Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 20.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.108 * Wechselkröten im Ziegeleipark

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

zum Böckinger Ziegeleipark erreichte uns die Anfrage eines Bürgers aus Böckingen. Wörtlich wurde gefragt:

"Vor 20 bis 25 Jahren war es eine Freude, an warmen Frühlingsabenden im Böckinger Ziegeleipark spazieren zu gehen und das melodische Getriller der Wechselkröten zu hören. So etwas tut doch jedem naturverbundenen und Erholung suchenden Menschen gut. Was den Menschen gut tut, tut auch den Tieren gut und umgekehrt. Schon lange sind die melodischen Triller im Ziegeleipark verstummt. Warum eigentlich? Städtische Grünanlagen werden gepflegt, fürs Auge, für die Menschen. Warum nicht auch die Lebensräume der singenden Kröten im Ziegeleipark?"

Wir haben bei lokalen Amphibienexperten nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass im Ziegeleipark schon lange keine Wechselkröten mehr festgestellt worden sei. Die Art sei allgemein, große Flächen betreffend, in starkem Rückgang begriffen, wirkungsvolle Erhaltungsmaßnahmen fehlten oder gingen ins Leere, Feldforschung sei dringend notwendig.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Was hat die Stadtverwaltung in den vergangenen 10 Jahren unternommen, um den Bestand der Wechselkröte im Böckinger Ziegeleipark zu erhalten und mit welchem Ergebnis?

2. Wie hat sich der Wechselkröten-Bestand in den letzten 20 Jahren dort entwickelt und wie hoch ist der Bestand derzeit bzw. seit wann ist ggf. das Aussterben festgestellt?

3.
Was wird die Stadtverwaltung unternehmen, um zu erreichen, daß sich der Bestand wieder erholen kann oder mit welchen Maßnahmen wird ggf. eine Wiederbesiedelung erreicht werden?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.1.2016

Eingang nach 30  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  vielen Dank für die Weitergabe der Anfrage eines Bürgers zum Wechselkrötenbestand im Ziegeleipark. Wir freuen uns zu hören, dass der Ziegeleipark gerne von Erholungssuchenden besucht
wird.

Zur o. g. Anfrage möchten wir Ihnen gerne folgende Informationen weitergeben:

Vor dem Bau des Parks wurde 1986 ein "Standortökologisches Gutachten" erstellt. Hier ist fest­
gehalten, dass in "Fahrspuren und ähnlichen Vertiefungen" die Wechsel kröte nachgewiesen
werden konnte. Bedeutet, dass Wechsel kröten spezielle Tümpel brauchen, die nur in einer offe­
nen Ruderalvegetation vorkommen. Durch die Nutzung der Parkanlage, wie sie festgelegt wurde,
sehen wir keine Möglichkeit, solche Wechselkrötenbiotope wiederherzustellen.

Wir möchten aber betonen, dass wir an anderen Stellen (Waldheide, Frankenbacher Schotter ... )
neue Flächen für Wechsel kröten geschaffen haben, da uns der Artenschutz sehr am Herzen liegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

angefragt  am 18.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

16.107a * Sonnenbrunnen

 

Anfrage  im Gemeinderat hinsichtlich des Grundstückskaufvertrages mit der Deutschen Bahn AG:

 

"Auch interessiert mich, was bislang der Grund dafür ist, daß von Seiten der Deutschen Bahn AG nach wie vor deshalb ein Vorbehalt besteht, weil die Stadt Heilbronn den notariellen Kaufvertrag vom 15.12.2011 in seiner Gesamtheit bisher, wie es heißt, "bei weitem" nicht erfüllt hat.
Was soll das?
Soll das Projekt etwa daran scheitern?
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung dazu ist äußerst dürftig und so nicht nachvollziehbar.
Ich bitte um klare und reale Darstellung des Sachverhalts."

http://www.pro-heilbronn.de/Kurzundklar.htm#151218

Alfred Dagenbach
Stadtrat
   

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.1.2016

Eingang nach  34 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Ihre Anfrage am 18.12.2015 im Gemeinderat hinsichtlich des Grundstückskaufvertrages mit der Deutschen Bahn AG vom 15.12.2011 beantworten wir wie folgt:

Die Grundstücke wurden im Hinblick auf die geplante Verkehrsführung Böckingen-Sonnenbrunnen erworben; ausdrücklich beinhaltet der Kaufvertrag, dass es sich um eine vorbereitende Maßnahme der erforderlichen Eisenbahnkreuzungsvereinbarung handelt. Erfüllbare Bestandteile des Kaufvertrages wurden selbstverständlich erfüllt; andere Bestandteile hängen von der Durchführung der Straßenbaumaßnahme ab. Der Stadtverwaltung sind keinerlei Vorbehalte der Deutschen Bahn bekannt, die auch nur annähernd den Vorwurf rechtfertigen, die Stadt habe "den notariellen Kaufvertrag in seiner Gesamtheit bisher bei weitem nicht erfüllt".

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften
und Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.107 * Biberach: Internetanbindung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

a) wie ist der aktuelle Stand der Anbindung des Stadtteils Biberach mit schnellem Internet;

b) welche Anbieter (z.B. Telekom, Kabel-BW; etc.) stehen dazu zur Verfügung

c) wie weit ist die Anbietung über ZEAG / NHF?


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.1.2016

Eingang nach 20 Tagen: könnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 17.12.2015 nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:

(a) Wie ist der aktuelle Stand der Anbindung des Stadtteils Biberach mit schnellem Internet?;

(b) Welche Anbieter (z. B. Telekom, Kabel BW etc.) stehen dazu zur Verfügung?

Ca. 400 von rund 2.250 Haushalten in Biberach sind an das Netz von Unitymedia (vormals Kabel BW) angeschlossen (ertüchtigtes Fernsehkabelnetz). Es sind in diesem Netz Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 200 Mbit/s im Download und bis zu 10 Mbit/s im Upload möglich. Über das Telefonnetz kann DSL bei den verschiedenen Anbietern gebucht werden (z. B. Telekom, 1und1, Vodafone u. a. m.). Hier sind in Biberach gebietsweise nur niedrige Übertragungsgeschwindigkeiten verfügbar. Ein Internetzugang ist ebenfalls über die Mobilfunknetze möglich (LTE bzw. UMTS). Ebenfalls eine Option ist die parallele Nutzung von DSL und Mobilfunk für den Internetzugang. Z. B. biete die Telekom sog. Hybrid-Router an, die sowohl DSL als auch LTE nutzen (Festnetz bis zu 2 Mbit/s, Funk bis zu 100 Mbit/s).

(c) Wie weit ist die Anbietung über ZEAG / NHF?

Die ZEAG / NHF will bis Anfang 2016 entscheiden, ob sie Biberach mit schnellem Internet erschließt. Eine Entscheidung liegt aktuell noch nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Frahm
Stadt Heilbronn
Stabsstelle
Stadtentwicklung und Zukunftsfragen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.106 * Happelstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die beständige Verschmutzung der Happelstraße durch Baustellenfahrzeuge. Das Reinigen von Fahrzeugen sei in letzter Zeit hinausgeworfenes Geld, weil insbesondere bei regnerischem Wetter eine Fahrt in die Happelstraße das Fahrzeug schlimmer als vor der Reinigung aussehen läßt. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.1.2016

Eingang nach 33 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> 
die Problematik mit Überbauungen von Brachland im Umfeld von vorhandener Bebauung ist hinrei­
chend bekannt. Bedingt durch Erdaushub und den darauf folgenden Bauaktivitäten kommt es re­
gelmäßig zu Behinderungen und Beeinträchtigungen des unmittelbar angrenzenden Umfelds (z.B.
Lärm, Inanspruchnahme von Parkplätzen, Verunreinigungen von Straßen, usw.) . Die mit den Bau­
und Erschließungsarbeiten betrauten Unternehmen wurden in der Vergangenheit mehrfach auf die
Reinigungspflichten hingewiesen und nach den Erkenntnissen des mit der Überwachung dieser
Maßnahmen betrauten städtischen Vollzugsdienstes werden die Pflichten weitestgehend von den
Baufirmen eingehalten. Die Reinigungsarbeiten werden regelmäßig ausgeführt, wobei anzumerken
ist, dass bei Regenwetter es sehr schwierig ist, di'e Straßen rückstandsfrei zu reinigen. Der auf die
Straße ausgetragene Lößlehm lässt sich aufgrund seiner spezifischen Eigenarten auch unter Zuhil­
fenahme von viel Wasser und Hochdruckreinigung nicht vollständig beseitigen und setzt sich in den
Poren der Asphaltflächen fest.

Nachdem größtenteils die Aushubarbeiten abgeschlossen sind, ist davon auszugehen, dass die Be­
einträchtigungen durch Verschmutzung der öffentlichen Verkehrsflächen zurückgehen. Es bleibt
den Beschwerdeführern selbstverständlich unbenommen, bei Beeinträchtigung /Verschmutzung
ihres Eigentums bei entsprechender Beweisführung privatrechtlich gegen die einzelnen Baufirmen
vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.105 * Vertrauensschutz

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Nimmt sie das Folgende zur Kenntnis:

Tricksereien von Kommunen mit Erschließungsbeiträgen dürften wieder etwas schwieriger werden: Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen stattgegeben.

Auch die Stadt Heilbronn unterlag schon mindestens ein Mal, damals mit Unterstützung durch die Heilbronner Bürgervereinigung, einem Vorläufer von PRO Heilbronn, vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, allerdings wegen Abrechnungsfehlern. Heute dürfte derselbe Fall für eine Stadt noch schwieriger werden. Seinerzeit bekamen neu eingemeindete Stadtteile eine 10jährige "Schonfrist" auf ihre alten Erschließungssatzungen. Da die Beiträge erst nach vollständiger Fertigstellung der "Erschließungsanlagen" fällig werden, dauerte dies seltsamer Weise länger als die 10jährige "Schonfrist" und zur Abrechnung kamen die dann gültigen weitaus höheren Heilbronner Gebühren. Der "Vertrauensschutz" spielte in den folgenden Klagen jedoch noch keine entscheidende Rolle. Daß von Baubeginn bis Fertigstellung die Erschließungsbeitragssatzungen teils mehrfach erhöht werden, ist ein cleveres Geschäftsmodell auch bei der Stadt Heilbronn, denn zur Abrechnung kommen nicht die tatsächlichen, zumeist längst von der Stadt bezahlten, Aufwendungen, sondern jene, die zum Zeitpunkt des neuen Satzungsbeschlusses als zeitnahe Berechnungsgrundlage kalkulutorisch ermittelt werden. Der Vertrauensschutz der Bauherren spielte dabei keine Rolle. Das dürfte nun mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) anders aussehen:   

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation mit heute veröffentlichtem Beschluss aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Nach der vor dem 1. Februar 2004 gültigen Fassung von § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg hätte von den Beschwerdeführerinnen kein Beitrag mehr erhoben werden können. Die Anwendung einer seit dem 1. Februar 2004 gültigen Neufassung entfaltet bei ihnen daher eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.

Sachverhalt und Verfahrensgang:

Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen ihre Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen auf Grundlage von § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG). Nach der ursprünglichen Fassung (a. F.) dieser Vorschrift entstand die Beitragspflicht, „sobald das Grundstück an die Einrichtung oder Anlage angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der Satzung“. Das Oberverwaltungsgericht legte dies mit Urteil vom Urteil vom 8. Juni 2000 so aus, dass es „nicht auf die formelle und materielle Gültigkeit dieser Satzung, sondern ausschließlich auf den formalen Akt des Satzungserlasses“ ankomme. Mit Wirkung zum 1. Februar 2004 änderte der Landesgesetzgeber die Vorschrift dahingehend (n. F.), dass die Beitragspflicht „frühestens … mit dem Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung“ entsteht. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Rechtsprechung habe die alte Fassung entgegen der Intention des Gesetzgebers ausgelegt. Dies habe zu großen Beitragsausfällen geführt, da Ansprüche nicht mehr innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist hätten geltend gemacht werden können. Um künftige Beitragsausfälle zu vermeiden, werde eine Klarstellung vorgenommen.

Die Beschwerdeführerinnen sind Eigentümerinnen von Grundstücken in Cottbus. Die erste Beitragssatzung der Stadt, die sich in der Folge als unwirksam erwies, sollte zum 30. Juni 1993 in Kraft treten. Nach den Feststellungen der Verwaltungsgerichte trat erstmals zum 1. Januar 2009 eine wirksame Satzung in Kraft. Das Grundstück der Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2961/14 war bereits vor dem 3. Oktober 1990 an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen worden; der Bescheid über den Kanalanschlussbeitrag datiert auf den 29. November 2011. Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 3051/14 wurde mit Bescheid vom 12. Mai 2009 zu einem Kanalanschlussbeitrag herangezogen; die Möglichkeit des Anschlusses an die Schmutzwasserkanalisation hatte für dieses Grundstück nach ihren Angaben bereits kurz nach dem 3. Oktober 1990 bestanden. Widersprüche und Klagen blieben insoweit ohne Erfolg.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerinnen in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 GG.

1. Die Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG trat zwar nicht formell rückwirkend in Kraft. Gleichwohl hat sie in den Fällen der Beschwerdeführerinnen materiell rückwirkenden Charakter.

Nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. in seiner Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht war der Zeitpunkt der ersten Beitragssatzung mit formellem Geltungsanspruch für das Entstehen der Beitragspflicht maßgeblich. Es war danach unerheblich, ob die erste Satzung wirksam war. Wenn die erste Beitragssatzung unwirksam war, konnte die Beitragspflicht für die betroffenen Grundstücke nur noch durch eine nachfolgende wirksame Beitragssatzung begründet werden, die rückwirkend auf das Datum des formalen Inkrafttretens der ersten, unwirksamen Beitragssatzung in Kraft gesetzt wurde. War zum Zeitpunkt des Erlasses der wirksamen Satzung - wie in den Fällen der Beitragsschuldnerinnen - die Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die unwirksame Satzung in Kraft treten sollte, bereits abgelaufen, konnte die Beitragspflicht nur für eine „juristische Sekunde“ entstehen, war dann aber sofort verjährt und damit erloschen.

Nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. ist auf das Inkrafttreten einer „rechtswirksamen“ Satzung abzustellen. Dies eröffnete in Fällen, in denen Beiträge nach der alten Rechtslage nicht mehr erhoben werden konnten, erneut die Möglichkeit, die Beitragsschuldner zu Anschlussbeiträgen heranzuziehen.

2. Anders als in der Begründung des Gesetzesentwurfs angenommen ist § 8 Abs. 2 Satz 7 KAG n. F. nicht als „Klarstellung“, sondern als konstitutive Änderung der alten Rechtslage zu behandeln. Maßgeblich hierfür ist, dass die geänderte Norm in ihrer ursprünglichen Fassung von den Gerichten in einem Sinn ausgelegt werden konnte und ausgelegt worden ist, der mit der Neuregelung ausgeschlossen werden soll.

3. § 8 Abs. 2 Satz 7 KAG n. F. entfaltet bei Anwendung in Fällen, in denen Beiträge nach der alten Rechtslage nicht mehr erhoben werden konnten, eine unzulässige echte Rückwirkung.

a) Zwar war die Beitragspflicht in diesen Fällen mangels wirksamer Satzung noch nicht entstanden und damit auch nicht wegen Festsetzungsverjährung erloschen. Ein nachträglicher Eingriff in einen abgeschlossenen Sachverhalt liegt aber dennoch vor, weil eine Veranlagung der Grundstücke der Beschwerdeführerinnen zu einem Herstellungsbeitrag rechtlich nicht mehr möglich gewesen wäre, wenn es bei der seinerzeitigen Gesetzeslage geblieben wäre. Wäre eine auf den 30. Juni 1993 - den Tag des Inkrafttretens der ersten unwirksamen Satzung - rückwirkende wirksame Beitragssatzung beschlossen worden, wäre die vierjährige Festsetzungsfrist in Lauf gesetzt worden und Festsetzungsverjährung mit Ablauf des 31. Dezember 1997 eingetreten. Die Forderungen wären dann in der „juristischen Sekunde“ ihres Entstehens erloschen. § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. eröffnete damit in Fällen, in denen Beiträge nach der alten Rechtslage nicht mehr erhoben werden konnten, erneut die Möglichkeit, die Beitragsschuldner zu Anschlussbeiträgen heranzuziehen.

b) Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkungen liegt hier nicht vor. Von den in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen kommt hier nur diejenige der Vorhersehbarkeit einer Neuregelung wegen Unklarheit und Verworrenheit der ursprünglichen Gesetzeslage in Betracht. Jedoch mussten die Betroffenen vorliegend nicht mit einer Rechtsänderung rechnen. Das Oberverwaltungsgericht hatte sich im Urteil vom 8. Juni 2000 eindeutig dafür entschieden, in dem Konflikt zwischen den finanziellen Interessen der Gemeinden einerseits und den Interessen der Bürger andererseits letzteren den Vorrang zu geben. Im Übrigen rechtfertigt allein die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm nicht deren rückwirkende Änderung; erst wenn die Auslegungsoffenheit ein Maß erreicht, das zur Verworrenheit der Rechtslage führt, darf der Gesetzgeber eine klärende Neuregelung auf die Vergangenheit erstrecken. Eine solche Unklarheit und Verworrenheit der ursprünglichen Gesetzeslage war hier nicht gegeben.

4. Selbst wenn die Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. in den genannten Fällen als unechte Rückwirkung zu qualifizieren wäre, läge ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes vor. Denn diese unechte Rückwirkung stünde einer echten Rückwirkung jedenfalls im Ergebnis nahe, weshalb an ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung gesteigerte Anforderungen zu stellen wären. Bei einer Gesamtabwägung hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen. Vertrauen erwächst vorliegend aus der Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts. Das allgemeine Ziel der Umgestaltung des Abgabenrechts sowie fiskalische Gründe rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung hier nicht; dies gilt auch vor dem Hintergrund der besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung.


2. Wird die Verwaltung nun künftig Erschließungsbeiträge nach dem tatsächlichen Aufwand für die einzelnen Baugebiete vornehmen oder weiterhin auf die - ggf. verfassungswidrigen - Vorteile nach der bisherigern Praxis setzen, die obendrein Bauherren in topografisch schwieriger zu erschließende Baugebieten  gegenüber jenen in leichter erschließbaren Baugebieten bevorteilen?  

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.12.2015

Eingang nach 7 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> auf Ihre, am 17.12.2015 per E-mail übermittelte Anfrage antworten wir Ihnen wie folgt:

Zu 1.)

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 nehmen wir zur Kenntnis.

Das Urteil befasst sich mit der Änderung einer Regelung über das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht im Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Brandenburg. Im KAG von Baden-Württemberg wurde keine, dem brandenburgischen KAG entsprechende Änderung vorgenommen. Die o.g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat damit keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht in Baden-Württemberg.


Zu 2.)

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen richtet sich seit 2005 nach dem Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg (KAG). Gem. § 36 Abs. 1 KAG können die beitragsfähigen Erschließungskosten für Erschließungsanlagen entweder nach den tatsächlichen Kosten oder nach Einheitssätzen ermittelt werden.
Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Ermächtigung regelt die städtische Erschließungsbeitragssatzung die Berechnung der beitragsfähigen Erschließungskosten auf der Grundlage von Einheitssätzen.

Sowohl der Verwaltungsgerichtshof BW als auch das Bundesverwaltungsgericht haben in der Vergangenheit wiederholt.die Berechnung von Erschließungsbeiträgen nach Einheitssätzen ausdrücklich für zu lässig erklärt.


Mit freundlichen Grüßen

Werner Hörtling

Bauverwaltungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.104 * LKW-Parkplatz "Böllinger Höfe" etc.

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben der Firma airLIGHT vom 09.12.2015 16:51 an das Ordnungsamt ab;
2. wird der darin angesprochene Flyer mit Wissen und Erlaubnis der Stadt Heilbronn verteilt;
3. kann jedermann einen solchen Flyer mit derartigen Angaben erstellen und in Umlauf bringen;
4. was wird unternommen, um - vergleichbar der  Untersagung unter Androhung gerichtlicher Schritte gegen den BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) e.V., das Gebiet Böllinger Höfe als "LKW-Parkplätze bzw. Rasthof" auszuweisen [siehe städtischen eMail v. Dienstag, 6. Oktober 2015 06:04 an den BGL] - um die Verbreitung dieses Flyers zu unterbinden;
5. trifft es zu, daß nach den auf der 1. Versammlung mit den Firmen der Böllinger Höfe reihum gemachten deutlichen Hinweisen auf die untragbaren Verhältnissen zur Abstellung von nicht gebietsrelevanten LKWs laut 2. Sprechstunde der Stadt Heilbronn am 02.12.2015 erneut diese weitestgehend von der Stadtverwaltung geduldeten Belästigungen vorgetragen wurden;
6. trifft es zu, daß solche insbesondere schriftlich vorgetragene Beschwerden folgenlos unbeantwortet bleiben und weshalb werden diese ggf. nicht beantwortet;
7. was unternimmt die Stadtverwaltung, wenn ihr als zuständige Polizeibehörde mitgeteilt wird, daß Beschwerden von Seiten der Anwohner von zuständiger Stelle nicht nachgegangen wird?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am  23.12.2015

11.1,2016

22.1.2016

Eingang nach 12 / 30 / 42 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> Ihr Schreiben vom 01./03./ 11.12.20 15

Böllinger Höfe

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

das Ordnungsamt gibt zu Ihren Anfragen folgende Stellungnahme ab:

...

Anfrage vom 11.12.2015

Zu den Ziffern 1 - 4 wird Ihnen das Amt für Straßenwesen direkt antworten.

Zu Ziffer 5 haben wir Herrn Ernesti, Wirtschaftsförderer, der an dem Gespräch teilnahm, gebeten, Ihnen zu antworten.

Zu Ziffer 6 und 7 teilen wir mit, dass wir allen Beschwerden, die an uns heran getragen werden, nachgehen.

Nun wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, mit Frieden erfülltes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2016.
 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


<*> bezüglich Ihrer Anfrage vom 11.12.2015 zum Thema "LKW-Parkplatz Böllinger Höfe etc." kann ich Ihnen zu Ziffer 5 folgendes mitteilen:

Herr Z.  hat an der Sprechstunde für Anlieger der Böllinger Höfe am 2.12.2015 teilgenommen und in deren Verlauf seinen Unmut über die Situation entlang der Grundäckerstraße gegenüber Herrn EBM Diepgen und mir geäußert. Herr EBM Diepgen hat daraufhin Herrn Z. angeboten, nochmals einen Gesprächstermin mit den hierfür fachlich verantwortlichen sowie rechtlich zuständigen Ämtern und Behörden zu organisieren.

Bei diesem Termin werden sich die zuständigen Stellen wiederholt intensiv und ausschließlich mit den von Herrn Z. vorgebrachten Aussagen und Problemstellungen befassen.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die Stadt Heilbronn bereits im vergangenen Jahr mit unterschiedlichen Maßnahmen (z.B. zusätzliche Beschilderungen) auf die Situation reagiert.

Ebenso wurde im abgelaufenen Jahr das persönliche Gespräch mit Herrn Ziffus vor Ort gesucht.

Der in besagter Sprechstunde angebotene Termin mit Herrn Ziffus wird am 4.2.2016 unter Beteiligung von Polizeibehörde, Ordnungsamt, Amt für Straßenwesen und Wirtschaftsförderung in den Böllinger Höfen stattfinden.

 

Die in Ihrer Mail vom 13.1.2016 gemachte Anmerkung "Wie zu hören ist, soll bei den Bürgersprechstunden vor Ort die für das Anliegen der Verwaltungsspitze höchst peinliche Problematik sogar gänzlich verschwiegen werden" kann ich nicht nachvollziehen. Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen.
 

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ernesti
Leiter Wirtschaftsförderung


<...> das Ordnungsamt hat Ihnen mit Schreiben vom 22.12.2015 auf Ihre Fragestellungen zu den o.g. Anfragen geantwortet und bezüglich der Verkehrsfragen an das Amt für Straßenwesen zur Beantwortung verwiesen. Das Amt für Straßenwesen nimmt hierzu wie folgt Stellung:


Anfrage vom 11.12.2015

Zu 1.

Weder die Stadt Heilbronn, noch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) haben Einfluss auf die genannte Internetplattform bzw. das Verteilen von Flyer. Wie uns das BGL auf Nachfrage mitteilte, wird die Internetplattform von Fahrern bzw. Spediteuren regelmäßig verändert. Eine Überwachung durch das BGL erfolgt nicht.

Zu 2.

Der genannte Flyer wird weder mit Wissen, noch mit Erlaubnis der Stadt Heilbronn oder des BGL verteilt.

Zu 3.

Nach Auskunft des BGL hat diese keinerlei Einfluss auf die Erstellung solcher Flyer. Diese werden durch Fahrer oder Spediteure erstellt und verteilt.

Zu 4.

Weder nach Straßenrecht noch nach Verkehrsrecht besteht die Möglichkeit die von den Fahrern und Spediteuren genutzte Internetplattform zu verbieten bzw. Eintragungen zu untersagen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 6.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.103 * Brandschutz

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "
Streit um Knebelvertrag und Daumenschrauben" in der Heilbronner Stimme vom 2.12.2015 ab?

2. Wie viele weitere ähnliche im Besitz der Stadt Heilbronn befindlichen Objekte haben dieselben brandschutztechnischen Probleme?

3. Auf welche verbindlich anzuwendende gesetzliche Grundlagen gründet sich der diesbezügliche Aktionismus der Stadtverwaltung?

4. Welche vorgeschriebenen Fristen sind dazu einzuhalten? 

5. In welcher Weise werden entsprechende Mängel behoben?

 

6. Welche Maßnahmen werden ergriffen?

7. Mit welchen Kosten ist zur Behebung jeweils zu rechnen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Hinweis: Amtliche Auskünfte müssen vollständig, richtig und unmißverständlich sein (BGH  III ZR 114/68 u.a.)


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.12.2015

15.1.2016

Eingang nach 9 + 40 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Ihre Anfrage vom 06.12.2015 zum Brandschutz beantworten wir wie folgt:

Zu Frage 1

Welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "Streit um Knebelvertrag und Daumenschrauben" in der
Hei/bronner Stimme vom 02.12.2015 ab?

Es handelt sich um keinen Vertrag, sondern um eine Erklärung welche der 1. Vorsitzende des
Neckargartacher Ortskartells unterschreiben sollte. Inhaltlich ist zu sagen, dass dieser Haftungsausschluss genauso im Wortlaut in allen städtischen Mietverträgen enthalten ist.

Zu den Fragen 2 bis 7

Sind wir dabei mit anderen städtischen Ämtern den Sachverhalt zu eruieren.
Wir informieren Sie so bald als möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegeschaften u. Stadterneuerung


<*>  nachträglich zu unserer Zwischenantwort vom 11.12.2015 beantworten wir Ihnen Frage 2 bis 7
wie folgt:

Zu Frage 2

Wie viele weitere ähnliche im Besitz der Stadt Heilbronn befindlichen Objekte haben dieselben
brandschutztechnischen Probleme?

Bisher wurden aus brandschutztechnischer Sicht die Gebäude beurteilt, die im Rahmen von Brand­
verhütungsschauen zu begehen sind. Davon betroffen sind Gebäude mit erhöhtem Gefährdungspo­
tential, das sich aus der Art der Nutzung, der möglichen Anzahl von Personen im Gebäude und der
Gebäudeklassen (Höhe) etc. ergibt. Eine aktuelle Gebäudeliste können Sie der Gemeinderats-Drucksache Nr. 294 vom 18.11.2015 entnehmen. Weitere Objekte werden anlassbezogen geprüft.

Zu Frage 3

Auf welche verbindlich anzuwendende gesetzliche Grundlagen gründet sich der diesbezügliche Aktionismus der Stadtverwaltung?

 

Regelungen zum Brandschutz sind in den §§ 3 und 15 der Landesbauordnung (LBO) getroffen. Im je­
weiligen Einzelfall wird die örtliche Gefahrenlage ganzheitlich, d.h. unter Berücksichtigung aller Umstände unter Hinzuziehung von Bediensteten der städtischen Feuerwehr als Sachverständige beurteilt. Hierbei wird über die erforderliche Sachkunde und die praktischen Erfahrungswerte im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und Ausstattung der Feuerwehr, die Brand- und Rauchentwicklung und die Lösch- und Rettungsmöglichkeiten der Feuerwehr verfügt.

Zu Frage 4

Welche vorgeschriebenen Fristen sind dazu einzuhalten?

Die Fristen werden in Abstimmung mit der Feuerwehr in jedem Einzelfall individuell festgesetzt.

Zu Frage 5 und 6

In welcher Weise werden entsprechende Mängel behoben? Welche Maßnahmen werden ergriffen?

Sofern bei einer Brandverhütungsschau oder anderweitigen Begehung durch das Baurechtsamt und
die Feuerwehr brandschutztechnische Mängel mit Gefahr für Leben und Gesundheit in einem Gebäude festgestellt werden, wird dieses Gebäude mit Einstufung der Priorität in die Liste der Gebäude mit
Brandschutzmängeln aufgenommen. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der Priorisierung und Mittelbereitstellung.

Durchgeführt werden Maßnahmen für eine wirksame Personenrettung. Diese umfassen vor allem die
Sicherstellung des ersten und zweiten baulichen Rettungswegs sowie den Einbau flächendeckender
Brandmeldeanlagen. Weitere Maßnahmen sind brandschutztechnische Ertüchtigungen von Bauteilen, wie Decken und Wänden, die nicht den erforderlichen Feuerwiderstand aufweisen.

Zu Frage 7

Mit welchen Kosten ist zur Behebung jeweils zu rechnen?

Die Kosten sind abhängig von den erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der brandschutztechnischen Mängel. Hierzu ist der Bestand hinsichtlich Feuerwiderstand zu untersuchen und darauf aufbauend eine objekt- und nutzungsspezifische Planung zu erstellen, die Grundlage für die Kostener­
mittlung ist.
 

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegeschaften u. Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 3.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.102 * Böllinger Höfe

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum eMail des Herrn Werner Ziffus vom 02.12.2015 16:27 (CC: Herr Werner, Ordnungsamt) bzgl. den beschriebenen Zuständen im Gewerbegebiet Böllinger Höfe ab?

2. In welcher Weise wird den Bestimmungen des § 32 NatSchG  im Bereich der Böllinger Höfe für die dort als b
esonders geschützte Biotope ausgewiesenen Flächen Folge geleistet, wenn dort trotz relativ unwirksamer Abhilfemaßnahmen weiterhin mit verbotenen Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope führen können, relativ ungeahndet zugelassen werden?

3. Welche Ausnahmen hat ggf. die Naturschutzbehörde von den Verboten des § 32 NatSchG wann und mit welcher Begründung, insbesonderev entlang der Grundäckerstraße, zugelassen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.12.2015

15.01.2016

1. Eingang nach 20 Tagen

2. Eingang nach 46 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  -Ihr Schreiben vom 01./03./ 11.12.20 15


Böllinger Höfe

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

das Ordnungsamt gibt zu Ihren Anfragen folgende Stellungnahme ab:

...

Anfrage vom 03.12.2015

Ziffer 1 :

Das Ordnungsamt hat zur ordnungsrechtlichen Seite bereits wiederholt und abschließend geantwortet. Insbesondere werden Kontrollen durchgeführt und anzeigte Ordnungswidrigkeiten mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet.

Zu der Aussage von Herrn Ziffus, "dass das Ordnungsamt nicht gegen die Transit-LKW-Vandalen vorgeht" teilen wir mit, dass das Ordnungsamt bzw. die Stadt hier keine Zuständigkeit hat! Das wurde Herrn Ziffus auch wiederholt mitgeteilt. Das Polizeirevier Heilbronn-Böckingen weiß sowohl von Herrn Ziffus wie auch auf unseren Hinweis von der Sache. Das Vorgehen der Polizei ­ soweit das möglich wäre - können wir nicht beeinflussen.

Wir haben das Amt für Straßenwesen als für die Verkehrsregelung zuständige Straßenverkehrsbehörde gebeten, Ihnen zur aufgeworfenen Frage eines LKW- Parkverbotes direkt zu antworten.

Zu Ziffer 2 und 3 erhalten Sie eine separate Antwort der Naturschutzbehörde beim Planungsund Baurechtsamt.

...
 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


<*>  das Planungs- und Baurechtsamt als untere Naturschutzbehörde gibt zu Ihrer Anfrage folgende Stellungnahme ab:

Zu 2.
Die Hecken entlang der Grundäckerstraße (..Straßenbegleithecken östlich Industriegebiet Böllinger Höfe") befinden sich im Gebiet des Bebauungsplans 44C/2 Böllinger Höfe I.
In den 1990er Jahren wurden sie im Rahmen der Biotopkartierung als gesetzlich geschützte Biotope mit erfasst. Eine Feldhecke ist jedoch nur dann ein gesetzlich geschütztes Biotop, wenn es sich in der freien Landschaft befindet. Dies ist bei einer Lage im Innenbereich nicht der Fall.

Die Hecken entlang der Grundäckerstraße sind daher keine gesetzlich geschützten Biotope. Die Kartierung wird entsprechend korrigiert werden.

Zu 3.
Es wurden keine Ausnahmen zugelassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
Umwelt- und Arbeitsschutz [Ansprechpartner/in Herr Riexinger] 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

angefragt  am 2.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.101a * Planungsstand Erschließung Längelter

Anfrage zum Planungsstand bezüglich der Erschließung Längelter in der Sitzung des
Bezirksbeirats Böckingen vom 02.12.2015

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.1.2016

Eingang nach 44  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Der 1989/1990 gefertigte Bebauungsplan 32B/8 .Längelter", der am 25.10.1990 rechtskräftig
wurde, soll in dieser Form nicht realisiert werden. Eine Änderung des Bebauungsplans ist erfor­
derlich.

Die Umsetzung des Baugebiets "Längelter" erfordert, dass die äußere Erschließung gesichert ist.
Hierfür ist im Bebauungsplan 32B/8 "Länqelter" eine Erschließungsstraße vorgesehen, die spitz­
winklig in die B 293/ Großgartacher Straße einmündet und die Stadtbahntrasse mit einer Brü­
cke überquert. Eine Realisierung dieser Planung ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht mög­
lich und aus städtebaulicher Sicht nicht mehr erwünscht.

Stattdessen soll eine neue Erschließungsstraße (die sog. "Erschließung Längelter") über einen
Kreisverkehr am nördlichen Ende der Ludwigsburger Straße an die geplante Bahnunterführung am Sonnenbrunnen angeschlossen werden, für die derzeit der Bebauungsplan 29B/16 "Verkehrs­
führung Sonnenbrunnen" aufgestellt wird.

Nach Beginn der Realisierung der Bahnunterführung und des Kreisverkehrs kann das Aufstel­
lungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplans 32B/8 .Länqelter" einschließlich der äußeren
Erschließung beginnen, d.h. frühestens nach Abschluss des Verfahrens für den Bebauungsplan
29B/16 .Verkehrsführunq Sonnenbrunnen" und der notwendigen eisenbahnrechtlichen Folgever­
fahren.

Das Grundkonzept für die neue Erschließungsstraße wird im Rahmenplan "Alt-Böckinqen" dar­
gestellt. Die konkrete Straßenplanung der äußeren Erschließung durch das Amt für Straßenwesen befindet sich in der Vorplanungsphase.

Derzeit sind für diese Maßnahme keine Mittel im Haushalt eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 1.12.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.101  * Mangelnde Beantwortung *

Sehr  geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Muth,

Sie antworten uns auf unsere Replik vom 28.10.2015 zu Ihrer Antwort vom 26.10.2015 mit heute eingegangenem Schreiben u.a.:


"...zunächst bitten wir, den Schreibfehler bezüglich der EG-VO 561/2006 zu entschuldigen. Sie haben völlig Recht: Eine 561/2008 gibt es nicht. Zwei Sätze zuvor steht in unserer Antwort vom 26.10.2015 die richtige Bezeichnung. Wir fügen in der Anlage nochmals unsere Beant­wortung vom 26.10.2015 bei. (fehlt)
Hierin haben wir zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen aus­ führlich und abschließend Stellung genommen. Insbesondere haben wir die Erläuterung der Rechtslage des zuständigen Bundesamtes für Güterverkehr dargestellt. Für entsprechende Kontrollen ist das Bundesamt für Güterverkehr bzw. die Polizei und keinesfalls die Stadtver­
waltung zuständig. Desweiteren wurden die von der Stadtverwaltung getroffenen Maßnah­men zur Verbesserung der Sauberkeit im Bereich der Grundäckerstraße erläutert sowie darge­stellt, warum seitens der Straßenverkehrsbehörde in diesem Gewerbegebiet kein LKW- Verbot  angeordnet wird.
Da keine neue Sach- oder Rechtslage gegeben ist gilt unsere Stellungnahme vom 26.10. so­ wie die umfangreiche Berichterstattung "Trucker kommen ungestraft davon" in der Heilbron ner Stimme vom 27.10.2015 weiterhin fort. ..."

Dazu stellen wir fest, daß der Kern unserer Anfrage noch immer unbeantwortet geblieben ist und Sie sich offenbar - möglichwerweise auf Weisung - weigern, zu diesen Frage korrekt Stellung zu nehmen. Die Sache scheint zu nerven, weil nicht opportun im Sinne der Verwaltungsstrategie.

Wir schrieben am 26.10.2015 klar und deutlich:

"... mit o.g. Anfragen haben wir unter Nennung der Probleme um Abhilfe gebeten.
 Ihre Antworten dazu werten wir - wie auch jüngst gegenüber der Heilbronner Stimme vom gestrigen 27.10.2015 auf Seite 28 "Trucker kommen ungestraft davon" praktiziert - als vermutlich unter Anweisung als ausweichend.
 Das betrifft u.a. vor allem die Antworten zu 3. und 4. unserer Anfrage vom 5.10.2015.
 Es ging darin beispielsweise nicht um die Zulässigkeit des LKW-VERKEHRS in der Grundäckerstraße, sondern um  die wohl kaum mißverständlich gestellte Frage, weshalb nicht entweder in ähnlicher Weise wie in der Gottlieb-Daimler-Straße das Parken in Parkverbotszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-PARKVERBOT erlassen wird.
 Damit wären nämlich auch die in Pkt. 3 angesprochenen Probleme erheblich zu reduzieren.
 Die Stadtverwaltung weigert sich ganz offensichtlich in Kenntnis der dortigen Zustände zu Lasten der Bürger, für wirklich wirksame Abhilfe zu sorgen  und weicht in eine Auskunftsweise aus, die neben den auch für alle Beamten der Stadt Heilbronn geltenden beamtenrechtlichen Grundsätzen widersprechend Klarheit, Wahrheit und Vollständighkeit vermissen lassen.
 Sie können sich auch nicht hinter persönlichen Vorstellungen verstecken, sondern haben Verstöße gegen Recht und Gesetz zu verfolgen und dabei auch nicht indirekt durch Unterlassen die LKW-Fahrer begünstigen.
 Gleiches gilt für das rechtswidrige Dulden der Übernachtungen an Wochenenden im LKW mit der fadenscheinigen Ausrede, bei Wecken der Fahrer beginne deren Ruhezeit erneut.
 Es ist nicht Sache der Ordnungskräfte, für die Nichtverlängerung der Ruhezeit Sorge zu tragen, sondern für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.
 Die Folgen haben bei Mißbrauch nicht die Anwohner, sondern die betr. LKW-Fahrer und ihre Arbeitgeber zu tragen. ..."

Nochmals, damit es vielleicht auch richtig verstanden wird:
Es ging darin beispielsweise nicht um die Zulässigkeit des LKW-VERKEHRS in der Grundäckerstraße, sondern um  die wohl kaum mißverständlich gestellte Frage, weshalb nicht entweder in ähnlicher Weise wie in der Gottlieb-Daimler-Straße das Parken in Parkverbotszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-PARKVERBOT erlassen wird.
Damit wären nämlich auch die in Pkt. 3 angesprochenen Probleme erheblich zu reduzieren."

Dafür ist die Stadtverwaltung zuständig und nicht die Polizei und auch nicht das Bundesamt für Güterverkehr - oder sollen wir dazu an offensichtlich kompetenteren Stelle nachfragen?

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb hier zu Lasten der Anwohner nichts unternommen wird, wenn doch, dann nennen Sie bitte Roß und Reiter.

Da nun Ihrerseits mit erheblicher Zeitverzögerung seit Anfrage vom 27.9.2015 die vollständige, klare und wahre Beantwortung verweigert wurde und eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar ist, gehen wir von einer korrekten Beantwortung bis spätestens 15.12. 2015 aus.

Mit freundlichen Grüßen
Bügerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.12.2015

22.1.2016

Eingang nach 22 + 53 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Ihr Schreiben vom 01./03./ 11.12.20 15


Böllinger Höfe

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

das Ordnungsamt gibt zu Ihren Anfragen folgende Stellungnahme ab:

Anfrage vom 01.12.2015

Zitat: "Es ging darin beispielsweise nicht um die Zulässigkeit des LKW-VERKEHRS in der Grund­
äckerstraße, sondern um die wohl kaum missverständliche Frage, weshalb nicht entweder in
ähnlicher Weise wie in der Gottlieb-Daimler-Straße das Parken in Parkverbotszonen unterbun­
den bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-PARKVERBOT erlassen wird."
Hierzu wird Ihnen das Amt für Straßenwesen direkt antworten.

...
 

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


<*>  das Ordnungsamt hat Ihnen mit Schreiben vom 22.12.2015 auf Ihre Fragestellungen zu den o.g. Anfragen geantwortet und bezüglich der Verkehrsfragen an das Amt für Straßenwesen zur Be­
antwortung verwiesen. Das Amt für Straßenwesen nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Anfrage vom 01.12.2015

"Weshalb nicht in ähnlicher Weise wie in der Gottlieb-Daimler-Straße das Parken in Parkver­
botszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-Parkverbot
erlassen wird".

In der Gottlieb-Daimler-Straße wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit an den privaten Ein­
und Ausfahrten das Parken geregelt. Die Straßenverkehrsordnung lässt diese Art der Regelung
durch entsprechende Anordnungen zu. Auf der Ostseite der Grundäckerstraße sind die rechtli­
chen Voraussetzungen für ein LKW-Parkverbot nicht gegeben. Auf der Westseite der
Grundäckerstraße zwischen den Einmündungen Pfaffenstraße und Wannenäckerstraße wurden
wegen des Bedarfs, Parkplätze für PKW eingerichtet, um das Parken in zweiter Reihe zu verhin­
dern.

Die rechtlichen Voraussetzungen ein LKW-Parkverbot auf der Ostseite der Grundäckerstraße
anzuordnen sind gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung nicht gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 27.11.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.100 * Langzeitarbeitslosigkeit in Heilbronn

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:


Unter Bezugnahme auf den Artikel "Kaum Fortschritte im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit" in der Heilbronner Stimme vom 03.11.2015 fragen wir die Stadtverwaltung:

1.
a) Wie viele Langzeitarbeitslose gibt es derzeit im Stadtkreis Heilbronn?
b) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen sind deutsche Staatsbürger?
c) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen sind alleinerziehend?
d) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen sind zwischen 45 und 54 Jahre?
e) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen sind älter als 54 Jahre?
f) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen haben keinen Berufsabschluss?
g) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen haben keinen Berufs- und keinen   Schulabschluss?
h)  Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen haben einen betrieblichen   Abschluss?
i) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen haben einen akademischen   Abschluss?

2.
Welche Maßnahmen werden im Jobcenter speziell zur Senkung der Zahl der Langzeitarbeitslosen ergriffen?

3.
Trifft es zu, dass Alleinerziehende, die keine Möglichkeit der Kinderbetreuung haben oder diese sich nicht leisten können, zur Aufnahme entsprechend ungeeigneter Beschäftigungsverhältnisse dennoch gezwungen werden?

4.
a) Trifft es zu, dass jeder Arbeitgeber, der mit der Arbeitsagentur "zusammenarbeitet", jeden an ihn vermittelten "Kunden" nach Belieben des Versagens der Mitwirkungspflicht beschuldigen kann und dann automatisch ein Sanktionsverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet wird?
b) Trifft es zu, dass im Falle einer mehrfachen Beschuldigung den Gegendarstellungen des mehrfach beschuldigten Kunden nicht mehr geglaubt wird und automatisch Sanktionen verhängt werden?
(Es ist bekannt, dass es viele schwarze Schafe, vor allem in der Zeitarbeitsbranche, gibt, die die hilflose Lage von Arbeitssuchenden ausnutzen, um durch verleumderische Falschbeschuldigung und darauf folgende Sanktionen des Jobcenters als Erfüllungsgehilfe, ein allgemeines Klima der Angst und Einschüchterung zu verbreiten, ohne sich dabei selber "die Hände schmutzig" zu machen.)

5.
Trifft es zu, dass qualifizierte Langzeitarbeitslose, z.B. Ingenieure, mit unqualifizierten Langzeitarbeitslosen ohne Berufsabschluss in einen Topf geworfen und z.T. wie Kinderschüler behandelt werden?

6.
Trifft es zu, dass qualifizierte Langzeitarbeitslose unter Androhung von Sanktionen rücksichtslos zur Aufnahme gering- und unqualifizierter
Tätigkeiten (Produktions- und Lagerarbeiten, Schrauben oder Müll sortieren, Helfer in Schlachtereien, Paketzustellfahrer etc.) gezwungen
werden, aus denen sie dann nie wieder herauskommen, weil sie danach vom Jobcenter keine Förderung mehr für den Wechsel in ein ihren Fähigkeiten entsprechendes, qualifiziertes Arbeitsverhältnis erhalten?

7.
Für traumatisierte Flüchtlinge, die aus Kriegsgebieten nach Deutschland kommen, gibt es eine Vielzahl psychologischer und sozialer
Betreuungsmaßnahmen. Bietet das Jobcenter integeren Langzeitarbeitslosen, die durch Mobbing und Schikanen des Arbeitgebers ihren Arbeitsplatz verloren haben, eine vergleichbare Betreuung an?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.12.2015

Eingang nach 33 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> 1.:
a) Wie viele Langzeitarbeitslose gibt es derzeit im Stadtkreis Heilbronn?
                      
b) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen sind deutsche Staatsbürger?
c) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen sind alleinerziehend?
d) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen sind zwischen 45 und 54 Jahre?
e) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen sind älter als 54 Jahre?
f) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen haben keinen Berufsabschluss?
g) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen haben keinen Berufs- und keinen   Schulabschluss?
h)  Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen haben einen betrieblichen   Abschluss?
i) Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen haben einen akademischen   Abschluss?

 

Antwort des Jobcenters:

Aus der beigefügten Dateisind die angefragten Statistikzahlen zu entnehmen.

 

2.:
Welche Maßnahmen werden im Jobcenter speziell zur Senkung der Zahl der Langzeitarbeitslosen ergriffen?

Antwort des Jobcenters:

Das Jobcenter Stadt Heilbronn beteiligt sich seit 2013 am Landesprogramm „Passiv-Aktiv-Tausch“ Baden-Württemberg.  Insgesamt konnten dadurch 11 Langzeitarbeitslose auf Dauer integriert werden.

Das Jobcenter Stadt Heilbronn fördert seit Mitte 2015 im Rahmen des ESF–Programm des Bundes zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigte nach dem SGB II die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf insgesamt 20 Plätze. Diese sollen spätestens bis zum 30.09.2016 besetzt sein. Bei der Umsetzung  kann von den in Zusammenarbeit mit dem AGS der AA aufgebauten Arbeitgeberkontakten im Kontext des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ profitiert werden. Das Jobcenter Stadt Heilbronn hat hierfür eine Coach und 0,4 Betriebsakquisiteurin eingesetzt. In der restlichen Kapazität der Vollzeitbeschäftigung betreut die Betriebsakquisiteurin zusätzlich 75 Langzeitbezieher in Vorbereitung auf die Integration im Bundesprogramm oder mit sonstiger Förderung. Der Einsatz der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II soll nur für die Integration von Langzeitbeziehern erfolgen. Im Januar 2016 werden bereits 9 Plätze besetzt sein.   

