straße nach Obereisesheim gesperrt und Beschilderungen auf städtischem
Gebiet aufgestellt.

Nachdem massive Beschwerden beim Amt für Straßenwesen telefonisch eingingen, wurde die
Verkehrssituation vor Ort geprüft und festgestellt, dass durch die Sperrung der Neckargartacher
Straße in Obereisesheim der Knoten Wimpfener Straße/Neckanalstraße total überlastet wurde.

Das Amt für Straßenwesen hat daraufhin unverzüglich die Verantwortlichen der Stadt
Neckarsulm um Stellungnahme gebeten. Wie dem Amt für Straßenwesen mitgeteilt wurde,
handelte es sich um eine Notmaßnahme am Kanal der Obereisesheimer Straße, der nach Aus­
kunft der Stadtverwaltung Neckarsulm einzustürzen drohte. Wir haben die Stadt Neckarsulm
aufgefordert, die Baumaßnahme nach entsprechender Reparatur zügig zu beenden und auch
bei Notmaßnahmen mit Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit rechtzeitig vor Beginn von
Maßnahmen, die sich auf das überörtliche Straßennetz auswirken, die Stadt Heilbronn zu in­
formieren und Beschilderungen abzustimmen.

Nachdem bereits die Straße in Bad Wimpfen wegen der Brückenbauarbeiten der DB gesperrt
und der Umleitungsverkehr über die K 9560 zur Neckartalstraße geleitet wurde, kam dann die
Stadt Neckarsulm mit der Sperrung der Neckargartacher Straße hinzu. Das Verkehrsaufkommen
am Anschluss Wimpfener Straße/Neckartalstraße war dadurch so groß, dass dies zu massiven
Verkehrsbehinderungen geführt hatte.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Themas Bender

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am  21.10.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.124 *Gelbe Säcke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß in der Pfizerstraße Gelbe Säcke, die am Freitag entsorgt werden sollten, noch immer nicht abgeholt sind.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am  21.10.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.123 *Reinigung SLK-Gesundbrunnen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, wie von Patienten berichtet wird, daß in der SLK-Klinik Gesundbrunnen in der Regel "auf Sicht" gereinigt wird?
2. Wenn ja:
    a) wie wird dies begründet?
    b) Wenn ja: entspricht dies den Hygienevorschriften?
3. Wird dies in anderen SLK-Kliniken genauso gehandhabt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.11.2014

9.12.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> in o. g. Anfrage haben Sie folgende Frage gestellt:

1. Trifft es zu, wie von Patienten berichtet wird, dass in der SLK-Klinik Gesundbrunnen in der Regel "auf Sicht" gereinigt wird?

2. Wenn ja: a) wie wird dies begründet?

b) Entspricht dies den Hygienevorschriften?

3. Wird dies in anderen SLK-Kliniken genauso gehandhabt?

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Ihre Anfrage wurde an die SLK-Kliniken mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Diese haben Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

"Die Aussage zu 1. trifft nicht zu. Für alle Standorte der SLK-Kliniken gibt es ein Reinigungskonzept.

Dieses ist für die einzelnen Bereiche und Räumlichkeiten auf die jeweiligen hygienischen Anforderungen angepasst."

Mit freundlichen Grüßen

Bergötz

Stabsstelle Strategie


Replik dazu:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unsere Fragen
 

1. Trifft es zu, wie von Patienten berichtet wird, dass in der SLK-Klinik Gesundbrunnen in der Regel "auf Sicht" gereinigt wird?

2. Wenn ja: a) wie wird dies begründet?

b) Entspricht dies den Hygienevorschriften?

3. Wird dies in anderen SLK-Kliniken genauso gehandhabt?

nahm die Verwaltung wie folgt Stellung ohne weitere Erläuterung wie folgt Stellung:

Ihre Anfrage wurde an die SLK-Kliniken mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Diese haben Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

"Die Aussage zu 1. trifft nicht zu. Für alle Standorte der SLK-Kliniken gibt es ein Reinigungskonzept. Dieses ist für die einzelnen Bereiche und Räumlichkeiten auf die jeweiligen hygienischen Anforderungen angepasst."
 

Sie gestatten die Nachfrage:
 

Aus der wohl bewußt wenig aussagekräftig gehaltenen Beantwortung ergibt sich, daß es offenbar doch unterschiedliche Reinigungsanweisungen für einzelne Bereiche gibt. Deshalb die folgenden Fragen:
 

1. Was beinhaltet das Reinigungskonzept;
2. auf welche Vorschriften gründen sich die einzelnen Maßnahmen;
3. wer übt die Kontrolle über die Einhaltung aus und kann darüber unabhängig Auskunft erteilen?


Erneute Antwort:

<*>
in o. g. Anfrage haben Sie folgenden Frage gestellt:

1. Was beinhaltet das Reinigungskonzept
2. Auf welche Vorschriften gründen sich die einzelnen Maßnahmen
3. Wer übt die Kontrolle über die Einhaltung aus und kann darüber unabhängig Auskunft erteilen

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Ihre Anfrage wurde an die SLK-Kliniken mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Diese haben Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:

"Im Reinigungskonzept sind alle Räume eines Krankenhauses zu Raumgruppen zusammengefasst [rd. 60 Raumgruppen am Klinikum am Gesundbrunnen). Die Zuordnung erfolgt gemäß den hygienischen Anforderungen, die beispielsweise für ein Verwaltungsbüro anders sind als für den OP. Zudem sind im Reinigungskonzept rund 80 Reinigungsleistungen definiert (z. B. "Fensterbänke feuchtreinigen"). Für jede Raumgruppe ist im Reinigungskonzept definiert, welche Reinigungsleistungen in welchen Intervallen durchgeführt werden."

 

Zu Frage 2 und 3:

"Das Reinigungskonzept ist mit dem Institut für Infektionsprävention und Klinikhygiene der Regionalen Gesundheitsholding Heilbronn-Franken abgestimmt und beruht auf dessen Reinigungs- und Desinfektionsplänen unter Beachtung der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO). Kontrollen werden regelmäßig durch die zuständige Bereichsleitung zusammen mit Hygienefachkräften durchgeführt."

Mit freundlichen Grüßen

Bergötz

Stabsstelle Strategie


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 5.10.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.122 * Zustellung der Stadtzeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über fehlende Zustellung der Stadtzeitung. Bei einer spontanen Diskussion an unserem Infostand vom gestrigen Samstag stellte sich heraus, daß das Amtsblatt, das als "Stadtzeitung" von der Stadt Heilbronn für alle Haushalte ausgegeben wird, nicht in allen Haushalten zur Verteilung kommt.
Die betreffenden Bürger bestätigten dies für ihre Haushalte in der Bachstraße, die Frankenbacher Straße und die Nordbergstraße.
Zum Teil ist die Existenz der "Stadtzeitung" unbekannt, die Haushalte beziehen auch keine "Heilbronner Stimme".  Es ist davon auszugehen, daß dies auch in anderen Straßen der Stadt der Fall ist.
Vermutet wurde, daß wegen Aufklebern wie "keine Werbung" bequemerweise auch keine Stadtzeitung zugestellt werde. Demgegenüber werde aber bei anderen, die auch diese Aufkleber hätten, die abonnierte Heilbronner Stimme zugestellt. 

Wir fragen dazu an, wie bisher die ordnungsgemäße Zustellung der von der Stadt Heilbronn bezahlten Unterrichtung aller gleich zu behandelnden Bürger kontrolliert wurde, wie hoch die bestellt und bezahlte, die gedruckte und die tatsächlich zur Verteilung gekommene Auflage jeweils ist.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.11.2014

Antwort: könnte besser sein

<*> Sie hatten die Anfrage gestellt, wie die Stadt Heilbronn sicherstellt, dass die "Heilbronner Stadtzeitung" alle Haushalte erreicht.

Dazu nimmt die Stabsstelle Pressestelle wie folgt Stellung:

Die "Heilbronner Stadtzeitung" erscheint seit 1999 alle 14 Tage und wird von der Pressestelle redigiert. Die technische Abwicklung wie Druck und Vertrieb wird vom Medienunternehmen Heilbronner Stimme bzw. der Tochtergesellschaft Delta Medien Service GmbH geleistet. Die Verteilung der Stadtzeitung erfolgt über zwei Wege:
- Abonnenten der "Heilbronner Stimme" erhalten die Stadtzeitung als Beilage zu ihrer Tageszeitung ins Haus geliefert.
- Nicht-Abonnenten der "Heilbronner Stimme" erhalten die Stadtzeitung als separate Wurfsendung in ihren Briefkasten.
Auf diese Weise wird nahezu die gesamte Auflage von 53 000 Stück verteilt, eine geringe Anzahl liegt auch im Rathaus, in der Stadtbibliothek und an anderen öffentlichen Orten aus.

Auch nach knapp 16-jährigem Erscheinen hat  es noch nie Beschwerden gegeben, die Stadtzeitung würde der "Heilbronner Stimme" als Beilage fehlen.

Tatsächlich gibt es gelegentliche Beschwerden von Nicht-Abonnenten, sie hätten die Stadtzeitung nicht bekommen. In solchen Fällen gibt die Pressestelle die Adressen an die Vertriebsabteilung der "Heilbronner Stimme" weiter, die diesen Beschwerden nachgeht. Nach Angaben des Medienhauses wird ab zwei Beschwerden in einem Gebiet ein Gespräch mit dem jeweiligen Zusteller geführt.

Darüber hinaus hat die Pressestelle bereits mehrfach Umfragen bei städtischen Mitarbeitern gemacht, ob die Stadtzeitung bei ihnen ankommt.  Auch diesen Beschwerden geht die Pressestelle konsequent nach.

Insgesamt erscheint der Pressestelle die Anzahl der Beschwerden im Vergleich zur Auflage eher gering zu sein.

Das Medienhaus Heilbronner Stimme hat angekündigt, ab Dezember Änderungen beim Vertrieb vorzunehmen, auch um eine Verbesserung der Vertriebsqualität zu erreichen. Die Pressestelle wird Anfang kommenden Jahres eine Umfrage bei städtischen Mitarbeitern zur Überprüfung machen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Britzke
Leiter der Stabsstelle Pressestelle


Replik dazu:

 

Vielen Dank Herr Britzke,

es geht aber nicht darum, ob sie als Beilage der Heilbronner Stimme zugestellt wird, sondern ob sie an alle Heilbronner Haushalte verteilt wird. Das ist nämlich Vertragsinhalt.
Es kann sich auch niemand beschweren, der von der Existenz garnichts weiß.
Wir haben nämlich feststellen müssen, daß genau das der Fall ist..
Diese behelfen sich inzwischen auf unseren Hinweis über den Zugang im Internet.


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 5.10.2014

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.121 *Anwohnerparkzonen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut heftig darüber, daß insbesondere "Freitags zu Moscheezeiten" offenbar keine erkennbaren Kontrollen der in im Nordviertel im Umkreis der in der Weinsberger Straße befindlichen Moschee stattfindet. Vermutet wird ein stillschweigendes Dulden zu Lasten der Anwohner, die dafür Gebühren bezahlen müssten.
So  seien als weitere Steigerung am Freitag, dem 3. Oktober ganztägig Parkplätze von Nichtanwohnern belegt gewesen.  Wörtlich:
"... bzgl. Parkplätze hat sich die Situation für gebührenzahlende Anwohner in der sog. Nordstadt ins unglaublich Unerträgliche gesteigert. ... Heute, Fr, 03.10.14 ist DAS GANZE VIERTEL, z.T. in 2-er Reihen zugeparkt, jede Menge Fremdparker, Indurstriefahrzeuge (Kleintransporter) etc. sind darunter, zahlreiche Anwohnerfahrzeuge stehen - in die Not getrieben - in der zur Illegalität gemachten Nachbarzone. Die zynische Abhilfe der Stadtverwaltung besteht dann im Bestrafen dieser schon doppelt gestraften gebührenzahlenden Anwohner durch weitere gebührenpflichtige Verwarnungen. ..."
Man selbst habe Angst, sich mit den Falschparkern auseinanderzusetzen, da man dann übel beschimpft ("Nazihure" etc.) und bedroht würde.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.10.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre Schilderung der Parksituation im Bereich nördlich der Weinsberger Straße. In der Vergangenheit hatten Sie bereits wiederholt auf Parkverstöße hingewiesen.

Daraufhin hatten wir verstärkte Kontrollen des Ruhenden Verkehrs in diesem Gebiet zugesagt
und auch durchgeführt.

Bei diesen Kontrollen werden -entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz- selbstverständlich alle verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge nach gleichen Maßstäben
kontrolliert.

Ein ausgestellter Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Falschparken.

Die islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland veranstalten jedes Jahr am 3. Oktober
den bundesweiten "Tag der offenen Moschee".

Aufgrund dieser Veranstaltung war die Parksituation an diesem Freitag, den 3. Oktober 2014 atypisch.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 2.10.2014

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.120 * Kolpingstraße

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

A. Welche Stellungnahme gibt sie zum Inhalt eines Schreibens vom 15.9.2014 des Vorsitzenden des Sontheimer Kommunalpolitischen Arbeitskreises ab, den dieser  an die Mitglieder des Gemeinderates auf Bitten aller Sontheimer Apotheken gesandt hat, in dem es zur beantragten Änderung des Bebauungsplanes 48A110 durch den neuen Plan 48A111 heißt: 

"...nachdem alle Sontheimer Apotheken mich gebeten haben, mich für die Beibehaltung des alten Bebauungsplanes einzusetzen und insbesondere bei dem neuen Bebauungsplan den Bau und Betrieb einer zusätzlichen Apotheke in Sontheim zu vermeiden, mache ich das hiermit mit der Bitte an Sie, insbesondere den Bau und Betrieb einer neuen Apotheke nicht zuzulassen!
Den in dem als Kopie beigefügten Einspruch vorgetragenen Argumenten kann ich mich vollinhaltlich anschließen.
Eine neue - zusätzliche - Apotheke würde Sontheim und der Sontheimer Bürgerschaft nicht zum Vorteil gereichen, sondern würde offensichtlich eher das Gegenteil bewirken.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und hoffe auf eine klare Entscheidung. ..."

In einem weiteren Schreiben aus Apothekenkreisen heißt es zum gleichen Sachverhalt: 

"...hiermit erheben wir Einspruch gegen die lt. Bekanntmachung der Stadt HN im Amtsblatt vom 07. August 2014 vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes, weil insbesondere die Begründung des Büros stadtconcept aus Landau nicht stichhaltig ist. Der derzeitige Bebauungsplan stellt fest, dass eine Apotheke unzulässig und nicht genehmigungsfähig ist. Dies ist vernünftig und richtig, weil das vorgesehene "Einzugsgebiet" der geplanten Apotheke jetzt schon überversorgt ist und die laut LAV (Landesapothekerverein) erforderliche Einwohnerzahl pro Apotheke jetzt schon unterschritten ist.
Deutlich wir dies u.a. durch folgende Zahlen: Im Landesdurchschnitt versorgt 1 Apotheke ca. 3.980 Einwohner, in Sontheim sind es jetzt schon nur ca. 2.850 EW pro Apotheke! Es besteht also jetzt schon eine massive Überversorgung, was andererseits gleichzeitig die bestehenden Sontheimer Apotheken in existenzielle Schwierigkeiten bringt.

Die durch die Errichtung eines neuen Gebäudes ggf. erwünschte städtebauliche Aufwertung ist auch ohne Apotheke gewährleistet.
Insofern ist eine Änderung des Bebauungsplanes, welche den Betrieb einer Apotheke erlauben würde, nicht im öffentlichen Interesse. .
Im Gegenteil wäre zu befürchten, dass die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten durch öffentliche Apotheken verschlechtert würde, weil bestehende Apotheken in Ihrer Existenz durch Verdrängungswettbewerb gefährdet würden. ..."

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

B. Wird durch die von der Stadtverwaltung geplanten Maßnahme die Schließung anderer Apotheken in Kauf genommen und dadurch die wohnortnahe Gesundheitsvorsorge und Selbstbesorgung von Medikamenten insbesondere der weniger mobilen älteren Mitbürgern gefährdet? 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.11.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> wegen der verkehrsgünstigen Lage besteht Interesse, ein Ärztezentrum mit integrierter Apotheke an dem o.a. Standort anzusiedeln. Unter dem Gesichtspunkt, dass das schon vorhandene Nahversorgungszentrum sinnvoll ergänzt werden könnte, wurde die Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan-Entwurf 48A/11 "Kolpinqstraße 120" im Sinne einer Feindifferenzierung sinnvoll geändert.

Im Rahmen der Offenlegung des Entwurfes gingen drei Stellungnahmen zur geplanten Zulässigkeit von "Apotheken" ein. In den Stellungnahmen wird befürchtet, dass eine weitere Apotheke im Stadtteil Sontheim die Existenz vorhandener Apotheken gefährden würde.

Ob sich eine Apotheke an dieser Stelle ansiedelt, unterliegt der freien Entscheidung des Apothekers. Dieser wird sich überlegen, ob ihm an dieser Stelle ein auskömmliches Betreiben seiner Apotheke möglich sein wird. Eine Konzessionierung für Apotheken besteht schon seit Jahrzehnten nicht mehr.


Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird durch Beauftragung eines Marktforschungsunternehmens geprüft. ob und in welchem Ausmaß die vorhandenen Apotheken bei einer Realisierung der Planung betroffen sein können. Die Ergebnisse der Prüfung sowie einen Abwägungs- und Entscheidungsvorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen der Gemeinderatsdrucksache zum Satzungsbeschluss vorgelegt. Die Entscheidung über die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplans wird somit selbstverständlich beim Gemeinderat liegen.

Mit freundlichen Grüßen

De Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 2.20.2014

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.119 * Dammrealschule

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

A. Welche Stellungnahme sie zum Inhalt eines Schreibens des Kollegiums der Dammrealschule an die Mitglieder des Gemeinderates vom 30.9.2014 abgibt, in dem es heißt:

"...mit Sorge über die derzeitige bauliche und räumliche Situation an der Dammrealschule wenden wir uns an Sie.
Im Jahre 2008 feierten die Dammgrundschule und die Damrnrealschule das hundertjährige Bestehen des Gebäudes unserer bei den Schulen. Die Dammrealschule gehört mit ihrer
Geschichte somit zu den traditionsreichsten Gebäuden unserer Stadt.
Wie Ihnen bekannt ist, lernen, lehren und arbeiten Schüler, Lehrer, ein Hausmeister sowie 2 Schulsekretärinnen und 2 Schulsozialarbeiterinnen seit September 2012 im Schulgebäude auf
einer Baustelle. Wir (Schüler, Eltern, Lehrer sowie Angestellte im Haus) ertrugen diesen Zustand die letzten zwei Jahre mit Geduld und Verständnis, in der Annahme, dass schnelle
und sichere Lösungen am Ende stünden. Mit großer Erleichterung nahmen wir im Sommer 2014 den Weg der großen Containerlösung für Grund- und Realschule auf.
Der derzeitige veränderte Status in Form einer partiellen Auslagerung der Grund- und Realschule jedoch, erscheint uns aus Sicherheits- und Chancengleichheitsgründen als nicht
mehr tragbar, da bei einer Auslagerung der einen Schule (Grundschule), die Realschule weiterhin für längere Zeit zum Lernen und Lehren auf der benannten Baustelle - in letztlich
nicht vollständig gesicherten Gebäude mit ungewisser Deckenstruktur - gezwungen wird.
Daher sehen wir uns in der Pflicht, Sie schriftlich über die Lern-, Lehr- und Arbeitsumstände an unserer Schule zu informieren:

1. Wir haben Angst vor dem Einsturz der Decken und (wie bereits geschehen) herunterfallenden Deckenpartikeln, da der statische Zustand fraglich und nur teilweise
gesichert ist.

2. Wir haben Sorge, wie sich die Decken im Brandfall in ihrer Stabilität verhalten.

3. Die Lärmbelastung einer Baustelle im Gebäude ist für Arbeitnehmer und vor allem Schüler, die hier ihren Abschluss absolvieren sollen, nicht mehr tragbar.
• Die gesetzlich festgelegte Chancengleichheit wird nicht gewährleistet!
• Wir wollen verantwortungsbewusst Lebenschancen ermöglichen.

4. Der im Gebäude befindliche Baustaub macht Lehrern und Schülern schon jetzt gesundheitlich zu schaffen.

5. Es bestehen gravierende Sicherheitsmängel im Bauprozess, die besonders unsere jüngeren Schüler gefährden.
• z.B. unbewacht herumliegende Arbeitsgeräte, herunterhängende ungesicherte Elektrokabel in den Schulfluren- und Klassenräumen

6. Die Außenwirkung und das Image unserer Schule leidet!
• potenzielle neue Schüler, Eltern und Kollegen sowie externe Partner als potenzielle Arbeitgeber unserer abgehenden Schüler sehen nicht zuerst die exzellente Arbeit
an dieser Schule sondern die Baustelle

7. Eine Schülergeneration verbringt ihre Lehr- und Lebenszeit auf einer Baustelle.

Aus den genannten Sicherheits- und Chancengleichheitsgründen
- können wir diesen Zustand, basierend auf unserem Berufsethos, nicht länger verantworten und
- können dies nicht weiter gegenüber Schülern und Eltern mit gutem Gewissen rechtfertigen.

Wir können uns mit der vorgeschlagenen partiellen Auslagerung nicht zufrieden geben und fordern eine schnelle Abwicklung der Bauangelegenheit mit einer großen
Containerlösung für Grund- und Realschule.
..."

B. In welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt?
C. Fehlen dazu Mittel im Haushalt der Stadt und wie wird dem ggf. abgeholfen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.10.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage vom 09.10.2014, nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu A.: Prinzipiell ist anzumerken, dass die gesamte Projektierung sowohl im planerischen wie
auch in der Bauausführung in enger Abstimmung mit den beiden Schulen erfolgte. Aus
Sicht der Verwaltung war die bisherige Zusammenarbeit mit allen Planungsbeteiligten
und auch den Nutzern sehr konstruktiv und kooperativ. Dies möchte die Bauverwaltung
so weiterführen und seien sie versichert, dass wir die Belastungen für die Schulen im
Rahmen des Machbaren zu minimieren versuchen.

Zu den einzelnen Fragen der Schulen:

Zu 1.: Die Bauverwaltung hat. nachdem konstruktive Mängel an den Decken festgestellt wur­
den, die Decken punktuell geöffnet und auf ihr Tragfähigkeit hin überprüfen lassen.
Das hiermit beauftragte Ingenieurbüro hat im Ergebnis die Tragfähigkeit der Decken
bestätigt.

Zu 2.: Durch den Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage im Zuge der Sanierungs­
maßnahmen ist auch mit der derzeit vorhandenen Feuerwiderstandsklasse der Decken
eine schnelle Alarmierung und sichere Evakuierung im Brandfall möglich.

Zu 3.: Durch die Splittung der Baumaßnahme und Stellung von zusätzlichen Containern ist es
möglich, nur im freigeräumten Teil der Schule zu sanieren. Im weiter genutzten Gebäu­
detrakt finden keine Bautätigkeiten statt. Lärm und Staub entstehen daher nur im nicht
genutzten Gebäudeteil. Unabhängig davon wird versucht, besonders Lärm- und Staub­
intensive Bautätigkeiten in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen.

Zu 4.: Wie in Punkt 3 dargestellt. werden Baustellen und Schulzugänge strikt voneinander
getrennt, so dass Überschneidungen auszuschließen sind.

Zu 5.: Um sicherheitstechnische Mängel während der Bauzeit auszuschließen, wurde ein
Gesundheits- und Sicherheitskoordinator mit der Aufsicht über die Baustelle beauftragt.

Zu 6.: Es ist während der Bauzeit mit Einschränkungen zu rechnen. Nur, eine Alternative zum
jetzigen Vorgehen ist aus Sicht aller fachlich Beteiligten nicht gegeben. Es bleibt die
Aussicht auf sanierte und verbesserte Unterrichtsräumlichkeiten mit dem damit verbun­
den Imagegewinn.

Zu 7.: siehe 6.

Der Gemeinderat hat am 14.10.2014 den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg mit einer
partiellen Auslagerung der Schulen zugestimmt. Dies vor dem Hintergrund, dass es bautechnisch
und ökonomisch gesehen keine tragbare Alternative gibt.

Zu B: Wie zuvor dargestellt ist das derzeitige Vorgehen alternativlos.

Zu C: Die Mittelbereitstellung zur Durchführung der Maßnahme entsprechend der Gemeinde
ratsdruckssache Nr. 254 ist im aktuellen Haushalt sowie im Entwurf zum Haushalt
2015/16 abgebildet.

Freundliche Grüße

 

Johannes Straub
Hochbauamt
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz  

abgesandt am 2.10.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

und das Landratsamt Heilbronn

 

14.118 *Verschärfte Parkprobleme

Sehr geehrte Damen und Herren,

Welche Stellungnahme geben Stadt- und Landkreisverwaltung dazu ab:

1. Bürger beklagen sich darüber, daß es im Wohngebiet Haselter, verursacht durch das dortige Berufsschulzentrum, vornehmlich zu Wochenbeginn zu immer schärferen Parkproblemen insbesondere in den Straßen "Im Längelter", "Im Haselter" und Leibnizstraße komme.
Teilweise könnten zwei entgegen kommende Fahrzeuge nicht aneinander vorbei fahren. Anwohner und deren Besucher fänden selbst keine Parkplätze mehr vor.
Der Landkreis trage sein Unvermögen, für Abhilfe zu sorgen, auf dem Rücken der Schüler aus und die Stadt Heilbronn verdiene an dieser "win-win-Situation" auch noch kräftig daran.
Man begünstige sich also gegenseitig zu Lasten junger Bürger und nutze die für diese unausweichliche Schulpflicht zu ihrem Vorteil aus.
Dies korrespondiere auch mit der "unwürdigen" und diskriminierenden Behandlung der Schüler, die man zwar auf den ÖPNV verweisen möchte, ihnen aber den Transport (wörtlich: "Viehtransport") in überbelegten Bussen und Bahnen zumute.
Außerdem sei nicht aus allen Bereichen des Landkreises eine zumutbare ÖPNV-Verbindung vorhanden.

2. Welche Stellplatzverpflichtungen bestehen für das Berufsschulzentrum und wie werden diese  erfüllt?

3. Was wird unternommen, um auf dem dafür ausreichenden Gelände des Berufsschulzentrums ein weiteres Parkdeck zu errichten?

4. Kommt der Landkreis als Verursacher der Mißstände für die sich daraus ergebenden Folgen ("Strafzettel") der davon betroffenen Schulpflichtigen auf?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.10.2014

29.10.2014

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> der Landkreis Heilbronn erfüllt die baurechtlichen Vorgaben der Stellplatzverordnung, es werden mehr Parkplätze vorgehalten wie gesetzlich vorgeschrieben sind.

 Mit dem Ordnungsamt der Stadt Heilbronn sind wir im Gespräch. Wir werden bei der Stadt anregen, in dem betroffenen Bereich eine Verkehrsschau durchzuführen.

 Beide im Berufsschulzentrum ansässigen Schulen kommunizieren die Problematik in den Klassen und über die Schülermitverwaltung. Auf die Einhaltung der Verkehrsvorschriften wird eindringlich hingewiesen. Die Schulen achten auf eine gleichmäßige Stundenverteilung um keine Stoßzeiten zu produzieren. Bei der samstäglichen Schulnutzung haben wir die Zahl der belegten Klassenräume reduziert um ein hohes PKW-Aufkommen zu vermeiden.

Was Parkverstöße anbelangt sind die Verkehrsteilnehmer grundsätzlich verpflichtet, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Wird dagegen verstoßen trägt der Fahrzeuglenker die Konsequenzen.

Wir werden das Mail auch an den HNV weiterleiten und überprüfen lassen, ob Verbesserungen bei der Schülerbeförderung möglich sind.  

 

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Dankel
Landreis Heilbronn


Replik dazu:

<*>
verzeihen Sie, aber genau diese Antwort haben wir erwartet: Statt dem Problem abzuhelfen , wird schön auf die Opfer einer verfehlten Verkehrs- und Bauplanung abgeschoben - weil man sich ja nicht am realen Bedarf, sondern an den hier eindeutig am untersten Fixpunkt der bürgerunfreundlichen bürokratisch ausgelegten Vorschriften orientiert . Einfach praktisch, denn so kann man auch noch ein Zusatzgeschäft mit den dieser Praxis hilflos ausgelieferten Schülern machen. Es geht ja auch nur zu Lasten der Anwohnerschaft. Es geht hier auch nicht um die Stoßzeiten, sondern in erster Linie um die Parkplatzprobleme, die sich - wie Sie doch wissen müßten - mit der Schülerbeförderung durch den HNV auf Grund der Sachlage garnicht ändern kann.  Der Landkreis ist Verursacher, nicht die gesetzlich zum Schulgang verpflichteten Schüler. 


<*> besten Dank für Ihre Hinweise zur Parksituation im Bereich des Berufsschulzentrums.
Zu den Fragen der Stellplatzverpflichtung für das Berufsschulzentrum, der ÖPNV- Verbin­
dung, der Errichtung eines weiteren Parkdecks sowie einer möglichen Verantwortung des
Landkreises für Parkverstöße von Schulpflichtigen hat Ihnen die Landkreisverwaltung bereits
mit E-Mail vom 10.10.2014 geantwortet. Ergänzend hierzu können wir Ihnen aus Sicht des
für Kontrollen des Ruhenden Verkehrs zuständigen Ordnungsamtes Folgendes mitteilen:

Der Städtische Vollzugsdienst hat in diesem Jahr im Umfeld des Berufsschulzentrums bereits
109 Kontrollen des Ruhenden Verkehrs zu verschiedenen Schulzeiten durchgeführt. Hierbei
mussten zahlreiche gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt werden. Oftmals wurde
unmittelbar im Einmündungsbereich verkehrswidrig geparkt was aus Verkehrssicherheits­
gründen nicht toleriert werden kann. Die Kontrollen werden im Rahmen der personellen
Möglichkeiten fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 2.10.2014

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.117 * Feuerwehr-Vergleich II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

mit Eingang 6.5.2014 teilte uns auf Anfrage vom 15.4.2014 die Stadtverwaltung zum in der

Stimme vom 14.4.2014 bekannt gewordenen angestrebten Vergleich im "Überstundenstreit" mit Feuerwehrbeamten mit, daß sich 

die Stadtverwaltung dazu entschlossen habe, "den betroffenen aktiven Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein Vergleichsangebot zu machen. Dieses wurde zwischenzeitlich vorab mit dem Personalrat der Feuerwehr erörtert. Grundsätzlich han­delt es sich um ein laufendes Verfahren. Derzeit bleibt abzuwarten, ob eine einvernehmliche
Lösung mit den betroffenen Feuerwehrbeamten möglich ist" etc.pp.

Dazu fragen wir an, was die Erörterung mit dem Personalrat der Feuerwehr inzwischen ergeben hat, wie der aktuelle Stand des vor einem halben Jahr angekündigten Vergleichs und der weitere Fortgang ist.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.10.2014

Antwort: könnte besser sein

<*> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 02. Oktober 2014 zum Feuerwehr-Vergleich. Sie verweisen hierbei zunächst auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 15.04.2014.

Dazu fragen Sie an, „was die Erörterung mit dem Personalrat der Feuerwehr inzwischen ergeben hat,wie der aktuelle Stand des vor einem halben Jahr angekündigten Vergleichs und der weitere Fortgang ist.

Hierzu geben wir folgende Stellungnahme ab:

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir zunächst auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 15.04.2014 mit Schreiben vom 05.05.2014. Die Stadt befindet sich weiterhin in Vergleichsverhandlungen mit den betroffenen aktiven Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst, dem Personalrat der Feuerwehr und deren rechtlichen Vertretern.

Die Angelegenheit wurde vorab mit dem Personalrat der Feuerwehr erörtert. Das städtische Vergleichsangebot ging auf die Jahre 2009 bis 2011 im Umfang von 2 Wochenstunden ein.

Die Erörterung hat zunächst ergeben, dass die Vorstellungen über eine einvernehmliche Einigung noch deutlich auseinander lagen.

Am 25.08.2014 hat der rechtliche Vertreter der Feuerwehrbeamten seinerseits ein Vergleichsangebot unterbreitet, über das Ende Oktober verhandelt wird.

Weiterhin handelt es sich um ein laufendes Verfahren, dessen Inhalt im Sinne einer  einvernehmlichen Lösung zunächst nicht öffentlich verhandelt werden soll. Die Verwaltung ist an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ulrich Waldbüßer

Organisationsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadt- und Bezirksbeiräte Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz  

abgesandt am 29.9.2014

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.116 * Moschee-Niederlassung der staatlichen türkischen Religionsbehörde

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Inhalt des Artikels "Architekt aus Österreich baut Moschee" in der Heilbronner Stimme zum Bau einer örtlichen Niederlassung in Form einer Moschee mit Ladenzentrum der staatlichen türkischen Religionsbehörde DITIB vom 23.9.2014 ab?

2. a) Wie verträgt sich die Teilnahme des Heilbronner Baubürgermeisters mit der seinem Amt gebotenen Neutralitätspflicht an dem dafür abgehaltenen "Architektenwettbewerb"?
b) Seit wann ist der "frühere Chef des Heilbronner Hochbauamtes, der Architekt Dirk Vogel" als "Ratgeber und Begleiter" am Projekt beteiligt?
c) Gibt es weitere Amtsträger der Stadtverwaltung Heilbronn, die an dem Projekt mitwirken?

3. a) Was hat ihn im Namen der Stadtverwaltung veranlaßt, die ursprüngliche und nicht widersprochene, am 20.7.2012 in der Heilbronner Stimme wiedergegebene Stellungnahme, die Stadtverwaltung Heilbronn bevorzuge einen Bau ohne Minarett jetzt zu ändern und doch ein Minarett zu befürworten, das laut einem Zitat des türkischen Staatspräsident Erdogan ein Bajonett-Symbol fungiert?
*

b) Wie verträgt sich die Aussage des Oberbürgermeisters auf diesbezügliche Nachfrage von Stadtrat Alfred Dagenbach in der Sitzung des Gemeinderates vom 25.9.2015, man sei an früher gemachte Aussagen nicht gebunden, mit der Pflicht zum verläßlichen, wahren, klaren und nachvollziehbaren Verwaltungshandeln?

4. Weshalb wurde bisher dieses von Seiten der Stadtverwaltung unbestrittene als städtebaulich wichtig eingestufte und offensichtlich protegierte Projekt am Gemeinderat vorbei behandelt, insbesondere, nachdem man laut "stimmt" v. 19.7.2012 eine Bürgerbefragung zum Moscheebau, laut "Hajek und Altuntas mit dem Verweis auf parlamentarische Demokratie und gewählte Vertreter der Bevölkerung" abgelehnt wird?
Wertlose Aussagen, wie daß Ditib-Vertreter Gespräche mit allen Fraktionen führen wollten, sind dazu irrelevant.

5. Mit welchen Mitgliedern des Gemeinderates wurden - ggf. in Geheimsitzungen mit Mitgliedern des Ältestenrates - "von Anfang an die Pläne offen kommuniziert, der Gemeinderat, die Verwaltung und weitere Gremien mit einbezogen und immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass etwa die Dominanz der Kilianskirche nicht betroffen sein werde, dass man ein Gotteshaus wolle, das auch eine städtebauliche Bereicherung sein solle...", wie die RNZ vom 24.9.2014 berichtet?

6. Wann kommt das Vorhaben in den Gemeinderat?

7. Welche Bestimmungen des gültigen Bebauungsplans liegen der Planung zugrunde, welche Befreiungen sind vorgesehen bzw. wird dazu ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet?

8. Welche Grenzabstände sind einzuhalten?
9. a) Mit wievielen Besuchern der Moschee wird zu Gebetszeiten maximal gerechnet,
b) wie viele Stellplätze sind für die avisierte Zahl auf Grund welcher Vorschriften vorgesehen,
c) wo werden diese errichtet und wie erfolgt die Zu- und Abfahrt,
d) werden weiterhin die angrenzenden Anwohnerparkzonen dazu widerrechtlich beansprucht?
 
10. Wie korrespondiert die avisierte Ladenfläche des Einkaufszentrums mit dem Zentrenkonzept, wird in der Auslegung in ähnlicher Weise großzügig verfahren wie im Bereich Schaeuffelen-/Paulinenstraße?
 

* "Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel
sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette,
die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten." - Tayyip
Erdogan, 6. Dezember 1997, auf einer Wahlveranstaltung; zitiert nach dem
Dichter Ziya Gökalp
 

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.10.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> Ihre Anfrage vom 29.09.2014 möchten wir wie folgt beantworten:

zu 1):

Der Zeitungsbericht gibt das Ergebnis des durchgeführten Architektenwettbewerbes wieder und
beschreibt wertneutral den ausgewählten Entwurf. Es handelt sich dabei um ein übliches Vorgehen.

zu 2a):

Herr Bürgermeister Hajek hat im Rahmen seiner Amtspflicht seine Preisrichtertätigkeit ausgeübt. Dies ist bei Architektenwettbewerben eine übliche Vorgehensweise (Wettbewerb herbststr./Lerchenstr., Wettbewerb experimenta II uva.)

zu 2b):

Das ist der Verwaltung nicht bekannt.

zu 2c):

Im Rahmen seiner Amtspflichten hat Herr Dr. Böhmer an der Preisgerichtssitzung teilgenommen. Frau Keicher von der Stabsstelle Partizipation und Integration war beratendes Mitglied.

zu 3a):

Die Stadtverwaltung hat sich immer gegen den Bau eines Minarettes in traditionellem Sinn
ausgesprochen; die Auslobung zum Wettbewerb trifft hierzu eine klare Aussage: "Kein freistehendes Minarett am Standort Weinsberger Straße, sondern Moschee mit integriertem Hochpunkt als symbolisches Minarett, das sich aus der Architekturform entwickelt".

zu 3b):

Herr Oberbürgermeister Mergel erklärte in der Gemeinderatssitzung vom 25. September 2014,
dass er sich nicht an von Dritten geäußerten Positionen gebunden fühle.
***

zu 4):

Das Projekt wurde nach dem Gleichheitsgrundsatz behandelt, wie alle anderen private Objekte
auch. Eine Einbeziehung des Gemeinderates im Vorfeld eines privaten Wettbewerbes findet in
der Regel nur statt, sobald die Stadt Heilbronn entweder als Grundstückseigentümer oder durch
sonstige Eigentumsverhältnisse direkt betroffen ist.

zu 5):

Es gab zu diesem Thema keinerlei Geheimsitzungen.

Die DITIB ging in eigener Regie auf Vertreter verschiedener Fraktionen zu und lud zu Informationsgesprächen ein.

In der Sitzung vom 17. Juli 2012 nahm der Bau- und Umweltausschuss im Rahmen einer Bekanntgabe vom geplanten Bau einer Moschee in der Weinsberger Straße im nichtöffentlichen
Teil der Sitzung Kenntnis.

zu 6):

Das Vorhaben wird spätestens im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens dem Gemeinderat ausführlich präsentiert.

zu 7):

Für das Projekt ist die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehen.

zu 8):

Generell gilt die Landesbauordnung.

Die Grenzabstände werden im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes definiert
werden.

zu 9a):

In der Auslobung zum Wettbewerb wird von einer maximalen Anzahl von ca. 400 Gläubigen
zum Freitagsgebet ausgegangen.

zu 9b):

Die baurechtlich erforderliche Zahl der notwendigen Stellplätze richtet sich nach den Vorschriften der Stellplatzverordnung und ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.

zu 9c):

Der Siegerentwurf zeigt eineTiefgarage- unter dem Gebäude. Die Zu- -und Abfahrt erfolgf aus
der Weinsberger Straße.

zu 9d):

Mit planungsrechtlichen Mitteln kann gegen die Inanspruchnahme von Anwohnerparkzonen
nicht vorgegangen werden. Hier ist die Verantwortung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers gefragt.

zu 10):

Der Bereich nördlich der Weinsberger Straße ist als Zentrentyp "A" ohne Flächen- und Sortimentsbeschränkung ausgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Amtsleiter
Planungs- und Baurechtsamt


*** Protokoll Nr. 183 v. 25.9.2014: "Herr Oberbürgermeister Mergel erklärt, daß er sich an früher gesagte Dinge nicht gebunden fühle" 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 18.9.2014

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.115 *  Landschaftspark Neckargartach-Frankenbach


Sehr  geehrte Damen und Herren,

nach mehreren "Runden Tischen", Vor-Ort-Erkundigungen, Bürger-, Sach- und Fachgesprächen sollte ein Konzept für den "Landschaftspark Neckargartach-Frankenbach" auf den Weg gebracht werden,

Wir fragen die Stadtverwaltung, nachdem der letzte "Runde Tisch" abgesagt wurde:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung;
2. welches weitere Vorgehen ist vorgesehen;
3. in welchem zeitlichen Rahmen erfolgt die Umsetzung;
4. in welcher Weise wird der Gemeinderat unterrichtet und eingebunden?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.9.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.09.2014 zum „Landschaftspark Neckargartach-D

Frankenbach“, die am 22.09.2014 bei uns eingegangen ist. Gerne beantworten wir Ihre Fragen

zum Stand des Projekts.

 

Die Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung „Runder Tisch Freiflächenentwicklung in Frankenbach

und Neckargartach“, so der korrekte Titel, aus dem Jahr 2013 wurden von uns unter Beteiligung

der Fachämter zusammengefasst.

 

Der 79-seitige Bericht mit 5 Plänen im Anhang ist der erste Teil eines „Entwicklungskonzeptes für einen Kulturlandschaftspark Frankenbach und Neckargartach“ und enthält Steckbriefe aller Maßnahmenvorschläge aus der Bürgerbeteiligung.

 

Die Stellungnahmen der städtischen Ämter sind in die Steckbriefe eingearbeitet.

 

Dieser erste Teil eines Entwicklungskonzeptes vom 26. August 2014 wurde Anfang September

auf Wunsch des Bauernverbands Heilbronn-Ludwigsburg noch einmal mit diesem abgestimmt.

Die Drucksache zu diesem Beteiligungsverfahren befindet sich gerade im Ämterumlauf, der

noch nicht abgeschlossen ist.

 

Die Information der städtischen Gremien (Bezirksbeiräte von Frankenbach und Neckargartach, Bau- und Umweltausschuss und Gemeinderat) soll noch in diesem Herbst erfolgen.

 

An den Gemeinderat ergeht unser Antrag, die Maßnahmenvorschläge aus der Bürgerbeteiligung „Runder Tisch“ zur Grundlage für ein neu zu erstellendes landschaftplanerisches Entwicklungskonzept für einen Kulturlandschaftspark für Frankenbach und Neckargartach zu nehmen und Letzteres unter Beteiligung aller Betroffenen und Ämter zu erstellen.

 

Freundliche Grüße

In Vertretung

gez.

Helga Mühleck


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am

16.9.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.114 * Sozialtickets

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß sich bereits vor über einem Jahr eine Initiative von Bürgern  in einer Gesprächsrunde mit OB Harry Mergel als damaliger Leiter des Dezernats III für die Einführung eines  Sozialticketsfür für Menschen im Bezug von sozialen Transferleistungen stark gemacht haben, aber es bis heute keine Angaben zum Stand der zugesicherten Umsetzung gebe. Dies betreffe 1.200 Bezieher von SGB XII und 9.000 Bezieher von SGB II.
Dies ist n.u.A. insoweit nicht nachvollziehbar, als z.B. den Verkehrsbetrieben zusätzliche Einnahmen verloren gehen, da für diesen Personenkreis kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Der Grund dürfte doch nicht darin liegen, diesen Personenkreis bewußt auszuschließen, der sich keine anderen Tickets leisten kann?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

   

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.10.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> mit Schreiben vom 16.09.2014 haben Sie verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Sozialtickets gestellt. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Einführung des Sozialtickets eine Abstimmung innerhalb des Heilbronner Verkehrsverbundes mit den anderen Gesellschaftern, dem Landkreis Heilbronn, dem Landkreis Hohenlohe Schwäbisch Hall und den beteiligten Unternehmen erfordert. Ebenso macht die Einführung einer weiteren Ticketart eine umfangreiche Softwareanpassung beim HNV erforderlich.
Es ist absehbar, dass die damit zusammenhängenden Fragen soweit aufgearbeitet sind, dass in den nächsten Monaten die erforderliche Sachentscheidung in denstädtischen Gremien herbeigeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Urban
Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat  Alfred Dagenbach

abgesandt am

8.9.2014

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.113 * Praktizierter Naturschutz


Sehr  geehrte Damen und Herren,

Natur- und Landschaftsschutz genießt bekanntermaßen außerhalb ideologisch geprägtem Populismus und zum Erstaunen führender Funde längst bekannter "seltener Pflanzen" in Heilbronn (HSt v.  8.9.2014, S. 28) abgesehen von alibimäßiger Belastung für die Landwirtschaft wenig vernünftige realitätsnahe Umsetzung.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Treffen die in einem Schreiben an die Untere Naturschutzbehörde gemachten Angaben zu, in dem es wörtlich heißt:

 

"...im Winterhaldenhau beim Schweinsberg wurden alle in diesem Jahr von der Gelbbauchunke genutzten Laichgewässer mitsamt den Quappen und Alttieren aufgefüllt.
Bereits im Frühjahr hatte ich festgestellt, dass ein alter Maschinenweg mit riesigen wassergefüllten, inzwischen stark bewachsenen Fahrspuren im Zuge der Nutzung wieder befahren wurde. Da sie aufgrund der Trockenheit wenig Wasser führten, dürften hierbei kaum Amphibien zu Schaden gekommen sein.
Nach den ergiebigen Regenfällen im Juli und August hatten sich im gesamten Grubenareal zahlreiche Wasserflächen gebildet. Insbesondere die abseits (!) der momentan genutzten Fahrwege gelegenen Wasserflächen, die z.T. mit Wissen und unter Aufklärung des Steinbruchbetreibers für Unken gestaltet wurden, waren intensiv zum Ablaichen genutzt worden. Hier tummelten sich Hunderte, wenn nicht gar Tausende von Larven und ein beträchtlicher Teil der dortigen Unkenpopulation. Zum ersten Mal seit 3 Jahren gab es wieder einen hoffnungsvollen Reproduktionsschub.
Bei meinen gestrigen Kontrolle war ich geschockt: Sämtliche dieser voll (!) mit Alttieren und Quappen besetzten Gewässer waren mit riesigen Stein- und Erdladungen zugekippt worden.
Die Gewässer befanden sich neben (!) dem abschüssigen Maschinenweg und hatten den Betrieb nicht im geringsten gestört.

Dieses Verhalten ist m.E. nicht entschuldbar und sollte geahndet werden.
Der Betreiber wurde schon mehrfach über die mit dem Abbaubetrieb verbundenen Naturschutzauflagen aufgeklärt. Es wurden vor 3 Jahren sogar einmalig Löcher am Rande der Grube als Laichgewässer ausgehoben, die aber das Wasser nicht ausreichend halten. Dabei hat mich der Planierraupenfahrer vor Ort vor dem unberechenbaren Verhalten seines Chefs gewarnt, dem diese Viecher und Wichtigtuer gewaltig stinken würden. Er würde diese Maßnahmen nur durchführen, weil er es müsse, diese Viecher gäbe es überall, wir sollten uns um wichtigere Dinge kümmern ...
Ich bitte, die notwendigen Schritte einzuleiten."
?

2. Welche konkreten Schritte werden hierzu eingeleitet?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

[Ergänzung v. 24.9.2014:]

 

am 8.9.2014 haben wir eine Anfrage "Praktizierter Naturschutz" gestellt. Wir wurden inzwischen darüber informiert, dass in der vorbezeichneten Angelegenheit, nachdem die Verluste der Gelbbauchunke in diesem Jahr nicht mehr wett zu machen sind, im nächsten Jahr versucht werden soll, die Verluste durch Anlage neuer Gewässer, die eine Chance auf eine erhöhte Vermehrung bieten sollen, auszugleichen.

Unabhängig davon, daß beobachtet werden muß, ob sich die Maßnahmen bewähren, stellen wir dazu die Zusatzfrage

3.  welche Konsequenzen werden daraus für eine künftige Verhinderung solcher Fälle gezogen? 



Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.9.2014

6.10.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> wir haben mit dem Verfasser, des von Ihnen zitierten Schreibens (vql, Ihre e-mail vom 8. September 2014) am 16. September 2014 eine Ortsbegehung durchgeführt. Dabei wurde uns eine Stelle gezeigt, an der eine Fahrspur im Zuge einerWegeunterhaltung weitgehend zugeschüttet wurde. In einem größeren Tümpel wurden mehrere große Steinquader abgelagert. Ob und wenn ja wie viele Gelbbauchunken hierbei zu Schaden gekommen sind, ist im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar gewesen.

Zur Verbesserung der Lebensraumsituation der Gelbbauchunke im Steinbruch im Winterhaldenhau wurde festgelegt, dass vom Steinbruchbetreiber vier in Sukzession befindliche Gewässer im kommenden Winter 2014/15 wieder als optimaler Lebensraum für die Gelbbauchunke hergerichtet werden. Darüber hinaus wird auch die verfüllte Fahrspur wieder als Unkenbiotop hergerichtet.

Mit der Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahme war der Verfasser des von Ihnen zitierten Schreibens einverstanden, Weitere Maßnahmen wurden nicht für erforderlich gehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


... um künftig Beeinträchtigungen der Gelbbauchunke im Steinbruch im Winterhaldenhau zu vermeiden, haben wir mit dem Betreiber nochmals ein Gespräch geführt. Hierbei wurde über den Schutzstatus und die ökologischen Ansprüche der Gelbbauchunke informiert, so dass beim Abbaubetrieb hier in Zukunft Rücksicht genommen werden kann. Bei stichprobenartigen Begehungen werden wir dies prüfen und kontrollieren ob die festgesetzten Biotopgestaltungmaßnahmen umgesetzt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 3.9.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14112 * Informationsfreiheitssatzung

Es wird beantragt:

Die Stadt Heilbronn erläßt eine Informationsfreiheitssatzung analog den Satzungen bayrischer Großstädte

Begründung:

Im Bemühen um ein „gläsernes Rathaus“ und mehr Rechten für die Bürger der Stadt Heilbronn fehlt bislang eine Satzung, die die Informationsfreiheit in Heilbronn regelt und gewährleistet.

Die Organisation Transparency Deutschland schreibt dazu, nachdedem auch Augsburg eine solche Satzung erlassen hat:

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt, dass der Augsburger Stadtrat eine Informationsfreiheitssatzung erlassen hat. Nach München, Nürnberg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth und Erlangen führt mit Augsburg auch die drittgrößte der acht bayerischen Großstädte ein Informations- und Akteneinsichtsrecht für die Bürgerinnen und Bürger ein. Damit verfügen alle bayerischen Großstädte über eine Informationsfreiheitssatzung.
"Politik und Verwaltung sind zu Transparenz verpflichtet", mahnt Heike Mayer, Leiterin der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland und Sprecherin des Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern". "Die Akten müssen offengelegt werden - bei Kommunal- und auch bei Landesbehörden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wofür ihre Steuergelder eingesetzt werden, was entschieden wird und wie Entscheidungen zustande kommen." Transparency Deutschland hat das Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern"im Jahr 2004 gemeinsam mit Mehr Demokratie, der Humanistischen Union und weiteren Bündnispartnern gegründet.
Mit der Satzung erhalten Bürgerinnen und Bürger das Recht, Auskünfte und Informationen der Stadt zu erfragen und Akteneinsicht zu beantragen. Bei größerem Verwaltungsaufwand sollen allerdings Gebühren anfallen. "Die Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern. Einfache Auskünfte und die Akteneinsicht bei geringem Verwaltungsaufwand sollten grundsätzlich kostenlos sein", so Heike Mayer.
Bayern gehört mit Baden Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen zu den Bundesländern, die noch über kein Informationsfreiheitsgesetz verfügen. Das Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern" hat daher ein Modell einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung erarbeitet, mit dem Städte und Gemeinden im eigenen Wirkungskreis Transparenz schaffen können. 2009 hat die Marktgemeinde Prien (Oberbayern) als erste Kommune diesen Schritt gewagt. Seit 2011 hat auch die Landeshauptstadt München eine entsprechende Satzung, die anderen bayerischen Großstädte sind dem gefolgt. Bayernweit haben über 60 Kommunen inzwischen ein "Gläsernes Rathaus" geschaffen.

Den in dieser Stellungnahme zum Aussdruck gekommenen Begründungen für mehr Informationsfreiheit können wir vollinhaltlich unterstützen.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.9.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

 

<*> zu Ihrem Antrag vom 03.09.2014 auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung analog den Satzungen bayerischer Großstädte, nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vom 09.05.2011 vereinbart, noch in dieser Legislatur­
periode in einem Informationsfreiheitsgesetz Regelungen zu treffen, mit dem Bürgerinnen und Bür­
ger unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen
Verwaltungen vorhandenen Informationen haben. Wie Sie dem beigefügten Internetausdruck ent­
nehmen können, rechnet die die Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann nun im Herbst mit einer
Einigung innerhalb der Koalition über das Informationsfreiheitsgesetz, so dass dann das Gesetz auf
den Weg gebracht werden kann.

Da somit davon ausgegangen werden kann, dass in naher Zukunft auch in Baden-Württemberg ein
Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, das auch die Informationsrechte gegenüber den Kommu­
nen regelt, sieht die Verwaltung keine Veranlassung für den Erlass einer städtischen Informa­
tionsfreiheitssatzung.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Steis
Stadtoberrechtsrat

Rechtsamt


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 2.9.2014

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.111 * Wollhausstraße II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die  Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zum Thema “Parken auf dem Gehweg in der oberen
Wollhausstraße” vom 1.8.2014.
Leider ergeben sich aus der Antwort einige klärende Rückfragen:

1. Sie schreiben: "Der ruhende Verkehr wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten überwacht. Dabei zeigt der Städtische Vollzugdienst das richtige "Maß" und "Fingerspitzengefühl", so dass nicht jeder Verstoß geahndet wird."
Trifft es zu, daß bei allem Verständnis für das gezeigte „Fingerspitzengefühl“ dieses leider keine Rechtsgrundlage dafür ist, daß
Bürger Probleme beim Begehen der Bürgersteige hinzunehmen haben, denn auch am Friedhof können keine anderen Regeln gelten als in allen anderen Straßen der Stadt? 

2. Kann die Verwaltung im vorliegenden Fall entscheiden, wem sie die Priorität einräumt: Autofahrer oder Fußgänger oder einen Kompromiss durch durch bessere Markierungen und Kennzeichnungen?

Anmerkung: Wenn die Verwaltung ein (Teil-) Parken auf dem Bürgersteig zu Lasten der Fußgänger dulden will, so muss dies auch  durch entsprechende Gebotsschilder und Markierungen auf dem Bürgersteig erfolgen.
Als Beispiel wird auf die vorbildliche Beschilderung + Markierung in der Knorrstraße verwiesen.
Wenn Sie schreiben: "Dies gilt insbesondere im Bereich des Friedhofes, wo bei großen Bestattungen ein hoher Parkdruck besteht", dann tangiert das geschilderte Parkproblem tangiert nicht die Frage, ob eine Beerdigung stattfindet oder nicht. Weder ob eine große oder kleine oder gar keine. Wenn alle Parkmöglichkeiten ausgeschöpft sind, besteht kein Parkdruck:
Nur vollflächige Beeinträchtigung des Gehweges wie jeden Tag.
Es handelt sich um das „alltägliche“ Problem des Parkens mit 2 Rädern auf dem Gehweg. Für Fußgänger wird der vorgesehene Platz eingeengt,
Kinderwägen und Rollatoren haben es schwer. 2 Personen nebeneinander Im Regelfall unmöglich, vor allem wenn ältere und gebrechliche Personen
begleitet werden. Kommen Personen entgegen, muss eine Partei auf die Straße ausweichen.
Richtig dimensionierte Markierungen zum Parken würden den Fußgängern einen ausreichenden Platz auf dem Gehweg sichern und den Autofahrern ein klares Parksignal (räumliche Parkbegrenzung) geben.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.9.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> das Ordnungsamt hat Ihre Anfrage, Parken auf dem Gehweg in der WoIlhausstraße, mit der Bit­
te um Prüfung und Beantwortung an das Amt für Straßenwesen übersandt.

Das Amt für Straßenwesen nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Verkehrssituation in der Woilhausstraße wurde überprüft. Die Gehwegbreite auf der Südsei­
te der WoIlhausstraße zwischen der Kreuzung Alexanderstraße und dem Hauptfriedhofbeträgt
2,40m. Aufgrund der vorhandenen Breite wird das Amt für Straßenwesen das Parken auf dem
Gehweg unter Berücksichtigung einer Restbreite von 1,50 m für Fußgänger, anordnen.

Das städtische Betriebsamt wurde mit der Ausführung der Markierungen beauftragt.
Für Ihren Hinweis danken wir Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Erhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 2.9.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14110 * Leintalstraße II

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über rtneut über die Verkehrsverhältnisse in der Leintalstraße. Es habe sich seit der Beantwortung der Anfrage vom
16.6.2014 nichts geändert. Wörtlich: "Alle fahren immer noch viel schneller als erlaubt und Stadt Heilbronn macht keine Kontrolle. Spät abends und früh morgens ist sehr schlimm. Mich  interessiert, ob was kurzfristig von neuen Oberbürgermeister geplant ist oder nicht, als er es vor der Wahl versprochen hat. Alle anderen Straße ausser Leintalstraße haben eine 30-Zone zumindest für LKW s bekommen. Meinen Sie so was ist hier auch möglich?"

