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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13005 * Mangelhafte Geschäftsführung und Aufsichtsratstätigkeit an den SLK-Kliniken


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Mit wie vielen "Enthüllungen" zur offensichtlich mangelhaften Personalpolitik der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der SLK-Kliniken ist noch zum Schaden des Ansehens der Kliniken zu rechnen ist, nachdem ...

a) ... ein in den Niederlanden in den größten medizinischen Strafprozess in der Geschichte der Niederlande als "Dr. Frankenstein" verwickelter Arzt mit Berufsverbot in den Niederlanden an den SLK-Kliniken am Gesundbrunnen und am Plattenwald beschäftigt wurde und Hinweisen auf diese Umstände nicht nachgegangen wurde, insbesondere, da

- der Name des niederländischen Skandalarztes Ernst J. S.und die Vorgänge Berichten zufolge "einfach zu googeln" gewesen seien und man viele Berichte über entsprechende Vorwürfe und das strafrechtliche Verfahren finden konnte;.
- ihn bereits 2009 eine Klinik im Sauerland, wo er ebenfalls Fehldiagnosen getroffen haben soll, entlassen hatte,
- man bereits seit Mitte 2011 einen zunächst gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegenen Hinweis darüber hatte, daß ein Verfahren gegen den Honorararzt J. S. im Nachbarland läuft und diese Hinweise in nicht ausreichender Weise nachgegangen ist sowie der Geschäftsführer nichts davon gewußt haben will, was unter seiner Geschäftsführung dazu vorgegangen ist;
- dem Betriebsrat auf Anfrage von der Personalabteilung die deutsche Approbation von 2006 vorgelegt wurde, ohne daß dazu aufgrund der zweifelnden Hinweise etwas Weitergehendes zur Aufklärung unternommen wurde;

b) ... ein weiterer Arzt ohne gültige Approbation an den SLK-Kliniken tätig war, was lediglich deshalb bekannt wurde, weil er im September 2012 berauscht im Auto vor dem Plattenwald-Krankenhaus angetroffen wurde und unter starkem Medikamenteneinfluss stand und gegen den nun
wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer und Verstoßes gegen die Bundesärzteordnung von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird;

c) ... aufgrund von Medienrecherchen bekannt wurde, daß die SLK-Kliniken seit Mitte 2012 keinen Personaldirektor haben, womit es auch nicht zutrifft, daß dieser Umstand zeitgleich mit dem Zeitraum seit Mitte 2011 ist, in dem der niederländische Skandalarzt ohne gültige Zulassung beschäftigt wurde;

d) ... gegen den Geschäftsführer der SLK-Kliniken selbst nicht etwa nur ein Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft läuft,

- sondern bereits Anklage wegen bandenmäßigen Betrugs erhoben wurde, wobei er in seiner Zeit als Geschäftsführer des Unternehmens DRK Kliniken Berlin von Dezember 2006 bis Juli 2008 an 20 Fällen von Abrechnungsbetrug beteiligt gewesen sein soll;
-  der SLK-Aufsichtsrat bereits am 22. September 2008 Dr. Thomas Jendges zum Geschäftsführer gewählt hat;
- das Verfahren also nicht eingestellt wurde, während der Aufsichtsrat bereits bzw. erst seit 2010 über die laufenden Ermittlungen informiert ist;
- jetzt untersucht wird, ob entgegen den ersten Behauptungen, Patienten seien in Heilbronn nicht zu Schaden gekommen, dies aufgrund von mindestens 5 Patienten, die sich an den Staatsanwalt gewandt haben, doch der Fall war und es inzwischen auch um möglicherweise falsche Abrechnungen in der Neurologie gekommen ist?

2.  Weshalb Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der SLK-Kliniken die Akten durch eine medizinische Kommission der Neurologischen Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg überprüfen läßt, deren Neutralität aufgrund der Verbindungen als akademisches Lehrkrankenhaus der Uni Heidelberg dorthin von Patientenschützern in Zweifel gezogen wird?

3. Sind die Vorfälle die Folge eines ehrgeizigen Strebens nach größtmöglicher finanzieller Effiziens der SLK-Kliniken, letzten Endes zu Lasten der Patienten und Gefährdung deren Wohl?

4. Kam eine sonst in solchen Fällen erfolgende Beurlaubung des Geschäftsführers deshalb nicht zustande, weil es möglicherweise Rückwirkungen auf die offensichtlich mangelhaft erfüllten Pflichten des Aufsichtsrates hätte?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13004 * "Vermüllung"
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich über eine "Vermüllung" insbesondere im Bereich der Nordstadt.
In den Straßen (Dammstraße bis Rauchstraße) seien Abfälle auf Straßen und Gehwegen, die nicht weggeräumt wurden.
Außerdem seien die Glascontainer im Gebiet überfüllt und Müll werden in deren Bereich abgelagert.
Es wird gefragt, ob die städtische Straßenreinigung außer Mode gekommen sei oder die Gehwegreinigung für Bürger mit Migrationshintergrund nicht gelte?
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13003 * Kindergarten-Situation in den Böllinger Höfen
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:
 

In der der am 17.12.2012 verabschiedeten Drucksache 378 heißt es zur Kindergarten-Situation im Gebiet "Böllinger Höfe" auf Seite 4:

"Die in diesem Bereich bislang über die Fläche für Gemeinbedarf vorgesehene Nutzung
'Standort für eine Tageseinrichtung für Kinder und soziale Einrichtungen für Jugendliche'
wird aufgegeben.
An einer anderen Stelle im Industriepark wurde eine Kindertageseinrichtung angesiedelt.
Ein weiterer Bedarf für eine solche Einrichtung hat sich darüber hinaus bislang nicht ergeben.
Die Fläche kann daher dem künftigen Baugebiet zugeschlagen werden."
 

Dazu fragen wir:
1. Welchen Standard hat die genannte Kindertageseinrichtung, dem Berichten zufolge eine Freifläche fehlt und welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um den Standard anderer Einrichtung in Heilbronn zu erreichen;
 

2. weshalb werden interessierte Eltern eine Besichtigung nicht, bzw. erst dann erlaubt, wenn sie ihr Kind angemeldet haben;
 

3. welcher Ersatzstandort ist vorgesehen, um ggf. eine Verbesserung  bzw. Befriedigung des Bedarfs zu erreichen?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.1.2013

Antwort:  könnte besser sein  

<*> mit Ihrer Anfrage vom 15.01.2013 haben Sie einige Fragen zur Kindergartensituation in den Böllinger Höfen und speziell zur Kindertagesstätte „Kinder in Bewegung“ gestellt. Da es sich bei den ersten beiden Fragen um trägerspezifische Dinge handelt, haben wir den Träger zur Stellungnahme aufgefordert, deren Wortlaut nachfolgend aufgeführt ist:

„Die Kindertagesstätte in den Böllinger Höfen arbeitet seit ihrer Eröffnung 2008 nach den Standards des Orientierungsplans Baden- Württemberg. Zusätzlich zur Umsetzung dieser Arbeitsweisen bildet Kinder in Bewegung in Qualitätszirkeln Kriterien heraus, um eine Zertifizierung nach dem „nationalen Kriterienkatalog“ ihrer Einrichtungen vorzubereiten. Zu den Räumlichkeiten der KiTa gehört eine Freifläche, die mit adäquaten Spielgeräten für alle Altersstufen ausgestattet ist.

Diese Einrichtung gehört zu den Gewinnern der Ausschreibung des Pakt Zukunft der IHK Heilbronn - Franken und wurde 2008 als Projektpartner auszeichnet.

Die weitere Anfrage betrifft die Regelung für Besichtigungen der Kindertagesstätte.

Dazu ist festzuhalten, dass alle Familien, die ein ernstes Interesse an der Aufnahme ihres Kindes haben, selbstverständlich zeitnah einen Termin für ein gegenseitiges Kennenlernen erhalten.

Zum Schutz unserer anwesenden Kinder bitten wir jedoch um Verständnis, dass „Besichtigungen“ des Hauses nur nach terminlicher Vereinbarung, bzw. am Tag der offenen Tür stattfinden können.

Solche Führungen haben wir für andere Fraktionen in unseren Häusern schon durchgeführt und sind natürlich jederzeit für weitere Besuche offen.“

Hinsichtlich des Bedarfs in den Böllinger Höfen sind wir mit dem Träger in ständigem Austausch. Der Träger hat signalisiert, dass er bei einem weiter steigenden Bedarf Interesse an einer Erweiterung der Kindertagesstätte hat– grundsätzlich auch an andere Stelle. Derzeit gibt es hierzu jedoch keine konkreten Planungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Manfred Urban


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13002 * Skandalarzt am Gesundbrunnen II

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung unserer Anfrage vom 5.1.2013 wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie
 

7. zu den nun im Widerspruch gegenüber den ersten in den Medien veröffentlichten Stellungnahmen ab, daß nämlich entgegen ersten Äußerungen, vor der nun erfolgten  Veröffentlichung von nichts etwas gewußt zu haben, man doch bereits "seit Mitte 2011 wusste, dass ein Verfahren gegen den Honorararzt J. S. im Nachbarland läuft" (Zitat HSt. v. 7.1.2012):
 

8. und fragen,
a) weshalb es trotzdem, daß „Kurz nach Beginn seiner Tätigkeit gab es einen Hinweis, dass Ernst J. S. seine Zulassung zurückgab und es ein Verfahren gegen ihn gebe“ (Zitat HSt. v. 7.1.2012), eine Weiterbeschäftigung gegeben hat;
 

b) weshalb in einer Presseerklärung der SLK-Kliniken vertuscht wurde, daß es schon vor mehr als eineinhalb Jahren einen ersten Hinweis gegeben hat" (Zitat HSt. v. 7.1.2012) und damit die Öffentlichkeit nur über das unterrichtet wird, was bereits bekannt ist;
 

c) weshalb entgegen der Behauptung, Ernst J. S. habe im Gesundbrunnen keine Eingriffe vorgenommen und ähnliches wie in Holland können wir absolut ausschließen, eben doch lt  HSt. v. 7.1.2012 Eingriffe vorgenommen worden sind, wie viele das tatsächlich waren und ob diese medizinisch ordnungsgemäß vorgenommen wurde oder nicht bzw. welche Folgen sich daraus ergeben haben.
 

d) auf Grund welcher Kenntnisse und Beschlüsse die Mitglieder des Aufsichtsrats in diesem Zusammenhang als über den Klinikbetrieb am Gesundbrunnen Aufsicht führendes Organ über die Personalpolitik, Einstellung und Entlassung in welcher Weise ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

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Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13001 * Skandalarzt am Gesundbrunnen?
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu Meldungen der Medien darüber ab, daß am Gesundbrunnen ein "Skandalarzt" beschäftigt sein soll (siehe auch: http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Am-Gesundbrunnen-soll-Skandalarzt-beschaeftigt-sein;art31502,2671317)?

2. Treffen die darin genannten Angaben zu?

3. Wann wurde der als "heute 73-Jährige" bezeichnete von wem eingestellt?

4. Wie wird das Beschäftigungsverhältnis für einen angeblich 73-jährigen Arzt begründet?

5. Gibt es ggf. an den SLK-Kliniken zu den vor  dem Strafgericht in Almelo angeklagten Punkten vergleichbare Fälle?

6. Welche Konsequenzen werden ggf. daraus gezogen?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

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Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 21.12.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299p * Klingenäcker
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen im Schreiben (Anhang im Original) des  Bauernverbandes Heilbronn-Ludwigsburg e.V. zum Bebauungsplan 46/15 Heilbronn-Sontheim "Klingenäcker"erwähnten Punkten ab und in welcher Weise wird den darin erwähnten Anliegen Rechnung getragen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.2.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*>  Herr Oberbürgermeister Himmelsbach hat Ihre Anfrage vom 21.12.2012 bezüglich der Ausgleichsflächen, die für die Entwicklung des Baugebiets „Klingenäcker" benötigt werden, zur Beantwortung an das Planungs- und Baurechtsamt weitergeleitet. Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten:

Aufgrund der im Jahr 2007 novellierten Gesetzgebung zum Artenschutz wurde für die Entwicklung des o.g. Baugebiets die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) notwendig. Im April 2008 wurde die GÖG (Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart) mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt. Das Gutachten wurde im Juli 2008 vorgelegt und zeigte auf, dass mit einem Bedarf von ca. 3,75 - 4,5 ha an Ausgleichsflächen für sog. CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) zu rechnen ist.

Die Stadtverwaltung hat sich daraufhin umgehend bemüht, den zu erwartenden Ausgleichsbedarf möglichst durch privaten Grundstückserwerb sicherzustellen, auch aus dem Aspekt heraus, möglichst nicht bzw. ge ringfügig in agrarstrukturelle Belange einzugreifen.

Hierzu wurde unter Beteiligung der GÖG, der unteren Naturschutzbehörde sowie der Ämter 23, 63 und 67 ein Suchflächenkatalog mit ca. 4,13 ha potentiell ge eigneten Ausgleichsflächen erarbeitet, wovon sich ca. 1,15 ha in städtischem Besitz und ca. 2,98 ha in Pri vateigentum befanden.

Im Zeitraum zwischen 2008 - 2012 konnten ca. 1,32 ha Fläche durch Privatverkäufe erworben werden, so dass bis Mitte 2012 insgesamt 2,47 ha Ausgleichsflächen gesichert werden konnten.

Lediglich ca. 0,65 ha dieser Flächen wurden tatsächlich als Ackerbaufläche genutzt, wovon wiederum 0,41 ha als Privatankauf getätigt werden konnten.

Nachdem mittlerweile ca. 4 Jahre für die Akquirierung von Ausgleichsflächen aufgewendet wurde, zeigt sich deutlich, dass der notwendige Flächenbedarf auf absehbare Zeit nicht allein durch Grunderwerb ge deckt werden kann. Zur rechtssicheren Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens wurde im Jahr 2012 die spezielle arten- schutzrechtliche Prüfung aktualisiert.

Die auf Grundlage einer Biotoptypenkartierung des Plangebiets durchgeführte Flächenbilanz ergab einen Gesamtbedarf von ca. 4 ha für CEF-Maßnahmen. Insgesamt ergab sich für die weitere Entwicklung des Baugebiets somit ein Kompensationsdefizit (ca. 4 ha - ca. 2,5 ha = ca. 1,5 ha).

Um dieses zu decken wurden deshalb 1,49 ha stadteigene Landwirt schaftflächen, die bisher verpachtet waren, gekündigt. Es stehen somit insgesamt 3,97 ha Ausgleichflächen zur Verfügung, auf denen sich die durchgängige ökologische Funktionssicherung in räumlichem Zusammen hang zum Plangebiet sichern lässt.

Dabei wurde auf eine möglichst umfangreiche Einbeziehung verfügbarer und aufwertbarer Streuobst- und Wiesenbestände wertgelegt, damit ein reduzierter Gesamtbedarf erreicht sowie ackerbaulich genutzte Flä chen geschont werden konnten.

So handelt es sich bei den benötigten Ausgleichsflächen je etwa zur Hälfte um sog. „aufgelassene" Streuobstflächen, Wiesen oder Hecken (ca. 1,83 ha = 46/o) bzw. um ackerbaulich genutzte Flächen (ca. 2,14 ha = 54%).

Etwa 2,45 ha der Ausgleichsflächen sind im Bereich der Sontheimer Gewanne Hüttenäcker, Deinenäcker, Sandweg und ggf. nähere Umgebung anzulegen. Dieser Bereich ist deutlich vom Ackerbau geprägt, so dass auch dann der Zugriff auf Ackerflächen erfolgen müsste, wenn die Flächen durch Privatverkäufe erworben werden könnten.

Eine deutliche Reduzierung der benötigten Ackerflächen würde sich daher auch bei weite rem, zeitlich unabsehbarem Zuwarten nicht ergeben. Für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ist mit einem Entwicklungszeitraum von mindestens 3 Jahren zu rechnen, bis die notwendige Habitatreife erreicht werden kann.

Vorher darf die Erschließung des Baugebiets nicht erfolgen. Es ist daher sinnvoll, möglichst frühzeitig (Winter/Frühjahr 2013) mit der Umsetzung der CEF-Maßnahmen zu beginnen, da ansonsten die Vegetationsperiode 2013 nicht genutzt werden kann und sich die Entwicklung des Baugebiets somit um ein weiteres Jahr verzögern würde.

Die Kündigung der Flächen erfolgte fristgerecht im August 2012 mit Datum zum 15.11.2012. Von den be troffenen Landwirten wurden dem Planungs- und Baurechtsamt daraufhin mehrere Alternativflächen vor geschlagen. Selbstverständlich wurden diese Vorschläge überprüft, die Flächen weisen jedoch klare planeri sche und naturschutzfachliche Einschränkungen auf und können deshalb nicht für CEF-Maßnahmen heran gezogen werden (z.B. wegen ihrer Lage in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsbereich, zu geplanten Wohn bauflächen oder zur Bundesstraße B 27).

Seitens des Planungs- und Baurechtamtes wurde den betroffenen Landwirten bzw. dem Bauernverband (Schreiben vom 26.10.2012) zugesagt, auch weiterhin Alternativvor schläge zu prüfen, sofern diese bis zum 15.11.2012 bzw. nicht wesentlich später genannt würden. Weitere Alternativflächen wurden zwischenzeitlich leider nicht genannt.

Am 18.12 .2012 meldete sich der Geschäftsführer des Bauernverbandes erneut beim Planungs- und Bau rechtsamt. Mit Antwortschreiben vom 20.12.2012 wurde daher die bisherige Flächenakquirierung und die Bedeutung des Wohngebiets „Klingenäcker" für die Heilbronner Stadtentwicklung nochmals detailliert er läutert, sowie zum weiteren Informationsaustausch ein gemeinsamer Besprechungstermin vereinbart.

Die Besprechung mit den Vertretern des Bauernverbandes fand am 23.01.2013 im Planungs- und Bau- rechtsamt statt. Es wurde anhand von Plänen nochmals die bisherige Flächenbeschaffung dargestellt und verdeutlicht, dass der Gesamtbedarf an Ausgleichsflächen allein durch privaten Flächenerwerb in absehba rer Zeit nicht zu decken ist und dass selbst bei Privaterwerb der Zugriff auf landwirtschaftliche Flächen nicht zu vermeiden wäre.

Ebenso wurde klargestellt, dass die Stadt Heilbronn über ausreichend geeignete Flächen verfügt, um mit der Umsetzung der Artenschutzmaßnahmen zu beginnen. Im Weiteren wurde überlegt, ob bzw. wie die Konzeption zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch modifiziert werden kann, um die agrarstrukturellen Belange zu optimieren, ohne dabei die Umsetzung der Artenschutz- konzeption zur Vegetationsperiode 2013 zu gefährden.

Prinzipiell scheint dies möglich, wenn im Gewann Deinenäcker die städtischen Grundstücke Flste. 1827/1, 1832 und 1833 aus der Konzeption herausgenommen und durch den Erwerb der Privatgrundstücke Flste. 1820, 1846 und 1848 ersetzt werden könnten, da sich hierdurch größere zusammenhängende Acker- wie auch CEF-Flächen ergeben würden. Derzeit wird geprüft, ob sowohl die liegenschaftlichen wie auch natur schutzfachlichen Voraussetzung hierzu gegeben sind. Ergebnisse werden in Kürze erwartet.

Abschließend möchte ich noch darüber informieren, dass entgegen der Angaben im Schreiben des Bauern verbandes Heilbronn-Ludwigsburg e.V., im Baugebiet „Klingenäcker" nicht 40 Reihenhäuser sondern ca. 125 Wohneinheiten in unterschiedlichen Bauformen des individuellen Eigenheimbaus geplant werden.

Gemäß der städtebaulichen Konzeption sind hierzu 74 Einzelhäuser, 17 Doppelhäuser und 5 Reihenhäuser vorgese hen. Im Bebauungsplan sollen diese Bauformen weitgehend flexibel ermöglicht werden, so dass sich das „Mischungsverhältnis" untereinander noch verändern und damit auf die jeweilige Nachfragesituation rea gieren kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hajek

Bürgermeister


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299o * Lärmbelästigung durch Spurrillen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Weinsberger Straße beklagen sich über die Lärmbelästigung durch den Schwerlastverkehr infolge starke Fahrrillen in der Fahrbahn.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.12.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299n * Fehlende Abstellplätze
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über fehlende Abstellplätze im Robert-Stolz-Weg. Diese seien, obwohl die Zufahrt für Anleger freigegeben sei, baurechtlich nicht möglich, obwohl dafür auf ihren Grundstücken Platz vorhanden wäre.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.12.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> der Robert-Stolz-Weg ist im Bebauungsplan 31A/23, Jockele/Kappelfeldle, aus 1975 als "Fußweg" ausgewiesen. Der Weg ist zwischen 3,00 m und 4,00 m breit und damit zum dauernden Befahren nicht geeignet. Nach der Beschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde ist der Weg Fußgängern gewidmet, lediglich "Lieferverkehr" ist gestattet. Stellplätze bzw. Garagen wurden zur Sicherung des Konzeptes an den Enden des Robert-Stolz-Weges konzentriert.

Stellplätze oder Garagen, die über Fußwege angefahren werden, sind nicht zulässig. Nachbarn haben vielmehr einen Abwehranspruch, wenn in die Grundzüge des Bebauungsplanes eingegriffen wird. Darüber hinaus zeigen sich häufig unterschiedliche Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer. Am Reihenendhaus mag beispielsweise aufgrund des Grundstückszuschnittes noch ein Stellplatz möglich sein, während am Reihenmittelhaus tatsächlich kein Stellplatz mehr machbar ist. Dieser Zielkonflikt lässt sich in einem Verfahren kaum lösen.

Aus städtebaulicher Sicht kommt erschwerend hinzu, dass bei einem Reihenhaus kaum mehr Vorgartenfläche übrig bliebe, wenn ein Stellplatz hergestellt werden würde. Zudem würde von einer Genehmigung Präzedenzwirkung ausgehen. Dies würde den Straßenzug hinsichtlich seines Erscheinungsbildes, Stellplatzanlagen statt durchgrünte Vorgärten, nachhaltig verändern.

Aus o.g. Gründen ist die Zulassung eines Stellplatzes leider nicht möglich.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Klaus Müller
Stadt Heilbronn
Planungs- und Baurechtsamt


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abgesandt am 27,11,2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299m * Sontheimer Brunnen 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß der Brunnen unter der Kirche an der Sontheimer Hauptstraße stillgelegt ist. Gleichzeitig wird angeregt, diesen Vorplatz im Zentrum Sontheims besser gestalterisch zu nutzen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.12.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> Ihre Anfrage vom 27.11.2012 haben wir erhalten und nehmen dazu wie folgt Stellung.

Auf der Basis der Beschlussfassung des Gemeinderats im Jahre 2003 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde u.a. der Brunnen an der Sontheimer Hauptstraße außerbetrieb genommen.

Da diese Beschlüsse nach wie vor Gültigkeit haben, kann der Brunnen nicht wieder in Betrieb genommen werden.

Bezüglich der Platzgestaltung haben wir Ihre Anfrage an das Grünflächenamt zur Beantwortung weitergeleitet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Straub


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1299l * Zustand der Saarlandstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Reinigungszustand der Saarlandstraße wie folgt:
 

"Ich komme gerade von Heilbronn und bin über die Saarlandstraße heimgefahren.
Ich muss sagen eine Schweinerei, daß die Klinik baut ist schön und gut, daß die Straße so verdreckt, verschlammt und mit Steinen versehen sein muss, dafür fehlt mir das Verständnis.
Kaum hat man das Auto geputzt und fährt anschließend die Saarlandstraße entlang sieht es wieder aus wie vorher.
Es ist mit Sicherheit umweltfreundlicher und kostengünstiger dort öfters täglich eine Straßenkehrmaschine entlangfahren zu lassen, als hunderte von Autos gewaschen werden müssen.
Die einzigen die davon profitieren sind die Waschstraßen.
Es ist schlicht und ergreifend eine Schweinerei."

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.1.2013

Antwort:  könnte besser sein  

<*> im Vorfeld der Arbeiten wurden von den zuständigen Ämtern sowohl die Klinikleitung als auch die betroffenen Firmen auf die Reinigungspflicht des Straßennetzes hingewiesen. Aufgrund der Witterungslage und des ausgebauten Materials hat sich allerdings die Reinigung der Saarlandstraße als problematisch herausgestellt. Trotz regelmäßigem Einsatz von Kehrmaschinen waren leider Rückstände  auf der Saarlandstraße nicht zu vermeiden. Die zuständigen Ämter (Ordnungsamt, Polizei, Amt für Straßenwesen) waren diesbezüglich mehrfach vor Ort.

Freundliche Grüße
Thomas Bender
Amt für Straßenwesen


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abgesandt am 23.11.2012

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1299k * Ungereimtheiten in Sachen BuGa
 

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

zu den in den letzten Wochen ans Licht der Öffentlichkeit gekommenen Ungereimtheiten in Sachen Bundesgartenschau 2019 fragen wir die Stadtverwaltung:
 

1. Wann wurden von Seiten der Stadtverwaltung Zuschußmittel für welchen Zweck und welchem Ergebnis beim Bund, Land und der EU beantragt, die im Zusammenhang mit dem Projekt "Neckarbogen" und "BuGa 2019" stehen?
 

2. Wann wurden mit welchem Zweck welche Mittel vom Land bereits bewilligt, die zunächst im  Landeszuschuß für die Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn enthalten und so präsentiert wurden (HSt. v. 8.11.2012: "Land fördert BuGa Heilbronn mit 41 Millionen")?
 

3. Wie stellt sich der genaue zeitliche Verlauf mit welchen Ergebnissen der Verhandlungen mit der Bahn im Zusammenhang mit dem "Böckinger Bahnbogen" dar, zu dessen Stand der Oberbürgermeister zunächst erst seit 8 Wochen, dann die Stadtverwaltung erst seit einem Vierteljahr wissen wollte und weshalb wurde der Gemeinderat entgegen den Vorschriften des § 43,5 GO davon nicht frühzeitig unterrichtet?
 

4. Welche weiteren Schwierigkeiten und Ungereimtheiten sind der Stadtverwaltung bekannt, über die der Gemeinderat ebenfalls noch nicht unterrichtet ist?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Öffentlich am 12.12.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> 1. Wann wurden von Seiten der Stadtverwaltung Zuschussmittel für welchen Zweck und welchem Ergebnis beim Bund, Land und der EU beantragt, die im Zusammenhang mit dem Projekt
„Neckarbogen" und „BuGa 2019" stehen?


Die Stadt hat in der ersten Jahreshälfte 2011 für die geplanten Straßenbauprojekte Kalistraße, Mannheimer Straße, Westrandstraße und Verkehrslösung Sonnenbrunnen eine Voranfrage zur Förderfähigkeit gestellt.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 8.6.2011 bestätigt, dass es sich im Sinne des LGVFG um grundsätzlich zuwendungsfähige.Fördervorhaben handelt. Gleichzeitig wird allerdings mitgeteilt, dass aufgrund der Finanzproblematik im LGVFG den Vorstellungen der Stadt auf Förderung der geplanten Projekte nicht entsprochen werden kann.
Im Oktober 2011 hat die Stadt Heilbronn mit 4 Projektideen an einem kurzfristig vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ausgerufenen „Wettbewerb zur nachhaltigen Stadtentwicklung der vier ausgewählten Oberzentren" im Rahmen des Strukturfonds EFRE Förderperiode 2007 bis 2013 teilgenommen. Hieraus wurden für das Projekt WTZ rund 2,1 Mio. Euro Fördergelder gewährt.

Die Projektidee „Stadtquartier Neckarbogen - hochwertige Arbeitsplätze in zentraler Lage" wurde nicht berücksichtigt, da das Ministerium die Zuschüsse für die rasche Investition in Hochbauten verwenden wollte.

Die Fördergelder waren kurzfristig freigeworden, nach dem eines der 4 Oberzentren bereits bewilligte Gelder nicht abgerufen hatte.
Die Antragstellung beim EU-Förderprogramm LIFE+ Biodiversity für die Periode 2014-2020, in dessen Rahmen die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen und Lebensraumgestaltung für
geschützte Arten abgehandelt werden sollen, erfolgte am 25.09.2012.

2. Wann wurden mit welchem Zweck welche Mittel vom Land bereits bewilligt, die zunächst im Landeszuschuß für die Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn enthalten und so präsentiert
(HSt v. 8.11.2012:„Land fördert BuGa Heilbronn mit 41 Millionen")


Es liegen derzeit keine schriftlichen Bewilligungen vor.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrer Presseerklärung vom 07.11.2012 mitgeteilt, die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 mit 41,3 Mio. Euro zu fördern - insbesondere mit Mitteln aus der Städtebauförderung (20,3 Mio. Euro) und durch die Bildung eines Sondertopfes für zweckgebundene Maßnahmen der BUGA (21,0 Mio. Euro). Darin sind bereits 3 Mio. Euro bewilligte Mittel aus der Städtebauförderung enthalten.

3. Wie stellt sich der genaue zeitliche Verlauf mit welchem Ergebnissen der Verhandlungen mit der Bahn im Zusammenhang mit dem „Böckinger Bahnbogen" dar, zu dessen Stand der Oberbürgermeister zunächst 8 Wochen, dann die Stadtverwaltung erst seit einem Vierteljahr wissen wollte und weshalb wurde der Gemeinderat entgegen den Vorschriften des 43,5 GO davon nicht frühzeitig unterrichtet?

Zu Frage Teil 1:
Auf das Schreiben von Herrn OBM Himmelsbach mit der Stellungnahme Dezernat IV und Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH vom 28.11.2012 zur Anfrage von Herrn StR Throm vom 19.11.2012 wird verwiesen*. Die Unterlagen wurden am 29.11.2012 als Mehrfertigung über die Geschäftsstelle des Gemeinderats an die Fraktionsvorsitzenden, die Sprecher der Gruppierungen und Herrn StR Ehinger versandt.

* Seit dem landschaftsplanerischen Wettbewerb und auch schon in den Jahren davor hat die Verwaltung gegenüber der Bahn das Thema „Wegeverbindung bzw. Bahnbogen Böckingen" kommuniziert. Siehe z.B. eine Gesprächsnotiz aus dem Jahr 2009 und eine E-Mail vom 30.06.2011 an die Bahn.
Diese Kontakte und einige weitere Nachfragen haben jedoch mit Hinweis auf die noch ausstehende Entbehrlichkeitsprüfung nie zum gewünschten Erfolg geführt.
Die Verwaltung hat entsprechend den damals geltenden Prioritäten einen Zeitplan für die Abarbeitung der diversen Grunderwerbe von der Bahn aufgestellt und auch umgesetzt. Dies waren im Jahr 2010 die Flächen für die Verlegung der Kranenstraße und die ABX - Halle. 2011 die Flächen für die neue Verkehrsführung Sonnenbrunnen und im Jahr 2012 die besagten Flächen für die Verbindung nach Böckingen und im Bereich der Hafenstraße 20 + 26 in Heilbronn.
Im Juli 2012 wurden dem Leiter der Niederlassung^Karlsruhe der DB Services Immobilien GmbH, Herrn Bernd Sahrbacher, unter der Leitung von Bürgermeister Hajek ausführlich die gesamten BuGa - Pläne erläutert. Im Anschluss an das Gespräch teilte die DBImm mit Bescheid vom 03.08.2012 mit, dass die für die Geh- und Radwegverbindung maßgebliche Fläche nicht entbehrlich ist. Von der im 2. Absatz dieses Schreibens angebotenen Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Nutzungen an einen Alternativ standort wurde anbetrachts der zu erwartenden hohen zusätzlichen Kosten in Millionen höhe Abstand genommen, nachdem zu dieser Zeit schon die Suche nach Kosteneinsparungen in vollem Gange war.
Ein für Oktober geplantes Gespräch zwischen der Verwaltung und der DB Netz AG kam zunächst aus terminlichen Gründen nicht zustande und wurde dann wegen der o.g. erwarteten hohen Kosten für obsolet gehalten.

 

Zu Frage Teil 2:
Der Gemeinderat war umfassend über die noch offenen liegenschaftlichen Fragestellungen in Böckingen Bahnbogen im Laufe des gesamten Planungsprozesses informiert.

Der Gemeinderat wurde über den Ältestenrat am 18.09.2012 zur Durchführung einer nichtöffentlichen Gemeinderatsklausur zur Leitentscheidung BUGA 2019 / Stadtquartier Neckarbogen mit Darstellung der Rahmenbedingungen für die weitere Planung, der Kosten- / Fördersituation und möglicher Einsparpotentiale unterrichtet.

Die BUGA Heilbronn 2019 GmbH ist durch den Aufsichtsrat im Juli 2012 beauftragt worden, diese Leitentscheidung vorzubereiten.
Um die Zusammenhänge, auch unter den Fokus einer funktionierenden Bundesgartenschau umfassend darzustellen, wurden auch die liegenschaftlichen Abhängigkeiten hinsichtlich des Zeithorizontes bis 2019 zur Klausur erneut auf ihre terminliche Realisierbarkeit überprüft.
Eine Übermittlung von liegenschaftlichen Teilaspekten dieser Leitentscheidungsunterlage im Vorgriff auf die umfassende Darstellung im Rahmen der Klausur am 16.11.2012 war nicht notwendig gemäß dem Grundsatz zu Paragraph 43 Absatz 5, der die Möglichkeit einer gewissen zeitlichen Zusammenfassung für die Unterrichtung des Gemeinderats einschließt.

4. Welche in weiteren Schwierigkeiten und Ungereimtheiten sind der Stadtverwaltung bekannt, über die der Gemeinderat ebenfalls noch nicht unterrichtet ist?

Keine.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 21.11.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299j * Verwertung Neckarbogen
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

die Planung für das Areal Neckarbogen sieht derzeit eine bis zu fünfgeschossige Bebauung für ca. 1500 Bewohner vor.
 

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung aufgrund des aktuellen Standes der Planung:
 

1. Mit welchen Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen (ca.-Werte von bis...) ist nach heutigen Preisen zu rechnen;

 

2. wie hoch sind die geschätzten Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen (ca.-Werte von bis...) unter Bezug auf die aktuellen Satzungen;

 

3. mit welchen jährlichen Grundsteuereinnahmen (ca.-Werte von bis...) ist unter Bezug auf die aktuellen Satzungen zu rechnen;

 

wenn die Planung umgesetzt ist?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.12.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> Ihre Anfrage vom 21.11.2012 beantworte ich wie folgt:


Frage 1: Mit welchen Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen ist nach heutigen Preisen zu
rechnen?


Antwort: Je nach Marktlage rechnet die Verwaltung mit Einnahmen aus dem Verkauf von Baulandflächen im Neckarbogen zwischen 10 und 20 Millionen Euro.


Frage 2: Wie hoch sind die geschätzten Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen unter Bezug auf
die aktuellen Satzungen?


Antwort: Da die Einnahmenerwartung von voll erschlossenen Baugrundstücken ausgeht, sind
evtl. Erschließungsbeiträge in der in Ziffer 1 genannten Bandbreite enthalten.


Frage 3: Mit welchen jährlichen Grundsteuereinnahmen ist unter Bezug auf die aktuellen Satzungen zu rechnen?


Antwort: Diese Frage kann erst dann korrekt beantwortet werden, wenn gebaut wurde, weil
sich die Grundsteuer an der Wertigkeit der aufstehenden Bebauung orientiert. Unter Zugrundelegung der heutigen Rechtslage und des heutigen Hebesatzes kann jedoch für den Neckarbogen
nach erfolgter Bebauung von schätzungsweise jährlich 200.000 Euro an Einnahmen aus Grundsteuern ausgegangen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hemut Semenass

Liegenschaftsamt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.12.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299i * Bordellbetriebe
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich über die offensichtliche Nutzung von 2 Adressen als Bordellbetriebe in der Mönchseestraße 63 und Mönchseestraße 37 und damit verbundene Störungen.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.12.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*> in Ihrer Email vom 11.11.2012 haben Sie die Stadtverwaltung auf zwei bordellartige Betriebe in der Mönchseestraße 63 und Mönchseestraße 37 hingewiesen und auf die mit diesen Nutzungen verbundenen Störungen für die Nachbarschaft aufmerksam gemacht.

Sie baten insoweit um Informationen zum Sachverhalt und um Abhilfe.


Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die bordellartige Nutzung, die in den .Wohnungen im Gebäude Mönchseestraße 63 aufgenommen
wurde, wurde bereits im Dezember 2011 vom Planungs- und Baurechtsamt gegenüber dem Eigentümer untersagt.

Für die dort aufgenommene Nutzung lag weder eine Baugenehmigung vor noch war diese im vorliegenden Wohngebiet baurechtlich zulässig. Nachdem der Eigentümer im vor
läufigen Rechtsschutz verfahren in zwei Instanzen erfolglos gegen die Nutzungsuntersagung vorgegangen war {die Heilbronner Stimme berichtete) und vom Planungs- und Baurechtsamt zur Durchsetzung der Nutzungsuntersagung Zwangsmittel angewandt wurden, wurde die bordellartige Nutzung im August 2012 beendet.

Die Kriminalpolizei Heilbronn führte danach mehrere Kontrollen im Gebäude durch. Bei diesen Kontrollen konnte jedoch nur eine normale Wohnnutzung festgestellt werden.
In Bezug auf das Gebäude Mönchseestraße 37 wurde dem Planungs- und Baurechtsamt im August
2012 durch Anwohnerhinweise bekannt, dass auch in diesem Gebäude der Prostitution nachgegangen wird.

Auch diese baurechtswidrige Nutzung wurde vom Planungs- und Baurechtsamt Anfang September gegenüber dem Eigentümer untersagt.

Da der Nutzungsuntersagung nicht Folge geleistet wurde, wird deren Einhaltung derzeit mit Zwangsmitteln durchgesetzt.

Das Gebäude wird in diesem Zusammenhang regelmäßig vom Planungs- und Baurechtsamt und der Kriminalpolizei Heilbronn kontrolliert.

Die betroffenen Anwohner haben jedoch nach wie vor die Möglichkeit, die mit dieser Nutzung einhergehenden Störungen direkt beim Planungs- und Baurechtsamt, dem Ordnungsamt oder der Kriminalpolizei Heilbronn anzuzeigen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 9.11.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299h * Sicherheit städtischer Hallen

 
Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu den Berichten über die beim Brand der Sporthalle der Fritz-Ullrich-Schule zu Tage getretene mangelhafte Sicherheit, die nur durch äußerst glückliche Umstände zu keinen Schäden an Leib und Leben geführt haben, ab;

2. wann gab es Hinweise von Seiten der Feuerwehr  bzw. anderen Stellen zu Sicherheitsmängeln und in welcher Weise wurde diesen nachgegangen bzw. vernachlässigt;

3. wie ist der jeweils zu welchem Zeitpunkt festgestellte Stand der Sicherheit in den einzelnen städtischen Hallen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

21.11.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> die Verwaltung nimmt zu Ihren Fragestellungen bzgl. der Sicherheit städtischer Hallen wie folgt Stellung:


1. Welche Stellungnahme gibt sie zu den Berichten über die beim Brand der Fritz-Ulrich-Schule zu Tage getretene mangelhafte Sicherheit, die nur durch äußerst glückliche Umstände zu keinen Schäden an Leib und Leben geführt haben, ab?


Die Turnhalle und die Schwimmhalle der Fritz-Ulrich-Schule wurde konform mit den zum Zeit-punkt der Errichtung gültigen baurechtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften errichtet.
Im Weiteren ergaben die regelmäßig durchgeführten Brandverhütungsschauen keinerlei Beanstandungen. Auf Grund veränderter gesetzlicher Vorgaben wurden Nachrüstungen wie der Einbau einer zusätzlichen Notausgangstüre vorgenommen. Die Turnhalle sowie die Schwimmhalle verfügen über eine Brandmeldeanlage mit Druckmeldern sowie eine elektroakustische Anlage über die Feueralarm auszulösen ist. Hierdurch ist es jederzeit möglich, die Feuerwehr im Brandfall zu verständigen und Personen im Gebäude über die Lautsprecheranlage zu warnen. Turn- und Schwimmhalle verfügen jeweils über zwei getrennte Rettungswege ins Freie. Warum im vorliegenden Fall die Brandmeldeanlage nicht betätigt wurde, zumal sich ja Personen im Gebäude befanden, ist im Nachhinein nicht mehr zu klären. Eine flächendeckende Überwachung mit Rauchmeldern, die automatisch bei Brandalarm auslöst ist, da die beiden Hallen nicht den Versammlungsstätten zuzuordnen sind, gesetzlich nicht vorgeschrieben.


2. Wann gab es Hinweise von Seiten der Feuerwehr bzw. anderen Stellen zu Sicherheitsmängeln und in welcher Weise wurde diesen nachgegangen bzw. vernachlässigt?


Wie bereits in Beantwortung der Frage 1 dargestellt, lagen zum Zeitpunkt des Brandes keinerlei baurechtliche oder brandschutztechnische Mängel vor. Der Brand wurde, so ergab die Brandun-tersuchung, durch einen Defekt eines Hubmotors einer Lichtkuppel ausgelöst.


3. Wie ist der jeweils zu welchem Zeitpunkt festgestellte Stand der Sicherheit in den einzelnen städtischen Hallen?


Die Verwaltung legt in regelmäßigen Abständen einen Bericht über den Stand der Brandverhütungsmaßnahmen vor. Zuletzt geschah dies mit der GR-Drucksache vom 04.11.2012. Aus dieser ist zu ersehen, dass weiterhin Mängel im Brandverhütungsbereich bestehen, deren Beseitigung einen zweistelligen Millionenbetrag erfordert. Im Bereich der Hallen, ohne Ver-sammlungsstätten, sind dies aktuell ca. 1,5 Mio. EUR für anstehende Brandverhütungsmaßnahmen. Der aktuelle Stand für alle städtischen Gebäude wird in Kürze den gemeinderätlichen Gremien zur Kenntnisnahme gebracht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
gez.
Straub

Hochbauamt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.11.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299g * Vorschlagsrecht der CDU II

Sehr  geehrte Damen und Herren,


unter Bezugnahme auf die Teilbeantwortung unserer Anfrage vom 13.10.2012 zum postulierten Vorschlagsrecht der CDU im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Stelle der ausscheidenden Ersten Bürgermeisterin Margarete Heidler bitten wir um Beantwortung noch folgender Fragen:

Wenn Sie auf Frage 1 ("Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat diesen von Seiten der Stadtverwaltung unwidersprochenen Berichten zufolge die CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht?") antworten, Grundlage für das Vorschlagsrecht der CDU sei § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO), so bleibt dabei Art. 33 (2) unseres Grundgesetzes außen vor, nach dem  "jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte" hat. Welche höchstrichterlichen Entscheidungen liegen der Verfassungsmäßigkeit des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) zugrunde, auch unter dem Gesichtspunkt, daß Sie zur Beantwortung der Fragen 3 bis 5 im Widerspruch zum postulierten parteipolitischen Vorschlagsrecht schreiben: "Die Wahl der/des Beigeordneten erfolgt nach dem Grundsatz der Bestenauslese durch den Gemeinderat"?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.11.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> zu Ihrer Anfrage, welche höchstrichterlichen Entscheidungen der Verfassungsmäßigkeit des 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) zugrunde liegen, nehmen wir wie folgt Stellung:


Nach unseren Recherchen und der Kommentierung Kunze, Bronner und Katz zur Gemeindeordnung wurden bisher noch keine Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit von 50 Abs. 2 GO - insbesondere auch in Bezug auf Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes - getroffen.

 

Freundliche Grüße

 

Ulrich Waldbüßer

Personal- und Organisationsamt

 


 


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

29.10.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299f * Befestigungsbänder
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über nicht entfernte Befestigungsbänder bei der Brücke über die Neckartalstraße auf Sontheimer Höhe wie folgt:

"...heute am Sonntag 28.10 ging ich gegen 15:30 Uhr über die letzte Neckartalbrücke.
Am Brückengeländer ist ein Reklameband angebracht, die Überschrift lautet: Flohmarkt.
das Datum konnte ich nicht lesen,aber was ich sah, jede Menge Befestigungsbänder liegen
auf der Brücke. Einige Spaziergänger sahen dies und schüttelten den Kopf und sagten,dies ist
eine große Sauerei,den Bürgern mit einer Geldbusse zu drohen, wenn die Gehwege nicht sauber
sind von Laub. Aber für die eigene Sauberkeit kann die Stadt nicht sorgen.
Wie lang noch muss man diese Sauerei noch anmahnen, bis endlich keine Bänder mehr achtlos weggeworfen werden"

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail  gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.11.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> aufgrund Ihrer Anfrage an die Stadt Heilbronn, die uns zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde, wollen wir wie folgt Stellung nehmen:

 Die von Ihnen beschriebene Brücke über die Neckartalstr. wird von der HMG an Veranstalter zur Werbung vermietet. Dabei werden dort jedoch nicht nur Werbebanner für die Flohmärkte Theresienwiese angebracht, sondern auch für andere Veranstaltungen: So hängen zwar seit knapp einer Woche beidseitig Werbebanner für den Flohmarkt Theresienwiese, jedoch war diese Brücke im Zeitraum 09.-22.10. 2012 mit einem Banner für die Messe Heilbronn-Franken Schau belegt. Wir vermuten deshalb stark, dass die Verunreinigungen vom Veranstalter M...E... herrühren und haben diesen darauf hin auch bereits angesprochen.  

Herrn W... hatten wir in der Vergangenheit in dieser Sache bereits mehrfach angesprochen und er hat uns auch heute wieder versichert, dass er selbst die Banner nach Ende der Veranstaltung entfernt und peinlichst darauf achtet, dass keine Verunreinigungen durch benutzte Kabelbinder entstehen. 

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass diese Brücke nicht nur von der Agentur Weickmann, sondern auch von anderen Veranstaltern wie dem D.. Ortsverein Heilbronn, T.. Heilbronn-Horkheim, etc. genutzt wird und leider teilweise dort auch „wild“, also ohne unsere Kenntnis plakatiert wird. 

 

Mit freundlichen Grüßen  

Bernhard Winkler


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.10.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299e * Gräber im Park
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger bedauern es, daß nur im Böckinger Westfriedhof ein einfaches Gräberfeld mit anonymen und halbanonymen  Gräbern („Gräber im Park“) angelegt ist und nicht auf allen Heilbronner Friedhöfen, in denen dies in ähnlicher Weise möglich wäre, beispielsweise in Neckargartach oder Sontheim.
Da infolge der demografischen Entwicklung künftig mit weniger Pflege der Gräber - insbesondere durch hinterbliebene Ältere - zu rechnen ist, wäre dies auch daher wünschenswert, weil es für die in der Nähe wohnenden und oftmals weniger mobilen älteren Hinterbliebenen besser erreichbar wäre.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.10.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> gerne nehmen wir Stellung zu Ihrer Anfrage zu den Gräbern im Park auf dem Westfriedhof.
Wir freuen uns über die generell positive Resonanz und starke Nachfrage die das Konzept der Gräber im Park auf dem Westfriedhof erfährt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass es seitens der Bürgerschaft einen großen Bedarf für Grabformen gibt, die von der Grabpflege und Unterhaltung „entpflichten“.
Bei der Konzeption der Gräber im Park auf dem Westfriedhof war es für uns zentral, eine ästhetisch
wertvolle und gleichwohl pflegeleichte Parklandschaft zu schaffen; woraus schlussendlich auch die
vergleichsweise günstigen Gräbergebühren resultieren.
Bei gleichbleibender Nachfrage ist davon ausgehen, dass insbesondere die „Urnengräber an Bäumen“ bereits in 4-5 Jahren gänzlich belegt sein werden.
Daher beschäftigen wir uns bereits konkret damit, wie wir die Gräber im Park auf dem Westfriedhof
sinnvoll erweitern können.
Das Konzept dieser Bestattungsform auch auf andere Friedhöfe zu übertragen, erscheint uns ebenfalls als gangbarer Weg, wobei eine gestalterisch stimmiges Gesamtkonzept grundlegend bleibt.
Alsbald wir hierfür konkrete Planungen ausgearbeitet haben, werden wir diese dem Gemeinderat
vorstellen. Für eine Bereitstellung der Gräber im Park auf anderen Friedhöfen als dem Westfriedhof
ist eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung notwendig.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Barz


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

16.10.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299d * Müll und Laub in der Friedrich-Dürr-Straße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Abfall, der im Bereich von Müllcontainern abgelagert wird und schreiben:
 

a) "... Wenn wir die Entsorgungsbetriebe anrufen wird es meistens durch eine Säuberungskolonne entfernt. Da es oft am Wochenende zu diesen Schweinereien kommt, ist eine umgehende Säuberung natürlich nicht möglich und für uns ein besonderes Ärgernis.

Wenn wir nun  in der Presse lesen, dass in Heilbronn schon das wegwerfen einer Zigarette mit € 30,- bestraft wird, klingt dies für uns wie Hohn. Wir haben dem Rathaus schon mitgeteilt, dass allein bei unseren Glasbehältern locker der Verdienst eines Mitarbeiters des Reinigungsdienstes zu erzielen wäre. Was natürlich genauso ärgerlich ist, dass die Verursacher sicherlich nicht an den Unkosten beteiligt werden.

Des weiteren haben wir vorgeschlagen, dass mit dem Fahrzeug, das die Container leert eine Person mitfährt und den umfangreichen Unrat unter den Containern reinigt. Diesem Vorschlag wurde nicht entsprochen, obwohl es sicherlich wirtschaftlicher und vor allem sinnvoller wäre für eine saubere Stadt Heilbronn."

 

b) "... am Samstag ... haben wir festgestellt, dass eine groß angelegte Laubsammlung in Form von ca. 1 cbm großen Haufen auf der Straße oder dem Gehweg statt gefunden hat. Zunächst scheint dies ja sehr löblich zu sein. Das Problem dabei ist,  dass diese Häufen auch umgehend entsorgt werden müssen. Genau wie letztes Jahr hatten wir über Nacht einen schweren Sturm und das ganze Laub liegt wieder wie vorher verstreut in alle Richtungen.
Diese Vorgehensweise verbunden mit den unnötigen Kosten ist für uns nicht nachvollziehbar."

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

15.11.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> Ihre Anfrage vom 15.10.2012 bezüglich "Müll und Laub in der Friedrich-Dürr-Straße" beantworten wir wie folgt:

Zu a):
Die Entsorgungsbetriebe haben für die Reinigung der Glascontainerstandorte einen Reinigungsdienst beauftragt, der dort im Umkreis von 2 Metern um die Container Abfälle beseitigt und kehrt. Am Standort Friedrich-Dürr-Straße erfolgt dies regelmäßig 2 x pro Woche, jeweils am Dienstag und Freitag. Zusätzlich wird auch 1 x pro Jahr eine Grundreinigung der Fläche unter den Glascontainern durchgeführt. Diese erfolgte am Standort Friedrich-Dürr-Straße am 10. Oktober 2012.
Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes ahndet das unzulässige Entsorgen von Zigarettenkippen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25.- Euro. Eine Überwachungsaktion insbesondere der Containerstandorte wird derzeit nicht durchgeführt.

Zu b):
Nach Recherche des Betriebsamtes stammt das genannte Laub wohl auch aus den privaten Gärten der Anlieger. Das Betriebsamt weist darauf hin, dass die Entsorgung somit auch Sache der Anlieger ist. Das Betriebsamt hat in der KW 43 begonnen, Laub auf den öffentlichen Grünstreifen zu beseitigen und setzt diese Maßnahmen bis zum Ende des Laubfalls fort.

Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Christiane Ehrhardt
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.10.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299c * Blindentaugliche Stadtplanung
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,
 

Die Bezirksgruppe Kreis Heilbronn des Blinden-und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. hat bei einer Infoveranstaltung am 12. und 13.10.2012 auf dem Kiliansplatz darauf verwiesen, daß das dort verlegte Blindenleitsystem weder internationalen Anforderungen noch der gängigen DIN-Norm entspreche.
Man habe bereits im Vorfeld der Planung die Stadtverwaltung darauf verwiesen und entsprechende, auch günstigere Vorschläge gemacht, auf die aber nicht eingegangen worden seien.
Nun erschwere das System vor allem ortsunkundigen Sehbehinderten und Blinden den Weg über den Kiliansplatz in unnötiger Weise, so daß die damit angestrebte Barrierefreiheit nicht erreicht werde.

Zugleich wird darauf verwiesen, daß die Absenkung von Bordsteinen in Heilbronn häufig ebenfalls in der Weise geschieht, daß auch hierbei DIN-Normen nicht eingehalten werden. Da die Bordsteine dabei nicht mehr die Höhe von 3cm erreichen, hätten es Sehbehinderte wie Blinde immer schwerer, dem Verlauf eines Gehweges folgen zu können und liefen Gefahr, auf die Straße zu geraten.

Wir fragen dazu an:

1. In welcher Weise wird die Stadtverwaltung hier für Abhilfe sorgen;
2. weshalb wurde dem Gemeinderat zum Beschluß über den Kiliansplatz diese Information aus der o.g. Bezirksgruppe nicht zur Entscheidung vorgelegt;
3. was würde eine nachträgliche Verbesserung der Situation am Kiliansplatz kosten;
4. welcher finanzielle Aufwand erforderte die nicht sehbehinderten- und blindengerechte Absenkung der Bordsteine;
5. wird die Stadtverwaltung künftig Sorge dafür tragen, daß den Bedürfnissen von Blinden-und Sehbehinderten ausreichend Rechnung getragen wird?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.11.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> auf Ihre Anfrage vom 13.10.12 nehmen wir wie folgt Stellung:

 1.   Die  frühzeitigen Vorgaben des Gemeinderats für die Sanierung des Kiliansplatzes (Beibehaltung des Farbtons des Belags und des strahlenförmigen Verlegemusters sowie die Verwendung von Natursteinen, GR-Sitzung vom 30.04.08) waren nicht vollständig mit den Ansprüchen des Blinden- und Sehbehindertenverbands zu vereinbaren. So konnten die Leitlinien beispielsweise nicht mit Kontrast verlegt oder nur eine geringe Rauhigkeit des Materials berücksichtigt werden. Da der Platz gemäß Gemeinderatsvorgabe saniert wurde, sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. 

Bordsteinabsenkungen werden nach aktueller Vorgabe mit einem Anschlag von 3 cm geplant. Ein Anschlag von mehr als 3 cm sollte aus Rücksichtnahme beispielsweise auf Rollstuhlfahrer nicht vorgesehen werden. 

2.   Die DIN zu „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ existiert erst seit Oktober 2011. Vor diesem Zeitpunkt gab es keine einheitlichen Regelwerke zu diesem Thema. Um die Belange der Blinden- und Sehbehinderten berücksichtigen zu können, hat das Amt für Straßenwesen im Zuge der Planungen in 2009 Kontakt zum Blinden- und Sehbehindertenverband gesucht, um deren Ansprüche aufzunehmen und, soweit es die Vorgaben zuließen, zu berücksichtigen. Da die Vorgaben zur Sanierung des Kiliansplatzes durch den Gemeinderat bereits frühzeitig (siehe oben) definiert wurden, wurde dies in der Sitzung am 25.09.09 zur Sanierungsentscheidung nicht mehr in Frage gestellt.  

3.   Die Kosten für das hergestellte Leitsystem auf dem Kiliansplatz betrugen etwa 58.000 €. In dieser Größenordnung würde eine nachträgliche Veränderung liegen. Technisch ist jedoch von dieser Lösung abzuraten, da für den Anspruch auf geringe Rauhigkeit Betonsteinpflaster statt Natursteinpflaster verwendet werden müsste, was bei einem Austausch das Natursteingefüge und somit die Haltbarkeit des Platzes verschlechtert. Auch wäre der stetige Unterhaltungsaufwand deutlich teurer, da eine vom Blinden- und Sehbehindertenverband geforderte talbündige Verlegung der Leitlinien eine maschinelle Schneeräumung des Kiliansplatz ausschließen würde. 

4.   Im gesamten Stadtgebiet gibt es Querungen mit unterschiedlichen Bordsteinsituationen, manchmal höher als 3 cm und manchmal geringer als 3 cm. Wie oben beschrieben, werden Bordsteinabsenkungen nach aktueller Vorgabe mit einem Anschlag von 3 cm geplant und im Zuge von Straßenumbauten bzw. des Bordsteinabsenkungprogramms sukzessive umgesetzt. 

 5.   Bei aktuellen und künftigen Planungen wird grundsätzlich die seit Oktober 2011 existierende DIN zu „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ als allgemein gültiges Werk herangezogen. Bei der Anwendung dieser DIN kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass alle Inhalte ausnahmslos berücksichtigt werden können. In diesen Fällen wird eine sinnvolle Kompromisslösung erarbeitet. 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.10.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299b * Diskolärm
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Friedrich-Dürr-Straße beklagen sich über sehr laute Diskothekenmusik, die von der gegenüberliegenden Böckinger Seite stets dann herüber dröhnt, wenn offensichtlich Türen geöffnet werden. Dies raube insbesondere durch das spontane und sporadisch sich wiederholende Auftreten den Anwohnern den Schlaf und verhindere zudem, daß bei warmem Wetter Fenster geöffnet werden könnten. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

31.10.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> mit Email vom 13.10.2012 haben Sie uns mitgeteilt, dass sich die Anwohner der Friedrich-Dürr-
Straße über sehr laute Discothekenmusik ausgehend von der gegenüberliegenden „Böckinger Seite"
beklagen.


In der umliegenden Umgebung der Friedrich-Dürr-Straße ist weder eine Gaststätte noch eine Dis-
cothek gemeldet. Hingegen befinden sich im weiteren Umfeld mehrere Gaststättenbetriebe, die
eventuell in Frage kommen könnten. Maßnahmen können jedoch nur gegen bestimmte Betreiber
eingeleitet werden. Der Verwaltung ist es daher nicht möglich, entsprechend tätig zu werden.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner


Hinweis:

Auf erneute telefonische Rückfrage wurde zugesichert, vor Ort in Eigenregie und über die Polizei den Klagen nachzugehen und wieder zu berichten.

Gebeten wurde darum, daß die  Anwohner der Friedrich-Dürr-Straße das Ordnungsamt möglichst zeitnah über derartige Störungen unter der Tel.-Nr. 56-2030 unterrichten.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.10.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299a * Gehwegreinigung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über mangelhafte Gehwegreinigung entlang der Wilhelmstraße auf Höhe der Gerichte, insbesondere Laubglätte würde die Benutzung behindern.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

22.10.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> entsprechend der Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Heilbronn ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger (hier: Liegenschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg) übertragen.

Das Ordnungsamt wird sich mit dem o.g. Anlieger in Verbindung setzen und auf deren Reinigungspflicht hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Maier
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.10.2012

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1299 * Vorschlagsrecht der CDU
 

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Die Heilbronner Stimme berichtet wiederholt,  bei der Wahl zur Neubesetzung der Stelle der ausscheidenden Ersten Bürgermeisterin Margarete Heidler habe die CDU das Vorschlagsrecht.

- Sie schreibt z.B. am 6.10.2012 auf Seite 35 unter der Schlagzeile "Bürgermeister gesucht":
"Das Vorschlagsrecht für die Stelle des Ersten Bürgermeisters liegt gemäß einer kommunalpolitischen Absprache bei der CDU, die mit Wilfried Hajek bis mindestens 2014 auch den Baubürgermeister stellt."

- Am1.10.2012 heißt es dort auf Seite 25 unter der Schlagzeile "OB-Kritik an Heidler":
"Auf die Suche nach einem Finanzdezernenten hat sich neben der CDU-Fraktion, die das Vorschlagsrecht hat, ..." und
"'Unser Vorschlag wird eine hohe fachliche Kompetenz aufweisen', reagiert Alexander Throm, Vorsitzender der CDU-Fraktion, auf den OB-Anspruch."
 

- Und am 12.10.2012 schreibt die HSt auf Seite 33 unter dem Titel "OB: Keine Kritik an Dezernentin Heidler":

"Die CDU-Fraktion hat in diesem Fall das Vorschlagsrecht. Alexander Throm, Vorsitzender der Rathaus-CDU, hatte schon vor den mahnenden OB-Worten gegenüber der HSt erklärt, seine Fraktion werde einen fachlich kompetenten Kandidaten für das Amt des Finanzdezernenten vorschlagen."

Wir fragen die Stadtverwaltung dazu:
 

1. Auf welcher gesetzlicher Grundlage hat diesen von Seiten der Stadtverwaltung unwidersprochenen Berichten zufolge die CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht;
2. weshalb wird die Stelle überhaupt ausgeschrieben, wenn - auch vom OB bisher unbestritten - die CDU das Vorschlagsrecht hat;
3. weshalb wird das "richtige Parteibuch" höher bewertet als die fachliche Kompetenz und Qualifikation;
4. sollen auf diese Weise qualifizierte Bewerber zum Schaden der Stadt davon abgehalten werden, sich zu bewerben und damit das Gleichheit ad absurdum geführt;
5. werden dem Gemeinderat durch eine Vorauswahl auf diese Weise Bewerber vorenthalten und das Wahlrecht dieses Gremiums manipuliert?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.11.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Stelle der ausscheidenden Ersten Bürgermeisterin Margarete Heidler nehmen wir zu Ihren Anfrage wie folgt Stellung:

Frage 1: Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat diesen von Seiten der Stadtverwaltung unwidersproche nen Berichten zufolge die CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht?

Grundlage für das Vorschlagsrecht der CDU ist § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO):
„Sieht die Hauptsatzung mehrere Beigeordnete vor, sollen die Parteien und die Wählervereinigungen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden."
Nach der derzeitigen Sitzverteilung gehören der CDU 14, der SPD 11, der FDP 5, dem Bündnis 90/Die Grünen 4, der FWV 3, der Pro Heilbronn 2 Mitglieder und der Linken 1 Mitglied an.
Bei 3 Beigeordneten hat die CDU somit das Vorschlagsrecht für 2 und die SPD für einen Beigeordneten.

Frage 2: Weshalb wird die Stelle überhaupt ausgeschrieben, wenn - auch vom OB bisher unbestritten - die CDU das Vorschlagsrecht hat?


Die Stellen der Beigeordneten sind nach der Gemeindeordnung vor der Besetzung öffentlich auszuschreiben ( 50 Abs. 3 GO).

Fragen 3 bis 5:
Frage 3: Weshalb wird das „richtige Parteibuch" höher bewertet als die fachliche Kompetenz und Qualifikation?
Frage 4: Sollen auf diese Weise qualifizierte Bewerber zum Schaden der Stadt davon abgehalten werden, sich zu bewerben und wird damit die Gleichheit ad absurdum geführt?
Frage 5: Werden dem Gemeinderat durch eine Vorauswahl auf diese Weise Bewerber vorenthalten und wird das Wahlrecht dieses Gremiums manipuliert?


Die Wahl der/des Beigeordneten erfolgt nach dem Grundsatz der Bestenauslese durch den Gemeinderat.
Hierzu erhält der Gemeinderat eine Liste mit Namen, Wohnort und der derzeitigen Tätigkeit aller eingegangenen Bewerber/-innen. Unter Berücksichtigung des Vorschlags der CDU und der vorliegenden Bewerbungen wählt der Gemeinderat den/die Beigeordnete/-n.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Waldbüßer


 

Replik dazu


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1297 * Überstundenausgleich III
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,
 

Wir beziehen uns erneut auf unsere Anfragen vom 10.2.2012 und 5.8.2012 und Ihre zugehörigen Stellungnahmen vom 6.3.2012 und 15.8.2012.

Nachdem inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung (BVerwG 2 C 70.11) zum Urteil vom 26.07.2012 u.a.  vorliegt, die mindestens gem. Randnummern 20 ff. eine differenzierende Aussage gegenüber der in der Stellungnahme geäußerten Ansicht hinsichtlich "Einverständnis" und "rechtzeitiger Geltendmachung" insbesondere unter dem Aspekt der von der Stadtverwaltung den Antragstellern gegenüber gemachten abweisenden Angaben zu deren Begehren zu erkennen gibt, bitten wir erneut um die nun zeitnah mögliche Stellungnahme zu den Einzelpunkten unserer o.g. Anfragen.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.10.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2012 zum Ausgleich von Mehrarbeit wegen

Überschreitung der europarechtlich zulässigen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrwesen. Hierzu geben

wir folgende Stellungnahme ab:

 

Ihre vorgenannte Anfrage verweist auf die aktuelle Rechtsprechung und Ihre vorausgegangenen Anfragen in dieser Angelegenheit vom 10. Februar 2012 und 05. August 2012. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir zunächst auf unsere Beantwortungen vom 06. März 2012 und 15. August 2012.

 

Zwischenzeitlich liegt die schriftliche Urteilsbegründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.07.2012 (Aktenzeichen 2 C 70.11) vor. Diese Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung stellt wie bisher fest, dass Feuerwehrbeamte für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit einen Anspruch auf Freizeitausgleich haben, ein finanzieller Ausgleich ist alternativ möglich.

Hierbei wird Bereitschaftsdienst als Vollarbeitszeit eingestuft.

 

Allerdings müssen diese Ansprüche vom Beamten auch im Rahmen der unionsrechtlichen Arbeitszeitregelungen geltend gemacht werden.

Demnach ist zwar entgegen der früheren Rechtsprechung des BVerwG nun kein Antrag im rechtstechnischen Sinne mehr erforderlich.

Der Beamte muss jedoch die Arbeit über 48 Wochenstunden hinaus rügen.

Dies bedeutet, dass er schriftlich zum Ausdruck gebracht haben muss, dass er die wöchentliche Arbeitszeit für zu hoch festgesetzt hält.

Andernfalls  verjähren diese Ansprüche nach drei Jahren.

 

Diese Rügeobliegenheit dient dazu, eine Prüfung des Dienstherrn mit dem Ziel herbeizuführen, die Belange des Beamten zu berücksichtigen und die Dienstpläne entsprechend anzupassen.

Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen.

 

Die Stadt Heilbronn hat bereits seit dem Jahr 2006 mit allen aktiven Beamten der Berufsfeuerwehr eine einvernehmliche Arbeitszeitregelung zuletzt bis 31.08.2012 abgeschlossen, mit der sich alle Feuerwehrbeamte schriftlich einverstanden erklärt haben.

Insofern haben diese gerade keine Ansprüche schriftlich geltend gemacht.

Ab dem Jahr 2012 ist nun ein Ausgleich aller über 48 Wochenstunden hinaus tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden durch zwei weitere Wochenstunden  Freizeitausgleich vorgesehen.

 

Mittlerweile haben fünf bereits pensionierte Feuerwehrbeamte Ansprüche geltend gemacht, die jedoch als unbegründet zurückgewiesen wurden.

Nachdem diese Ansprüche erstmals im Jahr 2012 schriftlich geltend gemacht wurden und die ehemaligen Feuerwehrbeamten alle schon mehrere Jahre aus dem Dienst der Stadt Heilbronn ausgeschieden sind, wären eventuelle Ansprüche - sofern sie überhaupt je wirksam entstanden wären - bereits verjährt.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Ulrich Waldbüßer


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgefragt am 18.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1296 * Pflaster in der Kaiserstraße

 

Sitzung des Gemeinderates am 18.09.2012
Mündliche Anfrage zur Sanierung des Pflasterbelages in der Kaiserstraße

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.9.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> die Sanierung des Pflasters in der Kaiserstraße wurde am 05.09.2012 bis auf ein kleines Teilstück beendet.


Eine Abnahme des Pflasterbelages ist inzwischen erfolgt. Die im Rahmen der Abnahme festgestellten Mängel werden auf Kosten der Baufirma noch beseitigt. Zudem hat die Stadt für den Sanierungsbereich gem. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) eine 5 jährige Gewährleistung. Innerhalb dieser Frist auftretende Schäden muss die Baufirma auf ihre Kosten beseitigen.


Für Schäden nach Ablauf dieser Frist hat die Stadt sich noch eine größere Menge an Pflastersteinen als Reserve gesichert.


Wir hoffen Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 18.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1295 * Cave 61
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Inhalt des Schreibens des Cave 61 ab;


2. was hat sich bzgl. des vom Cave 61 mit Schreiben vom 27.7.2012 angenommenen Vorschlag lt. Niederschrift vom 2.7.2012, den Multifunktionsraum zu gleichen Konditionen anzumieten, ergeben;


3. wann entscheidet der Wirtschaftsausschuß über die zu begrüßende Neukonzeption?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.10.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Zu Ziffer 1 :
Es wird Wert auf die Feststellung gelegt, dass die Räumlichkeiten auf Wunsch des Jazz Clubs an Frau ...  verpachtet wurden.
Schon seit längerer Zeit beschweren sich der Jazz Club Cave und Frau ... bei verschiedenen städtischen Dienststellen wechselseitig übereinander. Jegliche Vermittlungsversuche sind bislang gescheitert.


Zu Ziffer 2:
In dem Gespräch am 02.07.2012 habe ich nicht den Vorschlag gemacht, dass der Jazz Club in das Mietverhältnis einsteigen soll, sondern die Frage gestellt, ob sich der Jazz Club dies vorstellen kann. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsausschuss das letzte Wort über die Vermietung des Multifunktionsraums hat.


Zu Ziffer 3: Die Verwaltung hat den gesamten Sachverhalt in einer nichtöffentlichen Drucksache dargestellt, die im Wirtschaftsausschuss am 07.11.2012 entschieden werden soll.


Mit freundlichen Grüßen

Semenass


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 23.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1294 * Überfüllte Busse
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß Busse der Verkehrsbetriebe, die nach Flein fahren, in der Mittagszeit häufig vorwiegend von Schülern derart überfüllt sind, daß sich ältere Leute nicht mehr trauen, einzusteigen und lieber den nächsten Bus abwarten. Dies trifft vor allem Behinderte, die keine Chance auf einen Sitzplatz haben.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

8.10.2012

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> in der.Mittagszeit besteht an Schultagen ab der Haltestelle Allee-Post ein 7- bzw. 8-Minuten-Takt mit den Linien 61 und 64. Nach der 5. bzw. 6. Schulstunde sind die Fahrzeuge gut belegt, über
zurückgebliebene Fahrgäste ist bisher nichts bekannt geworden, die eingesetzten Kapazitäten
reichen aus.
Selbstverständlich kann es auftreten, dass bei entsprechendem pulkmäßigern Eintreffen der Schüler
einzelne Fahrzeuge sehr voll sind. Bei dem dichten Takt besteht allerdings bereits nach wenigen
Minuten die nächste Fahrtmöglichkeit. Außerdem sollte es selbstverständlich sein, dass für ältere
und behinderte Menschen ein Sitzplatz freigegeben wird - dies ist aber eher ein gesellschaftliches
Problem. Eine Inaugenscheinnahme der Situation insbesondere nach der 6. Schulstunde, wo der
Schülerandrang am größten ist, hat keine Auffälligkeiten ergeben.


Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführung

Elser


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1293 * 30km/h in der Lutzstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß die 30 km/h-Begrenzung in der Lutzstraße offenbar für Busse nicht gelte.

Wortlich: 
"...gilt diese Begrenzung nur für private Autofahrer,oder auch für Busfahrer der Stadt HN. Im Bereich der Horkheimerstr. bei Einmündung Lutzstr. ist 30km/h Bereich.Ich habe dies schon einmal geschrieben. Eine Zeitlang habe ich beobachten können,dass dies eingehalten wird. Kurze Zeit später
folgte wieder das gleiche wie vorher. Jetzt muss ich feststellen das jetzt städtische Buse auch auf der Lutzstr. trotz Fussgängerüberwege und 30 km/h mit enormer Geschwindigkeit unterwegs sind. Werden wir Bewohner an der Lutzstr. so langsam Sklaven der Städtischen Verkehrbetriebe. Wie sind jetzt schon Sklaven der honorierten Parteien und dem HN Rathaus. Wir haben keinerlei Rechte und müßen alles dulden, was die oberern Anordnen.
In jeden Parteiprogramm ist zulesen, Vermeidung von Lärm, Feinstaub,usw. Aber die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Lärm,Feinstaub.usw. wird doch mehr. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.9.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> im Bereich der Einmündung der Lutzstraße in die Horkheimer Straße ist auf dieser eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf einer Länge von ca. 200 Meter aufgrund des Kurvenbereiches angeordnet. Genau in der Mitte des Bereiches liegt die Haltestelle Lutzstraße. Ein Fußgängerüber weg ist dort nicht vorhanden, im Bereich der Haltestelle ist eine Mittelinsel als Querungshilfe vor handen. Aufgrund des Straßenquerschnittes und der Kurvensituation ist es dort nicht möglich, mit dem Omnibus eine, wie angeführt, „enorme Geschwindigkeit" zu entwickeln, zumal bei nahezu jeder Fahrt die Haltestelle bedient werden muss, da dort jemand aus- oder einsteigen will. Der Linienweg führt außerdem entlang der Horkheimer Straße, die Lutzstraße selbst wird nicht befahren. Wir weisen den Vorwurf in aller Deutlichkeit zurück.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung '
Elser

 

Replik dazu

 

Sehr geehrter Herr Elser,

bei allem Verständnis für Ihre Bemühungen lösen solche beschönigenden Antworten keine Probleme.
Ich glaube auch nicht, daß diese Bürger sich das nur ausdenken.

Auch wenn Sie sich vor Ihre Mitarbeiter stellen, so ehrt Sie das zwar, Sie sind aber nicht diesen verpflichtet, sondern den Bürgern der Stadt - nur zur Erinnerung..

Anbei eine spontan bei mir eingegangene Antwort
* dazu.

Viele Grüße
Alfred Dagenbach

* Hallo, Herr Dagenbach,
ich habe die Antwort der Stadt HN gelesen.
Den  Ausführungen muss ich wiedersprechen, es ist fakt,dass einige Busfahrer mit enorm Geschwindigkeit -haupsächlich aus HN- kommend in die besagte Kurve bei der Horkheimerstr. fahren. Dies habe ich schon mehrmals selbst erlebt.
Richtig ist,dass es keinen Linienverkehr in der Lutzstr.gibt.
Richtig ist,es werden Kinder zur Salamonschule gefahren, sowie dort wieder abgeholt. In meinem Schreiben habe ich dieses gemeint,und hiermit bleibe ich bei meiner sachlichen Beobachtung.
Es ist wie immer Theorie und Praxis sind zweierlei Dinge.
Ich würde sagen, dass die Praxis(Beobachtungen) im Vorteil ist.
Ich hoffe,dass es im Bereich der- 30 km/h Zone- zu keinem schweren Unfall kommt.
Wenn doch,was geschieht dann?
...


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.9.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1292 * Verkehrssituation "Nordstadt"
 

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

welche Stellungnahme gibt sie zur Beschwerde eines in der Nordstadt wohnenden Bürgers ab, der sich über die geschaffenen Zustände beklagt (siehe unten) und fragen zusätzlich:
 

1. Wer hat die Errichtung dieser Fehlplanung "Spielstraße" angeordnet?
 

1. Ist es für die dafür verantwortliche Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar, daß, wenn von ihr geschaffenen Gründe eintreten, die das von den Anwohnern bezahlte Parken im Anwohnerparkbereich verunmöglichen, diese dann an anderer Stelle parken müssen und widerspricht es nicht dem normalen Menschenverstand, dies von Amts wegen nicht erkennen zu können?
 

2. Hat es die Stadt Heilbronn nötig, das Budget aufzubessern, in dem sie ihre davon betroffenen Bürger auf diese bürgerunfreundliche Weise schröpft?
 

3 a) Welche Folgeabschätzung wurde mit welchem Ergebnis bei der Planung des "Spielstraßen"-Abschnitts in der Dammstraße unternommen und weshalb kann es dann zu solchen, wie bereits wiederholt geschilderten, Vorgängen kommen;
b) wie kann man solche untauglichen Problemzonen zur Selbstdarstellung, was man wieder "Großartiges" geleistet hat, erst schaffen, wenn man weiß, daß man damit solche Situationen, wie geschildert, damit erst hervorruft und man außer per "Blitz" auf die Opfer zu warten, nicht in der Lage ist, diese dadurch entstandenen Probleme zu verhindern?
 

4. Weshalb wird Bitten um einen Ortstermin ausgewichen, wird befürchtet, die nicht für sondern gegen die Bürger gerichtete einträgliche Praxis ändern zu müssen?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500
 

 

Heiko Auchter
Stadtrat
heiko.auchter@t-online

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619

Schreiben des Bürgers:
...
Als Anwohner des nördlichen Innenstadtrandbereich bin ich seit Jahren einer zunehmenden Verschlechterung der dortigen Lebensbedingungen ausgesetzt.
Als Bürger musste ich vor 6 Jahren hinnehmen, wie nördlich der Weinsberger Straße engmaschige, das Wohngebiet zerschneidende, gebührenpflichtige Anwohnerparkzonen errichtet wurden.
Der zugewiesene Parkraum steht oft gar nicht zur Verfügung, wodurch unausweichlich die Notlage entsteht, 1. weit abseits, das heißt meist 2. außerhalb des berechtigten Bereichs parken zu müssen, so dass 3. die Gefahr besteht, dafür auch noch gebührenpflichtig verwarnt zu werden.
Ganz besonders schlimm war die Situation, als vor 3 Jahren ganze Straßenzüge monatelang komplett gesperrt waren und die Anwohner, die nun praktisch gar keinen Parkplatz mehr hatten, obwohl sie Gebühren bezahlt hatten, bei Nutzung etwaiger Notausweiche massenhaft Strafzettel bekamen.
Die Parkplatzsituation ist besonders in den Abendstunden, insbesondere an Wochenenden, für Anwohner unerträglich.
Obwohl ich schon bei Beginn der Errichtung der Parkzonen das Amt für Straßenverkehr und Umwelt auf dieses Problem aufmerksam machte, wurde behauptet, die Situation habe sich "verbessert", Kontrollen würden "mit Augenmaß" durchgeführt. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene an das Amt wenden.
Diese Situation verschlechtert sich weiter, das "Augenmaß" der städtischen Vollzugsbeamten kann ich nicht bestätigen.
Vor vielen Monaten wurde ein knapp 150m langer Straßenzug der Dammstraße, der für Hunderte Anwohner eine wichtige Zu- und Abfahrtsstraße darstellt, zum verkehrsberuhigten Bereich (blaues Schild, aber ohne Geschwindigkeitsangabe) erklärt und überdies -ohne Sinn- zahlreiche dringend benötigte Parkplätze weggenommen und mit steinernen Blöcken versehen. Als pflichtbewusster Verkehrsteilnehmer habe ich diesen Bereich immer so langsam wie technisch möglich durchfahren.
Das hat mir von Anfang an bis heute sehr viel Ärger, bis hin zu wüsten Beschimpfungen und Drohungen, seitens anderer Verkehrsteilnehmer eingebracht. Umso überraschter und auch enttäuscht war ich, als mit Schreiben vom 28.06.12 mir eine Temposünde am "Tatort Dammstraße" zur Last gelegt wurde.
Darin wurde mir unter gebührenpflichtiger Verwarnung vorgehalten, 16 km/h schnell gefahren zu sein und damit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h (die nirgends angeschrieben ist!) um 6 km/h überschritten zu haben.
Ich habe daraufhin, da kein Tacho solche Geschwindigkeiten zuverlässig anzeigen kann, präzise Handmessung durchgeführt und festgestellt, dass eine solche Geschwindigkeit unter den gegebenen Bedingungen gar nicht machbar ist und bei den dortigen tatsächlichen Verhältnissen in solch einer absoluten Strenge auch keinen Sinn macht.
Dies berichtete ich in einer e-Mail am 16.07.2012 (s. Anhang1) ausführlichen dem Ordnungsamt und bat um einen Ortstermin. 2 Monate später erhielt ich ein Schreiben des Ordnungsamtes (s.Anhang2), in dem es lapidar heißt: "Ihren Einwand können wir leider nicht berücksichtigen".
Gleichzeitig wurde mir sofort eine weitere Verteuerung des Bußgeldes angedroht. Ich muss sagen, ich bin als jahrzehntelanger Bürger der Stadt sehr enttäuscht über solch ein Verhalten der Verwaltung. Ich bitte Sie um Abhilfe, insbesondere um einen Ortstermin.
Ich bitte Sie, diese Situation aus dem Erleben eines Anwohners selbst zu testen und festzustellen, wie es ist, wenn man in Hauptverkehrszeiten diesen Straßenzug mit einer nicht einhaltbaren Niedriggeschwindigkeit durchstottert, die dann nach Messung immer noch zu hoch ist.
Oder wenn man es gerade so schafft, die Geschwindigkeit einzuhalten, dann aber der Motor stottert, man kurz etwas Gas gibt und just in diesem Moment geblitzt wird, während sich gleichzeitig hinter dem eigenen Fahrzeug Drängler stauen oder hupen und Zweiradfahrer ins Trudeln kommen oder als Temposünder überholen.
Gestern früh hat mich zum x-ten Male ein Autofahrer mit Heilbronner Kennzeichen von hinten angehupt.
Oft meide ich diesen Straßenzug Dammstraße und fahre sinnlos Umwege, um nicht Gefahr zu laufen, wiederholt geblitzt zu werden, weil sich dieses Tempo partout nicht lückenlos einhalten lässt und wegen der schon erwähnten Drängler.
Eine unerträgliche Situation für Anwohner besteht auch in dem Einbahnstraßenabschnitt der Nordbergstraße.
Seit der neue Pizza-Drive in der Nordbergstraße ist, kommt es insbesondere in den späten Abendstunden vor, dass aggressive Pizzakuriere (aber auch viele andere Autofahrer) die Einbahnstraße in falscher Richtung durchfahren und dabei mich als richtig fahrenden "Gegenverkehr" durch aggressives Fahrverhalten zum Ausweichen zwingen und dann mit Karacho als hochgradige Verkehrsraudis mit quietschenden Reifen auf die Weinsberger Straße hinausschießen. ...

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.12.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> auf Ihre Fragen zur Beschwerde eines Anwohners der Nordstadt zur Einrichtung einer „Spielstraße“ in der Dammstraße sowie entsprechenden Kontrollen der Geschwindigkeit und der Bewohner-Parkbevorrechtigung durch den städtischen Vollzugsdienst können wir wie folgt antworten:

zu 1.:
Die Dammstraße ist im Bereich der Dammschule (Abschnitt zwischen Paulinenstraße und Schaeuffelenstraße) sowie im Bereich des Kindergartens (zwischen Nordbergstraße und Gartenstraße) im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in der Nordstadt verkehrsberuhigt ausgebaut und entsprechend als „verkehrsberuhigter Bereich“ (Schrittgeschwindigkeit) beschildert. Im Verlauf der Dammstraße sind in verschiedenen Abschnitten Parkvorrechte für Bewohner eingerichtet.

Diese Maßnahmen wurden als Konzept entsprechend den Vorgaben des Förderprogrammes „Soziale Stadt“ mit den Anwohnern der Nordstadt in verschiedenen Arbeitskreisen entwickelt. Seitens der Bewohner wurde ausdrücklich ein Parkierungskonzept gefordert, welches mit Anwohnerparkausweisen eine gezielte Überwachung ermöglicht, um quartierfremdes Parken (z. B. Berufsschüler) durch den städtischen Vollzugsdienst gezielt ahnden zu können.

Das verkehrliche Maßnahmenkonzept wurde den gemeinderätlichen Gremien im Jahr 2003 vorgestellt und im April 2003 durch den Gemeinderat entsprechend beschlossen.

Inzwischen zeigt sich, dass durch die Umgestaltung des Straßenraumes sowie die verkehrsregelnden Maßnahmen eine deutliche Aufwertung der Quartiere in der Nordstadt erreicht wurde.

zu 2. bis 4.:
Seitens der Dammschule wie auch des Kindergartens wird der städtische Vollzugsdienst wiederholt gebeten, verstärkt Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit wie der entsprechenden Parkregelungen durchzuführen.
Diese Regelungen dienen somit dem erstrebten Ziel der städtebaulichen Verkehrsberuhigung und Bevorrechtigung der dortigen Anwohner auf der Suche nach einem Parkplatz.

Der Verwaltung liegen mit Ausnahme weniger Äußerungen von Betroffenen bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten keine Beschwerden vor, die auf eine grundsätzliche Kritik an den bestehenden Regelungen schließen lassen.

Soweit Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge von Seiten der Anwohner bekannt werden, steht das Amt für Straßenwesen selbstverständlich gerne auch für eine Überprüfung der Situation vor Ort zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


gez.
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen


Replik dazu:

von Nordstadt-Bürger, eingetragen am Montag, 31.12.2012 um 10:45 Uhr unter Ihre Meinung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1291 * Ausgleichsmaßnahmen
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

welche Stellungnahme gibt sie dazu ab,
 

1. was mit den bereits begonnenen bzw. angefangenen Ausgleichsmaßnahmen infolge der Verschleppung des Projektes "Verlängerung Saarlandstraße"  nun künftig geschehen wird;

 

2. welche Kosten zu 1. entstehen und wer dafür aufkommt;
 

3. daß verbleibende Ausgleichsmaßnahmen Pflegemaßnahmen erfordern und wer für die infolge der Verschleppung des Projektes "Verlängerung Saarlandstraße" entstehenden Kosten aufkommt;
 

4. weshalb Landwirten für weitere Ausgleichsmaßnahmen Flächen gekündigt werden, statt ihnen diese so lange zu belassen, wie für die infolge des Projektes "Verlängerung Saarlandstraße" angelegten Ausgleichsmaßnahmen dank landespolitischer Fehlentscheidungen kein realer Bedarf vorhanden ist und welche zusätzliche Steuermittel dann dafür aufgewendet werden müssen?

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.10.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> Auf Ihre Fragen im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des o. g. Projekts können wir Ihnen wie folgt antworten (Nummerierung analog Ihrer Fragennummerierung):

 

Zu 1: Ausgleichsmaßnahmen sollen spätestens bei Verwirklichung der Planung vom Bauherrn umgesetzt werden. Im Rahmen des Projekts Saarlandstraße wurden sogenannte CEF- Ausgleichsmaßen zeitlich vorgezogen, da der Bauherr bei dieser speziellen Form von Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz den Erfolg'zwingend vor Baubeginn nachweisen muss. Hierzu musste sich die Stadt Heilbronn auch per Öffentlich-Rechtlichem Vertrag gegenüber dem Land Baden-Württemberg verpflichten.

Die heutige Zuschusssituation beim Projekt Saarlandstraße war seinerzeit noch nicht absehbar. Nach derzeitigem Stand werden die bereits angelegten CEF-Flächen (insgesamt ca. 10 ha) bis auf eine etwa 2 ha große Fläche nicht wieder der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung zu geführt.

Es handelt sich hierbei nicht um wenige große zusammenhängende Flächen, sondern um mehr als 25 Einzelmaßnahmen ähnlich den bereits vorhandenen Ackerrandstreifen entsprechend des gleichnamigen Programms.

 

Zu 2: Die Herstellungskosten für bisher angelegten Ausgleichsmaßnahmen belaufen sich auf ca. 200.000 Euro.

 

Zu 3: Für die Pflege der CEF-Flächen fallen jährlich etwa 7.200 Euro Unterhaltungskosten an. Die Kosten werden von der Stadt getragen.

 

Zu 4: Landwirten werden derzeit für weitere Ausgleichsrpaßnahtnen keine Flächen mehr gekündigt. Im Gegenteil: Aufgrund der Zuschussentscheidungen der Landesregierung bzgl. des Projekts Saarlandstraße wurden sämtliche Flächen, ausgenommen die für CEF- Ausgleichsmaßnahmen, wieder verpachtet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Frenzel


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1290 * Beleuchtung im Ziegeleipark
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß im Ziegeleipark viel zu früh die Beleuchtung abgeschaltet wird und sich insbesondere Besucher ängstigen, die damit nicht rechnen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.10.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> wir haben Ihre erneute Anfrage an das für Beleuchtung zuständige Amt für Straßenwesen weitergeleitet und erhielten zur Antwort, dass sich seit Ihren Anfragen in den Jahren 2008 und 2009 nichts am Sachstand geändert hat:
Die Beleuchtung in den Heilbronner Parkanlagen wird um 21:00 Uhr abgeschaltet, da entsprechende ausreichend beleuchtete Wege außerhalb der Parkanlagen zur Verfügung stehen.

Die Beleuchtung der zur Heuchelbergstraße hin orientierten Treppenanlage ist durch die öffentliche Straßenverkehrsbeleuchtung gewährleistet. Bei Ausschalten der Beleuchtungskörper im Ziegeleipark ist das Wegesystem im Ostteil des Ziegeleiparks dunkel, sodass ein Begehen dieser Wegebeziehung während der Nachtabschaltung auf eigene Gefahr erfolgt. Wie oben bereits näher ausgeführt, bestehen während der gesamten Nachtzeit ausreichende Alternativen, z. B. über das Baugebiet „Am Wasserturm“, um von der Heuchelbergstraße in Richtung Norden oder auch umgekehrt zu gelangen.

Darauf hinweisen möchten wir noch, dass Lampen der Straßenbeleuchtung abends nicht länger brennen, sie können entweder bis 21:00 Uhr oder die ganze Nacht in Betrieb sein, da es keine andere Schaltmöglichkeit gibt. Ein frei wählbarer Schaltzeitpunkt zum Ein- oder Ausschalten der Straßenbeleuchtung ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Barz


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1289 * Mangel an Studentenwohnungen
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß sich an der Hochschule Heilbronn immer mehr Studienbewerber eintragen, aber es in Heilbronn offensichtlich viel zu wenige Zimmer für diese gibt;
 

2. welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, hierfür kurzfristig für Abhilfe zu sorgen;
 

3. welche mittelfristige Lösung hat sie anzubieten?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.11.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> in Ihrer Anfrage haben Sie in Bezug auf die Wohnungsversorgung von Studenten in Heilbronn folgende Fragen gestellt:

 

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, dass sich an der Hochschule Heilbronn immer mehr Studienbewerber eintragen, aber es in Heilbronn offensichtlich viel zu wenig Zimmer

für diese gibt?

 

Die aktuelle Situation in Heilbronn konnte bereits der Presse entnommen werden. Diese stellt sich

zusammengefasst wie folgt dar:

Die Zahl der Studierenden in Heilbronn hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen: von

ca. 4.500 Studierenden im Wintersemester 2009/2010 auf ca. 5.700 im Wintersemester 2011/

2012 (Hochschule Heilbronn – Campus Heilbronn, German Graduate School GGS, Duale Hochschule´DHSBW - Campus Heilbronn).

Die Zahl der Studienanfänger im Wintersemester 2012/2013 beträgt insgesamt 1.800 Studierende

(Hochschule Heilbronn ca. 1.500 und DHSBW ca. 300 Studenten).

Dem steht ein Angebot von ca. 930 Plätzen in Sudentenwohnheimen bzw. Studentenappartements

gegenüber (Ein kleiner Anteil von diesen befinden sich noch in der Planungs- bzw. Realisierungsphase).

In Heilbronn sind bislang alle Studierende, die ein Zimmer oder eine Wohnung suchten, untergekommen.

Das Angebot ist zwar knapp, von einer Notsituation, wie es teilweise in anderen Universitätsstädten

der Fall ist, kann in Heilbronn nicht gesprochen werden. Bedingt durch die Art des Studienbetriebs der einzelnen Hochschulen gibt es unter den Studierenden auch eine größere Zahl von Pendlern.

In den vergangenen Jahren ist es in Heilbronn zu einem Bevölkerungszuwachs in der Altersgruppe

der 18- bis 30-Jährigen gekommen. Diese Entwicklung lässt auf vermehrte Bildungszuwanderer

schließen. Die ausreichende Bereitstellung von Wohnraum für Studierende liegt daher auch im

grundsätzlichen Interesse der Stadt Heilbronn.

 

2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, hierfür kurzfristig Abhilfe zu schaffen?

 

Eine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit besteht seitens der Stadt Heilbronn nicht. Die Realisierung

von Studentenwohnung wird entweder von Einrichtungen wie dem Studentenwerk etc. initiiert oder ist überwiegend dem freien Markt unterworfen. Dabei muss diese Wohnform mit anderen

konkurrieren.

Die Verwaltung hat bislang schon Vorhaben zur Schaffung von Studentenwohnungen unterstützt

und wird dies auch im Rahmen der planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten weiterhin tun. Im Verlauf des vergangenen und dieses Jahres wurden beispielsweise

mehrere Bebauungspläne im beschleunigten Aufstellungsverfahren zur Rechtskraft gebracht, welche

die Realisierung von Studentenwohnungen zum Ziel hatten.

Die Stadtsiedlung Heilbronn unternimmt ebenfalls Bemühungen z.B. durch die Umnutzung und

Renovierung von Bestandswohngebäuden. Auch sind einzelne, entsprechend geeignete Wohnungen

aus dem Bestand der Stadtsiedlung beispielsweise an Studenten-WGs vermietet.

Außerdem sind private Investoren bzw. Bauträger derzeit dabei, weitere Projekte zu entwickeln

(z.B. an der Ecke Max-Planck-Str./Robert-Bosch-Straße in Sontheim in unmittelbarer Näher zum

Hochschulcampus).

Eine Steuerung in einem gewissen Umfang kann auch im Rahmen des Verkaufs städtischer

Grundstücksflächen erfolgen

 

3. Welche mittelfristige Lösung hat die Stadtverwaltung anzubieten?

 

Mit der Eröffnung des Bildungscampus in unmittelbarer Nähe zur Heilbronner City und dem weiteren

Ausbau des Hochschulstandorts im Bereich der Gaswerkstraße rückt auch die Heilbronner

Innenstadt als Wohnstandort verstärkt in den Fokus.

Ein Ziel der Stadt Heilbronn ist, die Mischung von Nutzungen und Wohnformen im Rahmen der

planungsrechtlichen Zulässigkeit weiter zu fördern, um u.a. eine Belebung und Verjüngung der

Bevölkerung in der Innenstadt und in den innenstadtnahen Bereichen zu erreichen.

Möglichkeiten hierfür bieten beispielsweise die in Bearbeitung befindlichen Leitbilder für die

Innenstadtquartiere.

 

Freundliche Grüße

Gez.

Dr. Böhmer

Stadtplanungsamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.0.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1288 * Hafenmarktpassage
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben der Initiative der durch die Baumaßnahmen Stadtbahn betroffenen Gewerbetreibenden vom 7.9.2012 ab,
insbesondere

2. weshalb bei einer Besprechung von Vertretern der Initiative mit der Ersten Bürgermeisterin zwar eine "Vorgehensweise besprochen", aber bisher nichts Konkretes erzielt wurde und wie der Stand dazu heute ist;

3. weshalb - bezugnehmend auf Anlage 4 des Schreibens - Arbeitsschutzmaßnahmen und Absicherungen vernachlässigt werden und bisher keine Abnahme der betr. Bauwerke erfolgt ist;

4. weshalb gegen die in Anlage 5 des Schreibens erwähnten Rechte der Anlieger verstoßen wird, genannt wird insbesondere der Rechtsanspruch, Beeinträchtigungen über den zumutbaren Zeitraum hinaus und die Unverhältnismäßigkeit;

5. in welcher Weise auf die Beschwerde der Gewerbetreibenden der Hafenmarktpassage vom 4.10.2011 (Anlage 1) von Seiten der Stadt zu Gunsten der Betroffenen reagiert bzw. nicht reagiert wurde;

6. weshalb die Rechte der Anlieger bei Straßenbauarbeiten (siehe Anlage 5) von Seiten der Stadt Heilbronn nicht gewährt werden und billigend in Kauf genommen wird, daß die Existenzen von über 30 Fachgeschäften gefährdet werden;

7. welche Antwort sie auf den Inhalt der Anlage 6 mit der darin begründeten Frage, wie man eine Innenstadt systematisch zugrunde richtet, hat;

8. welchen, auch laufenden, finanziellen Ausgleich die Stadtverwaltung infolge der Unverhältnismäßigkeit - auch im Hinblick darauf, daß Mitbewerbern dadurch Vorteile geschaffen wird - bis hin zu einem enteignungsgleichen Eingriff, den betroffenen Geschäften gewähren wird?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.9.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> bevor ich zu den verschiedenen Fragen in Ihrer Anfrage Stellung nehme, möchte ich Sie darüber informieren, dass die Verwaltungsspitze und die Stadtwerke Heilbronn GmbH seit Beginn der Bauarbeiten, die mit dem Bau der Stadtbahn Nord zusammenhängen, die Interessen der Anlieger an der neuen Trasse sehr ernst nehmen und bemüht sind, die Auswirkungen der Bauarbeiten auf die Anwohner und die anliegenden Gewerbetreibenden so gering wie möglich zu halten.
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Heilbronn GmbH hat im Vorwege der Bauarbeiten verschiedene Anlieger-Informationsveranstaltungen durchgeführt, in denen die Teilnehmer über den Bauablauf informiert wurden. Es wurde schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind und in gewissem Maße auch hingenommen werden müssen. Auf diesen Veranstaltungen wurde über das Thema „mögliche Entschädigungen" sehr ausführlich informiert und diskutiert.
Anlieger der Hafenmarktpassage und der Allee, die von den Bauarbeiten besonders betroffen waren bzw. sein würden, hatten sich in dem von Ihnen genannten Schreiben vom 04.10.2011 an die Verwaltungsspitze gewandt und ihre Beschwerden zum Ausdruck gebracht. In einem Gespräch mit den Unterzeichnern, das am 02.11.2011 geführt wurde, hatte die Unterzeichnerin die in dem Schreiben vom 04.10.2011 genannten Punkte ausführlich mit den Teilnehmern diskutiert und die Beschwerden entgegengenommen. Im Nachgang zu dem Gespräch hat sie dort, wo die Stadtverwaltung direkt Abhilfe schaffen konnte, diese über die SWH, die HMG und die Stadtinitiative veranlasst.
Die Veranlasser der Bauarbeiten zum damaligen Zeitpunkt waren die verschiedenen Leitungsträger (ZEAG, HVG, Telekom usw.), die ihre Leitungsumverlegungen im Hinblick auf den späteren Stadtbahnbau durchführen mussten.
Sie waren aber nicht ausschließlich Verursacher des von den Gewerbetreibenden angesprochenen massiven Kundenrückgangs. Unter anderem durch die Schließung der Allee-Unterführung hatten sich bereits vorher die Laufwege der Kunden verändert, was dazu führte, dass sich die Kundenströme insbesondere an der Hafenmarktpassage und der westlichen Allee verändert hatten. Ein wesentlicher Teil der Umsatzrückgänge war auf diese Veränderung und nicht auf die Bauarbeiten zurückzuführen.
Da die Umsatzrückgänge tatsächlich vorhanden waren, hat die Unterzeichnerin dem Wunsch der Beschwerdeführer entsprochen und sich bei den verschiedenen Vermietern der Läden und Geschäfte im Umfeld der Hafenmarktpassage für Mietminderungen eingesetzt. Wie die Rückmeldungen der Betroffenen später zeigten, waren die Vermieter hierzu aber nicht bereit.
Obwohl die Stadtwerke Heilbronn GmbH zum damaligen Zeitpunkt noch nicht direkt Veranlasser der Baustellen war, da der Bau der eigentlichen Stadtbahn Nord noch gar nicht angefangen hatte, hatte sie bereits im Jahr 2011 begonnen, verschiedene „Bausteine" bzw. „Säulen" bei der Stadtwerke Heilbronn GmbH aufzubauen, um den Gewerbetreibenden zu helfen:
1. Ein neu eingestellter Anliegerbeauftragter stand täglich in den betroffenen Gebieten zur Verfügung, um die Beschwerden der Gewerbetreibenden über störende Baustellen aufzunehmen und direkt bei den Baufirmen Abhilfe zu schaffen.
2. Die Stadtwerke Heilbronn GmbH hat die Initiative "Das grüne Band" ins Leben gerufen, dem bis Ende des Jahres 2011 31 Gewerbetreibende beigetreten sind. Ziel des „Grünen Bandes" ist es seither, mit gemeinsamen Marketingmaßnahmen und Aktionen den Kunden den Weg zu den Gewerbetreibenden entlang der Allee, Hafenmarktpassage, Jakobgasse und Karlstraße trotz Baustelle schmackhaft zu machen. Durch die Werbegemeinschaft werden die vorhandenen Potenziale von Gewerbetreibenden, Stadtwerken, Stadtinitiative Heilbronn und einer Werbeagentur gebündelt, gemeinsam über die Situation informiert und um Kunden geworben. Die SWH unterstützt die Initiative nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell.
An einem Runden Tisch, der regelmäßig mit Vertretern des Grünen Bandes stattfindet, werden verschiedene Marketingaktionen beschlossen. Sie werden mit den Gewerbetreibenden besprochen und gemeinsam festgelegt. Viele Maßnahmen der Stadtinitiative, die sich normalerweise auf die oberen Einkaufszonen und den Kiliansplatz beschränken, werden so auch auf die Sülmer City, Hafenmarktpassage und Allee ausgedehnt. Am 07.10.2012 können Sie sich beim „Jazz und Einkauf-Sonntag hiervon persönlich ein Bild machen. Alle Aktionen werden gemeinsam mit Vertretern des Grünen Bandes und der SWH geplant und beschlossen.
Dabei wurden u.a. bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:
Ein großes, beleuchtetes Eingangsportal weist den Weg zur Hafenmarktpassage, große Säulen an Hafenmarkt und Ecke Allee/Kaiserstraße informieren über die Aktion „Grünes Band" und zeigen auf einer „Pinnwand" aktuelle Angebote der Mitglieder, ein grüner Teppich auf dem Bürgersteig der Allee wurde während der „heißen" Bauphase ausgelegt und leuchtend grüne Pfeile zeigen den Weg zu den Gewerbetreibende im Umfeld der Baumaßnahmen. Entlang der Schaufenster verläuft ein grünes Band mit dem Logo der Initiative, im Aufgang der Tiefgarage Harmonie fordert eine Tafel die Autofahrer auf „Geh über Grün" und im Internet werden Informationen zum Projekt gegeben. Zudem weisen die beiden sympathischen Maskottchen „Mobi & Käthchen" in der Fußgängerzone als lebensgroße Figuren den Weg zu den Händlern des grünen Bandes.
Zu diesen Aktionen zur werblichen Unterstützung der Mitglieder des grünen Bandes zählen u.a. auch die Beteiligung bei Veranstaltungen der Stadtinitiative Heilbronn (Französischer Markt, Kinder, Kinder..., Gourmet-Markt, etc.) mit Gewinnspielen, Illumination, Werbeartikeln, Teilnahme an den Bonusheften, der Weihnachtstombola oder beispielsweise dem Engagement einer Band, die während des französischen Marktes auf die Geschäfte des grünen Bandes aufmerksam machte. Auch ein eigenes Bonusheft rein mit Aktionen des grünen Bandes wurde bereits erstellt und durch einen Clown der Heilbronner Kliniken in der Innenstadt verteilt. Daneben unterstützt die SWH auch bei der Rückvergütung von Parkkosten durch die Heilbronner Parkmünze. Die Pressearbeit wird durch Anzeigenschaltungen in Zeitungen, Sonderbeilagen und Programmheften unterstützt und durch Plakatwerbung in den Stadtbussen und auf dem VideoBoard der SWH ergänzt. Ebenso wird ausgiebig in der eigenen Stadtbahnzeitung über das grüne Band informiert. Zudem hat die SWH das zur Stadtbahnwerbung extra entworfene Maskottchen „Mobi" als Plüschfigur erstellen lassen und verkauft dieses über die Mitglieder, den HNV und die Bäder in Heilbronn. Den gesamten Verkaufserlös spendet die SWH im Namen des grünen Bandes an die Stiftung „Große Hilfe für kleine Helden". Speziell für die Mitglieder wurde ein EM-Planer erstellt, der zur Fußball-EM 2012 an die Kunden verteilt werden konnte. Aktuell wird ein Info-Flyer über alle Mitglieder des grünen Bandes aufgelegt.
3. Von der SWH wurde ein Entschädigungsmanagement aufgebaut und eine Stelle eingerichtet, an die sich Anlieger und Gewerbetreibende wenden können, wenn diese der Auffassung sind, dass die Baustelle „Stadtbahn Nord" Ursache für Umsatz- und Gewinnrückgänge ist. In den o. g. Informationsveranstaltungen und mit Hilfe eines Prospekts (siehe Anlage), der an alle Anlieger und Gewebetreibende verteilt wurde, konnte sich jeder über die Voraussetzungen für Entschädigungen informieren. Bisher liegen 15 Anträge vor, die von der SWH bearbeitet wurden bzw. noch geprüft werden. Wie aus dem Informationsblatt hervorgeht, ist die SWH gehalten, die Anträge nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. In vielen Urteilen zu ähnlichen Fällen, die bereits getroffen wurden, sind diese Rahmenbedingungen abgesteckt. Ihre Einhaltung durch die SWH bei Entschädigungszahlungen wird vom Zuschussgeber geprüft.
Die genannten Maßnahmen der SWH werden von allen Beteiligten als vorbildlich anerkannt. Der Aufsichtsrat der SWH wird regelmäßig hierüber informiert. Die Initiative „Das grüne Band" kann nicht verhindern, dass trotzdem während der BaupHase Umsatz- oder Gewinnrückgänge bei den Gewerbetreibenden zu verzeichnen sind. Sie kann aber helfen, das Bewusstsein bei allen Händlern zu wecken, dass Werbung notwendig ist und welche Werbemaßnahmen den Kundenrückgängen entgegenwirken können. Es bleibt zu hoffen, dass dieses „Grüne Band" auch noch nach Inbetriebnahme der Stadtbahn alle betroffenen Händler weiterhin fest verbindet und sie dann gemeinsam (und ohne die SWH) dafür sorgen, dass ihre Geschäfte weiterhin einen sicheren und wirtschaftlichen Bestand haben.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich die im Jahr 2011 aufgekommene Stimmung gegen die Stadtbahn Nord trotz Nachteile der Händler durch die Bauphase gewandelt hat und viele Betroffene bereits positiv in die Zukunft sehen. Der Anliegerbeauftragte (Kümmerer) ist der persönliche Ansprechpartner vor Ort und wird gerne in Anspruch genommen. Er kann nicht alle Beeinträchtigungen abstellen, aber zumindest das Gefühl geben, dass die Probleme und Wünsche der Betroffenen ernst genommen werden.
In Anbetracht dieser positiven Entwicklung war die SWH überrascht über das Schreiben von Herrn Sandrisser vom 07.09.2012. Herr Sandrisser ist aktives Mitglied im „Grünen Band" und in engem Kontakt mit der SWH. Deshalb hat Geschäftsführer Schmidt auch am 18.09.2012 ein persönliches Gespräch mit Herrn Sandrisser geführt und ihn zu seinen Intentionen hinsichtlich des Schreibens und seinen Hinweisen auf vergangene Vorgänge befragt. Bei dem Gespräch ergab sich, dass insbesondere seine Anlage 6 des Schreibens das Ziel hat, auf die Probleme kleiner Gewerbetreibender in Heilbronn allgemein (nicht nur die Betroffenen der Baustelle) hinzuweisen.
Sein Anliegen ist es, durch den Erhalt vieler Kleinbetriebe in Heilbronn für eine lebenswerte Stadt zu sorgen, die sich vor allem dadurch von anderen unterscheidet, dass nicht nur Filialbetriebe und Billigläden das Stadtbild der Stadt bestimmen. Er wünscht sich eine konzertierte Aktion von Verwaltungsspitze, HMG, Stadtinitiative, Vermietern, kleinen gewerbetreibenden Händlern und Gemeinderäten u. a. mit dem Ziel, Heilbronn lebenswerter zu machen. Dass dieses Anliegen weitüber das des „Grünen Bandes" hinausgeht und auch von ihm nicht zu leisten ist, ist Herrn Sandrisser bewusst.
Die Ziele von Herrn Sandrisser unterscheiden sich nicht von den Zielen der Verwaltungsspitze, des Gemeinderats und aller Gewerbetreibenden in Heilbronn und nicht zuletzt aller Bürgerinnen und Bürger von Heilbronn. Ausdruck dafür, dass dies auch gelingt, ist nicht zuletzt die Gestaltungsinitiative Innenstadt, die die letzten 15 Jahre die Attraktivität von Heilbronn erheblich gesteigert hat. Hinzu kommen Märkte-Zentrenkonzepte, die Bemühungen des City-Managers, die Aufstellung eines Masterplans Innenstadt und weitere Projekte. Nicht zuletzt zu erwähnen ist auch die Stadtbahn Nord, die dazu beitragen wird, die Innenstadt schneller zu erreichen und die Attraktivität zu erhöhen.
Ich möchte zum Schluss noch auf einen Artikel in der Heilbronner Stimme vom 20.09.2012 „Guten Lagen muss nicht bange sein" hinweisen, in dem Herr Oberbürgermeister Himmelsbach die Stadt und ihren Einzelhandel gut gerüstet für die Zukunft sieht.