Im „Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen“ wird das Jobcenter 2016 zwei zusätzliche Integrationsfachkräfte einsetzen. Zum einen sollen für den Personenkreis der langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden mit abgeschlossener Berufsausbildung intensive Integrationsbemühungen den Weg in den Arbeitsmarkt und aus der Grundsicherung ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Fokussierung auf Langzeitarbeitslose/Langzeitbezieher mit geringfügiger Beschäftigung, die dadurch schon eine Arbeitsmarktnähe aufweisen. Es sollen regelmäßig jeweils 75 Bewerber durch die beiden Integrationsfachkräfte aktiviert werden.

3.
Trifft es zu, dass Alleinerziehende, die keine Möglichkeit der Kinderbetreuung haben oder diese sich nicht leisten können, zur Aufnahme entsprechend ungeeigneter Beschäftigungsverhältnisse dennoch gezwungen werden?

 

Antwort des Jobcenters:

Dies trifft nicht zu. In Kooperation mit den zuständigen Stellen bei der Stadt Heilbronn wird vor Beginn der Integrationsbemühungen die Kundenbetreuung sichergestellt.

4.
a) Trifft es zu, dass jeder Arbeitgeber, der mit der Arbeitsagentur "zusammenarbeitet", jeden an ihn vermittelten "Kunden" nach Belieben des Versagens der Mitwirkungspflicht beschuldigen kann und dann automatisch ein Sanktionsverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet wird?

 

Antwort des Jobcenters:

Dies trifft nicht zu. Im Rahmen der Sanktionsregelung wird jeder Sachverhalt erhoben und geprüft.  Der leistungsberechtigten Person ist im Rahmen der Aufklärung des Sachverhalts zum Vorwurf der Pflichtverletzung und evtl. vorliegenden wichtigen Gründen für ihr Verhalten Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Aussagen des Arbeitgebers können dadurch entkräftet werden.

b) Trifft es zu, dass im Falle einer mehrfachen Beschuldigung den Gegendarstellungen des mehrfach beschuldigten Kunden nicht mehr geglaubt wird und automatisch Sanktionen verhängt werden?
(Es ist bekannt, dass es viele schwarze Schafe, vor allem in der Zeitarbeitsbranche, gibt, die die hilflose Lage von Arbeitssuchenden ausnutzen, um durch verleumderische Falschbeschuldigung und darauf folgende Sanktionen des Jobcenters als Erfüllungsgehilfe, ein allgemeines Klima der Angst und Einschüchterung zu verbreiten, ohne sich dabei selber "die Hände schmutzig" zu machen.)

 

Antwort des Jobcenters:

Dies trifft nicht zu. Siehe vorherige Antwort.


5.
Trifft es zu, dass qualifizierte Langzeitarbeitslose, z.B. Ingenieure, mit unqualifizierten Langzeitarbeitslosen ohne Berufsabschluss in einen Topf geworfen und z.T. wie Kinderschüler behandelt werden?

 

Antwort des Jobcenters:

Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verpflichtet, alle zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten, insbesondere durch den Einsatz der eigenen Arbeitskraft.

Die Beurteilung der Zumutbarkeit ist eng mit der Beurteilung der Minimaleignung des Arbeitnehmers für eine bestimmte Arbeit verbunden. Es ist jede Arbeit zumutbar, für die hinsichtlich der Fähigkeiten und Leistungsvoraussetzungen die Mindestanforderungen für die Arbeitsaufnahme erfüllt werden. Zumutbar ist damit auch eine Tätigkeit, die unterhalb der erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen liegt.

 

6.
Trifft es zu, dass qualifizierte Langzeitarbeitslose unter Androhung von Sanktionen rücksichtslos zur Aufnahme gering- und unqualifizierter
Tätigkeiten (Produktions- und Lagerarbeiten, Schrauben oder Müll sortieren, Helfer in Schlachtereien, Paketzustellfahrer etc.) gezwungen
werden, aus denen sie dann nie wieder herauskommen, weil sie danach vom Jobcenter keine Förderung mehr für den Wechsel in ein ihren Fähigkeiten entsprechendes, qualifiziertes Arbeitsverhältnis erhalten?

 

Antwort des Jobcenters:

Der einer Aufnahme der Erwerbstätigkeit entgegenstehende Grund muss im Verhältnis zu den Interessen der Allgemeinheit, welche die Leistungen an die Leistungsberechtigten und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (BG) aus Steuermitteln erbringt, besonderes Gewicht haben. Es ist erforderlich, dass ein zumutbarer Versuch unternommen wird. Das SGB II kennt keinen Berufsschutz, keinen Anspruch auf eine Tätigkeit, die der vorhandenen Qualifikation entspricht, und keinen Schutz vor beruflichem Abstieg.


7.
Für traumatisierte Flüchtlinge, die aus Kriegsgebieten nach Deutschland kommen, gibt es eine Vielzahl psychologischer und sozialer Betreuungsmaßnahmen. Bietet das Jobcenter integeren Langzeitarbeitslosen, die durch Mobbing und Schikanen des Arbeitgebers ihren Arbeitsplatz verloren haben, eine vergleichbare Betreuung an?

 

Antwort des Jobcenters:

Diese Betreuung ist grundsätzlich den Leistungen des SGB V zuzuordnen und über die Krankenkassen zu finanzieren.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.11.2015

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.099 * B 293: LKW-Verkehr

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:


Nachdem Anwohner feststellen, daß sich trotz dem Durchfahrtsverbot für LKW zwischen Heilbronn und Pfinztal an deren Verkehrsaufkommen nichts geändert hat, fragen wir an:

- Wie oft wurde mit welchem Ergebniss eine Kontrolle bzgl. Einhaltung dieses Durchfahrtsverbots durchgeführt?


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.12.2015

Eingang nach 23 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre Anfrage zu LKW- Verkehr auf der B 293.

Kontrollen des fließenden Verkehrs fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Wir haben vom Polizeipräsidium Heilbronn zu Ihrer Anfrage folgende Stellungnahme erhalten:

"Das Polizeipräsidium Heilbronn hat seit Einführung des ganztägigen LKW- Verbotes auf der
B 293 (verkehrsrechtliche Anordnung v. 29.05.2015 der Stadt Heilbronn) in Höhe des
Böckinger Industriegebietes insgesamt 2 mehrstündige Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurde 99 LKW über 12 to zGM kontrolliert. Ein LKW wurde wegen Verstoß gegen die Mautausweichvorschrift beanstandet."

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.11.2015

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.098 * Unschuldsvermutung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

in einer Presseveröffentlichung teilte die Geschäftsführung der SLK-Kliniken mit, daß das  Landgericht Berlin das gegen ihren Geschäftsführer Dr. Thomas Jendges laufende Strafverfahren gegen eine Geldauflage eingestellt habe.

Damit seien die Anschuldigungen, er sei in seiner Zeit als Geschäftsführer einer Berliner Klinikgesellschaft an einem Abrechnungsbetrug beteiligt gewesen, vom Tisch. Dr. Thomas Jendges, der seit 2009 Geschäftsführer der SLK-Kliniken Heilbronn ist, habe stets versichert, keine unrechtmäßigen Handlungen vorgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sei seiner Argumentation gefolgt und habe die Einstellung des Verfahrens gegen ihn beantragt.

Die Verfahrenseinstellung sei nun durch das Landgericht erfolgt. Die erteilte Geldauflage sei zwischenzeitlich erfüllt. Damit sei ausdrücklich kein Schuldanerkenntnis verbunden.

Mit der Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO sei ausdrücklich keine Schuldfeststellung verbunden, teilte die Geschäftsführung mit. Das bedeute, dass der Angeschuldigte nach einer solchen Einstellung tatsächlich und rechtlich als unschuldig anzusehen sei. Insoweit unterscheide sich die Geldauflage von einer Geldstrafe oder Geldbuße, wie sie nach Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden könne, wird postuliert.

Dr. Jendges soll in seiner Zeit als Geschäftsführer des Unternehmens DRK Kliniken Berlin an 20 Fällen von Abrechnungsbetrug beteiligt gewesen sein, wurde in Presseberichten verbreitet, nachdem der damalige Aufsichtsratsvorsitzender Himmelsbach gegenüber dem Aufsichtsrat den Fall zunächst verschwiegen hatte, der nicht zuletzt erst infolge einer Anzeige durch die Stiftung Patientenschutz publik wurde.

Wir fragen dazu:

1. Trifft es zu, daß mit der Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO keine Entscheidung darüber getroffen wird, ob der Beschuldigte die ihm durch die Anklage vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht und die Einstellung nach § 153a StPO also weder Verurteilung noch Schuldfeststellung ist, demnach lediglich die rechtliche Unschuldsvermutung wie bis zur (hier nicht erfolgten) Verurteilung Bestand hat?

2. Weshalb hat Dr. Jendges in Anbetracht seiner herausgehobenen Position nicht zugunsten einer eindeutigen Klarstellung der erwiesenen Unschuld auf die Durchführung des Verfahrens bestanden?

3. Welche weiteren Auflagen und Weisungen wurden zum Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen nach § 153aStPO erteilt?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.12.2015

Eingang nach 23 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Die Stadtverwaltung beantwortet Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1:

Nach § 153 a Abs. 2 StPO kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen, wie z. B. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen (Nr. 2) oder sonstige gemeinnützige Leistungen zu erbringen (Nr. 3). Diese müssen geeignet sein, das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung zu beseitigen, z. B. weil das öffentliche Interesse und die Schuld nicht schwer wiegen oder weil nur unvollständige Erkenntnisse über den zugrundeliegenden Sachverhalt vorliegen und der Aufwand einer weiteren Tatsachenerhebung außer Verhältnis zu einer möglichen Bestrafung stehen würde. Insoweit kann eine Abwägung dazu führen, dass ein Betroffener nach Abwägung der mit dem Strafprozess verbundenen Belastung und der Zahlung einer Geldauflage einer Einstellung zustimmt, denn er bleibt strafrechtlich auf Grund der Unschuldsvermutung unbescholten.

Zu Frage 2:

Diesbezüglich handelt es sich um eine höchstpersönliche Entscheidung des Betroffenen, zu der von
ihm keine Erläuterung geschuldet wird.

Zu Frage 3:

Außer der erteilten Geldauflage wurden keine weiteren Auflagen und Weisungen erteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Berggötz

Stabsstelle Stadtentwicklung


[Unterstreichungen d. Red.]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 9.11.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.097 * Einbahnverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß die kurze Einbahnregelung in der Dammstraße bei der Abzweigung Paulinenstraße permanent mißachtet wird und es deshalb immer wieder zu Verkehrsbehinderung kommt.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2.2016

Eingang nach 85 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  wir gehen davon aus, dass Sie die Dammstraße zwischen der Kreuzung Nordbergstraße und der Kreuzung Paulinenstraße meinen. Die Dammstraße ist von der Kreuzung Nordbergstraße bis
Gebäude Haus Nr. 31 in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Der westliche Teil der Dammstraße
zwischen der Paulinenstraße und Gebäude Dammstraße Nr. 31, ist als Einbahnregelung ausgeschildert und auf beiden Straßenseiten sind auf Höhe des Gebäudes Dammstraße 31 Durchfahrtverbote angebracht. Vermutlich aufgrund der längeren Öffnung und der Durchfahrt in beide Fahrtrichtungen im Zuge der Stadtbahnbaustelle Nord, wird das Durchfahrtverbot derzeit
missachtet. Wir werden die Polizei bitten, das Durchfahrtsverbot im Rahmen der personellen
Möglichkeiten zu kontrollieren.
 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 3.11.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.096 * Filmaufnahmen im Raum Heilbronn

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung

1. welche Stellungnahme sie zum Inhalt des beigefügten Schreibens abgibt;

2. weshalb der Bitte des anfragenden Bürgers
um Weiterleitung an die Mitglieder des Gemeinderates  nicht nachgekommen wurde;

3. ob es Usus ist, daß den Mitgliedern des Gemeinderates Informationen seitens der sich an sie wendende Bürger vorenthalten werden;

4. auf welche Weisung erfolgt ggf. eine solche Handlungsweise? 
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

9.11.2015

1.12.2015

Eingang nach 22 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  bezüglich der Ziffern 2 bis 4 Ihrer Anfrage vom 3.11.2015 kann ich Ihnen - wie bereits telefonisch geschehen - mitteilen, dass lediglich verwaltungsinterne Rundmails über den E-Mail-Verteiler der Geschäftsstelle an die Gemeinderatsmitglieder versandt werden.

Bei Wünschen Externer auf Verteilung von E-Mails durch die Geschäftsstelle wird diese Handhabung, die seit Jahren besteht, entsprechend mitgeteilt und auf die Homepage des Gemeinderats www.gemeinderat-heilbronn.de verwiesen, auf der sämtliche Kontaktdaten der Gemeinderatsmitglieder hinterlegt sind.

Der/die Verfasser/-in kann sich somit direkt an die Gemeinderatsmitglieder wenden.

Auch in dem von Ihnen genannten Fall wurde so verfahren und der Anfragesteller hat dies entsprechend genutzt.  

Ziffer 1 Ihrer Anfrage wurde zur Stellungnahme an das betroffene Fachamt weitergeleitet.

 

Freundliche Grüße aus der Geschäftsstelle,  

Thomas Brändle
 


<*>  Die mit den Filmaufnahmen betraute Firma "carte blanche GmbH" hat sich im Vorfeld der Dreharbeiten wegen den erforderlichen Eingriffen in den öffentlichen Verkehrsbereich an das Landratsamt mit der Bitte gewandt. die Koordination hinsichtlich der erforderlichen Straßensperrungen zu übernehmen. Bedingt durch die mehrmalige Sperrung des Schemelsbergtunnels waren im Landkreis die Umleitungsmaßnahmen ambitioniert und aufwändig. In verschiedenen Koordinierungsgesprächen mit Vertretern des Landkreises. des Polizeipräsidiums und der Stadt wurden die Rahmenbedingungen abgesteckt. um die Behinderungen im Verkehrsnetz durch die Dreharbeiten möglichst gering zu halten.

Von Seiten der Stadt wurde großer Wert darauf gelegt. mögliche Sperrungen außerhalb der Hauptverkehrszeiten und an Wochenenden mit der Auflage der Erreichbarkelt des Wartbergs und der
Deponie durchzuführen. Dies wurde letztendlich von der Produktionsfirma auch akzeptiert.
Antragsteller für die verkehrsrechtlichen Genehmigungen war eine mit der Verkehrssicherung beauftragte Firma aus dem Landkreis, die auch Empfänger der Entscheidungen war.

Das Amt für Straßenwesen hatte weder mit der im Schreiben des Herrn Matt angeführten Firma
noch mit der in diesem Schreiben benannten Geschäftsführerin Kontakt.

Christiaue Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 28.10.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.095 * Anarchische Zustände II
Ihre Antwort zu unseren Anfragen vom 
27.9.2015 / 5.10.2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o.g. Anfragen haben wir unter Nennung der Probleme um Abhilfe gebeten.
Ihre Antworten dazu werten wir - wie auch jüngst gegenüber der Heilbronner Stimme vom gestrigen 27.10.2015 auf Seite 28 "Trucker kommen ungestraft davon" praktiziert - als vermutlich unter Anweisung als ausweichend.
Das betrifft u.a. vor allem die Antworten zu 3. und 4. unserer Anfrage vom 5.10.2015.
Es ging darin beispielsweise nicht um die Zulässigkeit des LKW-VERKEHRS in der Grundäckerstraße, sondern um  die wohl kaum mißverständlich gestellte Frage, weshalb nicht entweder in ähnlicher Weise wie in der Gottlieb-Daimler-Straße das Parken in Parkverbotszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-PARKVERBOT erlassen wird.
Damit wären nämlich auch die in Pkt. 3 angesprochenen Probleme erheblich zu reduzieren.
Die Stadtverwaltung weigert sich ganz offensichtlich in Kenntnis der dortigen Zustände zu Lasten der Bürger, für wirklich wirksame Abhilfe zu sorgen  und weicht in eine Auskunftsweise aus, die neben den auch für alle Beamten der Stadt Heilbronn geltenden beamtenrechtlichen Grundsätzen widersprechend Klarheit, Wahrheit und Vollständighkeit vermissen lassen.
Sie können sich auch nicht hinter persönlichen Vorstellungen verstecken, sondern haben Verstöße gegen Recht und Gesetz zu verfolgen und dabei auch nicht indirekt durch Unterlassen die LKW-Fahrer begünstigen.
Gleiches gilt für das rechtswidrige Dulden der Übernachtungen an Wochenenden im LKW mit der fadenscheinigen Ausrede, bei Wecken der Fahrer beginne deren Ruhezeit erneut.
Es ist nicht Sache der Ordnungskräfte, für die Nichtverlängerung der Ruhezeit Sorge zu tragen, sondern für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.
Die Folgen haben bei Mißbrauch nicht die Anwohner, sondern die betr. LKW-Fahrer und ihre Arbeitgeber zu tragen.
Unabhängig davon ist der mitgeteilten Definition bzgl. Art. 8 Abs. 8 VO (EG) Nr. 561/2006 zu widersprechen.
Ein Art. 8 Abs. 8 VO (EG) 561/2008 ist unbekannt.
Die Bestimmungen dieses Art. 8 sind eigentlich unmißverständlich.
Er betrifft nach Absatz 8 nicht die generelle Bestimmung, wie suggeriert werden soll, sondern die Ausnahme für "nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug"  und gilt nach Absatz 6a lediglich für den grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr unter bestimmten Voraussetzungen.
Ruhezeiten einhaltende parkende Busse wurden in der Grundäckerstraße bislang nicht gesichtet.
Ordnungswidrigkeiten sind aufgrund der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) zu verfolgen.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.12.2015

Eingang nach 33 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  zunächst bitten wir, den Schreibfehler bezüglich der EG-VO 561/2006 zu entschuldigen. Sie
haben völlig Recht: Eine 561/2008 gibt es nicht. Zwei Sätze zuvor steht in unserer Antwort
vom 26.10.2015 die richtige Bezeichnung. Wir fügen in der Anlage nochmals unsere Beant­
wortung vom 26.10.2015 bei. Hierin haben wir zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen aus­
führlich und abschließend Stellung genommen. Insbesondere haben wir die Erläuterung der
Rechtslage des zuständigen Bundesamtes für Güterverkehr dargestellt. Für entsprechende
Kontrollen ist das Bundesamt für Güterverkehr bzw. die Polizei und keinesfalls die Stadtver­
waltung zuständig. Desweiteren wurden die von der Stadtverwaltung getroffenen Maßnah­
men zur Verbesserung der Sauberkeit im Bereich der Grundäckerstraße erläutert sowie darge­
stellt, warum seitens der Straßenverkehrsbehörde in diesem Gewerbegebiet kein LKW- Verbot
angeordnet wird.

Da keine neue Sach- oder Rechtslage gegeben ist gilt unsere Stellungnahme vom 26.10. so­
wie die umfangreiche Berichterstattung "Trucker kommen ungestraft davon" in der Heilbron­
ner Stimme vom 27.10.2015 weiterhin fort.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Rüdiger Muth

 

  Replik dazu


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 23.10.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.094 * Längelterstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über das "permanente Rasen in der Längelterstraße". Erst heute sei in der zur 30er-Zone gehörenden Straße wieder mit erhöhter Geschwindigkeit eine Katze überfahren worden. Selbst am Fußgängerüberweg würden Fußgänger durch zu schnelles Fahren gefährdet, die deutliche ihre Absicht der Straßenüberquerung zu erkennen geben würden.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.11.2015

Eingang nach 18 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  besten Dank für Ihre E-Mail vom 23.10.2015.

Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Zeit vom 01.01.2014 bis heute an 31 ver­
schiedenen Tagen vom Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn durchgeführt. Die durchschnittliche
Beanstandungsquote lag bei 10,8 %.

Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortge­
führt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd W e r n e r


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.10.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.093 * Bezirksbeiräte

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Weshalb werden Bezirksbeiräte neuerdings nicht oder erst nachträglich unterrichtet, wenn es um Angelegenheiten in deren Stadtteil geht?

Begründung:
§ 5 der Bezirksbeiratsordnung der Stadt Heilbronn regelt, daß der Bezirksbeirat zu wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören ist. Als wichtige Angelegenheiten im Sinne von § 65 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung werden u.a. solche bezeichnet, bei denen entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zur Entscheidung berufen ist. Diese sollen vor der Behandlung im Gemeinderat oder einem beschließenden Ausschuss dem Bezirksbeirat zur Vorberatung zugeleitet werden.
Stattdessen wird strategisch des Öfteren von §5 (3) Gebrauch gemacht und lediglich der Sprecher des Bezirksbeirats mit beratender Stimme zu Sitzungen gemeinderätlicher Gremien eingeladen. Die übrigen Mitglieder werden bestenfalls nachträglich über bereits gefaßte Beschlüsse unterrichtet. Den Beschlußgremien des Gemeinderates wird mit dieser Praxis außerdem die  Stellungnahme des örtlich zuständigen Bezirksbeirats zur Beschlußfassung vorenthalten.  
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.10.2015

Eingang nach 13 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 13.10.2015 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Ämter, Betriebe und Stabsstellen sind angehalten, bei Drucksachen, die einen Stadtteil betreffen, die Beratungsfolge insoweit einzuhalten, dass in den Bezirksbeiräten eine Vorberatung entsprechend § 5 Abs. 1 Bezirksbeiratsordnung erfolgt.

In letzter Zeit häuften sich leider Fälle, in denen Drucksachen - oftmals aufgrund des Zeitdrucks (aktuell etwa beim Thema Anmietungen zur Flüchtlingsunterbringung) - nicht in einer regulären Sitzung des Bezirksbeirats haben vorberaten werden können. In Absprache zwischen dem jeweiligen Bürgeramtsleiter und dem Sprecher des Bezirksbeirats erfolgte dann in einigen Fällen ein Bericht im Nachgang zur Entscheidung, etwa bei der Drucksache 117 - Verkehrslösung Sonnenbrunnen. Verwaltungsintern wurde diese Problematik nochmals entsprechend thematisiert.

Grundsätzlich werden die Sprecher der Bezirksbeiräte gemäß § 5 Abs. 3 Bezirksbeiratsordnung zu den Sitzungen der beschließenden Ausschüsse bzw. zu den Gemeinderatssitzungen eingeladen und können dort Stellung aus Sicht des Bezirksbeirats nehmen. Darüber hinaus besteht nach § 4 Abs. 3 Bezirksbeiratsordnung die Möglichkeit, eine Sondersitzung des Bezirksbeirats zu beantragen, um die jeweilige Drucksache vorzuberaten. Von dieser Möglichkeit hat zum Beispiel zuletzt der Bezirksbeirat Neckargartach Gebrauch gemacht, als es um die Entscheidung über die Drucksache 243 - Erschließung Wohngebiet Bernhäusle - ging.

Am 27. Oktober 2015 wird ein Treffen aller Bezirksbeiratssprecher stattfinden. Dort werden unter anderem die Bezirksbeiratsordnung und die bisherigen Erfahrungen damit Thema sein.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brändle

Geschäftsstelle des Gemeinderates


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.092 * Stadtbücherei

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu dem Schreiben des Freundeskreis der Stadtbibliothek Heilbronn "lesen-hören-wissen" an den Heilbronner Gemeinderat ab;

2. wie können kurzfristig die im Schreiben erwähnten Nachteile behoben bzw. minimiert werden;

3. wie sind ihre Vorstellungen zur Zukunft der Stadtbücherei hinsichtlich Standortüberlegungen auch unter finanziellen Aspekten?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.10.2015

Eingang nach 3 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> die Verwaltung gibt zum Schreiben des Freundeskreises der Stadtbibliothek Heilbronn e. V. keine Stellungnahme ab und sieht derzeit auch keinen Anlass für kurzfristig durchzuführende Maß­
nahmen.

Voraussichtlich bis Jahresende wird die Verwaltung im Gemeinderat eine Drucksache einbringen,
die sich mit der Frage befassen wird, ob die Mietverhältnisse im K 3 verlängert werden und ob es
möglicherweise Alternativen gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften
und Stadterneuerung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 5.10.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.091 * Anarchische Zustände?

Sehr  geehrte Damen und Herren,

nach erneuter persönlicher Inaugenscheinnahme am Sonntag, 4.10.2015 der Zustände in den Böllinger Höfen, bei der auch eine ohne Reaktion auf die erkennbar zahlreichen (von uns fotografisch dokumentierten) Verstöße durchfahrende Polizeistreife festgestellt werden konnte und wobei sich auch die bislang seitens der Stadtverwaltung unbestrittenen, auch in der Veranstaltung am 23.9.2015 im 'Redblue' von mehreren Anliegern gemachten Angaben, bestätigt haben, fragen wir die Stadtverwaltung:

1. a) Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben des per eMail eines Anwohners an die Amtsleiter-Adresse des Ordnungsamtes etc. mit Datierung Sun, 4 Oct 2015 10:26:59 "Polizei verweigert Maßnahmen" mit folgendem Inhalt und den darin gestellten Fragen im Einzelnen ab:
 

[...]* durch den Feiertag, 03.10. ist der Heilbronner LKW-Rasthof in der Grundäckerstraße in der Nacht vom 02.10. auf 03.10. mit Transit-LKW in wieder dicht zugeparkt worden.

Am Samstag, um ca. 11:00 Uhr wurden wir durch lauten Motorenlärm auf die Situation näher aufmerksam.

 Ab der Kreuzung Grundäcker-/Pfaffenstraße waren mehrere LKW im LKW-Parkverbot und zudem entgegen der Fahrtrichtung abgestellt;  die Fahrer hatten sich dort häuslich eingerichtet.

Unserer Aufforderung die Motoren abzustellen wollten die LKW-Fahrer nicht nachkommen.

Im Versuch die Situation mit der Kamera zu dokumentieren wurde ich von einem der Fahrer tätlich angegriffen, mehrmals mit beiden Händen gestossen und geschupst und mehrmals versucht mit der Faust nachzuschlagen.

 Um 12:57 Uhr riefen wir die Polizei Böckingen zur Hilfe. Diese traf ca. 30 Minuten später ein.

 Nach Schilderung des Sachverhaltes erfuhren wir von den Polizeibeamten, dass kein tätlicher Angriff vorgelegen sei.

Laut Auskunft der Polizei ([ Frau H...]), sinngemäss: „Ein tätlicher Angriff sei dann gegeben wenn ich körperlich verletzt worden wäre. Ich habe aber laut eigener Schilderung flüchten können und damit ist diese Sache erledigt und für die Polizei kein Handlungsgrund gegeben. (?!!!)

Die Aufnahme einer Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Fahrer des LKW  (PL) PNT 34013 wurde deshalb aus o.g. Gründen verweigert.

 Zeuge: [Simon ...]

 Bei eintreffen der Polizei an unserem Grundstück wurden die LKW-Motoren bereits ausgeschaltet.

Einer der Beamten bemerkte noch sichtlich ungehalten dass und warum uns denn der Motorenlärm überhaupt stören würde, wir würden ja schließlich in einem Gewerbegebiet wohnen. ( !! )

Nur auf drängen und wahrscheinlich dass auch Zeugen anwesend waren, erklärte sich die Polizei nach langem Reden überhaupt bereit sich die LKW-Parksituation anzusehen und auch mit den LKW-Fahrern zu reden. Noch auf dem Weg von unserem Haus zu den betreffenden LKW`s wurden wir von den Polizeibeamten angesprochen, sinngemäss: „dass wir aber schon wissen sollten, dass dies hier jetzt nicht Aufgabe der Polizei wäre, bzw. diese verweigert werden könnte.“

 Im Versuch der Polizei die LKW-Fahrer zur Rede zu stellen, konnten die LKW-Fahrer schlagartig kein einziges Wort deutsch mehr. Unsere Hinweise an die Beamten, dass die Fahrer vorher noch deutsch verstanden und auch geredet hatten, wurde ignoriert.

 Beide Beamte weigerten sich auch das Parkverbot der LKW-Fahrer zu bemängeln, geschweige denn ahnden.  Wir erhielten zur Auskunft, dass die LKW-Fahrer ihre Ruhezeiten einhalten müssten und dürften demnach auch gar nicht aufgefordert werden ihre LKW`s aus dem Parkverbot heraus entfernen.

Desweitern wurden wir darauf hingewiesen, dass alles was mit dem ruhenden Verkehr zu tun hat, die Stadt Heilbronn betrifft, die Polizei dafür nicht zuständig ist.

 Unserer Aufforderung die Ordnungswidrigkeiten der LKW-Fahrer aufzuschreiben und zur Anzeige zu bringen wurde seitens der Polizei verweigert; zum einen mit der Begründung des Opportunitätsrechts und zum anderen, da wir ja die Sache selbst beim Ordnungsamt anzeigen können.

Desweiteren wurden wir dazu von der Polizei informiert, dass Anzeigen wegen Ordnungwidrigkeiten bei ausländischen LKW-Fahrern seitens des Ordnungsamtes Heilbronn aber ohnehin nicht erfolgen und verfolgt würden, wegen der Unverhältnissmässigeit des Aufwandes. ( lt. Aussage der Polizei )

 Wir haben die Polizei mehrmals direkt aufgefordert den Vorgang zur Anzeige zu bringen, was aber stets mit der Begründung abgelehnt wurde, dass wir das ja selbst machen können.

Die Polizei verliess die Grundäckerstraße ohne die Personalien der betreffenden LKW-Fahrer aufzunehmen.

Man wollte nur meine Personalien haben, bemerkte aber dann, dass ich ja mittlerweile in der Polizei HN aufgrund der Zeitungsartikel „bestens bekannt“ wäre.

Uns wurde angeraten, für den Fall, dass die LKW-Fahrer wieder ihre Motoren laufen lassen, sollten wir eben wieder die Polizei anrufen.

 Kaum dass die Polizei ausser Sichtweite war, wurden die LKW-Motoren wieder gestartet und 2 der LKW-Fahrer, (PL) PNT 34013   |  (PL) PNT 39711,  positionierten sich vor unserem Haus, uns auslachend und obszöne Gesten machend.

 Sehr geehrter Herr Werner, wir haben daraufhin dann selbstverständlich nicht wieder die Polizei angerufen – denn mit Verlaub, was bitte soll so eine Farce die die Polizei da mit uns betreibt und abgibt?

 Zeugen: [Willi ..., Siglinde ..., Irmgard ...., Simon ....]

 Gestern Abend, ca. 20:00 Uhr betraten beide Männer sogar unser Grundstück, sich dort umschauend. Es wurde an den Türen gerüttelt und durch die Fenster geschaut.

Einen weiteren Hilferuf auch dazu bei der Polizei habe ich nach bisherigen Erfahrungen mit dieser als absolut sinnlos eingestuft.

 Zeugen: [Willi ..., Siglinde ..., Irmgard ....]

 Herr Werner, im Dateianhang erhalten Sie 2 Bilder der betreffenden LKW`s, verbotswidrig parkend im LKW-Parkverbot in der Grundäckerstraße, seit der Nacht vom 02.10.

Die Kennzeichen sind gut erkennbar, ebenso sind die Standorte bekannt und auch dem Ordnungsamt, dass dort LKW-Parkverbot ist.

Meine direkte Frage an das Ordnungsamt: „Wird das Ordnungsamt hierzu handeln und wenn ja wie?“

 Sehr geehrter Herr Werner, was hier seitens der Heilbronner Polizeibehörden und Polizei in den Böllinger Höfen mit Anwohnern betrieben wird erscheint uns schon deutlich mehr als nur skandalös und wird zu klärendes Thema sein.

Die Stadt stellt zwar Parkverbotschilder für LKW`s auf, hat aber offensichtlich auf eigenem Gebiet keinerlei Hausrecht. Das haben offensichtlich nur die Transit-LKW-Vandalen in Form eines seitens der Polizei mündlich ausgestellten und mündlich bescheinigten Freibriefes. [...]

b) Liegt hier zumindest - ggf. auch durch dienstliche Anweisung - der Versuch vor, Abhilfe durch polizeiliche Maßnahmen gegen Verstöße gegen geltendes Recht und die Annahme einer nur von der Staatsanwaltschaft zu beurteilenden Anzeige zu verweigern und  die Rechte von Anzeigeerstattern zu beschränken?

2. a) Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben des per eMail eines Anwohners an die Amtsleiter-Adresse des Ordnungsamtes etc. mit Datierung Sun, 4 Oct 2015 18:28:25 "Böllinger Höfe sind offiziell als Transit LKW-Rasthof ausgewiesen" mit folgendem Inhalt und den darin gestellten Fragen im Einzelnen ab:

[...] der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V., Breitenbachstraße 1 | 60487 Frankfurt am Main, www.bgl-ev.de verweist auf seiner Homepage unter Rubrik „Parkplätze für LKW“ auf das Truck Europe Webportal, www.truckparkingeurope.com/map/.

Auf diesem Portal wird explizit für Heilbronn das Gebiet Böllinger Höfe, Grundäckerstraße-Ecke Alexander-Baumann-Straße offizielle als LKW Rastanlage „Hotspot“ aufgeführt. ( Siehe Dateianhang Bild Sreenshot [nur im Original] )

 Damit dürften sich einige Fragen der Vergangenheit, die sich bisher u.a. auch aus dem Verhalten der Polizeibehörden und Polizei zu den Vorkommnissen und Verhalten der „LKW-Transit-Vandalen“ in den Böllinger Höfen bisher nur unglaubwürdig, mindestens aber nicht nachvollziehbar und zweifelhaft beantwortet und behandelt wurden, in einem völlig anderen Licht darstellen.

 Wundern brauchen wir uns jetzt jedenfalls nicht mehr, dass und warum wir in den Böllinger Höfen jede Nacht und fast jedes Wochenende so ganz selbstverständlich von den „LKW-Transit-Vandalen“  regelrecht überflutet werden und diese LKW-Transit-Vandalen“ sich hier derart aufführen, als ob sie hier alle Rechte dazu hätten. [...]
 

b) Wird die Stadtverwaltung gegenüber dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. die unter 2 a) (siehe auch http://compass.ptvgroup.com/tag/lkw-parkplatze/), der Stadtverwaltung mit eMail Mon, 5 Oct 2015 06:56:51 bekannt) Sorge dafür tragen, daß die Ausweisung der Böllinger Höfe, explizit der Grundäckerstraße, als LKW-Rastplatz nicht mehr veröffentlicht wird und die Aussage von EBM Diepgen, Zitat HSt: „Wir dürfen Lastwagenfahrern nicht signalisieren: Hier ist ein Autohof“, auch umgesetzt und nicht konterkariert wird?
(Hinweis: Der dbzgl. Button wurde temporär nach unserem dortigen Anruf sofort entfernt, kann aber jederzeit durch jeden LKW-Fahrer wieder eingetragen werden)


3. Welcher Hintergrund liegt seitens der Stadtverwaltung vor, hier zwar mit großem finanziellen Aufwand nur kosmetisch wirkend aktiv zu werden, aber letzten Endes nicht wirklich die Zustände behebende Maßnahmen zu ergreifen?

4. Weshalb wird nicht entweder in ähnlicher Weise wie in der Gottlieb-Daimler-Straße das Parken in Parkverbotszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-Parkverbot erlassen?

*= Inhalt der [..]
liegt im Original vor

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.10.2015

Eingang nach 23 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> Böllinger Höfe: LKW

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

Ihre E-mails vom 27.09./05.10.2015 zu LKW's in den Böllinger Höfen beantworten wir wie folgt:

1. Lenk- und Ruhezeiten

Das Bundesamt für Güterverkehr hat auf Anfrage hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

"Zunächst ist festzuhalten, dass Art. 8 Abs. 8 VO (EG) Nr. 561/2006 dem Fahrer gestattet, nicht
am Standort eingelegte tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug zu ver­
bringen. Dies berechtigt jedoch nicht den Umkehrschluss, dass eine nicht am Standort eingeleg­
te regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf.

Art. 8 Abs. 8 VO (EG) 561/2008 legt lediglich fest, dass die Fahrer ihre täglichen und reduzierten
wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbringen können, wenn sie sich nicht an ihrem Wohn­
ort befinden. "Können" impliziert kein Verbot. Die Vorschrift legitimiert lediglich ein bestimmtes
Verhalten, ohne ein konkrete Folge für den Fall ihrer Nichtbeachtung vorzusehen. Da Art. 8 Abs.
8 somit schon für die reduzierte wöchentliche Ruhezeit keine eindeutige Rechtsfolge enthält, ist
ein Umkehrschluss. dass eine im Fahrzeug verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht
ordnungsgemäß eingelegt worden sei, schlichtweg nicht möglich. Zusammengefasst lässt sich
festhalten. dass aufgrund der fehlenden Bestimmtheit der Regelungen das Verbringen der re-
gelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug nicht zu beanstanden ist."

2. Fäkalien in der Grundäckerstraße

Von der Stadtverwaltung wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im
Bereich der Grundäckerstraße ergriffen. Hierzu zählt insbesondere auch das Aufstellen von Dixi­
Toiletten. Desweiteren wurden alle bei der BußgeldsteIle eingereichten Anzeigen wegen Sauber­
keitsverstößen weiterverfolgt und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.

3. Anzeige wegen Körperverletzung

Bei Körperverletzungen handelt es sich um Straftaten, deren Verfolgung im Zuständigkeitsbe­
reich der Polizei liegen. Stadtverwaltungen können nur Ordnungswidrigkeiten ahnden.

4. LKW- Parkverbot

Der Betroffene hat seine Mail vom 04.10.2015,10:27 Uhr richtigerweise auch an das zuständige
Polizeirevier Heilbronn gesandt. was auf seine Fragen antworten kann. Umgehend habe ich die
Mail um 11 :06 Uhr ebenfalls nochmals an das Polizeirevier HN-Böckingen weitergeleitet. Auf
das Vorgehen der Polizei hat die Stadt keine Möglichkeit einzuwirken.

Zur Mail vom 04.10.2015, 18:28 Uhr hat das Amt für Straßenwesen dem Betroffenen zuständig­
keitshalber geantwortet: "Wir haben den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsor­
gung (BGL) darüber informiert, dass die Plattform in Bezug auf Parkplätze Böllinger Höfe nicht
korrekt ist und um Löschung gebeten. Herr Dr. Werner hat angehängte Mail uns zur Kenntnis
übersandt. Ich denke dass in Kürze der Eintrag für die Böllinger Höfe verschwunden ist.

Wegen der Vorfahrtsregelung wurden Verkehrserhebungen durchgeführt, die nun ausgewertet
werden. Auch hier wird in Kürze ein Ergebnis vorliegen."

Bei den Böllinger Höfen handelt es sich um ein bereits vor Jahren vom Gemeinderat beschlosse­
nesgewerbegebiet. LKW-Verkehr ist zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit unerlässlich und kann
dort deshalb grundsätzlich nicht generell verboten werden.

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 27.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.090 * Nordstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Zustände beim Flüchtlingswohnheim in der Nordstraße: Es werde bis in die Nacht hinein in aller Lautstärke, auch im Freien, gefeiert. Auch eine Vermüllung finde statt. Unmut wird auch darüber geäußert, daß Tag unhd Nacht das Licht brenne. An anderen Stellen der Stadt werde aus Kostengründen das Straßenlicht abgeschaltet, an Deutschen werde gespart, wo es nur geht, aber hier spiele Geld offenbar keine Rolle.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.10.2015

Eingang nach 12 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> Es ist zutreffend dass es während der heißen Sommertage zu Beschwerden wegen Ruhestörung gekommen ist. Die Verwaltung hat hierauf reagiert und den vor Ort präsenten Sicherheitsdienst beauftragt, die Nachtruhe sicherzustellen. Bei Verstössen wurden den Bewohnern des Wohnheimes dahingehende Sanktionen angedroht. Aktuell liegen der Verwaltung keine
Erkenntnisse über Ruhestörungen vor.

Ferner kam es vereinzelt zu illegalen Müllablagerungen, sowohl von Flüchtlingen, als auch von
Personen außerhalb des Wohnheimes. Bezüglich der Flüchtlinge wurde hier insbesondere durch
die vor Ort präsente Sozialarbeiterin eindringlich auf die Bewohner eingewirkt, den Müll korrekt zu entsorgen. Bezüglich illegalen Müllablagerungen von außen wurde der Sicherheitsdienst sensibilisiert, derartige Verstösse zu registrieren und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen.

Die Beleuchtung der Wohnheime erfolgt aus Kostengründen und Sicherheitsgründen durch Neonröhren. Nachdem die Wohnungen über keine Vorhänge verfügen mage es zutreffend sein, dass diese Beleuchtung augenscheinlicher ist. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, dass die
Beleuchtung zu Tagzeiten erfolgt, zu denen keine Beleuchtung erforderlich ist. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 27.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.089 * Spitzwegstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Nichtbeachtung der Bestimmungen für die 30km-Zone in der Spitzwegstraße.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung werde regelmäßig ignoriert und "durch die Straße nur noch durchgerast".


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.10.2015

Eingang nach 17 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Zeit vom 01.01.2014 bis heute an 16 ver­
schiedenen Tagen vom Vollzugsdienst der Stadt Heilbronn durchgeführt.

 

Die durchschnittliche Beanstandungsquote lag bei 6,4 %.

Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortge­
führt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 27.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.088 * Böllinger Höfe: LKW

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Welche Stellungnahme gibt sie

1. zu Inhalt und Anlagen des eMails "Lenk- und Ruhezeiten" vom 24.09.2015 00:14;

2. zu Inhalt und Anlagen des eMails "Fäkalien in der Grundäckerstraße" vom 24.09.2015 17:00;

3. zu Inhalt und Anlagen des eMails vom 25.09.2015 14:02 (Anzeige u.a. wegen Körperverletzung)

eines Anwohners der Grundäckerstraße, siehe auch www.hn-news.de "Böllinger Höfe: Rabiater LKW-Fahrer wird handgreiflich"  ab?


Es wird zugleich um wirksame Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.10.2015

Eingang nach 31 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> 

<*> Böllinger Höfe: LKW

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

Ihre E-mails vom 27.09./05.10.2015 zu LKW's in den Böllinger Höfen beantworten wir wie folgt:

1. Lenk- und Ruhezeiten

Das Bundesamt für Güterverkehr hat auf Anfrage hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

"Zunächst ist festzuhalten, dass Art. 8 Abs. 8 VO (EG) Nr. 561/2006 dem Fahrer gestattet, nicht
am Standort eingelegte tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug zu ver­
bringen. Dies berechtigt jedoch nicht den Umkehrschluss, dass eine nicht am Standort eingeleg­
te regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf.

Art. 8 Abs. 8 VO (EG) 561/2008 legt lediglich fest, dass die Fahrer ihre täglichen und reduzierten
wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbringen können, wenn sie sich nicht an ihrem Wohn­
ort befinden. "Können" impliziert kein Verbot. Die Vorschrift legitimiert lediglich ein bestimmtes
Verhalten, ohne ein konkrete Folge für den Fall ihrer Nichtbeachtung vorzusehen. Da Art. 8 Abs.
8 somit schon für die reduzierte wöchentliche Ruhezeit keine eindeutige Rechtsfolge enthält, ist
ein Umkehrschluss. dass eine im Fahrzeug verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht
ordnungsgemäß eingelegt worden sei, schlichtweg nicht möglich. Zusammengefasst lässt sich
festhalten. dass aufgrund der fehlenden Bestimmtheit der Regelungen das Verbringen der re
gelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug nicht zu beanstanden ist."

2. Fäkalien in der Grundäckerstraße

Von der Stadtverwaltung wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im
Bereich der Grundäckerstraße ergriffen. Hierzu zählt insbesondere auch das Aufstellen von Dixi­
Toiletten. Desweiteren wurden alle bei der BußgeldsteIle eingereichten Anzeigen wegen Sauber­
keitsverstößen weiterverfolgt und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.

3. Anzeige wegen Körperverletzung

Bei Körperverletzungen handelt es sich um Straftaten, deren Verfolgung im Zuständigkeitsbe­
reich der Polizei liegen. Stadtverwaltungen können nur Ordnungswidrigkeiten ahnden.

4. LKW- Parkverbot

Der Betroffene hat seine Mail vom 04.10.2015,10:27 Uhr richtigerweise auch an das zuständige
Polizeirevier Heilbronn gesandt. was auf seine Fragen antworten kann. Umgehend habe ich die
Mail um 11 :06 Uhr ebenfalls nochmals an das Polizeirevier HN-Böckingen weitergeleitet. Auf
das Vorgehen der Polizei hat die Stadt keine Möglichkeit einzuwirken.

Zur Mail vom 04.10.2015, 18:28 Uhr hat das Amt für Straßenwesen dem Betroffenen zuständig­
keitshalber geantwortet: "Wir haben den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsor­
gung (BGL) darüber informiert, dass die Plattform in Bezug auf Parkplätze Böllinger Höfe nicht
korrekt ist und um Löschung gebeten. Herr Dr. Werner hat angehängte Mail uns zur Kenntnis
übersandt. Ich denke dass in Kürze der Eintrag für die Böllinger Höfe verschwunden ist.

Wegen der Vorfahrtsregelung wurden Verkehrserhebungen durchgeführt, die nun ausgewertet
werden. Auch hier wird in Kürze ein Ergebnis vorliegen."

Bei den Böllinger Höfen handelt es sich um ein bereits vor Jahren vom Gemeinderat beschlosse­
nes Gewerbegebiet. LKW-Verkehr ist zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit unerlässlich und kann
dort deshalb grundsätzlich nicht generell verboten werden.

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.087 * SLK: Urteil des Landesarbeitsgerichtes

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtvrwaltung zum Urteil des Landesarbeitsgerichtes vom 11.09.2015 - 1 Sa 5/15 - (siehe auch HN-NEWS) das die Befristung des Arbeitsvertrages mit einer Ärztin in Weiterbildung für unwirksam erklärt hat, ab?

2. Wieviele Arbeitsgerichtsprozesse haben die SLK-Kliniken in den letzten 5 Jahren mit welchem Ergebnis geführt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.10.2015

Eingang nach 28 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Zu Frage 1:

"Bei diesem LAG-Urteil handelt es sich um "juristisches Neuland". Beim Thema Sachgrundbefristung geht es um die Anforderung an eine inhaltlich und zeitlich strukturierte ärztliche Weiterbildung. Hierzu gibt es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung. Zurzeit wird geprüft, ob Revision vor dem Bundesarbeitsgericht gegen das LAG-Urteil eingelegt wird."

Zu Frage 2:

"Nach Recherchen der SLK-Personalverwaltung gab es seit 01.01.2013 bis dato insgesamt 22 indivi­
dualrechtliche arbeitsgerichtliche Verfahren. Von den geführten Verfahren gingen 2 verloren. Darunter
ist auch das o. g. Verfahren. Die restlichen 20 Verfahren endeten als Vergleich oder wurden zugunsten des Arbeitgebers entschieden. Zusätzlich ist 1 Verfahren gerade in der Revision, das o. g. in der Revisionsprüfung und 1 weiteres Verfahren ruhend gestellt. Weitere frühere Jahre nachzuvollziehen, würde einen erheblichen administrativen Aufwand nach sich ziehen."

Mit freundlichen Grüßen

Berggötz

Stabsstelle Stadtentwicklung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.086 * Bundesgartenschaukonzept

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Pläne gibt es für eine - sonst bei allen Bundsgartenschauen übliche - Gartenschaubahn?