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.9.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

 

<*> besten Dank für Ihr Schreiben vom 02.09.2014.

Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden seit der letzten Anfrage vom 16.06.2014 an 6 Ta­
gen, sowohl früh morgens, als auch am Abend, vom Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn durch­
geführt. Seit 01.01.2013 bis heute fanden somit an 37 Tagen Kontrollen in der Leintaistraße
statt. Die durchschnittliche Beanstandungsquote lag erneut bei 0,2 0/0. Weitere Geschwindig­
keitskontrollen, zu den von Ihnen genannten Zeiten, werden fortgeführt.

Bezüglich der Geschwindigkeitsregelung ist mitzuteilen, dass im Zuge der Lärmaktionsplanung
der Stufe 2 vorgesehen ist, die Leintaistraße ab dem Beginn der Ortstafel aus Lärmschutzgrün­
den als Tempo 30-Bereich auszuweisen. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist und der Ge-
meinderat den Vorschlägen der Verwaltung zustimmt, kann mit der Umsetzung der Maßnahme
begonnen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wer n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 2.9.2014

mehr über Alfred Dagenbach Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14109 * Mietspiegel II


Sehr  geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 vielen Dank für die Antwort der Verwaltung zum Thema “Mietspiegel 2014” auf unsere Anfrage vom 6.7.2014.
In der Antwort von Dr. Böhmer ergeben sich neben einigen unklaren Begriffsbildungen auch abweichende Zahlen zu
diesem Thema.

Wir fragen daher noch Folgendes nach:

1. Sie schreiben: "Da es sich bei der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH und der GEWO Heilbronn e.G. um selbständige Unternehmen handelt, werden diese nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in eigener Zuständigkeit evtl. Mieterhöhungen durchführen", aber zumindest die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH im Mehrheitsbesitz der Stadt ist,
auch der OB den Vorsitz im Aufsichtsrat hat und weitere Mitglieder des GR im Aufsichtsrat der stadteigenen Stadtsiedlung sitzen, entscheiden, bestimmen bzw. kontrollieren diese Personen die Mietpreispolitik dieses „selbständigen“ Unternehmens.
Der OB hatte einen „Kurswechsel“ in der bisherigen Arbeitsweise der Stadtsiedlung in Punkto „Bezahlbarer Wohnraum“ angekündigt. Daraus ergibt sich die Frage, wie sich dies im konkreten Fall nun auswirken wird - oder ob doch entgegen dem angekündigten "Kurswechsel" alles so bleibt, wie es ist?

2.  Sie schreiben: "Eine Finanzierung evtl. Deckungslücken aus dem Regelsatz durch Mieterhöhungen im Umfang von 2,5 %  kann damit ausgeschlossen werden."
Dazu ist zu fragen, ob der Verwaltung und dem GR bewusst ist, dass „alte“ und bereits bestehende Mieterhöhungen sowie jene neuen über 2,5% des Mietspiegels hinausgehend allein von  den Betroffenen aus dem Regelsatz, d.h. primär aus der Position „Essen und Trinken“ finanziert werden müssen, sofern die Verwaltung und der GR keine höheren Vergütungen bei entsprechenden Mieterhöhungen im nachgewiesenen Einzelfall bewilligt und beschließt?

3. Trifft es zu, da kaum zu erwarten ist, dass die Vermieter (wie auch Stadtsiedlung + GEWO) nur eine Mietpreiserhöhung von 2,5 % vornehmen werden und ist bei Mietanpassungen mindestens mit 5% Mieterhöhung in der Realität zu rechnen, statt bisher z.B. 450,00 € Miete nunmehr 472,50 € (+22,50 €) sowie die Finanzierungslücke aus dem Regelsatz 12,90 € beträgt?

4. Sind in der Aufstellung mit den Angaben "Angemessene kalte Bruttokaltmiete" kalte Nebenkosten und mit "Angemessene  Betriebskosten (aufger.)" die Bruttokaltmiete gemeint?

5. Trifft es zu, daß nach vorliegenden Rechtsprechungen des BSG und Empfehlung des Mieterbundes andere Zahlen zur Basis genannt und gemacht werden, z.B. bei  "2 Personen/60 m²":
Angemessene Nettokaltmiete:  374,40 € (60 m² x 6,24 €)
Angemessene Bruttokaltmiete: 473,44 € statt 431,00 € ?

Es wird um Stellungnahme , Klärung der verwendeten Begriffe, Überprüfung der genannten Zahlen und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am

25.9.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

 

<*> mit Schreiben vom 16.07.2014 haben wir Ihre Anfrage vom 07.07.2014 beantwortet. Er­
gänzend hierzu bitten Sie um zusätzliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1. Die Verwaltung schreibt: "Da es sich bei der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH und GEWO Heilbronn e.G. um selbständige Unternehmen handelt, werden diese nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in eigener Zuständigkeit evtl. Mieterhöhungen durchführen", aber zumindest die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH im Mehrheitsbesitz der Stadt ist. auch der OB den Vorsitz im Aufsichtsrat hat und weitere Mitglieder des GR im Aufsichtsrat der stadteigenen Stadtsiedlung sitzen, entscheiden, bestimmen bzw. kontrollieren diese Personen die Mietpreispolitik dieses "selbständigen" Unternehmens.
Der OB hatte einen "Kurswechsel" in der bisherigen Arbeitsweise der Stadtsiedlung in Punkto "Bezahlbarer Wohnraum" angekündigt. Daraus ergibt sich die Frage, wie sich dies im konkreten Fall
nun auswirken wird - oder ob doch entgegen dem angekündigten "Kurswechsel" alles so bleibt,
wie es ist?

2. Die Verwaltung schreibt: "Eine Finanzierung evtl. Deckungslücken aus dem Regelsatz durch Mieterhöhungen im Umfang von 2,5 % kann damit ausgeschlossen werden."
Dazu ist zu fragen, ob der Verwaltung und dem GR bewusst ist, dass "alte" und bereits bestehende
Mieterhöhungen sowie jene neuen über 2,5 % des Mietspiegels hinausgehend allein von den Be­
troffenen aus dem Regelsatz, d.h. primär aus der Position "Essen und Trinken" finanziert werden
müssen, sofern die Verwaltung und der GR keine höheren Vergütungen bei entsprechenden Miet­
erhöhungen im nachgewiesenen Einzelfall bewilligt und beschließt?

3. Trifft es zu, da kaum zu erwarten ist, dass die Vermieter (wie auch Stadtsiedlung + GEWO) nur eine Mietpreiserhöhung von 2,5 % vornehmen werden und ist bei Mietanpassungen mindestens mit 5
0/0 Mieterhöhung in der Realität zu rechnen, statt bisher z.B. 450,00 € Miete nunmehr 472,50 € (+
22,50 €) sowie die Finanzierungslücke aus dem Regelsatz 12,90 € beträgt?

4. Sind in der Aufstellung mit den Angaben "Angemessene kalte Bruttokaltmiete" kalte Nebenkosten
und mit "Angemessene Betriebskosten (aufger.)" die Bruttokaltmiete gemeint?

5. Trifft es zu, dass nach vorliegenden Rechtsprechungen des BSG und Empfehlung des Mieterbundes andere Zahlen zur Basis genannt und gemacht werden, z.B. bei "2 Personen/60 m2)". Angemessene Nettokaltmiete: 374,40 € (60 m2 x 6,24 €)
Angemessene Bruttokaltmiete: 473,44 € statt 431,00 €?

Die Verwaltung nimmt zu den Punkten wie folgt Stellung:

zu 1)
Es ist zutreffend, dass für Herrn Oberbürgermeister Mergel ausreichender und bezahlbarer Wohnraum eine hohe Bedeutung hat. Aus diesem Grund erarbeitet die Verwaltung gegenwärtig, federführend die Stabsstelle Strategie, ein Handlungsprogramm "Wohnen". Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnraum für unterschiedliche Nachfragergruppen. Dazu wird zunächst eine umfassende Grundlagenermittlung der Wohnungsmarktsituation in der Stadt Heilbronn erarbeitet. Daraus abgeleitet werden bedarfsgerechte und praxistaugliche Instrumente zur Schaffung von gefördertem Wohnraum. Die Ergebnisvorstellung der Grundlagenermittlung im Gemeinderat ist im Herbst 2014 geplant.
Die Erarbeitung findet unter Beteiligung von verschiedenen Ämtern. Oraanisationen und Initiativen des wonnungsmarktes statt. Dabei spielt auch die städtische Beteiligungsgesellschaft Stadtsiedlung Heilbronn GmbH eine zentrale Rolle.

zu 2)

Die Aussage, dass Mieterhöhungen über 2,5 % durch die Leistungsberechtigten primär aus der Position Essen und Trinken finanziert werden müssen, kann nicht bestätigt werden.
Die o.g. Position ist im Regelsatz lediglich mit ca. 35 Ofo vertreten; er beinhaltet jedoch noch weitere Positionen, z.B. den des kulturellen Anteils (Kino oder Theaterbesuch etc.). Desweiteren bestehen Freibeträge bei Personen mit Erwerbseinkünften oder nicht anrechenbaren Einkünften, aus denen diese Beträge ebenfalls ohne Heranziehung von Regelsatzleistungen getragen werden könnten.

zu 3)

Inwieweit und in welcher Höhe mit Mietpreissteigerungen zu rechnen ist entzieht sich unserer Kenntnis.
Bezüglich einer evtl. Regelsatzlücke bei den verbleibenden Fällen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu 2).

zu 4)

Die Bruttokaltmiete umfasst die Nettokaltmiete (qm Wohnfläche x Vergleichsmietpreis) und die kalten Betriebskosten [z.B, Kaltwasser, Hausmeister, Aufzug, Müll etc.).
Heizungskosten sind in der Bruttokaltmiete nicht mit abgegolten und können gesondert berücksichtigt werden.

zu 5)

Mit Drucksache 294 vom 17.09.2012 wurde in Heilbronn -ein auf den Anforderungen der Recht­
sprechung des Bundessozialgericht basierendes - schlüssiges Konzept zur Festlegung der Kosten der Unterkunft (Nettokaltmiete) nach dem 5GB 11 und 5GB XII eingeführt.
Die bei den Kosten der Unterkunft angesetzten kalten Betriebskosten sind den Richtlinien des Städte- und Landkreistag entnommen, die auf den Angaben des Deutschen Mieterbundes zu den durchschnittlichen Betriebskosten in Deutschland beruhen.

Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird dem Gemeinderat am 25.09.2014 als Bekanntgabe
im Umlauf zur Kenntnis gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


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- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 12.8.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14108 * Bio-Müll

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über nicht entsorgte Biomüll-Behälter.
Im Bezirk Alt-Böckingen blieben die Biomüll-Behälter am vergangenen Wochenende stehen und wurden von der Entsorgungsfirma nicht
abgeholt.
Somit blieben Sie auch über den Sonntag stehen.
Der Versuch, bei der zuständigen Entsorgungsfirma nachzufragen, scheiterte daran, daß dort lediglich ein Anrufbeantworter mit Bandansage geschaltet gewesen sei.
Auch bei der Stadt sei niemand zu erreichen gewesen. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.8.2014

Antwort:  könnte besser sein

 

<*> zur Anfrage der Bürgerbewegung PRO Heilbronn vom 12.08.2014 zum Thema "nicht geleerte Bioabfallbehälter in Böckingen" nehmen die Entsorgungsbetriebe wie folgt Stellung:

In Böckingen musste die beauftragte Firma Alba Heilbronn-Franken am 08.08. 2014 Leihpersonal einsetzen, das die erforderliche Arbeitsleistung jedoch nicht vollständig erbracht hat. Die Disposition der Firma Alba war leider nicht über den teilweisen Ausfall der Abfuhr informiert, sonst wäre die Nachleerung gleich am Samstag erfolgt. Die nachträgliche Abfuhr der Behälter erfolgte daher erst am Montagmorgen nach Bekanntwerden der Ausfälle.

Die Sprechzeiten der Abfallberatung enden freitags um 12.00 Uhr. Außerhalb der Regelsprechzeiten ist ein Ansagetext geschaltet, der auch alle notwenigen Informationen enthält, an wen man sich bei Abfuhrausfällen wenden kann. Eingehende Emails werden am nächsten Arbeitstag umgehend bearbeitet.

Es ist richtig, dass bei der Firma Alba in der Regel ein Ansageband geschaltet ist. Bei Drücken der entsprechenden Nummer wird man an Arbeitstagen zum zuständigen Sachbearbeiter durchgestellt. Wenn durch einen Feiertag die Regelabfuhr auf einen Samstag fällt, ist die Firma Alba auch am Samstag telefonisch zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Yvonne Broszio
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


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- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 10.8.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14107 * Frankfurter Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber
, daß zum Einkaufen und Besuch der neuen Bäckerei und zugehörigem Bistro in der Frankfurter Straße keine Parkplätze vorhanden sind.

In diesem Bereich seien nur Anwohnerpatkplätze ausgewiesen.
Lediglich 3 Plätze seien vor der Bäckerei zum Be - und Entladen von 7.00 bis 18.00 Uhr freigegeben.
Es wird angeregt, sinnvoller Weise eine eine Kurzparkzone mit Parkscheibe einzurichten, damit auch Besucher des Bistro ca. 30 Minuten halten könnten.

 
Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.9.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

 

<*> das Amt für Straßenwesen hat auf Antrag die Einrichtung einer Ladezone in der Frankfurter
Straße geprüft und zeitlich befristet von 7.00 - 18.00 Uhr eingerichtet. Vor Einrichtung dieser
Ladezone kam es teilweise durch Kunden der Bäckerei zu Verkehrsbehinderungen durch in
zweiter Reihe abgestellte Fahrzeuge.

Seit Einrichtung einer zeitlich befristeten Ladezone, die auch für Anlieferungen genutzt werden
kann, sind keine Behinderungen mehr bekannt.

Für Besucher des Bistros besteht die Möglichkeit fußläufig in zumutbarer Entfernung z.B. in der
Weststraße, Roßkampffstraße oder Olgastraße an den dortigen Kurzzeitparkplätzen zu parken.
Eine Änderung der Ladezone, durch Schaffung von zusätzlichen Kurzzeitparkplätzen, halten wir
unter Berücksichtigung des massiven Parkdrucks im unmittelbaren Bereich nicht für angemes­
sen.

Mit freundlichen Grüßen

In Verrtretung

Thomas Bender

Amt für Straßenwesen


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- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 7.8.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14106 * Taxistandplätze

Sehr geehrte Damen und Herren,

Taxifahrer beklagen sich über Unzulänglichkeiten mit Stellplätzen.

 

So sollen Taxiplätzen die Bodenbeschriftung "Taxi" fehlen und bei einzelnen Plätzen mit mehr als 3 Plätzen auch die entsprechende Beschriftung der Schilder. Ein Taxiplatz ohne Bodeneinzeichnung sei kein solcher und könne von Fremdparkern auch nicht deutlich genug erkannt werden.

Weiterhin hängen Taxischilder an vielen Plätzen viel zu hoch und zeigen in Richtung Straße, so  daß die Schilder beim Anfahren nicht erkannt werden, insbesondere, da sie bei Nacht von  Autoscheinwerfer in dieser Höhe nicht erfaßt werden. Eine Drehung in Anfahrrichtung wäre hilfreich.
 

Beispiele: 

 

Taxiplatz Allee/ BW Bank :

Dieser Platz wird zu jeder Zeit als Parkplatz benutzt.

Somit ist dieser Platz für Taxen nicht benutzbar.

Taxiplatz Karlstrasse

Dieser Platz wird wie an der BW Bank durchgehend als Parkplatz benutzt.

Damit werden wie schon oft bemängelt wurde, die Taxen einfach nur versteckt. Solche Plätze werden deshalb von den Taxifahrern auch nicht angenommen.

Ist das so gewollt?
 

 

Taxiplatz an der AOK bzw. am Haus des Handwerks

Hier wird die Höhe und die Stellung der Schilder sowir die fehlende Bodenzeichnung bemängelt.

 

Taxiplatz Theater

An diesem Platz gibt es bekanntermaßen seit Jahren bei Veranstaltungen immer wieder Probleme mit den Bussen, die z.T. die Abfahrt versperren.

 

Desweiteren wird bemängelt, daß am Taxiplatz in der Kilianstrasse das von der StVO vorgeschriebene Taxischild fehlt.

Dazuhin fehle am Bahnhof für den einfahrenden Verkehr das Taxischild, nachdem der Lichtmast entfernt worden sei, an dem ein solches angebracht gewesen sein. Als  geeignet dafür wird das Schalthäuschen am Eck zum Übergang gesehen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.9.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

 

<*> zunächst einmal bitten wir die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen.

Nach Fertigstellung der Pflasterarbeiten konnten in der Allee die von der Verwaltung vorgeschlagenen Taxistandplätze hergestellt werden. Auf eine Bodenmarkierung wurde bewusst aus
Gestaltungsgründen verzichtet. Der Beginn und das Ende der Taxistandplätze ist klar und verständlich mit einer amtlichen Beschilderung gekennzeichnet und genügt auch den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung. Eine Bodenmarkierung ist nicht zwingend erforderlich. Auch
eine Zusatzbeschilderung auf der die Anzahl der Taxenstandplätze vorgegeben ist, ist nicht eforderlich.

Die Zufahrt zu den Taxenstandplätzen am Hauptbahnhof ist durch Beschilderung für den Fahrzeugverkehr gesperrt, ausgenommen sind Taxen und Fahrradfahrer. Für eine zusätzliche Ergänzung der Beschilderung für Taxen sehen wir derzeit kein Bedarf. Die Sachlage wird mit den Vertretern der Taxizentrale besprochen.

Wegen der von Ihnen genannten besseren Erkennbarkeit der Beschilderungen werden wir das
städtische Betriebsamt bitten, die von Ihnen genannten Standorte zu überprüfen und bei Bedarf
zu korrigieren.

Da die neu geschaffenen Taxenstandplätze bisher nur mäßig genutzt werden, wird das Amt für
Straßenwesen mit Vertretern der Taxizentrale Heilbronn Gespräche führen.

Weiterhin werden wir den städtischen Vollzugsdienst bitten, die Taxenstandplätze regelmäßig
zu kontrollieren.

Mit freundlichen Grüßen

In Vetretung

Thomas Bender

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 4.8.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14105 * Lessingstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger der Linkstraße beklagen sich erneut über Probleme mit Anwohnern, siehe Anlagen und Bilder
[nur im Original]
 
Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am

12.8.2014

+4.9.2014

Antwort:  könnte besser sein

 

<*> Aufgrund einer erneuten schriftlichen Beschwerde [nur im Original]  führte der Uz. am 08.08.2014

einen Vorortorttermin in der Lessingstraße [nur im Original] durch. Bei dem Vororttermin wurde festgestellt, dass die Anschuldigungen der Beschwerdeführer  nicht zutreffend sind. 

Auf dem Grundstück und um das Haus [nur im Original] herum, wurden keine Beanstandungen festgefestgestellt. Die Frontseite sowie die Hofseite des Gebäude [nur im Original] machen einen gepflegten Eindruck. ...

Harald Wild

Ordnungsamt


<*> mit Email vom 04.08.2014 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und auf ein

Beschwerdeschreiben der Wohngemeinschaft Lessingstr.  [nur im Original] vom 31.07.2014

aufmerksam gemacht. In diesem weisen die Bewohner auf verschiedene Missstände

auf dem Nachbargrundstück Lessingstraße   [nur im Original] hin und ersuchen Sie, sich

bei der Stadtverwaltung für die Eindämmung dieser Missstände stark zu machen.
Wie ich dem Beschwerdeschreiben entnommen habe, stören sich die Anwohner am unschönen

Eindruck der Vorderansicht des Nachbargebäudes mit dem ungewöhnlich gestalteten Vordach am

Eingang und der Einhausung der Mülltonnen unmittelbar am Gehweg, dem Lagern von

Bauschutt und Möbelteilen
auf dem Grundstück, der neu angepflanzten Hecke und der Brombeersträucher entlang der

gemeinsamen Grundstücksgrenze, an den wild wuchernden Sträuchern und Pflanzen auf der

Vorder- und Hofseite, den ungepflegten baulichen Anlagen (Holzunterstand, Gewächshaus) auf der

Hofseite, der baufällig
erscheinenden Garage und dem Hausdach sowie an den Belästigungen durch übelriechende

Gerüche und angezogene Insekten und Ungeziefer durch ständiges Grillen und verfaulte

Brombeeren. Insgesamt wird gerügt, dass keinerlei Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen

werde und die Wohn- und Lebensqualität der Angrenzer hierunter erheblich leide. Unverständlich

ist den Angrenzern, weshalb die Stadtverwaltung gegen die Missstände nicht vorgeht, obwohl

mit der Aufwertung der Nordstadt geworben wird. Für den Fall, dass die Stadtverwaltung nicht gewillt

ist, den Missständen Einhalt zu gebieten, kündigt die Wohneigentümergemeinschaft die

Einleitung privatrechtlicher Schritte gegenüber dem Eigentümer des Nachbargrundstücks an.

Zu dem von Ihnen übermittelten Beschwerdeschreiben. welches die Situation auf dem

Grundstück Lessingstr.  [nur im Original] durch zahlreiche Fotoaufnahmen eindrücklich aufzeigt,

kann ich Ihnen nach Rücksprache mit fachkundigen Mitarbeitern der betroffenen Fachämter

folgendes mitteilen:

Bauliche Anlagen:

Behördlicherseits sind die auf dem Grundstück Lessingstr.  
[nur im Original] errichte­
ten baulichen Anlagen - namentlich der Vorbau am Vordereingang und
die Mülleinhausung am Gehweg sowie der Holzunterstand und das klei­
nere Gewächshaus auf der Hofseite - nicht zu beanstanden:

Da alle genannten Anlagen auf überbaubarer Grundstücksfläche er­
richtet wurden, deren Errichtung nach den einschlägigen Vorschriften
der Landesbauordnung BW (vgl. § 50 Abs. 7 LBO i. v.m. Nr. 7 d.), k.) und
7 a.) des Anhangs zur LBO) verfahrensfrei zulässig ist (Erläuterung: ver­
fahrensfrei zulässige Anlagen bedürfen keiner Baugenehmigung) und
diese weder Abstandsflächenvorschriften der LBO verletzen noch im
baurechtliehen Sinne verunstaltend wirken, ist ein öffentlich-recht­
liches Einschreiten gegen diese Anlagen nicht möglich.

Auch Anhaltspunkte, die auf eine Gefährdung der Standsicherheit von
baulichen Anlagen hindeuten, sind nicht ersichtlich. Insbesondere die
Garage und das Hausdach weisen augenscheinlich keine entsprechen­
den Auffälligkeiten (z.B. lose Ziegel, Risse) auf.

Ablagern von Müll:

Eine unerlaubte Abfalilagerung- oder Ablagerung auf dem Grundstück
Lessinqstr, 15, gegen die aufqrund abfallrechtlicher Vorschriften vor­
gegangen werden könnte, konnte nicht festgestellt werden. Die Abfall­
rechtsbehörde sieht daher derzeit keine Handlungsmöglichkeiten.

Grenznahes Anpflanzen von Hecken, Sträuchern und Pflanzen:

Damit sich der nachbarschaftliehe Streit wegen überhängender Äste
sowie herüberfallendem Laub und Früchten auf nachbarliche Grund­
stücke in Grenzen hält, hat der Gesetzgeber im Nachbarrechtsgesetz
für Baden-Württemberg (NRG) Mindestgrenzabstände festgelegt, die
beim Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zu beachten sind (vql,
§ 16 NRG). Im Nachbarrechtsgesetzt BW und im Bürgerlichen Gesetz-
buch (BGB) finden sich insofern auch Regelungen zum Rückschnitt
von überhängenden Zweigen und Bäumen (vgl. § 910 BGB, §§ 23, 25
NRG). Sowohl beim Nachbarrechtsgesetz BW als auch beim Bürgerli­
chen Gesetzbuch handelt es sich jedoch um Gesetze des privaten
Rechts, welche die Rechte und Pflichten von Bürgern untereinander
regeln. Über die Durchsetzunq privatrechtlicher Vorschriften wacht in­
sofern keine Behörde. Die Rechte sind vielmehr von den betroffenen
Grundstückseigentümern eigenverantwortlich wahrzunehmen und ggf.
mit Mitteln des Privatrechts vor den ordentlichen Gerichten durchzu­
setzen.

Geruchsbelästigungen durch Grillen:

Das Grillen im Garten und auf Balkonen ist grundsätzlich erlaubt. So­
fern die Geruchsbeeinträchtigungen überhand nehmen und für die
Nachbarn unzumutbar werden, besteht ggf. ein privatrechtlicher Ab­
wehranspruch nach den Vorschriften des Privatrechts. Sofern ein klä­
rendes Gespräch mit dem Nachbarn nicht weiterhilft, bleibt den be­
troffenen Grundstückseigentümern daher nur die Möglichkeit. sich auf
dem Privatrechtsweg um eine Verbesserung des bemängelten Zustands
zu bemühen.

Ungepflegter Nachbargarten:

In Bezug auf den als "zu naturnah" empfundenen Zustand des Nach­
bargrundstücks ist anzuführen, dass das ästhetische Empfinden vom
Gesetz nicht geschützt wird. Zivilrechtliche Abwehransprüche stehen
Anwohnern daher lediglich dann zu, wenn die mangelnde Pflege eines
Grundstücks negative Auswirkungen (z.B. unzumutbare Geruchsbeläs­
tigungen, Ungezieferbefall) auf die Nachbargrundstücke hat.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass vom Justizministerium BW eine sehr

aufschlussreiche und übersichtliche Broschüre mit dem Titel "Das Nachbarrecht in

Baden-Württemberg" herausgegeben wurde, die einen Überblick über die einschlägigen

Vorschriften des Nachbarrechts gibt. Die Broschü­
re kann über die Internetseite des Justizministeriums (www.justiz-bw.de) kostenlos

bestellt und heruntergeladen werden.

Zum Einstieg in die Thematik des Nachbarrechts kann ich Ihnen die Lektüre dieser

Broschüre sehr empfehlen.

Ich bitte in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass die Stadtverwaltung zu weiteren

Einzelfragen in Bezug auf privatrechtliche Vorschriften keinen Rechtsrat erteilen wird. Die

Rechtsberatung ist insofern den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel
Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 4.8.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14104 * Trinkerszene am Theater

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Zustände im Theater-Innenhof, insbesondere vor dem Eingang zum Komödienhaus, verursacht durch de dort "ansässig gewordene" Trinkerszene. Es gebe zudem dort eine "Pinkel- und Notdurftecke", die ungeniert publikumsrelevant wahrgenommen werde.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.8.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

 

<*> in Ihrer Anfrage vom 04.08.2014 wiesen Sie auf Bürgerbeschwerden durch die am Berliner Platz
"ansässig gewordene" sog. Trinkerszene hin und baten die Verwaltung um Abhilfe.

Der Berliner Platz ist Teil der sog. brennpunktorientierten Polizeiarbeit. Seit dem Aufbau des
Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) Mitte 2012 wird diese IDrtiichkeit auch durch den KOD
überwacht.

Ab Anfang Juni diesen Jahres kam es zu Beschwerden durch Anlieger des Berliner Platzes auf
Grund einer verstärkten Anwesenheit von Angehörigen der sog. Trinkerszene im Bereich des
Theaterbrunnens. Die Beschwerden deckten sich mit den Beobachtungen der Verwaltung, wo­
raufhin die Ordnungskräfte den Berliner Platz seitdem verstärkt überwachen.

Auf Grund der Kontrolltätigkeit und Kenntnis der Streetworker handelt es sich hierbei um eine
heterogene Gruppe, die teils ruhig ist und teils stört. Auffallend ist auch, dass diese Gruppe ei­
nen Abstand zu der Szene am Bleichinselplatz sucht. Weiteres Merkmal der Gruppe am Berliner
Platz ist, dass sie Gespräche mit den Streetworkern ablehnen.


Infolge der verstärkten Kontrollen kann aktuell keine größere Personengruppe mehr am Berliner
Platz festgestellt werden. Je nach Wetterlage treffen sich dort zurzeit ca. 5 - 7 Personen. Sonn­
tags können es allerdings mehr sein. Deshalb weist das Ordnungsamt den Tankstellenpächter an
der Allee schriftlich auf die Rechtslage hin, wonach Tankstellen Alkohol nur für Zwecke des Rei­
sebedarfs abgeben dürfen.

Vor diesem Hintergrund wird die Überwachung der Örtlichkeit fortgesetzt. Nach der Rechtslage
sind polizeiliche Maßnahmen jedoch nur zulässig, wenn ein konkretes, individuelles Störverhal­
ten, wie z.B. eine Ordnungsstörung, festgestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 2.8.2014

mehr über Alfred Dagenbach Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14103 * Angeordnete Gratisarbeit III

Sehr  geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Beantwortung auf unsere Anfrage vom 11.7.2014 und bedanken uns dafür, für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung zu stehen.
Damit das Thema richtig im Gesamtzusammenhang verstanden werden kann, ergeben sich nochmals Nachfragen dazu auf folgende Antworten (Unterstreichungen durch uns):

I)  Sie schreiben

zu a) Antwort zu 1.:

Das Jobcenter ist für die rechtmäßige Erbringung von AGH als Eingliederungsleistung ver­antwortlich. Die Zusätzlichkeit, das öffentliche Interesse und die Wettbewerbsneutralität wer­den durch das Jobcenter beider AntragsteIlung des Trägers (Aufbaugilde) überprüft.
Die Stellenbeschreibung in der Wäscherei sieht vor, dass die Teilnehmer die Besucher der Wäscherei, insbesondere Ältere, sozial Benachteiligte und Besucher mit Kindern unterstützen. Des Weiteren übernehmen die Teilnehmer das Einsortieren von Büchern im Bücher­tauschregal. Die Tätigkeiten umfasst u.a. die Raum- und Materialpflege. Hierbei basteln die Teilnehmer Dekorationsgegenstände für die Räumlichkeiten, die auch an Bedürftige ver­schenkt werden.
Der zeitliche Umfang der AGH ist unter Berücksichtigung der individuellen und arbeitsmarkt­lichen Erforderlichkeit variabel im Einzelfall festzulegen.
Die Tätigkeit ist auf bis zu 30 Stunden wöchentlich begrenzt.
Die Mehraufwandsentschädigung sofern im Vorwege beantragt für Fahrkosten, Arbeitskleidung, etc.wird nicht auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Regelleistungen, Leistungen für Unterkunft und Heizung angerechnet (§ 11 Abs. 1 SGB 11).
Der Träger der Arbeitsgelegenheiten erhält eine Maßnahmen-Kostenpauschale von derzeit 175,00 EUR monatlich je Teilnehmer.“

Nachfragen dazu:

I.a) Das wären: 30 x 4 = 120 Stunden/Monat x 1,50 €? = 180 € pro Monat?

 I.b) Wer trägt die Kosten hierfür: Träger (Aufbaugilde) oder Jobcenter?

 I.c) Die Vergütung ist anzurechnendes Einkommen für die Betroffenen, d.h. 100 € frei, 80 € zu 80 % angerechnet und 20 % = 16 € an den Betroffenen?

 I.d) Oder erfolgt eine Vergütung über den gemeinnützigen Träger (Aufbaugilde) als ÜLP? Dann wäre ein Betrag bis zu 200 € anrechnungsfrei!

I.e) Wurden die Betroffenen auf diese zu beantragenden Entschädigungen aufmerksam gemacht und wie viele Betroffenen haben diese Leistung In Anspruch genommen?

II) Sie schreiben

        zu b) Antwort zu 3.:

     „AGH nach § 16d SGB II sind unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II immer nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten.
Erst wenn der Einsatz der vorrangigen Instrumente eine unmit­telbare Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt nicht mit hinreichender Erfolgsaus­sicht unterstützen kann, soll die Förderung von AGH in Betracht gezogen werden.
Dieser Grundsatz wird im Jobcenter Stadt Heilbronn durch die Integrations-fachkräfte beachtet. Aus diesem Grund ist bei der Förderung von AHG Arbeitsgelegenheiten die direkte Integration in den Arbeitsmarkt nicht das Ziel, sondern die Erreichung von Integrationsfortschritten.
Die Einglie­derungsquote nach Arbeitsgelegenheiten liegt daher unter 10%
.“

 Nachfrage dazu:

Werden die Betroffenen „zwangsverpflichtet“ oder erfolgt die Auswahl und Verpflichtung zur AGH auf mehr oder weniger Freiwilligkeit/Eigeninteresse?

 III) Sie schreiben

zu c) Antwort zu 4.:

„Grundsätzlich sind alle anfallenden Aufwendungen des Teilnehmers mit der Mehraufwandspauschale abgegolten. 
Sofern weitere Aufwendungen anfallen (z.B. Arbeitskleidung, Gesundheitszeugnis), werden diese entweder durch den Träger gestellt oder durch den Träger dem Jobcenter in Rechnung gestellt und abgerechnet. Der Träger geht also in Vorleistung.
Welcher arbeitsbedingter Mehrbedarf anfällt, ist abhängig von der Einsatzstelle und wird dem Teilnehmer durch den Träger mitgeteilt. ...“

 Nachfragen dazu:

III.a) Wie hoch wurde die Pauschale angesetzt und auch vergütet?

III.b) Welcher Mehrbedarf wurde konkret von Betroffenen mitgeteilt und auch zugrunde gelegt und vergütet?

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.8.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

 

<*> Ihre Anfrage bzw. Ihre Nachfragen vom 11.07.2014 und 04.08.2014 beantworte ich wie folgt:

zu 1)

Ihr Rechenbeispiel ist korrekt, wir gehen bei der Maßnahmeplanung allerdings von einem
Durchschnittsatz von 175 € aus, Die Förderung der Arbeitsgelegenheiten erfolgt über das
Jobcenter, das auch die Kosten für die Mehraufwandsentschädigung trägt. Wie bereits aus­
geführt, wird die Mehraufwandsentschädigung nicht als Einkommen auf die Grundsiche­
rungsleistung angerechnet. Die Mehraufwandsentschädigung wird allen Teilnehmern an ei-
ner Arbeitsgelegenheit bezahlt. .

zu 3)

Dass Sozialgesetzbuch 11 regelt, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen
in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder
Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen, Eine erwerbsfähiqe leistungsbe­
rechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken,
insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige
leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zurnutbare Arbeitsgelegenheit zu überneh-
men. 

zu 4)

Die Mehraufwandspauschale bei Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit beträgt 1,50 EUR
pro Stunde. Weitere sonstige anfallende Aufwendungen z.B. für Arbeitskleidung, Gesund­
heitszeugnis etc. können auf Nachweis übernommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Maria-Magdalgna Dietz
Geschäftsführerin

Jobcenter


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 1.8.2014

mehr über Alfred Dagenbach Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14102 * Wollhausstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß in der Wollhausstraße im Bereich ab der Alexanderstraße und entlang des Friedhofes bis zum Haupteingang ständig auf dem Gehweg geparkt wird.

Für Kinderwägen und für Rollatoren (zwei Alten-/Pflegeheime in unweiter Entfernung) ergeben sich ständige Behinderungen.

Auch wird in diesem Bereich der Mindestabstand von 5 m von parkenden Autos nicht eingehalten bei den Ausfahrten zur Wollhausstraße. Für die Bewohner ergeben sich durch mangelnden und eingeschränkten Blick in den fließenden Verkehr erhöhte Unfallrisiken.

Außerdem wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h sehr häufig nicht eingehalten.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.8.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

 

<*> vielen Dank für Ihre Hinweise zur Situation in der Woilhausstraße.

Der ruhende Verkehr wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten überwacht. Dabei zeigt der
Städtische Vollzugdienst das richtige "Maß" und "Fingerspitzengefühl", so dass nicht jeder Ver­
stoß geahndet wird. Dies gilt insbesondere im Bereich des Friedhofes, wo bei .großen Bestattun­
gen ein hoher Parkdruck besteht. Der Einmündungsbereich zur Woilhausstraße wird regelmäßig
überwacht.

In der Woilhausstraße wurden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, welche auch weiterhin fortgesetzt werden. Im Jahr 2014 (Stand Juli) kam es bei 1.609 gemessenen Fahrz0eugen zu 268 Beanstandungen.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner
Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von  PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 31.7.2014

mehr über Alfred Dagenbach Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14101 * Friedrichstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß in der Böckinger Friedrichstraße im Bereich des absoluten Halteverbots auf der Südseite zwischen der Ludwigsburger und Klingenberger Straße permanent geparkt wird, so daß immer wieder wegen Gegenverkehr kaum ein Durchkommen sei, da auf der Nordseite das Parken eingeschränkt möglich ist.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.8.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihr Schreiben vom 31.07.2014.

Der städtische Vollzugsdienst hat vom 01.01.2014 bis 13.08.2014 in der Friedrichstraße 34
Fahrzeuge wegen verkehrswidrigem Parken beanstandet.

Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden diese Kontrollen fortgeführt.

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


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Bürger helfen Bürgern

- PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

abgesandt am 28.7.2014

mehr über Alfred Dagenbach  Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14100 * Neckargartach: Kreuzungsprobleme


Sehr  geehrte Damen und Herren,

an der Kreuzung Wimpfener Str. - Frankenbacher Str. - Brückenstr. - Böckinger Str. kommt es regelmäßig an der Ampel Wimpfener Straße zu Behinderungen und Rangiervorgängen, sobald der städtische Bus aus der Brückenstraße in
die Wimpfener Straße einfahren will.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:
 
Wäre es nicht doch ein einfaches,  die Stopplinie an dieser Ampel um 1 Meter nach hinten zu  versetzen, um damit immer zu gewährleisten, daß der Bus ungehindert einfahren kann?
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetAntwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


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Bürger helfen Bürgern

- PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach 

abgesandt am 25.7.2014

mehr über Alfred Dagenbach  Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14099 * Gesundheitswesen in Heilbronn

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. wie beurteilt sie die Sicherstellung der gesundheitlichen Fürsorge in Heilbronn;

2. wie viele Arztpraxen und Privatkliniken, aufgeschlüsselt nach den Fachgebieten gibt es in den einzelnen Stadtteilen;

3. wie viele Hebammen  üben ihren Beruf selbständig, aufgeschlüsselt nach den Stadtteilen, aus;

4. wie viele Apotheken gibt es in Heilbronn, aufgeschlüsselt nach den Stadtteilen;

5. wie viele Heilpraktiker üben ihren Beruf selbständig, aufgeschlüsselt nach den Stadtteilen, aus;

6. wie viele sonstige am Gesundheitswesen Beteiligte (wie z.B. Therapeuten, Masseure, Fußpflege etc.) , aufgeschlüsselt nach den Fachgebieten gibt es in den einzelnen Stadtteilen;

7. welche Zulassungskriterien sind dafür jeweils Voraussetzung;

8. welche Niederlassungsdichte ist dafür jeweils
a) zulässig,
b) der Durchschnitt im Land Baden-Württemberg,
c) in Heilbronn, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen;

9. in welchen Stadtteilen gibt es dem Punkt 8 zufolge Unter-, bzw. Überversorgungen;

10. Wie sichert die Stadtverwaltung die dezentrale Versorgung der Bevölkerung insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung und daraus folgende geringere Mobilität der älteren Bevölkerung und wirkt damit der negativen Entwicklung durch Geschäfts- und Geldanlagemodelle wie "Ärztehäuser" ?
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 21.8.2014

28.8.2014

Antwort:  noch nicht beantwortetAntwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> mit dieser E-Mail erhalten Sie die Stellungnahme und Rückantwort Ihrer Anfrage vom 25.07.2014.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Jennifer Doberstein
Auszubildende

Stadt Heilbronn
Städtisches Gesundheitsamt

 

<*> in Ihrer og. Anfrage haben Sie folgende Fragen gestellt:
“wir fragen die Stadtverwaltung”

zu 1. wie beurteilt sie die Sicherstellung der gesundheitlichen Fürsorge in Heilbronn?

Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung in Heilbronn liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Entsprechend dem Stand der Bedarfsplanung vom
17. Juni 2014 der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg liegt der Versorgungsgrad für die hausärztliche Versorgung in der Region Heilbronn bei 103%. Die fachärztliche Versorgung wird für Heilbronn Land(Kreis) und Heilbronn Stadt getrennt aufgeführt. Für die Stadt Heilbronn liegt der Versorgungsgrad für Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden und Psychotherapeuten, Urologen, Anästhesisten, Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater und Radiologen zwischen 98,6%
(Kinder- und Jugendspsychiater) und 207% (Chirurgen). Weder bei den Hausärzten noch bei den Fachärzten besteht laut KV eine Unterversorgung oder eine drohende Unterversorgung im Planungsbereich der KV.

Die Fragen 2. bis einschl. 6. haben wir in der nachfolgend dargestellten Aufschlüsselung beantwortet.

zu 7.welche Zulassungskriterien für die jeweiligen Berufe Voraussetzung sind richten sich bei Ärzten und Apothekern nach den geltenden Aprobationsordnungen bei den zuständigen Ärzte-
und Apothekekammern.

Für die nachfolgend genannten Berufe gelten die jeweiligen Berufsordnungen.

Die Fragen 9. und 10. wurden Ihnen bereits weitestgehend von Herrn Berggötz am 23.07.2014 zu
Ihrer Anfrage vom 02.07.2014 zur schwindenden Infrastruktur unter 1. und 2. beantwortet.<
1>

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axmann

 

<1> * Schwindende Infrastruktur

 

Wie viele Arztpraxen und Privatkliniken aufgeschlüsselt nach den Fachgebieten gibt es in den einzelnen Stadtteilen?

 

Fachgebiet Allgemeinmedizin/ Praktische Ärzte 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

26

Böckingen

7

Sontheim

3

Neckargartach

4

Frankenbach

3

Biberach

3

Horkheim

2

Kirchhausen

1

Klingenberg

1

 

Fachgebiet Anästhesisten 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

10

Böckingen

1

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

15

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Augenärzte 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

14

Böckingen

1

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

achgebiet Chirurgen 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

4

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Frauenärzte 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

23

Böckingen

3

Sontheim

2

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

 Fachgebiet Hals-Nasen-Ohrenärzte 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

9

Böckingen

1

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Hautärzte 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

12

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Internisten/ Hausärztlich tätige Internisten 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

28

Böckingen

5

Sontheim

1

Neckargartach

2

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Kinderärzte 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

16

Böckingen

1

Sontheim

 

Neckargartach

1

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Laborärzte 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

8

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Lungenärzte 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

2

Böckingen

2

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Kieferorthopäden 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

4

Böckingen

2

Sontheim

 

Neckargartach

1

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

7

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Kinder- und Jugendlichenpsychiater und -psychotherapeuten 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

6

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

 Fachgebiet Mund - Kiefer - Gesichtschirurgen 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

3

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Naturheilverfahren/Homöopathie 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

7

Böckingen

 

Sontheim

1

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

1

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Neurochirurgen 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

1

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Neurologen 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

8

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Oralchirurgen 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

1

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

1

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Orthopäden 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

12

Böckingen

1

Sontheim

1

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Orthopäden/Unfallchirurgen 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

1

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

1

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Pathologen 

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

3

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

1

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Psychiater und Psychotherapeuten                                                        

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

15

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

 Fachgebiet Psychologische Psychotherapeuten                                                        

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

15

Böckingen

 

Sontheim

3

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Radiologen/Nuklearmediziner                                                        

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

13

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Strahlentherapeuten                                                        

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

13

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

1

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Transfusionsmediziner                                                        

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

1

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Urologen                                                        

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

10

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Fachgebiet Zahnärzte                                                        

Stadtteil

Anzahl der Arztpraxen

Heilbronn Stadt

54

Böckingen

9

Sontheim

5

Neckargartach

6

Frankenbach

3

Biberach

1

Horkheim

1

Kirchhausen

2

Klingenberg

 

 

Wie viele Hebammen üben ihren Beruf selbständig, aufgeschlüsselt nach den Stadtteilen, aus?

 

Stadtteil

Anzahl der Hebammen

Heilbronn Stadt

1

Böckingen

 

Sontheim

 

Neckargartach

 

Frankenbach

1

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 

Wie viele Apotheken gibt es in Heilbronn, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen?

 

Stadtteil

Anzahl der Apotheken

Heilbronn Stadt

23

Böckingen

5

Sontheim

5

Neckargartach

2

Frankenbach

1

Biberach

1

Horkheim

 

Kirchhausen

1

Klingenberg

 

 

Wie viele Heilpraktiker üben ihren Beruf selbstständig, aufgeschlüsselt nach den Stadtteilen, aus?

 

Stadtteil

Anzahl der

Heilpraktiker

Heilbronn Stadt

21

Böckingen

5

Sontheim

3

Neckargartach

1

Frankenbach

3

Biberach

2

Horkheim

1

Kirchhausen

2

Klingenberg

1

 

Wie viele sonstige am Gesundheitswesen Beteiligte (wie. z. B. Therapeuten, Masseure, Fußpflege etc.), aufgeschlüsselt nach den Fachgebieten gibt es in den einzelnen Stadtteilen?


Physiotherapeuten 

Stadtteil

Anzahl der

Physiotherapeuten

Heilbronn Stadt

28

Böckingen

6

Sontheim

5

Neckargartach

2

Frankenbach

2

Biberach

1

Horkheim

1

Kirchhausen

1

Klingenberg

 

 Masseure 

Stadtteil

Anzahl der

Masseure

Heilbronn Stadt

5

Böckingen

3

Sontheim

3

Neckargartach

 

Frankenbach

 

Biberach

1

Horkheim

1

Kirchhausen

 

Klingenberg

 

 Fußpflege  

Stadtteil

Anzahl der

Fußpflegeeinrichtungen

Heilbronn Stadt

12

Böckingen

5

Sontheim

2

Neckargartach

 

Frankenbach

1

Biberach

 

Horkheim

 

Kirchhausen

2

Klingenberg

 

 


Replik dazu:

 

Sehr geehrte Frau Doberstein,

vielen Dank für die Nachricht.

Leider ist die Beantwortung, wie soeben in einem Telefongespräch mitgeteilt, nicht vollständig.

Ich möchte darum bitten, die Fragen 7  wie gestellt zu beantworten und nicht auf in der Antwort nicht mitgeteilte Kriterien stadtfremder Institutionen zu verweisen.

Die Beantwortung der Frage 8 fehlt vollständig.

Der Hinweis zur Beantwortung der Frage 9 und 10 betrifft einen völlig anderen Sachverhalt und Einzelfall.

Mit freundlichen Grüßen


erneute Antwort:

 

<*> ergänzend zu meinem Antworttext vom 15.08.2014 möchte ich zu Ihrer Frage 7 ausführen, dass die Zulassungskriterien nicht in die Zuständigkeit oder Entscheidungshoheit der Stadt fallen und somit keine Angelegenheit im Sinne des § 24 III der Gemeindeordnung darstellen.

Im Grundsatz gilt dies genauso für die Frage 8. Für die Niederlassungsdichte der Ärzteschaft ist die
Kassenärztliche Vereinigung zuständig, die nach den uns vorliegenden Informationen im Bezug auf die Stadt Heilbronn keine Differenzierung in Stadtteile vornimmt sodass in meinen Ausführungen vom 15.08.2014 zu 1 getroffenen Feststellungen ebenso weiterhin gelten und ich mit Abstimmung meines Antworttextes vom 15.08.2014 mit Herrn Berggötz und Herrn Oberbürgermeister Mergel letztlich nach Konsultation des Rechtsamtes und den mir von dort zur Verfügung gestellten Informationen zur Praxis der Kommunalverwaltung gemäß § 24 Gemeindeordnung auf die dort getroffenen Feststellungen verweisen möchte wo ausdrücklich steht: „ Der Umfang der Beantwortung ist ... in soweit eingeschränkt, als nur Antworten verlangt werden können die zur Zeit der Beantwortung möglich und zumutbar sind: Dies gilt auch hinsichtlich des Umfanges der Antwort, zum Beispiel kann nicht die Fertigung umfangreicher Statistiken, Erhebungen oder die Beschaffung von Informationen gefordert werden.“ Die Beantwortung der Fragen 9 und 10 stimmt nach unserer Auffassung mit dem Ihnen vorliegenden Text von Herrn Berggötz überein.<1>

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axmann

Gesundheitsamt

 

<1> * Schwindende Infrastruktur


<*> erneute Replik dazu:

 

vielen Dank für die erneute Nachricht und die Bemühungen um Aufklärung.
Wie bereits in der Nachfrage vom 21.8.2014 mitgeteilt, ist die Beantwortung weiterhin unvollständig.

Zu den weiteren Ausführungen ist darauf hinzuweisen, daß Anfragen grundsätzlich gemäß dem in der erneuten Beantwortung genannten § 24 GO lt. Absatz 4 "an den Bürgermeister" und nicht an ein Fachamt zu richten sind, d.h. daß  diese nicht amtsbezogen sind.
Das gilt grundsätzlich für alle Anfragen und ist in der GO auch nicht anders geregelt, unsere Anfragen gehen daher stets an die Stadtverwaltung, die in Heilbronn bekanntlich vom Oberbürgermeister geführt wird.
Daß das Gesundheitsamt für die Niederlassungsdichte nicht zuständig ist und daher im Amt Unwissen darüber vorliegen soll, mag durchaus zutreffend sein.
Es ist aber nicht nachvollziehbar, daß die Stadtplanung in Heilbronn zuständigkeitshalber "in das Blinde hinein" erfolgt und die Stadtverwaltung als Ganzes ihrerseits ohne jede bedarfsorientierte Grundlagen handelt.
Es wäre ein interessanter öffentlich zu diskutierender Umstand, nach welchen Kriterien eine weitsichtige Stadtplanung in Heilbronn sonst erfolgen sollte.
Gerade deshalb ist die Feststellung von grundsätzlicher Bedeutung, ob insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung z.B. die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung auf gesundheitlichem Gebiet ausgewogen ist oder nicht, zumal es z.T. erhebliche Differenzen in der Beantwortung gegenüber den Angaben im Adressbuch der Stadt Heilbronn gibt und auch hier Sorge dafür zu tragen ist, daß die Angaben schon in Bezug auf Notfälle auf einer korrekten Grundlage basieren.
Gemäß dem in der erneuten Beantwortung genannten § 24 der Gemeindeordnung ist das Hauptorgan der Gemeinde nicht die Stadtverwaltung, sondern nach Absatz 1 der Gemeinderat.
Er hat u.a. die in § 24 genannten Aufgaben zu erfüllen. 
Insoweit gehört es auch nach Absatz 4 zur Aufgabenerfüllung, als Teil der in Absatz 1 genannten Vertretung der Bürger, Anfragen über einzelne Angelegenheiten zu stellen, die Antworten sind klar, wahr und vollständig zu erteilen.

Leider ist der in der Beantwortung unter Bezug auf § 24 Gemeindeordnung gemachte Verweis auf dort getroffenen Feststellungen" nicht nachvollziehbar, da der Wortlaut in der Gemeindeordnung nicht auffindbar, so daß neben den unbeantworteten Fragen auch hierzu Klärungsbedarf besteht.
 

Mit freundlichen Grüßen


 

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach 

abgesandt am 25.7.2014

mehr über Alfred Dagenbach  Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14098 * Friedhof Neckargartach

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den ungepflegten Zustand des Neckargartacher Friedhofes.
Dies sei schon seit einigen Jahren so zu beobachten.
Offensichtlich sei der Friedhof gegenüber früher personell unterbesetzt.
Es würden in den Wegen beispielsweise Disteln wachsen, die aussamen könnten und die damit auch gepflegten Gräber in Mitleidenschaft ziehen könnten.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.8.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihren Hinweis bezüglich der den Nordfriedhof betreffenden Bürgerbeschwerden.

In den vergangenen Wochen haben unsere Mitarbeiter die Hecken zwischen den Grabreihen geschnitten und auch die Rasenflächen wurden ordentlich gemäht.

Dass auf den gesplitteten Wegeflächen über die Sommermonate einmal das Unkraut durchtreibt, lässt sich leider nicht vermeiden. Es wird alles kontinuierlich von uns entfernt.

Grundsätzlich möchten wir feststellen, dass die Personalbemessung in der Abteilung Friedhöfe straff bzw. eng bemessen ist, sodass es während der Urlaubszeit oder bei Krankheitsausfällen auf unseren Friedhöfen durchaus zu Engpässen bzw. Rückständen kommen kann.

Dem Nordfriedhof in Neckargartach sind schon seit Jahren unverändert zwei feste Mitarbeiter zugeordnet.

Wir nehmen Ihren Hinweis nun zum Anlass, um auf dem Nordfriedhof in den kommenden Tagen vorrangig einen Pflegedurchgang durchzuführen.

Freundliche Grüße

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach 

abgesandt am 22.7.2014

mehr über Alfred Dagenbach  Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14097 * Ressourcenschonende Bebauungsplanung

 

Es wird beantragt:


Bei der Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen werden künftig die Bestimmungen aufgenommen, daß

  1. der Flächenverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren ist;

  2. Parkflächen nur noch in Tiefgaragen unter Gebäuden und soweit sie dort nicht in ausreichender Zahl umgesetzt werden können, diese flächenschonend in Parkhäusern errichtet werden.

Begründung:


Laut Umweltamtbundesamt und wie bei den Nachhaltigkeitstagen in Heilbronn am vorletzten Wochenende auch betont wurde, ist der Boden eine natürliche Ressource, auf der und von der wir alle leben. Er erfüllt eine Vielzahl ökologischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Funktionen. Vor allem der humushaltige Oberboden mit seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit ist von besonderer Bedeutung, unter anderem als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen und für die landwirtschaftliche Produktion. Böden sind in überschaubaren Zeiträumen nicht erneuerbar. Die Inanspruchnahme des Bodens für Siedlungs- und Verkehrszwecke und die damit einhergehende teilweise Bodenversiegelung führen zum Verlust ökologisch wichtiger Funktionen des Bodens: Er geht als Lebensraum verloren, kann Regenwasser nicht mehr aufnehmen und steht auch für die landwirtschaftliche Produktion nicht mehr zur Verfügung.

 

Für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit den nicht vermehrbaren verfügbaren Flächen ist es daher notwendig, ähnlich anderer grundsätzlicher Bestimmungen, wie z.B. Begrünung und Ersatzpflanzungen, bei der Ausweisung und Änderung von Bebauungsplänen auf den sparsamsten Umgang mit dem Flächenverbrauch zu achten.

 

Insbesondere wird dabei darauf verwiesen, daß Bauleitplanungen auch Ausgleichsflächen ausweisen, was den Flächenverbrauch weiter erhöht , womit in aller Regel landwirtschaftliche Produktionsfläche belastet und dadurch nicht nur die ressourcenschonende Nahversorgung reduziert wird, sondern auch als existenzbedrohend für landwirtschaftliche Betriebe wirkt.


Es wird um Abhilfe / Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.8.2014

5.8.2014

11.8.2914

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> für Ihr Mail, indem Sie Herrn Minister Bonde auf gesetzliche Bestimmungen für die
Aufstellung von Bebauungsplänen ansprechen, um den Flächenverbrauch zu redu­
zieren bzw. flächenschonende Bauweisen zu erreichen, danken wir Ihnen.

Das von Ihnen angesprochene Anliegen, das dem Bauplanungsrecht zuzuordnen ist,
fällt in den fachlichen Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Verkehr und Infra­
struktur. Wir haben Ihr Mail deshalb diesem Ressort mit der Bitte um Übernahme
zugeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Baumgartner
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz


<*> das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat
Ihr Schreiben vom 22. Juli 2014, in dem Sie den Flächenverbrauch durch Bauland­
ausweisungen ansprechen, dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Hinblick
auf seine Zuständigkeit für Fragen der Bauleitplanung und des Bauplanungsrechts
weitergeleitet. Insbesondere fordern Sie, dass der Flächenverbrauch durch Vorgaben
des Landes auf das notwendige Maß zu reduzieren sei und dass Stellplätze nur noch
in Tiefgaragen oder in Parkhäusern zugelassen werden sollten.

Zu Ihrem Anliegen können wir Folgendes mitteilen:

Der zentrale Ansatzpunkt einer flächensparenden Baulandentwicklung ist die Stär­
kung der Innenentwicklung, unter Berücksichtigung sozialer, ökonomischer und öko­
logischer Einflussfaktoren. Die Städte und Gemeinden sind gehalten, den aktuellen
Herausforderungen, wie etwa der Klimaänderung, durch die Vermeidung übermäßiger
Baulandausweisungen und den Erhalt, die Qualifizierung und die Anpassung der
Stadtzentren und Ortsmitten, zum Beispiel durch bauliche Nachverdichtungen und die
Wiedernutzung von Brachflächen, zu begegnen.

 

Der Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, die Siedlungsexpansion zu be­
grenzen und die Flächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke so weit als möglich
zurückzuführen. Auch nach den bundesgesetzlichen Vorschriften des Baugesetz­
buchs sollen die Städte und Gemeinden mit Grund und Boden sparsam umgehen.

Vor zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für eine bauliche Nutzung müssen sie
Maßnahmen der Innenentwicklung durch die Nachverdichtung und die Wiedernutz­
barmachung von Flächen den Vorrang geben.