Mit freundlichen Grüßen
Margarete Heidler
Erste Bürgermeisterin


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1287 * Nordstadt: Ruhestörender Lärm
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über ruhestörenden Lärm in der Nordstadt, hauptsächlich im Bereich der Damm- und Nordbergstraße, der insbesondere von bis in die Nacht ca. 23 Uhr von auf der Straße befindlichen Kindern und Jugendlichen ausgeht.

Gleichzeitig wird Beschwerde darüber geführt, daß durch mangelnde Parkplätze bei der dortigen Moschee Anwohnerparkplätze mißbraucht werden, so daß Anwohner an anderen Stellen immer wieder Strafzetteln ausgesetzt seien.  

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.10.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> besten Dank für Ihre Anfrage zu ruhestörendem Lärm in der Nordstadt.
Nach § 2  der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Heilbronn ist es verboten," in der
Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unver
meidbar, insbesondere durch lärmende Unterhaltung, Singen, Schreien oder Grölen zu stören."
Verstöße gegen diese Regelung können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden.
Beim Auftreten konkreter Lärmstörungen in den späten Nachtstunden bitten wir um telefonische
Meldung an das Polizeirevier Heilbronn.
Die vor Ort getroffene Verkehrsregelung ist von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten. Wenn
die vorhandenen, legalen Parkmöglichkeiten belegt sind rechtfertigt dies keinesfalls zum Abstellen Fahrzeugen im Bereich von Haltverboten.
Der Städtische Vollzugsdienst wird den Ruhenden Verkehr in der Nordstadt weiterhin kontrollieren.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

13.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1286 * LKW-Verkehr über Feldweg II
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß trotz Zusage der Abhilfe durch BM Mergel auf unsere Anfrage vom 27.7.2012 bzgl, des LKW-Verkehr über den Hoßäckerweg,  der lediglich für Landwirtschaftsverkehr zugelassen ist - siehe http://www.pro-heilbronn.de/bhb12.htm#1271 - der Verkehr uneingeschränkt weiter geht.

Ein Anwohner erklärt dazu wörtlich:

"... die LKWs fahren immer noch in die Möbelhalle.
Als Bürger könnte man meinen eine namentliche Nähe zum Gemeinderat macht alles möglich.
Wir Bewohner sind enttäuscht und fühlen uns veralbert. ..."

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

5.10.2012

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

<*>  in Ihrer Email vom 13.09.2012 haben Sie erneut auf die Anwohnerbeschwerden hinsichtlich des LKW-Verkehrs auf dem Hossäckerweg Bezug genommen und um Stellungnahme gebeten. Hierzu teilen wir Ihnen folgendes mit:

 

Da der LKW-Verkehr zur Lagerhalle auf dem Hossäckerweg 23 trotz der Verpflichtung des Ei gentümers, die Nutzung der landwirtschaftlichen Halle als Möbellager bis spätestens 31.08.2012 einzustellen, auch nach diesem Zeitpunkt'fortgesetzt wurde, hat das Planungs- und Baurechtsamt Anfang September ein Zwangsgeld in erheblicher Höhe für den Fall angedroht, dass die Halle weiterhin rechtswidrig genutzt wird.

 

Dem Planungs- und Baurechtsamt wurde daraufhin anwaltlich versichert, dass der Nutzer zwi schenzeitlich zum 01.10.2012 eine Lagerhalle außerhalb von Heilbronn angemietet habe und dass ab dem 28.09.2012 keine weiteren LKWs dieser Firma die Feldwege mehr befahren werden.

 

Das Planungs- und Baurechtsamt wird die Beendigung der rechtswidrigen Nutzung zu gegebe ner Zeit überprüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr, Böhmer


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.0.2012

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An 

- Stadtverwaltung Heilbronn

- Regierungspräsidium Stuttgart
 

1285 * Zugang zum qualifizierten Mietspiegel
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.7.2012 beschlossene „qualifizierten Mietspiegel“ nicht in der Stadtbücherei und auch nicht in anderer Weise zumindest einsehbar vorliegt. Lediglich eine verkürzte Fassung sei im Internet kostenlos abrufbar. Damit werde das Recht auf kostenlose Information über geltende Bestimmungen verletzt, was vor allem sozial Schwache treffen würde.

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.09.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> der Mietspiegel der Stadt Heilbronn ist urheberrechtlich geschützt. Die Abgabe der Mietspiegelbroschüre zu einer Schutzgebühr von 6,50 EUR soll zumindest einen Teil der Erstellungskosten decken. Deshalb wird die Mietspiegelbroschüre nicht öffentlich frei gegeben.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 14.07.2010 (Az.: 17 0 387/09) die Zulässigkeit des Urheberrechts für die Mietspiegelbroschüre festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat mit
Beschluss vom 07.07.2012 diese Entscheidung bestätigt. Das Recht auf kostenlose Information
ist damit für den Mietspiegel nicht anwendbar, wie das OLG Stuttgart in seinem Urteil festgestellt hat.


Damit insbesondere Mieter feststellen können, ob ihre Miete „ortsüblich" ist, hat die Stadt auf
ihrer Homepage eine Mietspiegeltabelle veröffentlicht, in der die Mittelwerte dargestellt sind.
Dies reicht für eine grobe Orientierung, ob eine Miete angemessen ist.

 

Nur dann, wenn eine Miete deutlich von diesen Werten abweicht, kann anhand der Mietspie
gelbroschüre und der konkreten Wohnwertmerkmale der Wohnung die zulässige „ortsübliche
Vergleichsmiete" genauer bestimmt werden.


Dazu liegen auch Ansichtsexemplare der Mietspiegelbroschüre bei den Bürgerämtern und dem
Planungs- und Baurechtsamtsamt aus. Damit ist sichergestellt, dass Mieter sich über die Zulässigkeit einer Mietforderung ausreichend informieren können.

 

Dr, Böhmer


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

11.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1284 * Nachtruhestörung durch LKW
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Nachtruhestörung in der Lutzstraße durch einen LKW.
 

Wörtlich:
"...meine Nachbarin hat festgestellt, dass jeden morgen zwischen 3- 4 Uhr ein größerer Laster mit enormer Geschwindigkeit die Lutzstr. befährt.Diese Aussage hat mein Mieter ebenfalls bestätigt
Er sagte,es haut einem aus dem Beet,oder das ganze Haus wackelt.
Meine Nachbarin hat schon bei der Stadt HN nachgefragt, die Antwort war, schreiben Sie die Autonummer oder die Spedition auf, wir werden dann der Sache nachgehen.
Ist dies richtig? oder sind wir in der DDR (Verpetzung).
Hat die Stadt nicht die Verpflichtung für Einhaltung der Nachtruhe zu sorgen.
An wen kann man sich wenden und beschweren? ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.10.2012

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre Anfrage zu einer Nachtruhestörung durch einen LKW in der Lutzstraße.
Wir haben Ihren Hinweis an das Polizeirevier Heilbronn weitergeleitet.
Außerdem ist das Ordnungsamt gerne bereit, über die Spedition bzw. den Betrieb des LKW an
den Fahrer heranzutreten. Bitte teilen Sie uns hierzu den Betrieb oder das amtliche KFZ-
Kennzeichen des LKW mit.
 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

11.10.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1283 * BBAuPl 01B/28 Östlich Nägelingasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. wir fragen die Stadtverwaltung, welche Stellungnahme sie zu den im beiliegenden Schreiben* vom 7.9.2012 der beauftragten Anwaltskanzlei im Zusammenhang mit der offensichtlich beabsichtigten Änderung des o.g. BBauPl zu Gunsten eines Anliegers und daraus folgend aús den im Schreiben aufgeführten Nachteilen für dessen Nachbarn abgibt?

2. Wie ist das weitere Vorgehen der Stadtverwaltung?

Es wird um Stellungnahme und  Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

* aus Datenschutzgründen nur im Original

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.10.2012

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

<*> die im Schreiben von Herrn Dr. Kleine dargelegten Anregungen zum Bebauungsplanentwurf
01 B/28 Östlich Nägelingasse gingen ebenfalls im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
beim Pianungs- und Baurechtsamt ein.
Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden diese Anregungen entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben in die Abwägung eingestellt.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.9.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1282 * Stolperfalle
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über eine nach ihrer Ansicht gefährliche Stolperfalle durch Risse in der Fahrbahn bei einem Fußgängerüberweg über die Weinsberger Straße bei der Kreuzung Gartenstraße. Vermutet wird, daß es sich um einen nicht behobenen Frostschaden handeln könnte, der unfallgefährdend sei.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.9.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> die Schadstellen im Bereich der Fahrbahn und des Gehwegs in der Weinsberger Straße wurden bereits von unseren Straßenbegehern aufgenommen.

Es handelt sich dabei um alte Aufgrabungen, die nicht fachgerecht verfüllt wurden. Eine Verkehrsgefährdung liegt aber nicht vor.

Die Schäden werden selbstverständlich im Zuge der Jahresunterhaltung, voraussichtlich im Herbst behoben.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klenk
Stadt Heilbronn
Betriebsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.9.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1281 * Mangelhafte Beleuchtung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über eine unzureichende Beleuchtung des Weges vom Schießhaus bis zum Steg über die Hafenstraße. Insbesondere Frauen fühlen sich belästigt und bedroht, weil dort wie geschehen von Heranwachsenden die düstere Situation ausgenutzt werde.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.9.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihren Hinweis auf die Beleuchtungssituation im Bereich Frankfurter Straße/Schießhaus.

Wie die ZEAG inzwischen festgestellt hat, müssen dort mehrere Leuchtmittel ausgetauscht werden, um die Ausleuchtung des Straßenraumes zu verbessern.

Die ZEAG wird dies in den nächsten Tagen ausführen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Frenzel
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen
Verkehrsmanagement


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

27.8.2012

28.11.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1280 * Bestandserweiterung der Stadtbücherei
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. in welcher Weise und welchem Umfang deckt die Stadtbücherei ihren laufenden Bedarf an Neuzugängen in den einzelnen Bereichen;
 

2. in welchem Umfang werden dabei - insbesondere im Hinblick auf die Buchpreisbindung, die keine Vorteile bei auswärtiger Bestellung bietet - örtliche Unternehmen berücksichtigt?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.12.2012

Antwort:  könnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*> 1. In welcher Weise und welchem Umfang deckt die Stadtbibliothek ihren laufenden Bedarf an Neuzugängen in einzelnen Bereichen?
2. In welchem Umfang werden dabei - insbesondere auf die Buchpreisbindung - die keine Vorteile bei auswärtiger Bestellung bietet - örtliche Unternehmen berücksichtigt?


Der Stadtbibliothek stehen auf den 1.3520.590000 Beschaffung von Büchern, 1.3520.590100 Beschaffung von Zeitungen und Zeitschriften, 1.3520.590300 Jugendbücherei, 1.3520.590400 Musikbücherei Mittel zu Beschaffung von Neuzugängen zur Verfügung, insgesamt waren das 2011  EUR 251.000. Davon wurden 2011 22600 neue Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, Noten etc.) beschafft.

Laut Anweisung des Rechnungsprüfungsamtes werden die Medienbeschaffungen seit 2006 ausgeschrieben. Der Grund dafür liegt darin, dass
a) der Bucheinkauf mit Zusatzleistung verbunden wird, vor allem dem Einbinden (Foliieren) und dem Einkleben von RFID-Transpondern für die Verbuchung, der Lieferung ins Haus und der Zusage von bestimmten Lieferzeiten. Es wird beschränkt ausgeschrieben, der Örtliche Buchhandel sowie bekannte Lieferanten werden berücksichtigt, den Zuschlag erhalten , bei Erfüllung aller Bedingungen, die günstigsten Anbieter der Zusatzleistungen. Leider kam der günstigste Anbieter für 2012 und 2013 nicht aus der Stadt Heilbronn (allerdings aus dem Landkreis).

b) Die Stadtbibliothek beschafft auch Medien, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen (u.a. Musik-/ Hörbuch-/Kinder-CDs, Computerspiele etc.). Hier wird der günstigste Anbieter  (Angebot eines Pauschalrabatts ) ermittelt. Leider kam der günstigste Anbieter für 2012 und 2013 nicht aus der Stadt Heilbronn.

Außerdem erfolgt ein Teil der Medienbeschaffung über "Standing Order", d.h. der Lieferant trifft für eine festgelegte Summe eine Auswahl für einen bestimmten Bereich und liefert die Medien. Diesen Service bietet nur die EKZ (http://www.ekz.de/ ), ein Speziallieferant für Bibliotheken. Außerdem werden dort noch Bücher bestellt, die einen Spezialeinband benötigen (z.B. Taschenbücher), den nur die EKZ bietet.



Mit freundlichen Grüßen

Monika Ziller
Bibliotheksleiterin
Stadtbibliothek Heilbronn


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.8.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1279 * Baumpflanzungen in der Lutzstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber daß zwar in den Stadtnachrichten stand in der Ausgabe des Monats Mai 2012 gestanden habe, die Stadt beginne im Juni/ Juli 2012 in der Lutzstraße mit der Fortsetzung der
Baumpflanzung. Bis heute sei aber nichts geschehen und daher gefragt, wann denn diese versprochenen Arbeiten ausgeführt werden?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.9.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> aufgrund der Kapazitäten der mit der Durchführung der Umgestaltung der Lutzstraße beauftragten Baufirma, welche kurzfristig noch Maßnahmen im Auftrag des Hochbauamtes im Bereich von Schulen mit Fertigstellung vor Schulbeginn einschieben mussten, hat sich die Fortführung des Projekts verzögert.

 

Der 2. Bauabschnitt der Umgestaltung wird im Herbst begonnen und noch in diesem Jahr fertiggestellt. Unmittelbar anschließend wird das Grünflächenamt die Baumpflanzungen vornehmen.


Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Frenzel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

11.8.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1278 * Fehlplanungen bei der Stadtbahn
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß die Stadtbahn zu Zeiten des Schulschlusses am Berufsschulzentrum in Böckingen mit fast leeren Zügen an der Haltestelle Berufsschulzentrum ohne anzuhalten an wartenden Schülern vorbeifährt und erst nachfolgende Züge anhalten, deren Kapazitäten durch zu wenige Wagen begrenzt sind. Dies führt als wenig kundenfreundliches Verhalten stets zu Unmut, auch bei sich dadurch behindert fühlenden älteren Fahrgästen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

26.8.2012

 

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> die Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH, Karlsruhe, hat uns auf Ihre Anfrage Folgendes mitgeteilt:


„Nach Schulschluss am Berufsschulzenrum in Böckingen fahren folgende Stadtbahnen:


Fahrtrichtung Heilbronn:

Zug Nr. 85336 ab 12:56 Uhr mit 1 Stadtbahnwagen ,
Zug Nr. 85339 ab 13:07 Uhr mit 2 Stadtbahnwagen
Zug Nr. 85441 ab 13:14 Uhr mit 1 Stadtbahnwagen


Fahrtrichtung Eppingen:
Zug Nr. 85330 ab 13:00 Uhr mit 1 Stadtbahnwagen
Zug Nr. 84332 ab 13:21 Uhr mit 2 Stadtbahnwagen
Zug Nr. 85334 ab 13:40 Uhr mit 2 Stadtbahnwagen


Gegen 13:13 Uhr fährt der Eilzug in Richtung Karlsruhe, der allerdings nicht am Schulzentrum in
Böckingen anhält.

Der nächste Halt dieses Zuges ist Schwaigern, dann Gemmingen und Eppingen.
Dieser Eilzug ist von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) mit diesen Halten
bestellt.

Der Eilzug nach Karlsruhe hat überregionale Funktion und dient als schnelle Verbindung
von/nach Karlsruhe. Einem Halt am Schulzentrum Böckingen wird die NVBW nicht zustimmen.
Wir haben uns die Besetzungszahlen dieser Züge angeschaut und haben festgestellt, dass die Züge
gut besetzt sind, insbesondere bis Leingarten, wo bereits viele Schüler wieder aussteigen, zurück
wegen Uberfüilung blieb aber noch niemand.


Gerne können wir die Besetzungszahlen nach den Ferien überprüfen."


Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung

Elser


Replik dazu:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie aus unserer Eingabe vom 11.8.2012 zu Fehlplanungen bei der Stadtbahn unschwer zu erkennen ist, geht es um die an die Grenzen des Erträglichen stoßenden Kapazitätsauslastungen der Stadtbahn zu Zeiten des Schulschlusses am Berufsschulzentrum in Böckingen. Dies beschränkt sich keinesfalls auf die Mittagszeit, sondern, da die Berufsschule ganztags in Betrieb ist, auch auf den Spätnachmittag.
Festzustellen ist dazuhin, daß sich die Antwort offensichtlich auf die jetzige Ferienzeit bezieht, wobei dennoch ermittelt wird, daß selbst in dieser Zeit "die Züge gut besetzt sind".
Nachdem die Bürger der Stadt Heilbronn allein für den Betrieb der Stadtbahn ein vielfaches Millionen-Euro-Defizit zu tragen gezwungen werden, haben sie auch Anspruch auf eine ordentliche Beförderung und können erwarten, daß ihre Interessen durch die dafür von Seiten der Stadt Verantwortlichen genauso ordentlich wahr genommen werden, zumal verständlicherweise wenig Sinn dafür zu erwarten ist, daß sie auch noch fast oder ganz leere Fahrten der Stadtbahn unter Tag mitfinanzieren sollen.
Insoweit ist statt der Feststellung des temporären Istzustandes dringende Abhilfe vonnöten.
Um diese und diesbezügliche Stellungnahme wird gebeten.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

5.8.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1277 * LKW-Verkehr in der Saarbrückener Straße II
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

vielen Dank für die rasche, aber dennoch unbefriedigende Antwort zu unserer Anfrage vom 27.7.2012. Inzwischen liegt dazu eine weitere Beschwerde vor, in der es u.a. heißt:

 

"...Daß sich die Anwohner der Saarbrückener Straße beklagt haben kann ich nachvollziehn. ... Es ist kriminell.Vielleicht nur vorübergehend. ... "

 

Auf Ihre Antwort erfolgte Rückfragen in Ihrem Amt haben ergeben, daß die einzelnen Abladestellen außerhalb des Stadtkreises dort nicht bekannt seien, da hierfür die jeweiligen Naturschutzbehörden im Landkreis zuständig sind.

 

Eine weitere Anfrage bei den auftraggebenden SLK-Kliniken ergab, daß man dort keine näheren Informationen darüber hat, wo die Erdmassen von der die Erdaushubarbeiten ausführenden Firma hin transportiert werden, da die Verantwortung diesbezüglich der Baufirma unterliege.

 

Da die Transporte Ihrer Antwort zufolge nicht nur durch Frankenbach, sondern offensichtlich auch durch Kirchhausen erfolgen, ist durchaus die Frage zu stellen, weshalb die LKW nicht - auch im Rahmen der den städtischen Haushalt mitbelastenden Kosten - den Wolfszipfel ansteuern, nachdem der Erdaushub ja auf Heilbronner Markung erfolgt.

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.8.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> im Rahmen der Ausschreibung der Erdarbeiten für den 1.Bauabschnitt des Klinikums am Gesundbrunnen wurde von Seiten der SLK-Kliniken der Entsorgungsweg des Erdaushubs nicht vorgegeben. Insofern haben die Bieter im Rahmen ihres Angebotes den für sie wirtschaftlichsten Entsorgungsweg gewählt.

Ferner ist eine Deponierung von unbelastetem Material auf der Deponie weder wirtschaftlich noch angesichts der knappen Ressource „Deponieraum“ sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernd Berggötz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.8.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1276 * Überstundenausgleich II
 


Sehr geehrte Damen und Herren,
 

mit Schreiben vom 10.2.2012 fragten wir die Stadtverwaltung zum damaligen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, demzufolge Feuerwehrbeamte für mehr als 10 Jahre zurück wirkend Ansprüche auf Nachzahlungen für geleistete Überstunden haben, die über die EU-rechtlich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus gehend in vollem Umfang ausgeglichen werden müssen (Az.: 2 C 32/10):

...Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei festgestellt, daß auch bei der rechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes es sich hierbei um vollwertige Arbeit handelt, die nicht durch geringere Abschlagszahlungen zu vergelten ist. Nach der EU-Richtlinie 2003/88 umfasse die Arbeitszeit "jede Zeit umfasst, während der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht"; in die Berechnung fließe daher der Bereitschaftsdienst voll ein.
Wir fragen des weiteren:
1. In welchem Umfang trifft dieses Urteil, auch für welche Bereiche außerhalb der Feuerwehr, mit welchen Folgen auf die Stadt Heilbronn zu:
a) in welchem Zeitraum;
b) für welche Stundenzahl;
c) mit welchen finanziellen Kosten ist zu rechnen:
d) in welcher Weise erfolgt der Ausgleich im städt. Haushalt?
2. Wurden bereits entsprechende Forderungen an die Stadt gestellt?
3. Wird die Stadt von sich aus entsprechende Aufklärung gegenüber den Betroffenen, ggf. deren Angehörigen (z.B. im Falle bereits verstorbener Betroffener) leisten?
4. Wird die Stadt eine Grundsatzregelung zum Ausgleich treffen oder wird jeder Betroffene zur Einzelklage gezwungen?
5. Welche sonstigen Maßnahmen zur künftigen Vermeidung derartiger Fälle sind vorgesehen?  

 

Die Stadtverwaltung hat zwar umfangreich dargelegt, weshalb dieses Urteil für sie bedeutungslos sein soll, die Anfrage jedoch nicht alle aufgeworfenen Punkte beantwortet.
 

Wir wiederholen daher unsere Anfrage dazu erneut in allen Punkten, insbesondere aber unter dem Aspekt des neuesten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.07.2012 (BVerwG 2 C 70.11; BVerwG 2 C 14.11 u.v. a.), nachdem dann bereits sowohl ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als auch ein Anspruch nach innerstaatlichen Rechtsgrundsätzen besteht, wenn der Beamte gegenüber dem Dienstherrn seine zu hohe Arbeitszeit gerügt.hat.
Es heißt: "Der unionsrechtlich erforderliche qualifizierte Verstoß gegen das Unionsrecht liegt nach Auffassung des Senats seit 1. Januar 2001 vor. Denn durch Urteil vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - Rs. Simap - hat der Gerichtshof der Union entschieden, dass Bereitschaftszeit wie Vollzeitdienst zählt. Damit stand hinreichend deutlich fest, dass das Arbeitszeitrecht des Bundes und der Länder für die Beamten an diese Vorgaben angepasst werden musste. Diese Umsetzungspflicht ist für Feuerwehrbeamte in Hamburg erst 2005, in Berlin erst 2008 erfüllt worden. Demgegenüber entsteht der Anspruch aus nationalem Recht bereits mit Beginn des Verstoßes gegen Unionsrecht."
 

Insbesondere die Frage nach der Grundsatzregelung ist dazu relevant, nachdem z.B. die Stadt Hamburg den Forderungen der Feuerwehrbeamten bereits nachgekommen ist, ohne die Entscheidungen des BVerwG auf vollständigen Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit abzuwarten.
 

Dies gilt insbesondere, nachdem ja Ursache  für die in der Beantwortung genannte Heilbronner Regelung die seinerzeit vorgebrachte Unzufriedenheit mit der bis dahin gegen Unionsrecht verstossenen Praxis gewesen ist und das genannte Bestreben der Stadtverwaltung, aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung jetzt eine einvernehmliche Änderung der aktuellen Arbeitszeitregelung bei der Feuerwehr zu erreichen, eigentlich bestätigt, daß diese Unzufriedenheit ihre Berechtigung hatte, die im Rahmen der Fürsorgepflicht von Seiten des Dienstherrn nicht zu deren Nachteil geregelt werden durfte.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.8.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 06. August 2012 zum Ausgleich von Mehrarbeit wegen

Überschreitung der europarechtlich zulässigen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrwesen. Hierzu geben wir folgende Stellungnahme ab:

 

Ihre vorgenannte Anfrage wiederholt zunächst vollständig Ihre Anfrage vom 10. Februar 2012 und

ergänzt diese um die aktuelle Rechtsprechung. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir

zunächst auf unsere Beantwortung vom 06. März 2012.

 

Auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung wird weiterhin eine einvernehmliche Änderung der

aktuellen Arbeitszeitregelung bei der Feuerwehr angestrebt. Die derzeitige Arbeitszeitregelung läuft

noch bis 31.08.2012, mit dieser haben sich alle aktiven Feuerwehrbeamte schriftlich einverstanden

erklärt. Zwischenzeitlich haben zwei bereits ausgeschiedene Feuerwehrbeamte Ansprüche geltend

gemacht, die jedoch als unbegründet zurückgewiesen wurden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun mit Urteilen vom 26.07.2012 (Aktenzeichen 2 C 70.11 u.a.) in

insgesamt 23 Revisionsverfahren erneut zum Ausgleich von Mehrarbeit im Bereich der Feuerwehr

entschieden. Bisher liegt hierzu lediglich eine Pressemitteilung vor, eine abschließende Bewertung kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen. Nach dem Wortlaut der Pressemitteilung gehen wir jedoch davon aus, dass diese Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung weiterhin voraussetzt, dass die Beamten Ansprüche rechtzeitig geltend machen müssen und diese andernfalls nach drei Jahren verjähren.

 

Selbstverständlich wird sich die Stadt Heilbronn rechtmäßig verhalten und auch unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung die Arbeitszeitregelung bei der Feuerwehr gestalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ulrich Waldbüßer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 28.7.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1275 * Vermüllung am Rathenauplatz
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Vermüllung der Unterführung am Rathenauplatz.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

22.8.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> die Unterführung am Rathenauplatz wurde am Montag, den 20.08.2012, abschließend gereinigt.

Zukünftig wird sichergestellt, dass die Treppenabgänge der o.g. Unterführung einmal im Monat gereinigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klenk


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 28.7.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1274 * Ruhestörungen in der Wilhelmstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Wilhelmstraße beklagen sich über Ruhestörungen während der Nachtzeit durch Rasereien und Gaststätten.  

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.8.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> mit Email vom 28.07.2012 haben Sie uns mitgeteilt, dass sich die Anwohner der Wilhelmstraße über nächtliche Ruhestörungen durch Rasereien und zwei Gaststätten in den Gebäuden Nr. 43 und 58 beschweren. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

I. Rasereien In der Wilhelmstraße finden bereits mobile Geschwindigkeitsmessungen auch in den Abend- und Nachtstunden statt. Die Beanstandungsquote war bisher gering. Der städtische Vollzugsdienst wird im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten weiterhin Geschwindigkeitskontrollen in diesem Be reich durchführen.

II. Gaststätten „Orient Lounge" (Wilhelmstraße 58) und „Pub am Eck" (Wilhelmstraße 43) Bezüglich der beiden Gaststätten „Orient Lounge" und „Pub am Eck" sind dem Ordnungsamt keine Ruhestörungen bekannt. Eine Anfrage beim Polizeirevier Heilbronn ergab eine im Juni 2012 gemel dete Ruhestörung, bei welcher die Polizei mittels einfacher Maßnahmen vor Ort Abhilfe schaffen konnte.
Mit den Betreibern der o.g. Gaststätten wurden Gespräche geführt und diese gebeten, entsprechend auf die Gäste einzuwirken, um Lärmbelästigungen zu vermeiden.
Zielgerichtete Kontrollen bzw. Maßnahmen seitens der Verwaltung sind dann möglich, wenn die durch Störungen betroffenen Anwohner dem Ordnungsamt oder der Polizei zeitnah und konkret ern, wann welche Störungen aufgetreten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am  27.7.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1273 * LKW-Verkehr in der Saarbrückener Straße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den LKW-Verkehr infolge der Baustelle SLK-Kliniken wie folgt:

"...was den LKW-Verkehr anbelangt, können die Anwohner der Saarbrückener Straße seit Wochen ein Lied davon singen, was es heißt mit Lärm und starken Abgasen leben zu müssen !   Die Baufahrzeuge von und zum Gelände des neu entstehenden Gesundbrunnen-Krankenhauses fahren permanent von den frühen Morgenstunden bis abends; und dies zusätzlich zum ohnehin schon starken Durchgangverkehr. Der Lärm, der durch die Anhänger der Baufahrzeuge sowie durch das Bremsen vor der Ampel verursacht wird, ist unerträglich und selbst durch geschlossene Fenster zu hören !  Dazu die starke Abgasbildung, durch die man nicht einmal früh morgens richtig durchlüften kann, ohne daß der Gestank sich im Haus festsetzt und bei den derzeitigen hohen Temperaturen sowieso nicht mehr entweicht und wirklich zu Atemproblemen führt.   Nun stellt man sich einmal vor, man hätte wie geplant mit der Saarlandstraße begonnen..  Wo würden diese LKW's dann fahren und die Erde abtransportieren ??  Es ist doch wohl klar, weshalb der Bau der Saarlandstraße auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Man sollte die Betreffenden nicht für dumm verkaufen, denn der einzigste Grund war der anstehende Bau des neuen Krankenhauses ! Dieser hätte bei gleichzeitigem Bau der Saarlandstraße so nicht realisiert werden können und zu erheblichem (Verkehrs-) Problemen bzgl. der Baufahrzeuge sowie der Zuliefererfirmen geführt.  Es ist wirklich eine Frechheit, wie man mit den Anwohnern/Leidtragenden des starken Durchgangsverkehrs umgeht ! Würde einer der Verantwortlichen hier wohnen, wäre die Saarlandstraße längst gebaut oder derjenige hätte die Flucht ergriffen, weil es kaum auszuhalten ist ! ...denn nicht einmal nachts herrscht hier Ruhe, damit man wenigstens zu später Stunde zum Schlafen das Fenster öffnen kann.   Das Mindeste, was man hier "Gutes" tun könnte, wäre ein Tempolimit von 30 Km/h, wie es auch bereits seit langem in den Stadtteilen Neckargartach und Biberach Gang und Gebe ist.  So wäre wenigstens die zeitweise Raserei eingedämmt....." 

Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.8.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> wie uns die bauausführende Firma mitteilt, beschränkt sich der Lkw-Verkehr zum Transport des Erdaushubmaterials täglich auf einen Zeitraum von ca. 8 Stunden.

Die Transporte führen im Stadtgebiet ausschließlich über das öffentliche, klassifizierte Straßennetz, weshalb keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Verkehre bezüglich der Straßennutzung einzuschränken. Die Transportwege führen im Wesentlichen über die B 39 durch die Ortsdurchfahrten Frankenbach und Kirchhausen. Dort sind die Höchstgeschwindigkeiten in den Kernbereichen bereits auf 30 km/h reduziert. Die Geschwindigkeiten werden vom städtischen Vollzugsdienst im Rahmen des Möglichen überwacht. Bisher sind dort keine negativen Erkenntnisse bezüglich des Lkw-Verkehrs bekannt geworden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Karl-Heinz Frenzel

 

Replik dazu


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

27.7.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1272 * Heilbronner Weg II

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir beantragen


1. Es wird bis auf Weiteres kein weiterer Hort mehr ohne einen klar formulierten Beschluß des Gemeinderates geschlossen, sondern dem Beschluß gemäß Drucksache 27 vom 4. Mai 2006 zum Thema „Bedarfsorientierter Ausbau der Schulkindbetreuung....“, bestätigt mit Beschluß zur Drucksache 303 vom 18.12.2007, Genüge getan wird.


2. Es wird gemäß dem Willen und Beschluß des Gemeinderates, "bedarfsgerecht" die Ganztagsbetreuung umzusetzen, Angebote an einzelnen Schulen so gestaltet, daß auch bei aus der Reihe fallenden Arbeitszeiten von Elternteilen dem tatsächlichen Bedarf nachgekommen wird.


3. Die Praxis ständig wechselnder Bezugspersonen bei Ganztagsbetreuung wird auf das nicht zu vermeidende Maß (z.B. Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) eingeschränkt.


4. Es wird für dem Platzbedarf ausreichende Räumlichkeiten und Freiräume Sorge getragen.


Begründung:

Beim Informations- und Meinungsaustausch der 'Elterninitiative für Heilbronner Grundschulkinder' am Dienstag, 24. Juli 2012 um 19.00 Uhr mit den Elternbeiräten der Grundschulen, Horteinrichtungen, Vertreter der Presse und anderen betroffenen Eltern in der Wilhelm-Hauff Schule hat sich gezeigt, daß die Beschlüsse, die mit Drucksache 27 am 4. Mai 2006 zum Thema „Bedarfsorientierter Ausbau der Schulkindbetreuung....“ in Sachen Erhaltung der Horte als bestehen bleibend beschlossen wurden, von Verwaltungsseite unterlaufen wurden. Stattdessen wird argumentiert,  dies habe lediglich einen Zwischenschritt hin zur kooperativen Ganztagesschule dargestellt. Mit dieser Gemeinderatsvorlage wurde eben nicht nur die Umschichtung von Jugendhilfemitteln in die Hortbetreuung an Schulen bzw. in Horte in externen Wohnungen beschlossen, sondern, daß die bestehenden 7 Horte plus 4 weitere geplante Horte, also zusammen 11, bestehen bleiben. Dieser Beschluß wurde aber im Laufe der Jahre beständig dadurch verwässert, daß aus anderen Beschlüssen, die eine gewünschte Verbesserung des Ist-Zustandes ohne Abstriche im Hort-Bereich impliziert haben, einfach die Dezimierung der Horte abgeleitet wurde, ohne daß der Gemeinderat der Aufhebung der Beschlüsse vom 4. Mai 2006 und 18.12.2007 jemals die Zustimmung gegeben hätte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.8.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> mit Schreiben vom 27.07.20012 haben Sie verschiedene Anträge zur Weiterentwicklung des „Heilbronner Wegs" gestellt. U.a. ist es ihr Anliegen, dass kein weiterer Hort geschlossen wird, die Ganztagesschule bedarfsgerecht weiterentwickelt wird, eine adäquate Personalausstattung vorhanden ist, sowie ausreichend Räumlichkeiten an den Ganztagesschulen zur Verfügung stehen.


Bezugnehmend auf das Schreiben des Amtes für Familie, Jugend und Senioren vom 02.07.2012 zu Ihren Anfragen zum „Heilbronner Weg" stelle ich nochmals klar, dass im Zuge der Umsetzung der Kommunalen Bildungsplanung der Gemeinderat in.mehreren Stufen die Weiterentwicklung der Heilbronner Schulen zu kooperativen Ganztagsschulen beschlossen hat und den Konzepten der Verwaltung zur Umschichtung der Mittel aus der Hortbetreuung in den Ganztagesschulbereich zu gestimmt hat. Dies ist ein permanenter Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Die Verwaltung hält weiterhin an der sukzessiven Schließung der Hortplätze fest. Betroffen von den Hortschließungen sind derzeit nur noch einige wenige Eltern der Kindertagesstätte Kreuzgrund, für die individuelle Lösungen gefunden werden, zumal die Einrichtung ein Übergangskonzept vorgelegt hat, das einen Ausstieg erst ab 2016 vorsieht. Für Härtefälle in der Olga-Krippe wurden bereits Lösungen gefunden. Für die Eltern in der Charlotten-Krippe ändert sich aufgrund der längeren Öffnungszeiten des Ganztagsschulbetriebs in den Räumen der Krippe nichts.


Was Ihre anderen Antragswünsche angeht, kann ich Ihnen mitteilen, dass es seitens der Verwaltung immer Bestrebungen gibt bzw. gegeben hat, die Angebote der schulischen Ganztagesbetreuung qualitativ zu verbessern. Mit dem 2. Bildungsbericht wird im Herbst 2012 u.a. auch der Prioritäten katalog für den Schulhausbau fortgeschrieben, der weitere räumliche Verbesserungen an den Schulen verspricht. Zudem werden wir - wie in der Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2012 bereits zugesagt -jährlich in den Kindergärten eine Bedarfserhebung zum Bedarf an einer möglichen
Randzeitenbetreuung außerhalb der bisherigen Betreuungszeiten an den Grundschulen durchführen, um hier ggfs. bedarfsgerechte Lösungen vorzusehen. Die Ergebnisse werden wir dem Gemeinderat Ende des Jahres vorstellen.


Da derzeit die Nachfrage nach Erzieherinnen sehr groß ist, kommt es in allen Kindertageseinrichtungen und Horten aufgrund von Arbeitsplatzwechseln zu einer erhöhten Fluktuation und in der Folge zu wechselnden Bezugspersonen. Dies betrifft somit nicht nur die Betreuung im Rahmen der „Kooperativen Ganztagesschule".

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

den Inhalt Ihres Schreiben vom 6. August 2012 haben wir zur Kenntnis genommen. Wir stellen jedoch nochmals klar, daß der Gemeinderat der Aufhebung der Beschlüsse vom 4. Mai 2006 und 18.12.2007 keine Zustimmung gegeben hat. Es gab dazu auch keinerlei Anlaß.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

27.7.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1271 * Horkheim: LKW-Verkehr über Feldweg
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich über den seit einigen Wochen bestehenden LKW-Verkehr über den Hoßäckerweg,  der lediglich für Landwirtschaftsverkehr zugelassen ist.
Da der Hoßäckerweg auch die Verbindung aus dem Neubaugebiet zu Schule und Kindergarten ist, ist eine erhebliche Gefährdung für Kinder durch Lastzüge gegeben, zumal bereits ein Lichtmast an dem für diesen Verkehr ungeeigneten Feldweg angefahren wurde.
"Heute eine Laterne - morgen ein Kind", lautet die Befürchtung.
[Im Original] Beigefügt: 8 Bilder

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 21.8.2012

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

<*> in Ihrer Email vom 09.08.2012 haben Sie auf die Anwohnerbeschwerden in Bezug auf den anhaltenden LKW-Verkehr auf dem Feldweg „Hossäckerweg" in Heilbronn-Horkheim Bezug genommen und um Informationen zum Sachverhalt sowie um Abhilfe gebeten.
Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:


Bei einer Ortsbesichtigung Ende Juni haben meine Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamtes festgestellt, dass eine ca. 900 m südlich von Heilbronn-Horkheim auf dem Grundstück Hossäckerweg 23 gelegene landwirtschaftliche Halle in unzulässiger Weise als Lagerhalle für Möbel genutzt wird. Für die An- und Ablieferung der Halle wurde von den LKW insbesondere der als Verbindungsweg zum westlich gelegenen Neubaugebiet dienende Feldweg „Hossäckerweg" genutzt.
Da eine gewerbliche Nutzung der landwirtschaftlichen Halle im Außenbereich bauordnungsrechtlich nicht zulässig ist und die Erschließung über Feldwege nicht gesichert ist, wurden vom Planungs- und Baurechtsamt umgehend rechtliche Schritte gegenüber dem Eigentümer der Halle eingeleitet, um die rechts widrige Nutzung baldmöglichst zu beenden. Der Eigentümer hat sich nun gegenüber der Stadt Heilbronn verpflichtet, die rechtswidrige Nutzung der landwirtschaftlichen Halle bis spätestens 31.08.2012 einzustellen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden wir diese ggf. mit Zwangsmitteln durchsetzen.


Für die Befahrung der umliegenden Feldwege in Heilbronn-Horkheim mit Möbeltransportern wurde auch keine Ausnahmegenehmigung vom Amt für Straßenwesen erteilt. Wie sie richtig festgestellt haben, sind Feldwege nur für den landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet und nicht für schwere Lasten und große Fahrzeuge ausgelegt. Die Erteilung einer entsprechenden Ausnahmege nehmigung wäre daher nicht möglich gewesen.


Sollten die umliegenden Feldwege weiterhin rechtswidrig für Möbeltransporte genutzt werden, kann dies beim Ordnungsamt oder der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Entsprechende Verstöße werden dann ggf. von den zuständigen Mitarbeitern verfolgt und geahndet.

 

Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1270 * Geschwindigkeitskontrollen mit Lasergeräten
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen die Messungen mit "Laserpistolen" als "Heckenschützenmethode" usw., insbesondere, weil auch bei schlechtem Wetter, dazu vermutet hinter Scheiben, gemessen wird, diffuse Bildausdrucke übersandt werden und daraus auf Meßfehler geschlossen wird.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Unter welchen Kriterien werden in Heilbronn Geschwindigkeitsmessungen mit Lasergeräten ("Laserpistolen") durchgeführt?
2. Wie sehen die zulässigen Einsatzmöglichkeiten aus?
3. Wie lauten die Verwaltungsvorschriften dazu?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.7.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> zu Ihrer Anfrage vom 17.07.2012 teilen wir Folgendes mit:

 

„Laserpistolen“ werden bei Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei eingesetzt. Bei diesen Messungen wird jedoch kein Foto gefertigt, sondern eine Anhaltekontrolle durchgeführt. Die Stadt Heilbronn hat im Jahr 2011 als Ersatz für ein 18 Jahre altes Messfahrzeug mit Lichtschrankenmessgerät ein neues Messfahrzeug mit Geschwindigkeitsmessgerät der Firma Leivtec beschafft. Dieses Gerät arbeitet mit Lasertechnik und digitaler Kamera.

 

Das Ordnungsamt lässt auf Verwarnungen und Zeugenfragebögen im landeseinheitlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren einen Ausschnitt des Beweisfotos aufdrucken, so dass es dem angeschriebenen Fahrzeughalter i.d.R. ohne weitere Rückfragen möglich ist, den Fahrzeugführer zu erkennen. Da die Bildgröße aus technischen Gründen jedoch nur ca. 3 x 3 cm beträgt und auf normalem Papier gedruckt wird, ist die Qualität im Einzelfall nicht ausreichend. In diesen Fällen kann der Betroffene selbstverständlich das Originalfoto am PC in der Bußgeldstelle einsehen.

 

Die Kriterien für den Einsatz der Lasermessgeräte sind die gleichen wie bei den seitherigen Kontrollen: Überwacht werden neben polizeilich ausgewiesenen Unfallschwerpunkten besondere Gefahrenstellen im Bereich von Schulwegen, Kindergärten, Sportanlagen und Altenheimen. Außerdem werden auch Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung berücksichtigt.

 

Beim Einsatz der Messgeräte werden die Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sowie des Herstellers eingehalten. Die Messgeräte können auf einem Stativ neben der Fahrbahn aufgestellt werden, genauso sind jedoch auch Messungen aus einem stehenden Fahrzeug heraus durch die Fahrzeugscheiben zulässig.

Die allgemeinen Grundsätze aus der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) finden Anwendung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.7.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1269 * Orth- / Burenstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben/Offenen Brief zur Verkehrssituation Burenstraße und Orthstraße von über 80  Anwohnern vom 16.7.2012 an Stadtverwaltung und Gemeinderäte ab,  in der die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit für Buren- und Orthstraße von 50km/h auf 30 km/h sowie Maßnahmen zur Gewährleistung von deren Einhaltung gefordert und dadurch die Rückgewinnung von Wohn- und Lebensqualität erhofft wird, die durch ein vielfach gestiegenes Verkehrsaufkommen und Nichteinhaltung der herrschenden Geschwindigkeitsbegrenzung massiv beeinträchtigt ist.
Erwartet wird davon auch mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Vorgeschlagen wird, die Buren- und Orthstraße in das umliegende Netz von ausschließlichen 30er Zonen zu integrieren. 

Wir beantragen, eine der vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und bitten um Stellungnahme und Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.9.2012

26.10.2012

Antwort:  Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> das Amt für Straßenwesen wird in der nächsten Sitzung des Verkehrsbeirates am 11.10.2012 zu den Vorschlägen einer Tempo-Begrenzung auf 30 km/h in diesem Straßenzug berichten.

In der Zwischenzeit werden vom städtischen Vollzugsdienst verstärkt Tempokontrollen durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen


gez.
Karl-Heinz Frenzel


<*> auf Ihren Antrag in der Sitzung des Verkehrsbeirates über die „Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Orth- und Burenstraße sowie ein Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger-Lkw über 7,5 t" abzustimmen, kann ich Ihnen wie folgt antworten:


Die Aufgabe der Unteren Verkehrsbehörde fällt als Weisungsaufgabe im Sinne des 2 der Gemeindeordnung in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Nach den städtischen Regelungen hat der Verkehrsbeirat die Aufgabe, das Bürgermeisteramt als Straßenverkehrsbehörde in Fragen der Regelung des Straßenverkehrs zu beraten. Unter Berücksichtigung dieser beratenden Funktion ist es nicht möglich, über Maßnahmen zur Regelung des Straßenverkehrs im Verkehrsbeirat eine Abstimmung durchzuführen. Vielmehr hat die Straßenverkehrsbehörde ihre Entscheidung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung nach pflichtgemäßen] Ermessen zu treffen.


Die fachliche Beurteilung der Verkehrssituation in der Orth- und Burenstraße durch die Verkehrsbehörde und die Polizei hat ergeben, dass keine verkehrlichen Gründe für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in diesem Straßenzug vorliegen. Auch die Funktion der Orth- und Burenstraße als wichtige Verbindung zwischen der Neckarsulmer Straße und der B 39/Haller Straße lässt es nicht zu, dort ein Durchfahrtsverbot für den Lkw-Verkehr einzurichten.
Bei den seit April dieses Jahres verstärkt durchgeführten Tempokontrollen durch den städtischen
Vollzugsdienst wurden bei 32 Messungen zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten insgesamt
17.848 Fahrzeuge erfasst. Die Auswertung dieser Ergebnisse zeigt auch im Hinblick auf Kontrollen
in vergleichbaren Straßen keine Auffälligkeiten (Beanstandungsquote 0,2 %).


Nachdem von Seiten der Anwohner der Wunsch auf eine Verminderung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit der Lärmbelastung begründet wird, bitte ich um Verständnis, wenn - auch zur Vermeidung eines Präzedenzfalles - die Entscheidung über eine eventuelle Reduktion der Höchstgeschwindigkeit im Straßenzug Orth-/Burenstraße zurückgestellt wird, bis die derzeitigen Vorbereitungen zur Erstellung des Lärmaktionsplanes beim Stadtplanungs- und Baurechtsamt abgeschlossen sind. In diesem Aktionsplan (Stufe 2) werden die jeweiligen Lärmimmissionen auf die angrenzenden Wohngebäude im städtischen Straßennetz dargestellt (Betroffenheitsanalyse). Die Verwaltung wird das Ergebnis im 1. Halbjahr des nächsten Jahres den gemeinderätlichen Gremien vorlegen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Lärmbelastungen geeignete Maßnahmen vorschlagen.