2.  In welcher Weise wird nach derzeitigem Stand das Süddeutsche Eisenbahnmuseum in die Bundesgartenschau 2019 eingebunden?

3 . In welcher Weise werden - auch verkehrstechnisch -  der Wartberg und der Weinpanoramaweg in das Gartenschaukonzept mit eingebunden?

4. Welche Pläne gibt es zur Anlage von Parkplätzen rund um die Bundesgartenschau?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.12.2015

Eingang nach 84 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> hiermit möchte die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH zu Ihrer schriftlichen An~
frage wie folgt Stellung nehmen:

Frage 1: Welche Pläne gibt es für eine - sonst bei allen Bundesgartenschauen übliche ­
Gartenschaubahn?


Antwort: Gegenwärtig werden unter Hinzuziehung von Fachleuten die verschiedenen Möglichkeiten für ein internes BUGA-Verkehrsmittel (u.a. Monorail, Seilbahn) untersucht, um die bauliche Umsetzbarkeit des Verkehrsmittels und der damit einhergehenden Infrastruktur, deren Integration in die BUGA-Ausstellung bzw. die bis 2019 realisierte dauerhafte Stadtlandschaft zu prüfen und die dafür erforderlichen finanziellen Investitionen zu ermitteln. Die Untersuchungsergebnisse bilden dann die wichtige Grundlage in der Entscheidungsfindung über die generelle Realisierung eines temporären Verkehrsmittels in der BUGA.

Frage 2: In welcher Weise wird nach derzeitigem Stand das Süddeutsche Eisenbahnmuse­
um in die Bundesgartenschau 2019 eingebunden?


Antwort: Das Süddeutsche Eisenbahnmuseum ist als Korrespondenzbereich der Bundesgartenschau eingestuft, mit dem Ziel eine Bahn-Verbindung zwischen BUGA-Gelände und
Eisenbahnmuseum zu entwickeln. Im Jahr 2016 sollen in weiteren Kooperationsgesprächen mit dem Süddeutschen Eisenbahnmuseum die Rahmenbedingungen einer Bespielung zur BUGA über 173 Tage (u.a. Bau eines Bahnsteigs, Sicherheitsbedingungen für intensiven Publikumsverkehr, Betriebsfristen für technische Einrichtungen, Personalkapazitäten) vertieft erörtert werden.

Frage 3: In welcher Weise werden - auch verkehrstechnisch - der Wartberg und der
Weinpanoramaweg in das Gartenschaukonzept mit eingebunden?

Antwort: Der Wartberg mit Weinpanoramaweg gehört zu den wichtigen Botschaftsorten für Heilbronn. Die Botschaftsorte als auch Korrespondenzprojekte sollen im Rahmen der Gartenschauausstellung den Besucherinnen und Besuchern vorgestellt werden, um Gäste zu animieren, die Besonderheiten der Stadt und Region zu besuchen. Die Art und Weise ihrer Präsentation wird in der Fortschreibung der Ausstellungskonzeption erarbeitet. Touristische Angebote, wie z.B. Radtouren und Wanderungen zu Botschaftsorten, sowie die Vermarktung selbst ist noch gemeinsam mit der Heilbronn Marketing GmbH und weiteren Akteuren seitens des BUGA-Marketings zu entwickeln.

Frage 4: Welche Pläne gibt es zur Anlage von Parkplätzen rund um die Bundesgarten­
schau?


Antwort: Das Verkehrskonzept für die BUGA 2019 wird gegenwärtig unter Hinzuziehung von Verkehrsplanern und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Stadt, des Landkreises und des Landes erarbeitet. Hierbei werden u.a. auch die Verkehrsverteilung, ein Parkraumkonzept, die Verkehrsführung zu Stellplatzanlagen, die Führung der Reisebusse aber auch die Einbindung des ÖPNV im Detail untersucht.

Mit freundlichen Grüßen

Hanpeter Faas

Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH Geschäftsführung


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.085 * Penetranter Gestank


Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Ludwigsburger Straße in Richtung Klingenberg beklagen sich über erneut über den pentranten Gestank, der bei warmen Tagen aus der Abwasserleitung hervortritt.

Es wird endlich um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.9.2015

Eingang nach 6 Tagen: bürgernah: Danke!

<*>  Ihrer Bitte um Abhilfe, mail vom 17.09.2015, haben wir bereits entsprochen.
Wie zugesagt hat die HVG zum Beginn der Weinlese eine Anlage zur Geruchsbekämpfung im Abwasserpumpwerk Brackenheim installiert. Die Anlage wurde am 17.09. aufgestellt und Anfang dieser Woche in Betrieb genommen. Seither hat sich die Geruchsentwicklung bereits auf 1/5 reduziert. Die Spitzenwerte Schwefelwasserstoff gingen von 40 ppm auf 8 ppm zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Hertner
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Heilbronner Versorgungs GmbH


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.9.205

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.084 * Mißachtetes Halteverbot

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Mißachtung eines Halteverbotsbereichs.

Wörtlich:

Seit nunmehr Jahren wird im Halteverbotsbereich der Kreuzung Marienburger Strasse / Elbinger Strasse (Stadtteil Neckargartach) verkehrswidrig dauergeparkt. Dies insbesondere an Wochenenden und ab den Abendstunden und nachts. Teilweise mitten auf der Kreuzung bzw. Zufahrtsstrasse in zweiter Reihe und entgegen der Fahrtrichtung. Das beinträchtigt die Verkehrsicherheit in besonderem Masse, da abbiegende Fahrzeuge zu spät bzw. nicht rechtzeitig bzw. überhaupt nicht erkannt werden können. Ein Ausweichen ist im Bereich der Kreuzung damit nicht mehr möglich. Für den genannten Verkehrsbereich / Kreuzung sollte unbedingt ein absolutes Halteverbot ausgesprochen werden, sowie im Einfahrtsbereich in die Marienburgerstraße ein einseitiges Parkverbot. Im Bereich Elbinger Strasse wird an den Hochhäusern auch im Bereich der Feuerwehrzonen dauergeparkt. Dies sollte nun endlich überwacht und auch entsprechend geahndet werden und im Wiederholungsfall auch durch Abschleppen der immer wieder gleichen Fahrzeuge, dessen Fahrer bzw. Halter diese gefährliche Situation verursachen. Auf Ansprechen der entsprechenden Personen erhält man nur dumme Antworten und Drohungen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.10.2015

Eingang nach 30 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  besten Dank für Ihre Hinweise auf Falschparker im Bereich Marienburger Straße/ Elbinger Straße.

Der Städtische Vollzugsdienst des Ordnungsamtes hat diesen Bereich aufgrund Ihrer Hinweise verstärkt kontrolliert. In den letzten 4 Wochen wurden in der Marienburger Straße 19 Falschparker und in der Elbinger Straße 18 verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge gebührenpflichtig beanstandet.

Die Kontrollen wurden auf die gewünschten Zeiträume an Wochenenden sowie in den Abend- und Nachtstunden konzentriert.

Aufgrund der festgestellten Beanstandungen werden die Kontrollen fortgeführt.

Für Ihre Hinweise nochmals besten Dank.

 

mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.083 * Stadtbahn

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Ist Ihr bekannt, daß gerade jetzt zum Weindorf es erhebliche Mängel im Betrieb der Stadstbahn gibt?


a) Bekannt gewordener Fall 1 - Stadtbahn S4 Richtung Öhringen:
Diese  bleibt am 11.9. um 17.03 Uhr in Heilbronn Hbf   stehen, die Fahrgäste müssen umsteigen, um weiter zu kommen.


b) Bekannt gewordener Fall 2 - Stadtbahn S4 Richtung Schwaigern:
Diese kommt am 12.9. mit 10 Minúten Verspätung statt um 21.51  um 20.01 am Heilbronner Marktplatz an, fährt völlig überfüllt bis Heilbronn Hbf, läßt dort noch Dutzende Fahrgäste zusteigen, schließt die Türen und fährt nicht mehr ab.
Es gibt binnen kurzer Zeit stickige Luft, Klappfenster und Türen lassen sich nicht öffnen, hunderte Fahrgäste sind eingeschlossen.
Erste Panikattacken machen sich bemerkbar, Fahrgästen wird schlecht.
Das entschlossene Vorgehen zweier Fahrgäste zur verschlossenen Fahrerkabine, in dem ein furios wirkender Fahrer alle möglichen Tasten bedient, bewirkt, daß dieser auf Zuruf wenigstens die  Lüftung einschaltet.
Ein Anruf bei der Polizei ergibt, daß sich diese kümmern will und den Einsatz von Ersatzbussen erwägt. Geschehen ist jedoch von daher nichts Erkennbares.
Der Aufforderung, den Fahrgästen wenigstens durchzusagen, was Sache ist, wird nicht nachgekommen, auch als sich die Fahrpersonaltüre öffnet und ein weiterer Bediensteter hinzukommt.
Lediglich kurz wird die Türe zum Fahrgastraum geöffnet und dem Kontaktsuchenden erklärt, in einem hinteren Wagen würde eine nicht verschlossene Türe das Weiterfahren verhindern. Die nochmals wiederholte Bitte um entsprechende Zusage zur Beruhigung der Fahrgäste wird ignoriert und schnell wieder verschlossen.
Es passiert weiter nichts, hunderte Fahrgäste sind über eine Stunde eingesperrt.
Erst nach dieser Zeit öffnen sich die Türen, Fahrgäste können aussteigen.
Es erfolgt keine Ansage, nur im von-Mund-zu-Mund-Modus spricht sich herum, daß man in die nächste, bereits stehende Bahn umsteigen könne.
Aber auch die kann erst nach einiger Zeit fahren, weil das Gleis noch von der havarierten Bahn blockiert wird.

2. Was wird sie unternehmen, um noch vor Ende des Weindorfes derartige Mängel zu verhindern?

3. Es ist festzustellen, daß zahlreiche Bahnen lediglich zum nächsten Abstellgleis fahren. Gibt es - um derartige Überfüllungen und Vorgänge wie unter 1. geschildert zu verhindern - keine Möglichkeit, während des Weindorfes die Bahnen wenigstens einige Stationen weiter fahren zu lassen (z.B. bis Schwaigern), um für Entlastung zu sorgen?

4. Die Folgen derartigen Unvermögens in der bedarfsgerechten Fahrplangestaltung sind teils auch anderweitig höchst ärgerlich: Uns wurde zu 1. ein Fall bekannt, daß zwei junge Damen noch ohne Übernachten zu müssen, in die Schweiz weiterfahren wollten und nun das Ziel nicht mehr wie vorgesehen erreichen konnten.

Es wird dringend um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 8.10.2015

Eingang nach 25 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Ihre obige Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die AVG in Karlsruhe weitergeleitet. Die Antwort hierzu ist nun bei uns eingegangen und liegt diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Grom
Stadtwerke Heilbronn GmbH

Anlage

Antwortschreiben der AVG vom 23.09.2015

Zur Anfrage von Herrn Stadtrat Dagenbach möchte ich wie folgt Stellung nehmen.

Zu Punkt 1a: Die Schilderung kann unserseits nicht nachvollzogen werden. Die S4-Stadtb"Ü1n 85471 von Schwaigern West nach Öhringen-Cappel erreichte am 11.09.2015 den Heilbronner Hauptbahnhofsverplatz mit zwei Minuten Verspätunq. Die planmäßige Ankunftszeit dieser Stadtbahnfahrt am Vorplatz ist um 17:04 Uhr, Um 17:07 Uhr fuhr die Stadtbahn mit einer Minute Verspätung in Richtung Öhringen-Cappel ab.

Die vorangegangene S4-Eilzugfahrt 85381 von Karlsruhe nach Weinsberg (planmäßlq an/ab arn Hbf­
Vorplatz um 16:51 Uhr) war arn 11,09,2015 um vier Minuten verspätet, Diese Bahn fuhr um 16:55 Uhr weiter in Richtung Weinsberg,

Wir können derzeit nicht nachvollziehen, wieso Fahrgäste in eine andere Bahn umsteigen mussten, um weiterzukommen. Wir bitten daher den Beschwerdeführer, seine Ausführungen zu konkretisieren. Mit weiteren Informationen sind wir gerne bereit, eine erneute Prüfung des Vorfalls vorzunehmen.

Zu Punkt 1 b: Die werkstau hat inzwischen die Störungsaufzeichnung des eingesetzten Stadtbahnwagens 933 auslesen können. Aus dieser geht hervor, dass während des Aufenthalts der Stadtbahn arn Hbf-Vorplatz im Innenraum durch Fahrgäste die Fahrgastnotbremse gezogen worden ist. Bei der Entsperrung der aktivierten Notbremse kam es zu einer technischen Störung, sodass es dem Triebfahrzeugführer zunächst nicht möglich war, weiterzufahren. Momentan prüfen wir, ob es zu Fehlhandlungen des Fahrers in dieser Situation gekommen ist. Ich verkenne nicht, dass diese Situation sowohl für unsere Fahrgäste wie auch für den eingesetzten Fahrer äußerst belastend war. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich. Ich versichere Ihnen, dass wir auch im Eigeninteresse diesen Vorfall aufklären werden, damit derartige Situationen in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Zu Punkt 2: Bis auf den größeren Vorfall am 11.09.2015 konnten wir im weiteren Verlauf des Heilbronner Weindorfes keine gravierenden Störungen feststellen. Durch die eingeführten Zusatzverkehre konnten wir unseren Fahrgästen einen stabilen Bahnverkehr anbieten.

Zu Punkt 3: Die AVG hat, wie auch in den vergangenen Jahren, für die Zeit des Heilbrenner Weindorfs ein umfangreiches Zusatzangebot auf der Schiene angeboten. In Fahrtrichtung Öhringen wurden die drei S4-Stadtbahnen, die normalerweise um 22:04 Uhr, 23:04 Uhr und um 00:04 Uhr am Pfühlpark enden montags bis samstags verlängert. Montags bis donnerstags verkehrten diese Fahrten verlängert bis Eschenau und in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag sogar bis nach Öhringen­Cappel. Um 00:45 Uhr ab Hbf-Vorplatz wurde täglich ein S4-Zusatzzug bis nach Öhringen-Cappel angeboten. Es ergaben sich bis 01 :23 Uhr zwei Fahrtmöglichkeiten je Stunde ab der Haltestelle Rathaus für die Weindorfgäste in Richtung Eschenau bzw. Öhringen.

In Fahrtrichtung Eppingen wurden montags bis samstags die zwei S4-Stadtbahnen, die normalerweise um 21 :42 Uhr und um 22:42 Uhr in Schwaigern West enden bis Eppingen verlängert. Ebenfalls montags bis samstags wurden die zwei S4-Stadtbahnen, die normalerweise um 22:46 Uhr und um 23:46 Uhr am Hbf-Vorplatz enden bis Eppingen verlängert. In den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag wurde zusätzlich die S4-Stadtbahnfahrt, welche normalerweise um 00:46 Uhr am Hbf­Vorplatz endet bis Eppingen verlängert. Es ergaben sich bis 01: 13 Uhr zwei Fahrtmöglichkeiten je Stunde ab der Haltestelle Rathaus für die Vvelnoortqäste in Richtung Eppingen.

Von jenen Regelfahrten, die nicht verlängert wurden, endeten während des Weindorfs - dem Regel­
plan entsprechend einige Fahrten am Pfühlpark bzw. am Hbf-Vorplatz. Möglicherweise nimmt der
Beschwerdeführer auf diese Bahnen Bezug wenn er schreibt, dass "zahlreiche" Bahnen nur zum
nächsten Abstellgleis fuhren. Wir halten Jedoch das vorgehaltene Zusatzangebot für ausreichend,
Natürlich kann die AVG auch noch weitere Zusatzfahrten anbieten. Der betriebliche Aufwand hierfür
muss jedoch beauftragt und finanziert werden.

Zu Punkt 4: Wir nehmen gerne zu Vorkommnissen Stellung, wenn diese präzise formuliert werden.
Leider sind für uns pauschale Vorwürfe nicht überprüfbar. Wir sind aber auch hier gerne bereit, konkret angegebene Beanstandungen zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Pischon
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.082 * Rechtsverordnung, Verhalten und Regelungen der Taxifahrer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Taxiunternehmer beklagen sich über den nicht kontrollierten Wildwuchs unter manchen Kollegen im Heilbronner Taxigewerbe. 

Wörtlich:

Wir haben
seit Februar eine Rechtsverordnung über die Betriebspflicht des Taxigewerbes.
Diese Regelungen interessiert ein Großteil der Fahrer und auch Unternehmer nicht.
Weshalb werden diese wiedergesetzlichen Fahrzeuge und Fahrer nicht ab und an kontrolliert?
Es wird trotz eines absoluten Rauchverbot immer noch in den meisten der Fahrzeuge geraucht und auf Ansprechen kommt die Antwort, es sei doch Sache des Fahrers, ob oder ob nicht geraucht wird .
Es gibt viele Reklamation älterer Fahrgäste, welche diese Fahrzeuge danach meiden und sich bei Kollegen beschweren.
Eine Ordnung am Taxiplatz (hauptsächlich Bahnhof) wird einfach ignoriert.
Das Vorfahren der Fahrzeuge in Reihe wird von vielen nicht eingehalten.
Die Nähe des Fahrzeuges zur Bereitstellung ist bei vielen nicht möglich, da der Spieltrieb wichtiger ist, als den Fahrgästen die Auswahl von Fahrer und Fahrzeug zu ermöglichen, siehe Bilder
[nur im Original].
Die Ausstattung lässt zu wünschen übrig, die Ordnungs-Nummer wird z.T. mit Kugelschreiber auf ein Fetzen weißes Papier geschrieben, ist zu klein, nicht an der vorgeschriebenen Stelle und auch nicht von innen lesbar.
Es fehlen in manchen Fahrzeugen die Inhaber-Angaben, die Bekanntgabe der Taxitarife und oft auch das Rauchverbots-Schild.
Es muss doch möglich sein dass ab und zu Kontrollen durchgeführt werden um das Bild der Taxifahrer in unserer Stadt etwas zu heben.
Die Rechtsverordnung ist ohne entsprechende Kontrolle nicht einmal das Papier wert auf die geschrieben wurde.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

4.11.2015

Eingang nach 54 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*>  leider konnten wir Ihre Anfrage erst jetzt beantworten, da sowohl die Geschäftsstelle des Gemeinderates als auch das Ordnungsamt erstmals hiervon mit Ihrer Email vom 28.10.2015 Kenntnis erhielten.

Zwischenzeitlich wird die städtische Taxiordnung kontrolliert, nachdem die notwendige Stelle nun­
mehr besetzt werden konnte. Bei den Kontrollen wird u.a. auch auf das Fehlverhalten geachtet, wie sie in Ihrer schriftlichen Anfrage allgemein beschrieben sind. Im Übrigen gingen Beschwerden von Dritten über derartiges Fehlverhalten bisher nicht bei der Verwaltung ein.

Mit freundlichen Grüßen 

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.081 * Steinäcker

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:


1. Wie ist der derzeitige Stand  in Sachen Grunderwerb "Steinäcker" ( Fall:
Pressionen gegen Grundbesitzer )

2. wie viele Grundstücke sind derzeit im Besitz der Stadt Heilbronn, bei wie vielen steht der Erwerb noch aus:

3. wie viele Landwirte haben auf Grund der Androhung von Kündigungen städtischer Pachtflächen zu den Bedingungen der Stadt bisher an diese verkauft;

4. weshalb steht die Beantwortung der Anfrage vom 29.6.2015 ( Grundstücksmarkt ) noch immer aus;

5. hat die Staatsanwaltschaft in der Sache wegen des möglichen Nötigungsvorwurfs etc. (siehe
Heilbronner Stimme vom 4.Juli 2015, S. 28  "
Bauern fordern Tauschflächen") ermittelt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.9.2015

1.10.2015

Eingang nach 7 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  - es liegt lediglich eine als nichtöffentlich deklarierte Antwort vor -

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

REPLIK dazu:

 

geehrte Damen und Herren,

 

Ihre Beantwortung ist in einzelnen Punkten unzureichend.

Außerdem ist die Deklaration als nichtöffentlich nicht nachvollziehbar, weil unsererseits nicht nach dem Verhandlungsstand in einem - zum Zwecke der Nichtöffentlichmachbarkeit per erfolgter Namensnennung Ihrerseits - Einzelfall gefragt wurde, sondern nach dem derzeitige Stand  in Sachen Grunderwerb "Steinäcker". Auch im genannten Bezug wird nicht auf den Einzelfall abgehoben.

 

Nicht nachvollziehbar ist uns zudem, welche "Dritte" betroffene Landwirte "unter Druck setzen" sollen. Unsererseits ist die Bereitschaft aller betroffenen Landwirte bekannt, die dem BBauPl Steinäcker nichts in den Weg legen möchten, aber aus den hinlänglich bekannten Gründen auch fair behandelt werden wollen.

 

Dies ist mit der Drohung mit einem für diese empfindlichen Übel der Kündigung städtischer Flächen bislang nicht der Fall. Wir verweisen dazu auf unser Schreiben an den Herrn Oberbürgermeister vom 10.6.2015, in dem wir u.a. auch darauf verweisen, daß es keinen Beschluß des Gemeinderates gibt, der den Flächentausch ausschließt. Es wird doch nicht beabsichtigt gewesen sein, mit dem Beschluß, Tauschgelände nicht anzubieten, den Gemeinderat zu täuschen?

 

Es wurde auch weder gefragt noch ist es wesentlich, wie der Landesbauernverband das Kaufangebot bewertet.  Dieser hat sich wie wir deutlichst für einen fairen Umgang mit den betroffenen Landwirten ausgesprochen. 

 

Die Stadt Heilbronn hat landwirtschaftlich genutzte Flächen, sie verkauft und tauscht auch aktuell.


 - es liegt mit Eingang 1.10.2015 lediglich eine als nichtöffentlich deklarierte Antwort des Oberbürgermeisters vor -

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

REPLIK dazu:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ihr erneut als nichtöffentlich deklariertes Antwortschreiben vom 24.9.2015, Poststempel vom 30.9.2015 mit Eingang gestern, habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich kann Ihnen bestätigen, daß ich u.a. Ihre Schreiben vom 9. Juni 2015 und 11. September 2015 sehr genau gelesen habe.

Ich stimme mit keiner Ihrer Erwiderungen zu meinen Anfragen überein.

RP Stuttgart zur Kenntnis


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.080 * "Internationaler Busbahnhof"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die unzureichende Verhältnisse am "Internationalen Busbahnhof" in der Hafenstraße in der Nähe des Areals Hafenstraße 9.

Es gebe keine Schutz vor Regen für die häufig sehr zahlreich wartenden Busfahrgäste.
Auch sei es höchst gefährlich, wenn  an der relativ stark auch von LKWs befahrenen Straße Gepäck auf der Straßenseite ausgeladen werden muß, vermißt werde hier ein Schutzstreifen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor - [wird bearbeitet ]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 7.9.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.079 * Vermüllung und Verstöße II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wie oft wurden in den vergangenen 4 Wochen angesichts der bekannten Vorgänge (
* Motorenlärm und Vermüllung, * Motorenlärm und Vermüllung II * Vermüllung und Verstöße ) in den Böllinger Höfen mit welchem Ergebnis außer Durchfahrten zur flüchtigen Situationsbeobachtung wirkliche Kontrollen durchgeführt bzw. solche unterlassen;

2. wie oft wurden im gleichen Zeitraum Reinigungen auch im und hinter dem Gebüsch vorgenommen;

3. aus welchen Gründen sperrt sich die Stadtverwaltung dagegen, wirksame Maßnahmen gegen das Abdriften zu einem Ersatz-Autohof zu ergreifen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.10.2015

Eingang nach 23 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre erneute Anfrage zu Verunreiniqunqen in den Böllinger Höfen.

Ziffer 1.

Wie wir bereits mit Schreiben vom 30.07. sowie 14.08.2015 mitgeteilt haben, kontrolliert der
Städtische Vollzugsdienst diesen Bereich verstärkt. Die Anzahl der durchgeführten Streifen lässt sich nicht ermitteln. Bei der Streifentätigkeit wurden zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sowie Sauberkeitsverstöße zur Anzeige gebracht.

Ziffer 2.

Nach Mitteilung des Betriebsamtes wird die Hecke durch ein Fremdunternehmen ein Mal wöchentlich gereinigt.

 

Ziffer 3.

Auf Einladung der Verwaltung haben OBM Harry Mergel und Erster Bürgermeister Martin Diepgen letzte Woche mit mehr als 90 Vertretern der in den Böllinger Höfen ansässigen Unternehmen Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation erörtert. Sie selbst waren bei der Veranstaltung auch zugegen. Die Stadtverwaltung hat in den letzten Monaten verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die negativen Begleiterscheinungen des LKW- Verkehrs - insbesondere Verunreinigungen - möglichst zu beseitigen. Neben einem verstärkten Reiniqunqsdienst des Betriebsamtes sowie aufgestellten Abfallbehältern und Dixi­Toiletten finden auch verstärkte Kontrollen statt. Ein Wochenend- und Nachtfahrverbot für LKW in den Böllinger Höfen würde nur zu einer Verlagerung statt einer Lösung des Problems führen und soll deshalb nicht umgesetzt werden.

Mit eundlichen Grüßen

 

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 30.8.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.078 * Flüchtlingsunterbringung II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welchen aktuellen Stand hat die Flüchtlingsunterbringung in Heilbronn derzeit;

2. wie viele Asylbewerber nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

3. wie viele Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

4. wie viele subsidiär geschützte Personen  sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

5. wie viele der unter 2., 3. und 4. genannten Personen ohne rechtskräftig festgestellte Aufenthaltsberechtigung sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht

6. a) in welcher Weise wird sichgestellt, daß die Unterbringung  auf das Stadtgebiet gleichmäßig verteilt wird und nicht einzelne, insbesondere "gehobene", Wohngebiete wie bisher praktiziert einer Verschonung unterliegen;
b) an welchen Standorten wird dieser Praxis entgegengewirkt; 


7. wie viele der 42 Personen, zu denen -  in Beantwortung unserer Anfrage vom 22.4.2015 mit Schreiben vom 15.5.2015, Eingang 21.5.2015 - mitgeteilt wurde, daß
deren Asylantrag abgelehnt wurde und die gemäß Aufenthaltsgesetz grundsätzlich ausreisepflichtig sind, aber noch in den städtischen Unterkünften leben, sind inzwischen ausgereist und wie ist die derzeitige "Bilanz";

8. welche Kosten entstehen der Stadt Heilbronn z.Zt. monatlich durch die derzeitige Zuwanderungswelle und welche Erstattung erfolgt dafür pro Person durch das Land?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.9.2015

Eingang nach 26 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Zu Ihrer Anfrage vom 30.08.2015 teilen wir Ihnen folgendes mit:

Frage 1: Situation der Flüchtlingsunterbringung in Heilbronn derzeit:

In Heilbronn waren zum 15.09.2015 567 Personen in 18 Unterkünften untergebracht. Bis
Monatsende September 2015 wird sich diese Zahl auf ca. 650 Personen erhöhen. Hinsichtlich
weiterer Details der Unterbringung wird auf die Bekanntgabe in der Sitzung des Gemeindera­
tes vom 22.09.2015 verwiesen.

Fragen 2 bis 5:

Wir verweisen auf unsere Beantwortung vom 15.05.2015. Eine detaillierte Beantwortung die­
ser Fragen ist nicht möglich. Nachfolgend ist der aktuelle Stand der nach verschiedenen
Rechtsformen dargestellt:

- Personen, welche noch keinen Asylantrag stellen konnten: 146 Personen

- Personen, deren Antrag abgelehnt wurde und die zur Ausreise verpflichtet sind: 26 Personen

- Personen mit Aufenthaltserlaubnis: 71 Personen

Frage 6: Sicherstellung einer gleichmäßigen Verteilung auf das Stadtgebiet

Die Stadt prüft im Rahmen des dezentralen Unterbringungskonzeptes alle angebotenen Ob­
jekte. Im Rahmen dieser Prüfung wurden in allen Heilbronner Stadtteilen mittlerweile Objekte
geprüft. Bis Herbst 2014 waren alle Wohnheimstandorte im Bereich "Unteres Industriege­
biet", mittlerweile befinden sich die derzeit 18 Standorte in 7 Stadtteilen. Diese Entwicklung
zeigt, dass hier keine Verschonung einzelner Stadtteile praktiziert wird.

Frage 7: Bilanz der ausreisepflichtigen Personen

Die Zahl von 42 ausreisepflichtigen Personen hat sich von 42 auf 26 Personen reduziert. Es
handelt sich hierbei insbesondere um sogenannte freiwillige Rückkehrer.

Frage 8: Kosten

Das Land Baden-Württemberg erstattet im Rahmen des Flüchtlingsunterbringungsgesetzes
derzeit 13.260 EUR pro Flüchtling. In dieser Pauschale sind alle Kosten im Zusammenhang
mit der vorläufigen Unterbringung abgegolten. Die Pauschale wird seitens des Landes 6 Mo­
nate nach erfolgter Zuweisung ausbezahlt. Eine monatliche KostendarsteIlung ist nicht mög­
lich. Im Jahr 2016 ist eine Pauschalenrevision auf Landesebene vorgesehen.

 

Mit freundlichenb Grrüßen

Manfred Urban

Amt für Familie, Jugend und Senioren

 

Replik dazu:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 24.9.2015 bzgl. unserer Anfrage  "Flüchtlingsunterbringung II" vom 30.8.2015.

Mit Ihrer wohl auf Weisung erfolgten Beantwortung unserer Anfrage vom 30.8.2015 gehen wir jedoch nicht konform. Sie ist bewußt ausweichend und unvollständig, die Fragen werden nicht wie gestellt beantwortet. Ganz offensichtlich scheut man sich, die wirklichen Verhältnisse, auch die Bevorzugung einzelner, insbesondere "gehobener Wohngebiete, darzustellen, denn einen anderen Grund, die vollständige und ungeschönte Beantwortung zu unterlassen, gibt es n.u.A. nicht. Auch war die Frage nicht nur, welche Kostenpauschale die Stadt pro Flüchtling erhält, sondern,  welche Kosten der Stadt Heilbronn z.Zt. monatlich durch die derzeitige Zuwanderungswelle entstehen.


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 30.8.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.077 * Fehlende Sitzgelegenheiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über fehlende Sitzgelegenheiten an den Stadtbahnhaltestellen, insbesondere der Linie S41/42 am Industrieplatz.  Hier sei nur in eine Fahrtrichtung eine Sitzbank aufgestellt, so daß beim Berufsverkehr diese nicht ausreichend sei und zudem die Blickrichtung nur in eine Fahrtrichtung gehe.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.9.2015

Eingang nach 12 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  auf dem innerstädtischen Teil der Stadtbahnlinie Nord (S41/S42) sind ab der Weinsberger Straße (Haltestelle Theater) auf den Mittelbahnsteigen alle Fahrgastunterstände gleichen Typs entwickelt und gebaut worden. Die speziell für den Mittelbahnsteig entwickelten Fahrgastunterstände haben die Sitzgelegenheit nur auf einer Seite.

Allerdings können von dort aus beiden Richtungen herannahende Bahnen problemlos rechtzeitig gesehen werden. Für die Mittelbahnsteige mit einer Breite von 3,6m (Maß der Haltestelle Industrieplatz) musste eine Ausführung mit Mittelstützen gewählt werden, da gem. Bau- und Betriebsordnung von Straßenbahnen (BO Strab) ein lichtes Maß von 1 ,5m von der Bahnsteigkante zu festen Einbauten einzuhalten ist.

Die Aufstellung von weiteren Sitzgelegenheiten auf den Bahnsteigen wäre machbar, aber außerhalb des Wetterschutzes. Wir werden die weitere Entwicklung hierzu beobachten.

Mit freundlichen Grüßen

Tilo Elser

Stadtwerke Heilbronn GmbH


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 20.8.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.076 * Fehlende Wasserversorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gartenbesitzer oberhalb der L1106 zwischen Böckingen und Klingenberg (in der Verlängerung der Jäckleinstraße) bedauern, in ihren Gärten keinen Wasseranschluß zu haben.

Wir bitten um Auskunft darüber,

1. ob ein solcher Wasseranschluß möglich wäre;
2. welche Kosten auf die Gartenbesitzer dafür zukommen würden.


Es wird um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 26.8.2015

Eingang nach 6 Tagen: könnte besser sein

<*> zur Ihrer Anfrage vom 20.8.2015 in Bezug auf möglichen Wasseranschluss , oberhalb der L1106 zwischen Böckingen und Klingenberg ( in der Verlängerung der Jäckleinstraße),  für Kleingartenbesitzer nehmen wir wie folgt Stellung:

a)     -  Generell werden keine privaten Kleingartenanlagen angeschlossen

b)      - Anschlüsse mit temporären Nutzungsverhalten stellen ein Problem für die  Wasserqualität des vorgelagerten Netzes dar ( im Winter keine Nutzung [ Verkeimungsgefahr ]; Frostgefahr an der Übergabestelle ; )

Leider können wir Ihnen keinen positiveren Bescheid ausstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Heinemann Abteilungsleiter
Netzmanagement
Heilbronner Versorgungs GmbH


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.8.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.075 * Vermüllung und Verstöße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich nach wie vor über die nicht abgestellten Zustände in den Böllinger Höfen.

Es sei zu den bestehenden Problemen zwar sehr pressewirksam ein plötzlicher Aktionismus von Seiten der Stadtverwaltung veranstaltet worden, der aber im Endeffekt außer Kosten zu verursachen, wenig gebracht hat.

Wörtlich:
"D
ie angeblich zusätzlichen Mülleimer, entsprechen nicht den Tatsachen. Die bisherigen 240 Liter Eimer mit geschlossenem Deckel wurden entfernt. Stattdessen kamen jetzt 30 Liter Eimerchen, oben offen.

Zu den Dixi-Toiletten:

Die Grundäckerstraße ist 620 meter lang. Die zwei Dixi-Toiletten wurden in einem Abstand von 150 mtr. zueinander aufgebaut.  Von der Ecke Alexander-Baumann- Grundäckerstraße, der Teil in dem sich die LKW-Fahrer meistens ballen, weil der am unbeobachtesten ist, ist der Weg zum nächsten Dixi-Klo 310 mtr. Zudem sind die Dixi-Toiletten auf diese Entfernungen auch gar nicht sichtbar. Seit gestern stehen diese Toiletten. Heute habe ich schon wieder frische „hübsche Bilder aus der Botanik“.

Ist auch kein Wunder. Kein Mensch läuft Nachts im Dunkeln 300 meter zu einem Klo, welches er nicht mal sieht. Da geht’s Nachts neben dem LKW einfach schneller, wie gehabt.

Zudem, die Dixi-Toiletten wurden sinnigerweise auf der gegenüberliegen Straßenseite aufgestellt, also dort wo LKW`s gar nicht parken dürfen.

Zur Entmüllung des Geländes:

Hier wurde nur der Müll der unmittelbar im Sichtbereich der Straße liegt entfernt.  Sämtlicher Müll in den Büschen und im Grünstreifen ist verblieben und wird auch nicht entfernt, laut Auskunft der städtischen Stadtreinigungsmitarbeiter – zum einen wegen Unzumutbarkeit und zum anderen betrifft alles was bepflanzt ist, das Grünflächenamt. Die wären dafür zuständig.

Wenn man weiss, wer die hauptsächlichen Müllverursacher sind, dann weiss man auch, dass die nicht Nachts zu einer Mülltonne laufen.  Die sammeln ihren Müll in einer Tüte und diese fliegt dann einfach seitlich zum Fenster raus ins Gebüsch. Das ist keine Unterstellung. Ich gehe täglich durch und sehe dass der Müll in den Gebüschen täglich mehr wird. Die Stadtreinigung entfernt ja nichts was in den Büschen liegt. Und natürlich, ist ja klar, ein bereits sichtbar vermülltes Gebüsch ist für jeden nur eine Bestätigung seinen Müll dann einfach dazu zu werfen.

Doch, eine klare Veränderung hat man seit den letzten Wochen doch schon feststellen können. Mittlerweile ist nun auch die August-Wankmiller-Straße und bis jetzt zeitweise die Hälfte der Ochsenbrunnenstraße von den LKW-Transit-Vandalen einbezogen.  Jetzt also das gesamte Areal hinter dem Lidl Fleischwerk, hinten, um die Schell Tankstelle herum."

Wir fragen:

1. Weshalb wurden die großen geschlossenen Mülleimer entfernt und nun durch offene kleine Papierkörbe ersetzt, die schnell überfült sind und zur weiteren Verunreinigung des Geländes führen, zudem durch ihre Anzahl und die aufgestellten Dixi-Toiletten suggerieren, daß die Straße quasi als LKW-Autohof genutzt werden kann?

2. Welche Stellungnahme wird

a) zum o.g. Thema der offenbar falsch aufgestellten Dixi-Toiletten nebst "Nebeneffekten";
b) mangelhaften Entmüllung entlang der Straße;
c) Ausweitung der Problem in weitere Straßen wie o.g.

abgegeben?

3. Weshalb werden keine Maßnahmen ergriffen, um die Zustände über die Wochenenden wirksam zu beenden und Verstösse gegen das Verbot der 45-Stunden-Pausen im LKW nicht geahndet?

Es wird um Stellungnahme, echte und WIRKSAME Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

28.8.2015

Eingang nach 15 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

Hinweis: Die in rot eingefügten Passagen sind die am 4.10.2015 erfolgte Reaktionen auf die nachfolgenden Passagen der Beantwortung eines von den Mißständen betroffenen Anwohners

 

<*> besten Dank für Ihr Schreiben vom 13.08.2015.

Zu Ihren Fragen 1 bis 3 teilen wir Ihnen folgendes mit:

1. Die großen Mülltonnen waren temporär aufgestellt. Problem hier war, dass regelmäßig Hausmüll in großen Mengen, sowie Sperrmüll und Schadstoffe entsorgt wurden. Weiter wurden diese Tonnen immer wieder mutwillig umgeworfen oder an andere Standorte gestellt. Die Mülltonnen wurden durch fest montierte Abfallbehälter, mit Abdeckung und Einwurföffnung,
in höherer Anzahl und kürzeren Abständen zueinander ersetzt. Diese Abfallbehälter werden drei Mal in der Woche geleert. Es konnte seitdem beobachtet werden, dass die Hausmüllentsorgung, sowie das allgemeine Müllaufkommen zurück geht.

 

Die Müllbehälter werden 3x wöchentlich geleert. Ob der Müll tatsächlich weniger geworden ist, ist schwer abschätzbar. Früher wurde der Müll in die grossen Müllbehälter geworfen. Jetzt ist immer häufiger zu beobachten, dass Müllsäcke und ähnliches neben die bereits vollen Müllbehälter gestellt wird,  oder eben nach wie vor in die Baum- und Buschbepflanzung der Seitenbepflanzungen geworfen wird. Unübersehbar liegt seit ca. 2 Wochen in den Büschen eine entsorgte Matratze

2. a) Die Dixi-Toiletten wurden so aufgestellt, dass sie auf städtischer Fläche und eben stehen.

Auch müssen die Dixi-Toiletten so stehen, dass sie jederzeit problemlos gereinigt werden können, und nicht zugeparkt sind.

2. a) Zu dieser Aussage habe ich der Einfachheit halber ein Bild in den Dateianhang beigefügt. ( Aufnahmedatum: 01.10. Uhrzeit: 06:50 Uhr ) Die Dixi-Toiletten wurden mit dem Eingang direkt an die Bordsteinkante der Straße gestellt.

Auf dieser Straßenseite ist zwar LKW-Parkverbot, aber natürlich werden die Dixi-Toiletten vor allem Nachts, wenn die LKW-Transit-Vandalen in der Grundäckerstraße einfallen, zugeparkt.

Im Parkverbot stehende LKW`s erhalten weder von der Polizeibehörde noch von der Polizei einen Platzverweis.

Begründung der Polizei hierzu: „Die LKW-Fahrer müssen ihre Ruhezeiten einhalten und man darf deshalb LKW-Fahrer,  die im Parkverbot ihre Ruhezeiten verbringen, deswegen auch nicht anweisen sich einen zulässigen Parkplatz zu suchen. „

Man könne höchstens ein Bußgeld verhängen, das aber ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern einzig des Ordnungsamtes. Und wenn die Stadt in dieser Sache nichts macht, ist das deren Sache.

Ebenso weiter laut Polizeiaussage: „ Ordnungswidrigkeiten gegen ausländische, auch der EU zugehörigen, LKW-Fahrer werden wegen Unverhältnismässigkeit des Aufwandes seitens des Ordnungsamtes ohnehin nicht erstellt und verfolgt.“

( Diese Aussage der Polizei ist durch unabhängige Zeugen belegbar.) 

Nach wie vor ist das Fäkalienproblem in der Grundäckerstraße ungelöst. Beweisfotos liegen vor und können zahlreich täglich morgens neue erstellt werden.

b) Die Hecke wird künftig einmal wöchentlich gereinigt. Der angrenzende Grünstreifen wird
regelmäßig gereinigt.

 


b) Ein Teil der Hecke , ca 50%, wurde einmal vor ca. 4 Wochen vom Müll gereinigt. Seitdem nicht mehr. Der Baumwuchs- und Heckenbereich im oberen Teil der Grundäckerstraße strotzt nach wie vor unverändert vor Müll.


c) Eine Ausweitung auf weitere Straßen konnte bisher nicht festgestellt werden.

c) Bereits mehrmals wurde gemeldet, dass sich der Heilbronner LKW-Rasthof nun auch in die August-Wankmillerstraße ausweitet. Bildzeugnisse wurden mehrmals erbracht.

3. Hinsichtlich der von Ihnen erwähnten 45-Stunden-Pausen im LKW möchten wir anmerken,
dass für die Kontrollen von Lenk- und Ruhezeiten das Bundesamt für Güterverkehr bzw. die
Polizei zuständig sind. Ich bitte Sie jedoch zu bedenken, dass es in der Praxis für die kontrollierenden Beamten schwierig sein könnte, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, dass sich ein LKW-Fahrer zum Zwecke des Ausruhens tatsächlich über einen längeren Zeitraum hinweg im
Innenraum seines LKW aufgehalten hat.

3. Die Polizei fühlt sich für gar nichts was das LKW-Transit-Vandalenproblem in den Böllinger Höfen betrifft, zuständig. Die HN- Polizei pocht auf das Opportunitätsprinzip gleich einem ihr zustehenden Recht und erklärt sich generell für Ordnungswidrigkeiten nicht zuständig.

Die Polizei verweist zur Zuständigkeit stets auf die Stadt Heilbronn, Verwaltung und Ordnungsamt.  Hierfür gibt es mehrere Augen- Ohrenzeugen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd  W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.8.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.074 * Böckinger Mitte

Sehr geehrte Damen und Herren,

Taxiunternehmer regen erneut an, im Bereich der neu geschaffenen Parkplätze des künftigen Shoppingcenters am Sonnenbrunnen wenigstens einen Taxistandplatz auszuweisen.
Begründet wird dies damit, daß die neue Böckinger Mitte nicht nur als Verkaufs- sondern auch als Dienstleistiungszentrum (Bürgeramt, Ärzte, etc.) eine Marktplatzfunktion innehaben wird und es daher angesichts der dort herrschenden schwierigen Verkehrsverhältnisse Probleme besispielsweise für Taxifahrer geben kann, die beispielsweise sowohl Kunden als auch Patienten, Bewohner usw. dorthin bringen unmd abholen sollen.
Die Stadtverwaltung möge sich daher mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um eine solche im allgemeinen Interesse liegende Möglichkeit umsetzen zu lönnen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 3.9.2015

Eingang nach 17 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> die Einrichtung eines Taxistandplatzes im Bereich des Parkplatzes der Neuen Mitte wird seitens der Verwaltung für sinnvoll erachtet. Wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Fa. Lidl weitergeleitet. Leider wird aus deren Sicht keine Möglichkeit gesehen einen Taxistandplatz auf ihrem Grundstück unterzubringen.

Um den Bedarf dennoch decken zu können, werden wir im Zuge der weiteren Planung mögliche Standorte suchen, um die Funktion im Bereich der Neuen Mitte zu platzieren. Denkbar wäre der künftige öffentliche Park&Ride-Parkplatz.

Mit freundlichen Grüßen

Chnstiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 6.8.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.073 * Fehlende Toiletten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Taxifahrer beklagen sich darüber, daß sie an Ihren Halteplatz westlich des Hauptbahnhofs bei Nacht keine Toilette aufsuchen können.
Man müsse "sich ins Gebüsch" schlagen, weil die einzige öffentlich zugängliche Toilette im Gebäude des Hauptbahnhofs nachts geschlossen sei, das Taxigewerbe aber rund um die Uhr präsent sein müsse, um auch die nachts ankommende Bus- und Bahnreisende zu bedienen.
Angeregt wird, bevor womöglich Strafanzeigen Dritter wegen öffentlichem Ärgernis erfolgen, Pixi-Toiletten aufzustellen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 20.8.2015

Eingang nach 14 Tagen: könnte besser sein

<*> bezüglich ihrer Anfrage nach Toiletten für Taxifahrer am Hauptbahnhof haben wir auf Nachfrage bei der Bahn erfahren, dass die Öffnungszeiten an die An- bzw. Abfahrtszeiten der Züge angepasst und seit Jahren gleich sind.

Nur an zwei Tagen kommt jeweils ein Zug zwei Stunden nach 23 Uhr (so lange sind die Toiletten geöffnet) an und an 5 Tagen kommt ein Zug (montags drei) vor der Öffnung (5:00) an.

Die Bereitstellung einer öffentlichen Toilette ist in diesem Fall nicht vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Klenk
Betriebsamt


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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 3.8.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.072 * Ausweichverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Ausweichverkehr wegen der Sanierung der B293, wörtlich:

 

"...
jetzt ist das eingetreten, was ich im Vorfeld behauptet habe, nämlich, daß viele Autofahrer die Verlängerung der Sinsheimer Straße und das Industriegebiet Böckingen West als Ausweichstrecke benutzten, obwohl der Weg nur für  die Landwirtschaft freigegeben ist.

Die Feldwege in diesem Bereich werden viel von Familien mit Kleinkindern und Bewohnern des Richard- Drautz- Heimes aus Spazierwege verwendet.
Muß eigentlich erst ein Unfall, womöglich mit Personenschaden geschehen, bis die Stadt Heilbronn hier Kontrollen durchführt.  
Mich wundert nichts mehr. Auf einer offiziellen Umleitungsstrecke wegen der Sanierung der G Straße, hier die Saarbrückener Straße in Frankenbach, werden zur Zeit Bauarbeiten mit Durchfahrtsbeschränkungen durchgeführt. Gibt es eigentlich bei der Stadt Heilbronn keine Absprache über Tiefbauvorhaben?
..."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 11.8.2015

Eingang nach 8 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> Ihre Hinweise zum Befahren des Feldweges in Verlängerung der Sinsheimer Straße haben wir im Rahmen unserer heutigen Verkehrsbesprechung an die Polizei weitergegeben.

Nur die Polizei ist berechtigt den fließenden Verkehr zu überwachen.

Durch die Polizei wurde uns zugesichert, dass sie uns im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen werden.

Die Maßnahmen im Straßenraum der Saarbrückener Straße werden außerhalb der Spitzenstunden im Zeitraum von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr durchgeführt. Sollte hier festgestellt werden, dass es zu größeren Rückstauerscheinungen kommt, so wird die Baumaßnahme im Straßenraum unterbrochen beziehungsweise eingestellt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 1.8.2015

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.071 * Telefonschleife

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß bei Anrufen wegen nicht abgeholter Altpapierbehältern man unter der Telefonnummer 56-2951 zunächst minutenlang in einer Warteschleife zum Warten auf den nächsten freien Platz vertröstet wird, um dann endlich mit der lapidaren Ansage, man soll es später wieder versuchen, aus der Leitung geworfen wird.
Die Anrufer fühlen sich für dumm verkauft.