Daher müssen die Gemeinden zum Beispiel im Genehmigungsverfahren für ihre Flä­
chennutzungspläne ihren zusätzlichen Bauflächenbedarf plausibel darstellen. Die für
die Genehmigung der Flächennutzungspläne zuständigen Landesbehörden prüfen
die Plausibilität des dargestellten Wohn-, Misch- und Gewerbeflächenbedarfs auf der
Grundlage der Hinweise für die PlauSibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachwei­
se im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Flächennutzungspläne vom 23. Mai
2013. Der Neubedarf der Gemeinden ergibt sich insbesondere aus ihrer zentralörtli­
chen Funktion, ihrer Lage in einer Entwicklungsachse mit guter Anbindung an den
öffentlichen Nahverkehr, ihrer demographischen Entwicklung unter Bezugnahme auf
Prognosen des Statistischen Landesamtes, ihrem Bedarf für die gewerbliche Entwick­
lung ortsansässiger Betriebe oder erwarteter Neuansiedlungen und insbesondere aus
den vorhandenen baulichen beziehungsweise Flächenpotenzialen.·

Ihre Planungsentscheidungen zur städtebaulichen Entwicklung treffen die Gemeinden
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) eigenverantwortlich. Die Aufstellung und
Änderung von Bauleitplänen - dazu zählen der Flächennutzungsplan sowie die Be­
bauungspläne - gehört zu den nach Art. 28 Grundgesetz (GG) garantierten Selbst­
verwaltungsaufgaben der Gemeinde. Dies bedeutet, dass die Gemeinden - vertreten
durch den von der Bürgerschaft gewählten Gemeinderat - die städtebauliche Ent­
wicklung in ihrem Gemeindegebiet im Rahmen der zu beachtenden Rechtsvorschrif­
ten, insbesondere des Baugesetzbuches, selbst bestimmen. Welche Inhalte sie letzt­
lich in ihren Bauleitplänen darstellen beziehungsweise festsetzen, entscheiden sie im
Rahmen der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB bei der Aufstellung des Fläche­
nnutzungsplans und der Bebauungspläne selbst.

Da es sich bei der Bauleitplanung insofern um eine weisungsfreie Aufgabe handelt,
können auch die Behörden nicht unmittelbar Einfluss auf die städtebauliche Entwick­
lung in den Städten und Gemeinden ausüben.


Dies betrifft unter Anderem den Ausgleich von Baulandausweisungen, der nach § 1 a
Absatz 3 BauGB nach der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetztes
(BNatSchG) erfolgt, wie auch die Festsetzung von Stellplätzen in den Bebauungsplä­
nen. Die Gemeinden können in den Bebauungsplänen aus städtebaulichen Gründen
die Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Flä­
chen für das Parken von Fahrzeugen als öffentliche oder private Flächen festsetzen.
Ob Parkplätze und notwendige Stellplätze im Freien, in Tiefgaragen oder in Parkhäu­
sern festgesetzt werden, obliegt unter Beachtung der maßgeblichen öffentlich­
rechtlichen Vorschriften, hier insbesondere des Bauordnungsrechts, der Planungsho­
heit der Gemeinden.

Allerdings haben Sie als Bürgerinnen und Bürger sowohl in den Planungsverfahren
selbst, als auch über Ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft im
Gemeinderat Gelegenheit, auf Planungsentscheidungen Einfluss zu nehmen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
erhält eine Kopie dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen


Angelika Varnos
Ltd. Ministerialrätin
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur


<*> in Ihrer Anfrage regen Sie an, dass bei der Erstellung von Bebauungsplänen künftig die Bestimmungen aufgenommen werden, den Flächenverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und Parkflächen nur noch in Tiefgaragen unter Gebäuden und soweit sie dort nicht in ausreichender Zahl umgesetzt werden können, flächenschonend in Parkhäusern zu errichten.

Der sparsame Umgang mit Grund und Boden als allgemeiner Planungsgrundsatz ergibt sich schon
allein aus den Vorgaben des Baugesetzbuches in § 1 a "Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz".

Die Bewertung der durch Bebauungspläne vorbereiteten Eingriffe und des hierfür erforderliche Ausgleichs erfolgt ebenfalls auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahmen hängt von den durch die Eingriffe betroffenen Schutzgüter ab.

Auch hier gilt der Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprechend. So lassen sich beispielsweise durch die qualitative Intensivierung der Maßnahmen oder das Kombinieren von Maßnahmen auf einer Ausgleichsfläche durchaus flächenschonende Lösungen für den Ausgleich erreichen, die den fachlichen und gesetzlichen Vorgaben genügen.

 

Die Stadt Heilbronn nutzt außerdem die Möglichkeit, Maßnahmen in das Ökokonto einzubuchen,
um diese dann ohne weitere Flächeninanspruchnahme bedarfsgerecht abzurufen zu können.

Beim Artenschutz bilden in der Regel die artspezifischen Ansprüche der betroffenen Arten die Vorgaben für die Maßnahmen. Diese bieten in der Regel keinen Spielraum für Alternativen und sind
vollumfänglich umzusetzen.

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Art der Ausweisung von Parkierungsflächen im
jeweiligen Einzelfall zu entscheiden und festzulegen. Bestimmende Faktoren hierbei können die
Beschaffenheit des Untergrunds, Topgrafie, Grundstücksgröße, Lage des Grundstücks sowie Art und Urnfang der vorgesehenen Nutzung aber auch gestaltertsctre tmtrwirtschattllchc Belange sein.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Pilz

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach 

abgesandt am 21.7.2014

mehr über Alfred Dagenbach  Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14096 * Käthchen-Denkmal


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu den Vorschlägen des Bildhauers und Künstlers Dieter Läpple ab, die er zu dem von ihm geschaffenen Denkmal "Käthchen von Heilbronn" in einem Leserbrief in der Heilbronner Stimme vom 21.6.2014 gemacht hat;

2. werden die Urheberrechte des Künstlers
Dieter Läpple von der Stadt Heilbronn respektiert und in welcher Weise geschieht dies;

3. hat der Künstler Dieter Läpple einen Anspruch auf Entschädigung zur Nutzung der von ihm geschaffenen Käthchen-Figur, die z.B. in Form von Miniaturen nachgebildet verbreitet wird und in welcher Höhe steht diese ihm zu;

4. welche Vorstellungen zur weiteren Verwendung in welchem angemessenenen Zeitrahmen hat die Stadtverwaltung für das Käthchen-Denkmal und wird der Künstler Dieter Läpple in die weitere Planung einbezogen oder übergangen?Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de
www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500
 
 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.7.2014

30.7.2014

31.7.2014

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:


1. Herr Läpple hat mich vorab über seinen Vorschlag für die Aufstellung seiner Plastik informiert. Eine detaillierte Prüfung zur Eignung als Standort fand noch nicht statt.


2. Urheberrechte werden durch Frage der Magazinierung oder Aufstellung grundsätzlich nicht berührt.


3. Die Städtischen Museen waren an dieser Aktion nicht beteiligt.


4. Wir unterbreiten dem Bürgermeisteramt zu gegebener Zeit einen Vorschlag zur Aufstellung. Stand heute ist der bisherige Standort der von uns präferierte, falls erforderlich kann auf den Vorschlag des Künstlers zurückgegriffen werden.

Noch ein Hinweis: Es gibt kein "Käthchen-Denkmal", es handelt sich um die Plastik von Dieter Läpple, die aus einem Wettbewerb zum Thema Käthchen als Sieger hervorging.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Gundel
Direktor
Städtische Museen Heilbronn / Kunsthalle Vogelmann


Replik dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu u.g. Anfrage erhielt ich u.a. die Antwort :

...

2. Urheberrechte werden durch Frage der Magazinierung oder Aufstellung grundsätzlich nicht berührt.

3. Die Städtischen Museen waren an dieser Aktion nicht beteiligt.


...

 

Die Beantwortung dieser Punkte entspricht nicht der Fragestellung.
Anfragen gehen nach § 24,4 GO nicht an Mitarbeiter, die zu den gestellten Fragen keine Auskunft geben können.
 

Ich bitte daher nochmals um eine dem Sinn der Anfragepunkte entsprechende Beantwortung.


Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.
Alfred Dagenbach


Antwort dazu:

<*> danke für Ihre Nachfrage. Doch ich verfüge hierzu über keine weiteren Informationen, zur Klärung des Sachverhalts sollten Sie m.E. Herrn Dieter Läpple kontaktieren.

 

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Marc Gundel

Städtische Museen


Erneute Replik dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage ging, wie alle Anfragen nach der GO an die Stadtverwaltung, lt. GO vertreten durch "den Bürgermeister",  und nicht an das Museum. Auch ist Herr Läpple nicht der zuständige städtische Sachbearbeiter, sondern jemand, der in der Lage ist, die Fragen auch zuverlässig zu beantworten. Oder will man den Fragen einfach nur ausweichen?

 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.
Alfred Dagenbach


Antwort dazu:

 

<*> zuständigkeitshalber geben wir zu Ihren Fragen 2 und 3 folgende Stellungnahme ab:

 

Zu Frage 2: Werden die Urheberrechte des Künstlers Dieter Läpple von der Stadt Heilbronn respektiert und wie geschieht dies?

 

Stellungnahme Heilbronn Marketing:

Heilbronn Marketing hat beim Projekt „Käthchenparade 2008" mit Herrn Läpple eine Urheberrechts- Vereinbarung zur Verwendung der Skulptur „Käthchen-Denkmal" als Vorlage für die Figuren der „Käthchenparade" getroffen.

 

Zu Frage 3:

Hat der Künstler Dieter Läpple einen Anspruch auf Entschädigung zur Nutzung der von ihm geschaffenen Käthchen-Figur, die in Form von Miniaturen nachgebildet verbreitet wird und in welcher Höhe steht diese ihm zu?

 

Stellungnahme Heilbronn Marketing:

Aus dem Verkaufspreis der „Käthchen-Bozetti-Figuren", die von Heilbronn Marketing GmbH in der Tourist-Information seit dem Jahr 2009 verkauft werden, steht dem Künstler Dieter Läpple ein Provisionsanspruch von 5 % zu. Die Herrn Läpple zustehende Provision wird jährlich abgerechnet und Herrn Läpple per Überweisung ausbezahlt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Wagner - Geschäftsführer

Heilbronn Marketing


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach 

abgesandt am 21.7.2013

mehr über Alfred Dagenbach  Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14095 * Schmierereien

Sehr geehrte Damen und Herren,

Erneut machen Bürger darauf aufmerksam und beklagen sich über linksfaschistische Schmiereien in der Stadt gegen die, so wörtlich "nichts ernsthaft unternommen wird".

Auf Hinweise wurde bei persönlicher Ansicht festgestellt, daß an der B 293 bei der Kreuzung Wilhelm-Leuschner-Straße aufgestellte Container und ein am Fußgängerüberweg zur Helmholtzstraße stehender Verteilerkasten mit Symbolen des 100 Millionen Menschenleben kostenden und als Vorbild für die Nazis verbrecherischen Sowjetsystems verschmiert sind, siehe anliegende Bilder.

Gleichsam wird darauf aufmerksam gemacht, daß es in Heilbronn immer noch eine Straße gibt, die nach dem Rassisten und Antisemiten Karl-Marx* benannt ist.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de
www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500
 
 
 

Antworten der Verwaltung

Eingang am

31.7.2014 9.8.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in Ihrer Anfrage vom 04.08.2014 wiesen Sie auf Graffiti-Standorte im Stadtgebiet sowie auf
eine noch immer nach Karl-Marx benannten Straße hin und baten die Verwaltung um Abhilfe.

Das Ordnungsamt leitete Ihre Hinweise an die zuständigen Stellen weiter. Im Übrigen verweise
ich auf den mit Ihnen geführten Schriftverkehr in Sachen Graffiti.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


<*> Ihre o.g. Anfrage bzgl. dem Punkt "Gleichsam wird darauf aufmerksam gemacht, dass es in Heilbronn immer noch eine Straße gibt, die nach dem Rassisten und Antisemiten Karl Marx benannt ist" wurde zuständigkeitshalber dem Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Heilbronn zur Bearbeitung weitergeleitet.

Zur Beantwortung verweisen wir auf die bereits mehrfach zu diesem Thema ergangenen Antworten und abgegebenen Stellungnahmen.
Die Position der Verwaltung zu diesem Thema hat sich diesbezüglich nicht geändert. Die damaligen Stellungnahmen besitzen weiterhin ihre Gültigkeit. Bitte entnehmen Sie diese dem beigefügten Anhang.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Volker Buhl
Vermessungs- und Katasteramt
Abteilungsleiter Geoinformation und Kartografie   


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach 

abgesandt am 19.7.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14094 * Hafenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eltern von Schulkindern beklagen sich darüber, daß ihre Kinder, die auf ihrem Schulweg mit Bussen der Verkehrsbetriebe fahren, mit dem ganztägig in der Hafenstraße stattfindenden Straßenprostitution konfrontiert werden. Eine Alternative zum Ausweichen aus der jugendgefährdenden Situation hätten sie nicht.
Angeregt wird, die Straßenprostitution mindestens in der Hafenstraße durch zeitlich Befristung auf die Nachstunden einzudämmen

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> mit Schreiben vom 19. Juli 2014 verwiesen Sie auf klagende Eltern von Schulkindern, welche
auf ihrem Schulweg mit der ganztägig in der Hafenstraße stattfindenden Straßenprostitution
konfrontiert würden. Es wird daher angeregt, die Straßenprostitution in der Hafenstraße zeitlich auf die Nachtstunden zu beschränken.

Die Verwaltung prüft bereits die rechtlichen Möglichkeiten, inwieweit die Straßenprostitution
in der Hafenstraße eingeschränkt werden kann. Hierzu zählt auch die Alternative. die Straßenprostitution in der Hafenstraße nur während den Nachtstunden zu gestatten. Für eine derartige Regelung bedarf es jedoch einer Rechtsverordnung durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

Mit dem Regierungspräsidium hat die Verwaltung schon Kontakt aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Ruediger Muth


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.7.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14093 * Teichstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

a) Bürger beklagen sich über die "wilde" Parksituation in der Teichstraße in Böckingen, westlich der Ludwigsburger Straße.

b) Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß sich die Zustände rund um das in die Teichstraße hineinreichende Gebäude an der Ludwigsburger Straße, wozu auf Anfrage vom 22.10.2013 mit Eingang vom
4.12.2013 mit geantwortet wurde, nichts geändert habe. Lose Dachziegel stellten nach wie vor eine Gefahr für Fußgänger dar.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.7.2014

4.2.2015

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre Hinweise zur Parksituation in der Böckinger Teichstraße.

Der Städtische Vollzugsdienst wird den Bereich westlich der Ludwigsburger Straße kontrollie­
ren. Hinweise auf konkrete Beeinträchtigungen nimmt der Städtische Vollzugsdienst auch
gerne teiefonisch (Tel.: 07131/56 - 2050) entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Michael Pfleger


<*> mit Email vom 11.07.2014 hatten Sie die Stadtverwaltung unter Bezugnahme auf Ihr erstes Hinweisschreiben vom 22.10.2013 und unser Antwortschreiben vom 02.12.2013 erneut darauf aufmerksam gemacht, dass an der südlichen Dachfläche des Gebäudes Ludwigsburger Straße 26 nach wie vor lose Dachziegel vorhanden sind. Sie mahnten erneut die Beseitigung der bestehenden Gefährdungslage an.

 

Zu Ihrem Hinweis vom 11.07.2014 nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Durchführung der von unserer Abteilung veranlassten Sicherungsarbeiten an der südlichen Dachfläche des Gebäudes Ludwigsburger Straße 26 hat sich durch unglückliche Umstände leider in die Länge gezogen.

Vom Eigentümer des Gebäudes Ludwigsburger Straße 26 konnte uns insofern erst kürzlich durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der ausführenden Fachfirma bestätigt werden, dass die gesamte südliche Dachfläche des Gebäudes Ludwigsburger Straße 26 auf lose Dachziegel überprüft und sämtliche losen Dachziegel fachgerecht befestigt wurden.

Auf die ständige Instandsetzungspflicht seines Gebäudes und die haftungsrechtlichen Konsequenzen bei einer Vernachlässigung dieser Pflicht haben wir den Eigentümer des Gebäudes nochmals ausdrücklich hingewiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Netzlaff

Abteilungsleiter Abteilung Baurecht

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.7.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14092 * Angeordnete Gratisarbeit II


Sehr  geehrte Damen und Herren,

auf unsere Anfrage vom 20.6.2014 erhielten wir mit Eingang 7.7.2014 u.a. folgende Antworten und Fragen dazu jeweils nach (Unterstreichungen durch uns):

a) Antwort zu 1.:
"Als Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden durch das Jobcenter ausschließlich Maßnahmen gefördert,
in denen die Teilnehmer/innen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. ..."

Nachfragen dazu:

a1) Die Wäscherei wäscht als Wirtschaftsbetrieb die Wäsche aus den angegliederten Betrieben und anderen Auftraggebern. Hier steht doch der wirtschaftliche Zweck im Vordergrund von Beschäftigungen.
- Worin besteht ein öffentliches Interesse  und wieso handelt es sich um wettbewerbsneutrale Arbeiten?

a2) Ist dies so richtig:  Die Betroffenen erhalten bei einem 8 Stundentag und 22 Arbeitstagen im Monat = 176 Stunden à 1,50 € eine monatliche Vergütung von 264 €;  Im  Regelfall sind davon 100 € anrechnungsfrei, von den restlichen 164 € gehen 20 % =32,80 € an die Betroffenen, 80 % = 131,20 € als Anrechnung zurück an das Jobcenter (Leistungskürzung)?
 
a3) Die Wäscherei als Bildungsträger erhält vom Jobcenter eine Vergütung von 800 € pro Betroffenen für die AHG für jeden Monat oder welche exakten Beträge werden gezahlt und für welchen Zeitraum genau?


b) Antwort zu 3.:
"Bei der Zuweisung zu Arbeitsgelegenheiten ist der Vorrang anderer Eingliederungsleistungen zu beachten. Durch die zuständige Integrationsfachkraft ist darzulegen, welches individuell unter Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Eignung auf den/die Teilnehmer/-in bezogene Eingliederungskonzept mit der Maßnahme und der individuell festgelegten Maßnahme Dauer verfolgt wird."
 
Nachfragen dazu:

b1) Wurde bei den Betroffenen im Vorwege geklärt, ob entsprechend dem individuellen Leistungsbild (Profiling) die AHG  für eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sinnvoll ist und auch welche entsprechende realen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen?

b2.1) Welche Qualifizierung erfahren die Betroffenen? Ein „Learning-by-doing/Training-on-the Job“
um anschließend eine feste Beschäftigung in einer Wäscherei zu erhalten?

b2.2) Wie häufig haben im Jahr 2013 dadurch Betroffene eine feste Beschäftigung in einer Wäscherei bzw. wie häufig in einer anderen Beschäftigung erhalten? 

c) Antwort zu 4.:
"Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung ist gesetzlich nicht beziffert. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen sind die tatsächlichen Aufwendungen, die für die Teilnahme an der Maßnahme zusätzlich anfallen.
In Betracht jedoch ist auch ein Mehrbedarf für Arbeitskleidung und Wäsche.
Als arbeitsbedingter Mehrbedarf kommen in erster Linie Fahrkosten Körperreinigung, zusätzliche Kosten für Wäschewaschen sowie Ernährung denkbar."

c1) Nachfrage dazu:

Betroffene beklagen immer wieder, dass nur die PFLICHTEN seitens des Jobcenters und daraus resultierende Sanktionen deutlich gemacht werden.
Es fehlt grundsätzlich die Offenlegung auch der RECHTE der Betroffenen. So fehlen verständliche und jedermann zugängliche „Merkblätter“ zu den verschiedenen Bereichen, so wie z.B. in diesem Fall.
- Welches sind konkret die tatsächlichen Aufwendungen, die für die Teilnahme an der Maßnahme zusätzlich anfallen und was haben die Betroffenen zu beachten an formalistischen Erfordernissen, um diese Aufwendungen zu erhalten?
 
d) Antwort zu 5.:
"Einnahmen infolge von durch die AGH ausgeübten Arbeiten schließen alleine noch kein öffentliches Interesse und damit eine Förderung aus.
Eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich um überwiegend erwerbswirtschaftliche auf Gewinn gerichtete Arbeiten handelt.
Soweit Einnahmen lediglich zur Reduzierung der Maßnahme Kosten verwendet werden, ist dies als Indiz für ein nicht überwiegend erwerbswirtschaftliches Interesse des Maßnahme Trägers anzusehen."
 
d1) Nachfrage:

Die Wäscherei wäscht als Wirtschaftsbetrieb die Wäsche aus den angegliederten Betrieben und anderen Auftraggebern.
Hier steht doch der wirtschaftliche Zweck im Vordergrund von Beschäftigungen.
- Worin besteht die Annahme, dass es sich nicht um überwiegend auf erwerbswirtschaftlichen Gewinn gerichtete Arbeiten handelt?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> Ihre Anfrage bzw. Ihre Nachfragen vom 11.07.2014 beantworte ich wie folgt:

zu a) Antwort zu 1.:

Das Jobcenter ist für die rechtmäßige Erbringung von AGH als Eingliederungsleistung ver­
antwortlich. Die Zusätzlichkeit, das öffentliche Interesse und die Wettbewerbsneutralität wer­
den durch das Jobcenter bei der AntragsteIlung des Trägers überprüft.

Die Stellenbeschreibung in der Wäscherei sieht vor, dass die Teilnehmer die Besucher der
Wäscherei, insbesondere Ältere, sozial Benachteiligte und Besucher mit Kindern unterstüt­
zen. Des Weiteren übernehmen die Teilnehmer das Einsortieren von Büchern im Bücher­
tauschregal. Die Tätigkeiten umfasst u.a. die Raum- und Materialpflege. Hierbei basteln die
Teilnehmer Dekorationsgegenstände für die Räumlichkeiten, die auch an Bedürftige ver­
schenkt werden.

Der zeitliche Umfang der AGH ist unter Berücksichtigung der individuellen und arbeitsmarkt­
lichen Erforderlichkeit variabel im Einzelfall festzulegen. Die Tätigkeit ist auf bis zu 30 Stun­
den wöchentlich begrenzt.

Die Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensun­
terhalts (z. B. Regelleistungen, Leistungen für Unterkunft und Heizunqjanqerechnet (§ 11
Abs. 1 SGB 11).

Der Träger der Arbeitsgelegenheiten erhält eine Maßnahmekostenpauschale von derzeit
175,00 EUR monatlich je Teilnehmer.

zu b) Antwort zu 3.:

AGH nach § 16d SGB II sind unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II immer
nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen
Eingliederungsinstrumenten. Erst wenn der Einsatz der vorrangigen Instrumente eine unmit­
telbare Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt nicht mit hinreichender Erfolgsaus­
sicht unterstützen kann, soll die Förderung von AGH in Betracht gezogen werden. Dieser
Grundsatz wird im Jobcenter Stadt Heilbronn durch die Integrationsfachkräfte beachtet. Aus
diesem Grund ist bei der Förderung von Arbeitsgelegenheiten die direkte Integration in den
Arbeitsmarkt nicht das Ziel sondern die Erreichung von Integrationsfortschritten. Die Einglie­
derungsquote nach Arbeitsgelegenheiten liegt daher unter 10%.

zu c) Antwort zu 4.:

Grundsätzlich sind alle anfallenden Aufwendungen des Teilnehmers mit der Mehraufwands­
pauschale abgegolten. Sofern weitere Aufwendungen anfallen (z.B. Arbeitskleidung, Ge­
sundheitszeugnis), werden diese entweder durch den Träger gestellt oder durch den Träger
dem Jobcenter in Rechnung gestellt und abgerechnet. Der Träger geht also in Vorleistung.
Welcher arbeitsbedingter Mehrbedarf anfällt, ist abhängig von der Einsatzstelle und wird dem
Teilnehmer durch den Träger mitgeteilt.

Ein Merkblatt, das nicht nur Pflichten sondern auch Rechte des Leistungsbeziehers SGB 11
darstellt, ist vorhanden und kann unter folgendem Link mit weiteren Informationen eingese­
hen werden.

http://www.jobcenter-stadt-heilbronn.de/formulare-broschueren-Iinks.html

Allerdings kann ein Merkblatt nicht jeden Einzelfall abdecken, deshalb steht bei unklaren
Sachverhalten der persönliche Ansprechpartner des Leistungsbeziehers für Rückfragen zur

Verfügung. .

zu d) Antwort zu 5.:

Hier wird auf die Ausführungen zur Nr. 1 verwiesen.

Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Maria-Magdalena Dietz
Jobcenter Stadt Heilbronn
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 8.7.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14091 * Verkehrsprobleme


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Verkehrsprobleme in der Straße "Im Haselter" östlich der Helmholtzstraße.
Dort werde immer wieder ein Verkehrsschild, das das Halten  zwischen 7 und  14 Uhr verbietet, ignoriert, so daß es des öfteren - auch in der späteren, erlaubten Zeit - im Zusammenhang mit  dem Berufsschulverkehr zu gefährlichen Situationen gekommen sei.
Auch würden immer wieder entgegen den Bestimmungen des § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) verschiedene Anhänger wochenlang auf der öffentlichen Straße abgestellt.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre Hinweise zu Verkehrsproblemen "Im Haselter",

Der Städtische Vollzugsdienst kontrolliert den Ruhenden Verkehr im Umfeld des Berufsschul­
zentrums. Hierzu zählen insbesondere auch die bestehenden Haltverbote in der Straße "Im
Haselter" sowie das unberechtigte Abstellen von Anhängern. Es mussten dort bereits zahlrei­
che Beanstandungen und gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt werden.

Die Kontrollen werden fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdigerr Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.7.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14090 * Mietspiegel


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. In der GR-Sitzung vom 03. Juli 2014 hat die Stadtverwaltung mit DS 137 vom 26.05.2014  die Fortschreibung des Mietspiegels aus dem Jahr 2012 eingebracht und es wurde die Erhöhung der Mietspiegelwerte um einheitlich 2,5 % ab 1. August 2014 beschlossen.

Für eine bisherige Wohnungsmiete bedeutet dies:

z.B. statt bisher
460,00 € x 102,5 % = 471,50 € = ein Plus von 11,50 € Kaltmiete,
statt bisher
560,00 € x 102,5 % = 574,00 € = ein Plus von 14,00 € Kaltmiete
Wird die Stadt Heilbronn die Erhöhung des Mietspiegels im eigenen Handlungsbereich bei der

    - Stadtsiedlung
    - GEWO

dazu nutzen, entsprechende Mietpreisanhebungen bei den bestandseigenen Wohnungen vorzunehmen, falls ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe genau?

2. Der Gemeinderat hatte im Sozialausschuss bereits 2013 fürBezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II + XII auf Grund eines vorausgegangenen Urteils des Sozialgerichtesnach der sog. Produkttheorie den Preis für die Obergrenze bei 45 m² für Singles und 60 m² für Paare von 6,03 € auf 6,08 €anpassen und korrigieren müssen.

a) Wird der derzeitige Vergütungssatz von 6,08 € automatisch der Erhöhung der Mietwerte aus dem neuen Mietspiegel 2014 angepasst, was bedeuten würde:

von bisher 6,08 € x 102,5 % = 6,232 €?
Eine 2,5 %-Erhöhung bedeutet ein Plus von 0,15 €/m².
Bei einer Wohnfläche von
45 m² = 6,75 €,
 bei
60 m² = 9,00 €.

Bei einer bisherigen Kaltmiete von z.B. 460,00 € beträgt die Erhöhung aus dem Mietspiegel aber 11,50 €.
Hierdurch entsteht eine Lücke zum derzeitigen Vergütungssatz von 6,08 €/m² = 2,50 €,die die Leistungsbezieher aus dem Regelsatz finanzieren müssten. Selbst bei einer Anpassung auf 6,232 € entsteht für Leistungsbezieher eine Deckungslücke, die nur aus dem Regelsatz zum Lebensunterhalt finanziert werden können.

b) Wie sieht die Verwaltung die Lösung dieser Problemlücke und welche Entscheidungen werden in zeitlicher und materieller getroffen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.8.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> Sie hatten mit Schreiben vom 7.7.2014 angefragt, ob die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH und die
GEWO Heilbronn e.G. den neuen Mietspiegel zum Anlass nehmen werden, ihre Mieten anzupassen
und in wie weit sich die höheren Mietwerte des Mietspiegels auf die Leistungsgewährung im Rah­
men des SGB auswirken wird.

Stellungnahme der Verwaltung:

Da es sich bei der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH und der GEWO Heilbronn e.G. um selbständige Unternehmen handelt, werden diese nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in eigener Zuständigkeit evtl. Mieterhöhungen durchführen.

Mit Drucksache 294 vom 17.09.2012 wurde in Heilbronn - ein auf den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgericht basierendes - schlüssiges Konzept zur Festlegung der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII eingeführt.


Hintergrund des Konzeptes waren die Daten des qualifizierten Mietspiegels 2012 und die Auswertung der Stabsteile Strategie dieser Datengrundlage nach mathematisch-statistischen Grundsätzen. Eine Baualtersklassenbeschränkung wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht vorgenommen.

Bereits in der Vorstellung des vorgenannten Konzeptes im Sozialausschuss wurde vom Amt für Familie, Jugend und Senioren eine Anpassung der festgesetzten Richtwerte zugesagt, wenn sich die Datengrundlage (Mietspiegel) verändern wird.

Nachdem die Fortschreibung der Mietspiegelwerte um 2,5 % erfolgen wird hat die Stabsteile Strategie diese Daten erneut zum 01.08.2014 mathematisch-statistisch gewichtet und neue Richtwerte für die Hilfesysteme SGB II und SGB XII mitgeteilt.

Die nachgenannten Richtwerte werden insofern ab 1.8.2014 als angemessene Nettokaltmiete bei der Hilfe, zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende anerkannt.
 

Größe der BG bzw.Einstehens-  Gemeinschaft u. ang. Wohnfläche Angemessener m²- Preis (alt) Angemessener m²- Preis (neu) Differenz Erhöhung in Prozent

 

1

Person

/

45  

6,42

EUR

6,58

EUR

0,16

EUR

2,5%

2

Personen

/

60  

6,08

EUR

6,24

EUR

0,16

EUR

2,6%

3

Personen

/

75  

5,86

EUR

6,01

EUR

0,15

EUR

2,6%

4

Personen

/

90

 m² 

6,01

EUR

6,16

EUR

0,15

EUR

2,5%

5

Personen

/

105

 m² 

5,87

EUR

6,01

EUR

0,14

EUR

2,4%


Für jede weitere Person werden 90,15 EUR Nettokaltmiete/Monat (15 m² angemessene Wohnfläche x 6,01 EUR/m² berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung der kalten Betriebskosten ergeben sich durch die veränderten Quadratmeterpreise ab 1.8.2014 folgende Richtwerte für die Bruttokaltmiete im Stadtkreis Heilbronn in den Hilfesystemen des SGB II und SGB XII. Eine entsprechende innerdienstliche Anweisung wurde zwischenzeitlich bereits verfügt.
Eine Finanzierung evtl. Deckungslücken aus dem Regelsatz durch Mieterhöhungen im Umfang von 2,5 %  kann damit ausgeschlossen werden.

Die angemessenen Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete)
 

Größe der BG bzw. Einstehens- Gemeinschaft u.

ang. Wohnfläche

Angemessener m²-Preis

Angemessene Nettokaltmiete

Angemessenekalte Bruttokaltmiete

 Angemessene  Betriebskosten (aufger.)

1 Person / 45 m²

 6,58 EUR

296,10 EUR

42 EUR

 339 EUR

2 Personen / 60 m²

 6,24 EUR

374,40 EUR

56EUR

 431 EUR

3 Personen / 75 m²

 6,01 EUR

450,75 EUR

 70 EUR

 521 EUR

4 Personen / 90 m²

 6,16 EUR

554,40 EUR

84 EUR

 639 EUR

5 Personen / 105 m²

 6,01 EUR

631,05 EUR

98 EUR

 730 EUR



Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird dem Gemeinderat am 25.09.2014 als Bekanntgabe im Umlauf zur Kenntnis gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
 


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.7.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

14089 *  Stolpersteine und Dämmerlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über unebene Platten beim Taxistand am Hauptbahnhof. Diese würden mehr als einen Zentimeter hoch stehen, so daß sie eine Stolpergefahr darstellen.
Gleichzeitig sei der Weg wegen dem Ausfall einer Leuchte beim Eingang zum Bahnsteig nur in einem dämmrigen Zustand.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> vielen Dank für Ihren Hinweis.

Wir haben die von Ihnen beschriebene Stelle in der Bahnhofstraße in Augenschein genom­
men. Der Plattenbelag befindet sich überwiegend in einem guten Zustand. Die Toleranzen
hinsichtlich der Unebenheiten sind eingehalten. Jedoch haben sich partiell einige Platten
vor den Parkständen der Verkehrsbetriebe gelockert.

Im Rahmen der baulichen Straßenunterhaltung wird dieser Bereich in den Sommerferien
entsprechend ausgebessert.

Damit werden wieder ordnungsgemäße Zustände hergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.7.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14088 * Lärmschutz B 293

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zur  Mitteilung des RP Stuttgart an einen Böckinger Bürger ab, in dem zu einer
Anfrage betr. einer T-30-Regelung im Zuge der Ortsdurchfahrt B 293 in Heilbronn-Böckingen am 27. Juni 2014 folgendes mitgeteilt wurde:

 

"...Auf Ihre inhaltlich gleichlautende Anfrage vom 30.04.2014 an Frau Staatssekretärin Dr. Splett hat Ihnen das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausführlich die Rechtslage zu den Möglichkeiten einer T-30-Regelung auf Bundesstraßen aus Lärmschutzgründen mitgeteilt.

Wir werden die örtlich zuständige Stadt Heilbronn bitten, Ihr Anliegen zu prüfen. Dort wurden nämlich im Rahmen des Lärmaktionsplanes für die Stadt Heilbronn entsprechende Lärmwertberechnungen auch für die Ortsdurchfahrt der B 293 in Heilbronn-Böckingen durchgeführt, aufgrund derer zu entscheiden ist, ob und ggf. welche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen in Betracht kommen. Sofern die Stadt Heilbronn insoweit verkehrsrechtliche Maßnahmen anordnen möchte, bedarf sie unserer Zustimmung.

Ich darf Ihnen dazu versichern, dass wir dem Lärmschutz insbesondere zur Nachtzeit sehr große Bedeutung beimessen und entsprechenden Anträgen für Lärmschutzmaßnahmen seitens der örtlichen Behörden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sehr wohlwollend gegenüberstehen. Zunächst bedarf es vorliegend allerdings einer Bewertung durch die örtlichen Behörden...."
 

2. Da die Lärmwertberechnungen schon seit erheblicher Zeit vorliegen, ist die Frage, was hier noch zu prüfen ist und weshalb bisher von Seiten der Stadtverwaltung nichts Effektives zur Minderung der Probleme unternommen wurde, deren Behebung ganz offensichtlich vom RP  "wohlwollend" begleitet wird.
 

3. Was die Stadtverwaltung jetzt in der Sache unternehmen wird.
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

30.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*>die B 293 auf Heilbronner Markung wurde in der Lärmaktionsplanung der Stufe II 2012 kartiert
und die Betroffenheitsanalyse erfolgte zum November 2013. Im Frühjahr 2013 sowie im Früh­
jahr 2014 erfolgte jeweils eine Bürgerbeteiligung bei der u.a. der Wunsch nach Aufbringung
eines lärm mindernden Asphaltes auf der B293 zum Ausdruck gebracht wurde.

In der Abstimmung mit dem Amt für Straßenwesen wurde, wie in der Gemeinderatsdrucksache
Nr. 9 Anlage 2 als Maßnahme die Aufbringung eines lärmmindernden Asphaltes empfohlen. Ei­
ne Tempo 30 kmjh-Regelung wurde wegen der Verkehrsbedeutung der Straße vom Amt für
Straßenwesen nicht befürwortet.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass unabhängig vom Lärmaktionsplan bereits 2007 ein
LKW-Nachtfahrverbot verfügt wurde, um die Anwohner im Nachtzeitraum zu schützen.

Der Lärmaktionsplan Stufe 11 wird dem Gemeinderat im Herbst 2014 zur Entscheidung vorge­
legt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.7.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14087 * OB-Sprechstunde


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:


Am 25. Mai 2014 hat der Oberbürgermeister die erste OB-Sprechstunde im Rathaus abgehalten.
Wie bekannt wurde, bestand eine rege Nachfrage seitens der Bürger, so dass der vorgesehene Zeitrahmen
überzogen werden musste.

Hieraus stellen sich die Fragen:

   1. Wann ist die nächste OB Sprechstunde vorgesehen?
    2. Wird künftig mehr Zeit für Bürgeranliegen zur Verfügung stehen?
    3. Wie viele Bürgersprechstunden sind für den Rest des Jahres geplant?
    4. In welchem Zeitraum erhalten Bürger Antworten auf Ihre vorgetragenen Probleme?
    5. Ist es richtig, dass die Bürger stellenweise auch bei einfachen Anfragen über Wochen und Monate auf eine Antwort warten müssen oder auch gar keine Antwort erhalten?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.9.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*>zunächst darf ich Sie um Entschuldigung bitten, dass Ihre Anfrage vom 07. Juli 2014 nicht beantwortet wurde. Wie ich Ihnen bereits in unserem Telefongespräch erläutert habe, ist diese leider nicht bei mir eingegangen.

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1. und 3.:

Zwischenzeitlich hat am 13. September bereits wieder eine Bürgersprechstunde stattgefunden. Die nächste OB-Sprechstunde findet am 6. Dezember statt.

Zu 2.:

Die Anmeldung zur Bürgersprechstunde erfolgt im Rathaus zwischen 9 Uhr und 11 Uhr. In der zeitlich nicht begrenzten Sprechstunde werden alle angemeldeten Anliegen der ßürqerinnen und Bürger behandelt. Bei der Bürgersprechstunde am 24. Mai dieses Jahres trugen 23 Bürgerinnen und Bürger und in der Sprechstunde vom 13. September 24 Bürgerinnen und Bürger ihr persönliches Anliegen Herrn Oberbürgermeister Mergel vor.

Zu 4. und 5.:

In der Regel werden Anfragen innerhalb von drei Wochen beantwortet. Bei schwierigeren Sachverhalten, insbesondere wenn Stellungnahmen von Fachämtern und weiteren Stellen eingeholt werden müssen, dauert die Antwort länger. Es erfolgt dann ein Zwischenbescheid. Bei Fragestellungen die in der Bürgersprechstunde abschließend beantwortet werden können, erfolgt keine schriftliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Anne Ulshöfer

Pers. Referentin des Oberbürgermeisters


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.7.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14086 * Schwindende Infrastruktur

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Bürger beklagen sich über die schwindende Infrastruktur in den Stadtteilen, hier in Böckingen. Wörtlich heißt es:


"... ich habe bei meinem halbjährlichen Besuch erfahren, daß die Augenarztpraxis in der Zellerstraße 1 demnächst schließt und in die Innenstadt nach Heilbronn verlegt wird.  Gibt es hierzu eigentlich eine Reaktion seitens der Stadt Heilbronn, daß die Teilorte immer mehr ausbluten und immer mehr Infrastruktur verlieren. Diese Praxis wird von vielen Patienten aus Böckingen, Klingenberg, Neckargartach und Frankenbach besucht und hatte über lange Zeit hinweg einen Aufnahmestop für Neupatienten. "


2. Was unternimmt sie konkret - außer das Ausbluten der Stadtteile durch die Förderung von sog. "Ärztehäusern", großen Verbrauchermärkten etc. zugunsten von Lobbyisten zu verschärfen - um dieser Situation entgegen zu wirken?
 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*>in o.g. Anfrage haben Sie folgende Fragen gestellt:

"wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Bürger beklagen sich über die schwindende Infrastruktur in den Stadtteilen, hier in Böckingen.

Wörtlich heißt es:

" ... ich habe bei meinem halbjährlichen Besuch erfahren, dass die Augenarztpraxis in der Zellerstraße 1 demnächst schließt und in die Innenstadt nach Heilbronn verlegt wird. Gibt es hierzu eigentlich eine Reaktion seitens der Stadt Heilbronn, dass die Teilorte immer mehr ausbluten und immer mehr Infrastruktur verlieren. Diese Praxis wird von vielen Patienten aus Böckingen, Klingenberg, Neckargartach und frankenbach besucht und hatte über lange Zeit einen Aufnahmestopp für Neupatienten."

2. Was unternimmt sie konkret - außer das Ausbluten der Stadteile durch die Förderung von sog.
.Ärztehäusem", großen Verbrauchermärkten etc. zugunsten von Lobbyisten zu verschärfen - um
dieser Situation entgegen zu wirken?"

Falls die liegenschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind und private Investitionsbereitschaft in Infrastruktureinrichtungen in den Stadtteilzentren besteht, ist die Verwaltung gerne bereit, dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, sofern es mit nachbarlichen Interessen vereinbar ist.

Das angesprochene Grundstück in der Zellerstraße hat im Übrigen eine Fläche von nur 243 m² und ist mit einem älteren, um 1929 als Wohnhaus mit Bäckerei und kleinem Ladenlokal errichteten Gebäude bebaut.
Das Erdgeschoss wurde Anfang der 1980er Jahre zu einer Arztpraxis mit einer Nutzfläche von 102 m² umgenutzt / umgebaut.

Die Gründe für die Aufgabe der Augenarztpraxis und ob die baulichen Gegebenheiten hierbei eine Rolle spielten, ist der Verwaltung nicht bekannt. Nach unserer Kenntnis ist die Praxis derzeit noch in Betrieb.
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.7.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14085 * Mißbrauch von Stellplätzen


Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über behindernd abgestellte LKW-Gespanne auf dem Parkplatz beim Friedhof Heidelberger Straße. Wörtlich heißt es:

"Nachdem die Leonhardtstraße von parkenden LKW´s befreit wurde, entwickelt sich der Parkplatz am Friedhof Heidelberger Straße zu einem Speditionshof mit oft mehreren LKW´s über das Wochenende Diese beanspruchen dann bis zu 4 Stellplätze. Gestern ist mir zu wiederholten Male aufgefallen, daß ein Gespann (Sprinter und Anhänger) dort gegen 17.00 Uhr gewerblich abgestellt wurde. Dabei ragt das Gespann über einen Meter in die Durchfahrt hinein.. Die Fahrer dieser Fahrzeuge sind wohl von allen Verkehrsregeln ausgenommen; auf Hinweise reagieren sie patzig. Ist dieser Zustand der Stadt Heilbronn bekannt?"

Es wird um Abhilfe / Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre Hinweise auf abgestellte LKW auf dem Parkplatz beim Friedhof Heidel­
berger Straße.

Der Städtische Vollzugsdienst hat diesen Bereich in den letzten Wochen kontrolliert. Hierbei
wurden mehrere verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge beanstandet.

Die Kontrollen werden im Rahmen der Möglichkeiten fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdiqer Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 30.6.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14084 * Ausreichende Entwässerung?


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Einspruch gegen den Bebauungsplan 44 C 13 Audi Baustelle Böllinger Höfe der Eheleute <...> ab, zu dem es in einem Schreiben dazu heißt (wörtlich):

"...nachdem noch immer keine private Kontaktaufnahme der Stadt Heilbronn, seit mehr als 6 Monaten stattgefunden hat, zur Lösung unseres Problems auf unserem Grundstück <...> . Seit Baubeginn von Audi vor mehr als 2 Jahren im Gewann Wolfspitz. Das Druckwasserproblem scheint noch immer zu sein. Die Entwässerung scheint deutlich zu schwach zu sein. So kann auf der vorhandenen unterdimensionierten Entwässerung nicht noch eine Erweiterung erfolgen. Wir wollen nur wer für den Schaden dafür aufkommt wenn das Grundstück vernässt und versumpft. ..." ?

2. Weshalb hat das Ehepaar bisher dazu keine Stellungnahme erhalten und wann wird ihm auf die ein halbes Jahr zurückliegende Anfrage geantwortet?

3. Ist die Entwässerung ausreichend, wenn JA, auf Grund welcher Feststellungen und wer haftet für Schäden aus einer ggf. dennoch fehlerhaften Entwässerung?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.8.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> der Einspruch der Eheleute <..> gegen den Bebauungsplan 44 C/13 Böllinger Höfe Süd II
ging uns im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu und wird - gemeinsam mit allen anderen eingegangenen Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan - beim Entwurfsbeschluss
des Bebauungsplanes behandelt. Dies wird voraussichtlich im März 2015 sein.

Insofern hat das Ehepaar zum aktuellen Einspruch lediglich eine Zwischennachricht (Eingangs­
bestätigung) erhalten.

Unabhängig hiervon setzt sich die Verwaltung seit über einem Jahr mit den Eheleuten Knobloch
bezüglich des, angeblich durch die aktuell stattfindende Bebauung ausgelösten, Wasserprob­
lems auf deren Grundstücken auseinander.

Auf das Schreiben vom Januar hatten die Eheleute zwar eine Zwischennachricht erhalten, aus
nicht mehr nachvollziehbaren Gründen allerdings bedauerlicherweise keine abschließende Ant­
wort; dies wurde zwischenzeitlich nachgeholt.

Die Thematik war auch bereits Gegenstand des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan
44 C/12 Böllinger Höfe Süd und wurde hier, in Bezug auf die aktuell stattfindende Bebauung,
im Rahmen des Satzungsbeschlusses behandelt. Auf die Gemeinderatsdrucksache Nr. 83 vom
26.02.2013 mit dem zugehörigen Bericht über die im Verlauf der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen wird verwiesen.

Nach allen vorliegenden Erkenntnissen stellt sich daher die Haftungsfrage aus Sicht der Ver­
waltung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.6.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14083 * Unverständliche Maßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über unverständliche Maßnahmen für Radfahrer.
Wörtlich: "...Die Stadt möchte sich fahrradfeundlich zeigen. Im Zuge dessen wurde im vergangenen Jahr die "Fahrradsäule" an der Götzenturmbrücke aufgestellt. Eine tolle Einrichtung, zeigt sich doch eindeutig, dass erfreulicher Weise täglich tausende Radler den Radweg entlang des Neckars durch Heilbronn nutzen. Wie die Stadt Heilbronn tatsächlich zum Radverkehr steht zeigt sich dieser Tage schon wenige Meter weiter. Trotz des Bewusstseins, dass täglich tausende Radfahrer diesen Abschnitt nutzen wird der Weg kurzerhand gesperrt um den Hamburger Fischmarkt zu veranstalten. Grundsätzlich freue ich mich sehr, dass derartige Veranstaltungen in Heilbronn stattfinden, aber wenn schon ein Durchfahrverbot für Radfahrer unumgänglich ist hätte ich zumindest eine ausgeschilderte, sichere Umleitung für Radfahrer erwartet. Eine Lösung für den Radverkehr fehlte auch bei den Absperrungen im Zuge des City Triathlon. Hier standen Durchfahrt verboten Schilder auf Höhe der Anlegestelle Neckarboot in Richtung Rosenbergbrücke noch am Montag morgen und zwangen Radfahrer zu weiten Umwegen oder regelwidrigem Verhalten. So etwas würde mit Sicherheit nicht passieren wenn es sich um den Autoverkehr handeln würde. Ebenso beobachte ich wiederholt kritische Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängen an der Engstelle bei der Baustelle am ehemaligen C&A Gebäude. Ein bereits seit über einem Jahr andauerndes Ärgernis für Radfahrer ist auch die Baustelle am Hallenbad Soleo. Auch hier fehlt eine sinnvolle Lösung für den Radverkehr. Ich fahre täglich mit dem Rad durch die Heilbronner Innenstadt zur Arbeit. Um den Radverkehr in der Stadt zu stärken muss meines Erachtens von Seiten der Stadt mehr getan werden als ein Schild "Radfahrer absteigen". Ich würde mich sehr freuen wenn die Wende hin zu einer fahrradfreundlichen Stadt Heilbronn tatsächlich gelingt. ..."

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> wir freuen uns, dass der Radverkehrszähler Anklang findet. Hätten Sie gedacht, dass am stärks­
ten frequentierten Tag 4.013 Fahrradfahrer gezählt wurden und seit Beginn des Jahres über
350.000 Radler diese Stelle passiert haben?

Veranstaltungen bedeuten für den Radverkehr temporäre Beeinträchtigungen. Die Veranstalter
des Hafenmarktes wie auch des City-Triathlons wurden in der verkehrsrechtlichen Anordnung
nach § 45 StVO verpflichtet entsprechende Umleitungen für den Radverkehr auszuschildern.

Herr Winkler von der Heilbronner Marketing GmbH führt zum Hamburger Fischmarkt ferner aus, dass es allgemein üblich sei, dass Radfahrer bei Veranstaltungen absteigen und das Fahrrad
schieben. Dies sei auch beim Hamburger Fischmarkt möglich. Nach Meinung von Herrn Winkler
sei dies für die betroffenen 200 m sinnvoller als ein Umweg vorbei an Baustellen.

Baustellen sind eine unvermeidbare Erscheinung einer lebendigen, sich entwickelnden Stadt.
Wir sind bestrebt die Beeinträchtigungen durch Baustellen auf den Radverkehr zu minimieren.
Im Bereich von Baustellen sind alle Verkehrsteilnehmer,d.h. auch Fahrradfahrer und Fußgänger,
aufgerufen mit angepasster Geschwindigkeit und unter gegenseitiger Rücksichtnahme diese
Bereiche zu passieren.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeiten am Platz am Bollwerksturm be­
gonnen haben und damit die Entwicklung dieses Bereiches fast abgeschlossen ist. Durch die
Baustelle kommt es derzeit noch zu Beeinträchtigungen. Wir sind bestrebt diese zu minimieren.
Das fertiggestellte Areal wird ein Gewinn für alle sein.

Wir hoffen Ihnen mit unseren Antworten weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Errhardt

Amz für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 23.6.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14082 * Böllinger Höfe Süd II


Sehr  geehrte Damen und Herren,

1. wir fragen die Stadtverwaltung,

 

a) auf welche Rechtsgrundlage der Bauausschuß den Bebauungsplan 44C/13 zur Änderung des als Satzung vom Gemeinderat beschlossenen  Bebauungsplans 44C/12 beschlossen hat, nachdem nach §12 (4) Hauptsatzung dafür n.u.A. der Gemeinderat zuständig ist;

b) nachdem es zur "Städtebaulichen Erläuterung" heißt: "Gegebenenfalls soll hier auch eine Teststrecke für die produzierten Fahrzeuge eingerichtet werden" (was der planungsrechtlichen Zusage zur Einrichtung einer Teststrecke gleichkommt), wie dies mit dem nach umfangreicher Prüfung der Umweltverträglichkeit etc.pp. erfolgten Beschluß vom 05.3.2013 zu vereinbaren ist , insbesondere, da dazu im Aufstellungsbeschluß 23.09.2013 keine Erwähnung zu finden ist;

c) nachdem es zur "Städtebaulichen Erläuterung" heißt: "Die hier als Pflanzgebot bzw. Maßnahmenflächen bisher festgesetzten, aber noch nicht hergestellten, Randbereiche müssen entfallen, um die erforderlichen Betriebsgebäude und betrieblichen Verkehrsflächen unter zu bringen und einen störungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten. Diese Flächen sollen südlich der vorgesehenen Bauflächen ersetzt und hergestellt werden; sie dienen insbesondere der Eingrünung der Bauflächen und somit der Einbindung des gesamten Industrieparks in die freie Landschaft" und unter "Kosten": "Die mit dem geltenden Bebauungsplan 44 C/12 festgesetzten Ausgleichsflächen, welche durch den Bebauungsplan 44 C/13 überplant werden, müssen durch andere Flächen bzw. Maßnahmen grundsätzlich ersetzt werden; darüber hinaus wird durch die geplante Erweiterung ein weitergehender Eingriff in Natur- und Landschaft vorbereitet, wofür ebenfalls entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden", ergeben sich die Fragen, weshalb diese Ausgleichsmaßnahmen nicht in diesen BBauPl aufgenommen worden sind und wie sich die Stadtverwaltung die Umsetzung hinsichtlich Planung und Ausgleichsmaßnahmen für die davon ggf. betroffenen Landwirte vorstellt;, 

2. vorsorglich wird gegen den Beschluß Widerspruch eingelegt  und auf Beschlußfassung durch den Gemeinderat bestanden.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> der Bebauungsplan 44 C/13 .Böllinqer Höfe Süd 11" ist vom Bauausschuss nicht beschlossen worden; vielmehr hat der Bauausschuss dem Konzept als Grundlage für das weitere Verfahren zugestimmt. Der für einen Bebauungsplan noch erforderliche Entwurfsbeschluss sowie insbesondere auch der Satzungsbeschluss werden grundsätzlich vom Gemeinderat gefasst.

Dieser Verfahrensablauf entspricht auch § 12 (4) der Hauptsatzung.

Bei der angesprochenen Teststrecke handelt es sich um eine Einfahrstrecke zur Qualitätskontrolle der hier produzierten Fahrzeuge; diese ist dem Grunde nach in dem hier vorgesehenen Industriegebiet zulässig.

Die Auswirkungen der geplanten Industriegebietserweiterung werden im weiteren Verfahren lärmtechnisch untersucht; analog zum Bebauungsplan 44 C/12 ist davon auszugehen. dass im vorliegenden Bebauungsplan ebenfalls Festsetzungen zur Beschränkung des Lärmpegels zu treffen sind.

Die Einhaltung des festgesetzten Lärmpegels ist dann im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

Im Zuge der Erstellung des Umweltberichtes zum Bebauungsplan wird der Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen / -flächen ermittelt; diese werden dann durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. bei externen Maßnahmen durch Beschluss des Gemeinderates gesichert.

Sofern hierfür Privatgrundstücke herangezogen werden sollen. sind diese durch die Stadt zu erwerben oder ein entsprechendes Nutzungsrecht dauerhaft vertraglich zu regeln; hierbei ist beabsichtigt, den Eigentümern neue Pachtflächen anzubieten.


Von Gesetzes wegen ist die Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und auch agrarstrukturelle Belange zu berücksichtigen; insofern wird die landwirtschaftliche Berufsvertretung im Verfahren beteiligt.

Eine Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen mit den betroffenen Landwirten und der landwirtschaftlichen Berufsvertretung ist vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


 

Replik dazu:

Sehr geehrter Dr. Böhmer,

Sie schreiben in Ihrer Antwort zu unserer Anfrage vom 23.6.2014 ("Böllinger Höfe II"):

"... der Bebauungsplan 44 C/13 .Böllinqer Höfe Süd 11" ist vom Bauausschuss nicht beschlossen worden; vielmehr hat der Bauausschuss dem Konzept als Grundlage für das weitere Verfahren zugestimmt. Der für einen Bebauungsplan noch erforderliche Entwurfsbeschluss sowie insbesondere auch der Satzungsbeschluss werden grundsätzlich vom Gemeinderat gefasst. ..."

Damit gehen wir nicht konform.

In  § 12 der Hauptsatzung heißt es klipp und klar:

"Zuständigkeit des Gemeinderats im Einzelnen
Dem Gemeinderat obliegt die Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
(4) ...
27. die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen,
..."


Damit unterliegt n.u.A. schon die Aufstellung der Entscheidung des Gemeinderates, was auch den Beschluß zur Beteiligung der Öffentlichkeit umfaßt. 

Im Übrigen ist unverständlich, weshalb Ihre jetzt gemachten Ausführungen zur Teststrecke nicht in derselben Weise in der Drucksache wiedergegeben wurden.

<*>


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.6.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14081 * Angeordnete Gratisarbeit


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Unter welchen Voraussetzungen kann  das Jobcenter Heilbronn Arbeitslose zur entgeltfreien Arbeit zu Gunsten der Betreiber einer Heilbronner gemeinnützigen GmbH verpflichten?

2. Auf welche gesetzlichen Grundlagen und anderen Bestimmungen stützt sich eine solche Maßnahme?

3. Werden alle Arbeitslosen hierzu in gleicher Weise verpflichtet oder betrifft dies nur ein bestimmtes Klientel, wenn JA, welches und zu welchem Prozentsatz werden solche Anordnungen getroffen?

4. Worauf stützt sich die Maßgabe, daß diese entgeltfrei arbeitenden Arbeitslosen ihre Arbeitskleidung auf eigene Kosten selbst privat waschen müssen, obwohl sie zudem in dieser gGmbh in der Wäscherei arbeiten, d.h., sie müssen noch Kosten dafür tragen?

