Es handelt sich nicht um eine Beantwortung zu den Einzelfällen.

Insgsamt wurden im angefragten Zeitraum  58 Anzeigen erstattet.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 20.10.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.096* Redaktionsstatut

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Auf Grund welcher rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, höchstrichterlichen Urteilen etc.)  sie beabsichtigt , das Redaktionsstatut der Stadtzeitung (Amtsblatt) so abzuändern, daß zu Lasten der Einzelstadträte Vertreter anderer Parteien im Gemeinderat entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Veröffentlichung von Beiträgen unter der Rubrik "Forum Gemeinderat" mit einer "abgestuften Chancengleichheit"  (§7 Abs.6)  noch mehr als bisher begünstigt werden?

2. Mit wem wurde diese
auf "Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats" beabsichtigte Neugestaltung vorab abgesprochen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.12.2016

Eingang nach 60  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein

<*> wir möchten Ihnen unsere Antwort auf Ihre Anfrage zum Redaktionsstatut, das als Gemeinderatsdrucksache Nr. 306 am 19. Dezember 2016 dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden soll, gerne schon jetzt und damit fristgerecht zukommen lassen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Vorberatung in den Gremien derzeit noch nichtöffentlich stattfindet. Dies bedeutet, dass unser
Antwortschreiben von Ihnen entsprechend vertraulich zu behandeln ist.

Natürlich steht es Ihnen frei, mit Veröffentlichung der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 19. Dezember - etwa eine Woche zuvor - unser Schreiben öffentlich zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Britzke
Leiter Stabsstelle Pressestelle

<*> gerne antworten wir im Zuge Ihrer Anfrage vom 20. Oktober 2016.
Zu Ihren Fragen antwortet die Stabsstelle Pressestelle wie folgt:

1. Auf Grund welcher rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, höchstrichterlichen Urteilen etc] [beabsichtigt die Stadtverwaltung}, das Redaktionsstatut der Stadtzeitung (Amtsblatt) 50 abzuändern, daß zu Lasten der finze/stadträte Vertreter anderer Parteien im Gemeinderat entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Veröffentlichung von Beiträgen unter der Rubrik "Forum Gemeinderat" mit einer "abgestuften Chancengleichheit" (§ 7 Abs. 6) noch mehr als bisher begünstigt werden?


Zum 1.12.2015 ist § 20 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) in der nachstehenden Fassung in Kraft getreten:

,,(3) Gibt die Gemeinde ein eigenes Amtsblatt heraus, das sie zur regelmäßigen Unterrichtung der
Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde nutzt, ist den Fraktio­
nen des Gemeinderats Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde
im Amtsblatt darzulegen. Der Gemeinderat regelt in einem Redaktionsstatut für das Amtsblatt das
Nähere, insbesondere den angemessenen Umfang der Beiträge der Fraktionen. Er hat die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens
sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen."

Ferner wurde § 32 a GemO neu eingefügt, Abs. 2 regelt:

.,(2) Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Gemeinderats mit.
Sie dürfen insoweit ihre Auffassungen öffentlich darstellen."

Auf Basis dieser rechtlichen Grundlagen, wonach die Fraktionen einen gesetzlichen Anspruch haben, ihre Auffassungen im Amtsblatt öffentlich darzustellen, wurde das Redaktionsstatut der .Heilbronner Stadtzeitung" entworfen.

Der Landesgesetzgeber hat das Recht zur Veröffentlichung ausschließlich für Fraktionen anerkannt.
Im Redaktionsstatut ist der angemessene Umfang der Beiträge der Fraktionen unter Berücksichtigung des Informationsbedarfs der Einwohner, des Interesses der Fraktionen und der Kapazität des Amtsblatts zu regeln. Eine Staffelung nach Größe der Fraktionen ist möglich.

Die Veröffentlichung von Beiträgen fraktionsloser Gemeinderäte ist freiwillig, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Dem trägt der Entwurf des Redaktionsstatus Rechnung. Entgegen der gesetzlichen Regelung ist vorgesehen, den Mitgliedern des Gemeinderats, die nicht in einer Fraktion sind, die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Beiträgen mit bis zu 50 Zeilen in jeder vierten Ausgabe der Stadtzeitung einzuräumen. Diese Variante wurde einer Abstufung durch Beschränkung der Anzahl der Zeilen auch wegen des Umfangs des Amtsblatts und der Umsetzung vorgezogen.

2. Mit wem wurde diese auf"Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats" beabsichtigte Neugestaltung vorab abgesprochen?

Das Redaktionsstatut wurde von der Stabsstelle Pressestelle als Entwurf konzipiert. Verschiedene
Mitglieder der im Ältestenrat vertretenen Fraktionen haben hierauf Anregungen geäußert, die von
der Verwaltung in den Entwurf eingearbeitet wurden.

Im Zuge der weiteren Behandlung der Drucksache im Ausschuss und im Gemeinderat besteht nach
wie vor die Möglichkeit, weitere Anregungen einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Britzke
Leiter Stabsstelle Pressestelle


Replik dazu:

Zum Inhalt Ihrer Beantwortung:

Sie stellt weitgehend dasselbe dar, was ich in meiner Stellungnahme aus meiner Sicht dazu erklärt habe. Allerdings ging es uns auch darum, welche Urteile (Verfassungsgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, EuGH) beispielsweise zu solchen bewußten, vom Landtag beschlossenen, Mißachtungen des Gleichheitsanspruchs ggf. ergangen sind.

Der Tenor des Landtags ist ja bereits bekannt.

Allerdings ist der Verweis auf die Freiwilligkeit von Veröffentlichungen der fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates durch das dargestellte bewußte Einwirken der an einer Einschränkung der bisherigen - ggf. ebenfalls wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zweifelhaft gewesenen - Praxis interessierten Mitglieder des Gemeinderates insofern keine Großzügigkeit, sondern dem doch noch vorhandenen schlechten Gewissen der Betreiber geschuldet, denn sonst hätte man es ja beim bisherigen "Gentlemen Agreement" belassen können.

Gestatten Sie mir bitte dazu den Kommentar:

Im Gegensatz zur insbesondere von StR .....  vertretenen Auffassung - bei der klar die persönliche Befindlichkeit über eine befürchtete zu geringe Beachtung der Person in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gekommen ist - ist schon vom Gesetzestext her klar, daß es sich bei den Veröffentlichungen nicht um die Selbstdarstellung einzelner Stadträte wie auch immer handelt, sondern um die Darstellung der Ansichten der  im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen. Insofern ist auch die bildliche Darstellung des den jeweiligen Artikel Verfassenden eine Freiwilligkeitsleistung, denn im Vordergrund müßte die vertretene Gruppierung, deren Ansicht hier zu vertreten ist, deutlicher, bzw. sogar allein, hervorgehoben werden.

Zum Verweis in Ihrem Schreiben bzgl. Nichtöffentlichkeit  darf ich Sie insgesamt auf die Gesetzesänderungen hinweisen, zu § 41 b (4) "Veröffentlichung von Informationen" heißt es beispielsweise:

"Die Mitglieder des Gemeinderats dürfen den Inhalt von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen, ausgenommen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zur Wahrnehmung ihres Amtes gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit bekannt geben."

Es handelte sich bei dieser Anfrage weder um personenbezogene Daten noch um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach                                                                         21.12.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.10.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.095* Gefährliche Abbiegespuren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Gefahren, die von Abbiegespuren ausgehen.
Dies betrifft sowohl die Abbiegespur von der Südstraße in die Urbanstraße als auch von der Weinsberger Straße in die  Paulinenstraße.
Im ersten Fall würde die rechte Abbiegesprur sehr häufig als Beschleunigungsspur zum Geradeausfahren in Richtung Oststraße benutzt, in gleicher Weise werde die rechte Geradeausspur zum schnellen Überholen und Einscheren in die linke Abbiegespur zur Paulinenstraße mißbraucht.
Dabei entstehen regelmäßig größte Unfallgefahren, im letzteren Fall insbesondere, wenn die Stadtbahn die Geradeaus-Spur kreuzt.
Für Abhilfe könnte möglicherweise eine Änderung der Ampelschaltungen und/oder das Markieren der Fahrbahnstreifen mit Pollern ähnlich der Großgartacher Straße am Sonnenbrunnen sorgen.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.10.2016

Eingang nach 13 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  dass es Verkehrsteilnehmer gibt, die gegen die StVO verstoßen und sich so einen Vorteil ver
schaffen, ist bedauerlich. 

Der Missbrauch und die falsche Benutzung von Abbiegespuren kann nur durch die Polizei geahndet werden. Ein Fahrstreifenwechsel auf mehrspurigen Fahrbahnen ist bei entsprechender Markierung erlaubt.

Eine andere Ampelschaltung oder Markierung kann kein Fehlverhalten und Missbrauch verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.10.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.094* Raserstraße in Biberach

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Weirachstraße in Biberach und dem Wohngebiet Kehrhütte beklagen sich über die zunehmende Raserei in der Weirachstraße.
Auswärts hereinfahrende Fahrzeugen würden mit teils so hohen Geschwindigkeiten die Straße benutzen, daß es schon öfter vorgekommen sei, daß in der Kurve in Richtung Ortsmitte Gefahren entstanden seien.

Dabei wurde auch schon derart in die Bremseisen getreten, daß  diese Feinstaub produzierend "gequalmt" hätten.

Dies beträfe auch insbesondere LKWs und Motorradfahrer.

Letztere benutzten die eigentlich zur Geschwindigkeitsreduzierung gedachten Einbauten in die Straßen häufig als Aufforderung, sie mit hoher Geschwindigkeit in Slalommanier zu umfahren.
Dies habe sich verstärkt, als das sich zuvor weiter außen befindliche 30kmh-Schild zurückgesetzt worden sei.

Diese Maßnahme sollte wieder rückgängig gemacht werden und das 30kmh-Schild etwa zwischen den Lichtmasten 17  und 18 aufgestellt werden.

Außerdem wird die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für sinnvoll erachtet.

Zwar würden hin und wieder mobile Geschwindigkeitsmessungen erfolgen, die aber keinerlei Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten nach sich ziehen würden.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.11.2016

Eingang nach 21 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  besten Dank für Ihre E-Mail vom 13.10.2016.

Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Zeit vom 01.01.2015 bis heute an 47 verschiedenen Tagen vom Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn durchgeführt. Hierbei handelt es sich
um überdurchschnittlich viele Messungen innerhalb einer Straße.

Ihren Vorschlag, eine stationäre Geschwindigkeitsanlage in der Weirachstraße zu installieren,
halten wir nicht für sinnvoll und zielführend. Mit einer stationären Anlage lässt sich nur punktuell eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit erreichen. Oftmals wird von Anwohnern berichtet, dass nach einer Geschwindigkeitsanlage wieder beschleunigt wird. Der städtische Vollzugsdienst setzt daher verstärkt mobile Geschwindigkeitsmessgeräte ein. Diese können an verschiedenen Stellen aufgebaut werden und somit das gefahrene Geschwindigkeitsniveau im gesamten Streckenverlauf beeinflussen.

Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Zu Ihrem Vorschlag, das 3D km/h Schild zwischen die Lichtmasten 17 und 18 zurückzusetzen,
hat uns das Amt für Straßenwesen folgende Stellungnahme mitgeteilt:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift zur StVO
(VwV-StVO) regeln abschließend, welche Gründe für eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegen müssen, damit die Straßenverkehrsbehörde Beschränkungen anordnen kann. Für die Tempo-30-Regelung gibt es keine rechtliche Gründe, den bestehenden Tempo-30-Bereich ausweiten. 

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.10.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.093 * Toilettenlage am Busbahnhof beim Hbf 
 

Es wird beantragt:

Die Stadt Heilbronn errichtet am Busbahnhof beim Hauptbahnhofb eine Toilettenanlage, vergleichbar der Anlage laut beigefügtem Bild.

Kosten: 100.000 Euro

Begründung:

Fahrgäste des Busbahnhofs und Taxikunden beschweren sich regelmäßig über fehlendec Toiletten insbesondere zu Zeiten, in denen auch die Toiletten des Hauptbahnhofs geschlossen sind.

Diese werden zudem als überteuert bezeichnet, auch mit dem damit als unseriös versteckten Einkaufsangebot.

Bitte beachten Sie den beigefügten Antrag und Bild [nur im Original] dazu.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.10.-2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.092 * Fehlender Behinderten-Parkplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über mindestens einen fehlenden Behinderten-Parkplatz am Heilbronner Hauptbahnhof.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.12.2016

Eingang nach 60  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Fehlende Behinderten-Parkplätze" geprüft und gibt
hierzu folgende Stellungnahme ab.

Eine explizite Ausweisung eines Behindertenparkplatzes im Bereich des Hauptbahnhofs hält das
Amt für Straßenwesen für nicht zielführend, da es im Bereich der Bahnhofsvorstadt sehr viele mög­
liche Besuchsziele für behinderte Menschen gibt. Wir verweisen hier auf unsere Übersicht "Öffentli­
che Schwerbehindertenparkplätze in der Heilbronner Innenstadt (s. Anlage).

Durch einen Parkausweis für Schwerbehinderte gibt es weitreichende alternative Parkmöglichkeiten. Erlaubt ist im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden, in der Fußgängerzone während
der Ladezeiten, auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden, in verkehrsberuhigten Bereichen, sofern niemand behindert wird zeitlich unbegrenzt und kostenlos an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken.

Das Amt für Straßenwesen wird die Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet weiter beobachten
und bei Bedarf die örtlichen Möglichkeiten prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Ehrhardt

Amt für Straßenwesen

 


siehe ► Kommentar dazu


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 4.10.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.091* "Vertrauensanwalt"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

laut Pressemitteilung der Stadt Heilbronn ist ein Vertrauensanwalt seit gut einem Jahr im Amt
  ( Vertrauensanwalt seit gut einem Jahr im Amt ). 
Darin heißt es, seit Beginn seines Engagements für die Stadt habe der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mehrere Anrufe und Meldungen entgegengenommen, deren Bearbeitung habe jedoch - laut dessen Aussage - keine Veranlassung gegeben, im Hinblick auf korruptionsrelevante Sachverhalte gegenüber der Stadt bzw. Strafverfolgungsbehörden aktiv zu werden.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Um wieviele derartige Fälle hat es sich gehandelt;

2. welchen Inhalt hatten die Meldungen;

3. in welcher Weise wurde in den einzelnen Fällen für Abhilfe gesorgt;

4. wurde damit in Einzelfällen  das Stellen von Strafanzeigen unterbunden?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.10.2016

Eingang nach 8  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  mit E-Mail vom 4. Oktober 2016 haben Sie die Verwaltung um Stellungnahme bezüglich der
Tätigkeit des seit dem 1. August 2015 für die Stadt tätigen Vertrauensanwalts - Herrn Rechtsanwalt Jens Anderssohn - gebeten. Sie nehmen Bezug auf Ausführungen in einer Pressemitteilung der Stadt, wonach Herr Anderssohn mehrere Anrufe und Meldungen entgegengenommen habe, deren Bearbeitung jedoch keine Veranlassung gegeben habe, im Hinblick auf korruptionsrelevante
Sachverhalte gegenüber der Stadt bzw. den Strafverfolgungsbehörden aktiv zu werden.

Sie fragen an:

1. Um wie viele derartige Fälle hat es sich gehandelt?

2. Welchen Inhalt hatten die Meldungen?

3. In welcher Weise wurde in den einzelnen Fällen für Abhilfe gesorgt?

4. Wurde damit in Einzelfällen das Stellen von Strafanzeigen unterbunden?

Vorab ist festzuhalten, dass Herr Oberbürgermeister Mergel das Institut "Vertrauensanwalt" geschaffen hat, um Bürgern, Beschäftigten, Kunden sowie Geschäftspartnern der Stadt eine zusätzliche Möglichkeit einzuräumen, vertraulich Vorgänge gegenüber einer neutralen Stelle offenbaren zu können, aus denen sich der Verdacht auf Korruption oder andere schwerwiegende Verfehlungen zum Nachteil der Stadt ergibt.

Ziel ist die Mitwirkung bei der Aufklärung von Korruptionssachverhalten. Der Vertrauensanwalt wird insoweit als selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig und unterliegt keinen Weisungen der Stadt hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung; er darf einem Informanten aus Wunsch "anwaltllche Verschwiegenheit" zusichern. Der Vertrauensanwalt entscheidet nach eigener pflichtgemäßer Prüfung, ob und inwieweit er einen ihm unterbreiteten Sachverhalt dem Rechtsamt zur weiteren Prüfung durch die Stadt unterbreitet. Dabei hat er sich an die Maßstäbe des § 152 Abs. 2 StPO hinsichtlich eines Anfangsverdachtes zu halten; dieser Maßstab gilt auch für die Strafverfolgungsbehörden. Liegt nach seiner Beurteilung ein solcher Verdacht vor, ist der WSachverhalt dem Rechtsamt mitzuteilen. Bestätigt sich ein solcher Anfangsverdacht nicht. teilt er
den Sachverhalt dem Rechtsamt nicht mit.

Da sich nach Auffassung des Vertrauensanwalts auf Grund der Hinweise kein Anfangsverdacht i.S.d, § 152 Abs. 2 StPO ergab, bestand für Strafanzeigen keine Veranlassung. Für Abhilfemaßnahmen bestand bei den sechs Meldungen nach Auffassung des Vertrauensanwalts keine Veranlassung. 4 der 6 Meldungen betrafen Sachverhalte, bei denen sich unmittelbar ergab, dass ein Verdacht auf Korruption oder andere schwerwiegende Verfehlungen zum Nachteil der Stadt nicht bestand. Der Inhalt der Meldungen unterliegt der anwaltliehen Verschwiegenheitspflicht, weshalb hierzu keine weiteren Angaben gemacht werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bauer
Stadtrechtsdirektor


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 29.9.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.090 * Anzeige Grundäckerstraße II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Welche Stellungnahme sie zu den im Schreiben der Firma airlight vom 19.9.2016 (aus Datenschutzgründen nur im Original)  zu den einzelnen darin aufgeführten Punkten einschließlich der Anzeige einer Straftat abgibt.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.10.2016

Eingang nach  14 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> die eingereichte Anzeige wegen "wildem Urinieren" wurde von der Bußgeldsteile als Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld geahndet.

Darüber hinaus haben die Verkehrsbetriebe im Rahmen einer Betriebsanweisung auf die Einhaltung der allgemeinen Regeln des Anstands in der Öffentlichkeit hingewiesen bei gleichzeitiger Androhung von Disziplinarmaßnahmen bei rufschädigendem Verhalten bzw. Ordnungswidrigkeiten in Ausübung des Dienstes.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.9.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.089* Ratten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Ratten in der Lutzstraße. Wörtlich:

"...vor einiger Zeit kam in der HST. ein Bericht über Rattenplage in HN.
Das Rathaus gab Ratschläge um die Rattenplage im privaten Bereich zu verhindern,diese Ratschläge waren sehr wichtig.
Aber die Stadt soll an der Verhinderung vorbildlich sein,aber sie ist es nicht,aus meiner Ansicht.
Heute früh habe ich unseren Gehweg sauber gemacht,dabei sah ich wie eine Ratte aus einem Strasseneinlauf kam.
Dieser  Schacht ist voll und dies schon eine sehr, sehr lange Zeit.Etwa Anfangs April  16 meldete ich dies einem Mitarbeiter der Stadt,aber
gereinigt wurde er bis heute nicht.
Im Schacht liegen weggeworfene Lebensmittel, was natürlich diese Viecher anzieht  ..."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.10.2016

Eingang nach  37 Tagen

könnte besser sein

<*>  die Abteilung Stadtentwässerung hat wie üblich auch in den Schächten der öffentlichen Kanalisation Rattenköter ausgelegt und am 23.09.2016 nachgelegt.
Das für die Sinkkastenreinigung zuständige Betriebsamt hat mitgeteilt, dass die Sinkkastenreinigung in der Lutzstraße aufgrund der dortigen Parksituation schwierig ist. Um alle Schächte 2015 reinigen zu können, mussten mehrere Anfahrten und Leerungen gemacht werden. Auch im September und Oktober 2016 musste die Straße mehrmals angefahren werden, um an alle Sinkkästen ran zukommen.
Eine Meldung Anfang April über eine nötige Reinigung ist weder bei der Stadtentwässerung noch beim Betriebsamt eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Hertner
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
-


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.9.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16. 088* Spatenstich für Inklusionsprojekt

Am Heilbronner Südbahnhof in der Happelstraße erfolgt heute der Spatenstich für das Inklusionsprojekt unter dem Titel „Buntes Wohnen“.

Auf dem 2800 Quadratmeter großen Grundstück entsteht ein Gebäude mit 42 Wohnungen für Menschen mit Handicap, Senioren, Familien, Singles und Studenten.

Geplant sind unterschiedliche Wohnformen und gemischt genutzte Wohngemeinschaften. Der 400 Quadratmeter große Innenhof ist als Ort der Kommunikation für alle Bewohner gedacht.

Ein Quartiersmanager soll später auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner eingehen und zum Beispiel für Senioren Einkäufe organisieren oder Alleinerziehende unterstützen. 

Die Menschen mit Handicap werden von den Offenen Hilfen Heilbronn betreut. Fertigstellung ist für Anfang 2018 geplant.

Wir stellen zu diesem Projekt die folgenden Fragen:

1. Wie teilt sich die Zahl der Wohnungen konkret auf für diese Gruppen:

1.1 Menschen mit Handicap,

1.2 Senioren,

1.3 Familien welcher Größen,

1.4 Singles und

1.5 Studenten?

2. Welche Wohnflächen stehen den unter Ziff. 1 genannten Gruppen entsprechend den Bauplanungen zur Verfügung?

3. Welche Mietpreise pro qm-Wohnfläche werden für die unter Ziff. 1 genannten Wohnungstypen kalkuliert?

4. An wen haben sich Mietinteressierte der unter Ziff. 1 genannten Gruppen zu wenden, um Ihr Interesse an einer solchen Wohnung anzumelden?

5. Wie ist die Auswahl der Mieter  geplant? Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Mietverträge?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.10.2016

Eingang nach 23  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> bezüglich Ihrer E-Mail-Anfrage zu oben genanntem Vorhaben können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

das Inklusionsprojekt am Südbahnhof ist ein rein privates Bauvorhaben. Die Stadt ist kein Projektbeteiligter und kann daher auch keine Detailfragen beantworten. Auf der Homepage für das Inklusions-Wohnprojekt "Buntes Wohnen Heilbronn" (www.buntes-wohnen-hn.de) sind die Nutzungen der Grundrisse grafisch erläutert. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Tröger von der AK Holding GmbH, Allee 18 (eMail ... Tel. ..... [nur im Original] ) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.9.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.087 * Spielplatz Kehrhütte

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über ein Abflußrohr, in der Nähe des Spielplatzes,
dessen Deckel den Angaben zufolge jeden Tag weg sei und dadurch ein gefährliches Loch im Boden sei, dessen Größe etwa 50 cm Durchmesser habe. Dies sei stelle eine Gefährdung nicht nur für kleine Kinder dar, sondern auch für Erwachsene.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.10.2016

Eingang nach  20  Tagen

bürgernah: Danke!

<*>  Wie telefonisch mitgeteilt wurde, handelt es sich um den Anschluß eines benachbarten privaten Grundstücks. Der Deckel wurde unterdessen von städtischen Mitarbeitern festgeschraubt.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.9.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.086* Geschäftsschädigung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Taxiunternehmer beklagen sich darüber, daß seit Jahren regelmäßig Rettungsdienste die ausgewiesenen Standplätze  für Taxi in der Gerberstraße während des Weindorfes blockieren . Dies wird neben den dadurch begangenen massiven Verkehrsverstößen - Halten im absoluten Halteverbot und obendrein auch gegen die Fahrtrichtung - als geschäftsschädigendes Verhalten sowohl der  Rettungsdienste als auch der dies duldenden Behörden beanstandet.
Während Polizeifahrzeuge ordnungsgemäß auf dem dortigen Parkplatz bereit gestellt werden, wird solches von Rettungsdiensten nicht in Anspruch genommen, wiewohl dadurch die Entfernung zum Grund der Bereitstellung - das Weindorf - erheblich kürzer wäre. 
Dieser Zustand wird seit Jahren  solange ignoriert, bis die für die Ordnung zuständigen Behörden darauf aufmerksam gemacht werden.
Jetzt wurde Berichten zufolge - siehe beigefügte Fotos - auf Beschwerde eilends die diese Taxistandplätze ausweisenden Schilder mit Säcken zugehängt, offensichtlich um die Verkehrsverstösse von Amts wegen heilend negieren zu können.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Gelten Verkehrsregeln auch für Rettungsdienste oder unterliegen diese außerhalb eines Notfalleinsatzes der Begünstigung durch städtische Amtsträger?

2. Weshalb reagiert das Ordnungsamt dazu grundsätzlich erst  auf Beschwerden?
 

3. Auf Grund welcher rechtlichen Grundlage und Anordnung werden diese Taxistandplätze Rettungsdiensten zur Verfügung gestellt?

4. Werden Taxiunternehmen davon deshalb nicht unterrichtet, weil das Handeln der Stadt illegal ist?

5. Ist mit dieser Maßnahme beabsichtigt, zum Nachteil der Taxiunternehmer andere, mit öffentlichen Mitteln gesponserter Unternehmen zu begünstigen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.10.2016

Eingang nach  29 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Taxigewerbe / Geschäftsschädigung" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab.

Zum Taxigewerbe haben Sie Anfragen am 12.06.14,07.08.14, 14.09.14 sowie 28.02.15, 22.06.15, 11.09.15 und 28.10.15 gestellt. Am 07.05.15 fand eine Rundfahrt mit Herrn Herkert, Herrn Schulz und Ihnen statt. Am 11.02.14 befasste sich der Bau- und Umweltausschuss mit Standplätzen im Bereich der Allee und am 07.10.14 gab es eine Anfrage von Herrn Palm zum Taxistand an der Harmonie.

In ihren beiden Anfragen werfen Sie Fragen auf, welche Ihnen in den verschiedenen Antwortschreiben schon zugegangen sind.

Im Rahmen einer effizienten, funktionierenden Verwaltung bitten wir Sie von weiteren gleichlautenden Anfragen zum Taxigewerbe abzusehen bzw. unsere damaligen Schreiben zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Weindorfes kam es zu einer falschen Ausschilderung eines "Ersatztaxistandes" in der Gerberstraße. Dieser war durch die Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes deckte die Schilder vor Ort ab, um die vorgesehene Stellfläche für Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Das Amt für Straßenwesen wird dies in der Anordnung zum Weindorf für das Jahr 2017 nochmals deutlich hervorheben.

Mit freundlichen Grüßen

Chnstiane Ehrhardt

Amtsleiterin


"Taxigewerbe / Geschäftsschädigung"

Sehr  geehrte Frau Erhardt,

unsere Anfragen

* Taxigewerbe vom 5.8.2016 und
* Geschäftsschädigung
  vom 11.9.2016

 beantworten Sie mit Eingang der Briefpost am 8.10.2016 wie folgt:

".. das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Taxigewerbe / Geschäftsschädigung" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab.

Zum Taxigewerbe haben Sie Anfragen am 12.06.14,07.08.14, 14.09.14 sowie 28.02.15, 22.06.15, 11.09.15 und 28.10.15 gestellt. Am 07.05.15 fand eine Rundfahrt mit Herrn Herkert, Herrn Schulz und Ihnen statt. Am 11.02.14 befasste sich der Bau- und Umweltausschuss mit Standplätzen im Bereich der Allee und am 07.10.14 gab es eine Anfrage von Herrn Palm zum Taxistand an der Harmonie.

In ihren beiden Anfragen werfen Sie Fragen auf, welche Ihnen in den verschiedenen Antwortschreiben schon zugegangen sind.

Im Rahmen einer effizienten, funktionierenden Verwaltung bitten wir Sie von weiteren gleichlautenden Anfragen zum Taxigewerbe abzusehen bzw. unsere damaligen Schreiben zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Weindorfes kam es zu einer falschen Ausschilderung eines "Ersatztaxistandes" in der Gerberstraße. Dieser war durch die Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes deckte die Schilder vor Ort ab, um die vorgesehene Stellfläche für Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Das Amt für Straßenwesen wird dies in der Anordnung zum Weindorf für das Jahr 2017 nochmals deutlich hervorheben. .."


Dazu stellen wir - auch um die Implizierung querulatorischer Anfragestellung zu vermeiden - klar, daß es sich bei den von Ihnen in einem Zeitraum von über 2 Jahren aufgelisteten Anfragen um solche handelt, denen nachweislich fast ausnahmslos höchst unterschiedliche Anlässe und Fälle zugrunde liegen, die zu Fragen und Beanstandungen geführt haben. Sie sind weder geichlautend, noch stehen den beiden Anfragen bereits beantwortete Fragen zugrunde.

Diese Unterschiede betreffen auch die - offensichtlich zu Ihrer Rechtfertigung - aufgeführte Rundfahrt mit Ihrem Herrn Herkel, der sich vorbildlich um die Behebung von festgestellten Mängeln auch an Ort und Stelle bemüht hat. Inwieweit dieser bei der Umsetzung nach Weisung so oder anders handeln mußte, können wir nicht nachvollziehen.

Die Einbeziehung einer Sitzung des Bauausschusses - in dem wir nicht vertreten sind und worüber wir auch kein Ergebnis zugestellt bekommen (haben) - oder gar die Anfrage eines Stadtrates, der uns nicht angehört und von der wir weder Inhalt noch Antwort kennen, ist hier ebenso irrelevant wie der Beantwortung der Anfrage
Taxigewerbe ausgewichen wird.

Schließlich stellt auch die ebenfalls als den Fall verharmlosend zu wertende Beantwortung unserer Anfrage  Geschäftsschädigung absolut deren Berechtigung klar. Das gilt insbesondere, nachdem dasselbe Vorgehen bereits zu früheren Weindörfern zu Reklamationen geführt hat.

Wir sehen daher auch künftighin keinerlei Anlass,  uns in unseren
Rechten einschränken zu lassen. Ich darf Sie daran erinnern, daß Hauptorgan der Stadt nicht die Stadtverwaltung ist, sondern der Gemeinderat. Die Gemeindeordnung gibt darüber ausführlich Auskunft. Es wird auch nicht das Löschen eines wieder aufkeimenden Feuers deshalb unterlassen, weil es schon einmal erfolglos zu löschen versucht wurde. Werden Mißstände nicht beseitigt, so werden diese auch so oft wie notwendig reklamiert.

Sie wissen, daß wir keine bei Wahlen von einflußreichen Kreisen gesponserte und daher eine gegen jegliche Form der Begünstigung immune Bürgervereinigung sind, die sich für die Interessen der sich an uns und insbesondere an unsere Vertreter in den städtischen Gremien wendende Bürger einsetzt und auf  eine Verbesserung der Bürgernähe durch die dafür gewählten und bestallten Personen achtet.

Die Form und Anzahl der Anfragen ist daher letzten Endes auch ein Gradmesser der tatsächlichen und nicht nur medial gepuschten Zufriedenheit der Bürger an deren Amtsführung.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.9.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.085 * Seestraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über häufiges zu schnelles Fahren in der 30km-Zone der Böckinger Seestraße. Insbesondere nachts werde häufig durch die Straße gerast.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.2.2017

Eingang nach  150 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre Anfrage vom 09.09.2016. Ihre erste Anfrage hat uns nicht erreicht.

 

Bitte entschuldigen Sie unsere späte Antwort.

Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Zeit vom 01.01.2016 bis heute an sieben
verschiedenen Tagen vom Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn durchgeführt. Die durchschnittli­
che Beanstandungsquote lag bei 9,5 %.

Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten, an den
von Ihnen genannten Zeiten, fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 6.9.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.084 * Bordell-Betrieb?

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung auf Grund von Beschwerden aus Anwohner-Kreisen::

1. Trifft es zu, daß in einer ehemaligen Bar in der Stuttgarter Straße sich wieder ein Bordell-Betrieb etabliert hat?

2.  Welche Maßnahmen ergreift sie ggf. dazu?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.10.2016

Eingang nach  38 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  mit Email vom 06.09.2016 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und angefragt, ob es zutrifft, dass sich in [einer ehemaligen Bar*] in der Stuttgarter Straße ein Bordell-Betrieb etabliert hat. Als Beweggrund Ihrer Anfrage gaben Sie Beschwerden betroffener Anwohner an.

Aufgrund von Urlaubsabwesenheiten hat sich die Prüfung und Beantwortung Ihrer Anfrage leider ver­
zögert. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Zu Ihrer Anfrage kann nach interner Prüfung folgendes mitgeteilt werden:

Ihre Angaben zum vermuteten Bordellbetrieb sind leider zu knapp und zu undeutlich, um Ihre Anfrage
konkret beantworten zu können.

 

[*]


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer

 

[* Datenschutz]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 6.9.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.083 * Hafenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über  eine fehlende Ampelregelung an der Baustelle Hafenstraße, wörtlich:
 
"...in der Hafenstraße, kurz vor der Einmündung Wohlgelegen wurde auf der östlichen Fahrspur eine Baustelle ohne Ampelregelung eingerichtet. Die Stadtwerke Heilbronn sind aufgefordert umgehend eine Ampelregelung zu installieren. Die Baustelle ist viel zu lang und unübersichtlich für eine ampelfreie Regelung auf der stark befahrenen Hafenstraße. Heute hatte ich, auf der westlichen, freien Seite der Straße fahrend eine gefährliche Situation mit dem eigentlichen zum Halt verpflichteten Gegenverkehr, der im Berufsverkehr einfach nicht warten wollte. ..." 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 4.9.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.082* Störende Gaststätte

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über nächtliche Ruhestörungen und Geruchsbelästigungen, ausgehend von einer Gaststätte an der Ecke Nordbergstraße und Dammstraße.
Sowohl in- als auch außerhalb der Gaststätte ginge es häufig bis weit nach Mitternacht recht laut zu, einschließlich Zuschlagen der Autotüren und Hupen, so daß Anwohner aus dem Schlaf gerissen werden
oder gleich garnicht zur Ruhe kommen können.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.10.1016

Eingang nach 27  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  mit Email vom 04.09.2016 haben Sie uns mitgeteilt, dass sich Anwohner über nächtliche Ruhe­
störungen und Geruchsbelästigungen ausgehend von einer Gaststätte an der Ecke Nordbergstra­
ße und Dammstraße beklagen. Die Recherche in unseren Unterlagen ergab, dass es sich hierbei
vermutlich um die Gaststätte "Kunterbunt" handelt.

Zur Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts haben wir Kontakt mit dem Polizeirevier
Heilbronn aufgenommen. Die Anfrage beim Polizeirevier Heilbronn ergab keine gemeldeten Ru­
hestörungen die direkt der Gaststätte zuzuordnen' sind. Geruchsbelästigungen wurden weder
dem Ordnungsamt noch der Umweltabteilung gemeldet.

Zudem haben wir uns mit dem Betreiber des "Kunterbunt" in Verbindung gesetzt und auf die
vorliegende Beschwerde hingewiesen. Der Betreiber versicherte, sich sowohl an den genehmig­
ten Umfang der Gaststättenkonzession als auch an die gesetzlichen Sperrzeiten zu halten.

Einschränkende Maßnahmen der Behörde gegenüber dem Gaststättenbetreiber haben sich nach
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf entsprechende Tatsachen zu stützen. Inso­
weit benötigt die Verwaltung konkret auf die Gaststätte bezogene Informationen, um gerichts­
feste Entscheidungen treffen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.9.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.081* Kontrollen in Feldflur und Weinbergen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

auf unsere Anfrage vom
4.6.2016 betr. "Feldschutz/ Weinberghut" wurde berichtet, daß der Städtische Vollzugsdienst in Zusammenarbeit mit dem Polizeivollzugsdienst punktuell mehrere Kontrollen im Heilbronner Stadtgebiet durchgeführt habe und
diese weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt werden.

Nachdem aus landwirtschaftlichen Kreisen immer wieder Klagen wegen dem fehlenden Feldschutz zu vernehmen sind, fragen wir dazu die Stadtverwaltung:

a) Wo und an welchen Terminen wurde im Zeitraum 2015 bis heute derartige Kontrollen in der Feldflur durchgeführt;

b) welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen jeweils?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.9.2016

Eingang nach 24 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  besten Dank für Ihre erneute Anfrage zu Kontrollen in Feldflur und Weinbergen, die wir wie
folgt beantworten:

a) Kontrollen des illegalen Schleichverkehrs auf den für den allgemeinen Verkehr gesperrten Feld- und Weinbergwegen führt der Städtische Vollzugsdienst im Einzelfall anlassbezogen durch. Kontrolliert wurde in den Bereichen Bruhweg/Helmholtzstraße, Neipperger Straße, Wartberg, Bamberger Straße, Riedstraße/ Weinsberger Sattel, Industriepark .Böllinqer Höfe", Gewerbegebiet .Böckinqen West", Sinsheimer Straße, Hofwiesenstraße, Grünewaidstraße, Längelterstraße, Otto-Hahn-Straße/ Wannenäckerstraße.

Bei den o.g. Durchfahrtskontrollen wurden jeweils zwischen 1 und 20 Fahrzeugführer je Stunde kostenpflichtig verwarnt.

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 1.9.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

RP Stuttgart z.w.V.

 

16080* Verkehrsversuch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadtverwaltung handelt eigener Mitteilung zufolge endlich wegen Anliegerbeschwerden über die Zustände im ruhenden Verkehr in der Gottlieb-Daimler-Straße mit einem Verkehrsversuch, um den Straßenraum und damit insbesondere das derzeit ungeordnete und teilweise illegale Lkw-Parken zu verbessern.
Dabei ist davon auszugehen, daß es nicht beim Verkehrsversuch bleiben wird, sondern unter dieser Bezeichnung die bisherig unzulängliche Verfahrensweise in diesem Fall gegenüber der Öffentlichkeit geheilt werden soll.
Als Grund nennt die Stadtverwaltung u.a., bei der momentanen Situation vor Ort komme es häufig zu Einschränkungen im Begegnungsverkehr.
Genau dieselben Zustände sind der Stadtverwaltung hinlänglich insbesondere in der Grundäckerstraße hinlänglich bekannt.
Auch hier ist ein Begegnungsverkehr trotz gegenteiliger Falschbehauptungen, gleich garnicht mit ausreichendem Sicherheitsabstand, unmöglich,

Wir fragen daher dazu die Stadtverwaltung:

1. Weshalb wurde in der wesentlich breiteren und unbewohnten Alexander-Baumann-Straße ein LKW-Parkverbot erlassen und damit die LKW in die Grundäckerstraße mit von der Stadtverwaltung auf Kosten der Steuerzahler aufwendig veranlaßten Hygienemaßnahmen verdrängt?

2. Wird die Stadtverwaltung nun gleiches Recht für alle praktizieren und in der Grundäckerstraße vergleichbare Maßnahmen ergreifen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.10.2016

Eingang nach 38  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Verkehrsversuch?" geprüft und gibt hierzu folgende
Stellungnahme ab:

In der Alexander-Baumann-Straße handelt es sich nicht um ein Lkw-Parkverbot. Die Strecke ist mit
einem eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen 286 StVO) über große Strecken beschildert. Es handelt sich hier um eine Maßnahme den Durchgangsverkehr von und zur B39 bei Begegnungsverkehr und derzeitiger Ausbaubreite zu ermöglichen.

Die Alexander- Baumann-Straße ist von ihren Breiten (ca. 7m) deutlich schmaler als die
Grundäckerstraße (12-15m). Somit ist eine Vergleichbarkeit der beiden Straßen nicht gegeben.

Das Amt für Straßenwesen wird beide Straßen gem. der örtlichen Gegebenheit betrachten und auch
zukünftig die jeweiligen Maßnahmen umsetzen.

Mit freundlichlichenn Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.8.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn  - RP Stuttgart zur Kenntnis z.w.V.

16079 * Fehlende Beantwortung *

Sehr  geehrte Damen und Herren,

zu unseren Anfragen an die Stadtverwaltung vom 11.1.2016 -  nachgefragt am 8.2.2016, 26.2.2016 und 11.4.2016 - liegt uns bis heute keine vollständige Stellungnahme vor:


* Asyl-und Flüchtlingswesen  [http://www.pro-heilbronn.de/+bhb.htm#16003]


Es wird daher erneut um die endlich vollständige Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten, da wir sonst davon ausgehen müssen, daß uns und den Bürgern der Stadt die wirklichen Fakten bewußt vorenthalten werden sollen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Bügerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang amb 22.10.2016

Eingang nach 54  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  wir bitten die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage vom 28.08.2016 zu entschuldigen.
Zu Ihrer o.g. Anfrage nehmen wir nachfolgend Stellung:

Sie kritisieren erneut die aus Ihrer Sicht mangelnde Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.01.2016.
Wir verweisen auf unsere Stellungnahmen vom 29.01.2016,04.02.2016,22.02.2016,08.04.2016
und 14.04.2016 zum Thema Flüchtlingsunterbringung.

Wie bereits mitgeteilt. ist eine weitergehende Beantwortung nicht möglich, da die Daten nicht zur
Verfügung stehen.

Die Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen des Gemeinderates umfassend zur Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen in Heilbronn berichten und gerne darüber hinaus auf weitergehende Fragen eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie. Jugend und Senioren
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 24.8.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.078 * "Helfende Hand"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

die Heilbronner Stimme schreibt heute zum Thema "Helfende Hand" auf Seite 21 u.a.:  "Nun kritisiert neben Polizei und Ordnungsamt auch der Händlerverband Stadtinitiative Heilbronn die private Schutz-Aktion „Helfende Hand“.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1.  Welche sind die Kritikpunkte des Ordnungsamtes an der Heilbronner "Helfenden Hand";

2.  welche strafrelevanten Verstöße gibt es von Seiten der Gruppe "Helfende Hand" oder ihren Mitgliedern in Heilbronn; 

3. trifft es zu, daß jeder Bürger verpflichtet ist, in Gefahr geratenen Menschen zu helfen und ist der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung noch relevant?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.9.2016

Eingang nach 22 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 24. August 2016 nimmt das Ordnungsamt wie folgt Stellung:

Die Aktionen der "Helfenden Hand" vermitteln den Eindruck, dass die zuständigen Behörden und
die Polizei nicht mehr in der Lage seien, die Sicherheit zu gewährleisten. Dies ist nicht der Fall. Neben der Polizei und dem Innenministerium steht auch die Verwaltung derartigen Aktionen kritisch
gegenüber.

Zu strafrelevanten Verstößen von Personen darf die Verwaltung generell keine Auskunft erteilen.
Dies gilt besonders, wenn die Auskunft der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird. Wir verweisen auf
die einschlägigen Bestimmungen insbesondere des Strafprozessrechts und des allgemeinen Datenschutzes.

Personen ist Hilfe gemäß § 323 c Strafgesetzbuch (Unterlassene Hilfeleistung) zu leisten. Bei der
Hilfeleistung ist auf die Erforderlichkeit, die Zumutbarkeit für den Helfenden sowie die Angemessenheit von Maßnahmen z.B. gegen Störer zu achten. Andernfalls könnten andere Straftaten wie z.B. Körperverletzung, Nötigung oder Freiheitsberaubung betroffen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 5.8.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.077* Taxigewerbe

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Das Taxigewerbe ist Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Es gewährleistet unter Anderem verpflichtend, Bereiche abzudecken, die von den städtischen Verkehrsbetrieben nicht bedient werden.

Wir fragen daher zum Umgang mit ihm die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu folgendem Schreiben im Namen der Heilbronner Taxifahrer bzgl. der Mitteilung über eine am 3.8.16 stattgefundenen Verkehrsbesprechung zu den einzeln darin aufgeworfenen Problempunkten ab, wörtlich:

"Leider können wir leider Ihren Entscheidungen, Taxiplätze zu erstellen, zum Teil nicht zustimmen.
In der Gerberstrasse waren bereits Taxiplätze, hat nicht funktioniert. In der Allee ist es nicht der Bereich, der gefragt war, sondern vor der Harmonie, welcher Jahrzehnte lang beständig der Platz war.
Die Moltkestrasse ist das miserabelste, was Sie anbieten: Einbahnstraße ab Allee zur Gartenstrasse und somit unlogische Abfahrt sowie und auch zu weit von dem Saaleingang der
Harmonie weg. Positiv sehe ich die Hafenstraße mit diesen Taxiplätzen.
Gibt es eigentlich die Möglichkeit, bevor irgendwelche Entscheidungen bei Ihnen getroffen werden, dass man sich vorher zusammensetzt und das Für und Wider bespricht?
Taxiplätze sind die Flächen, die unser Geschäft wesentlich unterstützen sollten, was momentan ein Fehllauf ist. Das zu ändern setzt darin vernünftige Regelungen voraus.
Wir wollen gesehen werden und nicht versteckt stehen.
Auch wechselnde Plätze  in der Stadt werden nie funktionieren,da diese nach wie vor von Parkern benutzt werden. Siehe jeden Abend die BW-Bank.
Ich habe die Berechtigung der Taxizentrale, über Festlegungen von Taxiplätzen und den Belangen des Taxigewerbes mit Ihnen in deren Namen zu reden.
Des weiteren möchte ich Ihnen mitteilen: Plätze beim Volksfest welche wir seit Jahrzehnten zugeteilt bekommen haben, sind kein Radweg.
Am Ausgang zur Karlsruher Strasse waren am Ende immer 3 Plätze. Warum wird das unter den "Scheffel Radwege" gestellt? An dieser Stelle hat sich nichts verändert. Nachrück-Plätze, welche auf der anderen Seite waren, wo sich der Radweg befindet, können in der Seitenstraße hinter Pitstop verbleiben.
"

2. Auf Grund welcher gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen werden in Heilbronn Entscheidungen bzgl. dem Taxigewerbe getroffen?

3. Wer ist hierzu übergeordnete Rechtsaufsichtsbehörde?

4. Weshalb werden vor Entscheidungen Vertreter des Taxigewerbes nicht gehört bzw. bei "Runden Tischen" anstehende Probleme besprochen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.10.2016

Eingang nach 63  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Taxigewerbe / Geschäftsschädigung" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab.

Zum Taxigewerbe haben Sie Anfragen am 12.06.14,07.08.14, 14.09.14 sowie 28.02.15, 22.06.15, 11.09.15 und 28.10.15 gestellt. Am 07.05.15 fand eine Rundfahrt mit Herrn Herkert, Herrn Schulz und Ihnen statt. Am 11.02.14 befasste sich der Bau- und Umweltausschuss mit Standplätzen im Bereich der Allee und am 07.10.14 gab es eine Anfrage von Herrn Palm zum Taxistand an der Harmonie.

In ihren beiden Anfragen werfen Sie Fragen auf, welche Ihnen in den verschiedenen Antwortschreiben schon zugegangen sind.

Im Rahmen einer effizienten, funktionierenden Verwaltung bitten wir Sie von weiteren gleichlautenden Anfragen zum Taxigewerbe abzusehen bzw. unsere damaligen Schreiben zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Weindorfes kam es zu einer falschen Ausschilderung eines "Ersatztaxistandes" in der Gerberstraße. Dieser war durch die Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes deckte die Schilder vor Ort ab, um die vorgesehene Stellfläche für Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Das Amt für Straßenwesen wird dies in der Anordnung zum Weindorf für das Jahr 2017 nochmals deutlich hervorheben.

Mit freundlichen Grüßen

Chnstiane Ehrhardt

Amtsleiterin


Replik v. 11.10.2016

"Taxigewerbe / Geschäftsschädigung"

Sehr  geehrte Frau Erhardt,

unsere Anfragen

* Taxigewerbe vom 5.8.2016 und
* Geschäftsschädigung
  vom 11.9.2016

 beantworten Sie mit Eingang der Briefpost am 8.10.2016 wie folgt:

".. das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Taxigewerbe / Geschäftsschädigung" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab.

Zum Taxigewerbe haben Sie Anfragen am 12.06.14,07.08.14, 14.09.14 sowie 28.02.15, 22.06.15, 11.09.15 und 28.10.15 gestellt. Am 07.05.15 fand eine Rundfahrt mit Herrn Herkert, Herrn Schulz und Ihnen statt. Am 11.02.14 befasste sich der Bau- und Umweltausschuss mit Standplätzen im Bereich der Allee und am 07.10.14 gab es eine Anfrage von Herrn Palm zum Taxistand an der Harmonie.

In ihren beiden Anfragen werfen Sie Fragen auf, welche Ihnen in den verschiedenen Antwortschreiben schon zugegangen sind.

Im Rahmen einer effizienten, funktionierenden Verwaltung bitten wir Sie von weiteren gleichlautenden Anfragen zum Taxigewerbe abzusehen bzw. unsere damaligen Schreiben zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Weindorfes kam es zu einer falschen Ausschilderung eines "Ersatztaxistandes" in der Gerberstraße. Dieser war durch die Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes deckte die Schilder vor Ort ab, um die vorgesehene Stellfläche für Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Das Amt für Straßenwesen wird dies in der Anordnung zum Weindorf für das Jahr 2017 nochmals deutlich hervorheben. .."


Dazu stellen wir - auch um die Implizierung querulatorischer Anfragestellung zu vermeiden - klar, daß es sich bei den von Ihnen in einem Zeitraum von über 2 Jahren aufgelisteten Anfragen um solche handelt, denen nachweislich fast ausnahmslos höchst unterschiedliche Anlässe und Fälle zugrunde liegen, die zu Fragen und Beanstandungen geführt haben. Sie sind weder geichlautend, noch stehen den beiden Anfragen bereits beantwortete Fragen zugrunde.

Diese Unterschiede betreffen auch die - offensichtlich zu Ihrer Rechtfertigung - aufgeführte Rundfahrt mit Ihrem Herrn Herkel, der sich vorbildlich um die Behebung von festgestellten Mängeln auch an Ort und Stelle bemüht hat. Inwieweit dieser bei der Umsetzung nach Weisung so oder anders handeln mußte, können wir nicht nachvollziehen.

Die Einbeziehung einer Sitzung des Bauausschusses - in dem wir nicht vertreten sind und worüber wir auch kein Ergebnis zugestellt bekommen (haben) - oder gar die Anfrage eines Stadtrates, der uns nicht angehört und von der wir weder Inhalt noch Antwort kennen, ist hier ebenso irrelevant wie der Beantwortung der Anfrage
Taxigewerbe ausgewichen wird.

Schließlich stellt auch die ebenfalls als den Fall verharmlosend zu wertende Beantwortung unserer Anfrage  Geschäftsschädigung absolut deren Berechtigung klar. Das gilt insbesondere, nachdem dasselbe Vorgehen bereits zu früheren Weindörfern zu Reklamationen geführt hat.

Wir sehen daher auch künftighin keinerlei Anlass,  uns in unseren
Rechten einschränken zu lassen. Ich darf Sie daran erinnern, daß Hauptorgan der Stadt nicht die Stadtverwaltung ist, sondern der Gemeinderat. Die Gemeindeordnung gibt darüber ausführlich Auskunft. Es wird auch nicht das Löschen eines wieder aufkeimenden Feuers deshalb unterlassen, weil es schon einmal erfolglos zu löschen versucht wurde. Werden Mißstände nicht beseitigt, so werden diese auch so oft wie notwendig reklamiert.

Sie wissen, daß wir keine bei Wahlen von einflußreichen Kreisen gesponserte und daher eine gegen jegliche Form der Begünstigung immune Bürgervereinigung sind, die sich für die Interessen der sich an uns und insbesondere an unsere Vertreter in den städtischen Gremien wendende Bürger einsetzt und auf  eine Verbesserung der Bürgernähe durch die dafür gewählten und bestallten Personen achtet.

Die Form und Anzahl der Anfragen ist daher letzten Endes auch ein Gradmesser der tatsächlichen und nicht nur medial gepuschten Zufriedenheit der Bürger an deren Amtsführung.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.8.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.076 * DITIB-Moschee

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung von Plänen der Heilbronner Erdogan-Dependance DITIP, an der Weinsberger Straße beim Berliner Platz einen Moschee-Neubau zu errichten;

2. wie weit sind dem Beamtenrecht unterworfene, auch ehemalige, Angehörige der Stadtverwaltung in dieses Vorhaben involviert;

3. wer hat diese  Tätigkeit zum Nutzen der inzwischen islamischen  türkischen Religionsbehörde DITIB genehmigt;

4. welche Entschädigung ist erfolgt und wer trägt die Kosten für diese Tätigkeit;

5. welche Gründe sprechen für und gegen eine Befangenheit bei Angehörigen der Genehmigungsbehörde und dieser selbst?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.8.2016

19.9.2016

Eingang nach  9 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> Ihre Anfrage vom 02.08.2016 beantworten wir wie folqt:

Zu 1):

Das Wettbewerbsergebnis wird derzeit durch ein Architekturbüro überarbeitet.

Zu 2):

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind mit diesem Vorhaben im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung beschäftigt. Ehemalige Beamte sind nach unserer Kenntnis nicht involviert.

Zu 3):

Der Gemeinderat im Rahmen seines Aufgabengliederungsplanes.

Zu 4):

Es sind keinerlei Entschädigungen für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung erfolgt.


Zu 5):

Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine Befangenheit. Das Vorhaben wird wie jedes andere Bau­
vorhaben objektiv beurteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


 

REPLIK dazu:

Mit Ihrer Beantwortung gehen wir nicht konform.

Zur Beantwortung unsererer Anfrage zur DITIP-Moschee  vom 2.8.2016 an die Stadtverwaltung und das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde wollten unter anderem wissen,  wer diese Tätigkeit zum Nutzen der inzwischen islamischen türkischen Religionsbehörde DITIB genehmigt und bezahlt hat und inwieweit deshalb Befangenheit bei Angehörigen der Genehmigungsbehörde und dieser selbst vorliegt.

"Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind mit diesem Vorhaben im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung beschäftigt. Ehemalige Beamte sind nach unserer Kenntnis nicht involviert", heißt es in der Antwort, Eingang am 11.8.2016, dazu. Auch seien keinerlei Entschädigungen für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung erfolgt und Anhaltspunkte für eine Befangenheit gebe es nicht. Das Vorhaben werde wie jedes andere Bau­vorhaben objektiv beurteilt.

Und: Diese Tätigkeit habe der Gemeinderat "im Rahmen seines Aufgabengliederungsplanes" genehmigt, wird die entsprechende Anfrage, wer "diese  Tätigkeit zum Nutzen der inzwischen islamischen  türkischen Religionsbehörde DITIB genehmigt" hat, beantwortet.

Fakt ist, daß beispielsweise der ehemalige Stadtplanungsschef Vogel als Berater und Baubürgermeister Winfried Hajek als Jurymitglied beteiligt waren.Der Chef des Stadtplanungsamtes, Dr. Böhmer, Mitglied des Preisgerichts und Frau Keicher von der Stabsstelle Partizipation und Integration war beratendes Mitglied. Ein diesbezüglicher Beschluß des Gemeinderates ist ihm allerdings unbekannt.

Es wird daher erneut um vollständige Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.
Vielen Dank.
                                                                      

12.8.2016


<*> die Stadt Heilbronn hat einen Wettbewerb gefordert. Um die Interessen der Stadt Heilbronn einzubringen und zu wahren, ist es, wie auch bei anderen Vorhaben auch, sogar geboten, dass Vertreter der Stadt in einem solchen Preisgericht vertreten sind.

Einer gesonderten Genehmigung bedarf es nicht, da es sich um eine Aufgabe im Rahmen des Dienstauftrags handelt. Dem Gemeinderat war zudem die Auslobung des Wettbewerbs bekannt.

Eine Entschädigung für städtische Bedienstete war somit nicht erforderlich und wurde auch nicht gewährt.
Anders verhält es sich bei Herrn Vogel, der als ehemaliger Angestellter der Stadt Heilbronn nunmehr selbstständig einer Tätigkeit nachgeht, für die ihm eine angemessene Vergütung zusteht.

Übrigens bleibt es jedem Bauherrn, der in aller Regel nicht mit der Durchführung eines Wettbewerbes vertraut ist. freigestellt, sich der Beratung eines erfahrenen Fachmannes zu bedienen.

Dies war in diesem Fall Herr Vogel, der allerdings nicht, wie von Ihnen dargestellt Beamter und auch nicht Leiter des Stadtplanungsamtes war. Da Herr Vogel nicht mehr im Dienst der Stadt Heilbronn ist steht es ihm frei, solche Tätigkeiten auszuüben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt

Eingang 19.9.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.7.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.075* Neuer Mietspiegel 2016 für Heilbronn
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stadt Heilbronn hat in der letzten GR-Sitzung am 27.07.2016 die Ergebnisse der letzten Erhebung für den neuen qualifizierten Mietspiegel 2016 vorgelegt.  

Damit erfüllt sie ihre Aktualisierungspflicht nach allen 2 Jahren.

Der letzte Miet-Spiegel bezog sich auf das Jahr 2014.  

 

Das Sozialgericht Heilbronn hatte den Mietspiegel 2014 in einer Muster-Klage so nicht anerkannt und es steht bis heute die Berufungsentscheidung des LSG Landessozialgerichtes Stuttgart aus.

 

Bei der Vorlage des (letzten) Mietspiegels 2014 hatte sich die Verwaltung bereit erklärt, die Regelsätze für SGB II und SGB XII-Bezieher wegen gestiegener Mieten auf der Basis der Erhöhung der Mieten nach dem Mietspiegel 2014 zu erhöhen und sich dies mittels Beschluss durch den Gemeinderat bestätigen/genehmigen lassen.  

 

Damals konkret  z.B. für einen 2-Personen-Haushalt:

Von:           60 m²  x 6,08 € = 364,80 € (bis 31.07.2014)

Auf:            60 m²  x 6,24 € = 374,40 € ( ab 01.08.2014)    

 

Wir fragen dazu:

 

1. Plant die Verwaltung auch diesmal nach Vorlage des neuen Mietspiegels 2016 bei allgemein in Heilbronn gestiegenem Mietpreisniveau entsprechende Erhöhungen des Regelsatzes für Kaltmieten (KdU)?  

 

2. Falls ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher konkreten Höhe wird dies geschehen, gestaffelt nach 1, 2, 3-Personenhaushalten?  

 

3. Welcher Zwischenstand ergibt sich hinsichtlich des beim Landessozialgericht Stuttgart laufenden Berufungs-Verfahrens und wie schätzt sie die Dauer bis zu einer Entscheidung aus heutiger Sicht ein?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.8.2016

Eingang nach  21 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

 Leistungen nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch - SGB lI/XII


<*>auf Ihre Anfrage vom 29.07.2016 zum Thema" Neuer Mietspiegel 2016 für Heilbronn" möchten
wir Ihnen folgendes mitteilen.

1) Plant die Verwaltung auch diesmal nach Vorlage des neuen Mietspiegels 2016 bei allge­
meinen in Heilbronn gestiegenem Mietpreisniveau entsprechende Erhöhungen des Regel­
satzes für Kaltmieten (KDU).


Die Verwaltung hat im Frühjahr 2016 die Fa. Analyse & Konzepte aus Hamburg mit der
Fortschreibung des schlüssigen Konzepts zur Festlegung der Richtwerte für die angemessenen
Kosten der Unterkunft in den Sozialgesetzbüchern lIXII im Stadtkreis Heilbronn beauftragt.

 

2) Falls ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher konkreten Höhe wird dies geschehen, ge­
staffelt nach 1,2,3 Personen haushalten?


Nach heutiger Planung werden die neuen Richtwerte durch die vorgenannte Firma im
Sozialauschuss am 24.10.2016 vorgestellt werden. Entsprechend den Vorgaben des
Bundessozialgerichtes werden sie auch zukünftig nach der Haushaltgröße gestaffelt sein.

3) Welcher Zwischenstand ergibt sich hinsichtlich des beim Landessozialgericht Stuttgart
laufenden Berufungsverfahrens und wie schätzt sie die Dauer bis zu einer Entscheidung
aus heutiger Sicht ein?

Das LSG hat am 5.2.2016 mitgeteilt, dass ein kürzlich erfolgter Berichterstatterwechsel und der
Umstand, dass im Referat noch zahlreiche ältere Verfahren zu bearbeiten seien, eine kurzfristige
Terminierung nicht zulasse.

Da der Stadt weder die Anzahl der beim LSG anhängigen Altfälle noch deren Bearbeitungsstand
bekannt sind, ist eine Aussage über die Verfahrensdauer nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Bocher

 Amt für Familie, Jugend und Senioren
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.7.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.074* Taxitoiletten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Taxiunternehmer beklagen sich erneut über die nach wie vor hygienisch untragbaren Zustände durch fehlende öffentliche Toiletten am Taxistandplatz Hauptbahnhof.
Die bislang als Alternative erwähnten, nicht in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fallenden Toiletten im Hauptbahnhof seien nicht dauerhaft geöffnet und zudem überteuert.
Die Taxiunternehmen seien laut einem von der Stadt angeordnetem Dienstplan verpflichtet, auch zu Zeiten geschlossener Bahnhoftoiletten den Taxibetrieb zu unterhalten, wobei die Bahn nicht für die Taxifahrer zuständig ist, sondern die Stadtverwaltung.
Es müsse wohl erst zu öffentlich gemachten Beschwerden von Passanten und Fahrgästen kommen, die ggf. die Entledigung menschlicher Bedürfnisse in angrenzenden Grundstücken beobachten.
Besonders im Hinblick auf die kommende Bundesgartenschau und die Aktivitäten der Stadtverwaltung zu Gunsten der ihre LKW  im "LKW-Rasthof Böllinger Höfe" abstellenden Fahrer sollte nach Ansicht der zu ihrer Dienstleistung verpflichteten Taxifahrer ebenfalls dringend eine Lösung gefunden werden.
Wir bitten auch um Mitteilung, ob und welche zuständige übergeordnete Behörde hierzu ggf. eingeschaltet werden muß.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.8.2016

Eingang nach 21  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> mit Email vom 29. Juli 2016 stellten Sie verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Toiletten am Taxistandplatz "Hauptbahnhof" insbesondere für Taxifahrer. Hierzu
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Bereitstellung von Toiletten für die Öffentlichkeit liegt im Ermessen der Kommunen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune im Rahmen ihrer Selbstverwaltungshoheit. Rechtsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, deren Aufsichtstätigkeit sich darauf beschränkt, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen (vgl. § 118 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg). Im Übrigen verweist das für das Aufstellen von öffentlichen Toiletten in städtischer Regie zuständige Betriebsamt auf den bisher in dieser Angelegenheit erfolgten Schriftverkehr.

Gemäß § 5 der städtischen Taxiordnung vom 11.02.2015 ist zwar der Dienstbetrieb eines Taxiunternehmens derart einzurichten, dass zu allen Tages- und Nachtzeiten ein ausreichendes Angebot an Taxifahrzeugen garantiert wird. Hierzu ist ein Dienstplan aufzustellen, welcher dem Ordnungsamt zur vorherigen Zustimmung vorzulegen ist. Die inhaltliche Gestaltung des Dienstplanes obliegt jedoch der unternehmerischen Freiheit des jeweiligen Taxiunternehmens.

Das Aufstellen von anschlussunabhängigen Hygienetoiletten entsprechend Ihrer Bitte bzw. An­
frage hält die Verwaltung nicht für vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

 

Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.7.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.073* Anzeige - Situation Grundäckerstraße

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Welche Stellungnahme sie zu den im Schreiben der Firma airlight vom 25.7.2016 (mit Kopie an Herrn F.  und uns) zu den einzelnen darin aufgeführten Punkten einschließlich der Anzeige einer Straftat abgibt.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 25.7.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.072* Kilianskirche

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den vor allem abends und sonntags blockierten Zugang zur Kilianskirche von der Kaiserstraße her.  Zwar sei auch der südliche Zugang immer wieder "belagert", im Gegensatz zu dort habe man aber Mühe, den "Sitzblockierern" am Nordzugang klar zu machen, daß man in die Kirche gehen wolle. Nur widerwillig würde Platz auf der Treppe zum Eingang geschaffen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.8.2016

Eingang nach 15  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  in der Anfrage vom 25. Juli 2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die Verwaltung gerichtet haben, bitten Sie um
Abhilfe, weil Personen auf den Treppen zur Kilianskirche sitzen und den Eingangsbereich blockieren.

Der Kommunaie Ordnungsdienst achtet bereits bei seinen Streifengängen auf Personen, die im
Sitzen angetroffen werden und den Weg zur Kirche gänzlich versperren. Generell ist das bloße
Sitzen jedoch nicht verboten. Die Situation hängt auch davon ab, wie die Kirchengemeinde damit umgeht, da die Treppe zur Kilianskirche gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 25.7.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.071* "Heilbronx"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu den im Artikel "Das ist Heilbronx!" geschilderten Sachverhalten auf HN-NEWS ab;

2. wie viele Wohnungen gibt es in den jeweiligen Anwohnerparkzonen der Nordstadt;

3.wie viele Anwohnerparkplätzem stehen dort jeweils zur Verfügung;

4. wie viele Anwohnerparkausweise wurden dort jeweils ausgegeben?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 22.7.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.070* Rollsportstadion

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger  regen anläßlich der bevorstehenden Neugestaltung des Europaplatzes an, dabei auch dem dortige Rollsportstadion einen Namen zu geben und es nach dem 5fachen Weltmeisters  Carlo Losch zu benennen. Eine repräsentative Tafel am Eingang zum Stadion mit einer namentlichen Benennung wäre auch für die Stadt Heilbronn werbewirksam.
Damit soll neben den sportlichen Erfolgen auch dessen Verdienste, damit den Namen der Stadt ehrenvoll in die Welt getragen zu haben, gewürdigt werden.

Es wird um Zustimmung und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.7.2016

Eingang nach 5 Tagen

bürgernah: Danke!

<*> in Ihrer E-Mail vom 22.07.2016 haben Sie sich nach der Namensgebung des Rollsportstadions erkundigt und vorgeschlagen, dies nach dem mehrmaligen Rollkunstlauf-Weltmeister, Herrn Carlo Losch, zu benennen.

Zwar ist der Gemeinderat u.a. für die Benennung von Gebäuden zuständig, jedoch handelt es sich beim Rollsportstadion um kein Gebäude, das sich im Eigentum der Stadt befindet. Der REV Heilbronn ist Eigentümer des Rollsportstadions und kann sein Stadion nach eigenem Gutdünken benennen, solange die Benennung nicht gegen die guten Sitten oder gegen Rechtsnormen verstößt. Eine Zustimmung der Stadt zur Namensgebung ist nicht notwendig.

Wir schlagen daher vor, dass Sie sich mit Ihrem Vorschlag direkt an den REV Heilbronn wenden. Ansprechpartner ist der 1. Vorsitzende, Herr Heiko Arndt

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.Monika Lochte
Schul-, Kultur- und Sportamt


Weiterleitung an REV:

Sehr geehrter Herr Arndt,
wir hatten lt. beigefügtem eMail an die Stadtverwaltung darum gebeten, dem Rollsportstadion einen Namen zu geben und es nach dem 5fachen Weltmeisters  Carlo Losch zu benennen. Eine repräsentative Tafel am Eingang zum Stadion mit einer namentlichen Benennung wäre auch für die Stadt Heilbronn werbewirksam.
Damit soll neben den sportlichen Erfolgen auch dessen Verdienste, damit den Namen der Stadt ehrenvoll in die Welt getragen zu haben, gewürdigt werden.

Nun hat die Stadtverwaltung auf die Zuständigkeit des REV verwiesen, weshalb wir diese Anregung an Sie, wie von dort vorgeschlagen,  mit der Bitte um Umsetzung weitergeben möchten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie und der REV sich dazu entschließen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.
Alfred Dagenbach


Antwort REV:

Lieber Herr Dagenbach, unser REV-Vorsitzender Heiko Arndt hat mich gebeten, Ihre Mail vom 26.7., für die wir uns bedanken, zu beantworten:
 
Der Verein hat über diese Idee einer Namensgebung nach dem erfolgreichsten Heilbronner Sportler natürlich auch schon nachgedacht und darüber diskutiert.
Und auch die FDP-Fraktion hat vor geraumer Zeit für ihren langjährigen Fraktionskollegen eine entsprechende Namensgebung angeregt.
Da es aber lange Zeit nicht sicher war, ob die Rollsporthalle am Europaplatz verbleiben kann, wurde das Thema zurückgestellt.
 
Die Sanierungsmaßnahmen am Europaplatz beginnen nun demnächst und wir werden das Thema und Ihren Vorschlag nach der Sommerpause bei unserer nächsten Vorstandsitzung Anfang September auf die Tagesordnung nehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen
REV Heilbronn
Sigrid Seeger-Losch
(Schatzmeisterin)


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 22.7.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.069 * Grundschule "Altböckingen"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über das Gefahrenpotential an der Grundschule "Altböckingen" (Reinöhlschule), wörtlich:

"Da ich fast täglich, dann auch mehrmals am Tag, durch die Ludwigsburger Straße stadtauswärts fahre, fallen mir zu gewissen Zeiten „Helikoptereltern“ auf, die in Einfahrten bzw. Gehwegen vor der Grundschule parken, um die Kinder anzuholen. Begreifen diese „Helikoptereltern“ eigentlich nicht, daß sie mit ihrem Verhalten andere Kinder und auch Erwachsene gefährden, die die Straße überqueren wollen. Denn durch die „falsch“ parkenden Autos wird die Sicht für durchfahrende PKW stark eingeschränkt. Eine Bitte an die Schulleitung, dieses Verhalten der „Helikoptereltern“ zu beenden, fruchtet bisher nicht, denn trotz Hinweis der Schule an die Eltern ändern diese ihr Verhalten nicht. Hier ist wegen der Gefährdung von Fußgänger der KOD gefordert. Deshalb erlaube ich mir, auf mich durch Hupen aufmerksam zu machen, obwohl mir heute von „Helikoptereltern“ mit Anzeige gedroht wurde. MUSS EIGENTLICH IMMER ERST ETWAS GESCHEHEN; BIS DIE STADT HN TÄTIG WIRD??"

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.8.2016

Eingang nach 10 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  besten Dank für Ihre Anfrage zur Verkehrssituation im Umfeld der
Grundschule Böckingen.

Die von Ihnen gemachten Beobachtungen treffen leider auf zahlreiche Schulen im Heilbronner
Stadtgebiet zu: Zu den Bring- und Abholzeiten besteht im unmittelbaren Umfeld der Schulen eine
ungeordnete Parksituation, wobei wegen Sichtverdeckungen durch Falschparker auch Gefährdun­
gen entstehen können.

Der Städtische Vollzugsdienst wird im September die Grundschule in der Ludwigsburger Straße

bei seiner jährlichen Sonderaktion zum Schuljahresbeginn berücksichtigen. Hierbei werden uni­
formierte Außendienstmitarbeiter unmittelbar vor der Schule in der Ludwigsburger Straße präsent
sein und bei Bedarf durch Verwarnungsgelder sowie persönlicher Ansprache auf eine geordnete
Parksituation hinwirken. Zusätzlich werden Kraftfahrer dann durch das Geschwindigkeits-Display
" Sie fahren ... krn/h" auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hingewiesen.

Ergänzend kann ich Ihnen versichern, dass der Städtische Vollzugsdienst des Ordnungsamtes nicht
nur zu Schuljahresbeginn sondern ganzjährig den Ruhenden Verkehr in "Altböckingen" kontrol­
liert. Die Kontrolldichte in diesem Bereich wurde in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr nahezu
verdoppelt. Daneben wird auch immer wieder in der Ludwigsburger Straße im unmittelbaren
Schulbereich mit mobilen Messgeräten die Geschwindigkeit kontrolliert.

Ich denke, die aufgezeigten Maßnahmen der Verkehrsüberwachung belegen, dass keinesfalls
Maßnahmen erst nach einem Unfall ergriffen werden, sondern unter der gegebenen personellen
Möglichkeiten im Hinblick auf die Größe des Heilbronner Stadtgebietes mit seinen zahlreichen
Schulen gehandelt wird.

F+ür die Hinweise nochmals besten Dank.

'Mit freundlichen Grüßen

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 18.7.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.068 * Zustände in der Nordstadt

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu dem auch ihr
- unten nur im Original angefügten - zugegangenen Schreiben ab;

2. wird hier eine rechtsstaatlich korrekte Behandlung verweigert?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.8.2016

Eingang nach 25 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  mit E-Mail vom 18.07.2016 haben Sie die Verwaltung um Stellungnahme zu einem Schreiben
von Frau Tanja Schehrer und Herrn Dieter Houswitschka vom 17.07.2016 an die Stadtverwal­
tung Heilbronn gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt sie - die Stadtverwaltung - zu dem auch ihr zugegangenen
Schreiben ab?

2. Wird hier eine rechtsstaatlich korrekte Behandlung verweigert?

Die Stadtverwaltung beantwortet Ihre Fragen wie folgt:

Ein auf Frau Schehrer zugelassener Pkw wurde am 12.5.2016 in der Mönchseestraße mit einer
schriftlichen Verwarnung versehen, weil er in einer Bewohnerparkzone abgestellt worden war,
ohne dass im Inneren des Fahrzeugs ein Bewohnerparkausweis lag. Hiergegen erhob sie Ein­
spruch.


Die Mönchseestraße gehört zwischen Bismarckstraße und WoIlhausstraße zu einer Bewohner­
parkzone. Die Zonenzeichen befinden sich nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
nur zu Beginn und am Ende des jeweiligen Zonenbereiches. Das eingeschränkte Halteverbot für
Nichtbewohner gilt innerhalb der Zone auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht ab­
weichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind.

Die Zonenzeichen, d.h. Zone eines eingeschränkten Halteverbots, Zeichen 290.1 und Zusatzzei­
chen "Bewohner mit Parkausweis frei" bzw. das Zeichen 290.2, das die Zone aufhebt, befinden
sich

• in der Mönchseestraße nach der Zufahrt von der WoIlhausstraße,

• in der Bismarckstraße nach der Zufahrt von .der Oststraße,

• am Friedensplatz östlich vor der Zufahrt von der Rentenversicherung in die Bismarckstraße.

Damit sind alle möglichen Zu- und Ausfahrten des Zonenbereichs ausgeschildert und gekenn­
zeichnet. Die Bewohnerparkzone wird ausschließlich durch eine Beschilderung beendet, die die
Zonenregelung aufhebt (Zeichen 290.2). Die Mönchseestraße ist damit zwischen Bismarckstra­
ße und Woilhausstraße in beiden Fahrtrichtungen Teil der Bewohnerparkzone.

Um ortsunkundigen Fahrern das Erkennen der Bewohnerparkzone zu erleichtern, wurde an der
Ecke Mänchseestraße/Bismarckstraße aufgrund der verkehrsrechtlichen Anordnung vom
15.02.2006 zusätzlich das Zeichen 314 mit dem Zusatz "nur Bewohner mit Parkausweis" und
Pfeilen in beide Richtungen aufgestellt. Wie sich nunmehr bei einer Inaugenscheinnahme her­
ausgestellt hat, haben Unbekannte den nach links zeigenden Pfeil entfernt, es sind nur noch
dessen Ränder sichtbar. Auf den dem Ordnungsamt übersandten Lichtbildern war dies nicht er­
kennbar.

Wegen des fehlenden Pfeils ist es nicht auszuschließen, dass bei Ortsunkundigen der Eindruck
entstanden ist, dass links des Schildes, d.h. auf der westlichen Straßenseite der Mönchseestra­
ße, keine Bewohnerparkzone mehr bestehe.

Das Ordnungsamt hat uns mitgeteilt, dass aufgrund dieser nachträglich festgestellten Tatum­
stände das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Frau Schehrer nach § 47 Abs. 1 OWiG einge­
stellt wird. Ersatzansprüche bestehen nicht. Eine rechtsstaatlich korrekte Behandlung wurde
nicht verweigert.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bauer
Stadtrechtsdirektor


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 18.7.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.067 * Weinbergwege

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Zustände in den Weinbergen, hier wörtlich:
Privatfahrzeuge fahren regelmäßig, obwohl ausgezeichneter Beschilderung "nur für landwirtschaftlichen Verkehr" im Gewann Bürg, zwischen der Armsünder Staige Richtung Weinsberg und zurück. Abkürzung der B39 und Schleichweg zugleich. Vorwiegend im Berufsverkehr. Der Stadt Heilbronn bekannt. Auf meine telefonische Nachfrage beim Ordnungsamt, Personalmangel und wir behalten es im Auge. Fazit, nichts hat sich geändert.   Starke Hundeverkotung im Weinberg, Gewann Hundsberg, ebenfalls der Stadt Heilbronn bekannt und auch ein Foto war bereits in der Heilbronner Stimme. Keine Verbesserung.   Starke Hundeverkotung meistens von freilaufenden Hunden im Weinberg, Gewann Äußerer Steinweg zzügl. die Zufahrt in die Weinbergreihen sind zugeparkt von Privatfahrzeugen auch hier ausgezeichnete Beschilderung, morgens und abends. Ein Fahrzeug wurde vor unserem Weinberg abgeschleppt, da mein Bruder nicht mit dem Traktor arbeiten konnte.   Privatfahrzeuge und auch Radfahrer rasen durch die Weinbergwege, obwohl ausgezeichneter Beschilderung. In der letzten Zeit sind einige Traktoren in Steillagen regenbedingt ins Rutschen gekommen. Kann aber auch passieren wenn der Allradgang wärend der Zu- Abfahrt herausgeht.   Den städtischen Bediensteten müsste man diese Tatsache verdeutlichen. Hier rast ein Schmallspurschlepper ca. 3 Tonnen zzügl. einer Maschiene und einem Gegengewicht bergab. Der Fahrer hört und sieht nichts. Dieses ist auch ungesund für Fußgänger und Hunde. Eine Sensibilisierung wäre schon hilfreich. Meine eigene Erfahrung mit den Passanten ist, daß sie eher uneinsichtig sind. Auch den Hundekot nehmen sie nicht mit.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.7.2016

Eingang nach 10  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  besten Dank für Ihre erneute Anfrage zu Weinbergwegen.

Wir verweisen auf unsere Antwort vom 29.06.2016 in welcher wir bereits auf mehrere - gemeinsam mit der Landespolizei- durchgeführte Durchfahrtskontro!len gerade auch im Be
reich der Weinbergwege rund um den Wartberg hingewiesen haben. Die Kontrollen des illegalen Schleichverkehrs werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Neben Veröffentlichungen in den Medien werden von den Aussendienstmitarbeitern festgestellte Hundekotverschmutzungen konsequent kostenpflichtig zur Anzeige gebracht.

Wir werden die Bereiche Gewann "Hundsberq" sowie "Äußerer Steinweg" verstärkt kontrollieren.
Soweit Fahrzeugführer zulässigerweise die Weinbergwege befahren haben sie nach der Straßenverkehrsordnung die Verpflichtung, "die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-. Sicht- und Wetterverhältnissen .... anzupassen. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam
gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten
werden kann."

 

Wir gehen davon aus, dass die o.g. Durchfahrtskontrollen sich auch positiv auf das gefahrene Geschwindigkeitsniveau auswirken werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 15.7.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.066 * Nordstadt-Zustände

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme zu den in dem Leserkommentar unter  https://topaktuell2.wordpress.com/2016/07/13/amt-nicht-im-griff/#comment-134 aufgeführten Vorgängen gibt sie ab;

2. Was wird sie zur Vermeidung derartiger Zustände künftig veranlassen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 8.7.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.065 * Heizkostennachzahlung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung in Bezug auf das Urteil - S 15 AS 2759/12 - vom 23.06.2016 des Sozialgerichts Heilbronn, nach dem das Jobcenter Hartz IV-Beziehern Heizkosten nachzahlen muss, weil das Computerprogramm "Heikos 2.0" zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet sei:

1. Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung daraus,

2. wird das Urteil akzeptiert und falls ja, welche Änderungen konkret erfolgen seitens der Ämter Jobcenter Heilbronn und Sozialamt Heilbronn in den Bewilligungen der KdU, ab welchem Zeitpunkt und für welche Leistungsempfänger im speziellen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.7.2016

Eingang nach  20 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> auf Ihre Anfrage vom 08.07.2016 zum Thema" Heizkostennachzahlung/Heikos 2.0" möchten wir
Ihnen folgendes mitteilen.

1) Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung Heilbronn aus dem Urteil -S 15 AS
2759/12- vom 23.06.2016 des Sozialgerichtes Heilbronn .


Für die Beurteilung der Angemessenheit der Heizkosten hat der Städtetag Baden-Württemberg
mit Rundschreiben Nr. R 13154/2008 den Sozialhilfe- und Grundsicherungsträgern in Baden­
Württemberg die Anwendung des Verfahrens Heikos empfohlen.

Soweit das Verfahren Heikos tatsächlich Defizite bei der Berechnung der Angemessenheit
aufweisen sollte wird der Städtetag BW darüber informiert werden.

Inwieweit dann eine Korrektur bzw. Neuprogrammierung erforderlich wird oder die Aufhebung
der Anwendungsempfehlung erfolgt kann derzeit aus Sicht der Stadt Heilbronn nicht beurteilt
werden.

2) Wird das Urteil akzeptiert und falls ja, welche Änderungen werden konkret erfolgen.

Zur Zeit prüft das Jobcenter des Stadtkreises Heilbronn ob gegen das vorliegende Urteil Berufung
eingelegt wird. Eine abschließenden Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Replik

 

Sehr geehrter Herr Bocher,

 

vielen Dank für die Mitteilung zu unserer Anfrage vom 08.07.2016

 

Um eine zeitnahe Übermittlung der noch offenen Frage zu 2) wird gebeten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung Pro Heilbronn

Alfred Dagenbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 4.7.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.064 * Zugang und Zustand

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Zugang und Zustand einer Anlage im Jockele, siehe im Original anliegende Bilder.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.7.2016

Eingang nach 21 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04. Juli 2016 bezüglich des Kinderspielplatzes Im Jockele.

Der Kinderspielplatz im Jockele stand während der Abbrucharbeiten der unterirdischen
Löschwasserbehälter und der anstehenden Sanierung des' Kinderspielplatzes in der Pflege etwas hintenan.

Inzwischen wurde ein Pflegegang durchgeführt.


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 22.6.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.063 * Anarchie in Heilbronn

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "Anarchie in Heilbronn" in HN-NEWS vom heutigen Tag ab, in dem vom hilflosen und personell offenbar unzureichenden Einsatz der Ordnungskräfte gegen die Zustände nach dem Fußballspiel der Türken gegen Tschechien bei der Europameisterschaft berichtet wird;

2. welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um noch während der laufenden Europameisterschaft ähnliche anarchische Zustände zu unterbinden?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.7.2017

Eingang nach 12  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  in der Anfrage vom 22.06.2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die Verwaltung gerichtet haben, fragen Sie die
Verwaltung, wie sie zu dem Pressebericht "Anarchie in Heilbronn" in HN-News vom 22.06.2016
steht und welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche anarchische Zustände zu unter­
binden.

Hierzu verweist die Stadtverwaltung auf den Zeitungsartikel "Kein Grundrecht auf Korso", wei­
cher am 23.06.2016 in der Heilbronner Stimme erschienen ist.

Aus diesem Artikel geht hervor, dass die Verwaltung bestrebt ist, dem Bedarf nach möglichst
geordnet ablaufenden Feiern sowie dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung zu tragen. Zu­
sammen mit der Polizei werden daher die bisherigen Erfahrungen analysiert und die Thematik
für die nächsten großen Fußball-Events aufgegriffen. Für die laufende EM sind keine Änderun­
gen geplant.
 

Mit freundlixchen Grüßen

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 21.6.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.062 * Stadtbuslinie 13

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über eine erhebliche Verschlechterung der Busverbindungen in die Innenstadt.

Durch die neue Linienführung der Stadtbuslinie "13" fühlen sich insbesondere deshalb nicht nur ältere Mitbürger, Frauen mit Kinderwagen und Behinderte sowie deren Besucher sowohl im Wohngebiet "Haselter" und "Schollenhalde", als auch im Pflegeheim beim Ziegeleipark diskriminiert:

- Gerade an Wochenenden herrsche dadurch für auf die Stadtbus angewiesene Bürger "Ausgangs-" wie "Besuchersperre".
- Die jetzt notwendig gewordenen Umsteigezeiten an der Grünewaldschule seien derart ungünstig, daß teils lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müßten. Fahrgäste hätten dabei über längere Zeiten bei ungünstigen Witterungsverhältnissen auf die Verbindungslinien warten müssen.
- Behinderte und Frauen mit Kinderwagen sei der Zugang zu den Kleinbussen erheblich erschwert bis unmöglich.

Unverständlich sei zudem, wie beobachtet wurde, daß an der Endhaltestelle der Linie 13 das Klosett entfernt worden sei und die Fahrer im Falle eines Falles zur Beschützenden Werkstätte gehen müßten.
Das wird als "kleinkariertes Pfennigfuchsen" bezeichnet, während andererseits mit dem "Geld für Lieblingsprojekte der Großkopfeten" großzügig umgegangen werde. 
Von dem von den OB-Kandidaten seinerzeit behaupteten Mehr an Bürgernähe sei eher das Gegenteil zu spüren.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.7.2016

Eingang nach 28  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  - Bei der Umsetzung von Projekten im Schienenverkehr ist es allgemein üblich, keine parallele Bedienung mit einer Omnibuslinie anzubieten, da bereits für den Schienenverkehr erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden müssen. Im Bereich Haselter allerdings war die Situation etwas anders, da dort die Abstände der einzelnen Stadtbahnhaltestellen und somit die Anmarschwege für die überwiegend ältere Bevölkerung überdurchschnittlich lang sind. Deshalb hat sich die Stadt Heilbronn damals entschlossen, einen ergänzenden Busverkehr aufrecht zur erhalten, um der überwiegend älteren Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, Besorgungen des täglichen Bedarfs mit moderaten Entfernungen zu den Haltestellen erledigen zu können. Unter der Woche werden die Fahrten der Linie 13 von durchschnittlich 5 bis 6 Personen und am Wochenende von durchschnittlich 4 bis 5 Personen genutzt. Hierfür müssen die Stadtwerke, in deren Auftrag der Verkehr durchgeführt wird, im Jahr einen Betrag von etwas über 100.000 € nach Abzug der
Fahrgeldeinnahmen aufwenden. Die vorstehend genannten Fahrgastzahlen sind seit Jahren relativ konstant, die öffentliche Hand setzt also erhebliche Mittel ein, die Bevölkerung hier zusätzlich zur Stadtbahn mit Verkehrsleistungen zu versorgen.

Bereits seit einigen Jahren ist aus der Böckinger Bevölkerung wiederholt der Wunsch an die Vertreter der Stadtverwaltung herangetragen worden, doch eine direkte Verbindung von Böckingen Süd zum Ziegeleipark und zum Westfriedhof zu schaffen. Auch dies hätte die Bereitstellung öffentlicher Gelder in bereits 6-stelliger Höhe erfordert und musste deshalb bis auf weiteres unverwirklicht bleiben. Mit der Eröffnung der "Neuen Mitte" für den Stadtteil Böckingen im Bereich Sonnenbrunnen hat sich nun die Situation geändert. Dort sind zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten mit einem breiten Sortiment entstanden. Von mehreren Beteiligten wurde deshalb die Idee entwickelt, durch eine geänderte Führung der Linie 13 dem langjährigen Wunsch der Böckinger Bevölkerung nach einer Anbindung des Ziegeleiparks und einer Direktverbindung zum Westfriedhof zu entsprechen und andererseits den Anwohnern der Haseltersiedung die Möglichkeit zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu erhalten. Die Linie 13 wurde entsprechend in ihrer Führung geändert und verbindet über die Böckinger Mitte sowohl den Bereich Haselter als auch den
Bereich Böckingen Süd. Unter Einbeziehung des Bezirksbeirates Böckingen wurde die neue Linienführung im Aufsichtsrat der Stadtwerke beschlossen. Für den Bereich Ziegeleipark ist also keine Verschlechterung, sondern eine erhebliche Verbesserung in der Erreichbarkeit eingetreten. Außerdem ist die fußläufige Entfernung von den Haltestellen der Linien 1 und 5 zwar etwas überdurchschnittlich, aber nicht unüblich.

Die Verwaltung war sich sehr wohl bewusst, für die seitherigen Fahrgäste der Linie 13 die gewohnten Wege nach Heilbronn zu verlassen, allerdings mit der Alternative der Direktverbindung zur neuen Böckinger Mitte und den Einkaufsmöglichkeiten in Böckingen Süd (Ludwigsburger Straße und Klingenberger Straße).


Nicht zuletzt hat auch der Westfriedhof für die Anwohner der Haseltersiedlung eine entsprechende Bedeutung. Um die Erreichbarkeit der Innenstadt zu gewährleisten, wurde der Fahrplan so aufgebaut, dass sowohl an der Haltestelle Grünewaldschule als auch an der Haltestelle Sonnenbrunnen gute Umsteigemöglichkeiten zu Bussen und Stadtbahnen nach Heilbronn bzw. im umgekehrter Richtung bestehen. Es ist also nicht richtig, dass lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Außerdem sind alle Haltestellen mit Fahrgastunterständen ausgestattet. Die mit der Durchführung des Verkehrs beauftragte Firma beabsichtigt im nächsten Jahr ein Fahrzeug mit einem niederflurigen Einstieg anzuschaffen.

Eine Erschließung des Bereiches Ziegeleipark und Westfriedhof auf direktem Wege von Böckingen aus bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Linie 13 in gewohnter weise ist bei den geringen Nutzerzahlen leider nicht darstellbar.

An der Endhaltestelle "Im Haselter" der Linie 13 wurde die Personaltoilette bereits vor vielen Jahren noch zur Laufzeit der damaligen Linie 12 wegen der gegen Null gehenden Nutzung auf Grund der entsprechenden Umläufe und der bestehenden Möglichkeiten an den anderen Endstationen und der Abgängigkeit der Anlage nicht wieder ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Heilbronn GmbH
Thilo Elser
Geschäftsführung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 21.6.20126

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.061 * Verkehr durch die Nordstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den zunehmenden Verkehr in der Nordstadt.
Besonders betroffen sind die Pestalozzi- und Gartenstraße.
Diese seien insbesondere seit der neuen Verkehrsführung über die Schaeuffelenstraße zur abkürzenden Ausweichstrecke geworden.

Die 30km-Zone werde häufig ignoriert, insbesondere nachts werde durchgerast.
Besonders lästig sei der LKW-Verkehr. Schwerlast-LKW hätten schon durch erhebliche Rangier-Probleme für Staus und Chaos gesorgt.

Vorgeschlagen werden neben einer verbesserten Verkehrsüberwachung ein LKW-Durchfahrverbot.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.7.2016

Eingang nach 27  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> auf Ihre Anfrage zum Verkehr durch die Nordstadt können wir wie folgt antworten:

Die Schaeuffelenstraße ist entsprechend der Verkehrskonzeption die vorgesehene und beschilderte Strecke. Die von Ihnen genannten Straßen Pestalozzistraße und Gartenstraße haben im Rahmen des innerstädtischen Verkehrs eine untergeordnete Rolle.

Der Charakter der Straßen vor Ort mit "Rechts vor Links"-Regelung in einem "Tempo 30-Bereich" lässt ein Befahren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit nicht zu.

Ein Lkw-Durchfahrtsverbot wird an dieser Stelle nicht für sinnvoll erachtet, da eine Entlastung des belasteten Knotens Schaeuffelenstraße-Mannheimer Straße durch ortskundige Fahrzeugführer durchaus gewünscht ist.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Thomas Bender
Amt für Straßenwesen
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 12.6.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.060 * Zustände am Marktplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger, die im Außenbereich des Ratskellers ihre Mahlzeiten einnehmen wollten, beklagen sich über die jüngst zunehmenden alltäglichen Zustände am Marktplatz.
Es sei praktisch unmöglich, sich dort gemütlich bei einem Essen oder Glas Wein mit seinen Tischgästen  den Abend zu geniessen.
Man werde ständig durch offensichtlich dort herumlungernde
international besetzte Szene nicht nur begafft und durch andere, teils lautstarke, Handlungen gestört, sondern werde auch durch sexistische Handlungen am eigenen Körper der Störenfriede in besonders für Frauen aufdringlicher Weise belästigt.
Rücksichtslos werde auch durch die Reihen der Gäste vor den Arkaden gegangen und in der Weise gespielt, daß beispielsweise Frisbeescheiben auf den Gästetischen landen oder knapp an deren Köpfen vorbeifliegen.
Bei Erscheinen von Ordnungskräften verlagere sich die Szene kurzfristig in den Rathaus-Innenhof,  mehr passiere nicht.
Auch die Zustände rund um die Toiletten bei der Bushaltestelle seien durch die Szene verursacht derart unzumutbar, daß man mit  Gästen einen weiten Bogen darum zu machen gezwungen sei.
Ganz offensichtlich müsse man durch die administrative Ignoranz der Zustände derzeit einen gravierenden kulturellen Niedergang der Stadt erleben.     


Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.7.2016

Eingang nach  20 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  in der Anfrage vom 12. Juni 2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die Verwaltung gerichtet haben, beschreiben Sie
alltägliche Zustände auf dem Marktplatz. Demzufolge "begafft" eine "herumlungernde internati­
onal besetzte Szene" Tischgäste, stört auch auf andere Weise und bedrängt Frauen sexuell. Zugleich bitten Sie die Verwaltung um Stellungnahme und Abhilfe.

Die beschriebenen Verhältnisse können die Verwaltung und die Polizei nicht bestätigen. Nach
den Beobachtungen der Verwaltung halten sich Jugendliche oder junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund auf dem Marktplatz auf und speziell auf der Rathaustreppe und im
Rathausinnenhof. Auf diese hat der Kommunale Ordnungsdienst ein Augenmerk, weil der dortige
Bereich zurzeit stärker vermüllt ist. Diesem Problem steuert die Verwaltung bereits entgegen.

Dagegen ist der "störende" Anblick anderer keine Eingriffsgrundlage für ordnungsrechtliche
Maßnahmen. Hier gilt: Der öffentliche Raum ist eine Vielfalt räumlicher Gegebenheiten und sozialer Kontakte, der für alle Bewohner und Besucher der Stadt zugänglich ist. Bei einem Aufeinandertreffen verschiedener Anspruchsgruppen mit diversen Bedürfnissen und Erwartungen ist eine gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Das Regulativ ist die staatliche Ordnung und die Einhaltung der Gesetze.

Deshalb bitten wir die Arbeit der Ordnungskräfte zu unterstützten, indem diese zeitnah zu einem konkreten Vorfall gerufen werden. Dies gilt erst recht bei erlebten oder beobachteten Straftaten. Ihre Auslassung, die Verwaltung ignoriere administrativ diese Zustände, weist sie zurück.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 10.6.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.059 * "Neue Böckinger Mitte"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu folgenden Beschwerden Böckinger Bürger ab (wörtlich):

"Dreht sich in Heilbronn eigentlich alles nur noch um die Buga?

Das Hinweisschild auf die neue Böckinger Mitte (nBM) in der Grünewaldstraße ist fast nicht mehr zu erkennen. Durch Grünwuchs.

Die Hinweisschilder, daß entlang der nBM ein Fahrradweg ist, fehlt noch. Nur bei der Ein- und Ausfahrt ist der Fahrradweg erkennbar.

Nicht auslassen möchte ich mich über die „Baustellenlogistik“ für die nBM, denn da würden nicht druckreife Worte fallen. Nur soviel:  oft müssen Fußgänger  zwischen Bahnübergang und der Großgartacher Straße auf die Straße ausweichen, da der Gehweg durch Handwerkerfahrzeuge versperrt ist. Besonders gefährlich für Kinder, denn dies ist ein Schulweg.

Soviel zum Parken in Böckingen!!!"

Es wird um Abhilfe,  Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.1.2017

24.2.2017

Eingang nach  210 / 254 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie unsere Antwort auf Ihr Schreiben
vom 10.06.2016 zum Thema "Neue Böckinger Mitte" nicht erhalten haben.

Nach Durchsicht der angesprochenen Punkte gehe ich davon aus, dass diese sich mit der Fertigstellung des Hochbaus erledigt haben.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie für 2017 Gesundheit, Zuversicht und Frieden für uns alle.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin

 


Replik dazu:


...

Gerne erwidern wir Ihre Neujahrswünsche und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen für das Neue Jahr alles Gute, Gesundheit, Glück, Erfolg und Frieden in geistiger Freiheit!

Zu Ihrer Antwort selbst möchten wir dennoch um nochmalige Übermittlung bitten, da sie hier - wie übrigens  auch in einigen anderen Fällen - nicht angekommen ist. 
Leider haben wir dies erst nach Durchsicht unserer offenen Antworten - nachdem Rückfragen an uns gestellt wurden - festgestellt.
Es genügt die Übermittlung als einfaches eMail, wie wir es aus Kosten- und Umweltschutzgründen stets erbeten.
Dies ist auch der sicherere und nachvollziehbarere Weg der Übermittlung gegenüber der wohl aus opportunen Gründen gewählten Praxis. 

 

Es wird daher erneut um vollständige Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

... 

                                                                                                                

12.1.2017


Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

mit E-Mail vom 12. Januar 2017 baten Sie um nochmalige Übersendung unserer Antwort vom
23.06.2016 zum Thema "Neue Mitte Böckingen".

Dieser Bitte werde ich gerne nachkommen und sende Ihnen diese beiliegend.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen

Datum 23.06.2016

Neue Mitte Böckingen

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

vielen Dank für Ihren Hinweis der noch fehlenden Beschilderung. Das Betriebsamt wurde angewiesen, die Beschilderung des kombinierten Fuß- und Radweges zeitnah zu ergänzen.

Bezüglich der Baustellenlogistik des Hochbauvorhabens haben wir den Projektverantwortlichen mehrfach gemahnt. Auch wir sind bemüht eine verkehrssichere Abwicklung im öffentlichen Raum zu erreichen. Leider ist es uns aus personellen Kapazitäten nicht möglich, die Baustelle durchgängig im Auge zu behalten.

Ihren Hinweis zum Grünbewuchs bei der Wegweisung haben wir an das Betriebsamt weiter gegeben.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 10.6.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.058 * Videoüberwachung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger der Stadt verweisen auf ein 
Urteil des VG Hannover mit der Aussage "Die Polizeidirektion Hannover verfügt aktuell über 78 Kameras zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte, von denen 23 Kameras ständig aufzeichnen".

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wie ist diesbezüglich die Situation in Heilbronn?

2. Inwieweit sind in Heilbronn vergleichbare Maßnahmen gegeben bzw. möglich und an welchen Stellen?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.6.2016

Eingang nach  15 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>   in der Anfrage vom 11. Juni 2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die Verwaltung gerichtet haben, beziehen Sie sich auf die Videoüberwachung der Polizei im Stadtgebiet Hannover und fragen die Verwaltung:

1) Wie ist diesbezüglich, die Situation in Heilbronn ?

Dergleichen gibt es in Heilbronn nicht.

2) Inwieweit sind in Heilbronn vergleichbare Maßnahmen gegeben bzw. möglich und an welchen
Stellen?

Mit Urteil vom 09. Juni 2016 hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass die Polizei
die meisten Kameras in Hannover abschalten muss. Denn dafür liegen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Zulässig ist dagegen eine polizeiliche Videoüberwachung bei nachweislich besonderen Kriminalitätsschwerpunkten oder für den Objektschutz von öffentlichen Gebäuden, wie z.B. für den niedersächsischen Landtag.

Diese nicht vom Verwaltungsgericht zurückgewiesenen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind auch
im baden-württembergischen Polizeigesetz enthalten. Auch hier ist die polizeiliche Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten zulässig, wenn sich die Kriminalitätsbelastung an einem Ort deutlich vom übrigen Gemeindegebiet abhebt.

Nach Kenntnis der Verwaltung gibt es in Heilbronn keinen solchen Kriminalitätsschwerpunkt.
Deswegen betreibt nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn dieses derzeit keine Videoüberwachungsanlage im öffentlichen Raum. Insoweit ist die Situation in Hannover nicht mit der
in Heilbronn vergleichbar.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdiger Muth

Ordnungsamt

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 5.6.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.057 * Saarlandkreisel

Sehr  geehrte Damen und Herren,

in der Pressemitteilung zu den Unfallursachen im Stadtgebiet vom 3.6.2016 heißt es in Bezug auf den Saarlandkreisel: 

"...Eine Ausnahme bildet der Saarlandkreisel: Hier konnte die Unfallhäufung an der Nord-West-Rampe durch eine Veränderung der Ampelschaltung zwar entschärft werden. Jedoch hat sich an der Süd-Ost-Rampe ein neuer Schwerpunkt gebildet, der in diesem Jahr durch eine Analyse vor Ort näher untersucht werden soll. ..."

Bekanntlich ist die Zufahrt von der Neckartalstraße auf die Rechtsabbiegespur höchst unübersichtlich, wobei erschwerend hinzukommt, daß es nicht nur keine Einfädelspur gibt, sondern zusätzlich der aus Richtung Frankenbach kommende zweispurige Verkehr auf eine Spur geleitet wird. Zudem wurde unterlassen, eine für Rechtsabbieger dem Verkehr angepaßte Ampelregelung einzurichten.

Wir fragen dazu:

1. Weshalb wurde bisher auf Hinweise und Vorschläge aus dem Bezirksbeirat Böckingen zu diesem Problem nicht entsprechend reagiert und muß nun erst noch für den jetzt eingeräumten offenkundigen Sachverhalt noch umständlich eine "Analyse" gestartet werden, statt sofort entsprechend zu handeln und die vorhandene Fußgängerampel mit der übrigen Ampelschaltung zu verknüpfen;

2. welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch diese "Analyse" einer für jedermann sichtbaren offenkundigen Fehlplanung;

3. wer haftet "von Amts wegen" - auch strafrechtlich - wegen Unterlassung etc. im Falle eines Unfalls mit schwerwiegenden Folgen oder verläßt man sich einfach darauf, daß in bewährter Weise stets allein der "Unfallverursacher"  zur Verantwortung gezogen wird?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.6.2016

Eingang nach 18  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  die Verkehrsführung von der Süd-Ost-Rampe am Saarlandkreisel Richtung Peter-Bruckmann-Brücke entspricht den Richtlinien und ist mit der Vorfahrtregel eine sichere Lösung.

Von einer alternativen Lösung mit einer Einfädelspur ist an dieser Stelle abzusehen, da sich der Verkehr aus dem Saarlandkreisel (B 39) an dieser Stelle schon von der linken Spur nach rechts einfädeln muss. Einfädeln sowohl aus der linken Spur als auch aus einer rechten Spur in eine gemeinsame mittlere Spur ist aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar.

Die städtischen Fachämter werden mit der Polizei vor Ort analysieren, ob mit Ergänzungen die Sicherheit erhöht werden kann. Mit der Analyse nimmt die Verwaltung ihre Verantwortung zur Beseitigung von Unfallschwerpunkt wahr.
Es sind keine kostenpflichtigen Aufträge zur Analyse vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


 

Replik:

Die Beantwortung entspricht in weiten Teilen nicht unserer Fragestellung.
Es wurde keine Einfädelungsspur gefordert , sondern Bezug auf die eigenen Aussagen der Stadtverwaltung in der von ihr selbst verbreiteten Presseerklärung genommen.
Außerdem wurde auf die Vorschläge im Bezirksbeirat Böckingen Bezug genommen. Wir verweisen ausdrücklich auf den Beitrag unseres Bezirksbeirates Heinz Schulz bzgl. Ampelregelung, siehe Sitzungsprotokoll.
Der Haftungsfrage wurde gleich garnicht beantwortet


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 4.6.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.056 * Mangelhafter Spielplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eltern beklagen sich über den Zustand des Spielplatzes und einiger Geräte beim Bismarckplatz.
Hier bestehe Verletzungsgefahr.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.6.2016

Eingang nach  19 Tagen

bürgernah: Danke!

<*>  vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.06.2016 zum Kinderspielplatz Bismarckstraße.

Dieser Spielplatz befindet sich nicht auf öffentlichem Grund, sondern gehört zu einer Eigentümergemeinschaft, die laut unseren Informationen von einer Hausverwaltung verwaltet wird.

Wir haben die Hausverwaltung über den Zustand des Spielplatzes in Kenntnis gesetzt und zur schnellen Herstellung der Verkehrssicherheit aufgefordert. Bis dato haben wir noch keine Rückmeldung auf unser Schreiben erhalten, werden die Sache aber weiter verfolgen. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße                                                           

gez.                                                                                       

Hans-Peter Barz         

Grünflächenamt             


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 4.6.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.055 * Zustände am Theater

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die fortlaufend unzumutbaren Zustände am Theater durch das nicht stubenreine Benehmen von "Mitbürgern mit besonderen Verhaltensmuster".
Gleichzeitig machen sie sich Gedanken zur möglichen Abhilfe und schlagen vor:
a) beim Zugang zur Allee-Unterführung auch an der Nordseite analog der Südseite den Aufenthaltsbereich mit Pflanzen einzuschränken;
b) eine Sprühfontaine als künstlerisches Element in den Gehbereich so zu installieren, daß bei Annäherung mittels einem Bewegungsmelder und außerhalb der Theaterbesuchszeiten zeitgesteuert Wasser gesprüht wird;
c) die Urinalecken mit vogelschutzähnlichen Netzen abzugrenzen.


Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.7.2016

Eingang nach 42 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  - auf die Zustände am Berliner Platz, die zu einer verstärkten Präsens der Polizei und des
Kommunalen Ordnungsdienstes sowie massiven Anwohnerprotesten geführt haben im letzten
Sommer, hat die Stadtverwaltung mit dem teilweisen Abbau von Sitzbänken vor den Wohn­
und Geschäftshäusern reagiert.

Die dort ansässige Szene hat sich seitdem teilweise verlagert.

Ihre Anfrage zu den Zuständen am Theater möchten wir wie folgt beantworten:

a] Die Einschränkung der Aufenthaltsbereiche beim Zugang zur Allee-Unterführung auch an der Nordseite analog der Südseite mit Pflanzen erfordert umfangreiche Eingriffe in die bestehenden Belagsflächen, die im Rahmen der laufenden Unterhaltung nicht durchführbar sind. Hierzu stehen dem Grünflächenamt die finanziellen Ressourcen nicht zur Verfügung.

b) Die Installation einer Sprühfontäne als Mittel zur Einschränkung des Aufenthalts ist mit einem sehr großen Investitionsaufwand als nachträglicher Einbau verbunden. Daher ist diese Idee leider derzeit nicht umsetzbar im Rahmen der laufenden Unterhaltung.


c] Sie schlagen vor, die Urinalecken mit vogelschutzähnlichen Netzen abzugrenzen.

Diesen Vorschlag müssen wir aus architektonischen und funktionalen Gründen ablehnen.
Das Theater hat. soweit möglich, bereits mobile Schutzgitter in diesem Bereich aufgestellt. da der Fluchtweg vor dem Treppenhaus freigehalten werden muss.