Alternative: Entweder sofort um einen neuen Anruf bitten, oder die Endlosschleife weiter laufen lassen.

Es läßt sich zudem daraus schließen, daß es erhebliche Probleme mit der Beseitigung von Altpapier gibt, wenn es zu derart häufigen Beschwerden kommt, daß 3 Beschwerdetelefone überlastet sind.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 15.8.2015

Eingang nach 14 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in Ihrer Anfrage berichten Sie darüber, dass von verschiedenen Bürgern Klagen an Sie herangetragen wurden, dass die Bandansage bzw. die Wartezeit unter der Telefonnummer der Abfallberatung zu lang sei und der Anrufer dann aus der Leitung geworfen wird. Anrufer fühlten sich "für dumm verkauft". Angeregt wird die Ansage sofort zu beenden oder eine Endlosschleife weiter laufen zu lassen.
Außerdem vermuten Sie erhebliche Beschwerden im Zusammenhang mit der Abfuhr der Blauen Ton­
ne, da das Telefon der Abfallberatung überlastet war.

Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:

Zunächst können wir Ihnen versichern, dass die Abfuhr der Blauen Tonnen durch das beauftragte Un­
ternehmen Kurz Recycling, Heilbronn sehr zuverlässig und nahezu beschwerdefrei durchgeführt wird.
Dass die Abfallberatung gelegentlich nicht direkt telefonisch erreichbar ist, ist nicht gleichbedeutend
mit Problemen bei der Abfallabfuhr.

Beim Anschluss der Abfallberatung (56-2951) handelt es sich um einen Sammelanschluss, in den
auch der Anschluss der Gewerbeberatung integriert ist. Eingehende Anrufe können i.d.R. zu drei ver­
schiedenen Telefonapparaten weitergeleitet werden. Bedingt durch Außentermine, direkte Kundenberatung im Büro, interne Besprechungen, Projektbearbeitung, Urlaub, Krankheit usw. kann es bei der Abfallberatung durchaus vorkommen, dass lediglich ein Beratungstelefon zur Annahme von Anrufen zur Verfügung steht.

Sind die Leitungen belegt, erhält der Anrufer über eine automatische Ansage eine entsprechende In­
formation Um Moment sind alle Leitungen belegt") und den Hinweis auf die Möglichkeit zur Sen­
dung einer E-Mail. Der Anrufer hat dann die Möglichkeit in einer Warteschleife zu bleiben bis eine
Leitung frei wird, aufzulegen und später erneut anzurufen oder eine E-Mail zu senden. Dieses Ver­
fahren ist heute bei vielen Dienstleistungsunternehmen üblich.

Während Besprechungen, an denen alle MitflcbeiterlLeJeiligt sein müssen, wirdein Anrufbeantworter
geschaltet, auf den der Anrufer eine Nachricht aufsprechen kann. Im Bedarfsfall werden die Anrufer
zu rückgerufen.

Gerne sind wir bereit die Bandansage, sowie deren Schaltung zu überprüfen. Da demnächst eine ge­
nerelle technische Erneuerung der städtischen Anlage vorgesehen ist, möchten wir jedoch zunächst
abwarten, welche Verbesserungsmöglichkeiten dann gegeben sind.

Mit freundlichen Grüßen

 

Christiane Ehrhardt
Entsorgungsbetriebe
Technische Betriebsleiterin


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Bürger helfen Bürgern

abgesandt  am 10.8.2015

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.070a * Anfrage zur Trinkerszene am Berliner Platz
 

Mehrere Bewohner des Gebäudes Kirchhöfle 11 beklagen sich insbesondere über Lärmbelästigungen durch die Trinkerszene am Berliner Platz und der Jugendszene im Kirchhöfle.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 22.8.2015

Eingang nach 12 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> ... Stadtverwaltung und Polizei [führten] am 17. August ein sehr konstruktives Gespräch
mit den Vertretern der Anwohnerschaft. Ergebnis dieses Gesprächs war, dass zum einen die
Kontrollen durch Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst fortgesetzt werden. Zum anderen
werden die Bänke am Berliner Platz entfernt, um die Aufenthaltsqualität für die Szene speziell
vor den Hauseingängen der Bewohner zu mindern. Wie die Szene darauf reagieren wird, lässt
sich jedoch nicht vorhersehen.

Um eine Abwanderung in das Kirchhöfle zu verhindern und auch dort die Lärmbelästigung
durch ansässige Jugendgruppen zu reduzieren, weist die Stadtverwaltung die Freifläche als
Spielplatz für Kinder bis unter 14 Jahren aus. Somit ist dann auch der Konsum von Alkohol und
Tabak verboten.

Diese Maßnahmen werden von den Anwohnern sehr begrüßt, auch wenn dies keine vollständi­
ge Entlastung bedeuten sollte. Zudem wird die Verwaltung mit den Bewohnern in Kontakt blei­
be und die weitere Entwicklung beobachten.

Mit teundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 1.8.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.070 * Haselter: Straßenlaternen II

Sehr geehrte Frau Erhrhardt,

am 21.6.205 hatten wir beantragt:

"Die Straßenbeleuchtung in der Längelterstraße 207 bis 217 wird ab sofort wieder normal geschaltet.

Begründung:

Bürger beklagen sich massiv über die im Artikel der Heilbronner Stimme vom 19.6.2015 wiedergegebene Aussage der Stadtverwaltung, man könne die Beleuchtung in der Längelter Straße 205 bis 217 aus haushalterischen Gründen nicht wieder in Betrieb nehmen.
Dafür gibt es solange keinen ausreichenden Grund, als am Wartberg noch immer der aus Gründen persönlicher Eitelkeit gebaute "Finger Himmelsbachs" genauso das Geld der Bürger verbrennt, wie die Rundum-Festbeleuchtung am Marktplatz, die nicht mehr Licht ins Rathaus bringen, wie die in der HSt  wiedergegebene Antwort zeigt.
Die Sicherheit aller Bürger ist zu gewährleisten."


Sie hatten uns darauf mit Datum 29.07.2015, Eingang 1.8.2015, geantwortet: 

"...leider muss ich· Ihnen mitteilen, dass die Abschaltung der Straßenbeleuchtung im Bereich der
Längelterstraße 201 - 217 (Rasenäcker) 2003 im 'Rahmen der Haushaltskonsolidierung vom
Gemeinderat beschlossen wurde.

Eine Wiederinbetriebnahme ist aus unserer Sicht deshalb nur durch einen Haushalts­
/Gemeinderatsbeschluss möglich. ..."


Damit können wir uns nicht zufrieden geben, denn der Gemeinderat hat zwar einen pauschalen Beschluß gefaßt, aber hatte keinen detaillierten Abschaltplan vorliegen und somit auch dies nicht spezifisch beschlossen.
Somit war auch nicht davon auszugehen, daß die Stadtverwaltung in der so praktizierten Weise die Straßenbeleuchtung auch dort abschaltet, wo es die Sicherheitslage nicht zuläßt.


Es wird daher nochmals dringend um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [weder pdf noch Brief] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> [Erledigt durch Abhilfe]


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 27.7.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.069 * Breitbandanbindung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die mangelhafte Anbindung der Stadtteile Biberach und Kirchhausen, wörtlich:

Unser Anliegen ist es, dass die Ortschaften Biberach und Kirchhausen, also die Stadtteile Heilbronns mit der Vorwahl 07066, mit der für 2013 versprochenen Breitbandanbindung (50MB/s) ausgestattet werden. 
In der heutigen Zeit, in der das Internet wichtiger denn je geworden ist kann es zu vielen Einschränkungen kommen, wenn dies nur in einer Vergleichsweisen geringen Geschwindigkeit verfügbar ist.

Zum einen, da Heilbronn (07131) bereits im Jahr 2011 mit einer 100MB/s Leitung versorgt wurde, während die Umliegenden Stadtteile ausgeschlossen blieben. 
Zum anderen soll es für die Anwohner möglich sein Dienste wie Maxdome oder lovefilm in Anspruch zu nehmen oder andere Moderne Medien ohne Einschränkungen zu nutzen.

Aus diesem Grund bitten wir die Stadt Heilbronn, sowie die Deutsche Telekom, da sie für den Netzausbau in Deutschland beauftragt wurde, sich für eine Breitbandanbindung für Biberach und Kirchhausen stark zu machen.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 30.7.2015

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> zu Ihrer Anfrage "Breitbandanbindung" vom 27. Juli 2015 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Deutsche Telekom hat mitgeteilt, dass sie bis Ende 2017 Kirchhausen mit schnellem Internet ausbauen werde.

Für Biberach prüft zur Zeit die ZEAG / NHF (Netzgesellschaft Heilbronn-Franken) einen Ausbau mit schnellem Internet. Bis Jahresende sollen Ergebnisse dazu vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Thomas Frahm


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.068 * Kinderspielplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über folgende Probleme in der Lutzstraße (wörtlich):

Nr. 1 Im Kinderspielplatz (uns gegenüber) rankten Äste von dortigen Büschen teilweise bis zu 2 Meter in den Gehweg hinein. Man konnte diese Gehwegseite nicht benutzen. Diese wurden vor einer Woche durch das Grünflächenamt entfernt.

Nr.2 Nochmals zum Kinderspielplatz,der ganze Streifen ist dort mit Unkraut bewachsen,Unkrautsamen fliegt
in sämtliche Gärten und wuchert dort. Jetzt wurde das Unkraut nur abgemäht,anstatt mit den Wurzeln entfernt.
In Bälde blüht es wieder. Lt. Nachbarschaftsrecht § 906 dort steht: der Beeinträchtigte kann sich also mit
§ 906 dem Nachbar gegenüber zur Wehr setzen,der sein Grundstück verunkrauten lässt.Auch das Eindringen von Unkrautsamen gehört hierher.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> [Erledigt durch Abhilfe]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 26.7.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.067 * Mangelhafte Beleuchtung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß es in der 
Ludwigsburger Straße  bei der Reinöhlschule in der Samstagnacht keine Straßenbeleuchtung gegeben hat.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 28.7.2015

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> am Samstag haben vermutlich Äste bei dem starken Wind einen Kurzschluss ausgelöst, der weitere Schäden zu Folge hatte.

Mittlerweile ist der Schaden/die Störung behoben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Christoph Moz
Amt für Straßenwesen


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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 26.7.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.066 * Fußgängerüberweg beim Freibad Gesundbrunnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß es in der Römerstraße beim Freibad Gesundbrunnen bei der dortigen Bushaltestelle keinen kindersicheren Fußgängerüberweg gibt.
Es sei häufig beobachtet worden, wie Kinder wegen einer fehlenden Fußgängerampel beim Überqueren der Straße gefährdet worden seien.

Es wird daher dringend um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 22.8.2015

Eingang nach 27 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in der Römerstraße beim Freibad Gesundbrunnen ist zur Sicherheit der Fußgänger eine Mittelinsel eingebaut. Um die Straße bei der Haltestelle zu queren, muss auf den Verkehr aus nur einer Fahrtrichtung geachtet werden.

Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung und den entstehenden Lücken ist an der Mittelinsel eine sichere Querung der Straße gegeben.

Eine Fußgängerampel ist an dieser Stelle nicht geplant.

Miz freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 17.7.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.065 * Mobilitäts-Ticket

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen in [nur im Original] beigefügtem Schreiben genannten Punkten ab?


2. In welcher Weise wird sie für Abhilfe sorgen?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 22.8.2014

Eingang nach 38 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.07.2015 lassen wir Ihnen in der Anlage zu diesem Brief das Schreiben an den DGB zukommen. Die Stadt Heilbronn wird dem Gemeinderat im Frühjahr 2016 einen Erfahrungsbericht zukommen lassen und hierbei auch auf Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Mobilitätsticket eingehen.

Hinsichtiich der Fragestellung, in welcher Weise die Verwaltung für Abhilfe sorgt teilen wir Ihnen mit,
dass die Regelungen des Mobilitätstickets sowohl in der Stadt Heilbronn, als auch im Landkreis Heilbronn Anwendung finden. Eine Veränderung von Rahmenbedingungen bedarf daher einer Abstimmung mit dem Landkreis Heilbronn und ist insofern erst nach einer gewissen Erprobungszeit möglich.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Bocher


[Anlage]


<*>
 besten Dank für Ihr Schreiben vom 16.07.2015, in dem Sie auf Probleme bei der
Umsetzung des Mcbilitätstickets hinweisen.


Es ist auch der Stadt Heilbronn ein Anliegen, mit dem Mobilitätsticket die Teilhabe sozial benachteiligter Gruppen zu verbessern. Gleichwohl stellt die Einführung einer sozialen Vergünstigung, welche viele verschiedene Zielgruppen in Stadt- und Landkreis Heilbronn erfasst und auch noch mit den Rahmenbedingungen des Personennahverkehrs kompatibel sein muss, eine große Herausforderung dar.

Die Stadtverwaltung hat daher bereits bei der Einführung dem Gemeinderat angekündigt, im Frühjahr 2016 einen ersten Erfahrungsbericht zu erstellen. Die von Ihnen dargestellten Problemstellungen lassen wir gerne in diesen Erfahrungsbericht einfließen und danken Ihnen für die konstruktive Kritik.

Milundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.7.2015

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.064 * Zustände in der Hafenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Fäkalien- und sonstige Verschmutzung am Rande der "Heilbronner Prostituiertenmeile"
, die dafür auch die Ursache infolge des Umstandes ist, daß dort lediglich ein "Pixy"-Klosett vorhanden ist. Dies wird nicht nur wegen des Standortes, sondern auch wegen der geringen Anzahl als völlig unzureichend angesehen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 6.8.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> weder der Verwaltung noch der Polizei lagen bis zu Ihrer Anfrage vom 11. Juli 2015 Hinweise bzw. Beschwerden über die von Ihnen erwähnten Verschmutzungen entlang der Hafenstraße vor. Im Gegensatz zur Begründung Ihrer Anfrage befinden sich zwei Dixi- Toiletten in dieser Straße. Ferner sind mehrere Müllbehälter aufgestellt. Erfahrungsgemäß wechselt die tägliche Müllmenge. Aufgrund der aktuell bekannten Lage in der Hafenstraße sieht die Verwaltung derzeit keinen Anlass, weitere Toiletten und Müllbehälter aufzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 11.7.2015

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.063 * Eulenweg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber
, daß der Eulenweg auf Höhe der Gärten "Anliegerstraße" zur August-Mogler-Straße langsam zuwächst.

Für Fußgänger und Radfahrer ist der Weg sehr beengt, 2 Personen nebeneinander kommen mit den Hecken in Berührung, siehe Bild [nur im Original].

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 14.9.2015

Eingang nach 54 Tagen: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> Ihr Anliegen vom 07. Juni 2015 wurde mir heute zur Bearbeitung übergeben.

Für den Rückschnitt des Bewuchses sind die Grundstückseigentümer zuständig.
Zwischenzeitlich wurde die Adresse der nicht in Heilbronn lebenden Eigentümerin
ermittelt.

Wir werden uns umgehend mit ihr in Verbindung setzten und sie auffordern, die
Hecken ordnungsgemäß zurückzuschneiden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 1.7.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.062 * Motorenlärm und Vermüllung II

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Nachgang zu unserer gestrigen Anfrage zum gleichen Thema ergänzen wir diese um folgende Punkte, nachdem wir von Anwohnern darüber informiert wurden
.

Wörtlich:
 

"... Der Grünstreifen entlang der Grundäckerstraße ist ca. 400 meter. lang. Davon sind ca. 300 meter, ab Pfaffenstraße,in südlicher Richtung bis  August-Wankmüller-Straße,  vollkommen vermüllt und durchgängig mit Fäkalien durchsetzt.

Früher konnten noch die LKW`s in der Alexander-Baumannstraße, auf deren gesamten Länge parken. Offensichtlich seit Anfang diesen Jahres hat die Stadt Heilbronn für die gesamte Alexander-Baumannstraße Halteverbotsschilder angebracht. Das erklärt auch, dass wir seit Anfang diesen Jahres in der Grundäckerstraße ein deutlich erhöhtes Wochenend-LKW-Dauerparken erfahren.

Die Firma Audi, bzw. deren neu erbautes Logistikzentrum  wird zwar täglich von ca. 200 LKW angefahren,  diese LKW dürfen aber auf der öffentlichen Straße vor den Audi-Gebäuden nicht mehr parken.

 In der Grundäckerstraße stehen teilweise seit Jahren Schausteller-Anhänger. Nachweislich teilweise seit über 4 Jahren.

Von ursprünglich 6 gemeldeten Anhängern wurden 2 Anhänger zwischenzeitlich entfernt.  4 Anhänger stehen nach wie vor unberührt.
 

Auch für Gewerbegebiete gilt  zum einen die STVO und zum anderen ist ein Gewerbegebiet keine Mülldeponie und Abort. ..."

Anlage: Bilder [nur im Original]
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 4.8.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  besten Dank für Ihre beiden E-mails mit Bürgerhinweisen auf LKW- Probleme in den Böllinger
Höfen.

Aufgrund wiederholter Hinweise eines einzelnen Betriebsinhabers in der Grundäckerstraße
fanden zahlreiche Kontrollen des Städtischen Vollzugsdienstes/Kommunalen Ordnungsdiens­
tes sowie des Polizeireviers Böckingen statt. Hierbei wurden mehrere Ordnungswidrigkeiten
festgestellt und zur Anzeige gebracht.

Desweiteren wurden aufgrund mehrerer konkreter Anzeigen des Beschwerdeführers von der
Bußgeldsteile Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Die geahndeten Verstöße betrafen
Verunreinigungen sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

Das Ordnungsamt wird diesen Bereich weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten
kontroll ieren.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 30.6.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.061 * Motorenlärm und Vermüllung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über beständigen Motorenlärm von abgestellten LKW und die Vermüllung entlang der Alexander-Baumann-/Grundäckerstraße in den Böllinger Höfen:

1. Es werden LKWs teilweise 3 Tage lang abgestellt;
2. offensichtlich, um Batterien für den anschließenden ruhigen Fernsehempfang in der Fahrerkabine zu haben, werden Motoren laufen gelassen, während die Fahrer das Fahrzeug verlassen, um z.T. gemeinsam zu Grillen;
3. wegen fehlender Klosetts wird der Grünstreifen mit Fäkalien "verziert", ebenfalls dient dieser zur Müllentsorgung;
4. die Zustände werden nicht geahndet und offenbar "von Amts wegen" toleriert.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 4.8.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre beiden E-mails mit Bürgerhinweisen auf LKW- Probleme in den Böllinger
Höfen.

Aufgrund wiederholter Hinweise eines einzelnen Betriebsinhabers in der Grundäckerstraße
fanden zahlreiche Kontrollen des Städtischen Vollzugsdienstes/Kommunalen Ordnungsdiens­
tes sowie des Polizeireviers Böckingen statt. Hierbei wurden mehrere Ordnungswidrigkeiten
festgestellt und zur Anzeige gebracht.

Desweiteren wurden aufgrund mehrerer konkreter Anzeigen des Beschwerdeführers von der
Bußgeldsteile Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Die geahndeten Verstöße betrafen
Verunreinigungen sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

Das Ordnungsamt wird diesen Bereich weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten
kontroll ieren.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 29.6.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.060 * Grundstücksmarkt

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche landwirtschaftlich genutzten Flächen hat die Stadt Heilbronn in den letzten 5 Jahren bis heute
- aus welchem Grund
- zu welchen Konditionen und Bedingungen
- auf welchen Gemarkungen
- an wen
- in welcher Größe und
- zu welchem qm-Preis
verkauft;

2. welche landwirtschaftlich genutzten Flächen hat die Stadt Heilbronn in den letzten 5 Jahren bis heute
- aus welchem Grund 
- zu welchen Konditionen und Bedingungen
- auf welchen Gemarkungen
- mit wem
- in welcher Größe und
- zu welchem Verhältnis zu welchen Grundstücken
getauscht?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 10.9.2015

Eingang nach 73 Tagen: könnte besser sein

<*>  - es liegt lediglich eine als nichtöffentlich deklarierte Antwort vor -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 24.6.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.059 * Haselter: Verkehrsprobleme II

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Nachgang zu unserem diesbezüglichen Schreiben vom 13.6.2015 teilen wir Ihnen mit, daß sich erneut Bürger über die Verkehrsprobleme im westlichen Teil der Straße "Im Haselter" beklagen.


Wörtlich:

"... innerhalb von 3 Wochen wurden 3 Katzen überfahren. Dies ist ein inakzeptabler Zustand. Eine davon hat kurz zuvor Junge bekommen, die nun mit der Flasche aufgezogen werden. Außerdem sind das nur die, von denen wir Kenntnis haben.

Es ist uns Anwohnern unverständlich, warum
a)
      Der Bahnübergang direkt am Berufsschulzentrum komplett abgebaut wurde. Dies war die einfachste Möglichkeit den Verkehr von der Schule abfließen zu lassen. Sinnvoll wäre es diese Sperrung mit der Sanierung der Brücke nochmals zu überdenken.
b)
      Der Bahnübergang Helmholtzstraße nur stadteinwärts abfließen lässt. Es wäre kein großes Problem, auch Richtung Leingarten eine Spur einzurichten. Der dort vorhandene „Gehweg“ ist maximal überflüssig, was bei einer vor Ort Besichtigung sofort ins Auge fällt.  Mit dieser Abbiegemöglichkeit gäbe es keinen Grund mehr die Haselterstraße zwischen Helmholtzstr. und Längelterstr. zu passieren.
c)
       Die Schüler nicht auf dem Parkplatz an der Stadtbahnhaltestelle Böckingen West parken sollten. Es wäre sicherlich möglich, die 1 Station umsonst zu fahren (einfach indem in diesem 1 Abschnitt keine Kontrolle durchgeführt wird). Damit wäre Anwohnern - und Schülern, die nicht nach einem Parkplatz suchen müssen - Erleichterung gewährt. ... "

 

Es wird dringend um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 17.7.2ß15

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> zu Ihrer Anfrage zu Verkehrsproblemen im westlichen Straßenabschnitt Im Haselter nehmej n wir wie folgt Stellung:

(a) Der Bahnübergang am Berufsschulzentrum wurde 1999 aus Gründen der Verkehrssicher­
heit, hier insbesondere vor dem Hintergrund des Schülerverkehrs, geschlossen. Zum da­
maligen Zeitpunkt musste sogar die Bahnpolizei vor Ort tätig werden, um die Situation
zu entschärfen. Grundsätzlich ist es das Ziel plangleiche Bahnübergänge zu beseitigen.

Die Erschließungskonzeption von Böckingen-West wird im Zuge der Neuordnung des
Verkehrssystems durch die Verkehrslösung Sonnenbrunnen sowie die äußere und innere
Erschließung des projektierten Wohngebiets Längelter neu entwickelt werden.

[b] Der Bahnübergang Helmholtzstraße lässt aus Gründen der Verkehrssicherheit den Ver­
kehr nur stadteinwärts abfließen. Bei den drei erlaubten Fahrbeziehungen ist jeweils nur
ein Verkehrsstrom vor dem Fahrvorgang zu berücksichtigen, während beim linkseinbie­
gen stadtauswärts beide Verkehrsströme auf der B293 zu beachten wären. Blei dem
Bahnübergang Längelterstraße ist diese Situation unkritischer, da dort ein Aufstellen
senkrecht zur Bundesstraße möglich ist.

(c) Der Stadtbahnverkehr in diesem Bereich wird nach der Eisenbahnbau- und Betriebsord­
nung durchgeführt, Eisenbahnunternehmen ist die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft Karlsru­
he (AVG). Besteller der Verkehre ist das Land Baden-Württemberg mit seiner Nahver­
kehrsgesellschaft. Die AVG müsste in Zusammenarbeit mit der NVBW darüber befinden.

Formaljuristisch wäre der Tatbestand der Aufforderung zu einer Straftat. nämlich zum
Erschleichen von Beförderungsleistungen, gegeben. Es ist nicht vorstellbar, dass das Ver­
kehrsunternehmen und der Besteller der Verkehre dieses tolerieren würden. Außerdem
sind die Züge, die zu Schulbeginn aus Richtung Leingarten auf das Berufsschulzentrum
zufahren ebenso wie die nach Schulende abfahrenden Züge nahezu voll ausgelastet, eine
zusätzliche Kapazität besteht nicht. Die Entfernung beider Haltepunkte voneinander be­
trägt 1,2 km, selbstverständlich ist hierfür ein Fahrschein zu lösen.

Erfahrungen mit Park+Ride zeigen, dass nur bei einer entsprechend langen Anschlussbe­
förderung vom Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr umgestiegen wird. Ein
Umstieg auf den letzten Metern erfolgt nicht. Außerdem hat der P+R-Parkplatz
Böckingen West eine Kapazität von ca. 50 Plätzen. Dies löst die Probleme rund um das
Berufsschulzentrum nicht, die möglicherweise frei werdenden Parkplätze dort würden
sofort von anderen besetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 21.6.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.058 * Haselter: Straßenlaternen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen:

Die Straßenbeleuchtung in der Längelterstraße 207 bis 217 wird ab sofort wieder normal geschaltet.

Begründung:

Bürger beklagen sich massiv über die im Artikel der Heilbronner Stimme vom 19.6.2015 wiedergegebene Aussage der Stadtverwaltung, man könne die Beleuchtung in der Längelter Straße 205 bis 217 aus haushalterischen Gründen nicht wieder in Betrieb nehmen.
Dafür gibt es solange keinen ausreichenden Grund, als am Wartberg noch immer der aus Gründen persönlicher Eitelkeit gebaute "Finger Himmelsbachs" genauso das Geld der Bürger verbrennt, wie die Rundum-Festbeleuchtung am Marktplatz, die nicht mehr Licht ins Rathaus bringen, wie die in der HSt  wiedergegebene Antwort zeigt.
Die Sicherheit aller Bürger ist zu gewährleisten. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [weder pdf noch Brief] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 1.8.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Abschaltung der Straßenbeleuchtung im Bereich der
Längelterstraße 201 - 217 (Rasenäcker) 2003 im 'Rahmen der Haushaltskonsolidierung vom
Gemeinderat beschlossen wurde.

Eine Wiederinbetriebnahme ist aus unserer Sicht deshalb nur durch einen Haushalts­
/Gemeinderatsbeschluss möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Christane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Replik dazu: * Straßenbeleuchtung II


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 21.6.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.057 * Zustände in der Theaterunterführung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut über die Zustände in der Theaterunterführung.
Der Verschmutzungsgrad werde immer größer, die Unterführung werde zudem als Klosett auch zur Verrichtung der Notdurft mißbraucht. Es sei alles andere als ein Aushängeschild für Besucher der Stadt.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [weder pdf noch Brief] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 23.7.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> die Reinigungsarbeiten im Bereich der Theaterunterführung werden von einem vom städt. Betriebsamt beauftragen Fachunternehmen ausgeführt. Die komplette Reinigung des öffentlichen Verkehrsraums erfolgt in einem täglichen Intervall.

Des Weiteren werden die ausgeführten Arbeiten, wöchentlich durch das Betriebsamt kontrolliert und abgenommen. Zusätzlich werden in kurzen Zeitabständen Kontrollgänge durchgeführt. um z.B. festgestellte Sachbeschädigungen zu beseitigen.-

Ferner steht durch das städt. Ordnungsamt der öffentliche Raum der Theaterunterführung unter
besonderer Beobachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.6.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.056 * Radwegbehinderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Geh- und Radweg entlang der B293. Wörtlich: 


"...gestern bin ich von Heilbronn nach Leingarten gefahren. Auf dem Radweg bzw. Gehweg  von der ehemaligen Gärtnerei Schuler bis zum Feldweg vor Fa. Sperrfechter ist weder ein gefahrloses Gehen noch Radfahren möglich. In diesen Weg ragen die Büsche und Bäume mitsamt Heckenrosen. Ich sah eine Frau auf diesem Weg, sie radelte nicht, sondern schubste sich mit dem Fuß immer nur vom Boden ab, weil sie mit der anderen Hand das Gesicht schützen musste. Es gibt hier nur 2 Möglichkeiten, entweder auf der B293 überfahren zu werden oder sich auf dem Rad- bzw. Gehweg schwer den Oberkörper verletzen. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 11.8.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre Beschreibung der Situation des Geh- und Radweges entlang der Großgartacher Straße.

Das Ordnungsamt hat bereits Kontakt zu den für die betreffenden Grundstücke Verantwortlichen aufgenommen und sie aufgefordert. die Büsche bzw. Bäume, welche in den Geh- und Radweg hineinragen, zeitnahe zurückzuschneiden. Der Städtische Vollzugsdienst wird kontrolIieren, inwieweit dieser Aufforderung - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Baustellensituation in der Großgartacher Straße - Folge geleistet wird.

 Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 16.6.2015

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.055 * Schulabschlußfeiern

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Ein Organisationsteam aus Schülern beklagt die enorm hohen Kosten für  eine niveauvolle und der Bedeutung angemessenen Schulabschlussfeier (z.B. 'Abifeier', 'Abiball', 'Abiparty' etc.pp.) in der Harmonie, die auf sie zukommen.
Im vergangenen Jahr sei zur Saalmiete nochmals etwa dieselbe Summe als Nebenkosten entstanden, so daß insgesamt mehr als 3000 Euro angefallen seien.
In diesem Jahr müßten sie z.B. allein dafür, daß sie selbst Sekt ausschenken wollten, 400 Euro Zehrgeld bezahlen.
Man suche selbst nach Einsparmöglichkeiten, komme aber damit in den Bemühungen um  Kostenreduzierung nicht weiter und können auch die Eintrittspreise auf Grund des begrenzten Taschengeld-Etats der Schüler nicht noch weiter erhöhen.

Wir fragen die Stadtverwaltung:
1. Wie hoch ist derzeit die Saalmiete für Schul- und Vereinsfeiern in der Harmonie mit üblichen Nebenkosten;
2. welche Zuschußmöglichkeiten für Schulabschlußfeiern und in welcher Höhe gibt es in Heilbronn;
3. welche günstigen Alternativen zur Anmietung der Harmonie kann die Stadt Heilbronn für Schulabschlußfeiern mit welchen Kosten anbieten bzw. empfehlen;
4. da auch Schüler aus dem Landkreis an solchen Feiern teilnehmen, ergibt sich die Frage, inwieweit der Landkreis  seinerseits Zuschüsse gewährt, bzw. welche Bemühungen es von Seiten der Stadtverwaltung in dieser Richtung gibt;
5. welche weitere Reduzierung der Miet- und Nebenkosten kann die Stadtverwaltung unterstützend gewähren?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [weder pdf noch Brief] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 16.6.2015

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> Ihre Anfrage bzgl. Schulabschlussfeiern in der Harmonie beantworten wir wie folgt:

 1. Wie hoch ist derzeit die Saalmiete für Schul- und Vereinsfeiern in der Harmonie mit üblichen Nebenkosten? 

Siehe hierzu Anlage 1 (derzeit geltende Benutzungsentgelte und Nebenkosten für den Theodor-Heuss- und den Maybach-Saal der Harmonie). Wir weisen darauf hin, dass die Heilbronn Marketing GmbH ihre Tarife ab September diesen Jahres erhöhen wird (neue Tarife siehe Anlage 2).

 2. Welche Zuschussmöglichkeiten für Schulabschlussfeiern und in welcher Höhe gibt es in Heilbronn?

 Siehe hierzu Anlage 3

 3. Welche günstigen Alternativen zur Anmietung der Harmonie kann die Stadt Heilbronn für Schulabschlussfeiern mit welchen Kosten anbieten bzw. empfehlen.

 Alternativ zu einem 50%igen Mietzuschuss auf die Häuser der Heilbronn Marketing GmbH besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer kostenfreien Jahresveranstaltung in einer städtischen Mehrzweckhalle. Bis zu einer Benutzungs­dauer von 6 Std. fällt hier für die in städtischer Trägerschaft stehende Schule kein Benutzungsentgelt und keine Nebenkosten an (Voraussetzungen siehe auch hierzu Anlage 3).  

4. Da auch Schüler aus dem Landkreis an solchen Feiern teilnehmen, ergibt sich die Frage, inwieweit der Landkreis seinerseits Zuschüsse gewährt, bzw. welche Bemühungen es von Seiten der Stadtverwaltung in dieser Richtung gibt?

Der Landkreis selbst gibt auf Schulveranstaltungen von Stadtkreisschulen keine Zuschüsse. Die Stadtkreisschulen erhalten jedoch generell für Landkreisschüler vom Land Baden-Württemberg einen Pro-Kopf-Lastenausgleich. 

5. Welche Reduzierung der Miet- und Nebenkosten kann die Stadtverwaltung unterstützend gewähren? 

Neben den zwei vorstehenden Möglichkeiten (50%iger Mietzuschuss bei Häusern der Heilbronn Marketing GmbH bzw. Inanspruchnahme einer kostenfreien Jahresveranstaltung in städtischen Hallen, bei der die kompletten Miet- und Nebenkosten übernommen werden) stehen aktuell keine weiteren Haushaltsmittel zur Vergabe bereit.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.6.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.054 *Fehlender Spielplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß es im Wohngebiet Haselter keinen Spielplatz für Kinder gebe.
Lediglich einen Bolzplatz gebe es im oberen Bereich der Wohnsiedlung, aber für kleinere Kinder sei nichts vorhanden, man müsse dazu weite Wege, wie z.B. zum Ziegeleipark gehen. Dies sei ein wenig kinderfreundlicher Zustand in einer Stadt, die sich selbst mit dem Begriff "Kinderhauptstadt" schmücke.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [weder pdf noch Brief] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 30.6.2015

Antwort: könnte besser sein

<*> es ist richtig, dass in der Haselter Siedlung in Böckingen Spielplätze fehlen.
Dies geht auch aus dem Plan der Spielplätze mit ihren Einzugsgebieten hervor, der Bestandteil des Teilentwicklungsprogrammes Kinderspielplätze, Bolzplätze, Skateanlagen 2011 ist.

Unter Punkt 2.4 wurde auch darauf hingewiesen, dass es langfristig anzustreben ist, Spielflächen in ausreichender Größe in den Gebieten vorzuhalten, die zz. durch den Bestand noch nicht versorgt sind.

Geeignete Grundstücke im Westen (Ackerflächen beim Kleingartengelände) und im Osten (Umfeld Fritz-Ulrich-Schule) der Haselter Siedlung sind jedoch nicht baurechtlich als Kinderspielplatz ausgewiesen.

Freundliche Grüße
gez.
Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


 

Replik:

 

... Danke für die Antwort, doch, wie wird dem Zustand von Seiten der Verwaltung abgeholfen?


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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abgesandt  am 13.6.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.053 * Haselter: Verkehrsprobleme

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über zunehmende Verschlechterungen mit dem Durchgangsverkehr in der Straße "Im Haselter" zwischen Helmholtzstraße und dem westlichen Bahnübergang bei der dortigen Straße "Im Längelter" insbesondere zu Zeiten des Berufsschulbeginns und - ende.
Kinder seien wegen den die Geschwindigkeit nicht einhaltenden Kraftfahrern permanent gefährdet, Schul- und Kindergartenkinder könne man nicht alleine auf die Straße lassen, mehr als einmal mußte ein Kind durch Zurückziehen vor Schaden bewahrt werden. Selbst Autospiegel wurden dabei schon abgerissen. In jüngster Zeit würden dort vermehrt Katzen überfahren, was in dem dort sonst ruhigeren Wohngebiet auffallend sei.
Es herrsche ein regelrechter Ausweichverkehr von und zum Bahnübergang bei der Busschleife im Westen der Haselter-Siedlung, offensichtlich einerseits wegen der beständigen Staubildung von Westen auf der B 293 und andererseits durch die fehlende Abbiegemöglichkeit in Richtung Westen am Bahnübergang Helmholtzstraße.
Vermißt würden auch stärkere Kontrollen zu den richtigen Zeiten durch den KOD.
Als Abhilfe könnte z.B. die Einrichtung einer Spielstraße, Bodenschwellen oder das Anlegen von in die Straße reichenden Baumscheiben (wie z.B. im Kreuzgrund) dienen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail [weder pdf noch Brief] gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 1.8.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> das Amt für Straßenwesen hat die Verkehrssituation "Im Haselter" geprüft.

Wie uns die Polizei auf Anfrage mitteilt. wurden in den letzten 5 Jahren drei Unfälle mit Sachschaden gemeldet. Dies ist im Vergleich mit anderen Straßen mit entsprechenden Verkehrsstärken nicht außergewöhnlich. Das Ordnungsamt überwacht die Bereiche rund um das Berufsschulzentrum regelmäßig und zu unterschiedlichen Zeiten.

Ausweichverkehre oder Durchgangsverkehre konnten bisher nicht festgestellt werden.

Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen, Einrichten einer Spielstraße, Bodenschwellen bzw. das Anlegen von Baumscheiben würden allesamt zu einer Verschlechterung der Verkehrssituation und auch zu Lasten der dortigen Bewohner führen.

Das Amt für Straßenwesen wird wegen des geradlinigen Verlaufs der Straße "Im Haselter" und der gefahrenen Geschwindigkeiten wechselseitiges Parken prüfen. Zwangsläufig wird so das Befahren erschwert.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 13.6.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.052 * Großgartacher Str. 208

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bewohner der Wohnanlage beklagen sich über die Gefährdung ihrer Kinder infolge mangelnder Spielmöglichkeiten.
a) Es komme durch die schlecht übersichtliche Zufahrt z.B. durch ortsfremde Lieferfahrzeuge trotz deutlicher Hinweistafeln immer  wieder zu gefährlichen Situationen, weil Kinder den Hof z.B. zum Skateboardfahren benutzen.
b) Auch sei der angelegte Spielplatz deshalb nicht ungefährlich platziert.
c) Dadurch, daß der Sandkasten keine Umgrenzung habe, sei der Gehweg ständig mit Sand beschmutzt, der dann in die Wohnungen getragen werde.
d) Häufig werde beobachtet, daß der Sandkasten auch von Haustieren aufgesucht werde.
e) Anwohner bitten zudem in einem gemeinsamen Schreiben [siehe im Original anliegende pdf-Datei] darum, den geschlossenen ursprünglichen Spielplatz auf der Tiefgarage wieder zu öffnen, dies käme der Sicherheit der Kinder sehr entgegen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Ursula Dagenbach-Auchter

Bezirksbeirätin

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 3.8.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> mit Schreiben vom 13.06.2015 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und im Namen der Bewohner der o.a. Wohnanlage in der Großgartacher Straße 208-208/4 auf unzureichende Spielmöglichkeiten für die Kinder der Wohnanlage und damit einhergehende Gefährdungen aufmerksam gemacht. Zur Erläuterung führten Sie aus, dass die vorhandene Spielplatzfläche, welche am nördlichen Ende des Innenhofs der Wohnanlage und nördlich der Tiefgarageneinfahrt
angeordnet ist, keine ausreichenden Spiel- und Bewegungsflächen für die Kinder böte. Die Kinder wichen daher zum Spielen (z.B. zum Skateboard fahren) immer wieder auf die angrenzende Hoffläche (Tiefgaragenzufahrt) aus. Durch das Zusammentreffen mit PKWs und Lieferfahrzeugen komme es hierbei immer wieder zu gefährlichen Situationen. Um die Sicherheit der Kinder zu erhöhen, werde von den Bewohnern der Wohnan'lage gewünscht, dass die ursprünglich vorhandene Spielplatzfläche auf der Tiefgarage (östlich des Innenhofs) wieder geöffnet wird. Auf weitere Mängel der bestehenden Spielplatzfläche (fehlende Begrenzung des Sandkastens; Aufsuchen und Verunreinigung des Sandkastens durch Haustiere) wiesen Sie in diesem Zusammenhang hin. Die Stadtverwaltung baten Sie um Überprüfung der Problematik und um Abhilfe.

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage durch Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamtes und deren Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern bei der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage folgendes mitteilen:


Da es sich im vorliegenden Fall um eine private Wohnanlage handelt und keine öffentlich-rechtlichen, insbesondere keine baurechtliehen Vorschriften, verletzt sind, ist ein behördliches Vorgehen zur Behebung der von Ihnen genannten Mängel im Hinblick auf die Spielfläche der umseitig genannten Wohnanlage leider nicht möglich. Zur Erläuterung:

Die Wohnanlage in der Großgartacher Str. 208-208/4 wurde im Jahr 1970 baurechtlich genehmigt. Die zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung geltende Fassung der Landesbauordnung BW (LBO) sah zwar die Verpflichtung zur Erstellung einer Kinderspielfläche vor. Gesetzliche Vorgaben zur genauen Größe und Ausstattung der Spielfläche (wie heute in § 1 der Ausführungsverordnung zur LBO (LBOAVO) festgelegt), waren zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht vorhanden. Die bestehende Spielfläche im nördlichen Bereich der Innenhoffläche trägt insofern den im Jahr 1970 geltenden gesetzlichen Anforderungen Rechnung und genießt daher Bestandsschutz.

Darüber hinaus gilt es festzuhalten, dass bei dem durch Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamtes kürzlich durchgeführten Ortstermin keine Anhaltspunkte festgestellt werden konnten, die ein öffentlich-rechtliches Einschreiten rechtfertigen könnten: Die bestehende Kinderspielfläche weist eine Fläche von rund 35 m² auf und erfüllt damit die heute
in § 1 Abs. 2 LBOAVO normierte Mindestgröße von 30 rn².

Im Übrigen konnte auch die von den Bewohnern geltend gemachte Gefährdungslage für die Kinder nicht erkannt werden. Die Inaugenscheinnahme vor Ort ergab vielmehr, dass die bestehende Kinderspielfläche einen ausreichenden Abstand zur Tiefgarageneinfahrt aufweist. Auch das behauptete, erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Zufahrt und deren mangelnde Übersichtlichkeit konnte nicht festgestelltwerden.

Ihre Anfrage und die Beschwerdepunkte der Bewohner wurden daher zeitnah an die zuständigen Sachbearbeiter der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH (Eigentümer der Wohnanlage) weitergeleitet. Auf den von den Bewohnern geäußerten Wunsch, dass die ehemals bestehende Spielplatzfläche über der Tiefgaragendecke (östlich des Innenhofs) wieder aktiviert wird, wurde die Stadtsiedlung Heilbronn in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.

Zu unserer Freude wurde unserem Amt nunmehr kürzlich von den zuständigen Sachbearbeitern der Stadtsiedlung mitgeteilt, dass die Tiefgarage ohnehin in Kürze saniert wird und daher Seitens der Stadtsiedlung durchaus die Bereitschaft besteht, dem Wunsch der Bewohner, über dem östlichen Bereich der Tiefgaragendecke eine Kinderspielfläche anzulegen, Rechnung zu tragen. Die
zuständigen Mitarbeiter der Stadtsiedlung sicherten insofern zu, dass umgehend entsprechende Planungen in Abstimmung mit dem Planungs- und Baurechtsamt in die Wege geleitet werden.

Ich bin daher guter Hoffnung, dass dem Wunsch der Anwohner nach einer Verlegung der Kinderspielfläche zeitnah Rechnung getragen werden kann und sich die Spielmöglichkeiten für die Kinder der Wohnanlage dadurch merklich verbessern werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Hajek


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach und Heinz Schulz

angemahnt  am 15.5.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.051 * Sozialhilfe für Ausländer

 

In einem Prüfantrag zum Haushalt 2015/2016 wurde Im November 2014 angefragt, wieviel gemeldete und nicht gemeldete Ausländer in Heilbronn Sozialhilfe beziehen. Der Beantwortung wurde zunächst damit ausgewichen, daß behauptet wurde, es sei dasselbe wie vor zwei Jahren.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 11.6.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*>  Prüfantrag zum Haushalt 2015/2016

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage bei der Stadtkämmerei vom 15.05.2015 und unser Telefonat vom
19.05.2015 teilen wir Ihnen mit, dass zum 30.04.2015 insgesamt 2381 Personen Leistungen nach
dem SGB XII erhalten haben. Von dieser Gesamtzahl sind 412 Personen ohne deutsche Staatsan­
gehörigkeit (ca. 17,3%). Leistungen nach dem SGB XII für Personen ohne deutsche Staatsangehö­
rigkeit werden unter Beachtung der Bestimmungen des § 23 SGB XII gewährt Personen ohne Auf-
enthaltstecht erhalten demnach keine Leistungen der Sozialhilfe.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Bocher

Sozial- und Jugendamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 7.6.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.050 * Ruhestörung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger aus Neckargartach beklagen sich über [wörtlich: "]laute amerikanische Rapper und Hipp-Hopp-Musik aus dem Hippy-Island am Neckar. (nähe Media-Markt)   Trotz leichtem Westwind ist vom Donnerstag = Feiertag bis Samstag dieser Woche von Mittags bist spät abends unerträglich lauter Musiklärm im Bereich Fleischbeil / Sachsenäcker zu hören. (Also sogar bei leichtem Gegenwind)   Frage: Wer genehmigt an Feiertagen solche Ruhestörungen in Form aggressiver Musik???"


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 24.6.2015

Antwort: Antwort gescannt, da nicht als einfaches Text-Mail beantwortet könnte besser sein

<*> mit Email vom 07.06.2015 haben Sie uns mitgeteilt, dass sich Bürger aus Neckargartach über laute amerikanische Musik ausgehend von der Gaststätte "Hip Island" im Zeitraum Donnerstag,
04.06.2015 (Fronleichnam) bis Samstag, 06.06.2015 beklagen.

Am Fronleichnam sind nach dem Feiertagsgesetz Baden-Württemberg lediglich öffentliche Tanz­
veranstaltungen von 03:00 Uhr bis 11 :00 Uhr untersagt.

Für den 04.06.2015 wurde der Gaststätte "Hip Island" vom Ordnungsamt eine Sonderveranstaltung
mit einer beschränkten Musikzeit von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr genehmigt. Ab 22.00 Uhr wurde le­
diglich Hintergrundmusik genehmigt. Ferner wurden weitere Auflagen, wie z.B. dass die Zeltwände
ab 22.00 Uhr zu schließen sind, als Lärmschutzmaßnahmen erteilt.

Zur Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts haben wir Kontakt mit dem Polizeirevier
Heilbronn aufgenommen. Die Anfrage beim Polizeirevier Heilbronn ergab keine gemeldeten Ruhe­
störungen für den o.g. Zeitraum. Auch dem Ordnungsamt sind diesbezüglich keine Ruhestörungen
bekannt.

Zudem haben wir uns mit dem Betreiber des "Hip Island" in Verbindung gesetzt und auf die vorlie­
gende Beschwerde hingewiesen. Der Betreiber versicherte, sich sowohl an den genehmigten Um­
fang der Sonderveranstaltung am 04.06.2015, als auch an den Umfang der Gaststättenerlaubnis
gehalten zu haben.

Einschränkende Maßnahmen der Behörde gegenüber dem Gaststättenbetreiber haben sich nach
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf entsprechende Tatsachen zu stützen. Wir bitten
Sie und die Anwohner aus Neckargartach daher um Unterstützung, indem nächtliche Ruhestörun­
gen umgehend dem Polizeirevier Heilbronn (Telefonnummer 07131/104-2500) mitgeteilt werden,
damit ggf. vor Ort eingeschritten und die Beschwerdelage dokumentiert werden kann.