5. Welche Gewinne darf eine gGmbH aus bzw. durch diese Arbeitsplatzbeschaffung erzielen? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> die Anfrage der Ratsgruppe PRO Heilbronn beantworte ich wie folgt:

zu 1.
Als Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden durch das Jobcenter ausschließlich Maßnahmen gefördert,
in denen die Teilnehmer/innen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten,
AGH dienen der Erhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit und der Erzielung von
Integrationsfortschritten für eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Für die Dauer der Zuweisung in AGH ist den Teilnehmernlinnen eine angemessene Mehraufwandsentschädigung zu zahlen, Das Jobcenter Stadt Heilbronn bewilligt 1,50 € pro Stunde als Mehraufwandsentschädigung ,

zu 2.
Gesetzliche Grundlage für die Förderung von Arbeitsgelegenheiten ist der § 16d SGB 11.

zu 3.
Bei der Zuweisung zu Arbeitsgelegenheiten ist der Vorrang anderer Eingliederungsleistungen zu beachten. Durch die zuständige Integrationsfachkraft ist darzulegen, welches individuell unter Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Eignung auf den/die Teilnehmerlin bezogene Eingliederungskonzept mit der Maßnahme und der individuell festgelegten Maßnahmedauer verfolgt wird.

zu 4.
Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung ist gesetzlich nicht beziffert. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen sind die tatsächlichen Aufwendungen, die für die Teilnahme an der Maßnahme zusätzlich anfallen. Als arbeitsbedingter Mehrbedarf kommen in erster Linie Fahrkosten in Betracht, jedoch ist auch ein Mehrbedarf für Arbeitskleidung und Wäsche, Körperreinigung, zusätzliche Kosten für Wäschewaschen sowie Ernährung denkbar.

zu 5.
Einnahmen infolge von durch die AGH ausgeübten Arbeiten schließen alleine noch kein öffentliches
Interesse und damit eine Förderung aus. Eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich
um überwiegend erwerbswirtschaftliche auf Gewinn gerichtete Arbeiten handelt. Soweit Einnahmen
lediglich zur Reduzierung der Maßnahmekosten verwendet werden, ist dies als Indiz für ein nicht
überwiegend erwerbswirtschaftliches Interesse des Maßnahmeträgers anzusehen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maria-Magdalena Dietz

Jobcenter


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.6.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14080 * Saarbrückener Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Verkehrszustände in der Saarbrückener Straße.

Wörtlich: "
... Man kommt sich abends bis in den frühen Morgen, wenn der Berufsverkehr startet, ebenfalls vor, als würde man an einer Rennstrecke wohnen. Die Fahrzeuge und Motorräder rasen hier mit einer Geschwindigkeit und fliegen nur so am Haus vorbei, daß man wirklich nur den Kopf schütteln und sich fragen kann, was für Wahnsinnige das sind !  Mal davon abgesehen, daß es einen unheimlichen Lärmpegel verursacht, der einen regelrecht zusammenzucken läßt (von Schlaf in der Nacht ist da keine Rede mehr). Und man die Raser sogar noch hört, wenn sie entweder in die Leintalstraße einbiegen oder bereits auf der Saarlandstraße fahren. Hier ist dringend Handlungsbedarf notwendig !  Zumal diese Raserei mittlerweile auch oft am Tage zu beobachten ist, wie z. B. am Wochenende und dies ein großes Gefahrenpotential bietet. Man hat als Fussgänger regelrecht Angst, wenn diese Raser an einem vorbeischiessen. Weshalb hier nicht öfter kontrolliert wird, ist uns ohnehin schleierhaft. Eine Radarsäule auf halber Höhe wäre in diesen Straßen sicherlich sehr hilfreich, da das Beschleunigen der Fahrzeuge eingedämmt wird. Zumindest aber Tempo 30 in den Abendstunden, wie vielerorts zu finden, ist ein Muss !" 

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre Schilderung der Verkehrssituation in der Saarbrückener Straße.

Der Städtische Vollzugsdienst hat seit 01.01.2013 bis heute in der Saarbrückener Straße 4
mobile Geschwindigkeitsmessungen und in der Saarlandstraße 29 Messungen durchgeführt.
Die dabei festgestellte Beanstandungsquote betrug durchschnittlich weniger als 1 %. Wir
werden den Wunsch der Anwohner aufgreifen und in der Saarbrückener Straße die mobilen
Geschwindigkeitsmessungen intensivieren,

Eine stationäre Geschwindigkeitskontrollsteile kann systembedingt nur an einer Stelle überwachen. In dem sehr langen Straßenzug Saarland-/ Saarbrückener Straße kann mit mobilen
Kontrollen an verschiedenen Stellen eine effektivere Überwachung erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.6.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14079 * Bolzplatz Sontheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich über lärmende Jugendliche, die sich am Bolzplatz beim Jugendhaus in Sontheim aufhalten. Dabei würden die Öffnungszeiten nicht eingehalten, tagsüber und nachts gelärmt, auch an Sonn- und Feiertagen. Am gestrigen Sonntag wäre 17 Stunden lang "nonstop" bis zur Unerträglichkeit gelärmt worden.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

25.6.2014

22.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> anlässlich Ihrer e-Mail vom 17.06.2014 zusammen mit Herrn Stadtrat Auchter an die Stadtverwaltung  haben wir die Polizei und das Amt für Familie, Jugend und Senioren über Ihre Anfrage unterrichtet. Sobald uns alle Informationen vorliegen, werden Sie eine abschließende Antwort erhalten. Auch bitten wir Sie, Herrn Stadtrat Auchter hierüber zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Günter Schramm

Ordnungsamt


 

<*> in Ihrer E-Mail vom 17.06.2014 bitten Sie die Stadtverwaltung um Abhilfe hinsichtlich des Lärmproblems durch Jugendliche auf dem Bolzplatz beim Jugendhaus in der Robert-Bosch-Straße 1 in Sontheim.

Bislang waren dem Ordnungsamt dort keine aktuellen Störungen bekannt. Deswegen benachrichtigten wir das Amt für Familie, Jugend und Senioren als Träger der Anlage sowie das Polizeirevier Heilbronn über den Inhalt der Beschwerde. Mit Schreiben vom 23.06.2014 erhielten Sie hierüber eine Zwischennachricht.

Nach Mitteilung des Amtes für Familie, Jugend und Senioren wurde der städtische Jugendtreff und Bolzplatz 2008 als Ersatz für einen Bolzplatz am Jörg-Ratgeb-Platz erstellt, dessen Fläche der Wohnbebauung zugeführt wurde.

Die neue Einrichtung befindet sich in einem fast unbewohnten Gewerbegebiet. In Nähe des Bolzplatzes wohnt ein einzelner Anlieger. Der Bolzplatz ist öffentlich zugänglich. Der offene Zugang war ausdrücklich erwünscht, u.a. vom Arbeitskreis Jugendhilfe Sontheim. Die mit dem Rechtsamt abgestimmten Nutzungszeiten sind montags bis samstags von 08:00 bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr.


In den vergangenen Jahren wurden die besonders während der Sommermonate immer mal wieder eingegangenen Anwohnerbeschwerden im Gespräch mit Mitarbeitern des Jugendtreffs und des Amtes für Familie, Jugend und Senioren weitgehend geklärt und dabei auf die Rechtslage bezüglich der Nutzungszeiten hingewiesen. Auch hält die Verwaltung den Aufwand einer geschlossenen Umzäunung mit Schließdienst für nicht gerechtfertigt.

Außer einem Vorfall (Verschmutzung des Bolzplatzes), der sich am 13.06.2014 ereignete und bei dem die Täter flüchteten, hat uns die Polizei keine weiteren festgestellten Ereignisse mitgeteilt.

Nach Meinung des Ordnungsamtes und der Polizei können insbesondere Lärmstörungen zur Nachtzeit nur dann effektiv begegnet werden, wenn anlassbezogen die Polizei hinzu gerufen wird.

 

Hierbei bitten die Ordnungskräfte um die Unterstützung der Anwohner, indem festgestellte Lärmstörungen außerhalb den Nutzungszeiten der Polizei mitgeteilt werden. Eine Dauerpräsenz der Ordnungskräfte ist nicht möglich.
Auch ist ein polizeiliches Einschreiten nur zulässig, wenn das Fehlverhalten einer bestimmten Person konkret zugeordnet werden kann. Die Rechtslage und die Eingriffsmöglichkeiten hat das Ordnungsamt der Anliegerin am 14.07.2014 erläutert.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.6.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14078 * Leintalstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Geschwindigkeitsübertretungen in der Leintalstraße.  Dort ist eine 50 km/h-Beschränkung eingerichtet, an die sich aber keiner halten würde. Es sei besonders schlimm nachts ab 22:00 Uhr und morgens zwischen 05:00 und 06:00 Uhr. Geschwindigkeitskontrollen fänden dort sonst immer Tags über statt.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihr Schreiben vom 16.06.2014.

Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Zeit vom 01.01.2013 bis heute an 31 Tagen,
teilweise bis um 0:00 Uhr, vom Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn durchgeführt. Die durch­
schnittliche Beanstandungsquote lag bei 0,2 %.

Mehrere Geschwindigkeitskontrollen, an den von Ihnen genannten Zeiten, werden fortgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen


Bernd Werner

Ordnungsamt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.6.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14077 * Taxibetrieb


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zur Mitteilung eines Bürgers ab, daß in Heilbronn ein Taxiunternehmer bzw. dessen Fahrer mit dem Fahrzeug Mercedes Benz, E Klasse, Silber, Kennzeichen HN - [
im Original], mit original Zuteilung einer roten Plakette als Taxi unterwegs ist. Das Fahrzeug wird seit Anfang des Jahres 2014 bis vor 1 Monat täglich in Heilbronn als Taxi gefahren( zu erfragen sei dies bei Frau Dangel, Stadt Heilbronn).
Dies sei mindesten 3 mal in der ersten Zeit bis April bei der Polizei Kennedy-Straße telefonisch mitgeteilt worden. Im April hätte eine Polizeistreife das Fahrzeug und den Fahrer überprüft mit dem Ergebnis, daß  die Streife wieder weggefahren sei und das Fahrzeug auf dem Taxiplatz beließ, der Fahrer fuhr weiter als Taxi.
In der Zwischenzeit vermiete der Besitzer dieses Fahrzeug als Autovermieter an Taxiunternehmer.
Von diesen werde es z.Z. als Taxi gefahren.
Einer Antwort auf eine Anfrage im Umweltamt in der Frankfurter Straße zufolge sei bekannt, weshalb dieses Fahrzeug weiterhin fahren dürfe ohne Strafe bzw. Aufforderung, es nicht mehr als Taxi einzusetzen. Nach Meinung von Beamten der Polizei und des Ordnungsamtes sei der Taxiplatz beim Hauptbahnhof  Bahngelände und somit deren Privatgelände, somit sei man nicht zuständig.
In einem Gespräch mit Herrn Knobloch wurde jedoch von diesem geraten, den Vollzugsdienst sofort anzurufen, sollte das Fahrzeug als Taxi gesehen werden.
Am 10.06. um ca. 21:24 h wurde deshalb auf dem Polizeirevier angerufen, auf die Empfehlung des Umweltamtes hingewiesen und gebeten, das Fahrzeug zu kontrollieren, das zu diesem Zeitpunkt gleich um die Ecke beim Revier auf der Charlottenstrasse auf dem Taxiplatz gestanden hat.
Die Antwort darauf lautete lediglich, wenn sie die Zeit hätten, würden Sie dies kontrollieren.
Da es sich um ein "Taxi im Einsatz" handelte,  hätte es jederzeit wieder von dort unkontrolliert wegfahren können.

2. Unterliegt ein Taxiplatz im Moment der Bestimmung automatisch den dafür geltenden Bestimmungen, wäre also hierzu auch "Privatgelände" gleich dem öffentliches Gelände zu behandeln - bekanntlich endet die Zuständigkeit von Behörden bei Feuerwehrzufahrten auch nicht auf Privatgelände?

3. Wurde der Platz am Hauptbahnhof vor einigen Jahren von der Stadt Heilbronn gekauft und ist somit städtisches Gelände?

4. Ist es nachvollziehbar, daß Taxen nicht auf dem "Privatgelände" abgestellt bleiben, sondern öffentliche Straßen zur Aufgabenerfüllung benutzen und damit nicht zu ignorierende Objekte sind?

Anlage: 3 Bilder des betr. Taxi [
im Original]
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> zur Ihrer Anfrage vom 12.06.2014 können wir Ihnen folgenden Sachverhalt mitteilen:

Das von Ihnen angesprochene Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen HN -
[im Original] ist als Taxi genehmigt. In den von Ihnen genannten Zeiträumen wurde das Taxi gelegentlich vorübergehend
als Ersatzfahrzeug eingesetzt. Der Einsatz des Fahrzeuges als Ersatzfahrzeug entsprach den Ge­
nehmigungsregelungen des Personenbeförderungsgesetzes.

Das betroffene Fahrzeug ist berechtigt, eine grüne Umweltplakette zu tragen. Dies wurde uns von
der Zulassungsstelle bestätigt. Somit ist diesbezüglich auch nichts weiter zu veranlassen. Auch
sonst sind alle Voraussetzungen für den Einsatz des Fahrzeuges als Taxi gegeben.

Die von Ihnen übersandten Bilder zeigen die Windschutzscheibe, auf der die Umweltplakette an­
zubringen ist, nicht. Das Fahrzeug hat eine grüne Umweltplakette aufgeklebt.

Zur Information teilen wir Ihnen mit, dass das Fahrzeug u.a. Anfang April durch das Polizeirevier
Heilbronn kontrolliert wurde. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren, allerdings in anderer Angelegenheit, wurde eingeleitet. Ein Anlass das Fahrzeug nicht weiter fahren zu lassen
bestand nicht.

Das Planungs- und Baurechtsamt, Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz, hat mitgeteilt, dass bei Anfra­
gen zur Umweltplakette die gesetzlichen Regelungen aufgezeigt und erläutert werden. Ein Fahr­
zeughalter/-nutzer, der in einer Umweltzone ohne gültige Plakette oder ohne eine zuvor erteilte
Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot fährt, verstößt gegen diese gesetzliche Regelung. Ein
Verstoß wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Die Regelung gilt auch für Taxis.

Der Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn kontrolliert die Regelungen zur Umweltplakette im Rahmen des ruhenden Verkehrs,

Der Taxenstandplatz am Hauptbahnhof befindet sich im Eigentum der Stadt Heilbronn.

Auch auf dem Taxenstandplatz können Fahrzeuge kontrolliert werden.

Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.6.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14076 * Unterricht in türkischer Sprache


Sehr  geehrte Damen und Herren,

die Staufenbergschule, Grund-und Werkrealschule in Sontheim versandte an die Eltern der Klassen 2-4 mit Datum 20. Mai 2014 ein Schreiben mit dem Inhalt:

"Sehr geehrte Eltern,

in kommenden Schuljahr 2014/2015 besteht die Möglichkeit, Unterricht in türkischer Sprache zu belegen. Diese Anregung kam durch den Elternbeirat.
Die Staufenbergschule kann bei einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Grundschulkindern einen Kurs zum Erlernen der türkischen Sprache anbieten.
Die Schüler der verschiedenen Altersstufen werden in einem Sprachlernkurs gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht wird zwei Schulstunden pro Woche betragen.
Dieser Sprachkurs wird von dem Türkischen Generalkonsulat, durch Herrn Atasoy organisiert.
Falls Ihr Kind Interesse hat, die türkische Sprache zu erlernen, füllen Sie bitte diese Anmeldung bis zum 02.06.2014 aus. Den Anmeldezettel bitte der Klassenlehrerin abgeben."


Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Handelt es sich hier bei diesem unklaren Schriftsatz um "Unterricht in türkischer Sprache" mit dem Ziel, allen Integrationsbemühungen zuwider zu laufen und die Errichtung einer Parallelgesellschaft zu fördern, wie sie auch von der - dem türkischen Ministerpräsidenten Erdogan unterstellten - staatlichen Religionsbehörde DITIB, die in Heilbronn die Errichtung einer Moschee nach Vorbild der Moschee in Köln-Ehrenfeld anstrebt, allein um das Erlernen der türkischen Sprache oder um den Einstieg in einen in türkischer Sprache gehaltenen Regelunterricht?

2. Wie viele Kinder wurden zu diesem Unterricht angemeldet, welchen Migrationshintergrund haben diese ggf. jeweils in welcher Zahl?

3. An welchen schulen in Heilbronn gibt es ähnlichen Unterricht und mit welchen Teilnehmerzahlen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 10.06.2014, in der Sie von einem geplanten türkischen Sprachkurs an der Staufenbergschule berichten und um nähere Informationen hierzu bitten.

Die Nachfrage bei der Schule ergab, dass es sich bei dem Angebot um eine Türkisch-AG handelt, in der neben der Sprache auch die Landeskunde betrachtet werden soll. Das türkische Konsulat hat sich bereit erklärt, bei Interesse solch eine AG anzubieten. Die AG richtet sich an interessierte Kinder anderer Nationalitäten. Die AG soll ein Angebot für Kinder sein, die nicht am muttersprachlichen Unterricht teilnehmen können, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. Die Anregung hierzu kam aus der Elternarbeit.

Zur Förderung der Herkunftssprache kann das jeweilige Konsulat sogenannte muttersprachliche Unterrichtskurse anbieten. Diese Kurse werden von der Schulverwaltung unterstützt (z. B. Bereitstellung von Räumlichkeiten). In Heilbronn gibt es nach aktuellem Stand muttersprachliche Kurse in Arabisch, Chinesisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch, Tamilisch und Türkisch.

Die Türkisch-AG an der Staufenbergschule soll also eine Möglichkeit für die Kinder sein, die nicht am muttersprachlichen Unterricht teilnehmen, aber ebenfalls etwas über die Türkische Sprache und Landeskunde erfahren möchten.

Die Grünewaldschule bietet bereits eine Türkisch-AG durch eine außerschulische Lehrkraft der aim an. Die AG findet bisher zweimal wöchentlich statt, einmal für die Klassen 1 und 2 sowie einmal für die Klassen 3 und 4. Bisher liegen noch keine Anmeldezahlen für das neue Schuljahr 2014/15 vor.

Die Wartbergschule bietet im Rahmen des Ganztagesangebots eine Freizeitgemeinschaft "Türkische Kultur" an. Die Schüler haben eine Auswahl an verschiedenen Freizeitgemeinschaften und können sich, jeweils zum Schulhalbjahr, für drei entscheiden.

Die Elly-Heuss-Knapp-Grund- und Werkrealschule plant zum Schuljahr 2014/15 eine Türkisch-AG anzubieten, da es an der Schule Lehrerinnen und Lehrer gibt, die die Türkische Sprache beherrschen.

Im Sinne eines partizipativen Miteinanders begrüßen es die Stadt Heilbronn und auch ich persönlich, dass unsere Schulen den Kindern die Möglichkeit bieten, andere Sprachen und Kulturen kennenzulernen. Dabei beschränkt sich das Angebot der Schulen jedoch nicht auf einen Kulturkreis. Beispielsweise gibt es auch freiwillige Angebote die sich mit Afrika beschäftigen oder mit "Kinder[n] in aller Welt".

 

Freundliche Grüße

Harry Mergel

Oberbürgermeister


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.6.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14075 * Motorenlärm am Seniorenheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bewohner des Seniorenheims in der Frankenbacher Stauchenstraße beklagen sich darüber, daß in der Werkstatt eines gegenüberliegenden Betriebes zu den Ruhezeiten zwischen  12 Uhr - 14 Uhr und nachts nach 22 Uhr Motorräder lautstark repariert und auch mit laufenden aufheulenden Motoren Zündungen eingestellt werden. Bewohner sollen sich schon auf dem Bürgeramt und auch beim Betreiber ohne Erfolg beschwert haben.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.6.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> zu Ihrer O.g. Anfrage vom 05.06.2014 bezüglich der Lärmbelästigung im Seniorenheim in Frankenbach nehmen wir wie folgt Stellung:

Der Betreiber der Motorradwerkstatt wurde auf die Festsetzungen in der Baugenehmigung hinsichtlich der Betriebszeit der Werkstatt und der maximal zulässigen Lautstärkewerte der Geräuschimmissionen schriftlich hingewiesen und aufgefordert, diese einzuhalten.

 

Darüber hinaus wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass Verstöße gegen die Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 LBO darstellen, die bei weiteren Vergehen entsprechend geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.6.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14074 * Lärmbelästigung aus dem Wertwiesenpark

Anwohner des Wertwiesenparks beklagen sich darüber, daß sie am Samstag, 31. und Sonntag, 1. Juni unerträgliche Lärmbelästigungen aus dem Wertwiesenparks auszuhalten hatten, wörtlich:

"Am 31. Mai von 13 - 20 Uhr stundenlang durchgehenden leierigen Gesang in vermutlich türkischer Sprache (man fühlt sich total ausgegrenzt im eigenen Land!!), am Sonntag von 11 Uhr bis 21 Uhr aggressive männliche Reden, die an Goebbelsreden erinnerten oder so aufpeitschende Inhalte wie die von Erdogan in Köln vermuten ließen. Man konnte Terrasse und Garten nicht benutzen, musste alle Fenster schließen, sich bei dem schönen Wetter im Haus vergraben und andere Musik laufen lassen, um nicht ständig fremdbeschallt zu werden. Denn das war eine Zumutung besondrer Art, weil man auch nicht verstehen konnte, was da gesprochen wurde."

Ein Anwohner habe deutlich über 70 Dezibel auf seinem Grundstück, und unten vor der Bühne sogar 93 db gemessen.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wer hat diese Veranstaltung genehmigt?
2. Wer beaufsichtigt den ordnungsgemäßen Verlauf von derartigen Veranstaltungen?
3. Wird von der Stadt die Lärmbelästigung gemessen, auch bei Veranstaltungen am Sonntag?
4. Warum bekommen wir Anwohner keine Vorab-Benachrichtigung mehr wie früher von allen im Wertwiesenpark geplanten Großveranstaltungen, so daß man sich darauf wenigstens innerlich einstellen kann?
5. Ist man verpflichtet, das Werbeblatt ECHO regelmäßig zu lesen, um überhaupt zu wissen, dass das als "anatolisches Kulturfest" ankündigt worden war?   
6. Gefragt wird zudem (wörtlich):

"Werden Beobachter der Stadt/ der Parteien/ des Ordnungsamtes zu so einer Veranstaltung geschickt, welche des Türkischen mächtig sind, um zu überprüfen, ob dieser in meinen  Ohren aggressive Rednerton nicht Aufwiegelung gegen den deutschen Staat betreibt, so wie es seinerzeit Erdogan  selber in Köln tat ( "Eure Kinder  werden Deutschland in Besitz nehmen...")

7. Kann so ein "Fest" nicht im Gaffenberggelände stattfinden, wo es keine Anwohner stört?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

24.6.2014

16.7.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> die Veranstaltung wurde im Wertwiesenpark als Veranstaltungsort vom dafür zu­
ständigen Grünflächenamt über eine Anmietung zugelassen.

Der Wertwiesenpark ist von den drei in Heilbronn vorhandenen Parkanlagen als
ehemaliges Gartenschaugelände der einzige Park mit geeigneter Infrastruktur wie
befestigtem Festplatz mit Stromversorgung sowie einer Musikbühne für Veranstal­
tungen dieser Art.

Bei dem Fest handelte es sich um ein Kulturfest. Bei einer so vielfältigen Bevölke­
rung, wie der in Heilbronn aus über 140 Nationen sind kulturelle Veranstaltungen
ebenso Normalität wie es eine Vielfalt in den Musikstilrichtungen gibt, die sicherlich
unterschiedlich bewertet werden. Das Fest wollte die anatolische Kultur zeigen und
vor allem Menschen aus diesem Kulturkreis als Begegnungsort dienen. Entsprechend
traten Tanzgruppen mit Kindern, typische kulturelle Figuren (Nasreddin Hoca, eine
Art osmanischer Till Eulenspiegel) aus der Kulturregion, tanzende Derwische und
Musikgruppen auf. Der Moderator kündigte jeweils in Späßen - ebenso wie Sprecher
bei anderen Veranstaltungen - die Akteure an.

Auch der türkische Generalkonsul aus Stuttgart war als Redner geladen. Dieser un­
terstützt vor Ort Bildungsprojekte und steht in Kontakt mit der Stabsstelle Partizipa­
tion und Integration und anderen lokalen Akteuren. Die Integrationsbeauftragte war
Stadt Heilbronn am Sonntagnachmittag ebenfalls teilweise vor Ort, um sich einen Eindruck von dem
Fest zu machen und mit Besuchern ins Gespräch zu kommen.

Interpretationen in anderer inhaltlicher Richtung in Zusammenhang mit diesem Fest
entbehren daher unseres Erachtens jeglicher Grundlage und Sachlichkeit.

Die Veranstaltung wurde in der Presse und durch sehr viele Plakate im Stadtgebiet
bekanntgegeben. Eine separate Vorabbenachrichtigung von Anwohnern wurde von
der Stadt nicht durchgeführt.

Die für das Fest notwendigen Genehmigungen wie Ausschank, Sicherheit etc. wur­
den vom Veranstalter selbst bei den jeweils zuständigen Ämtern und Stellen der
Stadt eingeholt und auch aufgrund der guten Erfahrungen mit der Veranstaltung
aus dem letzten Jahr bewilligt. Im entsprechenden Mietvertrag waren die geneh­
migten Lärmwerte explizit aufgeführt.

Ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes war an bei den Tagen stundenweise vor Ort.
Dabei verwies er nochmals auf die Einhaltung der Lärmwerte. Die Lautstärke war
während dieser Zeit subjektiv in Ordnung.

Wir nehmen aber Ihre Hinweise auf die Lautstärkenüberschreitung ernst und werden
ein Gespräch mit den Verantwortlichen des Vereins bezüglich ggf. strengerer Aufla­
gen führen, damit Feste dieser Art weiterhin stattfinden können. Ein Ausweichen auf
alternative Standorte liegt in der Verantwortung der Veranstalter. Diese entscheiden
z. B. aufgrund der Erreichbarkeit oder der Kosten, ob ein Ort angemietet wird oder
nicht.

Freundliche Grüße

Harry Mergel


 

Replik dazu:

<*> Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Am 02.06.2014 12:43 haben wir an die Stadtverwaltung Heilbronn zum Thema "Lärmbelästigung aus dem Wertwiesenpark" die folgende Anfrage gestellt und um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.:
 

Anwohner des Wertwiesenparks beklagen sich darüber, daß sie am Samstag, 31. und Sonntag, 1. Juni unerträgliche Lärmbelästigungen aus dem Wertwiesenparks auszuhalten hatten, wörtlich:

"Am 31. Mai von 13 - 20 Uhr stundenlang durchgehenden leierigen Gesang in vermutlich türkischer Sprache (man fühlt sich total ausgegrenzt im eigenen Land!!), am Sonntag von 11 Uhr bis 21 Uhr aggressive männliche Reden, die an Goebbelsreden erinnerten oder so aufpeitschende Inhalte wie die von Erdogan in Köln vermuten ließen. Man konnte Terrasse und Garten nicht benutzen, musste alle Fenster schließen, sich bei dem schönen Wetter im Haus vergraben und andere Musik laufen lassen, um nicht ständig fremdbeschallt zu werden. Denn das war eine Zumutung besondrer Art, weil man auch nicht verstehen konnte, was da gesprochen wurde."

Ein Anwohner habe deutlich über 70 Dezibel auf seinem Grundstück, und unten vor der Bühne sogar 93 db gemessen.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wer hat diese Veranstaltung genehmigt?
2. Wer beaufsichtigt den ordnungsgemäßen Verlauf von derartigen Veranstaltungen?
3. Wird von der Stadt die Lärmbelästigung gemessen, auch bei Veranstaltungen am Sonntag?
4. Warum bekommen wir Anwohner keine Vorab-Benachrichtigung mehr wie früher von allen im Wertwiesenpark geplanten Großveranstaltungen, so daß man sich darauf wenigstens innerlich einstellen kann?
5. Ist man verpflichtet, das Werbeblatt ECHO regelmäßig zu lesen, um überhaupt zu wissen, dass das als "anatolisches Kulturfest" ankündigt worden war?   
6. Gefragt wird zudem (wörtlich):

"Werden Beobachter der Stadt/ der Parteien/ des Ordnungsamtes zu so einer Veranstaltung geschickt, welche des Türkischen mächtig sind, um zu überprüfen, ob dieser in meinen  Ohren aggressive Rednerton nicht Aufwiegelung gegen den deutschen Staat betreibt, so wie es seinerzeit  Erdogan  selber in Köln tat ( "Eure Kinder  werden Deutschland in Besitz nehmen...")

7. Kann so ein "Fest" nicht im Gaffenberggelände stattfinden, wo es keine Anwohner stört?
 

Sie haben uns mit Datum vom 20.6.2014 ein Schreiben zugesandt.
Wir gehen davon aus, daß uns dazu neben Ihrem veranstalterfreundlichen Erlebnisbericht noch die Beantwortung unserer einzelnen Anfragepunkte zugehen wird.
<*>


Antwort dazu:

<*> in Ihrer E-Mail vom 02. Juni 2014 baten Sie mich um Stellungnahme zu der o. g. Lärmbelästigung aus dem Wertwiesenpark.

Nach eingehender Rücksprache mit meinen Mitarbeitern erhielten Sie am 20. Juni 2014 von mir eine ausführliche schriftliche Stellungnahme, der ich nichts hinzuzufügen habe.

Meinerseits sind daher alle Fragen beantwortet.

Freundliche Grüße

Harry Mergel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 1.6.204

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14073 * Störung der Feiertagsruhe


Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger in der Nordstadt beschweren sich über die Störung der Feiertagsruhe am christlichen Feiertag "Himmelfahrt Jesu" durch lautstarken Lärm anläßlich eines "Jahresfestes" bei der Moschee an der Weinsberger Straße.
Man sei mehrfach durch plötzlich auftretenden gesangähnlichen Lärm in seiner Ruhe gestört worden. Beigefügte Aufnahmen
[nur im Original] seien nach mehreren vorherigen aufschreckenden Störungen in einiger Entfernung vom Geschehen aufgenommen worden, wobei das Aufnahmegerät die Lautstärke durch die automatische Ausssteuerung nicht voll aufgenommen habe.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Wer hat diese Ausnahmeregelung zur Störung der Feiertagsruhe genehmigt;
2. gelten für Moscheebetreiber Sonderregeln und auf Grund welcher Bestimmungen werden diese erteilt;
3. stehen andernfalls die Bestimmungen der Scharia bereits über unseren Gesetzen oder beugt man sich ignorierend, um nicht als "ausländerfeindlich" zu gelten?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.6.2014

26.6.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage vom 01.06.2014 teilen wir Ihnen folgendes mit:

Am Feiertag "Christi Himmelfahrt" (29.05.2014) fand das Vereinsfest der DITIB-Türkisch Islami­
sche Gemeinde zu Heilbronn eV in der Weinsberger Str. 7/1, 74072 Heilbronn, statt. Nach dem
Gesetz über die Sonntage und Feiertage (FTG) bestand bzw. besteht für diesen Tag keine Ver­
botsregelung. Eine feiertagsrechtliche Ausnahmegenehmigung war daher nicht erforderlich.

Ebenso bedurfte es keiner gaststättenrechtlichen Genehmigung (Gestattunq), da keine alkoholi­
schen Getränke ausgeschenkt wurden. Etwaige Sonderregeln bestanden bzw. bestehen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Werner,

 

Wir fragen uns jetzt, ob für Feiertage, ggf. auch Sonntage, die nicht von den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage (FTG) betroffen sind, generell Ausnahmeregelungen von den übrigen Bestimmungen - auch der Stadt Heilbronn - zum Lärmschutz ganz allgemein Ausnahmeregeln gelten oder diese Bestimmungen nur in Fällen des von uns angefragten Punktes 3 zutreffen?
 

U.A.w.g.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500
 

 

Heiko Auchter
Stadtrat
heiko.auchter@t-online

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619


Antwort dazu:

 

<*> zu Ihrer ergänzenden Anfrage vom 12.06.2014 teilen wir Ihnen folgendes mit:

Auch für Feier- und Sonntage, die keinen speziellen Verbotsregelungen nach dem Gesetz über
die Sonntage und Feiertage (FTG) unterliegen, bestehen hierdurch keine generellen Ausnahmen
von Regelungen zum Lärmschutz wie z.B. im Wege des Baurechts. Aufgrund der vorgebrachten
Beschwerdelage haben wir mit dem Vorsitzenden der OITIB- Türkisch Islamische Gemeinde zu
Heilbronn e.V. ein klärendes Gespräch geführt. Oie speziell am Nachmittag erfolgten Gebetszei­
ten fanden zwar in den Gebetsräumen im Gebäude statt. Aufgrund der Hitze an dem Tag stan­
den jedoch die Fenster offen, so dass dies auch in der Nachbarschaft zu vernehmen war. Von
Sei n der OITIB wurde hier Abhilfe zugesichert. Bei Gebetszeiten solle darauf geachtet werden,
dass die Fenster geschlossen bleiben. Weiter wird erwogen, Klimageräte anzuschaffen.

 Mi freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 23.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14072 *Mobilfunkantenne in Klingenberg


Sehr  geehrte Damen und Herren,

Auf dem Gebäude der Leingartener Strasse Nr. 4 in Heilbronn-Klingenberg wurde in der vergangenen Woche eine weitere Mobilfunkantenne erstellt. Auf Grund des Erscheinungsbildes dieser Anlage ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine sehr leistungsstarke Antennenanlage handeln muss.

Wir fragen dazu:

1.) Wer hat diese Antennenanlage auf welcher rechtlichen Grundlage genehmigt?

2.) Wie viele Meter beträgt der Abstand dieser Antennenanlage zur Grundschule Klingenberg? Schätzungsweise dürfte dieser weniger als 150 Meter betragen.

3.) Hat das zuständige Amt Informationen zu und ggf. welche:
a) Antennentyp;
b) Leistungsspektrum (Sendeleistung);
c) Abstrahlwinkel;
d) Streuung?

4.) Wenn davon auszugehen ist, dass eine Antenne nie linear sondern stets mit einer Streuung ihre Signale aussendet, muss davon ausgegangen werden, dass die Klassenräume des Schulgebäudes Grundschule Klingenberg von Funkstrahlen getroffen wird?

5.) Wurde diesbezüglich im Rahmen der Fürsorgepflicht der Stadt Heilbronn als Schulträger der Gesundheitsaspekt der Grundschulkinder entsprechend berücksichtigt?

6.) Sind dem zuständigen Amt diesbezüglich die gesetzlichen Grenzwerte vom Betreiber der Antennenanlage genannt worden? Wenn "Ja", wie hoch sind diese Grenzwerte und entsprechen diese den gesetzlichen Vorgaben?

7.) Soll mit dieser Antennenanlage nur der "obere Ortsteil" (ab Leingartener Strasse/Felsenstrasse) versorgt werden oder sollen zusätzlich die Stadtteile Böckingen und Horkheim mitversorgt werden?

8.) Wie ist das Betreiben einer solchen Antennenanlage über das Baurecht abgesichert? Existiert ein Nutzungskonzept, das den Betrieb von Mobilfunkantennen über die bestehenden Stadtteilgrenzen zulässt?

9.) Wie hoch ist die Sendeleistung der Mobilfunkantenne auf dem Gebäude Raiffeisenstrasse (Fam. Rothmund)?

10.) Übersteigen beide Antennen zusammen die gesetzlich zulässigen Werte und stellen diese möglicherweise eine Gefahr für die Kinder der Grundschule Klingenberg? In wieweit wurde dies hinsichtlich der Schulträgerpflicht der Stadt Heilbronn überprüft?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.6.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> mit Schreiben vom 23.05.2014 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und mehrere Fragen
zu einer kürzlich am Gebäude Leingartener Straße 4 in 74081 Heilbronn-Klingenberg angebrachten
Mobilfunkantenne aufgeworfen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Projektmanagerin beant­
worte ich Ihre Fragen wie folgt:

• Standort:

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat dem Planungs- und Baurechtsamt im Januar 2014
die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Gebäude Leingartener Straße 4 in 74081
Heilbronn-Klingenberg angezeigt und die erteilte Standortbescheinigung der Bundesnetz­
agentur vom 10.12.2013 (Standortbescheinigungs-Nr. 27012141) vorgelegt. Die neue An­
tenne dient insofern als Ersatz für die bestehende, rund 45 m südöstlich gelegene Mobil­
funkstation auf dem Nachbargebäude Theodor-Heuss-Straße 188, welche nach der Inbe­
triebnahme der neuen Station abgebaut wird.

Sowohl die bestehende Antenne als auch die neue Antenne halten zum nördlich gelegenen
Grundschulgebäude (Grundstück Sonnenhalde 25) einen Abstand von rund 170 m ein. Der
Abstand zum Grundschulgebäude bleibt damit geradezu gleich.

• Rechtliche Beurteilung:

Für Anlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt oder mehr ist eine Standortbescheinigung
der Bundesnetzagentur zu beantragen. Darin werden Sicherheitsabstände nach der "Verord­
nung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV)
festgelegt. Die Sicherheitsabstände richten sich nach den Grenzwerten der 26. Verordnung
zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BlmSchV). Die Schutzbedürftigkeit sensibler Nut­
zungen wie z.B. Wohnungen, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Kinderhorte, Spielplät­
ze oder ähnliche Einrichtungen wird hier bereits berücksichtigt.

Die neu errichtete Mobilfunkantenne, welche einschließlich ihres Masts eine Höhe von 9.49
m aufweist, bedarf weder einer baurechtliehen Genehmigung noch widerspricht diese den
von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften:

~ Gemäß § 50 Landesbauordnung BW (LBO) i.V.m. Ziffer 5 c.) des Anhangs zur LBO ist
die Errichtung von Antennen, die -einschließlich der Masten nicht höher als 10m­
sind, verfahrensfrei zulässig.

Hinweis: Die von der Deutschen Telekom Technik GmbH getätigte Anzeige über die
Errichtung der Mobilfunkantenne geht auf eine freiwillige Vereinbarung der Netzbe­
treiber mit den kommunalen Spitzenverbänden zurück.

~ Da für das vorliegende Baugrundstück kein Bebauungsplan existiert, handelt es sich
um ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, dessen
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beur­
teilt. Im Zusammenhang bebauter Ortsteile muss sich die Mobilfunkanlage insbe­
sondere hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfü­
gen. Da die nähere Umgebung im vorliegenden Fall mit einem Mischgebiet i.5.v. § 6
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vergleichbar ist, in welchem nicht störende ge­
werbliche Anlagen, zu welchen u.a. auch Antennen zählen, allgemein zulässig sind,
ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im vorliegenden Fall zu bejahen.

Auch bauordnungsrechtlich bestehen keine Bedenken, denn die herkömmlich ausge­
staltete Mobilfunkantenne unter 10 m Höhe ist nicht abstandsflächenrelevant.

~ Liegt eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vor und werden die Sich­
erheitsabstände eingehalten, ist eine gesundheitliche und immissionsschutzrechtli­
che Prüfung im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr erforderlich. Es entspricht
insofern gesicherter Rechtsprechung, dass bei Einhaltung der in der 26. Verordnung
zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BlmSchV) vorgesehenen Grenzwerte den
gesundheitlichen Belangen der Bevölkerung nach dem gegenwärtigen Stand der
Forschung und Technik ausreichend Rechnung getragen wird. Mit der vorgelegten
Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur wird insofern rechtsverbindlich ge­
regelt und entschieden, dass der Betrieb der Anlage die Grenzwerte der 26. BlmSchV
einhält und folglich in der Nachbarschaft und für die Allgemeinheit (§ 3 Abs. 1 Blm
SchG) keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Strahlenimmissionen verur­
sacht werden.

• Versorgungsradius und Sendungsleistung:

Informationen zum Versorgungsradius der Antenne und deren Sendungsleistung liegen der
Stadtverwaltung nicht vor, können jedoch ggf. von Ihnen bei der Bundesnetzagentur erfragt
werden. Angaben zur Strahlrichtung und den standortbezogenen Sicherheitsabständen sind
indes für jedermann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagen­
tur.de) unter der Rubrik "Telekommunikation", "EMF-Datenbank", .Leingartener Straße 4,
Heilbronn" abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 21.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14071 * Naherholung Neckargartach/Frankenbach


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Fortentwicklung des Projektes Leinbachpark ist im Bereich Neckargartach und Frankenbach in welchem zeitlichen Rahmen vorgesehen;

2. welche weitere Entwicklungen bzw. Sicherstellungen von Grün- und Erholungsräumen und zugehörigen Maßnahmen auf den Gemarkungen der beiden Stadtteile sind vorgesehen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.6.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> im Rahmen des Projekts "Runder Tisch Kultur- und Landschaftspark Frankenbach und Neckargartach" werden sowohl bezüglich dem Leinbachpark als auch bezüglich der weiteren Entwicklung von Grün- und Erholungsräumen auf der Gemarkung Neckargartach und Frankenbach Vorschläge aufbereitet. Die Ergebnisse werden im Herbst dem Gemeinderat vorgestellt.

Freundliche Grüße
In Vertretung

Michael Schmid

Grünflächenamt


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 21.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14070 * Parkdeck Neckarhalle

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Mit welcher Begründung wird das Unterdeck des  Parkhauses an der Neckarhalle lediglich zu Veranstaltungen geöffnet und steht sonst nicht zur Verfügung?

Handelt es sich dabei nicht um eine öffentliche Einrichtung, die vom Steueraufkommen der Bürger bezahlt wurde und deren Nutzung ihnen auf diese Weise vorenthalten wird, so daß ausreichener Parkraum nicht zur Verfügung steht und Anwohner in angrenzenden Straßen über die Maßen Belästigungen ausgesetzt sind?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.5.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> auf dem oberen Parkdeck in der Böckinger Straße, gegenüber der Neckarhalle, ist das "öffentliche" Parken grundsätzlich erlaubt, die Zufahrt ist nicht gesperrt, eine Einschränkung ist nicht gegeben. Wir steilen fest, dass eine vollständige Belegung des oberen Parkdecks (ausgenommen bei Veranstaltungen) augenscheinlich nicht erfolgt. Im Regelfall steht dort ausreichender Parkraum zur Verfügung.

Der untere Bereich ist mit einem Rolltor geschlossen und wird nur für Veranstaltungen geöffnet. Dieser Bereich dient zusammen mit dem oberen Parkdeck der Abdeckung der baurechtlich geforderten Stellplätze für die Neckarhalle als Versammlungsstätte. Auch bei Veranstaltungen im Ortsteil erfolgt auf Absprache die Öffnung.

Die Verwaltung spricht sich nachdrücklich gegen eine generelle und dauerhafte Öffnung des unteren
Parkdecks aus! Dieser Zustand wurde bis ins Jahr 1999 praktiziert und dann aufgegeben. Die Problempunkte damals lauteten u.a.:

Quartier für Obdachlose inkl. Nebenerscheinungen (Alkoholkonsum, Notdurft, Scherben),
überdachte (Ball-)Spielfläche für Kinder und die damit verbundene nicht zu vertretene
Unfallgefahr,

regelmäßig Ablagerungen von (Sonder-)müll wie Batterien, Altöl, etc., trockene Abstellfläche für Alt- oder nicht angemeldete Fahrzeug (es wurden u.a. Cabrios über
den Winter abgestellt ... ),

 

regelmäßige Sachbeschädigungen am Gebäudeobjekt.

Das gesamte Parkdeck ist als Privatfläche deklariert, die Kosten laufen zu Lasten des Betriebs der Neckarhalle, Bereits auf dem offenen Parkdeck muss durch z.B. herrenlos abgestellte PKW's, entsorgter Müll, etc, erheblicher finanzieller Aufwand gestemmt werden. Gleichzeitig wird das abgeschlossene Parkdeck als Abstellfläche für die benzingetriebenen Geräte des Hausmeisters (Schneeräumgerät, Kehrmaschine) und die Lagerung des Streusalzes genutzt. Eine Abstellen der Geräte in der Halle ist aus Gründen des Brandschutzes nicht möglich.

Auch heute sehen wir keine geänderte Ausgangslage und bitten um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Schüttler
Schul-, Kultur- und Sportamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 21.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14069 * Zustände im Ortskern Neckargartach

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Zustände im alten Ortskern von Neckargartach, insbesondere im Bereich um das Bürgerhaus, Mittelstraße, Gebwinstraße, Frankenbacher Straße, Hirschstra8e, Böckinger Straße und der weiteren Umgebung.

Permanent werde die Nachtruhe durch Besucher der dort ansässiger Gaststätten mit Konzession bis in die frühen Morgenstunden gestört.
Dies erfolge durch lautstarke "Unterhaltungen", Schlagen von Autotüren, Hupen, Laufenlassen von Motoren mit entsprechenden Emissionen in die anliegenden Wohnungen, Klirren von weggeworfenen Flaschen, Vermüllung der Straßen usw.
Dabei werden auch die Einschränkungen der Spielstraße permanent ignoriert und wild geparkt, auch weil die Parkplätze häufig inzwischen nicht mehr erkennbar seien, wobei teilweise auch infolge von Staubildung kaum noch ein Durchfahren möglich sei.
Die Anwohner selbst hätten für sich und Besucher kaum Parkplätze, während ein Gaststättenbetreiber offenbar meine, durch die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen besondere Rechte für sich und seine Gäste in Anspruch nehmen zu können.
Sowohl die Kinder der Kernzeitbetreuung im Alten Rathaus wie auch teils gehbehinderte ältere Bewohner des dortigen Betreuten Wohnens würden gefährdet, Letztere würden sich fast nicht mehr auf die Straße trauen.
Eingeschritten zu Gunsten der Anwohner werde so gut wie nicht, zumindest aber ohne jede nachhaltige Wirkung.
Durch die Konzession für eine weitere "Bar" werde stattdessen in Kürze die Situation noch weiter verschärft.

Die Anwohner wünschen sich
- häufigere Kontrollen, die nicht nur zur Beschönigung der Situation in den Schwachzeiten durchgeführt werden und
- die Ausweisung einer Anwohnerparkzone, um dem überbordenden Widwuchs entgegen zu wirken
- sowie drastische Ausweitung der Sperrzeiten für die bisher begünstigten Gaststätten in diesem Bereich.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.5.2014

28.5.2014

Antwort:  noch nicht beantwortetAntwort gescanntkönnte besser sein

<*> vielen Dank für Ihre Schreiben vom 05.05.2014 und 21.05.2014, in welchen Sie sich über die
Zustände in) alten Ortskern von Neckargartach beklagen.

Seitens der beteiligten Stellen werden die angesprochenen Sachverhalte derzeit überprüft. Da
unterschiedliche Bereiche betroffen sind, wird dies noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir
werden uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen das entsprechende Ergebnis mit­
teilen.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Ihle

Ordnungsamt


<*> vielen Dank für Ihre Schreiben vom 05. und 21.05.2014, in welchen Sie auf die Parkierungssituation im Ortskern von Neckargartach sowie die damit verbundenen Ruhestörungen im Zusammenhang mit den dort ansässigen Gaststätten aufmerksam machen.

Mit Zwischennachricht vom 23.05.2014 wurden Sie über die intensive Prüfung der geschilderten Situation informiert. Inzwischen kann ich Ihnen mitteilen, dass nach mehreren Ortsterminen und Gesprächen mit Vertretern der Bürgerinitiative sowie den Gastronomen durch die zuständigen Ämter entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet und größtenteils bereits umgesetzt wurden. Das Ordnungsamt teilte mir zudem mit, dass der Betreiber des "Boz-Kebap-Pizza-Haus" in der Franken­
bacher Straße 25 seinen Betrieb seit dem 01. Juli 2014 bis auf Weiteres freiwillig um 24.00 Uhr einstellt, um die Situation zu verbessern.

Seitdem hat sich die Gesamtsituation nach Angaben von Frau Kurz (Vertreterin der Bürgerinitiative) in einem Telefonat mit dem Ordnungsamt vom 16.07.2014 deutlich verbessert, sodass ich davon ausgehe, dass die getroffenen Maßnahmen der Verwaltung sowie die Kooperationsbereitschaft der Gastronomen Wirkung zeigen. Sollte es wider Erwarten erneut zu Störungen kommen, wurden die
Anwohner gebeten, die zuständigen Stellen hiervon in Kenntnis zu setzen. Bislang noch offene Anregungen aus den Gesprächen mit der Bürgerinitiative werden durch die zuständigen Ämter geprüft und das Ergebnis den Vertretern der Bürgerinitiative direkt mitgeteilt.

Ein gleichlautendes Schreiben wird an Herrn Stadtrat Burkhardt versandt, der in dieser Thematik ebenfalls involviert ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14068 * Wahlpanne?

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu folgender Mitteilung eines Wähler ab:

"... fest davon ausgehend, dass ich am 25. Mai nicht in Heilbronn sein werde, ging ich zum Rathaus und beantragte Briefwahlunterlagen. Über die Spontanität und Flexibilität erstaunt – und, weil man dies laut dem Formblatt meines Wissens gar nicht konnte – bot man mir an, diese mir gleich mitzugeben. Ich willigte ein, füllte diese zu Hause aus und gab sie wiederum persönlich ab, sprich: warf sie in die Urne.
Heute erhalte ich einen persönlichen Brief mit einem zweiten Satz Stimmzetteln. Ergo hat man es wohl weder dokumentiert, dass man mir die (Brief-)wahlunterlagen bereits persönlich ausgehändigt und somit mitgegeben hat, noch ist man meinem Wunsch nachgekommen, mir BRIEFwahlunterlagen zukommen zu lassen. Und dies mit einem Zeitversatz von rund zwei Wochen…

Allerdings dürfte es wohl kaum Manipulationsmöglichkeiten geben, da ich ja keinen Wahlschein mehr habe? Dennoch Grund zum Einschreiten? Es wird wohl nicht die einzige „Unregelmäßigkeit“ bleiben oder bereits gewesen sein? … - offensichtlich eine zu verantwortungsvolle Aufgabe für manche, welche die eine oder andere überfordern dürfte?"

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

23.5.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> zur Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

Bei persönlicher Vorsprache des Wahlberechtigten wird ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen
im Heilbronner Rathaus, 3.0G., Archivsaal, und in den Bürgerämtern in den Stadtteilen direkt an den
Wahlberechtigten ausgehändigt. Im Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist hier die
Auswahlmöglichkeit "werden von mir selbst abgeholt" vorgesehen. Bei schriftlicher bzw. elektronischer Beantragung werden die Unterlagen auf dem Postweg übersandt.

Die Ausstellung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird automatisch mit dem Druck im elekt­
ronisch geführten Wählerverzeichnis gespeichert. Eine weitere Ausstellung eines Wahlscheins ist danach nicht mehr möglich, da ein Sperrvermerk eingetragen ist. Dieser Sperrvermerk ist dann ebenfalls im Wählerverzeichnis, das im jeweiligen Wahllokal die Grundlage für die Zulassung zur Wahl bildet, eingedruckt, so dass eine zusätzliche Stimmabgabe bei der Urnenwahl nur noch unter Vorlage des Wahlscheins möglich wäre - der Wahlberechtigte kann ja mit dem Wahlschein entweder Briefwahl ausüben oder in einem beliebigen Wahllokal im Stadtkreis Heilbronn wählen.

Die Daten für die Übersendung der knapp 88.000 Stimmzettel an die Wahlberechtigten müssen der
beauftragten Druckerei mit einem gewissen Vorlauf übermittelt werden, damit die entsprechenden Kuverts personalisiert werden können. Außerdem werden die Stimmzettel als Infopost versendet, d.h. die Zustellung kann nach Auflieferung bei der Post weitere 4 Tage in Anspruch nehmen. Hierbei kommt es unweigerlich zu Überschneidungen bei Wahlberechtigten, die in der Zwischenzeit Briefwahlunterlagen beantragt und ggf. auch schon gewählt haben. Diese Wahlberechtigten können jedoch aufgrund des Sperrvermerks im Wählerverzeichnis mit dem übersandten Stimmzettel nicht noch einmal wählen, da sie keinen Wahlschein dazu besitzen.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Baumann
Bürgeramt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 18.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

sowie Regierungspräsidium Stuttgart z.K.

 

14067 * Personalpolitik am Theater III

Sehr  geehrte Damen und Herren,

a) wir haben am 29.12. 2013 folgende Anfrage zum Sachverhalt der Personalpolitik am Theater gestellt:

    " 1. Trifft es zu, daß die Personalstruktur im Bereich "Abteilung Pforte" zum 1.1.2014 geändert wird und welche personellen Veränderungen sind dazu vorgesehen?
    
     2. Wenn zu 1. zutrifft:
     a) Wer hat diese Entscheidung auf welcher Grundlage getroffen?
     b) Welche finanziellen Veränderungen ergeben sich dadurch?
    
     3. Trifft es zu, daß im September 2012  zu den 11 vorhandenen Pförtnern noch 12 neue Aushilfspförtner auf 400,00 € Basis eingestellt und nach 14 Monaten wieder entlassen wurden?
    
     4. Trifft es zu, daß man über ein Jahr gebraucht hat, um festzustellen, dass diese Struktur aus betrieblicher Sicht  nicht zufriedenstellend ist?
    
     5. Weshalb wurden - wie in der vom Steuerzahler nicht subventionierten freien Wirtschaft üblich - nicht innerhalb der Probezeit diese Defizite abgestellt und welcher Schaden ist dadurch entstanden?
    
     6. Trifft es zu, daß Defizite aufgrund von Mängeln in der Betriebsführung entstanden sind, die z.B. auf Organisationsmängel in der Kommunikation mit den Betroffenen oder mangelnder Einweisung derselben beruhen - man soll nicht einmal gezeigt bekommen haben, welche Lichtschalter zu betätigen sind, während jetzt bereits eingearbeitete Mitarbeiter nochmals Kosten verursachend eingearbeitet werden?
    
     7. Inwieweit wurden Verpflichtungen zur Einstellung von Schwerbehinderten bei der Stellenvergabe berücksichtigt: Wieviele Bewerbungen solcher stehen wievielen Einstellungen gegenüber?
    
     8. Welche, z.B. arbeitsrechtliche, Folgen ergeben sich aus den Entlassungen betroffener Mitarbeiter?   
    
     9. War der offenbar beteiligte Personalrat bei den jeweiligen Entscheidungen überfordert oder wurde von dessen Mitgliedern andere Prioritäten als die Interessen der Betroffenen gesetzt?
    
     10. Gibt es ähnliche Strukturmaßnahmen bei anderen Abteilungen des Theaters und wenn ja: Welche mit welchen Auswirkungen?
..."

Die Beantwortung dieser Anfrage wurde bis Eingang per Gemeinderatspost am 13.2.2014 verschleppt und ausweichend wie folgt beantwortet (gescannt):

  " ... in der "Betriebssatzung für das Theater Heilbronn" vom 22.11.2000, beschlossen
    auf der Grundlage Eigenbetriebsgesetzes für das Land Baden- Württemberg, sind
    in den Paragrafen 9 und 11 die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zur
    Führung des Eigenbetriebes Theater Heilbronn geregelt.
    Durch die, noch zu Zeiten meines Vorgängers, beschlossenen und umgesetzten
    Sparmaßnahmen am Theater Heilbronn, war auch der Bereich Pforte betroffen
    gewesen. Über Jahre wurden dort eine Vielzahl geringfügig Beschäftigter als
    Mitarbeiter geführt.
    Im Laufe des Jahres 2012 wurde seitens der Gemeindeprüfungsanstalt die
    Forderung aufgemacht, die sogenannten "Minijobber" entsprechende des TvöD
    zu entlohnen. Dies hatte zur Folge, daß die Anzahl der zu leistenden Stunden je
    "Minijobber" deutlich sank. Um die gebotene zeitliche Besetzung der Pforte auch
    weiterhin zu gewährleisten, wurde es notwendig deutlich mehr "Minijobber"
    einzusetzen. Durch die hohe Fluktuation in diesem Bereich konnten nicht die
    notwendigen Qualitätsstandards, was Sicherheit, Zuverlässigkeit, Telefonservice
    etc. anbelangen, erreicht werden.
    Insofern war es nur konsequent die bisherige Beschäftigungsstruktur zu
    überprüfen und entsprechend der Erfordernisse am Theater neu zu gestalten.
    Nunmehr werden die besonders relevanten Kernzeiten durch feste Mitarbeiter
    auf Basis des TvöD abgesichert. Die weniger sensiblen Zeiten werden auch
    weiterhin durch geringfügig Beschäftigte (TvöD) bestritten.
    Bei den hierzu notwendigen Transformationsprozessen fanden die
    anzuwendenden arbeits- und tarifrechtlichen Aspekte eine gebührende
    Berücksichtigung.
    Gleichfalls war der Personalrat des Theaters Heilbronn in alle relevanten
    Entscheidungsprozesse entsprechend des Personalvertretungsgesetzes
    eingebunden.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Vornam
Intendant
THEATER HEILBRONN"

b) Am 16.2.2014 haben wir daraufhin auf die unverzügliche und vollständige Beantwortung unserer Anfrage gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung bestanden und erneut um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.   

Die Antwort der Verwaltung soll per Briefpost ergangen sein, traf aber erst nach Rückfrage am 31.3.2014 wie folgt bei uns ein:

"Sehr geehrte Herren,

Ihre Anmerkung, die Beantwortung der Anfrage vom 29.12.2013 sei "verschleppt
und ausweichend' beantwortet worden, weise ich als unzutreffend zurück.

Aber nochmals zu den angefragten einzelnen Punkten.

Zu 1.:
Ja, inklusive einer teilweisen Umstellung von Aushilfsbeschäftigungsverhältnissen in Teilzeitverträge.

Zu 2.:
a) Die Betriebsleitung auf der Grundlage der bereits in der ersten Antwort genannten rechtlichen Regelungen, die für den Eigenbetrieb Theater diesbezüglich zur Anwendung kommen.

b) Unabhängig von den unter 1. genannten Veränderungen, ist das Theater seitens der GPA aufgefordert, die Aushilfsarbeitsverhältnisse unter die Regelungen des TvöD zu fassen.

Zu 3.:
In diesem Bereich gibt es naturgemäß eine prinzipiell hohe Fluktuation, da die Beschäftigten Rentner, Hausfrauen, Studenten sind.

Zu 4.:
Nein.

Zu 5.:
Dies trifft nicht zu.

Zu 6.:
Nein.

Zu 7.:
Alle Schwerbehinderten, die sich beworben haben, sind eingestellt.

Zu 8.:
Keine.