Freundliche Grüße

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 4.6.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.054 * Fehlende Sitzbänke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ältere Bürger beklagen sich über fehlende Sitzgelegenheiten in der Fußgängerzone und am Marktplatz.
Für ältere Bürger sei es oft beschwerlich, längere Strecken in der Fußgängerzone zu gehen, ohne sich kurz zum Durchatmen setzen zu können.
Zumeist stünden nur gastronomisch betriebene Plätze zur Verfügung, die entweder besetzt seien oder bei denen man konsumieren soll.
Auch am Marktplatz könne man sich nur an den Bushaltestellen hinsetzen, sofern überhaupt frei und nirgends auf dem Weg zum Rathaus und darüber hinaus.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 4.6.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.053 * Weinbergwege

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über, so wörtlich:
" ...
das teilweise absolut rücksichtslose Befahren der Weinbergwege rund um den Wartberg, was laut Verkehrsschildern wohl nur "Anwohnern" zum Zweck der Bewirtschaftung erlaubt ist, ständig zunimmt.
Vor allem im Sommer an den Wochenenden und in den Abendstunden herrscht dort ein reger Autoverkehr vornehmlich von Jugendlichen, die dort dann oft Parties feiern und ihren Müll dann liegen lassen wie sie es scheinbar "von Zuhause" gewöhnt sind. Dabei handelt es sich ganz offensichtlich nicht um "Bewirtschafter von Weinbergen". Es wäre so einfach, an den Wochenenden und den Abenstunden mal dort Kontrollen zu machen um dies etwas einzudämmen, daran scheint jedoch niemand (ausser den Fußgängern) gelegen zu sein."

Und weiter:
"...als Spaziergänger am Wartberg auf den Weinbergwegen rund um das Höhenrestaurant bis hinab nach Heilbronn fühle ich mich in letzter Zeit durch immer stärker werdenden Verkehr vor allem in den Abendstunden und an den Wochenende bedrängt.
So muss ich mich häufig von den Wegen entfernen und  in die Grünstreifen „retten“ weil auf diesen Wegen ein reger Autoverkehr herrscht, vornehmlich sind dies Jugendliche, auch oft mit Kennzeichen welche nicht aus dem heilbronner Raum stammen.
Es handelt sich dabei offensichtlich nicht um Anwohner welche ihre Weinberge bewirtschaften/wollen. Teilweise fahren diese Fahrer in einer rasant gefährlichen und höchst rücksichtslosen Weise an einem vorbei, so dass man teils um sein Leben fürchten muss, und man Glück hat, wenn man nur richtig eingestaubt wird.
Mich würde jetzt einfach mal interessieren, ob (und geg. falls seit wann) diese Weinbergwege für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, wenn die Befahrung nicht der Bewirtschaftung eigener Weinberge dient.

Wenn eine Befahrung durch den öffentlichen Verkehr nicht erlaubt ist, würde ich es, und sicher alle anderen bedrängten Fußgänger ebenfalls, begrüßen, wenn diese Gefahr welche teils über Belästigung deutlich hinaus geht, durch entsprechende Kontrollen unterbunden würde."

Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.7.2016

Eingang nach 18  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  besten Dank für Ihre Anfrage zu Weinbergwegen.

Die Weinbergwege sind im Allgemeinen durch Verkehrszeichen für den Verkehr - ausgenommen Anliegerverkehr oder landwirtschaftlicher Verkehr - gesperrt.

Seit 01. Januar 2004 ist die seitherige Aufgabe "Feldschutz/ Weinberghut" des Städtischen
Vollzugsdienstes entfallen. Verbunden mit diesem Gemeinderatsbeschluss war der Wegfall von 4 Planstellen. Insofern ist seither keine erhöhte Präsenz des Städtischen Vollzugsdienstes im Aussenbereich möglich.

Der Städtische Vollzugsdienst hat jedoch in Zusammenarbeit mit dem Polizeivollzugsdienst
punktuell mehrere Kontrollen im Heilbronner Stadtgebiet durchgeführt, um dem illegalen
Schleichverkehr zu begegnen. Bei diesen Kontrollen wurde auch der von Ihnen genannte Bereich der Weinbergwege rund um den Wartberg berücksichtigt. Auch dort mussten Verwarnungsgelder erhoben werden.


Die Kontrollen werden weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 31.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.052 * Polizeieinsatz  am 30.5.2016

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Inhalt der
[nur im Original] anliegenden und mit gleicher ePost an sie zugestellten Schreibens bezüglich einem Polizeieinsatz mit der darin dargestellten "Täter-Opfer-Umkehr"  in der Grundäckerstraße ab;

2. weshalb wurde hierzu ein Einsatz mit 2 Streifenwagenbesatzungen gefahren - insbesondere im Gegensatz dazu, daß bereits mehrfach Hilfeersuchen der betroffenen Bürger aus vergleichbarer Ursache keinesfalls in ähnlicher Weise"behandelt" wurden;

3. weshalb werden sich gegen die bekannten Zustände sich wehrende Bürger  als "polizeibekannt" diffamiert, wiewohl die Verwaltungsspitze selbst diese Probleme genauestens kennt, u.a. dazu deswegen eine Veranstaltung im "Red Blue" mit falschen Versprechungen und angeblich regelmäßigen "Runden Tischen"  durchführt, unter Verschwendung von Steuergeldern sonst überflüssige Maßnahmen ergreift und letzten Endes sich einer Lösung verweigert;

4. wie beschönigt sie das schwindende Vertrauen von immer mehr Bürger in die unter  Weisung  für Sicherheit und Ordnung arbeitenden zuständigen  Ämter?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.6.2016

Eingang nach 19  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Ihre Anfrage bezieht sich auf einen Polizeieinsatz am 30. Mai 2016 in der Grundäckerstraße.
Dieser Einsatz fand ohne jegliche Beteiligung der Stadtverwaltung statt. Wir können deshalb
hierzu keine Informationen oder Stellungnahmen abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Replik dazu:

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

auf unsere Anfrage
* Polizeieinsatz vom 31.5.2016 erhielten wir die Antwort:
 

"... Ihre Anfrage bezieht sich auf einen Polizeieinsatz am 30. Mai 2016 in der Grundäckerstraße.
Dieser Einsatz fand ohne jegliche Beteiligung der Stadtverwaltung statt. Wir können deshalb
hierzu keine Informationen oder Stellungnahmen abgeben.  ..."


Wir weisen darauf hin, daß die Anfrage keinesfalls allein das Verhalten der Polizei betrifft, sondern auch die sich nicht nur für den ruhenden Verkehr zuständig erklärende Stadtverwaltung. 
 

Dies betrifft insbesondere die Fragen zu 3. und 4.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 31.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.051 * Schachtdeckel etc.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über zu tief liegende Schachtdeckel und Straßenunebenheiten in der
Grundäckerstraße auf Höhe des Gebäudes Nr. 6 in Heilbronn-Neckargartach, siehe Bilder [nur im Original].

Durch hunderte täglich darüber fahrende LKW entsteht dadurch eine unzumutbare Dauerlärmbelästigung.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.7.2016

Eingang nach  58 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  in Bezug auf Ihre E-Mail vom 31.05.2016 sende ich Ihnen eine E-Mail von Herrn Willi Ziffus
vom 26.07.2016 inklusive eines Fotos.

Aus meiner Sicht ist Ihre Anfrage damit erledigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Replik

 

Sehr geehrte Frau Ehrhardt,

 

vielen Dank auch an Ihre Mitarbeiter für die wirklich gut gelungene Sanierung der Straßenabschnitte. 

Leider hat sich das Grundproblem mit der raststättengleichen Parkraumbewirtschaftung nebst den von der Verwaltungsspitze geduldeten illegalen und dokumentierten Zuständen nicht erledigt, wie wir bei unseren wöchentlichen Durchgängen feststellen müssen.

Auch hierzu würden wir uns über ein - bislang verweigertes - ähnlich bürgerfreundliches Verwaltungshandeln der dafür Verantwortlichen freuen.

 

 Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung Pro Heilbronn

Alfred Dagenbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 25.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.050 * Autobahn-Umleitung U65

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Anlieger der Pfaffenstraße in Neckargartach beklagen sich darüber, daß die U65 jüngst als Umleitung der Autobahn A6 durch diese Straße geführt wird. Man kann sich schlecht vorstellen, daß diese häufig wegen dem dortigen Gewerbegebiet von LKW frequentierte Straße dafür geeignet ist und es besonders im Begegnungsverkehr, insbesondere unter LKWs,  zu ähnlichen Problemen kommt, wie in der Grundäckerstraße.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Welche Begründung gibt es für diese Maßnahme;
2. wer hat diese angeordnet und genehmigt;
3. wann wird der Zustand wieder beendet;
4. wann verwaltet die Stadtverwaltung nicht nur bequem die Ist-Zustände und setzt sich endlich verzichtend auf den Schongang gegenüber überörtlichen Amtsträgern nachhaltig im Interesse der Bürger für a)  eine verträgliche Umleitungslösung und b) für einen direkten Autobahnanschluß der Böllinger Höfe ein, (nicht zuletzt entsprechend vollmundiger Wahlversprechen der Weisungsgeber in der Verwaltungsspitze) ?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

7.2.2017

Eingang nach  222 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> wir bitten die späte Beantwortung zu entschuldigen.

Der Verkehr und mit ihm die Autobahn-Umleitung wurde, wegen einer Einzeimaßnahme, von der
Wannenäckerstraße in die Pfaffenstraße verlegt. In der Zeit der innerörtlichen Umleitung wurde
die U 65 Beschilderung wohl durch die zuständige Autobahnmeisterei gegen die jetzt vorhande­
nen Schilder ausgetauscht.

Wir haben das zuständige Regierungspräsidium aufgefordert, den angeordneten Zustand herzu­
stellen. Eine Änderung ist bisher leider nicht erfolgt.

Wir erwarten mit einer leistungsfähigen Nordumfahrung auch eine Verbesserung für die BAB­
Bedarfsumleitungen.

Mit freundlichen Grüßen


Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.5.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.049 * Max-Planck-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Verkehrsverhältnisse in der Max-Planck-Straße. Wörtlich:

"...Im Berufsverkehr geht dort so gut wie gar nichts mehr.  Die Fahrzeuge stehen von der Stuttgarter Str. bis zur Charlottenstr.
Vom Obi kommt man kaum mehr heraus. Die Mitarbeiter von den beiden Qbigs-Gebäuden haben auch die größten Schwierigkeiten nach links einzubiegen. Und jetzt kommen noch einmal fünf Bürokomplexe dazu.
Ich weiß wirklich nicht,  was sich die Planer dabei gedacht haben. Stellen Sie sich vor, Feuerwehr oder Rettungswagen sollen da noch vorwärts kommen. Eine Ausweichmöglichkeit gibt es nicht.
Und dann gibt es ja noch die Verkehrsteilnehmer,  die noch nie gehört haben, dass man ein in einen verstopften Kreisverkehr nicht einfährt. Oder dass ein Fahrzeug von rechts Vorfahrt hat,
das wird ebenso ignoriert. Somit wird die Situation noch unnötig verschärft.
Warum kann man nach dem Kreisverkehr nicht noch eine Spur dazu bauen. Alle die links nach Flein abbiegen wollen oder die nach rechts in die Stadt abbiegen wollen, haben bis kurz vor der Ampel nur eine Spur zu Verfügung. Oder es wäre durchaus möglich, von der Lise-Meitner-Str. wenigstens eine Einbahnstr. zur J: F. Kennedy-Str. einzurichten."


Wir fragen die Stadtverwaltung:
a) welche Stellungnahme gibt sie dazu ab;
b) werden bei Planungen künftige Verkehrsbelastungen wie hier falsch berechnet oder einfach ignoriert;
c) welche Problemlösung sie dazu hat?

 
Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 12.5.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.048 * Krautäcker

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Vorstellung hat die Stadtverwaltung über die zukünftige Entwicklung der Krautäcker;
2. wie viele Grundstücke befinden sich dort im a) privaten b) städtischen Besitz;
3. welchen Einfluß kann die Stadtverwaltung zur Verbesserung des Erscheinungsbildes machen;
4. welche baulichen Anlagen (z.B. Geschirrhütten, Gartenhäuser) sind dort zulässig bzw. erwünscht und wie wird dies durch die Stadtverwaltung behandelt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.6.2016

Eingang nach 33 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  mit Schreiben vom 12.05.2016 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt
und unter dem Stichwort .Kroutiicket" angefragt,

a.) welche Vorstellung die Stadtverwaltung von der künftigen Entwick­
lung des Gebiets "Krautäcker" hat,

b.) wie viele Grundstücke sich dort derzeit im privaten und/bzw. im
städtischen Besitz befinden,

c.) welchen Einfluss die Stadtverwaltung nehmen kann und will,
damit das Erscheinungsbild der "Krautäcker" verbessert wird, und

d.) welche baulichen Anlagen (z.B.Geschirrhütten, Gartenhäuser)
im Gebiet .Krautäcker" zulässig bzw. erwünscht sind und wie
bauliche Anlagen von der Stadtverwaltung behandelt werden.

Zu Ihrem Schreiben möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Zunächst ist festzustellen, dass der von Ihnen gewählte Begriff "Krautäcker"
keine gebräuchliche Ortsangabe darstellt und die Bezeichnung "Krautäcker" auf
verschiedene Gebiete im Stadtgebiet hindeuten könnte (Hinweis: Die Ackerflä­
chen am westlichen Ortsrand von Frankenbach sind mit "Krautquartier" be­
nannt). Im Zusammenhang mit Ihren o.g. Fragestellungen steht jedoch zu ver­
muten, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage auf das Schrebergartengebiet "Kraut­
gärten" am Westrand von Neckargartach zwischen Leinbach und Frankenba­
cher Straße beziehen. Unter Annahme, dass diese Vermutung zutrifft, ist zu Ih­
ren o.g. Fragestellungen folgendes mitzuteilen:


Das Gebiet "Krautgärten" am Westrand von Neckargartach ist im aktuell gül­
tigen Flächennutzungsplan als geplante Dauerkleingartenanlage dargestellt
und ausgewiesen; die tatsächliche Umsetzung einer solchen Planung gestaltet
sich aber angesichts der Vielzahl der Eigentümer (Stichwort: über 260 Klein­
grundstücke) und dem fehlenden Betreiber (Kleingartenverein) äußerst schwie­
rig und wird daher derzeit nicht weiter verfolgt.

Eine genaue Erhebung zu den Eigentumsverhältnissen des Gebiets "Krautgär­
ten" wurde aus den o.g. Gründen bislang nicht durchgeführt; die überwiegende
Zahl der 260 Einzelgrundstücke dürfte sich jedoch im privaten Besitz befinden.

Zum Stichpunkt "Gebietsentwicklung" ist ergänzend anzumerken, dass in dem
vom Gemeinderat im Jahr 1999 beschlossenen Freiraumkonzept Leinbachtal,
welches vom städtischen Grünflächenamt auf den Weg gebracht wurde, fest­
gehalten ist, dass u.a. die strukturelle Vielfalt des Gebiets (Kleingärten, Grabe­
land), erhalten werden soll.

Hinsichtlich des Erscheinungsbilds des Gebiets und dem Umgang mit baulichen
Anlagen ist anzuführen, dass sich die Stadtverwaltung angesichts bedeutsame­
rer Problemstellungen derzeit nicht in der Lage sieht, ein allgemeines Verbesse­
rungskonzept für die Krautgärten auf den Weg zu bringen und dessen Umset­
zung mit Nachdruck zu verfolgen. Ob und an welchen Stellen Verbesserungen
notwendig sind, wird jedoch bei entsprechenden Hinweisen und Beschwerden
im Einzelfall geprüft.

Einzelfallprüfungen sind auch im Umgang mit baulichen Anlagen angezeigt
und unerlässlich. Denn hier gilt es insbesondere die Problematik Bestandsschutz
und Gleichbehandlung in jedem Einzelfall separat zu prüfen und zu bewerten.
Generelle Aussagen zur Zulässigkeit baulicher Anlagen lassen sich fürdas groß­
flächige Gebiet der Krautgärten zudem allein schon deshalb nicht treffen, weil
die Grundstücke des Gebiets unterschiedlichen Gebietstypen zuzuordnen sind
(Stichwort: Innenbereich/ Außenbereich). Auch in Bezug auf bauliche Anlagen
ist insofern festzuhalten: Sofern bei Baukontrollen offensichtliche und gravie­
rende Rechtsverstöße festgestellt werden, werden diese Verstöße von der Ver­
waltung im Rahmen der Kapazitäten aufgegriffen und geeignete und verhält­
nismäßige Abhilfemaßnahmen eingeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek

Bürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.047 * Strom- und Gassperren

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger berichten immer wieder, dass sie wegen Zahlungsrückständen und/oder wegen unterschiedlichen Auffassungen über die Höhe von Abschlagszahlungen durch die stadteigenen Betriebe "unter Druck" gesetzt werden und Ihnen Liefersperren und der Ausbau des Zählers drohen.

Zu den Rechtsgrundlagen und angewandten Praxis der städtischen bzw. stadtnahen Betriebe
in Heilbronn bezüglich Liefersperren und Ausbau von Zählern für Strom- und Gaskunden fragen wir die Stadtverwaltung, wobei um Differenzierung zwischen Strom- und Gaskunden gebeten wird:
 
1. Androhung und Anwendung von Liefersperren?
    1.1 Rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten?
    1.2 Geübte Praxis In Heilbronn?
 
2. Androhung und Anwendung bei einem Zählerausbau?
    2.1 Rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten?
    2.2 Geübte Praxis In Heilbronn?

3. Aufhebung von Liefersperren?
    3.1 Rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten?
    3.2 Geübte Praxis In Heilbronn?

4. Wiederanschluss von ausgebauten Zählern?
    4.1 Rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten?
    4.2 Geübte Praxis In Heilbronn?
 
5. Rechtliche Grundlagen und geübte Praxis in Heilbronn
    für Pre-Paid-Zähler (PP-Zähler)?
    5.1 Rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten?
    5.2 Geübte Praxis In Heilbronn?
    5.3 Können Kunden gegen ihren Willen gezwungen werden,
           PP-Zähler eingebaut zu bekommen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6-6.2016

Eingang nach 27 Tagen

könnte besser sein

<*>  die Geschäftsstelle des Gemeinderates hat Ihre o. a. Anfrage zuständigkeitshalber an uns zur Beantwortung weitergeleitet.

Zu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Androhung und Anwendung von Liefersperren

1.1 Rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten:

a) rechtliche Grundlagen:
Rechtliche Grundlage sind §§ 19 StromGVV und GasGVV.
Es handelt sich hierbei um vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Rechtsverordnungen. Nach Abs. 1 der vorgenannten Vorschriften kann der Grundversorger die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen lassen, wenn der Kunde der Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwider handelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder Voranbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
Voraussetzung ist zunächst die „Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung“. D.h., es muss zunächst einmal gemahnt werden, bevor die Versorgung unterbrochen werden kann.

Nach Abs. 2, S. 3 kann der Grundversorger mit der Mahnung aber bereits zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
Wegen Zahlungsverzugs ist in der Sparte Strom eine Unterbrechung aber nur dann zulässig, wenn der Rückstand sich auf mindestens 100,00 EUR beläuft.
In der Sparte Gas hat der Verordnungsgeber eine derartige Bagatellgrenze nicht vorgesehen, sodass hier auch bei weniger hohen Zahlungsrückständen Sperren zulässig sein können.
Wegen weiterer Voraussetzungen verweisen wir auf die Vorschriften des § 19 StromGVV und § 19 GasGVV, bei denen es sich um die rechtlichen Grundlagen von Liefersperren in den Sparten Strom und Gas handelt.

b) Fristen:
Wenn der Kunde der Verordnung (StromGVV und GasGVV) in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwider handelt, ist nach Abs. 1 der unter a) zitierten Vorschriften eine Versorgungseinstellung ohne vorherige Androhung, also fristlos gerechtfertigt.
Bei Zahlungsrückständen ist nach Abs. 2 der genannten Vorschriften eine Sperre jedoch frühestens zulässig vier Wochen nach vorheriger Androhung.
Abs. 3 der Vorschriften sieht eine weitere Frist vor. Der Beginn der Unterbrechung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.
Hinsichtlich dieser Frist gibt es jedoch Rechtsprechung, die die Einhaltung der Frist nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Durchführung einer Sperre ansieht (z.B. Beschluss des LG Kiel vom 15.02.2013, Az. 10 S 56/12).
Die dreitägige Ankündigungsfrist soll den Kunden lediglich in die Lage versetzen, sich auf die Versorgungsunterbrechung einzustellen und Vorsorge zu treffen, um weitere Schäden zu vermeiden. Soweit die Ankündigungsfrist nicht eingehalten wird, kann dies eine Schadensersatzverpflichtung des Versorgungsunternehmens auslösen, beeinträchtigt jedoch nicht die Berechtigung zur Versorgungsunterbrechung.

c) Kosten:
Nach § 19 Abs. 4 StromGVV und § 19 Abs. 4 GasGVV hat der Kunde die Kosten der Unterbrechung (und der Wiederherstellung der Belieferung) zu ersetzen.
Die Kosten können pauschal berechnet werden, wobei die pauschale Berechnung einfach und nachvollziehbar sein muss und die Pauschale die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen darf.
Die Kosten der Versorgungsunterbrechung betragen in der Sparte Strom gemäß den ergänzenden Bedingungen der ZEAG Energie AG derzeit 90,00 EUR, in der Sparte Gas betragen die Kosten gemäß Preisblatt 4 der Heilbronner Versorgungs GmbH für eine Unterbrechung der Netzdienstleistung derzeit 70,00 EUR.

1.2. geübte Praxis in Heilbronn:

Sowohl die ZEAG Energie AG als auch die Heilbronner Versorgungs GmbH verfahren in der Praxis gem. der in Strom/Gas GVV beschriebenen Vorgehensweise (1.1.)


2. Androhung und Anwendung bei einem Zählerausbau:

2.1 rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten:

Hier verweisen wir auf vorstehende Ausführungen.
Die rechtlichen Grundlagen sind identisch. § 19 StromGVV und § 19 GasGVV redet allgemein bzw. oberbegrifflich von einer Unterbrechung der Versorgung, was somit sowohl durch Sperrung, also Verplombung des Zählers erfolgen kann, wie auch durch Ausbau der Messeinrichtung.
Es gelten daher dieselben rechtlichen Grundlagen wie auch dieselben Fristen.

2.2 geübte Praxis in Heilbronn:

Bei Durchführung einer Versorgungsunterbrechung wird der Zähler i.d.R. verplombt. Dadurch fällt jedoch weiterhin die Grundgebühr an. Um weitere Kosten zu vermeiden, wird nach ca. 3 Monaten der Zähler demontiert und dem Kunden eine Schlussabrechnung erstellt.
Wenn der Klageweg über eine einstweilige Verfügung bestritten werden muss (Zugang zum Zähler nicht möglich) wird generell der Zähler demontiert, damit eine Manipulation ausgeschlossen werden kann.

3. Aufhebung von Liefersperren:

3.1 rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten:

Rechtliche Grundlage für die Aufhebung von Liefersperren ist ebenfalls § 19 StromGVV bzw. § 19 GasGVV, jeweils Abs. 4.
Danach ist die Grundversorgung unverzüglich wiederherzustellen, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat.
Für die Aufhebung einer Liefersperre gelten daher zwei Voraussetzungen.
Zum einen müssen die Gründe für die Unterbrechung der Versorgung entfallen sein. Das bedeutet, dass gerade im Falle eines Zahlungsrückstandes die Zahlungsrückstände eben ausgeglichen sein müssen.
Als weitere Voraussetzung für die Aufhebung der Liefersperre und damit Wiederaufnahme der Versorgung kommt der Ersatz der Kosten für die Unterbrechung und für die Wiederaufnahme hinzu.
Die Beseitigung der Gründe für die Versorgungsunterbrechung reicht also allein nicht aus, den Grundversorger zur Wiederaufnahme zu verpflichten. Vielmehr müssen insgesamt die Folgen des vertragswidrigen Verhaltens bereinigt sein, bevor die Versorgung wiederaufgenommen wird.

Fristen sind insoweit vorgesehen, als dass die Wiederherstellung unverzüglich zu erfolgen hat, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung ersetzt sind.

Die Kosten zur Wiederinbetriebsetzung der Kundenanlage nach vorausgegangener Unterbrechung betragen in der Sparte Strom derzeit brutto 107,10 EUR, in der Sparte Gas 77,35 EUR brutto.

3.2. geübte Praxis in Heilbronn:

Auch hier verfahren die Versorgungsunternehmen in Heilbronn gem. den rechtlichen Grundlagen. Wenn der Grund der Unterbrechung nicht mehr gegeben ist, wird die Versorgung spätestens am nächsten Tag wieder aufgenommen. In der Sparte Gas muss jedoch eine Druckprüfung durch einen Installateur erfolgen. Hier muss ein gemeinsamer Vorort-Termin stattfinden. Die Koordination liegt beim Installateur und der technischen Abteilung der Heilbronner Versorgungs GmbH.
4. Wiederanschluss von ausgebauten Zählern:

4.1 rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten:

Auch insoweit verweisen wir auf vorstehende Ausführungen zu Ziffer 3.
Da eine Versorgungsunterbrechung sowohl durch Sperrung/Verblombung eines Zählers wie auch durch Ausbau eines Zählers erfolgen kann, sind die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Versorgung dieselben.
Die rechtlichen Grundlagen auch für den Wiederanschluss von ausgebauten Zählern finden sich entsprechend in § 19 Abs. 4 StromGVV und § 19 Abs. 4 GasGVV.
Demnach ist auch vor Wiederanschluss von ausgebauten Zählern erforderlich, dass die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten für die Unterbrechung und Wiederaufnahme der Belieferung ersetzt hat.

Fristen gelten auch hier insoweit, als das die Wiederaufnahme der Versorgung durch Wiederanschluss ausgebauter Zähler unverzüglich zu erfolgen hat, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten für die Unterbrechung und für die Wiederaufnahme der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten sind mit denen gemäß Ausführungen zu Ziffer 3. identisch.

4.2 Geübte Praxis in Heilbronn:
Hier orientieren sich die Unternehmen auch an den dargestellten rechtlichen Grundlagen. Ein Wideranschluss kann jedoch nur erfolgen, wenn sich die Anlagen in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Dies muss ggf. durch Installationsbetriebe bestätigt werden.
5. Rechtliche Grundlagen und geübte Praxis in Heilbronn für Pre-Paid-Zäher (PP-Zähler):

5.1 rechtliche Grundlagen, Fristen und Kosten:

Rechtliche Grundlage für den Einbau von Pre-Paid-Zählern ist § 14 Abs. 3 StromGVV bzw. § 14 Abs. 3 GasGVV sein. Zu berücksichtigen ist vor diesem Hintergrund, der Regelung in § 14 mit der Überschrift „Vorauszahlungen“, dass es sich hier um Vorkassesysteme handelt und nicht um Mittel und Wege bereits ausgeführte Versorgungsunterbrechungen wieder aufzuheben.
Trotz Möglichkeit zum Einbau von Pre-Paid-Zählern dürften Versorgungsunternehmen zur Aufrechterhaltung einer Versorgungsunterbrechung berechtigt sein, solange nicht die Gründe für die Versorgungsunterbrechung entfallen sind und die Kosten für die Unterbrechung und Wiederaufnahme der Belieferung erstattet sind. Fristen im Zusammenhang mit Pre-Paid-Zählern sind nicht bekannt.
Hinsichtlich der Kosten für den Einbau dürfte diese im Verhältnis zum Messstellenbetreiber zunächst der Grundversorger zu tragen haben, der die Mehrkosten im Vergleich zu einem einfachen Zähler jedoch vom Kunden als Schadensersatz verlangen kann.

5.2 geübte Praxis in Heilbronn:

Im Bereich Gas (Heilbronner Versorgungs GmbH) gibt es kein Angebot zur Setzung eines Pre-Paid Zählers.
Im Bereich Strom werden Zähler in Ansprache mit den Kunden und bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen (Zählerplatz lässt eine Montage zu) eingebaut. Mehrkosten für die Kunden entstehen derzeit nicht.

5.3. Einbau Pre-Paid-Zähler gegen den Willen der Kunden:

§ 14 Abs. 3 StromGVV bzw. § 14 Abs. 3 GasGVV dürfte nach dem Wortlaut ein Recht des Grundversorgers zum Inhalt haben, nicht dagegen einen Anspruch des Kunden auf Einbau eines Pre-Paid-Zählers.
Vor dem Hintergrund dürften die Grundversorger bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 14 Abs. 1 StromGVV berechtigt sein, auch gegen den Willen des Kunden ein Vorkassesystem einzurichten.
Von diesem Recht wurde in Heilbronn noch nicht Gebrauch gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Beez
Kundencenter Energiestandort Heilbronn
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
Telefon: +49 7131 56-4248
Telefax: +49 7131 56-3979
mailto:frank.beez@hn-ewv.de
www.kundencenter-energiestandort.de
www.zeag-energie.de – www.hnvg.de


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 5.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.046 * Mobilitätsticket III

Sehr  geehrte Damen und Herren,

nachdem am 03. Mai 2016 der Gemeinderat einer Verlängerung des "Mobilitätstickets" zugestimmt hat, ergibt sich doch noch ein Klärungsbedarf für eine Reihe von unbeantworteten Fragen aus

vorausgegangener Anfrage und nicht eindeutigen Formulierungen der Verwaltung.
 
Im Newsletter vom 04.05.2016 schreibt die Stadt Heilbronn z.B.:
"Zukünftig soll das Mobilitätsticket auch einem erweiterten Personenkreis angeboten werden". 
Der Leser erhält den Eindruck, dass nunmehr ein erweiterter Personenkreis das Ticket erhält. 

Wir fragen daher die Stadtverwaltung:

1.  Ist es richtig, dass diese Aussage gemeint war ausschließlich für die Personen, die  a) bisher nicht monatlich kaufen konnten und b) jene, die nicht bar zahlen konnten?
2. Betroffene sind unsicher darüber, wie sich die Zielgruppe der "Berechtigten"
    genau  definiert:     Es erhalten das Sozialticket nur Personen, die keinen "Zuverdienst" haben.     Stichwort: Vorrangige Möglichkeiten der Mobilität.  
a)
Wie hoch ist die genaue Zahl der "Berechtigten" bzw. "Nicht-Berechtigten"

   (getrennt nach SGB II + XII, etc.)?

 

b) Die Verwaltung hatte früher auf Anfrage wissen lassen, dass es eine Toleranzgrenze

   für eventuelle "Mini-Zuverdienste" geben würde.
   Wie hoch ist diese Grenze beziffert  und wie wird diese praktiziert?
   Hinweis: Im Ticket-Antrag befindet sich keine Angabe zu  einer

   solchen Regelung: lediglich die Frage nach dem Zuverdienst  _Ja oder _Nein.

 

c) In der Vergangenheit hat das Jobcenter - wie Betroffene mit Zuverdienst berichteten,

  die keinen  Anspruch auf das Mobilitätsticket haben -  den gesetzlichen Ersatz von

  Fahrkosten am Monatsende abgelehnt mit dem Hinweis, man solle sich das "Ticket"

  (auf das sie überhaupt keinen Anspruch haben) kaufen.
  Welche Vorkehrungen werden hier seitens der Verwaltung gegenüber dem Jobcenter getroffen, um    dieses künftig zu vermeiden?

 

d) Ist es richtig, dass das Jobcenter allen in Teilzeit oder in Maßnahmen arbeitenden Personen

  die Fahrkosten zu ersetzen hat?
  Dann würde für diese Gruppe auch kein "Ticket" erforderlich.

  Weshalb soll  die Stadt Heilbronn eine freiwillige Leistung erbringen, die von der

  Hartz-IV-Gesetzgebung abgedeckt ist und aus dem Etat des Bundes zu finanzieren ist.

  Warum weigert sich dann das Jobcenter Heilbronn, die Fahrtkosten zu ersetzen?

 

e) Welche Information im Detail wird die Verwaltung an die "Betroffenen" geben und auf

  welchem Weg (Internet, Aushänge, Flyer, schriftliche Informationen mit Bescheiden, o.ä.)?


Es wird um eine mit dem Jobcenter abgestimmte Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

13.6.2016

Eingang nach 38  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Bezugnehmend auf Ihre oben genannte Anfrage kön.nen wir Ihnen folgendes mitteilen:

1) Erweiterter Personen kreis - Aussage war gemeint für:

Der Personenkreis der Berechtigten ist definiert. Alle Personen, welche Leistungen nach AsylbLG, 5GB II und 5GB XII erhalten, soweit keine vorrangige andere Form von OPNV­ Tickets (Schülerbeförderung, Absetzung bei Erwerbstätigen) möglich ist. können grundsätzlich ein Mobilitätsticket erwerben. Somit können auch Haushaltsangehörige von Personen mit Erwerbseinkommen künftig ein Mobilitätsticket erwerben. Personen mit Zuverdienst, welche aufgrund der Nutzungszeiten kein anderweitiges Vorrangiges ÖPNV-Ticket benötigen, können künftig ebenfalls das Mobilitätsticket erhalten. Diese Gruppen waren bislang durch die in DRS 3/2015 beschlossene Formulierung ausgeschlossen. Ferner gehen wir davon aus, dass durch die andere Form des Ticketerwerbes (monatlich und Barzahlung) künftig auch Personen aus verschuldeten Haushalten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

2) Zielgruppe von Personen mit Zuverdienst:
a) Zuverdienst:

Personen mit Zuverdienst können das Mobilitätsticket erwerben, sofern Sie nicht ein anderweitig vorrangiges ÖPNV- Ticket benötigen.

b) Toleranzgrenze:

Diese Fragestellung entfällt künftig. Maßgeblich ist, ob berechtigte Personen ein Ticket zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigen, welches aufgrund der Ticketgestaltung [insbesondere N utzu ngszeiten) vorrangig ist.

Zu den Fragen 2 c und 2 d haben wir das Jobcenter Stadt Heilbronn angeschrieben. Diese haben uns folgendes mitgeteilt:

zu 2 c)

Die beschriebenen Vorgehensweise entspricht nicht den Geschäftsprozessen des Jobcenters
Stadt Heilbronn. Vereinzelt ist dies wohl im Jobcenter Landkreis Heilbronn so praktiziert worden. Es besteht daher kein Handlungsbedarf.

zu 2 d)

In Teilzeit arbeitende Leistungsberechtigte des Jobcenters Stadt Heilbronn erhalten keinen Fahrkostenersatz. Bei der Anrechnung des Einkommens auf die Grundsicherungsleistung können die Fahrkosten jedoch im Rahmen der Werbungskostenabsetzung berücksichtigt werden.

Notwendige, im Zusammenhang mit der Maßnahmeteilnahme entstandene Kosten der Teilnehmerin/des Teilnehmers werden auf Antrag erstattet. Maßnahmen sind jedoch häufig zeitlich begrenzt und dauern in der Regel zwischen zwei Wochen und sechs Monate, nur in diesem Zeitraum erfolgt die Erstattung der Fahrkosten durch das Jobcenters. Bei Leistungsberechtigten mit Mobilitätsticket werden dann auch diese Kosten erstattet. Das Jobcenter weigert sich nicht diese Kosten zu erstatten.

Frage 2e) Information der Betroffenen:

Die Verwaltung befindet sich derzeit in Abstimmungsprozessen mit den am Mobilitätsticket beteiligten Partnern und wird über die Umsetzung des geänderten Mobilitätsticket zeitnah öffentlich informieren.

Mit freundlichen Grüße

Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 3.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.045 * Flutmulde

Sehr  geehrte Damen und Herren,

zur Errichtung einer sog. Flutmulde im Klingenberger Gewann "Wert" für 430 000 Euro fragen wir die Stadtverwaltung:

1. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass der sich hinterher angeblich einstellende Erfolg wirklich 1/2 Million Euro (=1 Million Deutsche Mark) wert ist?
Die Neckarwiesen sind ein bereits hochwertiger landschaftsprägender Lebensraum, der auf der von den Baumaßnahmen betroffenen Fläche unwiederbringlich zerstört wird.

2. a) Wie viele geschütze, aber offenbar weniger wertvolle Exemplare (z.B. Eidechsen) leben auf der betroffenen Fläche?
b) Werden sie eingesammelt oder werden sie von den Buldozern einfach einplaniert und zermatscht?

3. a) Welche besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten werden in Flutmuldentümpel eingepflanzt bzw. eingesetzt?
b) Wie wird sichergestellt, dass diese besonders wertvollen Arten dort auch langfristig einen Lebensraum haben und die ganze Aktion nicht nur ein Strohfeuer ist?

4. Bekanntlich entwickeln sich z.B. Amphibien zunächst als Kaulquappen im Wasser. Dies dauert mehrere Monate. Eine Flutmulde, die nur kurz Wasser führt, wird zur Todesfalle wenn sie trocken fällt. Wie wird dies verhindert?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

19.5.2016

Eingang nach 16  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  zur o. g. Anfrage möchten wir Ihnen gerne folgende Informationen weitergeben:

Für die Genehmigung der Umsetzung der Stadtbahntrasse Nord wurden unter anderem die An­
lage eines Tümpels mit Flutmulde im "Gewann Wert" als Kompensationsmaßnahme festgelegt.
Diese Maßnahme ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und ist Bestandteil des
Planfeststellungsbeschluss.

Geplant ist ein Tümpel mit Flachwasserbereich und Ablaufmulde bei Überflutung.

3 Hangquellen. die momentan direkt in die Kanalisation fließen, sollen gefasst werden und mit
ihrem sauberen Wasser den Tümpel speisen.

Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden der Wiesenbereich und die Böschungen mit
Wildpflanzensaatgut angesät. In den Tümpel selbst werden keine speziellen Tier- und Pflanzen­
arten eingesetzt, dies erfolgt über natürliche Sukzession, da in unmittelbarer Nähe schon ein
kleines wechselfeuchtes Biotop vorhanden ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 1.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.044 * Rechtsfreie Räume in Heilbronn?

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahmen gibt sie zu den Berichten


No-Go-Areas in Heilbronn? bei HN-NEWS vom 29.4.2016;


- "Wildes Parken in Alt-Böckingen" bei Heilbronner Stimme vom 29.4.2016;


- Rechtsfreie Räume in Heilbronn bei HN-NEWS vom 30.4.2016;


- "Parken in Böckingen - eine Katastrophe" bei Heilbronner Stimme vom 30.4.2016;


- "Verladeaktion in Kleinlaster macht Angestellten mißtrauisch" bei Heilbronner Stimme vom 29.4.2016 ?

 

2. Was wird sie zur Verbesserung tun?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.5.2016

Eingang nach 17  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> in der Anfrage vom 01. Mai 2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die Verwaltung gerichtet haben, fragen Sie die
Verwaltung, wie sie zu den nachfolgend genannten Presseberichten steht.

1) Welche Stellungnahme gibt sie zu den Berichten

"No-Go-Areas in Heilbronn?" bei HN-NEWS vom 29.04.2016;

"Wildes Parken in Alt-Heilbronn?" bei Heilbronner Stimme vom 29.04.2016;

.Rechtsirei« Räume in Heilbronn" bei HN-NEWS vom 30.04.2016;

"Parken in Böckingen - eine Katastrophe" bei Heilbronner Stimme vom 30.04.2016;

"Verladeaktion in Kleinlaster macht Angestellten misstrauisch" bei Heilbronner Stimme
vom 30.04.20 16?


Hierzu antwortet Ihnen die Stadtverwaltung wie folgt:

Sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das verkehrswidrige Parken sind wichtige städtische Anliegen. Die vom Gemeinderat beschlossenen Personalverstärkungen im Kommunalen Ordnungsdienst sowie im Städtischen Vollzugsdienst wurden von der Verwaltung inzwischen
umgesetzt. Die eingerichteten Stellen sind besetzt sowie die Mitarbeiter eingearbeitet. Zielrichtung dieser Personalverstärkungen war insbesondere auch eine verstärkte Streifentätigkeit in den Ortsteilen.

So hat der Städtische Vollzugsdienst seine Streifentätigkeit im Ruhenden Verkehr im Ortsteil Böckingen in den letzten Monaten bereits deutlich verstärkt. Während im gesamten Jahr 2015 im Ortsteil Böckingen insgesamt 2.432 gebührenpflichtige Verwarnungen gegen Falschparker erteilt wurden, beläuft sich die Zahl festgestellter Falschparker im Jahr 2016 auf 1.960 (Stand 04.05.2016). Diese bereits spürbar erhöhte Kontrolltätigkeit im Ruhenden Verkehr wird vom Städtischen Vollzugsdienst weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten aufrechterhalten.

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine Kernaufgabe des Staates. Sie berührt die elementaren Bedürfnisse der Bürger und Bürgerinnen. Deshalb arbeiten Polizei und Stadtverwaltung in Fragen der öffentlichen Sicherheit eng zusammen und analysieren laufend sicherheitsrelevante Entwicklungen. Hieraus resultiert dann zum Beispiel die Brennpunktarbeit im öffentlichen Raum.

Rechtsfreie Räume werden weder von der Polizei noch von der Stadtverwaltung toleriert. Um sog. "Anqsträume" nicht entstehen zu lassen, werden Ordnungsstörungen konsequent verfolgt. Die Stadtverwaltung hat den Kommunalen Ordnungsdienst im Jahr 2012 aufgebaut und wie eingangs dargestellt kontinuierlich verstärkt, um noch mehr Ordnungspräsenz zu zeigen.

2) Was wird sie zur Verbesserung tun?


auf die unter 1) genannten Maßnahmen wird verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 1.5.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.043 * Bordellbetrieb?

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Mönchsaeestraße 85 machen uns auf einen möglichen bordellartigen Betrieb im  Hause Mönchseestraße 85 aufmerksam und verweisen dazu u.a. auf dieWebseite http://www.bw7.com/forum/showthread.php/79494-PAULA-in-der-M%C3%B6nchseestr-85-in-Heilbronn sowie das angefügte und zu Beginn des letzten Jahres im Wohngebiet verbreitete Flugblatt vor.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. welche Kenntnis hat sie davon;
2. welche Maßnahmen werden/wurden hierzu unternommen:
3. wie steht dies im Einklang mit der Antwort auf unsere Anfrage vom10.12.2012 [ http://www.pro-heilbronn.de/bhb12.htm#1299i ]
?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.5.2016

Eingang nach 13 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  in der Anfrage vom 01. Mai 2016, fragen Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz die Verwaltung, was sie gegen den bordellartigen
Betrieb im Gebäude Mönchseestraße 83-85 unternimmt. Dabei beziehen Sie sich u.a. auf ein
Flugblatt, welches nach Kenntnis der Verwaltung am 05.02.2015 in die Briefkästen der Gebäude
entlang der Mönchseestraße eingeworfen wurde.

Die Kriminalpolizei stellte im Januar 2015 fest, dass im Gebäude der Mönchseestraße 83-85 der
Prostitution nachgegangen wurde. Daraufhin forderte das zuständige Planungs- und Baurechtsamt die Wohnungseigentümerin zur Beendigung der unzulässigen Nutzung auf. Dieser Aufforderung kam die Wohnungseigentümerin nach, woraufhin das baurechtliche Verfahren im Februar 2015 beendet wurde. Hinneise auf eine neuerliche prostitutive Nutzung liegen der Polizei sowie der Stadtverwaltung bislang nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  1.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.042 * Modellflugplatz Klingenberg

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu nach wie vor zu, daß im Gewann "Landgraben" ein Modellflugplatz geplant ist?

2. Weshalb soll dieser, wenn  "der gewünschte Standort in den Böckinger wiesen" positiv beurteilt werden kann", dennoch im Gewann Landgraben  eingerichtet werden?

4. a) Ist dafür eine Bebauungsplanänderung notwendig und weshalb;
b) wenn JA: wer trägt die Kosten;
c) Wenn NEIN: auf Grund welcher Bestimmungen nicht?

5. In welcher Weise werden die Bürger in die Planung einbezogen, wenn nicht: weshalb nicht?

6. Welche Auflagen und Vorkehrungen in Bezug auf die Lärm- und andere Belästigungen der Anwohner sind ggf. vorgesehen; insbesondere in Hinsicht darauf, daß andere - auch jugendfreundliche -  Einrichtungen  aus entsprechender Rücksichtnahme auf Anlieger bislang seitens der Stadtverwaltung dort bislang nicht präferiert werden?

7. Ist vorgesehen, die Dauer der Einrichtung verbindlich festzuschreiben?

8. Welchen Ausgleich
erhalten die Pächter der Fläche?

9. In welcher Weise wird der Bezirksbeirat Klingenberg, ggf. Böckingen, und  der Gemeinderat in die weitere  Planung einbezogen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.6.2016

Eingang nach 41 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> mit Schreiben vom 01.05.2016 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und um Mitteilung gebeten, ob es (nach wie vor) zutrifft, dass im Gewann Landgraben in Heilbronn-Klingenberg ein Modellflugplatz für die Fliegergruppe HN eV errichtet werden soll. In Bezug auf die Planungen baten Sie insofern um Beantwortung mehrerer Einzelfragen. Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Zwar trifft es zu, dass die Fliegergruppe HN eV im März 2016 eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Modellflugplatzes im Gewann Landgraben in Hellbronn-Klinqenberq beim Planungs-und Baurechtsamt eingereicht hat. Da von den beteiligten Fachämtern jedoch zum Teil gewichtige Bedenken gegen die Planungen vorgetragen wurden, hat die Fliegergruppe HN e.V. die diesbezüglichen Planungen vor kurzem wieder verworfen; die Bauvoranfrage für den Flugstandort im Gewann Landgraben wurde Anfang Juni zurückgezogen.

Die Suche nach einem geeigneten Alternativstandort für das FlUggelände der Fliegergruppe HN eV dauert derzeit noch an. Konkrete Aussagen zu möglichen Alternativstandorten können derzeit noch nicht getroffen werden.

Mi freundlichen Grüßen

 

Wilfried Hajek

Bürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 1.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.041 * "LKW-Rastplatz"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Sondermaßnahmen,insbesondere für das nächtlichen Wohlbefinden der Ihre LKW in der Grundäckerstraße abstellenden Fahrer, wurden seit 1.9.2015 im Bereich Grundäckerstraße etc. eingerichtet (Toiletten, Reinigung, Abfallbeseitigung usw.)?

2. Welche einmalige und laufende Kosten verursachen diese Sondermaßnahmen der Heilbronner Verwaltung
sspitze zum Unterhalt der LKW-Rastplätze auf der Grundäckerstraße für die Steuerzahler ?

3. Auf Grund welcher Bestimmungen wurden diese Maßnahmen eingeleitet?

4. Handelt es sich dabei um Freiwilligkeitsmaßnahmen und wie erfolgt die Kostendeckung (Gebührenerhebung, Haushaltsposten o.a.) oder ist dieser städtische Service für die Nutznießer kostenlos?
 
5. Welche Maßnahmen werden zur Ermittlung der Verursacher von angerichteten Schäden (siehe http://www.pro-heilbronn.de/+bhb.htm#16029) überhaupt ergriffen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.5.2016

Eingang nach 26 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

1. Aufgrund von Anliegerbeschwerden wegen Verschmutzungen wurden in der
Grundäckerstraße Abfallbehälter sowie Toiletten aufgestellt sowie regelmäßige Reini­
gungen veranlasst.

2. Das Betriebsamt hat uns folgende Kosten mitgeteilt:

Anschaffung und Montage 9 Abfallbehälter, einmalig 3.200,86 Euro
Leerung, Reinigung, etc., monatlich 1.511,59 Euro

Zwei Hygienetoiletten (Leerung und Reinigung jeweils
Montag, Mittwoch u. Freitag, je Leerung und Toilette 11,-- Euro
[*]



3. Die getroffenen Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Sauberkeit.

4. Es handelt sich um eine Freiwilligkeitsmaßnahme ohne Kostendeckung. [**]

5. Verursacher von Sachschäden an Verkehrseinrichtungen können der Stadtverwaltung zur Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gemeldet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Replik dazu:

 

Die Beantwortung verschweigt den Aufwand, der für die Reinigung der Grünflächen erforderlich ist.

 


<*>  die Kosten für die Reinigung der Grünfläche Grundäckerstraße sind, wie im Antwortschreiben des Ordnungsamtes vom 24.05.2016 unter Punkt 2 aufgeführt, in den monatlichen Kosten von 1.511,59 Euro enthalten

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.
Armin Peters


[*] Das ergibt einen von uns hochgerechneten jährlichen Aufwand in Höhe von 3.432,00 Euro

[**] Das ergibt einen von uns hochgerechneten jährlichen Gesamtaufwand zur Unterhaltung in Höhe von 21.571,08 Euro

 

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 21.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.040 * Kriminalstatistik

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Opportunitätskriterien gibt es dafür, die frühere Praxis der Behandlung der aktuellen Kriminalstatistik der Stadt Heilbronn im Gemeinderat zu unterlassen und sie auch nicht mehr dem Gemeinderat vorzulegen

2. Wie sieht die aktuelle Kriminalstatistik unabhängig von der lediglich subsumierenden Presseerklärung des Polizeipräsidiums für die Stadt Heilbronn in detaillierter Darstellung aus?

3. Welche Schlußfolgerungen werden im Hinblick auf das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der klaren und wahren Darstellung der inneren Sicherheit der Stadt Heilbronn gezogen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.5.2016

18.5.2016

Eingang nach 23 + 27 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> in der Anfrage vom 21. April 2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die Verwaltung gerichtet haben, fragen Sie
nach der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zu Ihren Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stei­
lung:

1) Welche Opportunitätskriterien gibt es dafür, die frühere Praxis der Behandlung der aktuellen
Kriminalstatistik der Stadt Heilbronn im Gemeinderat zu unterlassen und sie auch nicht mehr
dem Gemeinderat vorzulegen?


Die Strafverfolgung und die dementsprechende Führung der Kriminalstatistik ist keine kommunale Aufgabe, sondern eine Angelegenheit des Landes (Staatsanwaltschaft und Polizei).
Die Verwaltung berichtete in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Heilbronn über die Kriminalstatistik, soweit der Gemeinderat dies wünschte.

2) Wie sieht die aktuelle Kriminalstatistik unabhängig von der lediglich subsumierenden Presse­
erklärung des Polizeipräsidiums für die Stadt Heilbronn in detaillierter Darstellung aus?


Der Stadt Heilbronn liegt die Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Heilbronn für das Jahr 2015 bislang nicht vor, weil das Polizeipräsidium Heilbronn diese noch nicht veröffentlichte.
Die Veröffentlichung soll aber in Kürze erfolgen, sodass die Stadtverwaltung Ihnen diese dann zukommen lassen kann.

3) Welche Schlussfolgerungen werden im t-nbliCk auf das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der klaren und wahren Darstellu g der inneren Sicherheit der Stadt Heilbronn gezogen?

Keine. Die Information über kommunale Geschehnisse ist nicht nur wünschenswert, sondern
gehört zum Dialog mit der Bürgerschaft.


;Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt



<*> in der Anfrage vom 21. April 2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die'Verwaltunq gerichtet haben, beziehen Sie
sich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS).

In diesem Zusammenhang sagte ihnen die Verwaltung mit Schreiben vom 13.05.2016 zu, Ihnen
die PKS zukommen zu lassen, sobald diese vom Polizeipräsidium Heilbronn veröffentlicht ist.
Wie uns das Polizeipräsidium Heilbronn nun mitteilte, kann die PKS 2015 ab sofort über den
Link auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Heilbronn: ziliche Kriminalstatistik" aufgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 15.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.039 * Mönchseestraße 83-85

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben des Herrn Dr. Rainer Podeswa MdL vom 15.4.2016 an Herrn Oberbürgermeister Harry Mergel ab?

2. Trifft es zu, daß
a) die Bürger erst nach Abschluß eines Mietvertrags mit der  Höch & Varese GbR die Bürger über das Vorhaben unterrichtet werden sollen, im Objekt des ehemaligen Möbelhauses Veigel mehr als 100 Asylbewerber unterzubringen - also vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen;
b)  "der Heilbronner Stadtrat diese Pläne zum Bau eines großen Flüchtlingsheims im Innenstadtbereich und Umfeld von gleich drei Heilbronner Gymnasien sowie eine späte und überfallartige Information der Bürger gut geheißen hat" und wann soll das von welchem Gremium - ggf. in interner Absprache im Ältestenrat - geschehen sein?

3. a) Welche vertraglichen Vereinbarungen der Stadt Heilbronn mit dem Unternehmen des Heilbronner Stadtrats Malte Höch wurden getroffen bzw. sind beabsichtigt;
b) werden diese dem Heilbronner Gemeinderat vorgelegt, wenn NEIN, weshalb nicht?
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9,5.2016

Eingang nach 24 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> zu Ihren Anfragen vom 15.04.2016 nehmen wir nachfolgend Stellung:

Frage 1: Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Herrn Dr. Rainer Podeswa vom
15.04.2016

Anbei lassen wir Ihnen das Schreiben von Herrn Dr. Podeswa und die Antwort der Stadtverwaltung
hierauf zukommen.

Frage 2: Unterrichtung der Anwohner nach Abschluss eines Mietvertrages und Schaffung von
vollendeten Tatsachen:


Wir verweisen auf die gleichlautende Fragestellung von Herrn Dr. Podeswa in seinem Schreiben
vom 15.04.2016 und der Antwort der Stadtverwaltung (siehe Anlage).

Frage 3a: vertragliche Regelungen:

Wir verweisen auf unser Schreiben vom 02.04.2016, in dem wir auf Ihre Anfrage hin
Ausführungen zur Ausgestaltung des Mietverhältnisses für die Mönchseestraße gemacht haben.