 

Nit freundlichen Grüßen

 

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 30.5.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.049 * Pressionen gegen Grundstücksbesitzer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger, die nicht bereit sind, auf die in beharrlicher Weise von Seiten der Stadtverwaltung an sie herangetragenen Forderungen und Bedingungen zum Grundstücksverkauf für das vorgesehene Gewerbegebiet "Steinäcker" einzugehen, beklagen sich darüber, wie auch mit Schreiben von Oberbürgermeister und Ersten Bürgermeister der Stadt Heilbronn insistiert wird, um mit Nachdruck das Ziel ohne Abweichung zu erreichen, per Kauf in den Besitz ihrer Grundstücke zu gelangen.

Die Stadtverwaltung lehnt dabei die Bereitschaft der  Grundstücksbesitzer ab, ihre landwirtschaftlich genutzten Grundstücke auch aus steuerlichen Gründen gegen städtische Grundstücke zu tauschen und beharrt darauf, die erwünschten Grundstücke aufzukaufen und lediglich später kündbare Grundstücke aus städtischem Besitz zur Pacht nach ihren Bedingungen anzubieten.

Sie gibt dabei "Erwartungshaltungen" an die Grundbesitzer vor, die diese offenbar widerspruchslos erfüllen sollen. Obendrein wird mit dem Mittel der Beendigung der jahrzehntelang bestehenden   "Geschäftsbeziehungen" gedroht und die Kündigung von landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen angekündigt, was auf Grund von daraus herbeigeführten Einkommensverlusten als Übel zu Lasten eines aus  einer solchen Maßnahme betroffenen Landwirts empfunden wird.

Wir fragen die Stadtverwaltung zunächst:

1,  Welche Stellungnahme gibt sie dazu ab;

2. mit welcher Begründung will die Stadtverwaltung keinen Grundstückstausch;

3. welcher Nutzen hat die Verpachtung städtischer landwirtschaftlich genutzter Fläche gegenüber dem Tausch solcher Flächen für die Stadt und ihrer Stadtverwaltung;

4. wie wird bestritten, daß hinter der Verweigerung des Grundstückstauschs und Angebotes, Pachtflächen zur Verfügung zu stellen, die Überlegung steht, Bürger der Stadt als Pächter statt Eigentümer künftig gegenüber dem Willen der Stadtverwaltung in eine schlechtere Position zu bringen;

5. warum nimmt die Stadtverwaltung enorme steuerliche Nachteile für die betroffenen Bürger ihrer Stadt durch Kauf statt Tausch in Kauf, statt ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen;

6. a) ist ein Grundstückstausch unzulässig und warum,
b) auf Grund welcher, wann und von wem gefaßter Beschlüsse wird der Tausch der Grundstücke verweigert;

7. wie wird die Kündigung langjähriger Pachtverträge im Zusammenhang mit dem Kaufangebot der Stadtverwaltung begründet;

8. wird hierbei, auch durch die ungleichzeitige Einzelbehandlung der Grundbesitzer, der Versuch  unternommen, diese gegenseitig auszuspielen?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am10.6.2015

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  Der Oberbürgermeister hat in einer als nichtöffentlich deklarierten Antwort das Verfahren verteidigt. Zum Inhalt wurde in einer entsprechende Antwort unsererseits hierauf mit der Bitte darum, für  faire Grundstücksverhandlungen Sorge zu tragen, Stellung genommen. Eine Besprechung mit den Beteiligten findet Anfang nächster Woche statt.

 

►  Mehr dazu


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 30.5.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.048 * Sahne-Ticket II für Leistungsbezieher nach SGB

Sehr  geehrte Damen und Herren,

seit dem 1. April können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heilbronn,die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II + SGB XII erhalten,zu günstigeren Konditionen das Sahne-Ticket II (Mobilitätsticket) beziehen.

 Das Ticket für Heilbronn kostet 45,25 €, Leistungsbezieher werden im Lastschriftverfahren mit 20 € belastet, die Differenz von 25,25 € wird von der Stadt Heilbronn bezuschusst.

  Aus der Gruppe der Leistungsbezieher SGB II + SGB XII kommen Fragen + Beanstandungen, da offensichtlich nur ein eingeschränkter Kreis in den Genuss der Vergünstigungen kommt und offene Fragen im Detail bestehen.

  Um Beantwortung der folgenden kommentierten Fragen wird gebeten:

  1. Als Vorlauf für die Antragstellung wird genannt: "Eine Bestellung ist  jeweils bis zum 15. des Vormonats möglich."
 
   Erster Bestelltermin war    bis zum 15.04.2015    Zweiter Bestelltermin war bis zum 15.05.2015.
 
  - Wie viele Anträge wurden bis zum 15.04.2015 gestellt?   - Wie viele Anträge wurden bis zum 15.05.2015 gestellt?   - Wie viele Anträge entfallen auf SGB II bzw. SGB XII?   - Wie viele Anträge wurden davon bewilligt/bezuschusst?

  2. Ist es richtig, dass die Bezuschussung nicht bewilligt wird für  Antragsteller, die einen Zuverdienst haben?

  3. Wie viele Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch  haben in Heilbronn einen Zuverdienst und wie viele haben keinen  Zuverdienst (aufgeteilt nach SGB II und SGB XII)?

  4. Ist es richtig, dass das Mobilitäts-Ticket nicht erhältlich ist pro  Einzel-Monat (bedarfsorientiert), sondern nur für den vollen Zeitraum des  vorgelegten Bewilligungsbescheides des Jobcenters resp. Sozialamtes?
Dieser beträgt im Regelfall 6 Monate - künftig sind 12 Monate geplant.
Antragsteller scheinen mangels detaillierter Informationen (es gibt offensichtlich keinen Flyer, keine FAQ’s zu den verschiedensten Fragen) von falschen Vorstellungen auszugehen (die meisten fühlen sich als Leistungsbezieher SGB II resp. SGB XII, die Frage nach Zuverdienst ja oder nein wird übersehen)!

  5. Kreuzt auf diesem Hintergrund ein Antragsteller im Fragebogen die 1. Frage   mit “ja” an (und wähnt sich in der Annahme die Bezuschussung zu erhalten),  so schließt er mit dem Vordruck “Lastschriftmandat zum monatlichen Einzug”  formaljuristisch einen Abonnement-Vertrag (Sahne-Ticket 2) mit dem HNV ab.
 
Hier gibt es keine Vorbehaltsklausel hinsichtlich der Erwartung des Antragstellers: "vorbehaltlich der Bezuschussung durch die Stadt Heilbronn".
 
Formal ist der Antragsteller gebunden an ein Sahne-Ticket-Abo mit dem HNV. Wird dann der Antrag bearbeitet und erfolgt wegen Zuverdienstes keine Bezuschussung, so wird der Antragsteller mit dem vollen Preis von 43,25 €im Lastschriftverfahren statt mit den erwarteten 20,00 € belastet. Dies hatte dann der Antragsteller so nicht gewollt und bei vollständiger und wahrheitsgemäßer Aufklärung hätte er den Antrag so nie eingereicht. Da die Abbuchung und Nachbelastung wahrscheinlich erst nach Monaten erfolgt, ist der Schaden für den Antragsteller groß.
 
Solche Fälle sollten im Vorwege vermieden und ausgeschlossen sein (werden)!

  6. Ein weiterer formaljuristischer Aspekt ist:
 
Wie wird verfahren in dem Fall, dass der Antragsteller die 1. Frage mit “nein”beantwortet und er für den Zeitraum der vorgelegten Bewilligung wegen fehlenden Zuverdienstes die Bezuschussung erhält, er aber nach 1, 2 oder3 Monaten doch einen Zuverdienst realisieren kann?
 
Wird dann und falls - in welcher Frist - die Bezuschussung widerrufen und erfolgt dann eine nachträgliche Rückbelastung durch den HNV?

  7. Die betroffenen Leitungsbezieher haben weder eine Information vom Jobcenter resp. Sozialamt erhalten. SGB II-Bezieher berichten, dass selbst  die Sachbearbeiter im Jobcenter keine Kenntnis darüber haben, dass es das  Mobilitäts-Ticket seit dem 1. 4. 2015 gibt, es liegen keine Informationen/Flyer  aus und es ist schwer, die richtigen Antworten zu diesen vielen Fragen zu finden.
 

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt, da nicht als einfaches Text-Mail beantwortet noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  Ihre Anfrage vom 30.Mai 2015 zum Thema Mobilitätsticket / Sahne-Ticket beantworten wir wie folgt:

 

Ihre Frage:

 

1. Als Vorlauf für die Antragstellung wird genannt: "Eine Bestellung ist jeweils bis zum 15. des Vormonats möglich."

 

   Erster Bestelltermin war bis zum 15.04.2015

   Zweiter Bestelltermin war bis zum 15.05.2015.

 

  - Wie viele Anträge wurden bis zum 15.04.2015 gestellt?

  - Wie viele Anträge wurden bis zum 15.05.2015 gestellt?

  - Wie viele Anträge entfallen auf SGB II bzw. SGB XII?

  - Wie viele Anträge wurden davon bewilligt/bezuschusst?

 

Antwort:

 

-          Das vom HNV beauftragte Abocenter der Stadtwerke Heilbronn entscheidet nicht über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB, sondern nimmt lediglich Bestellungen entgegen.

-          165 Bestellungen gingen bis zum 15.04.2015 ein (Bereich Stadt Heilbronn).

-          87 Bestellungen gingen bis zum 15.05.2015 ein (Bereich Stadt Heilbronn).

-          Das Abocenter führt keine Statistik darüber, welche Bestellungen aus SGB II bzw. SGB XII resultieren.

-          Das Abocenter bewilligt keine Anträge, sondern stellt Tickets aus, wenn die dafür notwendigen Unterlagen vollständig sind.

 

Ihre Frage:

 

2. Ist es richtig, dass die Bezuschussung nicht bewilligt wird für Antragsteller, die einen Zuverdienst haben?

 

Antwort:

 

-          Das Abocenter stellt kein Ticket aus, wenn die Frage nach dem Zuverdienst mit „ja“ beantwortet wird. Im Zusammenhang mit dieser Frage auf dem Fragebogen wird direkt darauf hingewiesen, dass bei Zuverdienst kein Anspruch auf ein bezuschusstes Mobilitätsticket besteht.

 

Ihre Frage:

 

3. Wie viele Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch haben in Heilbronn einen Zuverdienst und wie viele haben keinen Zuverdienst (aufgeteilt nach SGB II und SGB XII)?

 

Antwort:

 

-          Das Abocenter führt keine Statistik darüber.

-          Das Jobcenter der Stadt Heilbronn teilt mit, dass keine statistische Erfassung hierzu erfolgt.

 

Ihre Frage:

 

4. Ist es richtig, dass das Mobilitäts-Ticket nicht erhältlich ist pro Einzel-Monat (bedarfsorientiert), sondern nur für den vollen Zeitraum des vorgelegten Bewilligungsbescheides des Jobcenters resp. Sozialamtes?

Dieser beträgt im Regelfall 6 Monate - künftig sind 12 Monate geplant.

Antragsteller scheinen mangels detaillierter Informationen (es gibt offensichtlich keinen Flyer, keine FAQ’s zu den verschiedensten Fragen) von falschen Vorstellungen auszugehen (die meisten fühlen sich als Leistungsbezieher SGB II resp. SGB XII, die Frage nach Zuverdienst ja oder nein wird übersehen)!

 

Antwort:

 

-          Einzelmonate sind nicht möglich, da das Produkt gemäß HNV-Tarif ein Abo ist. Einzelne Monate können über den Abo-Vertriebskanal nicht abgewickelt werden.

-          Das Abocenter stellt das Mobilitätsticket nur dann aus, wenn die Frage nach dem Zuverdienst mit „nein“ beantwortet wird.

 

Ihre Frage:

 

5. Kreuzt auf diesem Hintergrund ein Antragsteller im Fragebogen die 1. Frage   mit “ja” an (und wähnt sich in der Annahme die Bezuschussung zu erhalten),  so schließt er mit dem Vordruck “Lastschriftmandat zum monatlichen Einzug”  formaljuristisch einen Abonnement-Vertrag (Sahne-Ticket 2) mit dem HNV ab.

 

Hier gibt es keine Vorbehaltsklausel hinsichtlich der Erwartung des Antragstellers: "vorbehaltlich der Bezuschussung durch die Stadt Heilbronn".

 

Formal ist der Antragsteller gebunden an ein Sahne-Ticket-Abo mit dem HNV.

Wird dann der Antrag bearbeitet und erfolgt wegen Zuverdienstes keine Bezuschussung, so wird der Antragsteller mit dem vollen Preis von 43,25 €im Lastschriftverfahren statt mit den erwarteten 20,00 € belastet. Dies hatte dann der Antragsteller so nicht gewollt und bei vollständiger und wahrheitsgemäßer Aufklärung hätte er den Antrag so nie eingereicht. Da die Abbuchung und Nachbelastung wahrscheinlich erst nach Monaten erfolgt, ist der Schaden für den Antragsteller groß.

 

Solche Fälle sollten im Vorwege vermieden und ausgeschlossen sein (werden)!

 

Antwort:

 

-          Wenn die Frage nach dem Zuverdienst nicht oder augenscheinlich falsch beantwortet wurde, hakt das Abocenter nach.

-          Das Abocenter verkauft kein Abo mit voller Berechnung, wenn die Voraussetzungen für das bezuschusste Mobilitätsticket nicht gegeben sind. Es sei denn, der Kunde wünscht dieses ausdrücklich, dass er statt dessen ein nicht bezuschusstes Ticket möchte.

-          Das Abocenter entscheidet nicht darüber, ob der Besteller einen Zuschuss bekommt oder nicht. Wenn ein Leistungsempfänger ein Mobilitätsticket bestellt, legt er einen Bewilligungsbescheid von entsprechender Stelle vor.

-          Wenn der Leistungsempfänger nach Ablauf eines Bewilligungsbescheides keinen Zuschuss mehr bekommt, so kann er keinen Verlängerungsbescheid vorlegen. Insofern kann das Mobilitätsticket nicht verlängert werden. Der Vertrag wird mit Ablauf der Bewilligungsfrist gekündigt und das Ticket wird gesperrt.

 

Ihre Frage:

 

6. Ein weiterer formaljuristischer Aspekt ist:

 

Wie wird verfahren in dem Fall, dass der Antragsteller die 1. Frage mit “nein”beantwortet und er für den Zeitraum der vorgelegten Bewilligung wegen fehlenden Zuverdienstes die Bezuschussung erhält, er aber nach 1, 2 oder3 Monaten doch einen Zuverdienst realisieren kann?

 

Wird dann und falls - in welcher Frist - die Bezuschussung widerrufen und erfolgt dann eine nachträgliche Rückbelastung durch den HNV?

 

Antwort:

 

-          Eine Nachberechnung gegenüber dem Leistungsempfänger ist nicht vorgesehen. Die Stadt bezahlt den Zuschuss für den Zeitraum gemäß der begründenden Bewilligung zum Antrag des Mobilitätstickets.

 

Ihre Frage:

 

7. Die betroffenen Leitungsbezieher haben weder eine Information vom Jobcenter resp. Sozialamt erhalten. SGB II-Bezieher berichten, dass selbst  die Sachbearbeiter im Jobcenter keine Kenntnis darüber haben, dass es das  Mobilitäts-Ticket seit dem 1. 4. 2015 gibt, es liegen keine Informationen/Flyer  aus und es ist schwer, die richtigen Antworten zu diesen vielen Fragen zu finden.

 

Antwort:

 

-          Marketing ist Aufgabe des HNV. Nach unserem Kenntnisstand wurden Informationsflyer an die betreffenden Stellen verteilt.

-          Sowohl das Jobcenter Stadt Heilbronn als auch das Amt für Familie, Jugend und Senioren teilen mit, dass Infomaterialien in den Räumlichkeiten aushängen und die Mitarbeiter/innen über die Einführung des Mobilitätstickets informiert sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
 
i.V. Andreas Schluchter Dipl.-Betr.wirt (FH)
Leiter kaufm. Verwaltung

Stadtwerke Heilbronn GmbH - Verkehrsbetriebe


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 23.5.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.047 * Forstarbeiten

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Wir erhalten folgende Besorgnis von einem Bürger (wörtlich):

... Die Welt erstickt in Hektik, die früher garantierte sommerliche Ruhe im Wald ist (von rot-grün) abgeschafft. Auch im Heilbronner Stadtwald wird Sommers geforstet. Warum hat man einen derartigen RÜCKSCHRITT auch in Heilbronn eingeschlagen hat und warum derart brutal (mit brutalen Maschinen, die "kein Pardon" kennen) geforstet wird, wo früher Waldarbeiter mit Augenmaß am Werk waren?
...

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie dazu ab;
2. in welcher Weise wird auf die vielen jetzt brütenden Vögel Rücksicht genommen?
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 9.6.2015

Antwort: könnte besser sein

<*>  Ihre Anfrage vom 23. Mai 2015 bezüglich Forstarbeiten im Heilbronner Stadtwald beantworten wir wie folgt:

1. Im Heilbronner Stadtwald findet im Sommer kein regulärer Holzeinschlag statt.
Die letzten maschinellen Holzerntemaßnahmen mit Harvestern wurden im Februar abgeschlossen, anschließend fanden nur noch motormanuelle Holzeinschläge (mit der Motorsäge) statt, die aber mittlerweile ebenfalls beendet sind. Bestimmte Forstarbeiten lassen sich aber auch im Sommer nicht vermeiden bzw. werden sinnvoller Weise überwiegend im Sommer ausgeführt. Dazu gehören vor allem
- die Abfuhr von eingeschlagenem Holz aus den Beständen und von den Waldwegen (in der Regel mit Spezialrückefahrzeugen im Bestand und mit Lkw an der Waldstraße),
- kurzfristig erforderliche Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit (außerhalb der Einschlagssaison nur bei besonderer Dringlichkeit wie z.B. bei akuter Umsturz- oder Bruchgefahr),
- die Pflege von Kulturen und Jungbeständen zur Sicherung der gewünschten Qualität und Baumartenmischung (beispielsweise Förderung von Eichen durch Entfernen von Konkurrenzvegetation),
- die Reparatur und Unterhaltung von Waldwegen (dienen im Stadtwald neben der forstlichen Nutzung in erster Linie der Erholung der Bevölkerung).

2. Auf brütende Vögel wird ebenso Rücksicht genommen wie auf Säugetiere und Amphibien, deren Jungtiere ebenfalls ab dem späten Frühjahr und Frühsommer aufwachsen. Zu
- Reduzierung der sommerlichen Forstarbeiten wie oben erwähnt auf die unbedingt notwendigen und saisongebundenen Tätigkeiten,
- Aufarbeitungsstopp für private Brennholzkunden aufgrund der Setz- und Brutzeit von Tieren vom 01.05. bis 31.07..

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass unsere heutigen Forstwirte - nicht zuletzt als Folge der hohen fachlichen Qualifikation durch heutige Ausbildungsstandards, gerade im Hinblick auf ökologische Themen - mit mindestens gleich gutem "Augenmaß" wie frühere Generationen von Waldarbeitern am Werk sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Immanuel Schmutz
Stadtoberforstrat


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 19.5.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.046 * Radwegtour durch Böckingen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:


1. Wie ist diese auf dem Online-Portal der Heilbronner Stimme am 19.5.2015 (http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/stadt/Aus-Gegnern-werden-Befuerworter-des-Rad-Schutzstreifens;art1925,3376985) veröffentlichte Radwege-Tour durch Böckingen zustande gekommen;

2. wer wurde dazu eingeladen und wer nahm daran teil, nachdem die Unterzeichner nichts davon gewußt haben, aber in der Darstellung behauptet wird, alle Böckinger Stadt- und Bezirksbeiräte
seien, "während sie noch in der jüngsten Sitzung des Bezirksbeirats einen geplanten Rad-Schutzstreifen auf der Klingenberger und Ludwigsburger Straße strikt ablehnten, ihn sogar als Geldverschwendung bezeichneten", "jetzt auf einmal alle dafür";

3. weshalb wurde nicht statt dieser Geldverschwendung der schon vor Jahren damals als vorzuziehend versprochene Radweg entlang südlich der Bahnlinie von der Haselter-Siedlung zum Sonnenbrunnen eingerichtet?
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 27.5.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> der Termin zur Vorortbesichtigung, ist auf Wunsch der CDU-Fraktion in Ihrer letzten Fraktions­
sitzung entstanden.

Herr Bürgermeister Hajek hat mir am 12. Mai 2015 den Auftrag erteilt, einen solchen Termin
kurzfristig zu organisieren und die Mitglieder der CDU-Fraktion zu diesem einzuladen.
Diesen Auftrag habe ich zeitnah umgesetzt. Der Vororttermin fand am 18. Mai 2015 statt.

Wie vom Gemeinderat beschlossen, werden zunächst die Radrouten in Heilbronn finanziert.
Ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Radfahrer werden vorerst zurück­
gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 18.5.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.045 * Notaufnahme im Gesundbrunnen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Regelmäßig erreichen uns Klagen über lange Wartezeiten in der Notaufnahme der SLK-Kliniken.

Eine Patientin wurde Mitte letzter Woche abends  von einem Hund gebissen.
Sie musste in die Notaufnahme und saß dort von 19.30 Uhr bis 3.00 Uhr morgens, bis man endlich nach ihr gesehen hat. 
Die Patientin wörtlich: "Ich habe dann mal nachgefragt wie es denn aussieht, da sagte die Schwester, daß nur ein Arzt da wäre, und das wäre immer so."
Auf die weitere Nachfrage, was das mit einer Notaufnahme zu tun habe, wenn man da als Notfall komme, erhielt sie zur Antwort, man solle sich doch bei der Verwaltung beschweren.
Die Patientin wörtlich: "Ich verstehe nicht ,dass man da keine Abhilfe schaffen kann.
Es waren Kleinkinder und Babys da. Also ich finde dass dies eine riesen Schweinerei ist, und man kann da nichts dagegen tun?"


Wir fragen die Stadtverwaltung:


1. Welche Einsparmaßnahmen führen zu solchen Zuständen, die z.B. auch im Internet diskutiert werden;
2. haben die Aufsichtsräte solches abgesegnet;
3. in welcher Weise wird - statt zu beschönigen - für Abhilfe gesorgt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

11.6.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Sie fragten die Stadtverwaltung:

1. Welche Einsparmaßnahmen führen zu solchen Zuständen, die z. B. auch im Internet diskutiert werden?

2. Haben die Aufsichtsräte solches abgesegnet?

3. In welcher Weise wird - statt zu beschönigen - für Abhilfe gesorgt?

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Wir haben Ihre Anfrage mit der Bitte um Stellungnahme an die SLK-Kliniken weitergeleitet. Diese haben Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.:

Es gab keine Einsparmaßnahmen im Bereich der Notaufnahmen.

Zu 3.:

Neben einer Vielzahl organisatorischer Maßnahmen wurde die Personalbesetzung der Notaufnahme kontinuierlich erhöht. Zuletzt wurden im laufenden Jahr sowohl die ärztliche als auch die pflegerische Besetzung aufgestockt und die Öffnungszeiten des Aufnahmeschalters in der Notaufnahme ausgeweitet.

Mit freundlichen Grüßen

Beggötz

Strategie
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am

15.5.2015

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.044 * Bewässerungsleitungen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:


1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden des Bauernverbandes Heilbronn-Ludwigsburg und Sprengelvorsitzenden für den Stadtkreis Heilbronn Andreas Schnepf, Anlage im Original, betr. der Gebühren für Bewässerungsleitungen für die Landwirtschaft 
ab;

2. in welcher Weise dem Anliegen Rechnung getragen werden kann?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 12.6.2015 / 30.7.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> namens der Bürgerbewegung PRO Heilbronn bitten Sie um eine Stellungnahme zum Schreiben
des Bauernverbands Heilbronn-Ludwigsburg e.V. vom 11.05.2015.

Die Beantwortung nimmt noch etwas Zeit in Anspruch, so dass aus heutiger Sicht davon aus­
gegangen werden kann, dass Sie unsere Stellungnahme ca. Ende Juli erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Essig

Liegenschaftsamt


<*> mit Schreiben vom 15. Mai 2015 hat sich der Bauernverband HeilbronnLudwigsburg e.V. an die Mitglieder des Gemeinderates gewandt und darum gebeten, dass die Gebühren für die Einlegung von Bewässerungsleitungen der Landwirtschaft (inkl. Wein- und Gartenbau) in Grundstücke der Stadt gestrichen oder deutlich reduziert werden.

Mit Brief vom 20. Mai 2015 haben Sie um Prüfung und Stellungnahme gebeten, die ich Ihnen nach einem Zwischenbescheid nun gerne zukommen lasse. Nachdem sich der Bauernverband an alle Mitglieder des Gemeinderates gewandt hat, werde ich diesen von dieser Antwort eine Mehrfertigung übersenden. Daher bitte ich um Verständnis, dass die Thematik - auch mit Blick auf die bereits mit Ihnen geführte Kommunikation - nochmals ausführlich dargestellt wird:

• Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Grundstücken zur Einlegung von Leitungen aller Art erhebt die Stadt seit vielen Jahren eine jährliche Nutzungsentschädigung von 70 Cent je laufenden Meter.

Selbstverständlich hat die Stadt auch die Interessen der Landwirtschaft im Fokus. Daher wurde 2010 nachfolgende Preisstaffel eingeführt, die längere Leitungstrassen bei der Bemessung der Höhe des jährlichen Nutzungsentgeltes deutlich bevorzugt.

1 - 1.000 m: 70 Cent/lfdm.
1.001 - 2.000 m: 35 Cent/lfdm.
2.001 - 3.000 m: 18 Cent/lfdm.
3.001 - 4.000 m: 9 Cent/lfdm.
ab 4.001 m: 5 Cent/lfdm.

Diese Nutzungsentgelte für die Begründung von Leitungsrechten gelten für Leitungen aller Art und sind gegenüber jedermann (natürliche und juristische Personen) verbindlich.

Anmerkung: Für fiskalische Grundstücke der Stadt gelten andere Entschädigungssätze.

• Das Gemeindewirtschaftsrecht schreibt vor, kommunales Vermögen - dazu gehören auch Grundstücke - wirtschaftlich zu verwalten. Daher erhebt die Stadt seit Jahrzehnten für die Begründung von Leitungsrechten Nutzungsentgelte.

Warum It. Schreiben des Bauernverbandes offenbar andere Kommunen keine Nutzungsentgelte für die Begründung von Leitungsrechten erheben, ist durch die Stadt nicht zu bewerten. Auch stellen dies oder andere "Tarife" nicht das Maß der Dinge dar, da erfahr.ungsgemäß die Einräumung von Lei- tungsrechten und die damit verbundenen Nutzungsentgelte individuell gestaltet werden. Hierbei sollte auch bedacht werden, dass kein Einwohner oder Gewerbetreibender beispielsweise die Gebühr für den Wasserzins oder den Gewerbesteuerhebesatz unter Hinweis auf einen günstigeren Wasserzins oder Gewerbesteuerhebesatz in anderen Kommunen ablehnen bzw. einen Erlass fordern kann.

Auch die erneute Prüfung hat keine sachlichenGründe ergeben, die rechtfertigen, warum von Landwirten keine bzw. nur reduzierte Nutzungsentgelte für die Begründung eines Leitungsrechts verlangt werden sollen, was im Übrigen wohl auch EU-beihilferechtlich relevant wäre. Ferner ist die vom Bauernverband geforderte Bevorzugung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

• Erfahrungsgemäß wird bei der Begründung von Leitungsrechten die Leitung dauerhaft bzw. über viele Jahrzehnte im Grundstück gehalten, so dass es sich anbietet, das jährliche Nutzungsentgelt zu kapitalisieren und durch eine einmalige Zahlung abzulösen. Eine Kapitalisierung des Nutzungsentgeltes hat für beide Parteien den Vorteil einer vereinfachten Abwicklung. Für ein dauerhaftes Leitungsrecht wird das nach den vorstehenden Sätzen berechnete jährliche Nutzungsentgelt nach Bewertungsgesetz mit dem Faktor 18,6 kapitalisiert und einmalig abgelöst.

• Der Zeitraum für das Leitungsrecht und somit für das zu kapitalisierende Nutzungsentgelt kann individuell vereinbart werden, wobei die Mindestlaufzeit 10 Jahre beträgt (z.B. 20, 30, 40, 50, 60 oder noch mehr Jahre). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Verlängerungsfalle (also nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer) das Entgelt wieder neu festgesetzt werden müsste, und zwar zu den dann gültigen Sätzen, wenn die Leitung weiterhin im Grundstück verbleiben soll. Auch werden unterschiedliche Nutzungszeiträume im Verlängerungsfall bei der Entgeltberechnung nicht kumuliert betrachtet.

Sollte es während der vereinbarten Nutzungsdauer, für die das Nutzungsentgelt kapitalisiert wurde, zu einer Kündigung kommen, erstattet die Stadt dem Berechtigten selbstverständlich den Teil des Nutzungsentgeltes, der auf die Restlaufzeit entfällt, in der keine Nutzung mehr möglich ist (Ausnahmen:
Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens, Insolvenz). Diese vertragliche Regelung stellt sicher, dass jeder Berechtigte nur für den Zeitraum eine Nutzungsentschädigung entrichtet, in dem er die Grundstücke der Stadt tatsächlich auch für das Leitungsrecht in Anspruch nimmt.

• Für den vom Bauernverband angesprochenen Fall eines Obstbauern habe ich Ihnen in der nachfolgenden Tabelle beispielhaft dargestellt, welche Varianten in Bezug auf die Nutzungsdauer (= ND) denkbar sind. Ferner kann aus dieser der durchschnittliche Aufwand, bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer, entnommen werden.

Warum das Nutzungsentgelt nicht angemessen sein soll, erschließt sich angesichts dieser Zahlen nicht.

       

Leitungslänge  

Beispielfall

ND

10 Jahre  

ND  

20 Jahre

ND  

30 Jahre

ND  

40 Jahre  

ND  

50 Jahre  

ND

102 ff.

Jahre

584 m  

3.166 €  

5.020 €

6.105 €  

6.740 €  

7.112 €  

7.604 €  

Rechnerischer Aufwand pro Jahr   

317 €  

251 €  

204€  

169 €  

143 €  

75 €


Als Fazit gilt es daher festzustellen, dass die langjährige Vorgehensweise der Stadt sehr wohl auch die Interessen der Landwirtschaft im Fokus hat und bei der Begründung von Leitungsrechten bewährt ist. Daher bittet die Stadt um Verständnis, dass auf den Vorschlag des Bauernverbandes nicht eingegangen werden kann. Nachdem hinsichtlich der zu kapitalisierenden Nutzungsdauer Flexibilität besteht und die Stadt im Kündigungsfall den Teil des kapitalisierten Nutzungsentgelts zurückzahlt, der auf die nicht mehr nutzbare Restnutzungsdauer entfällt, kann jeder landwirtschaftliche Betrieb auch unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte abwägen, für welche Laufzeit er sich entscheiden will. Letztendlich muss- aber jeder landwirtschaftliche Betrieb unter Beachtung der Kosten für die Beregnungsanlage, den Folgekosten und der einmaligen Nutzungsentschädigung für das Leitungsrecht die unternehmerische Entscheidung treffen, ob sich eine künstliche Beregnung wirtschaftlich rechnet oder nicht. Auch darf nicht vergessen werden, dass landwirtschaftliche Betriebe, die sich für eine künstliche Bewässerung entscheiden, gegenüber ihren Mitbewerbern einen nicht zu unterschätzenden Marktvorteil haben. Nur wegen des städt. Nutzungsentgeltes von einem Wettbewerbsnachteil zu sprechen, ist vor diesem Hintergrund nicht zielführend.
Möglicherweise hat der Obstbauer, dessen Fall der Bauernverband in seinem Schreiben geschildert hat, Interesse daran, nachträglich einen kürzeren Nutzungszeitraum zu vereinbaren, was zu einer Teilrückerstattung des Nutzungs- entgeltes führen würde. Ich habe daher das Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung beauftragt, diesbezüglich mit besagtem Obstbauer zu sprechen.

Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass mir die Belange und Sorgen der Landwirtschaft am Herzen liegen. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass die globalen Folgen des Klimawandels nicht über die Höhe bzw. Nichterhebung von Nutzungsentgelten gelöst werden können. So werden beispielsweise im Obstbau in Zukunft neben Bewässerungsmaßnahmen auch andere Kulturverfahren (Erziehungsformen, Standweiten, Bodenpflege etc.) und eine Sortenauswahl mehr als bisher als Anpas- sungsmaßnahmen an den Klimawandel eine Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel

Oberbürgermeister

 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 9.5.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.043 * Zustand eines Kreisels

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den bereits seit Wochen anhaltenden ungepflegten Zustand des Kreisels bei der Heidelberger- / Sinsheimer Straße.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 22.5.2015

27.5.2015

Antwort: könnte besser sein

Beantwortung hier aufrufen


<*> vielen Dank für Ihren Hinweis zum Zustand des o. g. Kreisverkehrsplatzes.

 Wir gehen davon aus, dass Sie den Zustand der Grünfläche in der Kreismitte gemeint haben und haben Ihre Meldung an das für diese Fläche zuständige Grünflächenamt weitergeleitet.

 Die dortigen Mitarbeiter werden sich in den kommenden Tagen um diesen Zustand kümmern (z. B. Abmähen oder dergleichen). 

Mit freundlichen Grüßen

      i. A.  M. Reich
Amt für Straßenwesen
Abteilung Straßenbau
Sachgebiet Neubau und Unterhaltung
[27.5.2015]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 9.5.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.042 * Zustellung der Stadtzeitung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

1. mit Schreiben vom 5.10.2014 hatten wir die folgende Anfrage betr. Zustellung der Stadtzeitung gestellt, Inhalt:
 

"...Bürger beklagen sich über fehlende Zustellung der Stadtzeitung. Bei einer spontanen Diskussion an unserem Infostand vom gestrigen Samstag stellte sich heraus, daß das Amtsblatt, das als "Stadtzeitung" von der Stadt Heilbronn für alle Haushalte ausgegeben wird, nicht in allen Haushalten zur Verteilung kommt.
Die betreffenden Bürger bestätigten dies für ihre Haushalte in der Bachstraße, die Frankenbacher Straße und die Nordbergstraße.
Zum Teil ist die Existenz der "Stadtzeitung" unbekannt, die Haushalte beziehen auch keine "Heilbronner Stimme".  Es ist davon auszugehen, daß dies auch in anderen Straßen der Stadt der Fall ist.
Vermutet wurde, daß wegen Aufklebern wie "keine Werbung" bequemerweise auch keine Stadtzeitung zugestellt werde. Demgegenüber werde aber bei anderen, die auch diese Aufkleber hätten, die abonnierte Heilbronner Stimme zugestellt. 

Wir fragen dazu an, wie bisher die ordnungsgemäße Zustellung der von der Stadt Heilbronn bezahlten Unterrichtung aller gleich zu behandelnden Bürger kontrolliert wurde, wie hoch die bestellt und bezahlte, die gedruckte und die tatsächlich zur Verteilung gekommene Auflage jeweils ist. ..."
 

Die Antwort lautete:
 

"...Sie hatten die Anfrage gestellt, wie die Stadt Heilbronn sicherstellt, dass die
 

nimmt die Stabsstelle Pressestelle wie folgt Stellung:

Die "Heilbronner Stadtzeitung" erscheint seit 1999 alle 14 Tage und wird von der Pressestelle redigiert. Die technische Abwicklung wie Druck und Vertrieb wird vom Medienunternehmen Heilbronner Stimme bzw. der Tochtergesellschaft Delta Medien Service GmbH geleistet. Die Verteilung der Stadtzeitung erfolgt über zwei Wege:
- Abonnenten der "Heilbronner Stimme" erhalten die Stadtzeitung als Beilage zu ihrer Tageszeitung ins Haus geliefert.
- Nicht-Abonnenten der "Heilbronner Stimme" erhalten die Stadtzeitung als separate Wurfsendung in ihren Briefkasten.
Auf diese Weise wird nahezu die gesamte Auflage von 53 000 Stück verteilt, eine geringe Anzahl liegt auch im Rathaus, in der Stadtbibliothek und an anderen öffentlichen Orten aus.

Auch nach knapp 16-jährigem Erscheinen hat  es noch nie Beschwerden gegeben, die Stadtzeitung würde der "Heilbronner Stimme" als Beilage fehlen.

Tatsächlich gibt es gelegentliche Beschwerden von Nicht-Abonnenten, sie hätten die Stadtzeitung nicht bekommen. In solchen Fällen gibt die Pressestelle die Adressen an die Vertriebsabteilung der "Heilbronner Stimme" weiter, die diesen Beschwerden nachgeht. Nach Angaben des Medienhauses wird ab zwei Beschwerden in einem Gebiet ein Gespräch mit dem jeweiligen Zusteller geführt.

Darüber hinaus hat die Pressestelle bereits mehrfach Umfragen bei städtischen Mitarbeitern gemacht, ob die Stadtzeitung bei ihnen ankommt.  Auch diesen Beschwerden geht die Pressestelle konsequent nach.

Insgesamt erscheint der Pressestelle die Anzahl der Beschwerden im Vergleich zur Auflage eher gering zu sein.

Das Medienhaus Heilbronner Stimme hat angekündigt, ab Dezember Änderungen beim Vertrieb vorzunehmen, auch um eine Verbesserung der Vertriebsqualität zu erreichen. Die Pressestelle wird Anfang kommenden Jahres eine Umfrage bei städtischen Mitarbeitern zur Überprüfung machen. ..."

In einer Replik dazu wiesen wir darauf hin:

 

  "...es geht aber nicht darum, ob sie als Beilage der Heilbronner Stimme zugestellt wird, sondern ob sie an alle Heilbronner Haushalte verteilt wird. Das ist nämlich Vertragsinhalt.
Es kann sich auch niemand beschweren, der von der Existenz garnichts weiß.
Wir haben nämlich feststellen müssen, daß genau das der Fall ist..
Diese behelfen sich inzwischen auf unseren Hinweis über den Zugang im Internet. ..."
 

2. Wir stellen heute fest, daß nicht nur an sämtlichen genannten Stellen inzwischen keine Besserung eingetreten ist, im Gegenteil, wie beispielsweise in der Südstraße, viele Bürger keine Ahnung davon haben, daß es dieses Amtsblatt überhaupt gibt.
Den Beschwerden wird also nicht abgeholfen und der bekannten Verschwendung öffentlicher Mittel von Amts wegen nicht abgeholfen.

3. Wir fragen daher die Stadtverwaltung:
a) In welcher Weise werden Kontrollen über die korrekte Zustellung des vertraglich an alle Haushalte zu verteilenden Amtsblattes "Stadtzeitung" auch unter nicht der Treuepflicht im öffentlichen Dienst unterliegenden  Bürgern gemacht und welche Ergebnisse haben diese erbracht;
b) wie hoch ist die bestellt und bezahlte, die gedruckte und die tatsächlich zur Verteilung gekommene Auflage;
c) welcher Schaden ist der Stadt Heilbronn durch den nicht zu beschönigende Vertragsbruch entstanden und welche Rückzahlungen sind deshalb eingefordert worden und erfolgt;
d) welche Konsequenzen auch strafrechtlicher Art werden daraus gezogen;
e) welche geldwerten Vorteile hat der Auftragnehmer dadurch, daß ihm ein nicht unerheblicher Teil des Amtsblatts für eigene Zwecke zur Verfügung gestellt wird;
f) wird bei künftigen über den Heilbronner Tellerrand hinausgehende Ausschreibungen dafür Sorge getragen, daß beispielsweise unter Kontrolle des Antikorruptionsbeauftragten bzw. dessen Nachfolger eine faire und beziehungsfreie Vergabe erfolgt? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 11.6.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> Sie haben im Zuge Ihrer Anfrage vom 9. Mai 2015 geltend gemacht, dass Bürger - die nicht
Bezieher der Heilbronner Stimme seien - die Stadtzeitung nicht erhalten würden. In diesem Zu­
sammenhang haben Sie die Anfrage gestellt. wie seitens der Stadt Heilbronn die Zustellung der
"Heilbronner Stadtzeitung" kontrolliert wird und welche Konsequenzen dies zur Folge habe,
wenn die I nformation sich als richtig erweist.

Dazu nimmt die Stabsstelle Pressestelle wie folgt Stellung:

1) Laut Vertrag zwischen der Stadt Heilbronn und der "Heilbronner Stimme" ist die "Stim­
me" verpflichtet. die "Heilbronner Stadtzeitung", das Amtsblatt der Stadt Heilbronn, an
alle Haushalte im Heilbronner Stadtgebiet zu verteilen.

Stimme-Abonnentlnnen und -Abonnenten erhalten die "Stadtzeitung" als Beilage, alle
übrigen Haushalte als Wurfsendung. Auf diese Weise wird nahezu die gesamte Auflage
von gut 50000 Stück verteilt, eine geringe Anzahl liegt auch im Rathaus, in der Stadt­
bibliothek und an anderen öffentlichen Orten aus. Auch nach knapp 16-jährigem Er­
scheinen sind der Pressestelle noch keine Beschwerden von Stimme-Abonnenten be-
kannt geworden, die "Stadtzeitung" würde der "Stimme" als Beilage fehlen.

Tatsächlich gibt es gelegentliche Beschwerden von Nicht-Abonnenten, sie hätten die
"Stadtzeitung" nicht erhalten. In solchen Fällen gibt die Pressestelle die Adressen an die
Vertriebsabteilung der "Heilbronner Stimme" weiter, die diesen Beschwerden dann
nachgeht.

Darüber hinaus gehen pro Jahr wenige Anrufe bei der Pressestelle ein, dass Nicht­
.Stimrne-Abonnenten keine "Stadtzeitung" erhalten wollen. In diesem Falle erhalten
sie einen speziellen Aufkleber für ihren Briefkasten, der einzig und allein für die Zustel­
ler maßgebend ist, keine "Heilbronner Stadtzeitung" zuzustellen.

Im Übrigen tangiert eine im Dezember 2014 vorgenommene Änderung beim Vertrieb die
vertraglich vereinbarte Zustellung der "Heilbronner Stadtzeitung" nicht. Es handelt sich
hierbei lediglich um eine Umstrukturierung: Die "Heilbronner Stadtzeitung" wird seither
Nicht-i.Stimme't-Abonnenten zusammen mit dem .Stirnrne-Produkt "extra" zugestellt ­
allerdings nicht als Beilage eingelegt, sondern separat als eigenständige Publikation.

2) Die Pressestelle geht eingehenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern unver­
züglich nach und bittet die "Stimme", umgehend mögliche Nichtzustellungen abzustel­
len und mögliche nichtzugestellte Exemplare der .Stadtzeitung" umgehend zuzustellen.
Der Tatsache, dass die von der Nichtzustellung betroffenen Bürger sich nicht noch ein­
mal melden, entnehmen wir, dass auftretende Fehler unverzüglich von der Stimme ab­
gestellt werden. Daher kann von einer "bekannten Verschwendung öffentlicher Mittel"
keine Rede sein.

Sofern Ihnen die Adressen von Haushalten bekannt sind. die geltend machen, dass sie
die Stadtzeitung nicht erhalten würden, bitten wir um die Überlassung der Adressen;
wir werden sodann unverzüglich an die "Stimme" herantreten und diese ersuchen, die
entsprechenden Haushalte vertragsgemäß zu versorgen.

3) Zu Ihren Fragen a) bis f) antwortet die Stabsstelle Pressestelle wie folgt:

a) In welcher Weise werden Kontrollen über die korrekte Zustellung des vertraglich an alle Haushalte zu verteilenden Amtsblattes .Stadtzeitung" auch unter nicht der Treue­
pflicht im öffentlichen Dienst unterliegenden Bürgern gemacht und welche Ergebnisse
haben diese erbracht?

Der Vertrag zwischen der Heilbrenner Stimme GmbH & Co. KG und der Stadt Heilbronn
vom 1. Oktober 1998 sieht vor, dass die "Heilbronner Stadtzeitung" "an alle nach Zu­
mutbarkeit und Presseüblichkeit erreichbaren Haushalte im Stadtkreis Heilbronn" zuge­
stellt wird.

Zugestellt wird die "Heilbronner Stadtzeitung" durch ein Tochterunternehmen der
"Heilbronner Stimme", Die Höhe der Auflage wird durch Rückmeldungen der Zusteller
kontinuierlich an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Die Zustellqualität wird wiederum
durch sogenannte Gebietsbetreuer kontrolliert, bei Reklamationen nehmen diese Nach-
kontrollen bei den Zustellern vor.

Beschwerden über die Nicht-Zustellung der "Heilbronner Stadtzeitung", die die Presse­
stelle aus der Bürgerschaft erreichen, sind wenige Einzelfälle. Großangelegte Kontrollen
stehen daher - gemessen an dem zu betreibenden Aufwand - in keinem vertretbaren
Verhältnis zum erwartbaren Nutzen. Die Pressestelle ist daher auf Rückmeldungen aus
der Bevölkerung angewiesen.

Die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Beschwerde über eine Nicht-Zustellung der "Heilb­
ronner Stadtzeitung" an die Pressestelle per E-Mail herantragen (und dies ist die über­
wiegende Mehrheit). erhalten in der Regel eine Antwort der Pressestelle verbunden mit
der Bitte, sich erneut zu melden, sollte die "Heilbronner Stadtzeitung" erneut nicht zu­
gestellt werden. Solche Rückmeldungen lagen zuletzt nicht vor, so dass die Pressestelle
davon ausgeht, dass die "Heilbronner Stadtzeitung" nach einer Beschwerde wieder re­
gelmäßig zugestellt wird.

Kontroll-Stichproben über die tatsächliche Zustellung der "Heilbronner Stadtzeitung"
nimmt die Pressestelle seit jeher mit Hilfe der Beschäftigten der Stadt Heilbronn vor.

Die Erfahrung zeigt: Die Beschäftigten haben keinerlei Scheu, die Pressestelle über
Nicht-Zustellungen zu informieren. Zuletzt hatten zwei aufeinander folgende E-Mail­
Umfragen ergeben, dass in neun Fällen dauerhaft keine .Stadtzeitungen" zugestellt
wurden. Dieses Resultat hatte die Pressestelle der "Heilbronner Stimme" gemeldet, das
Problem konnte umgehend behoben werden. Einige Zeit später meldete nochmals einer
der neun Beschäftigten, dass er die "Heilbronner Stadtzeitung" weiterhin unregelmäßig
erhalte. Auch diesem Hinweis ist die Pressestelle unverzüglich und erfolgreich nachge­
gangen.

Zudem wird die Pressestelle noch offensiver den direkten Kontakt zur Bürgerschaft su­
chen, um eine mögliche Schwelle für Beschwerden über Nicht-Zustellungen weiter zu
senken. Geplant ist. auf der Website www"Heilbronn.de eine KontaktmögJichkeit zu
schaffen, über die der Pressestelle schnell und unkompliziert konkrete Hinweise über
nicht zugesteIle Exemplare der "Heilbronner Stadtzeitung" zugestellt werden.

Darüber hinaus plant die Pressestelle, in der "Heilbronner Stadtzeitung" wiederkehrend
über diekostenfreie Verteilung des Amtsblattes zu informieren und zugleich die Leserin­
nen und Leser aufzufordern, ihre Nachbarn über dieses Angebot zu informieren.
Unabhängig davon ist die Pressestelle über jeden direkten Hinweis über eine nicht er­
folgte Zustellung dankbar - gleich. ob von Bürgerinnen und Bürgern direkt, oder ob aus
den Reihen des Gemeinderates. Sofern Nicht-Zustellungen mit Namen und Anschrift
konkretisiert werden können, wird die Pressestelle sich umgehend mit dem zuständigen
Vertrieb in Verbindung setzen und sich um Abhilfe bemühen.