Mit freundlichen Grüßen

Wilfied Hajek
Bürgermeister

 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.7.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1268 * Bauvorhaben Ecke Cäcilienstraße/Rosenbergstraße II
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu den Schreiben der Vertreter der  PPSG Paritätische Pflege- und Sozialdienste gemeinnützige GmbH Heilbronn vom 20.6. und 5.7.2012 an das Baudezernat ab?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> mit Email vom 16.07.2012 haben Sie um Stellungnahme zu den Schreiben der PPSG Paritätische Pflege- und Sozialdienste gemeinnützige GmbH vom 20.06.2012 und vom 05.07.2012 zu o.g. Bauvorhaben gebeten. Hinsichtlich der darin geäußerten Bedenken kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

• Zur Verschattung des Therapiegartens der gerontopsychiatrischen Tagespflege Mönchseehaus in der Cäcilienstr. 3 („Villa Cluss")/ Über schreitung der Geschossflächenzahl um 24 %:
Durch intensive Gespräche mit der Bauherrschaft konnte zugunsten der Anwohner erreicht werden, dass das geplante Gebäude im gesamten um ein Geschoss reduziert wird. Die'Zahl der Wohneinheiten vermindert sich somit von 56 auf 46, die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 wird lediglich noch um 2 /o überschritten.
Das Gebäude bleibt somit mit 5 Vollgeschossen an der Cäcilienstraße und 4 Vollgeschossen an der Rosenbergstraße unter dem möglichen Maß der baulichen Nutzung von 6 Vollgeschossen an der Cäcilien straße und 5 Vollgeschosse an der Rosenbergstraße zurück.
Durch die Reduzierung des Gebäudes um ein Geschoss wird sich die morgendliche Verschattung der im Westen des Baugrundstücks liegen den „Villa Cluss" merklich verringern. Am Nachmittag und in den
Abendstunden wird der Therapiegarten aufgrund des Sonnenverlaufs - wie bereits mitgeteilt - lediglich durch das eigene Gebäude der „Villa Cluss" und die westlich liegende Wohnbebauung verschattet. Die Er stellung eines Verschattungsgutachtens halten wir daher nicht für er forderlich.

• Befreiungen von planungsrechtlichen Festsetzungen/ Gebot der Rücksichtnahme:
Bei den dem Bauherrn in Aussicht gestellten Befreiungen nach 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wurden die nachbarlichen Interessen hinrei chend berücksichtigt. Die Abweichungen beeinträchtigen die PPSG nicht unzumutbar:
- Die zulässige Höhe des geplanten Baukörpers wird durch die im Be bauungsplan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Die zulässi ge Vollgeschosszahl wird um ein Vollgeschoss unterschritten [vgl. Aus führungen auf Seite 1).
- Die Überschreitung der zulässigen Geschossfläche beläuft sich nunmehr lediglich noch auf 2 % [vgl. Ausführungen auf Seite 1). - Das nahe Heranrücken des geplanten Gebäudes an die „Villa Cluss", d.h. die Erstellung des Gebäudes auf der westlichen Baugrenze, entspricht den Vorgaben des geltenden Bebauungsplanes. Die Abstandsflächen- vorschriften sind zudem eingehalten.
- Die Verschattung des Gebäudes der PPSG überschreitet auch nicht das in einem dicht bebauten Innenstadtbereich hinzunehmende Maß.

• Zusammentreffen unterschiedlicher Nutzungen/ Verkehrliches Gefährdungspotential:
Der geltende Bebauungsplan „Westlich Rosenbergstraße" setzt das vor liegende Gebiet als Mischgebiet fest. Allgemein zulässig sind in einem Mischgebiet u. a. Gewerbebetriebe, soziale Einrichtungen und Wohnen. Nutzungsausschlüsse enthält der Bebauungsplan nicht. Das Zusammen treffen von unterschiedlichen Nutzungen (Gewerbe, Pflege, Wohnen) ist für das vorliegende innerstädtische Gebiet auch keine Neuerung: Lange vor der Ansiedlung des Pflegeheims DRK Residenz Neckarterrassen, der Gerontopsychiatrischen Tagespflege Mönchseehaus und der betreuten Seniorenwohnanlage Neckarterrassen dominierten gewerbliche Nutz ungen (Firma Kaco, Heilbronner Weinmarkt) das Gebiet. Bereits bei der Ansiedlung der genannten Pflege- und Betreuungseinrichtungen war somit offenkundig, dass das Störpotential auf der dem Neckar abgewandten Seite einer üblichen Innenstadtlage entspricht.
Das verkehrliche Gefährdungspotential für die mobilitätseingeschränk ten Pflegebedürftigen ist auch nicht höher als dies bei ähnlichen Pfle geeinrichtungen in der Innenstadt der Fall ist. Der Zufahrtsweg zum Pflegeheim und der geplanten Tiefgarage ist gemäß der Landesbauord nung Baden-Württemberg ausreichend breit bemessen, sodass zwei PKW gefahrlos passieren können. Die täglichen Fahrbewegungen wer den sich aufgrund der Reduzierung der Wohneinheiten nochmals deut lich verringern.
Um das Gefährdungspotential für behinderte und mobilitätseinge schränkte Personen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde zudem in Gesprächen mit der Bauherrschaft bewirkt, dass neben der Tiefgaragen einfahrt ein farblich markierter, 1,70 m breiter Fußweg hergestellt wird. Zudem gilt es darauf hinzuweisen, dass die Bewohner des Pflegeheims in der Cäcilienstraße 5 für ihre Spaziergänge zum Neckarufer wohl häu figer den nördlich des Gebäudes beginnenden Weg nutzen werden, der auch dem Zu- und Ablieferverkehr des Pflegeheims von der Rosenberg straße aus dient.
Die neuen Planungsentwicklungen und Verbesserungen zugunsten der Anwoh ner habe ich Herrn Raith vom PPSG sowie den betroffenen Angrenzern in einem persönlichen Gespräch am 08.08.2012 vorgestellt und erläutert. Ich habe hier bei den Eindruck gewonnen, dass die Befürchtungen der Angrenzer nunmehr ausgeräumt werden konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

16.7.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1267 * Untragbare Zustände


Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Innsbrucker Straße  zwischen der Wilhelmstraße und der Urbanstraße beklagen sich über unhaltbare Zustände. aushgelöst durch 4 gastronomische und Sportwetten-Einrichtungen. 

Wörtlich: "Wir leiden sehr unter der Lärmbelästigung, die NICHT durch die Gastronomen direkt (z.B. durch laute Musik) verursacht werden, sondern durch deren Besucher, die mit lauter Musik in die Straße fahren, hupen, Reifen durchdrehen lassen. Auf dem Weg in und aus den Lokalitäten wird geschrien, gesungen, gegrölt. Man kann das Fenster im Schlafzimmer nicht öffnen. Der Lärm geht Freitag und Samstag bis 4 Uhr morgens, an Wochentagen bis 1 Uhr."

Außerdem werden Autos auch auf privaten Parkplätzen, die durch Schilder, Ketten und Parkbügel gesichert sind, laufend zugeparkt. Es werde einfach parallel zur Fahrbahn auf dem Gehweg geparkt, selbst eine Tiefgaragenausfahrt wird einfach zugeparkt.

Alles werde vermüllt, man pinkle und erbreche sich gegen Hauswände. Im Hinterhof fänden die Anwohner Spritzen, Kondome und im besten Fall „normalen“ Müll und leere Flaschen. Schlafen könne man seit Jahren nur noch mit Ohropax.

Helfen tue einem niemand, einzig werde man mit Kanzleitrost bedacht. Die Polizei reagiere nicht, sondern es würde einfach im Vorbeifahren als "ruhig" erklärt, wobei zugeparkte Parkplätze oder sonstige Falschparker nicht interessieren würden. Auch die Zickzack-Linien auf der Straße zu erweitern oder eine entsprechende Beschilderung sei abgelehnt worden.   

Tagsüber bekämen aber ältere Menschen, die zu lange beim Arzt warten mussten, einen Strafzettel von 5 Euro, während nachts rechtsfreier Raum herrsche. Stattdessen fordere man die Anwohner auf,  die Arbeit der Polizei bzw. Vollzugsdienstes zu übernehmen und zu fotografieren. Dabei sei es Aufgabe der Stadt, für Recht und Ordnung zu sorgen, wird bemängelt.

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.7.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> besten Dank für Ihre Anfrage über die Situation in der Innsbrucker Straße

Das Ordnungsamt wurde von Anwohnern der Innsbrucker Straße bereits wiederholt auf die beschriebenen Missstände aufmerksam gemacht. Daraufhin hat der Städtische Vollzugsdienst die Kontrollen im Ruhenden Verkehr in diesem Bereich intensiviert. Im Jahr 2012 wurden vom Vollzugsdienst in der Innsbrucker Straße bislang mehr als 400 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt. Desweiteren wurden die Betreiber örtlicher Gastronomiebetriebe sowie einer Sportwetteneinrichtung gebeten, nach Möglichkeit auf deren Besucher/Gäste einzuwirken, damit die Strassenverkehrsregelungen eingehalten und Lärmbelästigungen sowie Verschmutzungen vermieden werden.

Der Städtische Vollzugsdienst wird den betreffenden Bereich weiterhin verstärkt kontrollieren. Keinesfalls sind Privatpersonen aufgefordert, im öffentlichen Verkehrsraum zu kontrollieren. Private Grundstückseigentümer können jedoch unberechtigte Nutzer von Privatparkplätzen bei der Bußgeldstelle anzeigen. Hierbei ist neben der Angabe eines Zeugen, des Tatorts und der Tatzeit aus Beweisgründen ein Foto über die unberechtigte Belegung eines Parkplatzes erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez.
Rüdiger Muth
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgefragt  am12.7.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

1266 * Moschee-Neubau IV

Anfrage zum geplanten Bau einer Moschee am Berliner Platz im Heilbronner Gemeinderat:

  • Wann unterrichtet die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit zum geplanten Bau einer Moschee am Berliner Platz, die Berichten zufolge nach dem provokanten Vorbild der Kölner Zentralmoschee dort errichtet werden soll und bezieht sie in den Vorgang ein und

  • weshalb überläßt sie diese Unterrichtung ausweislich eines heute in der Heilbronner Stimme zu lesenden Artikels derselben mit der bekannten Gefahr, der einseitigen und unausgewogenen Berichterstattung mit allen Facetten?

  • Sind der Stadtverwaltung die Vorgänge um das zum Vorbild auserkorenen Projektes in Köln, wie sie erst vorgestern in der ARD-Sendung "Allah in Ehrenfeld" * dokumentiert wurden, bekannt und

  • welchen Einfluß wird sie darauf nehmen, daß es nicht in ähnlicher Weise wie in Köln von der drohenden Bauruine wegen Verdoppelung der Baukosten über die Kündigung des Architekten bis zur Kompromitierung der verantwortlichen Verwaltungsspitze kommt?

Diese Anfrage geben wir zu Protokoll.
 

* [http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/799280_reportage-dokumentation/11093990_allah-in-ehrenfeld]

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.7.2012

Antwort:  könnte besser sein  

- Auszug aus dem Sitzungsprotokoll -

 

 Herr OBM H i m m e l s b a c h entgegnet, dass Herr StR Dagenbach bereits eine schriftliche Antwort auf diese Fragen erhalten habe.


Herr StR D a g e n b a c h merkt daraufhin an, dass er eine schriftliche Antwort auf andere Fragen erhalten habe.

 

Herr OBM H i m m e l s b a c h geht davon aus, dass die Beantwortung dieser Fragen dann morgen eintreffen müsse. Weiter macht er deutlich, dass bei der Stadtverwaltung noch kein Bauantrag vorläge. Sobald die Angelegenheit der Verwaltung bekannt werde, werde die Öffentlichkeit selbstverständlich unterrichtet. Es habe aber noch keine Gespräche im Detail gegeben.
Herr OBM Himmelsbach ist der Meinung, dass die Heilbronner Stimme eine öffentliche Veranstaltung durchführen wolle, bei der der Baubürgermeister der Stadt Heilbronn zu den Dingen, die der Verwaltung bekannt seien, Stellung nehme.


Herr StR D a g e n b a c h verweist auf eine bereits erhaltene Antwort von der Verwaltung, nach der bei der Verwaltung bereits Informationen vorlägen.


Herr OBM H i m m e l s b a c h macht daraufhin erneut deutlich, dass kein Bauantrag vorliege. Des Weiteren habe die Verwaltung keine Zusagen getroffen. Diesbezüglich möchte er auch keine Spekulationen anheizen.


Er s a g t Herrn StR Dagenbach z u , dass die Verwaltung zu diesem Thema Stellung nehmen werde, wenn es zu einer Entscheidungsreife komme. Sollte es die Notwendigkeit geben, werde der Bau- und Umweltausschuss sowie der Gemeinderat selbstverständlich beteiligt. Sollte ein entsprechender Bauantrag innerhalb des Baurechts liegen, gelte für die Eigentümer aber das gleiche Recht wie für alle anderen Grundstückseigentümer auch.
Herr StR D a g e n b a c h möchte Herrn OBM Himmelsbach die schriftliche Antwort von Herrn Dr. Böhmer zusenden, um ihn auf dem Laufenden zu halte.

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Mehr dazu


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

8.7.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

126 5 * Fehlende Parkplätze
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über fehlende Parkplätze im Bereich der Gaststätte "Felsenstube" in Klingenberg.
Zwar seien 2 Parkplätze für Besucher der Gaststätte ausgewiesen, diese seien jedoch nicht ausreichend, während die weiter vorhandenen von Dauerparkern belegt sind.
Es wäre daher wünschenswert, wenn auch diese Parkplätze für Gäste reserviert werden könnten.
Alternativ wäre auch die erkennbare Ausweisung der vorhandenen öffentlichen Fläche am Ende des an der Gaststätte nach Süden führenden Stichweges als öffentlicher Parkplatz vorstellbar.
Darüber hinaus gibt es Probleme, wenn in der einzigen noch für Klingenberg verbliebenen Gaststätte Familienfeiern stattfinden und keine in der Nähe befindlichen Parkplätze zur Verfügung stehen.
Angeregt wird daher, die durch den Abriß des Gebäudes Felsenstraße 1 freiwerdende Fläche mit geeigneten Bäumen so zu bepflanzen, daß darunter weitere Parkmöglichkeiten geschaffen werden könnten.   

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.7.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> im Zuge des Ausbaus der Felsenstraße wurden unmittelbar neben der Gaststätte Felsenstube vier öffentliche Parkplätze mit Landeszuschüssen errichtet. Zwei dieser Parkplätze wurden als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen.

Die beiden anderen Parkplätze stehen uneingeschränkt für die Allgemeinheit zur Verfügung und können wegen der Bezuschussung zeitlich nicht begrenzt werden.

Weiterhin wurde die Möglichkeit geprüft zusätzliche Parkplätze am an der Gaststätte südlich führenden Stichweg anzulegen. Die dort vorhandenen Straßenraumverhältnisse lassen jedoch die Anlage von Parkplätzen aus verkehrlichen Gründen nicht zu.

Ihren Vorschlag nach Abbruch des Gebäudes Felsenstraße 1 Parkplätze anzulegen wird das Stadtplanungsamt in die Überlegungen einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Karl-Heinz Frenzel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

3.7.2012

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An
Stadtverwaltung Heilbronn
RP Stuttgart
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)

 

126 4 * Umweltbelastung durch Stau am Sonnenbrunnen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß insbesondere infolge der durch eine mangelhafte Schaltung der Ampeln am Sonnenbrunnen unablässig von Amts wegen eine Staubildung des Verkehrs erfolgt, dessen Auswirkungen infolge sonst vermeidbarer Abgase die Gesundheit der an der Straße wohnenden Anlieger aufs höchste gefährdet.
Dabei ist festzustellen, daß auch der Verkehr infolge der bewußt so geschalteten Ampeln auch in Ost-West-Richtung unnötig gestaut wird, so daß sich dies im Berufsverkehr auf über einen Kilometer Länge auswirkt.  

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.7.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> wie Ihnen bekannt ist, wurden die Möglichkeiten, am Bahnübergang Am Sonnenbrunnen die Leistungsfähigkeit

zu erhöhen, in der Vergangenheit wiederholt geprüft. Wir haben Ihnen – auch vor Ort

– wiederholt dargelegt, dass die bestehende Signalregelung unter Berücksichtigung der erforderlichen

Koordination mit den umliegenden Signalanlagen nicht weiter verbessert werden kann.

Es ist möglich, dass mit der Anmeldung einer Stadtbahn und der einzuleitenden Sondersteuerung der

Signalanlage die Grünphase für den Verkehr der Großgartacher Straße (B 293) in einem Umlauf (90

Sekunden) nicht geschaltet werden kann. Dies führt im Berufsverkehr zu Staus vor der Signalanlage,

die sich in den folgenden Umläufen wieder abbauen.

Eine Staulänge von über einem Kilometer, wie von Ihnen beschrieben, haben wir jedoch noch nicht

festgestellt.

Während sich der Stau an der Lichtsignalanlage auflöst, fahren am Stauende neue Fahrzeuge auf,

was der Beobachter vor Ort optisch als „längeren“ Stau wahrnimmt .

Die Verbesserung der Situation wird sich erst mit der geplanten Unterführung Am Sonnenbrunnen

erreichen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gez.

Karl-Heinz Frenzel


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

29.6.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

126 3 *

Moschee-Neubau III
 


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beantwortung unserer Fragen vom 18.6.2012 veranlassen neue Fragen dazu:

 

A) "1. Trifft es zu, daß das Vorhaben eines Moscheebaus an der Weinsberger Straße in der Ausführung ähnlich der umstrittenen Moschee in Köln-Ehrenfeld, geplant ist?
wie folgt:
"Der Moscheebau in Köln-Ehrenfeld befindet sich am Hauptsitz der DITIB Deutschland und ist somit schon aufgrund seiner Funktion und Bedeutung nicht mit Heilbronn vergleichbar."
Dies widerspricht den in der "Heilbronner Stimme" vom 25. Mai 2012  gemachten Angaben, was Anlaß zu dieser Frage war. Dort heißt es: "Die Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld ist ein Vorbild für den Moscheeneubau in Heilbronn an der Weinsberger Straße" und "Altuntas zieht den Vergleich mit Köln-Ehrenfeld. Die imposante Moschee wird demnächst fertig und lockt viele Besucher."
Insoweit ist doch die frühzeitige Information über das beabsichtigte Vorhaben notwendig, da es sich um ein wesentliches gesellschaftsrelevantes Projekt handelt, das unter dem Deckmantel vorgeblicher Integration tatsächlich zur Errichtung einer Parallelgesellschaft beiträgt? 
 

B) In Beantwortung der Frage 3  heißt es "Der Gemeinderat wird im Rahmen eines möglicherweise erforderlichen Bebauungsplanverfahrens eingebunden" und zur Frage 5: "...die Verwaltung ist jedoch bereit, sofern erforderlich, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen."
Das heißt, daß die Stadtverwaltung am Gemeinderat vorbei genehmigen wird bzw. bereits im Vorfeld in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der DITIB bereit ist, entgegen den geltenden Satzungsbestimmungen Sorge dafür zu tragen, daß nicht deren Projekt dem gültigen Planungsrecht, sondern das Planungsrecht dem Projekt angepaßt wird?
 

C) Die Frage a) in der Anfrage vom  16.5.2012 wird wie folgt beantwortet: "...  Für den Bereich nördlich der Weinsberger Straße gilt die alte Ortsbausatzung der Stadt Heilbronn; sie definiert dort Baustufe IIa. Kirchliche Einrichtungen sowie Einzelhandelsnutzungen sind somit zulässig."
Tatsächlich sieht d
ie geltende Ortsbausatzung IIa keine Sonderregelung für Kirchen vor. Außerdem handelt es sich bei dem geplanten Neubau nicht um eine Kirche. Selbst die Definition als Gebetsstätte ist bestenfalls teilweise zutreffend, da es sich beim Islam nicht allein um eine Religion, sondern auch um deren engste Verknüpfung zur Durchsetzung kultureller und politischer Ziele handelt (vergl. Bundeszentrale für politische Bildung:"Religion und Politik")?

D) Die Frage 7 beantwortet die Stadtverwaltung: "Der Stadtverwaltung sind alle relevanten Informationen über die Struktur der DITIB bekannt. Lediglich die hauptamtlichen Imame erhalten ihr Gehalt von den Konsulaten (Religionsbehörde)."
Damit ist, wenn auch mit herabspielend als "lediglich" bezeichnet, jedoch eindeutig klar, wer den entscheidenden Einfluß auf die - wohlgemerkt von der der staatlichen türkischen Religionsbehörde DIYANET "angeleitete" - DITIB ausübt:
 

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung hat sich die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) "seit 1984 zum Dachverband zahlreicher Moscheevereine entwickelt, deren Mitglieder zugleich Mitglieder der DITIB sind. Die DITIB arbeitet unter Anleitung des türkischen Amtes für Religionsangelegenheiten (DIYANET), das direkt dem türkischen Ministerpräsidenten unterstellt ist".
Die "aus Ankara ferngesteuerte Agentur" steht laut
"Spiegel" in dem Ruf, "eher auf die Bewahrung des Türkentums der Zugewanderten bedacht zu sein als auf deren Integration"?
 

E) Zu Frage 8 wird geantwortet: "Die DITIB Heilbronn hat sich von extremistischen Gruppen in deutlichen Äußerungen mehrfach distanziert."

Um nähere Auskunft (Quellen?) dafür möchten wir bitten.
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

14.7.2012

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> Ihre Fragen zum Thema Moschee-Neubau III möchten wir wie folgt beantworten:
 

ZuA):
Kann derzeit noch nicht beurteilt werden, da es noch keinen Bauantrag gibt. Allerdings soll die
Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld, laut Herrn Altuntas, in Bezug auf die architektonische Qualität als Vorbild für den Neubau in Heilbronn dienen.


Zu B):
Zur Realisierung von privaten Bauvorhaben, die aus Sicht der Verwaltung eine Aufwertung der
städtebaulich / architektonischen Situation darstellen, jedoch nicht mit dem geltendem Planungsrecht umzusetzen sind, ist es üblich ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die endgültige Entscheidung über die städtebauliche Entwicklung verbleibt im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens beim Gemeinderat.


ZuC):
Die Baustufe lla der Ortsbausatzung von 1939 ist mit einem Mischgebiet nach heutiger Baunutzungsverordnung gleichzusetzen; dies ist seit Jahren Praxis bei der Beurteilung von Bauvorhaben innerhalb der Baustufe lla. Die in einem Mischgebiet zulässigen Nutzungen sind in 6
der Baunutzungsverordnung geregelt.


Zu D):
Die Hintergründe, Nachweise und Quellen zu dem Kommentar des Redakteurs des zitierten
Printmediums sind der Stadtverwaltung Heilbronn nicht bekannt, so dass eine weitere fachgerechte Stellungnahme hier nicht möglich ist.


Zu E):
Wir verweisen auf die Homepage der DITIB unter www.ditib.de, in der in den Rubriken „Die
DITIB-Grundsätze" und „Presse - DITIB Pressemitteilungen" zahlreiche Statements zu Distanzierungen zu lesen sind (z.B. vom 19.10.2011j. Zudem arbeitet der Dachverband eng mit der Integrationsbeauftragten des Bundes und den Integrations- sowie Innenministerien und den Polizei
behörden der einzelnen Bundesländer zusammen.


Herr Altuntas, der örtliche Vorsitzende der DITIB und Integrationsbeirat, hat nicht nur in den
öffentlichen Informationsveranstaltungen zum Moscheebau, sondern auch in der letzten öffentlichen Integrationsbeiratssitzung den Parteien und Fraktionen ein Gespräch angeboten. In
diesem können gerne Fragen zum Moscheebau selbst als auch zur Struktur der DITIB etc. gestellt werden.


Wir empfehlen hier, nicht über sondern mit den Betroffenen direkt ins Gespräch zu gehen. Die
Geschäftsstelle des Integrationsbeirates (Stabsstelle Integration) kann hier bei der Terminvereinbarung unterstützen.


Mit freundlichen Grüßen

Böhmer
Amtsleitung
Planungs- und Baurechtsamt


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Dr. Böhmer,


gestatten Sie mir zu Ihrer Antwort vom 12.7.2012 folgende Replik.

Zu A) danken wir Ihnen für die Klarstellung, daß die Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld als Vorbild für den Neubau in Heilbronn dient. "Architektonische Qualität" ist jedoch ein relativer Begriff, dem keinerlei Wertung beizumessen ist. Bekanntlich gibt es in Köln nicht nur Auseinandersetzungen mit dem für diese "Qualität" verantwortlichen Architekten, sondern auch mit dem zur Beschwichtigung von den Befürwortern, u.a. dem ehem. islamfreundlichen OB Schramma, offensichtlich als schmückendes Beiwerk gebildeten "Beirat".  

Zu B) danken wir für die Klarstellung, daß die endgültige Entscheidung über die städtebauliche Entwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beim Gemeinderat bleibt. Verwaltungsorgane sind laut § 23 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Gemeinderat und der (Ober-)Bürgermeister.
Eine "Aufwertung der städtebaulich / architektonischen Situation" kann an dieser Stelle aus unserer Sicht auch in einer weniger provozierenden und die Gefühle der übrigen Bürger der Stadt verletzenden Weise erfolgen.

Zu C) widersprechen wir, daß die Gleichsetzung der Baustufe lla der Ortsbausatzung von 1939 mit einem Mischgebiet nach heutiger Baunutzungsverordnung gleichzusetzen ist. Letzteres geht über die Baustufe lla der Ortsbausatzung hinaus.

Zu D) geht es nicht darum, welche "Hintergründe, Nachweise und Quellen zu dem Kommentar des Redakteurs des zitierten Printmediums" es gibt, sondern um Ihre Angaben in der Beantwortung einer diesbzgl. Anfrage vom 18.6.2012, in der im Gegensatz zur jetzigen Antwort behauptet wird: "Der Stadtverwaltung sind alle relevanten Informationen über die Struktur der DITIB bekannt. Lediglich die hauptamtlichen Imame erhalten ihr Gehalt von den Konsulaten (Religionsbehörde)."
Jetzt schreiben Sie "...nicht bekannt, so dass eine weitere fachgerechte Stellungnahme hier nicht möglich ist."
Fakt ist kurz gefaßt, daß die DITIB der verlängerte Arm des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan ist, der es sich auf deutschem Boden erlaubt hat, "Assimilation" - d.h. eine vollständige Integration, wie es über Jahrhunderte in Deutschland von Zugewanderten erfolgreich praktiziert wurde - als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu bezeichnen. Deutlich sprach sich dieser für die Errichtung einer türkischen Parallelgesellschaft unter Ausnutzung der bei uns gebotenen Möglichkeiten und Vorteile aus.

Zu E) ist anzumerken, daß Ihr Verweis "auf die Homepage der DITIB unter www.ditib.de" nicht zielführend ist. Weder in der Rubrik „Die DITIB-Grundsätze" noch in der Rubrik „Presse - DITIB Pressemitteilungen" ist eine Distanzierung zu islamistischen oder salafistischen Gruppen in Deutschland zu finden.

Die angeblichen "zahlreiche Statements zu Distanzierungen" betreffen Allgemeinfloskeln, wie sie selbst von Salafisten in den Mund genommen werden.

Ihre angezeigte Pressemeldung vom 19.10.2011 betrifft die Empörung über einen Anschlag "in Çukurca (in der türkischen Provinz Hakkari) und hier vorwiegend bei Kekliktepe bei einem hinterhältigen Angriff auf sieben unterschiedliche Militär- und Polizeistützpunkte gleichzeitig, 24 Soldaten den Märtyrertod fanden und weitere 18 Soldaten verletzt wurden", also einen Anschlag der PKK auf Staatsorgane ohne religiösen Hintergrund.

Ob der "Dachverband eng mit der Integrationsbeauftragten des Bundes und den Integrations- sowie Innenministerien und den Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer zusammenarbeitet" oder nicht, kann wohl auch angesichts der wohl eher oberflächlichen Art kein Argument im Hinblick auf deren mangelnde Distanzierung sein.

Des weiteren geben wir Ihnen gerne zur Kenntnis, daß wir längst mit Vertretern der moslemischen Gemeinden Gespräche geführt haben, als es noch keinen bislang untauglichen Integrationsbeirat gab und auch der Oberbürgermeister solche Gespräche abgelehnt hat.

Dort wurde unter anderem die Bitte um Unterstützung für einen Frauenbadetag im Heilbronner Stadtbad bei mit schwarzen Tüchern zugehängten Glasscheiben und die Errichtung einer moslemischen Abteilung auf dem Heilbronner Hauptfriedhof vorgetragen, die wir dann bei der Stadtverwaltung nicht ohne Erfolg zu deren Gunsten nachgefragt haben (inzwischen mit dem Lehrschwimmbecken der Fritz-Ullrich-Schule und dem Westfriedhof gelöst). Es gibt also keinen Grund, eine mangelnde Gesprächsbereitschaft unsererseits zu unterstellen.

Auch war einer der Unterzeichner Angehöriger einer Delegation der bis dahin ausdrücklich als einzige eingeladenen Fraktion im Landtag, die in der DITIB zugehörigen Yavuz-Sultan-Selim Moschee in Mannheim mit einem Herrn Bekir Alboga, einem der führenden Islamwissenschaftler und Imam in Deutschland,  diskutiert hat.

Dort konnte man trefflich Erfahrungen mit der islamische Taqia, wie auch in Heilbronn selbst, machen und in welcher Weise deutliche Fragen - zum Beispiel nach den Rechten der Frauen etc. pp. - auch von scheinbar moderaten und als liberal gehätschelten Vertretern ausgewichen wird.
Siehe auch: Letzter Kommtentar zu 'Justiz-Islam-Stickelberger-und-CDU-gegen-Scharia-Gerichte'

Sehr wohl ist aber bei Diskussionen heraus zu hören, daß auch mit freundlich zelebrierten historischen Vergleichen versucht wird, den zur Durchsetzung von Zielen notwendigen Einfluß zu gewinnen. Sicher fehlt es dazu bei sich damit bislang nicht befaßten Mitbürgern an Erfahrungswerten.

Es gibt daher unsererseits keinen einschlägigen Nachholbedarf.

Da es aber wohl noch nicht so weit ist, daß sich die Stadtverwaltung als Vollzugsorgan den Wünschen oder gar einem "freundschaftlichen" Druck unterworfen hat, bleibt diese für uns auch der zuständige Ansprechpartner.

In der Regel ist es bisher auch so, daß wir niemandem nachlaufen, sondern die Bürger sich mit ihren Anliegen an uns wenden und wir uns auch bemühen, soweit möglich zur Abhilfe oder Unterstützung ihres Begehrens beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

26.6.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

126 2 * "Heilbronner Weg"
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eltern beklagen sich darüber, daß das Angebot der Ganztagsbetreuung nach dem "Heilbronner Weg" den Bedürfnissen in einzelnen Bereichen nicht gerecht werde.
So sei die Praxis der Betreuung lediglich bis 15.30 Uhr bzw. 16.30 Uhr wenig Hilfe für Eltern, die länger arbeiten müßten. Das trifft vor allem Alleinerziehende, für die ja gerade die Ganztagsbetreuung eine besonders wichtige Einrichtung ist.
Dazuhin wird bemängelt, daß - entgegen der in Drucksache 27/06 gemachten Zusage, die bestehenden Horte zu erhalten - diese geschlossen werden sollen.
Auch sei die Betreuung in Ferienzeiten nicht ausreichend, da die Urlaubszeit der Eltern nicht deckungsgleich mit den Schulferien sei.
Schließlich seien häufig räumliche Angebote nicht ausreichend, keine geeigneten Freiluftspielflächen vorhanden und werde die Verpflegung nicht am Ort, sondern in erheblicher Entfernung angeboten.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.7.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> mit Ihrer Anfrage vom 26.06.2012 haben Sie einige Fragen zur Ausgestaltung der Kooperativen Ganztagsschule nach dem Heilbronner Weg aufgeworfen und auf Kritik von Eltern an den Öffnungszeiten der Ganztagesschulen, räumlichen Gegebenheiten an Schulen, Öffnungszeiten in den Ferien sowie fehlender Freiluftspielflächen und Essensmöglichkeiten an einigen Schulen hingewiesen. Hierzu können wir folgende Informationen geben:

Im Zuge der Umsetzung der Kommunalen Bildungsplanung hat der Gemeinderat in mehreren Stufen die Weiterentwicklung der Heilbronner Schulen zu kooperativen Ganztagsschulen beschlossen und den Konzepten der Verwaltung zur Umschichtung der Mittel aus der Hortbetreuung in den Ganztagesschulbereich zugestimmt.

Die von Ihnen angeführte Gemeinderatsvorlage Nr. 27 vom 23.02.2006 „Bedarfsorientierter Ausbau der Schulkindbetreuung....“ stellt lediglich einen Zwischenschritt hin zur kooperativen Ganztagesschule dar. Mit dieser Gemeinderatsvorlage wurde die Umschichtung von Jugendhilfemitteln (Flexible Hilfen) in die Hortbetreuung an Schulen bzw. in Horte in externen Wohnungen beschlossen.
Diese Planungen sind zwischenzeitlich überholt.

Die sukzessive Umwandlung von Hortplätzen betrifft auch die Heilbronner Kindertagheime. Die nach und nach frei werdenden Hortplätze werden in Kleinkindplätze umgewandelt, wobei ganz klar feststeht, dass die Kindertagheime im Kern bestehen bleiben. Die Umschichtung der Mittel aus dem Hortbereich war u.a. auch Gegenstand von Prüfungsanträgen zum Haushalt 2012, so dass die nachfolgenden Erläuterungen weitgehend auf den seinerzeitigen Ausführungen der Verwaltung basieren.

Priorität beim Ausbau der Ganztagesschulen hat die Weiterentwicklung des Grundschulbereichs. Ein Leitziel hierbei ist die „Gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen an Bildung, um ihnen faire Zukunftschancen zu eröffnen“.

Über die Aufrechterhaltung der Horte lässt bzw. ließ sich dieses Ziel nicht verwirklichen.
Im Jahre 2006 gab es in Heilbronn ca. 460 Betreuungsplätze für Schüler in Horten, Hausaufgaben- und Freizeitgruppen und in der Kernzeitenbetreuung. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen war jedoch deutlich höher.

Zwischenzeitlich sind rund 2.100 der 4.300 Grundschulkinder in einer Ganztagesschule angemeldet. Bis auf wenige Ausnahmen sind in Heilbronn alle Grund-, Haupt- und Förderschulen Ganztagesschulen. Dies konnte nur durch die Zusammenführung der schulischen Ressourcen mit den Ressourcen der Jugendhilfe gelingen.

Von den o.g. 460 Betreuungsplätzen für Schulkinder in Horten sind aktuell nur noch 50 in den drei Kindertagheimen Charlottenstraße, Kreuzgrund und Olgakrippe in Betrieb. Aber auch hier gibt es schon konkrete Konzepte, wie die Hortplätze bis spätestens 2016 stufenweise in Kindergartenplätze bzw. Kleinkindplätze, die dringend gebraucht werden, umgewandelt werden.

In der Regel laufen die Angebote der Ganztagesschule auch in den Ferien an den einzelnen Schulen weiter. Gemäß Vereinbarung mit den Schulen und den Betreuungsträgern sind 30 Schließtage im Jahr vorgesehen, wobei sich einzelne Schulen bei Bedarf auch absprechen, um ihre Schließzeiten aufeinander abzustimmen. Hierdurch können zusätzliche Ferientage abgedeckt werden.

Die tägliche Betreuung der Kinder ist in allen Ganztagesschulen von 7:30 Uhr bis 16.30 Uhr sicher gestellt, wobei einzelne Schulen auch längere Öffnungszeiten anbieten. Diese flexible Handhabung der Ressourcenverteilung hängt von der Prioritätensetzung vor Ort ab und wird maßgeblich in den Kooperationsgremien an den jeweiligen Schulen gemeinsam abgestimmt. Ein Betreuungsbedarf nach 17.00 Uhr wird nur vereinzelt gemeldet und kann ggfs. im Rahmen der Tagespflege abgedeckt werden.

Um zusätzliche Ressourcen in Form von Lehrerstunden an die Schulen zu holen, sind alle Grundschulen, die noch keine Ganztagesschulen nach dem Landesmodell sind, aufgefordert, entsprechende Anträge zu stellen. Bei positiver Bescheidung durch das Land können die kommunalen Mittel dann zusätzlich eingesetzt werden, um die Randzeitenbetreuung morgens und abends - ggfs. bis 17:30 Uhr - weiter auszubauen.

Darüber hinaus hat das Land Baden-Württemberg angekündigt, die Ganztagesschulen gesetzlich zu verankern. Dies hätte zur Folge, dass sich das Land stärker als bisher an den Kosten zu beteiligen hätte und eine Verbindlichkeit der Förderung hergestellt würde.

Perspektivisch werden sich somit weitere Chancen ergeben, die Ganztagesschulen sowohl qualitativ als auch quantitativ weiter zu entwickeln. Eine punktuelle Hortbetreuung ist bei der Umsetzung einer flächendeckenden, auf gleichen Chancen basierenden Ganztagesschule somit nicht zielführend.

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat in den letzten Jahren erhebliche finanzielle Mittel für den Schulhausbau zur Verfügung gestellt. Ein besonderer Schwerpunkt bildet hierbei seit 2006 die Erweiterung der Schulen für den „Kooperativen Ganztagesschulbetrieb nach dem Heilbronner Weg“.

Mensen wurden neu gebaut wie bei der Gerhart-Hauptmann-Schule, Rosenauschule oder aktuell der Neubau Mensa Schulzentrum Sontheim-Ost; soweit möglich wurden Mensen / Ausgabeküchen im vorhandenen Raumbestand realisiert wie bei der Albrecht-Dürer-Schule, GHS Biberach oder Silcherschule; derzeit laufen die Vorbereitungen für den Bau von Mensen an der Grundschule Klingenberg und Horkheim sowie an der Staufenbergschule.

Hervorragende Kooperationen im Bereich der Essensversorgung ermöglichen, dass die Dammgrundschüler in der Experimenta ihre warme Mittagsmahlzeit einnehmen und die Wartbergschüler im nahgelegenen Mehrgenerationenhaus zu Mittag essen. Beide Standorte liegen im unmittelbaren Umfeld der Schulen; die Träger sowie die Schulen begrüßen und befürworten diese individuellen Lösungen.

Die Schüler der Reinöhlschule nehmen ihr Mittagessen im Alten Rathaus Böckingen im Erdgeschoss ein, das auf direkten Weg zwischen Schule und dem weiteren Standort der Ganztagesschule im Bürgerhaus Böckingen liegt. An jedem Schulstandort bestehen individuelle Lösungen für die Schulverpflegung, die gemeinsam zwischen Träger der Kooperativen Ganztagesschule, der Schule sowie der Verwaltung erarbeitet wurden.

Neben den dauerhaften Räumlichkeiten der Kooperativen Ganztagesschule stehen alle schulischen Räume - einschließlich der Hallen sowie der Schulsportanlagen bzw. Freiflächen - für Aktivitäten der Ganztagesschule zur Verfügung. Hierzu wurden u.a. zahlreiche Hausmeisterwohnungen umgebaut.

Beispielhaft sind hier aufgeführt die Elly-Heuss-Knapp-Grundschule, die GHS Frankenbach, die Silcherschule, die Gerhart-Hauptmann-Schule und die Wartbergschule. Die Reinöhlschule belegt beide ehemaligen Wohnungen im Bürgerhaus Böckingen. Derzeit in Planung sind die Umbaumaßnahmen der ehemaligen Hausmeisterwohnungen in der Helene-Lange-Realschule sowie der Uhland- und Mörikeschule, um diese in eine schulische Nutzung überzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Urban

Amt für Familie, Jugend und Senioren


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

126 1 * Belastungen durch Großsportveranstaltungen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Belastungen durch Großsportveranstaltungen und fragen:

"Warum sind eigentlich immer die Stadtteile Klingenberg und Böckingen von den Großsportveranstaltungen so tangiert? (Trollinger-Marathon und City-Trialthlon).
Die Verkehrsbeeinträchtigungen sind jedes mal enorm. (weite Umfahrungsausweichrouten, sehr eingeschränkte Erreichbarkeit, Ausfall von Bushaltestellen etc.)
Im letzten Jahr hatten die "Helfer" an den Straßensperren von den Umleitungsrouten nämlich keine Ahnung, da diese Personen nicht von hier waren.
Wie wäre es, solche Veranstaltungen auch mal durch die " Prominentenviertel" im Heilbronner Osten zu führen."

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.6.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> zu Ihren Anfragen wollen wir wie folgt Stellung nehmen:

Belastungen durch Großsportveranstaltungen

 

Hierzu möchten wir feststellen, dass beides imagefördernde Sportveranstaltungen mit nationaler Ausstrahlung sind. Dabei sind nicht nur die Stadtteile Klingenberg und Böckingen sondern in Heilbronn auch Sontheim und Horkheim betroffen. Dabei haben sich die Routen in den vergangenen 12 bzw. 3 Jahren bewährt. In Klingenberg ist der Trollinger Marathon inzwischen ein richtiges Straßenfest und wird auch vom Ortskartell geschätzt und tatkräftig unterstützt. Aus der Unkenntnis der Helfer des Triathlons hat der Veranstalter gelernt und diese dieses Jahr geschult.  Eine Durchführung bzw. Einbindung des Heilbronner Osten ist nicht zuletzt auch aus topografischen Gründen nicht möglich, außerdem könnten dann die seitherigen Gründungsväter des Heilbronner Trollinger Marathons aus Entfernungsgründen nicht mehr eingebunden werden.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Streckensperrungen zeitlich nur wenige Stunden an einem Sonntag umfassen und dies sicher zumutbar ist.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch auf Abhilfe leider nicht Rechnung tragen können. 

Mit freundlichen Grüßen
 
Bernhard Winkler
HMG-
Geschäftsführer


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2ß.6.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

126 0 * Wochenmarkt-Boykott
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "Boykott: Kein Markt am Samstag" in der Heilbronner Stimme vom 20.6.2012 ab;
 

2. weshalb die Stadtverwaltung nicht in der Lage ist, den Marktbeschickern alternativ den Kiliansplatz zur Verfügung zu stellen, wenn dort bei vorwändig behauptetem Platzmangel Ausdehnungsmöglichkeiten in die Fußgängerzone bestehen;
 

3. welche Beweise für den Vorwurf vorliegen, "Händler seien genötigt worden, die Boykottliste zu unterschreiben";
 

4. weshalb ausgerechnet parallel am gleichen Samstag auf dem Kiliansplatz Wasserspiele aufgebaut werden müssen,  zudem an solchen Tagen gegenüber den normalen Wochentagen die Arbeitskosten dafür höher sein dürften, um die unsinnige und bürgerfeindliche Maßnahme der Verlegung des Marktes in die Obere Neckarstraße zusätzlich zu rechtfertigen;
 

5 welche Einnahmen die Stadt bzw. HMG durch die Überlassung des Marktplatzes an die Betreiberfirma des Triathlons hat ?

...
INNENPOLITIK: Brisante Botschaft - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/innenpolitik-brisante-botschaft_aid_165470.html

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

26.6.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> zu Ihren Anfragen wollen wir wie folgt Stellung nehmen:

Wochenmarkt-Boykott

 

Diese Anfrage wurde durch Herrn Oberbürgermeister Himmelsbach bereits ausführlich in der letzten Gemeinderatssitzung  am 22.6.2012 mündlich beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
 
Bernhard Winkler
HMG-Geschäftsführer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 18.6.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

125 9 * Moschee-Neubau II

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund der Beantwortung unserer diesbzgl. Anfrage vom 16.5.2012 fragen wir die Stadtverwaltung:
 

1. Trifft es zu, daß das Vorhaben eines Moscheebaus an der Weinsberger Straße in der Ausführung ähnlich der umstrittenen Moschee in Köln-Ehrenfeld, geplant ist?
 

2. Wenn Nein, was ist in Aussehen und welcher Größenordnung geplant?
 

3. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt eine Unterrichtung des Gemeinderates bzw. öffentliche Bürgerbeteiligung zu diesem Vorhaben?
 

4. Wer ist Eigentümer des Grundstücks und des derzeit genutzten Gebäudes?
 

5. Werden die für das Baugebiet geltenden Vorschriften der Ortsbausatzung der Stadt Heilbronn, hier: Baustufe IIa, insbesondere bezüglich Größe und Höhe der Gebäude, eingehalten?
 

6. Welche Rücksicht nimmt die Gestaltung auf das Orts- und Straßenbild?
 

7. Ist der Stadtverwaltung bekannt, daß die DITIB eine von türkischen Staat finanzierte Organisation ist, die zwar Religionsfreiheit in Deutschland in Anspruch nimmt, der türkische Staat als dessen Träger den Schutz von Christen in der Türkei nicht gewährleistet und christliche Einrichtungen in der Türkei, wie das im Jahr 397 gegründete Kloster Mor Gabriel als eines der ältesten christlichen Klöster überhaupt von Enteignungen bedroht?
 

8. Ist der Verwaltung bekannt, daß sich die DITIB bisher nicht von extremistischen Gruppen wie Salafisten oder Milli Görüs distanziert hat; Udo Steinbach, Leiter des Deutschen Orient-Instituts in Hamburg, die DITIB sogar als „hochgradig unterwandert“ und den Unterschied zwischen DITIB und Milli Görüs als "kaum noch wahrnehmbar“ bezeichnet sowie die Islam-Beauftragte der SPD, Lale Akgün,  eine kritischere Distanz der deutschen Politik zum Islam-Verband DITIB gefordert hat?
 

...
INNENPOLITIK: Brisante Botschaft - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/innenpolitik-brisante-botschaft_aid_165470.html

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

29.6.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> Ihre Fragen zum Thema Moschee-Neubau II möchten wir wie folgt beantworten:


Zu Frage 1:
Der Moscheebau in Köln-Ehrenfeld befindet sich arn Hauptsitz der DITIB Deutschland und ist somit schon aufgrund seiner Funktion und Bedeutung nicht mit Heilbronn vergleichbar.


Zu Frage 2:
Das Aussehen wird sich über den durch die DITIB initiierten Architektenwettbewerb definieren.
Die beabsichtigte Größenordnung ist noch nicht abschließend bestimmt; zur Zeit werden durch den DITIB ca. 8.000 m2 Bruttogeschossfläche vorgesehen.


Zu Frage 3:
Es handelt sich zwar um einen von privater Seiten durchgeführten Architektenwettbewerb, es wird jedoch davon ausgegangen, dass die DITIB das Ergebnis der Öffentlichkeit präsentieren wird.
Der Gemeinderat wird im Rahmen eines möglicherweise erforderlichen Bebauungsplanverfahrens eingebunden.


Zu Frage 4:
Auskünfte zu Eigentümer unterliegen dem Datenschutz, dürfen nicht veröffentlicht werden und sind vertraulich zu behandeln. <...> [Anm.: man beachte dazu die Angaben in der
"Heilbronner Stimme" vom 25. Mai 2012. Admin


Zu Frage 5:
Dies kann erst nach Durchführung des privaten Architektenwettbewerbes beurteilt werden; die Verwaltung ist jedoch bereit, sofern erforderlich, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.


Zu Frage 6:
Die Gestaltung klärt sich im Rahmen des Architekturwettbewerbes. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass durch dieses Neubauvorhaben eine wesentliche Verbesserung des architektonischen Erscheinungsbildes der Mannheimer Straße erreicht wird.


Zu Frage 7:
Der Stadtverwaltung sind alle relevanten Informationen über die Struktur der DITIB bekannt.
Lediglich die hauptamtlichen Imame erhalten ihr Gehalt von den Konsulaten (Religionsbehörde).


Frage 8:
Die DITIB Heilbronn hat sich von extremistischen Gruppen in deutlichen Äußerungen mehrfach distanziert.

Böhmer
Amtsleiter
Planungs- und Baurechtsamt


Replik dazu: Moschee-Neubau III

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Mehr dazu


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

125 8 * Sperrmüllähnliche Ablagerung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich über die seit Wochen anhaltenden Zustände an der Großgartacher Straße bei den Gebäuden 190 ff., bei der sperrmüllähnlicher Abfall abgelagert und bisher nicht beseitigt wurde.

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.6.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> Der Sperrmülltermin in der Großgartacher Straße 192 war am 31.05.2012. Bei dieser kostenlosen Abholung waren mehr als die erlaubten 3 m³ bereitgestellt. Die Entsorgungsfirma hat am Abholtag den Anmelder weder telefonisch noch persönlich erreicht, folglich blieb die Übermenge am Abholtag stehen. Der Sperrmüll-Anmelder hat weder den Rest rein geräumt, noch die Entsorgungsbetriebe beauftragt den Rest gebührenpflichtig abholen zu lassen. Das Problem verschärfte sich, weil Unberechtigte zusätzlich Abfälle ablagerten. Inzwischen wurde mit dem Anmelder eine Lösung gefunden, und am 22.06.2012 wurde der Rest Sperrmüll abgeholt.   

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Paul Graf
Entsorgungsbetriebe


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.6.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

125 7 * Verkehrskontrollen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich darüber, daß in der Straße "Im Haselter" westlich der Helmholtzstraße stets dann Verkehrskontrollen stattfinden würden, wenn Schulferien seien oder außerhalb des Schulendes, so daß motorisierte Schüler der Kreisberufsschule ungestört mit nicht geringer Geschwindigkeit durch die Straße brausen können.
Dies passiere häufig dann, wenn der Bahnübergang Helmholtzstraße geschlossen werde und man schnell noch den Bahnübergang Haselter-West erreichen will.
Dabei würden immer wieder Passanten und insbesondere Kinder gefährdet.

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.6.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre Anfrage vom 07.06.2012 zu Geschwindigkeitskontrollen "Im Haselter".

Der Städtische Vollzugsdienst des Ordnungsamtes hat im Jahr 2012 bislang 7 mobile Geschwindigkeitsmessungen "Im Haselter" vorgenommen.
Diese fanden an verschiedenen Wochentagen und Uhrzeiten ausserhalb der Schulferien statt.

Wir werden die Kontrollen "Im Haselter" in den nächsten Wochen fortführen und dabei westlich sowie auch östlich der Helmholtzstraße messen.
Von Seiten der Anwohner können uns gerne unter Tel.: 56-3116 oder 56-2050 Wunschzeiten und Örtlichkeiten für Kontrollen benannt werden.
Wir werden entsprechende Wünsche ggfs. im Messplan berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Michael Pfleger

Stadt Heilbronn
Ordnungsamt


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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

125 6 * Abwasser in Kellerräumen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Anwohner der Spitzwegstraße 30 und 32 beklagen sich darüber, daß sie infolge offensichtlich undichter bzw. nicht ausreichender Abwasserkanäle als Folge des in der Nacht vom 30. auf 31. Mai hereinbrechenden Unwetters große Mengen Wasser in ihre Keller bekommen haben.
Die durchnäßten Kellerräume müssen noch immer aufwendig getrocknet werden.
Da dies in jüngster Zeit nicht das erste Mal der Fall gewesen sei, wird um alsbaldige Ausbesserung nachgesucht, da offensichtlich auch durch Ausweitung der Baugebiete zu geringen Kanalkapazitäten vorhanden sind, bevor der nächste Schaden eintreten kann.