Zu 9.:
Diese Frage weise ich als unangemessen zurück, da sie mit Unterstellungen operiert.
Im Übrigen sollten Sie diesbezüglich den Personalrat des Theaters Heilbronn anfragen, da dieser entsprechend des LPVG unabhängig von der Betriebsleitung agiert.

Zu 10.:
Nein.

Ich hoffe, die Beantwortung ist der Ratsgruppe PRO Heilbronn unverzüglich genug.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Vornam
Intendant
THEATER HEILBRONN"

c) In einer Replik vom 1.4.2014 dazu weisen wir auf Folgendes hin:

"Sehr geehrter Herr Intendant Vornam,

zunächst stellen wir fest, daß Ihre Beantwortung offensichtlich per Briefpost ergangen und daher bei uns nicht als eMail untergegangen ist.

Zu Ihren Anmerkungen nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß sich auch das Theater Heilbronn in der Zuständigkeit des Gemeinderates befindet.

Diesbezügliche Anfragen aus dem Gemeinderat sind daher auch ergebnisorientiert klar und wahr zu beantworten und nicht von Ihnen, die Beantwortung  umgehend, ausweichend auf ihre Gefälligkeit zu bewerten ist.

Sie müssen es schon uns überlassen, wen wir zuständigkeitshalber dazu anfragen.

Im Übrigen sind Anfragen aus dem Gemeinderat binnen 4 Wochen zu beantworten.

Von einer Unverzüglichkeit kann bei einer Verzögerung auf 7 Wochen wohl beim besten Willen nicht mehr die Rede sein, die Anfrage wurde daher klar verschleppt und ist bis heute nicht vollständig beantwortet..

Wir haben auch keine Probleme damit, dies im Zweifel auch von der Stadtverwaltung übergeordneten Aufsichtsorganen überprüfen zu lassen.
..."

Die Antwort der Verwaltung vom darauf lautete:

"... zu Ihrem Schreiben vom 1.4.2014 möchte ich feststellen:

1. Ihr Schreiben vom 31.12.2013 an die Stadtverwaltung Heilbronn ist von derselben an das Theater Heilbronn weitergeleitet und hier am 8.1.2014 eingegangen.

2. Die erste Beantwortung Ihres Schreiben ist am 10.2.2014 an die Geschäftsstelle des Gemeinderates zur Weiterleitung an die Ratsgruppe PRO Heilbronn versandt worden.

3. Von einer Verzögerung von 7 Wochen, wie Sie meinen, kann wohl nicht die Rede sein.

4. Ihre zweite Anfrage vom 16.2.2014, die Sie an die Stadtverwaltung Heilbronn gestellt haben, hat das Theater Heilbronn am 19.2.2014 erreicht und wurde am sei ben Tag bearbeitet und zur Weiterleitung an die Ratsgruppe PRO Heilbronn der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugestellt.

5. Sie haben 10 Fragen gestellt. Zu allen 10 Fragen haben Sie eine Antwort erhalten.

Insofern ist Ihre Einlassung, Ihre Anfrage sei "bis heute nicht vollständig beantwortet" unzutreffend, zumal Sie diese, Ihre Meinung, auch nicht substantiell zu belegen vermochten.

Da Sie ja die Freundlichkeit besassen, mich in Ihrem Schreiben darauf hinzuweisen, dass sich "das Theater in der Zuständigkeit des Gemeinderates befindet", erlaube ich mir, Ihre Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dass es hierzu, wie in meinem ersten Brief angeführt, Regelungen gibt, die diese Zuständigkeit genauer definieren.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Vornam
Intendant
THEATER HEILBRONN"
 

Dazu fragen wir an:

1. Ist es richtig, daß § 24 (4) der GO lautet: "Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche, elektronische oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten im Sinne von Absatz 3 Satz 1 richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind. Das Nähere ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderats zu regeln" und dies laut § 21 (3) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heilbronn mit einer 4-Wochen-Frist seit Eingang bei der Stadtverwaltung zu beantworten ist?

2. Ist es richtig, daß mit der datierten Beantwortung der Anfrage vom 31.12.2014 zum 8.2.2014 und Eingang am 10.2.2014 bei der Geschäftsstelle des Gemeinderates bereits fünfeinhalb Wochen und bis zum Eingang bei den Fragestellern mehr als 6 Wochen vergangen sind und daher die Frist der Beantwortung deutlich überschritten gewesen ist, von einer Unverzüglichkeit also keinerlei Rede sein kann?

3. Trifft es zu, daß nach § 23 der GO Verwaltungsorgane der Gemeinde der Gemeinderat und der Bürgermeister ist, demzufolge der Hinweis, unsere "Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dass es hierzu, wie in meinem ersten Brief angeführt, Regelungen gibt, die diese Zuständigkeit genauer definieren" insoweit anmaßend ist, als er impliziert, daß die Zuständigkeit des gesamten wie des einzelnen Gemeinderates für den Eigenbetrieb Theater in irgendeiner fabulösen Weise - möglicherweise einschränkend - regelt?

4. Trifft es zu, daß die als vollständig deklarierte Beantwortung aller 10 Fragen - ohne Bewertung der Korrektheit - erst nach erneuter Rückfrage und somit frühestens nach 7 Wochen erfolgt ist?

5. Trifft die Beantwortung der Frage 7 zu, daß "alle Schwerbehinderten, die sich beworben haben" eingestellt wurden oder trifft es zu, daß mindestens ein Schwerbehinderter nicht eingestellt wurde, der in seiner schriftlichen Bewerbung dies vergessen hatte anzugeben, aber dies beim mündlichen Vorstellungsgespräch im Beisein des Personalrats angegeben hatte.
 

6. Trifft es zu, daß die  "prinzipiell hohe Fluktuation" in diesem Bereich so aussieht, daß 11 Mitarbeiter schon sehr lange da waren, teils mehrere Jahre da und die 12 neu Eingestellten ebenfalls bis zur Entlassung 14 Monate da gewesen sind und auch länger geblieben wären, also nicht wie dargestellt  zutrifft? 
 

7. Weshalb, wenn man schon früher gewusst hat,  daß die Struktur aus betrieblicher Sicht nicht

zufriedenstellend war, hat man dann zu den 11 vorhandenen  Pförtnern erst noch 12 weitere eingestellt und nicht gleich das heutige System eingeführt und weshalb hat man dann die Leute nicht in der Probezeit entlassen?

 

8. Trifft es zur ebenfalls ohne nachprüfbare nähere Begründung kurz und knapp mit "das trifft nicht zu" unvollständig beantworteten Frage 5 zu, daß Defizite auf Grund der dort genannten Mängel entstanden sind nicht nur der Stadt Schaden (welcher?) entstanden ist, sondern auch die 12 entlassenen Mitarbeiter, die sich auf ein Zusatzeinkommen verlassen haben oder eine andere 400-€-Stelle abgesagt haben, weil sie sich bei der Stadt einen sicheren Job versprochen haben?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.6.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> Anfrage der Ratsgruppe PRO Heilbronn vom 18.5.2014 zur Personalpolitik am Theater Heilbronn

Eingegangen am Theater Heilbronn am 23.05.2014

Sehr geehrte Herren,

für die Beantwortung der ersten drei Punkte der neuerlichen Anfrage erklärt sich das Theater nicht zuständig.

Aber nochmals gern ein Hinweis

Zu 3. Das Theater agiert auf Grundlage der .Betrtebssatzunq für das Theater Heilbronn" vom 22.11.2000, beschlossen auf der Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes für das Land Baden- Württemberg.
Etwas "fabulöses", was immer damit gemeint sein mag, kann ich hierin nicht finden.

Zu 4. Das Theater geht davon aus, dass schon mit der ersten Antwort vom 10.2.2014 umfassend Auskunft gegeben wurde. Die neuerliche Anfrage vom 16.2.2014 erreichte das Theater am 19.02.2014. In der Antwort vom selben Tage wurde nochmals jede der zehn Fragen einzeln beantwortet und gleichfalls am selben Tage an die Geschäftsstelle des Gemeinderates geleitet. Warum die Ratsgruppe PRO Heilbronn das Antwortschreiben erst am 31.3.2014 erhielt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Zu 5. Unter den eingegangenen Bewerbungen waren drei Bewerbungen von BewerberInnen mit einer Schwerbehinderung. Alle drei Bewerbungen konnten berücksichtigt werden. Die BewerberInnen wurden unter Vertrag genommen.
Von einem Bewerber, der erst anläßlich des mündlichen Vorstellungsgespräches seine Schwerbehinderung angegeben hat, ist nichts bekannt. Hierzu gibt es übereinstimmende Aussagen der an den Vorstellungsgesprächen beteiligten Mitarbeiter des Hauses und Mitglieder des Personalrates.


Zu 6. Die Tatsache, dass einige Mitarbeiter in diesem Bereich mehrere Jahre, andere wiederum eine kürzere Zeit beschäftigt waren, widerspricht nicht der Feststellung, dass in diesem Bereich von einer "prinzipiell hohe Fluktuation" auszugehen ist.

Zu 7. Die Struktur in diesem Bereich ausschließlich mit "Minijobbern" zu arbeiten, erwies sich erst als auf Dauer nicht tragfähig, nachdem durch die Erfüllung der Auflagen der GPA zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden mußten. Die neuen Arbeitsstrukturen wurden zeitnah überprüft und wie bereits in früherem Schreiben geschildert, als nicht effizient eingeschätzt.
Ebenso zeitnah wurden seitens der Theaterleitung die notwendigen Entscheidungen vorbereitet, um im Bereich Pforte die erforderliche Funktionalität wieder herzustellen.
Entsprechend des LPVG wurde der Personalrat des Theaters Heilbronn einbezogen.

Zu 8. Erster Teil der Frage: Auch auf die Gefahr der Wiederholung hin, nochmals: Nein, der Stadt ist kein Schaden entstanden.
Der zweite Teil der Frage 8, kann seitens des Theaters nicht beantwortet werden, da die Fragestellung in sich suggestiv und spekulativ von nicht belegten Annahmen ausgeht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Vornam

Intendant


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.5.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14066 * Üble Geruchsbelästigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Straße "Im Haselter" beklagen sich über üble Geruchsbelästigungen, die insbesondere nachts aus Kanaldohlen zu vernehmen ist, die sich im Bereich der Straßenkreuzung  beim Bahnübergang Haselter-West/Längelterstraße und Im Haselter befinden.
Der Zustand habe im vergangenen Jahr dazu geführt, daß man an wärmeren Tagen bei Nacht keine Fenster in den Schlafzimmern öffnen konnte.
Es rieche dann ähnlich wie Gülle, vergleichbar den Gerüchen, die es zwischen Böckingen und Klingenberg gegeben habe.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.5.2014

Antwort:  könnte besser sein

<*> aus dem Bereich Bahnübergang Haselter-West/Längelterstraße liegen uns keinerlei Hinweise über Geruchsprobleme vor. Obwohl wir bei einer Überprüfung keine üblen Gerüche wahrgenommen haben, haben wir die dortige Kanalisation großflächig reinigen lassen. Bei den diese Arbeiten begleitenden Gesprächen mit Anliegern, zeigten sich dies verwundert, weil keiner bisher von üblen Geruchsbelästigungen wusste.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Hertner

Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Heilbronner Versorgungs GmbH


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14065 * Recyclinghof Frankenbach

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger regen an, daß der
Recyclinhof in Frankenbach, Würzburger Straße 47, statt drei mal nachmittags wenigstens unter der Woche einmal morgens zu öffnen. Schichtarbeiter hätten deshalb Probleme, dort Abfall anzuliefern. Angesichts des großen Einzugsbereiches von Neckargartach und Frankenbach bestünde dafür ein größerer Bedarf und der Samstagmorgen sei keine ausreichende Alternative.
Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.5.2014

Antwort:  könnte besser sein

<*> den Entsorgungsbetrieben sind aktuell keinerlei Anfragen oder Beschwerden in Bezug auf die Öffnungszeiten des Recyclinghofs in Frankenbach bekannt.

Im Frühjahr 2012 haben wir die Öffnungszeiten des Recyclinghofs in Frankenbach um den Montagnachmittag erweitert und haben seitdem den Eindruck, dass die Bedürfnisse der Nutzer gut erfüllt sind. Wir werden die Situation in Frankenbach aber weiter beobachten und Kundenwünsche überprüfen. Sofern ein besonderer Bedarf erkennbar und eine Umsetzung sinnvoll ist, werden wir auch Korrekturen vornehmen.
 
Grundsätzlich können Änderungen von Öffnungszeiten während des laufenden Jahres  - z. B. wegen der Veröffentlichung im Abfallratgeber - nur in äußerst dringenden Fällen vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Christiane Ehrhardt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14064 * Taxiplatz am Hauptbahnhof

Sehr geehrte Damen und Herren,

Taxifahrer beklagen sich erneut über den Zustand der  Einfahrt zum Taxiplatz am Hauptbahnhof. Wörtlich:

"...Die Einfahrt zum Taxiplatz am Hauptbahnhof wurde vor einigen Wochen zu unserer Zufriedenheit mit Schotter aufgefüllt, leider war diese Aktion nicht von langer Dauer. Es ist ein schmaler Streifen, der angeblich laut Auskunft der Verkehrsbetriebe so bleiben muß, da daran noch gearbeitet werden müsse. Jedoch wird schon seit einigen Monaten nicht mehr an den Gleisen gearbeitet. Weshalb kann dann dieser kleine Streifen nicht asphaltiert werden, bis die Arbeit an den Gleisen wieder aufgenommen wird. Damit würde die immer wieder notwendige Reparatur entfallen und die Überbeanspruchung unserer Fahrzeuge entfallen. Ebenso muß die große Gefahr behoben werden, daß bei Nacht die Fußgänger sich eventuell verletzen. ...
"

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

27.5.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*>wir haben auf Ihre E-mail hin am folgenden Tag die Zufahrt zu den Taxiplätzen am Bahnhof Heilbronn geprüft. Der Schotterstreifen ist fest verdichtet und eben. Er weist keine Schlaglöcher oder sonstige Vertiefungen auf, welche die Fahrzeuge der Taxifahrer beschädigen oder Fußgänger beeinträchtigen könnten.

Unabhängig von Ihrer E-Mail hat uns die Bau-Arge in der regelmäßig stattfindenden Baubesprechung mitgeteilt, dass die Pflasterarbeiten am Bahnhof diese Woche (KW 21/2014) fortgesetzt und voraussichtlich nächste Woche beendet sein werden. Grund für die Verzögerungen war, dass zunächst geprüft werden musste, ob ein Kabel, das die Zufahrt quert, ausgetauscht werden muss. Doch dies ist inzwischen nicht mehr nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14063 * Finanzkontrolle beim Jobcenter


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Ansprüche auf gesundheitliche Vorsorge und Behandlung hat ein Leistungsempfänger, für den das Jobcenter Beiträge an die gesetzlich vorgeschriebenen Krankenkasse abführt;

2. gibt es verschiedene Klassen bei der Behandlung von Leistungsempfängern und in welcher Weise und Begründung differenzieren diese;

3. welcher Kontrolle unterliegt die Leistungserbringung unter Verwendung der vom Jobcenter dafür aufgebrachten Mitteln;

4. welchen Anspruch auf welche Ausweisung (z.B."Gesundheitskarte") haben Leistungsempfänger, gibt es dafür unterschiedliche, auch diffamierende, Vorgaben und wie wird dies ggf. begründet;

5. weshalb ergeben Hinweise auf mangelhafte Grundversorgung und Verweigerung notwendiger Eingriffe auf Grund einer für behandelnde Ärzte unzureichenden Nachweises der Kostenerstattung, wie im Fall  BG 62702BG0002234 lediglich eine gleichgültige telefonische Rückantwort mit den Worten "Wir kümmern uns darum", aber es über Wochen nichts an der Situation ändert und der Patient unbehandelt bleibt;

6. wer kontrolliert im mit öffentlichen Mitteln finanzierten Jobcenter nicht nur die Leistungsempfänger gegen Mißbrauch der Leistungen, sondern auch die Verwendung der Mittel durch andere Empfänger, wie Krankenkassen;

7. wer ist für im Falle von unterlassener Aufgabenerfüllung persönlich für Schäden haftbar?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.5.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> die Anfrage der Ratsgruppe PRO Heilbronn beantworte ich wie folgt:

zu 1.

Nach § 5 Abs.1 Nr. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Personen in der Zeit,

, für die sie Arbeitslosengeld 2 (Alg 11) beziehen, in der gesetzlichen Krankenversicherung
versicherunqspftichtlq, soweit sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert
sind,

Für Alg 11- Bezieherinnen und -Bezieher, die in der gesetzlichen Krankenversicherung weder
versicherungspflichtig noch familienversichert sind, wird ein Beitrag im notwendigen Umfang für
eine privates Krankenversicherungsunternehmen oder Beiträge für eine freiwillige gesetzliche
Krankenversicherung übernommen (§ 26 Abs. 1 SGB 11).

zu 2,

Grundsätzlich gibt es keine Klassen bei der Behandlung von Leistungsbeziehern nach dem SGB 11.
Welche Ansprüche aus der jeweiligen Versicherung entstehen, richtet sich nach den Leistungen der
gewählten Krankenkasse bzw. des privaten Krankenversicherungsunternehmens,

zu 3.

Die Jobcenter kontrollieren die durch die Krankenkassen zu erbringenden Leistungen nicht.
Gesetzliche Krankenkassen werden durch das Bundesversicherungsamt (BVA) überwacht. Die
Aufsicht über private Kassen erfolgt durch die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin).

zu 4.

Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt eine Gleichbehandlung mit allen anderen
Versicherten. Bei privatversicherten Leistungsbeziehern hängt dies von jeweiligen Vertrag ab, der
vom Leistungsbezieher abgeschlossen wurde.
zu 5.

Im Einzelfall ist aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft möglich. Es wird empfohlen,
dass der Leistungsbezieher sich an seine Krankenkasse/ sein privates Krankenversicherungsunter­
nehmen wenden soll.

zu 6.

siehe Beantwortung Frage 3
zu 7.

Schadensersatzansprüche sind beim jeweils zuständigen Leistungsträger (ggf. auf dem Gerichtsweg)
geltend zu machen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maria-Magdalena Dietz
Geschäftsführerin
Jobcenter Stadt Heilbronn


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.5.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14062 * Vandalismus zur Wahl

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Maßnahmen sie bisher ergriffen hat, um den zunehmenden Vandalismus in der Stadt anläßlich von Wahlen jeder Art, der ihr seit Jahrzehnten bekannt ist und sie weitestgehend untätig - jedenfalls völlig erfolglos - hinnimmt, endlich zu unterbinden oder zumindest einzudämmen;

2. wie
die in der Pressemitteilung vom 11.05.2012 den Bürgern suggerierte Aufgabe "Die uniformierten Mitarbeiter würden in der ganzen Stadt mit Schwerpunkt City eingesetzt werden, auch am Wochenende und – wenn nötig – in die Nacht hinein" tatsächlich vom Kommunalen Ordnungsdienst umgesetzt wird, nachdem sich die Sicherheitslage seit Einführung desselben nicht verbessert hat;

3. tragen bei der Einsatzentscheidung parteipolitische Zugehörigkeiten von Amtspersonen eine Rolle, nachdem von dem Vandalismus an der Straßenwerbung insbesondere weniger karrieregünstige kleinere Parteien bzw. Gruppen betroffen sind; 
 
  4. welche Maßnahmen sie nun ergreifen wird, um den OSZE-Standard und das grundgesetztlich garantierte Recht auf allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen zu garantieren, was durch die unterlassene Strafvereitelung durch die dafür zuständigen Behörden bisher nicht vollständig gewährleistet wird?
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.5.2014

12.6.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> über Ihre E-Mail vom 12. Mai 2014 bin ich mehr als verwundert. Weil Wahlplakate u.a. von "Pro Heilbronn" beschädigt wurden, machen Sie und Herr Stadtrat Auchter die Stadtverwaltung nun dafür verantwortlich. Weiter fragen Sie u.a., ob parteipolitische Zugehörigkeiten beim Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) eine Rolle spielen und was die Verwaltung unternimmt, um die allgemeinen Wahlgrundsätze für alle Parteien bzw. Gruppierungen zu wahren.
Diesbezüglich sprechen Sie von "unterlassener Strafvereitelung im Amt".

Die Stadt Heilbronn ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und erteilt auch jeglichen politisch motivierten Straftaten eine Absage. Lassen Sie mich deshalb klarstellen, dass der KOD entsprechend seinem Auftrag handelt; so, wie es das Konzept vorsieht und worüber der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 16. Mai 2012 Beschluss gefasst hat. Dabei steht es außer Frage, dass der KOD personell nicht überall und rund um die Uhr im Einsatz
sein kann. Ebenso wenig ist eine gezielte Überwachung von Gebäuden und Flächen möglich. Die Stadtverwaltung hat Ihnen dies bereits mehrfach mitgeteilt; etwa im Schreiben vom 12. August 2013.

Das ungesetzliche Handeln anderer, kann sicherlich ohne Frage nicht der Stadt Heilbronn zugeschrieben werden; auch die Stadtverwaltung lehnt solches Tun ausdrücklich ab. Auch ist es verfehlt, in der Beschädigung von Wahlplakaten einen Eingriff der Stadtverwaltung in das verfassungsmäßig garantierte Wahlrecht zu sehen. Das verfassungsmäßige Recht auf allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen wird durch die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen über die Wahl gewährleistet. Diesbezüglich sind alle Angehörigen der Stadtverwaltung sensibilisiert, die Neutralität zu wahren.

Die der Verwaltung entgegengebrachten Äußerungen, wonach Einsatzentscheidungen des KOD betreffend- Schutzmaßnahmen-naeh- partel politischen Ma ßstäben getroffen werden könnten, muss ich mit Nachdruck zurückweisen!

Ich bedauere, dass Sie als Stadtrat so wenig Vertrauen in die Tätigkeit und Leistung der städtischen Mitarbeiter des Ordnungsamts haben, die tagtäglich ihren Dienst verrichten.

Indem Wahlplakate beschädigt wurden, liegt ein der Straf tatbestand der Sachbeschädigung vor. Wie Ihnen die Verwaltung in der Vergangenheit bereits mehrfach mitgeteilt hatte, ist die Stadt Heilbronn - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft und zur Polizei - keine Strafverfolgungsbehörde. Als Herausgeber und Eigentümer der Wahlplakate können Sie jedoch Strafanzeige bei der Polizei
stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Harry Mergel

Oberbürgermeister


Replik dazu

31.5.2014

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

es liegt nun an uns, unserer Verwunderung über Ihre persönliche Beantwortung unserer Anfrage "Vandalismus zur Wahl" (und nicht "Beschädigte Wahlplakate") vom 26.5.2014 mit Poststempel 30.5.2014 zum Ausdruck zu bringen.


Sie unterstellen uns darin, "weil Wahlplakate u.a. von "Pro Heilbronn" beschädigt wurden, machen Sie und Herr Stadtrat Auchter die Stadtverwaltung nun dafür verantwortlich".

Diese Unterstellung weisen wir zurück, auch, da in der Anfrage nirgends Bezug auf Wahlplakate von Pro Heilbronn genommen wurde, sondern ganz allgemein dieser nicht nur unsere Wählervereinigung betreffende Vandalismus an Wahlplakaten insbesondere der nicht zu den etablierten Parteien gehörenden Bewerber angesprochen wurde.

Vielmehr lautete die von Ihnen ausweichend beantwortete Frage, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung "bisher ergriffen hat, um den zunehmenden Vandalismus in der Stadt anläßlich von Wahlen jeder Art, der ihr seit Jahrzehnten bekannt ist und sie weitestgehend untätig - jedenfalls völlig erfolglos - hinnimmt, endlich zu unterbinden oder zumindest einzudämmen"?

Daß die Stadtverwaltung Neutralität zu walten hat, war weder gefragt noch das Gegenteil unterstellt.

Auch wurde nirgends "ungesetzliches Handeln anderer" der Stadt Heilbronn zugeschrieben.


Vielmehr hat die Stadtverwaltung aber für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu sorgen und dazu gehört auch, daß das von Ihnen bestätigte "verfassungsmäßige Recht auf allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen durch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Wahl gewährleistet wird" - nämlich durch ausreichenden Schutz gegen Behinderungen durch strafbare Handlungen, die dagegen gerichtet sind, das grundgesetzlich garantierte Recht auf Mitwirkung an der politischen Willensbildung einzuschränken oder gar mit Gewalttaten zu unterbinden.

Die Antwort auf diese Frage hätte in der Aufzählung der entsprechend getätigten Maßnahmen lauten können. So ist diese Frage nach den getätigten Maßnahmen unbeantwortet.

 

Desgleichen lehnen wir Ihre Schlußfolgerung eines zu geringen "Vertrauens in die Tätigkeit und Leistung der städtischen Mitarbeiter des Ordnungsamts,"..." die tagtäglich ihren Dienst verrichten" unsererseits ab.

Davon war nirgends die Rede und Sie wissen doch selbst ganz genau, daß die Mitarbeiter ihren Einsatz und Dienst auf Weisung ausüben.

Wer dabei an der obersten Spitze steht, brauchen wir nicht näher zu untersuchen.

Wir haben in jeden einzelnen Mitarbeiter mehr Vertrauen, als in jene, die sich mit deren Leistungen brüsten.

Weder die Vorgaben für den Einsatz noch dessen Erfolgsbilanz entstammen nämlich unserer Quelle und Sie wissen ganz genau, daß wir diejenigen waren, die stets für eine ausreichende Besetzung eingetreten sind und dies nach wie vor fordern.

Daß Vandalismus in unserer Stadt in diesem Umfang möglich ist, liegt nicht zuletzt auch an diesen Versäumnissen.

 

Es wurde unsererseits auch nirgends verlangt, daß die Stadt Heilbronn als Strafverfolgungsbehörde auftritt.

Wir haben auch nicht um Auskunft darum gebeten, wo wir Strafanzeige erstatten können - dies ist Schulwissen.

Vielmehr sind wir hoch zufrieden, wenn die Stadtverwaltung auch zu Wahlkampfzeiten ihrer Aufgabe nachkommt und umfassend ausreichende Sorge für die öffentliche Ordnung trägt.

Auch der gewaltsame Eingriff gegen die Ausübung der Informationsfreiheit zu Wahlen ist kein Kavaliersdelikt. Neutralität wird durch Ignorieren der offensichtlich organisierten Vorgänge weder in der Ukraine noch bei uns sicher gestellt.


Mit freundlichen Grüßen

Ratsgruppe

PRO HEILBRONN

Alfred Dagenbach               Heiko Auchter


Antwort dazu:


<*> hinsichtlich Ihres Schreibens vom 31. Mai 2014 zusammen mit Herrn Stadtrat Auchter betreffend beschädigten Wahlplakaten kommt der Kommunale Ordnungsdienst seiner Aufgabe nach, indem er im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten Kontrollen und Präsenzstreifen im Stadtgebiet durchführt. Festgestellten Ordnungswidrigkeiten geht er nach. Bei Straftaten wird die Polizei verständigt.

Ich möchte nochmals unterstreichen, dass die Stadtverwaltung auch politisch motivierte Straftaten verurteilt und ein solches Tun ausdrücklich ablehnt.
 

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel
Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 8.5.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14061 * "Fall Zovko"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "Schmiergeld floss über Jahre" in der Heilbronner Stimme vom 8.5.2014 ab;

2. sind der Stadtverwaltung die Namen der begünstigten Rathausmitarbeiter bekannt, die laut Heilbronner Stimme "80.000 Euro Schmiergeld" erhalten haben sollen und um welche handelt es sich dabei;

3. welche dienstrechtlichen Konsequenzen wird dies für diese Mitarbeiter haben oder wird die Angelegenheit intern "unter den Teppich gekehrt";

4. welche Maßnahmen werden ergriffen, daß sich derartige Fälle unter dem neuen Oberbürgermeister künftig nicht wiederholen;

5. weshalb wurde der Gemeinderat über diesen jetzt bekannt gewordenen Umfang nicht unterrichtet, insbesondere, nachdem wohl nicht abgestritten werden kann, daß die Verwaltungsspitze aktuellere Informationen aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte, insbesondere, da nach § 23 GO Verwaltungsorgane Gemeinderat und (Ober-)Bürgermeister gemeinsam sind?  

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.6.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*>gemäß Ihrer Email vom 8. bzw.9. Mai 2014 bitten Sie die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen (Ziffern 1 - 5).

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu dem Artikel "Schmiergeld floss über Jahre" in der Heilbron­
ner Stimme vom 8.5.2014 ab?

Gegenstand des Auskunftsrechts nach § 24 Abs. 4 GemO sind Fragen zu Tatsachen; Stellung­
nahmen sind nicht Gegenstand des Anspruchs.

In dem Bericht der Heilbronner Stimme vom 8.5.2014 wird der Eindruck erweckt, städtische
Mitarbeiter seien über Jahre hinweg mit erheblichen Summen - nämlich mit 80.000 Euro
Schmiergeld - bestochen worden, von denen allerdings 78.500 Euro strafrechtlich verjährt sei­
en, weil der Tatzeitraum in den Jahren 2000 und 2006 gelegen habe. Im Bericht der Stimme
vom 9.5.2014 ist klargestellt, dass es sich um einen einzigen Stadtmitarbeiter handele, der in
der Liste stehe.

Letztere Tatsache entspricht dem der Verwaltung bekannten Sachverhalt. Fundierte Beweise,
dass entsprechende Gelder tatsächlich geflossen sind, liegen der Verwaltung nicht vor. Inso­
weit geht die Verwaltung zunächst von der Unschuldsvermutung aus.

Ausgeführt ist, dass gegen drei Rathausmitarbeiter der Stadt Heilbronn Anklage erhoben wor­
den sei. Ein Mitarbeiter habe einen Strafbefehl erhalten.

Nach Kenntnis der Verwaltung hat ein Mitarbeiter einen Strafbefehl erhalten. Dem liegt aller­
dings keine Bestechlichkeit zugrunde.

Gegen drei Mitarbeiter aus dem Bereich Straßenbau und -unterhaltung wurde Anklage wegen
Vorteilsnahme und Bestechlichkeit erhoben, denn ihm seien nützliche Informationen erteilt
worden bzw. er habe solche erwartet.

Die Verwaltung geht davon aus, dass Mitarbeiter dieses Bereichs zu Weihnachten in offener
Weise ein Präsent erhalten haben, in der Regel Cognac oder Wein nebst Streuartikeln im Wert
von ca. 28 Euro; das in einem der Fälle versprochene Brennholz wurde nach Kenntnis der Ver­
waltung nicht abgeholt.

2. Sind der Stadtverwaltung die Namen der begünstigten Rathausmitarbeiter bekannt, die laut
Heilbronner Stimme ,,80.000 Euro Schmiergeld" erhalten haben sollen und um welche handelt
es sich dabei?


Wie im berichtigenden Bericht der Heilbronner Stimme vom 9.5.2014 dargestellt, handelt es
sich nur um eine Person. Den Namen dieser Person wird die Verwaltunqlhnen in anderer Weise
mitteilen, da diesbezüglich die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht.

3. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wird dies für diese Mitarbeiter haben oder wird die
Angelegenheit intern "unter den Teppich gekehrt"?


Ein Mitarbeiter, welcher wegen einer Datenweitergabe einen Strafbefehl erhalten hat, ohne je­
doch eine Zuwendung erhalten zu haben, wurde von seiner Vorgesetztenfunktion entbunden
und niedriger eingruppiert.

Ein Mitarbeiter ist inzwischen aus den Diensten der Stadt ausgeschieden. Bei dem Mitarbeiter
gemäß Ziffer 2 soll wegen der unklaren Beweislage der weitere Gang des Verfahrens abgewar­
tet werden, da bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt. Arbeitsrechtliche
Maßnahmen sollen auf gesicherter Tatsachengrundlage getroffen werden. Baustellen des Un­
ternehmers Zovko wird er nicht mehr betreuen.

4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, dass sich derartige Fälle unter dem neuen Oberbürger­
meister künftig nicht wiederholen?

Die Verwaltung arbeitet daran, durch eine frühzeitige Sensibilisierunq der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, durch die Tätigkeit des Anti-Korruptionsbeauftragten sowie durch die arbeits­
rechtliche Verfolgung strafrechtlicher Taten, dass solche Vorkommnisse vermieden werden.

So hat die Verwaltung beispielsweise im Februar 2013 die "Allgemeine Dienstanweisung für
die Annahme von Belohnungen und Geschenken" (ADA 2/2013) neu erlassen und die Mitarbei­
terinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe in Fortbildungsveranstal­
tungen sensibilisiert. Gemäß Ziffer 4 der ADA sind die Beschäftigten jährlich durch das Perso­
nal- und Organisationsamt auf die Bestimmungen über die Annahme von Belohnungen und
Geschenken hinzuweisen.

Eine Garantie, dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen, kann leider nicht abgegeben wer­
den. Gegen kriminelle Energie gibt es keine absolute Sicherheit.

5. Weshalb wurde der Gemeinderat über diesen jetzt bekannt gewordenen Umfang nicht unter­
richtet, insbesondere nachdem wohl nicht abgestritten werden kann, dass die Verwaltungsspit­
ze aktuellere Informationen aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte, insbesondere
da nach § 23 GemO Verwaltungsorgane Gemeinderat und (Ober-)Bürgermeister gemeinsam
sind?

Herr Oberbürgermeister a.D. Helmut Himmelsbach hat in der letzten von ihm geleiteten Sit­
zung des Verwaltungsausschusses am 24. März 2014 - auf Grund der Anklage gemäß Ziffer 2
- im Verwaltungsausschuss über den letzten Stand der Verfahren "nichtöffentlich" berichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bauer
Stadtrechtsdirektor
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.5.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14060 * Zustände am Busbahnhof


Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Zustände am Busbahnhof. Wörtlich:

"... war am Sonntag vor acht Tagen auf Achse. Fuhr mit dem Regio-Bus von Heilbronn nach Siegelsbach. Abfahrtsort war der Busbahnhof am Hauptbahnhof. Und was ich zu sehen bekam, spottet jeder Beschreibung. Nach Ankunft mehrerer Fernbusse sah der Busbahnsteig aus wie ……..! Hunderte von Zigarettenkippen lagen herum , die Busreisender zogen schnell an Ihrer Kippe und entsorgt wurde auf den Boden; mehrere Busfahrer haben den während der Fahrt angefallenen Müll in die wenigen, dort stehenden, schon übervollen Müllbehälter entsorgt; die Baustelle für die Stadtbahnabstellanlage wurde als öffentliche Toilette mißbraucht und das bestehende absolute Halteverbot von etwa 10 Pkw nicht beachtet. ..."

Könnten nicht die Mitarbeiter des KOD ein Auge darauf werfen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.5.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> am 08. Mai 2014 richteten Sie zusammen mit Herrn Stadtrat Auchter die schriftliche Mail-
Anfrage an die Stadtverwaltung, wonach der Busbahnsteig des ZOB am Hauptbahnhof stark
vermüllt ist und Parkverbote missachtet werden.

Dieses Ärgernis, welches das positive Image der Stadt Heilbronnempfindlich beeinträchtigt, ist
der Stadtverwaltung ebenso aufgefallen. Da es sich um keine städtische Fläche handelt, ging
das Ordnungsamt nach Klärung von Grundstücksfragen am 24. April auf den Eigner zu, damit
das Grundstück gereinigt wird. Nach Feststellung von firmeninternen Zuständigkeiten und Be­
auftragungen erhielt das Ordnungsamt inzwischen die Zusicherung, dass die Fläche im Zuge der
nunmehr abzuschließenden Baufeldarbeiten in diese\r Woche, spätestens inder darauffolgenden
Kalenderwoche gesäubert wird. Mit Ende der Bauarbeiten ist die Abstellanlage für Züge der
Stadtbahn Nord fertiggestellt. Infolgedessen wird auch der provisorische Betonsockel mit
Leuchtmasten, auf dem gerne der Müll liegen gelassen wird, durch einen neuen Lampenmast
ersetzt.

Ferner erhielt das Ordnungsamt die Zusicherung, dass die Fläche auch nach Abschluss der Bau­
feldarbeiten dauerhaft gereinigt werden wird. Das Ordnungsamt wird die Entwicklung weiter
beobachten und erforderlichenfalls auf den Eigner nochmals zugehen.

Da es sich um keine städtische Verkehrsfläche handelt, bedarf es einer Anzeigeerstattung durch
Eigner, um Parkverstöße ahnden zu können. 

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14059 * Behälter für Hundekot

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß im Stadtteil Biberach im Maustal, Kehrhütte und Dachlett keine "Hundestationen" gibt.

Dabei wurde das Aufstellen von Hundestationen (Behälter für Hundekot) angeregt

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.5.2014

Antwort:  Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> anlässlich Ihrer e-Mail vom 06.05.2014 zusammen mit Herrn Stadtrat Auchter an die Stadtverwaltung liegen uns bislang noch nicht alle Stellungnahmen der betroffenen Fachämter vor. Sobald diese vorliegen, werden Sie eine abschließende Antwort erhalten. Bitte betrachten Sie daher unser Schreiben als Zwischennachricht. Auch bitten wir Sie, Herrn Stadtrat Auchter hierüber zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Günter Schramm
Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14058a * Verweigerte Hilfe II


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. in welcher Weise setzt sie die Eckpunkte zur EnWG-Novelle 2011, insbesondere die Bestimmungen aus dem Absatz "IV. Stärkung der Verbraucherrechte" unter

"2. Schutz vor Energiearmut
Angesichts der hohen Bedeutung der Versorgung mit Strom und Gas sind alle Haushaltskunden gleichermaßen schutzwürdig.
Der gebotene Schutz vor Energiearmut für einkommensschwache Haushalte wird in Deutschland über das Sozialrecht sichergestellt. Dadurch ist eine zielgenaue, aber auch ausreichende Hilfe gewährleistet. Auch unterliegen Abschaltungen schon heute rechtlich strengen Voraussetzungen und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt, im Rahmen ihrer Monitoringtätigkeit Informationen im Zusammenhang mit der Abschaltung von Haushaltskunden zu erheben."


sowie unter dem Absatz "VI. Bürokratieabbau" unter

"1. Kundenanlage
Es wird gesetzlich klargestellt, wo das regulierte Netz endet und die nicht regulierte Kundenanlage beginnt. Dazu wird der Begriff der „Kundenanlage“ gesetzlich definiert. Dabei wird sichergestellt, dass der Drittzugang und die Möglichkeit des Lieferantenwechsels uneingeschränkt garantiert sind."

insbesondere für einkommensschwache und hilfebedürftige Bürger der Stadt Heilbronn tatsächlich um?

2. Muß bei Verweigerung der o.g. bestimmungsgemäßen Hilfe das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder welche andere Stelle eingeschaltet werden?

3. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab:
Am
5.11.2013 stellten wir die Anfrage "
Verweigerte Hilfe" in einem konkrete benannten Fall, auf deren Inhalt und Beantwortung wir verweisen.
- Zur Frage
, in welcher Form die Stadtverwaltung Heilbronn ihrer Verpflichtung nachkommt, um ein menschenwürdiges Dasein zu sichern bestätigte die Stadtverwaltung, daß die Bestimmung des SGBXII, in dem geregelt wurde, dass Schulden nur übernommen werden können, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, zutrifft und erklärt dazu u.a.: "Gerechtfertigt ist die Begleichung von Energierückständen z.B. dann, wenn die Umstände des Einzelfalles und das bisherige Verhalten des Leistungsberechtigten den Einsatz von Steuermitteln rechtfertigt und die zukünftige Energieversorgung damit gewährleistet werden kann" und wiegelt damit ab: "In Einzelfällen, in denen der Leistungsberechtigte z.B. bereits 4 Darlehen zur Übernahme von Energieschulden gewährt bekommen hat, stellt sich dem Amt - wie auch den Gerichten- zuweilen
die Frage, inwieweit Leistungsberechtigte rechtsmissbräuchlich Strom- und Gasschulden haben entstehen lassen, in der Erwartung einer erneuten Übernahme durch den Sozialhilfeträger und
damit zu Lasten des Steuerzahlers."
- Der Betroffene bestreitet, mindestens zum Teil, noch Rückstände aus Darlehen zu haben und gibt an, daß ihm eine Zusammenstellung darüber verweigert wird. Im Gegenteil bestünde sogar ein Guthaben.
- Dem Betroffenen wurden seinen Angaben zufolge Strom- und Gaszähler ohne die vorgeschriebene vorherige Ankündigung ausgebaut, so, daß er nun bereits den 2. Winter ohne Energiezufuhr durch Konzessionäre der Stadt Heilbronn verbringen mußte. Weil er notdürftig zunächst Strom vom Vermieter erhielt, war dies Anlaß für die Stadtverwaltung, keinen dringenden Bedarf zu sehen.
- Dem Betroffenen wurde nach einem Telefongespräch des Unterzeichners mit der Amtsleitung "damit er Weihnachten im Warmen sei", Abhilfe aus einem "Spendentopf" - also bewußt nicht öffentliche Mittel -  zunächst zugesagt, dann aufgefordert, 3 Angebote zum Setzen eines Stromzählers einzuholen, der er nachgekommen ist, um daraufhin zu erfahren, daß er jetzt auch einen Lieferanten benennen müße. Daß der Betroffene ohne aktuelle Zählernummer keinen Lieferanten benennen kann, ist offensichtlich Grund, die Hilfe weiterhin zu verweigern, obwohl er sich bereit erklärt hat, daß die Stromkosten von seiner Unterstützung einbehalten werden kann.
 

4. Ist der Stadtverwaltung, deren Gepflogenheit bzgl. sozialer Finanzwirtschaft aus der Beteiligung am Jobcenter
in einem am 06. Mai 2014 in der "Heilbronner Stimme" erschienenen Artikel "Streit um Kosten für Frauenhaus" dokumentiert ist, das Schikaneverbot (§ 226 StGB) bekannt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

3.6.2014 / 6.6.2014

Antwort:  Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage möchten wir folgende Stellungnahme abgeben oder Informationen zukom­
men lassen:

Die Punkte 1 und 2 Ihrer Aufraue können aus sozialhilferechtlicher Sicht nicht beantwortet werden. Wir haben Sie deshalb zur Beantwortung an die HVG/ZEAG weitergeleitet, "

Zum Sachverhalt "Verweigerte Hilfe" können wir Ihnen folgende Informationen übermitteln.

Guthaben oder Schulden

Dem Betroffenen wurde zwischenzeitlich mehrfach - so beispielsweise im Beschluss des SG Heilbronn vom 13.09.2010 (Aktenzeichen S 14 SO 3097/10 ER) - detailliert mitgeteilt, in welcher Höhe durch das Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn Darlehen zur Tilgung von Energieschulden gewährt wurden.

Von der Darlehenssumme i.h.v. 2668,77 EUR wurden zwischenzeitlich lediglich 17% getilgt.
Ein Guthaben besteht insofern nicht.

Sofern es sich bei der Fragestellung um Guthaben oder Schulden bei der HVG/ZEAG handelt, kann diese von uns nicht abschließend beantwortet werden. Eine diesbezüglich Beantwortung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Energielieferanten.

Ausbau der Strom- und Gaszähler ohne Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen

Der Ausbau der Strom- und Gaszähler des Betroffenen fällt in den Verantwortungsbereich des Energielieferanten. Inwieweit hierbei gesetzliche FristenjVorgaben nicht beachtet wurden, kann durch das Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn nicht beantwortet werden.

Übernahme der Kosten der Installation eines neuen Zählers

Dem Betroffenen wurde mehrfach sowohl schriftlich als auch mündlich erläutert, welche Voraussetzungen im Vorfeld einer Zählerneusetzung erfüllt sein müssen. Er hat diesbezüglich bisher lediglich die erbetenen Kostenvoranschläge eingereicht.

Das Sozialgericht Heilbronn hat den Betroffenen mit Beschluss vom 25.11.2013, Aktenzeichen S 14 SO 3369/13 ER darauf hingewiesen, dass ein möglicher neuer Energielieferant die Neusetzung der entsprechenden Zähler beantragt. Auf Veranlassung des neuen Anbieters würde die HVG/ZEAG neue Zähler setzen, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür muss der Betroffene selbst sorgen. Die Übernahme der Kosten für die Stromzählersetzung wurde von unserer Seite unter Bedingungen zugesagt.
Die Übermittlung der Zählernummer an den neuen Energielieferant kann nach der Installation erfolgen.
Diese Verfahrensweise wurde auf Rückfrage der Stadt von der HVG/ZEAG sowie aktuell von der Netzgesellschaft Hei I bron n-Fran ken (N H F) bestätigt.

Im Gespräch wurde dem Betroffenen signalisiert, dass -er mit einer Nachzahlunq vor: Sozialleistungen in Höhe von rund 500,-- EUR rechnen könne. Die Verwendung zur teilweisen Tilgung der Schulden bei den Energieversorgern wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Richtigkeit der von HVG/ZEAG erstellten Abrechnungen grundsätzlich in Frage gestellt wird.

Die Einzahlung dieses Betrages beim Energielieferanten HVG/ZEAG wäre ein erster Schritt gewesen, um mit den Energieversorgern in zielgerichtete Gespräche hinsichtlich einer ratenweisen Begleichung der dann noch bestehenden Restforderung und der weiteren Bereitstellung mit Strom und Gas einsteigen zu können.

Betreffend Punkt 4 Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Stadt Heilbronn gegenüber den Heilbronner Frauenhausträgern ungeachtet der Rechtsprechung des Sozialgerichts ein zuverlässiger Ansprechpartner bleibt. Die durch das Gerichtsurteil entstandene Rechtsunsicherheit wird gemeinsam mit den Frauenhäusern durch den Abschluss eines neuen Vertrages zügig überwunden. Weitere Hinweise sind der Bekanntgabe im Umlaufverfahren zur Sitzung des Gemeinderates vom 05.06.2014 zu entnehmen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen stehen wir
gerne auch telefonisch für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bocher

Sozial- und Jugendamt


<*> im Nachgang zum Schreiben der Stadt Heilbronn vom 27.05.2014 überlassen wir Ihnen
die Stellungnahme der HVG zu den Punkten 1 und 2 zur weiteren Verwendung.

Zu Punkt 1 - Umsetzung der Eckpunkte zu EnWG-Novelie 2011 :

Die angesprochenen Bestimmungen stammen aus dem Eckpunktepapier des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Eckpunkte zur EnWG-Novelie
2011 vom 27.10.2010. Dieses Eckpunktepapier diente der Vorstellung von
Vorschlägen zur Änderung des EnWG.

Primärer Adressat dieser Eckpunkte war daher die Gesetzgebung, die für die Änderung
des EnWG zuständig ist. Der Gesetzgeber sollte die angesprochenen Eckpunkte im
Rahmen der EnWG-Novelie umsetzen.

Die HVG I ZEAG hat sich an die danach sich ergebende Rechtslage zu halten, sodass
die HVG I ZEAG die Eckpunkte umsetzt, indem sie sich an die bestehenden Gesetze
und Rechtsverordnungen hält, bei deren Erlass bzw. Änderung der Gesetzgeber die
Eckpunkte berücksichtigen sollte.

Diese bestehende Rechtslage stellt sich bei den angesprochenen Punkten wie folgt
dar:

a) Schutz vor Energiearmut:

Soweit explizit der Schutz vor Energiearmut angesprochen wird, ergibt sich unseres
Erachtens aus den Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums, dass dieses
bereits von einem ausreichenden Schutz vor Energiearmut aufgrund der bereits
bestehenden Rechtslage ausgeht.

So wird zunächst darauf hingewiesen, dass dieser Schutz vor Energiearmut in
Deutschland über das Sozialrecht sichergestellt sei. Insoweit sieht das deutsche
Sozialrecht u.a. die Möglichkeit vor, Darlehen zur Tilgung von Energieschulden zu
gewähren.

Dieser sozialrechtliche Schutz vor Energiearmut ist jedoch weder Aufgabe der HVG ­
Heilbronner Versorgungs GmbH, noch der ZEAG Energie AG, sondern Aufgabe der
zuständigen Sozialbehärden.

Ein weiterer Schutz vor Energiearmut wird nach dem Eckpunktepapier des
Bundesministeriums für Wirtschaft dahin gesehen, dass Abschaltungen rechtlich
strengen Voraussetzungen und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen.

Insoweit stellt sich die Rechtslage bei Abschaltungen wie folgt dar:

Ausgangspunkt bei Abschaltungen grundversorgter Kunden ist in der Sparte Strom die
Vorschrift des § 19 StromGW und in der Sparte Gas die Vorschrift des § 19 GasGW,
entsprechende vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Rechtsverordnungen.

Diese Vorschriften stellen eine Konkretisierung der allgemeinen Vorschrift des § 273
BGB dar, einer Vorschrift, die für das allgemeine Zivilrecht gilt, somit für andere
Gläubiger als Gläubiger von Energieschulden.

Nach dieser Vorschrift kann ein Gläubiger eine ihm obliegende Leistung (z.B.
Warenlieferung) verweigern, bis die Leistung bewirkt wird, auf die er selbst einen
fälligen Anspruch hat. Nach dieser Vorschrift wären Gläubiger daher bereits bei bloßem
Zahlungsrückstand zur Leistungsverweigerung berechtigt.

Energieversorgungsunternehmen wird jedoch mit den §§ 19 StromGW, 19 GasGW,
die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, also die Zurückhaltung der
Energielieferung, deutlich erschwert:

So hat z.B. einer Versorgungsunterbrechung wegen Zahlungsrückstands in jedem Fall
eine Mahnung vorauszugehen. Während nach der Vorschrift des § 273 BGB für andere
Gläubiger ein bloßer fälliger Zahlungsanspruch zur Leistungsverweigerung berechtigen
würde, wozu eine Mahnung nicht erforderlich wäre, dürfen
Energieversorgungsunternehmen daher erst nach einer Mahnung die Versorgung
unterbrechen.

Zudem sehen die erwähnten Vorschriften darüber hinaus auch noch das Erfordernis
einer Androhung der Versorgungseinstellung vor und weiterhin die Einhaltung einer
Frist von vier Wochen nach Androhung, vor deren Ablauf die Sperre nicht wegen
Zahlungsrückstands erfolgen darf.

Darüber hinaus darf eine Abschaltung wegen Zahlungsrückstands nicht erfolgen, wenn
die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung
stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen
Verpflichtungen nachkommt.

Nach § 19 Abs. 3 StromGW und § 19 Abs. 3 GasGW ist zu Beginn der
Unterbrechung dem Kunden zudem drei Werktage im Voraus anzukündigen. Insoweit
sind wir jedoch der Rechtsauffassung, dass dies keine Wirksamkeitsvoraussetzung für
die zulässige Ausübung einer Versorgungssperre ist.

In der Sparte Strom wird dem Stromversorgungsunternehmen zudem noch die
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts zugunsten der Kunden dadurch erschwert,
dass Abschaltungen ohnehin erst bei Zahlungsverzug von mindestens EUR 100,00
zulässig sind.

Soweit der Schutz vor Energiearmut daher in der erschwerten Durchführung von
Abschaltungen besteht, geWährleistet die HVG -Heilbronner Versorgungs GmbH und
die ZEAG Energie AG diesen Schutz, in dem die Regelungen der §§ 19 StromGW und
19 GasGW eingehalten werden.

Im Rahmen ihrer Monitoringtätigkeiten holt sich die Bundesnetzagentur bei den
Energieversorgern und den zuständigen Verteilnetzbetreibern die entsprechenden
Informationen zu durchgeführten Versorgungsunterbrechungen regelmäßig ein.

b) .Kundenanlaqe":

Auch insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Eckpunkte zur EnWG-Novelie 2011
gedacht waren zur Umsetzung durch den Gesetzgeber. Der Gesetzgeber ist dem
nachgekommen, indem mit der EnWG-Novelie im Jahr 2011 die Kategorien der
Kundenanlage in § 3 Nr. 24 EnWG eingeführt wurden und der Begriff der
Kundenanlage, wie in den Eckpunkten vorgesehen, gesetzlich definiert wurde. Mit der
Definition der Kundenanlage erfolgte nun eine gesetzlich geregelte Abgrenzung der
Kundenanlagen von Energieversorgungsnetzen. Kundenanlagen in diesem Sinne sind
von den Regulierungsvorschriften des EnWG ausgenommen.

Daher können Betreiber einer Kundenanlage einen Lieferantenwechsel der
angeschlossenen Letztverbraucher auch nicht verhindern.

Betreiber einer Kundenanlage haben insoweit jedem Energieanbieter zu gestatten, die
an die Kundenanlage angeschlossenen Letztverbraucher im Wege der Durchleitung
mit Energie zu versorgen.

Rechtliche Rahmenbedingungen eines Lieferantenwechsels sind zudem in § 14
Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) enthalten.

In Absatz 4 des § 14 StromNZV heißt es insbesondere, dass .Betreiber von
Elektrizitätsversorgungsnetzen den Lieferantenwechsel nicht von anderen
Bedingungen abhängig machen dürfen als von den in den vorgehenden Absätzen 1-3
genannten."

Damit ist auch sichergestellt, dass Netzbetreiber den Lieferantenwechsel auch nicht
wegen Zahlungsrückständen verweigern dürfen.

Zu Punkt 2: Einzuschaltenden Stellen:

Insoweit es um die vermeintliche Verweigerung der bestimmungsgemäßen Hilfe in
sozialrechtlicher Hinsicht geht, wäre der Betroffene auf den Sozialrechtsweg zu
verweisen.

Sollte ein Betroffener der Ansicht sein, durch die HVG I ZEAG werde eine
bestimmungsgemäße Hilfe verweigert, gehen wir davon aus, dass hiermit der Vorwurf
einer unzulässigen Abschaltung, mithin einer unzulässigen Versorgungsunterbrechung
im Sinne der §§ 19 StromGW und 19 GasGW angesprochen wäre.

In diesem Fall wäre ein Betroffener auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen,
mithin auf die Anrufung des zuständigen Amts- bzw. Landgerichts.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dürfte als Teil der Exekutive
insoweit nicht zuständig sein.

Mit freundlichen Grüßen
Turanli
Geschäftsführer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.5.2014

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14058 * Neckargartacher Anliegen


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zum Offenen Brief  an Herrn Oberbürgermeister Mergel der Initiative Brennpunkt Neckargartach ab, in der es heißt (wörtlich):

"...auf einer Wahlveranstaltung in Neckargartach, am Dienstag vor Ihrer Wahl zum OB, versprachen Sie, sich dem Thema anzunehmen.
Bitte lassen Sie Ihren Worten nun Taten folgen und helfen Sie uns, unseren berechtigten Interessen im Sinne aller Betroffenen zu einer vernünftigen Lösung zu verhelfen.
Gerne sind wir bereit, aus unserer Initiative heraus, Gespräche mit Ihnen und den zuständigen Mitarbeitern der Ortspolizeibehörde Heilbronn zu führen. Es sollten aber auch, evtl. mit Ihrer Vermittlung, Vertreter des zuständigen
Polizeireviers als Polizeivollzugsdienst zu den Gesprächen hinzugezogen werden.
Wir wollen kein Round-Table-Gespräch mit den Gaststättenbetreibern. Die Interessen sind dabei zu konträr und könnten zu vermeidbaren Konflikten führen.
Die Gespräche sollten aber sehr zeitnah erfolgen. Durch viele einzelne Telefonate mit ihren eigentlich zuständigen Mitarbeitern wurden wir immer wieder vertröstet, bzw. hatten wir den Eindruck, dass wir nicht ernst genommen werden. Unsere Geduld ist erschöpft.
Wir hoffen auf ein baldiges fruchtbares Gespräch. Wir hoffen nicht, dass wir rechtliche Schritte einleiten müssen.
Spontan haben sich fast 120 Bürger der Initiative angeschlossen.
Unterschriftenliste ist beigefügt.

Initiative Brennpunkt Neckargartach
Im Namen der Anwohner
Alfons u. Monika Trunk Andrea Kurz, Siegfried Bächle, Albert Neutz"

Der offene Brief bezieht sich auch auf eine Pressemitteilung, siehe http://wp.me/p1vGqp-RD
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.5.2014

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> vielen Dank für Ihre Schreiben vom 05.05.2014 und 21.05.2014, in welchen Sie sich über die
Zustände in) alten Ortskern von Neckargartach beklagen.

Seitens der beteiligten Stellen werden die angesprochenen Sachverhalte derzeit überprüft. Da
unterschiedliche Bereiche betroffen sind, wird dies noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir
werden uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen das entsprechende Ergebnis mit­
teilen.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Ihle

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 29.4.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

14057 * Ehrenbürgerwürde für Dr. Julius Robert Mayer

 

Antrag

Hiermit beantragen wir, um das Wirken ihres größten Sohnes, des Arztes und Naturforschers

Dr. Julius Robert Mayer

anläßlich seines 200. Geburtstages am 25. November 2014 ausreichend zu würdigen, diesem posthum die

Ehrenbürgerwürde

zu verleihen.


Begründung:

Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde war bis zu Beginn des sog. 3. Reiches auf Bürger beschränkt, die sich uneigennützig große Verdienste für das Wohlergehen der Stadt und ihrer Bürger erworben haben.

 

Insgesamt waren dies laut städtischer Chronik bis dahin lediglich sieben Persönlichkeiten:


           Wilhelm Happel

Kaufmann, geb. 6. Dezember 1817 in Heidelberg, gest. 16. Au­gust 1899 in Heilbronn; 1858 bis 1888 Mitglied der bürgerlichen Kollegien. In Anerkennung seiner großen Verdienste um das Wohl der Stadtgemeinde Heilbronn durch Beschluss der bürgerlichen Kollegien vom 19. Januar 1888 zum Ehrenbürger ernannt.