Es ist der Pressestelle ein wichtiges Anliegen, dass alle Haushalte eine Stadtzeitung er­
halten. Die Umstellung der Stadtzeitung mit dem Stimme-Produkt "extra", die Befra­
gung der städtischen Beschäftigten und die geplanten Maßnahmen gewährleisten u.E.
eine hinreichende Kontrolle.

b) Wie hoch ist die bestellte und bezahlte, die gedruckte und die tatsächlich zur Vertei­
lung gekommene Auflage?

Die Stückzahl der "Heilbronner Stadtzeitung" beträgt derzeit 50 440 Exemplare.

c) Welcher Schaden ist der Stadt Heilbronn durch den nicht zu beschönigenden Vertrags­
bruch entstanden und welche Rückzahlungen sind deshalb eingefordert worden und er­
folgt?

Bisher gab es nur vereinzelt Beschwerden über nichtzugesteile Exemplare der "Heitb­
ronner Stadtzeitung". Diese wurden von der Pressestelle umgehend geklärt. Insofern
kann von einem "nicht zu beschönigenden Vertragsbruch" keine Rede sein. Die Verwal­
tung hat somit auch keine Handhabe, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche zu
beziffern.

d) Welche Konsequenzen, auch strafrechtlicher Art, werden daraus gezogen?

Für strafrechtlich relevante vorsätzliche Handlungen bestehen derzeit keine Anhalts­
punkte.

e] Welche geldwerten Vorteile hat der Auftragnehmer dadurch, dass ihm ein nicht uner­
heblicher Teil des Amtsblatts für eigene Zwecke zur Verfügung gestellt wird?

Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Behauptung, dass die Auftrag­
nehmerin eine nicht unerhebliche Anzahl von Amtsblättern I Stadtzeitungen, die der
Stadt in Rechnung gestellt worden wären, für eigene Zwecke nutzt.

f) Wird bei künftigen über den Heilbronner Tellerrand hinausgehenden Ausschreibungen
dafür Sorge getragen, dass z.B. unter Kontrolle des Antikorruptionsbeauftragten bzw.
dessen Nachfolger eine faire und beziehungsfreie Vergabe erfolgt?

Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass bei der Vergabe oder der Ausführung
der Leistung Korruption im Spiel war oder ist.

Es wird daher keine Notwendigkeit gesehen, den Antikorruptionsbeauftragten diesbe­
züglich mit der Angelegenheit zu befassen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Dr. Anton Philipp Knittel

Pressestelle


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Bürger helfen Bürgern

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Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 5.5.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.041 * Fehlende  Fahrscheinautomaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über
fehlende Fahrscheinautomaten für den Stadtbusverkehr.
Wörtlich:

"...Oft wird Tempo 30 abgelehnt, weil der Stadtbus dann seine Fahrplan nicht mehr einhalten könne. Meiner Erfahrung nach ist das größte Problem der  Verspätungen nicht die Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern die Zeit, die das Buspersonal benötigt, die Fahrkarten am Automaten zu suchen, einzugeben und auszudrucken. Hier wäre es positiv, wenn an einigen, mehreren, vielen Haltestellen Automaten stehen würden. In Böckingen oft zu beobachten an den Haltenstellen Schuchmannplatz (früher Reinölschule Ost) und Friedrichstraße Ost, vor allem wenn hier PKW im Halteverbot halten. "

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 19.5.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> die Anzahl der Fahrscheinverkäufe im Omnibus ist wegen der verstärkten Ausrichtung des
Tarifwerkes auf die Nutzung von Zeitkarten seit Jahren leicht rückläufig. Im gesamten busbedienten
Bereich des Verkehrsverbundes sind keine Fahrscheinautomaten an Haltestellen vorgesehen, der
Verkauf erfolgt über das Fahrpersonal. Wir körnen lediglich punktuell einen zufallsverteilten
stärkeren Andrang im Fahrscheinverkauf feststellen, aufgrund des Angebotes von Tageskarten ent­
sprechend vermehrt in der ersten Tageshälfte. Deshalb kann es hier zu kurzen Wartezeiten kommen,
insbesondere dann, wenn einzelne Fahrgäste eine verbundweite Fahrkarte über das Bedienungs­
gebiet des Stadtbusverkehrs hinaus kaufen.
Die entstehenden Kosten für die Aufstellung und den Betrieb von stationären Automaten würden
im Busbereich den dort erzielten Umsatz übersteigen. Eine Aufstellung wäre somit grob unwirt­
schaftlich.
An der Haltestelle Friedrichstraße ist eine Parkverbotszone parallel zur Haltestelle eingerichtet, so
dass Fahrzeuge, die bereits an der Haltestelle Schuchmannstraße hinter dem Bus warten mussten,
an diesem vorbeifahren können. Wenn dies wegen falsch parkender Fahrzeuge nicht möglich ist.
bedauern wir das zwar, können als Verkehrsunternehmen aber nicht für Abhilfe schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Heilbronn GmbH

T.Elser  T.Briegel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 5.5.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.040 * Unfallschwerpunkt Berliner Platz

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben und Vorschlag eines Bürgers ab, der wörtlich schreibt:

"...
am Berliner Platz hat sich wieder ein Unfall ereignet mit einer Straßenbahn am 4.5.2015 gegen 23 Uhr. Der Bahnverkehr war für lange Zeit unterbrochen, bis der PKW geborgen war dauerte es zu lange.Diese Stelle beim Stadttheater ist ein Unfallschwerpunkt"Hier kreuzen die Stadtbahnen die Fahrbahnen in ungeordneter und unüberschaubarer Weise.
Auch wenn die Fahrbahnmarkierungen nach Vorschrift sein sollten, ist hier unzureichend der Knotenpunkt PKW-Bahn markiert auf der Straße.
Wenn sich zu viele Unfälle ereignen ist eben gar nichts richtig gemacht worden.
Die Verwaltung soll mal ihre latent bürgerfeindliche Haltung aufgeben und die Fahrbahnmarkierung so gestalten dass weniger Unfälle passieren.
Es ist NICHT ersichtlich, dass hier die Fahrbahnen von der Stadtbahn überquert werden, die Schienen sind Nachts kaum zu sehen!
Deswegen wäre es sinnvoll, wenn die Schienen durch parallel verlaufende gelbe Leuchtstreifen besser hervorgehoben werden,damit der Kreuzungspunkt Bahn-PKW besser gesichert und überschaubar ist. Das wird das Unfallrisiko mindern!
"+

2. Wie vi
ele Unfälle haben sich seit dem Umbau dort schon ereignet und was wurde seither zur Entschärfung unternommen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

24.6.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> das Amt für Straßenwesen hat die Verkehrssituation am Berliner Platz in der letzten Verkehrsbesprechung, die am 2. Juni stattfand, gemeinsam mit der Polizei, dem Ordnungsamt und den Verkehrsbetrieben besprochen. Wie die Verkehrsbetriebe mitteilten, war der Unfall vom 4. Mai der erste Unfall dieser Art am Berliner Platz. Das Kreuzen der Fahrbahn zum Rechtsabbiegen von der Allee in die Weinsberger Straße mit den Gleisen für das Linksabbiegen ist ampelgeregelt. Bei dem Unfallverursacher handelte es sich um einen rechtsabbiegenden Pkw, der das Rotlicht der Vorsignalampel übersah. Auch ein Leuchtstreifen oder eine Markierung hätte dies nicht verhindert.

Bei der bestehenden Signalisierung zwischen Stadtbahn und dem Individualverkehr handelt es sich um ein Permissiv-Signal, bei dem der Individualverkehr zum Räumen der Kreuzung grün angezeigt bekommt. Die weitere Zufahrt ist jedoch wegen des roten Vorsignalgebers nicht freigegeben, so dass die Stadtbahn in die frei geräumte Kreuzung einfahren kann.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Thomas Bender

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 5.5.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.039 * Böckinger Verkehrsprobleme

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:
Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben eines Bürgers mit folgendem Inhalt ab:

"[1]...welche „Experte“ bei der Stadt Heilbronn ist eigentlich auf die Idee gekommen, in der Ludwigsburger und in der Klingenberger Straße Fahrradstreifen zu markieren?
 Derzeit ist es so, daß die Stadtbusse oft nur mit Mühe haben wegen falsch parkender PKW hier durchzufahren. Es ist anzunehmen, daß die Damen und Herren Fahrradfahrer weiterhin die Gehwege benutzen (siehe Heidelberger Straße!).

 [2] In der Leonhardstraße vor dem Eisenbahnmuseum sind Parkplätze ausschliesslich für PKW eingerichtet worden. Derzeit ist wieder festzustellen, daß hier LKW abgestellt werden. Wo bleibt hier der Kommunale Ordnungsdienst?

[3] Der Kommunale Ordnungsdienst sollte auch einmal die Ludwigsburger Straße an einem Sonntag kontrollieren, wenn in der Katholischen Kirche Gottesdienst ist. Kinderwagen und Rollstühle kommen hier wegen parkender PKW auf dem Gehweg nicht durch. Ach so, dann ist ja Sonntag und der öffentliche Dienst arbeitet nicht!

 [4] Ist es seitens der Stadt Heilbronn eigentlich angedacht, während der Bauphase in der Großgartacher Straße den LKW Durchgangsverkehr auszusperren. Es ist weiterhin zu befürchten, daß viele Autofahrer als Ausweichstrecke das Böckinger Industriegebiet West und die Verlängerung der Sinsheimer Straße benutzen. Hier wäre dann eine verstärkte Kontrolle notwendig, denn jetzt ist es schon oft der Fall, daß dies als Abkürzung vor allem von Eltern der EHKG Schüler benutzt wird.

[5] In der Grünewaldstraße zwischen der Heidelberger Straße und der Großgartacher Straße gilt absolutes Halteverbot. Akzeptanz???

[6] Auch am Kreisverkehr Heidelberger Straße, Im Kreuzgrund, Sinsheimer Straße sind seit Eröffnung der Videothek sind wild parkende PKW und vor allem  auch Auslieferersprinter zu sehen."

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 29.5.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> bezüglich Ihrer Anfrage zu den Böckinger Verkehrsproblemen können wir Ihnen folgendes in
Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt mitteilen:

Thematik 1 - Radschutzstreifen in der Ludwigsburger- und Klingenberger Straße

Im Zuge der Wiederherstellung der bestehenden Markierung, wie z.B. Parkstandsmarkierungen
LParkplätze") oder Fußgängerüberwege ("Zebrastreifen") wird ein Schutzstreifen. jedoch kein
Radfahrstreifen, für Fahrradfahrer auf der Fahrbahn angelegt. Schutzstreifen dienen der Sicher­
heit, bieten höheren Fahrkomfort und sorgen für mehr Ordnung im Straßenraum. Schutzstreifen
verhelfen somit zu mehr Rücksicht und weniger Konflikten im Verkehr.

Schutzstreifen für Radfahrer

- sind unterbrochene Linien mit Fahrrad-Piktogrammen auf der rechten Seite der Fahrbahn.
- gehören zur Fahrbahn.

- dürfen nur im Bedarfsfall durch Kraftfahrzeuge überfahren werden.
- dürfen nur in Fahrtrichtung benutzt werden.

- Fahrzeuge dürfen auf diesen Linien nicht parken, bis zu 3 Minuten Halten ist aber zulässig.

Für Rad- und Autofahrer gilt: Aufeinander achten. Rücksicht nehmen. Der bestehende Parkraum
bleibt vollständig erhalten. Der fließende Kfz-Verkehr wird durch Schutzstreifen nicht beein­
trächtigt.

Die Gehwege in dem betrachteten Bereich der Ludwigsburger und Klingenberger Straße sind
nicht für den Radverkehr freigegeben. Ein gutes Angebot einer Radverkehrsinfrastruktur sorgt
für ein geringeres Maß an Fehlverhalten.

Thematik 2 - Parken in der Leonhardstraße

Das verkehrswidrige Abstellen von LKW in der Leonhardstraße wurde in den letzten Wochen
verstärkt kontrolliert. Dabei mussten einige gebührenpflichtige Beanstandungen ausgestellt
werden.

Thematik 3 - Parken in der Ludwiqsburger Straße vor allem sonntags

Das Ordnungsamt nimmt mit der Katholischen Kirche Kontakt auf, um Beeinträchtigungen
durch Falschparker in der Ludwigsburger Straße möglichst zu vermeiden.

Thematik 4 - Bauphase der Großgartacher Straße

Während der Baumaßnahme in der Großgartacher Straße werden die LKW weiter auf der Stra­
ße fahren. Es ist nicht vorgesehen den LKW-Verkehr auszuschließen.

Die Feldwege werden während der Baumaßnahme beobachtet.

Thematik 5 - Halteverbot Grünewaidstraße

Das Ordnungsamt wird die bestehenden Haltverbote in der Grünewaidstraße zwischen den
Einmündungen Heideiberger Straße und Großgartacher Straße in den nächsten Wochen ver­
stärkt kontrollieren.

Thematik 6 - Parken an der Videothek

Der Ruhende Verkehr im Bereich Heidelberger/Sinsheimer Straße/Im Kreuzgrund wird durch
das Ordnungsamt in den nächsten Wochen verstärkt kontrolliert.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 26.4.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.038 * Müllprobleme

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich über über Müllablagerungen bei den Gebäuden Großgartacher Straße 192 und 210. Dort wurden am Sonntag u.a. Farbeimer abgestellt und Matratzen abgelegt

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 29.4.2015

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> sowohl von einem Haushalt der Großgartacher Straße 192 als auch von einem Haushalt der Großgartacher Straße 214 (bei 210 bereitgestellt) wurde bei der Entsorgerfirma eine Sperrmüllabfuhr angemeldet. Der Abholtermin wurde auf den 07.05.2015 festgelegt. Leider wurde der Sperrmüll schon vorzeitig von den Anmeldern am Straßenrand bereitgestellt. Die Abholung erfolgt in der Kalenderwoche 19.
Ein Mitarbeiter der wegen der Containerstandortreinigung in Böckingen heute vor Ort war, teilte uns mit, dass die Farbeimer schon beseitigt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Gehring

Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 22.4.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.037 *Flüchtlingsunterbringung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welchen detailierten Inhalt hatte der mündliche Sachstandsbericht zur Flüchtlingsunterbringung in Heilbronn in der Sitzung des Sozialausschusses vom 20.4.2015;

2. wie viele Asylbewerber nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

3. wie viele Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

4. wie viele subsidiär geschützte Personen  sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht;

5. wie viele der unter 2., 3. und 4. genannten Personen ohne rechtskräftig festgestellte Aufenthaltsberechtigung  sind jeweils an welchen Standorten im Stadtgebiet untergebracht?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 21.5.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

Beantwortung hier aufrufen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 20.4.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.036 * Vermüllung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich über die wochenlang anhaltenden Zustände bei den Müllcontainern am Gebäude Großgartacher Straße 208 und deren defekte Zustände, wobei auch Brandgefahr herrsche, siehe [im Original] anliegende Bilder.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 21.4.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> die beiden 1.100l-Blaue-Tonnen für Altpapier und Kartonage wurden durch ein Missverständnis bei der Entsorgerfirma nicht geleert. Die Leerung wird heute nachgeholt und gleichzeitig werden auch die danebengestellten Kartonagen entsorgt. Künftig findet die Leerung wie vereinbart montags statt. Die Beschädigung des Deckels an dem 1.100l-Restmüllbehälter haben wir aufgenommen und eine Reparatur oder gegebenenfalls einen Austausch des Behälters veranlasst. In der Regel melden die Anwohner bzw. die Hausverwaltung den Entsorgungsbetrieben Schäden an Behältern, die dann kurzfristig behoben werden.  

 

Mit freundlichen Grüßen

Beate Gehring  

Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 10.4.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.035 * Ausbeutung von Pflegepersonal

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Treffen die im Bericht der Heilbronner Stimme vom 8.4.2015 zum Thema "Krankenschwester zum Nulltarif" auf Seite 21 gemachten Angaben über den Umgang mit als "Probezeit" deklarierte unbezahlte Beschäftigung zu?

2.  Wann wurde diese Praxis auf welcher Grundlage von wem angeordnet bzw. eingeführt?

3. Hat der Aufsichtsrat der SLK-Kliniken dabei seine Aufsichtspflicht verletzt?

4. Wie viele derartige Fälle gab es seit deren Einführung und zu welchen Einsparungen hat dies geführt?

5. Ist diese Art der Personalführung strafrelevant und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 22.4.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Wir haben Ihre Fragen mit der Bitte um Stellungnahme an die SLK-Kliniken weitergeleitet. Eine grundsätzliche Darstellung des Sachverhaltes ist als Anlage beigefügt. Ergänzend hierzu haben die o. g. Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nein, siehe Anlage

Zu 2.: Es gibt keine "Praxis", sondern es handelt sich um einen Einzelfall (siehe Anlage)

Zu 3.: Nein

Zu 4.: Einen weiteren in den letzten 10 Jahren (siehe Anlage)

Zu 5.: Nein

Mit freundlichen Grüßen
Berggötz

Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen

 

Anlage:

 

Frau H.F. bewarb sich im Oktober 2014 bei den SLK-Kliniken. Aufgrund ihrer in Spani­
en abgeschlossenen Ausbildung zur Krankenschwester, die sie sich in Deutschland
vom zuständigen Regierungspräsidium hat anerkennen lassen, war es Frau H.F.s
Wunsch, bei SLK als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu arbeiten. Auch den dafür
benötigten Sprach nachweis B2 konnte sie vorweisen.

Unabhängig vom Vorliegen formaler Qualifikationsnachweise wird im Rahmen von Ein­
stellungsprozessen geprüft, ob Bewerber die Qualitätsanforderungen der SLK-Kliniken
an ihre Mitarbeiter erfüllen. Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs mit Frau H.F. wur­
de deutlich, dass zum Zeffpunkt der Bewerbun91hre Sprachkenntnisse nicht ausrei­
chend waren. Besonders das Fachvokabular war nicht vorhanden.

Zudem hatte Frau H.F. so gut wie keine praktische Erfahrung im pflegerischen Bereich
eines Krankenhauses. Grund hierfür ist, dass in Spanien und Deutschland die Pflege
im Krankenhaus fundamental unterschiedlich organisiert ist, was sich in unterschiedli­
chen Ausbildungskonzepten widerspiegelt. Der Pflegeberuf in Spanien ist akademi­
siert. Die Ausbildung hat dort den Charakter eines Studiums, so dass Absolventen
deutlich weniger praktische Erfahrung in der stationären Krankenhauspflege haben als
deutsche Absolventen. Dies betrifft insbesondere die sog. Grundpflege (z. B. Waschen
des Patienten).

Frau H.F. führte zunächst zwei Hospitationen (ein bis zwei Tage) in unterschiedlichen
Bereichen durch. Aufgrund der Rückmeldungen aus diesen Hospitationen kam eine
Einstellung von Frau H.F. nicht in Frage. Um dennoch eine Möglichkeit zu finden, Frau
H.F.s Wunsch nach einer Beschäftigung bei den SLK-Kliniken entgegenkommen zu
können, wurde ihr die Möglichkeit gegeben, ein Praktikum im Bereich der Pflege zu
absolvieren. Dieses Praktikum nahm sie im Dezember auf.

Hospitationen und Erprobungspraktika haben den Sinn, Bewerberinnen und Bewerbern
die Möglichkeit zu geben, ihre Qualifikation - was im Fall ausländischer Bewerber auch
ihre Sprachkenntnisse beinhaltet - für die angestrebte Tätigkeit zu erkunden. Die SLK­
Kliniken haben dabei das Ziel, die Bewerber bei Eignung in eine dauerhafte Beschäfti­
gung in unseren Kliniken überzuleiten.

Aufgrund der Eindrücke, die die betreuenden Pflegedienstleitungen während der Prak­
tikumswochen gewinnen, werden den Praktikanten ggf. Empfehlungen für weitere qua­
lifizierende Maßnahmen gegeben. Dies können zum Beispiel die Vermittlung einer
Ausbildungsberatung bei der SLK-Gesundheitsakademie sein oder die Empfehlung zur
Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in der Gesundheits- und Krankenpflege. Bei
fachlicher Eignung kann auch eine Einstellung im Anschluss an das Praktikum erfol­
gen.

Während Hospitationen im Umfang einzelner Tage üblich sind, werden längere Erpro­
bungspraktika nur in äußerst seltenen Einzelfällen angeboten. Innerhalb der letzten
zehn Jahre gab es einen einzigen weiteren Fall bei SLK, bei dem ein vergleichbares
Erprobungspraktikum erfolgt ist. Die betreffende Pflegekraft wurde noch vor Ende der
Praktikumslaufzeit angestellt. Die Mitarbeiterin arbeitet noch heute am Klinikum am
Gesundbrunnen.

Im Fall von Frau H.F. kamen die zuständigen Leitungskräfte der Pflege zu dem Ergeb­
nis, dass diese nicht über die ausreichenden fachlichen und sprachlichen Fähigkeiten
und Kenntnisse verfügt, um bei den SLK-Kliniken als Gesundheits- und Krankenpflege­
rin eingesetzt zu werden. Dies wurde Frau H.F. während ihres Praktikums mehrfach
mitgeteilt. Da sie auch den Wunsch äußerte, gerne in der Kinderklinik arbeiten zu wol­
len, wurde ihr ein Ausbildungsplatz an der Gesundheitsakademie angeboten. Diesen
lehnte Frau H.F. ab. Frau H.F. brach das Praktikum Mitte Januar 2015 ab.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SLK-Kliniken und der
SLK-Gesundheitsakademie setzen sich sehr dafür ein, den Praktikanten einen geeig­
neten Weg in das angestrebte Berufsfeld der Gesundheits- und Krankenpflege zu er­
möglichen. Falls dies in diesem konkreten Fall nicht so angenommen wurde, ist dies
bedauerlich. Jungen Menschen eine berufliche Perspektive in der Pflege und anderen
Bereichen zu geben, ist und bleibt eines unserer wichtigsten Anliegen.
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 10.4.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.034 * Mißbrauch von Behindertenparkplätzen

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Heilbronner Bürger beklagen sich darüber, dass Schwerbehindertenausweise von Fahrzeughaltern dazu missbraucht werden, ihr Fahrzeug nebst Ausweis "anderen putzmunteren und kerngesunden Personen zur Verfügung zu stellen, damit diese überall und permanent Gehbehindertenparkplätze benutzen können".

Wörtlich weiter:
"
Was unternimmt die Stadtverwaltung, um derartigen Missbrauch zu verhindern? Ist die Stadt so doof, dass sie auf ein derartiges Taqiyya hereinfällt und sich lieber auf das Schikanieren anständiger, rechtschaffener Bürger konzentriert und beschränkt? in unserer Nachbarschaft wurde ein Behindertenparkplatz als gebührenfreien Privatparkplatz eingerichtet. Dieser quasi Privatparkplatz wurde VON DER STADTVERWALTUNG vor einigen Monaten eingerichtet, obwohl bekannt ist, dass die Parksituation in der Dammstraße, die durch sinnlose Großsteinverbauungen und zahllose Baustellen sinnlos drastisch verschlechtert wurde, durch diese neue Maßnahme weiter verschärft wird.

Der Taqiyya-Trick: Ein Familienmitglied hat einen Behindertenausweis. Dieser Behindertenausweis wird in das von putzmunteren Freunden/Verwandten etc. benutze Fahrzeug HN-NP 1976 gelegt - fertig. Nie habe ich eine behinderte Person in diesem Fahrzeug erblickt. So! geht Deutschland - so geht Heilbronn.

Eine Antwort, die reine Beschreibung der Gesetzeslage und des allgemein bekannten Ist-Zustandes umfasst, ist nicht zielführend, die Stadt muss hier konkret werden: Wie viele derartige Überprüfungen haben 2014 stattgefunden? Wie viele Bußgelder wurden wegen solcher Verstöße 2014 verhängt?"


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 6.5.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre Schilderung einer missbräuchlichen Verwendung eines Schwerbehinder­
tenausweises.

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung umfangreicher Parkerleichterungen für Schwerbehin­
derte Möglichkeiten geschaffen, auch diesem Personenkreis eine Teilnahme am gesellschaft­
lichen Leben zu ermöglichen. Nach unseren Beobachtungen findet auch überwiegend eine
regelkonforme Nutzung dieser Parkerleichterungen statt. Insofern handelt es sich bei den
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte um ein sinnvolles, überwiegend funktionierendes
System.

Auch der Städtische Vollzugsdienst macht bei seinen täglichen Verkehrskontrollen gelegent­
lich Beobachtungen, die eine mißbräuchliche Verwendung von Schwerbehindertenausweisen
vermuten lassen. Es handelt sich hierbei jedoch um Einzelfälle, denen auch jeweils nachge­
gangen wird. So wurden beispielsweise in der Vergangenheit auch schon Ausweise beschlag­
nahmt. Die mißbräuchliche Verwendung oder gar Fälschung (z.B. Farbkopie) von Parkauswei­
sen wird vom Städtischen Vollzugsdienst bei der Polizei als Straftat zur Anzeige gebracht.


In dem von Ihnen geschilderten konkreten Fall eines Mißbrauchs eines Schwerbehinderten­
ausweises in der Dammstraße konnte der Städtische Vollzugsdienst bislang keine Feststellun­
gen machen.

Mi freundlichen Grüßen

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 10.4.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.033 * Parksituation in der Nordstadt

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Berichten von Bürgern zufolge soll das Gebäude der Fa. Berberich für Studentenwohnungen umgebaut werden.
Da bekanntlich die Parkplatzsituation in der Nordstadt auch durch bürgerferne Maßnahmen enorm verschärft wurde, fragen wir an:

1. Trifft diese Baumaßnahme zu;
2. wieviele Wohnungen werden geschaffen;
3. wie viele und in welcher Weise werden Stellplätze errichtet? 


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> ... aufgrund von Hinweisen aus der Bürgerschaft haben- Sie die Stadtverwaltung mit Email vom 11.04. 2015 um nähere Informationen zu den Baumaßnahmen auf dem Gelände der Firma Berberich in der Nordbergstraße 27 gebeten. Unter Verweis auf die angespannte Parkplatzsituation in der Nordstadt baten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere um Mitteilung, wie sich die Stellplatzsituation durch die geplanten Baumaßnahmen verändern wird.

Zu Ihrer Anfrage vom 11.04.2015 kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Beim Planungs- und Baurechtsamt wird derzeit der Bauantrag für die Modernisierung und Instand­
setzung des "Berberich-Areals" (Baugrundstück Nordbergstraße 25, 27, 29, 31, 74076 Heilbronn) mit Nutzungsänderung des bestehenden Betriebsgebäudes in ein Wohnhaus geprüft. Das geplante Wohnhaus soll über 93 Wohnungen verfügen. In diesem sollen durch den Anbau von Balkonen und dem Einbau von Dachgauben und Dachloggien Freiflächen geschaffen werden.

Der zusätzliche Stellplatzbedarf der geplanten Wohnungen soll durch den Anbau einer Tiefgarage westlich des Hauptgebäudes und eines Parkplatzes auf der Südwestseite des Baugrundstücks gedeckt werden.
In der Tiefgarage sind 50 Stellplätze vorgesehen. Diese werden überwiegend als Doppelparker ausgeführt.
Im Freien werden 27 Stellplätze geschaffen.

Mit der Schaffung von insgesamt 77 Kraftfahrzeug-Stellplätzen wird den gesetzlichen Vorgaben zur
Stellplatzherstellung Rechnung getragen. Da es sich im vorliegenden Fall um die Änderung einer bestehenden Anlage handelt und durch den Umbau und die Nutzungsänderung zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, sind die gesetzlichen Vorgaben zur Stellplatzherstellung insoweit gelockert. So ist in § 37 Abs. 3 Satz 2 der Landesbauordnung (LBO) normiert, dass von der Vorgabe des § 37 Abs. 1 LBO, der für jede Wohnung die Herstellung eines Stellplatzes fordert, eine Abweichung zu erteilen ist, sofern auf dem Baugrundstück die Herstellung weiterer Stellplätze nicht möglich bzw. unzumutbar ist. Auf die Zulassung einer entsprechenden Abweichung nach § 37 Abs. 3 Satz 2 LBO hat der Bauherr einen Rechtsanspruch.
Der Baurechtsbehörde steht insofern kein Entscheidunqs- bzw. Ermessensspielraum zu.

Diese eindeutige .Stellplatzbeqünstiqunq" von bestehenden Anlagen gegenüber Neubauten ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt, um die nachträgliche Schaffung von Wohnraum in Bestandgebäuden zu erleichtern und damit insbesondere die Wohnungsnot in Großstädten zu verringern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 10.4.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.032 * Ampel-Schaltzeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über
die zu kurze Schaltzeit der Ampelanlage in der Rosenbegstraße auf Höhe des JobCenters.

Wörtlich:
"Sie ist vermutlich für Jogger eingerichtet aber nichts für Personen mit dem Merkzeichen "G" in einem Schwerbehindertenausweis. Sie sollten mal versuchen im angegebenen Zeitrahmen die Ampel komplett zu überqueren, das ist unmöglich, wenn man die Ampelinsel nutzt dann schon.

Abhilfe?"


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 29.4.2015

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> wir haben die Schaltzeiten der Lichtsignalanlage am "Rosenberg auf Höhe des JobCenters" überprüft, die Zeiten ermöglichen ein sicheres Überqueren der Straße.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Schick
Amt für Straßenwesen  


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 31.3.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach  mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.031 * Verweigerte Hilfe IV

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Im Umgang der Stadtverwaltung im Zusammenwirken mit den mit ihr verbundenen Unternehmen mit säumigen Verbrauchern von Strom, Gas und Wasser haben wir bereits mehrere Anfragen zum Sachverhalt gestellt, unter anderen zu den Punkten
 
Strom- und Gassperren vom 18.11.2008, beantwortet 12/2008
Strom- und Gassperren II vom 10. 12. 2008, beantwortet am 26.12.2008
Gemeinsame Strom-, Gas- und Wasserversorgung vom 29.9.2013, beantwortet am 21.10.2013
Verweigerte Hilfe vom 5.11.13, beantwortet am 18.11.2013
Verweigerte Hilfe II vom 6.5.2014, beantwortet am 3. und 6.6.2014
Verweigerte Hilfe III vom 13.11.2014, beantwortet am 13.1.2015

gestellt.

Unter Bezugnahme darauf und im Hinblick auf mindestens einen aktuellen Fall, in dem einem betroffenen Bürger der Stadt (Az.: S 14 SO 2074/11 etc.pp.) in offensichtlich unzulässiger Weise Strom- und Gaszähler unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes ausgebaut, Abhilfe zwar zugesagt, aber nicht vollzogen wird und schließlich sogar ein Vergleich von der zur Fürsorge verpflichteten Stadtverwaltung nach wochenlanger Prüfung abgelehnt wurde, fragen wir an:

1. Wer hat die zuständigen Stellen angewiesen, in derartiger Weise zum Nachteil des seit 3 Jahren nunmehr ohne Energie lebenden Bürgers zu verfahren;
2. wer ist strafrechtlich bei Mißbrauch der Amtsgewalt zu belangen; 
3. liegt Befangenheit von Richtern am Heilbronner Sozialgericht (deren Entscheidungen zum Nachteil des Betroffenen schon mehrfach in o.g. Angelegenheit vom Landessozialgericht wieder aufgehoben wurde) auf Grund persönlicher und politisch motivierter Verbindungen zu Entscheidungsträgern vor;
4. ist der rechtskräftige Beschluß der Beschlußkammer 6 der Bundesnetzagentur  vom 30.6.2009 (Az.: BK6-08-056) zum Umgang mit Energiekunden unbekannt, wenn nicht, weshalb werden die dafür zugrunde liegenden Bestimmungen ignoriert;
5. welche Rechtsgrundlage liegt zur praktizierten Methode vor, während der laufenden Versorgungsperiode Versorgungskunden zur Zahlung angeblich ausstehender und fiktiv behaupteter Beträge unter Androhung  der Abstellung der Lieferung zu nötigen, ohne zuvor die tatsächlich vorliegende Berechtigung der Forderungen festgestellt zu haben?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 24.4.2015

Antwort: könnte besser sein

<*> Die Verwaltung der Stadt Heilbronn nimmt hiermit nach den von ihnen vorgebrachten einzelnen Punkten 1 - 5 wie folgt Stellung:

Zu 1.
Wer hat die zuständigen Stellen angewiesen, in derartiger Weise zum Nachteil des seit 3 Jahren nunmehr ohne Energie lebenden Bürgers zu verfahren?

Die vertragliche Abwicklung der Energieversorgung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen bzw. vertraglichen Modalitäten des Versorgungsvertrages. Hierbei handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Geschäftsführung, die bei ihrer Entscheidung auch das Verhalten des Versorgungsempfängers berücksichtigt.

Zu 2.
Wer ist strafrechtlich bei Missbrauch der Amtsgewalt zu belangen?

Die Verwaltung geht davon aus, dass ein Missbrauch von Amtsgewalt nicht vorliegt. Im Übrigen kann die strafrechtliche Verantwortung einer Person nur bei Kenntnis aller Umstände des Einzelfalls geprüft und beurteilt werden.

Zu 3.
Liegt Befangenheit von Richtern am Heilbronner Sozialgericht auf Grund persönlicher und politisch motivierter Verbindungen zu Entscheidungsträgern vor?

Sofern eine Partei eines Gerichtsprozesses der Auffassung ist, dass eine Befangenheit des Richters vorliegt, hat er diese Tatsache unter Nachweis seines Tatsachenvortrags zu rügen. Sodann erfolgt eine Befangenheitsprüfung durch unabhängig entscheidende andere Richter. Die Entscheidung obliegt nicht der Stadt Heilbronn.

Im Übrigen wird - unseres Wissens - der Bürger anwaltlich kompetent vertreten, weshalb die Verwaltung davon ausgeht, dass - wenn entsprechende Anhaltspunkte tatsächlich vorlägen - die Befangenheit anwaltlich gerügt würde.

Zu 4.
Ist der rechtskräftige Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 30.06.2009 (Az.: BK6-08-056) zum Umgang mit Energiekunden unbekannt, wenn nicht, weshalb werden die dafür zugrunde liegenden Bestimmungen ignoriert?

Wir regen an, dass Sie das Aktenzeichen korrigieren (bk6-08-065).
 
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Beschluss nicht einschlägig ist. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Falle hatte der Bezieher der elektrischen Energie die Rückstände ausgeglichen, weshalb dem Grunde nach keine Veranlassung mehr bestand, den Bezug von elektrischer Energie zu sperren.

Zu 5.
Welche Rechtsgrundlage liegt zur praktizierten Methode vor, während der laufenden Versorgungsperiode Versorgungskunden zur Zahlung angeblich ausstehender und fiktiv behaupteter Beträge unter Androhung der Abstellung der Lieferung zu nötigen, ohne zuvor die tatsächliche vorliegende Berechtigung der Forderung festgestellt zu haben?

Rechtsgrundlage für die Abrechnung sind die einschlägigen Versorgungsbedingungen. Auf der Basis des erwarteten Bedarfs an Energie wird ein Abschlag erhoben.

Zudem wurde nach den uns vorliegenden Informationen ein Vergleich nicht seitens der der Verwaltung der Stadt Heilbronn, sondern im Gegenteil seitens des zahlungssäumigen Kunden abgelehnt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Michael Bach
-Stadtkämmerei-


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 26.3.2015

 

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An die Landkreisverwaltung Heilbronn

 

15.030 * Krötenwanderung

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Gleichgültigkeit im Hinblick auf die Überwachung von Amphibienwarnschildern mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, siehe angefügtes Schreiben nebst Standortkarte.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn
 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

Heinz Schulz

Bezirksbeirat
info@taxi1111.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-8989589

Anschreiben:

"...
als ich gestern nach Einbruch der Dunkelheit nach einer ganztägigen Amphibienkartierung die B39 aus Richtung Mainhardt nach Heilbronn fuhr, traute ich meinen Augen nicht: Dutzende Erdkröten überquerten 0m bis 300m östlich von Finsterrot die B39 von Nord nach Süd.
Amphibienwarnschilder mit Geschwindigkeitbegrenzung waren vorhanden, aber weggedreht.
Ich habe sie zur Fahrbahn ausgerichtet und bin wie wild den betroffenen Straßenabschnitt mit Warnweste und Taschenlampe rauf und runter gerannt, um möglichst viele Erdkröten, oft in letzter Sekunde, vor dem Straßentod zu retten.
Es gab keine Atempause. Die Situation ist nicht ungefährlich: Trotz der Schilder scheren sich 30% der Autofahrer einen Dreck um die Schilder und fahren mit 100km/h oder schneller.
Nur so lange kein Gegenverkehr kommt, können solche unverantwortlichen Raser unter Benutzung der Gegenfahrbahn in großem Bogen um mich herumfahren.
Bei womöglich ebenfalls rasendem Gegenverkehr, den man in der Nacht gottseidank schon viele 100m im Voraus hört, wird es branntgefährlich.

Ein Autofahrer mit Großraumwagen war derart kaltblütig, dass er, als er mich beim Heranrasen mit seinem Lichtkegel erfasste, sein Fernlicht einschaltete, mit lautem Hupton auf mich zuraste und (es war KEIN Gegenverkehr) keinen Zentimeter auswich.
Geschockt und wütend zuckte ich einen Schritt zurück. Er raste UNGEBREMST, laut hupend (!) in ca. 5 (!) Zentimeter Entfernung an mir vorbei, so dass ich in den Sog des Fahrzeugs geriet.
Passiert ist gottseidank nichts. Noch Nachhupend raste er in der Dunkelheit davon.
Nur etwa 5% der Autofahrer halten sich (wohl weil sie mich mit meiner Warnweste gesehen hatten) einigermaßen an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Etwa 70% reagieren nicht im Geringsten (bzw. nur, wenn ich in meiner Warnweste und Taschenlampe wie wild hin- und herlaufe). Aufgestellte Amphibienwarnschilder mindern den Straßentod der Amphibien nicht.
Sie werden von den meisten Verkehrsteilnehmern für Nichtig erachtet oder übersehen.
Die vorhandene Beschilderung, die obendrein nicht aufgestellt war, reicht nicht aus.
Die wenigen Autofahrer, die sich an die Geschwindigkeitbegrenzung halten (wollen), werden von nachfolgenden Rasern und Dränglern genötigt. Wer gar anhält und aussteigt, um Tiere von der Fahrbahn zu tragen, riskiert sein Leben.
Tiere, die von langsam fahrenden und ausweichenden Fahrern verschont werden, werden vom nachfolgenden Verkehr überrollt.
Bei hoher Wanderdichte ist ein Ausweichen nicht möglich, da bei der Auweichbewegung ein anderes Tier überfahren wird.
Zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr habe ich in pausenlosem Hin- und Herrennen weit über 200 Erdkröten beim Überqueren der Fahrbahn eingesammelt und zum Weiher verfrachtet.

Das verständigte Polizeirevier Weinsberg sah sich nicht in der Lage, eine Streife vorbeizuschicken.
Das Argument:
Dies sei nicht zielführend, da die Streife keine Berechtigung habe, die (nicht funktionierenden) Warnblinkleuchten der Beschilderung in Betrieb zu nehmen und momentan kein Beleutungsmaterial für den "gewünschten" Zweck zur Verfügung habe, außerdem sei jetzt beim Straßenbauamt, welches zuständig sei, niemand erreichbar.
Zudem greife der Vollzugsdienst nicht in die Kompetenz des Straßenbauamtes ein.

Ich wurde bezüglich meines Handelns "gewarnt", dass ich "unberechtigt" die nicht aufgestellte Beschilderung aufgestellt hätte.
Im Falle eines irgendwie entstehenden Unfalls als Folge dieser rechtsgrundlos von mir aufgestellten Schilder, könne ich in Regress genommen werden.
In diesem Tenor verlief ein Großteil des Gesprächs.

Lediglich meine dringliche Bitte, den Sachverhalt wenigstens beim Schichtwechsel zu übergeben, damit die Frühschicht dann das Straßenbauamt verständigt, wurde zugesagt.
Zu diesem Zeitpunkt waren schon über 70 Erdkröten auf der Straße zermatscht.

Fazit: Wenn schon an anderen Stellen im Land (sinnlose) Amphibientunnel aus Prestigegründen errichtet werden, worüber dann die Presse, die sonst nichts Besseres zu tun hat, spottet, sollte es doch möglich sein, an einer derart stark von einer Laichwanderung betroffenen Stelle Amphibienleiteinrichtungen, einschließlich Tunnel (man wird hier keine ehrenamtlichen Helfer finden) zu errichten.
Die B39 verläuft hier auf einem kleinen "Damm", weil eine Geländesenke durchquert wird, in der auch der Weiher liegt.
Der Bau von Amphibientunneln wäre hier also mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich.
 ... "

Antwort der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> [Zuständig: Landratsamt]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 24.3.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.029 * Fehlende Barrierefreiheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Angehörige von Behinderten  aus  der Evangelischen Stiftung Lichtenstein beklagen sich über die fehlende Barrierefreiheit der Gehwege in der Heckenstraße.
Die dort zum Teil auf Gehwegen parkenden Autos erschweren die barrierefreie Benutzung des Gehweges mit Rollstühlen. Es gehe dabei so eng zu, daß ständig Gefahr gelaufen werde, an Autospiegeln hängen zu bleiben.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre Hinweise zu Beeinträchtigungen von Fußgängern Im Bereich der Heckenstraße.

Der Städtische Vollzugsdienst wird den Gehwegbereich der Heckenstraße verstärkt kontrollieren und verkehrswidrig oder behindernd abgestellte Fahrzeuge gebührenpflichtig verwarnen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd W e r n e r

Ordnungsamt
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 17.3.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.028 * Verwirrende Beschilderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die verwirrende Beschilderung an der Rechtsabbiegung von der Hafenstraße in die Frankfurter Straße.

Wer von Süden kommend von der Hafenstraße in die Frankfurter Straße abbiegen will, sieht zunächst das Schild "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung", in der Rechtskurve steht dann das Schild "Vorfahrt gewähren".
Offensichtlich soll dies von Norden aus der Hafenstraße kommenden Linksabbiegern die Vorfahrt gewähren.
Dies ist insofern verwirrend, als eine zugehörige Straßenmarkierung nur schwer erkennbar ist.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 22.4.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Es ist üblich, dass Kreuzungsbereiche oder Einmündungsbereiche mit baulicher Trennung oder
nur markierten Trennflächen zusätzlich durch Vorfahrtsregelnde Zeichen im Abbiegebereich ge­
regelt werden um so einen reibungslosen Verkehrsfluss auf der Hauptstrecke zu gewährleisten.
Wäre dies nicht geregelt, so könnten Situationen entstehen, dass Linksabbieger durch Rückstau
die Hauptstrecke blockieren. Dadurch können gefährliche Situationen entstehen. Um dies zu
vermeiden wurde die Vorfahrt geregelt. Bei einer Besichtigung vor Ort wurde jedoch festge­
stellt, dass die vorhandene Markierung stark abgenutzt und kaum mehr sichtbar ist. Eine Erneu­
erung wurde bereits beauftragt. Für Ihren Hinweis danken wir Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bender

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am

17.3.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.027 * Gefährliche Kurve

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen, daß die Kappelstrasse / Ecke Zabergäustrasse eine sehr gefährliche Kurve sei. Zwei Fahrzeuge von beiden Richtungen kommen selten aneinander vorbei. Zudem werden auch recht nah und sehr oft kurz vor dieser Kurve Fahrzeuge
geparkt. Daß diese Strecke immer wieder von vielen als Abkürzung statt der Seestrasse benutzt wird, steigert natürlich auch die Gefährlichkeit.
Eine Möglichkeit der Entkräftung wäre die Anbringung eines Spiegels, der für beide Seiten einsehbar ist.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 23.4.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Bereits im Februar 2015 wurde durch entsprechende Parkverbotsmarkierungen und Fahrbahn-
begrenzungsmarkierungen die Situation verbessert, so dass auf die Anbringung eines Verkehrs-
spiegels verzichtet werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bender

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht) 

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 10.3.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.026b * Neuordnung der Freiflächen...

 

Anfrage im Gemeinderat zum Komplex "Neuordnung der Freiflächen I Feldflure in Frankenbach und Neckargartach;  Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sowie Entwicklungskonzept "Kulturlandschaftspark"

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 8.4.2015  9.4.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  ... in den Verhandlungen des Gemeinderats am 10.03.2015 gaben Sie beim Tagesordnungspunkt "Neuordnung der Freiflächen I Feldflure in Frankenbach und Neckargartach" zu Protokoll, dass "rechtzeitig vor Schaffung vollendeter Tatsachen mit dem Landesbauernverband und den landwirtschaftlichen Ortsverbänden Abstimmungsgespräche stattfinden sollen und bitten um Aussagen zur Ökobilanz des Entwicklungskonzepts Kulturlandschaftspark.

Mit dem Bauernverband Heilbronn - Ludwigsburg und den Vertretern der Ortsvereine Frankenbach und Neckargartach fand bereits am 09. September 2014 eine ausführliche Besprechung statt. Grundlage war das vorliegende Entwicklungskonzept "Kulturlandschaftspark Frankenbach und Neckargartach".

Die Anregungen der Vertreter der Landwirtschaft zu den Projektvorschlägen 1 - 27 und zu den geplanten städtischen Entwicklungsprojekten des Siedlungsprogramms wurden protokolliert und werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
 

Unzweifelhaft kommt es durch nahezu alle Projekte des Entwicklungskonzepts zu Eingriffen in  Natur und Umwelt. Der Gemeinderat hat nun das Grünflächenamt beauftragt, die Vorlage aus dem Runden Tisch zu untersuchen und zu konkretisieren.

Eine Aufgabe der Detailuntersuchungen der Projektvorschläge wird nun sein. Eingriffe zu minimieren und Kompensationsmaßnahmen zu definieren und Berücksichtigung der Belange der örtlichen Landwirtschaft und der anderen Nutzer des Landschaftsraums.

Eine pauschale Bewertung vorhersehbarer Auswirkungen der Einzelvorschläge wurde bereits in den vorliegenden Steckbriefen (siehe GR-DS Nr. 4) unter dem Titel "Kompensierbarkeit/Kompensationsmaßnahmen" vorgenommen. Das überarbeitete landschaftsplanerische Entwicklungskonzept für die Neuordnung der Freiflächen / Feldflure in Frankenbach und Neckargartach wird die Eingriff-Ausgleichsbilanz für die Schutzgüter Neckar, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzen-
welt nun ausführlich und nach allgemein anerkannten Regeln erstellen.

Auch Untersuchungen der Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Arten werden Bestandteil des Bilanzierungsteils des Entwicklungskonzepts sein.

Erst wenn diese Informationen (Ökobilanz) vorhanden sind, wird es möglich sein, die Realisierungsmöglichkeiten einzelner Projektvorschläge abzuschätzen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


<*>  ... Ihre o.a. Anfrage wird durch das Planungs- und Baurechtsamt bearbeitet. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Gemeinderatsdrucksache, in welcher auch die mit Ihrer Anfrage vom 26.01.2015 thematisierte Inanspruchnahme von Landwirtschaftsfläche für die Ausweisung von Baugebieten und Ausgleichsflächen behandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


<*> auf Ihre Anfrage vom 26.01.2015 und vom 10.03.2015 hat das Planungs- und Baurechtsamt Ihnen jeweils einen Zwischenbescheid zukommen lassen. In einem kurzen Sachstandsbericht für die Geschäftsstelle des Gemeinderats wurde im Mai die Beantwortung dieser und weiterer Anfragen sowie in Form einer
Gemeinderatsdrucksache vor der Sommerpause in Aussicht gestellt. Dieser Termin kann wegen der noch laufenden Abstimmung nicht gehalten werden, sodass die Vorlage der Drucksache auf den September verschoben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 10.3.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.026a * Neckarbogen/BuGa-Anfrage

Anfrage im Gemeinderat zum Komplex Stadtquartier Neckarbogen / Bundesgartenschau 2019: Ausstellungskonzeption; InvestorenauswahIverfahren

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 28.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> Ihre Anfragen vom 10.03.2015 dürfen wir wie folgt beantworten:

Nutzung des Hochbehälters am Rand des Geländes

Die Stadt Heilbronn hat mit dem Eigentümer eine Vereinbarung, den Hochbehälter für
Außenmontagen im Rahmen der BUGA zu nutzen. Derzeit wird eine webcam vom Dach für
die Dokumentation des Baustellenfortschrittes vorbereitet. Eine weitere Nutzung als
Aussichtsturm ist im Rahmen der Ausstellung angedacht, eine Finanzierung hierzu ist
jedoch noch nicht gegeben.