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.6.2012

Antwort:  Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> die Bewohnerin Spitzwegstr. 32 hatte zum Zeitpunkt des Starkregens noch keine Rückstausicherung. Zwischenzeitlich wollte Frau G. eine Rückstausicherung einbauen lassen.

Bei den Bewohnern Spitzwegstr. 30 drang das Wasser durch undichte Muffen in der privaten Grundstücksentwässerungsleitung in den Keller.

Ich Verwahre mich gegen die Behauptung „infolge offensichtlich undichter Abwasserkanäle“. Aussagen zur hydraulischen Leistungsfähigkeit entnehmen Sie bitte meiner Antwort auf die Anfrage der Anwohner Spitzwegstr. 30 von 5.06.2012.

 

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hertner Heilbronner Versorgungs GmbH
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn

Anlage: Schriftverkehr Anwohner Spitzwegstr. 30

 

Sehr geehrte Frau W.,

Sehr geehrter Herr H., 

 

in besagter Nacht wurden mehrere Keller geflutet. Alle Meldungen stammen aus dem selben Teil von Sontheim. Dies legt die Vermutung nahe, dass in dieser Nacht dort ein Starkregen nieder ging. Die Abwasserkanalisation wird so dimensioniert, dass ein Regen mit einer Wiederkehrzeit von 3 Jahren abgeleitet werden kann. In diesem Fall ist dann die Kanalisation bis zur Strassenhöhe voll. Wenn also keine Rückstausicherung das Eindringen von Wasser aus dem Sammelkanal in die Grundstücksentwässerungsleitungen verhindert werden Keller geflutet. Alte Grundleitungen sind häufig in den Muffen undicht. dies führt auch bei ordnungsgemäßer Rückstausicherung zu Wassereintritt. Untersuchungen zeigen, dass 50 bis 90 % aller Grundstücksentwässerungsleitungen sanierungsbedürftig sind.

Unsere öffentlichen Abwasserkanäle werden seit 1990 alle 10 Jahre optisch mittels Kamerabefahrung untersucht. In der Spitzwegstrasse haben also 2 oder 3 Dichtheitskontrollen stattgefunden. Ich möchte Ihre Frage nach der Leitungsdichtheit gerne an Sie stellen. Wann haben Sie die Dichtheit Ihres Kanalanschlusses überprüft? Kleine Anmerkung: Ihr Hausanschluss endet erst am Sammelkanal, auch im Gehweg und Strassenbereich liegt die Unterhaltungspflicht bei Ihnen. 

Auf Grund der Meldung von Frau G. haben wir unsere hydraulische Kanalberechnung eingesehen und folgendes im mathematischen Model festgestellt: Die Kanäle in der Spitzwegstrasse sind teilweise geringfügig überlastet, bei einem 3-jährlichen Regen. Der Wasserdruck übersteigt in dem Kontrollschacht vor Ihrem aus die Strassenhöhe. Der von Ihnen fotografierte Fall entspricht unseren Berechnungen. Ein Ingenieurbüro hat bereits seit einigen Monaten den Auftrag für ganz Sontheim Sanierungsvorschläge zu erarbeiten. Wir wissen, dass eine Vielzahl von Kanalvergrößerungen im ganzen Heilbronner Kanalnetz notwendig sind. Ich erwarte die Sanierungsvorschläge im Laufe dieses Jahres. Ob und wann eine Kanalvergrößerung in der Spitzwegstrasse erfolgt kann ich momentan nicht sagen. 

Anmerken möchte ich noch, dass nicht ich, sondern ein Mitarbeiter unserer Kanaltruppe bei Frau G. war und überprüft hat ob in der Spitzwegstrasse ein Abflusshindernis zu einem Aufstau geführt hat, was nicht der Fall war.

 

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hertner

Heilbronner Versorgungs GmbH
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


Replik v.12.6.2012

 

Sehr geehrter Herr Hertner,

 

sie gestatten, daß wir auf Ihre überzogene Formulierung  "Ich Verwahre mich gegen die Behauptung  'infolge offensichtlich undichter Abwasserkanäle' “ mit Verwunderung reagieren.

Wir schrieben "infolge offensichtlich undichter bzw. nicht ausreichender Abwasserkanäle", was die aus Laiensicht nicht nachprüfbare Ursache offen läßt und nicht, wie von Ihnen irreführend verkürzt wiedergegeben, verbindlich eine einzige mögliche Ursache behauptet.

Wenn es zu Rückstau kommt, so zeigt das immer, daß die Kanäle nicht ausreichend sind, um auch größte Wassermengen abfließen zu lassen. Das festzustellen brauchen wir keine Rabulistik.

Tatsächlich räumen Sie ja in Ihrem Antwortschreiben an die Bewohner des Hauses Spitzwegstraße 30 selbst ein,  daß die Kanäle in der Spitzwegstrasse "teilweise geringfügig überlastet" sind und das bereits "bei einem 3-jährlichen Regen".

Das heißt, daß die Überlastung relativ häufig vorkommt, wofür die Anwohner nicht die Verantwortung tragen, sondern die Ursache darin liegt, daß offensichtlich neue Flächen an den Kanal angeschlossen wurden ohne dessen Kapazitäten den neuen Anforderungen anzupassen.

Ohne diese schon "bei einem 3-jährlichen Regen" eintretenden Überlastung wäre es zu diesen Folgen dort nicht gekommen.

Insoweit ist der Wunsch der Bürger, daß für baldigste Abhilfe gesorgt wird, durchaus verständlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach


<*>  nochmals zur Klarstellung: Abwasserkanäle werden maximal für den 3-jährlichen Regen ausgelegt. Dies hat nichts mit irgendwelchen neuen Flächen zu tun. Die ganzen Erweiterungsflächen, Sontheim-Ost, die in den letzten 30 Jahren erschlossen wurden tangieren den Kanal im Bereich der Spitzwegstrasse 30 und 32 gar nicht.

In Gebäuden ohne Rückstausicherung kommt es bereits bei geringen Regenereignissen (kleiner 3-jährlichem Regen) zu Wassereindrang. Nicht ein möglicherweise geringfügig unterdimensionierter Kanal, sondern fehlerhafte Grundstücksentwässerungsanlagen sind die Ursache der Schäden in der Nacht vom 30. zum 31. Mai gewesen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hertner

Heilbronner Versorgungs GmbH
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


Erneute Replik

 

Sehr geehrter Herr Hertner,

was soll diese Rabulistik? Sie schreiben selbst:
"Die Kanäle in der Spitzwegstrasse sind teilweise geringfügig überlastet, bei einem 3-jährlichen Regen. Der Wasserdruck übersteigt in dem Kontrollschacht vor Ihrem aus die Strassenhöhe. ... Wir wissen, dass eine Vielzahl von Kanalvergrößerungen im ganzen Heilbronner Kanalnetz notwendig sind
."
Damit bestätigen Sie doch selbst, daß die
Kanäle in der Spitzwegstraße bei einem 3-jährlichen Regen überlastet sind.

Auch entspricht dies den Angaben der Anwohner, daß das Wasser aus den Kanaldeckeln hervor gequollen ist. Außerdem soll es auch dieses erst in den letzten Jahren geben. Gebaut wurde zudem nicht nur in Sontheim-Ost und wir haben auch nicht dies als Ursache vermutet.

Wo die Ursachen der Überlastung liegt, ist Ihrerseits festzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

5.6.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

125 5 * Verschmutzung rund um das Theater
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich über die Verschmutzung auf dem Theatervorplatz und insbesondere auch der Glasscheiben des Theaters, dazuhin über die Zustände in der Theaterunterführung. 

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.6.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> auf dem Theatervorplatz treffen sich von 10 Uhr morgens bis in die Nacht
stunden alkohol- und drogenabhängige Menschen, oft mehr als 10 Personen.
Hier wird gedealt und in großen Mengen Alkohol konsumiert. Es kommt immer wieder zu Schlägereien und fast täglich müssen wir die Polizei bemühen.
Darüber hinaus verbringen immer wieder Obdachlose unter dem Dachvorsprung vor dem Eingang ins Theater (Allee) die Nacht im Schlafsack. Hier sind dann fast jedes Mal „Hinterlassenschaften" wegzuräumen.
Der Reinigungsdienst des Theaters entfernt täglich diese Hinterlassenschaften (Kleider, Flaschen, sonstiger Müll und leider auch Glasscherben). Mehr können wir leider nicht leisten.
Das Theater hat sich darüber hinaus mitdem hiesigen Ordnungsamt in Verbindung gesetzt und es soll in naher Zukunft ein kommunaler Ordnungsdienst eingerichtet werden, der auch den Theatervorplatz intensiver begehen wird. Die Polizei führt jetzt schon vermehrt Kontrollen bei dem o.a. Personenkreis durch und zeigt Präsenz.
Alle Menschen der genannten Personengruppen benutzen die Unterführung als Toilette. Die Unterführung gehört jedoch nicht zum Theatergelände, sondern ist dem Eigner der Tiefgarage (Apcoa) zuzuschreiben. In der Vergangenheit wurde
bis zu dem Zeitpunkt, als das Theater den Zugang nur für Parkkarteninhaber zugänglich machte, das theatereigene Treppenhaus (Tiefgarage ins Große Haus) und der Aufzug als öffentliche Bedürfnisanstalt genutzt. Nunmehr wird die
Unterführung als solche zweckentfremdet. Die Unterführung wurde von der Firma Apcoa als Zugang zur Tiefgarage gesperrt mit dem Ergebnis, dass die o.a. Mitbürger ihre Notdurft vor dem Tor verrichten und entsprechende Hinterlas
senschaften vorzufinden sind.
Insgesamt wird sich auch in Zukunft diese Situation immer wieder einstellen, solange die Personengruppen nur verdrängt werden und keine Gesamtlösung gefunden wird.

Grüßen
Kerstin Leicht
(Stv. kaufm. Betriebsleiterin)


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

5.6.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

125 4 * Verschmutzung im Außenbereich
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich über die Verschmutzung, insbesondere mit Zigarettenkippen, im Außenbereich des Soleo. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.6.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> Ihre Eingabe bzgl. der Verschmutzung im Außenbereich im Außenbecken Soleo haben wir erhalten und geprüft.

Bei einer vor Ort Begehung mit der Geschäftsleitung konnten keine Verschmutzungen durch Zigarettenkippen festgestellt werden.  Im Außenbereich gibt es eine Ecke, in der das Rauchen gestattet ist, ansonsten gilt Rauchverbot. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angewiesen, auf die Einhaltung zu achten. Wir werden Ihre Beschwerde jedoch zum Anlass nehmen, unser Personal dahingehend nochmals zu sensibilisieren.  

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Stiefken

Bäderverwaltung
Stadtwerke Heilbronn GmbH


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

30.5.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

125 3 * Ansiedlungswunsch der Bauhaus AG II
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "Bauhaus will kommen, Rathaus blockt ab" in der Heilbronner Stimme vom heutigen 30.5.2012 ab?
 

2. a) Weshalb darf gemäß der Beantwortung unserer Anfrage vom 4. März 2012 zum Ansiedlungswunsch der Bauhaus AG das Liegenschaftsamt der Stadt Heilbronn erst dann über ein mögliche Folgenutzung der städtischen Grundstücksfläche, die derzeit durch den VfL Neckargartach genutzt wird, Gespräche mit Externen führen, wenn innerhalb der Verwaltung abgestimmt ist, welche Nutzung dort nach den Vorstellungen der Stadt entwickelt werden soll?

b) Ist solches am Gemeinderat vorbei in eigener Machtvollkommenheit der Verwaltungsspitze geplant oder wird die Verwaltungsspitze die Entscheidung analog der Sonderbehandlung in Sachen "Kölle/Sontheimer Landwehr" dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen?
 

3. Trifft es zu, daß "Obi offenbar keine Konkurrenz gemacht werden" soll?
 

4. Trifft ein Vergleich mit dem abgeblockten Ansiedlungswunsch des Praktiker-Baumarktes im Böckinger Gewerbegebiet "West" zu?
 

5. a) Trifft es zu, daß der Projektentwickler keinen Termin bei der Ersten Bürgermeisterin Margarete Heidler bekommen hat und weshalb nicht?

b) Hat die Verwaltungsspitze kein Interesse an zukunftsorientierten Innovationen in unserer Stadt, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und hat sie eine in Aussicht gestellte sechsstellige Gewerbesteuereinnahme nicht nötig?
 

6. Weshalb ist - entgegen den Aussagen zu unserer  Anfrage vom 4. März 2012 zum Ansiedlungswunsch der Bauhaus AG  - der Verkauf des Areals nicht möglich, was ist dann dort nach dem Weggang des VfL Neckargartach vorgesehen und wer hat dies so entschieden?
 

7. Ist der Sportfeindlichkeit der Verwaltungsspitze analog anderen beckmesserischen Entscheidungen damit Genüge getan, daß im Gefolge des Ansiedlungswunsches auch mögliches Sponsoring z.B. im Sport verhindert wird?

 

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

1.6.2012

15.6.2012

Antwort:  Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> angefügt gebe ich einen Brief von EBMin Heidler an die P. GmbH zur Kenntnis. Damit dürfte sich wohl eine gesonderte Beantwortung Ihrer Anfrage vom 30.Mai 2012 erübrigen.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Semenass
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung
Marktplatz 7

Datum 04.06.20120


Vermarktung eines städtischen Grundstücks an der Böllinger Straße


Sehr geehrter Herr F.,
über die eine oder andere Aussage in Ihrem Interview in der Heilbronner Stimme vom 30. Mai
2012 sind wir etwas überrascht.
Fakt ist, dass der Gemeinderat der Stadt Heilbronn zu gegebener Zeit entscheiden wird, welche
Entwicklung die Stadt auf diesem Area! anstrebt und an wen dieses gegebenenfalls verkauft
wird.
Solange die diesmaligen Fusionsüberlegungen keinen verbindlicheren und konkreteren Status
erreicht haben, ist es verfrüht, die Gremien mit diesem Areal zu befassen und eine Diskussion
über eine mögliche Nachfolgenutzung zu führen.
Wir sehen es als keinen Beweis eines seriösen Handeins an, wenn mit aller Gewalt versucht
wird, von einer Kommune außerhalb eines korrekten Vergabeverfahrens eine vorzeitige Aussage
über einen eventuellen Grundstücksverkauf zu erzwingen.
Die Fraktionsvorsitzenden des Heiibronner Gemeinderats und der VfL Neckargartach erhalten
eine Mehrfertigung dieses Schreibens.


Mit freundlichen Grüßen
Margarete Heidler
Erste Bürgermeisterin

 


Replik v. 1.6.2012 dazu:

 

Sehr geehrter Herr Semenass,


eine vollständige Beantwortung unserer Anfrage liegt mit Ihrer Antwort vom 04.06.20120 natürlich nicht vor.


Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach


Antwort dazu:

 

<*> Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:


Frage 1
Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum Artikel „Bauhaus will kommen, Rathaus
blockt ab" in der Heilbronner Stimme vom heutigen 30.05.2012 ab?
Antwort
Siehe Schreiben der Ersten Bürgermeisterin an die Projekta GmbH vom 04.06.2012, das Ihnen
ebenfalls zugesandt wurde.


Frage 2a
Weshalb darf gemäß der Beantwortung unserer Anfrage vom 4. März 2012 zum Ansiedlungs
wunsch der Bauhaus AG das Liegenschaftsamt der Stadt Heilbronn erst dann über eine mögli
che Folgenutzung der städtischen Grundstücksfläche, die derzeit durch den VfL Neckargartach
genutzt wird, Gespräche mit Externen führen, wenn innerhalb der Verwaltung abgestimmt ist,
welche Nutzung dort nach den Vorstellungen der Stadt entwickelt werden soll?
Antwort
In der Beantwortung vom 4. März 2012 habe ich ausgeführt, dass das Liegenschaftsamt zu
nächst keine Gespräche führen wird und nicht - wie von Ihnen nun wiedergegeben - führen
darf. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.


Frage 2b
Ist solches am Gemeinderat vorbei in eigener Machtvollkommenheit der Verwaltungsspitze ge
plant oder wird die Verwaltungsspitze die Entscheidung analog der Sonderbehandlung in Sa
chen „Kölle/Sontheimer Landwehr" dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen?
Antwort
Siehe Antwort zu Frage 1.


Frage 3
Trifft es zu, dass „OBI offenbar keine Konkurrenz gemacht werden" soll?
Antwort
Nein


Frage 4
Trifft ein Vergleich mit dem abgeblockten Ansiedlungswunsch des Praktiker-Baumarktes im
Böckinger Gewerbegebiet „West" zu?
Antwort
Nein


Frage 5a
Trifft es zu, dass der Projektentwickler keinen Termin bei der Ersten Bürgermeisterin Margarete
Heidler bekommen hat und weshalb nicht?
Antwort
Ja - siehe Antwort zu Frage 1.


Frage 5b
Hat die Verwaltungsspitze kein Interesse an zukunftsorientierten Innovationen in unserer Stadt,
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und hat sie eine in Aussicht gestellte sechsstellige
Gewerbesteuereinnahme nicht nötig?
Antwort
Selbstverständlich legt die Verwaltung Wert auf die genannten positiven Effekte, die bei einer
möglichen Entscheidung über den Verkauf dieses Areals ebenfalls Berücksichtigung finden wer
den.


Frage 6
Weshalb ist - entgegen den Aussagen zu unserer Anfrage vom 4. März 2012 zum Ansiedlungs-
wunsch der Bauhaus AG - der Verkauf des Areals nicht möglich, was ist dann dort nach dem
Weggang des VfL Neckargartach vorgesehen und wer hat dies so entschieden?
Antwort
Siehe Antwort zu Frage 1.


Frage 7
Ist der Sportfeindlichkeit der Verwaltungsspitze analog anderen beckmesserischen Entschei
dungen damit Genüge getan, dass im Gefolge des Ansiedlungswunsches auch mögliches Spon
soring z.B. im Sport verhindert wird?
Antwort
Es gibt keine Sportfeindlichkeit in der Verwaltung; siehe im Übrigen Antwort zu Frage 1.


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Semenass


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

30.5.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

125 2 * Situation Jugendlicher in Neckargartach

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum aufgrund der Sitzung der Sozialkonferenz am 23.4.2012 der GWRS ALBRECHT-DÜRER Neckargartach verfaßten Schreibens mit Poststempel vom 26.5.2012 ab?

2. Welche Lösung hat die Stadtverwaltung zu der Mitteilung, daß es "in Neckargartach in naher Entfernung zum Jugendcafe Wannenbad leider keinen geeigneten Platz zum Ball spielen" gibt und "die Jugendlichen in ihrer Not den Schulhof der Leinbachschule" benutzen, womit sie die Anwohner stören und die jüngeren Kinder von diesem Ort verdrängen?

3. Unterstützt die Stadtverwaltung den im Schreiben gemachten Vorschlag eines geeigneten Ballspielplatzes, der so nahe wie möglich am Jugendcafe liegt, beispielsweise im Umfeld der Gerlach'schen Mühle im Keitland, nachdem es für die jüngeren Kinder dort im Leinbachpark bereits einen Spielplatz gibt und die Kinder sich so bereits in jungen Jahren an diesen Aufenthaltsort gewöhnen würden?

4. In welcher Weise reagiert die Stadtverwaltung darauf, daß in dem Schreiben berichtet wird, daß in den letzten 2 Jahren "in unserer Sozialkonferenz seitens der Jugendgerichtshilfe und der Polizei Grundtenor" gewesen sei, "dass unsere Jugendlichen sich ausgesprochen positiv entwickelt haben", was den mannigfaltigen Präventionsprogammen mit außerschulischen Partnern zu verdanken sei, man aber darüber "umso verblüffter" sei, "wenn Berichte in der Tageszeitung immer wieder den Eindruck vermitteln, dass das Verhalten der Jugendlichen sich in Richtung Vandalismus entwickeln würde", was man könne das nicht bestätigen könne und es sei daher zu bedauern sei, "dass unsere Jugendlichen in diesem Licht dargestellt werden"?

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

25.6.2012

Antwort:  Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> zu Ihren Anfragen vom 30.05.2012 können wir folgende Informationen geben:


zu 1.
Die Sozialkonferenz Neckargartach wurde wie alle Arbeitskreise der Jugendhilfe eingerichtet, da
mit die Jugendhilfeplanung u.a. über evtl. Problem- und Bedarfslagen in den jeweiligen Stadttei
len bzw. Wohngebieten informiert ist und ggfs. frühzeitig reagieren kann. Das benannte Problem
eines alternativen Ballspielplatzes zum Schulhof der Leinbachschule wurde seitens der Stadtver
waltung bereits geprüft.
Die Mitglieder der Sozialkonferenz haben sich in der Sitzung am 23.04.2012 ungeachtet dessen
mehrheitlich dafür ausgesprochen, mit einem Schreiben an alle Stadträtinnen und Stadträte auf
die o.g. Sachlage in Neckargartach hinzuweisen.


zu 2. und 3.
Grundsätzlich begrüßen wir jede Ausweichmöglichkeit, die für Jugendliche geschaffen wird, damit
diese zum Schulhof der Leinbachschule eine Alternative haben.
Der Vorschlag eines Ballspielplatzes an der Gerlacher Mühle wurde vom Grünflächenamt mit fol
gendem Ergebnis geprüft:
Im Umfeld der Ge^achsenen Mühle ist ein Ballspielplatz aus mehreren Gründen nicht möglich:
- Bei jedem Bolzplatz innerhalb von Wohngebieten ist mit Nachbareinsprüchen zu rechnen
(Lärmbelastung).
- Bereits im Rahmen eines Bebauungsplan-Verfahrens, das die rechtlichten Voraussetzungen
für einen Bolzplatz in Ortsmitte erst schaffen müsste, wäre mit Bürgerprotesten zu rechen.
- ein Bolzplatz an der Ge^achsenen Mühle würde im Überschwemmungsgebiet liegen, d.h.
Ballfangzäune und Tore sind hier nicht zulässig, denn sie stören den WasserabfLuss^-
Das Grünflächenamt schlägt vor, stattdessen den Bolzplatz im Widmannstal auszubauen und hat
hierfür bereits Mittel angemeldet.


zu 4.
Die negative Darstellung von Neckargartacher Jugendlichen in der Presse kann die Stadtverwal
tung Heilbronn nicht bestätigen. Wir legen Wert darauf, dass die Neckargartacher Kinder und Ju
gendlichen in ihrer Gesamtheit wahrgenommen werden und nicht wenige Einzelfälle als massives
Problem dargestellt werden. Unsere Jugendgerichtshilfe bestätigt, dass es in Neckargartach der
zeit keine Cliquen gibt, die schwere Straftaten begehen, wie es in der Vergangenheit schon der
Fall war. Aus unserer Sicht haben Präventionsprogramme wie Benny, Echt Stark, Lions-Quest und
weitere Präventionsangebote der Polizei, die in jeder Klassenstufe angeboten werden, Wirkung
erzielt.
Die Jugendgerichtshilfe wird in diesem Jahr im Jugendhilfeausschuss über ihre Arbeit berichten
und damit zur Versachlichung der Berichterstattung beitragen.


Mit freundlichen Grüßen
Manfred Urban


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

16.5.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

125 1 * Moschee-Neubau
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,
 

Informationen zufolge soll die islamische Dachorganisation DITIB vorhaben, an der Weinsberger Straße "eine große, architektonisch ansprechende Moschee" mit Einkaufszentrum zu bauen.
 

Wir fragen die Stadtverwaltung:

a) welche Stellungnahme gibt sie dazu ab;
b) welche Organisationen gehören dem DITIB an;
c) welchen Organisationen gehört der DITIB an;
d) liegen bereits entsprechende Anträge vor und wie sehen diese aus;
e) wie werden die Vorschriften des Zentrenkonzepts eingehalten und ein Unterlaufen verhindert;
f) wie ist der aktuelle Stand in dieser Angelegenheit?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

22.5.2012

23.5.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> Ihre Fragen zum Thema „Moschee-Neubau“ möchten wir wie folgt beantworten.


Organisation des Vereins DITIB (Fragen b und c)
Der DITIB (Türkisch-Islamische Gemeinde zu Heilbronn e.V) wurde 1987 nach deutschem Ver-einsrecht gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt. Der DITIB Heilbronn ist einer von bun-desweit 880 Ortsvereinen.
Er hat ca. 400 ordentliche Mitglieder, die Angebote des Vereins werden von insgesamt ca. 1500 Personen in Anspruch genommen.
Der DITIB Heilbronn ist an den Landesverband in Stuttgart, dieser an den DITIB-Dachverband mit Sitz in Köln angegliedert.
Der Landesverband DITIB Baden-Württemberg ist in allen muslimischen Belangen der direkte Ansprechpartner der Landesregierung.


Stand des Projektes (Fragen d und f)
Zur Zeit finden verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche mit der DITIB statt;
Gegenstand dieser Gespräche sind die Bebaubarkeit des Grundstückes, bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen und das weitere planerische Vorgehen.
Diskussionsfähige Lösungen für das Grundstück liegen derzeit noch nicht vor.
Aussagen des Zentrenkonzeptes (Frage e)
Das Flurstück der DITIB Heilbronn liegt laut Zentrenkonzept in einem B-Zentrum. Dort sind u.a. bis zu 3.000m2 Lebensmittel und sonstige Sortimente bis zur Großflächigkeitsgrenze zulässig.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Böhmer
Amtsleiter

Planungs- und Baurechtsamt

 


Replik

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten noch um Beantwortung unserer fragen a) und e)

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Heiko Auchter


Ergänzende Beantwortung

 

<*> Ihre Frage e) zum Thema „Zentrenkonzept“ haben wir bereits dahingehend beantwortet, dass durch die Ausweisung des Bereiches nördlich der Weinsberger Straße als „B-Zentrum“ die angedachten Einzelhandelsnutzungen bis zu den erläuterten Flächengrenzen zulässig sind. Die Flächengrößen können jedoch aufgrund der Grundstücksgröße der Flurstücke gar nicht erreicht werden.

Ihre Frage a) interpretieren wir so, dass sie nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit dieses Vorhabens fragen. Für den Bereich nördlich der Weinsberger Straße gilt die alte Ortsbausatzung der Stadt Heilbronn; sie definiert dort Baustufe IIa. Kirchliche Einrichtungen sowie Einzelhandelsnutzungen sind somit zulässig. Das Vorhaben der DITIB liegt außerdem im Sanierungsgebiet „Sozial Stadt – Heilbronn Nordstadt“ und verstößt nicht gegen die Sanierungsziele. 

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Reinhold Sebastian

Planungs- und Baurechtsamt Heilbronn

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Mehr dazu


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.5.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

125 0 * Bebauung eines Grundstücks
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie...
 

1. zum Inhalt des dem Baurechtsamt vorliegenden Schreiben des Herrn J.,  74074 Heilbronn;


2. zu den einzelnen Punkten seines folgenden Anschreibens an Mitglieder des Gemeinderates ab:

"...mit dem Bauvorhaben auf ca. 1.500 m² Grundstücksfläche ist geplant 3 Dreifamilienhäuser mit insgesamt 10 Stellplätzen in einem alten gewachsenen Wohngebiet im Heilbronner Osten zu errichten.

 
Als direkter Nachbar, der hier 2002 ein altes Bestandshaus gekauft und zum Großteil selbst renoviert hat,  der die doch sehr negative Entwicklung des Baugebiets "Robert Mayer Höhe"
von Anfang an miterlebt hat und der das ursprüngliche Nachbargrundstück mit 650 m² und einer Bebaubarkeit mit einem Dreifamilienhaus als angemessen gesehen hat, kann ich eine bevorstehende Genehmigung
nicht nachvollziehen.
 
In den letzten 1,5 Jahren wurden von der Stadt Heilbronn nicht nur das seit 2003 zu verkaufende direkt in unserer Nachbarschaft befindliche Grundstück mit 650 m² zum Kauf angeboten, sondern auch ein
2. nördlich davon angrenzendes Grundstück mit 850 m² und einer erhaltenswerten Bestandsbebauung von 1902. Beide Grundstücke wurden an einen Immobilienentwickler veräußert werden, der den reinen Profit sieht, sich am Neubaugebiet orientiert und die Gegebenheiten vor Ort nicht berücksichtigt.
 
Bitte beachten Sie beiliegendes Schreiben unter Berücksichtigung von folgenden Punkten:
 
- für 9 Wohneinheiten 10 Stellplätze/Garagen. Die bereits angespannte Parkplatzsituation im Baugebiet "Robert Mayer Höhe" und die zu engen Durchfahrten für Rettungsdienste und Müllentsorgungsunternehmen in den umliegenden Straßen wird zusätzlich verschärft.
 
- Bebauungsplan sieht im westlichen Teil der Grundstücke Pflanzgebot der Kategorie 1 vor. Geplante Überbauung mit ca. 1,00 m tiefen und 3,85 m breiten Erker bzw. gepflasterte Hoffläche.
 
- dargestellte Hoffläche im Baugesuch nicht realistisch, da ein normales Fahrzeug in die geplanten Garagen gar nicht einfahren kann. Mit größerer Hoffläche wird die zulässige GRZ jedoch überschritten (was nachträglich wahrscheinlich der Fall sein wird!!)
  Im Expose des Bauträgers sind außerdem Terrassen vorgesehen mit 25 m², die bei Realisierung ebenfalls zur Überschreitung der zulässigen GRZ führen.
 
- Das Baugesuch sieht ein assymetrisches Dach vor. Für Doppelhaushälften ist dies im Bebauungsplan verboten, für Dreifamilienhäuser aber erlaubt?"

ab?

3. In welcher Weise wird dem Anliegen des Petenten abgeholfen?

Mit freundlichen Grüßen

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.5.2012

Antwort:  Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> in Ihrer Email vom 07.05.2012 haben Sie verschiedene Fragen zu einzelnen Aspekten des o.g. Bauvorhabens aufgeworfen. Wir können Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Auf dem Baugrundstück Jägerhausstraße 42/Ulrich-Stechele-Straße 34, 36 sollen drei Dreifamilienhäuser mit insgesamt 8 Garagenstellplätzen und 2 Car portstellplätzen errichtet werden. Die Angrenzer des Baugrundstücks wurden gemäß 55 Landesbauordnung (LBO] am Verfahren beteiligt und haben Ihre Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorgetragen. Bei der Prüfung der vorlie genden Bauvorlagen, Stellungnahmen und Einwendungen konnten jedoch keine Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften festgestellt werden, die es rechtfertigen würden, die Baugenehmigung zu versagen. Nachbarschützende Vorschriften werden durch das Bauvorhaben nicht verletzt.
Zu den Einzelfragen:
• Bebauung mit drei Gebäuden: Die Bebauung des umseitig genannten Baugrundstückes mit drei anstatt mit zwei Gebäuden ist durch die Ver schmelzung der hintereinander liegenden Flurstücke 3974 und 3974/3 zu dem jetzigen Flurstück 3974 mit einer Fläche von 1509 m2 möglich geworden. Die Grundstückszusammenlegung ist insoweit verfahrensfrei.
Der geltende Bebauungsplan 11/20 „An der Friedrich-Naumann-Straße" vom 13.08.09 erweckte durch das durchgehende Baufenster auch nie den Eindruck, dass lediglich zwei Gebäude errichtet werden dürfen.
Zur Parkplatzsituation: Die erforderliche Stellplatzzahl wird auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Acht von zehn Stellplätzen werden als Garagenstellplätze in den Untergeschossen der Gebäude hergestellt. Die Einfahrtsradien und Zufahrtsbreiten der' Stellplätze sind zwar knapp bemessen, aber im Hinblick auf die geringe Flächeninanspruchnahme tolerierbar. Die Herstellung einer Tiefgarage wäre aufgrund der gerin gen Gebäudetiefen und der Hanglage nicht praktikabel und unwirt schaftlich gewesen.
Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird lediglich durch Nebenan lagen i.S.v. 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung überschritten. Mit der Hauptnutzung wird die GRZ eingehalten. Auch die Pflanzgebotsfläche wird nur in geringem Maße durch auskragende und untergeordnete Bauteile in den Obergeschossen in Anspruch genommen.
Unterschiedliche Dachlängen, also asymmetrische Dächer, schließt der o.g. Bebauungsplan für das Gebiet nicht aus. Bei Doppelhaushälften ist lediglich die gleiche Dachneigung einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

3.5.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

124 9 * Heilbronner Kunstschatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Beratungen zum Haushalt 2012 hatten wir die Präsentation des "Heilbronner Kunstschatzes" abgefragt.

Dabei haben die Städtischen Museen in der Beantwortung darauf hingewiesen, "dass die Bezeichnung „Heilbronner Kunstschatz" irre führend ist und falsche Assoziationen weckt. Durch die Kriegsverluste und die vergleichsweise späte Personalisierung der Heilbronner Museumsarbeit im Jahr 1977 reicht der Bestand an bedeutenden Kunstwerken nicht aus, um mehrere Ausstellungen zu bestücken.
Der eigentliche 'Kunstschatz' umfasst lediglich fünf Exponate, die eine Dauerleihgabe des Bundes sind.
"

Wir fragen daher an:

a) Wie die Städtischen Museen die vorhandenen und volkstümlich als "Heilbronner Kunstschatz" bezeichneten Exponate nach Zahl und Zuordnung definieren und klassifizieren;

b) welchen Zeitwert diese Sammlung hat;

c) wie viele der Exponate sich im Besitz der Stadt Heilbronn befinden und welche privaten Besitzern, dem Bund, dem Land und anderen Körperschaften zuzuordnen sind;

d) wie viele und welche Exponate, die sich im Besitz der Stadt Heilbronn befinden, an welchen anderen Orten ausgestellt oder an diese ausgeliehen sind;

e) um welche fünf Exponate des "eigentlichen 'Kunstschatzes'",  der eine "Dauerleihgabe des Bundes" ist, es sich handelt.


 

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort:  Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

3.5.2012

6.5.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

124 8 * Kosten/Nutzen-Rechnung der einzelnen Museumsabteilungen in den vergangenen 2 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu den Beratungen zum Haushalt 2012 hatten wir die Kosten/Nutzen-Rechnung der einzelnen Museumsabteilungen mit Darstellung der Besucherzahlen in den vergangenen 2 Jahren angefragt. Die lapidar unwillige Beantwortung ist unzureichend und widerspricht der offen zu legenden Haushaltsklarheit und Wahrheit, da die Darstellung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses verweigert wurde, das hiermit erneut angefragt wird.
 

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

3.5.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

124 7 * Bauvorhaben Ecke Cäcilienstraße/Rosenbergstraße

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unsere Anfrage vom 3.5.2012 ergänzen wir mit einem Punkt 5 wie folgt*:
 

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum folgenden Inhalt  des Schreibens an das Baurechtsamt Heilbronn vom 27.04.2012 und Mails vom 18. und 19.04.2012 des PPSG Paritätische Pflege- und Sozialdienste gemeinnützige GmbH Heilbronn ab:

"... wir freuen uns, dass das benachbarte und zwischenzeitlich verwahrloste Grundstück des ehemaligen "Heilbronner Weimarktes" (vormalige Inhaber ...) Ecke Cäcilienstraße/Rosenbergstraße neu überbaut werden soll.
Über das Bauvorhaben wurden wir seitens der Baurechtsbehörde nicht benachrichtigt bzw. andersweitig kontaktiert und möchten uns deswegen direkt auf diesem Wege an Sie wenden.

Durch die laut Neubaugesuch geplante Bauhöhe von rund 24,5 Metern (EG plus 6 Stockwerke) und die geplante Überschreitung der nach dem Bebauungsplan zulässigen Nutzungen der Geschossflächen um rund 24 Prozent und der Grundflächen um rund 20 Prozent, wird insbesondere der Therapiegarten der gerontopsychiatrischen Tagespflege stark verschattet und in der Nutzung sehr eingeschränkt sein.
Die Möglichkeit, sich im "beschützten" Therapiegarten aufzuhalten ist für unsrere überwiegend an Alzheimer erkrankten Betreuten natürlich sehr wichtig.
Wir wünschen Informationen über den zu erwartenden "Schattenwurf" (Jahresverlaufskurve) des geplanten Bauvorhabens auf die bestehenden Umgebungsgebäude, insbesondere auf unserer Tagespflege in der "Cluss-Villa" (Cäcilienstraße 3).
Wir möchten Sie bitten, sich im Rahmen des o.g. Baugenehmigungsverfahrens für eine Harmonisierung des Baugesuches in die Umgebungsbebauung einzusetzen."

 

2. Mit welcher nicht nur lapidaren Begründung wird der Anlieger PPSG  von diesem Vorhaben nicht amtlicherseits unterrichtet?
 

3. Treffen die im Schreiben genannten Bauüberschreitungen zu und wer hat diese genehmigt?
 

4. In welcher Weise wird die Stadtverwaltung den Anliegen des PPSG abhelfen?
 

*5. welche Stellungnahme gibt sie jeweils zu den einzelnen Punkten des Schreibens der Interessengemeinschaft „Neubau Rosenbergstraße 16/18" vom 3.5.2012 ab:
 

"... Bauvorhaben BGV11/0421, Rosenbergstraße 16/18 und Cäcilienstraße 7, 7/1, Heilbronn 731

Sehr geehrtes Mitglied des Gemeinderats! 

Ich wende mich an Sie als Vertreterin der Interessengemeinschaft „Neubau Rosenbergstraße 16/18".
Für das Grundstück an der Ecke der Rosenbergstraße 16/18 und der Cäcilienstraße 7, 7/1 ist der Neubau eines Wohnhauses geplant. Dieses soll 6 Stockwerke hoch werden und den gesamten bebaubaren Bereich bis zur Baugrenze ausfüllen.
Die Eigentümer und Angrenzer bekamen im Laufe der Planung eine Angrenzerbenachrichtigung. Das Schreiben des Planungs- und Baurechtsamts Heilbronn war vom 20. März 2012 mit einer Einspruchsfrist von 4 Wochen bis zum 20. April 2012. Unsere Einwendungen haben wir fristgerecht eingereicht. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Punkte:
1. Die Gebäude in der Rosenbergstraße gegenüber dem geplanten Neubau haben alle maximal 3 Geschosse. Der Neubau, welcher sich westlich der betroffenen Wohnhäuser befindet, wird durch seine geplante Höhe zu viel Licht wegnehmen. Durch diese drastische Beschattung wird die Lebens- und Wohnqualität dieser Immobilien extrem beeinträchtigt. Zudem liegen die Hauptwohnräume zur Straße hin und sind dadurch voll einsehbar. Dadurch sinkt der Wert aller benachbarten Grundstücke, was einen Verkauf bzw. eine Vermietung erschwert.
2.Der zu erwartende Verkehr durch die neuen Bewohner und deren Besucher erhöht die Belastung durch Lärm und Abgase. Zudem wird die bereits sehr angespannte Parksituation trotz der geplanten Parkplätze für alle Beteiligten drastisch verschlechtert.
3.In der Cäcilienstraße 2 bis 12 und in der Rosenbergstraße 22 befindet sich ein großes, gewerblich genutztes Grundstück, welches derzeit von der Fa. .... u.a. als Produktionsstätte genutzt wird. Der dort anfallende Lieferverkehr führt zusammen mit dem in Zukunft anfallenden Anwohnerverkehr zu einer extremen Belastung der ohnehin sehr engen Cäcilienstraße, weshalb mit verkehrstechnischen Problemen zu rechnen ist. Auch ist durch diese Situation ein Verlust von 250 Arbeitsplätzen zu befürchten, da verstärkt die Aufgabe des Standorts Heilbronn durch die Fa. ... zu befürchten ist.
Unsere Einwendungen können Sie gerne im Einzelnen zugeschickt bekommen, um sich so ein umfassendes Bild von der aktuellen und der zur erwartenden Lage zu machen. Zudem wurden aus unserer Sicht folgende Punkte in der Bauplanung nicht beachtet:
1. Der Bebauungsplan bezüglich des betroffenen Grundstücks wurde im Jahr 2000 geändert, ohne dass die Angrenzer und Nachbarn davon in Kenntnis gesetzt wurden. Nur durch Zufall erfuhren wir von den Änderungen, dies jedoch zu spät.
2. Nicht alle betroffenen Angrenzer wurden benachrichtigt. So wurden weder die Geschwister H. als Eigentümer des Grundstücks Cäcilienstraße 20, noch Herr R. als Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands als Eigentümer der Tagesstätte in der Cäcilienstraße 3 über das Bauvorhaben informiert.
3. Die in der LBO des Landes Baden-Württemberg und der Baunutzungsverordnung gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen werden nicht eingehalten.
4. Der Neubau ist in einem Gebiet geplant, der durch eine aufgelockerte Bauweise und maximal dreigeschossige Gebäude geprägt ist. Das geplante Gebäude harmonisiert daher durch das Maß seiner baulichen Nutzung nicht mit dem Gesamtbild der Umgebung.
5.Der Neubau überschreitet die im Bebauungsplan vorgesehene Grundflächenzahl um ca. 20 Prozent und die Geschossflächenzahl sogar um ca. 24 Prozent, was eine nicht nur unerhebliche Abweichung darstellt.
Aus unserer Sicht liegt hierin eine Verletzung unserer Rechte, weshalb wir Sie um Überprüfung dieser Fakten bitten.
Unsere Interessengemeinschaft stellt sich nicht strikt gegen diesen Neubau, lediglich die Ausmaße sind es, welche uns Sorgen machen. Eine aufgelockerte Bauweise und die Einhaltung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl würden den Neubau für alle akzeptabel machen.
Da wir bereits alle uns im Rahmen der Bauplanung zustehenden Möglichkeiten ausgeschöpft haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Unterstützung angewiesen und bitten Sie, das Thema Neubau Rosenbergstraße 16/18 und Cäcilienstraße 7,7/1 in der nächsten Sitzung im Bau- und Umweltausschuss als Tagesordnungspunkt aufzunehmen und sich für unsere Interessen einzusetzen!
Mit Ihrer Hilfe können wir eine für alle Beteiligten gerechte Lösung finden!
Unterschriften der bisherigen Mitglieder der Interessengemeinschaft finden Sie im Anhang. ..."


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.5.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*>  mit Email vom 03.05.2012 und vom 06.05.2012 haben Sie um detaillierte Aus künfte in Bezug auf das o.g. Bauvorhaben an der Ecke Cäcilienstraße/ Rosen bergstraße gebeten. Zusammenfassend können wir Ihnen hierzu folgendes mit teilen:
• Zum Baugenehmigungsverfahren
Auf dem Grundstück des ehemaligen „Heilbronner Weinmarktes" soll ein Gebäudekomplex mit einem sechsgeschossigen Gebäudeflügel mit Penthouse entlang der Gäcilienstraße sowie einem fünfgeschossigen Gebäudeflügel entlang der Rosenbergstraße errichtet werden. Es sind fünf gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss und 56 Wohneinheiten in den Obergeschossen vorgesehen. Angrenzend an das nordwestlich ge legene Pflegeheim DRK Residenz Neckarterrassen soll ein begrünter Innenhof mit einer kleineren Stellplatzanlage für die Kunden der Ge werbeeinheiten entstehen.
Die berührten Stellen und Angrenzer wurden gemäß 54, 55 Landes bauordnung (LBO) am Verfahren beteiligt. Insofern eine Beteiligung der Eigentümer von Nachbargrundstücken unterblieben ist, handelt es sich nicht um unmittelbare Angrenzer i.S.v. 55 LBO.
Rechtslage
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans O7A/26 „Westlich Rosenbergstraße11 vom 29.06.2000. Als Art der bau lichen Nutzung ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Das Maß der bau lichen Nutzung ist auf 6 Vollgeschosse an der Cäcilienstraße und auf 5 Vollgeschosse an der Rosenbergstraße begrenzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei 0,6, die Geschossflächenzahl (GFZ) bei 2,0.
Zwar kommt es durch die Verlängerung des geplanten Gebäudeflügels an der Cäcilienstraße nach Westen hin zu einer Überschreitung der zu lässigen Geschossfläche (24/o). Diese Verlängerung ist jedoch städte baulich zu befürworten, weil dadurch eine städtebaulich unerwünschte Lücke zwischen dem Demenzzentrum (Cäcilienstr. 3) und dem Neubau geschlossen wird. Die vorliegende Überschreitung der zulässigen Grund fläche um 20% ist zudem nicht auf den Baukörper selbst, sondern auf die Einbeziehung der Fläche der Tiefgarage (Anlage nach 19 (4) BauNVO) zurückzuführen. Mit der Hauptnutzung ist die GRZ eingehal ten.
Zu weiteren Einwendungen gegen das Bauvorhaben
Die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Nachbargrundstücke sind bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte, denen im Rahmen der gelten den Abstandsflächen nach 5, 6 LBO Rechnung getragen wird. Die Abstandsflächenvorschriften der LBO werden durch das vorliegende Bauvorhaben eingehalten. Aufgrund des Sonnenverlaufs ist bei der im Westen des Baugrundstücks liegenden „Villa Cluss" mit dem Demenz garten allenfalls mit einer, geringfügigen Verschattung durch den Neu bau in den Morgenstunden zu rechnen. Nachmittags wird der Demenz garten hingegen durch das eigene Gebäude der „Villa Cluss" und in den Abendstunden durch die westlich liegende Wohnbebauung verschattet.
Das Gebäude gleicht sich im Übrigen der Höhe nach der Umgebungs bebauung an. Hierbei sind insbesondere das 4-geschossige Eckgebäude mit Sockel in der Cäcilienstr. 20, das 5-geschossige KACO-Gebäude mit Dachgeschoss und deutlich höherer Geschosshöhe sowie die 6 bis 7- geschossigen Mehrfamilienhäuser am Neckarufer in den Fokus zu neh men.
Der Verkehr wird künftig klar geregelt: Die Stellplatzanlage im Innenhof dient den Kunden der Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss; die unter irdische Tiefgarage deckt den Stellplatzbedarf aller Wohneinheiten und trägt insofern wesentlich zur Verminderung der Lärmbelastung der An wohner bei. Der Zu- und Abgangsverkehr sowie die Störgeräusche wer den sich gegenüber der ehemaligen Nutzung als Getränkemarkt eher deutlich verringern. Mit Verkehrsbehinderungen für die Firma KACO und einer Mehrbelastung der Angrenzer durch Abgase und Lärm ist insofern nicht zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 23.4.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

124 6 * Biotop im Gewann Hofäcker


Laut Antwort auf die Anfrage vom 2.2.2012 werden im Gewann Hofäcker als "Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe" Laichtümpel für Erd- und Wechselkröten hergestellt.
Diese sind derzeit im Bau und naturverbundene Bürger wundern sich über die genannte Maßnahme.


Hierzu beantragen wir, daß diese vor Fertigstellung noch in der Weise hergestellt werden, daß sie über eine Alibifunktion hinaus auch einen praktischen Nutzen im Sinne des vorgegebenen Verwendungszwecks über den Verbrauch wertvollen Ackerlandes hinaus erfüllen.

Begründung:
 

Die im Wald angelegte Grube erfüllt wegen ihrer Tiefe, Beschattung und fehlendem flacheren Uferrand in keiner Weise diesen in der Beantwortung angegebenen Zweck.
Die weiteren Laichtümpel im freien Feld sind Amphibienfallen, weil zu flach angelegt mit der Folge, daß, da Wasser nicht gehalten werden kann, schnelle Austrocknung und damit Laich- und Kaulquappentod drohen. Außerdem führt die Eintragung von Schottergestein zur Verschlammung.
Falsche Anlegungen führen zur Veralgung (Folge: Laichtod) und Verschilfung (Beispiel: Ingelfinger Grube) oder Verschlammung (Beispiel: Kalichemie), insbesondere bei mangelhafter Pflege.
Dies gilt es zu vermeiden.
 

Dazuhin fragen wir, z.T. nochmals, an:
a) Wer hat diese Maßnahme an dieser Stelle beschlossen;
b) welche Kosten entstehen;
c) was geschieht mit dem "Biotop", wenn die Vorratsfläche in Anspruch genommen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.7.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  der überwiegende Teil der Maßnahmen wurde inzwischen fertiggestellt, da dies aus Artenschutzgründen (EU-Recht) die Voraussetzung war, um die Erdarbeiten von AUDI zu beginnen.

a) Wer hat diese Maßnahme an dieser Stelle beschlossen?

Die Maßnahme wurde im Zuge der Genehmigung des Teilbauantrages für die Bodenmodellierung von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde festgesetzt. Die Auswahl der Stelle durch das Gutachterbüro ergab sich aus den Vorgaben der Topografie, artspezifischen Anforderungen und der gesetzlichen Bedingungen des räumlichen Zusammenhangs von Eingriffen und Kompensation.

b) Welche Kosten entstehen?

Der Stadt Heilbronn entstehen für die Maßnahmen keine Kosten, da die Teiche Teil der Baugenehmigung für AUDI sind.

c) Was geschieht mit dem „Biotop“, wenn die Vorratsfläche in Anspruch genommen wird?

Das Biotop wird durch die AUDI-Erweiterung nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Barz

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.4.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

124 5 * Gedenktafel für den am 3. April 1945 von Nazis ermordeten Sontheimer Karl Taubenberger

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 14.11.2011 wurde unsererseits ein Prüfungsantrag mit dem Inhalt

"Gedenktafel für die in der Schweinsbergstraße am 6. April 1945 von Nazis ermordeten Heilbronner Bürger Gustav Berger, Elsa Drebinger, Anna und Karl Kübler
Gedenktafel für den am 3. April 1945 von Nazis ermordeten Sontheimer Karl Taubenberger
" gestellt.

Am 17.4.2012 erhielten wir die lapidare und offensichtlich zeitgeistkonforme Antwort dazu:

"Die Tafel in der Schweinsbergstraße wurde im Herbst 2011 angebracht.

Der Mord an Karl Taubenberger am 3. April 1945 ist im Stadtarchiv gut dokumentiert. In Abwägung mit anderen Ereignissen ist hierfür eine Tafel nicht vorgesehen."

 

Hierzu fragen wir:

1. Um welche "andere Ereignisse" es sich handelt, die als "Abwägungen" herangezogen wurden;

2. mit welcher Begründung insbesondere ein Unterschied zur Anbringung der Tafel für die Opfer in der Schweinsbergstraße gemacht wird;

3. Ob es etwa nicht zutrifft, daß Karl Taubenberger durch sein Handeln analog zum 3 Tage später erfolgten Handeln der Opfer in der Schweinsbergstraße möglichen Schaden für die Sontheimer Bürger abgewendent hat?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.5.2012

Antwort:  Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> aufgrund Ihrer Anfrage vom 22. April 2012 kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Rolle von Karl Taubenberger bei der Sontheimer Panzersperre war passiv: Taubenberger hat die Panzersperre nicht errichtet. Er ist lediglich nicht gegen die Errichtung eingeschritten. Dafür wurde Taubenberger - jahrelang kommissarischer OG-Leiter und damit herausgehobener Vertreter des NS-Systems in Sontheim - erschossen. Die eigentlichen "Aktivisten" konnten "verschwinden".
Die Rolle der Opfer in der Schweinsbergstraße.war anders. Sie haben dadurch aktiv gehandelt,
dass sie "weiße Tücher herausgehängt" haben. Dafür wurden nicht nur der kommissarische OB
Karl Kübler, sondern drei weitere Menschen erschossen.


Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel
Bürgermeister


Replik

 

<*> dieser Argumentationskette können wir - neben der unvollständigen und ausweichenden Beantwortung - nicht folgen.
Sie paßt in die bei der Heilbronner Verwaltungsspitze praktizierten Methode, dem vermeintlich politisch korrekten Zeitgeist huldigend mit zweierlei Maß zu messen.
Zudem sollten Sie sich selbst und insbesondere der wohl fachlich unqualifizierte Verfasser des Schreibens erst einmal in der Sache kundig machen.
Es ist unwesentlich, ob Karl Taubenberger aktiv oder passiv an der "Errichtung der Panzersperre" beteiligt war.
Deshalb wurde er auch nicht erschossen, sondern weil er den Abbau der Panzersperre durch Sontheimer Bürger nicht verhindert hat.
Aber auch dazu ist es unwesentlich, ob er daran selbst beteiligt war oder nicht.
Er wurde gerade deshalb, weil er dafür verantwortlich gemacht wurde, daß er den Abbau der Panzersperre nicht verhindert hat, erschossen.
Im Gegensatz zu ihrer suggestiven Darstellung war Karl Taubenberger auch nicht für Sontheim im Sinne des NS-Systems auch für den Vorgang in der Hauptverantwortung stehender amtierender Ortsgruppenleiter.
Und Überlieferungen zufolge war Karl Taubenbergers Beteiligung keinesfalls völlig passiv, wenn er zum Abräumen der Panzersperre ermutigt hat, um das Leben Sontheimer Bürger zu schonen.
Insoweit besteht auch keinerlei Unterschied zum Verhalten des von Ihnen angeführten und bereits längere Zeit im Amt befindlichen kommissarischen OB Karl Kübler, der dieses Amt auch niemals übertragen bekommen hätte, wenn er sich nicht - sogar von Amts wegen - während der gesamten NS-Zeit systemkonform verhalten hätte.
Karl Taubenberger wäre nicht erschossen worden, wenn er, statt dahingehend zu ermutigen, die Beseitigung der Panzersperre verhindert hätte.
Es kann wohl nicht wahr sein, daß die Handlungsweise des damaligen Kreisleiters Drauz durch Verweigerung einer Würdigung der möglicherweise Leben rettenden Unterlassung indirekt eine Rechtfertigung erfährt.
Nachdem Drauz den Leichnam Taubenbergers 24 Stunden lang mit einem Schild mit der Aufschrift „Ich bin ein Volksverräter“ auf der Straße liegen ließ, wird sein Ruf auf diese Weise zum zweiten Mal entehrt.
Wir erwarten, daß Sorge dafür getragen wird, daß derartige offensichtlich politisch motivierte Fehlinformationen unterbleiben und dem Andenken des auf NS-Befehls Ermordeten eine Würdigung in Form einer von uns beantragten Gedenktafel erfährt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Alfred Dagenbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.4.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

124 4 * Rad- und Feldwegeführung bei den Böllinger Höfen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Ansiedlung der AUDI AG in den Böllinger Höfen fallen Rad- und Feldwege weg.
Deshalb soll u.a. ein neuer Radweg entlang des nordöstlichen Randes am Neckargartacher (Krämer-)Wald geführt werden.
Diese Wegeführung behindert zum einen die Amphibienwanderung und ist zum anderen geradezu aufgrund der Lage am Waldesrand als Einladung zu Überfällen insbesondere auf Frauen zu sehen und daher als zu gefährlich abzulehnen.

Wir beantragen daher, diese geplante Wegeführung zu streichen.
Stattdessen beantragen wir als Ersatz für die im Gebiet der AUDI-Ansiedlung wegfallenden Rad- und Feldwege den Ausbau laut beiliegender Skizze vorzunehmen.

Skizzenbasis (cc) Openstreetmap

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

21.5.2012

Antwort:  Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> für die Kompensation der durch das künftige Audi-Werksgelände verlaufenden zwei Rad- und Feldwegverbindungen wurde ein neues Wegekonzept für den landwirtschaftlichen und den Fuß- und Radverkehr entwickelt.

Dieses sieht neben der neuen Feldwegeführung Im Wolfspitz mit Anschluss an die Alexander-Baumann-Straße im Bereich Ochsenbrunnenstraße, dessen Planung in enger Abstimmung mit den Landwirten erfolgen wird, eine Fuß- und Radwegeverbindung im Westen zwischen Werksgelände und Wald Krämerschlag / Viehweide mit Anschluss an die Franz-Reichle-Straße vor.

Diese Wegeverbindung ist Bestandteil des gültigen Bebauungsplans.

Das gesamte Wegekonzept wurde sowohl mit dem Arbeitskreis Radverkehr als auch mit den Naturschutzverbänden abgestimmt.

Der Weg im Westen wird unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange vom schützenswerten Waldsaum abgesetzt verlaufen.

Beide Wege werden aufgrund ihrer Funktion im Netz und wegen der Umwegempfindlichkeit von Fußgängern und Radfahrern für wichtig erachtet.

Planung und Kosten der Wegekonzeption wird zu gegebenen Zeitpunkt dem zuständigen Gremium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Für Wegeverbindungen über Felder und durch Wälder kann grundsätzlich keine soziale Sicherheit gewährt werden. Aufgrund des neben der Verbindungsfunktion im Alltag hohen Freizeit-
wertes werden solche Wegeverbindungen jedoch weiterhin wichtiger Bestandteil des Radverkehrsnetzes in Heilbronn sein.

Die Verantwortung der Nutzung liegt bei jedem Nutzer selbst.
Parallele Führungen über das Hauptverkehrsstraßennetz bieten ausreichend Alternativen.


Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Sugg
Amt für Straßenwesen


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abgesandt am 19.4.2012

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An 

Stadtverwaltung Heilbronn

Landratsamt Heilbronn

 

124 3 * Ruhender Verkehr im Haselter

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner in der Haselter-Siedlung beklagen sich zum wiederholten Mal um die unzumutbaren Zustände in den dortigen Straßen durch parkende Fahrzeuge von Schülern des Kreisberufsschulzentrums.

Insbesondere wird bemängelt, daß letzten Endes Verursacher der Zustände sowohl der Betreiber des Kreisberufsschulzentrums, wegen nicht ausreichender Zurverfügungstellung von Parkflächen, als auch die Stadtverwaltung, die keine entsprechenden Maßnahmen und Auflagen für den Betrieb desselben ergreift, sind und die Probleme einfach auf Anwohner und Fahrzeughalter abwälzen.

Gefordert wird daher, daß das Kreisberufsschulzentrum entweder in seinem Volumen an Schülerzahlen in der Folgewirkung auf eine verträglich Größe reduziert wird oder aber weitere ausreichende Parkfläche - auch per Auflage - auf dem Schulgelände zur Verfügung gestellt wird.

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.5.2012

8.5.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

[Landratsamt] <*> in den Städten und Gemeinden hat der fließende und der ruhende Verkehr im letzten Jahrzehnt stark zugenommen, das belastet die Anwohner, so auch im Wohngebiet Haselter. Das an das Wohngebiet angrenzende Kreisberufsschulzentrum trägt sicher seinen Teil dazu bei, aber auch die Zunahme der Fahrzeugzahl pro Einwohner sowie auch die Tatsache, dass Pendler an den S-Bahn-Haltepunkten vor dem Innenstadtbereich ihr Fahrzeug abstellen und die Bahn benutzen.
 

Der Landkreis Heilbronn als Schulträger hat bereits vor Jahren eine große Zahl an Stellplätzen auf dem Schulgelände geschaffen, derzeit liegen wir baurechtlich weit über der gesetzlich vorgegebenen Stellplatzzahl. Desweiteren haben wir gemeinsam mit der Stadt die Einrichtung des S-Bahn-Haltepunkts betrieben, der den Schülern die Möglichkeit gibt, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.  
 

Gemeinsam mit den Schulleitungen werden regelmäßig die Schüler zur Nutzung der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs aufgefordert, genauso wie sie auf regelgerechtes Parken hingewiesen werden. Hier sind wir auch mit dem städtischen Ordnungsamt und der Polizei in Verbindung, dass durch vermehrte Kontrollen das Falschparken verhindert wird.
 

Aufgefallen ist, dass bei der samstäglichen Nutzung des Kreisberufsschulzentrums mehr Schüler wie unter der Woche mit dem eigenen Fahrzeug kommen. Hier werden wir im neuen Schuljahr die Zahl der Schüler bzw. der Klassen reduzieren um so ein hohes Fahrzeugaufkommen zu vermeiden. 
 

Das von Ihnen genannte Schülervolumen hat seinen Höhepunkt überschritten. Wir gehen davon aus, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren weiter sinken werden. 
 

Die Parksituation im Wohngebiet Haselter kann kurzfristig nur durch ständige Kontrollen des ruhenden Verkehrs verbessert werden.
 

 

Freundliche Grüße

Gerhard Dankel
Landratsamt Heilbronn
Schul- und Kulturamt


 

[Stadt Heilbronn] <*> wir beziehen uns auf Ihre Anfrage zur Parkplatzsituation in der Haselter-Siedlung.

Das Planungs- und Baurechtsamt hat hierzu Ihre Forderung geprüft, dem Betreiber des Kreisberufsschulzentrums aufzugeben, entweder die Schülerzahlen zu reduzieren oder weitere Parkplätze auf dem Schulgelände herzustellen.

Hierzu wurde anhand von aktuellen Schülerzahlen des Kreisberufsschulzentrums die Anzahl baurechtlich notwendiger Stellplätze nachgerechnet. Danach sind für das Berufsschulzentrum 328 notwendige Stellplätze herzustellen. Tatsächlich sind auf dem Grundstück 444 Stellplätze vorhanden.

Es gibt daher keine rechtliche Grundlage, von dem Betreiber ein Reduzieren der Schülerzahlen oder das Herstellen von weiteren Stellplätzen zu verlangen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bernhard Wahrmann
Stadt Heilbronn
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1219 * Ausbau Verbesserung des Internet-Angebotes der Stadt Heilbronn, z.B.: bei Fremdleistungen (u.a. Layout)

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.4.2012

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

Das Internetangebot der Stadt Heilbronn befindet sich in einem ständigen Optimierungsprozess. Dazu gehört die kontinuierliche gewissenhafte Pflege von www.heilbronn.de ebenso wie der ständige Ausbau des Angebots. Dies schlägt sich auch in dem weiteren Zuwachs der Website auf fast 3700 Seiten nieder.
Schwerpunkt bei der Erweiterung des Angebots lag wie in den Vorjahren in der Verbesserung des Bürgerservices. So wurden etwa neue Seiten zum Jobcenter Heilbronn und zum Bildungs- und Teilhabepaket, aber auch zu den Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung angelegt - ergänzend zu den umfangreichen, bereits vorhandenen Informationen zu den Bürgerdiensten des Bürgeramts mit Standesamt und Führerschein- und Zulassungsstelle, des Ordnungsamtes und des Vermessungs- und Katasteramtes.
Zurzeit ist ein Relaunch in Vorbereitung, der dem städtischen Internetauftritt zum einen ein moderneres Aussehen verschafft und zum anderen die Nutzerfreundlichkeit der Seite verbessert. So wird es zur besseren Orientierung beispielsweise einen so genannten Brotkrumenpfad geben (nach dem Muster „Sie befinden sich hier") und in der vertikalen Navigation werden angesteuerte Rubriktitel optisch hervorgehoben. Neu wird eine Servicespalte eingeführt, die auf Kontaktdaten und Öffnungszeiten, Links und Broschüren zum Download verweist. Die Fertigstellung ist für den Frühsommer geplant - abhängig von der technischen Realisierung durch den externen Programmierer.
Ebenfalls einem Relaunch unterzogen wurden die Internetseiten der Stadtbibliothek, www.stadtbibliothek-heilbronn.de, und der Städtischen Museen, www.museen-heilbronn.de. Beide präsentieren sich dadurch moderner und übersichtlicher.
Als Ergänzung zu den bisherigen Informationsangeboten der Stadt Heilbronn im Internet hinzugekommen sind eine eigene Homepage der Buga Heilbronn 2019 GmbH, auf der alle wichtigen Meldungen zum Projekt veröffentlicht werden, und eine Website zur Stadtbahn-Nord, die mit aktuellen Meldungen zum Baustand informiert.
Ganz neu eingestiegen sind die Stadtverwaltung und einige städtische Kultureinrichtungen in die sozialen Medien: Seit Juni 2010 werden die Titel der städtischen Pressemitteilungen getwittert, seit Mai 2011 betreiben Verwaltung und Heilbronn Marketing GmbH eine eigene Facebook-Seite. Hier haben die Bürger auch die Möglichkeit, Meldungen zu kommentieren und so in den Dialog mit der Stadt zu treten. Mit kurzen Videos für den städtischen Youtube-Kanal setzt die Pressestelle zudem auf ein Medium, das im Internet immer mehr Verbreitung findet. Die Erstellung der Filme erfolgt in Eigenregie durch die Pressestelle oder durch Vergabe an einen Dienstleister. Einen Überblick über alle Social Media-Angebote der Stadt Heilbronn findet sich unter www.heilbronn.de.

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1218 * Beteiligungsmöglichkeiten anderer Gebietskörperschaften der Region an Dienstleistungen der Stadt als Oberzentrum.

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Eine rechtliche Handhabe, andere Gebietskörperschaften an den Kosten der oberzentralen Einrichtungen der Stadt Heilbronn zu beteiligen, besteht nicht. Einer freiwilligen Kostenbeteiligung anderer Gebietskörperschaften werden keine Erfolgsaussichten eingeräumt. In gewissem Umfang erfolgt ein Ausgleich durch den kommunalen Finanzausgleich des Lan des.
Im Rahmen der laufenden Organisationsarbeit werden jedoch Beteiligungsmöglichkeiten bzw. Kooperationen grundsätzlich in die Überlegungen einbezogen. Mit diesen Kooperationen werden Kosten bei der Aufgabenerfüllung eingespart und zugleich eine hohe Qualität der Dienstleistungen gewährleistet.
Hieraus sind in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Kooperationen zwischen Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie mit weiteren Akteuren entstanden, z. B.
Gemeinsame Suchtkonzeption Stadt- und Landkreis Heilbronn (beim Landkreis Heilbronn) - Suchthilfenetzwerk;
Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV);
Netzwerkkonferenz an Schulen für geistig behinderte Menschen;
Rahmenvereinbarung über die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwie rigkeiten zwischen Stadt- und Landkreis Heilbronn;
ESF Geschäftsstelle (Europäischer Sozialfonds) Stadt- und Landkreis Heilbronn;
Amt für Ausbildungsförderung für Stadt- und Landkreis Heilbronn (beim Landkreis Heilbronn);
Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis Heilbronn im Gesundheitswesen (AG Zahngesundheit, Tuberkulose-Krankenfürsorge, schulärztlicher Bereich, Be treuungsgutachten, Unterbringungsgesetz und Infektionsschutz);
SLK-Kliniken Heilbronn GmbH und Regionale Gesundheitsholding Heilbronn- Franken GmbH (RGHF);
Zusammenarbeit zwischen Stadt- und Landkreis Heilbronn im Bereich Tierseuchen: Zweckverband Tierkörperbeseitigung und Tierische Nebenprodukte Neckar- Franken;
Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr GmbH;
Stadtbahn Eppingen - Heilbronn - Öhringen und Heilbronn - Sinsheim / Neckarelz;
Notfallseelsorge Stadt- und Landkreis Heilbronn;
Integrierte Leitstelle Stadt- und Landkreis Heilbronn;
Zweckverbände für Hochwasserschutz Leintal, Böllinger Bach und Schozachtal;
Wasserverband Sulm;
Abwasserzweckverband Leintal;
Abwasserbeseitigung in Kläranlage Heilbronn mit Gemeinden Nordheim, Flein, Ilsfeld für Ortsteil Schozach, Talheim, Stadt Brackenheim;
Wasserversorgung Stadtwerke Heilbronn/Gemeinde Nordheim;
- Wirtschaftsförderung (WFG, WHF);
GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eG;
kiv.bf (Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken);
Grundstückseigentümergemeinschaft Kommunales Rechenzentrum Franken GbR (KRZGbR);
Kooperation im Berufsschulwesen zwischen Stadt- und Landkreis Heilbronn;
Gemeinsames Medienzentrum für Schulen in Stadt- und Landkreis Heilbronn;
Gemeinsame Ausschreibung und Beauftragung zur Restabfallentsorgung von Stadt- und Landkreis Heilbronn und Hohenlohekreis;
Gemeinsame Dienststelle für die Schulämter von Stadt- und Landkreis Heilbronn;
Übertragung der durch das Verwaltungsreformgesetz des Landes (VRG) auf den Stadtkreis übergegangenen Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen (Stra ßenunterhaltung und Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht) auf das Landratsamt Heilbronn;
Übertragung der durch das VRG auf den Stadtkreis übergegangenen Bewirtschaf tung des Staatswaldes auf Heilbronner Gemarkung auf das Landratsamt Heilbrohn;
Übernahme von Holzverkaufstätigkeiten Stadt- und Landkreis Heilbronn.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1217 * Klingenberg / Fortführung des Ackerrandstreifenprogramms

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgernah: Danke! 

Die Fortführung des Ackerrandstreifenprogramms für das Jahr 2012 ist gesichert.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1216 * Kirchhausen / Bepflanzung entlang der B 39 bzw. der Landstraßen

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgernah: Danke! 

Ergänzungspflanzungen entlang der B 39 und sonstigen Landstraßen werden im Rahmen der laufenden Unterhaltung vom Grünflächenamt durchgeführt, soweit die Pflege durch den Bauhof Kirchhausen / Biberach sichergestellt werden kann.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1215 * Biberach / Sanierung und Freigabe der Spielgeräte Grund- und Hauptschule

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgernah: Danke! 

Die Reparatur des Spielgerätes verzögerte sich durch fehlende bzw. falsche Ersatzteillieferungen des Herstellers.
Letztendlich konnte das Spielgerät im November 2011 wieder zum Bespielen freigegeben werden.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1214 * Kirchhausen / Ersatzpflanzung der Kastanien bei der Kapelle am Freibad

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgernah: Danke! 

Die beiden stark reduzierten Kastanien an der Anna-Kapelle beim Freibad Kirchhausen sind Habitat des nach dem Naturschutzgesetz besonders geschützten Beulenkopfbocks. Dies ist mittlerweile durch ein aktuelles Gutachten bestätigt (C. Wurst, 29.03.2012). Die Kastanien sind somit als Torsi weiterhin zu erhalten in einem entsprechend ver kehrssicheren Zustand.
Eine Ersatzpflanzung von zwei Kastanien im weiteren Umfeld der Kapelle wurde bereits vor mehreren Jahren vorgenommen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1213 * Gedenktafel für die in der Schweinsbergstraße am 6. April 1945 von Nazis ermordeten Heilbronner Bürger Gustav Berger, Elsa Drebinger, Anna und Karl Kübler
Gedenktafel für den am 3. April 1945 von Nazis ermordeten Sontheimer Karl Taubenberger

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

Die Tafel in der Schweinsbergstraße wurde im Herbst 2011 angebracht.

Der Mord an Karl Taubenberger am 3. April 1945 ist im Stadtarchiv gut dokumentiert. In Abwä gung mit anderen Ereignissen ist hierfür eine Tafel nicht vorgesehen.

gez.
Prof. Dr. Christhard Sehrenk
Institutsleiter
Stadtarchiv

gez.
Karin Schüttler
Schul-, Kultur- und Sportamt

Dezernat
gez.
Harry Mergel
Bürgermeister

 


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1212 * Neckargartach - Weitere Planung Leinbachpark, Gewährung eines Zuschusses für den Erwerb des evangelischen Gemeindehauses (Familienzentrum) an den Verein Heimat und Kultur

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgernah: Danke! 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/2013 hat der Heilbronner Gemeinderat dem Ar beitskreis Heimat und Kultur Neckargartach e.V. 80.300 EUR als Investitionszuschuss zum Erwerb des evangelischen Gemeindehauses gewährt.
Die Mittel (80.300 EUR) stehen im Vermögenshaushalt 2012 unter 2.3400.988000 Investitionszuschüsse, Verein Heimat und Kultur für Gebäudekauf, bereit.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H1211 * Die Verwaltung prüft und berichtet über die Zahl der illegal sich in Heilbronn aufhaltenden Ausländer.

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgernah: Danke! 

Die Zahl der Ausländer, die sich illegal in Heilbronn aufhalten, kann - wie bereits im Bericht vom 05.02.1999 zu den Anträgen der Fraktionen zum Haushalt 1999 (Antrag Nr. 177/REP) ausführlich dargelegt - weder von der Ausländerbehörde noch von der Polizei festgestellt werden.
Illegale Aufenthalte bzw. illegale Erwerbstätigkeiten werden üblicherweise im Zuge polizeilicher Maßnahmen ermittelt und sind grundsätzlich ein Ausweisungsgrund. Aus diesen Gründen wurden in Heilbronn von der Ausländerbehörde in den letzten Jahren die nachstehend aufgeführte Zahl von Ausländern ausgewiesen:
2008: 7     2010: 10
2009: 7     2011: 17
Für die Abschiebung von sonstigen illegalen Ausländern sind die Regierungspräsidien Stuttgart bzw. Karlsruhe (Bezirksstellen für Asyl) zuständig.
Diese haben aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Heilbronn in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 19 bzw. 20 Illegale (abgelehnte Asylbewerber, Bürgerkriegs flüchtlinge, zeitweise geduldete Personen u. ä.) zwangsweise in ihr Heimatland abgeschoben.

 


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1210 * Kosten/Nutzen-Rechnung der einzelnen Museumsabteilungen mit Darstellung der Besucherzahlen in den vergangenen 2 Jahren

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Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

Die immer wiederkehrende Anfrage stammt aus der Zeit vor der Schließung des Naturhistorischen Museums zum 31.12.2008 sowie der Eröffnung der Kunsthalle Vogelmann am 02.10.2010. Die damit verbundene Umstrukturierung in ein spartenübergreifendes Museum im Deutschhof und die Kunsthalle Vogelmann macht die Anfrage obsolet.
Die Besucherzahlen der vergangenen 2 Jahre sind wie folgt:
  2010 2011
Museum im Deutschhof  27.213 18.408
Kunsthalle Vogelmann    8.305 17.449    Eröffnung am 02.10.2010


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1209 * Präsentation des gesamten Heilbronner Kunstschatz

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: könnte besser sein  

a.) Die Anregung, den „Heilbronner Kunstschatz" temporär zu präsentieren, ist eine Daueraufgabe der Städtischen Museen. Die Sammlungsbestände werden in die Museumsarbeit je nach Thema integriert und können Ausgangspunkt für Sonderausstellungen sein.
b.) Die Städtischen Museen prüfen weiterhin kontinuierlich, aufweiche eigenen Kunstwerke im Rahmen der Jubilare-Ausstellung oder im Kontext von Sonderausstellungen zurückgegriffen wer den kann (zum Beispiel Robert Förch in 2011).
c.) Die Städtischen Museen weisen daraufhin, dass die Bezeichnung „Heilbronner Kunstschatz" irre führend ist und falsche Assoziationen weckt. Durch die Kriegsverluste und die vergleichsweise späte Personalisierung der Heilbronner Museumsarbeit im Jahr 1977 reicht der Bestand an be deutenden Kunstwerken nicht aus, um mehrere Ausstellungen zu bestücken.
Der eigentliche „Kunstschatz" umfasst lediglich fünf Exponate, die eine Dauerleihgabe des Bundes sind.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1208 * Biberach - Kanalnetz: Instandsetzungen und Abwasserentsorgung Aussiedlerhöfe Konradsberg.

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Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgernah: Danke! 

Für die Abwasserentsorgung der Aussiedlerhöfe mit 8 Anwesen liegt inzwischen ein Zuwendungsbescheid mit 30 % Förderung vor. Mit der Baumaßnahme wird Mitte Mai 2012 begonnen. Hierfür wurde das Ingenieurbüro Kehle aus Neudenau mit der Pla nung und Bauleitung beauftragt.
Die hydraulischen Berechnungen von dem Kanalnetz Biberach sind fertiggestellt. Zur Zeit werden die entsprechenden Sanierungskonzepte ausgearbeitet. Die vorgenannten hydraulischen Berechnungen haben gezeigt, dass im Kanalnetz in Biberach in 5 Berei chen Überlastungen vorliegen. Zur Beseitigung der vorgenannten Überlastungen wer den entsprechende Messungen durchgeführt und ein Konzept erarbeitet.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1207 * Klingenberg - Bau einer Filteranlage an der Kanalfernleitung Brackenheim-Heilbronn - zwischen Klingenberg und Böckingen

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: könnte besser sein  

Die Abwasserdruckleitung wurde von der HVG gebaut und betrieben. Ein beauftragter Gutachter hat den Bau einer Abluftbehandlungsanlage am Übergabebauwerk in Klin genberg nicht empfohlen.
Der sinnvollste Ansatz ist die Behandlung des Abwassers im Zulauf zum Pumpwerk in Brackenheim. Welches Produkt die optimale Wirkung erzielt, muss durch Versuche ermittelt werden.


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Antrag zum Haushalt 2012

H1206 * Böckingen - Lkw-Durchfahrtsverbot für die B 293.

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Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

Die B 293 ist für den Durchgangsverkehr mit Lkw über12 t (Mautausweichverkehr) im Abschnitt zwischen Heilbronn und Karlsruhe während der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) gesperrt. Die erforderliche Zustimmung des Verkehrsministeriums für eine ganztägige Sperrung des Durchgangsverkehrs wurde bisher stets abgelehnt. Nachdem sich die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen nicht verändert haben, sieht die Verwaltung kei ne Möglichkeit, das Durchfahrtsverbot zeitlich auszudehnen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

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Antrag zum Haushalt 2012

H1205 * Die Verwaltung nimmt Stellung zur Internetpräsenz der Stadt unter dem Aspekt von Datensicherheit, Neutralitätsgebot, der Gefahr von daraus folgendem Mobbing und Bossing, Vorbeugung gegen Einträge zum Schaden der Stadt und ihren Mitarbeitern in sozialen Netzwerken.

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgernah: Danke! 

Die Stadt Heilbronn sowie mehrere Kultureinrichtungen sind seit dem Jahr 2010 in mehreren sozialen Netzwerken aktiv. So ist die Stadt selbst seit Juni 2010 beim Kurznachrichtendienst Twitter, seit Oktober 2010 auf Youtube und seit Mai 2011 auf Facebook präsent.
Die Chancen und Risiken der sozialen Netzwerke sind allen städtischen Stellen, die eigene Seiten im Social Web betreiben, bewusst. Um Missbrauch zu verhindern, ist beispielsweise auf der städ tischen Facebook-Seite facebook.com/heilbronn.de die Pinnwand für Außenstehende gesperrt.
Themen können also nur von den Administratoren vorgegeben werden, Urheber- und Persönlich keitsrechte sowie der Datenschutz werden dabei selbstverständlich beachtet.
Besucher haben nur die Möglichkeit zu kommentieren. Diese Kommentare werden mehrmals täg lich überwacht, darunter auch in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen. Unliebsa me Kommentare können so schnell gesperrt oder ganz gelöscht werden. In der Vergangenheit war es aber nur in wenigen Einzelfällen erforderlich. Welche Kommentare nicht geduldet werden, wird in der Rubrik „Info" auf Facebook definiert. Dort heißt es:
"Auf einen regen Austausch und auf zahlreiche Kommentare freuen wir uns. Wir weisen al lerdings darauf hin, dass wir keine Kommentare extremistischer, beleidigender, polemischer und obszöner Art sowie keine Werbung zulassen."
Die allgemeine Haltung der Stadt Heilbronn zu Social Media und zum Umgang der städtischen Beschäftigten wird in den „Richtlinien der Stadt Heilbronn zum Umgang mit Social Media Ange boten (Social Media Richtlinien)" festgelegt. Diese Richtlinien wurden von der Pressestelle ge meinsam mit dem Personal- und Organisationsamt und unter Einbeziehung des Gesamtpersonal rats erstellt und liegen derzeit im Entwurfsstadium vor. Spätestens im Sommer sollen sie in Kraft treten.
Der Zugang zu den Angeboten des Social Web vom städtischen Arbeitsplatz ist streng reglemen tiert. Bislang wird er nur dem Bürgermeisteramt, den Amtsleitern/innen und deren Stellvertre ter/innen sowie ausgewählten Beschäftigten, die einen dienstlichen Bezug zu den sozialen Netz werken haben, gewährt. Bei der Anlage von Benutzerkonten oder Profilen gilt das Pnnzip der Da tenvermeidung und Datensparsamkeit.
Nach mehreren Informationsveranstaltungen für die Amtsleitungen folgt im Juni eine erste Schu- Kenntnisnahme.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1204 * Böckingen - 30 km/h-Zone für die Heidelberger Straße.

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

Unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der Heidelberger Straße u. a. für den Li nienverkehr, hält das Amt für Straßenwesen eine Verminderung der Höchstgeschwindig keit aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht für geboten.


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Antrag zum Haushalt 2012

H1203 * Biberach - Errichtung Fußgängerinsel Haltestelle „Förstle".

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

Die verkehrliche Situation an der Haltestelle Förstle lässt sich aufgrund der räumlichen Verhältnisse durch die Einrichtung einer Fußgängerschutzinsel nicht verbessern.
In Bezug auf die Verkehrssicherheit liegen keine Erkenntnisse vor, die einen akuten Hand lungsbedarf für das Überqueren der Haltestellenbereiche erfordern.


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Antrag zum Haushalt 2012

H1202 * Biberach - Verbesserung Verkehrssituation Einmündung B 39.

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: könnte besser sein  

Zur Verkehrssituation an der Einmündung der K 9556 in die B 39 ist festzustellen, dass es sich dort inzwischen um keinen Unfallschwerpunkt mehr handelt. Nach den Aufzeichnungen der Polizei ereignete sich im vergangenen Jahr ein einziger Vorfahrtunfall (keine Ver letzten).
Im Jahr 2010 wurde dort bei der Polizei kein Verkehrsunfall registriert. Im Jahr 2009 waren es insgesamt 2 Unfälle (Abbiegefehler) mit zwei Personenschäden.
Die Verkehrsbehörde hat im Jahr 2010 die Höchstgeschwindigkeit im Einmündungsbereich der B 39 auf 70 km/h begrenzt und an der Zufahrt der K 9556 eine Stoppstelle eingerich tet. Grundsätzlich sind damit die verkehrsregelnden Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit weitgehend ausgeschöpft. Das Amt für Straßenwesen wird die Unfall entwicklung weiter im Auge behalten.
Straßenbaulastträger des Knotenpunktes ist das Regierungspräsidium Stuttgart. In Ge sprächen mit dieser Behörde wurden die Möglichkeiten zum Bau einer Signalanlage, wie auch eines Kreisverkehrs, angesprochen. Ob derartige bauliche Maßnahmen zu treffen sind, wird von der künftigen Unfallentwicklung abhängen.


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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

H1201 * Kirchhausen - Einrichtung Nachtfahrverbot Ortsdurchfahrt B 39

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 17.4.2012

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 


Die Einrichtung eines Nachtfahrverbotes für die Ortsdurchfahrt B 39 Kirchhausen ist nicht möglich, da hierzu keine geeignete Umleitungsstrecke - einschließlich der BAB Umleitun gen U 62 und U 65 - besteht.


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.4.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

124 2 * Bedarfshaltestelle an der Hermann-Hesse-Straße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger wünschen sich für die Sommerlinie zum Jägerhaus eine Bedarfshaltestelle an der Hermann-Hesse-Straße. Während vor allem ältere Leute ihre schweren Einkaufstaschen schleppen müßten, fahre der Bus an ihnen vorbei.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

10.5.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> die Verkehrsbetriebe nehmen den Vorschlag zur Einrichtung einer Bedarfshaltestelle entlang der Jägerhausstraße im Bereich der Einmündung der Hermann-Hesse-Straße auf.

Mit dem Amt für Straßenwesen wird alsbald ein Ortstermin durchgeführt.

Wir werden Sie von der Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Elser Schmidt

Stadtwerke Heilbronn GmbH


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abgesandt am12.4.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

124 1 * Vandalismus in städtischen Parkanlagen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um künftig Zustände, wie nach der letzten Abi-Feier im Wertwiesenpark aufgetreten sind, zu verhindern;
 

2. ob sie bereit ist, dem Gemeinderat einen Antrag zum Erlaß einer Sondernutzungserlaubnis der städtischen Grünanlagen für Feierlichkeiten zur Beschlußfassung vorzulegen, in der beispielsweise neben entsprechenden Auflagen auch Benennung von persönlich Verantwortlichen und die Stellung einer Kaution verlangt wird;
 

3. ob angesichts der kommenden wärmeren Jahreszeit die Kontrolle zur Vermeidung von Vandalismus gleichenden Zuständen in allen Heilbronner Parkanlagen insbesondere an Wochenenden erhöht wird.

 


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.5.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> Fragen an die Stadtverwaltung:

1. Welche Maßnahmen Sie ergreifen wird, um künftig Zustände, wie nach der letzten Abi-Feier im Wertwiesenpark aufgetreten sind, zu verhindern.

In Zusammenarbeit mit den Schulen, der Polizei und dem Ordnungsamt wurden folgende Maßnahmen vereinbart, um bei zukünftigen Schulabschluss-Feiern entsprechend zu reagieren:
Das Grünflächenamt und das Betriebsamt werden die äußeren Rahmenbedingungen durch die weitere Aufstellung von Mülleimern und Dixi-Toiletten verbessern.
Auch soll die Kommunikation zwischen Schulen und den beteiligten Ämtern verbessert werden - frühzeitige gegenseitige Information bei Bekanntwerden des „Flash-Mob“, soweit dies möglich ist.
Problematisch war bei der letzten Feier offensichtlich der Umstand, dass die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durch „Trittbrettfahrer“ zu einem Saufgelage umfunktioniert wurde. Hier werden Polizei und Ordnungsamt zukünftig eine verstärkte Präsenz zeigen.
Auch das Alkoholverbot (Branntweinverbot) an Jugendliche unter 18 Jahre wird verstärkt kontrolliert.

Zukünftig soll darüber hinaus ein „Runder Tisch“ mit allen Beteiligten stattfinden, bei dem weitere Maßnahmen vereinbart werden können.
Auch sollen die Erfahrungen von anderen Städten in Erfahrung gebracht werden.

Das Grünflächenamt wird darüber hinaus einen Reinigungsdienst entweder in Zusammenarbeit mit dem Betriebsamt oder mit einer Privatfirma vorhalten an neuralgischen Wochenenden und gegebenenfalls über die hierdurch entstandenen Kosten im Gemeinderat bzw. entsprechenden Ausschuss berichten.

2. Ob Sie bereit ist, dem Gemeinderat einen Antrag zum Erlass einer Sondernutzungserlaubnis der städtischen Grünanlagen für Feierlichkeiten zur Beschlussfassung vorzulegen, in der beispielsweise neben entsprechenden Auflagen auch die Benennung von persönlich Verantwortlichen und die Stellung einer Kaution verlangt wird.

Die polizeiliche Umweltschutzverordnung enthält bereits verschiedene Verbote betreffend des Verhaltens in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die bußgeldbewehrt sind. Ferner besteht für den Wertwiesenpark ein entsprechendes Konzept bezogen auf organisierte Veranstaltungen. Die Problematik bei den sogenannten Abi-Feiern ist jedoch, dass es sich hierbei um nichtorganisierte Ansammlungen handelt, bei denen ein persönlich Verantwortlicher bzw. Ansprechpartner fehlt bzw. nicht erkennbar ist. Insoweit ist eine Verbesserung der Situation bei nichtorganisierten Feiern durch eine sogenannte Grünanlagensatzung nicht zu erwarten.

3. Ob angesichts der kommenden wärmeren Jahreszeit die Kontrolle zur Verminderung von Vandalismus gleichenden Zuständen in allen Heilbronner Parkanlagen insbesondere an Wochenenden erhöht wird.

Eine Erhöhung der Kontrolltätigkeit in den öffentlichen Parkanlagen durch städtische Ordnungskräfte insbesondere an Wochenenden, an denen aufgrund einer günstigen Witterung mit einem hohen Besucheraufkommen zu rechnen ist, ist im Rahmen des personell Möglichen vorgesehen. Eine gleichzeitige Präsenz in allen Parkanlagen ist jedoch nicht zu leisten. Schwerpunkt der Kontrollen werden daher die Parkanlagen bilden, bei denen ein erhöhtes Gefahren- bzw. Störungspotential zu erwarten ist. Ferner wird die Polizei gebeten, die Parkanlagen ebenfalls entsprechend zu bestreifen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Barz


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 3.4.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

124 0 * Umbenennung der "Karl-Marx-Straße"
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir beantragen, auf Grund des in der ARD-Sendung "Der Sturz" (2.4.2012) zur Schau gestellten unglaublichen Zynismus der Frau des ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der DDR, Margot Honecker, erneut, die Karl-Marx-Straße in Heilbronn-Böckingen umzubenennen.

 

Als Alternativen schlagen wir einen der Namen
a) Karl-Marbach-Straße (Erweiterung der bereits bestehenden Straße)
b) Chemnitzer Straße
c) Ferdinand-Lasalle-Straße
vor.
 

Begründung:
Es ist zwar nachvollziehbar, daß nach der einer Mordserie verdächtigten Zwickauer Terrorzelle der "Blick nach Rechts" geschärft wird, doch gibt dies keinen Grund zum Anlaß, auf dem linken Auge Blindheit zu pflegen.
Vielmehr sollten die menschenverachtenden Aussagen dieser in Chile auf Kosten deutscher Steuerzahler lebenden Ikone einer Ideologie, die von Karl-Marx begründet wurde, zum Anlaß genommen werden, um endlich auch in Heilbronn die längst überfällige Umbenennung einer nach diesem benannten Straße vorzunehmen.
Es kann nicht sein, daß in Chile eine Stalin-Verehrerin sitzt, die selbst mit ihrer Handlungsweise als DDR-Ministerin gegen die Menschenrechte verstoßen hat und jetzt die Opfer des von ihr gestützten kommunistischen Systems verhöhnt, während gleichzeitig in Heilbronn dem Begründer dieser menschenverachtenden Ideologie mit der Aufrechterhaltung eines Straßennamens gehuldigt wird.
Ein Teil der Straße wurde auf Betreiben einer dort ansässigen Firma, die sich wegen dieser Adresse auf dem Weltmarkt peinlichen Fragen ausgesetzt sah, bereits umbenannt.
Es ist für die Opfer dieser blutigen Ideologie genauso unzumutbar, diesen Straßennamen ertragen zu müssen, wie es unzumutbar war, daß diese Straße zuvor nach einem Nazi benannt gewesen ist.
Hierzu ist endlich das opportunistische Verhalten dazu aufzugeben und diesen ideologisch aufrecht erhaltenen Anachronismus zu beenden.
Vorgeschlagen wird, entweder die bereits vorgenommene Teilumbenennung auf die gesamte Straße auszudehnen, oder sie in "Chemnitzer Straße" umzubenennen, wie dies auch in anderen Städten schon längst geschehen ist.
Auch eine Umbenennung im "Ferdinand-Lasalle-Straße" nach dem von Karl-Marx als "Jüdischen Nigger" geschmähten einstigen Führers der deutschen Arbeiterbewegung wäre durchaus angemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am

25.4.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  Ihr Schreiben vom 03.04.2012

 

Umbenennung der Karl-Marx-Straße Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

 

ich nehme Bezug auf den Antrag der Ratsgruppe PRO Heilbronn vom 03.04.2012 zur Umbenennung der Karl-Marx-Straße.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass sich die Stadtverwaltung Heilbronn in den Jahren 2006 und 2007 bereits mehrfach mit diesem Thema beschäftigt und ausführlich auf ähnliche Anfragen, u.a.
auch von Ihnen, reagiert und Stellungnahmen abgegeben hat.
Die Position der Verwaltung zu diesem Thema hat sich bis heute nicht geändert.
Die damaligen Stellung nahmen besitzen weiterhin ihre Gültigkeit.
Bitte entnehmen Sie diese den beigefügten Schreiben.


Mit freundlichen Grüßen

Hajek Bürgermeister


 

Datum 06.07.2007

Umbenennung von Straßennamen (Karl-Marx-Straße) - Schreiben des V0S vom 11.06.2007

 

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 01.07.2007 mit dem Betreff „Schreiben des VOS vom 11.06.2007.
Dazu nehmen wir erneut und zum wiederholten Male wie folgt Stellung: Die Stadtverwaltung Heilbronn hat seit Mai 2006 mehrfach auf gleichlautende Anfragen bzw. Schreiben von Herrn Schüler reagiert und ausführlich Stellung genommen.
Zur Zusammenfassung des gesamten Sachverhalts verweisen wir auf unser Schreiben vom 07.02.2007; Az.: 62.i/st-62.85 an Sie auf Grund Ihrer ähnlichen Anfrage vom 16.01.2007.
Parallel zu Ihrer Anfrage und den mehrfachen Schreiben von Herrn Schüler hat das Bürgermeisteramt - Dezernat IV - mit Schreiben vom 02.02.2007 Herrn Schüler letztmalig geantwortet.
Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Da das neueste Schreiben des VOS - Herr Schüler - auch an die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat ging, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Gemeinderat.
Mit freundlichen Grüßen

Blohmann Vermessungs- und Katasteramt

Anlage: 1 Umbenennung von Straßen (Karl-Marx-Straße)


 

Sehr geehrter Herr Schüler,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfragen vom 27.09.2006, 27.11.2006 und 22,12.2006.
Abschließend teile ich Ihnen mit, dass sich nach mehrfacher Überprüfung des Sachverhalts gegenüber den Antworten von Herrn Oberbürgermeister Himmelsbach vom 31.05.2006 und 16.08.2006 keine neuen Erkenntnisse ergeben haben.
Die Stadt Heilbronn hat in diesen Schrei ben bereits zweimal schriftlich Stellung genommen.
An dieser Haltung hat sich nichts geändert.
Ich möchte Sie letztmalig höflich bitten, von weiteren Anfragen mit gleichlautendem Inhalt an die Stadtverwaltung Heilbronn zukünftig abzusehen.
Alle Argumente sind ausgetauscht, weitere Antworten wird es nicht geben.


Mit freundlichen Grüßen

Hajek

Bürgermeister


 

Datum 07.02.2007

Ihr Schreiben vom 16.01.2007

Umbenennung von Straßennamen (Karl-Marx-Straße) - Schreiben des VOS vom 22.12.2006

 

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 16.01.2007 mit dem Betreff „Schreiben der VOS vom 22.12.2006".
Dazu nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu 2.:

Die Stadtverwaltung Heilbronn hat durch Herrn Oberbürgermeister Himmelsbach mit Schreiben vom 31.05.2006 und 16.08.2006 bereits zweimal auf Anfragen von Herrn Schüler vom 08.05.2006 bzw. 13.06.2006, die auch die Umbenennung der Karl-Marx-Straße zum Inhalt hat ten, schriftlich Stellung genommen.
Das Anliegen wurde mehrmals zwischen dem für $traßenbenennungen zuständigen Vermessungs- und Katasteramt und dem Baudezernenten intensiv besprochen.
Auf weitere Schreiben vom 27.09.2006, 27.11.2006 und eben dem 22.12.2006 mit gleichlauten dem Inhalt wie die beiden Schreiben im Mai 2006 bzw. Juni 2006 hat die Stadtverwaltung durch Herrn Bürgermeister Hajek am 02.02.2007 abschließend noch einmal schriftlich geantwortet.
Der dadurch bereits entstandene und entstehende hohe Verwaltungsaufwand aufgrund von mittlerweile fünf Schreiben gleichen Inhalts innerhalb eines guten halben Jahres sollte dabei nicht unberücksichtigt bleiben.
Zu 1 und 3.:
Die Karl-Marx-Straße in Heilbronn liegt im Stadtteil Böckingen und verläuft zwischen der Steinäckerstraße und der Wilhelm-Leuschner-Straße.
In diesen Straßenzug sind derzeit über 115 Privatpersonen und Firmen einnummeriert.
Die Straße erhielt 1945 den Namen Marx-Straße und wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 23.September 1948 offiziell nach Karl Marx be nannt.
Seit 1959 gab es vereinzelt Vorstöße, die komplette Karl-Marx-Straße umzubenennen.
Letztlich wurde aber sowohl am 26.September 1991 als auch am 04.Mai 2005 die vollständige Umbenennung der Karl-Marx-Straße im Gemeinderat der Stadt Heilbronn abgelehnt.
Nach unseren Recherchen ist Heilbronn auch nicht die einzige Stadt in Deutschland, die aktuell eine nach Karl Marx benannte Straße besitzt.
Bei allem Verständnis für das Ansinnen und die Ziele der VOS e.V. ist es nicht zielführend, Karl Marx für die Gräueltaten derer, die seine Theorien missbrauchten und politisch ausnutzten, allein verantwortlich zu machen.
Außerdem sind Umbenennungen von Straßennamen immer mit großen Schwierigkeiten und Widerständen der Anlieger verbunden.
Deshalb werden sie in der Stadt Heilbronn nur bei anliegerfreien oder nahezu anliegerfreien Straßen vorgenommen.
Bei Straßenumbenennungen wird im Vorfeld immer versucht, mit den Anwohnern die Adressänderung abzustimmen.
Bei dieser vorher erwähnten sehr hohen Anzahl von Betroffenen ist eine einheitliche Meinung nach unseren Er fahrungen aber ausgeschlossen.
Dies haben auch beigebrachte Unterschriftslisten bestätigt.
Umbenennungen verursachen auch bei städtischen und staatlichen Dienststellen einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand für die Änderung der Pläne und Unterlagen sowie bei den Anlie gern Kosten und Ärger wegen der Adressänderungen.
Bei dort ansässigen Betrieben wird der Neudruck von Briefbögen und anderen Geschäftsformularen notwendig.
Der beträchtliche Auf wand ist bei der vorgeschlagenen Umbenennung nicht zu rechtfertigen.
Somit unterstützt die Stadtveraltung Heilbronn das Anliegen, die Karl-Marx-Straße umzubenen nen, nicht und wird dieses Thema auch nicht weiter verfolgen.
Da das Schreiben des VOS vom 22.12.2006 an alle Stadträte/innen verteilt wurde, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Gemeinderat.


Mit freundlichen Grüßen

Blohmann

Vermessungs- und Katasteramt


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Siehe Artikel dazu

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 31.3.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

123 9 * Beobachtung von Gruppierungen und Personen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

In der Stuttgarter Zeitung vom Dienstag, 27.3.2012 wird im Artikel „'Brauner Sumpf' oder doch nur Einzelfalle?" der Pressesprecher der Stadtverwaltung in Bezug auf die polizeilicher Einschätzung, daß derzeit nicht von einer strukturierten rechten Szene im Unterland gesprochen werden könne, mit der Aussage wiedergegeben: "Das heiße aber nicht, dass die Polizei auf dem 'rechten Auge blind' sei und "die Gruppierungen und die bekannten Personen stehen unter Beobachtung".

 

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung,
 

1. um welche Gruppierungen, sowie
2. um welche "bekannten Personen" es sich dabei jeweils handelt;
3. wer diese Beobachtungen von städtischer Seite durchführt;
4. woher der Pressesprecher diese Informationen hat;
5. weshalb der Gemeinderat darüber nicht unterrichtet wird;
6. ob in gleicher Weise die linksextremistische Szene beobachtet wird und welche Erkenntnisse analog dazu bei der Stadtverwaltung vorliegen.
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt

Eingang am 27.4.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> zu den von Ihnen angesprochenen Themen gibt es keine eigenen „Beobachtungen" der Stadt Heilbronn, die Stadtverwaltung stützt sich gegebenenfalls auf die Aussagen der zuständigen Polizei.
Die angesprochenen Zitate sind einem Presse-Statement der Pressestelle der Polizeidirektion Heilbronn zum Thema Rechtsextremismus entnommen, in dem es unter anderem wörtlich heißt:
„(...) Das heißt aber nicht, dass die Polizei hier auf dem „rechten Auge blind" ist. Die Gruppierungen und die bekannten Personen stehen unter Beobachtung."
Nähere Ausführungen, um welche Gruppierungen bzw. Personen es sich handelt, hat die Polizei in ihrem Statement nicht gemacht.


Mit freundlichen Grüßen
Christian Britzke

Pressesprecher


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 31.3.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

123 8 * Zustand der Straße "Im Haselter"
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den schlechten Zustand der Straße "Im Haselter" westlich der Helmholtzstraße, infolge dem auch durch das hauptsächlich von Schülern des Kreisberufsschule praktizierte relativ schnelle Durchfahren unnötiger Lärm verursacht wird. 

 


Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.4.2012

23.4.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> nachdem das Betriebsamt im März die Schlaglöcher im angesprochenen Straßenabschnitt verfüllt hat, befindet sich dieser wieder in einem verkehrssicheren Zustand. Damit dürfte sich auch der Lärmpegel verringern. Bezüglich möglicher Geschwindigkeitskontrollen in der "30km-Zone" wurde Ihre Anfrage durch das Büro des OB bereits an das Ordnungsamt weitergeleitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag gez. Raphael Bontzol

Stadt Heilbronn Amt für Straßenwesen


       
       


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Bontzol,

dabei muß es sich wohl um eine Verwechslung handeln.
Dem Zustand der Straße zwischen den Hausnummern 175 und 215 entspricht diese Aussage nicht.
Sie ist dort mit Löchern, Rissen und Unebenheiten auf der befahrenen Straßenseite gesegnet.


Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach + Heiko Auchter 


<*> wir verweisen nochmals auf den Inhalt der E-Mail-Nachricht vom 17.04.2012.

Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel wird vom Amt für Straßenwesen überlegt, mittelfristig diesen Abschnitt von Haus-Nr. 175 bis ca. 215 „Im Haselter“ in das Arbeitsprogramm zur Erneuerung der Asphaltbeläge mit aufzunehmen. 


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag 

gez. Raphael Bontzol

Amt für Straßenwesen

 


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.3.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

123 7 * 30 km/h in der Lutzstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß trotz dem Anlegen von Baumrabatten in der 30km-Zone der Lutzstraße häufig auch ohne Rücksicht auf Fußgängerüberwege "durchgerast" wird. Angeregt wird, zur Verdeutlichung auf der Fahrbahn, möglichst vor den Fußgängerüberwegen, "30kmh"-Markierungen anzubringen.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.4.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> wir werden entsprechend Ihrer Anregung am Anfang und Ende der Tempo-30-Strecke in der Lutzstraße entsprechende Fahrbahnmarkierungen aufbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Frenzel
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.3.20121

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

123 6 * Werbebanner

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Verein "Seeräuber Fanfarencorps Böckingen 1977 e.V." betreibt seit 15 Jahren in der Neckarhalde ein Vereinsheim. Dieses befindet sich unter den Damenduschen mit Eingang von hinten über den unteren Neckarweg.

Der Verein hat immer wieder Probleme, wenn Gäste zu Veranstaltungen das Vereinsheim nicht finden.

Deshalb möchte er eine Tafel <Bild im Original angefügt> über den Eingang anbringen, die ihm gesponsert wurde.

Von Seiten der Bäderverwaltung bestehen dazu keine Einwände, jedoch von Seiten des  Baurechtsamtes.

Nachdem im Umkreis von rund 100m ähnliche auf Lokalitäten verweisende Werbetafeln unbeanstandet existieren, wird, nachdem es sich in diesem Fall nicht um ein kommerzielles Unternehmen handelt, sondern um einen eingetragenen Verein zur Pflege von Musik und Brauchtum, um Gleichbehandlung in diesem Fall gebeten. 