Christian Jäger

Oberlehrer, geb. 1. März 1818 in Neuenstein (Kreis Öhringen), gest. 16. Juni 1896 in Heilbronn. In Anerkennung seiner großen Verdienste um die Heilbronner Volksschule durch Beschluss der bürgerlichen Kollegien vom 1. Mai 1890 zum Ehrenbürger ernannt.


 

Ludwig Pfau

Dichter, Schriftsteller und Kunst­kritiker, geb. 25. August 1821 in Heilbronn, gest. 12. April 1894 in Stuttgart. In Anerkennung seiner hervorragenden Bedeutung als Dichter und Schriftsteller durch Beschluss des Gemeinderats vom 2. Juli 1891 und des Bürgerausschusses vom 6. Juli 1891 zum Ehrenbürger ernannt.


 

Georg Härle

Kaufmann, geb. 30. Oktober 1821 in Heilbronn, gest. 26. Juli 1894 in Heilbronn; langjähriges Mitglied der bürgerlichen Kollegien, des Landtags und des Reichstags. In Anerkennung seiner vielen Verdienste um das Heilbronner Gemeinwesen durch Beschluss der bürgerlichen Kollegien vom 15. Oktober 1891 zum Ehrenbür­ger ernannt.


 

Peter Bruckmann

Fabrikant, Dr.-Ing. e. h., Geheimer Hofrat, geb. 13. Januar 1865 in Heilbronn, gest. 2. März 1937 in Heilbronn; 1895 bis 1932 Mitglied der bürgerlichen Kollegien, Landtagsabgeordneter. In Anerkennung seiner außerordentlichen Verdien­ste um den Gewerbestand und das Bildungswesen, um den Bau und die künstlerische Leitung des Stadttheaters und um die Erstellung des für das Wirtschaftsleben der Stadt Heilbronn wichtigen Neckarkanals durch Beschluss des Gemeinderats vom 19. Juni 1926 zum Ehrenbürger ernannt.


 

Gustav Binder

Flaschnermeister, geb. 31. März 1854 in Heilbronn, gest. 27. März 1935 in Heilbronn ; Feuerwehrkommandant, von 1896 bis 1932 Mitglied des Gemeinderats. Nach 50-jähriger Dienstzeit bei der Feuerwehr Heilbronn aus Dankbarkeit für seine hervorragenden Verdienste um den Ausbau des Feuerschutzes und für seine weitere langjährige, gemeinnützige Tätigkeit durch Beschluss des Gemeinderats vom 18. Mai 1928 zum Ehrenbürger ernannt.


 

Max Rosengart

Rechtsanwalt, geb. 18. Juni 1855 in Hundersingen (Kreis Münsingen), gest. 19. Mai 1943 in Stockholm; 1890 bis1896 und 1904 bis 1928 Mitglied des Gemeinderats, 1914 bis 1919 Stellvertreter des Stadtvorstandes. In Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste um die Stadt Heilbronn und ihre Bewohner durch Beschluss des Gemeinderats vom 17. Juni 1930 zum Ehrenbürger ernannt.


 

Mit Beginn des 3. Reiches wurde die Verleihung der Ehrenbürgerwürde bevorzugt und in großer Zahl mit einer einzigen Ausnahme, nämlich dem Unternehmer Dieter Schwarz, nach politisch opportunen Gesichtspunkten verliehen.


Dem größten Sohn der Stadt, dem Heilbronner Arzt Dr. Julius Robert Mayer (* 25. November 1814 und † 20. März 1878 in Heilbronn), der durch sein Wirken der Stadt weltweit Ehre gemacht hat, wurde die Ehrenbürgerwürde bisher nicht zuteil.


Er formulierte 1841 aufgrund der auf einer Schiffsreise nach Batavia gemachten Beobachtungen die These, dass Energie in einem abgeschlossenen System eine konstante Größe sein sollte.

Energie kann nicht verschwinden, sondern nur in eine andere Form umgewandelt werden. Diese Erkenntnis ist als Energieerhaltungssatz bekannt. Dr. Mayer machte Berechnungen

zur Umwandlung von Wärme in mechanische Energie.

Er fand heraus, wie viel Energie die Temperaturerhöhung von 1 g Wasser um 1 °C entspricht und berechnete, dass diese Energiemenge einer mechanischen Energie entspricht, die 1 g Materie

367 Meter in die Höhe heben könnte (tatsächlich sind es 426 Meter). Diese Berechnungen bildeten die Grundlage zum Ersten Hauptsatz der Thermodynamik.


Zwar soll, nachdem bereits die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung, dem auf den

im Jahr 2004 von Stadtrat Dr. Haellmigk gestellte Antrag ausgehenden Vorschlag der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter, eine Sondermünze und eine Sonderbriefmarke aus diesem Anlaß herauszugeben, mit der angekündigten Ausgabe einer Robert-Mayer-Briefmarke diesem Anliegen Rechnung getragen werden, doch wurde bislang versäumt, die Verdienste von Dr. Julius Robert Mayer in einer seiner Leistung angemessenen Weise mit dem Ehrenbürgerrecht zu würdigen.

Dies gilt insbesondere in Vergleich mit Vergaben der jüngsten Zeit an für ihre zur Erfüllung ihrer Aufgaben bestens entschädigte Würdenträger.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.5.2014

Antwort:  Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> zu Ihrem Antrag vom 29.04.2014 zum Thema Verleihung der Ehrenbürgerwürde posthum an Herrn Dr. Julius Robert Mayer kann ich Ihnen folgende Ausführungen machen:

Julius Robert Mayer wurde am 25.11.1814 in Heilbronn geboren. Bekannt wurde er mit seinem "Satz von der Erhaltung der Energie", dem "Ersten Hauptsatz der Thermodynamik". Die Fachwelt nahm von seiner bahnbrechenden Entdeckung zunächst keinerlei Notiz, was zu einem seelischen

und körperlichen Zusammenbruch führte. In den späteren Jahren besserte sich aber seine Lage wieder. Dazu trug auch bei, dass 1854 sein Verdienst um den Energieerhaltungssatz erkannt und ihm öffentlich das Prioritätsrecht zugesprochen wurde. Seit 1858 wurde Robert Mayer dann mit Orden und Anerkennungen für seine Leistung geradezu überschüttet. Durch das Ritterkreuz des
Verdienstordens der württembergischen Krone, das er 1867 verliehen bekam, wurde er in den persönlichen Adelsstand erhoben und konnte sich fortan "von Mayer" nennen.

1878 stirbt Mayer in Heilbronn, als Naturforscher hoch dekoriert und geehrt. Schon bei seinem Tod galt er als der "größte Sohn", den Heilbronn je hervor gebracht hat. Mit der Errichtung des Robert-Mayer-Denkmals im Jahr 1892 wurde dieser Einschätzung bereits Rechnung getragen. Das heutige Robert­Mayer-Gymnasium, die damalige Oberschule wurde schon 1938 nach Robert Mayer benannt und seit 1914 ist auf dem Dach der Schule eine Sternwarte, die heutige Robert-Mayer-Volks- und Schulsternwarte Heilbronn, eingerichtet. In Heilbronn wurde auch eine Straße nach Robert Mayer benannt.

Seit 1979 wird der Robert-Mayer-Preis in der Regel alle zwei Jahre von der Stadt Heilbronn und der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt für besondere publizistische Leistungen auf den Gebieten der Energietechnik und der Energiewirtschaft vergeben.

Ganz im Zeichen von Robert Mayer steht das Jahr 2014. Die Stadt Heilbronn feiert den 200. Geburtstag von Robert Mayer und bietet mit über 50 Veranstaltungen unter dem Motto .Enerqie.Wissen.Heilbronn." ein vielfältiges Angebot. Mit Vorträgen, Ausstellungen und verschiedenen Aktionen in Schulen, Firmen und Institutionen feiert Heilbronn seinen berühmten Sohn. Um die Heilbronner - und möglichst viele Auswärtige - für das Robert-Mayer-Jahr zu
begeistern, wurde eine eigene Werbelinie kreiert. Zum Abschluss des Jubiläumsjahres wird eine Sonderbriefmarke präsentiert, die das Bundesfinanzministerium zu Ehren des Entdeckers des Energieerhaltungssatzes herausgeben wird. Ein für die Stadt in der Reichweite einmaliges Marketingmittel und nochmals eine hohe Ehrung für Robert Mayer. Mit einem nationalen und
internationalen Bekanntheitsschub ist zu rechnen.

Robert Mayer wurden bereits höchste Ehrungen zuteil. Wir sehen die bisherigen in vielfacher Weise erfolgten Würdigungen Robert Mayers, vor allem auch in diesem Jubiläumsjahr, als ausreichend an. In der Vergangenheit wurde in Heilbronn auch noch niemanden die Ehrenbürgerwürde posthum verliehen. Wir nehmen deshalb davon Abstand.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel
Oberbürgermeister


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

27.4.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.056 * Essensgerüche

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger aus der Lessingstraße beklagen sich erneut über Belästigungen, die vom Grundstück Lessingstr.
[im Original] ausgehen.
Dabei geht es um  Geruchsbelästigung durch das ständige Grillen, wobei die Anwohner mehrmals in der Woche durch das Grillen vom Haus-Nr.
[im Original] belästigt würden.

Es sei nicht möglich beim schönen Wetter mit offenem Fenster in seiner Wohnung oder auf dem Balkon zu sitzen. Die Gerüche ziehen bis in die Obergeschosse. Die Wohnungen müssen später vin den Grillgerüchen gelûftet werden. Die Frage an die Stadt Heilbronn sei, müssen Eigentumswohnungs- Besitzer dies von Hausbesitzer gefallen lassen?

Wörtlich: "...Die Bewohner werden am Feiertag und Sonntagen oft durch lauten Lärm vom Haus-Nr.
[im Original] belästigt. Kinder- und Erwachsenengeschrei. Fussballspielen und lautes Klatschen. Eine Zirkusvorstellung ist vergleichbar.

Der Anblick dieses Hauses stellt für uns Anwohner auch keinen schönen Anblick da. Ständig wird an diesem Objekt vom Eigentümer in Eigenregie renoviert. Der Schutt und ausgebaute Türen und Badewanne steht vor dem Haus. Hinter dem Haus ist ein sogenannter Nutz- und Ziergarten angelegt, was einem Dreckloch gleicht. Misthaufen, aus dem das Unkraut wuchert, ein Fischteich mit Draht und Schnüren geschmückt. Ein Plastikgewächshaus wurde dort 2007 errichtet, wo sich für uns Anwohner die Frage stellt, ist dies genehmigungspflichtig? Es sind Fässer und Stromleitungen an der Seite der Garage angebracht. Diese Stelle grenzt unmittelbar an den Fischteich. Der ganze Anblick von den Balkonen ist kein schöner.

Wir bitten Sie und die Stadt Heilbronn in diesem Fall Maßnahmen zu ergreifen, damit das Gesamtbild der Gegend wieder gewahrt wird.

Eine Unterschriftenliste kann sehr gerne nachgereicht werden."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: könnte besser sein

<*> aufgrund Ihrer schriftlichen Mitteilung habe ich einen Außendienstmitarbeiter beauftragt, sich die Verhältnisse in der Lessingstraße 15 anzusehen und mit Anwohnern vor Ort zu sprechen.

Lt. Aussage des Mitarbeiters sind in der Lessingstraße schon länger Nachbarschaftsstreitigkeiten aus unterschiedlichen Gründen vorhanden. Bei der Vorortbesichtigung hat er folgendes festgestellt:

Das Haus in der Lessingstraße 15 wird renoviert.

Lärmbelästigung

Lt. Aussage der beschuldigten Familie bastelt der Sohn gelegentlich an seinem Auto im Hof. An Wochenenden/Feiertagen ist oft die dreijährige Enkelin zu Gast in der Lessingstraße 15 und spielt bei gutem Wetter im Hof. Bzgl. des Kinderlärm gibt es mittlerweile einheitlicher Rechtsurteile, dass Kinderlärm tagsüber geduldet werden muss.
Der Sohn der Familie wurde aufgefordert, die Arbeiten an seinem Auto einzuschränken und unnötigen Lärm zu unterlassen. Falls dies künftig nicht der Fall ist, kann gegen ihn gem. § 4 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung vorgegangen und ein Bußgeld erhoben werden (hierzu ist aber ein zeitliches Protokoll über die Lärmbelästigung durch die gestörten Nachbarn vorzulegen).

Geruchsbelästigung durch Grillen

Die Familie grillt des Öfteren mit einem geschlossenen Gasgrill. Die durch den Geruch gestörten Familien können den Zivilrechtsweg auf Unterlassung einschlagen, wobei es in der Bundesrepublik keine einheitliche Rechtsprechung bzgl. der Störungen durch Grillen gibt

Der Bauschutt wird in einer Badewanne zwischen gelagert und ist ordentlich abgedeckt.

Gem. der Landesbauordnung BW sind Gewächshäuser bis 5 m Höhe nicht genehmigungspflichtig.

Eigenhändige Elektroarbeiten am Haus unterliegen keinem gesetzlichen Vorschriftenzwang (Ausnahme Neubau).

Die Polizei und das Baurechtsamt waren auch schon vor Ort und konnten bisher keine Verstöße feststellen.

Fazit:

Das öffentliche Recht ist in diesem Fall nur begrenzt einzusetzen (Autolärm). Bei den anderen beschrieben Belästigungen (Geruch, Lärm tagsüber) müssen die Betroffen den Zivilrechtsweg einschlagen und ggf. auf Unterlassung klagen. Wobei, wie schon erwähnt, es in diesen Fällen keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Bzgl. des beschriebenen Zustandes des Gartens und des Teiches auf dem Grundstück Lessingstraße 15 mag dies zwar kein schöner Anblick sein, ist aber zu erdulden, soweit keine Gefahr von dem Grundstück für andere ausgeht.
Falls ein Geschädigter Nachbar sich durch den Zustand des Grundstückes gefährdet sieht, hat er dies nachzuweisen.

Wie schon erwähnt waren aber auch schon Polizei und Baurechtsamt vor Ort und konnten keine Gefährdung/Verstösse feststellen.

Für Rückfragen steh ich gerne zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen
Harald Wild
Sachgebietsleiter Allgemeines Ordnungsrecht
Stadt Heilbronn Ordnungsamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 27.4.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.055 * Schwabenstraße 2

Sehr  geehrte Damen und Herren,

a) wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Inhalt des Artikels "Stadt will Vereinshaus verkaufen" in der Heilbronner Stimme vom 24.4.2014 ab;

2. welchen Hintergrund hat der geplante Verkauf des Gebäudes und welchen Zwecken soll dies von Nutzen sein;

3. wann wurden die dort eingemieteten Vereine von den Verkaufsabsichten der Stadt informiert;

4. welche alternativen Ersatzlösungen wurden den betroffenen Vereinen angeboten?

b) Es wird beantragt, daß die Mietverhältnisse mit den Vereinen erst beendet werden, wenn mit diesen  adäquate andere Unterbringungen vereinbart worden sind.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.4.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.054 * Kurt-Schumacher-Kreisel / Allee


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu folgenden an uns gerichteten Fragen ab (wörtlich):

"...könnten Sie vielleicht einmal eine Anfrage an die Stadtverwaltung machen,
und fragen,
ob es denn nicht möglich ist, den unsinnigen Kreisel aufzuheben?
Was soll denn das bewirken, wenn in einem Kreisverkehr nur eine Straße einmündet,
die auch noch in absehbarer Zeit ganz weg fällt?
Man könnte doch schon jetzt  die Baumaßnahme vorzuziehen.
Oder müssen noch weitere Stadtbahnunfälle - vielleicht mit größerem Schaden passieren -
damit hier gehandelt wird?

Die Allee ist eine Fehlplanung von A-Z.
Keinen Radweg (die Stadt soll Radfahrerfreundlicher werden - ein Hohn auf Rädle) eingeplant,
keine Ablademöglichkeit eingeplant.
Warum solche breite Gehwege?
Wem bringt das etwas?
Viel zu schmaler Mittelstreifen - dadurch keine vernünftige und vor allem verkehrssichere Wendemöglichkeit.
Und alle alle paar Meter eine Ampel?
Von grüner Welle gar nicht zu sprechen.
Wo ist da die Verbesserung? "


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.4.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.053 * Lärm- und Abgasbelästigung in der Lessingstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über permanente Lärm- und Abgasbelästigungen, die vom Grundstück Lessingstraße
[Nr. im Original] ausgehen würde.
Auf dem Grundstück würde seit längerer Zeit ohne Rücksicht auf Nachbarn insbesondere bei Autoreparaturen derart Lärm entwickelt, daß die Wohnqualität darunter erheblich leidet.
Dabei werde auch der "Reparaturfortschritt" durch Aufheulenlassen der Motoren "getestet" und die Umgegend mit daraus folgenden Abgasen belästigt. An Ruhe sei dabei nicht mehr zu denken und ein Öffnen der Fenster zum Lüften nicht mehr möglich.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: könnte besser sein

<*> Lärm- und Abgasbelästigung in der Lessingstraße

Sehr geehrter Herr StR Dagenbach, sehr geehrte Herr StR Auchter,

aufgrund Ihrer schriftlichen Mitteilung habe ich einen Außendienstmitarbeiter beauftragt, sich die Verhältnisse in der Lessingstraße 15 anzusehen und mit Anwohnern vor Ort zu sprechen.

Lt. Aussage des Mitarbeiters sind in der Lessingstraße schon länger Nachbarschaftsstreitigkeiten aus unterschiedlichen Gründen vorhanden. Bei der Vorortbesichtigung hat er folgendes festgestellt:

Das Haus in der Lessingstraße 15 wird renoviert.

Lärmbelästigung

Lt. Aussage der beschuldigten Familie bastelt der Sohn gelegentlich an seinem Auto im Hof. An Wochenenden/Feiertagen ist oft die dreijährige Enkelin zu Gast in der Lessingstraße 15 und spielt bei gutem Wetter im Hof. Bzgl. des Kinderlärm gibt es mittlerweile einheitlicher Rechtsurteile, dass Kinderlärm tagsüber geduldet werden muss.
Der Sohn der Familie wurde aufgefordert, die Arbeiten an seinem Auto einzuschränken und unnötigen Lärm zu unterlassen. Falls dies künftig nicht der Fall ist, kann gegen ihn gem. § 4 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung vorgegangen und ein Bußgeld erhoben werden (hierzu ist aber ein zeitliches Protokoll über die Lärmbelästigung durch die gestörten Nachbarn vorzulegen).

Geruchsbelästigung durch Grillen

Die Familie grillt des Öfteren mit einem geschlossenen Gasgrill. Die durch den Geruch gestörten Familien können den Zivilrechtsweg auf Unterlassung einschlagen, wobei es in der Bundesrepublik keine einheitliche Rechtsprechung bzgl. der Störungen durch Grillen gibt

Der Bauschutt wird in einer Badewanne zwischen gelagert und ist ordentlich abgedeckt.

Gem. der Landesbauordnung BW sind Gewächshäuser bis 5 m Höhe nicht genehmigungspflichtig.

Eigenhändige Elektroarbeiten am Haus unterliegen keinem gesetzlichen Vorschriftenzwang (Ausnahme Neubau).

Die Polizei und das Baurechtsamt waren auch schon vor Ort und konnten bisher keine Verstöße feststellen.

Fazit:

Das öffentliche Recht ist in diesem Fall nur begrenzt einzusetzen (Autolärm). Bei den anderen beschrieben Belästigungen (Geruch, Lärm tagsüber) müssen die Betroffen den Zivilrechtsweg einschlagen und ggf. auf Unterlassung klagen. Wobei, wie schon erwähnt, es in diesen Fällen keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Bzgl. des beschriebenen Zustandes des Gartens und des Teiches auf dem Grundstück Lessingstraße 15 mag dies zwar kein schöner Anblick sein, ist aber zu erdulden, soweit keine Gefahr von dem Grundstück für andere ausgeht.
Falls ein Geschädigter Nachbar sich durch den Zustand des Grundstückes gefährdet sieht, hat er dies nachzuweisen.

Wie schon erwähnt waren aber auch schon Polizei und Baurechtsamt vor Ort und konnten keine Gefährdung/Verstösse feststellen.

Für Rückfragen steh ich gerne zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen
Harald Wild
Sachgebietsleiter Allgemeines Ordnungsrecht
Stadt Heilbronn Ordnungsamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.4.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.052 * Olga-Zentrum

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Zustand des Fußbodens im Olga-Zentrum.
Dieser sei teilweise schwammig und stelle damit eine Unfallgefahr dar.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.4.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*>  der schadhafte Bodenbelag im Olga Jugend- und Familienzentrum, Olgastraße 45 ist dem Hochbauamt bekannt. Der Holzpflasterbelag in der Sporthalle ist teilweise lose. Die Ursache hierfür ist der gerissene Gussasphaltestrich darunter. Partiell wurden in den letzten Jahren bereits Reparaturmaßnahmen durchgeführt.
Zur schlussgültigen Sanierung der Fläche sind jedoch 40.000 EUR erforderlich. Über die Mittelbereitstellung ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2015/16 zu befinden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir um Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Rall

 Hochbauamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.4.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.051 * Bahnlärm in Böckingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut über
den Lärm, der durch den Bahn- und Rangierbetrieb entlang der Böckinger Wohngebiete verursacht wird. Gefordert wird, endlich den Bahnlärm zu reduzieren.
Wörtlich: "Sei es durch eine Schallmauer oder einer anderen Form der Besserung , damit man hier einigermassen lebenswerten Raum zum Wohnen hat. Wenn Sie bitte sich hierüber Information von der Stadt und vor allem beim künftigen Oberbürgermeister holen würden, würden wir uns sehr freuen und uns herzlich bei Ihnen bedanken."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> in Ihrer Anfrage vom 15.04.2014 verweisen Sie auf Lärm im Stadtteil Böckingen durch Bahn­
und Rangierbetrieb.

Laut einer Presseinformation der Deutschen Bahn AG werden im Zeitraum bis 17.04.2014
Gleisbauarbeiten im Heilbronner Hauptbahnhof sowie im Rangierbahnhof durchgeführt. Die
Verwaltung geht daher davon aus, dass es ab Ostern keine zusätzlichen Lärmbelastungen in
diesem Gebiet mehr geben wird.

Über die vorgesehene Lärmsanierung der Bahnstrecke in den Abschnitten Klingenberg und
Böckingen hatte Sie das Planungs- und Baurechtsamt mit Schreiben vom 16.10.2013 ausführ­
lich informiert.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Thomas Frahm

Stabsstelle Strategie


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.4.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.050 * Feuerwehr-Vergleich


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Bericht "Feuerwehr rüstet Leitstelle auf" in der Heilbronner Stimme vom 14.4.2014 ab, in dem es heißt

"OB verspricht bei Hauptversammlung ein Vergleichsangebot im Überstundenstreit" und
"In den Streit zwischen Feuerwehrleuten und ihrem Arbeitgeber, der Stadt Heilbronn, kommt Bewegung. Heilbronns Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach verkündete am Freitagabend den Feuerwehrleuten bei ihrer Jahreshauptversammlung eine gute Nachricht: "Das Personal- und Organisa­tionsamt arbeitet derzeit ein Vergleichsangebot aus", sagte er vor rund 250 Angehörigen der Wehr in der Neckargartacher Neckarhalle.
Dias Thema habe die "gute Stimmung" bei der Berufsfeuerwehr be­einträchtigt. Wie das Angebot aussehen soll, ließ der OB offen. Es wer­de aber keine "Einzelregelungen" geben. "Denn ich trage Verantwortung für 2500 städtische Mitarbei­ter", erklärte Himmelsbach. Einige Feuerwehrleute haben bekanntlich die Stadt verklagt, um alte Überstunden bezahlt zu bekommen";


2. was ist unter der Äußerung zu verstehen, daß es keine "Einzelregelungen" geben werde;

3. wie viele und welchen Kreis der Feuerwehrleute wird das Vergleichsangebot betreffen;

4. welche Forderungen der klagenden Feuerwehrleute werden im Vergleichsangebot in welchem Umfang Berücksichtigung finden;

5. weshalb wird das Vergleichsangebot aus wahltaktischen Gründen erst jetzt unterbreitet?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

6.5.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 15. April 2014 zum Feuerwehr-Vergleich. Hierzu geben wir folgende Stellungnahme ab:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Bericht "Feuerwehr rüstet Leitstelle auf" in der Heilbronner
Stimme vom 14.4.2014 ab, in dem es heißt

"OB verspricht bei Hauptversammlung ein Vergleichsangebot im Überstundenstreit" und "In den Streit zwischen Feuerwehrleuten und ihrem Arbeitgeber, der Stadt Heilbronn, kommt Bewegung. Heilbronns Oberbürgermeister He/mut Himmelsbach verkündete am Freitagabend den Feuerwehrleuten bei ihrer Jahreshauptversammlung eine gute Nachricht: "Das Personal- und Organisationsamt arbeitet derzeit ein Vergleichsangebot aus", sagte er vor rund 250 Angehörigen der Wehr in der Neckargartacher Neckarhalle. Das Thema habe die "gute Stimmung" bei der Berufsfeuerwehr beeinträchtigt. Wie das Angebot aussehen soll. ließ der OB offen. Es werde aber keine "Einzelregelungen" geben. "Denn ich trage Verantwortung für 2500 städtische Mitarbeiter", erklärte Himmelsbach. Einige Feuerwehrleute haben bekanntlich die Stadt verklagt, um alte Überstunden bezahlt zu bekommen";

Die Stadtverwaltung hat sich dazu entschlossen, den betroffenen aktiven Feuerwehrbeamten im
Einsatzdienst ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein Vergleichsangebot zu machen. Dieses
wurde zwischenzeitlich vorab mit dem Personalrat der Feuerwehr erörtert. Grundsätzlich han­
delt es sich um ein laufendes Verfahren. Derzeit bleibt abzuwarten, ob eine einvernehmliche
Lösung mit den betroffenen Feuerwehrbeamten möglich ist.

2. was ist unter der Äußerung zu verstehen, dass es keine "EinzeIregejungen 11 geben werde

Ein Vergleich macht aus Sicht der Stadtverwaltung nur Sinn, wenn alle betroffenen aktiven Feuer­
wehrbeamten im Einsatzdienst diesem zustimmen.

3. wie viele und welchen Kreis der Feuerwehrleute wird das Vergleichsangebot betreffen;

Dieses betrifft alle 52 aktiven Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst. die Klage erhoben haben oder
deren Widerspruchsverfahren ruht.

4. welche Forderungen der klagenden Feuerwehrleute werden im Vergleichsangebot in welchem Um­
fang Berücksichtigung finden;


Im Hinblick auf das laufende Verfahren soll der Inhalt des Vergleichsangebots zunächst nicht öffent­
lich behandelt werden. Das Vergleichsangebot geht auf die Jahre 2009 bis 2011 im Umfang von
2 Wochenstunden ein.

5. weshalb wird das Vergleichsangebot aus wahltaktischen Gründen erst jetzt unterbreitet?

Nach dem erstinstanzliehen Urteil eines Pensionärs, dessen Klage abgewiesen wurde, hat sich die
Stadt anschließend nach Prüfung der Urteilsgründe dazu entschlossen, den betroffenen Feuerwehr­
beamten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein Vergleichsangebot zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Waidbüßer
Personal- und Organisationsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.4.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14. 049 * Mangelhafte Beschilderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die mangelhafte Beschilderung der Verkehrsführung an der Baustelle Südstraße zwischen Wilhelm- und Urbanstraße.
Die veränderte Verkehrsführung werde vorschriftswidrig viel zu spät angezeigt, so daß für viele Autofahrer der notwendige Spurwechsel viel zu spät erkannt werde und es zu gefährlichen Situationen komme.
Offenbar lasse man es darauf ankommen, daß die anordnenden Verantwortlichen im Falle eines (Personen-) Schadens persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
Erwartet wird stattdessen eine frühzeitiger Hinweis auf die geänderte Verkehrsführung, die auch für Ortsunkundige rechtzeitig erkennbar ist. 


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.4.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14. 048* Einfahrt Bahnhof - Park- und Taxiplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß seit beenden der Bauarbeiten am Bahnhof eine Stelle (Bilder) "nur mit Schotter festgestampft" sei.
Wörtlich: "Da hier am pro Stunde bis um 1 Uhr ca. 120- 150 Taxen rein und rausfahren zusätzlich viele PKW zum ein und aussteigen von Bahngästen und tagsüber einige LKWs zum anliefern ist es nur natürlich dass die Schotterspur nicht lange hält. Ich habe vor ca. 4 Wochen bei der Stadt angerufen, ein Herr hat sich Vorort die Gegebenheit angesehen und doch nichts unternommen" und "mit einer Metallplatte oder endlich asphaltieren wäre dies ganz schnell behoben. Aber in unserer Stadt ist das Sprichwort wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, sichtlich noch nicht  angekommen."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.4.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.047 * Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß Presseberichten zufolge syrische Bürgerkriegsflüchtlinge auf Kosten ihrer Angehörigen bei uns Aufenthaltsgenehmigungen bekommen würden;
2. in wie viele Fällen trifft dies in Heilbronn zu;
3. in wie vielen Fällen trifft dies nicht mehr zu und welche Folgen haben sich dadurch für die Stadt Heilbronn einerseits und für die Betroffenen selbst ergeben, z.B. Aufenthaltsstatus, Kostentragung und deren Höhe, Kostenerstattung etc.pp.;
4. wie viele syrische Bürgerkriegsflüchtlinge leben derzeit in Heilbronn;
5. wie viele Glaubensflüchtlinge aus welchen anderen Ländern infolge der Christenverfolgung leben jeweils derzeit in Heilbronn?


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.5.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> nachdem uns die erforderlichen Zahlen vom Rechenzentrum nunmehr vorliegen, nimmt das
Bürgeramt (Ausländerbehörde) zu Ihrer Anfrage vom 05.04.2014 wie folgt Stellung:

Frage 1:
Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, dass Presseberichten zufolge syrische Bür­
gerkriegsflüchtlinge auf Kosten ihrer Angehörigen bei uns Aufenthaltsgenehmigungen bekom­
men würden?

Antwort:
Die Aufnahme der syrischen Flüchtlinge erfolgt im Rahmen der Aufnahmeanordnungen des
Landes bzw. des Bundes. Hierbei gab bzw. gibt es folgende Programme:
Bei den bei den Aufnahmeprogrammen des Landes (jeweils 500 Personen für Baden-Württem­
berg) war Voraussetzung, dass hier lebende Verwandte 1. oder 2. Grades eine Verpflichtungser­
klärung für die Dauer des gesamten Aufenthalts im Bundesgebiet abgegeben hatten. Diese Ver­
pflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt
einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei
Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufent­
halt u.ä.).
Bei der Bundesaufnahmeanordnung (5.000 Personen für das Bundesgebiet unter Berücksichti­
gung der quotenweisen Zuordnung der Bundesländer) haben die Ausländerbehörden die Auf­
nahmeanträge dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Prüfung und Entscheidung
weitergeleitet. Hierbei war die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht Voraussetzung,
konnte sich aber im Auswahlverfahren des Bundesamtes als positiv erweisen.

Frage 2:
In wie vielen Fällen trifft dies in Heilbronn zu?

Antwort:
In Heilbronn erhielten bislang insgesamt acht syrische Staatsangehörige eine Aufenthaltser­
laubnis nach diesen Aufnahmeprogrammen (davon fünf nach dem Landes- und drei nach dem
Bundesprogramm).

Frage 3:
In wie vielen Fällen trifft dies nicht mehr zu und welche Folgen haben sich dadurch für die
Stadt Heilbronn und für die Betroffenen selbst ergeben, z.B. Aufenthaltsstatus, Kostentragung
und deren Höhe, Kostenerstattung etc. pp.?

Antwort:
Es ist kein Fall bekannt, in welchem die in Heilbronn lebenden Verwandten ihrer Verpflichtung
nicht nachkommen. Eine Verpflichtungserklärung kann nach Erteilung des Einreisevisums bzw.
der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht widerrufen werden, sie gilt für die gesamte Auf­
enthaltsdauer in Deutschland.
Es haben sich deshalb keine Folgen für die Stadt bzw. die Betroffenen ergeben.

Frage 4:
Wie viele syrische Bürgerkriegsflüchtlinge leben derzeit in Heilbronn?

Antwort:
Neben den acht o.a. Personen halten sich noch weitere 42 Flüchtlinge (davon 23 Asylbewerber
und 19 anerkannte Asylberechtigte) aus Syrien hier auf.


Frage 5:
Wie viele Glaubensflüchtlinge aus welchen Ländern infolge der Christenverfolgung leben je­
weils derzeit in Heilbronn?

Antwort:
Zur Anzahl der .Glaubensflüchtlinqe" kann keine Aussage gemacht werden, da die Religion we­
der vom Bürgeramt noch von der Ausländerbehörde erhoben wird. Im Übrigen war bei keiner
der o.a. Aufnahmeanordnungen die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Glauben Vorausset­
zung.

Dieter Elsäßer
Stv. Amtsleiter


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.4.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.046 * Behindertenparkplätze

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über fehlende Behindertenparkplätze und können nicht verstehen, weshalb diese z.B. im Bereich Wollhaus, aber auch an anderen Stellen abgebaut worden seien.
Man erkläre auf Nachfrage, daß man mit Behindetenausweis ja ohnehin überall parken könne.
Das sei aber wenig hilfreich, weil jetzt die zuvor für Behinderte frei gehaltenen und nächst den Ziel- oder Veranstaltungsorten gelegenen Parkplätze stets von Nichtbehinderten belegt seien. Damit werde Behinderten die Wege verlängert, der Zugang erschwert und die angestrebte Barrierefreiheit konterkariert und praktisch aufgehoben. 


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.3.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.045 * Hundegebell

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich über
ständiges Hundegebell in der Weihrachstrasse im Bereich zwischen Klug- und Michael-Vehe-Straße (Hausnummer nicht bekannt) .

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.3.2014

Antwort: noch nicht beantwortet

<*> aufgrund Ihrer Mitteilung bzgl. eines bellendes Hundes habe ich einen Mitarbeiter bzgl. Ermittlungen vor Ort gesandt. Der Mitarbeiter stellte folgendes fest:

Der einzige in Frage kommende Hund, befindet sich im Hof des Gebäudes Weirachstraße Nr. 9.

Bei zwei Vorortkontrollen (20.03. sowie 21.03.2014) war der betreffende Hund nicht auf dem Grundstück anwesend.

Der Mitarbeiter befragte sechs umliegende Anwohner, ob sie sich durch einen bellenden Hund gestört fühlten.  Keine der befragten Personen fühlte sich durch einen bellenden Hund gestört oder belästigt.

Die siebte befragte weibliche Person in der Weirachstraße 13 teilte mit, dass der Hund ab und zu belle, ohne aber störend zu wirken. Nachts hat die Frau den Hund noch nie bellen gehört.

Sie vermutet den Ursprung der Beschwerde über den bellenden Hund durch einen Herrn in der Straße, der sich über vieles und jeden aufregen würde und den sogar "die Mucke an der Wand " stören würde.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen
Harald Wild

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.3.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.044 * Geschwindigkeitsübertretungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Geschwindigkeitsübertretungen in der Unterlandstrasse.  Dort sei eine 20 km/h-Beschränkung eingerichtet, an die sich aber keiner dran halten würde. Dadurch seien die Fussgänger besonders gefährdet.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.4.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihr Schreiben vom 18.03.2014.

Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Zeit vom 01.01.2013 bis heute an drei verschiedenen Tagen vom Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn durchgeführt. Die durchschnittliche
Beanstandungsquote lag bei 7,8 %.

weitere Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnunsamt


Anmerkung:

 

Wie aus der Jahresbilanz des Ordnungsamtes der Stadt Heilbronn hervorgeht, betrug die Beanstandungsquote im Jahr 2013 bei den mobilen Kontrollen im gesamten Stadtgebiet 4,2 Prozent. AD


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.3.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.043 * Parkprobleme am Schulberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Parkprobleme am Schulberg
. Dort sei "Anlieger frei" gekennzeichnet, aber die vorhandenen Parkplätze würden ständig von Gästen des dort ansässigen Hotels zugeparkt, so daß Anwohner selbst Probleme hätten.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.4.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre Hinweise auf Parkprobleme am Schulberg in Biberach.

Der Städtische Vollzugsdienst wird diesen Bereich in den nächsten Wochen verstärkt kontrollieren und verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge zur Anzeige bringen. Konkrete Beeinträchtigungen können Anwohner dem Ordnungsamt unter Tel.: 07131/56-2050 oder 56-3116 melden, damit umgehend eine Kontrolle vor Ort veranlasst werden kann.
 

 Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.3.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.042 * Stadtbahn: Leitlinien und Ansage für Sehbehinderte


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wie hoch sind die Kosten pro laufendem Meter der Leitlinien für Sehbehinderte an den Harmonie-Haltestellen?

2. Weshalb sind diese nicht farblich markiert, d.h. Sehbehinderte, die nicht auf einen Blindenstock angewiesen sind, können diese nicht erkennen, bzw. erfolgt hierzu noch eine Verbesserung?

3. Wann wird die Haltestellenansage "außen" im weiteren Verlauf der S 42 umgesetzt?

4. Wann und wie  wird die Zuführung für Sehbehinderte dazu eingerichtet? 


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

27.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> zur Ihrer O.g. E-Mail können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

1) Die Kosten der Leilinien gem. unserer Ausschreibung stellen sich wie folgt dar:

      - Rillenplatte Haltestellen Allee: 124,20 EUR/m

      - Rillenplatte Gehweg: 160,24 EUR!m

      - Gefräste Rillen (Harmonievorplatz) 124,20 EUR!m

2) Bereits in der Planungsphase zur Stadtbahn Nord, vor allem über den Teilabschnitt Allee, gab es mehrere Abstimmungen mit Vertretern der Sehbehindertenverbände; zuletzt am 13.10.2011, über die Führung von Leitsystemen und Aufmerksamkeitsfeldern. Diese Planung wurde entsprechend umgesetzt, allerdings gab es bei der Bauausführung Verzögerungen.

3) Die Anzeiger der Dynamischen Fahrgastinformation (DFi) sind an allen Haltestellen außer an der Harmonie bereits montiert. Eine Inbetriebnahme erfolgt ca. Ende April. Die DFI wird zusätzlich mit einer "Text to Speech-Anlage" für Sehbehinderte aufgerüstet. Diese "Text to Speech-Anlage" hat allerdings noch den Charakter eines Pilotprojektes, konkrete Erfahrungen aus der Praxis hierzu gibt es noch keine. Die Montage einer Lautsprecheranlage ist noch vorgesehen.

4) Siehe Punkt 3. Die Leitlinie wird über den Bahnsteig geführt. Ein weiterer Abstimmungstermin mit den Blinden- und Sehbehindertenverbänden erfolgt noch.

Wir hoffen, Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Klaus Träger

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.3.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.041 * Linksextreme Gewaltdemonstrationen


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß sich Bürger über die linksextremen Gewaltdemonstrationen mittels ohrenbetäubendem Lärm durch Musikboxen, Trillerpfeifen, Hupen usw. im Bereich des Heilbronner Theaters am 8. März 2014 beklagen, die weit über sonst auch gesetzlich zulässige Lärmpegel hinaus gingen; 


2. wer hat diese Gewaltausbrüche genehmigt und welche diesbezüglichen Auflagen wurden dazu erlassen;


3. weshalb wurde gegen ggf. gegebene Auflagen nicht eingeschritten;


4. trifft es zu, daß im Bereich zwischen Alleeunterführung, Theater, Vorplatz und Allee eine zweite nicht genehmigte Demonstration durch 'verdi' und 'Heilbronn stellt sich quer'  stattgefunden hat;

5. wer wurde von den für diese linksextremen Demonstrationen Verantwortlichen wegen den Verstößen festgestellt und zur Anzeige gebracht und wenn dies unterlassen wurde:
a) weshalb wurde dies unterlassen,
b) wer trägt dafür die strafrelevante Verantwortung bspw. durch Begünstigung im Amt;

6. welche Kosten sind infolge dieser Demonstrationen
durch 'verdi' und 'Heilbronn stellt sich quer' wegen einem minimalen Häuflein demonstrierender "Rechtsextremisten" für die Stadt und den Staat entstanden? 

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.4.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> anlässlich der Kundgebung der "Jungen Nationalen" und der Gegendemonstrationen am 08.
März 2014 in Heilbronn baten Sie um die Beantwortung verschiedener Fragen, zu der die Ver­
waltung wie folgt Stellung nimmt:

Zu 1 bis 3.: Lärm aus der Reihe der Gegendemonstranten und Regelungen der Stadt Heilbronn


Nach Art. 8 des Grundgesetzes (GG) bedürfen Versammlungen unter freiem Himmel keiner Genehmigung, sondern sind lediglich anzumelden. Die Stadt Heilbronn als Versammlungsbehörde
kann die Versammlung von bestimmten Auflagen bzw. Anordnungen abhängig machen, wenn
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Versammlungsdurchführung unmittelbar gefährdet ist. Hierzu erteilt die Rechtsprechung im Licht des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gegenüber den Behörden enge Vorgaben. Sowohl die Teilnehmer der von den "Jungen Nationalen" angemeldeten Versammlung als auch die Gegendemonstranten können sich auf die
Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG berufen. Dabei überlagert die Grundrechtsgarantie auch
allgemeine Lärmrichtwerte. Davon abgesehen, waren die Lautsprecherreden für den zur Kundgebung in Heilbronn angereisten Teilnehmerkreis der "Jungen Nationalen" zu verstehen.

Zu 4.: Durchführung von Demonstrationen durch .verdi" und .Heilbronn stellt sich quer"

Es trifft zu, dass im Bereich zwischen Alleeunterführung, Theater, Vorplatz und Allee eine Versammlung gegen die Kundgebung der "Jungen Nationalen" stattfand. Es ist der Verwaltung
nicht bekannt, welche Personen dies alle im Einzelnen waren und welche Funktion sie hierbei . innehatten (privat oder als Vertreter einer Organisation). Festgestellt wurde jedoch, dass eine
Personengruppe als Bündnis .Heilbronn stellt sich quer" demonstrierte, was schon durch mitgebrachte Transparente offensichtlich wurde.

Zu 5.: Verfolgung von eventuellen Verstößen durch Gegendemonstranten

Für die Verfolgung von Straftaten ist die Polizei zuständig, die ihre Ermittlungsergebnisse der
Staatsanwaltschaft vorlegt, die anschließend über das weitere Vorgehen entscheidet.

Zu 6.: Kosten anlässlich der Durchführung von Gegendemonstrationen

Es sind Personal- und Sachkosten der Polizei entstanden, die über den Umfang des Personaleinsatzes selbst entscheidet. Bei der Stadt Heilbronn sind die üblichen Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung der angemeldeten Versammlungen und die Anwesenheit vor Ort sowie die Kosten für den Bustransport von Teilnehmern der "Jungen Nationalen" in Höhe von 250 EUR angefallen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und den einschlägigen Bestimmungen haben die Stadt Heilbronn und die Polizei ihre Kosten selbst zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel
Bürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 8.3.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.040 * Motorenlärm in der Nordstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger der Nordstadt beklagen sich über regelmäßig an Wochenenden in den Nächten von Freitag bis Sonntag aufheulenden Lärm, der von Auspuffanlagen mit entsprechender Tonlage ausgeht. Dies finde teilweise bis morgens um halb vier Uhr statt. Dabei werde auch durch die Straßen (z.B. Kleist-/Garten-/Dammstraße) mit überhöhter Geschwindigkeit und auch ohne Beachtung der Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung gefahren.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 3.3.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.039 * Dammstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut über die "Politik gegen die Bürger durch die von ihnen lebende und ihre Probleme bürokratisch beiseite schiebende Verwaltung", wie bei der Situation im Spielstraßenbereich der Dammstraße.
Besonders am Wochenende mit Beginn Freitagabend hätten auch Anwohner, die für die Parkberechtigung Gebühren bezahlen, keine Parkmöglichkeit. Häufig bleibe daher selbst Anwohnern nichts anderes übrig, "als in zweiter Reihe ihre Fahrzeuge abzustellen" (Bild). Dafür müßten sie auch immer wieder Strafzettel kassieren, "obwohl man ganz genau weiß, damit von Amts wegen eine Ungerechtigkeit ausgeübt" werde.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre erneuten Hinweise auf die Parksituation in der Dammstraße wonach
"besonders am Wochenende mit Beginn Freitagabend auch Anwohner, die für die Parkbe-
rechtigung Gebühren bezahlen, keine Parkmöglichkeiten hätten".

Mit der Ausweisung von Bewohnerparkzonen hat die Stadtverwaltung eine Bevorrechtigung
für Anwohner mit Parkausweis geschaffen. Von Seiten des Ordnungsamtes kann durch Kontrollen darauf hingewirkt werden, dass die begrenzte Anzahl der vor Ort vorhandenen Parkplätze vorrangig Bewohnern mit Parkberechtigung zur Verfügung stehen. Wir werden deshalb
-wie bereits wiederholt mitgeteilt- die Kontrollen des Ruhenden Verkehrs in der Dammstraße, insbesondere freitags und samstags, fortführen. Das Fehlen einer legalen Parkmöglichkeit
keinen Halt- und Parkverstoß rechtfertigen.

Bernd Werner
Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 3.3.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.038 * Gefährliches Parken

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über gefährliche Verstöße gegen das beidseitige Halteverbot entlang der B 39 am Ortsausgang Frankenbach von Richtung Kirchhausen.
Von Kirchhausen kommende Fahrzeuglenker können z.B. nicht erkennen, daß sich hinter einer zur Geschwindigkeitsreduzierung angelegten Grünrabatte parkende Fahrzeuge befinden und dort womöglich jemand die Türe öffnet oder sogar aussteigt, siehe beigefügte Bilderserie.
Häufig parken hinter der durchzogenen Straßenbegrenzungslinie dort gleich mehrere Fahrzeuge sowohl vor als auch nach der Grünrabatte. 


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

     

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.4.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> das Amt für Straßenwesen hat die Verkehrssituation vor Ort geprüft.

 

Um das Befahren der von  Ihnen genannten Flächen und somit auch das Parken zu verhindern werden wir den Bereich mit  Markierungen in Form von Sperrflächen kennzeichnen.

 

Der städtischen Vollzugsdienst hat somit die Möglichkeit, falsch abgestellte Fahrzeuge zu beanstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 3.3.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.037 * SLK: Mangelnde Patientenzufriedenheit


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu dem Bericht der Techniker-Krankenkasse (siehe
TK-Klinikführer/TK-Patientenbefragung 2013) ab, bei der über 40.000 landesweit befragte Patienten den Kliniken in Baden-Württemberg insgesamt gute Noten gegeben haben, dabei aber die SLK-Kliniken nur hintere Plätze belegen und man sich jetzt damit herausredet, es handle sich um keine repräsentative Ergebnisse?

2. Weshalb soll dieses Ergebnis mit dem Vergleich zu anderen Kliniken eine andere Grundlage als den Ausdruck von Unzufriedenheit derer, die sich getrauen, den TK-Fagebogen auszufüllen, haben, nachdem beständig beispielsweise der Unzufriedenheit über die auf kostensparend gedrillte Essensversorgung Ausdruck verliehen wird und Patienten Reklamationen wegen Sinnlosigkeit und befürchteten Nachteilen unterlassen?

3. Weshalb rangieren die SLK-Kliniken deutlich hinter der Rappenauer Vulpius-Klinik, in der nicht zu Lasten des Personals und zu Gunsten der Patienten inzwischen das Niveau der Charitée  erzielt wurde? 

3.  Trifft es zu, daß inzwischen die bei Gründung der SLK-Kliniken befürchtete "Optimierung" und "Spezialisierung", das heißt Zerschlagung der Rundumversorgung an jedem Standort lediglich der Optimierung des Betriebsergebnisses zu Lasten der Patienten und deren Angehörigen dient und somit der Patient lediglich noch Mittel zum Zweck der allerbesten Managerversorgung ist?

4. Wie sind aufgrund der inzwischen "gemanagten" Veränderungen die gesundheitlichen Bilanzen in den einzelnen Abteilungen, gemessen im Vergleich zu anderen baden-württembergischen Kliniken
a) bei Heilprozessen
b) bei Sterbefällen
c) Folgeschäden?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.3.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in o. g. Anfrage haben Sie folgende Fragen gestellt:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu dem Bericht der Techniker-Krankenkasse (siehe TK­ Klinikführer/TK-Patientenbefragung 2013) ab, bei der über 40.000 landesweit befragte Patienten den Kliniken in Baden-Württemberg insgesamt gute Noten gegeben haben, dabei aber die SLK-Kliniken nur hintere Plätze belegen und man sich jetzt damit herausredet, es handle sich um keine repräsentativen Ergebnisse?

2. Weshalb soll dieses Ergebnis mit dem Vergleich zu anderen Kliniken eine andere Grundlage als den Ausdruck von Unzufriedenheit derer, die sich getrauen, den TK-Fragebogen auszufüllen, haben, nachdem beständig beispielsweise der Unzufriedenheit über die auf kostensparend gedrillte Essensversorgung Ausdruck verliehen wird und Patienten Reklamationen wegen Sinnlosigkeit und befürchteten Nachteilen unterlassen?


Dieses "Gesetz der kleinen Zahlen" führt dazu, dass in der Bewertung der Krankenhäuser, wenn man sie unzulässigerweise als Ranking aufführt, auf den vorderen und auf den hinteren Plätzen fast ausschließlich kleine Krankenhäuser sind.

Auf der Liste, die seitens der Medien veröffentlicht wurde, fällt auf, dass in den vorderen Plätzen überwiegend kleinere Fachkrankenhäuser sind, während auf den hinteren Plätzen fast ausschließlich allgemeine Grundversorgungskrankenhäuser aufgeführt sind. Fachkrankenhäuser sind aber nur teilweise mit allgemeinen Grundversorgungskrankenhäusern vergleichbar. Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt in einer Fachklinik ist die Vorbereitung seitens des Patienten und seitens des Krankenhauses auf den Patienten immer besser und führt daher grundsätzlich zu besseren Ergebnissen in einer solchen Erhebung. Vergleichbar sind nur Krankenhäuser mit ähnlichen Strukturvoraussetzungen.

Die TK hat mittlerweile selbst eingeräumt, dass die Bewertungen nicht vergleichbar seien und dass es sich beim TK-Klinikführer nicht um ein Ranking der Krankenhäuser handle.

Antwort zu Frage 4:

Nein, das trifft nicht zu.

Antwort zu Frage 5:

Die SLK-Kliniken veröffentlichen regelmäßig ihre gesetzlichen und freiwilligen Oualitätsberichte. Zudem sind die SLK-Kliniken Mitglied der Initiative Oualitätsmedizin (10M). Damit gehen die SLK-Kliniken weit über das gesetzliche Maß an Transparenz hinaus und stellen sich dem deutschlandweiten Wettbewerb. Die Ergebnisse sind online unter www.slk-kliniken.de abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen
Berggötz

Stabsstelle Strategie


Replik:

 

Sehr geehrter Herr Bergötz,

wir haben am 03.03.2014 10:14 die o.g. Anfrage gestellt.

Erlauben Sie uns den Kommentar, daß wir über Ihre pflichtgemäß angewiesen beschönigende Antwort (siehe SLK: Mangelnde Patientenzufriedenheit ) nicht überrascht sind.
Das Ergebnis der Patientenbefragung ist uns durchaus bekannt, wir haben ja auf die entsprechende Webseite selbst verwiesen.
Es geht nur peripher um das Ranking, auch nicht um die Größe der Anstalten, sondern vielmehr um die Zufriedenheit der Patienten. Und da spricht das Ergebnis nun einmal für sich selbst.
Es bleibt zu hoffen, daß sich an diesem Zustand in Kürze einiges ändern wird und keine solchen Ergebnisse mehr zu kommentieren sind..

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach Heiko Auchter


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.036 * Bamberger Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Bamberger Straße in Frankenbach beklagen sich über häufig zu schnelles Fahren durch die Bamberger Straße, insbesondere im Bereich der Spielstraße. Das betreffe auch LKWs, die für Kinder, wie schon geschehen, ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen würden. Auch die eingerichteten 2 Parkplätze seien eher kontraproduktiv.

 Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.3.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> das Amt für Straßenwesen hat durch wechselseitige Parkflächenmarkierungen versucht, die ge­
fahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren, um so die Einhaltung der geforderten Schrittge­
schwindigkeit durchzusetzen. Nachdem es zu Behinderungen mit landwirtschaftlichen Fahrzeu­
gen bei Begegnungsverkehr gekommen ist - dies wurde auch im Rahmen eines Fahrversuchs
bestätigt-, und keine Einigung über eine Lösung gefunden werden konnte, werden die beiden
Parkflächenmarkierungen im südlichen Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereichs wieder ent­
fernt.

Auch der Einsatz von baulichen Einengungen wurde geprüft, ist jedoch wegen der Durchfahrt
mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht möglich.

Wir werden das Ordnungsamt bitten, regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Klaus Träger

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

24.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.035 * Verkehrsregelung Sommer- und Bunsenstraße
                                                      
Anwohner der Sommer- und Bunsenstraße beklagen sich darüber, daß in ihren Straßen häufig Verkehrsprobleme bei Gegenverkehr entstehen, insbesondere wenn LKWs. wie z.B.  Müllfahrzeuge, durchfahren.
So betrage die Breite der Fahrbahn nur 5,5 m, trotzdem werde häufig  die  an der Kreuzung Leuschner-Str./ Neckargartacher Straße zum Abbiegen in die Neckargartacher Straße umfahren und die "Anlieger frei"-Beschilderung ignoriert.
Wörtlich: "Auto-Seitenspiegel werden abgerissen und Beschädigungen an unseren Fahrzeugen passieren. Die Verursacher flüchten jedes mal !  Die Bewohner sind auch eingeschränkt durch die täglichen Falschparker die unsere Plätze belegen."

Als Abhilfe wird dazu eine gegenläufige Einbahnstraßen-Regelung und Parken nur für Anwohner vorgeschlagen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> das Amt für Straßenwesen hat die Verkehrssituation in der Bunsenstraße und in der Sommer­
straße entsprechend Ihren Vorschlägen geprüft und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Bei den bestehenden Fahrbahnbreiten können durch Parkmarkierungen die derzeitigen Park­
räume nicht verbessert werden, da - auch bei Einrichtung einer Einbahnstraße - eine Durch­
fahrtsbreite von mindestens 3,50 m verbleiben muss.

Bei der Einrichtung einer Einbahnstraße ist zu berücksichtigen, dass unter anderem wegen des
bestehenden Richtungsverkehrs in der Landwehrstraße die Erreichbarkeit der Bunsenstraße und
Sommerstraße erheblich erschwert würde.

Für die Anwohner ergeben sich damit Umwege durch Blockumfahrungen, z. B. über die Neckar­
gartacher Straße und die Sommerstraße.

Auch das Ausfahren von der Bunsenstraße nach links in die Heidelberger Straße kann wegen
der hohen Verkehrsbelastungen bzw. den dafür erforderlichen Aufstellspuren vor der Signalan­
lage Neckargartacher Straße/Wilhelm-Leuschner-Straße nicht zugelassen werden.

Das Parken in der Bunsenstraße und Sommerstraße durch Einrichtung einer Bewohnerparkzone
zu regulieren, ist aus rechtlichen Gründen - Voraussetzung ist flächendeckender massiver Park­
druck durch viele Parker von außerhalb - nicht möglich.

Nachdem die Zufahrten der Bunsenstraße und Sommerstraße bereits auf "Anlieger frei" begrenzt wurden, sehen wir unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse keine Möglichkeit,
weitere Veränderungen zu Gunsten der Bewohner/-innen zu realisieren.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

KlausTräger

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.034 * Unmut über Verkehrsregelungen in der Nordstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich unter Bezugnahme auf unsere Anfrage "Gefährliche Fußgängerampel" vom 16.02.2014 14:56 über weitere Verkehrsprobleme im Bereich der Nordstadt. Wörtlich:

"... ich kann diese desaströse Verkehrsregelung und städtebauliche Verschandelung -unter Vergeudung von Millionen von Steuergeldern-, wie sie vom dumpfbackigen HN-er Schilderbürgergemeinderat abgenickt wurde und weiter abgenickt wird, nur aufs Schärfste verurteilen. Todesgefahr besteht nicht nur im Kreuzungsbereich Paulinen- / Mannheimer- /Weinsberger Straße vor dem K3, sondern insbesondere auch im Kreuzungsbereich Alle/Weinsberger Str. vor dem Theater. Bürger müssen auf Mini-Verkehrsinseln einen wahren Spießrutenlauf vollziehen. Für Behinderte und ältere Menschen besteht auch hier Lebensgefahr. Im Sekundentakt können von vorn, von hinten und von der Seite aus dem toten Winkel wie aus dem Nichts Trambahnen, Busse, LKW und Autos (z.T. mit genervten Fahrern, weil auch sie vom Sekundentakt getrieben werden) auftauchen, nachdem die Fußgängerampel nur Sekunden nach Eintritt der Grünschaltung schon wieder auf Rot geschaltet hatte. Selbst auf den Mini-Inseln besteht Lebensgefahr, wenn Riesen-LKW in der gefährlich-engen Kurvenführung die Spur nicht halten können und mit ihren Zwillingrädern Teile der winzigen Fußgänger-Inseln überrollen. Die zuvor mäßig befahrene Schäuffelenstraße, die direkt zur Dammgrund- und -realschule hin und daran vorbei führt, wurde -inmitten eines innerstädtischen Wohngebiets- zur neuen Hauptachse mit Bundesautobahn- charakter "umgewidmet", in der jetzt Tag und Nacht "Rush-Hour" herrscht: "Willkommen an der A-Schäuffelen!" Gleichzeitig traktiert man die gebeutelten Anwohner mit heuchlerisch streng kontrollierten 10-km/h-Zonen und "quartieraufwertender" Parkplatzbeseitigung (wo schon große Parkplatznot herrscht) durch Großstein-Skulpturen und anderen städtebaulichen Selbstbeweihräucherungsmist. Zynischer kann eine Stadtverwaltung mit Bürgern nicht umspringen. Das ist nur oberobersaudoof, das ist gemeingefährlich, was diese, von einer selbstherrlichen, verfilzten Verwaltung eingeseifte Heilbronner Luschenbürgerschaft mit sich machen lässt und dumpfbackig abnickt und abnickt."

Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

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Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.033 * Müllabfuhr am Rosenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner aus Seitenstraßen im Bereich Rosenberg beklagen sich darüber, daß die Müllentsorgung nicht, wie sonst in der Stadt üblich, in ihren Straßen erfolgt, sondern sie besonders als ältere Bürger gezwungen werden, ihre Müllbehälter an der Schoettlestraße abzustellen. Angeblich sei es für die Müllfahrzeuge unzumutbar, ihre Seitenstraßen anzufahren. Diese Benachteiligung treffe sie, obwohl sie dieselben Gebühren bezahlen, wie alle anderen Heilbronner Haushalte auch.  

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

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Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.032 * Gefährliche Fußgängerampel

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die hochgefährliche Ampelregelung für Fußgänger im Bereich der Paulinen- / Mannheimer- /Weinsberger Straße.
Hier bestände permanent auch infolge der Stadtbahntrasse Todesgefahr für die Fußgänger und es habe bereits diesbezügliche Unfälle gegeben.
Die Ampeln seien besonders für Behinderte viel zu schnell geschaltet, außerdem könnten die Fußgänger zum Teil wie Feldhasen nur im Zickzackverfahren die ohnehin kritische Kreuzung überqueren.
Der derzeitige Zustand sei eine weitere unglaubliche Fehlleistung der für die Heilbronner Verkehrsführung  Verantwortlichen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

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Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.031 * Markthalle


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben der Firma W.. & P... vom 11.2.2014 an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn ab, in dem zur geplanten Überbauung des Käthchenhofs vorgeschlagen wird, dafür die Kriterien für den Bau einer Markthalle nochmals zu überdenken und überprüfen?

2. Nachdem das Marktrecht bei der Stadt Heilbronn liegt, stellt sich die Frage, weshalb die Stadtverwaltung die Errichtung einer Markthalle auf diesem auf Grund des angrenzenden Marktplatzes naheliegenden Areals nicht forciert, zumal das Markttreiben auf dem Marktplatz immer wieder wegen anderen Nutzungen verlegtr werden muß?  

3. Welchen alternativen Standort  hat die Stadtverwaltung und welche Bemühungen hat sie dazu bisher erbracht?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

5.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage vom 16.2.2014 dürfen wir wie folgt Stellung nehmen:

Ziffer 1
Das Antwortschreiben des Oberbürgermeisters vom 3. März 2014 zur Anfrage der Firma W... &
P... geht allen Mitgliedern des Gemeinderats mit gesondertem Schreiben zu.

Ziffer 2
Ob und ggf. in welcher Größenordnung und Betriebsform eine Markthalle auf dem Areal Rosengasse oder einem Alternativstandort realisiert werden kann, ist vorrangig eine Frage der Standortqualität, des Marktpotenzials und der wirtschaftlichen DarsteIlbarkeit.
Soweit sich Grundstücke im Eigentum der Stadt befinden, erggeben sich weitreichende Möglichkeiten, um u.a. auf künftige Nutzungen Einfluss nehmen zu können. Bei einer Vermarktung des Areals Rosengasse hat der Gemeinderat daher grundsätzlich die Möglichkeit, Nutzungen vorzugeben. Seitens der Verwaltung bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob ein Investor für die Realisierung eines Markthallenkonzepts gefunden werden kann.

Ziffer 3
Es wurden bislang keine alternativen Standorte für den Bau einer Markthalle gesucht. da die
Verwaltung, wie dargestellt, die nachhaltige Wirtschaftlichkeit einer solchen Einrichtung bezweifelt.

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften

 

Siehe auch: PRO Heilbronn fordert eine Markthalle


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.2.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.030 * Parkplätze im Bereich Bamberger Straße


Sehr  geehrte Damen und Herren,

welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen Punkten im Schreiben des Landwirtschaftlichen Ortsvereins Frankenbach  vom 7.2.2014 an das Baudezerrnat ab, nach dem sich die Stadtverwaltung kompromißlos in der Umsetzung  von im Januar neu errichteten Parkplatzflächen zeigt, insbesondere zu den Fragen

1. ob überhaupt Bedarf besteht, nachdem nun öffentliche statt bisher privat benutzten Flächen bestehen;

2. Landwirtschaftliche Belange keine Rücksicht finden, und Behinderungen und Gefahren für alle Landwirte durch Erschweren der Durchfahrten mit landwirtschaftlichen Maschinen bis hin zur erhöhten Unfallgefahr insbesondere für Kinder billigend in Kauf genommen werden;

3. die ohnehin als katastrophal zu beurteilende Heilbronner Verkehrspolitik dadurch weiter verschlechtert wird, daß in der Bamberger Straße durch die bewußt herbeigeführte Verengung der Fahrbahn kein Gegenverkehr mehr stattfinden kann?

4. Weshalb wird derart rücksichtslos ohne Einbeziehung der davon Betroffenen vorgegangen, zumal die jetzt dabei entstandenen Schwierigkeiten vorhersehbar gewesen sind?

5. Es wird beantragt, den alten Zustand unverzüglich wieder herzustellen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> das Amt für Straßenwesen nimmt zu Ihren Fragen bezüglich der Parkplätze in der Bamberger
Straße wie folgt Stellung:

1. Nachdem die Parkplätze eingezeichnet wurden, sind diese auch von den Anwohnern
sowie deren Besuchern bei Bedarf genutzt worden.

2. Die beiden Vorstände des landwirtschaftlichen Ortsvereins Frankenbach wurden im
Rahmen eines Ortstermins vor Anordnung der Maßnahme informiert und in den Ent­
scheidungsprozess mit eingebunden.

3. Die Maßnahme wurde versuchsweise angeordnet, um innerhalb des verkehrsberuhigten
Bereichs die Schrittgeschwindigkeit durch wechselseitiges Parken durchzusetzen. Es
kommt dann regelmäßig vor, dass bei Gegenverkehr keine zwei Fahrzeuge aneinander
vorbeifahren können.

4. Die landwirtschaftlichen Vertreter wurden in den Entscheidungsprozess mit eingebun­
den. Die dann eingetretenen Schwierigkeiten waren nicht vorhersehbar. Es wurde den
landwirtschaftlichen Vertretern jedoch Unterstützung bei entstehenden Problemen zu­
gesichert.


5. Im Rahmen eines Ortstermins der am 26. Februar 2014 stattfand, wurde die Situation
besprochen und ein Fahrversuch mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchgeführt.
Nachdem mit den Anwesenden kein Konsens gefunden werden konnte, wird das Amt für
Straßenwesen die beiden Parkflächenmarkierungen im südlichen Abschnitt des ver­
kehrsberuhigten Bereichs, wieder entfernen. Die beiden Parkplätze im nördlichen Ab­
schnitt können jedoch verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenverkehr


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.029 * Personalpolitik am Theater II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir haben am 29.12. 2013 folgende Anfrage zum Sachverhalt der Personalpolitik am Theater gestellt:

 1. Trifft es zu, daß die Personalstruktur im Bereich "Abteilung Pforte" zum 1.1.2014 geändert wird und welche personellen Veränderungen sind dazu vorgesehen?
 
 2. Wenn zu 1. zutrifft:
 a) Wer hat diese Entscheidung auf welcher Grundlage getroffen?
 b) Welche finanziellen Veränderungen ergeben sich dadurch?
 
 3. Trifft es zu, daß im September 2012  zu den 11 vorhandenen Pförtnern noch 12 neue Aushilfspförtner auf 400,00 € Basis eingestellt und nach 14 Monaten wieder entlassen wurden?
 
 4. Trifft es zu, daß man über ein Jahr gebraucht hat, um festzustellen, dass diese Struktur aus betrieblicher Sicht
 nicht zufriedenstellend ist?
 
 5. Weshalb wurden - wie in der vom Steuerzahler nicht subventionierten freien Wirtschaft üblich - nicht innerhalb der Probezeit diese Defizite abgestellt und welcher Schaden ist dadurch entstanden?
 
 6. Trifft es zu, daß Defizite aufgrund von Mängeln in der Betriebsführung entstanden sind, die z.B. auf Organisationsmängel in der Kommunikation mit den Betroffenen oder mangelnder Einweisung derselben beruhen - man soll nicht einmal gezeigt bekommen haben, welche Lichtschalter zu betätigen sind, während jetzt bereits eingearbeitete Mitarbeiter nochmals Kosten verursachend eingearbeitet werden?
 
 7. Inwieweit wurden Verpflichtungen zur Einstellung von Schwerbehinderten bei der Stellenvergabe berücksichtigt: Wieviele Bewerbungen solcher stehen wievielen Einstellungen gegenüber?
 
 8. Welche, z.B. arbeitsrechtliche, Folgen ergeben sich aus den Entlassungen betroffener Mitarbeiter?    
 
 9. War der offenbar beteiligte Personalrat bei den jeweiligen Entscheidungen überfordert oder wurde von dessen Mitgliedern andere Prioritäten als die Interessen der Betroffenen gesetzt?
 
 10. Gibt es ähnliche Strukturmaßnahmen bei anderen Abteilungen des Theaters und wenn ja: Welche mit welchen Auswirkungen?

Die Beantwortung dieser Anfrage wurde bis Eingang per Gemeinderatspost am 13.2.2014 verschleppt und ausweichend wie folgt beantwortet (gescannt):

in der "Betriebssatzung für das Theater Heilbronn" vom 22.11.2000, beschlossen
auf der Grundlage Eigenbetriebsgesetzes für das Land Baden- Württemberg, sind
in den Paragrafen 9 und 11 die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zur
Führung des Eigenbetriebes Theater Heilbronn geregelt.
Durch die, noch zu Zeiten meines Vorgängers, beschlossenen und umgesetzten
Sparmaßnahmen am Theater Heilbronn, war auch der Bereich Pforte betroffen
gewesen. Über Jahre wurden dort eine Vielzahl geringfügig Beschäftigter als
Mitarbeiter geführt.
Im Laufe des Jahres 2012 wurde seitens der Gemeindeprüfungsanstalt die
Forderung aufgemacht, die sogenannten "Minijobber" entsprechende des TvöD
zu entlohnen. Dies hatte zur Folge, daß die Anzahl der zu leistenden Stunden je
"Minijobber" deutlich sank. Um die gebotene zeitliche Besetzung der Pforte auch
weiterhin zu gewährleisten, wurde es notwendig deutlich mehr "Minijobber"
einzusetzen. Durch die hohe Fluktuation in diesem Bereich konnten nicht die
notwendigen Qualitätsstandards, was Sicherheit, Zuverlässigkeit, Telefonservice
etc. anbelangen, erreicht werden.
Insofern war es nur konsequent die bisherige Beschäftigungsstruktur zu
überprüfen und entsprechend der Erfordernisse am Theater neu zu gestalten.
Nunmehr werden die besonders relevanten Kernzeiten durch feste Mitarbeiter
auf Basis des TvöD abgesichert. Die weniger sensiblen Zeiten werden auch
weiterhin durch geringfügig Beschäftigte (TvöD) bestritten.
Bei den hierzu notwendigen Transformationsprozessen fanden die
anzuwendenden arbeits- und tarifrechtlichen Aspekte eine gebührende
Berücksichtigung.
Gleichfalls war der Personalrat des Theaters Heilbronn in alle relevanten
Entscheidungsprozesse entsprechend des Personalvertretungsgesetzes
eingebunden.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Vornam
Intendant

Wir bestehen auf die unverzügliche und vollständige Beantwortung unserer Anfrage gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 31.3.2014

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

Anfrage der Ratsgruppe PRO Heilbronn vom 16.02.2014

Sehr geehrte Herren,

Ihre Anmerkung, die Beantwortung der Anfrage vom 29.12.2013 sei "verschleppt
und ausweichend' beantwortet worden, weise ich als unzutreffend zurück.

Aber nochmals zu den angefragten einzelnen Punkten.

Zu 1.:
Ja, inklusive einer teilweisen Umstellung von Aushilfsbeschäftigungsverhältnissen in Teilzeitverträge.

Zu 2.: 
a) Die Betriebsleitung auf det Grundlage der bereits in der ersten Antwort genannten rechtlichen Regelungen, die für den Eigenbetrieb Theater diesbezüglich zur Anwendung kommen.

b) Unabhängig von den unter 1. genannten Veränderungen, ist das Theater seitens der GPA aufgefordert, die Aushilfsarbeitsverhältnisse unter die Regelungen des TvöD zu fassen.

Zu 3.:
In diesem Bereich gibt es naturgemäß eine prinzipiell hohe Fluktuation, da die Beschäftigten Rentner, Hausfrauen, Studenten sind.

Zu 4.:
Nein.

Zu 5.:
Dies trifft nicht zu.

Zu 6.:
Nein.


Zu 7.:
Alle Schwerbehinderten, die sich beworben haben, sind eingestellt.

Zu 8.:
Keine.

 

Zu 9.:
Diese Frage weise ich als unangemessen zurück, da sie mit Unterstellungen operiert. 
Im Ubrigen sollten Sie diesbezüglich den Personalrat des Theaters Heilbronn anfragen, da dieser entsprechend des LPVG unabhängig von der Betriebsleitung agiert.

Zu 10.:
Nein.

Ich hoffe, die Beantwortung ist der Ratsgruppe PRO Heilbronn unverzüglich genug.

 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Vornam

Intendant
THEATER HEILBRONN


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Intendant Vornam,

 

zunächst stellen wir fest, daß Ihre Beantwortung offensichtlich per Briefpost ergangen und daher bei uns nicht als eMail untergegangen ist.


Zu Ihren Anmerkungen nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß sich auch das Theater Heilbronn in der Zuständigkeit des Gemeinderates befindet.

Diesbezügliche Anfragen aus dem Gemeinderat sind daher auch ergebnisorientiert klar und wahr zu beantworten und nicht von Ihnen, die Beantwortung  umgehend, ausweichend auf ihre Gefälligkeit zu bewerten ist.

Sie müssen es schon uns überlassen, wen wir zuständigkeitshalber dazu anfragen.

Im Übrigen sind Anfragen aus dem Gemeinderat binnen 4 Wochen zu beantworten.

Von einer Unverzüglichkeit kann bei einer Verzögerung auf 7 Wochen wohl beim besten Willen nicht mehr die Rede sein, die Anfrage wurde daher klar verschleppt und ist bis heute nicht vollständig beantwortet..

Wir haben auch keine Probleme damit, dies im Zweifel auch von der Stadtverwaltung übergeordneten Aufsichtsorganen überprüfen zu lassen.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.028 * Ignoriertes Halteverbot

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß die Kurve der Bibersteige gegenüber der Böllingertalhalle nun zwar komplett mit einem absolutem Halteverbot belegt ist, penetrant werden die Schilder jedoch ignoriert, da es bequemer ist direkt in der Kurve zu parken, als auf dem 50m entfernt angrenzenden Parkplatz. Da sich viele nicht an die 30 km/h Begrenzung halten, seien die haltenden Autos aufgrund der Sichtbehinderung immer eine Gefährdung für Kinder, die die Fahrbahn dort überqueren wollten. Ärgerlich sei, daß jetzt nicht konsequent kontrolliert werde.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre Hinweise auf Klagen von Bürgern über Parkverstäße in der Bibersteige
gegenüber der Böllingertalhalle.

Der Städtische Vollzugsdienst hat in den letzten Wochen bei 5 durchgeführten Kontrollen
bislang nur eine gebührenpflichtige Verwarnung erteilt. Wir gehen allerdings davon aus, dass
sich die Parksituation zeitweise vor Ort unterschiedlich darstellt. Für den Vollzugsdienst (Tel.:
56-2050 oder 56-3116) wären deshalb Hinweise auf gewünschte Kontrollzeiten von Nutzen.

Kontrollen in der Bibersteige werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt..
 

Mit freundlichen Grüßen


Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.027 * Korruptionsvorwurf


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum als pdf-Datei beigefügtem anonymen Schreiben ab, das uns mit heutiger Post erreicht hat;
2. welche Ergebnisse ergaben die Überprüfungen der einzelnen Punkte durch den Antikorruptionsbeauftragten?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 11. Februar 2014 zum anonymen Schreiben mit Korruptionsvorwürfen bei der Feuerwehr. Hierzu geben wir folgende Stellungnahme ab:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum als pdf-Datei beigefügten anonymen Schreiben ab, das uns mit heutiger Post erreicht hat;

Die Stadt Heilbronn hat die Vorwürfe geprüft und die Beteiligten hierzu angehört.

2. welche Ereignisse ergaben die Überprüfungen der einzelnen Punkte durch den Antikorruptionsbe­
auftragten?


Die Überprüfungen haben keine Anhaltspunkte für Korruption ergeben. Der Korruptionsbeauftragte
hat die Angelegenheit an das Personal- und Organisationsamt verwiesen, da es sich hier nicht um
Korruptionsvorwürfe im Rechtssinne handelt, sondern um die Prüfung, ob dienstrechtliche Verfeh­
lungen vorlagen.

 

Die Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt hat keine Anhaltspunkte für dienstliche Verfehlungen ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Waldbüßer

Personal- und Organisationsamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.026 * Bezirksbeiräte

 

Wir beantragen:

 

1. Die Hauptsatzung der Stadt Heilbronn wird dahingehend geändert, daß auch in den Stadtteilen Böckingen, Sontheim und Neckargartach jeweils ein Bezirksbeirat gebildet wird.

 

2. Die Besetzung der Bezirksbeiräte erfolgt im ausgewogenen Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadtteile, insbesondere für Böckingen werden 20 Sitze und für Neckargartach 14 Sitze beantragt.

 

Begründung:

Die Varianten der Stadtverwaltung zur Besetzung der Bezirksbeiräte stehen in keinem ausgewogenen Verhältnis zur Größe der Stadtteile.

Analog der bisherigen und vorgesehenen Besetzung in den „jungen“ Stadtteilen ist die vorgeschlagene Besetzung in Böckingen und Neckargartach unausgewogen.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 9.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.025 * Klappernde Schachtdeckel

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Spitzwegstraße beklagen sich über Schachtdeckel auf Höhe der Gebäude 28-32, die bei jedem Überfahren klappern würden.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

13.2.2014

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> eine Überprüfung ergab, dass ein Schachtdeckel vor Spitzwegstr. 30 klappert.

Dieser wird witterungsabhängig in nächster Zeit durch eine Fachfirma ausgetauscht.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hertner

Heilbronner Versorgungs GmbH
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 9.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.024 * Weinsberger Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Fußgängerampeln in der Weinsberger Straße. Da diese per Hand geschaltet werden können, komme es sehr häufig zu Staus mit zusätzlichem Lärm durch Brems- und Anfahrgeräuschen sowie entsprechend hohen Abgasemmissionen. Er wird für sinnvoller gehalten, die Fußängerampeln in eine "grüne Welle" einzubinden.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.3.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  in der Weinsberger Straße sind an mehreren Stellen signalisierte Querungen für Fußgänger/innen vorhanden. Eine reine Fußgängerampel - d.h. Fußgänger erhalten nur auf Anforderung (nach Betätigung des entsprechenden Tasters) grün - ist lediglich in Höhe des Alten Friedhofs installiert. Die Zeitdauer des Grünsignals für Fußgänger ist an dieser Stelle so bemessen, dass Fußgänger die Weinsberger Straße ohne Halt auf der Mittelinsel queren können.

Des Weiteren werden die Ampeln für den Autofahrer entlang der Weinsberger Straße koordiniert geschaltet; eine so genannte "grüne Welle" ist vorhanden. Alle signalisierten Fußgängerquerungen sind in diese Koordinierung eingepasst.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Replik vom 7.3.2014 dazu:

 

Das ist nichts anderes, als die Beschreibung des bereits bekannten und reklamierten Ist-Zustandes.

Es wird daher erneut um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.
Vielen Dank.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

9.2.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.023 * Verkehr in der Spitzwegstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über zu hohe Geschwindigkeiten in der Spitzwegstraße. Erst vor Kurzem sei dort ein Kind überfahren worden. 


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre Hinweise auf Klagen von Bürgern über zu hohe Geschwindigkeiten in
der Spitzwegstraße.

Der Städtische Vollzugsdienst hat in der Zeit vom 01.01.2013 bis heute an 9 verschiedenen
Tagen mobile Geschwindigkeitsmessungen in der Spitzwegstraße durchgeführt. Die durchschnittliche Beanstandungsquote lag bei 7,2 %.

Die Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der Möglichkeiten fortgeführt.

Bei dem angeführten Unfall mit einem Kind kann nach Auskunft des Unfallsachbearbeiters
der Polizei zu hohe Geschwindigkeit ausgeschlossen werden. Ein 7- jähriges Kind war hinter
einem ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug auf die Fahrbahn gelaufen.

Bei der Spitzwegstraße handelt es sich nicht um einen polizeilich ausgewiesenen Unfallschwerpunkt.

Mi freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Replik dazu:

Die Beanstandungsquote bei den mobilen Kontrollen betrug im Jahr 2013 in Heilbronn 4,2 Prozent. Hier ist es fast doppelt so viel.

Jeder Unfall - insbesondere mit einem Kind - ist einer zuviel. Auch wenn die Ursache in diesem Fall nicht zu hohe Geschwindigkeit gewesen sein soll, so läßt sich unschwer ausdenken, was in diesem Fall hätte noch schlimmer werden können. AD+HA


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

9.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.022 * Vorschriften für Fluchttüren


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung, welche Vorschriften für Fluchttüren z.B. aus Brandschutzgründen in Verkaufseinrichtungen, bestehen. Es fällt Bürgern auf, daß Eingangstüren häufig auch in relativ neuen Ladeneinrichtungen nicht nach außen aufgehen. Ist dies nicht vorgeschrieben und im Genehmigungsverfahren zu beachten?

welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.2.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> zu Ihrer O.g. Anfrage vom 09.02.2014 bzgl. der Vorschriften für Fluchttüren in Verkaufseinrichtun­
gen nehmen wir wie folgt Stellung:

Entsprechend der Verkaufsstättenverordnung (VkVO) dürfen in Verkaufsstätten mit einer Fläche von
insgesamt mehr als 2000 m² Türen, die ins Freie führen, nur in Fluchtrichtung aufschlagen und kei­
ne Schwelle haben.

Nach dem Arbeitsschutzrecht (Richtlinie 89/654/EWG) gilt zudem, dass Türen von Notausgängen
sich nach außen öffnen müssen. Jedoch ist die Aufschlagrichtung von sonstigen Türen im Verlauf
von Fluchtwegen von dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig. Diese erfolgt im Einzel­
fall unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere der mögli­
chen Gefahrenlage, der Anzahl der Personen, die gleichzeitig einen Fluchtweg benützen müssen
sowie des Personenkreises, der auf die Benutzbarkeit der Türen angewiesen ist.

Inwiefern die jeweiligen Rechtsvorschriften Anwendung finden bzw. ob Bestandschutz besteht, ist
im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.021 * Moschee-Neubau und Bestechungsvorgang


Sehr  geehrte Damen und Herren,

- auf Nachfrage vom 22.04.2013 hat die Stadtverwaltung mit Eingang am 17.5.2013 zum geplanten Neubau einer Moschee der DlTlB mitgeteilt, daß zu diesem Zeitpunkt noch keine Planung zu dem Moschee-Neubau vorliegt.

- Mit Schreiben vom 13.11.2013 baten wir um Aufklärung zu Nachrichten aus dem SWR-Studio Heilbronn vom 11.11,2013 ab, in denen davon berichtet wird, daß der 48jährige ehemalige Vorstand der Türkischen Gemeinschaft Heilbronn angeklagt sei,  einem Mitarbeiter des Baurechtsamtes einen Umschlag mit 500 Euro Inhalt überreicht zu haben, um Entscheidungen des Baurechtsamtes zu beeinflussen.
Gefragt wurde auch danach, im Zusammenhang mit welcher Bausache der Vorfall geschehen ist, was unbeantwortet blieb.
Dazu teilte uns das Rechtsamt am 3.12.2013 u.a. mit, daß die Verwaltung  mit Schreiben vom 22.3.2013 einen Vorgang zur Anzeige gebracht hatm lt. SWR 4 ein 48 Jahre alter Mann wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe zu vier Monaten verurteilt worden sei, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Hierzu fragen wir die Stadtverwaltung:

1. Wie ist der derzeitige Stand im von der DITIB angekündigten Vorhaben, an der Mannheimer Straße beim, Berliner Platz eine Moschee nach Vorbild der DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld zu errichten?

2. Welche detaillierte Pläne liegen dazu ggf. vor, welche Aufmaße, Minarette etc. sind geplant?

3. Im Zusammenhang mit welcher Bausache geschah der o.g. Bestechungsvorfall und ist das Urteil inzwischen rechtskräftig?

4. Ist ausgeschlossen, daß nicht schon zuvor bzw. danach andere Mitarbeiter tatsächlich bestochen wurden oder weitere derartige Versuche stattgefunden haben?
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.2.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> gemäß Ihrer Email vom 6.2.2014 bitten Sie die Stadtverwaltunn um Mitteilung zu folgenden Fragen:
1. Wie ist der derzeitige Stand im von der DITIB angekündigten Vorhaben, an der Mannheimer Straße / beim Berliner Platz eine Moschee nach Vorbild der DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld zu errichten?

Auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.4.2013 mit Schreiben des Planungs- und Baurechtsamts vom 13.05.2013 wird verwiesen. Es hat sich kein neuer Sachverhalt ergeben.

2. Welche detaillierten Pläne liegen dazu ggf. vor, welche Aufmaße, Minarette etc. sind geplant?

Es liegen der Verwaltung keine Unterlagen zum Neubau einer Moschee an der Mannheimer Straße vor. Auf das Schreiben des Planungs- und Baurechtsamts vom 13.05.2013 wird verwiesen.

3. Im Zusammenhang mit welcher Bausache geschah der o.g. Bestechungsvorfall und ist das Urteil
inzwischen rechtskräftig?

Die Türkische Gemeinschaft hatte im März 2013 einen Bauantrag für die Einzelveranstaltung "Kermes" gestellt und um einen Ortstermin wegen verfahrensfreier baulicher Änderungen im Gebäude Austraße 10 gestellt. Im Zuge dieses Ortstermins in der Austraße 10 fand der Bestechungsvorgang statt.
Allerdings ist zu vermuten, dass mit der Zuwendung ggf. die Erteilung einer Genehmigung betreffend die Umnutzung der Räumlichkeiten gefördert werden sollte.
Die angezeigte Person wurde vom Amtsgericht Heilbronn wegen versuchter Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt; ferner wurde eine Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro verhängt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Nach Auskunft der Polizeidirektion Heilbronn wurde Berufung eingelegt; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

4. Ist ausgeschlossen, dass nicht schon lange zuvor bzw. danach andere Mitarbeiter tatsächlich bestochen
wurden oder weitere derartige Versuchte stattgefunden haben?

In der Stellungnahme vom 14.11.2013 haben wir ausgeführt, dass Verdachtsmomente auf Bestechungsversuche im Zusammenhang mit baurechtlichen Angelegenheiten im Baurechtsamt - außer dem genannten und sofort zur Anzeige gebrachten Vorfall - nicht bekannt sind und dass es nicht üblich ist, dass Mitarbeitern des Baurechtsamts im Zusammenhang mit einer Baurechtssache Geschenke überreicht werden. Insofern haben sich keine neuen Gesichtspunkte oder Verdachtsmomente ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bauer
Stadtrechtsdirektor


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

5.2.204

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.020 * Schließung von Einkaufsmärkten


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:
 

welche Stellungnahme gibt sie

1. zu folgendem Schreiben vom 3. Februar 2014 mit dem Verteiler:
Oberbürgermeister und OB-Bewerber, Gemeinderäte und die, die es werden wollen, Heilbronner Stimme ...:

Die Bevölkerung ist geschockt über die  nebenstehende Info aus der HST [Anm.: "Rewe schließt..." v. 27.1.2014]. Betroffen sind ca. 6.000 Einwohner, die auf einen Vollsortimenter mit Wurst- und Fleischtheke angewiesen sind.
Die Versorgung der Bevölkerung muss gesichert sein, zumal hier viele ältere Leute ohne PKW wohnen.
Was nützen die Rekordzahlen der großen Supermärkte, wenn hier die Märkte geschlossen werden, die durch keine "Billigläden" ersetzt werden können und dürfen.
Das Niveau dieses Wohngebietes würde rapide sinken und an Attraktivität verlieren.
An die Verantwortlichen ein dringender Appell:
Nicht nur an BUGA, Neckarbogen und Hochschulen denken!
Das Wichtigste in einem so großen Wohngebiet ist die Versorgung der Bevölkerung.
Die Haupt-OB-Bewerber Martin Diepgen und Harry Mergel sollten ihren ganzen Einfluss
geltend machen und dies als Sprungbrett zum OB nützen.
Wann findet diesbezüglich eine Info am Kraichgauplatz statt?
Mit freundlichen Grüßen
Die Bewohner der Schanz I Böckingen


2. zum beigefügten Hinweis:

a) Luxus-Fahrradstraßen in HN - in Böckingen: Radstreifen neben Bundesstr. = neben den LKW fahren!

b) Sonnenbrunnen: Holper-Übergang mit nicht zeitgemäßer Ampelregelung!

...ab?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.3.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

zu 1.: erledigt durch Neuvermietung

 

zu 2.:

<*> die Radverkehrsmaßnahmen in Heilbronn, zu denen auch die Fahrradstraßen gehören (wie z.B.
in der Badstraße und Steinstraße jüngst eingerichtet), werden stets verkehrssicher und wirt­
schaftlich geplant und ausgeführt.

Hierbei handelt es sich keineswegs um Luxus-Lösungen, sondern um zeit- und richtliniengemä­
ße Standardlösungen, wie sie bundesweit seit Jahren zum Einsatz kommen.

Radfahrstreifen auf Bundesstraßen befinden sich zwar auf der Fahrbahn, sind jedoch eigen­
ständige Verkehrsanlagen. Diese sind durch den Breitstrich wie baulich getrennte Radwege zu
behandeln und werden nach den geltenden Richtlinien in stets ausreichender Breite angelegt.
Bei der Anordnung von Radfahrstreifen spielt die Klassifizierung der Straße eine untergeordnete
Rolle. Weitaus wichtiger sind die Gesichtspunkte Verkehrsstärke, Schwerverkehrsanteil, zulässi­
ge Höchstgeschwindigkeit und die sichere Führung an den Knotenpunkten. Selbstverständlich
finden diese Aspekte bei der Einrichtung von Radverkehrsanlagen Berücksichtigung. Die Rad­
verkehrsführung auf Radfahrstreifen stellt wissenschaftlich erwiesen die verkehrssicherste Lö-
sung dar, da die Abfolge und Anzahl an Konfliktpunkten auf der Strecke im Gegensatz zur Sei­
tenlage deutlich reduziert ist.

Eine "nicht zeitgemäße Ampelregelung" am Knoten Sonnenbrunnen weisen wir zurück. Wir ha­
ben Ihnen - auch vor Ort - wiederholt dargelegt, dass die bestehende Signalregelung unter Be­
rücksichtigung der erforderlichen Koordination mit den umliegenden Signalanlagen nicht wei­
ter verbessert werden kann. Die Verbesserung der Situation wird sich erst mit der geplanten
Unterführung Am Sonnenbrunnen erreichen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.2.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.019 * Nordstadt


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu beigefügtem "Offenen Brief"
[nur im Original, Zusendung auf Wunsch] ab und wie wird dem Anliegen Rechnung getragen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> Sie fragen:

"Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum "offenen Brief" der Bürger aus der Nordstadt ab und wie wird dem Anliegen Rechnung getragen?".

Wir möchten Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Die geplante Offenlage des Bebauungsplanes 02B/14 Heilbronn .Nordstraße" ist auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.

Die Verwaltung hat in der Gemeinderatssitzung am 23. Januar den Auftrag erhalten, eine umfassende und detaillierte Informationsveranstaltuna durchzuführen. Diese Veranstaltung bedarf
einer intensiven Vorbereitung und ist daher noch nicht terminiert.

Da zudem die Entwicklung im Bereich der Nordstraße mittel- bis langfristig angesetzt ist, besteht kein unmittelbarer Entscheidungsbedarf.


Dem Gemeinderat wird das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

i.A. Rundel

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 30.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.018 * Überstundenausgleich IV


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Online-Artikel "Feuerwehrleute verklagen Stadt Heilbronn" in der Heilbronner Stimme vom 30.1.2014 ab?

2. Worauf begründet sich die Aussage
"Die Regelungen aus anderen Städten seien mit Heilbronn nicht zu vergleichen"?

3. Hat die Verwaltung es bisher unterlassen zu berechnen, in welcher Höhe im Falle ggf. Nachzahlungen solche fällig werden könnten - wenn Nein: zu welchem Ergebnis kommt die Berechnung?


4. Trifft es zu, daß sich die Aussage
„Wir haben eine Regelung mit den Feuerwehrmännern getroffen. Darauf verlassen wir uns“ auf Schreiben gründet, in dem gegenüber den Betroffenen darauf hingewiesen wurde, dass ein rechtlicher Anspruch nicht bestünde und die Stadtverwaltung die Rechtslage aus Sicht der Verwaltung als korrekt dargestellt wurde?

5. In der im Artikel genannten Verhandlung vor den VG Stuttgart hatten die Vertreter der Stadt offensichtlich keine Vollmacht zum Abschluß eines Vergleichs und ist die Stadt angesichts der Tatsache, daß neben den im Artikel genannten Städten bereits andere Städte - auch nach Hinweisen des Deutschen Städtetags, dessen Vizepräsident Oberbürgermeister Himmelsbach seit Jahren ist - von sich aus in Anspruch genommene Leistungen ihrer Mitarbeiter ausgeglichen haben, nicht zum Entgegenkommen bereit, um einen schweren Imageschaden zu vermeiden?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.2.2014

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 30. Januar 2014 zum Ausgleich von Mehrarbeit wegen Überschreitung der europarechtlich zulässigen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrwesen. Hierzu geben wir folgende Stellungnahme ab:

Ihre vorgenannte Anfrage verweist auf die aktuelle Berichterstattung in der Heilbronner Stimme und die beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

Zur Frage der Mehrarbeit bei der Feuerwehr haben Sie bereits Anfragen vom 10. Februar 2012, 05. August 2012 und 11. Oktober 2012 gestellt. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir zunächst auf unsere Beantwortungen vom 06. März 2012, 15. August 2012 und 24. Oktober 2012.

Die Stadt Heilbronn hat bereits seit dem Jahr 2006 mit allen aktiven Beamten der Berufsfeuerwehr entsprechende Arbeitszeitregelungen abgeschlossen, mit der sich alle Feuerwehrbeamte schriftlich einverstanden erklärt haben. Hierbei wurden seit dem 1. August 2006 sechs Wochenstunden ausgeglichen.

Seit dem Jahr 2012 erfolgt ein Ausgleich aller über 48 Wochenstunden hinaus tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden durch zwei weitere Wochenstunden Freizeitausgleich.

Die Situation in Heilbronn unterscheidet sich insbesondere von anderen Städten, da mit allen betroffen Feuerwehrbeamten die vorgenannten Arbeitszeitvereinbarungen geschlossen wurden. Zudem wurden in Heilbronn von den betroffenen Beamten erstmals im Jahr 2012 schriftlich Ansprüche geltend gemacht.

Die Stadt Heilbronn äußert sich zu laufenden Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich zurückhaltend.

Verlässliche Aussagen zum Kostenrisiko können erst dann getroffen werden, wenn das Verwaltungsgericht erstmals über eine Klage eines aktiven Feuerwehrbeamten entschieden und die getroffene Opt-Out-Vereinbarung selbst und in ihrer Wirkung auf die Verjährung von Ansprüchen bewertet hat.

Die Maximalforderung der sechs anhängigen Klagen beläuft sich auf insgesamt 180.000 Euro.

Die Stadt Heilbronn ist weiterhin der Rechtsauffassung, dass der Kompromiss zur Arbeitszeitregelung rechtmäßig zustande kam. Ob und in welchen Umfang Ansprüche der Feuerwehrbeamten für die Vergangenheit tatsächlich geltend gemacht werden können, wird im Rahmen der aktuell anhängigen Klagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart geklärt werden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat zwischenzeitlich die genannte Klage eines der pensionierten Feuerwehrbeamten abgewiesen. Dies wurde mit Pressemitteilung vom 03. Februar 2014 bekanntgegeben.

Die Rechtsauffassung der Stadt Heilbronn wurde somit in erster Instanz bestätigt. Der Abschluss eines Vergleichs in dieser Angelegenheit hat sich somit erübrigt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ulrich Waldbüßer

Personal- und Organisationsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 30.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.017 * Schulküche der Rosenauschule


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu Berichten aus städt. Quellen ab, denen zufolge die im Haushaltsplan für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel für die Schulküche der Rosenauschule nicht wie vom Gemeinderat beschlossen eingesetzt werden sollen und wie wird dies ggf. begründet?

2. Wann und wie wird dieser Beschluß umgesetzt?

3. Gibt es ggf. weitere Verzögerungen bei anderen beschlossenen Schulprojekten, wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

4. Werden dadurch ggf. künftige Mehrkosten verursacht und wie werden die zweckgebunden beschlossenen Mittel anderweitig verwendet?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.5.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> in Ihrer Anfrage haben Sie verschiedene Punkte zur Verwendung von Haushaltsmittel im Schul­
bereich ausgeführt. Insbesondere ist die Umsetzung der Sanierung der Schulküche der Rosenau­
schule angesprochen. Dazu dürfen wir auf das beigefügte Schreiben an die Schulleitung der
Rosenauschule verweisen.

Im laufenden Doppelhaushalt 2012/13 haben sich noch für zwei Projekte Änderungen ergeben:

Justinus-Kerner-Gymnasium, Außenanlagen - Sanierung Hartplatz

Hier wurde nur die Erneuerung des Ballfangzaunes umgesetzt, die Restmittel flossen in
die Widererrichtung des Fahrradabstellplatzes nach Abriss des abgängigen Hausmeis­
terhauses.

Schulsportanlage Schanz - Generalsanierung, Planungsrate

Die Planungen sind zurückgestellt, die endgültige Beschlussfassung bzw. Umsetzung des
Bauprojektes der TG Böckingen eV. am Standort der Schulsportanlage soll abgewartet
werden.

Mehrkosten aufgrund der Verschiebungen werden nicht gesehen. Auf die internen Planun­
gen/Vorarbeiten kann 2015 entsprechend zurückgegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Schüttler
 



Anlage:

Kopie Schreiben Rosenauschule

An die
Rosenauschule
Herrn Kirchhof

Rosenauschule - Erneuerung der Schulküche

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die angedachte Sanierung der Schul küche der
Rosenauschule in das Jahr 2015 verschoben werden muss. Die Verwaltung musste aufgrund der
aktuellen Auswirkungen der Schulentwicklung im Jahr 2014 einen anderen Schwerpunkt setzen:

Die Beruflichen Gymnasien in Baden-Württemberg führen zur allgemeinen Hochschulreife und
garantieren die Durchlässigkeit im Bildungssystem, indem sie über die gymnasiale Oberstufe
Schülerinnen und Schüler mit Mittlerer Reife und entsprechendem Notendurchschnitt zum
Abitur führen. Der Wechsel vom Allgemeinbildenden ins Berufliche Gymnasium ist möglich.

Im Bereich der Beruflichen Schulen hat nun, neben der Wilhelm-Maybach-Schule, die Johann­
Jakob-Widmann-Schule den Einstieg in die gymnasiale Oberstufe mit der Einrichtung eines
Technisches Gymnasiums, Fachrichtung Umwelttechnik (3-jährige Aufbauform) zum Schuljahr
2012/13 gefunden (GR-Drs. 06/2012). Die von der Wilhelm-Maybach-Schule und der Johann­
Jakob-Widmann-Schule gemeinsam genutzten Fachräume am Gewerblichen Berufsschul­
zentrum können den gewachsenen Bedarf nicht mehr abdecken. Die Einrichtungen stammen aus
dem Jahre 1978. Insbesondere ist ein Lehrraum mit Hörsaalbestuhlung in einen zeitgemäßen
Unterrichtsablauf nicht mehr bzw. nur sehr schwer zu integrieren. Um einen räumlichen Engpass
zu vermeiden, muss zeitnah eine Neuausstattung erfolgen. Die Schulverwaltung hat daher
entschieden, die Sanierung der Schulküche der Rosenauschule in das Jahr 2015 zeitlich zu
verschieben, um die freiwerdenden Mittel am Gewerblichen Berufsschulzentrum
schwerpunktmäßig einzusetzen.

Für 2015 ist die Schul küche der Rosenauschule - vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Gemeinderats zum Haushalt 2015/16 - von Seiten der Verwaltung fest zur Umsetzung
eingeplant. I n den Haushaltsjahren 2015 und 2016 werden jeweils drei Fachunterrichtsräume
mit je 150.000 EUR zur Aufnahme in den Haushalt angemeldet. Die Zuordnung erfolgt nach
Schularten.

Wir bitten um Verständnis

Karin Schüttler


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 30.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.016 * Linksextremistische Schmierereien

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über linksextremistische Schmierereien in der Stadt und deren Verharmlosung.


Wörtlich:
a) "Kirchbrunnenstraße gegenüber der Kilianskirche, Untere Neckarstraße, im Stadtgarten nahe der Heilbronner Visitenkarte Harmonie, seit Monaten Schmiererien mit linksextremen Aussagen. Fühlt sich niemand dafür zuständig? Glücklicherweise gibt es in der Region keinen nennenswerten Rechtsextremismus und man würde auch entsprechende Schmierereien schnell entfernen - richtigerweise! Warum aber diese Duldung von linksextremer Provokation und Sachbeschädigung? Zugegeben, die Unterstützung für Linksextreme reicht in Heilbronn bis in die Mitte unserer Gesellschaft. Vielleicht hat man sich auch einfach daran gewöhnt oder fehlt es an Zivilcourage, sich mit einer gut organisierten und gewaltbereiten Gruppierung anzulegen? Auch hier gilt: Wehret den Anfängen!"

b) "Kaum vorstellbar, dass dem Städtischen Vollzugsdienst (oder anderen städtischen Bediensteten) Schmierereien in dieser Konzentration entgehen? Alle heute im unmittelbaren Umfeld des Stadtgartens aufgenommen. Selbige an der Ampelanlage ist bereits seit etlichen Wochen existent. Offensichtlich wartete ich bis heute aber vergeblich auf sogenannte „Selbstheilungskräfte“ und es muss erst wieder der Bürger aktiv werden und hierauf hinweisen? Es wird erwartet, dass hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, bzw. ein anderer Maßstab angelegt wird als bei anderen Schmierereien!"

[Bilder im Original]
 
Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.2.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> am 30. Januar 2014 richteten Sie zusammen mit Herrn Stadtrat Auchter die schriftliche Mail­
Anfrage an die Stadtverwaltung, wonach sich Bürger über linksextremistische Schmierereien in
der Stadt und deren Verharmlosung beklagen und benennen einzelne betroffene Bereiche (auch
mit Fotos).

Es ist der Stadtverwaltung ein wichtiges Anliegen, Graffiti an stadteigenen Bauten zu beseiti­
gen und Strafanzeige zu stellen. Städtische Beschäftigte erkennen sehr wohl Schmierereien im
öffentlichen Raum und melden diese an die jeweils zuständigen städtischen Ämter. Diese wer­
den aufgefordert. die Beseitigung zu veranlassen. Darunter sind auch solche, wie die von Ihnen
genannten Schmierereien.
Soweit es sich jedoch um nichtstädtische, private Gebäude oder sonstige Flächen handelt auf
denen Schmierereien festgestellt werden ist das Ob und Wie einer Beseitigung abhängig von
der Bereitschaft der jeweiligen Eigentümer. Gleichwohl treten wir im Rahmen der uns zuste­
henden Möglichkeiten in diesen Fällen an die Eigentümer heran und bitten, die Schmierereien
zu beseitigen. Die städtischen Einflussmöglichkeiten sind hier jedoch sehr begrenzt.

i,V. Bernd Werner
Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 30.1.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.015 * Anliegen aus dem Jugendgemeinderat


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu den folgenden Punkten ab, die als Anliegen bei der Kandidatenvorstellung zur Wahl des Jugendgemeinderates genannt wurden:

a) Sauberkeit (mehr Mülleimer Innenstadt, Parkanlagen und Schulhöfen)
b) Sicherheit (mehr Polizeistreifen) Abends und Nachts, weniger Kriminalität
c) mehr Nachtbusse
d) besser abgestimmte Fahrzeiten von Schulbussen, die mit den Unterrichtszeiten übereinstimmen
e) mehr Freizeitangebote (Kneipen, Parks, Sportanlagen, Jugendhäuser in den Stadtteilen)
f) Hip Islands (neuer, zeitnaher und geeigneter Standort)
g) besserers Internet an Schulen (kostenlos verfügbare Online Zugänge in Schulgebäuden)
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.2.2014

18.2.2014

19.2.2014

21.2.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> wir nehmen Bezug auf die Anfrage der Ratsgruppe PRO Hedbronn zur KandldatenvofstellUtig
des Jugendgemeinderates in der Sie u.a. die Verwaltung baten, zum Punkt

 

a) "Sauberkeit (mehr Mülleimer in der Innenstadt, Parkanlagen und Schulhöfen)" Stellung zu nehmen.

Für den Bereich Schulhöfe gilt:

Grundsätzlich sind die Schulhöfe unseres Erachtens mit ausreichend Abfallbehälter ausgestat­
tet. Ergibt sich aus dem Schulbetrieb oder Änderung der Nutzung ein weiterer punktuelles Be­
darf an Abfallbehältern im Außenbereich, können Wünsche z.B. über die Schülermitverwaltung
(SMV) bzw. Schulleitung an das Amt weitergegeben werden. Die Verwaltung ist stets bereit den
Standort zu prüfen (Kollisionen mit Rettungswegen, Feuerwehraufstellfläche). Zuletzt wurde
am Technischen Schulzentrum in Absprache mit der Schulleitung weitere Abfallbehälter instal­
liert.

Organisatorisch ist die Grundreinigung der Schulhöfe an die Aufbaugilde durch einen wöchent­
lichen Rhythmus vergeben. Zusätzlich erfolgt Ld.R. täglich eine Grobreinigung durch den
Hausmeister, an vielen Schulen sind zudem Schüler/innen über einen "Hofdienst" z. B. nach der
großen Pause mit eingebunden.

 

g) "besseres Internet an den Schulen" :


In Abstimmung mit dem Leiter derAbteilung Information und Kommunikation des Personal- und Orga
nisationsamts, Herrn Englisch, und dem Hochbauamt, Herrn Sommer, geben wir nachfolgende Stellungnahme ab:

Unter Beteiligung des Hochbauamts und der Abteilung Kommunikation und Information des
Personal- und Organisationsamts erfolgt die Anbindung und Unterstützung der Leitungswege in das
Internet. So werden die Berufs- und Gewerbeschulen direkt mittels Glasfaser zum Aufschaltpunkt des Wissenschaftsnetzes Baden-Württemberg(BeIWü) an der Hochschule Heilbronn angebunden. Die anderen Schulen werden ebenfalls über Lichtwelle an das genannte Netz angebunden, teilen sich aber diese Strecken. Vorteile sind, dass die Router vom BelWü direkt gemanagt werden und auch bestimmte Schutzfilter als Staridard eingebaut sind. Was nach diesen Routern passiert liegt allein in der Obhut der jeweiligen Schule. Ob eine Schule ein Angebot für Schüler und Lehrer zur Nutzung des Internets in der Schule anbietet (über Kabel oder kabellos), 'entzieht sich unserer Kenntnis. Dies entscheidet die Schule eigenständig.

Zur rechtlichen Seite können wir auf folgendes hinweisen: Tritt eine Schule als Anbieter außerhalb der Schulzeiten auf, so ist sie Anbietet im Sinne des Telekommunikationsgesetz auf (TKG) und hat entsprechende Pflichten einzuhalten. Insbesondere das Fernmeldegeheimnisistzu beachten. Eine Zugriffsprotokollierung im Rahmen der auch außerhalb des Unterrichts bestehenden Aufsichtspflicht wäre dann unzulässig, da eine Speicherung dieser Verbindungsdaten nur zu Zwecken der Abrechnung oder nach Einwilligung des Nutzers vorsieht.

Da an den Schulen im Allgemeinen keine Abrechnung erfolgt, ist neben der Festlegung konkreter Regelungen in einer Nutzungsordnung von jedem Schüler (bei Minderjährigen bis zum Erreichen der Einsichtsfähigkeit von den Erziehungsberechtigten) eine Einwilligungserklärung einzuholen, die die Protokollierung im erforderlichen Umfang und eine stichprobenhafte Auswertung dieser Protokolle zur Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollpflichten gestattet. Aufgrund des Fernmeldegeheimnisses sollte in der Einwilligungserklärung konkret festgelegt werden, unter welchen Umständen welche Personen vom Inhalt privater E-Mails Kenntnis nehmen dürfen. Allerdings ist auch bei der außerschulischen Nutzung der eingangs genannte Grundsatz der Datenvermeidung und -sparsarnkeit zu beachten.

Kann infolge der konkreten Gestaltung die rein schulische und die private Nutzung faktisch nicht ge­
trennt werden, unterliegt die Gesamtnutzung dem Fernmeldegeheimnis. Soweit die gängige herrschende Meinung zum rechtlichen Status.

Das Schul-, Kultur- und Sportamt steht bezüglich der Nutzung des Internets an den Schulen in engem Kontakt mit dem Hochbauamt und der Abteilung Information und Kommunikation. Wir sind dabei auf das technische Fachwissen der beidenÄmter angewiesen.

Für Rückfragen stehenwir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Schüttler

Schul- und Kulturamt


<*> am 30.01.14 haben Sie eine Anfrage bzgl. verschiedener Themen, die ein Anliegen aus dem Jugendgemeinderat sind, an die Stadtverwaltung gestellt und um Antwort per E-Mail gebeten. Aus dem Aufgabenbereich Sport des Schul-, Kultur- und Sportamts können wir Ihnen bei Buchstabe "e) mehr Freizeitangebote"  zum Thema "Sportanlagen" Folgendes mitteilen:

Die Stadt Heilbronn ist sukzessive dabei, die Sportanlagen zu modernisieren. Dies geschieht zum Einen durch Investitionen in städtische Sportanlagen als auch zum Anderen durch Zuschüsse an die Vereine zum Bau bzw. zur Sanierung von Vereinssportanlagen. So wurde z.B. in neuester Zeit der Hartplatz zwischen SKG Böckingen und FC Union Heilbronn in ein Kunstrasenspielfeld umgebaut, dieses Jahr soll der Umbau eines der Rasenplätze der TG Böckingen, ebenfalls auf der Viehweide, folgen. Bei der TSG Heilbronn, Kanuabteilung, entsteht zur Zeit ein modernes Wassersportzentrum für den Kanusport, das perspektivisch auch für den Rudersport ausgelegt werden kann. Begonnen wurde bereits mit der Sanierung und dem Ausbau des vorhandenen Gebäudes.
Die TG Böckingen plant ein neues Sportvereinszentrum auf der Schanz mit mehreren Gymnastikräumen sowie einer Trainingsfläche für den Fitnessbereich, sodass auch hier ein neues Sportangebot entstehen wird.

Die weiteren unter Buchstabe e) genannten Punkte wie Kneipen, Parks und Jugendhäuser sind nicht in unserer Zuständigkeit, deshalb haben wir Ihre Anfrage an die entsprechenden zuständigen Stellen zur Beantwortung weitergeleitet. Die Geschäftsstelle des Gemeinderats wurde von uns ebenfalls darüber informiert.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Monika Lochte

Schul-, Kultur- und Sportamt

<*> Der Bedarf an öffentlichen Abfallbehältern (Papierkörben) wurde im Rahmen einer Konzeption für die Innenstadt ermittelt. Zwischenzeitlich wurden einheitliche Behälter eingeführt die die Anforderungen an Funktion und Gestaltung bestmöglich erfüllen und die durch ihr Volumen, den Standort und ihre Anzahl dem Bedarf gerecht werden.

Ein Überquellen kommt so gut wie nicht mehr vor, jedoch immer unter Voraussetzung eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klenk
Betriebsamt


<*> Sie baten in Ihrer E-Mail vom 30.01.2014 um Informationen bezüglich der Sauberkeit in Parkanlagen. Das Grünflächenamt beantwortet gerne Ihre Fragen hierzu. 

 

zu Punkt a) Sauberkeit in Parkanlagen: 

 

Zur Verbesserung der Sauberkeit in den Parkanlagen hat das Grünflächenamt seit drei Jahren eine Firma beauftragt, die an den Wochenenden die Reinigung in folgenden Parkanlagen durchführt:

 

·        Wertwiesenpark

·        Pfühlpark

·        Ziegeleipark

·        Lehmgrube Neckargartach 

 

Freundliche Grüße

gez. Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


<*> ...mit Mail vom 30.01.2014 fragen Sie die Stadtverwaltung wegen Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten an, die als Anliegen bei der Kandidatenvorstellung zur Wahl des Jugendgemeinderates ge­
nannt wurden.

Insbesondere führen Sie das Thema "mehr Freizeitgestaltung" u.a. in den Jugendhäusern in den
Stadtteilen an. Diesen Teilaspekt Ihrer Frage möchten wir Ihnen gerne beantworten.

In den drei Sozialräumen sind insgesamt 10 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft vorhanden.
Durch die Einführung der Kooperativen Ganztagesschule an Grundschulen nach dem Heilbronner Weg im Jahr 2008 und der Umwandlung des Olga-Jugendzentrums, des Schülerzentrum Augärtle und des Jugendtreffs im Bürgerhaus Bäckingen zu Jugend- und Familienzentren für jung und alt ab 2010 entstanden neue, am Bedarf orientierte, Aufgaben, Möglichkeiten und Herausforderungen.

Mit GR-Drucksache Nr. 71 vom 02.03.2012 haben wir umfangreich über Angebote und Entwicklungen in der Offenen Jugendarbeit in Heilbronn berichtet. Eine detaillierte Zusammenstellung der vorhandenen Angebote der einzelnen Familienzentren und Jugendhäuser war der o.a. GR-Drucksache als Anlage beigefügt.

Die derzeitigen Angebote, insb. die Öffnungszeiten in den einzelnen städtischen Einrichtungen decken den vorhandenen Bedarf. So wurde bzw. wird in den vor Ort existierenden Arbeitskreisen zur offenen Jugendarbeit regelmäßig das Thema der Öffnungszeiten und Angebote eingebracht und auch der jeweilige Bedarf vor Ort abgeklärt. Sollte hier ein Bedarf für mehr Freizeitangebote festgestellt werden, wird geprüft, wie dieser in die Praxis umgesetzt werden kann.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Ausweitung der Angebote, insb. der Öffnungszeiten nicht
notwendig. Dies wird jedoch - wie dargestellt - laufend evaluiert und ggf. angepasst.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Urban
Amt für Familie. Jugend und Senioren


<*> am 30. Januar richteten Sie eine Anfrage per E-Mail anlässlich der Kandidatenvorstellung zur Wahl des Jugendgemeinderates über unterschiedliche Themenbereiche an die Stadtverwaltung, zu denen Ihnen das Ordnungsamt im Rahmen seines Geschäftsbereichs antwortet.

Zu dem Thema "Sicherheit" (Buchstabe b) Ihrer Anfrage):

Mehr Polizeipräsenz und weniger Kriminalität sind der Stadtverwaltung sehr wichtige Anliegen. Um
die Ordnungspräsenz im öffentlichen Raum zu erhöhen, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung
zu stärken sowie den Zugang zu jeweiligen Szenen und Zielgruppen zu verbessern, beauftragte der
Gemeinderat am 18. April 2012 die Verwaltung, einen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sowie
eine FachkraftsteIle für aufsuchende Arbeit (Streetwork) durch Kooperation mit der Arbeitsgemein­
schaft Suchtkrankenhilfe Heilbronn einzurichten. Das Heilbronner Modell "Kommunaler Ordnungs­
dienst/Streetwork (KOS)" wird seit Juli 2012 erfolgreich umgesetzt. Auf die dem Gemeinderat vor­
gestellte Drucksache Nr. 303 vom 21.10.2013 wird verwiesen (2. Erfahrungsbericht).