Vergütung Bewertungsgremium / Baukommission

Beigefügt erhalten Sie den in der Drucksache 68 zitierten Auszug aus den Richtlinien der
Stadt Heilbronn für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT/HN), welche Grundlage für
die Vergütung der "Fach preisrichter" sein wird. Der entsprechende Auszug aus der
Entschädigungssatzung der Stadt Heilbronn für die Vergütung für Vertreter des
Gemeinderates ist ebenfalls beigefügt.

Zuordnung planexterner Ausgleichsmaßnahmen, Tabelle vom 13.02.2015

Bezüglich der V.g. Frage dürfen wir Ihnen die Antwort des Planungs- und Baurechtsamtes
übermitteln:

Die für den Neckarbogen absehbaren planexternen Ausgleichsflächen wurden bereits im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren 19/10 "Infrastruktur Neckarbogen"
durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2013 gesichert und umgesetzt.

 

Da der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 19/10 derzeit durch den vorliegenden
Bebauungsplan 19/16 .Neckarboqen Ost" überplant wird, sind die für das Plangebiet
.Neckarboqen Ost" notwendigen Ausgleichsflächen auch formal dem Bebauungsplan
19/16 zuzuordnen.

Im Bebauungsplan 19/16 .Neckarbogen Ost" wurden diese Flächen als Geltungsbereiche
B-F festgesetzt. Entsprechend wurde beim Gemeinderat beantragt, den o.g. Beschluss
vom 24.07.2013 so zu ändern, dass eine Zuordnung dieser Flächen zum Bebauungsplan
19/16 .Neckarbogen Ost" möglich ist.

Die Zuordnung, die sich daraus ergibt, ist in der Tabelle "Zuordnung planexterner
Ausgleichsmaßnahmen" vom 13.02.2015 dargestellt und wurde als Anlage der GR­
Drucksache Nr. 65 zum Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans 19/16 .Neckarboqen Ost"
beigefügt. Der entsprechende Sachverhalt wurde in Ziffer 6. und 8. der GR-Drucksache Nr.
65 sowie unter Ziffer 9.4. der Begründung vom 13.02.2015 zum Bebauungsplan 19/16
.Neckarbogen Ost" erläutert.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hanspeter Faas
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Geschäftsführung


Anlagen:


 
Richtlinien der Stadt Heilbronn für die Beteiligung freiberuflich Tätiger - (RifT/HN) -

...

2.3.1 Wettbewerb nach RPW

Bei geeigneten größeren Bauvorhaben, insbesondere bei neuartigen und städtebauli­
chen Aufgaben, ist zu prüfen, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt werden kann.

Bei der Auslobung von Planungswettbewerben sind die durch Gemeinsame Verwal­
tungsvorschrift der Ministerien eingeführten Richtlinien für Planungswettbewerbe ­
RPW 2008 - (GABI. vom 25. Februar 2009 S. 38 ff.) anzuwenden.

Die Aufwandsentschädigungen für (Fach-) Preisrichter und Sachverständige für ihre
Mitwirkung an Vorbesprechungen, Kolloquien und Preisgerichtssitzungen betragen pro
Sitzungstag:

Zeitaufwand bis 4 Stunden 400 EUR,
Zeitaufwand bis 8 Stunden 800 EUR,
Zeitaufwand über 8 Stunden 1.000 EUR.

Als Zeitaufwand berücksichtigt werden nur Sitzungs- und Fahrtzeiten. Persönliche Vor­
bereitungszeiten sind in den Sätzen bereits berücksichtigt. Die Umsatz-/ Mehrwert­
steuer ist in den Beträgen nicht enthalten.

Der Preisgerichtsvorsitzende erhält für seine Mitwirkung an der Vor- und/oder Nach­
bearbeitung, an der Ausstellungseröffnung und/oder an der Pressekonferenz weitere
Entschädigungen nach Aufwand entsprechend dem Zeithonorar gemäß Ziffer 3.3.3,
Gruppe I.

Vorprüfer werden, soweit sie nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt
Heilbronn stehen, auf der Basis ihres Angebots für Vorprüfung oder im Zusammenhang
mit ihrem Auftrag für die Wettbewerbsbetreuung vergütet.

Die Reisekosten werden nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) erstattet. Bei Flug­
reisen werden lediglich die Kosten der Economy-Klasse erstattet.


...
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 22. November 1999

Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden­
Württemberg (GemO) in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBL. 1983 S. 578), zu­
letzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 1998 (GBL.1998 S. 418) hat der Gemeinde­
rat am 18. November 1999 folgende Satzung beschlossen:

§1 Entschädigung tür Mitglieder des Gemeinderats

(1) Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats (Stadträte) erhalten als Ersatz
ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls eine Aufwandsentschädigung, bestehend
aus einem Grundbetrag und Sitzungsgeldern.

(2) Der Grundbetrag beträgt monatlich 280,-- Euro.

(3) Für die Teilnahme an einer Sitzung des Gemeinderats, seiner Ausschüsse, der
vom Gemeinderat gebildeten Gremien, an den vom Oberbürgermeister einberufenen
Besprechungen des Ältestenrats sowie an Fraktionssitzungen bzw. Sitzungen der
Gruppierungen erhalten die Stadträte ein Sitzungsgeld von 90,-- Euro,
die Fraktionsvorsitzenden von 180,-- Euro.

(4) Die Entschädigungen nach § 1 Abs. 3 dürfen für mehrmalige Inanspruchnahme
auf Einladung des Oberbürgermeisters am selben Tag zusammen nicht mehr als das
1 Y2-fache des Sitzungsgelds betragen.

(5) Für die nachgewiesene Teilnahme an einer Sitzung der Preisrichter im Sinne der
Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet der Raumplanung, des
Städtebaus und des Bauwesens (GRW 1995) in der jeweils geltenden Fassung er­
halten die vom Gemeinderat als Sachpreisrichter bestellten Stadträte ein Sitzungs­
geld in Höhe eines Tagessatzes von 140,-- Euro. Für Sitzungen mit einer Dauer von
weniger als vier Stunden wird nur der halbe Tagessatz gewährt.

(6) Mitglieder des Gemeinderats erhalten für die Betreuung ihrer Kinder bis zur Voll­
endung des 14. Lebensjahres oder für die notwendige Pflege von Familienangehöri­
gen im häuslichen Bereich Auslagenersatz, sofern ihnen durch die Teilnahme an Sit­
zungen des Gemeinderats, der beratenden und beschließenden Ausschüsse sowie
der Beiräte Kosten für die Inanspruchnahme einer Hilfs- oder Betreuungskraft, die
nicht Familienangehörige/Familienangehöriger ist, entstehen. Auf der Grundlage ei­
ner schriftlichen Erklärung wird eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von bis zu
15 Euro pro angefangene Stunde ausgezahlt.

...


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 10.3.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.026 * Verkehrschaos

 

Sehr geehrte Frau Ehrhardt,

am 22.1.2015 richteten wir an Sie folgende Anfrage:
 

B 293: Sonderrechte?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Rückstau auf der B 293 (Großgartacher Straße) bei der Großbaustelle am Sonnenbrunnen durch dort z.T. hintereinander parkende LKW-Züge mit dadurch ausgelöste starke Behinderung des fließenden Verkehr am ohnehin bereits neuralgischen Standort und zeigen dafür berechtigtes Unverständnis, weil diese nicht im Bereich des nicht zur B 293 gehörenden Teil der Großgartacher Straße auf ihren "Ablade-Einsatz" warten.
Wurden für dieses Verhalten - ggf. stillschweigende - Sonderrechte erteilt?

Es wurde um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Sie antworteten mit Eingang 6.3.2015:

Sonderrechte wurden für die Baumaßnahmen Am Sonnenbrunnen nicht erteilt. Wie uns auf Nachfrage vom örtlichen Bauleiter mitgeteilt wurde kam es in der Vergangenheit vor, dass ein­ zelne Fahrer die Fahrzeuge auf der B 293 abgestellt hatten. Die Bauleitung wurde darum gebe­ ten, die Abwicklung der Baustellenlogistik möglichst innerhalb des Baufeldes vorzunehmen und
nur in Ausnahmefällen, wenn eine Zufahrt nicht möglich ist, mit Erlaubnis des Amts für Stra­ßenwesen eine Abwicklung in den Nachtstunden durchzuführen.

Das Polizeirevier Böckingen wurde gebeten, im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeiten die Abwicklung des Bauvorhabens zu beobachten und bei Behinderungen bzw. widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen einzugreifen.

Offensichtlich gibt es doch Sonderrechte am Schwarz-Bau, denn dies interessiert offensichtlich niemandem, wie ich am gestrigen Montagmorgen selbst feststellen mußte,
Dazu erreichte uns auch ein Schreiben eines zu Recht erbosten Bürgers [http://www.pro-heilbronn.de/pro-meinung"Htm]

Er schreibt u.a.:

Montag, 09.03.2015 war am Vormittag gegen 08.00 Uhr am Verkehrsknoten Großgartacher Straße / Sonnenbrunnen / Grünewaldstraße ein Verkehrschaos.
Was wäre, wenn hier Rettungswagen bzw. Feuerwehr durchmüßte? Und ich habe die Befürchtung, daß durch die „neue Böckinger Mitte“ es nicht besser wird.


Wir bitten nochmals eindringlich darum, diese sich immer wiederkehrenden Zustände endgültig abzustellen.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>  [Erledigt]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 7.3.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.025 * Flüchtlingsunterbringung

Anmietung der Gebäude Nordstraße 47-53
 

Es wird beantragt:

1. Der Beschluß des Wirtschaftsausschusses vom 4.3.2015 zu TOP 5 betr. Anmietung der Gebäude Nordstraße 47-53 (Drucksache 28 n.ö.) zur Flüchtlingsunterbringung wird nicht umgesetzt, solange nicht zuerst die bereits vorhandenen Kapazitäten laut Beschluß des Gemeinderates vom 18.12.2014, Drucksache 328, ausgeschöpft sind und es werden zuerst

    a) Pkt. 1.2 der Drucksache 328: Neubau eines Wohnheimes für Flüchtlinge mit einer Kapazität von 120 Personen am Standort Salzgrund durch die Stadtsiedlung Heilbronn und Anmietung des Gebäudes durch die Stadt Heilbronn für die Dauer von 20 Jahren, vorbehaltlich des Vorliegens der baurechtlichen Voraussetzungen / alternativ soll die Stadtsiedlung beauftragt werden das Wohnheim an einem anderen, geeigneten Standort zu bauen;

    b) Pkt. 1.3 der Drucksache 328: Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen für die Unterbringung von Flüchtlingen durch die Umsetzung einer Containerlösung für ca. 70 Personen auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Austraße 176, bzw, als Alternativstandorte der Parkplatz ehemaliges Umspannwerk ZEAG in der Römerstraße, Parkplatzfläche neben dem ehemaligen Versorgungsamt in der Bahnhofstraße genutzt werden;

    c) Pkt. 1.4 der Drucksache 328: Die Verwaltung wird zur Abdeckung des weiteren Bedarfs auf eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet und dabei auf den vorhandenen Leerstand in städtischen Gebäuden, bzw. auf die Anmietung von Wohnungen zurückgreifen,

umgesetzt.

2. Vor der Umsetzung jeder Einzelmaßnahme werden rechtzeitig mindestens 4 Wochen zuvor die Anwohner des jeweiligen Wohnbezieks über sämlliche damit verbundenen Angelegenheiten unterrichtet und in einer Bürgerversammlung dazu gehört.

Begründung:

    Bevor derart massiv in die Infrastruktur und das Sozialgefüge eines Wohngebietes eingegriffen wird, sind erst sämtliche andere Möglichkeiten auszuschöpfen. Intention war zudem bei Inanspruchnahme des „allgemeinen Wohnungsmarktes“ eine vorläufige und keinesfalls dauerhafte Unterbringung und des weiteren die dezentrale Unterbringung und nicht die Anmietung ganzer Wohnblocks zur ggf. kontigenten, konzentrierten und sich über mehrere Jahre bis dauerhaft hinziehende Unterbringung.

    Die Art und Weise der Entscheidungsfindung unter Ausklammerung einer rechtzeitigen Bürgerbeteiligung widerspricht in eklatanter Weise den Zielen, wie sie im Leitfaden für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Heilbronn vorgesehen sind und offenbart deren kosmetischen Charakter.

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 17.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> Zu Ihrem Antrag vom 07.03.2015 nimmt die Verwaltung nachfolgend Stellung:

1) Umsetzung der Anmietung wird zurückgestellt bis die in Drucksache 328 benannten
weiteren Kapazitäten umgesetzt werden:

In Drucksache 328 wurde ein Maßnahmepaket zur Sicherstellung der Wohnversorgung
von Flüchtlingen benannt, welches im Laufe des Jahres 2015 umgesetzt wird. Die Anmie­
tung der Nordstraße 47-53 fällt hierbei unter den Beschluss 1.4 aus Drucksache 328 -
Nutzung von Leerstand in städtischen Gebäuden, bzw. Anmietung von Wohnraum im
Stadtgebiet.

Die Beschlussziffer 1.2 aus Drucksache 328 - Neubau eines Wohnheimes im Salzgrund
befindet sich derzeit noch in der Prüfung, ob die baurechtlichen Einschränkungen an die­
sem Standort beseitigt werden können. Die Umsetzung dieses Projektes kann den akuten
Bedarf an Wohnheimplätzen für Flüchtlinge somit nicht decken.

Die Beschlussziffer1.3 der Drucksache 328 - Bereitstellung einer Containerlösung für ca.
70 Personen befindet sich in der Umsetzungsphase und wird nach den derzeitigen Pla­
nungen voraussichtlich ab August 2015 zur Verfügung stehen. Die Umsetzung dieses Pro-
jektes dient somit der Deckung des Bedarfes an Wohnheimplätzen in der 2. Jahreshälfte
2015.

Die Anmietung der Gebäude Nordstraße 47-53 wurde im Wirtschaftsausschuss de Stadt
Heilbronn beschlossen und dient der Bereitstellung der aktuell erforderlichen Wohnheim­
plätze. Mit diesem Flüchtlingswohnheim und den weiteren bereits bestehenden Wohn­
heimstandorten wird der Bedarf an Wohnheimplätzen bis Juni 2015 gedeckt.

2) Vor Umsetzung jeder Einzelmaßnahme werden rechtzeitig mindestens 4 Wochen zuvor
die Anwohner des jeweiligen Wohnbezirks unterrichtet und in einer Bürgerversamm-
lung gehört.


Die Verwaltung wird die direkten Anwohner von größeren Wohnheimen (ab ca. 30 Personen) künftig zeitnah über die Einrichtung eines Flüchtlingswohnheimes informieren und
Fragen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung beantworten.

Nachdem die Flüchtlingsunterbringung bei wachsenden Flüchtlingszahlen eine gesetzli­
che Pflichtaufgabe ist, welche die Stadt Heilbronn vor große Herausforderungen stellt,
sind einer Bürgerbeteiligung im engeren Sinn sowohl im zeitlichen Ablauf zwischen Miet­
angeboten und Anmietungsbeschluss, als auch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung,
Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen, Grenzen gesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Urban

Amt für Familie. Jugend und Senioren


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 5.3.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.024 * Fußgänger-Ampel bei den Schloßäckern


Es wird beantragt:

    Der im Zuge der Umbaumaßnahmen bei der Zufahrt zum neuen Netto-Markt in den Klingenberger Schloßäckern geplante Überweg für Fußgänger mit einer Fußgänger-Insel in der Theodor-Heuss-Straße (L 1106) wird zusätzlich mit einer Fußgänger-Ampel ausgestattet.

Begründung:

Die Aussagen verschiedener Bürger in der Bürgerversammlung vom heutigen 5.3.2015 hat deutlich gemacht, daß hier ein dringender Bedarf vorliegt, insbesondere um durch die bisherige mangelhafte Planung verursachte drohende Gefahren für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

 

Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 9.4.2015

Antwort: noch nicht beantwortetkönnte besser sein

<*> wie in der Bezirksbeiratssitzung in Klingenberg erläutert, sind die Flächen für die
Querungshilfe und die zusätzlich benötigte Linksabbiegespur Bestandteil des Bebauungsplanes 52/9, Lebensmittelmarkt Schlossäcker. Mit Drucksache 258 wurde am 25.09.2014 durch die Mitglieder des Gemeinderates die Satzung zum Bebauungsplan beschlossen. Somit hat der Bebauungsplan Rechtskraft.

Dieser Bebauungsplan war Grundlage für den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Heilbronn und dem Vorhabenträger.

Die Umsetzung des städtebaulichen Vertrages erfolgt derzeit.

Wir halten die Realisierung der Fahrbahnverschwenkung und die Schaffung der Mittelinsel zur Verkehrsberuhigung an dieser Stelle für unbedingt erforderlich. Desweiteren haben wir mitgeteilt, dass die Leerrohre für eine Bedarfsampel im Rahmen der Baumaßnahme mit verlegt werden.

Derzeit wird geprüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind, dass die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Heilbronn die Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage an dieser Stelle anordnen kann. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Verkehrsbeirat in der nächsten Sitzung am 10. Juni 2015 zur Diskussion vorgelegt.

Wir werden Sie vom Ergebnis gern informieren.

Finanzielle Mittel sind für die Errichtung dieser Anlage derzeit nicht vorhanden. Einen entsprechenden Antrag auf Bereitstellung überplanmäßiger Mittel würden wir, wenn er erforderlich ist, vorbereiten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amtsleiterin

Amt für Straßenverkehr


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 28.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.023 * Taxiprobleme

Sehr geehrte Damen und Herren,

Taxifahrer reklamieren Mängel, regen Verbesserungen zu folgenden Punkten an und teilen mit:

1. Es fehlen für den Verkehr bezeichnende Schilder des Taxiplatzes:

An den Tankstellen Oststrasse "ESSO" zeigt das Taxischild zur Tankstelle. Dieser
Platz wurde eingerichtet für die Fahrgäste der Stadtbahn um eventuell
einzusteigen und weiter zu kommen.

Also sollte dieses Schild zu der Bahn-Haltestelle zeigen. Ebenso an der Tankstelle in
der Heidelberger-/Wilhelm-Leuschner-Straße. Das Schild sollte von der Straße zu
sehen sein. Zusätzlich ist es Vorschrift, dass Taxiplätze eingezeichnet sind. damit es
für Verkehrsteilnehmer auch ersichtlich ist.

2. Am Bahnhofplatz kommt es immer wieder zu parkenden Fahrzeugen seit das
Taxischild mit dem Lichtmasten entfernt wurde. Die einzigen, welche dieses
Taxischild mit dem absoluten Halteverbot sehen, sind Fußgänger, welche aus den
Zügen hinter dem Bahnhof kommen. Für Autofahrer ist es kaum zu erkennen.

3. Es fehlt ein Schild immer noch in der Kilianstraße. Solange das Taxischild fehlt, ist
dies kein Taxiplatz. Plätze, an denen in Heilbronn nur auf dem Boden "Taxi" steht, sind
keine Taxiplätze, z.B. auch 2 mal in der Gerberstrasse / Kätchenhof und am Bahnhof bei der Telefonzelle.

4. Des weiteren ist es unumgänglich, regelmäßig Kontrollen an den neu eingerichteten
Taxiplätzen durchzuführen:
- Der Taxiplatz Karlstrasse wird regelmässig täglich von Bankbesuchern der
Sparda-Bank benutzt,
- Der Taxiplatz an der BW-Bank wird bis in die Nacht hinein von Verkehrsteilnehmer als
Parkplatz benutzt."

 

Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 30.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung:

1.    Taxistandplätze im Bereich der Tankstelle Oststraße/Moltkestraße und der Tankstelle Wilhelm-Leuschner-Straße/Großgartacher Straße

Die bei den genannten Taxistandorte befinden sich auf Privatfläche und wurden durch die Taxizentrale Heilbronn beschildert.                                                                    -

2. Behinderung durch parkende Fahrzeuge am Taxistandplatz am Hauptbahnhof

Der Taxistandplatz am Hauptbahnhof befindet sich auf städtischer Privatfläche. In der westlichen Bahnhofstraße befindet sich eine Zufahrtsbeschränkung für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Fahrradfahrer und Lieferverkehre. Sofern Fahrzeuge verbotswidrig einfahren und innerhalb der Flächen parken, können die Fahrzeuge durch den städtischen Vollzugsdienst beanstandet werden.

 

   3.  Fehlende Taxibeschilderung in der Kilianstraße, Gerberstraße/Käthchenhof und am Bahnhof bei der Telefonzelle

Die genannten Taxenstandplätze wurden überprüft. In der Kilianstraße war die Beschilderung beschädigt, so dass das städtische Betriebsamt diese neu herstellen musste.
Zwischenzeitlich ist die Beschilderung wieder vorhanden.

In der Gerberstraße/Käthchenhof und am Bahnhof bei der Telefonzelle befinden sich keine Taxistandplätze. Die Fläche in der Gerberstraße dient als Liefer- und Ladezone für die Kaiserstraße und kann zusätzlich zum Ein- und Aussteigen genutzt werden. Die Fläche bei der Telefenzelle arn Hauptbahnhof dient lediglich zum Ein- un-d Ausstergen und  zum Be- und Entladen. Als Taxistandplatz ist diese Fläche nicht geeignet.        

 

        4. Der städtische Vollzugsdienst kontrolliert im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch die Taxistandplätze. Der Taxistandplatz vor der BW-Bank dient tagsüber als "Kurzzeitparkplatz" und nach Schließung der Geschäfte als Taxistandplatz. Die Fläche ist so auch durch Beschilderung ausgewiesen.

Das Amt für Straßenwesen empfiehlt, die neu geschaffenen Taxistandplätze an der Allee und in der Karlstraße auch regelmäßig zu nutzen um so einem widerrechtlichen Gebrauch entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Replik: Ihre Antwort betr. Taxiprobleme

Sehr geehrte Frau Ehrhardt,

vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage vom 28.2.2015.
Wir können allerdings mit Ihrer Stellungnahme nicht ganz konform gehen und bitten diese zu folgenden Punkten nochmals zu überprüfen:

1. Tankstellen Taxiplätze:

Der Taxiplatz Esso-Tankstelle wurde von der Taxizentrale eingerichtet und mit einem nicht genehmigtem Taxischild versehen.
Nach Einschreiten der Landespolizeidirektion wurde das Taxischild von Herrn Herkert (schriftliche Bestätigung an die Landespolizeidirektion), durch ein vorgeschriebenes Taxischild ersetzt und gleichzeitig das nicht zugelassene Schild
von der Taxizentrale entfernt.
An der Aral-Tankstelle in Böckingen wurde erst nach der oben genannten Aktion der "Taxiplatz" eingerichtet und auf Anweisung des Technischen Rathauses gleich mit dem zugelassene Taxi-Schild versehen.
 Beide auf dem Privatgelände befindlichen Taxiplätze wurden nach der Genehmigung durch den Eigentümer automatisch öffentliches Gelände. Auch darauf verweist die Auskunft der Landespolizeidirektion Stuttgart (Anlage).
Da laut  Aussage der Taxizentrale dieser Platz an der Esso-Tankstelle vornehmlich für die Fahrgäste der Stadtbahn in Haltestellennähe eingerichtet wurde, ist zu bemängeln, daß dieses Taxischild den Zweck verfehlt, weil es von den Fahrgästen nicht gesehen werden kann. Eine kleine Aktion, das Schild einfach zur Straße zu drehen, hätte einen Riesenerfolg für diese Vorgabe.
Des Weiteren gibt es die Vorschrift,  daß Taxiplätze markiert sein müssen.

2. Taxiplatz Bahnhof.

Laut der Rechtsverordnung vom 11.02.2015 dürfen Taxis tagsüber nur an den bezeichneten Plätzen stehen.
Es gibt ein Taxischild für Fußgänger zum Bahngelände, was nicht sinnvoll ist, da ein Fußgänger mit dem Schild nichts anfangen kann.
In früheren Antworten wurde angeführt, dass dieses Gelände als Bundesbahngelände anzusehen ist. Dahin kommen die meisten Fahrzeuge zum ein- und ausladen und parken auch dort. Und somit auch des Öfteren auf dem nichtbeschilderten "Taxiplatz".
Es wäre ein Einfaches, dieses bestehende Taxischild einfach nur zu drehen. Es war bereits ein Taxischild an der Einfahrt zur Straße hin eingerichtet, wurde allerdings im Zuge des Abbaus einer Lichtsäule mit entfernt. Normal wäre es, die damals eingerichtete vorschriftsmäßige Anbringung wieder herzustellen.
Des Weiteren ist dieser Platz nicht nur Eigentum der Stadt Heilbronn, sondern auch der Bundesbahn. Ein eingerichteter Taxiplatz ist außerdem stets öffentliches Gelände.

3. Taxibeschilderung Kilianstraße:

Dieser Taxiplatz wurde seit Einrichtung nie mit dem vorgeschriebenen Taxischild gekennzeichnet.
Bei Einrichtung des Platzes wurde dieser Missstand bemängelt.
Als Gegenargument wurde von der Stadtverwaltung angegeben, das Schild passe nicht in das Stadtbild.
Mehrere Anläufe zur Behebung des Mangels wurde  immer wieder abgelehnt.
Die Angabe, in der Kilianstraße wäre die Beschilderung beschädigt gewesen, trifft daher nicht zu.
Die angegebenen Plätze sorgen für Unsicherheit bei den Autofahrern, wenn
weiterhin auf dem Boden TAXI steht. Aus diesem Grund werden immer wieder Taxiplätze als billige Parkplätze mißbraucht.
Genauso wie Taxiplätze eingerichtet werden, sollten an aufgelösten Plätzen dann die irreführenden Markierungen entfernt werden.
Die entsprechend genannten Angaben entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der Landespolizeidirektion.

Es wird nochmals um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.
 

 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 28.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.022 * Vermißte Ruhebänke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger, die gerne und lange von Böckingen am Neckarweg nach Horkheim bis zur Schleuse spazieren gehen, vermissen am Weg Ruhebänke. Wörtlich:

"Da dies ein lange Weg ist, und die ältere Generation zwischendurch ausruhen sollte.
Zu Beginn des Weges gibt es die Möglichkeit sich auf einer Bank auszuruhen. Gibt es die Möglichkeit auf der Strecke an 2 Stellen verteilt Sitzgelegenheiten bereitzustellen?"


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 17.3.205

6.7.2015

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> in dem von Ihnen angesprochenen Bereich am Neckar entlang von Böckingen bis
Horkheim stehen tatsächlich nur zwei Bänke.
Wir werden in diesem Jahr den Spaziergängern zuliebe gerne noch 3 Bänke nachrüsten.

Ich danke Ihnen für den freundlichen Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Göhringer
Grünflächenamt


<*> wir haben zwischenzeitlich drei zusätzliche Ruhebänke am Neckarweg nach Klingenberg/Horkheim aufstellen lassen.

Ich hoffe, dass die Spaziergänger jetzt genügend Ruhemöglichkeiten haben, vor allem jetzt bei dieser anstrengenden Wetterlage.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Göhringer
Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 28.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.021 * Vermüllung am Bahnhof

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über zunehmende Vermüllung am Hauptbahnhof. Wörtlich:

"Bahnhofsplatz zum Parkplatz  links des Bahnhofes:
Es ist eine große Sauerei, es stinkt genau neben dem Bahnhof wie in einer Kloake, es wird immer wieder uriniert (siehe Bild).
Die Flüssigkeit ist nicht nur Wasser, sonder mehr Urin.
Müll überall, es wird an den gezeigten Stellen nie gereinigt.
Es ist für einen Bahnhof, an dem Personen mit diesem Müll und Gestank konfrontiert werden, kein plus für Heilbronn."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

8.4.2014

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> ... besten Dank für Ihre Hinweise auf Verunreinigungen im Bereich des Heilbronner Hauptbahnhofs.

 

Die Verunreinigungen befinden sich auf Grundstücken, die sich im Eigentum der Deutschen
Bahn
AG befinden.

Wir haben Ihre Hinweise deshalb über die Bundespolizei Heilbronn an das
zuständige Bahnhofsmanagement Mannheim, Standort Heilbronn. weitergeleitet.

Als Ansprechpartnerin seitens des Bahnhofsmanagements für den BereichHeilbronn wurde uns Frau Dolores Ossyra, Bahnhofstr.30, 74072 Heilbronn. Tel.: 07131/614-1005 benannt. MIt freundlichen Grüßen

 

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 28.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.020 * Böckinger Probleme

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Probleme im Stadtteil Böckingen, wörtlich:


"...zu folgendem möchte ich was los werden.

Heilbronner Stimme vom 07.02.2015 Artikel 'Schlägerei um einen Parkplatz in der Schuchmannstr.'
Dieses Verhalten wird nur der Anfang sein - ich sage Ihnen voraus das zukünftig immer mehr der Stärkere in Böckingen das sagen hat.
Die Rüpel setzen sich durch, dies ist vor allem beim "Parken" ersichtlich.

Gehwege und Kreuzungsbereiche werden rücksichtlos zugeparkt, Autos parken entgegen der Fahrtrichtung, parken im Halteverbot z.B. das Schild vor dem ehemaligen Bierbrunnen kann getrost abgschraubt werden-dort wird auch auf dem Zebrastreifen geparkt, wenns zum Bäcker geht.
Parken in der zweiten Reihe, ganz einfach Warnblinkanlage einschalten und tschüss- Polizei fährt dran vorbei wenn sie auf Streife ist, unternimmt aber nichts.
All das geschieht, ohne dass das Ordnungsamt aktiv wird - der KOD kennt nur die Innenstadt, den Weg nach Böckingen aber nicht.


Die meißten Parkverstöße finden am späten Nachmittag statt, wenn die Leute von der Arbeit zurück sind, da hat aber das Ordnungsamt schon Feierabend. Vor allem Bereich zwischen Ludwigsburger und Klingenbergerstr. vom Bahnübergang bis Seestr.
Warum werden nicht auch unangekündigte Überprüfungen am Abend gemacht, ist dies dem KOD nicht zuzumuten.

Wenn der KOD sein Gehalt nach einem Bonussytem bekommen würde ( Anzahl Strafzettel ) würde es keine Ordnungswidrigkeiten mehr beim ruhenden Verkehr geben- das wäre die Wende von passiv in die aktiv Phase des KOD.
Oder einfach privatisieren und die Firma am Bußgeld beteiligen.

Bei Anruf im Ordnungsamt heisst es nur - ach ja Böckingen -

Auf dem öffentlichen Parkplatz bei der Klingenbergerstr.62, steht seit Monaten ein ausländisches Fahrzeug das nie bewegt wird- das interessiert das Ordnungsamt nicht.

Was ist eigentlich mit den vielen ausländischen Fahrzeugen, die über Jahre schon im Stadtgebiet parken, die Steuern aber in den Herkunftsländern entrichten, obwohl die Menschen ihren Lebensmittelpunkt in Heilbronn haben.

Wehret den Anfängen, wurde bereits von Seiten der Behörde verschlafen, bzw. was geht uns Böckingen an.
..."

Es wird um Stellungnahme zu den einzelnen Punkten, Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 8.4.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> ... besten Dank für Ihre Schilderung "Böckinger Probleme".
 

Städtischer Vollzugsdienst und Kommunaler Ordnungsdienst stellen im gesamten Heilbronner Stadtgebiet jährlich ca. 60.000 gebührenpflichtige Verwarnungen wegen Falschparkens aus.
Hierin sind verschiedene Tatbestände -wie das beschriebene Zuparken von Gehwegen u
nd Kreuzungsbereichen, Parken im Haltverbot oder entgegen der Fahrtrichtung oder in zweiter Reihe enthalten. Im Stadtteil Böckingen werden jährlich insgesamt ca. 2.000 gebührenpflichtige Verwarnungen gegen Falschparker erteilt.

Die Einsatzzeiten von Städtischem Vollzugsdienst sowie Kommunalem Ordnungsdienst berücksichtigen auch späte Abend- u. Nachtstunden sowie Wochenenden. Die von Ihnen angeführten Ludwigsburger- und Klingenberger Straße werden bereits verstärkt überwacht.

Der Heilbronner Gemeinderat hat noch im Jahr 2014 beschlossen, die Kontrolltätigkeit von Städtischem Vollzugsdienst sowie Kommunalem Ordnungsdienst durch Neuschaffung von insgesamt 5 Planstellen zu intensivieren. Wir gehen davon aus, dass nach Abschluss des derzeitigen Personalauswahlverfahrens eine Intensivierung der Kontrolltätigkeit -insbesondere auch in Böckingen- möglich sein wird.  

Verkehrsüberwachung im öffentlichen Raum stellt sich als eine rein hoheitliche Aufgabe dar.
Eine Privatisierung oder fiskalische Gesichtspunkte bei der Kontrollintensität spielen deshalb keine Rolle.

Im Bereich gegenüber Klingenberger Str. 62 wurde ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen festgestellt. Ein Halt- oder Parkverstoß lässt sich allerdings nicht feststellen.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne auch telefonisch (Tel.: 56-2050 oder 56-3116) zur Verfügung.

Mit freu ndlichen Grüßen

Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 22.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.019 * Böckinger Verkehrsprobleme

Sehr  geehrte Damen und Herren,

welche Stellungnahme gibt sie zu dem beigefügten Schreiben ab, in dem es u.a. heißt:

 

"Die unsinnige neue Markierung der Saarlandstraße auf zwei Spuren ist ohne Rücksicht
auf die entstehenden Konsequenzen und Verkehrsverlagerungen bemalt worden.
Jetzt ist  die Heidelberger Straße als
Ausweichstrecke zu beobachten. Alles fährt sehr rasant durch die Heidelberger
Straße und erzeugt eine starke Verkehrsdichte im Berufsverkehr. Da wohnen noch
viel mehr Anwohner als bei der breit angelegten Saarlandstraße. Somit haben
jetzt diejenigen den schwarzen Peter bekommen die da wohnen. Die Lärmbelastung
mit Dreck und Feinstaub sind für die Anwohner eine Zumutung. Wer hat das
veranlasst? So muss jetzt auch hier dringend eine Lösung gefunden werden! So
kann man das nicht hinnehmen. Und man kann in diesen Gebieten nicht mehr in
Ruhe leben. Es geht alles kaputt mit Wertminderung der Grundstücke und Häuser.
Heilbronn braucht dringend die neue Saarlandstraße. Die Pläne liegen seit
Jahren in der Schublade und warten auf den Wechsel der Landesregierung im
nächsten Jahr.
Die Verkehrsführung um den Sonnenbrunnen zwischen Eisenbahnmuseum und dem
LIDL-Discountmarkt mit Unterführung der Stadtbahnschienen ist in Planung. Das
Projekt dient allerdings nicht zu einer Verkehrsberuhigung bei, weil der
Ost-West und der Nord-Südverkehr am Sonnenbrunnen (Großgartacher-Straße)
zusammentrift wird dort eine starke Konzentration der Verkehrsteilnehmer
erzeugt.
Auch hier fehlt bekanntlich die Verlängerung der Saarlandstraße für eine vernünftige
Entlastung des Verkehrs. Die Pläne konnten eingesehen werden. Von einer
tauglichen, oder großzügigen Planung kann man noch nicht sprechen. Die
Böckinger Anwohner haben große Bedenken und prophezeien gewaltige Stauprobleme
in diesen Bereichen. Von einer
Verkehrslösung,
oder Beruhigung kann absolut keine Rede sein, weil sich auch dort
zunehmend  die Autobahn – LKW´s  zur B 293 durchzwängen wollen. Die
Verantwortung hat die Verwaltung der Stadt Heilbronn zusammen mit ihren
Gemeinderäten zu tragen.

Kurz zum Schluss:
Eine Verkehrsentlastung und Verteilung des hohen Aufkommens durch Böckingen
funktioniert nicht ohne die fertig geplante Saarlandstraßen-Verlängerung.
Baut die Saarland Straße zur Buga 2019 und die neue Peter-Bruckmann-Brücke.
Die eine Spur Stadt einwärts genügt sowieso nicht."


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 23.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Der Saarlandkreisel als 1. Bauabschnitt der Verlängerung Saarlandstraße wurde 2011 fertiggestellt. Aufgrund der derzeitigen Zuschusssituation ist davon auszugehen, dass die Stadt Heilbronn in absehbarer Zeit keine Gelder für die Weiterführung des Projektes erhält. Aus diesem Grund wurden am 27.05.2014 vom Bau-und Umweltausschuss temporäre Ersatzmaßnahmen beschlossen. Diese sind:

• Erneuerung des Straßenoberbaus mit lärmminderndem Asphalt auf der B 239

• Neustrukturierung der Fahrbahnaufteilung in der Saarlandstraße

• Kreisverkehr Saarbrückener Straße / Leintaistraße / Dörnlestraße

In der Saarlandstraße wurde daraufhin eine neue Querschnittsaufteilung markiert. Diese 5011 die motorisierten Verkehrsteilnehmer von den tieferliegenden und lärmerzeugenden Einläufen fernhalten und somit die Anwohner der Saarlandstraße vom Lärm entlasten. Es wurden Vorher-/Nachher Verkehrszählungen durchgeführt und man kann keine Änderungen der Verkehrszahlen auch in der Heideiberger Straße feststellen.

Durch die Planung Sonnenbrunnen wird die Kreuzung zwischen den Verkehrsteilnehmern der Straße (Pkw, Lkw, Bus, Rad, Fuß, Bus) und der Stadtbahn nicht mehr nötig sein. Es entfällt also eine "Störung" im Verkehrsablauf. Der Verkehr wird in einem Knotenpunkt an der Großgartacher Straße gebündelt und kann somit besser koordiniert werden.

Die Stadt Heilbronn kann die Finanzierung der von Ihnen angesprochenen Projekte Verlängerung Saarlandstraße und die neue Peter-Bruckmann-Brücke nicht aus eigenen Finanzmitteln stemmen und muss auf eine Förderung des Bundes bzw. Landes warten. Es tut uns leid Ihnen diesbezüqllch derzeit keine andere Antwort geben zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christine Ehrhardt

Amt für Straßenwesen
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 19.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.018 *Hundekot

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Hinterlassenschaften im Umfeld des Böckinger Bürgerhauses. Wörtlich:

"Da im Bereich des Bürgerhauses sehr viele Hundehalter mit ihren Lieblingen
unterwegs sind, kommt es hier immer wieder vor, daß die Leute die
Hinterlassenschaften der Hunde liegen lassen (trotz daß man die Tüten kostenlos
in den Bürgerämtern bekommt).
Ich denke viele machen aus Bequemlichkeit davon nicht Gebrauch, oder wissen es nicht. Dazu kommt, daß die Mülleimer sehr unglücklich verteilt sind.
Ich denke sinnvoll und hilfreich wäre es, wenn ein Mülleimer im Bereich der
Tiefgarageneinfahrt des Bürgerhauses sowie vor und hinter dem Durchlass an der Eisenbahnstrasse in Richtung "Böckinger Brücke" aufgestellt werden würden.
Denkbar wären auch Hundestationen wie es sie in anderen zahlreichen Städten und Gemeinden gibt.
Bei vielen Urlauben in München, Sylt, und dem Allgäu war ich sehr positiv
überrascht, wie einfach dies in anderen Ortschaften gehandelt wird.
Leider muß man hier die Hundebesitzer noch etwas erziehen, aber wenn man mit
solch einem stinkenden Beutel erst mal 500 Meter zurücklegen muß um einen
Mülleimer zu erreichen, denke ich, daß deshalb viele die Hinterlassenschaften
liegen lassen.
Es kommt ein neuer Pächter ins Bürgerhaus und damit vielleicht ein neues
Publikum.
Die sollten vielleicht nicht gleich in diesem Bereich der Parkmöglichkeiten von
solchen Anblicken in Empfang genommen werden .....
Ich würde mich freuen, wenn sich hier etwas ändern würde."

 

Zusatz 20.2.2015:

Auf Grund unserer Anfrage vom gestrigen 19.2.2015 beklagen sich weitere Bürger über Hinterlassenschaften von Hunden, hier im Stadtteil Klingenberg. Wörtlich:

"...
wir wohnen in Klingenberg und haben das gleiche Problem. Da wir selbst zeitweise einen Hund in Pflege haben sehen wir dieses große Problem.

Von unserer Seite aus bleibt nichts liegen (wir sind es gewohnt "ALLES" in die Hundetüte zu packen). Es ist eine absolute Schweinerei, was am Feldrand an Hundekot liegt, egal welchen Weg wir gehen. Besonders schlimm ist es auf dem Feldweg oberhalb von Klbg. nach Nordheim (parallel zur Landesstraße). Dort werden die Hunde morgens und abends Gassi geführt und alles bleibt liegen.  Leider muss ich sagen, dass die Möglichkeit einer Entsorgung rund um Klingenberg so gut wie gar nicht möglich ist. Wir tragen unseren Hundebeutel oft  stundenlang mit uns herum. Um diese Jahreszeit geht es vom Geruch her gerade noch, aber im Sommer ist das unzumutbar. Es wäre schön, wenn die Stadt Heilbronn von den Einnahmen der Hundesteuer dafür Sorge tragen würde, dass die "Hinterlassenschaften" entsorgt werden können. Nur dann kann man die Hundehalter auch zur Verantwortung heranziehen. ..."

Wir gehen davon aus, daß es such dabei um ein grundsätzliches Problem im gesamten Stadtbereich handelt und schlagen daher die Einrichtungen von entsprechend geeigneten Anlagen zur örtlichen Entsorgung vor.
Innerhalb von Wohngebieten gibt es Papierkörbe, für deren Gebrauch keine zuordnungsfähige Abgaben erhoben werden.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

1.4.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> die Entsorgung von Abfällen ist grundsätzlich eine private Angelegenheit des Verursachers.

Es ist nicht vorgesehen, öffentliche Anlagen zur Hundekotentsorgung einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen

Klenk

Betriebsamt

 

 

<*> die Anzahl der Papierkörbe [?] im Umfeld des Bürgerhauses erachten wir für ausreichend.

In einem Umkreis von 100 m sind 13 Papierkörbe und vom Bahndurchlass aus sind in bis zu
200 m Umkreis 11 Papierkörbe aufgestellt.

Der Betreuungsaufwand zusätzlicher Papierkörbe wäre zudem mit der vorhandenen Personal­
kapazität nicht zu erbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Klenk

Betriebsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 18.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.017 * Leintalstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über
Belastungen durch die Neuregelung der Leintalstraße mit Einführung der seit Anfang Januar gültigen Tempo 30 km/h - Beschränkung. Das Problem sei, daß  "niemand vom Ordnungsamt Kontrolle" mache, was bedeute, daß die "Situation teilweise schlechter ist als vorher". Viele Fahrer seinen jetzt genervt, insbesondere, weil "solche ohne   HN-Kennzeichen dort langsamer fahren" würden. Die Folge wäre, daß man Tag  und Nacht Hupe hören würde und gefährliche Überholmanöver in dieser schmalen Straße stattfänden. "Ganz schlimm ist immer abends nach 20:00 Uhr und früh morgens gegen 5:00 Uhr", wird beklagt.

Man habe versucht, vom Ordnungsamt Antwort zu erhalten oder eine Aktion anzustoßen, aber ohne Erfolg. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 11.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> besten Dank für Ihr Schreiben vom 18.02.2015.

Bei der Einführung einer neuen Geschwindigkeitsregelung wird den Bürgern eine Eingewöhnungsphase gewährt. Die Verkehrsschilder wurden am 14.01.2015 in der Leintaistraße angebracht. Nach einer Eingewöhnungszeit von zwei Wochen fanden die ersten Geschwindigkeitskontrollen statt.

Mobile Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Zeit vom 30.01.2015 bis heute an sechs verschiedenen Tagen vom Volizugsdienst der Stadt Heilbronn durchgeführt. Weitere Geschwindigkeitskontrollen, auch an den von Ihnen genannten Zeiten, werden fortgesetzt.
 

Mit.freundlichen Grüßen

 

Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 14.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.016 * Gehweg-Belagerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß in der Sicherer- und Pestalozzistraße Schüler der Johann-Jakob-Wiedmann-Schule den "ganzen Gehweg belagern" und "keinen Platz für Fußgänger machen",  so "daß diese auf die Straße ausweichen müssen und der Innenhof menschenleer ist".

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 7.3.2015

11.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> die von Ihnen geschilderte Situation ergibt sich aufgrund des Rauchverbots auf dem Schulgelände des technischen Schulzentrums.

 

Die Schüler weichen somit auf die nächstgelegenen öffentlichen Flächen aus, auf denen das Rauchen gestattet ist.

Dass Passanten kein Vorbeigehen ermöglicht wird, ist selbstverständlich nicht in Ordnung. Wir werden die Schulleitung informieren und um entsprechende Hinweise an ihre Schülerschaft bitten.

 

Freundliche Grüße

 

Agbes Christner

Bürgerneisterin


<*>  besten Dank für Ihre Schilderung von Bürgerbeschwerden über Schüler der Johann-Jakob­
Widmann-Schule, die "den ganzen Gehweg belagern" und "keinen Platz für Fußgänger ma­
chen".

Der Kommunale Ordnungsdienst wird den Bereich um die Johann-Jakob-Widmann-Schule in
seine Streifentätigkeit mit einbeziehen. Hierbei kann dann situationsbedingt an Schüler ap­
pelliert werden, vorrangig freie Flächen auf dem Schulgelände zu nutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 12.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.015 * Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplans

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Welche Rechtswirksamkeit hat ein Bebauungsplan, wenn er, wie im Fall des am 12.2.2015 vom Gemeinderat der Stadt Heilbronn beschlossenen Bebauungsplans 48A/11 "Heilbronn-Sontheim, Kolpingstraße 120", ohne Planvorlage und dessen Inhalt (Drucks. 21), auch trotz mehrfacher Hinweise des Fehlens, beschlossen wurde?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 18.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> auf Ihre Anfrage vom 13.02.2015 zur Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans "48A/11 Heilbronn-Sontheim Kolpingstr. 120" teilen wir Ihnen mit, dass wir aus folgenden Gründen keinen
Verstoß gegen das Baugesetzbuch oder gegen die Gemeindeordnung sehen:

Auf der Grundlage der Drucksache Nr. 127 vom 06.05.2014 hat der Gemeinderat am
03.07.2014 einstimmig den Aufstellungsbeschluss gefasst und dem Entwurf zugestimmt. Der
Drucksache waren der Lageplan vom 06.05.2014 und die Begründung vom 06.05.2014 beigefügt.

Am 12.02.2015 hat der Gemeinderat auf der Grundlage der Drucksache Nr. 21 vom 15.01.2015
den Satzungsbeschluss gefasst. Während der Beratung und Beschlussfassung hing der Lageplan
vom 06.05.2014 im Sitzungssaal aus.