Frage 3b: Vorlage der vertraglichen Vereinbarungen im Gemeinderat:

Der Gemeinderat hat die Verwaltung im Rahmen der Drucksache 226a befristet bis 31.12.2016
ermächtigt, Mietverhältnisse in eigener Zuständigkeit zu entscheiden und im Nachgang den
Wirtschaftsausschuss zu informieren. Entsprechend dieser Ermächtigung wurde bei der Anmietung
der Mönchseestraße 83 - 85 verfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren

Anlage: Schreiben der Stadtverwaltung Heilbronn vom 28.04.2016

<*>
in Ihrem zweiten offenen Brief fragen Sie, ob der Heilbronner Gemeinderat die Pläne zum Bau eines Flüchtlingsheims im Innenstadtbereich und die späte Information gut geheißen hat. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass der Gemeinderat die Verwaltung bereits im Oktober 2015 ermächtigt hat, Anmietungen von Flüchtlingsunterkünften in eigener Zuständigkeit vorzunehmen und den
zuständigen Wirtschaftsausschuss über die konkreten Projekte regelmäßig zu informieren. Entsprechend dieser Ermächtigung wurde auch beim Standort Mönchseestraße verfahren.

Im Hinblick auf die Information von Anwohnern über neue Wohnheimstandorte kann ich Ihnen ferner mitteilen, dass in Heilbronn derartige Informationen ab einer Standortgröße von 30 Personen grundsätzlich erfolgen und auch für die Mönchseestraße Ende Mai 2016 vorgesehen sind.

Obwohl die Stadt Heilbronn mit der Flüchtlingsunterbringung eine gesetzliche Aufgabe erfüllt, welche keine Bürgerbeteiligung vorsieht, ist es uns ein Anliegen, die konkrete Projektplanung und Umsetzung mit den Anwohnern zu besprechen. Anregungen aus der Bevölkerung werden hierbei ernst genommen und nach Möglichkeit auch umgesetzt.

Der Standort Mönchseestraße wird nach derzeitigem Planungsstand Anfang Mai 2016 baurechtlich genehmigt und voraussichtlich im Herbst 2016 an die Stadt Heilbronn übergeben. Es besteht daher noch ausreichend Gelegenheit zu einer ausführlichen Abstimmung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und Bürgerinnen und Bürgern.

Sie haben in Ihrem Schreiben weiter nach den vertraglichen Regelungen mit der Stadt Heilbronn und nach Einsicht in die entsprechenden Unterlagen gefragt.
Die konkreten Vertragsbestandteile sind Angelegenheit der Vertragsparteien. Ein Weitergabe der vertraglichen Regelungen oder eine Einsicht in diese Unterlagen ist daher nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel

Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 14.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.038 * Mobilitäts-Ticket II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

mit Anfrage vom 17.7.2015 (siehe dort)  baten wir um Stellungnahme zu folgenden Punkten:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen in [nur im Original] beigefügtem Schreiben genannten Punkten ab?

2. In welcher Weise wird sie für Abhilfe sorgen?

Die Stadtverwaltung antwortete mit Eingang am 22.8.2015:

"...bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.07.2015 lassen wir Ihnen in der Anlage zu diesem Brief das Schreiben an den DGB zukommen. Die Stadt Heilbronn wird dem Gemeinderat im Frühjahr 2016 einen Erfahrungsbericht zukommen lassen und hierbei auch auf Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Mobilitätsticket eingehen.
 
 Hinsichtiich der Fragestellung, in welcher Weise die Verwaltung für Abhilfe sorgt teilen wir Ihnen mit, dass die Regelungen des Mobilitätstickets sowohl in der Stadt Heilbronn, als auch im Landkreis Heilbronn Anwendung finden. Eine Veränderung von Rahmenbedingungen bedarf daher einer Abstimmung mit dem Landkreis Heilbronn und ist insofern erst nach einer gewissen Erprobungszeit möglich. ..."

 
Wir fragen die Stadtverwaltung dazu:

1. Wann ist mit diesem Erfahrungsbericht zu rechnen?

2. Wie werden die konkret gestellten Fragen und nach Einführung kritisierten und heute noch geltenden Ticket-Regelungen konkret beantwortet:
 

 

a)  Freie Wahl für die Gültigkeit des Tickets bzgl. der Zahl der Monate (ab  1 Monat) statt gebunden an 12 Monate;

 

b) Ticket nicht mehr gebunden an KEINEN ZUVERDIENST und  Zugang für alle Bezieher von SGB II + SGB XII; c) Aufhebung der tageszeitlichen Nutzung losgelöst von der Uhrzeit - es gibt auch Morgenschichten?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 21.4.2016

Eingang nach 7  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.04.2016 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verwaltung
den zugesicherten Sachstandsbericht und die Entscheidunq über die Fortführung des Mobilitäts­
tickets zur Beschlussfassung in die städtischen Gremien eingebracht hat. Die Entscheidung des
Gemeinderates soll dann am 03.05.2016 erfolgen.

In der Beschlussvorlage wird auch auf die von Ihnen dargestellten Fragestellungen eingegangen.
Ob die von Ihnen dargestellten RegelungeriVeräridert werden obliegt dann im Rahmen der Ent­
scheidung über die Fortführung des Mobilitätstickets dem Gemeinderat.

Die Gemeinderatsvorlage wird Ihnen in den kommenden Tagen zugehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 12.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.037 * Behinderter Bürger behindert

Sehr  geehrte Damen und Herren,

ein behinderter Bürger, der an Blutkrebs erkrankt ist und ständig auf die Fahrt ins Krankenhaus angewiesen ist, verständigte am Samstag morgen, 9.4.16, die Polizei darüber, daß seit Freitagabend ständig ein PKW seine Zufahrt blockiere und er im Notfall nicht mit seinem Wagen seine Ausfahrt benutzen könne.
Der Tatbestand wurde um 11.45 Uhr unter TB-Nr. 112239 aufgenommen.
Auf Frage nach einer Abschleppung wurde er darauf hingewiesen, daß er die Kosten tragen müsse.
Außer dem Fixieren eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 15 Euro wurde nichts veranlaßt.
Das Fahrzeug wurde erst gegen 17 Uhr vom Fahrer selbst fortbewegt, im Notfall hätte er größte Schwierigkeiten bekommen können.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Weshalb wurde in diesem Fall nicht mehr unternommen?
2. Wie lauten die Vorschriften, um ein Abschleppen zu veranlassen?
3. Weshalb soll der Geschädigte für die Abschleppkosten aufkommen, wenn sonst gängige Praxis ist, daß der Abgeschleppte beim Abholen seines Fahrzeugs dafür bezahlen muß?
4. Ist für den ruhenden Verkehr in Heilbronn doch nicht nur das Ordnungsamt zuständig? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

18.5.2016

Eingang nach 34  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Sie haben zu einem Polizeieinsatz am Samstag, 09.04.2016 wegen einer durch einen Falschparker blockierten Privateinfahrt verschiedene Fragen aufgeworfen. Das Polizeirevier Böckingen hat uns hierzu folgende Stellungnahme zukommen lassen:

"Am Samstag, den 09.04.2016 bekam eine Streife gegen 11:30 Uhr den Auftrag von der Wache des Polizeireviers Heilbronn-Böckingen einen Pkw zu verwarnen, der vor einer Gründstückseinfahrt geparkt war. Der kommunale Ordnungsdienst war zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar. Der Pkw sollte im Kreuzgrund vor dem Gebäude 72 stehen. Der Anruf ging um 10:20 Uhr auf dem hiesigen Polizeirevier ein. Anrufer war ein Herr S., ein unbeteiligter Dritter, wohnhaft im Kreuzgrund 70.

Um 11:45 Uhr traf die O.g. Streifenwagenbesatzung an der besagten Örtlichkeit ein. Dort empfing uns der Anrufer, Herr S. Er gab an, dass er nicht genau wisse seit wann der Pkw dort geparkt ist, aber er vermutet, dass es am frühen Morgen gewesen sein muss. Weiter teilt er mit, dass sein Nachbar derzeit nicht zu Hause ist. Dieser sei aber krank und fühlte sich durch den Falschparker gestört, da er nicht aus seiner Garage herausfahren konnte. Welche Krankheit der Nachbar hat, gab Herr S. nicht weiter an. Herr S. fragte uns noch, ob wir den Pkw Audi abschleppen lassen oder wie weiter verfahren wird. Wir erklärten ihm, dass wir eine Verwarnung mit einem Bußgeld ausstellen und an die Stadt Heilbronn schicken werden.
Gegenüber Herrn S. gaben wir auch an, dass sein Nachbar ein Abschleppunternehmen beauftragen kann, wenn er dringend aus seiner Garage herausfahren muss und die Abschleppkosten dann beim Betroffenen einklagen kann.

Daraufhin wurde die Verwarnung ausgestellt und am Pkw Audi angebracht. Während dem Anbringen am Pkw Audi kam der Bewohner des Hauses 72 hinzu. Er fragte, ob der Falschparker ein Bußgeld bezahlen muss und wie hoch dies ausfällt. Zu. gab ihm gegenüber an, dass eine Verwarnung mit einem Bußgeld von 15 Euro ausgestellt wurde. Er äußerte nur, dass dies viel zu wenig sei und verabschiedete sich. Zu diesem Zeitpunkt gab es für uns keine polizeirelevanten Gründe, das Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Herr S. erwähnte im persönlichen Gespräch uns gegenüber weder, dass der behinderte Bewohner aus Gebäude 72 ständig auf die Fahrt ins Krankenhaus angewiesen ist, noch, dass der Pkw Audi schon seit freitagabends dort geparkt sein sollte."

Ergänzend zu dieser Stellungnahme der Polizei können wir auf Folgendes hinweisen:

Abschleppmaßnahmen können als Vollstreckungsmaßnahmen eines Verkehrszeichens (z.B. absolutes Haltverbot) oder als Massnahme aufgrund des Polizeigesetzes durchgeführt werden. Bei Beauftragung eines Abschleppunternehmens wird mit diesem ein Vertrag geschlossen. Aus diesem Grund muss der Auftraggeber die vom Abschleppunternehmen in Rechnung gestellten Kosten übernehmen. Diese können dann ggfs. von dem Verursacher zurückgefordert werden.

Kontrollen im Ruhenden Verkehr werden größtenteils von den kommunalen Vollzugsdiensten durchgeführt. Es besteht nach den gesetzlichen Vorschriften eine sog. "Parallelzuständigkeit".
Insofern kann in diesem Bereich auch die Landespolizei tätig werden.

 

;Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.036 * Sozialverträglicher Wohnungsbau in Heilbronn

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Im Wahlprogramm "10 Ziele - 10 Monate" zur Wahl zum OB nannte der damalige MB Harry Mergel  für den Neubau 100 Wohnungen.  Wenn man die derzeitige Bausituation in Heilbronn anschaut, so sind wir heute bei ca. 3.000 Neubauwohnung  in der Entstehung+Planung.
 
Eine Analyse dieser Neubauprojekte zeigt allerdings eine völlig negative Einseitigkeit: Wohnungen nur am äußersten oberen Rand der Preisskala.  Die Preise für diese Wohneinheiten sind bei knapp 4.000 €/m². Das ist gefühlt schon die Obergrenze der bereits vielfach in der Presse thematisierten und zitierten "Immobilien-Blase".  

Da es keine erkennbaren Planungen oder Neubauten für die einkommensschwachen Bewohner dieser Stadt gibt, fragen wir die Stadtverwaltung::
 
1.1. Was ist mit der hohen Anzahl (1.300+) von Wohnungssuchenden   auf der Warteliste der stadteigenen Stadtsiedlung?

1.2. Was ist mit den vielen Alleinerziehenden Beziehern von SGB II?

1.3. Was ist mit dem hohen Anteil von Älteren, die Wohnungen mit    Aufzug und Barrierefreiheit benötigen + Beziehern von SGB XII?

1.4. Was ist mit den vielen neuen Studenten die Heilbronn erwartet?
 
Es werden vom Land/Bund Fördergelder bis zu 40 % in Aussicht gestellt. Es gibt Zuschüsse seitens der KFW sowie zinsgünstige Kredite. Dazu fragen und regen wir an:
 

2.1. Welche konkreten Überlegungen und in welchen Größenordnungen  denkt die Stadtsiedlung und die Verwaltung Fördergelder zu nutzen?
 
2.2.  Welche Standorte bieten sich für eine Umsetzung von zunächst  einmal  mindestens 300 - 500 sozialverträgliche Wohnungen an?
 
2.3. Gibt es Überlegungen und konkrete Vorstellung wie z.B. in anderen Städten, die Baukosten wesentlich zu reduzieren zurück auf ein Nivea von 2.500 €/m²?
 
2.4. Gibt es bereits konkrete Vorstellung über Wohnungsgrößen und Ausstattungen  spezielle für Wohneinheiten für Einzelpersonen, Paare und Alleinerziehende mit  1 oder mehren Kindern?
 
2.5.  Wo sind die Basis-Planungen für Wohnungsgrößen nach SGB II + SGB XII:  45 - 55 m² sowie 60 - 70 m², 70 - 85 m², etc.
  
2.6. Warum werden die betroffenen Wohnraumsuchenden nicht eingebunden  in den Prozess " Ideen und Konzepte". Der "AK Wohnen" gab dazu keinerlei  Spielraum, ausgenommen der Formulierung einiger "abstrakter" und daher  nutzlosen Anregungen.
  2.7. Die Bildung eines qualifizierten Beirates unter Einbeziehung von Vertretern  der betroffenen Wohnungssuchenden sollte konkret überdacht werden.
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach 8 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> um angesichts des bestehenden hohen Handlungsdrucks durch die hohen Einwohnerzuwächse der letzten Jahre rasch mehr Wohnraum zu schaffen, wurde bereits vor Beschlussfassung des Handlungsprogramms Wohnen in Heilbronn am 18.12.2015 eine ständige Arbeitsgruppe L.Task Force") unter Leitung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH und Vertretern der Verwaltung eingerichtet.

Das Ziel der Arbeitsgruppe ist die schnelle und deutliche Steigerung der Neubautätigkeit in der Stadt
Heilbronn. Zu diesem Zweck legt die Arbeitsgruppe ein zeitlich gestaffeltes Programm für den Wohnungsbau auf. Damit wurde eine Wohnraumoffensive gestartet, die zu einer Entlastung auf dem Wohnungsmarkt führen wird und damit zu einer spürbaren Verbesserungen insbesondere im Mietwohnungsmarktsegment.

Zudem wurde dargestellt, dass die Geschäftstätigkeit der Stadtsiedlung noch konsequenter als bisher auf die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu sozial vertretbaren Bedingungen ausgerichtet wird. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH bei Ihren Bauprojekten jeweils zwischen 30 und 40 Prozent (standortabhängig) als geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung zu errichten.

zu Punkt 1.1 bis 1.4

Im Rahmen der aktuell in Bearbeitung befindlichen Drucksache zur Wohnungsbedarfsprognose (voraussichtlich im Juli) wird die Verwaltung auch das Thema der potenziellen Nachfrager nach preisgünstigem Wohnraum beleuchten und hierzu eine Abschätzung des Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum vorstellen.
Demgegenüber wird das in Heilbronn vorhandene Angebot an preisgünstigem Wohnraum gestellt.

zu Punkt 2.1

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms 2015/2016 den Neubau von Sozialmietwohnraum. Die Förderung ist mit Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden. Die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, als kommunales Wohnungsunternehmen, wird ihrem Auftrag gerecht und wird auch zukünftig entsprechende Anträge auf Förderung von Mietwohnungen stellen. Im Jahr 2015 wurden von der Stadtsiedlung Heilbronn insgesamt 24 Wohneinheiten gefördert. Wir verweisen auf die bereits eingangs erwähnte Selbstbindung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH.

zu Punkt 2.2

Wir verweisen auf die Zu-Drucksache 250 vom 09.12.2015. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe ("Task Force") hinsichtlich der Flächenpotenziale werden voraussichtlich in der Sitzung des Gemeinderats im Juli zur Kenntnis gegeben und ggfs. erforderliche Beschlüsse beantragt.

zu Punkt 2.3

Grundsätzlich scheitert die Erstellung preisgünstigen Wohnraums vor allem an bundes-, bzw. landestechtliehen Vorgaben (wie z.B. der Energieeinsparverordnung (EnEV)). Im Zentrum steht die Überprüfung bestehender kostenintensiver Baustandards, die zu einer gravierenden Erhöhung der Baukosten führen. Gerade diese Überprüfung durch den Gesetzgeber wird in einem gemeinsamen Entwurf des Gemeindetags BW, des Städtetags BW und des vbw Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen eingefordert (vgl. "Die Gemeinde" 5/2016).

zu Punkt 2.4 und 2.5

Es gibt keine statistischen Grundlagen, die die Einkommensverhältnisse mit den sozio-demografischen Merkmalen der Heilbronner Haushalte verknüpfen. Daher ist eine Wohnungsbedarfsprognose in der geforderten Detaillierung und Trennschärfe grundsätzlich nicht möglich.

Grundlage für eine Wohnungsbedarfsprognose ist in erster Linie die weitere Entwicklung der Haushalte.
Im Rahmen der verfügbaren Daten werden daraus qualitative Aussagen abgeleitet.

zu Punkt 2.6 und 2.7

Im Rahmen der Erarbeitung des Handlungsprogramms Wohnen im Jahr 2015 wurden u.a. auch diverse soziale und caritative Einrichtungen und Institutionen aktiv beteiligt.

Zudem gibt es seit mehr als 10 Jahren den AK "Soziale Integration" gezielt auch mit diversen Vertretern sozialer und caritativer Einrichtungen. Die Gründung eines Beirates ist daher nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Berggötz

Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 10.4.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.035 * Sozialdatenatlas

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Der letzte Sozialdatenatlas Heilbronn ist die  Fortschreibung Nr. 3 von 2011und hat den Zeitraum vom 01.05.2005 bis 31.12.2010 abdeckt.

Die regelmäßige Fortschreibung - konkret Nr. 4-  steht bis heute aus. Anregungen für eine strukturiertere und umfassendere Fortschreibung speziell im Bereich SGB XII wurden bis heute nicht umgesetzt. Ebenso fehlt bislang der Bereich SGB II völlig. Hinweise auf andere Städte, die einen  vorbildlicheren, strukturierten und aussagekräftigeren  Sozialdatenatlas haben, wurden ebenfalls bis heute weder beachtet noch umgesetzt.

Wir fragen die Stadtverwaltung:
Bis wann wird die Stadtverwaltung die Fortschreibung Nr. 4 vorlegen und ist mit einer Darstellung der o.g. Bereiche zu rechnen?

Es wird um Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach  9 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> mit Ihrer Anfrage vom 10.04.2016 haben Sie sich nach dem nächsten Fortschreibungstermin für den Sozialdatenatlas Heilbronn erkundigt. Die nunmehr vierte Ausgabe des Sozialdatenatlas Heilbronn ist für das kommende Jahr geplant. Der ursprüngliche Termin Ende letzten Jahres konnte aufgrund von personellen und inhaltlichen Änderungen insbesondere im Statistik- und Haushaltswesen nicht gehalten werden.

Die Fortschreibung wird wieder Daten aus dem SGB 11 und SGB XII enthalten. In der dritten Fortschreibung finden sich diese im 4. Abschnitt auf Seite 43 bis 56.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 6.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.034 * Happelstraße II

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut über die Zustände der Happelstraße durch die Bauarbeiten auf dem Südbahnhofareal. Offensichtlich wolle man die Anlieger von Seiten der Stadtverwaltung nur hinhalten und unternehme im Wohlverhalten gegen die Verursacher nichts gegen die Zustände. Zentimeterdick sei der breitgewalzte Dreck auf der Straße, wie beiliegende Fotos [ nur im Original ] von heute morgen beweisen. Offensichtlich müsse man sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde neuerdings erst an übergeordnete Stellen wenden, bevor in Heilbronn die zuständigen Behörden für Recht und Ordnung sorgen würden.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.4.2016

Eingang nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  vielen Dank für Ihre Hinweise zur Happelstraße. Die starken Verschmutzungen ergeben sich hauptsächlich an Regentagen. Die Verursacherfirmen reinigen anschließend so schnell wie möglich den gesamten Bereich, wie die Bilder der Baufirmen und unsere Fotos vom 08.04.2016 zeigen.

Wir möchten die Belastung der Anlieger so gering wie möglich halten, deshalb überprüfen wir auch diesen Bereich regelmäßig, allerdings lässt sich eine kurzzeitige Verschmutzung bei so einem Großprojekt nicht immer ganz ausschließen. Wir bitten Sie deswegen um Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.033 * Anmietung eines Objektes

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung zur Anmietung des Gebäudekomplexes Mönchseestraße 83, 83/1, 85:

a) Wie hoch ist die Miete für die laut Berichten von Anwohnern dort geplante Flüchtlingsunterkunft, die durch die Stadtverwaltung geleistet wird;

b) auf welche Dauer soll das Anwesen angemietet werden;

c) wer ist dabei Geschäftspartner (Eigentümer, Bauherr etc. pp.) der Stadtverwaltung;

d) gibt es eine Ausstiegsklausel zur Beendigung des Mietverhältnisses bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen);

e) soll auch bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen) der Mietvertrag fortgesetzt werden und zu welchen Konditionen;

f) trifft es zu, daß das Objekt noch erweitert werden soll und wer trägt die Kosten für notwendige Baumaßnahmen;

g) welche weiteren Kosten fallen zu Lasten der Stadtverwaltung an?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach  17  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Anmietung eines Objektes (Mönchseestraße 83 - 85)

Frage a: Wie hoch ist die Miete für die laut Berichten von Anwohnern dort geplante
Flüchtlingsunterkunft, die durch die Stadtverwaltung geleistet wird?

Antwort a:

Diese Information ist nichtöffentlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden!
Die Miete beträgt monatlich [...] € inkl. Mehrwertsteuer.

Frage b: Auf welche Dauer soll das Anwesen angemietet werden?

Antwort b:
12 Jahre

Frage c: Wer ist dabei Geschäftspartner der Stadtverwaltung.

Antwort c:

Vermieterin ist die Höch & Varese GbR.

Frage d: Gibt es eine Ausstiegsklausel zur Beendigung des Mietverhältnisses bei Wegfall des
Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen)?

Antwort d:

Nein

Frage e: Soll auch bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen) der
Mietvertrag fortgesetzt werden und zu welchen Konditionen?

Antwort e:

Der Mietvertrag wird bis zum Ende seiner Laufzeit zu den vereinbarten Konditionen fortgesetzt.

Frage g: Welche weiteren Kosten fallen zu Lasten der Stadtverwaltung an?

Antwort g:

Neben den Mietkosten fallen wie in allen anderen Standorten auch die weiteren Verbrauchskos­
ten (Heizung, Warmwasser, Müll) noch zusätzlich an.

-Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.032 * Anmietungen zur Flüchtlingsunterbringung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

laut Drucksache 101 werden der Stadt weiterhin Wohnungen zur Anmietung und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Bürgerschaft angeboten. Auch städtische Wohnungen werden hierfür genutzt.  Knapp 60 städtische und angemietete Wohnungen stehen hierfür aktuell zur Verfügung.

Lauf Gemeinderatsbeschluß kann die Stadtverwaltung für derart angemietete Wohnungen Mieten in Höhe von bis zu 20% über der örtlichen Vergleichsmiete bezahlen.

Dazu fragen wir an:

1. Wie sind die Mietverträge a) mit der Stadtsiedlung b) privaten Vermietern hinsichtlich der Mietdauer im Hinblick auf die überhöhten Mietzahlungen gemäß o.g. Gemeinderatsbeschluß gestaltet und welche über die Miete hinausgehenden Leistungen werden dabei erbracht?

2. Wie sind die Mietverträge a) mit der Stadtsiedlung b) privaten Vermietern hinsichtlich der Dauer begrenzt?

3. Werden Mietverträge bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen) fortgesetzt und a) aus welchen Gründen b) zu welchen Konditionen?

4. Weshalb werden weitere Wohnungen und Objekte noch immer mit Begründung der Flüchtlingsunterbringung teils auf sehr lange Zeit angemietet, wenn in Folge des drastischen Rückgangs der Flüchtlingszahlen lediglich noch temporärer Bedarf besteht?


5. Wie wird ausgeschlossen, daß es sich in Einzelfällen um Geschäftsmodelle mit neuartiger öffentlicher Finanzierung handelt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach 17  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Frage 1: Wie sind die Mietverträge a] mit der Stadtsiedluna b) privaten Vermietern hinsichtlich
der Mietdauer im Hinblick auf die überhöhten Mietzahlungen gemäß o.g. Gemeinderatsbeschluss
gestaltet und welche über die Miete hinausgehende Leistungen werden erbracht?

Antwort 1:

Die Stadt hat Stand 05.04.201646 Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet.
Hiervon haben 42 Objekte eine kurzfristige «= 5 Jahre) oder unbefristete Laufzeit. Die
vereinbarten Mieten entsprechen dem Mietspiegel, soweit dieser Anwendung findet. Neben den
Mieten werden die üblichen Betriebs- und Nebenkosten bezahlt. In diesen Nebenkosten wird
wegen erhöhter Abnutzung ein bis zu 200f0-iger Zuschlag akzeptiert. 6 Objekte wurden von der
Stadtsiedlung angemietet und 40 von Dritten.


Frage 2: Wie sind die Mietverträge a] mit der Stadtsiedlung b) privaten Vermietern hinsichtlich
der Dauer begrenzt?

Antwort 2:

Siehe Antwort 1. Die anderen 4 Objekte haben Laufzeiten bis September 2025, Oktober 2025,
Dezember 2028 und Herbst 2029.

Frage 3: Werden Mietverträge bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von
Flüchtlingen) fortgesetzt und a) aus welchen Gründen und b) zu welchen Konditionen?

Antwort 3:

Die Mietverträge werden bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeiten zu den vereinbarten
Konditionen fortgesetzt. Entsprechend dem vom Gemeinderat beschlossenen Konzept der Stadt
Heilbronn werden die Wohnungen sukzessive auch für die Anschlussunterbringung genutzt.

Frage 4: Weshalb werden weitere Wohnungen und Objekte noch immer mit der Begründung der
Flüchtlingsunterbringung auf sehr lange Zeit angemietet. wenn in Folge des drastischen
Rückgangs der Flüchtlingszahlen lediglich temporärer Bedarf besteht?

Antwort 4:

Es ist zutreffend, dass die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Heilbronn für Flüchtlinge zurückgeht.
Die reguläre Aufnahmeverpflichtung der Stadt Heilbronn liegt im April bei 78 Personen (zzgl. 163
Personen aus Vormonaten), was nach wie vor sehr deutlich über den monatlichen
Aufnahmeverpflichtungen des Vorjahres (ca. 50 Personen pro Monat) liegt. Insofern wird die
Geschwindigkeit, in der neue Einrichtungen benötigt warden zurückgehen, jedoch weiterhin ein
Bedarf bestehen. Gleichzeitig ist es nach wie vor erklärtes Ziel, die Hallenbelegungen wieder
rückgängig zu machen.

Frage 5: Wie wird ausgeschlossen, dass es sich in Einzelfällen um Geschäftsmodelle mit
neuartiger öffentlicher Finanzierung handelt?

Antwort 5:

Die Anmietung von Wohnraum stellt keine neuartige öffentliche Finanzierung dar. Die
Stadtverwaltung orientiert sich, wie bereits dargestellt bei Ihren Anmietungen am Mietspiegel,
bzw. dem ortsüblichen Niveau.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.031 * Flüchtlingsunterbringung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger des anliegenden Wohngebietes beklagen sich über die mangelnde Unterrichtung über die Anmietung des Gebäudekomplexes Mönchseestraße 83, 83/1, 85 durch die Stadtverwaltung , dessen bisherige Nutzung demnach zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen geändert werden soll.

Wir fragen dazu an:

1. wie viele Flüchtlinge sollen dort untergebracht werden;


2. trifft es zu, daß dazu Teile der Gebäude verändert werden sollen;


3. sind Umbaumaßnahmen vorgesehen und wenn: in welcher Weise;


4. für welche Zielgruppe(n) von Flüchtlingen soll das Gebäude genutzt werden;


5. liegt eine bautechnische Prüfung nach § 18 Abs. 6  LBOVVO vor bzw. soll diese noch erfolgen;


6. welche Maßnahmen werden im Hinblick auf den Brandschutz in Bezug auf die enge Wohnbebauung getroffen;


7. welche Maßnahmen werden im Hinblick auf einen störungsfreien Betrieb der Anlage, Sicherheit der Anwohner, Kinder und Frauen ergriffen;


8. mit welchem Wertverlust ihrer Immobilien und dem Wohnwert haben die Anwohner desx Wohnquartierts zu rechnen?>

Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach 17  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Frage 1: Wie viele Flüchtlinge sollen dort untergebracht werden?

Antwort 1:

Die Flächen des Gebäudes lassen eine maximale Unterbringung von bis zu 150 Personen zu, weI­
ehe auch in dem Bauantrag entsprechend dargestellt sind. Die Planung für das Gebäude sieht
eine Belegung im regulären Betrieb von 100 - 120 Personen vor.

Fragen 2 + 3: Trifft es zu, dass Teile der Gebäude verändert werden sollen? Sind Umbaumaß­
nahmen vorgesehen und wenn in welcher weile?

Antwort 2 + 3:

Die Gebäude werden innen dahingehend umgebaut, dass entsprechende Trennwände für die
Zimmer eingebaut werden, Sanitäranlagen installiert werden und auch Küchen. Im Bauantrag ist
desweiteren eine Aufstockung vorgesehen, welche jedoch nicht Bestandteil des Mietverhältnisses
mit der Stadt ist.

Frage 4: Für welche Zielgruppe (n) von Flüchtlingen soll das Gebäude genutzt werden)

Antwort 4:

Das Gebäude ist für Einzelpersonen und Familien vorgesehen.

Frage 5: Liegt eine bautechnische Prüfung nach § 18 Abs. 6 LBOWO vor?

Antwort 5:

Der Eigentümer ist laut Mietvertrag verpflichtet, der Stadt Heilbronn ein als Flüchtlingsunter­
kunft genehmigtes Gebäude zu übergeben. Das Baugenehmigungsverfahren wurde durch den
Vermieter eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Frage 6: Welche Maßnahmen werden im Hinblick auf den Brandschutz in Bezug auf die enge
Wohnbebauung getroffen?

Antwort 6:

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren werden auch die erforderlichen Stellungnahmen der
Feuerwehr eingeholt und fließen in die Entscheidung ein. Nachdem das Verfahren noch nicht ab­
geschlossen ist, kann hierzu derzeit keine weitergehende Antwort erteilt werden.

Frage 7: Welche Maßnahmen werden im Hinblick auf einen störungsfreien Betrieb der Anlage,
Sicehrheit der Anwohner, Kinder und Frauen getroffen?

Antwort 7:

Wie an allen großen Standorten wird auch bei diesem Standort ein Sicherheitsdienst eingesetzt
und Sozialarbeit direkt vor Ort etabliert. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung auch mit der
Polizei eng zusammen. Desweiteren erfolgt eine Kooperation mit ehrenamtlichen Gruppen. Diese
Maßnahmen sollen dazu dienen, Sicherheit für Flüchtlinge und Anwohner, sowie eine soziale In­
tegration von Flüchtlingen im Wohngebiet zu erreichen. Die Erfahrungen aus anderen Standorten
zeigen, dass das Konzept bislang im Wesentlichen gut funktioniert.

Frage 8: Mit welchem Wertverlust Ihrer Immobilien und dem Wohnwert haben die Anwohner des
Wohnquartiers zu rechnen?

Antwort 8: Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich Flüchtlingsunterkünfte au.f die Werte von
Immobilien auswirken. Insofern kann zu dieser Frage keine Stellungnahme abgegeben werden.
 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.030 * Flächenmanagement beim alten Tierheim

Wie bereits in der Heilbronner Stimme vom 15.1.2016 veröffentlicht, soll das Areal des alten Tierheims nördlich in Neckargartach des Böllinger Bachs verkauft werden.

Es wird beantragt:

1. Die Drucksache 98 wird dem Bezirksbeirat Neckargartach zur Beratung und Empfehlungsbeschluß vorgelegt

2. Das Gelände südlich des Böllinger Bachs wird als LKW-Rastplatz zur Verfügung gestellt.

Wir fragen an:

1. Weshalb soll die Drucksache 98 nicht vor der Beratung und Entscheidung der gemeinderätlichen Gremien im Bezirksbeirat beraten werden?

2. Was spricht gegen einen LKW-Rastplatz südlich des Böllinger Baches und welche Verwendung schlägt die Stadtverwaltung  stattdessen vor?

Begründung:

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine für Neckargartach durchaus wichtige Verwendung des alten Tierheimareals am Bezirksbeirat vorbei beschlossen werden soll.

Zum anderen wäre die Verwendung des Areals südlich des Böllinger Bachs eine hervorragende Möglidchkeit zur Entlastung der untragbaren Verhältnisse an der Grundäckerstraße beizutragen. Hier könnten ca. 25 LKW untergebracht und naheliegend versorgt werden.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Freigabe am 11.4.2916

Freigabe nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> zu Ihrem Antrag vom 28. März 2016 wird  wie folgt Stellung genommen:

zu Ziffer 1)

Nach der Bezirksbeiratsordnung ist der Bezirksbeirat in wichtigen Angelegenheiten, die den
Stadtbezirk betreffen. zu hören. Die nächste Sitzung des Bezirksbeirates steht in Neckargartach
am 12. Mai 2016 an, so dass eine Vorberatung[...] mit Blick auf die
Behandlung im Wirtschaftsausschuss und im Gemeinderat im April 2016 nicht möglich ist.

Die Bezirksbeiratsordnung sieht in diesen Fällen vor, dass der Sprecher des Bezirksbeirats eine
Sondersitzung einberufen kann, wenn er dies für erforderlich hält.

Darüber hinaus kann der Sprecher des Bezirksbeirats, dessen Stellvertreter oder ein anderes vom
Bezirksbeirat entsandtes Mitglied, an der Sitzung des Wirtschaftsauschusses mit beratender
Stimme teilnehmen.

Allen Mitgliedern des Bezirksbeirates wurde eine Mehrfertigung der [Drucksache] zur Kenntnisnahme übersandt.

In Anbetracht der vorliegenden Angebote gilt es zeitnah zu entscheiden, an wen die Stadt das
Grundstück verkaufen wird. Würde man die Sitzung des Bezirksbeirates im Mai 2016 für die An­
hörung abwarten, könnte der Gemeinderat erst Mitte Juni 2016 über eine Vergabe [...] beraten und entscheiden, [...].

Vor diesem Hintergrund wird um Verständnis gebeten, dass es nun gilt, zeitnah die Weichen [...] zu stellen.

zu 2)

... für den Bereich des ehemaligen Tierheimareals an der Wimpfener Straße [wird] ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser soll auch den Bereich des heutigen Verdolungsbauwerks des Böllinger Bachs und die südlich angrenzende Teilfläche, welche Sie in Ihrem Lageplan mit Ziffer 2. gekennzeichnet haben, umfassen.

Aus heutiger Sicht präferiert die Verwaltung aus wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Gründen sowie mit Blick auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei einer
städtebaulichen Neuordnung des Areals sich in jedem Fall die Option offen zu halten, den
Böllinger Bach in diesem Bereich von seinem Verdolungsbauwerk zu befreien und ihn zu einem
späteren Zeitpunkt offen legen zu können. Eine solche Renaturierungsmaßnahme wird nicht ohne die Generierung von öffentlichen Fördermitteln möglich sein. Die Einrichtung eines LKW­ Rastplatzes steht im Widerspruch zu diesen Überlegungen und wird daher seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Im Übrigen erscheint diese Fläche für die Einrichtung eines LKW­Rastplatzes als viel zu klein. Auch soll über das mit der Verwertung von Fist. 1058!1 verfolgte Nutzungskonzept und damit verbundene Verkehrsaufkommen hinaus kein weiterer Verkehr in diesem Bereich erzeugt werden. Daher wird ins Auge gefasst, diese Fläche im anstehenden Bebauungsplanverfahren als öffentliche Grünfläche/Verkehrsfläche mit der Zweckbindung "Verkehrsgrünfläche" festzusetzen.

Ferner wird auf Ihre Anfrage, sehr geehrter Herr Dagenbach, vom 16. Januar 2016 verwiesen,
mit der Sie sich erkundigt haben, ob das Areal des ehemaligen Tierheims (Fist. 1058/1) privaten
und staatlichen Betreibern für Rastplätze angeboten wurde. Wie seinerzeit dargelegt, hat die
Verwaltung die Immobilie regional und überregional zum Verkauf angeboten, so dass auch sol­
che Betriebe die Möglichkeit gehabt hätten, sich um dieses Grundstück zu bewerben. Rastplatz­
betreiber haben keine Bewerbungen abgegeben.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung
Essig


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.029 * Verkehrsvandalismus

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Welche Stellungnahme gibt sie zu folgender Mitteilung eines Bürgers über Verkehrsvandalismus in der Grundäckerstraße ab:

"...Erst vor kurzem hat die Stadtverwaltung die umgefahrenen Laternen, Schilder und Mülleimer in der Grundäckerstraße wieder instand setzen lassen. Hat keine Woche gedauert und es sind natürlich gleich wieder Laternen, Schilder und Mülleimer  an- und teilweise umgefahren worden, durch zum parken rangierende LKW. Der Stadtverwaltung Heilbronn sind die hier lebenden Anlieger offensichtlich nicht nur völlig egal, es scheint auch völlig egal zu sein dass und welche materiellen Schäden hier seitens der Transit-LKW-Vandalen angerichtet werden. Die Grundäckerstraße MUSS Nachts für die Transit-LKW als Rasthof zur Verfügung stehen und dazu scheint der Stadtverwaltung offensichtlich jedes auch noch so unlautere und unmoralische Mittel im Umgang mit den Anwohnern und sich Beschwerenden hier Recht zu sein. Schutzbedürftigkeit für die Anwohner und Anlieger hier scheint der Stadtverwaltung Heilbronn offensichtlich völlig egal und sogar nicht existent zu sein.  Hier gehen die Transit LKW-Fahrer eindeutig vor den Anwohnern und Anliegern. ..."

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.4.2016

Eingang nach 30  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  -besten Dank für Ihre Anfrage zu .Verkehrsvandalismus" in der Grundäckerstraße zu der wir
nach Rücksprache mit den Fachämtern folgende Stellunqnahrne abgeben:

Aus Verkehrssicherheitsgründen sowie entsprechend der .Broken-Windows- Theorie" auch aus
ordnungsrechtlicher Sicht sollten Beschädigungen von Verkehrseinrichtungen möglichst bald
erneuert werden, um Verwahrlosungstendenzen im öffentlichen Raum frühzeitig zu begeg­
nen. Die Erneuerung von beschädigten Laternen, Schildern und Mülleimern erfolgt im Rah-

der laufenden Unterhaltung und ist u.E. sinnvoll, wobei selbstverständlich festgestellte
Verursacher -soweit ermittelbar- zum Kostenersatz heranzuziehen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd  W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 15.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.028* Schuchmannstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die nach wie vor nicht abgestellten Zustände im Bereich  der Schuchmannstraße durch die dortige Jugend- /Obdachlosen- und Trinkersezene, die sich vom Bereich Sonnenbrunnen hier her verlagert habe.

Mit Posteingangsstempel vom 8.2.2016 hat die Stadt Heilbronn von Anwohnern des o.g. Bereiches unterschrieben ein Schreiben mit der Bitte um Einschreiten der Stadtverwaltung gegen die darin aufgezählten Zustände erhalten.

Zwar sei eine Abhilfe zugesagt worden, durchgreifend habe sich bislang laut Anwohnerberichten jedoch kaum etwas geändert. Somit bestehe Gefahr des sozialen Abstiegs eines ganzen Wohnviertels unter den Augen der Behörden.

Befürchtet wird zudem, daß sich die Zustände angesichts der bevorstehenden längeren Tage und wärmeren Jahreszeit noch verschlimmern werden. Nachdem inzwischen das im Bereich liergende Bürgerhaus wieder in neuem Glanz hergerichet wurde, müsse man sich auch um dessen Renomee ernsthafte Sorgen machen.

Das ist umso erstaunlicher, da sich im gleichen Bereich auch eine Polizeidienststelle befindet.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.4.2016

Eingang nach  18 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> in der Anfrage vom 15. März 2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die Verwaltung gerichtet haben, schildern Sie
die Sorge von Bürgern und Bürgerinnen anlässlich der Jugend- bzw. Trinkerszene im Bereich der
Schuchmannstraße im Stadtteil Böckingen.

In gleicher Sache wandten sich Anwohner der Schuchmannstraße bereits Anfang Februar an die
Stadtverwaltung und Polizei. Daraufhin intensivierten das Polizeirevier Heilbronn-Böckingen
und der Kommunale Ordnungsdienst die Präsenzkontrollen in diesem Bereich. Ordnungswidrig­
keiten wurden jedoch keine festgestellt.

Die Ordnungskräfte werden die Örtlichkeit auch weiterhin überwachen und die Entwicklung
aufmerksam verfolgen. Eine Dauerpräsenz ist dagegen nicht möglich. Auch ist der bloße Alkoholkonsum im öffentlichen Raum gesetzlich erlaubt. Ein polizeiliches Einschreiten ist erst bei
einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften (z.B. Jugendschutz) zulässig. Dies setzt die Feststellung
eines konkreten und individuell bestimmbaren Fehlverhaltens voraus.


Die Polizei und die Stadtverwaltung informierten die Anwohner der Schuchmannstraße über
diese Sachlage mit Schreiben vom 08. und 24. Februar 2016. Desgleichen baten Sie um deren
Unterstützung, indem sie die Ordnungskräfte über beobachtete Ordnungsstörungen zeitnah benachrichtigen. Soviel ich weiß, haben die Anwohner von dieser Möglichkeit bislang kaum Gebrauch gemacht. Dem Polizeirevier Heilbronn-Böckingen wurde in diesem Jahr ein Vorfall gemeldet, wonach es am 26. Februar eine "gruselige" Ansammlung von mehreren männlichen Personen gab. Die daraufhin entsandte Streife stellte Jugendliche vor Ort fest. Maßnahmen waren
jedoch nach Mitteilung der Polizei keine erforderlich.

Dieser Vorfall ist sicherlich nur eine Momentaufnahme und schon der nächste Anruf kann einen
ernsten Hintergrund haben. Er zeigt aber, was Polizeiarbeit ist und wo die Grenze des staatlichen Handelns liegt. Ich würde mich daher freuen, wenn dieses Schreiben dazu beiträgt, die

notwendige und erwünschte Zusammenarbeit zwischen den Ordnungskräften und den Bürgern
unserer Stadt zu verbessern.

Mi freundlichen Grüßen

Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.027 * Fehlende Toiletten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir eMail vom 6.8.2015 [Fehlende Toiletten] teilten wir folgendes mit und baten um Abhilfe:

Taxifahrer beklagen sich darüber, daß sie an Ihren Halteplatz westlich des Hauptbahnhofs bei Nacht keine Toilette aufsuchen können.
Man müsse "sich ins Gebüsch" schlagen, weil die einzige öffentlich zugängliche Toilette im Gebäude des Hauptbahnhofs nachts geschlossen sei, das Taxigewerbe aber rund um die Uhr präsent sein müsse, um auch die nachts ankommende Bus- und Bahnreisende zu bedienen.
Angeregt wird, bevor womöglich Strafanzeigen Dritter wegen öffentlichem Ärgernis erfolgen, Pixi-Toiletten aufzustellen.


Dazu wurde zunächst mitgeteilt:

... bezüglich ihrer Anfrage nach Toiletten für Taxifahrer am Hauptbahnhof haben wir auf Nachfrage bei der Bahn erfahren, dass die Öffnungszeiten an die An- bzw. Abfahrtszeiten der Züge angepasst und seit Jahren gleich sind.
Nur an zwei Tagen kommt jeweils ein Zug zwei Stunden nach 23 Uhr (so lange sind die Toiletten geöffnet) an und an 5 Tagen kommt ein Zug (montags drei) vor der Öffnung (5:00) an.
Die Bereitstellung einer öffentlichen Toilette ist in diesem Fall nicht vertretbar.

In mehreren Telefonaten wurde richtiggestellt, daß - wie auch eingeräumt - nicht nur Züge nach Schließung der Toiletten um 23 Uhr ankommen, sondern auch ÖPNV- und Reisebusse sowie die Stadtbahn.

Taxiunternehmer sind verpflichtet, ihren Dienst auch dafür bereit zu halten, widrigenfalls drohen Maßnahmen bis zum Entzug der Lizenz.

Dazu wurde telefonisch die Prüfung bzgl. Abhilfe u.a. in Bezug auf anliergende Gaststätten zugesagt.
Geschehen ist indes inzwischen dennoch nichts.

Es wird deshalb nachdrücklich nochmals um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.4.2016

Eingang nach 26  Tagen

bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> der Gedanke einer Kooperation, mit der an den Halteplatz angrenzenden Gaststätte, musste wegen der flexiblen Gestaltung der Öffnungszeiten verworfen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Klenk

Betriebsamt


Replik:

 

Sehr geehrter Herr Klenk,
vielen Dank für die Nachricht.Gestatten sie bitte die Frage, welche Lösung nun die Stadtverwaltung für das Problem hat?

....


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.026 * "Internationaler Busbahnhof"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit eMail vom 7.9.2015 ["Internationaler Busbahnhof"] wurde folgendes mitgeteilt und um Abhilfe gebeten:

a) Bürger beklagen sich über die unzureichende Verhältnisse am "Internationalen Busbahnhof" in der Hafenstraße in der Nähe des Areals Hafenstraße 9.

b) Es gebe keine Schutz vor Regen für die häufig sehr zahlreich wartenden Busfahrgäste.
Auch sei es höchst gefährlich, wenn  an der relativ stark auch von LKWs befahrenen Straße Gepäck auf der Straßenseite ausgeladen werden muß, vermißt werde hier ein Schutzstreifen.


Eine Überprüfung zur Verbesserung der Situation wurde zwar mündlich bei anderer Gelegenheit zugesagt, geschehen ist zur Behebung der äußerst gefährlichen Situation, insbesondere mit dem zunehmenden (Schwerlast-) Verkehr in der Hafenstraße, indessen bis heute nichts

Es wird deshalb nachdrücklich nochmals um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.6.2016

Eingang nach 180  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

 -  reklamiert am 16.5.2016


<*> vielen Dank für Ihre Anfrage zum Internationalen Busbahnhof. Die von Ihnen vorgetragene Problematik ist bei der Stadtverwaltung bekannt und wurde bereits mehrmals von Ihnen und anderen Personen angemerkt.

Es wurde nun eine Planung für einen provisorischen zusätzlichen Bussteig am lOB erstellt und dieser soll zeitnah gebaut werden. An diesem Bussteig wird es Platz für vier Busse geben, welche ausschließlich von internationalen Fernbussen genutzt werden sollen. Somit werden verschiedene Punkte verbessert, alle Fernbusse halten wieder an einer gemeinsamen Stelle, wartende Fahrgäste können die vorhandenen Infrastruktur (Wetterunterstellmöglichkeiten) und die Infrastruktur des Bahnhofes nutzen, es entstehen kurze Wege zwischen allen Verkehrsarten.

Da sich das Grundstück auf dem der derzeitige lOB befindet nicht in städtischer Hand befindet und Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH als Eigentümer eine Abstellhalle für Stadtbahnen errichten lassen will, wird von der Stadtverwaltung derzeit ein Konzept zusammen mit einem Ingenieurbüro entwickelt, welches den Bedarf für einen neuen lOB ermittelt. Des Weiteren werden neue Standorte für den lOB untersucht und Vor- und Nachteile erfasst.

Wir hoffen, dass die kurzfristige, provisorische Maßnahme gut angenommen wird und die erhoffte Verbesserungen eintreten. Des Weiteren werden wir dieses Thema weiter verfolgen und einen neuen Standort für einen ZOB suchen. Es ist wichtig sich weiterhin für die Verkehrsarten des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Fuß) einzusetzen und attraktive Angebote zu schaffen, dass ein möglicher Umstieg auf diese Verkehrsarten erleichtert wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.025 * Friedrich-Dürr-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über einen seit Wochen in der Friedrich-Dürr-Straße entgegen een Bestimmungen der StVO abgestellten Anhänger, gegen den trotz Bitten nichts unternommen werde.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.4.2016

Eingang nach 25  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihren Hinweis auf einen in der Friedrich- Dürr-Straße abgestellten Anhänger.

Nachdem dieser Anhänger länger als 14 Tage abqestellt war, wurde ein Ordnungswidrigkei­
ten- Verfahren eingeleitet.

Der Anhänger wurde inzwischen entfernt.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r  

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.024 * Felder-Rennstrecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich daüber, daß der Verkehr in den Frankenbacher Aussiedlerhöfen zur Zeit einer Rennstrecke gleiche, sobald die Autobahn "zu" sei.
Wörtlich:
"Es hat keiner etwas dagegen, abzukürzen, aber das mit angemessener Geschwindigkeit .Auf den Höfen wohnen auch Menschen , Kinder und Tiere. ein Schritt auf die Strasse und bei 60 bis 70 km/h kann kein Mensch mehr reagieren. Nach Anrufen bei der Polizei heißt es "ja wir kommen sobald eine Streife frei ist".
Die ist immer dann frei, wenn sich der Stau aufgelöst hat . Nach Anfragen bei der Stadt Heilbronn hieß es: "Schreibt alle auf und bringt sie zur Anzeige".
Frage: Geht es nicht einmal, kurzfristig eine Streife oder noch besser auf so einen Anruf den "Blitzer" in den Höfen zu platzieren. emfindliche Bussgelder helfen doch auch an Schulen und verkehrsberuhigten Strassen.
Anscheinend muss erst jemand zu Schaden kommen oder ein Unfall mit landw. Maschienen ,denn die Feldarbeit steht jetzt an."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

14.4.2016

Eingang nach 38 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre Schilderung der Verkehrssitua,tion im Bereich der Frankenbacher Aussiedlerhöfe.

Der Städtische Vollzugsdienst hat in den letzten Monaten seine Kontrolltätigkeiten im Bereich von Feldwegen verstärkt. Allerdings handelte es sich hierbei um Durchfahrtskontrollen,
weil von Anwohnern sowie Landwirten zunehmend illegaler Durchgangsverkehr bemängelt worden ist. Es mussten im gesamten Stadtgebiet auch zahlreiche Verwarnungsgelder wegen unberechtigtem .Schlelchverkehr" erteilt werden. In Frankenbach betrafen die Kontrollen den Bereich der Bamberger Straße.

Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen ist auf Feldwegen wegen der allgemein
zulässigen Höchstgeschwindigkeit für PKW ausserhalb geschlossener Ortschaften von maximal 100 km/h nicht durchführbar. Selbstverständlich ist nach § 3 STVO "die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen".

 

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 6.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.023 * Spitzwegstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich eerneut über beständig zunehmende Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Spitzwegstraße.
Es werde nicht einmal vom Gaspedal gegangen, wenn Fußgänger die Straße überqueren würden.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.3.2016

Eingang nach 11 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre E-Mail vom 06.03.2016.

Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Zeit vom 01.01.2015 bis heute an 35 verschiedenen Tagen vom Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn durchgeführt.

Die durchschnittliche Beanstandungsquote lag bei 4,3 %.

Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 26.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.022 * Campingplatz im Wohlgelegen?

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Unterhält die Stadt Heilbronn im Gewerbegebiet Wohlgelegen neuerdings einen Campingplatz?

Anlieger beklagen sich u.a. über die rechtswidrige Dauerblockade der Parkplätze durch diese Zustände.


Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.3.2016

Eingang nach 27  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  besten Dank für Ihre Hinweise zu abgestellten Wohnwagen-Anhängern im Gebiet "Wohlgelegen".

Wegen der dauerhaften Nutzung von Flächen in diesem Bereich wurden bereits Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wer n e r
Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.021 * Ausgleichsmaßnahmen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Auf Grund welcher nachprüfbaren Vorschriften werden bei der Erstellung von Bebauungsplänen Ausgleichsmaßnahmen notwendig?

2. Welche Regelungen  befinden darüber, wer für Ausgleichsmaßnahmen zu sorgen hat:
a) allgemein
b) bei der öffentlichen Nutzung dienenden Vorhaben, z.B. Straßen;
c) bei privaten und kommerziellen Vorhaben, z.B. Wohnbebauung, Gewerbeansiedlung?

3. In welcher Weise werden an den Kosten für Ausgleichsmaßnahmen die Nutznießer zu 2 c) beteiligt?

4. In welcher Weise werden Ausgleichsmaßnahmen dann gem. Pkt. 1 bis 3 geschaffen, wenn für Vorhaben bereits bestehende Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach 57  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> zu den mit Schreiben vom 23.02.2016 glestellten Fragen zu Ausgleichsmaßnahmen antwortet die Verwaltung wie folgt:

1) Auf Grund welcher nachprüfbaren yorschriften werden bei der Erstellung von Bebauungsplänen
Ausgleichsmaßnahmen notwendig?


1. Eingriff

Der Begriff ist in § 18 BNatSchG definiert. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des
mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

2, Verrneidungsgebot, Ausgleichsmaßnahm n, Ersatzmaßnahmen

Nach § 19 Abs. 1 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.

Nach § 19 Abs. 2 BNatSchG i1 der Verursachet zu verpflichten. unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen
(Ausgleichsmaßnahmen) oder.in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des
Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.lln sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtiqten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise ersetzt sind oder das Landschaftsbild Ilandschaftsgerecht neu gestaltet ist.

3. Verfahren

3.1 Behördliche Entscheidungen

Nach § 20 Abs. 1 BNatSchG iSlt immer über Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu entscheiden,
wenn der Eingriff einer behördlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behörde bedarf
oder von einer Behörde durchgeführt wird.