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

1.6.2012

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*> wir hatten Ihnen zugesagt, Sie in dieser Angelegenheit über den aktuellen Sachstand zu informieren - was wir mit den nachfolgenden Ausführungen tun möchten.
Da bei dem Gebäude Neckarhalde 21 die vorhandene Nutzung baurechtlich nicht genehmigt ist, wurde Herr M. von den Stadtwerken darüber informiert, dass eine Nutzungsänderung erforderlich ist.
Die vorhandene Nutzung soll (auf niedrigem Niveau) nachgenehmigt werden. Gleichzeitig soll im Zuge des Genehmigungsverfahrens geprüft werden, ob die Werbeanlage zugelassen werden kann.
Am 23.05.2012 war Herr M. im Planungs- und Baurechtsamt um die erforderlichen Unterlagen für den Antrag abzuholen. Den ausgefüllten Antrag für die Nutzungsänderung will er dann in Kürze vorbeibringen.
Gerne werden wir Sie in dieser Angelegenheit weiterhin auf dem Laufenden halten.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Göthel
Planungs- und Baurechtsamt Stadt Heilbronn


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.3.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

123 5 * Radwegeverbindung Wasenweg-Bahnhof
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich...

1. ... über den Zustand des Geh- und Radweges vom Böckinger Wasenweg zur Otto-Konz-Brücke.
Wer ist dafür in welchen Abschnitten für die Einhaltung der Bestimmungen zur Verkehrssicherungspflicht zuständig?

2. ... darüber, daß an der Bushaltestelle "Bahnhofsvorplatz" regelmäßig durch Radfahrer Passanten und sogar Bus- und Stadtbahnen gefährdet werden. Dies bedarf einer dringenden gefahrmindernden Regelung, z.B. Unterbrechung des Radweges, bevor ggf. dafür im Schadensfall Verantwortliche wegen Unterlassung in Haftung genommen werden.
 

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt. Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

Eingang am 23.3.2012

4.4.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> Ihre Anfrage vom 14.03.2012 wurde dem Bürger R...R...., der diese auch direkt an
Herrn Bürgermeister Hajek gestellt hat, am 06.03.2012 wie folgt beantwortet:
„Wir danken Ihnen für Ihre Hinweise zur Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radver
kehr.
Wir stimmen Ihnen zu, dass das von Ihnen angesprochene sogenannte „Aushängestück" für
Fußgänger und Radfahrerzwischen Otto-Konz-Brücke und Böckinger-Wasen-Weg keinen zu
friedenstellenden Zustand hinsichtlich Oberflächenqualität und Wegbreite aufweist. Leider be
findet sich dieser Weg jedoch nicht im Eigentum der Stadt, so dass wir hier nicht tätig werden
können.
Mit dem Stadtbahnbau in der Bahnhofstraße war es damals aufgrund des engen Querschnitts
nicht möglich separate Radverkehrsanlagen einzurichten. Aufgrund der hohen Verkehrsbelas
tung und Abbiegevorgänge wurden deshalb die Seitenräume für den Radverkehr frei gegeben.
Dies bedeutet, der Radfahrer muss dort gemäß Straßenverkehrsordnung Schrittgeschwindigkeit
fahren. Dies gilt auch für den Bahnhofsvorplatz. Auch dieser steht dem Radverkehr zur Verfü
gung, weil die Erreichbarkeit des Bahnhofs und der dortigen B+R-Abstellanlagen unbedingt
gewährleistet werden muss. Aus Sicht der Verwaltung ist gerade im Bereich des Platzes ausrei
chend Fläche für beide Verkehrsarten, Fußgänger und Radfahrer, vorhanden. Selbstverständlich
sind aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens Konflikte nicht immer auszuschließen, hier wird
jedoch an die gegenseitigen Rücksichtnahme unter den Verkehrsteilnehmern appelliert. Für den
Bereich sind keine Auffälligkeiten hinsichtlich Unfallgeschehen bekannt, so dass die Verwaltung
keine Erfordernis eines Radfahrverbots an dieser Stelle sieht."


Mit freundlichen Grüßen
Helmut Sugg
Amt für Straßenwesen

 

<Hinweis: Dem Amt wurde am 23.3.2012 telefonisch mitgeteilt, daß die Abschrift eines Briefes nicht die Beantwortung der gestellten Fragen ersetzt. Ergänzung wurde zugesagt. AD>

 

Antwort datiert vom 28.3.2012:

 

<*> Die Beantwortung Ihrer Anfrage vorn 14.03.2012 ergänzen wir, wie von Ihnen telefonisch ge
wünscht, wie folgt:
Mit dem Stadtbahnbau in der Bahnhofstraße war es damals aufgrund des engen Querschnitts
nicht möglich separate Radverkehrsanlagen einzurichten. Aufgrund der hohen Verkehrsbelas
tung und Abbiegevorgänge wurden deshalb die Seitenräume für den Radverkehr frei gegeben.
Dies bedeutet, der Radfahrer muss dort gemäß Straßenverkehrsordnung Schrittgeschwindigkeit
fahren. Dies gilt auch für den Bahnhofsvorplatz. Auch dieser steht dem Radverkehr zur Verfü
gung, weil die Erreichbarkeit des Bahnhofs und der dortigen B+R-Abstellanlagen unbedingt
gewährleistet werden muss.
Die Verkehrsflächen im Bereich des Bahnhofes sind grundsätzlich geeignet, dort das Radfahren
zuzulassen. Die Situation ist insoweit auch vergleichbar mit den Heilbronner Fußgängerzonen,
wo bereits seit Jahren das Radfahren ohne Einschränkungen erlaubt ist. Dabei sind Konflikte
nicht immer auszuschließen. Weder im Bereich des Bahnhofes noch in der Fußgängerzone lie
gen in Bezug auf das Unfallgeschehen Erkenntnisse vor, die ein generelles Radfahrverbot recht-
fertigen. Die Verkehrsbehörde wird die Entwicklung auch anhand der polizeilichen Unfallstatis
tik im Auge behalten und bei Bedarf geeignete Maßnahmen prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Frenzel
Amt für Straßenwesen


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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

123 4 * Stadtbahn

 

Fahrplanausdünnung der Stadtbahn zur Kostenreduzierung

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   könnte besser sein    

Die derzeit im Fahrplan enthaltenen Fahrten der Stadtbahn sind vom Aufgabenträger des SPNV (Schienenpersonennahverkehr), dem Land Baden-Württemberg bestellt. Erhebungen über die Nachfrage werden regelmäßig durchgeführt. Erst im Jahr 2008 wurde in Zusammenarbeit mit dem Heilbronner Verkehrsverbund eine umfangreiche Fahrgastzählung durchgeführt. Somit ist sichergestellt, dass möglicherweise kaum nachgefragte Fahrten aus dem Fahrplan genommen werden können, sofern dies umlauftechnisch sinnvoll ist. So wird beispielsweise seit der letzten Fahrplanperiode die Fahrt 00:05 Uhr von Öhringen nach Heilbronn nur noch am Wochenende gefahren.

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

123 3 * Feldschutz

 

Wiederbelebung des Feldschutzes durch das Ordnungsamt

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht   

Die Übertragung von Aufgaben eines Feldschutzes auf die städtischen Vollzugsbediensteten steht im Ermessen der Kommune. Im Jahr 2003 beschloss der Gemeinderat im Zuge der Haushaltskon solidierung, den bisherigen Feld- und Weinbergschutz aufzugeben und 4 Planstellen ersatzlos zu streichen. Dies wurde 2004 entsprechend umgesetzt. Die Wiedereinrichtung des Feldschutzes wäre eine erhebliche Standarderhöhung und hätte einen Personalmehrbedarf zur Folge. Daher kann die Verwaltung die Wiedereinführung des Feldschutzes beim Ordnungsamt nicht befürworten.

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

123 2 * Böckingen: Baugebiet Längelter

 

Neuer Bebauungsplan: Erschließung und Verkehrsanbindung Baugebiet „Längelter" (bessere Verkehrslösung für An- und Abfahrt)

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   könnte besser sein    

Der 1989/1990 gefertigte Bebauungsplan 32B/8 „Längeiter", der am 25.10.1990 rechts kräftig wurde, soll in dieser Form nicht realisiert werden. Eine Änderung des Bebauungs plans ist erforderlich. Die Umsetzung des Baugebiets „Längeiter" erfordert, dass die äußere Erschließung gesi chert ist. Hierfür ist im Bebauungsplan 32B/8 „Längeiter" eine Erschließungsstraße vorge sehen, die spitzwinklig in die B 293 / Großgartacher Straße einmündet und die Stadt bahntrasse mit einer Brücke überquert. Eine Realisierung dieser Planung ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich und aus städtebaulicher Sicht nicht mehr erwünscht. Stattdessen soll eine neue Erschließungsstraße in einen geplanten Kreisverkehr am nördli chen Ende der Ludwigsburger Straße einmünden. Die Realisierung des Kreisverkehrs setzt aus verkehrlichen Gründen eine Bahnunterführung statt des Bahnübergangs voraus. Die Bahnunterführung wird derzeit ingenieurtechnisch geplant. Sobald Planung, Grunderwerb, Finanzierung und Realisierung der Bahnunterführung und des Kreisverkehrs gesichert sind, kann das Aufstellungsverfahren zur Änderung des Be bauungsplans 32B/8 „Längeiter" einschließlich der äußeren Erschließung beginnen.

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

123 1 * Böckingen: Linie 13

Erhalt und Verbesserung des Angebotes der Linie 13 der Verkehrsbetriebe

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   könnte besser sein    

Die Nachfrage der Linie 13 gestaltet sich mit durchschnittlichen Besetzungen von 5 bis 6 Personen montags bis freitags und 4 bis 5 Personen an Samstagen stabil, so dass von einem Weiterbetrieb auf unbestimmte Zeit ausgegangen werden kann. Eine Ausweitung des Fahr planes ist nicht vorgesehen, da zwei komplett ausgebaute Systeme (Bus und Stadtbahn) nicht parallel betrieben werden können. Das bestehende Fahrplanangebot mit 10 Fahrtenpaaren montags bis freitags und 8 Fahrtenpaaren an Samstagen deckt die vorhandene Nachfrage gut ab. Eine Ausweitung des Angebotes ist wirtschaftlich nicht darstellbar, da mögliche zusätzli che Fahrgeldeinnahmen in keinem Verhältnis zu den steigenden Betriebskosten stehen.

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

123 0 * Böckingen: Bürgerhaus Böckingen

Sanierung und Umbau Bürgerhaus Böckingen (Gaststätte, Familienzentrum, Stadtbibliothek, kleiner Saal, Hausmeisterwohnung, Zugang vom Parkdeck).

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   könnte besser sein    

Im Haushalt 2012 sind Finanzmittel zur Sanierung der Gaststätte im Bürgerhaus Böckingen genehmigt worden. Für weitergehende Sanierungs- und Umbauarbeiten wurden keine Finanzmittel bereitgestellt.

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

122 9 * Sontheim: Ganztagesbetreuung Staufenberg Grund- und Haupt- mit Werkrealschule

Die Verwaltung prüft die Einrichtung von Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung mit Essensausgabe in/für die Staufenberg Grund- und Haupt- mit Werkrealschule.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgernah: Danke!   

Im Zuge der Weiterentwicklung des Ganztagesschulbetriebs am Standort Staufenbergschule werden im Jahr 2012 folgende Maßnahmen im/am Grundschulgebäude umgesetzt: • Einrichtung einer Mensa mit Ausgabeküche • Brandschutzmaßnahmen im Umbaubereich • Einbau Behinderten-WC/Sanierung Jungen-WC • Sanierung des Mädchen-WC Zusätzlich wird die ehemalige Hausmeisterwohnung für Schulzwecke (Kursraum, Schulsozial arbeit, Elternsprech-/SMV-Zimmer) her- bzw. aufgerüstet. Damit können weitere Raumkapa zitäten für den Ganztageschulbetrieb im Grundschulgebäude freigemacht werden (z.B. Um zug Schulsozialarbeit in die Räumlichkeiten der ehemaligen Hausmeisterwohnung). Für die o.g. Maßnahmen stehen im Haushalt 2012 Mittel in Höhe von 740.000 EUR zur Ver fügung. Beim Land wurde eine Förderung der Baumaßnahme nach Abschnitt 4 der Schulbau- förderungsrichtlinien (Ganztagesschule) beantragt. Mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 75.000 EUR kann gerechnet werden. Die Planungen zur Umsetzung sind angelaufen, die Bauphase beginnt im Sommer 2012 und soll zum Jahresende abgeschlossen sein.

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Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

122 8 * Biberach: Orstkernsanierung

Umsetzung Ortskernsanierung: -Fußweg „Untere Krähenwiese" und Spielplatz Böllinger Bach -Umgestaltung Schulberg -Umgestaltung Rappengasse

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   könnte besser sein    

Fußweg „Untere Krähwiese" / Spielplatz Böllinqer Bach

Hier handelt es sich um Maßnahmen, die nicht ausdrücklich durch die Bürgerschaft gewünscht, sondern als fachplanerische Ergänzungsmaßnahme in das Aufwertungskonzept aufgenommen wurden. Zur Realisierung wäre der Erwerb privater Grundstückfiächen erforderlich. Nachdem wei tere Verhandlungen nicht erfolgversprechend sind, können diese Maßnahmen nicht realisiert werden.

Umgestaltung Schulberg

Mit der Realisierung der Maßnahme wurde bereits im Herbst 2011 begonnen, sie soll im Frühjahr 2012 abgeschlossen werden. Umgestaltung Rappengasse Mit der Realsierung der Maßnahme wird im Jahr 2012 begonnen, die erforderlichen Haushalts mittel stehen zur Verfügung.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

122 7 * Biberach: Mühlberg / Finkenberg

Realisierung Neubaugebiet Mühlberg / Finkenberg

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgernah: Danke!   

Nachdem der Gemeinderat am 19.12.2011 den vorgelegten Konzepten für die Fortschrei bung des Flächennutzungsplans, Teilgebiet Mühlberg / Finkenberg, und des Bebauungs plans 113/6 Heilbronn-Biberach, Mühlberg / Finkenberg, zugestimmt hatte, erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 16.01. bis 27.01.2012 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der nächste Verfahrensschritt ist die Umweltprüfung und die Erstellung der Entwürfe für die Umweitberichte für Flächennutzungsplanfortschreibung und Bebauungsplan. Hiermit wird in der kommenden Vegetationsperiode begonnen. Mit der Realisierung des Neubaugebiets kann erst nach Rechtskraft des Bebauungsplans, dem Abschluss des Umlegungsverfahrens und der ingenieurtechnischen Planung der Erschlie ßungsmaßnahme sowie der Ausschreibung und der Vergabe der entsprechenden Bauleistun gen begonnen werden.

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

122 6 * Biberach: Ausbau Schulbusverkehr

Ausbau Schulbusverkehr zu Heilbronner Schulen; Haltestelle an der Einmündung Kehrhütte

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht   

Der Schulbusverkehr von Biberach zum Elly-Heuss-Knapp-Schulzentrum und zur Heinrich-von- Kleist-Realschule in Böckingen ist auf die von den Schulen genannten Anfangs- und Endzeiten abgestimmt. Die eingesetzte Buskapazität deckt die Nachfrage voll ab. Die Verkehrsbetriebe ha ben im laufenden Schuljahr zusätzliche Rückfahrmöglichkeiten nach dem Nachmittagsunterricht in Abstimmung mit den Schulen eingerichtet. Die Einrichtung einer Haltestelle bei der Einmündung in die Kehrhütte wurde bereits im Jah re 2005 zusammen mit dem Bezirksbeirat Biberach gründlich untersucht. Das Wohngebiet Kehrhütte ist aufgrund seiner Lage nicht in den vorhandenen Linienverlauf einzubinden. Die dort vorhandenen Straßen ermöglichen keinen Verkehr mit Omnibussen. In der Sitzung des Bezirks beirates am 7. Oktober 2005 wurde der Sachverhalt eingehend erläutert. Der Bezirksbeirat hat sich daraufhin geeinigt am Bestand festzuhalten. Aufgrund der gegebenen Straßenverbindungen in Biberach kann entweder eine Haltestelle an der Einmündung Kehrhütte von den Schulbussen angefahren werden oder das Gebiet Maustal. Beides zusammen wäre derzeit nur mit erheblichen Umwegen zum Wenden der Fahrzeuge und der entsprechenden Zeitverzögerung möglich.

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

122 5 * Horkheim: Grundschule

Die Verwaltung prüft -den Ausbau/Umbau von Räumlichkeiten für den Betrieb der Ganztagesbetreuung -den Umbau/Renovierung der Hausmeisterwohnung an der Grundschule

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgernah: Danke!   

Im Zuge der Weiterentwicklung des Ganztagesschulbetriebs im Stadtteil Horkheim ist die Konzentration des Betreuungsangebots auf den eigentlichen Schulstandort an der Hohenlo- her Straße vorgesehen. Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Horkheim soll da her direkt auf dem Schulgelände folgendes Raumprogramm zusätzlich geschaffen werden: - Mensa, ca. 72 m2 (zuzügl. Nebenräume/Ausgabeküche /Funktionsräume) - Lern-/Lehrmittel/Vorbereitung, ca. 24 m2 - Besprechungs-/Arztzimmer, ca. 18 m2 - 2 Betreuungsräume, gesamt bis ca.120 m2 Das Hochbauamt prüft aktuell die baulichen Optionen unter Einbezug der bestehenden örtli chen Gegebenheiten (auch der Hausmeisterwohnung). Die weiteren Planungen sollen dann im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung stattfinden und werden entsprechend den gemeinderätlichen Gremien zur Entscheidung vorgestellt. Im Haushalt steht im Jahr 2012 eine Planungsrate von 200.000 EUR zur Verfügung. Das Gesamt volumen des Projektes ist mit 1,96 Mio. EUR beziffert. Die Errichtung/Umbau von Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung ist nach den Richtlinien der Schulbauförderung des Landes grund sätzlich förderfähig. Mit einem Zusehuss kann gerechnet werden.

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

122 4 * Kirchhausen: Natur und Umwelt

-Bereitstellung von Mitteln für umweltgerechte Instandhaltung von Feldwegen -Mittel für Pflege und Unterhaltung Feldgehölze/Bachgehölze durch Landwirte im Auftrag des Betriebsamt -Sicherung Ackerrand- und Gewässerstreifenprogramm

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgernah: Danke!   

Die durch das Betriebsamt bewirtschafteten Haushaltsmittel stehen wie in den Vorjahren für die Pflege und Unterhaltung der Feld- und Bachgehölze durch Landwirte zur Verfügung.

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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122 3 * Kirchhausen: Busanbindung „Wittumäcker"

Kirchhausen - Verbesserung der Busanbindung des Wohngebietes „Wittumäcker"

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht   

In der Vergangenheit wurde von den Verkehrsbetrieben bereits eine mögliche Anbindung des Baugebietes „Wittumäcker" geprüft. Die Erweiterung um das Gebiet „Wittumäcker-West" ist geringfügig, so dass sich am damaligen Sachverhalt nichts geändert hat. Die Entfernungen zu den bestehenden Haltestellen „Wimpfener Weg" (Endstation) bzw. „Hausener Straße" und „Schloßstraße" entsprechen den durchschnittlichen Entfernungen zu Haltestellen des öffentli chen Verkehrs in vergleichbaren Gemeinden (durchschnittlich unter 500 m). Die Straßen in dem Wohngebiet sind nicht geeignet Busverkehr aufzunehmen. Durch eine Verlegung der bestehen den Omnibuslinie 61 würden sich automatisch Nachteile für das Gebiet nordöstlich der Schult heiß-Hammer-Straße ergeben, wo bereits jetzt die Anmarschwege länger sind als aus dem Gebiet „Wittumäcker". Die Buslinie erschließt mit ihrer Führung die Bereiche von Kirchhausen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Straßen nahezu auf optimalem Wege. Veränderungen jeglicher Art würden automatisch zu Lasten des südlichen oder nördlichen Einzugsbereiches gehen. Deshalb wird empfohlen an der derzeitigen Erschließung festzuhalten.

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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122 2 * Kirchhausen: Freibad Kirchhausen

Die Geschäftsführung prüft den Bau eines Wasserspielplatzes für das Freibad Kirchhausen.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht   

Das Freibad Kirchhausen verfügt über ein Kinderplanschbecken mit Spielgeräten, einen Sand spielplatz sowie weitere Spielgeräte. Ein Wasserspielplatz würde ca. 40.000 EUR kosten und kann deshalb nicht empfohlen werden. Die derzeitigen Angebote sind ausreichend und angemessen, sodass aus Sicht der Verwaltung kein weiterer Bedarf vorhanden ist. Die SWH werden dennoch Kontakt mit dem Freibadförderver ein aufnehmen, ob dieser bereit wäre, evtl. einen Wasserspielplatz zu finanzieren.

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

122 1 * Kirchhausen: Busanbindung „Böllinger Höfe"

Verbesserung Busanbindung „Böllinger Höfe"

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   könnte besser sein  

Zurzeit besteht keine direkte Busverbindung von Kirchhausen zum Industriegebiet Böllinger Hö fe. Eine Nachfrage nach einer solchen Verbindung war seither nicht erkennbar. Bereits einige Jahre zurück hat das Omnibusunternehmen Müller aus Massenbach- hausen probeweise für 6 Monate eine Omnibuslinie von Massenbachhausen über Kirchhausen zu den Böllinger Höfen geführt. Dies erfolgte damals in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben. Nach der Probezeit musste die Linie wieder eingestellt werden, da sowohl aus Massenbachhau sen als auch aus Kirchhausen keine Nachfrage zu verzeichnen war. Es kann deshalb davon aus gegangen werden, dass sich an der Situation nichts geändert hat.

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

122 0 * Klingenberg: Jugendarbeit

Bereitstellung von Mitteln für Jugendarbeit

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   könnte besser sein    

Im Rahmen des Stellenplanverfahrens für das Jahr 2013 wurde die Einrichtung einer 0,25 Stelle für die Jugendarbeit im Stadtteil Klingenberg beantragt. Ziel ist es, mit diesem SteHenanteil, für Kinder und Jugendliche dauerhafte Öffnungszeiten mit Pro gramm in Klingenberg zu etablieren. Die Stellenanteile können mit einer vorhandenen Stelle im Familien- und Jugendzentrum Bürgerhaus Böckingen verbunden werden.

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

121 9 * Klingenberg: Ganztagesbetreuung Schule

Die Verwaltung prüft die Förderung der Ganztagesbetreuung an der Schule Klingenberg.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgernah: Danke!   

Der Gemeinderat hat nach Vorberatung des Bezirksbeirates Klingenberg und des Bau- und Umweltausschusses die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für den Neubau einer Men sa mit Ausgabetheke an der Grundschule Klingenberg am 02.02.2012 beschlossen, auf die Drucksache Nr. 7/2012  wird verwiesen.

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

121 8 * Klingenberg: Ortskernsanierung

Weiterführung der Orstkernsanierung Klingenberg

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   bürgernah: Danke!   

Verschiedene Maßnahmen aus dem mit der Bürgerschaft erarbeiteten Maßnahmenkonzept zur Aufwertung des Ortskems wurden bereits erfolgreich umgesetzt. Im Haushaltsjahr 2012 stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung, um die noch ausstehenden Maßnahmen realisieren zu können: - Umgestaltung "Platz an der Alten Schmiede" - Umgestaltung Felsenstraße „Mitte" / Backhausplatz - Umgestaltung Leingartener Straße - Straßenumgestaltung im Bereich der Kirche - Zuschüsse für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen Damit ist die Fortführung und der erfolgreiche Abschluss des städtebaulichen Erneuerungsprozes ses im Ortskern Klingenberg gewährleistet.

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

121 7 * Klingenberg: Feuerwehrgerätehaus

Planung Feuerwehrgerätehaus

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   könnte besser sein    

Das bestehende Feuerwehrhaus Klingenberg wurde in den letzten Jahren im Innenbereich teilre noviert, sodass ein Neubau zur Zeit von der Feuerwehr nicht priorisiert wird. Bei den Bauarbeiten in der Felsenstraße wurde von einem Gutachter die Standsicherheit des Ge bäudes in Frage gestellt. Ein zweiter Gutachter hatte hier keine Bedenken. Sollte von dieser Seite eine Verlegung des Standortes notwendig werden, wäre eine Planungsrate notwendig.

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

Antrag zum Haushalt 2012

 

121 6 * Bericht zur Verbesserung der Unterbringung von in Not geratenen Familien

Die Verwaltung berichtet über den Stand der Verbesserung der Unterbringung von in Not gerate
nen Familien, Fallzahlen und Kostenstatistik der letzten 5 Jahre

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.3.2012

Antwort:   könnte besser sein

Aufgabe der Stadt Heilbronn als Ortspolizeibehörde ist es, bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit Personen oder Familien vorübergehend in Unterkünften unterzubringen. Hierzu hat die Stadt Heilbronn Unterkünfte von der Stadtsiedlung angemietet, die den Eingewiesenen zum Gebrauch gegen Benutzungsgebühr überlassen werden. Die Benutzungsgebühren wurden letztmalig durch Beschluss des Gemeinderats vom 15.12.2009 mit Wirkung zum 01.01.2010 angepasst.

 

Fallzahlenentwicklung der in Obdachlosenunterkünfte eingewiesenen Personen 2007 - 2012

 
  Februar Februar Februar Februar Februar Februar
2007 2008 2009 2010 2011 2012
angemietete Unterkünfte
Heilbronn 11 2 2 1 1 2
davon; 7 2 2
- unteres Industrie      
gebiet      
- sonstige      
Neckargartach 2 1 1
Böckingen 4 1 1 2 2 2
Summe 17 4 4 3 3 4
Eingewiesene Personen (inklusive Obdachlosenwohnheim)
Summe 109 65 66 40 54 51

 

Entwicklung der Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte
Benutzungsgebühren 01.10.2005-31.12.2009 seit 01.01.2010
Obdachlosen wohnheim 1 Person = 10,00 EUR pro Tag; 1 Person = 11,50 EUR pro Tag;
Jede weitere Person im Haushalt jede weitere Person in Haushalt
zusätzlich 2,50 EUR pro Tag zusätzlich 2,90 EUR pro Tag
Sonstige Unterkünfte (ohne Ne 67,56 EUR pro m2 75,30 EUR pro m^
benkosten) + 4,20 EUR pro m^
Grundgebühr + 4,20 EUR pro m2
+ Zuschlag für  
Bad/Dusche  
+ Zuschlag für Zentral-/  
Etagenheizung  


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

4.3.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

121 5 * Randale in städtischem Linienbus

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum Artikel "Gruppe randaliert in Bus" in der Heilbronner Stimme vom 3.3.2012 ab;

2. in welcher Weise wird die Sicherheit des Personals und der Fahrgäste künftig verbessert;

3. um welchen Täterkreis handelt es sich in diesem Fall, z.B. Rechtsextremisten, Punker, nichtdeutsche Herkunft o.a.?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt. Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

Eingang am 16.3.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> Wir beantworten Ihre Fragen wie folgt:


Zu 1: Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum Artikel „Gruppe randaliert in Bus" in der
Heilbronner Stimme vom 03.03.2012 ab?


Die Stadtverwaltung kann den oben genannten Artikel nicht kommentieren, da über den Fall keine
Informationen vorliegen und die Hintergründe nicht bekannt sind. Der Vorfall ereignete sich entge
gen Ihrer Meinung nicht in einem Omnibus der Stadtwerke Heilbronn GmbH - Verkehrsbetriebe.
Der Verwaltung ist nicht bekannt, welches Verkehrsunternehmen betroffen war.


Zu 2: In weicher Weise wird die Sicherheit des Personals und der Fahrgäste künftig verbessert?


Es gab in den letzten Jahren nur einzelne Fälle bei den Verkehrsbetrieben, bei denen Fahrgäste im
Bus aneinander gerieten und die Polizei hinzugezogen werden musste. In allen Fällen konnten die
Verursacher ermittelt und dingfest gemacht werden. Die Sicherhett des Personals und der Fahrgäste
ist somit nicht mehr oder weniger gefährdet wie im übrigen öffentlich zugänglichen Raum, so dass
kein Anlass zur Sorge besteht. Eine 1OQ/oige Sicherheit kann allerdings niemand garantieren.
Auch bei den spät abendlichen Fahrten herrscht im Allgemeinen eine gute Durchmischung ver
schiedener Fahrgastgruppen, so dass eine soziale Kontrolle vorhanden ist Außerdem kann das Per
sonal über den Betriebsfunk jederzeit Kontakt zur Betriebsleitstelle aufnehmen, die von Betriebsbe
ginn bis Betriebsschluss besetzt ist.


Zu 3: Um welchen Täterkreis handelt es sich in diesem Fall, z. B. Rechtsextremisten, Punker, nicht
deutsche Herkunft o. a. ?


Der Täterkreis ist der Verwaltung nicht bekannt.


Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Elser Schmidt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

4.3.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

121 4 * Pietätloses Handeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum Artikel "Trauergemeinde tief schockiert" in der Heilbronner Stimme vom 2.3.2012 ab;

2. wer ist für ein solches pietätloses Handeln verantwortlich; 

3. welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt. Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

Eingang am12.3.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> wir danken für Ihre Anfrage und die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem höchst unerfreulichen Vorfall, der sich anlässlich einer Trauerfeier am 24.02.2012 auf dem Hauptfriedhof ereignet hat.
Der Unmut und Ärger der Angehörigen ist absolut nachzuvollziehen und die Beschwerden, die uns
diesbezüglich erreichen, sind mehr als-berechtigt.
In der Tat haben sich unsere Bestattungsmitarbeiter, wie im Artikel beschrieben, unprofessionell
verhalten, die Trauerfeier gestört und die Gefühle der Angehörigen unnötigerweise grob verletzt.
Hierfür hat sich das verantwortliche Grünflächenamt bei den Angehörigen auch bereits formal
entschuldigt, obwohl wir wissen, dass das Geschehene dadurch nicht wiedergutzumachen ist
Unsere Mitarbeiter sind darin unterwiesen, dass im Bestattungsdienst nur mit Respekt und Sensibilität für die Gefühle der Angehörigen und die besondere Situation, pietätvolle und würdevolle
Trauerfeiern gelingen können.
Das Entfernen von Sargbuketts erfolgt auf den Heilbronner Friedhöfen grundsätzlich nicht im Beisein der Angehörigen. Dass dies trotzdem so geschehen ist, ist schlichtweg auf das menschliche
Versagen unserer Mitarbeiter zurückzuführen.
Unsere Mitarbeiter stehen in der Herausforderung, sich zum einen eine gewisse Arbeitsroutine
anzueignen und sich andererseits genügend Sensibilität für die Gefühle der Angehörigen zu bewahren. Diesen Spannungsbogen werden wir bei den, regelmäßig stattfindenden Fortbildungen
und Mitarbeitergesprächen erneut aufgreifen und vertiefen.
Schade ist, dass nicht schon bei der Terminierung der Trauerfeier darauf hingewiesen wurde, dass
45 Minuten nicht ausreichend sind. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, zwei aufeinander
folgende Termine zusammenzufassen oder den letzten, nach hinten offenen Termin zu belegen,
wodurch der Zeitdruck für die Gestaltung der Trauerfeier entfällt.
Wir nehmen dieses bedauerliche Geschehen zum Anlass, um zu prüfen, ob es für den Hauptfriedhof nicht sinnvoll ist, grundsätzlich auf einen einstündigen Rhythmus für die Trauerfeiern zu wechseln.
Dass überhaupt eine zeitliche Reglementierung notwendig ist, ist der Tatsache geschuldet, dass in
Helbronn jährlich über 1.100 Trauerfeiern zu vollziehen sind und sich diese wunschgemäß auf die Wochentage Donnerstag und vor allem Freitag häufen.


Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Barz
grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

4.3.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

121 3 * Ansiedlungswunsch der Bauhaus AG
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

1. welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum Schreiben der  Firma  Projekta Gesellschaft für Projektentwicklung & Immobilienmarketing mbH vom 1.3.2012 ab?

 

2. Was sind die Gründe für die darin dargestellte ablehnende Haltung?
 

3. Welche Alternativen wurden bisher dazu von der Stadtverwaltung angeboten und weshalb kam es dabei ggf. zu keiner Lösung?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.3.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> Ihre Anfrage vom 04. März 2012 beantworte ich wie folgt:

Ihre Frage Ziffer 1: Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum Schreiben der Firma Projekta Gesellschaft für Projektentwicklung & Immobilienmarketing vom 01.03.2012 ab ?

Antwort: Das Grundstück ist derzeit mit einer Nutzung belegt. Üblicherweise erfolgt die Vermarktung einer Fläche dann, wenn die bisherige Nutzung aufgegeben wird und wenn abgeklärt ist, was zulässig ist. Das Liegenschaftsamt der Stadt Heilbronn wird deshalb über ein mögliche Folgenutzung der städtischen Grundstücksfläche, die derzeit durch den VfL Neckargartach genutzt wird, erst dann Gespräche mit Externen führen, wenn innerhalb der Verwaltung abgestimmt ist, welche Nutzung dort nach den Vorstellungen der Stadt entwickelt werden soll.

Ihre Frage Ziffer 2: Was sind die Gründe für die ablehnende Haltung ?

Antwort: Siehe Antwort zu Ziffer 1

Ihre Frage Ziffer 3: Welche Alternativen wurden bisher dazu angeboten und weshalb kam es dabei ggf. zu keiner Lösung ?

Antwort: Es gibt derzeit keine städtischen Flächen, auf denen großflächiger Einzelhandel zulässig ist. Deshalb konnte keine Alternative angeboten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Semenass
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.2.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

1132 * Landwirtschaftliche Belange / Biotop
 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

1. Zu unserer Anfrage vom 28.11.2011 haben Sie am 5.12.2011 wie folgt Stellung genommen:

a) "Die Feldwege, die innerhalb der Verkaufsfläche liegen, fallen künftig weg. Die übrigen Feldwegeverbindungen bleiben bestehen und erschließen in seitherigem Umfang die landwirtschaftlichen Flächen."
 

Dazu fragen wir:

 

Nachdem tatsächlich der asphaltierte Feldweg 6479/1 im Gewann "Wolfsspitz" gekappt wird und von daher die Zufahrt zu den anliegenden Flächen nicht mehr möglich ist, ob dazu die Verbindung über zu befestigende Feldwege 6440/1 und  6211 (?) zur Alexander-Baumann-Straße hergestellt werden kann, die dann ersatzweise auch für die Naherholung suchende Bevölkerung mit Kinderwagen und Fahrrad  benutzbar sind.
 

b) "Im Übrigen ist ohnehin ein Gespräch mit dem Kreisbauernverband über die landwirtschaftlichen Belange vorgesehen."

 

Dazu fragen wir, welches Ergebnis dieses Gespräch im Sinne unserer o.g. Anfrage erbracht hat.
 

2. Informationen zufolge, die wir vor Ort eingeholt haben, soll im Gewann "Hofäcker" am Feldweg 6620/1 in den Parzellen 6625 und 6626 ein Biotop angelegt werden. Dazu fragen wir:

a) Aus welchem Grund wird dieses angelegt;
 

b) wer hat dies beschlossenen;
 

c) weshalb dies an dieser Stelle geschieht, womit dann einer künftigen Erweiterung der AUDI auch unter dem Aspekt im Wege stehen wird, daß sich die Gesetzeslage laufend verschärft wird;
 

d) weshalb dieses Biotop nicht zweck- und sinnvoller im Bereich bereits vorhandener Biotope im in der Nähe liegenden Gewann "Krämer" bei den Parzellen 6640 und 6645 angelegt wird, um dieses zu erweitern?
 

3. Informationen zufolge werden bereits Eigentümer mit Anfragen von Bauunternehmen konfrontiert, um die Senke in der "Wolfsspitze" zur Angleichung an das künftige AUDI-Gelände um ca. 6 m aufzufüllen.
Dazu fragen wir, wie und weshalb dazu diesen Firmen Auskünfte über die Besitzer unter Mißachtung des Datenschutzes erteilt wurden?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt. Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

Eingang am 22.3.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> Ihre Anfrage vom 02.03.2012 dürfen wir wie folgt beantworten:


1.a) Feldwege
Derzeit laufen Überlegungen und auch bereits Planungen, wie das Feldwege- und Radwegenetz bis zur Alexander-Baumann-Straße ausgebaut werden kann.


1.b) Gespräch Kreisbauernverband
Die diesbezüglichen Gespräche laufen noch, so dass wir derzeit keine konkreten Antworten vorlegen
können.


2.a) "Biotop im Gewann Hofäcker"
Hier werden Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe hergestellt: Laichtümpel für Erd- und Wechselkröten.


2.b) "Beschluss"
Aufgrund der fachlichen Beurteilung sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Zur Lage dieser
Maßnahmen vgl. Antwort zu 2.c).


2.c) "warum Biotop dort ?"
Eine fachliche Beurteilung beinhaltet auch eine Aussage über die dauerhafte Funktionalität der Maß
nahme - Laichtümpel müssen im Wanderbereich der Amphibien liegen und zumindest temporär Wasser führen. Hierbei ist die Topografie ausschlaggebend - dies ist nur in einer Senke, nicht aber auf den von Ihnen vorgeschlagenen geneigten Flächen möglich.


2.d) "Biotop nicht besser im Gewann Krämer"
Vgl. Antwort zu 2.c)


3. Auffüllung von Ackerflächen: "Auskünfte über die Besitzer unter Missachtung des Datenschutzes"
Wir haben keinerlei Auskünfte über Eigentumsverhältnisse erteilt. Aus welcher Quelle sich die Bauunternehmen, die Ackerauffüllungen planen, bedienen, ist uns nicht bekannt.
Der Vorwurf, die Verwaltung hätte Grundsätze des Datenschutzes missachtet, ist völlig unberechtigt
und entbehrt jeglicher Grundlage.


Mit freundlichen Grüßen
Semenass
Amt für Liegenschaften
und Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 29.2.2012

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An 

Stadtverwaltung Heilbronn
RP Stuttgart

 

121 1 * Unterlassene verkehrsentlastende Maßnahmen auf der B 293

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen:

1. Weshalb wird in Heilbronn im Gegensatz zu immer wieder bekannt gewordenen Maßnahmen in anderen Städten und Regierungsbezirken, gegen die Interessen der eigenen Bürger gehandelt und wie im Fall der B 293 nichts wirklich Hilfreiches unternommen,  siehe heute SWR 4 Ulm  - Nachrichten:

Nachts Tempo 30 auf Durchgangsstraßen
Auf drei Hauptverkehrsstraßen in Ulm darf nachts nur noch mit Tempo 30
gefahren werden. Der Stadtentwicklungsausschuss des Ulmer Gemeinderats hat
gestern dem neuen Tempolimit zugestimmt. Demnach gilt ab April auf der
Karlstraße, der König-Wilhelm-Straße und der Zinglerstraße zwischen 22 Uhr und 6
Uhr morgens die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Damit soll der Lärm für die
Anwohner vermindert werden. Nach Angaben der Stadt profitieren rund 900
Einwohner von der Maßnahme. Die Einhaltung des nächtlichen Tempolimits soll auch
regelmäß
ig kontrolliert werden.

2. Was sind die Gründe für dieses Unterlassen, siehe auch Replik vom 1.2.2012 zum Antwortschreiben der Stadtverwaltung in Sachen "Großgartacher Straße B293/Grünewaldstraße, Wegfall der Linksabbiegespur in die Grünewaldstraße", nachdem den dafür Verantwortlichen hinreichend bekannt ist, daß diese Straße für das Verkehrsaufkommen - z.B. dank nur 2spurigem Ausbau auf nicht ausreichendem Unterbau - weder am Tage noch in der Nacht geeignet ist?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt. Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

Eingang am 23.3.2012

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> mit Ihrer e-mail vom 29.02.2012 fragen Sie, weshalb in Heilbronn in der Großgartacher Straße
nicht wie in Ulm Tempo 30 km/h zwischen 22:00 und 6:00 aus Lärmschutzgründen festgelegt
wurde.
Dazu antworten wir wie folgt:


Zu Punkt 1:
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie, umgesetzt in bundesdeutsches Recht mit den 47a-f des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) regelt die Lärmminderungsplanung. Die Lärmmin
derungsplanung besteht stets aus der Lärmkartierung und der nachfolgenden Lärmaktionspla
nung. Sowohl die Lärmkartierung als auch die Lärmaktionsplanung erfolgt in einem zweistufi
gen Verfahren.
Die Großgartacher Straße war in der ersten Stufe der Lärmkartierung berücksichtigt. In der
Lärmaktionsplanung wurde sie aber nicht als Lärmbrennpunkt ausgewiesen. Als Lärmbrenn
punkte wurden die Bereiche ausgewiesen, die die höchsten Lärmbelastungen aufweisen und in
denen die meisten Menschen wohnen (höchste Betroffenenzahlen). In Heilbronn wurden als
Lärmbrennpunkte ausgewiesen:
-Bereich Mannheimer Straße/Neckarsulmer Straße/Weinsberger Straße
-Südstraße
-Oststraße
-Wilhelm-Leuschner-Straße
Für den in Heilbronn am höchsten belasteten Bereich Mannheimer Straße/Neckarsulmer Stra
ße/Weinsberger Straße hatte die Verwaltung in der Lärmaktionsplanung ein Tempolimit
30 km/h vorgeschlagen, das der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt hat.
Stattdessen hat der Gemeinderat als Maßnahme des Lärmaktionsplanes ein Zuschussprogramm
für Schallschutzfenster in den Lärmbrennpunkten beschlossen.
In der Großgartacher Straße liegen die nach der Straßenverkehrsordnung
zu fordernden Voraussetzungen für ein Tempolimit unter 50 km/h nicht vor. Die Absenkung der
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist im fraglichen Abschnitt in Bezug auf die Verkehrssi
cherheit nicht zu begründen. Dagegen wäre zu befürchten, dass mangels der Akzeptanz der
Verkehrsteilnehmer unter Umständen die Verkehrssicherheit negativ beeinträchtigt und die
Leistungsfähigkeit des Straßenzuges gemindert würde.


Zu Punkt 2:
Die Frage wird vom Amt für Straßenwesen direkt beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt
Arbeits- und Umweltschutz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.2.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

121 0 * Trampoline
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben des Trampoline-Baumanagements vom 20.2.2012 an das Planungs- und Baurechtsamt ab;
 

2. welche gesetzlichen Vorschriften sind Voraussetzung, das Projekt im Sinne der Betreiber für eine zulässige Besucherzahl von bis zu 1600 bzw. alternativ bis zu 900 zu genehmigen;
 

3. welche dieser gesetzlichen Vorschriften wurden bisher im Bauantrag nicht erfüllt;
 

4. werden Erschwernisse für die Betreiber gefordert, die in der Vergangenheit nicht als erforderlich gesehen wurden - wenn ja, aufgrund welcher inzwischen entstandenen Vorschriften?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Antwort gescannt. Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

Eingang am

17.3.2012

Antwort:  könnte besser sein

<*> mit Email vom 24.02.2012 wandten Sie sich an die Stadtverwaltung Heilbronn und baten um Auskunft
über den aktuellen Stand des laufenden Baugenehmigungsverfahrens des Neubaus des Spielelands
„Trampoline" auf dem Baugrundstück Viehweide 91 in Heilbronn-Böckingen. Ihr Interesse erstreckte
sich insbesondere auf die Frage, welche Hindernisse der Genehmigung des Bauvorhabens derzeit noch
entgegenstehen und welche gesetzlichen Vorschriften erfüllt sein müssen, um einer Ausweitung der
Besucherzahl auf 900 bzw. 1.600 Personen zustimmen zu können.
Da es sich um ein privates Bauvorhaben handelt und uns das berechtigte Interesse des Bauherrn die
öffentliche Darlegung schützenswerter Daten verbietet, ist es uns lediglich möglich, zu Eckpunkten des
Genehmigungsverfahrens und Verfahrensregelungen Stellung zu nehmen.
Auf Ihre Anfrage vom 24.02.2012 können wir Ihnen daher folgendes mitteilen:
• Zum aktuellen Stand des Baugenehmigungsverfahrens
Der beim Planungs- und Baurechtsamt eingegangene Bauantrag für den Neubau des Spiele
lands „Trampoline" ist nach wie vor unvollständig. Es fehlen wesentliche Bauvorlagen sowie
Unterlagen/Aussagen zu den Bereichen Brandschutz, Gewässer- und Bodenschutz sowie des
Natur- und Landschaftsschutzes.
Sobald unserem Amt die vollständigen Unterlagen vorliegen, werden wir den Bauantrag, wie in
der Vergangenheit auch, mit hoher Priorität bearbeiten.
Grundsätzlich sind gem. 54 Abs. 2 und 55 LBO, sobald der vollständige Bauantrag vorliegt,
die am Verfahren Beteiligten und die Angrenzer anzuhören. Den berührten Stellen wird i.d.R.
eine Frist zur Äußerung von einem Monat eingeräumt. Nach dem Eingang der Stellungnahmen
hat unser Amt dann innerhalb von zwei Monaten über den Bauantrag zu entscheiden ( 45
Abs. 5 LBO).
Lage des Bauvorhabens / einzuhaltende gesetzliche Bestimmungen
Das Baugrundstück Viehweide 91 befindet sich baurechtlich im Außenbereich sowie im Land
schaftsschutzgebiet „Neckaraue südlich Heilbronn", im Wasserschutzgebiet und im Über
schwemmungsgebiet.
Nach 35 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist „die alsbaldige Neuerrichtung eines zulässiger
weise errichteten, durch Brand zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle"- teilprivi
legiert. Auch sind „geringfügige Erweiterungen des neuen Gebäudes gegenüber dem beseitig
ten oder zerstörten Gebäude sowie geringfügige Abweichungen vom bisherigen Standort des
Gebäudes zulässig". Jedoch darf auch ein teilprivilegiertes Bauvorhaben öffentliche Belange
(wie z.B. Brandschutz und Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege) nicht beein
trächtigen.
Aufgrund der sensiblen Lage des Baugrundstücks im Landschaftsschutzgebiet bedarf die Zulas
sung der Errichtung von baulichen Anlagen im vorliegenden Fall einer Befreiung von den Ver
boten der Landschaftsschutzgebietsverordnung, für welche die Untere Naturschutzbehörde zu
ständig ist ( 7 der o.g. Landschaftsschutzgebietsverordnung i.V.m. 79 Naturschutzgesetz).
Zur geforderten Erweiterung der Besucherzahl auf 900 bzw. 1600 Personen
Die o.g. gesetzlichen Bestimmungen lassen grundsätzlich eine Wiedererrichtung des Trampoli
ne im Rahmen des bisher genehmigten Bestands (200 Besucher) zu. Eine moderate Erweite
rung der Halle und der Stellplätze ist nach Aussage des Naturschutzbeauftragten maximal in
der Erweiterung auf 400 Besucher zu sehen. Dies wurde dem Bauherrn bereits seit Beginn der
Gespräche verdeutlicht. Die vom Bauherrn gewünschte Vergrößerung der Halle und den damit
erforderlichen Stellplätzen für 900 bzw. sogar 1.600 Besucher würde einen erheblichen Eingriff
in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Landschaftsschutzgebiet darstellen und ist
daher nicht genehmigungsfähig.
Mit freundlichen Grüßen

Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

10.2.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

120 9 * Vergabe von Jahresunternehmerleistungen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum erneuten Schreiben der Firma A. ab, das diese am 6.2.2012 zum Schreiben des Hochbauamtes vom 27.12.2011 gesandt und weiteren Empfängern zur Kenntnis gegeben hat?

 

2. Wie kommen Beschäftigte des Hochbauamtes dazu, die persönliche und fachliche Eignung eines Bieters herabzuqualifizieren, wenn aufgrund der zum Teil offensichtlich falsch dargestellten und in der Bedeutung übertriebenen Umstände eine solche Beurteilung nicht rechtfertigt, zumal durch die Gesamtdarstellung umgekehrt Zweifel an der Beurteilungsfähigkeit der Bewerter aufkommen läßt?
 

3. Wie kommt es, daß - was die o.g. Zweifel an der behördlichen Beurteilungsfähigkeit noch unterstreicht -, daß nun laut Schreiben des Hochbauamtes vom 27.12.2011 eine Firma, die wegen "mangelnder Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb", weil "eine verantwortungsvolle und konstruktive Zusammenarbeit, die bei einer derartigen Ausschreibung aus der Sicht der Bauverwaltung unabdingbar ist", ausgeschlossen wurde, nun doch wieder zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird?  
 

4. Trifft es zu, daß das Hochbauamt in der Antwort vom 27.12.2011 hinsichtlich des Projektes "Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium" eine Falschdarstellung zu Lasten der Firma A. abgegeben hat, da diese eigenen Angaben zufolge dort nicht tätig war (Zweifel an der behördlichen Beurteilungsfähigkeit?)
 

5. Trifft es zu, daß die von der Firma A. verwendeten Bauteilen den einschlägigen DIN-Normen entsprochen haben und sie dennoch den weitergehenden Wünschen des Hochbauamtes nachgekommen ist?
 

6. Trifft es zu, daß der Firma A. unterstellt wurde, keine zulässigen Feuerschutzgarnituren verbaut zu haben, wiewohl der Nachweis für die fachgerechte Lieferung und Montage der Brandschutzelemente erbracht wurde?
 

7. Trifft es zu, daß beim Projekt Elly Heuss Knapp Gymnasium Elemente ausgeschrieben waren, die zum einen
die Brandschutzklasse T30/RS erfüllen sollten und zum andern dafür gleichzeitig die höchste mechanische Beanspruchungsklasse „E" nach RAL für extreme Beanspruchung gefordert wurde, der einzige zur Erfüllung dieser Kombinationsanforderung mögliche Hersteller nicht zum Zuge kam und stattdessen die Elemente eines anderen Herstellers, welcher zum Leistungsstand die Elemente nicht so wie gefordert geprüft hatte und von den Entscheidungsträgern nicht beachtet oder bemerkt wurde?
 

8. Kann es sich die Stadt leisten, einen solchen "hoheitlichen" Umgang mit gegenüber dem Steuerzahler verantwortungsbewußten regionalen Betrieben zu pflegen, daß diese ihre Leistungen künftig anderen Anbietern zur Verfügung stellen und der Stadt dadurch Schaden entsteht, daß die Palette der verbleibenden Anbieter immer konkurrenzloser wird?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.2.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> zu Ihrer weiteren Anfrage vom 10.02.2012 nehmen wir wie folgt Stellung:


„Wir fragen die Stadtverwaltung":
1. Welche Stellungnahme gibt sie zum erneuten Schreiben der Firma A. ab, das diese am
6.2.2012 zum Schreiben des Hochbauamtes vom 27.12.2011 gesandt und weiteren
Empfängern zur Kenntnis gegeben hat?


Wir verweisen auf Ziffer 1 unserer Stellungnahme vom 27.12.2011. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen der Firma A. und dem Hochbauamt der Stadt Heilbronn war geprägt von Auseinandersetzungen über die Qualität der abzuliefernden Leistungen und einem wenig
kooperativen Verhalten der Firma Ande. Es war teils sehr aufwendig, die - wie wir meinen -
berechtigten Gewährleistungsansprüche der Stadt letztendlich durchzusetzen, vor allem, weil
der Auftragnehmer u.a. der Auffassung war, nur im Verschuldensfalle ("... halten wir es für
angemessen, darauf hinzuweisen, dass wir nur für solche Mängel einzustehen haben, für die
uns ein Verschulden trifft. ...") in der Gewährleistung zu stehen. Es ist u.E. nicht hinnehmbar,
dass Türgriffe leicht abhängen. Dass insoweit zwei DIN-Vorschriften für das Maß der Nuss bzw.
das Maß des Vierkants einen Grenzwert vorsehen, der hierzu führt, ändert u.E. hieran nichts.
Hier von einem bloßen Schönheitsfehler zu reden, verniedlicht die Angelegenheit. Dass dies
Herr A. letztendlich selbst so gesehen hat, wird durch die Tatsache verdeutlicht, dass er dies
selbst nicht glauben wollte und er schließlich den "Schönheitsfehler" behoben hat.
In Bezug auf die Brandschutztüren für das Bauvorhaben Elly Heuss Knapp Gymnasium ist aus
zuführen, dass der ausgewählte günstigere Lieferant alle notwendigen Nachweise erbracht hat.