Die Verfolgung von Straftaten obliegt jedoch weiterhin ausschließlich der Landespolizei. Zu Ihrer
Anfrage teilt die Polizei folgendes mit:

Ein wesentliches Ziel der Polizeireform war es, die Dienstgruppen aller Polizeireviere im Land zu
stärken. In der Konsequenz wurden dadurch auch den Polizeirevieren Heilbronn und Heilbronn­
Böckingen jeweils zwei Haushaltsstellen für die Dienstgruppen zugewiesen. Diese beiden Polizeire­
viere sind vorwiegend für die polizeiliche Präsenz im Stadtgebiet zuständig.

Neben dieser stellentechnischen Verstärkung gibt es für die Heilbronner Innenstadt, über die bei
allen Polizeirevieren übliche Präsenz hinaus, die seit Jahren bewährte Konzeption "Sichere City". Im
Rahmen dieser Konzeption sind zusätzlich nahezu täglich bis zu 12 Beamtinnen und Beamte des
Polizeipräsidiums "Einsatz" im Stadtgebiet Heilbronn mit der Zielrichtung der offenen polizeilichen
Präsenz in Uniform und der verdeckten Bekämpfung der Kriminalität im Innenstadtbereich einge­
setzt.

Im Frühjahr 2013 wurde eine weitere, zeitlich begrenzte und mittlerweile beendete Konzeption zur
Stärkung des Sicherheitsempfindens im Stadtgebiet Heilbronn mit Haupteinsatzzeiten insbesondere
in den Abend- bis Nachtstunden bis in den frühen Morgen hinein mit Schwerpunktzeiträumen
"Wochenenden" durchgeführt. Hierbei wurden über die im regulären Dienst befindlichen Kräfte
hinausgehend zusätzlich Beamtinnen und Beamte der Schutz- und Kriminalpolizei über die Som­
mermonate bis in den Herbst hinein eingesetzt.

Das Ziel einer möglichst großen, sichtbaren Präsenz hat weiterhin oberste Priorität, weshalb das
Präsidium Heilbronn bestrebt ist, das derzeit erreichte hohe Maß an verfügbaren Polizeikräften im
Stadtgebiet weiterhin aufrecht zu erhalten und lageangepasst einzusetzen.

Zu dem Thema "Mehr Freizeitangebote in Kneipen" (Buchstabe e) Ihrer Anfrage):

Das Gaststättenleben in Heilbronn hängt stark von der Nachfrage der Gastronomen und den daraus
resultierenden Angeboten von Vermietern ab. Ein Gaststättenbetreiber sucht sich im ersten Schritt
im Stadtgebiet Heilbronn eine freie, auf ihn zutreffende Lokalität aus und spricht im zweiten
Schritt beim Ordnungsamt bezüglich eines Antrags vor. Konzessionspflichtig werden Gaststätten­
betreiber nur dann, wenn alkoholische Getränke an die Öffentlichkeit ausgeschenkt werden sollen.

Das Ordnungsamt berät den zukünftigen Gastronomen bei Fragen rund um das Gaststättenwesen
oder verweist ihn bei Bedarf an weitere zuständige Ämter. Liegen die Antragsvoraussetzungen vor,
wird auf Grundlage des Betriebskonzeptes unter Berücksichtigung des Nachbarschutzes und der
öffentlich-rechtlichen Vorgaben eine Gaststättenkonzession erteilt.

Zu beachten ist allerdings, dass es der Gaststättenbehörde gesetzlich untersagt ist, eine Bedürfnis­
prüfung durchzuführen, da bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen ein rechtlicher Anspruch auf
Gestattung einer Gaststättenkonzession besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner
Ordnungsamt

 


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 30.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.014 * Bebauung Schloßgasse, Horkheim


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu beigefügtem Schreiben der Bürgerinitiative Schloßgasse Horkheim ab und in wie weit ist die Stadtverwaltung bereit, dem Anliegen Rechnung zu tragen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort unter Verzicht auf unwirtschaftliche Papierform per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.3.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> ein Bebauungsplan wird (nur dann) aufgestellt, wenn ein Erfordernis für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung besteht.

Im betreffenden Bereich an der Schlossgasse in Heilbronn-Horkheim war im Jahr 2013 ein Bau­
vorhaben für barrierefreies Wohnen von einem privaten Investor vorgesehen. Nach geltendem
Planungsrecht war das Vorhaben prinzipiell - unter Beachtung denkmalpflegerischer Auflagen ­
genehmigungsfähig.

Über einen Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2013, einen Bebauungsplan hierfür (trotzdem)
aufzustellen, wurde im Gemeinderat nicht mehr entschieden, da der Investor seinen Bauantrag
vorher zurückzog.

Ein neuer potenzieller Investor für seniorengerechtes Bauen im Stadtteil Harkheim hat seine
Absichten noch nicht näher konkretisiert. Auch die Standortfrage ist noch offen.


Somit wird derzeit kein akutes Erfordernis gesehen, einen Bebauungsplan für das Baugrund­
stück des Vorhabens aus dem Jahr 2013 oder einen weiter gefassten Bereich aufzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 27.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.013 * Fehlende Mülleimer II

Sehr  geehrte Damen und Herren, 

mit Schreiben vom 28.11.2013 haben wir die Anregung der Schüler der Klassen 7a und 7b der Rosenau-Grund- und Werkrealschule Heilbronn aufgegriffen,  in der Nähe der Schule mehr Mülleimer (-körbe) aufzustellen.
Am 3.1.2014 ging bei uns in bedauerlicher Weise die ablehnende Antwort der Verwaltung dazu ein.
Da aus dem Bereich Bergstraße auch an uns ständig von Anwohnern Beschwerden herangetragen und dazu die städtischen Mitarbeiter bedauert werden, die den achtlos weggeworfenen Müll dann wieder einsammeln müssen, halten wir das Anliegen der Schüler nach wie vor für unterstützenswert.
Mit einzelnen Aktionen zur Imageförderung ist es n.u.A. nicht getan, da diese bekanntlich keinerlei nachhaltige Wirkung zeigen.
Die Einhaltung der Sauberkeit der Stadt ist Obliegenheit der Verwaltung, wobei wir davon ausgehen, daß auch das Einsammeln von Kleinmüll arbeitsaufwendiger ist als das Leeren von Müllkörben. 
Wenn nun sich schon Schulkinder dafür verwenden, so ist davon auszugehen, daß diese auch auf die entsprechende Entsorgung nicht über Gehweg und Anlagen bemühen, sondern das Beispiel als Erfolgserlebnis  fördern würden.

Es wird deshalb nochmals um Abhilfe und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2014

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> die zahlreichen Beschwerden werden wir zum Anlass nehmen, das Ordnungsamt in diesem Bereich um vermehrte Kontrollen zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klenk
Stadt Heilbronn
Betriebsamt


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Klenk,
danke für die Bemühung, wir haben natürlich nichts gegen mehr Überwachung.
Aber Sie wissen doch selbst, daß die Stadt dafür viel zu wenig Kräfte hat und der Gemeinderat unsere Anträge dazu jahrelang stets abgelehnt hat - wiewohl man jetzt vor den Wahlen sich damit geriert.
Zudem wird es am Problem nichts ändern, denn was soll denn kontrolliert werden? Etwa, wieviel Müll wieder in Abwesenheit der Kontrolleure weggeworfen wurde?
Stellen Sie zwei Papierkörbe in der Straße auf, dann ist mehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach + Heiko Auchter


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 27.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.012 * Robert-Mayer-Jahr II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

die Beantwortung unseres Antrages vom 9.1.2014 durch das Stadtarchiv ist unbefriedigend.
Der Antrag hatte zum Inhalt:

Wir beantragen:

An den Orten des Lebens und Wirkens von Robert Mayer wird aus Anlaß seines 200. Geburtstages jeweils eine Tafel mit zugehörigen Hinweisen angebracht.

Begründung:

Die Stadt Heilbronn will sich bemühen, das Wirken ihres größten Sohnes, des Arztes und Naturforschers Dr. Julius Robert Mayer anläßlich seines 200. Geburtstages am 25. November 2014 ausreichend zu würdigen.

Wir beantragen dazu erneut, dem Wirken auch durch nachhaltige Exponierungen Rechnung zu tragen und an den Orten seines Lebens und Wirkens entsprechende Tafeln mit der zugehörigen Beschreibung anzubringen und dies nicht – wie die Wiedereinrichtung des Robert-Mayer-Museums – weiterhin von verantwortlicher Seite abzulehnen.

Da sich die Stadtverwaltung – wie in der Vergangenheit festzustellen – mit dem Komplex sichtlich schwer tut, wäre es sicher hilfreich, unseren ehem. Kollegen, Herrn Altstadtrat Dr. Christian Haellmigk - nicht etwa nur proforma oder protelefonia – als bester Kenner der Materie einzubinden.

Es ist davon auszugehen, daß der Geburtstag, dessen Bedeutung auch durch die auf frühzeitige Anregung Dr. Haellmigks von unserer Seite angeregten Briefmarke gesteigert werden wird, zahlreiche Besucher veranlassen werden, die Lebensstätten Robert Mayers aufzusuchen.

Es wäre ein Armutszeugnis, wenn die Stadtverwaltung sich diesem Anliegen weiterhin verschließen würde und als Ergebnis am Jahresende „außer Spesen nichts gewesen“ stehen würde.

Die am 25.1.2014 hier eingegangene Antwort des Stadtarchivs lautet:

... mit Schreiben vom 9. Januar 2014 haben Sie den Antrag formuliert, für den größten Sohn der Stadt Heilbronn, Dr. Julius Robert Mayer (1814 - 2014), anlässlich seines 100. Geburtstags Tafeln an den Orten seines Lebens und Wirkens anzubringen.

Dazu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Verwaltung plant, im Laufe des Jahres 2014 im Bereich Kirchhöfle" einen Hinweis auf Robert Mayer zu realisieren.

Prof. Dr. Christhard Schrenk

Sie  geht damit an der Antragstellung insoweit vorbei,  als das Wirken von Robert Mayer in Heilbronn an verschiedenen Orten stattgefunden hat. Dem wird durch einem einzigen  Hinweis "im Bereich Kirchhöfle" nicht in der geringsten Weise Rechnung getragen.
So findet man am Gebäude Sülmerstraße 76 gegenüber dem K3 auch keinen Hinweis auf das
Wandbild zum Gedenken an Robert Mayer von Walter Maisack aus dem Jahr 1958, mit dem der  Erste Hauptsatz der Thermodynamik dargestellt wird. Auch hier gehört beispielsweise eine erläuternde Tafel angebracht.
Es entsteht der Eindruck, daß es bei der Umsetzung des Robert-Mayer-Jahres weniger um dessen Person als mehr um die Selbstdarstellung daran Beteiligter geht, sonst würden sich dieselben längst für die Wiedererrichtung des Robert-Mayer-Museums einsetzen, statt dieses und die Anbringung von Tafeln an dessen Wirkungsstätten zu verhindern.

Es wird erneut um vollständige Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.2.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> mit Schreiben vom 9. Januar 2014 haben Sie den Antrag formuliert, für den größten Sohn der Stadt Heilbronn, Dr. Julius Robert Mayer (1814 - 2014), an lässlich seines 200. Geburtstags Tafeln an den Orten seines Lebens und Wirkens anzubringen.

Am 25. Januar 2014 erhielten Sie eine Antwort des Stadtarchivs. Mit Schreiben vom 27. Januar 2014
haben Sie "erneut um vollständige Stellungnahme", gebeten.

Dazu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

In einer Antwort vom 25.01.2014 hat das Stadtarchiv beschrieben, was die Stadtverwaltung bezüglich
Beschilderungen im Zusammenhang mit dem 200. Geburtstag von Robert Mayer plant. Weiter Hinweistafeln sind nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister
Harry Mergel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.011 * Korruptes Verhalten in der Musikschule?


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 13.12.2013 ab, in dem unter dem Titel "Geigenlehrer in Verdacht" berichtet wird, daß ein leitender Musikpädagoge Schüler genötigt haben soll, über ihn teure Instrumente zu kaufen?

2. Trifft es zu, daß der Anti-Korruptionsbeauftragte dazu eingeschaltet wurde?

3. Trifft es zu, daß der Pädagoge in einer leitenden Funktion bereits abgelöst wurde und in welcher Funktion arbeitet er ggf. bei der Stadt weiter?

4. Trifft es zu, daß es vom Geigenkauf abhängig gemacht wurde, ob begabte Kinder weiter gefördert werden?

5. Lag eine Genehmigung für Privatstunden vor und hatte auch dies ggf. Einfluß auf die Begabtenförderung?

6. Trifft es zu, daß der geschilderte Vorgang kein Einzelfall ist, sondern es mehrere derartige Fälle gab, z.B. daß bereits ein Vorgänger in das Stadtarchiv versetzt wurde?

7. Wurde im Falle zu 6) von Seiten der Stadt Anzeige erstatte oder dies nur auf dem Dienstweg "bereinigt"?

8. War diese Praxis bekannte oder unbekannter Usus und gibt es ggf. weitere derartige Fälle, wenn ja, welche?

9. Wer hat Strafanzeige erstattet und wie ist der Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, was wurde zur Beweissicherung veranlaßt?

10. Weshalb wurde von dem Vorgang der Gemeinderat nicht unterrichtet und auf Grund welcher Veranlassung verschweigt den Vorgang die übrige Heilbronner Presse?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.2.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> gemäß Ihrer Email vom 26. Januar 2014 bitten Sie die Stadtverwaltung um eine Stellungnahme wegen verschiedener Vorgänge in der Musikschule Heilbronni vorliegender Angelegenheit handelt es sich um eine Personalangelegenheit, die aus personaldatenschutzrechtlichen ünden "nichtöffentlich" zu behandeln ist.

Zu Ihren Fragen an die Stadtverwaltung wird wie folgt Stellung genommen:

 

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu dem Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 13.12.2013 ab, in dem unter dem Titel .Geiqenlehrer im Verdacht" berichtet wird, dass ein leitender Musikpädagoge Schüler genötigt haben soll, über ihn teure Instrumente zu kaufen?

Nachdem gegen den Pädagogen u.a. der vor genannte Vorwurf erhoben wurde, erfolgte umgehend dessen Anhörung. Es gehört zu den Aufgaben eines Musikschullehrers, die Schüler und die Eltern in Bezug auf die Anschaffung von Musikinstrumenten, Zubehör und Noten etc. zu beraten.

Der rechtsanwaltliche Vertreter des Musikpädagogen hat sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen.

Wie aus dem Bericht der Stuttgarter Zeitung ersichtlich ist, war der Informant nicht bereit, Belege für seine Behauptungen herauszugeben. Der Verwaltung liegen derzeit keine belastbaren Erkenntnisse vor, die die Vorwürfe bestätigen, insbesondere liegen auch keine dementsprechenden Beschwerden von Eltern vor.

 

2. Trifft es zu, dass der Antikorruptionsbeauftragte dazu eingeschaltet wurde?

Die arbeitsrechtlichen Ermittlungen wurden federführend vom Personal- und Organisationsamt geführt; der Leiter des Rechtsamts, welcher auch die Funktion als Anti-Korruptionsbeauftragter inne hat, war involviert. Die strafrechtlichen Vorwürfe sind nach Ansicht der Verwaltung allerdings voraussichtlich nicht im Bereich der .Korruptionsstraftaten" anzusiedeln.

 

3. Trifft es zu, dass der Pädagoge in einer leitenden Funktion bereits abgelöst wurde und in welcher Funktion arbeitet er ggf. bei der Stadt weiter?

Der Pädagoge hat seine Funktion als Fachbereichsleiter unmittelbar nach Schuljahresbeginn im Oktober 2013 aus persönlichen Gründen und nicht im Zusammenhang mit den derzeit gegen ihn erhobenen Vorwürfen aufgegeben. Er arbeitet aber weiterhin in seiner Funktion als Musiklehrer.

 

4. Trifft es zu, dass es vom Geigenkauf abhängig gemacht wurde, ob begabte Kinder weiter gefördert werden?

Der Pädagoge hat im Rahmen seiner Anhörung angegeben, dass er Schüler/-innen bei der Anschaffung von Musikinstrumenten beraten und im Rahmen dieser Beratung auch Kontakte zu Musikhäusern und Geigenbauern vermittelt hat. Erkenntnisse, dass die Begabtenförderung vom Kauf einer Geige abhängig gemacht wurde, haben sich bislang nicht ergeben.

Die Entscheidung welche Schülerinnen und Schüler eine Begabtenförderung an der Städtischen Musikschule erhalten, erfolgt im Übrigen jährlich aufgrund der Entscheidung einer Jury.

Beweise für diese Behauptung wurden im Übrigen nicht vorgelegt.

 

5. Lag eine Genehmigung für Privatstunden vor und hatte auch dies ggf. Einfluss auf die Begabtenförderung?

Eine entsprechende Genehmigung lag vor. Die Erteilung von Privatstunden hat in Bezug auf die städtische Begabtenförderung jedoch keinen Einfluss. Wie bereits zuvor erwähnt, entscheidet über die Aufnahme zur Begabtenförderung eine Jury.

 

6. Trifft es zu, dass der geschilderte Vorgang kein Einzelfall ist, sondern es mehrere derartige Fälle gab, z.B. dass bereits ein Vorgänger in das Stadtarchiv versetzt wurde?

Die Anzeige richtet sich nur gegen einen Musikschullehrer. Die frühere teilweise Umsetzung eines Beschäftigten in das Stadtarchiv erfolgte nicht wegen Vorwürfen dieser Art.

 

7. Wurde im Falle zu 6. von Seiten der Stadt Anzeige erstattet oder dies nur auf dem Dienstweg "bereinigt"?

Im Falle des Vorgangs zu Ziffer 6. bestand keine Veranlassung zur Vornahme einer Strafanzeige.

 

8. War diese Praxis bekannter oder unbekannter Usus und gibt es ggf. weitere derartige Fälle, wenn ja, welche?

Nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung hat es eine solche Praxis nicht gegeben.

 

9. Wer hat Strafanzeige erstattet und wie ist der Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, was wurde zur Beweissicherung veranlasst?

Die Strafanzeige wurde von einem externen Informanten veranlasst.

Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die Ermittlungsakten anfordern und auswerten.

 

10. Weshalb wurde von dem Vorgang der Gemeinderat nicht unterrichtet und auf Grund welcher Veranlassung verschweigt den Vorgang die übrige Heilbronner Presse?

Es ist beabsichtigt, im nächsten Vcrwaltungsausschuss nichtöffentlich über den Vorgang zu berichten.

Die Heilbronner Presse hat im Zuge eines Berichts in der Ausgabe vom 1.2.2014 über den Vorgang berichtet. [Anm.: Nach unserer veröffentlichten Anfrage]

 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bauer

Stadtrechtsdirektor


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.010 * Probleme mit der Linie 13

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Probleme, - ohne dankenswerter Hilfe durch sehr freundliches Fahrpersonal - mit Kinderwagen in den Kleinbus der Linie 13 zu gelangen. Für Rollstuhlfahrer sei der Zustieg völlig unmöglich.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.2.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> die Linie 13 wird seit Inbetriebnahme des Stadtbahnhaltepunktes Böckingen-West mit einem Kleinbus bedient. Dieser stellt lediglich eine Ergänzung zum eigentlichen ÖPNV-Angebot dar, das von
wenigen Personen in Anspruch genommen wird. Die Erschließung der Wohngebiete Haselter, entlang der Großgartacher Straße, der Schulen und des Gewerbegebietes Böckingen-West erfolgt
durch die Stadtbahnlinie S 4.

Hiermit besteht für alle in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen eine gute Möglichkeit barrietefrei in die Innenstadt zu kommen, bzw. alle weiteren öffentlichen Verkehrsangebote zu nutzen!

Es ist geplant, das derzeit eingesetzte Fahrzeug mittelfristig durch ein Niederflurfahrzeug ersetzen
zu lassen. Hierzu laufen Gespräche mit dem Unternehmen, welches den Verkehr auf der Linie13 im
Auftrag der Verkehrsbetriebe durchführt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Elser
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.009 * Undichte Theaterunterführung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Undichte Theaterunterführung.
Es würde dort praktisch hereinregnen und Wasser auf den Wegen stehen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.2.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> zur Ihrer o.g. E-Mail können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Wir haben die Unterführung beim Theater überprüft und konnten dort keinerlei Wasseransammlungen auf dem Boden oder Tropfstellen an der Decke feststellen.

Die alte schadhafte Abdichtung der Theaterpassage, durch welche Wasser eindrang, wurde im Bereich der Fahrbahnen und den Gleistrassen im Sommer 2013 vollständig von einer Fachfirma entfernt und durch eine neue Abdichtung ersetzt.

 

Daher nehmen wir an, dass Sie mit Hineinregnen das Eindringen von Regenwasser an den Lichtschächten im Mittelstreifen der Allee meinen.

Hier wurde die Bau-Arge angewiesen, umgehend die schadhafte Folie, welche als Regenschutz auf den Schächten liegt, auszutauschen.

Der Einbau der endgültigen Glasabdeckungen soll nach Angabe der Bau-Arge ab dem 17. Februar 2014 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Erhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.008 * Tropfstellen an neuen Haltestellen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Tropfstellen an den neuen Unterständen der Stadtbahn-Haltestellen Harmonie und Industrieplatz.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.2.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> zur Ihrer o.g. E-Mail können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Die Glaselemente an den Haltestellendächern sind noch nicht versiegelt, so dass es vereinzelt zu TropfsteIlen kommen kann. Die Fertigstellung aller Arbeiten an den Fahrgastunterständen war bis zur Inbetriebnahme der Stadtbahn bzw. Jahresende 2013 nicht mehr möglich. Bei entsprechender Witterung (Lufttemperatur ab 10° C) wird die Abdichtung (Versiegelung) erfolgen.

 

Wir hoffen Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen

Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

25.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.007 * Überschwemmungsgebiete in Heilbronn


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Gebiete sind im Stadtkreis Heilbronn als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen,
a) wo befinden sich diese jeweils,
b) welche Flächen umfassen sie jeweils,
c) wann wurden sie jeweils ausgewiesen?

2. Welche genügen den Anforderungen, welche aus welchen Gründen, z.B. wegen Hindernissen, nicht?

3. Welche künftigen Vorhaben und dementsprechende Maßnahmen sind geplant bzw. sollen in welchem Zeitraum ergriffen werden?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.2.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*> zur Ihrer o.g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung.

Überschwemmungsgebiete in Heilbronn wurden durch das Regierungspräsidium Stuttgart am 10. März 1978 am Neckar und durch das Bürgermeisteramt der Stadt Heilbronn am 22. September 1986 am Leinbach per Rechtsverordnung ausgewiesen.

Seit 2008 werden sukzessive landesweit Hochwassergefahrenkarten (HWGK) erstellt. Mit ihrer jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung erlangen sie Gesetzescharakter. Die Karten werden im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts von Land und Kommunen erarbeitet. Die Regierungspräsidien koordinieren die Arbeiten regional und beauftragen Fachbüros mit der Umsetzung.

Auf Markung Heilbronn wurden die Hochwassergefahrenkarten für den Neckar und die Schozach
einschI. ihrer Seitenzuflüsse am 19.5.2011 sowie für die Gewässer Böllinger Bach und Leinbach mit ihren jeweiligen Zuflüssen am 2.5.2013 veröffentlicht.

Für die Öffentlichkeit ist im Internet ein Kartendienst zum Abrufen der unterschiedlichen Hochwassergefahreninformationen unter folgendem Link www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de bereitgestellt.

Hochwassergefahrenkarten sind eine wichtige Grundlage und ein geeignetes Instrument zur Darstel­
lung und Weitergabe von Informationen über bestehende Hochwassergefahren.

Mit den Karten wurden für alle betroffenen Rechtsbereiche die Grundlagen zur Schadensminderung
bei Hochwasser geschaffen. Die stellen den Wirkungsbereich der gesetzlichen Regelungen dar.

Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg zeigen die Gefahren unterschiedlicher Hochwas­
serereignisse, die von Gewässern ausgehen. Dargestellt werden u.a. die Gebiete, die bei einem hun­
dertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden.

Es werden landesweit für alle relevanten Gewässer flächendeckende standardisierte Hochwassergefahrenkarten bereitgestellt. Die HWGK basieren auf einheitlichen Vorgaben. Hydrologische und hydraulische Grunddaten sowie ein hochauflösendes digitales Geländemodell der Landesvermessung Baden-Württemberg liefern dafür wichtige Informationen.

Die Fortschreibung erfolgt anlassbezogen durch die Regierungspräsidien.

Folgende Hochwasserschutzmaßnahmen sind in den nächsten Jahren auf Markung der Stadt Heilb­
ronn vorgesehen:

Im Einzugsgebiet des Böllinger wird voraussichtlich nach der Sommerpause 2014 mit dem Bau des
Hochwasserrückhaltebbeckens .Lechhecke" begonnen. Der Gewässerausbau des Böllinger Bachs in der Ortslage Biberach befindet sich in der Planung. Für das HRB Erkenteich sind noch weitere Grundstücksverhandlungen notwendig.

Für den Stadtteil Neckargartach laufen die Planungen zum Hochwasserschutz entlang des Leinbaches.

Die notwendigen Maßnahmen zum Ausbau des Hochwasserschutzes am Neckar befinden sich in der Vorplanung. Mit dem Bau der ersten Maßnahmen kann voraussichtlich im Herbst 2015 begonnen werden. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Gemeinderatsdrucksache Nr. 29 vom 5.3.2009.

Sonstige evtl. notwendige Maßnahmen ergeben sich aus künftigen Veröffentlichungen von weiteren
Hochwassergefahren karten.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.006 * Anschreiben Begehungsbericht "Allee"


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen Punkten, im Folgenden in [eckiger Klammer] gesetzt, im Schreiben des Sprechers des Blinden- und Sehbehindertenverband Kreis Heilbronn, Herrn  Wolfgang Heiler vom  20.01.2014 ab, in dem es heißt:

"...nachdem Mitte Dezember 2013 die S 42 in Betrieb ging und die gröbsten Tiefbauarbeiten im Bereich Allee abgeschlossen sind, machte ich mich mit Begleitern am 1. Wochenende im Januar 2014 auf eine Besichtigungstour in diesem Bereich.
Optisch wurde mir von meinen Begleitern ein guter Eindruck der Gesamtanlage beschrieben, welcher mit Sicherheit eine Aufwertung für Heilbronn darstellt.
Schnell zeigte sich mir auf, dass es bei stabilerem Wetter noch so manche Nacharbeit geben wird.
Bedanken möchte ich mich bei allen Beteiligten, dass ein provisorisches Leitsystem mit Bodenindikatoren eingebaut wurde um die Gesamtanlage vorläufig abzusichern.
[ 1 ] Ich hoffe nur, dass der Einbau der geplanten endgültigen Bodenindikatoren nicht mehrere Monate auf sich warten lässt.
[ 2 ] Ebenso die Schließung der Lücken und Entschärfung der Gefahrenstellen im derzeit verlegten taktilen Bodenleitsystem.
Wir sind guter Hoffnung, dass die endgültig eingebauten Bodenindikatoren auch die nach DIN geforderten 0,4 Kontrast erfüllen um den Sehbehinderten eine Chance zu geben sich gut zu orientieren.
[ 3 ] Meine Begleiter machten mir Angst mit ihren Aussagen, dass es den Anschein hätte, die verlegten Bodenplatten mit eingefrästen Rillen seien bereits die Endlösung! Aber das kann ich mir nach den vielen Gesprächen nach Fertigstellung des Kiliansplatzes und dem damaligen Aktionstag mit Probeläufen vieler Verantwortlicher vom Gemeinderat und der Verwaltung nicht vorstellen. Es gab sogar eine Anfrage vom Stadtrat Herrn Dagenbach darüber, somit müssten alle Gremiumsmitglieder informiert gewesen sein. Ein Fazit von damals war, dass die „Selbstgefrästen Bodenplatten“ untauglich sind und dieser Fehler nicht wiederholt werden darf. Warum sonst verlassen sich alle anderen Kommunen und die DB auf die DIN genormten Bodenleitprofile DIN 32984. Bodenleitprofile müssen einen taktilen Grundwert und einen Kontrastwert zur Umgebungspflasterung von 0,4 erfüllen.
Allerdings bereitet mir im derzeitigen Bodenleitsystem so manche Stelle etwas Kopfzerbrechen und stellt die Verkehrssicherheit grundsätzlich noch in Frage.
[ 4 ]  - Fußgängerampeln die schlecht erreichbar sind;
[ 5 ] - Fahrbahnbeläge die keine geforderte Höhendifferenz vom mindestens 3 cm ohne Toleranz, bzw. bei getrennter Querung 6 cm ohne Toleranz aufweisen!! Und jeweils ordnungsgemäß mit Bodenindikatoren abgesichert sind! An manchen Stellen besteht sogar eine MINUS Höhendifferenz von mehreren Zentimeter!! -
[ 6 ] Übergänge vom Geh- in den Fahrbereich, die optisch und taktil nicht erkennbar sind und nicht mit Sperr- oder Richtungsfelder abgesichert sind. - Unvermitteltes Ende bzw. Beginn der Orientierungsmöglichkeit im derzeitigen System ist nicht tragbar, da eine bauliche Veränderung unternommen wurde, die mit einem Leitsystem abgesichert werden muss! Usw.
[ 7 ] Alles in allem besteht Gesprächsbedarf. Ich hoffe dass sich das Gesamtbild nach dem Einbau des endgültigen Leitsystems erfreulicher darstellt und die Schwachstellen beseitigt sind.
Dies würde das sehr positive Gesamtbild der Allee als „Schaukasten“ für eine aufstrebende, innovative und zukunftsorientierte Stadt unterstreichen.
[ 8 ] Noch immer nicht beseitigt sind die Gefahrenstellen am „Willi-Brand-Platz“ sowie bei den Haltestellen am „Busbahnhof (Bahnhof Landkreisbusse)“, „Allee Volksbank“ mit anschließendem Übergang zur Harmonie und „Wollhaus“.
[ 9 ] In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal an eine akustische Informationsausgabe an den Knotenhaltestellen für Linienbusse erinnern. - 2-Sinne-Prinzip nach der Behindertenrechtskonvention - Diese ist an den Vielfach-Bushaltestellen unbedingt nötig um die richtige Linie zu erwischen.
[ 10 ] Gerne würde ich Ihnen auch anbieten, falls Ihnen meine Ausführungen teilweise nicht glaubhaft erscheinen, einen Fachmann für Blindenleitsysteme oder einen Mobilitätstrainer hinzuzuziehen und ein Gutachten erstellen zu lassen...."


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.1.2014

15.2.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> das 2-Sinne-PI'inzip ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (BRKJ, auf die sich der Blinden­
und Sehbehindertenverband bezieht, sowie im Deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
nicht expressis verbis genannt, geht aber indirekt daraus hervor.

Die neuen Stadtbahnfahrzeuge genügen dem 2-Sinne-Prinzip bereits, die jeweils nächsten Haltestellen werden sowohl angesagt wie auch angezeigt. In den Bussen der Verkehrsbetriebe wird bei Neubeschaffungen seit dem Jahr 2013 zusätzlich zur vorhandenen Ansage eine Anzeige installiert.

Über die Ausrüstung von Straßenbahn- bzw. Stadtbahnhaltestellen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, sondern nur Mindeststandards, was die Aushänge von Fahrplänen und Tarifinformationen
betrifft.

Die Haltestellen Hauptbahnhof/Willy-Brandt-Platz und Harmonie (Linie S4) sind seit der Betriebsaufnahme im Jahr 2001 mit einer elektronischen Anzeigetafel für die nächsten eintreffenden
Bahnen ausgestattet. Die Haltestellen der neuen Linie S 42 Richtung Neckarsulm werden im
Zuständigkeitsbereich der Stadt/Stadtwerke gemäß der Planung im Jahr 2010 mit entsprechenden
Anzeigern ausgerüstet. Darüber hinaus werden wie bei den anderen Stadtbahn-Haltestellen Lautsprecher für Durchsagen im Störungsfall eingerichtet.

Die zusätzliche Ausrüstung mit einer Ansage analog der Anzeige für die nächsten eintreffenden
Bahnen ist ebenso wie bei größeren Bushaltestellen sehr schwierig umzusetzen. Es gibt bislang in
Deutschland unterschiedliche technische Ansätze für eine praktische Umsetzung, die allesamt im
Versuchsstadium sind. Es gibt noch keine allgemein verbindlichen Standards, die alleine im Bahnbereich mit einem vertretbaren Aufwand funktionssicher umgesetzt werden könnten. Im Busbereich wird die Problematik der Erkennung einer Änderung in der Reihenfolge des Eintreffens der Fahrzeuge an der Haltestelle aufgrund der Kleinräumigkeit und der vielen Zufahrtsmöglichkeiten nur näherungsweise gelöst werden können.

Derzeit wird in Berlin ein Feldversuch durchgeführt. Es wird berichtet, dass es viele abweichende
Meinungen und noch mehr empfundene allerbeste Wege gibt. In Städten wie beispielsweise Kassel
oder Dresden wurde zwar erprobt wie sich die optische Information akustisch umsetzen lässt, aber
der Einsatz blieb örtlich begrenzt. Deshalb werden in Berlin an derzeit 6 Haltestellen im Stadtgebiet
3 Varianten untersucht (der Text der Anzeige wird durch Knopfdruck vorgelesen; Anzeige wird vor­
gelesen, sobald eine Person mit einer Funkkarte (RFID) in die Nähe der Haltestelle kommt und die
Datenübertragung per Funk auf ein Mobiltelefon, das die Daten dann vorliest). Es gibt derzeit noch
viele offene Fragen zur Umsetzung selbst im Test. Ein wesentlicher Faktor, so wird berichtet. dürfte
sein, ob es tatsächlich finanzierbar sein wird, eine relevante Anzahl der Haltestellen mit einer der
Techniken auszustatten.

Aufgrund des Fortschreitens der Mobilfunktechnik schätzt die Verwaltung die Entwicklung dahin­
gehend ein, dass die Übertragung der nächsten Abfahrten auf ein Mobiltelefon mit dortiger akustischer Umsetzung die aussichtsreichste Möglichkeit in den nächsten Jahren sein wird.
Zusammengefasst ist also eine Ausstattung der Haltestellen mit Ansagen, ungeachtet der mögli­
chen Probleme der Schallemission, derzeit noch nicht befriedigend zu lösen bzw. umzusetzen.
Seitens der Planung sind hier also keine Versäumnisse gemacht worden. Gleichwohl muss die
weitere Entwicklung aufmerksam beobachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Elser                    Schmidt
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung


<*> Heilbronn ist eine Großstadt mit einer entsprechend vielfältigen und umfangreichen Infrastruktur.
In den vergangenen Jahrzehnten konnten große Fortschritte für eine barrierenfreiere Gestaltung des Verkehrsraumes erzielt werden. Wir sind nicht am Ziel unserer Bestrebungen, doch wir arbeiten kontinuierlich daran einen sicheren Verkehrsraum für alle Nutzer zu erreichen. Darum haben wir das Amt für Straßenwesen seit Dezember 2012 mit einem Verkehrsplaner für das Thema Barrierefreiheit im Straßenraum verstärkt.
Bereits in der Planungsphase zur Stadtbahn Nord, vor allem über den Teilabschnitt Allee, gab es mehrere Abstimmungsgespräche mit Ihnen und Vertretern des Blinden- und Senbehindertenverbandes, zuletzt am 13.10.2011, über die Führung von Leitsystemen und Aufmerksamkeitsfeldern.


Diese Planung wurde so umgesetzt, allerdings gab es bei der Bauausführunq Verzögerungen.
Bei der Inbetriebnahme der Stadtbahn Nord am 15.12.2013 waren aufgrund von Lieferproblemen von Noppenplatten einige Signalstandorte nur provisorisch mit Asphalt verfüllt (nördlicher Bereich der Allee) bzw. einige taktile Bereich noch nicht fertiggestellt. Die Fertigstellung wird bis voraussichtlich Ende April 2014 noch erfolgen. Im Bereich Harmonievorplatz werden, ebenso wie am Bahnhofsvorplatz (Willy-Brand-Platz), taktile Elemente nachgerüstet.


Aufgrund von Verzögerungen beim Bauablauf wurde das Blindenleitsystem vor der Volksbank Heilbronn verspätet umgesetzt. Ein Anschluss an das Blindenleitsystem der Allee wird im Zuge der Restarbeiten zur Umgestaltung der Allee erfolgen.


Wie Ihnen bereits im Rahmen der bisherigen Abstimmungsgespräche mehrfach mitgeteilt, werden bei künftigen Projekten nur noch DlN-konforme Bodenleitsysteme Verwendung finden. So wurden beispielsweise bereits DIN-konforme Bodenleitsysteme im Bereich der Volksbank Heilbronn oder bei vielen der neuen Stadtbahnhaltestellen der Stadtbahn Nord verwendet.


Ich freue mich Sie demnächst im Arbeitskreis Fußgängerverkehr begrüßen zu dürfen und damit die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Kreis Heilbronn konsequent fortzuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek
Bürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.1.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

A

die Stadtverwaltung Heilbronn  

das Landratsamt Heilbronn

 

14005 * Fahrgastinformationen der Stadtbahn

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben des Bezirksgruppenleiters des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Heilbronn, Herrn Wolfgang Heiler ab, in dem es wörtlich heißt:
 

"... heute nehme ich die Radioreportage aus der letzten Woche über die S42 und
die Haltestellen „Willi-Brandt-Platz“ und „Harmonie“ zum Anlass Ihnen zu
schreiben.

Im Bericht ging es darum, dass an den beiden Haltestellen eine Anzeige in
den kommenden Monaten installiert wird, die die Fahrgäste über die
Abfahrtszeiten und verschiedenen Linien informieren soll.

Ich möchte Sie an die vielen zurückliegenden Gespräche in verschiedenen
Ämtern erinnern, bei denen wir u.a. auf das 2-Sinne-Prinzip bei Anzeigen
verwiesen haben.

Nach der BRK, den Bundes- und Landesverordnungen sowie in geltenden
DIN-Normen wird das 2-Sinne-Prinzip als Standard nach Um- und bei Neubauten
gefordert.

Da sich Heilbronn in wenigen Jahren mit 
•	ca. 7000 Studenten schmücken darf
•	 die Inklusion an den Schulen fortschreitet
•	 die auf dem Kopf stehende Bevölkerungspyramide .- wie uns täglich
in den Medien vermittelt wird – eine Vielzahl von älteren, unsicheren und
seheingeschränkten Menschen beschert
•	 Die Anzahl der  Tourismusreisenden zunimmt 
und in all diesen Gruppen Blinde und Sehbehinderte darauf angewiesen sind,
dass es ein verkehrssicheres Fußgängersystem gibt, welches alle
gleichermaßen barrierefrei informiert.

Dieses beinhaltet außer einem kontrastreichen und taktil erfassbaren
Leitsystem an wichtigen Gefahrenpunkten auch eine Fahrgastinfo in Fahrzeugen
und an Haltestellen im 2-Sinne-Prinzip.

Da ich aus den letzten Jahren diesbezüglich in der Stadt Heilbronn und dem
Landkreis Heilbronn keine zukunftsorientierte Strategie oder Verbesserung
erkennen kann, müssen wir unsere gesetzlich untermauerten Bedürfnisse
zukünftig mit Nachdruck einfordern.

Wir würden Sie bitten, sich vor einer Anschaffung und  einer Installation
der Haltestelleninfo an den genannten Knotenpunkten noch einmal mit diesem
Thema auseinanderzusetzen. ..."

2. In welcher Weise werden Sie als verantwortliche Verwaltung Sorge dafür tragen, 
daß die im Schreiben genannten gesetzlich untermauerten Vorgaben unverzüglich 
umgesetzt werden, bzw. bedarf es dazu einer Unterrichtung der Dienstaufsicht? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescanntnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.1.2014

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.004 * Tiefe Kanaldeckel

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Autofahrer
beklagen sich über zu tief liegende Kanaldeckel in der Neckartalstraße, die beim Überfahren harte Schläge auf die Stoßdämpfer verursachen.

 

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.2.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgernah: Danke!

<*>  Zuständigkeitshalber haben wir Ihre Anfrage an die Entsorgungsbetriebe (EBH), Abt. Abwasser. weitergeleitet.

 

Die EBH teilt uns mit, dass die letzte Kontrolle auf der Neckartalstraße am 6. Dezember 2013 erfolgte.

 

Einige notwendigen Anpassungsarbeiten an Kanalschachtabdeckungen werden zeitnah in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse durch den Jahresbauunternehmer veranlasst.

Weitere Details können Sie bei den Entsorgungsbetrieben gerne erfragen. Ihr Ansprechpartner dort ist Herr Breuker, DW -2785.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Erhrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 9.1.2014

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An das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

 

14.003 *  Saarlandstraße in Heilbronn und Süd-Ost-Umfahrung Leingarten

 

An das

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Baden-Württemberg (MVI)

Herrn Minister

Winfried Hermann

Hauptstätter Str. 67

70178 Stuttgart


per eMail winfried.hermann@mvi.bwl.de


Heutiger Presseartikel

Ausbau bzw. Verlängerung der Saarlandstraße in Heilbronn und Süd-Ost-Umfahrung Leingarten


Sehr geehrter Herr Minister Hermann,


wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, ist es uns ein dringendes Anliegen, die Zustände an den Durchgangsstraßen in den westlichen Stadtteilen Heilbronns durch den Bau der Entlastungsstraßen "Verlängerung Saarlandstraße" und „
Süd-Ost-Umfahrung“ von Leingarten erheblich zu mindern, was im Falle der "Verlängerung Saarlandstraße" sogar eine Verbesserung der Situation für die Anwohner der bereits bestehenden Saarlandstraße erbringen würde.

Darauf nehmen wir erneut Bezug, ohne die inzwischen noch treffender gewordenen Argumente zu wiederholen.

Sie haben dankenswerter Weise bereits am 19.1.2012 über Ihren Abteilungsleiter Straßenwesen, Herrn Gert Klaiber, klar zum Ausdruck bringen lassen, daß Ihr Ministerium dem "mit der Saarlandstraße bzw. in Verbindung mit der Süd-Ost-Umfahrung von Leingarten im Zuge der L 1105 angestrebten Planungskonzept, das der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der verkehrlichen Entlastung der Heilbronner Stadtteile Böckingen, Frankenbach, Klingenberg und der Gemeinde Leingarten dient, grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber" steht.

Gleichzeitig haben Sie mitgeteilt,, daß infolge der Koalitionsvereinbarung künftig weniger Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehen und in den kommenden Jahren bei der Gewährung von Zuwendungen den bereits im Bau befindlichen Projekten höchste Priorität eingeräumt werde.

Hierzu bitten wir Sie, zu bedenken, daß das Projekt "Verlängerung Saarlandstraße" letzten Endes keinesfalls rein kommunalen Zwecken dient, sondern im Gegenteil als künftige B 293 überregionale Bedeutung erhält und zudem schon begonnen und im Abschnitt 1 bereits fertig gestellt wurde.

Nun müssen wir einem heutigen Presseartikel (siehe Anlage) entnehmen, daß der Ausbau und die Verlängerung der Saarlandstraße in Heilbronn vor dem „Aus“ stehe, wofür „zum Jahreswechsel die grün-rote Landesregierung durch die Reduzierung von Zuschüssen“ die Verantwortung trage. Sie habe die Förderquote für den Aus- und Neubau von Gemeindestraßen von 70 auf 50 Prozent reduziert.

Sollte dies nun auch für die "Verlängerung Saarlandstraße" zutreffen, so wäre das ein Widerspruch zu Ihrer bisherigen im Schreiben vom 19.1.2012 übermittelten Aussage, diesem Projekt wie der Süd-Ost-Umfahrung von Leingarten „grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber" zu stehen.

Dies wiegt um so schwerer, als keinerlei Entlastung hinsichtlich insbesondere des LKW-Mautausweichverkehrs vorgesehen ist und ganz offensichtlich auf dem Rücken der betroffenen rund 40.000 Bürger verkehrs- und parteipolitische Spielchen zwischen den dafür Verantwortlichen in Bund, Land und Stadt betrieben werden, in der jede Seite versucht, den beiden anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben, statt nach einer schnellen gemeinsamen Lösung zu suchen.

Nach wie vor stehen wir zu unserem Angebot, Ihnen die Problematik auch vor Ort zu zeigen,

wenn Sie uns einen Ihnen dazu passenden Termin nennen könnten.


Wir verbleiben erneut in Erwartung einer Stellungnahme und möglichst einer positiven Rückantwort
mit freundlichen Grüßen aus Heilbronn

Bürgerbewegung PRO Heilbronn e.V.
- BI Saarlandstraße JETZT -
 

Alfred Dagenbach gez. Dr. med. Christian Haellmigk gez. Heiko Auchter

Heilbronn-Böckingen Heilbronn Heilbronn-Klingenberg

 

Anlage: Kopie Heilbronner Stimme vom 9.1.2014 [nur im Original]

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.2.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> für Ihr Schreiben vom 9. Januar 2014 zum Ausbau bzw. Verlängerung der Saarland­
straße in Heilbronn und der SÜd-Ost-Umgehung von Leingarten an Herrn Minister
Hermann danke ich Ihnen. Herr Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Bei dem Ausbau und der Verlängerung der Saarlandstraße handelt es sich um ein
kommunales Straßenprojekt in der Baulast der Stadt Heilbronn. Die Stadt Heilbronn
strebt eine Förderung der Maßnahme nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzie­
rungsgesetz (LGVFG) an. Eine wesentliche Voraussetzung für die Bewilligung solcher
Projekte ist, dass im Landeshaushalt die entsprechenden Mittel zur Verfügungste­
heri. Angesichts der zahlreichen bewilligten Projekte, deren Finanzierung sicherzu­
stellen ist, konnten 2013 grundsätzlich keine Neubewilligungen für kommunale Stra­
ßenbaumaßnahmen erfolgen.

Dieser bislang geltende grundsätzliche Bewilligungsstopp endete am 31. Dezember
2013. Aufgrund zahlreicher laufender und in der Vergangenheit bewilligter Projekte
sind im Jahr 2014 und in den Folgejahren jedoch Mittel in erheblichem Umfang ge­
bunden. Aufgrund des großen Antragsüberhangs in allen Bereichen des LGVFG hat
das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eine neue Verwaltungsvorschrift erarbei­
tet, die veränderte Förderregelungen vorsieht. Die neuen Fördermodalitäten für den
kommunalen Straßenbau finden seit dem 1. Januar 2014 im Färderbereich nach dem
LGVFG Anwendung. Wir werden dadurch in die Lage versetzt, die ab dem Jahr 2014
zur Verfügung stehenden Mittel für den kommunalen Straßenbau zielgerichtet und für
eine größere Anzahl von Vorhaben einsetzen zu können. Da die Bauabschnitte 2 und
3 der Saarlandstraße noch nicht bewilligt sind, fallen sie unter die neue Verwaltungs­
vorschrift.

Für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden erhält
Baden-Württemberg vom Bund Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungs­
gesetz. Diese Mittel stehen den Ländern nur noch bis Ende 2019 zur Verfügung und
sind überwiegend durch bereits bewilligte Vorhaben gebunden. Die Anzahl der För­
deranträge übersteigt bei weitem das noch verbleibende Mittelvolumen. Das Vorha­
ben der Saarlandstraße steht daher landesweit in Konkurrenz. Aufgrund der hohen
Vorbelastung durch zahlreiche andere Projekte sind derzeit auch keine Spielräume für
die Förderung von Großprojekten erkennbar.

Die von Ihnen ebenfalls angesprochene Ortsumgehung Leingarten war eine von 179
Umgehungsstraßen, die anhand von objektiven Kriterien bei der Erarbeitung des
Maßnahmen plans Landesstraßen bewertet wurden. In dem Plan sind die künftigen
Projekte des Landesstraßenbaus aufgeführt. Die Bewertung und Eingruppierung der
Maßnahmen erfolgte über ein landesweit einheitliches Bewertungsverfahren. Das
Vorhaben ist im landesweiten Vergleich nicht vorrangig. Das Ergebnis ist insbesonde­
re durch hohe Baukosten und ökologische Eingriffe begründet, die nicht durch andere
Bewertungen, wie z.B. die erreichbare Verkehrsverlagerung ausgeglichen werden
konnten. Auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist der
Maßnahmenplan veröffentlicht.

Der Ausbau und die Verlängerung der Saarlandstraße würde im Übrigen ohne den
Bau der Umgehung Leingarten aufgrund der zu erwartenden Verkehrsverlagerungen
zu erheblichen Zusatzbelastungen in der Ortsdurchfahrt von Leingarten führen.

Vor diesem Hintergrund scheint mir auch ein Termin vor Ort derzeit nicht zielführend.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bäumer
Ministerialdirektor


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 9.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.002 * Robert-Mayer-Jahr

Wir beantragen:

An den Orten des Lebens und Wirkens von Robert Mayer wird aus Anlaß seines 200. Geburtstages jeweils eine Tafel mit zugehörigen Hinweisen angebracht.

Begründung:

Die Stadt Heilbronn will sich bemühen, das Wirken ihres größten Sohnes, des Arztes und Naturforschers Dr. Julius Robert Mayer anläßlich seines 200. Geburtstages am 25. November 2014 ausreichend zu würdigen.

Wir beantragen dazu erneut, dem Wirken auch durch nachhaltige Exponierungen Rechnung zu tragen und an den Orten seines Lebens und Wirkens entsprechende Tafeln mit der zugehörigen Beschreibung anzubringen und dies nicht – wie die Wiedereinrichtung des Robert-Mayer-Museums – weiterhin von verantwortlicher Seite abzulehnen.

Da sich die Stadtverwaltung – wie in der Vergangenheit festzustellen – mit dem Komplex sichtlich schwer tut, wäre es sicher hilfreich, unseren ehem. Kollegen, Herrn Altstadtrat Dr. Christian Haellmigk - nicht etwa nur proforma oder protelefonia – als bester Kenner der Materie einzubinden.

Es ist davon auszugehen, daß der Geburtstag, dessen Bedeutung auch durch die auf frühzeitige Anregung Dr. Haellmigks von unserer Seite angeregten Briefmarke gesteigert werden wird, zahlreiche Besucher veranlassen werden, die Lebensstätten Robert Mayers aufzusuchen.

Es wäre ein Armutszeugnis, wenn die Stadtverwaltung sich diesem Anliegen weiterhin verschließen würde und als Ergebnis am Jahresende „außer Spesen nichts gewesen“ stehen würde.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.1.2014

12.2.2014

Antwort: Antwort gescanntbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

 Anbringung Hinweistafel Robert Mayer

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
sehr geehrter Herr Stadtrat Auchter,

mit Schreiben vom 9. Januar 2014 haben Sie den Antrag formuliert, für den größten Sohn der Stadt
Heilbronn, Dr. Julius Robert Mayer (1814 - 2014), anlässlich seines 100. Geburtstags Tafeln an den Orten seines Lebens und Wirkens anzubringen.

Dazu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Verwaltung plant, im Laufe des Jahres 2014 im Bereich
.Kirchhöfle" einen Hinweis auf Robert Mayer zu realisieren.

Prof. Dr. Christhard Schrenk

Stadtarchiv


<*>  mit Schreiben vom 9. Januar 2014 haben Sie den Antrag formuliert, für den größten Sohn der Stadt Heilbronn, Dr. Julius Robert Mayer (1814 - 2014), anlässlich seines 200. Geburtstags Tafeln an den Orten seines Lebens und Wirkens anzubringen.

Am 25. Januar 2014 erhielten Sie eine Antwort des Stadtarchivs. Mit Schreiben vom 27. Januar 2014

haben Sie "erneut um vollständige Stellungnahme", gebeten.

 

Dazu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

In einer Antwort vom 25.01.2014 hat das Stadtarchiv beschrieben, was die Stadtverwaltung bezüglich

Beschilderungen im Zusammenhang mit dem 200. Geburtstag von Robert Mayer plant. Weiter Hinweistafeln sind nicht vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grßen

Bürgermeister

Harry Mergel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 9.1.2014

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

14.001 * Zustände bei der Stadtbahn und "unlustige Beamte"


Sehr  geehrte Damen und Herren,

1. welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung

a) dazu ab, daß die Stadt Heilbronn zwar mit Millionenbeträgen die Gewinnzone der Stadt Karlsruhe über die Zuschüsse zur AVG finanziert, aber die dafür gut bezahlten Verantwortlichen einschließlich der überforderten Aufsichtsräte des HNV  offensichtlich nicht in der Lage sind, für einen ordnungsgemäße Abwicklung des ohnehin schon mangelhaften Betriebes der Bahn zu sorgen;

b)  zu folgender Beschwerde ab:
"Mein Sohn war mit einem anderen Schüler am 07.01.14  zur Berufsschule Neckarsulm unterwegs.
Sie fuhren um 6,52 Uhr von Stetten nach Heilbronn, da der Zug ca.  10 Minuten Verspätung hatte verpassten sie den Anschlusszug nach Neckarsulm. Weil sie beim unentschuldigtem zu spät kommen ( in diesem Fall 20 Minuten) einen Eintrag im Klassenbuch erhalten, gingen Sie im Bahnhof HN zu dem zuständigen Beamten, der in der Vergangenheit diese Bescheide aushändigte. Dieser Beamte weigerte sich Ihnen diesen Bescheid auszustellen mit der Bemerkung, Er habe keine
Lust mehr jeden Tag unzählige Bescheide auszustellen und gab ihnen eine Telefonnummer von Karlsruhe an die sie sich wenden sollen.
Beim Anruf dieser Nummer bekamen sie die Antwort.  Sie sei da nicht zuständig, wenn sie so einen Bescheid wollen müssen sie persönlich vorbeikommen.  Somit hat er einen von ihm nicht verschuldeten Eintrag mehr im Klassenbuch.

Das ist nicht ein Einzelfall den er mit der Bahn erlebte.
Fazit. Wenn der Zug Verspätung hat muss ich von Heilbronn nach Karlsruhe dann zurück nach Heilbronn dann weiter nach Neckarsulm und somit die Schule am besten vergessen."

 

2. Welche Konsequenzen werden daraus gezogen und wie lange dauert die Umsetzung ggf.?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.2.2014

Antwort: Antwort gescanntkönnte besser sein

<*> bezüglich Ihrer Anfrage liegen uns inzwischen die Stellungnahmen vom HNV und von
der AVG vor, die wir Ihnen hiermit weiterleiten möchten:

Zu 2, 1a: Das Land Baden-Württemberg ist Aufgabenträger für den SPNV - dazu gehört auch die
Stadtbahn Eppingen - Heilbronn - Öhringen. Das Land bestellt den Fahrplan bzw. die
Fahrleistung bei der AVG und diese ist für die Betriebsdurchführung verantwortlich. Die
Gebietskörperschaften leisten für die Durchführung des Stadtbahnbetriebs einen finan­
ziellen Beitrag an das Land als kommunaler Eigenanteil.

Der innerstädtische Stadtbahnverkehr liegt in der Verantwortung der Stadt Heilbronn.
Die AVG ist Betriebsführer und erhält für diese Dienstleistung eine Kostenerstattung
von der Stadt/Stadtwerke Heilbronn.

Zu 2, 1b:  Siehe Anlage:


Gesendet: Donnerstag, 16. Januar 2014 14:15
Betreff: WG: unlustige Bahn Beamte
Kundenservice-Nr.579799

<*> wir beziehen uns auf das mit Ihnen ausführlich geführte Telefonat vom 16.01.2014.

Den Vorfall vom 07.01.2014 haben wir geprüft und folgendes ermittelt:
06:52 Uhr ab Stetten am Heuchelberg Zug 85323 kam mit 4 Min. Verspätung in Heilbronn an.
Für künftige Verspätungsbescheinigungen wenden Sie sich bitte an:
per Email: info@kw.karlsruhe.de oder per Telefon: 0721/6107- 5820
Für das Verhalten der Mitarbeiter entschuldigen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
LA. Cornelia Grill
Cornelia Grill
Abt.: IV-KU
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KW)
Tullastraße 71, 0-76131 Karlsruhe
Postfach 1140, 0-76001 Karlsruhe
Telefon: +49(721 )61 07-5803
Fax: +49(721 )61 07-5809
E-Mail: cornelia.grill@kvv.karlsruhe.de
Geschäftsführerin: Stefanie Haaks
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Or. Frank Mentrup
Amtsgericht Mannheim HRB 106831 -

Aktenvermerk über Telefonat mit Beschwerdeführer

16.01.2014 ausführliches Telefonat mit Beschwerdeführer. Für die Vorgehensweise des
Beamten entschuldigt, allerdings kein KVV- Personal. Kunde mitgeteilt, dass andere
Mitarbeiter keine Verspätungsbescheinigungen ausstellen können, da diesen weder der
Grund, noch die Dauer der Verspätungen bekannt sind. Die Bescheinigung erfolgt über
die Verwaltung des KVV. Kunde Emailadresse für künftige Verspätungsbescheinigungen
mitgeteilt. Habe ihm auch meine Durchwahlnummer für Notfälle mitgeteilt.
Verspätungsbescheinigung kann auch direkt an die Schule gefaxt werden. Kunde
bedankte sich für das Gespräch, wollte die Anschrift und Telefonnummern aber
nochmals schriftl. per Email. grill


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

  Zu Bürgeranliegen im Jahr 2013 

 

Hinweis:

<*> = Formularia (Absender, Aktenzeichen, Anschrift, Anrede, Datum)

Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

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