3.2 Fachplan nach öffentlichem Recht

Nach § 20 Abs. 4 BNatSchG hat der Planungsträger bei einem Eingriff, der auf Grund eines nach
öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden soll, die zur Vermeidung,
zum Ausgleich und zur Kompensation erforderlichen Maßnahmen im Fachplan oder in einem
landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen.

Dies ist beispielsweise bei einem Planfeststellungsverfahren der Fall.

3.3 Bauleitplanung 

Der § 21 BNatSchG regelt das IVerhältnis zum Baurecht. Danach ist über die Vermeidung, den
Ausgleich und den Ersatz bei Bauleitplänen oder bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB (Einbeziehungssatzung~ nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden. Auch auf Vorhaben nach den §§ 30, 33 und 34 BauGB sind die §§ 18 bis 20 BNatSchG nicht anzuwenden.

4. Sonderregelungen für die BauJitPlanUng im Baugesetzbuch BauGB

4.1 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 7 BauGB insbesondere die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu
berücksichtigen.

4.2 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander gerecht ab1UWägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).

4.3 Ergänzende Vorschriften zum Iumweltschutz in § 1 a BauGB

- mit Grund und Boden 5011 sparsam und schonend umgegangen werden (§ 1 a Abs. 2)


- landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutz~ werden (§ 1 a Abs. 2)

- die Eingriffsregelung nach dem BNatSchG ist in der Abwägung zu berücksichtigen
(§ 1 Abs. 3)

- der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen als Flächen oder
Maßnahmen zum Ausgleilch (§ 1 a Abs. 3)

- soweit vereinbar, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als
am Ort des Eingriffs erfolgen (§ 1 a Abs. 3)

- anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen
nach § 11 (städtebaulicher Vertrag) oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf
von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden

- ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren (§ 1 a Abs. 3).

4.4 Umweltprüfung, Umweltbericht

Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in
einem Umweltbericht beschriclben und bewertet werden; die Gliederung des Umweltberichts ist
durch das BauGB vorgegeben.IOas Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Gemäß § 2a BauGB bildet der Umweltbericht einen gesonderten Teil der Begründung.

Der Bedarf an Ausgleichsmaß~ahmen ergibt sich aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan
und - sofern europarechtlich geschützte Arten betroffen sind - aus dem Artenschutzbericht.

2) Welche Regelungen befinden darüber, wer für Ausgleichsmaßnahme zu sorgen hat:

a) allgemein;
b) bei der öffentlichen Nutzung dienenden Vorhaben, z.B. Straßen;
c) bei privaten und kommerziellen Vorhaben, z.B. Wohnbebauung, Gewerbeansiedlung?


Zu a) Es gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip.

Zu b) Das Verursacherprinzip ist alh bei öffentlichen Nutzungen wie z.B. Straßen oder auch bei der
Ausweisung von Wohnbau- oder Gewerbeflächen anzuwenden.
In der Regel stellt dann das Grünfl,chenamt der Stadt die Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren auf privaten städtischen Flächen her und sorgt für deren dauerhaften Erhalt.

Zu c) Sofern die Vorhaben auf Fläc1hen errichtet werden, für die Planungsrecht durch die Aufstellung
eines Bebauungsplans geschaffen wurde, ist der Ausgleich für den Eingriff in der Regel durch die
Herstellung von Maßnahmen für das gesamte Plangebiet bereits erfolgt.

Sind grundstücksbezogene Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan (beispielsweise in einem vor­
habenbezogenen Bebauungsplan, aber auch in einem üblichen .Angebots-Bebauungsplan) festge­
setzt, erfolgt deren Umsetzung über entsprechende Auflagen in der Baugenehmigung.

Bei Bebauungsplänen, die nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden
oder bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB werden keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

3) In welcher Weise werden an den Kosten für Ausgleichsmaßnahmen die Nutznießer zu 2c)
beteiligt?

Wird ein Bebauungsplan beispielsweise für ein Wohnbaugebiet mit einer Vielzahl von Eigentümern aufgestellt, erfolgt die Beteiligung der einzelnen Grundstückseigentümer über die anteilige
Erstattung der Kosten für den Ausgleich auf Grundlage der §§ 135a - 135c BauGB parallel zur
Erhebung der Erschließungsbeiträge. Hierzu erfolgt über eine Festsetzung im Bebauungsplan die
Zuordnung des Ausgleichs zu den Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind (Zuordnungsfestsetzung).

Bei einem vorhabenbezogen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB (in der Regel für ein Einzelvorhaben) erfolgt die Herstellung der Maßnahmen durch den Vorhabenträger auf dessen eigene Kosten.
Die Umsetzung und die Kostentragung durch den Vorhabenträger wird im Rahmen des abzuschließenden Durchführungsvertrags vereinbart und außerdem über entsprechende Auflagen in
der Baugenehmigung gesichert.

Gleiches gilt für einen .Anqebots-Bebauunqsplan. der für einen einzelnen Begünstigten aufgestellt wird. Hier erfolgt die Sicherung der Umsetzung und der Kostentragung über einen städtebaulichen Vertrag, der auf Grundlage von § 11 BauGB zwischen Bauherr bzw. Investor und der Stadt abgeschlossen wird.

4) In welcher Weise werden Ausgleichsmaßnahmen gem. Pkt. 1 bis 3 geschaffen, wenn für Vorhaben bereits bestehende Ausgleichsflächen in Anspruch genommen werden?

Sollen bereits bestehende Ausgleichsmaßnahmen oder Flächen, auf denen Ausgleichsmaßnahmen
festgesetzt sind, durch ein Vorhaben oder bei der Aufstellung eines Bebauungsplans künftig beispielsweise baulich in Anspruch genommen werden, müssen diese Flächen bzw. Maßnahmen an
geeigneter anderer Stelle in gleichem Umfang wieder nachgewiesen und hergestellt werden.

Die exakte Bilanzierung und Darstellung aller Maßnahmen und Flächen (Ersatz der wegfallenden Flächen und Maßnahmen sowie Bedarf an Ausgleichsflächen und -maßnahmen aus dem Eingriff durch die vorgesehene Nutzung bzw. aufzustellenden Bebauungsplan) erfolgt im Umweltbericht.

Freundliche Grüße
Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 22.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.020 * Vergabe der „Immobilie Neckarinsel“

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1.  Welche Stellungname gibt sie zum unten (ohne Anlagen) angefügten Schreiben der Philipp Kionka, Dr. Bernhard Stumpfhaus, Annika Winkelmann vom Mon, 22 Feb 2016 07:59:44 +0100 zur Vergabe der „Immobilie Neckarinsel“ ab?

2. Weshalb wird erst ausgeschrieben und dann ohne Einbeziehung gemeinderätlicher Gremien "per ordre de muftis" entschieden?

3. Welche Notwendigkeit, die Inselspitze bis zur Erföffnung der BUGA am 19.4.2019 durch diese fernab des eigentlichen Projektes durch diese zu nutzen, sieht die Stadtverwaltung angesichts der Tatsache, daß diese bereits in naheliegenden Räumlichkeiten untergebracht ist?

4. Weshalb wird mit dem Vorgehen nach Pkt. 3 die unmittelbare adäquate Nutzung der Inselspitze zum Unverständnis vieler Heilbronner Bürger blockiert und erst nach Eröffnung der BUGA die kulturelle und gastronomische Verwendung zugelassen?

5. Es wird beantragt, das Thema auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu setzen.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin
ursula.auchter@web.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619
 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat
info@heinzschulz.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-8989589

--- Schreiben der Philipp Kionka, Dr. Bernhard Stumpfhaus, Annika Winkelmann vom Mon, 22 Feb 2016 07:59:44 +0100 ----
 

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats Heilbronn,

der Leiter des Liegenschaftsamtes Heilbronn hat uns, den Bewerbern um die Inselspitze (ehem. Galerie Rieker), im Auftrag des Oberbürgermeisters per E-Mail am 11.02. sowie am 12.02.2016 mitgeteilt, dass die Inselspitze (ehem. Galerie Rieker) der Buga überlassen werden soll. Leider war die Vorgeschichte anstößig und wir fragen uns, welches konkrete Konzept die Buga vorgelegt hat:

Wir bitten daher Sie, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, einen entsprechenden Antrag über eine Abstimmung zur Vergabe der Inselspitze (ehem. Galerie Rieker) im Gemeinderat Heilbronn einzubringen und für den Bewerber mit dem Ihrer Meinung nach besten Konzept für die Stadt Heilbronn zu stimmen, weil wir meinen, dass die Vergabe dieses zentralen und bedeutenden  „Filetstücks“ der Stadt kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist, sondern Heilbronn erhebliche Entwicklungs- und Aufmerksamkeitschancen bietet und daher ein fundiertes Konzept mit Alleinstellungsmerkmal benötigt.

Zum Sachverhalt:

Obwohl es drei ordentliche Bewerbungen zur Ausschreibung „Immobilie Neckarinsel“ (s. Anhang 01: Ausschreibung der Stadt) der Stadt Heilbronn gegeben hat, hat die Buga sich selbst nicht an dieser Ausschreibung mit einer rechtzeitigen Einlassung beteiligt, sondern kam nach Ablauf aller Fristen, wohl auf internen Wegen, mit ins Spiel.

So wurde uns relativ rasch bedeutet, die offizielle Ausschreibung sei nunmehr zurückgezogen, die Inselspitze bleibe bei der Stadt und die Buga könne sie unter ihrer Signatur halten.

Es ist jetzt anscheinend so, auch die Presse berichtet aktuell darüber, dass unser in der Zeitung veröffentlichtes Konzept, die Inselspitze als Veranstaltungs- und als Ausstrahlungsort in die ganze Stadt zu nutzen, von der Buga vereinnahmt und realisiert werden soll. Immerhin haben OB und Leiter der Buga in Einzelgesprächen mitgeteilt, dass wir diejenigen seien, die den Blick auf jene Immobilie überhaupt erst eröffnet haben. Wir sehen diese Wertung sehr hoffnungsvoll, zeigt sie doch, dass unser eingereichtes Konzept zur Inselspitze (s. Anhang 02: Bewerbungskonzept), positiv aufgenommen wurde; haben wir doch auch die ganze Zeit über in der Kommunikation mit der Presse, mit der Öffentlichkeit, den sozialen Netzwerken, den Verantwortlichen der Stadt, schon ein Teil dieser Idee verwirklicht: der Idee eines offenen, gleichwertigen Wissens- und Ideenaustausches.

Eine persönliche Begegnung mit dem Leiter der Buga wurde in einem Aktenvermerk in der Weise formuliert, dass wir allein unter der Verantwortung der Buga, so etwa auch unter Außerachtlassung von unseren Urheberrechten und solcher Dritter, tätig sein dürften (s. Anhang 03: Aktenvermerk Gespräch mit dem Leiter der Buga).

Allerdings kann die von der Buga angebotene Zusammenarbeit mit uns im Sinne unseres Grundgedankens zur Inselspitze, der unabhängige Projekte, freien Wissens- und Ideentransfer zwischen den gesellschaftlichen Teilen und eine soziale Verantwortung in der Innenstadt Heilbronns vorsieht, gar nicht stattfinden, wenn unser gesamtes Handeln unter der Führung und dem Letztentscheidungsrecht der Buga steht. Hinzu kommt, dass bei einer Arbeit ausschließlich für die Buga wesentliche Fördermittel nicht gewährt werden würden.

Leider wurde unser Widerspruch, dass jene Zusammenarbeit unter dem alleinigen Dach der Buga für uns und unsere Projektpartner (Universitäten, Museen, Künstler und namhafte Unternehmer) nicht realisierbar sei, nicht ernst genommen. So legten wir diesen Gedanken in einem ausführlichen Brief (s. Anhang 04) an die Stadt und den Leiter der Buga dar, in dem wir unsererseits Vorstellungen einer Zusammenarbeit mit der Buga formulierten. In einem nachfolgenden persönlichen Gespräch, getragen von gegenseitigem Respekt und Vertrauen, zwischen OB, Bürgermeisterin Dezernat III., dem Leiter des Liegenschaftsamtes, dem Leiter der Buga und uns, wurde uns vom OB in Aussicht gestellt, die Galerie auf der Inselspitze zu übernehmen (s. Anhang 05: unwidersprochenes Ergebnisprotokoll).

Der OB konnte während des Gesprächs durchaus nachvollziehen, dass eine freie Arbeit unsererseits an einem Ort unter der von der Buga geäußerten Konstruktion einer Zusammenarbeit unmöglich sei. Bedauerlicherweise, trotz dieses Einsehens des OBs, hat uns in lapidarer Weise der Leiter des Liegenschaftsamtes nun mitgeteilt, dass die Vergabe der Immobilie an die Buga beschlossene Sache sei.

Uns beunruhigt dieser Vorgang sehr, da er über den eigentlichen Vorgang zur Inselspitze hinausweist.

Wir sehen darin eine Geste fehlenden Problembewusstseins und mangelnden Vertrauens. Überdies erweckt der Umgang mit den Bewerbern einen willkürlichen Eindruck und lässt unserer Meinung nach den Willen der Bürger Heilbronns unberücksichtigt. Unsere Sorge gilt weniger der anstehenden Nutzung der Inselspitze als mehr dem Gedanken, dass mit einer solchen Handlung die Menschen aus dem öffentlichen Raum gedrängt, in ihrem verantwortlichen Engagement gehemmt und in ihrer politischen Verantwortung entmündigt werden. Die Konsequenz daraus ist der Rückzug der Bürger und ihrer kulturellen Aktivitäten aus Politik und öffentlichem Raum. Wir erachten jenes Handeln als höchst bedenklich. Wir alle können heute täglich beobachten, was Politikverdrossenheit und Rückzug der Bürger aus dem öffentlichen Raum bedeuten.

Damit ein regelgerechtes Vergabeverfahren gewährleistet und das öffentliche Interesse an diesem Vorgang dokumentiert wird, wenden wir uns nun an alle Fraktionen und Gemeinderäte. Wir bitten darum, in Ihrer Fraktion unser Projekt vorstellen und erläutern zu dürfen; wir möchten dabei auch gern ausführen, wie eine produktive Zusammenarbeit mit der Stadt und der für Heilbronn so aussichtsreichen Buga aussehen und gelingen kann.

Eine Kurzfassung unseres Projektes geht Ihnen per Post zu.

Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Gesprächstermin.

Mit unseren besten Grüßen

Philipp Kionka, Dr. Bernhard Stumpfhaus, Annika Winkelmann

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.2.2016

9.3.2016

Eingang nach 0+16  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
nachdem Herr Kionka Sie alle per E-Mail angeschrieben hat, informiere ich Sie auf diesem Wege über unsere Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Semenass

Sehr geehrter Herr Kionka,

ich schreibe Ihnen auch im Namen von Herrn Oberbürgermeister Mergel. Ich will an dieser Stelle weder näher auf Ihre Briefe noch auf Ihr Protokoll eingehen, in dem Sie Ihre Sicht unserer Aussagen vom 04.02.2016 zusammengefasst haben. Bei diesem Gespräch hat Herr Oberbürgermeister Mergel unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es noch einer internen Abstimmung bedarf, ab wann wir Ihnen die Inselspitze überlassen können und das Ergebnis dieser Abstimmung habe ich Ihnen mit E-Mails vom 11.02. und 12.02.2016 mitgeteilt. Dass OB Mergel Ihrem Konzept verbunden war, hat er ja durch sein Angebot zur Kenntnis gebracht, in einem gemeinderätlichen Gremium eine Vergabe der Fläche an Sie für die Zeit ab April 2019 ins Auge zu fassen, sofern Sie uns ein schlüssiges Gesamtkonzept und eine Aufstellung der konkreten Maßnahmen, die Sie ab 2019 durchführen wollen, vorlegen.

Ich will an dieser Stelle noch einen anderen wichtigen Punkt zurecht rücken: Die Stadt hat nicht vor, die Inselspitze an die BuGa zu vermieten; vielmehr steht diese Immobilie zunächst überhaupt nicht mehr zur Vermietung zur Verfügung, weil sie zur Erfüllung städtischer Aufgaben von uns selbst benötigt wird. Der Eigenbedarf besteht - wie bereits erläutert -  darin, dass die Stadt diesen Standort in den nächsten 2 Jahren zur Präsentation der Innenstadtentwicklung selbst nutzen will und die BuGa - GmbH mit der Federführung dieser Präsentation beauftragt, weil diese nun einmal für unser Leitprojekt, die Bundesgartenschau 2019, zuständig ist.

Wir legen großen Wert darauf, dass die Inselspitze auch in den nächsten beiden Jahren eine lebendiger und kreativer Ort sein wird.  Ein Ort auch, an dem alle wichtigen Zukunftsfragen unserer Stadtentwicklung mit kompetenten Akteuren aus allen gesellschaftlich relevanten Bereichen offen diskutiert werden.

Im Hinblick darauf, bieten wir Ihnen auch weiterhin eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an. Herr Faas ist und bleibt dafür Ihr Ansprechpartner.

Es wäre im Hinblick auf eine eventuelle zukünftige Zusammenarbeit aus meiner Sicht hilfreich, wenn Sie sich konstruktiv in diese Entwicklung einbringen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Semenass
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


Replik

 

Sehr geehrter Herrt Semenass,

vielen Dank für Ihre Unterrichtung, sie ersetzt jedoch nicht die Beantwortung unserer eMail vom 22.2.2016.

 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach - Ursula Dagenbach-Auchter - Heinz Schulz

 

● Siehe auch Artikel "Wirbel um Inselspitze" ► bei HN-NEWS


Antwort

<*> Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Welche Stellungname gibt sie zum unten (ohne Anlagen) angefügten Schreiben der
Philipp Kionka, Dr. Bernhard Stumpfhaus, Annika Winkelmann vom Mon, 22 Feb 201607:59:44
+ 0100 zur Vergabe der .Jmmobilie Neckarinsel" ab?

Antwort: Mit Email vom 22.02.2016, die auch allen Stadträten zuging, hat die Verwaltung alles
gesagt, was es zu diesem Thema zu sagen gibt.

Frage 2: Weshalb wird erst ausgeschrieben und dann ohne Einbeziehung gemeinderätlicher
Gremien .per ordre de muftis" entschieden?

Antwort: Die Verwaltung hat in eigener Zuständigkeit beschlossen, die Inselspitze zur Vermie­
tung auszuschreiben und dann in eigener Zuständigkeit entschieden die Ausschreibung aufzu­
heben.

Frage 3: Welche Notwendigkeit. die Inselspitze bis zur Eröffnung der BUGA am 19.04.2019
durch diese fernab des eigentlichen Projektes durch diese zu nutzen, sieht die Stadtverwaltung
angesichts der Tatsache, daß diese bereits in naheliegenden Räumlichkeiten untergebracht ist?

Antwort: Auf die E-Mail der Verwaltung vom 22.02.2016 wird abermals verwiesen.

Frage 4: Weshalb wird mit dem Vorgehen nach Pkt.3 die unmittelbare adäquate Nutzung der
Inselspitze zum Unverständnis vieler Heilbronner Bürger blockiert und erst nach Eröffnung der
BUGA die kulturelle und gastronomische Verwendung zugelassen?

Antwort: Auf die E-Mail der Verwaltung vom 22.02.2016 wird ebenfalls verwiesen.

Frage 5: Es wird beantragt, das Thema auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des
Gemeinderates zu setzen.

Antwort: Um einen Punkt auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu bringen, bedarf es eines
Antrags von mindestens einem Viertel aller Gemeinderäte.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Semenass


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.019 * Nichtöffentliche Tischvorlage

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Mit welcher Begründung und auf Grund welcher Vorschriften wurde die Tischvorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 2.2.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Heilbronn als "nichtöffentlich" deklariert?

2. Welche Angaben sind darin enthalten, die die Öffentlichkeit nicht wissen darf?

3. Weshalb erscheinen kurz darauf einzelne Angaben in der Tagespresse?


4. Welcher Zweck soll durch eine solche sich bereits in der öffentlichen Dikussion befindlichen Informationspolitik verfolgt werden?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.2.2016

Eingang nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Ihre Anfrage vom 11.02.2016


Nichtöffentliche Tischvorlage:

Die Verwaltung informiert regelmäßig den Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung über den aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung in Heilbronn. Die Information erfolgt nichtöffentlich, da einerseits konkrete Daten und Informationen zu Standorten benannt werden und diese im Hinblick auf mögliche Gefährdungslagen von Außen nichtöffentlich behandelt werden. Desweiteren werden auch Planungen und Überlegungen der Verwaltung zu weiteren Objekten dargestellt. so dass beispielsweise die Wahrung von Investoreninteressen im Vorfeld konkreter Beschlüsse eine nichtöffentliche Behandlung rechtfertigen.

Wir sehen bei dieser Vorgehensweise die Regelungen des § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung als erfüllt an. Neben dieser nichtöffentlichen Information sieht die Verwaltung das öffentliche Informationsinteresse und erfüllt dies in einem 2. Schritt durch öffentliche Gemeinderatsvorlagen, öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen. eine offensive Medieninformation und auch durch regelmäßige Information in den Sitzungen der Bezirksbeiräte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.018 * Diebstähle

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß bei festgestellten Ladendiebstählen durch dabei ertappte Flüchtlinge und Asylbewerber die Kostenübernahme durch das Sozialamt erfolgt;

2. daß dies zu keinen weiteren strafrelevanten Konsequenzen bei den Tätern führt?

3. Werden die Täter zu Schadenersatz und in welcher Weise herangezogen?

4. Gibt es mit Ladenketten entsprechende Vereinbarungen und/oder vorbereitete Formulare für diese Zwecke und mit welchen Firmen?

5. Gibt es Anweisungen zum Stillschweigen über derartige Vorkommnisse?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.2.2016

Eingang nach  16 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Anfragen vom 09.02.2016


Ladendiebstähle

Bei Ladendiebstähle erfolgt keine Kostenerstattung des Sozialamtes gegenüber den Landebesitzern. Diebstähle werden seitens der Ladenbesitzern zur Anzeige gebracht, unabhängig vom individuellen Status von Ladendieben und werden dann auch entsprechend strafrechtlich geahndet. Evtl. Schadenersatzansprüche zwischen Ladendieben und Ladenbesitzern werden privatrechtlich zwischen den Parteien geregelt. Die Stadt Heilbronn verfügt hier über keine Datengrundlagen. Ebenso liegen uns keine Erkenntnisse über spezielle Vordrucke zur Regelung von privatrechtlichen Regressansprüchen vor. Hierzu gibt es auch keine Vereinbarungen mit der Stadt.

Anweisungen zum Stillschweigen gibt es ebenfalls nicht.

[Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.017 * "Runder Tisch"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen angesprochenen Punkten im Schreiben " Re: "Runder Tisch" Anlieger Böllinger Höfe - Grundäckerstraße" (Mon, 08 Feb 2016 09:47:33 +0100)  des Anliegers U.M. ab, das erneut - wie schon anläßlich der städtischen Veranstaltung am 23.9.2015 im "Red-Blue" - dokumentiert, daß die Zustände in den Böllinger Höfen kein Alleinstellungsmerkmal der dortigen Grundäckerstraße sind, sondern es sich ganz offensichtlich doch um einen "Ersatz-Autohof Böllinger Höfe" unter Duldung und Förderung der Stadtverwaltung mittels entsprechender Einrichtungen (wie Dixie-Klo's und Papierkörbe) handelt?

2. Weshalb werden trotz entsprechender Bitten aus dem Kreis der Anlieger unter der Bezeichnung "Runder Tisch" diese zu Einzelgespächsrunden eingeladen - etwa um die hier vorliegenden gemeinsamen Interessen zu unterlaufen, statt die Probleme zu beheben?

3. In welcher Weise wird sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit nachhaltig für die Wiederherstellung geordneter Zustände sorgen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.3.2016

18.4.2016

Eingang nach 29 + 80 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> bezüglich Ihrer beiden Anfragen vom 9.2.2016 "Runder Tisch" und '"Grundäckerstraße" muss ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung ist in Arbeit und geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti

Stabsstellenleitung

Wirtschaftsförderung


<*>  die städtische Wirtschaftsförderung nimmt zu Ihrem Schreiben vom 9.2.2016, 13.04 Uhr wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1 .

Städtischer Vollzugsdienst sowie Kommunaler Ordnungsdienst kontrollieren im Gewerbegebiet "Böllinger Höfe" im Rahmen der personellen Möglichkeiten. Dabei werden festgestellte Ordnungswidrigkeiten kostenpflichtig zur Anzeige gebracht. Daneben hat die BußgeldsteIle jede von einer Privatperson in den Böllinger Höfen angezeigte Ordnungswidrigkeit weiterverfolgt.

In der PfaffenstraBe ist die Abwicklung von Lieferverkehr zulässig. Städtischer Vollzugsdienst sowie Kommunaler Ordnungsdienst sind über die angesprochene Situation informiert und werden festgestellte Ordnungswidrigkeiten kostenpflichtig zur Anzeige bringen.

Die Berechtigungssituation an der Kreuzung PfaffenstraBe I GrundäckerstraBe wurde unter Beteiligung von Amt für Straßenwesen, Ordnungsamt, Verkehrsbetriebe und Polizeibehörde eingehend in einer Verkehrsbesprechung diskutiert.
Als Ergebnis ist man zur Auffassung gelangt, dass die bestehende Regelung nicht geändert wird.

Auf Veranlassung des Ordnungsamtes wurde im Bereich der Grundäckerstraße ein Anhänger eines Schausteller-LKW beseitigt. Beschädigungen im Asphaltbelag werden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung beseitigt.


Zu Punkt 2

Die Feststellung, dass unter der Bezeichnung "Runder Tisch" Anlieger zu Einzelgesprächsrunden eingeladen werden ist. wie bereits persönlich bei dem Termin am4.2.2016 erläutert, nicht richtig. Der "Runde Tisch", der am 4.2.2016 im BTZ der Handwerkskammer Heilbronn-Franken stattgefunden hat, war ein anlassbezogenes, einmaliges Treffen um ein spezielles Thema mit direkt betroffenen Anliegern und den zuständigen Ämtern und Behörden zu erörtern. An diesem Termin haben Sie selbst teilgenommen. Der "Runde Tisch" war ausdrücklich nicht einer bestimmten Personengruppe
vorbehalten. Dies geht im Übrigen auch aus dem Einladungstext hervor, der zu dieser Veranstaltung versendet wurde.

Zu Punkt 3

Die zuständigen Ämter und Behörden sind bezüglich der angesprochenen Problematik sensibilisiert und agieren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und rechtlichen Möglichkeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden beim Treffen am 4.2.2016, an dem Sie persönlich teilgenommen haben, von den Amtsleitern des Ordnungsamtes, des Amtes für Straßenwesen und der Leiterin des Polizeireviers Heilbronn-Böckingen umfassend erläutert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti

Stabsstellenleitung

Wirtschaftsförderung                                                                                             18.4.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.016 * Grundäckerstraße

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen angesprochenen Punkten im Schreiben " 'Runder Tisch' - Anlieger Böllinger Höfe - Grundäckerstraße" (Sat, 6 Feb 2016 17:29:02 +0100, siehe auch Anlage) des Anliegers W.Z. ab?

2. in welcher Weise wird sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit nachhaltig für die Wiederherstellung geordneter Zustände sorgen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.3.2016

15.4.2016

Eingang nach  29 + 77 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> bezüglich Ihrer beiden Anfragen vom 9.2.2016 "Runder Tisch" und '"Grundäckerstraße" muss ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung ist in Arbeit und geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti

Stabsstellenleitung

Wirtschaftsförderung

 


 

<*> die städtische Wirtschaftsförderung nimmt zu Ihrem Schreiben vom 9.2.2016,13.01 Uhr wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1 

Die Behauptung, dass der Geschäftsführer des genannten Unternehmens in den Böllinger Höfen keine Einladung zur Veranstaltung am 4.2.2016 erhalten hat, entspricht nicht der Wahrheit. Es fand neben der schriftlichen auch eine telefonische Einladung statt.

Die Aussage "Sie erklärten, dass es seitens der Anlieger der Böllinger Höfe ausdrücklich gewünscht gewesen wäre, keinen gemeinsamen "runden Tisch" und gemeinsame Besprechungstermine mit den Anliegern der Böllinger Höfe zu wollen" ist nicht richtig. Diese Aussage wurde so von der städtischen Wirtschaftsförderung nicht gemacht.

Die städtische Wirtschaftsförderung hält an der von ihr am 4.2.2016 gemachten Aussage fest, sich im Falle von Ordnungswidrigkeiten an die hierfür zuständigen Stellen von Ordnungsamt und/oder Polizei zu wenden. Diese werden dann entsprechend ihrer Zuständigkeit und rechtlichen Möglichkeiten handeln. Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen wurden bei der Veranstaltung am 4.2.2016 mehrfach von den anwesenden Vertretern von Polizei und Ordnungsamt erläutert.


Zu Aussagen von Polizeibeamten in einem Ermittlungsverfahren kann die Stadtverwaltung keine Aussage machen.
Ebenso können keine Aussagen zu Verfahrensangelegenheiten der Staatsanwaltschaft gemacht werden.

Die dem Schreiben angehängten Bilder (Straßenschäden) wurden an das zuständige Amt für Straßenwesen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Ebenso erfolgt bei Zusendung dokumentierter Ordnungswidrigkeit in den Böllinger Höfen eine Weiterleitung an die zuständige BußgeldsteIle.

Zu Punkt 2

Die zuständigen Ämter und Behörden sind bezüglich der angesprochenen Problematik sensibilisiert und agieren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und rechtlichen Möglichkeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden beim Treffen am 4.2.2016, an dem Sie persönlich teilgenommen haben, von den Amtsleitern des Ordnungsamtes, des Amtes für Straßenwesen und der Leiterin des Polizeireviers Heilbronn-Böckingen umfassend erläutert.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti

Stabsstellenleitung

Wirtschaftsförderung                                                                                     15.4.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.015 * Situation in Flüchtlingsunterkünften

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber,

a) daß in Heilbronner Flüchtlingsunterkünften die ganze Nacht Licht in den Räumen brennen würde,  was auch schon zu Auseinandersetzungen geführt habe:

Polizeibericht : Gefährliche Körperverletzung in Asylbewerberwohnheim

Aufgrund verschiedener Meinungen über das Ein- oder Ausschalten der Zimmerbeleuchtung kam es um kurz nach ein Uhr des Donnerstages zu einem Streit zwischen den Bewohnern eines Zimmers in einem Asylbewerberwohnheim in der Heilbronner Olgastraße.Im Verlauf des Streites soll ein 34-jähriger Syrer einen 40-jährigen Landsmann gewürgt haben. Die Lage hatte sich bis zum Eintreffen der hinzugerufenen Polizei aber bereits wieder beruhigt. Der mutmaßliche Täter wurde in ein anderes Zimmer verlegt, gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Geschädigte wurde bei dem Vorfall nur leicht verletzt.

b) daß die Sauberkeit in der Umgebung der Flüchtlingsunterkünfte zu wünschen übrig läßt und, wiewohl bei Bürgerversammlungen behauptet wird, die Flüchtlinge seien für die Sauberkeit selbst zuständig, offensichtlich von Seiten der Stadt dann kostenaufwendig gereinigt werde.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.2.2016

Eingang nach 16 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Anfragen vom 09.02.2016


Beleuchtungssituation in den Wohnheimen:

In den städtischen Flüchtlingsunterkünften sind in der Regel mehrere Personen in einem Raum untergebracht, insofern kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Beleuchtung des Zimmers in einem Raum zu Meinungsverschiedenheiten führt. Sofern derartige Vorkommnisse entstehen reagiert die Stadtverwaltung durch Einsatz von Sicherheitsdienst, bzw. durch die Sozialarbeit vor Ort. In den Hallenunterkünften wurde die Zentralbeleuchtung der Hallen außer Betrieb genommen und in den Wohnboxen individuelle Beleuchtungen eingebaut. Eine generelle Feststellung, dass in den städtischen Unterkünften die ganze Nacht das Licht brenne können wir nicht bestätigen.

Sauberkeit in der Umgebung von Unterkünften:

Flüchtlinge sind für die Sauberkeit der Wohnflächen in den Flüchtlingsunterkünften verantwortlich. Darüber hinaus können Flüchtlinge für die Reinigung der Gemeinflächen der Flüchtlingsunterkünfte herangezogen werden, was die Stadtverwaltung auch umsetzt. Die öffentlichen Flächen außerhalb der Flüchtlingsunterkünften obliegen der Stadtreinigung. Bislang liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch den Betrieb von Unterkünften ein erhöhter Reinigungsaufwand auf öffentlichen Flächen im Umfeld von Unterkünften bestünde.

 

[Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.014 * Schwarzfahrer

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß in von Steuerzahlern subventionierten Bussen und Bahnen des HNV  bei Schwarzfahrern unter Flüchtlingen und Asylbewerbern entweder nicht kontrolliert und/oder über das Delikt ohne Konsequenzen hinweggeschaut wird?

2. Wurde die Kontrolleure angewiesen a) so zu handeln, b) darüber Stillschweigen zu bewahren und von wem?

3. Was wird veranlaßt, um diese versteckte Förderung einer Parallelgesellschaft zu unterbinden und gleiches Recht für alle herzustellen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.2,2016

Eingang nach 16  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  die im HNV tätigen Verkehrsunternehmen führen Fahrscheinkontrollen in eigener Zuständigkeit
durch. Deshalb können wir Ihre Fragen nur in Bezug auf die Stadtwerke Heilbronn beantworten.

Zu 1.: Diese Annahme trifft nicht zu. Alle Fahrgäste werden gleich behandelt, außerdem ist es für
den Prüfer zunächst nicht ersichtlich, welcher Personengruppe der Überprüfte angehört.

Zu 2.: Das Prüfpersonal wurde nicht angewiesen, so zu handeln. Somit muss darüber auch kein
Stillschweigen bewahrt werden.

Zu 3.: Somit besteht auch keine versteckte Förderung einer möglichen Parallelgesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am

9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.013 * Maulkorb-Erlass

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß es in Dienststellen der Stadt Heilbronn Anweisungen, auch mündlicher Art, gibt, bei Verstößen gegen allgemeine Benimm-Regeln oder gar Rechtsverstößen durch Flüchtlinge und Asyslbewerber  nichts zu veranlassen und diese hinzunehmen?

2. Was wird veranlaßt, um diese versteckte Förderung einer Parallelgesellschaft zu unterbinden und gleiches Recht für alle herzustellen?

Hinweise dazu werden an uns u.a.  z.B. aus der Stadtbibliothek herangetragen. 


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.2.2016

Eingang nach 7 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> 1. Es gibt keine schriftlichen Anweisungen, dass "bei Verstößen gegen allgemeine Benimm-Regeln oder gar Rechtsverstößen durch Flüchtlinge und Asylbewerber nichts zu veranlassen ist und diese hinzunehmen sind".

2. Eine Nachfrage bei Führungskräften verschiedener Ämter und Stabsstellen - auch der Stadtbibliothek - ergab, dass es auch keine mündlichen Anweisungen im Sinne Ziff. 1 gibt.

3. Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung gebietet es, das Recht für alle gleich anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Keicher
Personal- und Organisationsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 26.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An 

Stadtverwaltung Heilbronn

RP Stuttgart

 

16.012 * Irreführende Beantwortung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

auf unsere wiederholt gestellte Anfrage, zuletzt vom 01.12.2015  , zuvor am  5.10.2015  und 28.10.2015 antworten Sie auf die Frage: "Weshalb nicht in ähnlicher Weise wie in der Gottlieb-Daimler-Straße das Parken in Parkverbotszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-Parkverbot erlassen wird":

In der Gottlieb-Daimler-Straße wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit an den privaten Ein­ und Ausfahrten das Parken geregelt. Die Straßenverkehrsordnung lässt diese Art der Regelung durch entsprechende Anordnungen zu. Auf der Ostseite der Grundäckerstraße sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein LKW-Parkverbot nicht gegeben. Auf der Westseite derGrundäckerstraße zwischen den Einmündungen Pfaffenstraße und Wannenäckerstraße wurden wegen des Bedarfs, Parkplätze für PKW eingerichtet, um das Parken in zweiter Reihe zu verhin­dern.
Die rechtlichen Voraussetzungen ein LKW-Parkverbot auf der Ostseite der Grundäckerstraße anzuordnen sind gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung nicht gegeben.

Mit dieser Antwort gehen wir nicht konform. Sie ist irreführend. Der Gesetzestext "gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung" gibt diese - offensichtlich lobbyistischen Zwecken dienende falsche - Auslegung nirgends her, im Gegenteil heißt es in § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:

1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
[...]
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

[...]
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie

6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

Die Bedingungen zum Handeln sind demnach sogar ausdrücklich gegeben und nicht wie behauptet, nicht gegeben. Auch die übrigen Absätze des § 45 StrVO  bestätigen die uns mitgeteilte Behauptung nicht. 

Es wird daher erneut um vollständige, korrekte Stellungnahme*, Behebung der untragbaren Zustände und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Bügerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.4.2016

Eingang nach 90  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> nachdem uns nun die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen, nehmen wir zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

Im Rahmen der uns obliegenden Fachaufsicht überprüfen wir lediglich die recht- und zweckmäßige Aufgabenwahrnehmung der Straßenverkehrsbehörden. Soweit Sie darüber hinaus dienstaufsichtsrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn.

Sie haben in Ihrer E-Mail vom 26.01.2016 die Frage gestellt, weshalb in der Grundäckerstraße nicht das Parken in Parkverbotszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-Parkverbot erlassen wird.

Nach Mitteilung durch die Stadt Heilbronn wurde auf der Westseite der Grundäckerstraße zwischen der Einmündung Wannenäckerstraße und der Einmündung Pfaffenstraße bereits das Parken aus Sicherheitsgründen auf Autos beschränkt, um die Sicht am Einmündungsbereich Pfaffenstraße/Grundäckerstraße wegen der dortigen rechts vor links-Regelung zu verbessern. Hierdurch wird die Gefahrensituation in diesem Bereich entschärft sowie die Leichtigkeit des Parkierungsverkehrs verbessert.

Die Voraussetzungen zur Anordnung eines LKW-Parkverbots nach § 45 Abs. 1 StVO auf der Ostseite der Grundäckerstraße sind nicht gegeben:

Die Grundäckerstraße als Bestandteil des Industriegebietes .Böllinqer Höfe" weist ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch den Lieferverkehr durch LKW, auf.
Entsprechend ist auch der Parkdruck für LKW als hoch bis sehr hoch zu beurteilen.
Die Unfaillage vor Ort ist laut der Polizei unauffällig. Durch ein- und ausparkende LKW können zwar Gefahrensituationen entstehen, jedoch stellt dies keine größere Gefährdung dar, da die Geschwindigkeiten der rangierenden LKW gering sind.

Die Grundäckerstraße weist eine Gesamtbreite von 1205 m auf und ist insbesondere auch gerade wegen ihrer Breite dafür ausgelegt, dass LKW am östlichen Straßenrand geparkt werden können. Selbst wenn auf gleicher Höhe ein Auto und ein LKW geparkt werden, ermöglicht die verbleibende Restfahrbahnbreite von ca. 7,00 m den Begegnungsverkehr. .

Die Anordnung eines generellen LKW-Parkverbots auf der Ostseite der Grundäckerstraße zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 5 StVO sowie zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe oder zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO kommt demnach nicht in Betracht.

Mit der oben bereits erwähntet verkehrsrechtlichen Anordnung, das Parken auf der Westseite der Grundäckerstraße nur für PKW zuzulassen, wurde eine Sonderbeschilderunq "Bitte Motor aus" auf der Ostseite der Grundäckerstraße zwischen der Einmündung Wannenäckerstraße und der Einmündung Pfaffenstraße aus Lärm- und Umweltschutzgründen angebrJcht.

D.ie Bela~tun.gen vor Ort ents9re~hen den normalen Immissionen eines Industriegebietes. Die hier nur ausnahmsweise zugelassene Wohnbevolkerung hat in Folge und Kenntnis der Umstände eine höhere Lärm- und Abgasbelastung durch die Umgebung hinzunehmen.

Durch den angeordneten Hinweis, den Motor abzustellen, wird der Lärm- und Abgasbelastung bereits entgegengewirkt und die Wohnbevölkerung entlastet. Die Anordnung eines LKW-Parkverbots zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO ist folglich ebenfalls nicht einschlägig.

Das Ordnungsamt sowie die Polizei kontrollieren vermehrt den von Ihnen angesprochenen Bereich. Natürlich werden sich einzelne entstehende Gefahrsituationen auch durch Überwachungsmaßnahmen nie ganz verhindern lassen, jedoch werden sie hierdurch entschärft.

Im Ergebnis können wir in den Aussagen der Stadt Heilbronn keine Verstöße gegen geltendes Recht erkennen.

Wir hoffen, dass Sie die Gründe für diese Bewertung nachvollziehen können und bedauern, Ihnen keine Ihren Vorstellungen näher kommende Antwort zukommen lassen zu können. 

Die Stadt Heilbronn erhält eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Yasmin-Nuseibeh-Böckmann

Regierungspräsidium Stuttgart


Replik dazu:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Nuseibeh-Böckmann,

vielen Dank für die Nachricht, die leider am Kern der Sache vorbeiführt.
Die Weiterleitung unserer Reklamation an Ihre Dienststelle erfolgte nicht wegen der für die betroffenen Anlieger nach wie vor nicht zufrieden stellenden Anordnungen und dem Gewährenlassen von Verkehrsverstößen, sondern wegen der uns gegebenen falschen Auslegung des § 45 der Straßenverkehrsordnung, der in der Behauptung gipfelt, "Die rechtlichen Voraussetzungen ein LKW-Parkverbot auf der Ostseite der Grundäckerstraße anzuordnen sind gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung nicht gegeben".


Dies ist und bleibt irreführend. Wie bereits dargelegt, gibt der Gesetzestext "gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung" diese - offensichtlich lobbyistischen Zwecken dienende falsche - Auslegung nirgends her, im Gegenteil heißt es in § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen klar und deutlich:

1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
[...]
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

[...]
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie

6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

Die Bedingungen zum Handeln sind demnach sogar ausdrücklich gegeben und nicht wie behauptet, nicht gegeben. Auch die übrigen Absätze des § 45 Straßenverkehrsordnung bestätigen die uns mitgeteilte Behauptung der Stadtverwaltung nicht.
Da Sie in Ihrem Antwortschreiben dieser klaren Bestimmung nicht widersprochen haben, gehen wir davon aus, daß Sie darin auch unserer Auffassung über den klaren Gesetzestext in § 45 Straßenverkehrsordnung nicht widersprechen.

Im Übrigen teilen wir die offensichtlich Ihnen gegebene verharmlosende Darstellung der Stadtverwaltung nicht. Es handelt sich beim dort ruhenden LKW-Verkehr nicht um den Lieferverkehr für die dort ansässigen Betriebe, sondern um einen Ersatz-Rastplatz, wie er auch als solcher im Internet bis zur Beschwerde darüber ausgewiesen war.

Wir verweisen außerdem auf eine ausführliche Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse, wie sie u.a. im Internet auf https://boellingerhoefe.wordpress.com/ und https://boellingerhoefe.wordpress.com/schattenseite/ nebst Facebook-Einträgen auch bildlich, aber noch lange nicht erschöpfend, festgehalten ist. Tatsächlich beweisen diese Aufnahmen auch, daß die dort vor allem nachts und an Wochenenden abgestellten LKW ohne Rücksicht auf die postulierte Straßenbreite und Verkehrszeichen den Lieferverkehr behindern.

Die dort von Ihnen rechtlich herabgesetzt bezeichnete "ausnahmsweise zugelassene Wohnbevölkerung" wohnt dort im Einklang mit dem gültigen Bebauungsplan, nicht etwa geduldet, halb- oder illegal. Es ist auch nicht bekannt, daß sie ihre Rechte auf Unversehrtheit in irgendeiner Weise eingeschränkt hinzunehmen haben. Sie wohnen auch nicht in einer "No-Go-Area", in der etwa das Recht der Herkunftsländer der dort nächtigenden LKW-Fahrer gilt.

Die Stadtverwaltung Heilbronn bemüht sich auch nicht um alternative Möglichkeiten zur Behebung der Problematik anzustreben, siehe http://www.pro-heilbronn.de/+bhb.htm#16030


Der Unterzeichnende teilt Ihnen dies mit, da Sie das Antwortschreiben auch an die Stadtverwaltung Heilbronn zur Kenntnis gegeben haben und zu vermeiden ist, daraus falsche Schlußfolgerungen für deren Verwaltungshandeln in Bezug auf deren Falschdarstellung der Bestimmungen des § 45 Straßenverkehrsordnung zu ziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO HEILBRONNN

Alfred Dagenbach                                                                                              27.4.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 19.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.011 * Hotel im Stadtgarten

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung, inwieweit dafür Sorge getragen wird, daß bei Planung und Umsetzung des am 18.12.2015 vom Gemeinderat gefaßten Beschlusses bzgl. eines Hotels im Stadtgarten (DS 325) der wertvolle Baumbestand erhalten werden kann, zu dessen Schutz beim Bau der unter dem Stadtgarten liegenden Tiefgarage seinerzeit z.T. besondere wurzelschonende Baumaßnahmen ergriffen wurden.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.5.2016

Eingang nach 131 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

- reklamiert am 16.5.2016

 

<*>  - bitte entschuldigen Sie, dass Ihre Anfrage versehentlich erst heute beantwortet wird. Was den Erhalt des Baumbestandes betrifft, können erst dann verbindliche Aussagen getroffen werden, wenn die konkrete Planung des
Projektes vorliegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die innerhalb des festgelegten Baufeldes (s. DS 325 ) stehenden Bäume nicht erhalten werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Semenass
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 18.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.010 * AUDI-Erweiterung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie ab aufgrund des Artikels "Audi stößt Großprojekt an" in der Heilbronner Stimme vom 18.1.2016, Seite 1 und 29

a) zum Schreiben eines Betriebsinhabers in den Böllinger Höfen an die Stadtverwaltung Heilbronn vom 18.1.2015 ab mit folgendem Inhalt:
 

Sehr geehrter Herr Ernesti,
Sie erinnern sich noch an den allgemeinen  Infoabend im Oktober vergangenen Jahres in den Böllinger Höfen, als unsererseits das Thema Erweiterung von Audi angesprochen wurde?
Sämtliche Anwesende der Stadtverwaltung, einschliesslich OB Mergel und EBM Diebgen gaben sich jedoch ahnungslos, bzw. erklärten eine Erweiterung von Audi in den nächsten Jahren als nicht realistisch und relevant und wischten das Thema damit einfach vom Tisch. Die berechtigten Fragen der Anlieger in den Böllinger Höfen wurden also einfach ignoriert.
Heute nun in der HN-Stimme, ein Artikel in dem bekannt wird, dass die Erweiterungsarbeiten für Audi bereits angefangen haben.
http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Audi-baut-in-den-Boellinger-Hoefen-weitere-Logistikhalle;art16305,3551642
Was uns Anlieger in den Böllinger Höfen schon lange klar und bekannt war und ein wirklich wichtiges Thema zum besprechen gewesen wäre, davon haben aber angeblich sämtliche Verantwortlichen der Stadtverwaltung Heilbronn noch nichts gewusst?
Nun haben wir also einen Transit-LKW-Rastplatz Grundäckerstraße und zu dem ohnehin nur allein durch die eine Zu- und Abfahrt,  Wannernäckerstraße kaum noch bewältigenden Betriebsverkehr der Böllinger Höfe, den Baustellenverkehr für das zusätzliche Logistikzentrum.
Dazu werden wieder monatelang jeden Tag tausende Tonnen Erde abgetragen und weggefahren bis das Gelände in kompletter Grösse von 25 ha um ca. 10 meter insgesamt abgesenkt wurde.
Bereits beim ersten Bauabschnitt waren dazu täglich bis zu 200 LKW nur allein für den Erdaushub  in Einsatz. Im Schnitt fuhr jeder LKW 10 Fahrten beladen und also 10 Fahrten leer zurück.  Das sind im Schnitt jeden Tag 4000 zusätzliche LKW-Fahrten !
So wir bereits beim ersten Audi-Bauabschnitt kann davon ausgegangen werden, dass ein Grossteil des Baustellenverkehrs über die Grundäckerstraße abgewickelt werden muss.
Es werden also wieder täglich Tausende von LKW-Fahrten zusätzlich, nur allein für die Erdbewegungen erforderlich sein.
Die Grundäckerstraße ist bereits jetzt auch tagsüber meist beidseitig zugeparkt, so dass ein zweispuriger LKW-Verkehr in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig Richtungen kaum noch störungsfrei möglich ist.
Welche Ma0nahmen ergreift die Stadt damit diese zusätzliche Verkehrsbelastung überhaupt von der Grundäckerstraße als auch in den Böllinger Höfen insgesamt jetzt noch zusätzlich bewältigt werden kann?
Gibt es zusätzliche Behelfslieferstraßen für die Audi-Baustelle?


b) Zum Leserbrief http://www.hn-news.de/ > Ihre Meinung > Lokal+Regional aufgrund des o.g. Artikels mit folgendem Inhalt:

Im September 2015 anlässlich des seitens der Stadt angebotenen "Diskussionsabends" für die Anlieger der Böllinger Höfe wurden die Stadtverantwortlichen u.a. auch gefragt, wie die bereits jetzt angespannte Verkehrssituation in den Böllinger Höfen noch belastet werden soll, wenn bei Audi der nächste und allen bereits bekannte Bauabschnitt starten soll. Die Frage löste allgemeine Verwunderung bei den Stadtverantortlichen aus, denn laut verlautbarter Meinung, wäre ein zweiter Bauabschnitt von Audi vielleicht mal irgendwann angedacht, in einigen Jahren vielleicht, aber doch jetzt noch absolut kein Thema.
Soll man also allen ernstes glauben, dass wir eine Stadtverwaltung haben, die im September 2015 nichts davon weiss, dass und wenn Audi seinen nächsten Bauabschnitt schon längst nicht nur fertig geplant, sondern am liebsten bereits zu diesem angefangen hätte?
Im September titelt die HN-Stimme zur Situation in den Böllinger Höfen: "Stadt packt Probleme an" Es wäre doch mal schön, wenn wir dazu auch mal wenigstens im nachhinein die Wahrheit über die HN-Stimme erfahren würden. Zum angeblichen Diskussionsabend in den Böllinger Höfen könnte und müsste die HN-Stimme spätestens jetzt im Nachgang korrigieren: "Stadt verschweigt Probleme und stellt sich nicht der erforderlichen Diskussion."
Bereits jetzt ist die Verkehrssituation in den Böllinger Höfen, auch bedingt durch die nicht ausreichende Kapazität der Zufahrtsstraßen,, für ein funktionierendes Gewerbegebiet kaum noch möglich. Zu der ohnehin bereits zeitweise Überlastung, kommt jetzt auch noch der zusätzliche Verkehr für die Audi-Grossbaustelle hinzu. Es werden in den Böllinger Höfen wieder jeden Tag, wahrscheinlich für die Dauer mehrerer Monate, Tausende LKW-Fahrten nur alleine für den Erdaushub anfallen. Jeder weiss was das bedeutet und in einem ohnehin schon verkehrstechnisch sich am Limit befindlichen Gewerbegebiet kaum noch tragbar ist.
Die Stadt Heilbronn aber weiss angeblich von nichts und erklärt den Anliegern der Böllinger Höfe eine Erweiterung der Audi-Ansiedlung als für die nächsten Jahre unwahrscheinlich. (?!)

2. Weshalb wird in Heilbronn in auffälliger Weise derart Lobbyismus zu Lasten anderer Bürger betrieben, daß stets - letztes Beispiel siehe "Neue Böckinger Mitte" - das Pferd am Schwanz aufgebunden wird und wie hier Projekte ohne ausreichende Verkehrslösungen umgesetzt werden?
 

3. Wann wird die Alexander-Baumann-Straße fertiggestellt? In o.g. Veranstaltung wurde der Eindruck vermittelt, daß vor einer weiteren Erweiterung der AUDI eine Entlastung durch deren Ausbau erfolgen soll.
 

4. Wann wird der dringend benötigte Autobahnanschluß für die Böllinger Höfe ernsthaft in Angriff genommen?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.3.2016

Eingang nach 42  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  die städtische Wirtschaftsförderung nimmt zu Ihrem Schreiben vom 18.1.2016 wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1.a)

Die aktuellen Baumaßnahmen der Firma Audi AG in den Böllinqer Höfen stellen eine Maßnahme dar, die auf Grundlage des seit 20.08.2015 rechtskräftigen Bebauungsplans 44 C/13 "Böllinger Höfe Süd 11" erfolgt. Dieser wurde am 26.6.2015 durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen. Die Einrichtung von .Behelfslieferstraßen" ist im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen nicht vorgesehen.

Zur Verbesserung der Situation im Kreuzungsbereich Wimpfener Straße/Neckartalstraße bereits vor der Realisierung der Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach wird der Verkehrsverlauf beim alten Tierheimgelände noch in diesem Jahr angepasst. Dies geschieht durch den Bau eines zusätzlichen Fahrstreifens durch Verbreiterung der Wimpfener Straße auf einer Teilfläche des alten Tierheimgeländes. Dadurch entstehen auf der Wimpfener Straße zwei Fahrstreifen Richtung Süden mit einer getrennten Linksabbiegespur zur Neckartalstraße und einer Geradeausspur Richtung
Heilbronn. Dadurch soll der Verkehrsfluss nach Heilbronn verbessert und lange Rückstaus auf der Wimpfener Straße zu Hauptverkehrszeiten reduziert werden.