2. Wie kommen Beschäftigte des Hochbauamtes dazu, die persönliche und fachliche
Eignung eines Bieters herabzuqualifizieren, wenn aufgrund der zum Teil offensichtlich
falsch dargestellten und in der Bedeutung übertriebenen Umstände eine solche Beurteilung
nicht rechtfertigt, zumal durch die Gesamtdarstellung umgekehrt Zweifel an der
Beurteilungsfähigkeit der Bewerter aufkommen lässt?


3.Wie kommt es, dass - was die o.g. Zweifel an der behördlichen Beurteilungsfähigkeit
noch unterstreicht -, dass nun laut Schreiben des Hochbauamtes vom 27.12.2011 eine
Firma, die wegen "mangelnder Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb", weil "eine
verantwortungsvolle und konstruktive Zusammenarbeit, die bei einer derartigen Aus
schreibung aus der Sicht der Bauverwaltung unabdingbar ist", ausgeschlossen wurde, nun
doch wieder zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird?


Zu 2. und 3.:
Das Hochbauamt ist darauf angewiesen, dass insbesondere bei den sog. Jahresaufträgen jede
Partei sich in der notwendigen Weise kooperativ zeigt und einen reibungslosen Ablauf der meist
dringlichen Maßnahme zu gewährleisten. Schriftliche Auseinandersetzungen, die in erheblichem Maße die bisherige Zusammenarbeit erschwert haben, sollten auf ein Mindestmaß
beschränkt sein. Das mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragte Rechtsamt kam zu dem
Ergebnis, dass die vorliegenden Gründe durchaus geeignet sind, die Firma A. nicht zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Davon hat die Verwaltung letztendlich keinen Gebrauch gemacht und die Firma A. nochmals um die Abgabe eines Angebots für Jahresarbeiten ersucht,
nachdem die vorherige Ausschreibung - da nur zwei Angebote eingegangen waren - aufgehoben worden war. Die Firma A. hat kein Angebot abgegeben, weshalb sich die Angelegenheit
nunmehr für die Stadt erledigt hat.


4. Trifft es zu, dass das Hochbauamt in der Antwort vom 27.12.2011 hinsichtlich des Pro
jektes "Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium" eine Falschdarstellung zu Lasten der Firma A.
abgegeben hat, da diese eigenen Angaben zufolge dort nicht tätig war (Zweifel an der behördlichen Beurteilungsfähigkeit?)


Der Streit bezüglich des Bauvorhabens Elly Heuss Knapp Gymnasium bezog sich auf die Ausschreibung und die Qualität der zu liefernden Türen. Die Firma A. war der Auffassung, dass
der günstigere Bieter nicht die, gemäß Ausschreibung geforderte, gleichwertige Qualität liefern
könne.
Indes hat dieser die notwendigen Qualitätsnachweise erbracht. Im Übrigen hat die Nachprüfungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart die Beschwerde des Herrn A. mit
Schreiben vom 28.4.2008 zurückgewiesen. Wir verweisen insoweit auf das Schreiben des Herrn
Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach vom 14.5.2008 auf Ihre Anfrage vom 8.5.2008.
Insoweit kam es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, obwohl die Firma A. letztendlich
nicht für die Stadt tätig geworden ist.


5. Trifft es zu, dass die von der Firma A. verwendeten Bauteilen den einschlägigen
DIN-Normen entsprochen haben und sie dennoch den weitergehenden Wünschen des Hoch
bauamtes nachgekommen ist?


Auf die Ausführungen zu Ziffer 1. wird verwiesen.


6. Trifft es zu, dass der Firma A. unterstellt wurde, keine zulässigen Feuerschutzgarnituren
verbaut zu haben, wiewohl der Nachweis für die fachgerechte Lieferung und Montage der
Brandschutzelemente erbracht wurde?


Üblicherweise werden im Zuge der Abnahme einerseits die Qualität und Montage der Türen
geprüft und darüber hinaus bei Brandschutztüren die notwendigen Prüfungsnachweise über die
fachgerechte Lieferung der Brandschutzelemente verlangt. Dies ist notwendiger Teil der
Abnahme, durch die bestätigt wird, dass die Leistung der Ausschreibung entspricht.


7. Trifft es zu, dass beim Projekt Elly Heuss Knapp Gymnasium Elemente ausgeschrieben
waren, die zum einen die Brandschutzklasse T30/RS erfüllen sollten und zum anderen dafür
gleichzeitig die höchste mechanische Beanspruchungsklasse „E" nach RAL für extreme Beanspruchung gefordert wurde, der einzige zur Erfüllung dieser Kombinationsanforderung
mögliche Hersteller nicht zum Zuge kam und stattdessen die Elemente eines anderen
Herstellers, welcher zum Leistungsstand die Elemente nicht so wie gefordert geprüft hatte
und von den Entscheidungsträgern nicht beachtet oder bemerkt wurde?


Auf die Ausführungen zu Ziffer 4 wird verwiesen.


8. Kann es sich die Stadt leisten, einen solchen „hoheitlichen" Umgang mit gegenüber dem
Steuerzahler verantwortungsbewussten regionalen Betrieben zu pflegen, dass diese ihre
Leistungen künftig anderen Anbieteren zur Verfügung stellen und der Stadt dadurch Schaden entsteht, dass die Palette der verbleibenden Anbieter immer konkurrenzloser wird?


Es liegt nicht im Interesse der Stadt, dass die Konkurrenzsituation unter den Bietern für städtische Ausschreibungen sich verschlechtert. Dass die Stadt die Vergabe der Leistungen in Bezug
auf das Bauvorhaben Elly Heuss Knapp Gymnasium korrekt vergeben hat, wurde ihr durch die
Entscheidung des RP Stuttgart (vgl. Ziffer 4) bestätigt. Die Stadt ist auf Grund der gemeinderechtlichen Vorschriften gehalten, mit den öffentlichen Mitteln sparsam und wirtschaftlich umzugehen. Dieser Pflicht ist sie nachgekommen; dies wird auch weiterhin der Fall sein.


Mit freundlichen Grüßen

Straub

Hochbauamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

 

10.2.2012 - Wenn ich das hier lese, stelle ich mir unwillkürlich das HBA von vor 20 Jahren vor Augen (als wir um eine Baugenehmigung gebeten hatten)

Ich sehe noch heute die dort Beschäftigten vor mir, als sie 2 Tage vor Sylvester den Cognac kartonweise hinaustrugen. Unsere Baugenehmigung zog sich damals über 2 Jahre hin, weil wir dem Angebot des Sachbearbeiters nicht nachkamen. Wir mußten damals mehrere Entwürfe einreichen um am Schluß, infolge eines Wechsels in irgendeiner Kommission  (man sagte uns eine „grüne“ Teilnehmerin fände ein Blockhaus inmitten des vielen Grüns super) unser Erstentwurf durchging. (WoB)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.2.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

120 8 * Überstundenausgleich
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht zufolge Feuerwehrbeamte für mehr als 10 Jahre zurück wirkend Ansprüche auf Nachzahlungen für geleistete Überstunden haben, die über die EU-rechtlich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus gehen in vollem Umfang ausgeglichen werden (Az.: 2 C 32/10). Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei festgestellt, daß auch bei der rechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes es sich hierbei um vollwertige Arbeit handelt, die nicht durch geringere Abschlagszahlungen zu vergelten ist. Nach der EU-Richtlinie 2003/88 umfasse die Arbeitszeit "jede Zeit umfasst, während der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht"; in die Berechnung fließe daher der Bereitschaftsdienst voll ein.

Wir fragen des weiteren:

1. In welchem Umfang trifft dieses Urteil, auch für welche Bereiche außerhalb der Feuerwehr, mit welchen Folgen auf die Stadt Heilbronn zu:
a) in welchem Zeitraum;
b) für welche Stundenzahl;
c) mit welchen finanziellen Kosten ist zu rechnen:
d) in welcher Weise erfolgt der Ausgleich im städt. Haushalt?
2. Wurden bereits entsprechende Forderungen an die Stadt gestellt?
3. Wird die Stadt von sich aus entsprechende Aufklärung gegenüber den Betroffenen, ggf. deren Angehörigen (z.B. im Falle bereits verstorbener Betroffener) leisten?
4. Wird die Stadt eine Grundsatzregelung zum Ausgleich treffen oder wird jeder Betroffene zur Einzelklage gezwungen?
5. Welche sonstigen Maßnahmen zur künftigen Vermeidung derartiger Fälle sind vorgesehen? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.3.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 10. Februar 2012 zum Ausgleich von Mehrarbeit wegen Überschreitung der europarechtlich zulässigen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrwesen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.09.2011 (Aktenzeichen 2 C 32.10). Hierzu geben wir folgende Stellungnahme ab:

Das BVerwG hat mit vorgenanntem Urteil entschieden, dass Feuerwehrbeamte für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit einen Anspruch auf Freizeitausgleich haben, ein finanzieller Ausgleich ist alternativ möglich. Hierbei wird Bereitschaftsdienst als Vollarbeitszeit eingestuft. Nach Auslegung des Deutschen Städtetags können diese Ansprüche erst ab Geltendmachung entstehen, dies impliziert das Vorliegen eines Antrags. Die Ansprüche gehen im Fall des Urteils zurück bis ins Jahr 2002, da hier die betroffenen Feuerwehrbeamten diese bereits zu diesem Zeitpunkt geltend gemacht haben. Andernfalls geht der Deutsche Städtetag davon aus, dass Ansprüche der gesetzlichen Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB unterliegen. Zudem wurde die maximale Anspruchshöhe im Urteil auf 24 Stunden monatlich begrenzt.

Die Stadt Heilbronn hat nachdem sich die Entwicklung der europäischen Höchstarbeitszeit für die Feuerwehrbeamten abzeichnete, schon im Jahr 2006 mit allen aktiven Beamten der Berufsfeuerwehr eine einvernehmliche Arbeitszeitregelung abgeschlossen, mit der sich alle Feuerwehrbeamte schriftlich einverstanden erklärt haben. Die aktuelle Arbeitszeitregelung ist befristet bis 31.08.2012 und sieht für die Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst einen anteiligen Freizeitausgleich von vier Wochenstunden und einen anteiligen finanziellen Ausgleich von zwei Wochenstunden Mehrarbeit vor; zwei Wochenstunden blieben hierbei unberücksichtigt. Diese Regelung stellt aus unserer Sicht einen ausgewogenen Kompromiss dar, der beiden Seiten gerecht wird.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung wird derzeit eine einvernehmliche Änderung der aktuellen Arbeitszeitregelung bei der Feuerwehr angestrebt.

Die derzeitigen Kosten für die Mehrarbeitsvergütung bei der Feuerwehr aufgrund des Ausgleichs von wöchentlich zwei Stunden Mehrarbeit wegen Überschreitung der europarechtlich zulässigen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrwesen betragen insgesamt rund 53.000 Euro im Jahr; diese sind in den Personalkosten enthalten. Bei einem vollständigen Ausgleich der weiteren Mehrarbeit von zwei Wochenstunden für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit würden sich diese um rund 53.000 Euro im Jahr erhöhen, sofern nicht ein zusätzlicher Freizeitausgleich möglich wäre, dem die Verwaltung den Vorrang einräumt.

Wie vorstehend beschrieben, wurde die Arbeitszeitregelung bisher einvernehmlich entsprechend der jeweiligen Rechtslage geregelt. Ein bereits ausgeschiedener Feuerwehrbeamter macht allerdings Ansprüche geltend, die derzeit geprüft werden.

Die vorgenannte Rechtsprechung bezieht sich auf die besondere Situation der Feuerwehr bei der unter Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten jederzeit im 24-Stundendienstplan die Einsatzbereitschaft gewährleistet sein muss. Dies ist nach unserer Rechtsauffassung nicht vergleichbar mit anderen Bereichen außerhalb der Feuerwehr. Auch wenn es in anderen Bereichen Bereitschaftsdienste gibt, so werden Arbeitszeiten über die Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus grundsätzlich in Freizeit ausgeglichen . Im Arbeitnehmerbereich wurden für Bereitschaftszeiten gesonderte Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst getroffen, dies betrifft beispielsweise Hausmeister. Insofern sind weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung derzeit nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrich Waldbüßer
Organisationsamt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.2.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

120 7 * Vandalismus am Kraichgauplatz
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Vandalismus beim Kraichgauplatz. Dort soll über das Wochenende auch bei den Parkplätzen des Schulzentrums von vandalisierenden Jugendlichen Flaschen und anderer Unrat zurückgelassen worden sein.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> vielen Dank für Ihre zusammen mit Herrn Stadtrat Auchter gefasste E-Mail vom 06.02.2012. Darin informieren Sie über Vandalismus am vorangegangenen Wochenende im Bereich des Kraichgauplatzes und bitten um Abhilfe und Rückantwort per E-Mail.

Um dem nachzugehen, habe ich die Polizei um Mitteilung der polizeilichen Erkenntnisse gebeten.

Diese konnte die genannten Zustände nicht bestätigen, da bei ihr keine dementsprechenden Meldungen oder Beschwerden vorliegen.

Auf Nachfrage teilte das Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. einer der beiden Hausmeister der Elly-

Heuss-Knapp-Schulen mit, dass derartige Vorfälle bekannt sind. So wurde etwa das Auto der Rektorin mit VHS-Videobändern umwickelt. Auch lagen Telefonbücher und leere Flaschen verstreut auf dem Boden. Offenbar wurde die Polizei hierüber nicht benachrichtigt.

Ich habe darum gebeten, dass jegliche Vorkommnisse, auch wenn sie erst später bemerkt werden, der Polizei zeitnah mitgeteilt werden. Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten wird das Ordnungsamt konsequent nachgehen. Darüber hinaus wird die Polizei den Kraichgauplatz weiterhin in ihre Streifentätigkeit mit einbeziehen.

Dennoch bitte ich um Ihr Verständnis, wenn die Polizei nicht stets präsent sein kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gez.

Bernd Werner


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abgesandt am 31.1.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

120 6*  Prostitution in Heilbronn
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie


a) zu den Beschwerden der Anwohner eines Hauses in der Mönchseestraße und


b) zu dem Bericht in der Heilbronner Stimme vom 31.1.2012 [http://www.stimme.de/heilbronn/hn/sonstige-Heilbronner-Innenstadt-kein-Sperrbezirk;art31502,2359432] ab,
insbesondere

1. weshalb in Heilbronn nicht vergleichbar der Städte wie Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim oder Konstanz Sperrzonen ausgewiesen sind, in denen jede Art käuflicher Liebe verboten ist;
2. was Anlaß dazu ist, daß in Heilbronn die "Verhältnisse" anders " individuell betrachtet" werden, als in o.g. Städten;
3. warum man es erst zu dieser "aktuellen Entwicklung" hat kommen lassen und nun erst "prüfen" will, den "Straßenprostitutionssperrbezirk möglicherweise in einen allgemeinen Sperrbezirk umzuwandeln";
4. weshalb dieses Gewerbe in Heilbronn äußerst behutsam und schonend angefaßt wird, wie auch die schon die teils falsche Beantwortung des Antrags
zur Drucksache 336 vom 28.11.03 bewiesen hat;
5. ob die 2009 vom Bundesverfassungsgericht am Beispiel Mannheim gemachte Feststellung, "dass eine Sperrbezirksverordnung mit dem Verbot jeglicher Art von Prostitution in einer Stadt zulässig ist", bei der Heilbronner Verwaltung unbekannt war oder sie einfach ignoriert wurde, wiewohl bereits mehrfach von unserer Seite der Antrag auf Einführung einer schärferen Besteuerung dieses Gewerbes mit dem daraus folgenden  Effekt der Begrenzung gestellt wurde, aber dabei auf diesen Umstand von der Verwaltung nie hingewiesen wurde?
 

c) Wird die Verwaltung nun von sich aus auch die Ausweitung der Vergnügungssteuer analog unserer diesbzgl. Anträge, zuletzt zum Haushalt 2012, zur Beschlußfassung in den Gemeinderat einbringen - wenn NEIN, mit welcher Begründung nicht?
 

d) Wie hoch ist die Zahl der in Heilbronn aktiven Prostituierten, bekannt und geschätzt?
 

e) Wie viele bekannte einschlägige Etablissements gibt es in Heilbronn aufgrund von gewerblichen Zulassungen?

f) Wie hoch ist die Zahl der in Heilbronn bekannten und geschätzten Ausübung von Prostitution in privaten Haushaltungen ("Hausfrauenstrich")?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.2.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> Prostitution in Heilbronn

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach
anlässlich Ihrer Anfrage vom 31.01.2012 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Hinsichtlich der Berichterstattung der Heilbronner Stimme und auf Beschwerden von Anwohnern eines Hauses in der Mönchseestraße gab Herr Bürgermeister Mergel in der Sitzung des Gemeinderats am 02.02.2012 ein Statement ab und sagte zu, dass in den nächsten Wochen dem Gemeinderat eine Aufarbeitung zum Thema „Wohnungsprostitution" vorgelegt wird.
*
Ergänzend wird angemerkt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2009 der Verwaltung bekannt ist und diese seinerseits auf einen eventuellen Handlungsbedarf geprüft wurde.
Eine Aussage über die Zahl der in Heilbronn aktiven Prostituierten ist nicht möglich, da dieser Personenkreis aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht registriert wird bzw. nicht registriert werden darf und erfahrungsgemäß ständigen Änderungen unterliegt. Die Zahl der in Heilbronn bekannten und geschätzten Prostitutionsausübung in privaten Haushaltungen („Hausfrauenstrich") ist ebenfalls nicht bekannt, dürfte jedoch äußerst gering sein.
Mit den in der Anfrage erwähnten „Etablissements" dürften wohl sogenannte Bordelle gemeint sein, die jedoch nicht einer gewerblichen Zulassung unterliegen, sondern lediglich der Gewerbebehörde anzuzeigen sind. Nach Erkenntnissen der Verwaltung und der Polizei werden in Heilbronn aktuell zwei derartige Einrichtungen betrieben. Die Ausübung der Prostitution in Wohnungen ist dagegen nicht anzeigepflichtig.
Die Ratsgruppe PRO Heilbronn hat zuletzt im Haushaltsplanverfahren 2012 die Ergänzung der Vergnügungssteuer nach dem Kölner Vorbild beantragt.
Neben den auch in Heilbronn steuerpflichtigen „Rotlichttatbeständen" erhebt die Stadt Köln auch eine Steuer auf Vergnügungen sexueller Art für:
- die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK-und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
- das Angebot sexueller Handlungen außerhalb der o. g. Einrichtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen .
In Baden-Württemberg haben inzwischen die Städte Stuttgart, Reutlingen, Konstanz, Sindelfingen und Leinfelden-Echterdingen eine „Prostitutionssteuer" eingeführt, setzen i. d. R. die Steuer aber nur für Prostitution in Einrichtungen (Bordelle u. s. w.) fest.
Die Prostitution ist kein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts und ist deshalb auch nicht bei der Gewerbebehörde anzumelden. Die Ermittlung der Steuertatbestände außerhalb der registrierten Bordellbetriebe (z. B. Straßenprostitution, Wohnungsprostitution) ist wegen der großen Fluktuation und hohen Dunkelziffer sehr personalaufwändig.
Da weder die Zahl der Prostituierten in Heilbronn noch die Zahl der „Veranstaltungstage" der einzelnen Personen mit vertretbarem Aufwand ermittelbar ist, wird die Verwaltung die Ergänzung der Vergnügungssteuer nach dem Vorbild der Stadt Köln nicht zur Beschlussfassung in den Gemeinderat einbringen.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt

 

* Anm.: Dies soll am 14.4.2012 im Gemeinderat vorgesehen sein. AD


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am  31.01.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

120 5 *  Gefährdung von Kindern durch Autofahrer

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Elternbeirat des Städt. Kindergarten Helmholtzstraße beklagt sich mit Schreiben vom 25.01.2012 und, per ePost vom 30.1,2012 über die akute Gefahr für ihre Kinder durch verantwortungslose Autofahrer. Demnach wird die Verlängerung der Helmholtzstraße vom Bahnübergang hinauf zum Kindergarten hinab zu den Feldern in Richtung Verlängerung der Heckenstraße morgens und mittags intensiv von Berufsschülern mit Pkws genutzt. Diese fahren verantwortungs- und rücksichtslos mit viel zu hoher Geschwindigkeit direkt am Kindergarten vorbei (kein Gehweg vorhanden). Nach Beobachtung der Eltern steigt die Zahl weiter an. Befürchtet wird, es sei nur eine Frage der Zeit, wann eines ihrer Kinder von ihnen verletzt wird.
 

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Anfragen vom
 

12.1.2012 *Belästigung durch PKWs und
17.1.2012
*Belästigung durch PKWs II

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre Anfragen vom12. und 17. Januar 2012 zu Fahrzeugverkehr auf Feldwegen sowie Ihre Anfrage vom 31.01.2012 .

Der Städtische Vollzugsdienst hat in den letzten Wochen mehrfach den "Schleichverkehr" auf dem Feldweg im Bereich Helmholtzstraße/Bruhweg kontrolliert. Bei 4 Kontrollen zu verschiedenen Tageszeiten wurden insgesamt 45 Fahrer zur Anzeige gebracht. Die Kontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Die Verkehrssituation beim Kindergarten wurde am 07.02.2012 unter Beteiligung mehrerer Stadträte, der Presse, der Verkehrsbehörde, der Polizei sowie des Ordnungsamtes mit dem Elternbeirat des Kindergartens bei einem Ortstermin diskutiert. Hierbei wurde festgelegt, dass zunächst die Öffnung des derzeit geschlossenen Zugangs an der Längelterstrasse geprüft wird zumal sich in diesem Bereich ein Fußgängerüberweg und Gehweg befindet. Desweiteren wird geprüft, ob es möglich ist, den Feldweg in Verlängerung der Helmholtzstrasse durch bauliche Maßnahmen zu sperren.

Zusätzlich werden die bereits verstärkten Geschwindigkeitskontrollen beim Kindergarten fortgeführt.

Der Feldweg zwischen Klingenberg und Böckingen jenseits der Bahnlinie ist zwischen Sportplatz und Segelflughalle nur für landwirtschaftlichen Verkehr und für Mofas freigegeben. Der Städtische Vollzugsdienst wird den Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrollieren.

Eine Mehrfertigung dieser Antwort haben wir an das Polizeirevier Heilbronn-Böckingen mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der Möglichkeiten weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Bernd Werner
Amtsleiter


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.1.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

19.01.2012

An das

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Baden-Württemberg (MVI)

Herrn Minister

Winfried Hermann

Hauptstätter Str. 67

70178 Stuttgart


 

24-3932-HN/28

Bitte um Abhilfe

Ausbau bzw. Verlängerung der Saarlandstraße in Heilbronn und Süd-Ost-Umfahrung Leingarten
 

Sehr geehrter Herr Minister Hermann,


zunächst bedanken wir uns für Ihr über Ihren Abteilungsleiter Straßenwesen, Herrn Gert Klaiber, übermitteltes Antwortschreiben auf unsere Bitte um Abhilfe bzgl. dem Heilbronner Projekt "Verlängerung Saarlandstraße", in dem Sie klar zum Ausdruck bringen, daß Ihr Ministerium dem "mit der Saarlandstraße bzw. in Verbindung mit der Süd-Ost-Umfahrung von Leingarten im Zuge der L 1105 angestrebten Planungskonzept, das der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der verkehrlichen Entlastung der Heilbronner Stadtteile Böckingen, Frankenbach, Klingenberg und der Gemeinde Leingarten dient, grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber" steht.

Gleichzeitig teilen Sie mit, daß infolge der Koalitionsvereinbarung künftig weniger Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehen und in den kommenden Jahren bei der Gewährung von Zuwendungen den bereits im Bau befindlichen Projekten höchste Priorität eingeräumt werde.

Hierzu bitten wir Sie, zu bedenken, daß das Projekt "Verlängerung Saarlandstraße" letzten Endes keinesfalls rein kommunalen Zwecken dient, sondern im Gegenteil als künftige B 293 überregionale Bedeutung erhält und zudem schon begonnen und im Abschnitt 1 bereits fertig gestellt wurde.

Leider enthält das Schreiben keine Antwort auf unseren Hinweis, daß bisher auch alle unsere Bemühungen vergeblich waren, ein LKW-Verbot für Nichtanlieger zu erreichen, was wenigstens zur Milderung der Belastung beitragen würde und der Bitte, daß wenigsten bis zur Fertigstellung der Südostumfahrung Leingartens und der Verlängerung Saarlandstraße ein dem entsprechendes

LKW-Durchfahrtsverbot erlassen wird und appellieren nochmals an Sie, sich in entsprechender Weise für das Ende der Leidenszeit für ca. 40.000 Bürger westlich des Neckars bei Heilbronn einzusetzen.

Gerne wiederholen wir unser Angebot, Ihnen die Problematik auch vor Ort zu zeigen,

wenn Sie uns einen Ihnen dazu passenden Termin nennen könnten.
Wir verbleiben erneut in Erwartung einer positiven Rückantwort
mit freundlichen Grüßen aus Heilbronn

Bürgerbewegung PRO Heilbronn e.V.
- BI Saarlandstraße JETZT -

Alfred Dagenbach

Heilbronn-Böckingen

 

gez. Dr. med. Christian Haellmigk

Heilbronn

gez. Heiko Auchter

Heilbronn-Klingenberg

 

gez. Fred Steininger

Heilbronn-Frankenbach

Antworten des Ministeriums Antwort gescannt

Eingang am 4.4.2012

Antwort:  könnte besser sein  

Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Postfach 103452 • 70029 Stuttgart


Bürgerbewegung Pro Heilbronn e.V.
-Bl Saarlandstraße JETZT-
Großgartacher Straße 220
74080 Heilbronn


Stuttgart 02.04.2012


Name Herr Schwarz
Durchwahl 0711 231-3644
L-Mail Christian.Schwarz@mvi.bwl.de
Aktenzeichen 2-3932.-HN/28
(Bitte bei Antwort angeben!)


Ausbau bzw. Verlängerung der Saarlandstraße in Heilbronn und
Süd-Ost-Umfahrung Leingarten


Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Minister Hermann dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 19. Januar 2012 zum Ausbau der Saarlandstraße. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Die Antwort hat sich leider etwas verzögert. Zu Ihren Anliegen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:


Mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass aufgrund der Änderungen im Förderbereich des kommunalen Straßenbaus und der äußerst angespannten Finanzsituation im Landesstraßenbau zurzeit kein konkreter Zeitpunkt für die Förderung der Saarlandstraße und der Realisierung der Süd-Ost-Umfahrung von Leingarten genannt werden kann. Die Bedeutung des Streckenzuges Saarlandstraße - Süd-Ost-Umfahrung Leingarten für den überörtlichen Verkehr in Richtung Eppingen bzw. das Zabergäu ist uns ebenso bewusst wie die geplante Entlastung verschiede ner Heilbronner Stadtteile. Aus heutiger Sicht ist es auch nicht absehbar, wann sich wieder Spielräume für die Realisierung von größeren neuen Projekten ergeben werden.


Der Beginn neuer Maßnahmen ist erst dann möglich, wenn die erforderlichen Finanzierungsspielräume gegeben sind. Da dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir einen gemeinsamen Termin vor Ort im Moment als nicht erfolgversprechend ansehen.


Für ein LKW-Verbot ist eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung der örtlichen Verkehrsbehörde erforderlich. Allerdings ist die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen an strenge Voraussetzungen gebunden. Für die Prüfung und ggf. die Umsetzung ist im Stadtkreis Heilbronn die Stadt selbst und ansonsten das Landrats amt zuständig/Wir bitten Sie, sich mit Ihrem Anliegen an die Stadt Heilbronn und das Landratsamt Heilbronn zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen

Gert Klaiber
Abteilungsleiter Straßenverkehr


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.1.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

120 4 *  Ampelschaltung auf der Neckartalstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich über die Ampelschaltung auf der Neckartalstraße, insbesondere aus Richtung Obereisesheim stadteinwärts nach der Autobahnbrücke.
Dort sei eine "Rote Welle" so geschaltet, daß nach der "Grün"-Phase die nächste nach wenigen Metern kommende Ampel sofort auf "Rot" schaltet und wieder angehalten werden muß. Dies sei "entgegen gesetzt jedem Bemühen, durch ökonomisches Fahrverhalten der Umweltverschmutzung entgegen zu wirken" und sei als "dem Schikaneverbot widersprechend zu werten" und "mit der sonst üblichen Behauptung, lenkend auf das Tempo einzuwirken", nicht zu begründen, weil eine dementsprechende Schaltung nicht vorliege. 
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.2.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> für Ihren Hinweis auf die Signalschaltungen in der Neckartalstraße im Bereich der Autobahnanschlüsse danken wir Ihnen.

Hierzu ist festzustellen, dass in Folge der hohen Verkehrsbelastungen und der sehr geringen Abstände der aufeinander folgenden Kreuzungen und Einmündungen (Brückenstraße Obereisesheim/Einmündung Gewerbegebiet Binzig/BAB-Anschlüsse/Einmündungen K 9560/Wimpfener Straße) eine Priorisierung zu Gunsten einer „Grünen Welle“ nur sehr begrenzt möglich ist.

Wir werden mit dem Regierungspräsidium und dem Landratsamt (zuständig für die Signalanlagen nördlich der Einmündung Wimpfener Straße) gemeinsam prüfen, ob signaltechnische Verbesserungen möglich sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Karl-Heinz Frenzel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.1.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

120 3 *  Belästigung durch PKWs II


Sehr geehrte Damen und Herren,
 

im Nachgang zu unserer Bitte um Abhilfe vom12.1.2012 erhielten wir folgende Mitteilung:


"...dieselbe Situation wie oben beschrieben besteht zwischen Klingenberg und Böckingen auf dem Feldweg jenseits der Bahnlinie. Dieser Feldweg ist für alle KFZ außer Landwirtschaft gesperrt, ausdrücklich zwischen Sportplatz Klingenberg und Gebäude Segelfluggelände.
Bei einem Heimspiel der Fussballer der Sportvereins Klingenberg sind die Fußgänger für unberechtigt durchfahrende PKW ein "Verkehrshindernis". ..."

 

Es wird auch hierzu um Abhilfe und Stellungnahme per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre Anfragen vom12. und 17. Januar 2012 zu Fahrzeugverkehr auf Feldwegen sowie Ihre Anfrage vom 31.01.2012 .

Der Städtische Vollzugsdienst hat in den letzten Wochen mehrfach den "Schleichverkehr" auf dem Feldweg im Bereich Helmholtzstraße/Bruhweg kontrolliert. Bei 4 Kontrollen zu verschiedenen Tageszeiten wurden insgesamt 45 Fahrer zur Anzeige gebracht. Die Kontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Die Verkehrssituation beim Kindergarten wurde am 07.02.2012 unter Beteiligung mehrerer Stadträte, der Presse, der Verkehrsbehörde, der Polizei sowie des Ordnungsamtes mit dem Elternbeirat des Kindergartens bei einem Ortstermin diskutiert. Hierbei wurde festgelegt, dass zunächst die Öffnung des derzeit geschlossenen Zugangs an der Längelterstrasse geprüft wird zumal sich in diesem Bereich ein Fußgängerüberweg und Gehweg befindet. Desweiteren wird geprüft, ob es möglich ist, den Feldweg in Verlängerung der Helmholtzstrasse durch bauliche Maßnahmen zu sperren.

Zusätzlich werden die bereits verstärkten Geschwindigkeitskontrollen beim Kindergarten fortgeführt.

Der Feldweg zwischen Klingenberg und Böckingen jenseits der Bahnlinie ist zwischen Sportplatz und Segelflughalle nur für landwirtschaftlichen Verkehr und für Mofas freigegeben. Der Städtische Vollzugsdienst wird den Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrollieren.

Eine Mehrfertigung dieser Antwort haben wir an das Polizeirevier Heilbronn-Böckingen mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der Möglichkeiten weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Bernd Werner
Amtsleiter


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

12.01.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

120 2 *  Nutzungsänderung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung, welche Stellungnahme sie zu den im beiliegenden Schreiben vom 5.1.2011, hier eingegangen mit Gemeinderatspost am12.1.2011 abgibt, insbesondere im Zusammenhang mit dem gültigen BBauPl und den Sorgen der Anlieger.
 

Es wird um Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

8.2.2012

Antwort:  könnte besser sein  

<*> In Ihrer Mail vom 13.01.2012 hatten Sie um Mitteilung gebeten, welche Stellungnahme die Stadt zu dem Schreiben der Eheleute ...  vom 05.01.2012 abgibt.

Am 24.11.2011 ist beim Planungs- und Baurechtsamt ein Bauantrag für das Baugrundstück ... eingegangen. Für die bisher als Ladenfläche genehmigte östliche Nutzungseinheit im Erdgeschoss wird die Nutzungsänderung in eine Kindertagesstätte beantragt. Herr und Frau ... haben im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung fristgerecht Ihre Einwendungen zu diesem Bauvorhaben vorgetragen.

Die vorgebrachten Einwendungen rechtfertigen es nicht, die Baugenehmigung zu versagen, zumal keine einklagbaren subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt werden. Vielmehr hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Gleichwohl hat sich die Stadt bemüht, eine Lösung für die am stärksten betroffenen Anwohner zu finden. In einem Gespräch mit Vertretern der Angrenzer und des Bauherrn wurden mögliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung, beispielsweise eine begrünte Lärmschutzwand (Höhe=2 m) zur "Abmilderung" der "Lärmproblematik", diskutiert. Diese würde eine Verbesserung der Lage für die am stärksten betroffenen Anwohner ermöglichen.

Eine abschließende Bewertung wird erst nach Ablauf der Angrenzerfrist und Sichtung aller Einwendungen vorgenommen. Alle Angrenzer, die Einwendungen vorgebracht haben, erhalten dann eine Ausfertigung der Baugenehmigung, in der die Einwendungen im Einzelnen behandelt werden.

Das Ehepaar ... hat eine entsprechende Zwischennachricht vom Planungs- und Baurechtsamt erhalten.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am12.01.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

120 1 * Belästigung durch PKWs


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf dem für KFZ gesperrten Feldweg zwischen der Helmholtzstraße und dem Bruhweg spazieren gehende und radfahrende Bürger beklagen sich darüber, daß diese Verbindung offensichtlich von auswärtigen PKWs zur Umgehung von Staus infolge der Verkehrssituation auf der B293 und am Sonnenbrunnen in beiden Richtungen mißbraucht wird.

Sowohl Radfahrer als auch Fußgänger müßten vor heranpreschenden PKWs in den Feldrain ausweichen und würden dabei noch durch hochfliegenden Dreck beschmutzt.

In einem Fall soll eine Frau sogar vom Rad gestürzt sein und sich den Arm gebrochen haben.

 

Es wird daher um Abhilfe und Stellungnahme per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.2,2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre Anfragen vom 12. und 17. Januar 2012 zu Fahrzeugverkehr auf Feldwegen sowie Ihre Anfrage vom 31.01.2012 .

Der Städtische Vollzugsdienst hat in den letzten Wochen mehrfach den "Schleichverkehr" auf dem Feldweg im Bereich Helmholtzstraße/Bruhweg kontrolliert. Bei 4 Kontrollen zu verschiedenen Tageszeiten wurden insgesamt 45 Fahrer zur Anzeige gebracht. Die Kontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Die Verkehrssituation beim Kindergarten wurde am 07.02.2012 unter Beteiligung mehrerer Stadträte, der Presse, der Verkehrsbehörde, der Polizei sowie des Ordnungsamtes mit dem Elternbeirat des Kindergartens bei einem Ortstermin diskutiert. Hierbei wurde festgelegt, dass zunächst die Öffnung des derzeit geschlossenen Zugangs an der Längelterstrasse geprüft wird zumal sich in diesem Bereich ein Fußgängerüberweg und Gehweg befindet. Desweiteren wird geprüft, ob es möglich ist, den Feldweg in Verlängerung der Helmholtzstrasse durch bauliche Maßnahmen zu sperren.

Zusätzlich werden die bereits verstärkten Geschwindigkeitskontrollen beim Kindergarten fortgeführt.

Der Feldweg zwischen Klingenberg und Böckingen jenseits der Bahnlinie ist zwischen Sportplatz und Segelflughalle nur für landwirtschaftlichen Verkehr und für Mofas freigegeben. Der Städtische Vollzugsdienst wird den Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrollieren.

Eine Mehrfertigung dieser Antwort haben wir an das Polizeirevier Heilbronn-Böckingen mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der Möglichkeiten weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Bernd Werner
Amtsleiter


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.01.2012

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

120 0 *  Großgartacher Straße B293/Grünewaldstraße,

Wegfall der Linksabbiegespur in die Grünewaldstraße


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es wurde mehrfach um Stellungnahme und Rückantwort zum Ergebnis eines im Jahr 2011 stattgefundenen Gespräches mit den Anliegern an der Großgartacher Straße beim Sonnenbrunnen gebeten, zu denen wir auch Mitarbeiter aus der Abteilung Straßenbau gebeten hatten.

Dabei ging es um die Prüfung des  Wegfalls der Linksabbiegespur in die Grünewaldstraße und Bau einer Mittelinsel bzw. Beschilderung mit den Verkehrszeichen "222 vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei" und "600 Absperrschranke" gebeten.

Ziel war nicht primär die Abstandhaltung der LKW zum Straßenrand, sondern die erwartete  Geschwindigkeitsreduzierung.

Eine Gefährdung der Radfahrer durch Verlängerung des Radstreifens an dieser ohnehin gefährlichen Stelle war nicht der Tenor.

 

Sie haben nun in Ihrer Antwort dazu mitgeteilt, daß die Situation vorerst nicht verändert, jedoch in Zusammenhang mit der Planung der Verkehrslösung Sonnenbrunnen bzw. der Verlängerung Saarlandstraße neu geprüft werden soll.

Leider teilen Sie das Ergebnis der Verkehrszählung nicht mit.

 

Die Situation an diesem neuralgischen Punkt ist Ihnen bekannt.

Da inzwischen weder feststeht, wann die "Verkehrslösung Sonnenbrunnen" noch Dank unterbliebener rechtzeitiger Antragstellungen die "Verlängerung Saarlandstraße" kommt, zwingen Sie die Anwohner, auch weiterhin diesen von einer fehlgeleiteten Verkehrsplanung verursachten Zustand hinnehmen zu müssen.

Es wird zudem mit der geplanten vorzeitigen Umsetzung der "Neuen Mitte" mit Einkaufs- und Dienstleistungszentrum am Sonnenbrunnen noch eine weitere Verschärfung in Kauf genommen.

Dagegen wäre die von Ihnen abgelehnte Blockumfahrung wenigsten eine minimale Entlastung, denn derart häufig wird in die Grünewaldstraße von der B 293 nicht eingefahren, daß dies zu den als Vorwand zur Ablehnung benutzten "Nachteilen im Straßennetz" infolge der Blockumfahrung führen würde.

 

Es wird daher nochmals nachdrücklich um alsbaldige Abhilfe und Stellungnahme per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Anlage

 

<*> im Jahr 2011 fanden mehrere Gespräche mit den Anliegern an der Großgartacher Straße auf Höhe der Gebäude 88 bis 112 statt, zu denen Sie auch Mitarbeiter aus der Abteilung Straßenbau gebeten hatten.

 

Die Anlieger sehen das Problem, dass Lkw im betreffenden Abschnitt der Großgartacher Straße stadtauswärts zu schnell fahren und auch dadurch Erschütterungen in den Gebäuden entstehen.

Die Anlieger haben folgende Vorschläge vorgetragen:

Behebung von Bodenwellen im Belag.

Wegnahme der Linksabbiegespur in die Grünewaldstraße, dafür Bau einer Mittelinsel als Engstelle oder altenativ Verlängerung des weiter westlich bereits vorhandenen Radfahrstreifens, damit die Lkw weiter entfernt vom Fahrbahnrand fahren.

 

Der Fahrbahnbelag ist in diesem Bereich in einem guten Zustand.

Wir haben Mitte 2011 die noch vorhandenen Unebenheiten im Belag ausgeglichen.

Die Resonanz der Anlieger ist positiv.

Im Herbst wurden Verkehrszählungen auf der Linksabbiegespur durchgeführt.

Die von den Anliegern vorgeschlagenen Maßnahmen haben wir mit den Trägern verkehrlicher Belange (Polizei, Verkehrsbetriebe etc.) besprochen:

Die Wegnahme der Linksabbiegespur bringt Nachteile im Straßennetz.

Es werden Blockumfahrungen erforderich und es könnenn verschiedenen Straßenabschnitten Scheichverkehre entstehen, auch weil im Zuge der Umfahrung an den benachbarten Knoten längere Wartezeiten auftreten können.

Die Situation soll vorerst nicht verändert, jedoch in Zusammenhang mit der Planung der Verkehrslösung Sonnenbrunnen bzw. der Verlängerung Saarlandstraße neu geprüft werden.


Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Sugg

Amt für Straßenwesen

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.2.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> in Ergänzung unseres Antwortschreibens vom 30.12.2011 können wir Ihnen mitteilen, dass die Linksabbiegespur von der Großgartacher Straße in die Grünewaldstraße täglich von ca. 250 Fahrzeugen genutzt wird.

Unter Berücksichtigung der Gesamtwirkung eines Linksabbiegeverbotes auf die nachfolgenden Kreuzungen und Einmündungen (Hans-Multscher-Straße/Wilhelm-Leuschner-Straße/Heidelberger Straße) halten wir eine derartige Verkehrseinschränkung nicht für angemessen. Auch ist zu bezweifeln, ob bei einer Verbreiterung der stadtauswärtigen Fahrspur der Großgartacher Straße ein wirksamer Effekt zur Verminderung der Erschütterungen an den angrenzenden Gebäuden zu erreichen wäre. Die Lage der dort vorhandenen Einlaufschächte und Kanaldeckel kann je nach Fahrweise auch bei einer verbreiterten Fahrspur das Überfahren nicht verhindern.

Wir bitten um Verständnis für unsere Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Hartmut Sugg


 

Replik dazu


Sehr geehrter Herr Sugg,

vielen Dank für Ihre ergänzende Antwort.
Wir können uns allerdings nicht erinnern, daß von unserer Seite die Verbreiterung einer Fahrspur angesprochen worden wäre.
Dies wäre auch nach unserer Ansicht kontraproduktiv.
Vielmehr ging es um eine zumindest optisch wirkende Verengung der stadtauswärts führenden Fahrspur nach der Sonnenbrunnen-Kreuzung durch den Wegfall der Linksabbiegespur in die Grünewaldstraße, um dadurch den Effekt einer Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.
Es verfestigt sich aber zunehmend der Eindruck, daß statt zur Abhilfe für die Bürger von der Möglichkeit, wirksame verkehrsreduzierenden Maßnahmen zu treffen, von Seiten der Stadtverwaltung bewußt kein Gebrauch gemacht wird, denn neben anderen Ungereimtheiten beinhaltet das Argument der täglich lediglich 250 Linksabbieger (stündlich ~10) im Vergleich zur sonstigen täglichen Belastung der Straße gerade einmal rund ein Prozent.
Wir werden daher weiterhin am Inhalt unseres Schreibens vom 11.1.2012 festhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn e.V.
Alfred Dagenbach


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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1219 * Klingenberg

 

Sanierung/Reparatur Rathaus

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Gemäß Prioritätenliste des Hochbauamtes stehen Sanierungsmaßnahmen (Priorität 1) in Höhe
von ca. 200.000 EUR an.
Davon sind im Haushaltsplan 2012 für die Schaffung eines behindertengerechten Zugangs 30.000 EUR vorgesehen.


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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1218 * Klingenberg

 

Sanierung Sportheim SSV Klingenberg.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Aufgrund des Antrags der SSV Klingenberg auf Zuschuss zur Sanierung des Vereinsheims
sind die entsprechenden Zuschussmittel bei der Anmeldung zum Haushalt 2013 vorgesehen.


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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1217 * Kirchhausen

 

Einbau Windschutz Aussegnungshalle Friedhof.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Im Haushaltsplan 2012 sind für den Einbau eines Windschutzes an der Aussegnungshalle im
Friedhof Kirchhausen 15.000 EUR vorgesehen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1216 * Kirchhausen

 

Deutschordensschloss:
-Sanierung entsprechend Zustands- und Sanierungsbericht
-Malerarbeiten im und am Schloss
-Einbau Behindertentoiletten/Renovierung Toiletten
-Erneuerung Fenster und Fensterläden

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  könnte besser sein  

Der Sanierungsbedarf ist gegeben. Im Entwurf zum Haushaltsplan 2013 waren 95.000 EUR für die Renovierung von Toiletten und Sanierungsmaßnahmen im SN 5000 vorgesehen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1215 * Horkheim

 

Einbau einer behindertengerechten Toilette in der Stauwehrhalle.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2012 Mittel vorgesehen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1214 * Horkheim

Bürgeramt Horkheim - behindertengerechter Umbau.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  könnte besser sein  

Zur Planung des behindertengerechten Umbaus einschließlich der energetischen Ertüchtigung des
Gebäudes waren im Haushaltsplanentwurf für 2013 50.000 EUR vorgesehen.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1213 * Horkheim

 

Errichtung einer Besuchertoilette auf dem Friedhof.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

Die vorhandene Toilette in der Trauerhalle des Horkheimer Friedhofs ist während der Trauerfeiern geöffnet. An sonstigen Tagen werden die Friedhofsbesucher durch einen Aushang gebeten, die Toiletten der nächstliegenden öffentlichen Gebäude zu nutzen:
• Stauwehrhalle, Nussäckerstraße 3
• Alte Turnhalle, Talheimer Straße 4
• Bürgeramt Horkheim, Schleusenstraße 18
Aufgrund der kurzen Distanz, insbesondere zur Stauwehrhalle, schätzen wir den vorhandenen
Standard als ausreichend ein.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1212 * Biberach

 

Einbau Treppenlift im Bürgeramt.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Für die Maßnahme sind Haushaltsplan 2012 30.000 EUR vorgesehen.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1211 * Biberach

 

Fortführung der Sanierung und Erweiterung/Anbau Böllingertalhalle.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  könnte besser sein  

Die Sanierungsmaßnahmen der Böllingertalhalle sind im November 2011 abgeschlossen worden.
Zur Lagerung der Tische und Stühle müsste ein An- bzw. Neubau erstellt werden, da die Teile
momentan in einem Teil des Foyers gelagert werden. Die Kosten hierfür sind nicht im HH 2012
berücksichtigt worden. Eine Planung ist noch nicht erfolgt, da hierfür ebenso keine Mittel bereit
gestellt werden konnten.


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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1210 Klingenberg

 

Barrierefreier Zugang im Altes Rathaus/Bürgeramt.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Für die Erstellung eines barrierefreien Zugang in das Bürgeramt sind im Haushaltsplan 2012
30.000 EUR vorgesehen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1209 * Biberach

 

Ausbau der Ganztagesbetreuung in den Kindergärten.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Die vom Gemeinderat am 27.07.2011 beschlossene Kindergartenbedarfsplanung sieht u.a.
eine Erweiterung des Kindergartens Bibersteige um 10 Kleinkindplätze in diesem Jahr vor. In
diesem Zusammenhang wird auch eine Erweiterung der Anzahl der Ganztagesplätze je nach
Bedarf um 5 bis 10 Plätze umgesetzt. Die Einrichtung der hierfür notwendigen Personalstellen hat der Gemeinderat ebenfalls in o.g. Sitzung beschlossen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1208 * Sontheim

 

Verlegung des Saureiterbrunnens an einen geeigneten Platz.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  könnte besser sein  

Eine Verlegung des Saureiterbrunnens wäre kostenmäßig mit einem kompletten Brunnenneubau
einschließlich Abbruch am bisherigen Standort gleichzusetzen. Aus ökonomischer Sicht ist der Antrag daher nicht weiter zu verfolgen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1207 * Sontheim

 

Anbringung eines Windschutzes bei der Aussegnungshalle des Friedhofe.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Zur Planung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2012 10.000 EUR vorgesehen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1206 * Böckingen

 

Renovierung Aussegnungshalle Westfriedhof

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Gebäude funktionsfähig und in einem ordentlichen Zustand. Es
ist vorgesehen 2012 kleine Reparaturmaßnahmen und Malerarbeiten im Rahmen der baulichen
Unterhaltung aus dem Budget SN 5000 durchzuführen.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1205 * Böckingen

 

Planung Generalsanierung Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  könnte besser sein  

Im Haushaltsplanentwurf für 2013 waren 100.000 EUR als Planungsrate vorgesehen Der
Sanierungsbedarf ist gegeben.


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.11.2011

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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1204 * Böckingen

 

Schulsozialarbeit an der Reinöhlschule und an der Heinrich-von-KIeist-Realschule.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Das Amt für Amt für Familie, Jugend und Senioren erarbeitet derzeit eine Gemeinderatsvorla
ge zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit in Heilbronn, die u.a. konkrete Ausbauvor
schläge sowie eine Prioritätensetzung enthalten wird. Im Zuge der Haushaltsberatungen zum
Haushalt 2012 hat der Gemeinderat für die Fortschreibung der Entgeltsätze bestehender
Stellen bei freien Trägern sowie für die Neueinrichtung weiterer Stellen 200.000 EUR bereit
gestellt.


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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1203 * Heilbronn

 

Verbesserung des zeitgemäßen Freizeitangebots für Jugendliche insbesondere in den
Ferienzeiten.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Das Amt für Familie, Jugend und Senioren erarbeitet derzeit einen Bericht über die offene
Jugendarbeit in Heilbronn für die nächste bzw. übernächste Sitzung des Jugendhilfeaus
schusses. Der Bericht wird einerseits die Angebote mit den Öffnungszeiten sowie aktuelle
Planungen bzw. Weiterentwicklungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf die Verbesserung
des Angebots in den Schulferien aufzeigen.


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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1202 * Heilbronn

 

Stand der Bemühungen um einen standortnahen Landeplatz im kurzen Umkreis des Wirtschaftsstandorts Heilbronn.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

Mit Stuttgart 21 erhält Heilbronn eine schnelle und umsteigefreie Zugverbindung zum Flug
hafen Stuttgart. Für den Geschäftsflugverkehr steht bereits jetzt der Hubschrauberlandeplatz
in den Böllinger Höfen sowie der Verkehrslandeplatz in Schwäbisch Hall zur Verfügung. Für
einen weiteren Landeplatz nahe Heilbronn wird daher kein Bedarf gesehen. Abgesehen davon
dürfte es auch an geeigneten Flächen für einen Landeplatz mangeln.


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Antrag zum Haushalt 2012

 

H 1201 * Böckingen

 

Planungs- und Baurate für das Sportgelände der TGB auf der Schanz

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

Die TG Böckingen und der ESV Heilbronn haben die Absicht, ihre Vereine zu verschmelzen. Sie
stehen in engem Kontakt mit der Verwaltung.
Die Verwaltung begleitet diesen Prozess positiv, das weitere Vorgehen wird mit den Vereinen
jeweils abgesprochen. Einbezogen in die Überlegungen sind die Vereinsanlage des ESV Heilb
ronn in der Viehweide sowie der Standort Schanz für ein Vereinssportzentrum der TG
Die TG Böckingen hat das Büro SpOrtconcept mit der Kostenschätzung für das Vereinssport
zentrum auf der Schanz beauftragt. Das Ergebnis liegt der Verwaltung noch nicht vor. Über
die Höhe eines möglichen Zuschusses kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb noch keine
Aussage getroffen werden.


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  Zu Bürgeranliegen im Jahr 2011 

 

Hinweis:

<*> = Formularia (Absender, Aktenzeichen, Anschrift, Anrede, Datum)

Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

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► = Siehe da