Die bei der Informationsveranstaltung am 23. September 2015 im Veranstaltungscenter redblue anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung gaben sich bei der Beantwortung der gestellten Publikumsfragen weder" ahnungslos", noch wurden Fragen "einfach ignoriert". An besagtem Abend wurde jedem Anwesenden im Saal ausreichend Möglichkeit geboten, entsprechende Fragen zu stellen. Generell obliegen Entscheidungen über die Bildung weiterer Bauabschnitte und deren zeitliche Realisierung auf oben genannter Grundlage allein der Firma Audi AG.

Zu Punkt l.b)

Wie unter Punkt l.a) erwähnt, obliegen Entscheidungen über die zeitliche Realisierung von Bauabschnitten auf Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes allein der Firma Audi AG.

Zu Punkt 2.

Die aktuellen Baumaßnahmen der Firma Audi dienen der Errichtung einer Halle, die als Umschlagplatz für Leergut genutzt werden wird. Mit Fertigstellung der Halle verfolgt die Firma Audi u.a. das Ziel, das Verkehrsaufkommen von LKW-Fahrten zwischen den beiden Audi-Werken Neckarsulm und Heilbronn zu reduzieren, da bisherige Leerfahrten entfallen können.

Zu Punkt 3.

Wie bei der Informationsveranstaltung am 23. September 2015 im Veranstaltungscenter redblue vorgetragen und per Zeitplan für jeden Anwesenden gut erkennbar dargestellt, ist nach aktuellem Planungsstand davon auszugehen, dass der Bau des ersten Abschnittes Ende 2019 begonnen werden kann. Dieser erste Bauabschnitt beinhaltet den Anschluss des Industriegebiets Böllinger Höfe an die Neckartelstraße (L 1100). Es handelt sich um die westliche Verlängerung der Buchener Straße zur Alexander-Baumann-Straße. Ein genauer Zeitplan kann erst nach Planfeststellung
und einem höheren Detaillierungsgrad der Planungen erstellt werden.

Zu Punkt 4.

Die Stadt Heilbronn hat in den vergangenen Jahren einen direkten Autobahnanschluss des Industrieparks Böllinger Höfe an die Autobahn A6 geprüft und mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin erörtert. Wegen des geringen Abstands zur bestehenden Autobahnanschlussstelle HeilbronnjUntereisesheim hat die Stadt Heilbronn seinerseits eine Doppelanschlussstelle vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat für eine direkte Anschlussstelle bzw. eine Doppelanschlussstelle die Zustimmung versagt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti
Wirtschaftsförderung
Stabsstellenleitung


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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.1.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.009 * Altes Tierheim-Areal

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den Artikel "Altes Tierheim-Areal wird zum Kauf angeboten" in der Heilbronner Stimme vom 15.1.2016  fragen wir die Stadtverwaltung:

 

1. Welche Abwasserbeiträge sind "mit diesem Mindestgebot für Grund und Boden" bereits abgegolten?

 

2. Mit welchen Summen sind jeweilis die abgegoltenen Erschließungsbeiträge im Kaufpreis angesetzt?

 

3. Wie fließen diese von den Erschließungsbeitragssatzungen abweichenden fiktiven Einnahmen in deren sonst angewandten pauschalierten Gebührenberechnungen  ein?

 

4. Wird das Gelände auch privaten und staatlichen Betreibern für Rasthöfe angeboten, wenn Nein, weshalb nicht?

 

5. In welcher Weise wird der küftige Neu- und Ausbau der Nordumfahrung bzw. Neckartalstraße bei ständig erhöhtem Verkehrsaufkommen, insbesondere auch durch das Gewerbegebiet Böllinger Höfe, berücksichtigt?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.1.2016

Eingang nach 6  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 16. Januar 2016 wird wie folgt Stellung genommen:

zu 1 und 2.

Mit dem Kaufpreis für den Grund & Boden (Mindestgebot: 500.000 Euro) sind Abwasserbeiträge
abgegolten, die nach der derzeit gültigen Rechts- und Sachlage erhoben werden können. Ebenso
sind im Kaufpreis Erschließungsbeiträge enthalten, soweit diese bis heute angefallen und gegenüber der Stadt abgerechnet wurden. Lt. Mitteilung des Bauverwaltungsamtes belaufen sich
diese Beiträge auf rd. 3.000 Euro.

Für die Immobilie sind die Erschließungsbeiträge noch nicht endgültig abgerechnet. Es werden
Erschließungsbeiträge, insbesondere für die Erschließung des Kaufobjektes über die östlich verlaufende Herdgasse und bei endgültiger Herstellung der Wimpfener Straße, entstehen, die der
Käufer zu tragen hat.

zu 3.

Es handelt sich um keine fiktiven Einnahmen. Die Beiträge wurden bereits 1976 bzw. 1982 veranlagt und mittels interner Verrechnung bezahlt. Die Angaben im Expose dienen lediglich den
Interessenten zur Information.

zu 4.

Die Stadt hat die Immobilie durch Zeitungsanzeigen öffentlich zum Erwerb angeboten. Damit
kann sich Jedermann - auch die von Ihnen genannten Stellen - um einen Kauf des Grundstücks
bewerben.

zu 5.

Bis zum Bau der Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach muss das Verkehrssystem im Bereich des ehemaligen Tierheims an den zukünftigen Bedarf angepasst werden, da das aktuelle
Verkehrsaufkommen die vorhandene Verkehrsanlage schon jetzt an die Kapazitätsgrenze bringt.
Aufgrund dieser Problemstellung sollen dieses Jahr Maßnahmen entlang der Wimpfener Straße
ergriffen werden, um die Funktionalität des Verkehrssystems aufrecht zu erhalten und eine
Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Umfahrung anzubieten.

Ziel ist, einen zusätzlichen Fahrstreifen auf einer Länge von ca. 100 m herzustellen. Hierzu soll
der in Richtung Biberach verlaufende Fahrstreifen inklusive des Gehweges weiter nördlich in die
noch unbebaute Fläche des ehemaligen Tierheimes verschoben werden. Die bestehenden zwei
Fahrstreifen werden zu einer getrennten Linksabbiege- und Geradeausspur ummarkiert. Damit
wird der Verkehrsfluss der stärker belasteten Fahrbeziehung in Richtung Heilbronn verbessert.
Durch diese Maßnahme wird die Stauanfälligkeit dieses Abschnittes der Wimpfener Straße auf­
grund der unabhängigen Verkehrsführung der einzelnen Verkehrsbeziehungen reduziert. Der Flächenbedarf wurde beio der Definition des zum VerKauf kommendenGrundstücks berücksichtigt.

Ungeachtet dessen fordert die Stadt für die Ansiedlung im ehemaligen Tierheimareal vom Investor die Realisierung eines Linksabbiegestreifens aus Richtung Biberach in die Herdgasse. Bevor
das Baugrundstück zum Verkauf ausgeschrieben wurde, ist eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt worden. Im Ergebnis wurde die maximale Verkehrserzeugung ermittelt, die die Wimpfener Straße im jetzigen Zustand noch aufnehmen kann, welche bei der Erstellung des vom Investor gewünschten städtebaulichen Nutzungskonzeptes zu berücksichtigen ist.

MIt freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften und
Stadterneuerung


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.1.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.008 * Flüchtlingsunterbringung

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wie ist hinsichtlich der Raumkosten der Kosten-/Nutzenvergleich einer Unterbringung pro Person in Privatwohnungen, Hotel- und Gaststätten, Turnhallen, Gaffenberg, Schwesternwohnheim, Alte Kelter;

2. wie hoch wären die Raumkosten pro Person bei Unterbringung in Containern;

3.  wie hoch wären die Raumkosten pro Person bei Unterbringung in Zelten, wie im Bericht der Heilbronner Stimme vom 14.1.2015 dargestellt und von Bezirksbeirat Heinz Schulz in einer Sitzung des Bezirksbeirates Böckingen angeregt wurde;

4. Weshalb wird bei der Unterbringung auf durchaus bewährte Zelte - abgesehen von bewußten Falschdarstellungen über deren Einsatzfähigkeit, die bereits bei jeder Messe und im gewerblichen Einsatz erwiesen ist - verzichtet, während Schüler (unter Einschränkung gesetzlicher Vorschriften!) und Vereine zunehmend auf deren Benutzung verzichten müssen und nun sogar mit hohem Aufwand ertüchtigte Hallen, wie die "Alte Kelter" in Sontheim, für die Unterbringung hergerichtet - und vermutlich nach Beendigung des Zustandes wieder saniert - werden müssen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.2.2016

Eingang nach 20 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 16.01.2016 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Frage 1: Die Kosten für die Unterbringung (Miete bzw. Umbaukosten) einer Person bezogen auf
ein Jahr belaufen sich bei Unterbringung in

-  Privatwohnunqen auf ca. 1000,- €/Jahr(abhängig von der Miethöhe und Belegungsdichte)
- Hotel- u. Gaststätten: keine Vergleichszahlen vorhanden, da keine Unterbringung in solchen Gebäuden bislang erfolgt

- Hallen, Turnhallen, Alte Kelter, Veranstaltungshallen: ca. 2000,-€/Person
- Gaffenberg: etwas geringer als Privatwohnung, keine Vergleichswerte da nur 2-monatiger
Mietvertrag mit unterschiedlicher Belegungszahl
- SLK-Wohnheim: ca. 2000,-€/Person

Frage 2: Die Kosten für die Unterbringung in Containern beläuft sich bei den aktuellen Mietkonditionen auf ca. 5500,- €/Person im Jahr.

Frage 3: Die Kosten für die Unterbringung in speziellen Zelten bzw. Leichtbauhallen belaufen sich
auf ca. 11.000 €/Person.

Frage 4: Für die Unterbringung in Leichtbauhallen oder entsprechenden Industriezelten müssen
geeignete Grundstücke verfügbar sein. ie Kosten sind höher als bei der Unterbringung in städtischen Liegenschaften oder bei der Anmietung von Wohnraum. ie Beeinträchtigung von Schulen und Vereinen ist im Hinblick auf die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge bislang minimal.

Die Stadt Heilbronn hat betroffene Nutzer der bislang belegten Hallen bei der Sucht nach Raumalternativen unterstützt und es konnten geeignete Lösungen gefunden werden.

Der Beschluss des Gemeinderates einer dezentralen Unterbringung mit möglichst kleinen Stan­
dorten wird umgesetzt.

Eine Sanierung ist nach Beendigung der Unterbringung in städtischen
Liegenschaften nicht zu erwarten.

Durch das verwendete Raumsystem ist ein Rückbau ohne Beschädigung der Gebäudesubstanz möglich. Lediglich Reinigungs- und einfachere Renovierungsarbeiten sind zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.007 * Austauschschüler

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir beantragen:

Die Stadt Heilbronn zeigt sich weltoffen und gewährt künftig Austauschschülern, die temporär Heilbronner Schulen besuchen und vergleichbaren anderen Jugendlichen während der Zeiten ihres Aufenthaltes in Heilbronn freie Fahrten mit dem Heilbronner ÖPNV.

Begründung:

In anderen Städten, auch Partnerstädten Heilbronns, ist es eine derartige Vorgehensweise üblich. Damit wird vermieden, daß Gasteltern auch für solche Ausgaben aufkommen müssen. Es dient letzten Endes dem Ansehen und der Imageförderung für unsere Stadt.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.2.2016

+5.4.2016

Eingang nach 25 + 81  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Sie haben am 16.Januar 2016 beantragt, dass AustauschschülerInnen während Ihres Aufenthalts in Heilbronn freie Fahrten mit dem Heilbronner ÖPNV gewährt werden.

Wir ermitteln derzeit die Anzahl der jährlichen Gastschüler, um den entstehenden Finanzbedarf Ihres Vorschlags kalkulieren zu können.
Ich bitte noch etwas Geduld, damit wir Ihnen eine fundierte Stellungnahme geben können.

Mit freundlichen Grüßen
i.V. gez. Michael Weimer
Stadt Heilbronn
Schul-, Kultur- und Sportamt


<*>  mit email vom 16.01.2016 beantragten Sie im Namen der Bürgerbewegung PRO Heilbronn:

"Die Stadt Heilbronn zeigt sich weltoffen und gewährt künftig Austauschschülern, die temporär
Heilbronner Schulen besuchen und vergleichbaren anderen Jugendlichen während der Zeiten ihres
Aufenthaltes in Heilbronn freie Fahrten mit dem Heilbronner ÖPNV."

Die Satzung der Stadt Heilbronn über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
(SBKS) gewährt Austauschschülern keine Kostenerstattung, da diese nicht in Baden-Württemberg
wohnen (§ 1 Abs. 2 SBKS). Erst ab einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten wird dieser Tatbestand
erfüllt. Diese Regelung entspricht der Mustersatzung des Landkreistages Baden-Württemberg.

Nach einer durchgeführten Kostenermittlung wurde eine Übernahme der zusätzlichen Fahrtkosten
als Freiwilligkeitsleistung geprüft. Vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltskonsolidierung
können Freiwilligkeitsleistungen nicht ausgeweitet werden. Der Antrag war daher abzulehnen.

Wir sehen keine Möglichkeit der Übernahme von Fahrtkosten für Austauschschüler und müssen
den Antrag der Bürgerbewegung PRO Heilbronn ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Schüttler

Schul- Kultur- und Sportamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.006 * Fehlende Beantwortung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

zu folgender/n Anfrage(n) an die Stadtverwaltung liegt uns bis heute keine Stellungnahme vor:


Am 23. 12.2015 teilte das Ordnungsamt zu unserer Anfrage vom 11.12.2015 betr. "LKW-Parkplatz Böllinger Höfe" mit:

...
Anfrage vom 11.12.2015

Zu den Ziffern 1 - 4 wird Ihnen das Amt für Straßenwesen direkt antworten.
Zu Ziffer 5 haben wir Herrn Ernesti, Wirtschaftsförderer, der an dem Gespräch teilnahm, gebeten, Ihnen zu antworten.

...

Weder das Amt für Straßenwesen noch Herr Ernesti haben bislang geantwortet.
Anmerkung: Wie zu hören ist, soll bei den "Bürgersprechstunden vor Ort" die für das Agieren der Verwaltungsspitze *höchst peinliche Problematik sogar gänzlich verschwiegen werden.

Es wird daher erneut um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Bügerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 12.1.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.005 * BBauPl 25/6 Heilbronn (Schirrmannstraße)

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung, welche Stellungnahme sie zum Schreiben des Ehepaars Eva und Helmut S. (Anlage nur im Original) abgibt.

Es wird um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.2.2016

Eingang nach 23 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  zu Ihrer O.g. Anfrage vom 12.01.2016 teilen wir Ihnen mit, dass die Stadtverwaltung das Schreiben von Frau Eva und Herrn Helmut S. vom 08.01.2016 in Form einer Zwischennachricht mit Schreiben vom 15.01.2016 beantwortet hat. Eine Kopie fügen wir als Anlage zur Kenntnisnahme bei.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt

 


Anlage


Bebauungsplan 25/6 Heilbronn, Schirrrnannstraße 9

<*>

Ihr Schreiben vom 08.01.2016 an mich mit Kopie an Herrn Bürgermeister Hajek
bezieht sich auf den o.g. Bebauungsplan, der zurzeit aufgestellt wird. Daher
wurde dieses Schreiben an das zuständige Planungs- und Baurechtsamt weiter­
geleitet.

Da Sie Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplankonzept vorbringen, wird
dies als Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gewertet. Für diese hat der Gemeinderat eine Dauer von zwei Wochen beschlos­
sen. Es handelt sich dabei noch nicht um die öffentliche Auslegung des Be­
bauungsplanentwurfs, die in jedem Fall einen Monat dauert, und noch zu einem
späteren Zeitpunkt folgen wird.

Alle vorgebrachten Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern werden ge­
prüft, in die Abwägung eingestellt und dem Gemeinderat zum gegebenen Zeit­
punkt vorgelegt. Sobald der Gemeinderat im weiteren Verfahren dem Be­
bauungsplanentwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt hat, wird Ihnen
das Planungs- und Baurechtsamt das Ergebnis der Abwägung mitteilen.

Da ein Bebauungsplanverfahren erfahrungsgemäß eine längere Zeit in An­
spruch nehmen kann, bitte ich Sie bis zu dieser Mitteilung um Geduld. Vorab
kann ich daher auf Ihr Schreiben nicht näher eingehen und keine inhaltlichen
Aussagen hierzu machen.

Zu der Infoveranstaltung, die Herr Kruck bzw. das Unternahmen Kruck Et Part­
ner am 16.12.2015 für Anwohner durchgeführt hat, liegen mir keine näheren
Informationen vor. Es handelte sich um eine private Veranstaltung, an der keine
Vertreter der Stadtverwaltung teilnahmen. Die dabei von Herrn Kruck angeblich
gemachten Aussagen kann und will ich daher auch nicht kommentieren.

freundlichen Grüßen
Harry Mergel

Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.004 * Fußgängerampel Oststraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Schaltdauer einer Fußgängerampel über die Oststraße.
Wörtlich:

"...die Fußgängerampel Bismarckstr. zum Überqueren der Oststr.

sollte überprüft werden. Hier queren sowohl Schüler wie auch Senioren aus den naheliegenden Heimen.   Die Schaltung dauert viel zu lange und obwohl die Kreuzungs- Ampeln  sowohl Moltkestr. wie auch  Wollhausstr. keinen Verkehr auf die Oststr. einfließen lassen, schaltet die Ampel nicht auf GRÜN.   Die wartenden Personen sind stets frustriert und queren gefährlich dann eben auch bei ROT. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.1.2016

Eingang nach 11 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  die Ampeln in der Oststraße sind koordiniert. Für die Koordinierung müssen alle Ampeln die gleiche Umlaufzeit haben.

Die hohe Verkehrsbelastung und die Bedeutung im Straßennetz lassen wegen der Koordinierung
der Ampeln keine kürzere Schaltzeit (Umlaufzeit) für Fußgänger zu.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.003 * Asyl- und Flüchtlingswesen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welchen aktuellen Stand hat die Flüchtlingsunterbringung in Heilbronn derzeit;

2. wie viele Asylbewerber nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

3. wie viele Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

4. wie viele subsidiär geschützte Personen  sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

5. wie viele der unter 2., 3. und 4. genannten Personen ohne rechtskräftig festgestellte Aufenthaltsberechtigung sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht

6. a) in welcher Weise wird sichgestellt, daß die Unterbringung  auf das Stadtgebiet gleichmäßig verteilt wird und nicht einzelne, insbesondere "gehobene", Wohngebiete wie bisher praktiziert einer Verschonung unterliegen;
b) an welchen Standorten - abgesehen vom extern gelegenen Gaffenberg - wird dieser Praxis entgegengewirkt ; 


7. wie viele Personen,
deren Asylantrag im Jahr 2015 abgelehnt wurden und die gemäß Aufenthaltsgesetz grundsätzlich ausreisepflichtig sind befinden sich noch immer in Heilbronn, wieviele sind inzwischen ausgereist und wie ist die "Bilanz" im Jahr 2015;

8. welche Kosten entstehen der Stadt Heilbronn z.Zt. monatlich durch die derzeitige Zuwanderungswelle und welche Erstattung erfolgt dafür pro Person durch das Land;


9. Wie hoch waren die Kosten für das Asyl- und Flüchtlingswesen im Jahr 2015 in Heilbronn
a) insgesamt einschließlich Steuern und Abgaben, darunter
aa) für städtische Unterkünfte inkl. Aus- und Neubau
ab) für angemieteten Wohnraum
ac) für den Personalaufwand
ad) Erstattung für ehrenamtliche Mitarbeit
ae) Polizeieinsätze
af) Feuerwehreinsätze
ag) Sonstiges nach Art der Leistung;

10. welche Erstattungen hat die Stadt bisher von welchen Stellen in jeweils welcher Höhe fürv ihre Aufwendungen im Jahr 2015 erhalten;

11. welche erbrachten Leistungen des Jahres 2015 hat bzw. wird sie in welcher Höhe nicht erstattet bekommen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.2.2016

25.2.2016

11.4.206

Erst-Eingang nach 26 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 11.01.2016 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1 :

In Heilbronn waren am 01.02.2016 1.350 Personen in fast 50 Unterkünften untergebracht.

Zu den Fragen 2 bis 5:

Wir verweisen auf unsere Beantwortungen vom 15.05.2015 sowie vom 24.09.2015.
Eine detaillierte Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich.

Nachfolgend ist der aktuelle Stand nach verschiedenen Rechtsformen bzw. dem erfassten Antrags­
status dargestellt:

- untergebrachte Personen ohne Asylantrag: 580 Personen

- Personen mit abgelehntem Asylantrag (Ausreiseverpflichtung) : 28 Personen

Alle sonstigen Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis oder das Asylverfahren ist noch nicht ab­
geschlossen.


Zu Frage 6:

Wir verweisen auf unsere Beantwortung vom 24.09.2015.

Die Stadt prüft im Rahmen des dezentralen Unterbringungskonzeptes alle angebotenen Wohnun­
gen und Gebäude in allen Stadtteilen. Inzwischen befinden sich die fast 50 Unterkünfte neben der
Kernstadt in sechs Heilbronner Stadtteilen. Unterkünfte werden im gesamten Stadtgebiet gesucht
und geprüft.

Zu Frage 7:

Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen ist seit mehreren Monaten nahezu konstant (derzeit 28
Personen - im September 2015 waren es 26 Personen). Ausreisepflichtigen Personen werden teilweise abgeschoben oder reisen freiwillig aus.

Zu Frage 8:

Wir verweisen auf unsere Beantwortung vom 24.09.2015.

Das Land Baden-Württemberg erstattet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen derzeit pro
Flüchtling 13.260 EUR. Eine monatliche KostendarsteIlung ist nicht möglich.

Im Jahr 2016 ist eine Pauschalenrevision auf Landesebene vorgesehen.

Zu Frage 9:

Eine Kostenauswertung für das Jahr 2015 liegt noch nicht vor.

Zu Frage 10:

Die Stadt Heilbronn hat im Jahr 2015 insgesamt ca. 4,5 Mio. EUR für die Unterbringung von
Flüchtlingen erhalten.

Zu Frage 11:

Eine Kostenauswertung für das Jahr 2015 liegt noch nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren
Amtsleiter


Replik:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben Sie nach den aktuellen Daten zur Thematik gefragt und gehen davon aus, daß die Beantwortung der noch offenen und noch zu aktualisierenden Fragen noch zeitnah erfolgen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn                                                   8.2.2016
hter    Heinz Schulz


Antwort zur Replik:

 

<*> Anfrage vom 08.02.2016:

Mangelnde Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.01.2016

Sie haben in Ihrer Anfrage auf fehlende Daten, bzw. unvollständige Auskünfte verwiesen. Mit Schreiben vom 29.01.2016 und im Rahmen der Information des Gemeinderates vom 02.02.2016 wurde umfassend über die aktuelle Situation im Flüchtlingsbereich informiert.

Im Übrigen verweise ich auf das Schreiben vom 29.01.2016. Sofern Sie hierzu noch gezielte Nachfragen haben, können Sie auch gerne telefonisch auf mich zukommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren
Amtsleiter


Replik:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

für die Benachrichtigung mit Schreiben vom 22.2.2016 danken wir.

Wir schrieben am 8.2.2016:

 

"wir haben Sie nach den aktuellen Daten zur Thematik gefragt und gehen davon aus, daß die Beantwortung der noch offenen und noch zu aktualisierenden Fragen noch zeitnah erfolgen wird."

 Damit war a) der Bezug auf Ihren Hinweis zur Anfrage vom 11.1.2016 gemeint, es wäre bereits mit früheren Schreiben geantwortet worden und b) wurde auf die noch offene Beantwortung insbesondere der Fragen 9 und 11 hingewiesen, deren zeitnahe schriftliche Nachlieferung noch aussteht.   

Da im Übrigen die Anfragen öffentlich sind, kann auf eine nichtöffentlich titulierte Information im Gemeinderat über Dinge, die offensichtlich die Bürger - neben den nach der GO schutzwürdigen Interessen - nicht erfahren sollen, nicht zugegriffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn                                                 26.2.2016


Antwort zur Replik:

 

<*> ZU Ihrer Anfrage vom 26.02.2016 nehmen wir nachfolgend Stellung:

Mit Ihrer Anfrage bzw. Ihrem Schreiben vom 26.02.2016 bemängeln Sie erneut die aus Ihrer
Sicht mangelnde Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.01.2016.

Zu Frage 1 Ihrer Anfrage vom 11.01.2016:

Die Zahl der aktuell in Heilbronn untergebrachten Flüchtlinge zum 01.04.2016 beläuft sich
auf 1420 Personen welche in ca. 50 Unterkünften untergebracht sind.

Zu den Fragen 2 bis 5, den Fragen 6 bis 8 sowie den Fragen 9 bis 11 Ihrer Anfrage vom
11.01.2016 Iiegen keine entsprechenden Daten vor.


Wir verweisen auf unsere Stellungnahmen vom 29.01. und 22.02.2016. Es haben sich keine
Änderungen ergeben bzw. die Daten liegen uns in der angefragten Form nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


 Replik:  Mangelnde Beantwortung

Sehr  geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bocher,

in Ihrem neuerlichen Antwortschreiben zu unserer Anfrage  vom 11. Janar 2016 (!)  teilen Sie u.a. mit:

 "
Zu den Fragen 2 bis 5, den Fragen 6 bis 8 sowie den Fragen 9 bis 11 Ihrer Anfrage vom
 11.01.2016 Iiegen keine entsprechenden Daten vor. "


Wir gehen davon aus, daß hier nichts vertuscht werden soll und die Daten nicht nur nicht, sondern  noch nicht vorliegen.

Es wird daher erneut um vollständige Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten, sobald diese vorliegen und werden auch weiterhin daran erinnern.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Bügerbewegung PRO Heilbronn                                                                   11.4.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.002 * Verkehrsregelung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich zunehmend darüber, daß die bereits mehrfach zugesagte Umstellung der Verkehrsregelung an der Kreuzung Leuschner-/Heidelberger-/Neckargartacher Straße in Böckingen seit mehr als 4 Wochen noch immer nicht umgesetzt ist.
Dabei kommt es insbesondere in Folge der Rechtsausfahrt-Regelung beim neuen Zentrum am Sonnenbrunnen ständig zu Problemen mit dem Linksabbiegen in die Heidelberger Straße, weil
a) gleichzeitig der Verkehr von der Neckargartacher Straße freigegeben wird
b) die verbleibende Phase für Linksabbieger viel zu kurz ist und die Geradeausfahrt von der Heidelberger Straße zu früh geschaltet wird.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.2.2016

Eingang nach 31 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> die Verkehrsbeziehungen an der Kreuzung Wilhelm-Leuschner-Straße, Heidelberger Straße,
Neckargartacher Straße sind stark ausgelastet.

Eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit für die Linkseinbieger von der B 293 in Richtung Heidelberger Straße ist nur zu Lasten einer anderen Fahrbeziehung möglich.

Der Verkehr von der Heidelberger Straße Richtung Innenstadt und beide Richtungen der B 293 sind mit den benachbarten _Knoten koordiniert und durch die hohe Verkehrsbelastungen auch an der Leistungsgrenze. In diesen Verkehrsbeziehung fahren mehrere städtische Buslinien.

Die Kürzung der anderen Grünzeiten ist zur Zeit nicht vorstellbar.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.1.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.001 * Nächtliche Ruhestörungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über nächtliche Ruhestörungen, die bis frühmorgens von einer Kneipe in der Gemminger Gasse ausgehen. Vor allem sind davon die Bewohner eines an der Ecke Hasen- und Gemminger Gasse liegenden Altenheims betroffen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 02.02.2016

Eingang nach 21 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> mit Email vom 11.01.2016 haben Sie uns mitgeteilt, dass sich Anwohner über nächtliche Ruhe­
störungen ausgehend von einer Kneipe in der Gemminger Gasse beklagen.

Die Recherche in unseren Unterlagen ergab, dass es sich hierbei vermutlich um die Gaststätte [...]
 handelt. Das Lokal hat eine gaststätten rechtliche Erlaubnis, in welcher regelmäßige
Musikveranstaltungen genehmigt wurden. In den letzten Monaten gingen weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei Meldungen wegen Lärmbelästigung ein. Generell müssen sich
behördliche Maßnahmen gegen Gaststättenbetreiber auf Tatsachen stützen. Daher werden die
Anwohner gebeten, eventuelle Ruhestörungen dem Polizeirevier Heilbronn (Tel.: 104-2500) zeitnah mitzuteilen, damit ggfls. vor Ort eingeschritten und die Situation dokumentiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung  

Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  1.5.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.041 * "LKW-Rastplatz"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Sondermaßnahmen, insbesondere für das nächtlichen Wohlbefinden der Ihre LKW in der Grundäckerstraße abstellenden Fahrer, wurden seit 1.9.2015 im Bereich Grundäckerstraße etc. eingerichtet (Toiletten, Reinigung, Abfallbeseitigung usw.)?

2. Welche einmalige und laufende Kosten verursachen diese Sondermaßnahmen der Heilbronner Verwaltung
sspitze zum Unterhalt der LKW-Rastplätze auf der Grundäckerstraße für die Steuerzahler?

3. Auf Grund welcher Bestimmungen wurden diese Maßnahmen eingeleitet?

4. Handelt es sich dabei um Freiwilligkeitsmaßnahmen und wie erfolgt die Kostendeckung (Gebührenerhebung, Haushaltsposten o.a.) oder ist dieser städtische Service für die Nutznießer kostenlos?
 
5. Welche Maßnahmen werden zur Ermittlung der Verursacher von angerichteten Schäden (siehe http://www.pro-heilbronn.de/+bhb.htm#16029) überhaupt ergriffen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 21.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.040 * Kriminalstatistik

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Opportunitätskriterien gibt es dafür, die frühere Praxis der Behandlung der aktuellen Kriminalstatistik der Stadt Heilbronn im Gemeinderat zu unterlassen und sie auch nicht mehr dem Gemeinderat vorzulegen

2. Wie sieht die aktuelle Kriminalstatistik unabhängig von der lediglich subsumierenden Presseerklärung des Polizeipräsidiums für die Stadt Heilbronn in detaillierter Darstellung aus?

3. Welche Schlußfolgerungen werden im Hinblick auf das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der klaren und wahren Darstellung der inneren Sicherheit der Stadt Heilbronn gezogen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.5.12016

Eingang nach 23  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> in der Anfrage vom 21. April 2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die Verwaltung gerichtet haben, fragen Sie
nach der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zu Ihren Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stei­
lung:

1) Welche Opportunitätskriterien gibt es dafür, die frühere Praxis der Behandlung der aktuellen
Kriminalstatistik der Stadt Heilbronn im Gemeinderat zu unterlassen und sie auch nicht mehr
dem Gemeinderat vorzulegen?


Die Strafverfolgung und die dementsprechende Führung der Kriminalstatistik ist keine kommunale Aufgabe, sondern eine Angelegenheit des Landes (Staatsanwaltschaft und Polizei).
Die Verwaltung berichtete in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Heilbronn über die Kriminalstatistik, soweit der Gemeinderat dies wünschte.

2) Wie sieht die aktuelle Kriminalstatistik unabhängig von der lediglich subsumierenden Presse­
erklärung des Polizeipräsidiums für die Stadt Heilbronn in detaillierter Darstellung aus?


Der Stadt Heilbronn liegt die Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Heilbronn für das Jahr 2015 bislang nicht vor, weil das Polizeipräsidium Heilbronn diese noch nicht veröffentlichte.
Die Veröffentlichung soll aber in Kürze erfolgen, sodass die Stadtverwaltung Ihnen diese dann zukommen lassen kann.

3) Welche Schlussfolgerungen werden im t-nbliCk auf das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der klaren und wahren Darstellu g der inneren Sicherheit der Stadt Heilbronn gezogen?

Keine. Die Information über kommunale Geschehnisse ist nicht nur wünschenswert, sondern
gehört zum Dialog mit der Bürgerschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 15.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.039 * Mönchseestraße 83-85

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben des Herrn Dr. Rainer Podeswa MdL vom 15.4.2016 an Herrn Oberbürgermeister Harry Mergel ab?

2. Trifft es zu, daß
a) die Bürger erst nach Abschluß eines Mietvertrags mit der  Höch & Varese GbR die Bürger über das Vorhaben unterrichtet werden sollen, im Objekt des ehemaligen Möbelhauses Veigel mehr als 100 Asylbewerber unterzubringen - also vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen;
b)  "der Heilbronner Stadtrat diese Pläne zum Bau eines großen Flüchtlingsheims im Innenstadtbereich und Umfeld von gleich drei Heilbronner Gymnasien sowie eine späte und überfallartige Information der Bürger gut geheißen hat" und wann soll das von welchem Gremium - ggf. in interner Absprache im Ältestenrat - geschehen sein?

3. a) Welche vertraglichen Vereinbarungen der Stadt Heilbronn mit dem Unternehmen des Heilbronner Stadtrats Malte Höch wurden getroffen bzw. sind beabsichtigt;
b) werden diese dem Heilbronner Gemeinderat vorgelegt, wenn NEIN, weshalb nicht?
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 14.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.038 * Mobilitäts-Ticket II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

mit Anfrage vom 17.7.2015 (siehe dort)  baten wir um Stellungnahme zu folgenden Punkten:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen in [nur im Original] beigefügtem Schreiben genannten Punkten ab?

2. In welcher Weise wird sie für Abhilfe sorgen?

Die Stadtverwaltung antwortete mit Eingang am 22.8.2015:

"...bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.07.2015 lassen wir Ihnen in der Anlage zu diesem Brief das Schreiben an den DGB zukommen. Die Stadt Heilbronn wird dem Gemeinderat im Frühjahr 2016 einen Erfahrungsbericht zukommen lassen und hierbei auch auf Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Mobilitätsticket eingehen.
 
 Hinsichtiich der Fragestellung, in welcher Weise die Verwaltung für Abhilfe sorgt teilen wir Ihnen mit, dass die Regelungen des Mobilitätstickets sowohl in der Stadt Heilbronn, als auch im Landkreis Heilbronn Anwendung finden. Eine Veränderung von Rahmenbedingungen bedarf daher einer Abstimmung mit dem Landkreis Heilbronn und ist insofern erst nach einer gewissen Erprobungszeit möglich. ..."

 
Wir fragen die Stadtverwaltung dazu:

1. Wann ist mit diesem Erfahrungsbericht zu rechnen?

2. Wie werden die konkret gestellten Fragen und nach Einführung kritisierten und heute noch geltenden Ticket-Regelungen konkret beantwortet:
 

 

a)  Freie Wahl für die Gültigkeit des Tickets bzgl. der Zahl der Monate (ab  1 Monat) statt gebunden an 12 Monate;

 

b) Ticket nicht mehr gebunden an KEINEN ZUVERDIENST und  Zugang für alle Bezieher von SGB II + SGB XII; c) Aufhebung der tageszeitlichen Nutzung losgelöst von der Uhrzeit - es gibt auch Morgenschichten?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 21.4.2016

Eingang nach 7  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.04.2016 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verwaltung
den zugesicherten Sachstandsbericht und die Entscheidunq über die Fortführung des Mobilitäts­
tickets zur Beschlussfassung in die städtischen Gremien eingebracht hat. Die Entscheidung des
Gemeinderates soll dann am 03.05.2016 erfolgen.

In der Beschlussvorlage wird auch auf die von Ihnen dargestellten Fragestellungen eingegangen.
Ob die von Ihnen dargestellten RegelungeriVeräridert werden obliegt dann im Rahmen der Ent­
scheidung über die Fortführung des Mobilitätstickets dem Gemeinderat.

Die Gemeinderatsvorlage wird Ihnen in den kommenden Tagen zugehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 12.4.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.037 * Behinderter Bürger behindert

Sehr  geehrte Damen und Herren,

ein behinderter Bürger, der an Blutkrebs erkrankt ist und ständig auf die Fahrt ins Krankenhaus angewiesen ist, verständigte am Samstag morgen, 9.4.16, die Polizei darüber, daß seit Freitagabend ständig ein PKW seine Zufahrt blockiere und er im Notfall nicht mit seinem Wagen seine Ausfahrt benutzen könne.
Der Tatbestand wurde um 11.45 Uhr unter TB-Nr. 112239 aufgenommen.
Auf Frage nach einer Abschleppung wurde er darauf hingewiesen, daß er die Kosten tragen müsse.
Außer dem Fixieren eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 15 Euro wurde nichts veranlaßt.
Das Fahrzeug wurde erst gegen 17 Uhr vom Fahrer selbst fortbewegt, im Notfall hätte er größte Schwierigkeiten bekommen können.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Weshalb wurde in diesem Fall nicht mehr unternommen?
2. Wie lauten die Vorschriften, um ein Abschleppen zu veranlassen?
3. Weshalb soll der Geschädigte für die Abschleppkosten aufkommen, wenn sonst gängige Praxis ist, daß der Abgeschleppte beim Abholen seines Fahrzeugs dafür bezahlen muß?
4. Ist für den ruhenden Verkehr in Heilbronn doch nicht nur das Ordnungsamt zuständig? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.036 * Sozialverträglicher Wohnungsbau in Heilbronn

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Im Wahlprogramm "10 Ziele - 10 Monate" zur Wahl zum OB nannte der damalige MB Harry Mergel  für den Neubau 100 Wohnungen.  Wenn man die derzeitige Bausituation in Heilbronn anschaut, so sind wir heute bei ca. 3.000 Neubauwohnung  in der Entstehung+Planung.
 
Eine Analyse dieser Neubauprojekte zeigt allerdings eine völlig negative Einseitigkeit: Wohnungen nur am äußersten oberen Rand der Preisskala.  Die Preise für diese Wohneinheiten sind bei knapp 4.000 €/m². Das ist gefühlt schon die Obergrenze der bereits vielfach in der Presse thematisierten und zitierten "Immobilien-Blase".  

Da es keine erkennbaren Planungen oder Neubauten für die einkommensschwachen Bewohner dieser Stadt gibt, fragen wir die Stadtverwaltung::
 
1.1. Was ist mit der hohen Anzahl (1.300+) von Wohnungssuchenden   auf der Warteliste der stadteigenen Stadtsiedlung?

1.2. Was ist mit den vielen Alleinerziehenden Beziehern von SGB II?

1.3. Was ist mit dem hohen Anteil von Älteren, die Wohnungen mit    Aufzug und Barrierefreiheit benötigen + Beziehern von SGB XII?

1.4. Was ist mit den vielen neuen Studenten die Heilbronn erwartet?
 
Es werden vom Land/Bund Fördergelder bis zu 40 % in Aussicht gestellt. Es gibt Zuschüsse seitens der KFW sowie zinsgünstige Kredite. Dazu fragen und regen wir an:
 

2.1. Welche konkreten Überlegungen und in welchen Größenordnungen  denkt die Stadtsiedlung und die Verwaltung Fördergelder zu nutzen?
 
2.2.  Welche Standorte bieten sich für eine Umsetzung von zunächst  einmal  mindestens 300 - 500 sozialverträgliche Wohnungen an?
 
2.3. Gibt es Überlegungen und konkrete Vorstellung wie z.B. in anderen Städten, die Baukosten wesentlich zu reduzieren zurück auf ein Nivea von 2.500 €/m²?
 
2.4. Gibt es bereits konkrete Vorstellung über Wohnungsgrößen und Ausstattungen  spezielle für Wohneinheiten für Einzelpersonen, Paare und Alleinerziehende mit  1 oder mehren Kindern?
 
2.5.  Wo sind die Basis-Planungen für Wohnungsgrößen nach SGB II + SGB XII:  45 - 55 m² sowie 60 - 70 m², 70 - 85 m², etc.
  
2.6. Warum werden die betroffenen Wohnraumsuchenden nicht eingebunden  in den Prozess " Ideen und Konzepte". Der "AK Wohnen" gab dazu keinerlei  Spielraum, ausgenommen der Formulierung einiger "abstrakter" und daher  nutzlosen Anregungen.
  2.7. Die Bildung eines qualifizierten Beirates unter Einbeziehung von Vertretern  der betroffenen Wohnungssuchenden sollte konkret überdacht werden.
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach 8 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> um angesichts des bestehenden hohen Handlungsdrucks durch die hohen Einwohnerzuwächse der letzten Jahre rasch mehr Wohnraum zu schaffen, wurde bereits vor Beschlussfassung des Handlungsprogramms Wohnen in Heilbronn am 18.12.2015 eine ständige Arbeitsgruppe L.Task Force") unter Leitung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH und Vertretern der Verwaltung eingerichtet.

Das Ziel der Arbeitsgruppe ist die schnelle und deutliche Steigerung der Neubautätigkeit in der Stadt
Heilbronn. Zu diesem Zweck legt die Arbeitsgruppe ein zeitlich gestaffeltes Programm für den Wohnungsbau auf. Damit wurde eine Wohnraumoffensive gestartet, die zu einer Entlastung auf dem Wohnungsmarkt führen wird und damit zu einer spürbaren Verbesserungen insbesondere im Mietwohnungsmarktsegment.

Zudem wurde dargestellt, dass die Geschäftstätigkeit der Stadtsiedlung noch konsequenter als bisher auf die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu sozial vertretbaren Bedingungen ausgerichtet wird. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH bei Ihren Bauprojekten jeweils zwischen 30 und 40 Prozent (standortabhängig) als geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung zu errichten.

zu Punkt 1.1 bis 1.4

Im Rahmen der aktuell in Bearbeitung befindlichen Drucksache zur Wohnungsbedarfsprognose (voraussichtlich im Juli) wird die Verwaltung auch das Thema der potenziellen Nachfrager nach preisgünstigem Wohnraum beleuchten und hierzu eine Abschätzung des Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum vorstellen.
Demgegenüber wird das in Heilbronn vorhandene Angebot an preisgünstigem Wohnraum gestellt.

zu Punkt 2.1

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms 2015/2016 den Neubau von Sozialmietwohnraum. Die Förderung ist mit Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden. Die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, als kommunales Wohnungsunternehmen, wird ihrem Auftrag gerecht und wird auch zukünftig entsprechende Anträge auf Förderung von Mietwohnungen stellen. Im Jahr 2015 wurden von der Stadtsiedlung Heilbronn insgesamt 24 Wohneinheiten gefördert. Wir verweisen auf die bereits eingangs erwähnte Selbstbindung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH.

zu Punkt 2.2

Wir verweisen auf die Zu-Drucksache 250 vom 09.12.2015. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe ("Task Force") hinsichtlich der Flächenpotenziale werden voraussichtlich in der Sitzung des Gemeinderats im Juli zur Kenntnis gegeben und ggfs. erforderliche Beschlüsse beantragt.

zu Punkt 2.3

Grundsätzlich scheitert die Erstellung preisgünstigen Wohnraums vor allem an bundes-, bzw. landestechtliehen Vorgaben (wie z.B. der Energieeinsparverordnung (EnEV)). Im Zentrum steht die Überprüfung bestehender kostenintensiver Baustandards, die zu einer gravierenden Erhöhung der Baukosten führen. Gerade diese Überprüfung durch den Gesetzgeber wird in einem gemeinsamen Entwurf des Gemeindetags BW, des Städtetags BW und des vbw Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen eingefordert (vgl. "Die Gemeinde" 5/2016).

zu Punkt 2.4 und 2.5

Es gibt keine statistischen Grundlagen, die die Einkommensverhältnisse mit den sozio-demografischen Merkmalen der Heilbronner Haushalte verknüpfen. Daher ist eine Wohnungsbedarfsprognose in der geforderten Detaillierung und Trennschärfe grundsätzlich nicht möglich.

Grundlage für eine Wohnungsbedarfsprognose ist in erster Linie die weitere Entwicklung der Haushalte.
Im Rahmen der verfügbaren Daten werden daraus qualitative Aussagen abgeleitet.

zu Punkt 2.6 und 2.7

Im Rahmen der Erarbeitung des Handlungsprogramms Wohnen im Jahr 2015 wurden u.a. auch diverse soziale und caritative Einrichtungen und Institutionen aktiv beteiligt.

Zudem gibt es seit mehr als 10 Jahren den AK "Soziale Integration" gezielt auch mit diversen Vertretern sozialer und caritativer Einrichtungen. Die Gründung eines Beirates ist daher nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Berggötz

Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 10.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.035 * Sozialdatenatlas

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Der letzte Sozialdatenatlas Heilbronn ist die  Fortschreibung Nr. 3 von 2011und hat den Zeitraum vom 01.05.2005 bis 31.12.2010 abdeckt.

Die regelmäßige Fortschreibung - konkret Nr. 4-  steht bis heute aus. Anregungen für eine strukturiertere und umfassendere Fortschreibung speziell im Bereich SGB XII wurden bis heute nicht umgesetzt. Ebenso fehlt bislang der Bereich SGB II völlig. Hinweise auf andere Städte, die einen  vorbildlicheren, strukturierten und aussagekräftigeren  Sozialdatenatlas haben, wurden ebenfalls bis heute weder beachtet noch umgesetzt.

Wir fragen die Stadtverwaltung:
Bis wann wird die Stadtverwaltung die Fortschreibung Nr. 4 vorlegen und ist mit einer Darstellung der o.g. Bereiche zu rechnen?

Es wird um Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach  9 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> mit Ihrer Anfrage vom 10.04.2016 haben Sie sich nach dem nächsten Fortschreibungstermin für den Sozialdatenatlas Heilbronn erkundigt. Die nunmehr vierte Ausgabe des Sozialdatenatlas Heilbronn ist für das kommende Jahr geplant. Der ursprüngliche Termin Ende letzten Jahres konnte aufgrund von personellen und inhaltlichen Änderungen insbesondere im Statistik- und Haushaltswesen nicht gehalten werden.

Die Fortschreibung wird wieder Daten aus dem SGB 11 und SGB XII enthalten. In der dritten Fortschreibung finden sich diese im 4. Abschnitt auf Seite 43 bis 56.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 6.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.034 * Happelstraße II

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut über die Zustände der Happelstraße durch die Bauarbeiten auf dem Südbahnhofareal. Offensichtlich wolle man die Anlieger von Seiten der Stadtverwaltung nur hinhalten und unternehme im Wohlverhalten gegen die Verursacher nichts gegen die Zustände. Zentimeterdick sei der breitgewalzte Dreck auf der Straße, wie beiliegende Fotos [ nur im Original ] von heute morgen beweisen. Offensichtlich müsse man sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde neuerdings erst an übergeordnete Stellen wenden, bevor in Heilbronn die zuständigen Behörden für Recht und Ordnung sorgen würden.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.4.2016

Eingang nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  vielen Dank für Ihre Hinweise zur Happelstraße. Die starken Verschmutzungen ergeben sich hauptsächlich an Regentagen. Die Verursacherfirmen reinigen anschließend so schnell wie möglich den gesamten Bereich, wie die Bilder der Baufirmen und unsere Fotos vom 08.04.2016 zeigen.

Wir möchten die Belastung der Anlieger so gering wie möglich halten, deshalb überprüfen wir auch diesen Bereich regelmäßig, allerdings lässt sich eine kurzzeitige Verschmutzung bei so einem Großprojekt nicht immer ganz ausschließen. Wir bitten Sie deswegen um Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.033 * Anmietung eines Objektes

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung zur Anmietung des Gebäudekomplexes Mönchseestraße 83, 83/1, 85:

a) Wie hoch ist die Miete für die laut Berichten von Anwohnern dort geplante Flüchtlingsunterkunft, die durch die Stadtverwaltung geleistet wird;

b) auf welche Dauer soll das Anwesen angemietet werden;

c) wer ist dabei Geschäftspartner (Eigentümer, Bauherr etc. pp.) der Stadtverwaltung;

d) gibt es eine Ausstiegsklausel zur Beendigung des Mietverhältnisses bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen);

e) soll auch bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen) der Mietvertrag fortgesetzt werden und zu welchen Konditionen;

f) trifft es zu, daß das Objekt noch erweitert werden soll und wer trägt die Kosten für notwendige Baumaßnahmen;

g) welche weiteren Kosten fallen zu Lasten der Stadtverwaltung an?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach  17  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Anmietung eines Objektes (Mönchseestraße 83 - 85)

Frage a: Wie hoch ist die Miete für die laut Berichten von Anwohnern dort geplante
Flüchtlingsunterkunft, die durch die Stadtverwaltung geleistet wird?

Antwort a:

Diese Information ist nichtöffentlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden!
Die Miete beträgt monatlich [...] € inkl. Mehrwertsteuer.

Frage b: Auf welche Dauer soll das Anwesen angemietet werden?

Antwort b:
12 Jahre

Frage c: Wer ist dabei Geschäftspartner der Stadtverwaltung.

Antwort c:

Vermieterin ist die Höch & Varese GbR.

Frage d: Gibt es eine Ausstiegsklausel zur Beendigung des Mietverhältnisses bei Wegfall des
Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen)?

Antwort d:

Nein

Frage e: Soll auch bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen) der
Mietvertrag fortgesetzt werden und zu welchen Konditionen?

Antwort e:

Der Mietvertrag wird bis zum Ende seiner Laufzeit zu den vereinbarten Konditionen fortgesetzt.

Frage g: Welche weiteren Kosten fallen zu Lasten der Stadtverwaltung an?

Antwort g:

Neben den Mietkosten fallen wie in allen anderen Standorten auch die weiteren Verbrauchskos­
ten (Heizung, Warmwasser, Müll) noch zusätzlich an.

-Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.032 * Anmietungen zur Flüchtlingsunterbringung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

laut Drucksache 101 werden der Stadt weiterhin Wohnungen zur Anmietung und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Bürgerschaft angeboten. Auch städtische Wohnungen werden hierfür genutzt.  Knapp 60 städtische und angemietete Wohnungen stehen hierfür aktuell zur Verfügung.

Lauf Gemeinderatsbeschluß kann die Stadtverwaltung für derart angemietete Wohnungen Mieten in Höhe von bis zu 20% über der örtlichen Vergleichsmiete bezahlen.

Dazu fragen wir an:

1. Wie sind die Mietverträge a) mit der Stadtsiedlung b) privaten Vermietern hinsichtlich der Mietdauer im Hinblick auf die überhöhten Mietzahlungen gemäß o.g. Gemeinderatsbeschluß gestaltet und welche über die Miete hinausgehenden Leistungen werden dabei erbracht?

2. Wie sind die Mietverträge a) mit der Stadtsiedlung b) privaten Vermietern hinsichtlich der Dauer begrenzt?

3. Werden Mietverträge bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von Flüchtlingen) fortgesetzt und a) aus welchen Gründen b) zu welchen Konditionen?

4. Weshalb werden weitere Wohnungen und Objekte noch immer mit Begründung der Flüchtlingsunterbringung teils auf sehr lange Zeit angemietet, wenn in Folge des drastischen Rückgangs der Flüchtlingszahlen lediglich noch temporärer Bedarf besteht?


5. Wie wird ausgeschlossen, daß es sich in Einzelfällen um Geschäftsmodelle mit neuartiger öffentlicher Finanzierung handelt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach 17  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Frage 1: Wie sind die Mietverträge a] mit der Stadtsiedluna b) privaten Vermietern hinsichtlich
der Mietdauer im Hinblick auf die überhöhten Mietzahlungen gemäß o.g. Gemeinderatsbeschluss
gestaltet und welche über die Miete hinausgehende Leistungen werden erbracht?

Antwort 1:

Die Stadt hat Stand 05.04.201646 Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet.
Hiervon haben 42 Objekte eine kurzfristige «= 5 Jahre) oder unbefristete Laufzeit. Die
vereinbarten Mieten entsprechen dem Mietspiegel, soweit dieser Anwendung findet. Neben den
Mieten werden die üblichen Betriebs- und Nebenkosten bezahlt. In diesen Nebenkosten wird
wegen erhöhter Abnutzung ein bis zu 200f0-iger Zuschlag akzeptiert. 6 Objekte wurden von der
Stadtsiedlung angemietet und 40 von Dritten.


Frage 2: Wie sind die Mietverträge a] mit der Stadtsiedlung b) privaten Vermietern hinsichtlich
der Dauer begrenzt?

Antwort 2:

Siehe Antwort 1. Die anderen 4 Objekte haben Laufzeiten bis September 2025, Oktober 2025,
Dezember 2028 und Herbst 2029.

Frage 3: Werden Mietverträge bei Wegfall des Anlasses zur Anmietung (Unterbringung von
Flüchtlingen) fortgesetzt und a) aus welchen Gründen und b) zu welchen Konditionen?

Antwort 3:

Die Mietverträge werden bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeiten zu den vereinbarten
Konditionen fortgesetzt. Entsprechend dem vom Gemeinderat beschlossenen Konzept der Stadt
Heilbronn werden die Wohnungen sukzessive auch für die Anschlussunterbringung genutzt.

Frage 4: Weshalb werden weitere Wohnungen und Objekte noch immer mit der Begründung der
Flüchtlingsunterbringung auf sehr lange Zeit angemietet. wenn in Folge des drastischen
Rückgangs der Flüchtlingszahlen lediglich temporärer Bedarf besteht?

Antwort 4:

Es ist zutreffend, dass die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Heilbronn für Flüchtlinge zurückgeht.
Die reguläre Aufnahmeverpflichtung der Stadt Heilbronn liegt im April bei 78 Personen (zzgl. 163
Personen aus Vormonaten), was nach wie vor sehr deutlich über den monatlichen
Aufnahmeverpflichtungen des Vorjahres (ca. 50 Personen pro Monat) liegt. Insofern wird die
Geschwindigkeit, in der neue Einrichtungen benötigt warden zurückgehen, jedoch weiterhin ein
Bedarf bestehen. Gleichzeitig ist es nach wie vor erklärtes Ziel, die Hallenbelegungen wieder
rückgängig zu machen.

Frage 5: Wie wird ausgeschlossen, dass es sich in Einzelfällen um Geschäftsmodelle mit
neuartiger öffentlicher Finanzierung handelt?

Antwort 5:

Die Anmietung von Wohnraum stellt keine neuartige öffentliche Finanzierung dar. Die
Stadtverwaltung orientiert sich, wie bereits dargestellt bei Ihren Anmietungen am Mietspiegel,
bzw. dem ortsüblichen Niveau.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 2.4.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.031 * Flüchtlingsunterbringung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger des anliegenden Wohngebietes beklagen sich über die mangelnde Unterrichtung über die Anmietung des Gebäudekomplexes Mönchseestraße 83, 83/1, 85 durch die Stadtverwaltung , dessen bisherige Nutzung demnach zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen geändert werden soll.

Wir fragen dazu an:

1. wie viele Flüchtlinge sollen dort untergebracht werden;


2. trifft es zu, daß dazu Teile der Gebäude verändert werden sollen;


3. sind Umbaumaßnahmen vorgesehen und wenn: in welcher Weise;


4. für welche Zielgruppe(n) von Flüchtlingen soll das Gebäude genutzt werden;


5. liegt eine bautechnische Prüfung nach § 18 Abs. 6  LBOVVO vor bzw. soll diese noch erfolgen;


6. welche Maßnahmen werden im Hinblick auf den Brandschutz in Bezug auf die enge Wohnbebauung getroffen;


7. welche Maßnahmen werden im Hinblick auf einen störungsfreien Betrieb der Anlage, Sicherheit der Anwohner, Kinder und Frauen ergriffen;


8. mit welchem Wertverlust ihrer Immobilien und dem Wohnwert haben die Anwohner desx Wohnquartierts zu rechnen?>

Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach 17  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Frage 1: Wie viele Flüchtlinge sollen dort untergebracht werden?

Antwort 1:

Die Flächen des Gebäudes lassen eine maximale Unterbringung von bis zu 150 Personen zu, weI­
ehe auch in dem Bauantrag entsprechend dargestellt sind. Die Planung für das Gebäude sieht
eine Belegung im regulären Betrieb von 100 - 120 Personen vor.

Fragen 2 + 3: Trifft es zu, dass Teile der Gebäude verändert werden sollen? Sind Umbaumaß­
nahmen vorgesehen und wenn in welcher weile?

Antwort 2 + 3:

Die Gebäude werden innen dahingehend umgebaut, dass entsprechende Trennwände für die
Zimmer eingebaut werden, Sanitäranlagen installiert werden und auch Küchen. Im Bauantrag ist
desweiteren eine Aufstockung vorgesehen, welche jedoch nicht Bestandteil des Mietverhältnisses
mit der Stadt ist.

Frage 4: Für welche Zielgruppe (n) von Flüchtlingen soll das Gebäude genutzt werden)

Antwort 4:

Das Gebäude ist für Einzelpersonen und Familien vorgesehen.

Frage 5: Liegt eine bautechnische Prüfung nach § 18 Abs. 6 LBOWO vor?

Antwort 5:

Der Eigentümer ist laut Mietvertrag verpflichtet, der Stadt Heilbronn ein als Flüchtlingsunter­
kunft genehmigtes Gebäude zu übergeben. Das Baugenehmigungsverfahren wurde durch den
Vermieter eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Frage 6: Welche Maßnahmen werden im Hinblick auf den Brandschutz in Bezug auf die enge
Wohnbebauung getroffen?

Antwort 6:

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren werden auch die erforderlichen Stellungnahmen der
Feuerwehr eingeholt und fließen in die Entscheidung ein. Nachdem das Verfahren noch nicht ab­
geschlossen ist, kann hierzu derzeit keine weitergehende Antwort erteilt werden.

Frage 7: Welche Maßnahmen werden im Hinblick auf einen störungsfreien Betrieb der Anlage,
Sicehrheit der Anwohner, Kinder und Frauen getroffen?

Antwort 7:

Wie an allen großen Standorten wird auch bei diesem Standort ein Sicherheitsdienst eingesetzt
und Sozialarbeit direkt vor Ort etabliert. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung auch mit der
Polizei eng zusammen. Desweiteren erfolgt eine Kooperation mit ehrenamtlichen Gruppen. Diese
Maßnahmen sollen dazu dienen, Sicherheit für Flüchtlinge und Anwohner, sowie eine soziale In­
tegration von Flüchtlingen im Wohngebiet zu erreichen. Die Erfahrungen aus anderen Standorten
zeigen, dass das Konzept bislang im Wesentlichen gut funktioniert.

Frage 8: Mit welchem Wertverlust Ihrer Immobilien und dem Wohnwert haben die Anwohner des
Wohnquartiers zu rechnen?

Antwort 8: Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich Flüchtlingsunterkünfte au.f die Werte von
Immobilien auswirken. Insofern kann zu dieser Frage keine Stellungnahme abgegeben werden.
 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.030 * Flächenmanagement beim alten Tierheim

Wie bereits in der Heilbronner Stimme vom 15.1.2016 veröffentlicht, soll das Areal des alten Tierheims nördlich in Neckargartach des Böllinger Bachs verkauft werden.

Es wird beantragt:

1. Die Drucksache 98 wird dem Bezirksbeirat Neckargartach zur Beratung und Empfehlungsbeschluß vorgelegt

2. Das Gelände südlich des Böllinger Bachs wird als LKW-Rastplatz zur Verfügung gestellt.

Wir fragen an:

1. Weshalb soll die Drucksache 98 nicht vor der Beratung und Entscheidung der gemeinderätlichen Gremien im Bezirksbeirat beraten werden?

2. Was spricht gegen einen LKW-Rastplatz südlich des Böllinger Baches und welche Verwendung schlägt die Stadtverwaltung  stattdessen vor?

Begründung:

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine für Neckargartach durchaus wichtige Verwendung des alten Tierheimareals am Bezirksbeirat vorbei beschlossen werden soll.

Zum anderen wäre die Verwendung des Areals südlich des Böllinger Bachs eine hervorragende Möglidchkeit zur Entlastung der untragbaren Verhältnisse an der Grundäckerstraße beizutragen. Hier könnten ca. 25 LKW untergebracht und naheliegend versorgt werden.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Freigabe am 11.4.2916

Freigabe nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> zu Ihrem Antrag vom 28. März 2016 wird  wie folgt Stellung genommen:

zu Ziffer 1)

Nach der Bezirksbeiratsordnung ist der Bezirksbeirat in wichtigen Angelegenheiten, die den
Stadtbezirk betreffen. zu hören. Die nächste Sitzung des Bezirksbeirates steht in Neckargartach
am 12. Mai 2016 an, so dass eine Vorberatung[...] mit Blick auf die
Behandlung im Wirtschaftsausschuss und im Gemeinderat im April 2016 nicht möglich ist.

Die Bezirksbeiratsordnung sieht in diesen Fällen vor, dass der Sprecher des Bezirksbeirats eine
Sondersitzung einberufen kann, wenn er dies für erforderlich hält.

Darüber hinaus kann der Sprecher des Bezirksbeirats, dessen Stellvertreter oder ein anderes vom
Bezirksbeirat entsandtes Mitglied, an der Sitzung des Wirtschaftsauschusses mit beratender
Stimme teilnehmen.

Allen Mitgliedern des Bezirksbeirates wurde eine Mehrfertigung der [Drucksache] zur Kenntnisnahme übersandt.

In Anbetracht der vorliegenden Angebote gilt es zeitnah zu entscheiden, an wen die Stadt das
Grundstück verkaufen wird. Würde man die Sitzung des Bezirksbeirates im Mai 2016 für die An­
hörung abwarten, könnte der Gemeinderat erst Mitte Juni 2016 über eine Vergabe [...] beraten und entscheiden, [...].

Vor diesem Hintergrund wird um Verständnis gebeten, dass es nun gilt, zeitnah die Weichen [...] zu stellen.

zu 2)

... für den Bereich des ehemaligen Tierheimareals an der Wimpfener Straße [wird] ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser soll auch den Bereich des heutigen Verdolungsbauwerks des Böllinger Bachs und die südlich angrenzende Teilfläche, welche Sie in Ihrem Lageplan mit Ziffer 2. gekennzeichnet haben, umfassen.

Aus heutiger Sicht präferiert die Verwaltung aus wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Gründen sowie mit Blick auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei einer
städtebaulichen Neuordnung des Areals sich in jedem Fall die Option offen zu halten, den
Böllinger Bach in diesem Bereich von seinem Verdolungsbauwerk zu befreien und ihn zu einem
späteren Zeitpunkt offen legen zu können. Eine solche Renaturierungsmaßnahme wird nicht ohne die Generierung von öffentlichen Fördermitteln möglich sein. Die Einrichtung eines LKW­ Rastplatzes steht im Widerspruch zu diesen Überlegungen und wird daher seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Im Übrigen erscheint diese Fläche für die Einrichtung eines LKW­Rastplatzes als viel zu klein. Auch soll über das mit der Verwertung von Fist. 1058!1 verfolgte Nutzungskonzept und damit verbundene Verkehrsaufkommen hinaus kein weiterer Verkehr in diesem Bereich erzeugt werden. Daher wird ins Auge gefasst, diese Fläche im anstehenden Bebauungsplanverfahren als öffentliche Grünfläche/Verkehrsfläche mit der Zweckbindung "Verkehrsgrünfläche" festzusetzen.

Ferner wird auf Ihre Anfrage, sehr geehrter Herr Dagenbach, vom 16. Januar 2016 verwiesen,
mit der Sie sich erkundigt haben, ob das Areal des ehemaligen Tierheims (Fist. 1058/1) privaten
und staatlichen Betreibern für Rastplätze angeboten wurde. Wie seinerzeit dargelegt, hat die
Verwaltung die Immobilie regional und überregional zum Verkauf angeboten, so dass auch sol­
che Betriebe die Möglichkeit gehabt hätten, sich um dieses Grundstück zu bewerben. Rastplatz­
betreiber haben keine Bewerbungen abgegeben.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung
Essig


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.029 * Verkehrsvandalismus

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Welche Stellungnahme gibt sie zu folgender Mitteilung eines Bürgers über Verkehrsvandalismus in der Grundäckerstraße ab:

"...Erst vor kurzem hat die Stadtverwaltung die umgefahrenen Laternen, Schilder und Mülleimer in der Grundäckerstraße wieder instand setzen lassen. Hat keine Woche gedauert und es sind natürlich gleich wieder Laternen, Schilder und Mülleimer  an- und teilweise umgefahren worden, durch zum parken rangierende LKW. Der Stadtverwaltung Heilbronn sind die hier lebenden Anlieger offensichtlich nicht nur völlig egal, es scheint auch völlig egal zu sein dass und welche materiellen Schäden hier seitens der Transit-LKW-Vandalen angerichtet werden. Die Grundäckerstraße MUSS Nachts für die Transit-LKW als Rasthof zur Verfügung stehen und dazu scheint der Stadtverwaltung offensichtlich jedes auch noch so unlautere und unmoralische Mittel im Umgang mit den Anwohnern und sich Beschwerenden hier Recht zu sein. Schutzbedürftigkeit für die Anwohner und Anlieger hier scheint der Stadtverwaltung Heilbronn offensichtlich völlig egal und sogar nicht existent zu sein.  Hier gehen die Transit LKW-Fahrer eindeutig vor den Anwohnern und Anliegern. ..."

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.4.2016

Eingang nach 30  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  -besten Dank für Ihre Anfrage zu .Verkehrsvandalismus" in der Grundäckerstraße zu der wir
nach Rücksprache mit den Fachämtern folgende Stellunqnahrne abgeben:

Aus Verkehrssicherheitsgründen sowie entsprechend der .Broken-Windows- Theorie" auch aus
ordnungsrechtlicher Sicht sollten Beschädigungen von Verkehrseinrichtungen möglichst bald
erneuert werden, um Verwahrlosungstendenzen im öffentlichen Raum frühzeitig zu begeg­
nen. Die Erneuerung von beschädigten Laternen, Schildern und Mülleimern erfolgt im Rah-

der laufenden Unterhaltung und ist u.E. sinnvoll, wobei selbstverständlich festgestellte
Verursacher -soweit ermittelbar- zum Kostenersatz heranzuziehen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd  W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 15.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.028* Schuchmannstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die nach wie vor nicht abgestellten Zustände im Bereich  der Schuchmannstraße durch die dortige Jugend- /Obdachlosen- und Trinkersezene, die sich vom Bereich Sonnenbrunnen hier her verlagert habe.

Mit Posteingangsstempel vom 8.2.2016 hat die Stadt Heilbronn von Anwohnern des o.g. Bereiches unterschrieben ein Schreiben mit der Bitte um Einschreiten der Stadtverwaltung gegen die darin aufgezählten Zustände erhalten.

Zwar sei eine Abhilfe zugesagt worden, durchgreifend habe sich bislang laut Anwohnerberichten jedoch kaum etwas geändert. Somit bestehe Gefahr des sozialen Abstiegs eines ganzen Wohnviertels unter den Augen der Behörden.

Befürchtet wird zudem, daß sich die Zustände angesichts der bevorstehenden längeren Tage und wärmeren Jahreszeit noch verschlimmern werden. Nachdem inzwischen das im Bereich liergende Bürgerhaus wieder in neuem Glanz hergerichet wurde, müsse man sich auch um dessen Renomee ernsthafte Sorgen machen.

Das ist umso erstaunlicher, da sich im gleichen Bereich auch eine Polizeidienststelle befindet.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.4.2016

Eingang nach  18 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> in der Anfrage vom 15. März 2016, welche Sie gemeinsam mit den Bezirksbeiräten Frau Ursula
Dagenbach-Auchter und Herrn Heinz Schulz an die Verwaltung gerichtet haben, schildern Sie
die Sorge von Bürgern und Bürgerinnen anlässlich der Jugend- bzw. Trinkerszene im Bereich der
Schuchmannstraße im Stadtteil Böckingen.

In gleicher Sache wandten sich Anwohner der Schuchmannstraße bereits Anfang Februar an die
Stadtverwaltung und Polizei. Daraufhin intensivierten das Polizeirevier Heilbronn-Böckingen
und der Kommunale Ordnungsdienst die Präsenzkontrollen in diesem Bereich. Ordnungswidrig­
keiten wurden jedoch keine festgestellt.

Die Ordnungskräfte werden die Örtlichkeit auch weiterhin überwachen und die Entwicklung
aufmerksam verfolgen. Eine Dauerpräsenz ist dagegen nicht möglich. Auch ist der bloße Alkoholkonsum im öffentlichen Raum gesetzlich erlaubt. Ein polizeiliches Einschreiten ist erst bei
einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften (z.B. Jugendschutz) zulässig. Dies setzt die Feststellung
eines konkreten und individuell bestimmbaren Fehlverhaltens voraus.


Die Polizei und die Stadtverwaltung informierten die Anwohner der Schuchmannstraße über
diese Sachlage mit Schreiben vom 08. und 24. Februar 2016. Desgleichen baten Sie um deren
Unterstützung, indem sie die Ordnungskräfte über beobachtete Ordnungsstörungen zeitnah benachrichtigen. Soviel ich weiß, haben die Anwohner von dieser Möglichkeit bislang kaum Gebrauch gemacht. Dem Polizeirevier Heilbronn-Böckingen wurde in diesem Jahr ein Vorfall gemeldet, wonach es am 26. Februar eine "gruselige" Ansammlung von mehreren männlichen Personen gab. Die daraufhin entsandte Streife stellte Jugendliche vor Ort fest. Maßnahmen waren
jedoch nach Mitteilung der Polizei keine erforderlich.

Dieser Vorfall ist sicherlich nur eine Momentaufnahme und schon der nächste Anruf kann einen
ernsten Hintergrund haben. Er zeigt aber, was Polizeiarbeit ist und wo die Grenze des staatlichen Handelns liegt. Ich würde mich daher freuen, wenn dieses Schreiben dazu beiträgt, die

notwendige und erwünschte Zusammenarbeit zwischen den Ordnungskräften und den Bürgern
unserer Stadt zu verbessern.

Mi freundlichen Grüßen

Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.027 * Fehlende Toiletten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir eMail vom 6.8.2015 [Fehlende Toiletten] teilten wir folgendes mit und baten um Abhilfe:

Taxifahrer beklagen sich darüber, daß sie an Ihren Halteplatz westlich des Hauptbahnhofs bei Nacht keine Toilette aufsuchen können.
Man müsse "sich ins Gebüsch" schlagen, weil die einzige öffentlich zugängliche Toilette im Gebäude des Hauptbahnhofs nachts geschlossen sei, das Taxigewerbe aber rund um die Uhr präsent sein müsse, um auch die nachts ankommende Bus- und Bahnreisende zu bedienen.
Angeregt wird, bevor womöglich Strafanzeigen Dritter wegen öffentlichem Ärgernis erfolgen, Pixi-Toiletten aufzustellen.


Dazu wurde zunächst mitgeteilt:

... bezüglich ihrer Anfrage nach Toiletten für Taxifahrer am Hauptbahnhof haben wir auf Nachfrage bei der Bahn erfahren, dass die Öffnungszeiten an die An- bzw. Abfahrtszeiten der Züge angepasst und seit Jahren gleich sind.
Nur an zwei Tagen kommt jeweils ein Zug zwei Stunden nach 23 Uhr (so lange sind die Toiletten geöffnet) an und an 5 Tagen kommt ein Zug (montags drei) vor der Öffnung (5:00) an.
Die Bereitstellung einer öffentlichen Toilette ist in diesem Fall nicht vertretbar.

In mehreren Telefonaten wurde richtiggestellt, daß - wie auch eingeräumt - nicht nur Züge nach Schließung der Toiletten um 23 Uhr ankommen, sondern auch ÖPNV- und Reisebusse sowie die Stadtbahn.

Taxiunternehmer sind verpflichtet, ihren Dienst auch dafür bereit zu halten, widrigenfalls drohen Maßnahmen bis zum Entzug der Lizenz.

Dazu wurde telefonisch die Prüfung bzgl. Abhilfe u.a. in Bezug auf anliergende Gaststätten zugesagt.
Geschehen ist indes inzwischen dennoch nichts.

Es wird deshalb nachdrücklich nochmals um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.4.2016

Eingang nach 26  Tagen

bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> der Gedanke einer Kooperation, mit der an den Halteplatz angrenzenden Gaststätte, musste wegen der flexiblen Gestaltung der Öffnungszeiten verworfen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Klenk

Betriebsamt


Replik:

 

Sehr geehrter Herr Klenk,
vielen Dank für die Nachricht.Gestatten sie bitte die Frage, welche Lösung nun die Stadtverwaltung für das Problem hat?

....


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.026 * "Internationaler Busbahnhof"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit eMail vom 7.9.2015 ["Internationaler Busbahnhof"] wurde folgendes mitgeteil und um Abhilfe gebeten:

a) Bürger beklagen sich über die unzureichende Verhältnisse am "Internationalen Busbahnhof" in der Hafenstraße in der Nähe des Areals Hafenstraße 9.

b) Es gebe keine Schutz vor Regen für die häufig sehr zahlreich wartenden Busfahrgäste.
Auch sei es höchst gefährlich, wenn  an der relativ stark auch von LKWs befahrenen Straße Gepäck auf der Straßenseite ausgeladen werden muß, vermißt werde hier ein Schutzstreifen.


Eine Überprüfung zur Verbesserung der Situation wurde zwar mündlich bei anderer Gelegenheit zugesagt, geschehen ist zur Behebung der äußerst gefährlichen Situation, insbesondere mit dem zunehmenden (Schwerlast-) Verkehr in der Hafenstraße, indessen bis heute nichts

Es wird deshalb nachdrücklich nochmals um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.025 * Friedrich-Dürr-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über einen seit Wochen in der Friedrich-Dürr-Straße entgegen een Bestimmungen der StVO abgestellten Anhänger, gegen den trotz Bitten nichts unternommen werde.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.4.2016

Eingang nach 25  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihren Hinweis auf einen in der Friedrich- Dürr-Straße abgestellten Anhänger.

Nachdem dieser Anhänger länger als 14 Tage abqestellt war, wurde ein Ordnungswidrigkei­
ten- Verfahren eingeleitet.

Der Anhänger wurde inzwischen entfernt.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r
 

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.3.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.024 * Felder-Rennstrecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich daüber, daß der Verkehr in den Frankenbacher Aussiedlerhöfen zur Zeit einer Rennstrecke gleiche, sobald die Autobahn "zu" sei.
Wörtlich:
"Es hat keiner etwas dagegen, abzukürzen, aber das mit angemessener Geschwindigkeit .Auf den Höfen wohnen auch Menschen , Kinder und Tiere. ein Schritt auf die Strasse und bei 60 bis 70 km/h kann kein Mensch mehr reagieren. Nach Anrufen bei der Polizei heißt es "ja wir kommen sobald eine Streife frei ist".
Die ist immer dann frei, wenn sich der Stau aufgelöst hat . Nach Anfragen bei der Stadt Heilbronn hieß es: "Schreibt alle auf und bringt sie zur Anzeige".
Frage: Geht es nicht einmal, kurzfristig eine Streife oder noch besser auf so einen Anruf den "Blitzer" in den Höfen zu platzieren. emfindliche Bussgelder helfen doch auch an Schulen und verkehrsberuhigten Strassen.
Anscheinend muss erst jemand zu Schaden kommen oder ein Unfall mit landw. Maschienen ,denn die Feldarbeit steht jetzt an."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

14.4.2016

Eingang nach 38 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre Schilderung der Verkehrssitua,tion im Bereich der Frankenbacher Aussiedlerhöfe.

Der Städtische Vollzugsdienst hat in den letzten Monaten seine Kontrolltätigkeiten im Bereich von Feldwegen verstärkt. Allerdings handelte es sich hierbei um Durchfahrtskontrollen,
weil von Anwohnern sowie Landwirten zunehmend illegaler Durchgangsverkehr bemängelt worden ist. Es mussten im gesamten Stadtgebiet auch zahlreiche Verwarnungsgelder wegen unberechtigtem .Schlelchverkehr" erteilt werden. In Frankenbach betrafen die Kontrollen den Bereich der Bamberger Straße.

Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen ist auf Feldwegen wegen der allgemein
zulässigen Höchstgeschwindigkeit für PKW ausserhalb geschlossener Ortschaften von maximal 100 km/h nicht durchführbar. Selbstverständlich ist nach § 3 STVO "die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen".

 

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 6.3.2016

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.023 * Spitzwegstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich eerneut über beständig zunehmende Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Spitzwegstraße.
Es werde nicht einmal vom Gaspedal gegangen, wenn Fußgänger die Straße überqueren würden.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.3.2016

Eingang nach 11 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre E-Mail vom 06.03.2016.

Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Zeit vom 01.01.2015 bis heute an 35 verschiedenen Tagen vom Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn durchgeführt.

Die durchschnittliche Beanstandungsquote lag bei 4,3 %.

Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 26.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.022 * Campingplatz im Wohlgelegen?

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Unterhält die Stadt Heilbronn im Gewerbegebiet Wohlgelegen neuerdings einen Campingplatz?

Anlieger beklagen sich u.a. über die rechtswidrige Dauerblockade der Parkplätze durch diese Zustände.


Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.3.2016

Eingang nach 27  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  besten Dank für Ihre Hinweise zu abgestellten Wohnwagen-Anhängern im Gebiet "Wohlgelegen".

Wegen der dauerhaften Nutzung von Flächen in diesem Bereich wurden bereits Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wer n e r
Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.021 * Ausgleichsmaßnahmen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Auf Grund welcher nachprüfbaren Vorschriften werden bei der Erstellung von Bebauungsplänen Ausgleichsmaßnahmen notwendig?

2. Welche Regelungen  befinden darüber, wer für Ausgleichsmaßnahmen zu sorgen hat:
a) allgemein
b) bei der öffentlichen Nutzung dienenden Vorhaben, z.B. Straßen;
c) bei privaten und kommerziellen Vorhaben, z.B. Wohnbebauung, Gewerbeansiedlung?

3. In welcher Weise werden an den Kosten für Ausgleichsmaßnahmen die Nutznießer zu 2 c) beteiligt?

4. In welcher Weise werden Ausgleichsmaßnahmen dann gem. Pkt. 1 bis 3 geschaffen, wenn für Vorhaben bereits bestehende Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.4.2016

Eingang nach 57  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> zu den mit Schreiben vom 23.02.2016 glestellten Fragen zu Ausgleichsmaßnahmen antwortet die Verwaltung wie folgt:

1) Auf Grund welcher nachprüfbaren yorschriften werden bei der Erstellung von Bebauungsplänen
Ausgleichsmaßnahmen notwendig?


1. Eingriff

Der Begriff ist in § 18 BNatSchG definiert. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des
mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

2, Verrneidungsgebot, Ausgleichsmaßnahm n, Ersatzmaßnahmen

Nach § 19 Abs. 1 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.

Nach § 19 Abs. 2 BNatSchG i1 der Verursachet zu verpflichten. unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen
(Ausgleichsmaßnahmen) oder.in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des
Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.lln sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtiqten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise ersetzt sind oder das Landschaftsbild Ilandschaftsgerecht neu gestaltet ist.

3. Verfahren

3.1 Behördliche Entscheidungen

Nach § 20 Abs. 1 BNatSchG iSlt immer über Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu entscheiden,
wenn der Eingriff einer behördlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behörde bedarf
oder von einer Behörde durchgeführt wird.

3.2 Fachplan nach öffentlichem Recht

Nach § 20 Abs. 4 BNatSchG hat der Planungsträger bei einem Eingriff, der auf Grund eines nach
öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden soll, die zur Vermeidung,
zum Ausgleich und zur Kompensation erforderlichen Maßnahmen im Fachplan oder in einem
landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen.

Dies ist beispielsweise bei einem Planfeststellungsverfahren der Fall.

3.3 Bauleitplanung 

Der § 21 BNatSchG regelt das IVerhältnis zum Baurecht. Danach ist über die Vermeidung, den
Ausgleich und den Ersatz bei Bauleitplänen oder bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB (Einbeziehungssatzung~ nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden. Auch auf Vorhaben nach den §§ 30, 33 und 34 BauGB sind die §§ 18 bis 20 BNatSchG nicht anzuwenden.

4. Sonderregelungen für die BauJitPlanUng im Baugesetzbuch BauGB

4.1 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 7 BauGB insbesondere die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu
berücksichtigen.

4.2 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander gerecht ab1UWägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).

4.3 Ergänzende Vorschriften zum Iumweltschutz in § 1 a BauGB

- mit Grund und Boden 5011 sparsam und schonend umgegangen werden (§ 1 a Abs. 2)


- landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutz~ werden (§ 1 a Abs. 2)

- die Eingriffsregelung nach dem BNatSchG ist in der Abwägung zu berücksichtigen
(§ 1 Abs. 3)

- der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen als Flächen oder
Maßnahmen zum Ausgleilch (§ 1 a Abs. 3)

- soweit vereinbar, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als
am Ort des Eingriffs erfolgen (§ 1 a Abs. 3)

- anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen
nach § 11 (städtebaulicher Vertrag) oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf
von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden

- ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren (§ 1 a Abs. 3).

4.4 Umweltprüfung, Umweltbericht

Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in
einem Umweltbericht beschriclben und bewertet werden; die Gliederung des Umweltberichts ist
durch das BauGB vorgegeben.IOas Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Gemäß § 2a BauGB bildet der Umweltbericht einen gesonderten Teil der Begründung.

Der Bedarf an Ausgleichsmaß~ahmen ergibt sich aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan
und - sofern europarechtlich geschützte Arten betroffen sind - aus dem Artenschutzbericht.

2) Welche Regelungen befinden darüber, wer für Ausgleichsmaßnahme zu sorgen hat:

a) allgemein;
b) bei der öffentlichen Nutzung dienenden Vorhaben, z.B. Straßen;
c) bei privaten und kommerziellen Vorhaben, z.B. Wohnbebauung, Gewerbeansiedlung?


Zu a) Es gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip.

Zu b) Das Verursacherprinzip ist alh bei öffentlichen Nutzungen wie z.B. Straßen oder auch bei der
Ausweisung von Wohnbau- oder Gewerbeflächen anzuwenden.
In der Regel stellt dann das Grünfl,chenamt der Stadt die Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren auf privaten städtischen Flächen her und sorgt für deren dauerhaften Erhalt.

Zu c) Sofern die Vorhaben auf Fläc1hen errichtet werden, für die Planungsrecht durch die Aufstellung
eines Bebauungsplans geschaffen wurde, ist der Ausgleich für den Eingriff in der Regel durch die
Herstellung von Maßnahmen für das gesamte Plangebiet bereits erfolgt.

Sind grundstücksbezogene Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan (beispielsweise in einem vor­
habenbezogenen Bebauungsplan, aber auch in einem üblichen .Angebots-Bebauungsplan) festge­
setzt, erfolgt deren Umsetzung über entsprechende Auflagen in der Baugenehmigung.

Bei Bebauungsplänen, die nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden
oder bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB werden keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

3) In welcher Weise werden an den Kosten für Ausgleichsmaßnahmen die Nutznießer zu 2c)
beteiligt?

Wird ein Bebauungsplan beispielsweise für ein Wohnbaugebiet mit einer Vielzahl von Eigentümern aufgestellt, erfolgt die Beteiligung der einzelnen Grundstückseigentümer über die anteilige
Erstattung der Kosten für den Ausgleich auf Grundlage der §§ 135a - 135c BauGB parallel zur
Erhebung der Erschließungsbeiträge. Hierzu erfolgt über eine Festsetzung im Bebauungsplan die
Zuordnung des Ausgleichs zu den Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind (Zuordnungsfestsetzung).

Bei einem vorhabenbezogen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB (in der Regel für ein Einzelvorhaben) erfolgt die Herstellung der Maßnahmen durch den Vorhabenträger auf dessen eigene Kosten.
Die Umsetzung und die Kostentragung durch den Vorhabenträger wird im Rahmen des abzuschließenden Durchführungsvertrags vereinbart und außerdem über entsprechende Auflagen in
der Baugenehmigung gesichert.

Gleiches gilt für einen .Anqebots-Bebauunqsplan. der für einen einzelnen Begünstigten aufgestellt wird. Hier erfolgt die Sicherung der Umsetzung und der Kostentragung über einen städtebaulichen Vertrag, der auf Grundlage von § 11 BauGB zwischen Bauherr bzw. Investor und der Stadt abgeschlossen wird.

4) In welcher Weise werden Ausgleichsmaßnahmen gem. Pkt. 1 bis 3 geschaffen, wenn für Vorhaben bereits bestehende Ausgleichsflächen in Anspruch genommen werden?

Sollen bereits bestehende Ausgleichsmaßnahmen oder Flächen, auf denen Ausgleichsmaßnahmen
festgesetzt sind, durch ein Vorhaben oder bei der Aufstellung eines Bebauungsplans künftig beispielsweise baulich in Anspruch genommen werden, müssen diese Flächen bzw. Maßnahmen an
geeigneter anderer Stelle in gleichem Umfang wieder nachgewiesen und hergestellt werden.

Die exakte Bilanzierung und Darstellung aller Maßnahmen und Flächen (Ersatz der wegfallenden Flächen und Maßnahmen sowie Bedarf an Ausgleichsflächen und -maßnahmen aus dem Eingriff durch die vorgesehene Nutzung bzw. aufzustellenden Bebauungsplan) erfolgt im Umweltbericht.

Freundliche Grüße
Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 22.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.020 * Vergabe der „Immobilie Neckarinsel“

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1.  Welche Stellungname gibt sie zum unten (ohne Anlagen) angefügten Schreiben der Philipp Kionka, Dr. Bernhard Stumpfhaus, Annika Winkelmann vom Mon, 22 Feb 2016 07:59:44 +0100 zur Vergabe der „Immobilie Neckarinsel“ ab?

2. Weshalb wird erst ausgeschrieben und dann ohne Einbeziehung gemeinderätlicher Gremien "per ordre de muftis" entschieden?

3. Welche Notwendigkeit, die Inselspitze bis zur Erföffnung der BUGA am 19.4.2019 durch diese fernab des eigentlichen Projektes durch diese zu nutzen, sieht die Stadtverwaltung angesichts der Tatsache, daß diese bereits in naheliegenden Räumlichkeiten untergebracht ist?

4. Weshalb wird mit dem Vorgehen nach Pkt. 3 die unmittelbare adäquate Nutzung der Inselspitze zum Unverständnis vieler Heilbronner Bürger blockiert und erst nach Eröffnung der BUGA die kulturelle und gastronomische Verwendung zugelassen?

5. Es wird beantragt, das Thema auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu setzen.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin
ursula.auchter@web.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619
 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat
info@heinzschulz.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-8989589

--- Schreiben der Philipp Kionka, Dr. Bernhard Stumpfhaus, Annika Winkelmann vom Mon, 22 Feb 2016 07:59:44 +0100 ----
 

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats Heilbronn,

der Leiter des Liegenschaftsamtes Heilbronn hat uns, den Bewerbern um die Inselspitze (ehem. Galerie Rieker), im Auftrag des Oberbürgermeisters per E-Mail am 11.02. sowie am 12.02.2016 mitgeteilt, dass die Inselspitze (ehem. Galerie Rieker) der Buga überlassen werden soll. Leider war die Vorgeschichte anstößig und wir fragen uns, welches konkrete Konzept die Buga vorgelegt hat:

Wir bitten daher Sie, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, einen entsprechenden Antrag über eine Abstimmung zur Vergabe der Inselspitze (ehem. Galerie Rieker) im Gemeinderat Heilbronn einzubringen und für den Bewerber mit dem Ihrer Meinung nach besten Konzept für die Stadt Heilbronn zu stimmen, weil wir meinen, dass die Vergabe dieses zentralen und bedeutenden  „Filetstücks“ der Stadt kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist, sondern Heilbronn erhebliche Entwicklungs- und Aufmerksamkeitschancen bietet und daher ein fundiertes Konzept mit Alleinstellungsmerkmal benötigt.

Zum Sachverhalt:

Obwohl es drei ordentliche Bewerbungen zur Ausschreibung „Immobilie Neckarinsel“ (s. Anhang 01: Ausschreibung der Stadt) der Stadt Heilbronn gegeben hat, hat die Buga sich selbst nicht an dieser Ausschreibung mit einer rechtzeitigen Einlassung beteiligt, sondern kam nach Ablauf aller Fristen, wohl auf internen Wegen, mit ins Spiel.

So wurde uns relativ rasch bedeutet, die offizielle Ausschreibung sei nunmehr zurückgezogen, die Inselspitze bleibe bei der Stadt und die Buga könne sie unter ihrer Signatur halten.

Es ist jetzt anscheinend so, auch die Presse berichtet aktuell darüber, dass unser in der Zeitung veröffentlichtes Konzept, die Inselspitze als Veranstaltungs- und als Ausstrahlungsort in die ganze Stadt zu nutzen, von der Buga vereinnahmt und realisiert werden soll. Immerhin haben OB und Leiter der Buga in Einzelgesprächen mitgeteilt, dass wir diejenigen seien, die den Blick auf jene Immobilie überhaupt erst eröffnet haben. Wir sehen diese Wertung sehr hoffnungsvoll, zeigt sie doch, dass unser eingereichtes Konzept zur Inselspitze (s. Anhang 02: Bewerbungskonzept), positiv aufgenommen wurde; haben wir doch auch die ganze Zeit über in der Kommunikation mit der Presse, mit der Öffentlichkeit, den sozialen Netzwerken, den Verantwortlichen der Stadt, schon ein Teil dieser Idee verwirklicht: der Idee eines offenen, gleichwertigen Wissens- und Ideenaustausches.

Eine persönliche Begegnung mit dem Leiter der Buga wurde in einem Aktenvermerk in der Weise formuliert, dass wir allein unter der Verantwortung der Buga, so etwa auch unter Außerachtlassung von unseren Urheberrechten und solcher Dritter, tätig sein dürften (s. Anhang 03: Aktenvermerk Gespräch mit dem Leiter der Buga).

Allerdings kann die von der Buga angebotene Zusammenarbeit mit uns im Sinne unseres Grundgedankens zur Inselspitze, der unabhängige Projekte, freien Wissens- und Ideentransfer zwischen den gesellschaftlichen Teilen und eine soziale Verantwortung in der Innenstadt Heilbronns vorsieht, gar nicht stattfinden, wenn unser gesamtes Handeln unter der Führung und dem Letztentscheidungsrecht der Buga steht. Hinzu kommt, dass bei einer Arbeit ausschließlich für die Buga wesentliche Fördermittel nicht gewährt werden würden.

Leider wurde unser Widerspruch, dass jene Zusammenarbeit unter dem alleinigen Dach der Buga für uns und unsere Projektpartner (Universitäten, Museen, Künstler und namhafte Unternehmer) nicht realisierbar sei, nicht ernst genommen. So legten wir diesen Gedanken in einem ausführlichen Brief (s. Anhang 04) an die Stadt und den Leiter der Buga dar, in dem wir unsererseits Vorstellungen einer Zusammenarbeit mit der Buga formulierten. In einem nachfolgenden persönlichen Gespräch, getragen von gegenseitigem Respekt und Vertrauen, zwischen OB, Bürgermeisterin Dezernat III., dem Leiter des Liegenschaftsamtes, dem Leiter der Buga und uns, wurde uns vom OB in Aussicht gestellt, die Galerie auf der Inselspitze zu übernehmen (s. Anhang 05: unwidersprochenes Ergebnisprotokoll).

Der OB konnte während des Gesprächs durchaus nachvollziehen, dass eine freie Arbeit unsererseits an einem Ort unter der von der Buga geäußerten Konstruktion einer Zusammenarbeit unmöglich sei. Bedauerlicherweise, trotz dieses Einsehens des OBs, hat uns in lapidarer Weise der Leiter des Liegenschaftsamtes nun mitgeteilt, dass die Vergabe der Immobilie an die Buga beschlossene Sache sei.

Uns beunruhigt dieser Vorgang sehr, da er über den eigentlichen Vorgang zur Inselspitze hinausweist.

Wir sehen darin eine Geste fehlenden Problembewusstseins und mangelnden Vertrauens. Überdies erweckt der Umgang mit den Bewerbern einen willkürlichen Eindruck und lässt unserer Meinung nach den Willen der Bürger Heilbronns unberücksichtigt. Unsere Sorge gilt weniger der anstehenden Nutzung der Inselspitze als mehr dem Gedanken, dass mit einer solchen Handlung die Menschen aus dem öffentlichen Raum gedrängt, in ihrem verantwortlichen Engagement gehemmt und in ihrer politischen Verantwortung entmündigt werden. Die Konsequenz daraus ist der Rückzug der Bürger und ihrer kulturellen Aktivitäten aus Politik und öffentlichem Raum. Wir erachten jenes Handeln als höchst bedenklich. Wir alle können heute täglich beobachten, was Politikverdrossenheit und Rückzug der Bürger aus dem öffentlichen Raum bedeuten.

Damit ein regelgerechtes Vergabeverfahren gewährleistet und das öffentliche Interesse an diesem Vorgang dokumentiert wird, wenden wir uns nun an alle Fraktionen und Gemeinderäte. Wir bitten darum, in Ihrer Fraktion unser Projekt vorstellen und erläutern zu dürfen; wir möchten dabei auch gern ausführen, wie eine produktive Zusammenarbeit mit der Stadt und der für Heilbronn so aussichtsreichen Buga aussehen und gelingen kann.

Eine Kurzfassung unseres Projektes geht Ihnen per Post zu.

Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Gesprächstermin.

Mit unseren besten Grüßen

Philipp Kionka, Dr. Bernhard Stumpfhaus, Annika Winkelmann

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.2.2016

9.3.2016

Eingang nach 0+16  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
nachdem Herr Kionka Sie alle per E-Mail angeschrieben hat, informiere ich Sie auf diesem Wege über unsere Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Semenass

Sehr geehrter Herr Kionka,

ich schreibe Ihnen auch im Namen von Herrn Oberbürgermeister Mergel. Ich will an dieser Stelle weder näher auf Ihre Briefe noch auf Ihr Protokoll eingehen, in dem Sie Ihre Sicht unserer Aussagen vom 04.02.2016 zusammengefasst haben. Bei diesem Gespräch hat Herr Oberbürgermeister Mergel unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es noch einer internen Abstimmung bedarf, ab wann wir Ihnen die Inselspitze überlassen können und das Ergebnis dieser Abstimmung habe ich Ihnen mit E-Mails vom 11.02. und 12.02.2016 mitgeteilt. Dass OB Mergel Ihrem Konzept verbunden war, hat er ja durch sein Angebot zur Kenntnis gebracht, in einem gemeinderätlichen Gremium eine Vergabe der Fläche an Sie für die Zeit ab April 2019 ins Auge zu fassen, sofern Sie uns ein schlüssiges Gesamtkonzept und eine Aufstellung der konkreten Maßnahmen, die Sie ab 2019 durchführen wollen, vorlegen.

Ich will an dieser Stelle noch einen anderen wichtigen Punkt zurecht rücken: Die Stadt hat nicht vor, die Inselspitze an die BuGa zu vermieten; vielmehr steht diese Immobilie zunächst überhaupt nicht mehr zur Vermietung zur Verfügung, weil sie zur Erfüllung städtischer Aufgaben von uns selbst benötigt wird. Der Eigenbedarf besteht - wie bereits erläutert -  darin, dass die Stadt diesen Standort in den nächsten 2 Jahren zur Präsentation der Innenstadtentwicklung selbst nutzen will und die BuGa - GmbH mit der Federführung dieser Präsentation beauftragt, weil diese nun einmal für unser Leitprojekt, die Bundesgartenschau 2019, zuständig ist.

Wir legen großen Wert darauf, dass die Inselspitze auch in den nächsten beiden Jahren eine lebendiger und kreativer Ort sein wird.  Ein Ort auch, an dem alle wichtigen Zukunftsfragen unserer Stadtentwicklung mit kompetenten Akteuren aus allen gesellschaftlich relevanten Bereichen offen diskutiert werden.

Im Hinblick darauf, bieten wir Ihnen auch weiterhin eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an. Herr Faas ist und bleibt dafür Ihr Ansprechpartner.

Es wäre im Hinblick auf eine eventuelle zukünftige Zusammenarbeit aus meiner Sicht hilfreich, wenn Sie sich konstruktiv in diese Entwicklung einbringen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Semenass
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


Replik

 

Sehr geehrter Herrt Semenass,

vielen Dank für Ihre Unterrichtung, sie ersetzt jedoch nicht die Beantwortung unserer eMail vom 22.2.2016.

 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach - Ursula Dagenbach-Auchter - Heinz Schulz

 

● Siehe auch Artikel "Wirbel um Inselspitze" ► bei HN-NEWS


Antwort

<*> Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Welche Stellungname gibt sie zum unten (ohne Anlagen) angefügten Schreiben der
Philipp Kionka, Dr. Bernhard Stumpfhaus, Annika Winkelmann vom Mon, 22 Feb 201607:59:44
+ 0100 zur Vergabe der .Jmmobilie Neckarinsel" ab?

Antwort: Mit Email vom 22.02.2016, die auch allen Stadträten zuging, hat die Verwaltung alles
gesagt, was es zu diesem Thema zu sagen gibt.

Frage 2: Weshalb wird erst ausgeschrieben und dann ohne Einbeziehung gemeinderätlicher
Gremien .per ordre de muftis" entschieden?

Antwort: Die Verwaltung hat in eigener Zuständigkeit beschlossen, die Inselspitze zur Vermie­
tung auszuschreiben und dann in eigener Zuständigkeit entschieden die Ausschreibung aufzu­
heben.

Frage 3: Welche Notwendigkeit. die Inselspitze bis zur Eröffnung der BUGA am 19.04.2019
durch diese fernab des eigentlichen Projektes durch diese zu nutzen, sieht die Stadtverwaltung
angesichts der Tatsache, daß diese bereits in naheliegenden Räumlichkeiten untergebracht ist?

Antwort: Auf die E-Mail der Verwaltung vom 22.02.2016 wird abermals verwiesen.

Frage 4: Weshalb wird mit dem Vorgehen nach Pkt.3 die unmittelbare adäquate Nutzung der
Inselspitze zum Unverständnis vieler Heilbronner Bürger blockiert und erst nach Eröffnung der
BUGA die kulturelle und gastronomische Verwendung zugelassen?

Antwort: Auf die E-Mail der Verwaltung vom 22.02.2016 wird ebenfalls verwiesen.

Frage 5: Es wird beantragt, das Thema auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des
Gemeinderates zu setzen.

Antwort: Um einen Punkt auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu bringen, bedarf es eines
Antrags von mindestens einem Viertel aller Gemeinderäte.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Semenass


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.019 * Nichtöffentliche Tischvorlage

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Mit welcher Begründung und auf Grund welcher Vorschriften wurde die Tischvorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 2.2.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Heilbronn als "nichtöffentlich" deklariert?

2. Welche Angaben sind darin enthalten, die die Öffentlichkeit nicht wissen darf?

3. Weshalb erscheinen kurz darauf einzelne Angaben in der Tagespresse?


4. Welcher Zweck soll durch eine solche sich bereits in der öffentlichen Dikussion befindlichen Informationspolitik verfolgt werden?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.2.2016

Eingang nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Ihre Anfrage vom 11.02.2016


Nichtöffentliche Tischvorlage:

Die Verwaltung informiert regelmäßig den Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung über den aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung in Heilbronn. Die Information erfolgt nichtöffentlich, da einerseits konkrete Daten und Informationen zu Standorten benannt werden und diese im Hinblick auf mögliche Gefährdungslagen von Außen nichtöffentlich behandelt werden. Desweiteren werden auch Planungen und Überlegungen der Verwaltung zu weiteren Objekten dargestellt. so dass beispielsweise die Wahrung von Investoreninteressen im Vorfeld konkreter Beschlüsse eine nichtöffentliche Behandlung rechtfertigen.

Wir sehen bei dieser Vorgehensweise die Regelungen des § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung als erfüllt an. Neben dieser nichtöffentlichen Information sieht die Verwaltung das öffentliche Informationsinteresse und erfüllt dies in einem 2. Schritt durch öffentliche Gemeinderatsvorlagen, öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen. eine offensive Medieninformation und auch durch regelmäßige Information in den Sitzungen der Bezirksbeiräte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.018 * Diebstähle

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß bei festgestellten Ladendiebstählen durch dabei ertappte Flüchtlinge und Asylbewerber die Kostenübernahme durch das Sozialamt erfolgt;

2. daß dies zu keinen weiteren strafrelevanten Konsequenzen bei den Tätern führt?

3. Werden die Täter zu Schadenersatz und in welcher Weise herangezogen?

4. Gibt es mit Ladenketten entsprechende Vereinbarungen und/oder vorbereitete Formulare für diese Zwecke und mit welchen Firmen?

5. Gibt es Anweisungen zum Stillschweigen über derartige Vorkommnisse?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.2.2016

Eingang nach  16 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Anfragen vom 09.02.2016


Ladendiebstähle

Bei Ladendiebstähle erfolgt keine Kostenerstattung des Sozialamtes gegenüber den Landebesitzern. Diebstähle werden seitens der Ladenbesitzern zur Anzeige gebracht, unabhängig vom individuellen Status von Ladendieben und werden dann auch entsprechend strafrechtlich geahndet. Evtl. Schadenersatzansprüche zwischen Ladendieben und Ladenbesitzern werden privatrechtlich zwischen den Parteien geregelt. Die Stadt Heilbronn verfügt hier über keine Datengrundlagen. Ebenso liegen uns keine Erkenntnisse über spezielle Vordrucke zur Regelung von privatrechtlichen Regressansprüchen vor. Hierzu gibt es auch keine Vereinbarungen mit der Stadt.

Anweisungen zum Stillschweigen gibt es ebenfalls nicht.

[Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.017 * "Runder Tisch"

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen angesprochenen Punkten im Schreiben " Re: "Runder Tisch" Anlieger Böllinger Höfe - Grundäckerstraße" (Mon, 08 Feb 2016 09:47:33 +0100)  des Anliegers U.M. ab, das erneut - wie schon anläßlich der städtischen Veranstaltung am 23.9.2015 im "Red-Blue" - dokumentiert, daß die Zustände in den Böllinger Höfen kein Alleinstellungsmerkmal der dortigen Grundäckerstraße sind, sondern es sich ganz offensichtlich doch um einen "Ersatz-Autohof Böllinger Höfe" unter Duldung und Förderung der Stadtverwaltung mittels entsprechender Einrichtungen (wie Dixie-Klo's und Papierkörbe) handelt?

2. Weshalb werden trotz entsprechender Bitten aus dem Kreis der Anlieger unter der Bezeichnung "Runder Tisch" diese zu Einzelgespächsrunden eingeladen - etwa um die hier vorliegenden gemeinsamen Interessen zu unterlaufen, statt die Probleme zu beheben?

3. In welcher Weise wird sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit nachhaltig für die Wiederherstellung geordneter Zustände sorgen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.3.2016

18.4.2016

Eingang nach 29 + 80 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> bezüglich Ihrer beiden Anfragen vom 9.2.2016 "Runder Tisch" und '"Grundäckerstraße" muss ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung ist in Arbeit und geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti

Stabsstellenleitung

Wirtschaftsförderung


<*>  die städtische Wirtschaftsförderung nimmt zu Ihrem Schreiben vom 9.2.2016, 13.04 Uhr wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1 .

Städtischer Vollzugsdienst sowie Kommunaler Ordnungsdienst kontrollieren im Gewerbegebiet "Böllinger Höfe" im Rahmen der personellen Möglichkeiten. Dabei werden festgestellte Ordnungswidrigkeiten kostenpflichtig zur Anzeige gebracht. Daneben hat die BußgeldsteIle jede von einer Privatperson in den Böllinger Höfen angezeigte Ordnungswidrigkeit weiterverfolgt.

In der PfaffenstraBe ist die Abwicklung von Lieferverkehr zulässig. Städtischer Vollzugsdienst sowie Kommunaler Ordnungsdienst sind über die angesprochene Situation informiert und werden festgestellte Ordnungswidrigkeiten kostenpflichtig zur Anzeige bringen.

Die Berechtigungssituation an der Kreuzung PfaffenstraBe I GrundäckerstraBe wurde unter Beteiligung von Amt für Straßenwesen, Ordnungsamt, Verkehrsbetriebe und Polizeibehörde eingehend in einer Verkehrsbesprechung diskutiert.
Als Ergebnis ist man zur Auffassung gelangt, dass die bestehende Regelung nicht geändert wird.

Auf Veranlassung des Ordnungsamtes wurde im Bereich der Grundäckerstraße ein Anhänger eines Schausteller-LKW beseitigt. Beschädigungen im Asphaltbelag werden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung beseitigt.


Zu Punkt 2

Die Feststellung, dass unter der Bezeichnung "Runder Tisch" Anlieger zu Einzelgesprächsrunden eingeladen werden ist. wie bereits persönlich bei dem Termin am4.2.2016 erläutert, nicht richtig. Der "Runde Tisch", der am 4.2.2016 im BTZ der Handwerkskammer Heilbronn-Franken stattgefunden hat, war ein anlassbezogenes, einmaliges Treffen um ein spezielles Thema mit direkt betroffenen Anliegern und den zuständigen Ämtern und Behörden zu erörtern. An diesem Termin haben Sie selbst teilgenommen. Der "Runde Tisch" war ausdrücklich nicht einer bestimmten Personengruppe
vorbehalten. Dies geht im Übrigen auch aus dem Einladungstext hervor, der zu dieser Veranstaltung versendet wurde.

Zu Punkt 3

Die zuständigen Ämter und Behörden sind bezüglich der angesprochenen Problematik sensibilisiert und agieren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und rechtlichen Möglichkeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden beim Treffen am 4.2.2016, an dem Sie persönlich teilgenommen haben, von den Amtsleitern des Ordnungsamtes, des Amtes für Straßenwesen und der Leiterin des Polizeireviers Heilbronn-Böckingen umfassend erläutert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti

Stabsstellenleitung

Wirtschaftsförderung                                                                                             18.4.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.016 * Grundäckerstraße

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen angesprochenen Punkten im Schreiben " 'Runder Tisch' - Anlieger Böllinger Höfe - Grundäckerstraße" (Sat, 6 Feb 2016 17:29:02 +0100, siehe auch Anlage) des Anliegers W.Z. ab?

2. in welcher Weise wird sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit nachhaltig für die Wiederherstellung geordneter Zustände sorgen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.3.2016

15.4.2016

Eingang nach  29 + 77 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> bezüglich Ihrer beiden Anfragen vom 9.2.2016 "Runder Tisch" und '"Grundäckerstraße" muss ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung ist in Arbeit und geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti

Stabsstellenleitung

Wirtschaftsförderung

 


 

<*> die städtische Wirtschaftsförderung nimmt zu Ihrem Schreiben vom 9.2.2016,13.01 Uhr wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1 

Die Behauptung, dass der Geschäftsführer des genannten Unternehmens in den Böllinger Höfen keine Einladung zur Veranstaltung am 4.2.2016 erhalten hat, entspricht nicht der Wahrheit. Es fand neben der schriftlichen auch eine telefonische Einladung statt.

Die Aussage "Sie erklärten, dass es seitens der Anlieger der Böllinger Höfe ausdrücklich gewünscht gewesen wäre, keinen gemeinsamen "runden Tisch" und gemeinsame Besprechungstermine mit den Anliegern der Böllinger Höfe zu wollen" ist nicht richtig. Diese Aussage wurde so von der städtischen Wirtschaftsförderung nicht gemacht.

Die städtische Wirtschaftsförderung hält an der von ihr am 4.2.2016 gemachten Aussage fest, sich im Falle von Ordnungswidrigkeiten an die hierfür zuständigen Stellen von Ordnungsamt und/oder Polizei zu wenden. Diese werden dann entsprechend ihrer Zuständigkeit und rechtlichen Möglichkeiten handeln. Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen wurden bei der Veranstaltung am 4.2.2016 mehrfach von den anwesenden Vertretern von Polizei und Ordnungsamt erläutert.


Zu Aussagen von Polizeibeamten in einem Ermittlungsverfahren kann die Stadtverwaltung keine Aussage machen.
Ebenso können keine Aussagen zu Verfahrensangelegenheiten der Staatsanwaltschaft gemacht werden.

Die dem Schreiben angehängten Bilder (Straßenschäden) wurden an das zuständige Amt für Straßenwesen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Ebenso erfolgt bei Zusendung dokumentierter Ordnungswidrigkeit in den Böllinger Höfen eine Weiterleitung an die zuständige BußgeldsteIle.

Zu Punkt 2

Die zuständigen Ämter und Behörden sind bezüglich der angesprochenen Problematik sensibilisiert und agieren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und rechtlichen Möglichkeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden beim Treffen am 4.2.2016, an dem Sie persönlich teilgenommen haben, von den Amtsleitern des Ordnungsamtes, des Amtes für Straßenwesen und der Leiterin des Polizeireviers Heilbronn-Böckingen umfassend erläutert.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti

Stabsstellenleitung

Wirtschaftsförderung                                                                                     15.4.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.015 * Situation in Flüchtlingsunterkünften

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber,

a) daß in Heilbronner Flüchtlingsunterkünften die ganze Nacht Licht in den Räumen brennen würde,  was auch schon zu Auseinandersetzungen geführt habe:

Polizeibericht : Gefährliche Körperverletzung in Asylbewerberwohnheim

Aufgrund verschiedener Meinungen über das Ein- oder Ausschalten der Zimmerbeleuchtung kam es um kurz nach ein Uhr des Donnerstages zu einem Streit zwischen den Bewohnern eines Zimmers in einem Asylbewerberwohnheim in der Heilbronner Olgastraße.Im Verlauf des Streites soll ein 34-jähriger Syrer einen 40-jährigen Landsmann gewürgt haben. Die Lage hatte sich bis zum Eintreffen der hinzugerufenen Polizei aber bereits wieder beruhigt. Der mutmaßliche Täter wurde in ein anderes Zimmer verlegt, gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Geschädigte wurde bei dem Vorfall nur leicht verletzt.

b) daß die Sauberkeit in der Umgebung der Flüchtlingsunterkünfte zu wünschen übrig läßt und, wiewohl bei Bürgerversammlungen behauptet wird, die Flüchtlinge seien für die Sauberkeit selbst zuständig, offensichtlich von Seiten der Stadt dann kostenaufwendig gereinigt werde.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.2.2016

Eingang nach 16 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Anfragen vom 09.02.2016


Beleuchtungssituation in den Wohnheimen:

In den städtischen Flüchtlingsunterkünften sind in der Regel mehrere Personen in einem Raum untergebracht, insofern kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Beleuchtung des Zimmers in einem Raum zu Meinungsverschiedenheiten führt. Sofern derartige Vorkommnisse entstehen reagiert die Stadtverwaltung durch Einsatz von Sicherheitsdienst, bzw. durch die Sozialarbeit vor Ort. In den Hallenunterkünften wurde die Zentralbeleuchtung der Hallen außer Betrieb genommen und in den Wohnboxen individuelle Beleuchtungen eingebaut. Eine generelle Feststellung, dass in den städtischen Unterkünften die ganze Nacht das Licht brenne können wir nicht bestätigen.

Sauberkeit in der Umgebung von Unterkünften:

Flüchtlinge sind für die Sauberkeit der Wohnflächen in den Flüchtlingsunterkünften verantwortlich. Darüber hinaus können Flüchtlinge für die Reinigung der Gemeinflächen der Flüchtlingsunterkünfte herangezogen werden, was die Stadtverwaltung auch umsetzt. Die öffentlichen Flächen außerhalb der Flüchtlingsunterkünften obliegen der Stadtreinigung. Bislang liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch den Betrieb von Unterkünften ein erhöhter Reinigungsaufwand auf öffentlichen Flächen im Umfeld von Unterkünften bestünde.

 

[Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.014 * Schwarzfahrer

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß in von Steuerzahlern subventionierten Bussen und Bahnen des HNV  bei Schwarzfahrern unter Flüchtlingen und Asylbewerbern entweder nicht kontrolliert und/oder über das Delikt ohne Konsequenzen hinweggeschaut wird?

2. Wurde die Kontrolleure angewiesen a) so zu handeln, b) darüber Stillschweigen zu bewahren und von wem?

3. Was wird veranlaßt, um diese versteckte Förderung einer Parallelgesellschaft zu unterbinden und gleiches Recht für alle herzustellen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.2,2016

Eingang nach 16  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  die im HNV tätigen Verkehrsunternehmen führen Fahrscheinkontrollen in eigener Zuständigkeit
durch. Deshalb können wir Ihre Fragen nur in Bezug auf die Stadtwerke Heilbronn beantworten.

Zu 1.: Diese Annahme trifft nicht zu. Alle Fahrgäste werden gleich behandelt, außerdem ist es für
den Prüfer zunächst nicht ersichtlich, welcher Personengruppe der Überprüfte angehört.

Zu 2.: Das Prüfpersonal wurde nicht angewiesen, so zu handeln. Somit muss darüber auch kein
Stillschweigen bewahrt werden.

Zu 3.: Somit besteht auch keine versteckte Förderung einer möglichen Parallelgesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am

9.2.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.013 * Maulkorb-Erlass

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß es in Dienststellen der Stadt Heilbronn Anweisungen, auch mündlicher Art, gibt, bei Verstößen gegen allgemeine Benimm-Regeln oder gar Rechtsverstößen durch Flüchtlinge und Asyslbewerber  nichts zu veranlassen und diese hinzunehmen?

2. Was wird veranlaßt, um diese versteckte Förderung einer Parallelgesellschaft zu unterbinden und gleiches Recht für alle herzustellen?

Hinweise dazu werden an uns u.a.  z.B. aus der Stadtbibliothek herangetragen. 


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.2.2016

Eingang nach 7 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> 1. Es gibt keine schriftlichen Anweisungen, dass "bei Verstößen gegen allgemeine Benimm-Regeln oder gar Rechtsverstößen durch Flüchtlinge und Asylbewerber nichts zu veranlassen ist und diese hinzunehmen sind".

2. Eine Nachfrage bei Führungskräften verschiedener Ämter und Stabsstellen - auch der Stadtbibliothek - ergab, dass es auch keine mündlichen Anweisungen im Sinne Ziff. 1 gibt.

3. Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung gebietet es, das Recht für alle gleich anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Keicher
Personal- und Organisationsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 26.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An 

Stadtverwaltung Heilbronn

RP Stuttgart

 

16.012 * Irreführende Beantwortung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

auf unsere wiederholt gestellte Anfrage, zuletzt vom 01.12.2015  , zuvor am  5.10.2015  und 28.10.2015 antworten Sie auf die Frage: "Weshalb nicht in ähnlicher Weise wie in der Gottlieb-Daimler-Straße das Parken in Parkverbotszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-Parkverbot erlassen wird":

In der Gottlieb-Daimler-Straße wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit an den privaten Ein­ und Ausfahrten das Parken geregelt. Die Straßenverkehrsordnung lässt diese Art der Regelung durch entsprechende Anordnungen zu. Auf der Ostseite der Grundäckerstraße sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein LKW-Parkverbot nicht gegeben. Auf der Westseite derGrundäckerstraße zwischen den Einmündungen Pfaffenstraße und Wannenäckerstraße wurden wegen des Bedarfs, Parkplätze für PKW eingerichtet, um das Parken in zweiter Reihe zu verhin­dern.
Die rechtlichen Voraussetzungen ein LKW-Parkverbot auf der Ostseite der Grundäckerstraße anzuordnen sind gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung nicht gegeben.

Mit dieser Antwort gehen wir nicht konform. Sie ist irreführend. Der Gesetzestext "gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung" gibt diese - offensichtlich lobbyistischen Zwecken dienende falsche - Auslegung nirgends her, im Gegenteil heißt es in § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:

1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
[...]
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

[...]
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie

6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

Die Bedingungen zum Handeln sind demnach sogar ausdrücklich gegeben und nicht wie behauptet, nicht gegeben. Auch die übrigen Absätze des § 45 StrVO  bestätigen die uns mitgeteilte Behauptung nicht. 

Es wird daher erneut um vollständige, korrekte Stellungnahme*, Behebung der untragbaren Zustände und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Bügerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.4.2016

Eingang nach 90  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> nachdem uns nun die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen, nehmen wir zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

Im Rahmen der uns obliegenden Fachaufsicht überprüfen wir lediglich die recht- und zweckmäßige Aufgabenwahrnehmung der Straßenverkehrsbehörden. Soweit Sie darüber hinaus dienstaufsichtsrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn.

Sie haben in Ihrer E-Mail vom 26.01.2016 die Frage gestellt, weshalb in der Grundäckerstraße nicht das Parken in Parkverbotszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-Parkverbot erlassen wird.

Nach Mitteilung durch die Stadt Heilbronn wurde auf der Westseite der Grundäckerstraße zwischen der Einmündung Wannenäckerstraße und der Einmündung Pfaffenstraße bereits das Parken aus Sicherheitsgründen auf Autos beschränkt, um die Sicht am Einmündungsbereich Pfaffenstraße/Grundäckerstraße wegen der dortigen rechts vor links-Regelung zu verbessern. Hierdurch wird die Gefahrensituation in diesem Bereich entschärft sowie die Leichtigkeit des Parkierungsverkehrs verbessert.

Die Voraussetzungen zur Anordnung eines LKW-Parkverbots nach § 45 Abs. 1 StVO auf der Ostseite der Grundäckerstraße sind nicht gegeben:

Die Grundäckerstraße als Bestandteil des Industriegebietes .Böllinqer Höfe" weist ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch den Lieferverkehr durch LKW, auf.
Entsprechend ist auch der Parkdruck für LKW als hoch bis sehr hoch zu beurteilen.
Die Unfaillage vor Ort ist laut der Polizei unauffällig. Durch ein- und ausparkende LKW können zwar Gefahrensituationen entstehen, jedoch stellt dies keine größere Gefährdung dar, da die Geschwindigkeiten der rangierenden LKW gering sind.

Die Grundäckerstraße weist eine Gesamtbreite von 1205 m auf und ist insbesondere auch gerade wegen ihrer Breite dafür ausgelegt, dass LKW am östlichen Straßenrand geparkt werden können. Selbst wenn auf gleicher Höhe ein Auto und ein LKW geparkt werden, ermöglicht die verbleibende Restfahrbahnbreite von ca. 7,00 m den Begegnungsverkehr. .

Die Anordnung eines generellen LKW-Parkverbots auf der Ostseite der Grundäckerstraße zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 5 StVO sowie zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe oder zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO kommt demnach nicht in Betracht.

Mit der oben bereits erwähntet verkehrsrechtlichen Anordnung, das Parken auf der Westseite der Grundäckerstraße nur für PKW zuzulassen, wurde eine Sonderbeschilderunq "Bitte Motor aus" auf der Ostseite der Grundäckerstraße zwischen der Einmündung Wannenäckerstraße und der Einmündung Pfaffenstraße aus Lärm- und Umweltschutzgründen angebrJcht.

D.ie Bela~tun.gen vor Ort ents9re~hen den normalen Immissionen eines Industriegebietes. Die hier nur ausnahmsweise zugelassene Wohnbevolkerung hat in Folge und Kenntnis der Umstände eine höhere Lärm- und Abgasbelastung durch die Umgebung hinzunehmen.

Durch den angeordneten Hinweis, den Motor abzustellen, wird der Lärm- und Abgasbelastung bereits entgegengewirkt und die Wohnbevölkerung entlastet. Die Anordnung eines LKW-Parkverbots zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO ist folglich ebenfalls nicht einschlägig.

Das Ordnungsamt sowie die Polizei kontrollieren vermehrt den von Ihnen angesprochenen Bereich. Natürlich werden sich einzelne entstehende Gefahrsituationen auch durch Überwachungsmaßnahmen nie ganz verhindern lassen, jedoch werden sie hierdurch entschärft.

Im Ergebnis können wir in den Aussagen der Stadt Heilbronn keine Verstöße gegen geltendes Recht erkennen.

Wir hoffen, dass Sie die Gründe für diese Bewertung nachvollziehen können und bedauern, Ihnen keine Ihren Vorstellungen näher kommende Antwort zukommen lassen zu können. 

Die Stadt Heilbronn erhält eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Yasmin-Nuseibeh-Böckmann

Regierungspräsidium Stuttgart


Replik dazu:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Nuseibeh-Böckmann,

vielen Dank für die Nachricht, die leider am Kern der Sache vorbeiführt.
Die Weiterleitung unserer Reklamation an Ihre Dienststelle erfolgte nicht wegen der für die betroffenen Anlieger nach wie vor nicht zufrieden stellenden Anordnungen und dem Gewährenlassen von Verkehrsverstößen, sondern wegen der uns gegebenen falschen Auslegung des § 45 der Straßenverkehrsordnung, der in der Behauptung gipfelt, "Die rechtlichen Voraussetzungen ein LKW-Parkverbot auf der Ostseite der Grundäckerstraße anzuordnen sind gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung nicht gegeben".


Dies ist und bleibt irreführend. Wie bereits dargelegt, gibt der Gesetzestext "gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung" diese - offensichtlich lobbyistischen Zwecken dienende falsche - Auslegung nirgends her, im Gegenteil heißt es in § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen klar und deutlich:

1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
[...]
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

[...]
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie

6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

Die Bedingungen zum Handeln sind demnach sogar ausdrücklich gegeben und nicht wie behauptet, nicht gegeben. Auch die übrigen Absätze des § 45 Straßenverkehrsordnung bestätigen die uns mitgeteilte Behauptung der Stadtverwaltung nicht.
Da Sie in Ihrem Antwortschreiben dieser klaren Bestimmung nicht widersprochen haben, gehen wir davon aus, daß Sie darin auch unserer Auffassung über den klaren Gesetzestext in § 45 Straßenverkehrsordnung nicht widersprechen.

Im Übrigen teilen wir die offensichtlich Ihnen gegebene verharmlosende Darstellung der Stadtverwaltung nicht. Es handelt sich beim dort ruhenden LKW-Verkehr nicht um den Lieferverkehr für die dort ansässigen Betriebe, sondern um einen Ersatz-Rastplatz, wie er auch als solcher im Internet bis zur Beschwerde darüber ausgewiesen war.

Wir verweisen außerdem auf eine ausführliche Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse, wie sie u.a. im Internet auf https://boellingerhoefe.wordpress.com/ und https://boellingerhoefe.wordpress.com/schattenseite/ nebst Facebook-Einträgen auch bildlich, aber noch lange nicht erschöpfend, festgehalten ist. Tatsächlich beweisen diese Aufnahmen auch, daß die dort vor allem nachts und an Wochenenden abgestellten LKW ohne Rücksicht auf die postulierte Straßenbreite und Verkehrszeichen den Lieferverkehr behindern.

Die dort von Ihnen rechtlich herabgesetzt bezeichnete "ausnahmsweise zugelassene Wohnbevölkerung" wohnt dort im Einklang mit dem gültigen Bebauungsplan, nicht etwa geduldet, halb- oder illegal. Es ist auch nicht bekannt, daß sie ihre Rechte auf Unversehrtheit in irgendeiner Weise eingeschränkt hinzunehmen haben. Sie wohnen auch nicht in einer "No-Go-Area", in der etwa das Recht der Herkunftsländer der dort nächtigenden LKW-Fahrer gilt.

Die Stadtverwaltung Heilbronn bemüht sich auch nicht um alternative Möglichkeiten zur Behebung der Problematik anzustreben, siehe http://www.pro-heilbronn.de/+bhb.htm#16030


Der Unterzeichnende teilt Ihnen dies mit, da Sie das Antwortschreiben auch an die Stadtverwaltung Heilbronn zur Kenntnis gegeben haben und zu vermeiden ist, daraus falsche Schlußfolgerungen für deren Verwaltungshandeln in Bezug auf deren Falschdarstellung der Bestimmungen des § 45 Straßenverkehrsordnung zu ziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO HEILBRONNN

Alfred Dagenbach                                                                                              27.4.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 19.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.011 * Hotel im Stadtgarten

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung, inwieweit dafür Sorge getragen wird, daß bei Planung und Umsetzung des am 18.12.2015 vom Gemeinderat gefaßten Beschlusses bzgl. eines Hotels im Stadtgarten (DS 325) der wertvolle Baumbestand erhalten werden kann, zu dessen Schutz beim Bau der unter dem Stadtgarten liegenden Tiefgarage seinerzeit z.T. besondere wurzelschonende Baumaßnahmen ergriffen wurden.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 18.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.010 * AUDI-Erweiterung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie ab aufgrund des Artikels "Audi stößt Großprojekt an" in der Heilbronner Stimme vom 18.1.2016, Seite 1 und 29

a) zum Schreiben eines Betriebsinhabers in den Böllinger Höfen an die Stadtverwaltung Heilbronn vom 18.1.2015 ab mit folgendem Inhalt:
 

Sehr geehrter Herr Ernesti,
Sie erinnern sich noch an den allgemeinen  Infoabend im Oktober vergangenen Jahres in den Böllinger Höfen, als unsererseits das Thema Erweiterung von Audi angesprochen wurde?
Sämtliche Anwesende der Stadtverwaltung, einschliesslich OB Mergel und EBM Diebgen gaben sich jedoch ahnungslos, bzw. erklärten eine Erweiterung von Audi in den nächsten Jahren als nicht realistisch und relevant und wischten das Thema damit einfach vom Tisch. Die berechtigten Fragen der Anlieger in den Böllinger Höfen wurden also einfach ignoriert.
Heute nun in der HN-Stimme, ein Artikel in dem bekannt wird, dass die Erweiterungsarbeiten für Audi bereits angefangen haben.
http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Audi-baut-in-den-Boellinger-Hoefen-weitere-Logistikhalle;art16305,3551642
Was uns Anlieger in den Böllinger Höfen schon lange klar und bekannt war und ein wirklich wichtiges Thema zum besprechen gewesen wäre, davon haben aber angeblich sämtliche Verantwortlichen der Stadtverwaltung Heilbronn noch nichts gewusst?
Nun haben wir also einen Transit-LKW-Rastplatz Grundäckerstraße und zu dem ohnehin nur allein durch die eine Zu- und Abfahrt,  Wannernäckerstraße kaum noch bewältigenden Betriebsverkehr der Böllinger Höfe, den Baustellenverkehr für das zusätzliche Logistikzentrum.
Dazu werden wieder monatelang jeden Tag tausende Tonnen Erde abgetragen und weggefahren bis das Gelände in kompletter Grösse von 25 ha um ca. 10 meter insgesamt abgesenkt wurde.
Bereits beim ersten Bauabschnitt waren dazu täglich bis zu 200 LKW nur allein für den Erdaushub  in Einsatz. Im Schnitt fuhr jeder LKW 10 Fahrten beladen und also 10 Fahrten leer zurück.  Das sind im Schnitt jeden Tag 4000 zusätzliche LKW-Fahrten !
So wir bereits beim ersten Audi-Bauabschnitt kann davon ausgegangen werden, dass ein Grossteil des Baustellenverkehrs über die Grundäckerstraße abgewickelt werden muss.
Es werden also wieder täglich Tausende von LKW-Fahrten zusätzlich, nur allein für die Erdbewegungen erforderlich sein.
Die Grundäckerstraße ist bereits jetzt auch tagsüber meist beidseitig zugeparkt, so dass ein zweispuriger LKW-Verkehr in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig Richtungen kaum noch störungsfrei möglich ist.
Welche Ma0nahmen ergreift die Stadt damit diese zusätzliche Verkehrsbelastung überhaupt von der Grundäckerstraße als auch in den Böllinger Höfen insgesamt jetzt noch zusätzlich bewältigt werden kann?
Gibt es zusätzliche Behelfslieferstraßen für die Audi-Baustelle?


b) Zum Leserbrief http://www.hn-news.de/ > Ihre Meinung > Lokal+Regional aufgrund des o.g. Artikels mit folgendem Inhalt:

Im September 2015 anlässlich des seitens der Stadt angebotenen "Diskussionsabends" für die Anlieger der Böllinger Höfe wurden die Stadtverantwortlichen u.a. auch gefragt, wie die bereits jetzt angespannte Verkehrssituation in den Böllinger Höfen noch belastet werden soll, wenn bei Audi der nächste und allen bereits bekannte Bauabschnitt starten soll. Die Frage löste allgemeine Verwunderung bei den Stadtverantortlichen aus, denn laut verlautbarter Meinung, wäre ein zweiter Bauabschnitt von Audi vielleicht mal irgendwann angedacht, in einigen Jahren vielleicht, aber doch jetzt noch absolut kein Thema.
Soll man also allen ernstes glauben, dass wir eine Stadtverwaltung haben, die im September 2015 nichts davon weiss, dass und wenn Audi seinen nächsten Bauabschnitt schon längst nicht nur fertig geplant, sondern am liebsten bereits zu diesem angefangen hätte?
Im September titelt die HN-Stimme zur Situation in den Böllinger Höfen: "Stadt packt Probleme an" Es wäre doch mal schön, wenn wir dazu auch mal wenigstens im nachhinein die Wahrheit über die HN-Stimme erfahren würden. Zum angeblichen Diskussionsabend in den Böllinger Höfen könnte und müsste die HN-Stimme spätestens jetzt im Nachgang korrigieren: "Stadt verschweigt Probleme und stellt sich nicht der erforderlichen Diskussion."
Bereits jetzt ist die Verkehrssituation in den Böllinger Höfen, auch bedingt durch die nicht ausreichende Kapazität der Zufahrtsstraßen,, für ein funktionierendes Gewerbegebiet kaum noch möglich. Zu der ohnehin bereits zeitweise Überlastung, kommt jetzt auch noch der zusätzliche Verkehr für die Audi-Grossbaustelle hinzu. Es werden in den Böllinger Höfen wieder jeden Tag, wahrscheinlich für die Dauer mehrerer Monate, Tausende LKW-Fahrten nur alleine für den Erdaushub anfallen. Jeder weiss was das bedeutet und in einem ohnehin schon verkehrstechnisch sich am Limit befindlichen Gewerbegebiet kaum noch tragbar ist.
Die Stadt Heilbronn aber weiss angeblich von nichts und erklärt den Anliegern der Böllinger Höfe eine Erweiterung der Audi-Ansiedlung als für die nächsten Jahre unwahrscheinlich. (?!)

2. Weshalb wird in Heilbronn in auffälliger Weise derart Lobbyismus zu Lasten anderer Bürger betrieben, daß stets - letztes Beispiel siehe "Neue Böckinger Mitte" - das Pferd am Schwanz aufgebunden wird und wie hier Projekte ohne ausreichende Verkehrslösungen umgesetzt werden?
 

3. Wann wird die Alexander-Baumann-Straße fertiggestellt? In o.g. Veranstaltung wurde der Eindruck vermittelt, daß vor einer weiteren Erweiterung der AUDI eine Entlastung durch deren Ausbau erfolgen soll.
 

4. Wann wird der dringend benötigte Autobahnanschluß für die Böllinger Höfe ernsthaft in Angriff genommen?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.3.2016

Eingang nach 42  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  die städtische Wirtschaftsförderung nimmt zu Ihrem Schreiben vom 18.1.2016 wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1.a)

Die aktuellen Baumaßnahmen der Firma Audi AG in den Böllinqer Höfen stellen eine Maßnahme dar, die auf Grundlage des seit 20.08.2015 rechtskräftigen Bebauungsplans 44 C/13 "Böllinger Höfe Süd 11" erfolgt. Dieser wurde am 26.6.2015 durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen. Die Einrichtung von .Behelfslieferstraßen" ist im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen nicht vorgesehen.

Zur Verbesserung der Situation im Kreuzungsbereich Wimpfener Straße/Neckartalstraße bereits vor der Realisierung der Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach wird der Verkehrsverlauf beim alten Tierheimgelände noch in diesem Jahr angepasst. Dies geschieht durch den Bau eines zusätzlichen Fahrstreifens durch Verbreiterung der Wimpfener Straße auf einer Teilfläche des alten Tierheimgeländes. Dadurch entstehen auf der Wimpfener Straße zwei Fahrstreifen Richtung Süden mit einer getrennten Linksabbiegespur zur Neckartalstraße und einer Geradeausspur Richtung
Heilbronn. Dadurch soll der Verkehrsfluss nach Heilbronn verbessert und lange Rückstaus auf der Wimpfener Straße zu Hauptverkehrszeiten reduziert werden.

Die bei der Informationsveranstaltung am 23. September 2015 im Veranstaltungscenter redblue anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung gaben sich bei der Beantwortung der gestellten Publikumsfragen weder" ahnungslos", noch wurden Fragen "einfach ignoriert". An besagtem Abend wurde jedem Anwesenden im Saal ausreichend Möglichkeit geboten, entsprechende Fragen zu stellen. Generell obliegen Entscheidungen über die Bildung weiterer Bauabschnitte und deren zeitliche Realisierung auf oben genannter Grundlage allein der Firma Audi AG.

Zu Punkt l.b)

Wie unter Punkt l.a) erwähnt, obliegen Entscheidungen über die zeitliche Realisierung von Bauabschnitten auf Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes allein der Firma Audi AG.

Zu Punkt 2.

Die aktuellen Baumaßnahmen der Firma Audi dienen der Errichtung einer Halle, die als Umschlagplatz für Leergut genutzt werden wird. Mit Fertigstellung der Halle verfolgt die Firma Audi u.a. das Ziel, das Verkehrsaufkommen von LKW-Fahrten zwischen den beiden Audi-Werken Neckarsulm und Heilbronn zu reduzieren, da bisherige Leerfahrten entfallen können.

Zu Punkt 3.

Wie bei der Informationsveranstaltung am 23. September 2015 im Veranstaltungscenter redblue vorgetragen und per Zeitplan für jeden Anwesenden gut erkennbar dargestellt, ist nach aktuellem Planungsstand davon auszugehen, dass der Bau des ersten Abschnittes Ende 2019 begonnen werden kann. Dieser erste Bauabschnitt beinhaltet den Anschluss des Industriegebiets Böllinger Höfe an die Neckartelstraße (L 1100). Es handelt sich um die westliche Verlängerung der Buchener Straße zur Alexander-Baumann-Straße. Ein genauer Zeitplan kann erst nach Planfeststellung
und einem höheren Detaillierungsgrad der Planungen erstellt werden.

Zu Punkt 4.

Die Stadt Heilbronn hat in den vergangenen Jahren einen direkten Autobahnanschluss des Industrieparks Böllinger Höfe an die Autobahn A6 geprüft und mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin erörtert. Wegen des geringen Abstands zur bestehenden Autobahnanschlussstelle HeilbronnjUntereisesheim hat die Stadt Heilbronn seinerseits eine Doppelanschlussstelle vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat für eine direkte Anschlussstelle bzw. eine Doppelanschlussstelle die Zustimmung versagt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ernesti
Wirtschaftsförderung
Stabsstellenleitung


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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.1.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.009 * Altes Tierheim-Areal

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den Artikel "Altes Tierheim-Areal wird zum Kauf angeboten" in der Heilbronner Stimme vom 15.1.2016  fragen wir die Stadtverwaltung:

 

1. Welche Abwasserbeiträge sind "mit diesem Mindestgebot für Grund und Boden" bereits abgegolten?

 

2. Mit welchen Summen sind jeweilis die abgegoltenen Erschließungsbeiträge im Kaufpreis angesetzt?

 

3. Wie fließen diese von den Erschließungsbeitragssatzungen abweichenden fiktiven Einnahmen in deren sonst angewandten pauschalierten Gebührenberechnungen  ein?

 

4. Wird das Gelände auch privaten und staatlichen Betreibern für Rasthöfe angeboten, wenn Nein, weshalb nicht?

 

5. In welcher Weise wird der küftige Neu- und Ausbau der Nordumfahrung bzw. Neckartalstraße bei ständig erhöhtem Verkehrsaufkommen, insbesondere auch durch das Gewerbegebiet Böllinger Höfe, berücksichtigt?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.1.2016

Eingang nach 6  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 16. Januar 2016 wird wie folgt Stellung genommen:

zu 1 und 2.

Mit dem Kaufpreis für den Grund & Boden (Mindestgebot: 500.000 Euro) sind Abwasserbeiträge
abgegolten, die nach der derzeit gültigen Rechts- und Sachlage erhoben werden können. Ebenso
sind im Kaufpreis Erschließungsbeiträge enthalten, soweit diese bis heute angefallen und gegenüber der Stadt abgerechnet wurden. Lt. Mitteilung des Bauverwaltungsamtes belaufen sich
diese Beiträge auf rd. 3.000 Euro.

Für die Immobilie sind die Erschließungsbeiträge noch nicht endgültig abgerechnet. Es werden
Erschließungsbeiträge, insbesondere für die Erschließung des Kaufobjektes über die östlich verlaufende Herdgasse und bei endgültiger Herstellung der Wimpfener Straße, entstehen, die der
Käufer zu tragen hat.

zu 3.

Es handelt sich um keine fiktiven Einnahmen. Die Beiträge wurden bereits 1976 bzw. 1982 veranlagt und mittels interner Verrechnung bezahlt. Die Angaben im Expose dienen lediglich den
Interessenten zur Information.

zu 4.

Die Stadt hat die Immobilie durch Zeitungsanzeigen öffentlich zum Erwerb angeboten. Damit
kann sich Jedermann - auch die von Ihnen genannten Stellen - um einen Kauf des Grundstücks
bewerben.

zu 5.

Bis zum Bau der Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach muss das Verkehrssystem im Bereich des ehemaligen Tierheims an den zukünftigen Bedarf angepasst werden, da das aktuelle
Verkehrsaufkommen die vorhandene Verkehrsanlage schon jetzt an die Kapazitätsgrenze bringt.
Aufgrund dieser Problemstellung sollen dieses Jahr Maßnahmen entlang der Wimpfener Straße
ergriffen werden, um die Funktionalität des Verkehrssystems aufrecht zu erhalten und eine
Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Umfahrung anzubieten.

Ziel ist, einen zusätzlichen Fahrstreifen auf einer Länge von ca. 100 m herzustellen. Hierzu soll
der in Richtung Biberach verlaufende Fahrstreifen inklusive des Gehweges weiter nördlich in die
noch unbebaute Fläche des ehemaligen Tierheimes verschoben werden. Die bestehenden zwei
Fahrstreifen werden zu einer getrennten Linksabbiege- und Geradeausspur ummarkiert. Damit
wird der Verkehrsfluss der stärker belasteten Fahrbeziehung in Richtung Heilbronn verbessert.
Durch diese Maßnahme wird die Stauanfälligkeit dieses Abschnittes der Wimpfener Straße auf­
grund der unabhängigen Verkehrsführung der einzelnen Verkehrsbeziehungen reduziert. Der Flächenbedarf wurde beio der Definition des zum VerKauf kommendenGrundstücks berücksichtigt.

Ungeachtet dessen fordert die Stadt für die Ansiedlung im ehemaligen Tierheimareal vom Investor die Realisierung eines Linksabbiegestreifens aus Richtung Biberach in die Herdgasse. Bevor
das Baugrundstück zum Verkauf ausgeschrieben wurde, ist eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt worden. Im Ergebnis wurde die maximale Verkehrserzeugung ermittelt, die die Wimpfener Straße im jetzigen Zustand noch aufnehmen kann, welche bei der Erstellung des vom Investor gewünschten städtebaulichen Nutzungskonzeptes zu berücksichtigen ist.

MIt freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften und
Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.1.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.008 * Flüchtlingsunterbringung

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wie ist hinsichtlich der Raumkosten der Kosten-/Nutzenvergleich einer Unterbringung pro Person in Privatwohnungen, Hotel- und Gaststätten, Turnhallen, Gaffenberg, Schwesternwohnheim, Alte Kelter;

2. wie hoch wären die Raumkosten pro Person bei Unterbringung in Containern;

3.  wie hoch wären die Raumkosten pro Person bei Unterbringung in Zelten, wie im Bericht der Heilbronner Stimme vom 14.1.2015 dargestellt und von Bezirksbeirat Heinz Schulz in einer Sitzung des Bezirksbeirates Böckingen angeregt wurde;

4. Weshalb wird bei der Unterbringung auf durchaus bewährte Zelte - abgesehen von bewußten Falschdarstellungen über deren Einsatzfähigkeit, die bereits bei jeder Messe und im gewerblichen Einsatz erwiesen ist - verzichtet, während Schüler (unter Einschränkung gesetzlicher Vorschriften!) und Vereine zunehmend auf deren Benutzung verzichten müssen und nun sogar mit hohem Aufwand ertüchtigte Hallen, wie die "Alte Kelter" in Sontheim, für die Unterbringung hergerichtet - und vermutlich nach Beendigung des Zustandes wieder saniert - werden müssen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.2.2016

Eingang nach 20 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 16.01.2016 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Frage 1: Die Kosten für die Unterbringung (Miete bzw. Umbaukosten) einer Person bezogen auf
ein Jahr belaufen sich bei Unterbringung in

-  Privatwohnunqen auf ca. 1000,- €/Jahr(abhängig von der Miethöhe und Belegungsdichte)
- Hotel- u. Gaststätten: keine Vergleichszahlen vorhanden, da keine Unterbringung in solchen Gebäuden bislang erfolgt

- Hallen, Turnhallen, Alte Kelter, Veranstaltungshallen: ca. 2000,-€/Person
- Gaffenberg: etwas geringer als Privatwohnung, keine Vergleichswerte da nur 2-monatiger
Mietvertrag mit unterschiedlicher Belegungszahl
- SLK-Wohnheim: ca. 2000,-€/Person

Frage 2: Die Kosten für die Unterbringung in Containern beläuft sich bei den aktuellen Mietkonditionen auf ca. 5500,- €/Person im Jahr.

Frage 3: Die Kosten für die Unterbringung in speziellen Zelten bzw. Leichtbauhallen belaufen sich
auf ca. 11.000 €/Person.

Frage 4: Für die Unterbringung in Leichtbauhallen oder entsprechenden Industriezelten müssen
geeignete Grundstücke verfügbar sein. ie Kosten sind höher als bei der Unterbringung in städtischen Liegenschaften oder bei der Anmietung von Wohnraum. ie Beeinträchtigung von Schulen und Vereinen ist im Hinblick auf die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge bislang minimal.

Die Stadt Heilbronn hat betroffene Nutzer der bislang belegten Hallen bei der Sucht nach Raumalternativen unterstützt und es konnten geeignete Lösungen gefunden werden.

Der Beschluss des Gemeinderates einer dezentralen Unterbringung mit möglichst kleinen Stan­
dorten wird umgesetzt.

Eine Sanierung ist nach Beendigung der Unterbringung in städtischen
Liegenschaften nicht zu erwarten.

Durch das verwendete Raumsystem ist ein Rückbau ohne Beschädigung der Gebäudesubstanz möglich. Lediglich Reinigungs- und einfachere Renovierungsarbeiten sind zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.007 * Austauschschüler

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir beantragen:

Die Stadt Heilbronn zeigt sich weltoffen und gewährt künftig Austauschschülern, die temporär Heilbronner Schulen besuchen und vergleichbaren anderen Jugendlichen während der Zeiten ihres Aufenthaltes in Heilbronn freie Fahrten mit dem Heilbronner ÖPNV.

Begründung:

In anderen Städten, auch Partnerstädten Heilbronns, ist es eine derartige Vorgehensweise üblich. Damit wird vermieden, daß Gasteltern auch für solche Ausgaben aufkommen müssen. Es dient letzten Endes dem Ansehen und der Imageförderung für unsere Stadt.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.2.2016

+5.4.2016

Eingang nach 25 + 81  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Sie haben am 16.Januar 2016 beantragt, dass AustauschschülerInnen während Ihres Aufenthalts in Heilbronn freie Fahrten mit dem Heilbronner ÖPNV gewährt werden.

Wir ermitteln derzeit die Anzahl der jährlichen Gastschüler, um den entstehenden Finanzbedarf Ihres Vorschlags kalkulieren zu können.
Ich bitte noch etwas Geduld, damit wir Ihnen eine fundierte Stellungnahme geben können.

Mit freundlichen Grüßen
i.V. gez. Michael Weimer
Stadt Heilbronn
Schul-, Kultur- und Sportamt


<*>  mit email vom 16.01.2016 beantragten Sie im Namen der Bürgerbewegung PRO Heilbronn:

"Die Stadt Heilbronn zeigt sich weltoffen und gewährt künftig Austauschschülern, die temporär
Heilbronner Schulen besuchen und vergleichbaren anderen Jugendlichen während der Zeiten ihres
Aufenthaltes in Heilbronn freie Fahrten mit dem Heilbronner ÖPNV."

Die Satzung der Stadt Heilbronn über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
(SBKS) gewährt Austauschschülern keine Kostenerstattung, da diese nicht in Baden-Württemberg
wohnen (§ 1 Abs. 2 SBKS). Erst ab einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten wird dieser Tatbestand
erfüllt. Diese Regelung entspricht der Mustersatzung des Landkreistages Baden-Württemberg.

Nach einer durchgeführten Kostenermittlung wurde eine Übernahme der zusätzlichen Fahrtkosten
als Freiwilligkeitsleistung geprüft. Vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltskonsolidierung
können Freiwilligkeitsleistungen nicht ausgeweitet werden. Der Antrag war daher abzulehnen.

Wir sehen keine Möglichkeit der Übernahme von Fahrtkosten für Austauschschüler und müssen
den Antrag der Bürgerbewegung PRO Heilbronn ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Schüttler

Schul- Kultur- und Sportamt


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.006 * Fehlende Beantwortung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

zu folgender/n Anfrage(n) an die Stadtverwaltung liegt uns bis heute keine Stellungnahme vor:


Am 23. 12.2015 teilte das Ordnungsamt zu unserer Anfrage vom 11.12.2015 betr. "LKW-Parkplatz Böllinger Höfe" mit:

...
Anfrage vom 11.12.2015

Zu den Ziffern 1 - 4 wird Ihnen das Amt für Straßenwesen direkt antworten.
Zu Ziffer 5 haben wir Herrn Ernesti, Wirtschaftsförderer, der an dem Gespräch teilnahm, gebeten, Ihnen zu antworten.

...

Weder das Amt für Straßenwesen noch Herr Ernesti haben bislang geantwortet.
Anmerkung: Wie zu hören ist, soll bei den "Bürgersprechstunden vor Ort" die für das Agieren der Verwaltungsspitze *höchst peinliche Problematik sogar gänzlich verschwiegen werden.

Es wird daher erneut um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Bügerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 12.1.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.005 * BBauPl 25/6 Heilbronn (Schirrmannstraße)

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung, welche Stellungnahme sie zum Schreiben des Ehepaars Eva und Helmut S. (Anlage nur im Original) abgibt.

Es wird um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach 20 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  zu Ihrer O.g. Anfrage vom 12.01.2016 teilen wir Ihnen mit, dass die Stadtverwaltung das Schreiben von Frau Eva und Herrn Helmut S. vom 08.01.2016 in Form einer Zwischennachricht mit Schreiben vom 15.01.2016 beantwortet hat. Eine Kopie fügen wir als Anlage zur Kenntnisnahme bei.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt

 


Anlage


Bebauungsplan 25/6 Heilbronn, Schirrrnannstraße 9

<*>

Ihr Schreiben vom 08.01.2016 an mich mit Kopie an Herrn Bürgermeister Hajek
bezieht sich auf den o.g. Bebauungsplan, der zurzeit aufgestellt wird. Daher
wurde dieses Schreiben an das zuständige Planungs- und Baurechtsamt weiter­
geleitet.

Da Sie Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplankonzept vorbringen, wird
dies als Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gewertet. Für diese hat der Gemeinderat eine Dauer von zwei Wochen beschlos­
sen. Es handelt sich dabei noch nicht um die öffentliche Auslegung des Be­
bauungsplanentwurfs, die in jedem Fall einen Monat dauert, und noch zu einem
späteren Zeitpunkt folgen wird.

Alle vorgebrachten Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern werden ge­
prüft, in die Abwägung eingestellt und dem Gemeinderat zum gegebenen Zeit­
punkt vorgelegt. Sobald der Gemeinderat im weiteren Verfahren dem Be­
bauungsplanentwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt hat, wird Ihnen
das Planungs- und Baurechtsamt das Ergebnis der Abwägung mitteilen.

Da ein Bebauungsplanverfahren erfahrungsgemäß eine längere Zeit in An­
spruch nehmen kann, bitte ich Sie bis zu dieser Mitteilung um Geduld. Vorab
kann ich daher auf Ihr Schreiben nicht näher eingehen und keine inhaltlichen
Aussagen hierzu machen.

Zu der Infoveranstaltung, die Herr Kruck bzw. das Unternahmen Kruck Et Part­
ner am 16.12.2015 für Anwohner durchgeführt hat, liegen mir keine näheren
Informationen vor. Es handelte sich um eine private Veranstaltung, an der keine
Vertreter der Stadtverwaltung teilnahmen. Die dabei von Herrn Kruck angeblich
gemachten Aussagen kann und will ich daher auch nicht kommentieren.

freundlichen Grüßen
Harry Mergel

Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.004 * Fußgängerampel Oststraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Schaltdauer einer Fußgängerampel über die Oststraße.
Wörtlich:

"...die Fußgängerampel Bismarckstr. zum Überqueren der Oststr.

sollte überprüft werden. Hier queren sowohl Schüler wie auch Senioren aus den naheliegenden Heimen.   Die Schaltung dauert viel zu lange und obwohl die Kreuzungs- Ampeln  sowohl Moltkestr. wie auch  Wollhausstr. keinen Verkehr auf die Oststr. einfließen lassen, schaltet die Ampel nicht auf GRÜN.   Die wartenden Personen sind stets frustriert und queren gefährlich dann eben auch bei ROT. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.1.2016

Eingang nach 11 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  die Ampeln in der Oststraße sind koordiniert. Für die Koordinierung müssen alle Ampeln die gleiche Umlaufzeit haben.

Die hohe Verkehrsbelastung und die Bedeutung im Straßennetz lassen wegen der Koordinierung
der Ampeln keine kürzere Schaltzeit (Umlaufzeit) für Fußgänger zu.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.003 * Asyl- und Flüchtlingswesen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welchen aktuellen Stand hat die Flüchtlingsunterbringung in Heilbronn derzeit;

2. wie viele Asylbewerber nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

3. wie viele Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

4. wie viele subsidiär geschützte Personen  sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

5. wie viele der unter 2., 3. und 4. genannten Personen ohne rechtskräftig festgestellte Aufenthaltsberechtigung sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht

6. a) in welcher Weise wird sichgestellt, daß die Unterbringung  auf das Stadtgebiet gleichmäßig verteilt wird und nicht einzelne, insbesondere "gehobene", Wohngebiete wie bisher praktiziert einer Verschonung unterliegen;
b) an welchen Standorten - abgesehen vom extern gelegenen Gaffenberg - wird dieser Praxis entgegengewirkt ; 


7. wie viele Personen,
deren Asylantrag im Jahr 2015 abgelehnt wurden und die gemäß Aufenthaltsgesetz grundsätzlich ausreisepflichtig sind befinden sich noch immer in Heilbronn, wieviele sind inzwischen ausgereist und wie ist die "Bilanz" im Jahr 2015;

8. welche Kosten entstehen der Stadt Heilbronn z.Zt. monatlich durch die derzeitige Zuwanderungswelle und welche Erstattung erfolgt dafür pro Person durch das Land;


9. Wie hoch waren die Kosten für das Asyl- und Flüchtlingswesen im Jahr 2015 in Heilbronn
a) insgesamt einschließlich Steuern und Abgaben, darunter
aa) für städtische Unterkünfte inkl. Aus- und Neubau
ab) für angemieteten Wohnraum
ac) für den Personalaufwand
ad) Erstattung für ehrenamtliche Mitarbeit
ae) Polizeieinsätze
af) Feuerwehreinsätze
ag) Sonstiges nach Art der Leistung;

10. welche Erstattungen hat die Stadt bisher von welchen Stellen in jeweils welcher Höhe fürv ihre Aufwendungen im Jahr 2015 erhalten;

11. welche erbrachten Leistungen des Jahres 2015 hat bzw. wird sie in welcher Höhe nicht erstattet bekommen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.2.2016

25.2.2016

11.4.206

Erst-Eingang nach 26 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 11.01.2016 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1 :

In Heilbronn waren am 01.02.2016 1.350 Personen in fast 50 Unterkünften untergebracht.

Zu den Fragen 2 bis 5:

Wir verweisen auf unsere Beantwortungen vom 15.05.2015 sowie vom 24.09.2015.
Eine detaillierte Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich.

Nachfolgend ist der aktuelle Stand nach verschiedenen Rechtsformen bzw. dem erfassten Antrags­
status dargestellt:

- untergebrachte Personen ohne Asylantrag: 580 Personen

- Personen mit abgelehntem Asylantrag (Ausreiseverpflichtung) : 28 Personen

Alle sonstigen Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis oder das Asylverfahren ist noch nicht ab­
geschlossen.


Zu Frage 6:

Wir verweisen auf unsere Beantwortung vom 24.09.2015.

Die Stadt prüft im Rahmen des dezentralen Unterbringungskonzeptes alle angebotenen Wohnun­
gen und Gebäude in allen Stadtteilen. Inzwischen befinden sich die fast 50 Unterkünfte neben der
Kernstadt in sechs Heilbronner Stadtteilen. Unterkünfte werden im gesamten Stadtgebiet gesucht
und geprüft.

Zu Frage 7:

Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen ist seit mehreren Monaten nahezu konstant (derzeit 28
Personen - im September 2015 waren es 26 Personen). Ausreisepflichtigen Personen werden teilweise abgeschoben oder reisen freiwillig aus.

Zu Frage 8:

Wir verweisen auf unsere Beantwortung vom 24.09.2015.

Das Land Baden-Württemberg erstattet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen derzeit pro
Flüchtling 13.260 EUR. Eine monatliche KostendarsteIlung ist nicht möglich.

Im Jahr 2016 ist eine Pauschalenrevision auf Landesebene vorgesehen.

Zu Frage 9:

Eine Kostenauswertung für das Jahr 2015 liegt noch nicht vor.

Zu Frage 10:

Die Stadt Heilbronn hat im Jahr 2015 insgesamt ca. 4,5 Mio. EUR für die Unterbringung von
Flüchtlingen erhalten.

Zu Frage 11:

Eine Kostenauswertung für das Jahr 2015 liegt noch nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren
Amtsleiter


Replik:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben Sie nach den aktuellen Daten zur Thematik gefragt und gehen davon aus, daß die Beantwortung der noch offenen und noch zu aktualisierenden Fragen noch zeitnah erfolgen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn                                                   8.2.2016
hter    Heinz Schulz


Antwort zur Replik:

 

<*> Anfrage vom 08.02.2016:

Mangelnde Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.01.2016

Sie haben in Ihrer Anfrage auf fehlende Daten, bzw. unvollständige Auskünfte verwiesen. Mit Schreiben vom 29.01.2016 und im Rahmen der Information des Gemeinderates vom 02.02.2016 wurde umfassend über die aktuelle Situation im Flüchtlingsbereich informiert.

Im Übrigen verweise ich auf das Schreiben vom 29.01.2016. Sofern Sie hierzu noch gezielte Nachfragen haben, können Sie auch gerne telefonisch auf mich zukommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren
Amtsleiter


Replik:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

für die Benachrichtigung mit Schreiben vom 22.2.2016 danken wir.

Wir schrieben am 8.2.2016:

 

"wir haben Sie nach den aktuellen Daten zur Thematik gefragt und gehen davon aus, daß die Beantwortung der noch offenen und noch zu aktualisierenden Fragen noch zeitnah erfolgen wird."

 Damit war a) der Bezug auf Ihren Hinweis zur Anfrage vom 11.1.2016 gemeint, es wäre bereits mit früheren Schreiben geantwortet worden und b) wurde auf die noch offene Beantwortung insbesondere der Fragen 9 und 11 hingewiesen, deren zeitnahe schriftliche Nachlieferung noch aussteht.   

Da im Übrigen die Anfragen öffentlich sind, kann auf eine nichtöffentlich titulierte Information im Gemeinderat über Dinge, die offensichtlich die Bürger - neben den nach der GO schutzwürdigen Interessen - nicht erfahren sollen, nicht zugegriffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn                                                 26.2.2016


Antwort zur Replik:

 

<*> ZU Ihrer Anfrage vom 26.02.2016 nehmen wir nachfolgend Stellung:

Mit Ihrer Anfrage bzw. Ihrem Schreiben vom 26.02.2016 bemängeln Sie erneut die aus Ihrer
Sicht mangelnde Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.01.2016.

Zu Frage 1 Ihrer Anfrage vom 11.01.2016:

Die Zahl der aktuell in Heilbronn untergebrachten Flüchtlinge zum 01.04.2016 beläuft sich
auf 1420 Personen welche in ca. 50 Unterkünften untergebracht sind.

Zu den Fragen 2 bis 5, den Fragen 6 bis 8 sowie den Fragen 9 bis 11 Ihrer Anfrage vom
11.01.2016 Iiegen keine entsprechenden Daten vor.


Wir verweisen auf unsere Stellungnahmen vom 29.01. und 22.02.2016. Es haben sich keine
Änderungen ergeben bzw. die Daten liegen uns in der angefragten Form nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


 Replik:  Mangelnde Beantwortung

Sehr  geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bocher,

in Ihrem neuerlichen Antwortschreiben zu unserer Anfrage  vom 11. Janar 2016 (!)  teilen Sie u.a. mit:

 "
Zu den Fragen 2 bis 5, den Fragen 6 bis 8 sowie den Fragen 9 bis 11 Ihrer Anfrage vom
 11.01.2016 Iiegen keine entsprechenden Daten vor. "


Wir gehen davon aus, daß hier nichts vertuscht werden soll und die Daten nicht nur nicht, sondern  noch nicht vorliegen.

Es wird daher erneut um vollständige Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten, sobald diese vorliegen und werden auch weiterhin daran erinnern.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Bügerbewegung PRO Heilbronn                                                                   11.4.2016


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.1.2016

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.002 * Verkehrsregelung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich zunehmend darüber, daß die bereits mehrfach zugesagte Umstellung der Verkehrsregelung an der Kreuzung Leuschner-/Heidelberger-/Neckargartacher Straße in Böckingen seit mehr als 4 Wochen noch immer nicht umgesetzt ist.
Dabei kommt es insbesondere in Folge der Rechtsausfahrt-Regelung beim neuen Zentrum am Sonnenbrunnen ständig zu Problemen mit dem Linksabbiegen in die Heidelberger Straße, weil
a) gleichzeitig der Verkehr von der Neckargartacher Straße freigegeben wird
b) die verbleibende Phase für Linksabbieger viel zu kurz ist und die Geradeausfahrt von der Heidelberger Straße zu früh geschaltet wird.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.2.2016

Eingang nach 31 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> die Verkehrsbeziehungen an der Kreuzung Wilhelm-Leuschner-Straße, Heidelberger Straße,
Neckargartacher Straße sind stark ausgelastet.

Eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit für die Linkseinbieger von der B 293 in Richtung Heidelberger Straße ist nur zu Lasten einer anderen Fahrbeziehung möglich.

Der Verkehr von der Heidelberger Straße Richtung Innenstadt und beide Richtungen der B 293 sind mit den benachbarten _Knoten koordiniert und durch die hohe Verkehrsbelastungen auch an der Leistungsgrenze. In diesen Verkehrsbeziehung fahren mehrere städtische Buslinien.

Die Kürzung der anderen Grünzeiten ist zur Zeit nicht vorstellbar.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


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Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.1.2015

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.001 * Nächtliche Ruhestörungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über nächtliche Ruhestörungen, die bis frühmorgens von einer Kneipe in der Gemminger Gasse ausgehen. Vor allem sind davon die Bewohner eines an der Ecke Hasen- und Gemminger Gasse liegenden Altenheims betroffen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 02.02.2016

Eingang nach 21 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> mit Email vom 11.01.2016 haben Sie uns mitgeteilt, dass sich Anwohner über nächtliche Ruhe­
störungen ausgehend von einer Kneipe in der Gemminger Gasse beklagen.

Die Recherche in unseren Unterlagen ergab, dass es sich hierbei vermutlich um die Gaststätte [...]
 handelt. Das Lokal hat eine gaststätten rechtliche Erlaubnis, in welcher regelmäßige
Musikveranstaltungen genehmigt wurden. In den letzten Monaten gingen weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei Meldungen wegen Lärmbelästigung ein. Generell müssen sich
behördliche Maßnahmen gegen Gaststättenbetreiber auf Tatsachen stützen. Daher werden die
Anwohner gebeten, eventuelle Ruhestörungen dem Polizeirevier Heilbronn (Tel.: 104-2500) zeitnah mitzuteilen, damit ggfls. vor Ort eingeschritten und die Situation dokumentiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
 

Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

  Zu Bürgeranliegen im Jahr 2015 

 

Hinweis:

<*> = Formularia (Absender, Aktenzeichen, Anschrift, Anrede, Datum)

Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

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