Es ist üblich, dass Pläne, die bereits zum Entwurfsbeschluss verschickt wurden, nicht nochmals
beim Satzungsbeschluss verschickt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 9.2.2015

10.4.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.014 * Kirchbrunnenstraße


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:


1. welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum angefügten Schreiben der
Vertreterin der Einzelhändler der Kirchbrunnenstraße vom 5.2.2015 an Gemeinderat und Oberbürgermeister ab;

2. kann die Stadtverwaltung in der von ihr vorgeschlagenen Weise das Vorhaben umsetzen, um entstehende Nachteile so gering wie möglich zu halten?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.
 

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am

10.4.2015

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> als Anlage übersende ich Ihnen zu Ihrer Information unser Antwortschreiben an die Gewerbetreibenden der Kirchbrunnenstraße.

Insbesondere aufgrund der Anregungen aus der Bürger- und Anliegerinformationsveranstaltung haben wir intensiv diskutiert und sind nach den Gesprächen mit den Projektverantwortlichen der HVG zu einer für alle Beteiligten einvernehmlichen Lösung gekommen.

Zudem zeigt dieses Beispiel im Ergebnis eine Qualität der Bürger- und Anliegerbeteiligung, wie ich sie mir zukünftig auch bei anderen bedeutsamen Projekten vorstellen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel



Frau ... als Vertreterin der Einzelhändler der Kirchbrunnenstraße

Neugestaltung Kirchbrunnenstraße

Hier: Anliegen der Gewerbetreibenden der Kirchbrunnenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau ...,

zunächst möchte ich mich für Ihre bisherigen Schreiben bedanken.

Für die Stadtverwaltung ist es immer sehr hilfreich, bei Baumaßnahmen einen
Ansprechpartner der Betroffenen zu haben. Außerdem wurden auch in der Bür­
ger- und Anliegerinformationsveranstaltung am 12.02.2015 die Bedenken zur
geplanten Bauzeit durch Sie und andere Geschäftsinhaber angesprochen. Ge­
meinsam mit Baubürgermeister Hajek und dem Amt für Straßenwesen haben
wir nach Wegen gesucht den Bauablauf so zu gestalten, dass das Weihnachts­
geschäft ohne größere Störungen durch die Baustelle ablaufen kann. Schwer­
punkt hierbei war die Problematik der notwendigen Leitungsverlegearbeiten
durch die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) und der ZEAG Energie AG
(ZEAG).

Nach einem Gespräch im Baudezernat mit der HVG, deren großer Aufwand an
Leitungsverlegearbeiten maßgeblich für eine lange Bauzeit gewesen wäre,
konnte eine für alle Beteiligten meiner Meinung nach verträgliche Lösung ge­
funden werden. Herr Buch vom Amt für Straßenwesen konnte bereits bei Ihnen,
Frau Kern, vorsprechen, und die nunmehr erarbeitete Lösung findet Ihre Zu­
stimmung.

Die Leitungsverlegearbeiten werden im Sommer diesen Jahres mit voraussichtli­
chem Bauende Anfang Oktober abgeschlossen sein. Ab Februar/März 2016 wer­
den dann die eigentlichen Straßenbauarbeiten (Pflaster, Beleuchtung, etc.)
durchgeführt und bis zum Sommer abgeschlossen sein.

Das Amt für Straßenwesen als zuständiges Fachamt wurde von mir beauftragt,
Sie über die genauen zeitlichen Abläufe und hier insbesondere über die Stra­
ßenbauarbeiten im kommenden Jahr frühzeitig zu informieren. Des Weiteren
vermittelt das Amt auch gerne als Schnittstelle zur HVG und ZEAG im Hinblick
auf die in diesem Jahr anstehenden Bauarbeiten.

Ich persönlich freue mich, dass der vielschichtigen Kontakte und die intensive
Diskussion - nicht zuletzt in der durchgeführten Bürger- und Anliegerversamm­
lung - zu einer für alle Beteiligten einvernehmlichen Lösung geführt haben.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 9.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.013 * Überteuerte Vergabe

Sehr  geehrte Damen und Herren,

1. welche Stellungnahme gibt  die Stadtverwaltung zu den Berichten

    - "Brandschutz um fast jeden Preis" der Heilbronner Stimme und
    - "Stadtverwaltung bestätigt überteuerte Vergabe" des SWR sowie insbesondere
    -
"Brandschutz – koste es, was es wolle"  der Stuttgarter Nachrichten

vom 9.2.2015 ab;

2. wie sind die genauen Daten über Beschlußfassung, Ausschreibung, Angebotsabgabe und Angebotsvergabe sowie deren Inhalt;

3. wie hoch sind die vom Subunternehmer in Rechnung gestellten Beträge und die von der Stadtverwaltung erfolgte Zahlung an den Auftragnehmer;

4. welche Vertragsbedingungen wurden vom Auftragnehmer verletzt;  

5. weshalb und auf welcher Grundlage wurden die zuständigen Gremien übergangen;

6. in welcher Weise wurde von wem die Plausibilität des Angebotes überprüft und zu welchem Ergebnis ist man dabei gekommen;

7. weshalb erfolgte nach Vorliegen der Angebotssumme keine öffentliche Ausschreibung;

8. auf Grund welcher Vorschriften war die zwingende Eilbedürftigkeit gegeben;

9. wer war an der Entscheidung zur Auftragsvergabe beteiligt;

10. weshalb wurden auf Grund der behaupteten Eilbedürftigkeit keine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters getroffen und die zuständigen Gremien nicht unterrichtet;

11. gibt es zeitnah weitere derartige Vorgänge, insbesondere Vergaben über Bekannte, und ggf. welche mit welchen Folgen;

12. wird dem Gemeinderat das Ergebnis der Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt  Baden-Württemberg bekannt gegeben;

13. welche Schadenersatzforderungen werden gegen wen erhoben;

14. welche Konsequenzen erfolgen aus dem Vorgang?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.
 

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 6.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> mit Ihren Mails vom 09.02.2015 bitten Sie um die B.eantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Brandschutzelementen an zwei Schulen.

Die Verwaltung nimmt zu den von Ihnen gestellten Fragen wie folgt Stellung:

Zu 1.:
Aus Sicht der Verwaltung wirken die bisherigen Berichterstattungen in den verschiedenen
Medien verkürzt und missverständlich. Die Verwaltung nimmt die ÄUßerungen jedoch sehr
ernst und prüft selbstkritisch sämtliche Prozesse im Zusammenhang mit den beiden in den
Medien dargestellten Maßnahmen.
Es ist der Verwaltung ein Anliegen, dass der Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlich­
keit eingehalten wird. Die Entwicklung der vorliegenden Maßnahme ist auf besondere Um­
stände des Einzelfalls zurückzuführen.


Zu 2.:
Der Gemeinderat hat am 23.09.2013 mit der GR-Drucksache Nr. 232 die Verwaltung beauf­
tragt, die Sofortmaßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln, die Gefahr für Leben
und Gesundheit bedeuten, entsprechend der dargestellten Priorisierung (Anlage zur GR­
Drucksache Nr. 232) ohne schuld haftes Zögern in Angriff zu nehmen.
Auf Grund der damit einhergehenden Dringlichkeit wurde auch beschlossen (Antragspunkt 3),
dass die Einzelvergaben in der Zuständigkeit der Verwaltung erfolgen sollen. Die Wertgrenzen
für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben wurden dabei bis auf weiteres
analog zu den Wertgrenzen im Zuge der Bauabwicklung des Konjunkturprogramms II erhöht.
Demnach waren beschränkte Ausschreibungen bis zu 1. Mio. EUR netto, sowie freihändige
Vergaben bis zu 100.000 EUR netto zulässig (VOB). Darüber hinaus wurde auf weitere Sach­
beschlüsse in den Gremien zu den einzelnen Maßnahmen zur Auftragsvergabe verzichtet.
In der Folge der Beschlussfassung vom September 2013 wurden die Planungsaufträge für die
Brandschutzmaßnahmen erteilt und mit den Planungen begonnen.
Im Fall der Albrecht-Dürer-Schule und der Grünewaldschule ergeben sich für Ausschreibung
und Vergabe folgende Termine:

26.04.2014
08.05.2014
20.05.2014
02.06.2014
11.06.2014
31.07.2014

Kostenberechnung (Vorabzug)
Benachrichtigung Bieter über beschränkte Ausschreibungen (5 Firmen)
Submission beschränkte Ausschreibungen: keine Angebote
Freihändige Vergabe/Angebote der Firma
Bietergespräch, Auftragserteilung Stahl-Glas-Brandschutzelemente
Ausführungsbeginn (Sommerferien)

Zu 3.:
Die Subunternehmerleistung wurde zwischen der Verwaltung von der beauftragten Firma und
dem Subunternehmer direkt abgerechnet. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Subunter­
nehmer und der Stadt existiert nicht. Damit ist auch keine Einsicht in die Abrechnung zwi­
schen diesen beiden Vertragspartnern gegeben. Die Schlussrechnungen des von der Verwal­
tung beauftragten Unternehmer durchlaufen derzeit den verwaltungsinternen Prüfprozess. Er
nach der Prüfung erfolgt die Auszahlung der in Rechnung gestellten Beträge. Eine Aussage
zur genauen Höhe der Schlussrechnungssummen kann erst nach Ablauf der o.g. Prozesse er­
folgen

Zu 4.:
Die von der Stadt Heilbronn beauftragte Firma hat beim Vergabegespräch mitgeteilt, die Leis­
tungen selbst auszuführen. Tatsächlich jedoch hat die Firma nahezu vollumfänglich die Leis­
tung an einen Subunternehmer vergeben und damit bezüglich eines Teils der Leistung ver-


Zu 5.:
Es wurden keine Gremien übergangen.
Auf die Ausführungen zu Ziffer 2. wird verwiesen.

Zu 6.:
Die Angebotssummen für die Brandschutzelemente an der Albrecht-Dürer-Schule und Grünewaldschule lagen bei der Prüfung durch das Hochbauamt innerhalb der Kostenberechnung.
Grundsätzlich ist ein Preisvergleich bei den Leistungen, insbesondere bei den Stahl-Glas-Elementen, nur sehr schwer möglich. Zum einen unterliegt die Preisgestaltung massiv den starken Marktschwankungen bedingt durch die konjunkturelle Lage und Auslastung der jeweiligen Firma und zum anderen sind die spezifische Gestalt und Ausstattung sowie die Einbausituation vor Ort in der Regel nie vergleichbar.

Zu 7.:
Auf die Ausführungen zu Ziffern 2., 5. und 8. wird verwiesen.

Zu 8. und 10.:
Im Grundsatz wird auf die GR-Drucksache Nr. 232 vom 23.09.2013 wird verwiesen.
Die Bauarbeiten in den beiden Schulen waren nur in den Sommerferien durchzuführen. Darü­
ber hinaus ist ein entsprechender Vorlauf für Planung, Materialbestellung und Fertigung er­
forderlich. Es war dadurch zeitlich nicht möglich eine erneute Ausschreibung der Maßnahmen
vorzunehmen und es wurde eine Firma im Wege der freihändigen Vergabe zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert. Das Angebot lag innerhalb der Kostenberechnung. Eine Verschiebung
der Maßnahme bis zu den nächsten Sommerferien war aufgrund des Gefahrenpotentials kei­
ne Option und hätte eine kostenträchtige Unterbrechung der anderen beteiligten Gewerke
und mögliche Preissteigerungen zur Folge gehabt.

Zu 9.:
Das Bauverwaltungsamt (Vergabestelle) und das Hochbauamt.

Zu 11.
Bei Baumaßnahmen sind grundsätzlich die Vergaberichtlinien insbesondere die entsprechen­
den Wertgrenzen für die Vergaben zu beachten. Die durch das Fehlen von Angeboten anderer
Bieter und die gegebene Dringlichkeit entstandene besondere Konstellation ist ein Ausnah­
me- und Einzelfall.

Zu 12.:
Ob und inwiefern die Gemeindeprüfanstalt den Sachverhalt im Rahmen ihrer turnusmäßigen
Prüfungen untersucht, kann von hieraus nicht beurteilt werden (Unabhängigkeit der Prüfung).
Im Übrigen unterliegen die Vorgänge grundsätzlich der örtlichen und überörtlichen Prüfung.
Der Gemeinderat wird über die wesentlichen Feststellungen unterrichtet.

Zu 13.:
Auf Ziffer 4 wird verwiesen.
Eine erste rechtliche Einschätzung geht trotz des vertragswidrigen Handeins davon aus, dass die Stadt Heilbronn keine Ersatzansprüche geltend machen kann, da die Leistung im Ergebnis vertragsgemäß und zum vereinbarten Preis erbracht wurde. Der Verstoß gegen die Pflicht zur Eigenleistung begründet nur ein Kündigungsrecht der Stadt.
Ein materieller Schaden ist hierdurch jedoch nicht eingetreten. Die Stadt hätte nur verlangen können,
dass die Leistung anstatt durch den Subunternehmer durch die beauftragte Firma selbst erbracht wird, soweit deren Betrieb darauf eingerichtet war. Danach geht es im Wesentlichen um die Einbauleistungen.

Zu 14.:
Grundsätzlich werden künftig bei Vergaben für Brandschutzmaßnahmen die zuvor gültigen
Wertgrenzen eingehalten. Mit der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen ist der größte
Preiswettbewerb gegeben, bei der Abwicklung kann es dadurch jedoch auch zu Verzögerun­
gen kommen

Falls Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie um eine Rückmeldung.

Freundliche Grüße

 

Straub

Hochbauamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 9.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An 
Stadtverwaltung Heilbronn
Regierungspräsidium Stuttgart

 

15.012 * Korruption im Amt

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen Sie:

1. Trifft es sinngemäß zu, daß vereidigte Beamte nicht dem Vorgesetzten, ihrer Dienststelle und den Kollegen, guten Bekannten aus gemeinsamen Projekten oder Fortbildungsveranstaltungen, dem Parteibuch, Lobbyisten etc.pp., sondern dem Wohle ALLER Bürger zu dienen verpflichtet sind?

2
. In welcher Weise und mit welchen Konsequenzen verfolgt die Kommunalaufsicht des RP Stuttgart Vorgänge, wie den Heilbronner "Fall Zovko"?

3. Laut Pressestaatsanwalt Harald Lustig dürfen Beamte keine Geschenke annehmen (Heilbronner Stimme v. 20.8.2013, S. 25). Weshalb gibt es dann - und auf welcher rechtlichen Grundlage - dann eine Vorschrift in Heilbronn, auf Grund derer solches dennoch erlaubt ist?

4. a) Um welche Vorschrift handelt es sich dabei und wie lautet deren Inhalt?
    b) Wie ist der Inhalt der aktuell gültigen Vorschrift?

5. Laut Heilbronner Stimme vom 7.2.2015, S. 31, hat  ein Ermittler als Zeuge vor Gericht  eine "Weihnachtsliste mit abgestuften Geschenke" und "hochwertigen Geschenken 'für wichtige Leute' bekannt gegeben, was dem Bericht zufolge auch kritisch beurteilt wird.
    a) Ist es richtig, daß auch Beamte vor Gericht verpflichtet sind, uneingeschränkt die ganze ihnen bekannte Wahrheit zu sagen und nichts von sich aus verschweigen dürfen?
    b) Enthält die Liste weitere Namen städtischer Mitarbeiter und mit welchem Inhalt?

    c) Welchen Inhalt hat die gesamte Liste oder soll dieser trotz Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren verschwiegen werden?

    d) Gibt es neben der genannten "Weihnachtsliste" weitere "Listen" und ggf. welche mit welchem Inhalt?


6
. Laut Heilbronner Stimme vom 7.2.2015 hat  ein Ermittler vor Gericht ausgesagt,  auch der frühere Heilbronner Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach habe "Champagner und Schinken, ein Geschenk im Wert von rund 200 Euro" erhalten. "Ruhig kommentiert Alt-OB Helmut Himmelsbach auf Stimme-Nachfrage die Aussagen. Er habe vielleicht zwei Mal Champagner  von Zovko zu Weihnachten erhalten; das Geschenk sei im Vorzimmer abgegeben worden.  Auch von der Stimme habe er Wein zu Weihnachten erhalten, verglich er. Für ihn ist es 'eine nette Aufmerksamkeit'.  Die Summe 200 Euro sei Unsinn, es sei stets unterhalb der Grenze für Oberbürgermeister gewesen. .. Er habe immer Wert darauf gelegt, dass alles korrekt abläuft", heißt es im Bericht weiter.
    a) Welche Abstufungen gibt es für die einzelnen Chargen im Amt der Stadt Heilbronn bzgl. der Annahme von "Geschenken", insbesondere: wie hoch ist die im Bericht genannte "Grenze für Oberbürgermeister"?
    b) Wurde der Alt-OB zu diesem Vorgang von den Ermittlungsbehörden vernommen bzw. von der Dienstaufsichtsbehörde befragt, wenn JA, mit welchem Ergebnis, wenn NEIN, weshalb nicht und erfolgt dies nun oder wird es weiter unterlassen?
    c) Gibt es dienstaufsichtsrechtliche Sonderbehandlungen für Oberbürgermeister?

    d) Welche Maßnahmen werden nun ergriffen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 23.2.2015 24.2.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> wir nehmen Bezug auf Ihre unten stehende E-Mail, in der Sie verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Korruptionsfall des Bauunternehmers Zovko stellen.

Wir beschränken uns auf die Beantwortung der Fragen, die die Rechtsaufsichtsbehörde betreffen.

Falls Gemeindebedienstete betroffen sein sollten, ist es in erster Linie Aufgabe der Stadt, hier die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Das Regierungspräsidium nimmt lediglich für den Oberbürgermeister, teilweise auch für die Beigeordneten, Aufgaben des Dienstvorgesetzen wahr.

Hierzu können wir Ihnen allgemein mitteilen, dass durch Allgemeinverfügung des Regierungspräsidenten für Oberbürgermeister die Zustimmung für die Annahme von Geschenken und sonstigen materiellen Vorteilen in Bezug auf das Amt bis zu einem Wert von 150 Euro allgemein erteilt ist.

Auskünfte zu Einzelfallen können wir in den Fällen, in denen wir Aufgaben des Dienstvorgesetzten wahrnehmen, nicht erteilen, da es sich stets um vertrauliche Personalangelegenheiten handelt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabine Andrä

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14 - Kommunales, Stiftungen


 

<*> gemäß Ihrer Email vom 9. Februar 2015 bitten Sie die Stadtverwaltung und das Regierungspräsidium Stuttgart um die Beantwortung verschiedener Fragen. Die an die Stadtverwaltung gerichteten Fragen beantworten wir wie folgt:

1. Trifft es sinngemäß zu, dass vereidigte Beamte nicht dem Vorgesetzten, ihrer Dienststelle und den Kollegen, guten Bekannten aus gemeinsamen Projekten oder Fortbildungsveranstaltungen, dem Parteibuch, Lobbyisten etc., sondern dem Wohle aller Bürger zu dienen verpflichtet sind?

Die Dienstpflichten eines Beamten sind in §§ 33 und 34 Beamtenstatusgesetz wie folgt bestimmt:

§ 33
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben
unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demo­
kratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und
Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus
der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

§ 34
Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen.
Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen.
Ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.

2. In welcher Weise und mit welchen Konsequenzen verfolgt die Kommunalaufsicht des RP Stutt­
gart Vorgänge, wie den Heilbronner "Fall Zovko"?


Auf die Zuständigkeit des RP Stuttgart wird verwiesen.

3. Laut Pressestaatsanwalt Harald Lustig dürfen Beamte keine Geschenke annehmen. Weshalb
gibt es dann - und auf welcher rechtlichen Grundlage - eine Vorschrift in Heilbronn, auf
Grund derer solches dennoch erlaubt ist?

 

Auf die Ausführungen zu Ziffer 4 wird verwiesen.

4. a) Um welche Vorschrift handelt es sich dabei und wie lautet deren Inhalt?

Beamte müssen jeden Anschein vermeiden, im Rahmen der Amtsführung für persönliche
Vorteile empfänglich zu sein. Nach § 42 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) dürfen Beamtinnen
und Beamte, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke
oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich
versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegen­
wärtigen oder ihres letzten Dienstherrn.

Gemäß der ADA 2/2013 der Stadt Heilbronn vom 11.2.2013 gilt die Zustimmung gemäß Satz 3
als allgemein erteilt für die Annahme einer Zuwendung im Einzelfall bis zum Wert von 15.00
Euro oder für eine Zuwendung, die nach allgemeiner Auffassung eine nicht zu beanstandende,
geringwertige Aufmerksamkeit darstellt (z.B. Massenwerbeartikel wie Kalender, Kugelschreiber,
Schreibblock, Wein).

b) Wie ist der Inhalt der aktuell gültigen Vorschrift?
Auf vorstehende Ausführung wird verwiesen.

5. Laut Heilbronner Stimme vom 7.2.2015 (Seite 31), hat ein Ermittier als Zeuge vor Gericht eine
"Weihnachtsliste mit abgestuften Geschenken" und "hochwertigen Geschenken" für wichtige
Leute bekannt gegeben, was dem Bericht zufolge kritisch beurteilt wird.

a] Ist es richtig, dass auch Beamte vor Gericht verpflichtete sind, uneingeschränkt die ganze
ihnen bekannte Wahrheit zu sagen und nichts von sich aus verschweigen dürfen?


Jede Person, welche als Zeuge vor Gericht aussagen muss, ist zur wahrheitsgemäßen Aussage
verpflichtet. Ansonsten macht sie sich strafbar.

b) Enthält die Liste weitere Namen städtischer Mitarbeiter und mit welchem Inhalt?


Der Verwaltung ist keine Weihnachtsliste für wichtige Leute bekannt.

cl Welche Inhalt hat die gesamte Liste oder soll dies trotz Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren
verschwiegen werden?


Auf vorstehende Ausführungen wird verwiesen.

d) Gibt es neben der genannten Weihnachtsliste weitere Listen und ggf. welche mit welchem
Inhalt?


Insoweit wird auf unsere Antwort in der Stellungnahme vom 30.5.2014 - Ziffer 1 - verwiesen ..

6. Zur Aussage eines Ermittlers gemäß dem Bericht der Heilbronner Stimme vom 7.2.2015.

a) Welche Abstufungen gibt es für die einzelnen Chargen im Amt der Stadt Heilbronn bzql. der
Annahme von Geschenken, insbesondere wie hoch ist die im Bericht genannte Grenze für
Oberbürgermeister?


Auf die Ausführungen zu Ziffer 3 a) wird verwiesen. Für Bürgermeister/Oberbürgermeister/
Landräte gilt die Allgemeinverfügung des RP Stuttgart vom Februar 2011. Danach gilt die Zu­
stimmung bis zum Betrag von 150 Euro als erteilt. Die ausnahmsweise Annahme eines Ge­
schenkes muss allerdings kritisch geprüft und jeder Eindruck vermieden werden, im Rahmen
der Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein.

b) Wurde der Alt-OB zu diesem Vorgang von den Ermittlungsbehörden vernommen bzw. von
der Dienstaufsichtsbehörde befragt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht
und erfolgt dies nun oder wird es weiter unterlassen?


Herr Oberbürgermeister a.D. Himmelsbach wurde im Zuge des Ermittlungsverfahrens als Zeuge
befragt.

c] Gibt es dienstaufsichtsrechtliche Sonderbehandlungen für Oberbürgermeister?


Auf die Zuständigkeit des RP Stuttgart wird verwiesen.


d] Welche Maßnahmen werden nun ergriffen?

Die Verwaltung erarbeitet derzeit Vorschläge zur Optimierung der Sicherheitsstandards.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bauer
Stadtrechtsdirektor
Rechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am

7.2.2015

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.011 * Korruptionsvorwürfe

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Laut Pressemitteilung der HMG soll
sich der HMG-Aufsichtsrat im November 2013 mit dem Thema „Korruptionsvorwürfe gegen einen Geschäftsführer“ befaßt haben, nachdem es einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Heilbronn gegeben hat.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welches Ergebnis haben die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und interne Untersuchungen ergeben;

2. gab es dazu personalrechtliche Konsequenzen und ggf. welche?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 3.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> im Zusammenhang mit einer Pressemitteilung der HMG zur HMG-Aufsichtsratssitzung am 21. November 2013 mit dem Thema .Kcrruptionsvorwürfe gegen einen Geschäftsführer" haben Sie am 07. Februar 2015 eine Anfrage gestellt, zu der wir wie folgt Stellung nehmen:

1. Welches Ergebnis haben die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und internen Untersuchungen
ergeben?


Die staatsanwaltschaftliehen Ermittlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Dei Mitarbeiter wurde zu den erhobenen Vorwürfen angehört. Wegen der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Auftritt einer Stripperin bei einer privaten Veranstaltung wurde Einsicht-In die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten genommen. Wegen des Ergebnisses wird auf das Statement des Herrn Oberbürgermeisters in der Sitzung des Gemeinderats vom 03.07.2014 verwiesen.

2. Gab es dazu personalrechtliche Konsequenzen und ggf. welche?

Nach dem gegenwärtig bekannten Sachstand gibt es keine hinreichenden Hinweise, dass der Geschäftsführer pflichtwidrig Vertragspartner der HMG begünstigt hat. Personalrechtliche Maßnahmen wurden daher bislang nicht gezogen. Im Übrigen wird auf das Statement des Herrn Oberbürgermeisters in der Sitzung des Gemeinderats vom 03.07.2014 verwiesen. Das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird abgewartet. Der Beschäftigte ist zwischenzeitlich bei der Stadt ausgeschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Waldenmaier

Personal- und Organisationsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 7.2.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.010 * Klingenberg: Busverbindung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Der wohl auf Grund besonderer Überlegungen am falschen Standort beschlossene neue Einkaufsmarkt in Klingenberg wirft auch in der Sitzung des dortigen Bezirksbeirates die Frage nach der Erreichbarkeit insbesondere für weniger mobile Mitbürger auf.
Vorgeschlagen wurde daher eine Verlegung bzw. Erweiterung der Bushaltestelle vom heutigen Standort (Alter Friedhof / Th.-Heuss-Str.) in Richtung Nettomarkt, um die Erreichbarkeit des Marktes mit öffentlichen Verkehrsmitteln sicherzustellen.
Laut dort gegebener Ansicht der Verwaltung soll dies der Chef der Verkehrsbetriebe entscheiden.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:
Interessieren aus
kommerziellen Interessen auch angesichts der demografischen Entwicklung die Bedürfnisse immobiler Bürger wenig oder wird dazu angesichts der nicht zum Selbstzweck unterhaltenen Verkehrsbetriebe eine Lösung gefunden, wenn ja welche, wenn nein, weshalb nicht?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 24.2.2015

Antwort: könnte besser sein

<*> zu Ihrer E-Mail vom 07.02.2015 erlauben Sie mir folgende Richtigstellung:

Im Rahmen der Bezirksbeiratssitzung in Klingenberg am 05.02.2015 habe ich nicht
gesagt, dass die Entscheidung über die Verlegung einer Bushaltestelle vom Chef
der Verkehrsbertriebe getroffen wird.

Richtig ist, dass über Verlegungen von Haltestellen gemeinsam mit dem für die
Stadt Heilbronn tätigen Verkehrsunternehmen entschieden wird. Ich habe in dieser
Bezirksbeiratssitzung ebenso geäußert, dass sich die Verwaltung mit diesem Thema
erst dann befassen wird, wenn dies mehrheitlich von den Mitgliedern des Bezirksbei­
rates gewünscht wird.

Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass im Bereich der geplanten Einmündung
zum SB-Markt kein Stadtlinienbus fährt.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, so bin ich gern bereit Ihnen
diese zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 5.2.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.009 * Menschenwürde im Jobcenter

Sehr  geehrte Damen und Herren,

uns erreicht die Mitteilung eines Betroffenen mit folgendem Inhalt zum Umgangston mit ihm, wörtlich:

...
Ich war vorgestern früh im Jobcenter in der offenen Sprechstunde (in der man i.d.R. ohne Termin gleich zur zuständigen Sachbearbeiterin kommt), um meinen Weiterbewilligungsantrag persönlich abzugeben.
Ich erwartete, wie in solchen Fällen bisher üblich, zu der für mich zuständigen Sachbearbeiterin, die meinen Fall und meine Integrität hinlänglich kennt, geschickt zu werden - Fehlanzeige.
Es gibt im Jobcenter jetzt keine den Fällen bzw. Personen längerfristig zugeordneten Sachbearbeiter mehr.
Es gibt dort jetzt rotierende "Teams", die für Großgruppen zuständig sind, und wo alles in einen Topf geworfen wird.
Ich wurde wie ein Analphabet betreuend begrüßt.
Klar, ich bin ja wieder ein Namenloser, einer von "denen"...., die gerne auf Steuerzahlers Kosten in der sozialen Hängematte liegen und simulieren und denen man immer wieder mal fordernd auf den Zahn fühlen und -ohne es bös zu meinen- auf die Zehen treten muss ...
Mit forscherischem Blick wurde ich gefragt:
 - Arbeiten Sie?
 - Warum nicht?
- Wie viele Bewerbungen haben Sie letzte Woche abgegeben?
- Haben Sie sich Gedanken gemacht, warum ihre (vielen) Bewerbungen (bisher) erfolglos waren?
- Sie wissen, dass Sie JEDE Arbeit annehmen und sich für JEDE Arbeit bewerben müssen.
- Durch die Einführung des Mindestlohns hat der Gesetzgeber sehr viel für Menschen in ihrer Situation getan.
- Sie sind verpflichtet, alles zu tun, um ihre Bedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu vermindern, dazu gehört auch die Annahme einer Teilzeit/geringfügigen Beschäftigung.
- Haben Sie die Stellenausschreibungen an unserem Aushang (Pinnwand) gesehen?
- Haben Sie sich die dortigen Kontaktdaten notiert?
Ich habe mir gewaltig auf die Zähne gebissen.
Ich kämpfe immer noch um meinen Arbeitsplatz, habe mehrere Tausend Euro in das Berufungsverfahren gesteckt, meine Rechtsschutzversicherung hat mir gekündigt und beim Jobcenter muss ich mir dann so einen ..... anhören.
Für mich ist jetzt der sog. "gelbe Bereich" zuständig, das ist kein Witz, das heißt wirklich so.
In diesen Teams sind nahezu nur noch Frauen, viele sind wie "Automaten".
Daneben stehen die bulligen Security-Leute.
Das sind Männer, ebenfalls meist wie Roboter wirkend.

...

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Das Jobcenter bezeichnet seine zu betreuenden Personen bekanntlich als "Kunden": steht solchen unverschuldet arbeitslos gewordenen "Kunden" keine menschenwürdiger Umgangston zu?

2. Wird von vornherein angenommen, bei den "Kunden" handelt es sich grundsätzlich um Arbeitsverweigerer, auch wenn hinlänglich bekannt ist, wie schwierig es ist, ältere Arbeitslose in Arbeit zu bringen?

3. Haben die Mitarbeiter Anweisung für eine solche, offensichtlich auf Abschreckung ausgerichtete  Behandlungsweise?

4. Ist es in erster Linie Aufgabe des Jobcenters, Arbeit zu vermitteln und wie hoch ist die Erfolgsquote der von diesem vermittelten Arbeitsplätze, gibt es ein landes-/bundesweites Ranking der diesbezüglichen Erfolgsquote der Jobcenter und auf welchen Platz steht das Heilbronner Jobcenter ggf.?

5. Ist das Jobcenter eine Selbstversorgungsinstitution seiner Mitarbeiter, mit der Beaufsichtigung der  sich selbst zu versorgen verpflichteten Kunden?

6. Ist man der Meinung, daß ein bedrohliches Auftreten der Security-Mitarbeiter dem Image des Jobcenters förderlich und den "Kunden" zuzumuten ist?

7. Welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen sind ergriffen, um Security-Mitarbeiter von schutzwürdigen Kenntnissen fern zu halten, oder bedarf es dazu einer Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 19.2.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinnoch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> Das Antwortschreiben des Jobcenter der Stadt Heilbronn erwidert im letzten Satz:

 

Die Beantwortung der Anfrage ist nichtöffentlich. Die Veröffentlichung auf deer Homepage www.pro-heilbronn.de ist daher nicht gestattet.


REPLIK dazu:

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir haben die Stadtverwaltung am 5.2.2015 zum Thema "Menschenwürde im Jobcenter" befragt.

Das Antwortschreiben des Jobcenter der Stadt Heilbronn beantwortet die Anfrage mit heutigem Eingang fragmentarisch ohne die einzelnen Fragen zu beantworten und  erwidert im letzten Satz:

"Die Beantwortung der Anfrage ist nichtöffentlich. Die Veröffentlichung auf der Homepage www.pro-heilbronn.de ist daher nicht gestattet."

Wir bestehen auf die vollständige Beantwortung und fragen nach der Begründung, weshalb die Antworten der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollen.

Es wird nochmals um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Es wird nochmals um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

[...]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 5.2.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.008 *

LKW-Maut auf Heilbronner Straßen

Sehr  geehrte Damen und Herren,


Die Bundesregierung will das Streckennetz für die Lkw-Maut erweitern. Dazu hat sie einen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) vorgelegt. Danach soll zum 1. Juli 2015 die Mautpflicht für Lkws auf weitere rund 1.100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt werden und zum 1. Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze von zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen abgesenkt werden.

Derzeit wird auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahn und rund 1.200 Kilometer Bundesstraßen Lkw-Maut erhoben, heißt es im Gesetzentwurf. Diese Mautpflicht bestehe für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen. Aufgrund des neuen Wegekostengutachtens seien die Mautsätze zum 1. Januar 2015 gesenkt worden, dies führe zu einer Einnahmelücke von insgesamt rund 460 Millionen Euro im Zeitraum 2015 bis 2017. Um diese zu schließen solle die Mautpflicht ausgedehnt werden.

Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme die Bundesregierung unter anderem, den Umfang von Verkehrsverlagerungen durch die Herabsetzung der Gewichtsgrenze in Modellberechnungen zu ermitteln und die jeweiligen Berechnungsergebnisse den Ländern zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab.


Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Was hat sie bisher unternommen, um dieses schon länger bekannte Vorhaben dafür zu nutzen, auch zumindest auf den 4-spurigen Straßen im Heilbronner Stadtgebiet die Einführung der LKW-Mautpflicht wenigstens zu fordern;

2. nimmt sie die Gelegenheit wahr, diese Möglichkeit per Antragstellung zu nutzen, um das Stadtgebiet vom Maut-Ausweichverkehr zu entlasten?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 24.2.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.02.2015 zum Thema Lkw-Maut auf Heilbronner
Straßen.

Natürlich ist die Stadt zum Thema Mautausweichverkehr im ständigen Dialog mit
dem Regierungspräsidium Stuttgart.

Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg werden Untersuchungen zum Maut­
ausweichverkehr im gesamten Land durchgeführt.

Im Ergebnis dieser Untersuchungen werden Empfehlungen ausgesprochen ver­
schiedene Bundesstraßen ganztags für den Mautausweichverkehr zu sperren.
Diese Untersuchungen wurden Ende Januar 2015 vorgestellt, die Öffentlichkeitsar­
beit zu diesem Thema hat sich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vorbe­
halten.

Wir möchten diesem Wunsch nachkommen und möchten Sie bitten, sich bis zur
Veröffentlichung der Ergebnisse seitens des MVI zu gedulden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
Amtsleiterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 5.2.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.007 * Fritz-Ulrich-Schule

Sehr  geehrte Damen und Herren,

auf Grund von uns aus Kreisen der Elternschaft herangetragenen Befürchtungen, daß die Stadtverwaltung plane, die Fritz-Ulrich-Gemeinschaftsschule (FUSch) zu schließen und an die Gerhart-Hauptmann-Schule zu verlagern, fragen wir die Stadtverwaltung:

1. Treffen diese Befürchtungen zu und welche Vorstellungen hat man ggf. zur Lösung entstehender Schulwegprobleme für die betroffenen Schüler der Fritz-Ulrich-Schule oder welche anderen Vorstellungen gibt es bei der Stadtverwaltung zur Zukunft dieser Schule;

2. wie stellen sich die Kapazitätsverhältnisse der beiden bestehenden Schulen gegenseitig dar, wäre die Größe der Gerhart-Hauptmann-Schule ausreichend zur Erreichung des Ziels, über das Konzept Gemeinschaftsschule die Bildung von schwächeren Kinder zu Lasten anderer Kinder anzuheben;

3. wie setzt sich die Zahlen der die jeweilige Schule besuchenden Schüler im Einzelnen zusammen (z.B. Klassenstärken, Wohnort, Migrationshintergrund); 

4. welche Erfolgsergebnisse liegen für die FUSch-Gemeinschaftsschule bereits vor, die dazu Anlaß geben, diese Schulart im Stadtgebiet weiter zu verbreiten;

5. welche Schulen im Stadtkreis haben bereits beantragt, um einer Schließung aufgrund der demografischen Entwicklung zu entgehen, ihre Schulen in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln  und welche Absagen wurden aus welchen Gründen bereits erteilt?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 24.2.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> Ihre Anfrage zur Fritz-Ulrich-Schule vom 05.02.2015 möchten wir gerne wie folgt beantworten:

Wie Sie aus dem Schreiben von Herrn Oberbürgermeister Mergel an die Schulleitung, das Kollegium und die Elternvertretungen der Fritz-Ulrich-Schule vom 11.12.2014 entnehmen können - das Ihnen in
Mehrfertigung zugegangen ist - spricht aus heutiger Sicht und nach intensiven Gebäudeuntersuchungen vieles dafür, den Schulstandort Fritz-Ulrich-Schule sukzessive aufzugeben.

Für die Grundschule der Fritz-Ulrich-Schule wurde vereinbart, dass im kommenden Schuljahr keine erste Jahrgangsstufe mehr aufgenommen wird. Die bestehenden Böckinger Grundschulen (Grundschule Alt-Böckingen, Grünewaldschule und Elly-Heuss-Knapp-Grundschule) sind in der Lage die Grundschüler aus dem bisherigen Schulbezirk für die Fritz-Ulrich-Schule aufzunehmen.

Die erfolgreiche Arbeit der Fritz-Ulrich-Gemeinschaftsschule soll auf jeden Fall fortgesetzt werden.
Deshalb untersuchen wir derzeit alternative Schulstandorte, die für eine Einrichtung/Umsiedlung der
Gemeinschaftsschule geeignet wären. Eine mögliche Option ist dafür der Schulstandort der
Gerhart-Hauptmann-Schule in der Innenstadt von Heilbronn. Dieser Schulstandort verfügt über eine
direkte Stadtbahnanbindung und liegt verkehrsgünstig.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Karin Schüttler
Schul-, Kultur- und Sportamt
Amtsleiterin


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- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 29.1.2015

 

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.006 *Saarlandstraße

Sehr  geehrte Damen und Herren,

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu folgendem Schreiben ab:

 Hallo lieber Heilbronner Politiker,

als früherer alter Böckinger (72 Jahre)  komme ich regelmäßig nach Böckingen und befahre auch die Saarlandstraße.  Was hier gebastelt wurde  ist für einen B ürger mit gesundem Menschenverstand schwer nachvollziebar !  Eine schöne breite  4 spurige Straße wird so verengt auf insgesamt 2 Spuren, dass nur noch mit Behinderungen und Gefährdungen weiterer  Verkehrsteilnehmer  den Vorgaben gefolgt werden kann.
Zu der Radwegführung in diesem Bereich ist das gleiche zu sagen. Wenn man von Frankenbach in Richtung Saarlandstraße oder nach rechts  in Richtung "Schanz" abbiegen möchte, ist eine  besondere Einweisung erforderlich um diese "bescheuerte Verkehrsmaßnahme"  zu verstehen. Eine schöner sicherer Radweg neben der Straße, wird auf die Fahrbahn verlegt. Dieser  Planer sollte mit seinem Gehalt für diesen Unfug zur Rechenschaft gezogen werden.  Da ich auch 40 Jahre während meiner Berufszeit mit Straßenverkehrsmaßnahmen zu tun hatte und sämtliche Führerscheine und die Praxis habe, kann ich mich mit dem Sachbearbeiter des Straßenwesens nicht identifizieren. Wo bleibt hier die Dienst-und Fachaufsicht der vorgesetzten Stellen oder der Gemeinderat ??  Ich könnte mir vorstellen, dass das hiesige Fernsehen sich für diesen besonderen Fall interessieren würde.


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

 

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 6.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> die Gründe für die Änderung der Verkehrsführung in der Saarlandstraße wurden ausführlich in
den politischen Gremien behandelt und in der Presse darüber berichtet. Die Verkehrsteilnehmer
haben sich zwischenzeitlich auch an die geänderte Verkehrsführung gewöhnt.
Die Verwaltung wird in der kommenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, am
03.03.2015 über die Neuordnung der Saarlandstraße berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhard

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 28.1.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.005 * Fehlende Beantwortung *


Sehr  geehrte Damen und Herren,

in der Stellungnahme in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2014 wurde zu DS 348 (Füger/Weipertstraße) gefragt:

... Gleichermaßen wäre auch einmal zu prüfen, inwieweit Flächen in Anspruch genommen werden können, die die Stadt Heilbronn außerhalb des Stadtkreises besitzt.

Der nächste Punkt in dieser Sache ist, daß die Stadtverwaltung in bisher keinem einzigen Fall eine Ökobilanz vorgelegt hat.

Der Gemeinderat kann also - wegen der fehlenden Auflistung der zunächst benötigten Ökopunkte und dann deren Verrechnung mit den Ausgleichsflächen - überhaupt nicht nachvollziehen, wie berechtigt die von der Stadtverwaltung beantragten Maßnahmen wirklich sind.

Es ist beispielsweise auch nicht nachvollziehbar, wie viele Ökopunkte bei der Aufgabe der Kalistraße in der Bilanz gutgeschrieben werden.

Völlig außen vor ist, daß auch Ausgleichsmaßnahmen in anderen Gemeinden gekauft werden können, was sicher in manchen Fällen zur Schonung unserer heimischen Landwirtschaft beitragen könnte.

Ich bitte daher darum, diese Bilanzierung nicht nur für diese Drucksache, sondern für das gesamte Projekt Böllinger Höfe Süd und Neckarbogen noch schriftlich nachzureichen.

[ http://www.pro-heilbronn.de/Kurzundklar"Htm#141212 ]

Hierzu wurde schriftliche Beantwortung zugesagt. 

Bis dato liegt uns dazu keine Beantwortung vor, auch auf telefonische Rückfrage bei der Geschäftsstelle des Gemeinderates am 26.1.2015 ist keine Reaktion erfolgt.

Es wird daher erneut um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 17.2.2015

20.5.2015

1.8.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 12.12.2014 hatten Sie Fragen zu o.a. Bebauungsplan, die wir wie folgt beantworten:

Die Verkehrsflächen der Füger- und Weipertstraße haben Streifen mit Gehölzen (überwiegend als Baumpflanzungen entlang der Fahrbahn), die infolge der Realisierung der Planung teilweise entfernt werden müssen. Eine ökologische Bilanzierung zum Ausgleich dieser Eingriffe wurde im Umweltbericht zum o.a. Bebauungsplan dargestellt.

Dieser wurde mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 238 vom 06.08.2014 an alle Mitglieder des Gemeinderats versandt. Da Sie den Umweltbericht eventuell nicht mehr zur Hand haben,
senden wir Ihnen diesen nochmals als Anlage zu. Die Bilanzierung der Eingriffe nach betroffenen Schutzgütern finden Sie im Kapitel 2. des Umweltberichtes.

Die im Umweltbericht vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in die Schutzgüter Flora/Fauna, Boden, Wasser und Landschaftsbild wurden vollständig in den Bebauungsplan übernommen. Das sind folgende Ausgleichsmaßnahmen:

- Pflanzung von 35 Bäumen in der Straßenverkehrsfläche des Geltungsbereichs A,

- Pflanzung von 31 Bäumen im Bereich der Nebenstraßen der Sülmerstraße,

- Entsiegelung von 2.100 m2 Boden auf der Fläche des Geltungsbereichs B,

- Anlage von 1.700 m2 Extensivwiese auf der Teilfläche 3 des Geltungsbereichs B.


Die Baumpflanzungen wurden im Plangebiet selbst und auch außerhalb des Plangebiets im Bereich der Nebenstraßen der Sülmerstraße (Stadtmitte) vorgesehen, somit in unmittelbarer Nähe bzw. im Umfeld des Eingriffs.

Da die Entsiegelung von 2.100 m2 Bodenfläche sowie die Anpflanzung von 1.700 m2 Wiese innerhalb der Kernstadt nicht möglich ist, wurden diese Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche des Geltungsbereiches "B" im Stadtteil Böckingen vorgenommen.

Wir sind der Meinung, dass in Stadtteilen vorgenommene Ausgleichsmaßnahmen, zum Ausgleich der Eingriffe, die in der Kernstadt geplant sind, die ökologische Situation in den jeweiligen Stadtteilen nicht verschlechtern und diese nicht anderweitig belasten.

Die Bilanzierung zu den Bebauungsplänen zum Neckarbogen bzw. Böllinger Höfen erfolgt jeweils pIanbezogen und wird entsprechend in den Umweltberichten zu den Verfahren abgearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


REPLIK dazu:

Sehr  geehrte Damen und Herren,

zum im Anhang wiedergegebenen Vorgang ist bei uns mit heutiger (17.2.2015) Post ein Schreiben, datiert auf 10.2.2015, Poststempel vom
13.2.2015, eingegangen.

Dieses enthält neben einer bereits bekannten Anlage lediglich eine wenig aussagekräftige Darstellung der ebenfalls bereits weitgehend bekannten Sachlage bzgl. dem BBauPl 09B/20, was keinesfalls Schwerpunkt unserer Anfrage war.

Die Beantwortung der Fragen, insbesondere bzgl. "Ökopunkte", steht daher nach wie vor aus.

Mit freundlichen Grüßen


Bürgerbewegung PRO Heilbronn


Antwort des Regierungspräsidiums Stuttgart [Eingang 20.5.2015]

<*> nachdem uns die Stellungnahme der Stadtverwaltung mittlerweile vorliegt, kommen wir zurück auf Ihre oben genannte Beschwerde.

In der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2014 haben Sie im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bebauungsplans 09B/20 Heilbronn/Böckingen, FügerstraßelWeipertstraße verschiedene Fragen gestellt. Es geht Ihnen zum einen um den Ort der Ausgleichsmaßnahmen (Kernstadt, anderer Stadtteil, außerhalb·der Stadt) und um Öko-Punkte.

In Ihrer Beschwerde beklagen Sie, dass diese Anfrage noch nicht beantwortet worden sei.

Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche, elektronische oder in ei­
ner Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten im Sinne von Absatz 3 Satz 1 richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten 1
sind. Das Nähere ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderats zu regeln (§ 24 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO).

Dass die Antwort innerhalb angemessener Frist zu erfolgen hat, bedeutet Folgendes:

Der Bürgermeister darf zwar die Beantwortung nicht verschleppen, aber er darf sich die der Schwierigkeit der Materie entsprechende und für die Zusammenstellung des Materials durch die Mitarbeiter benötigte Zeit nehmen (Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 24 Rn. 28a).

Die Stadt hat uns mitgeteilt, dass die Beantwortung in Form einer Gemeinderatsdrucksache voraussichtlich im Bau-und Umweltausschuss am 30. Juni 2015 und 'im Gemeinderat am 9. Juli 2015 erfolgen werde. Die Bearbeitung sei zeitaufwändig, weil eine grundlegende rechtliche Ausarbeitung erfolgen solle, in der die vorliegenden Anfragen von Ihnen und einem anderen Stadtrat zu mehreren Bauleitplänen gemeinsam beantwortet werden sollten. Zudem müssten viele Ämter der Stadt beteiligt werden.

Wir gehen davon aus, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage wie von der Stadt vorgesehen erfolgen und sich Ihre Beschwerde dann erledigt haben wird.

Die Stadtverwaltung erhält eine Abschrift dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART

Sabine Andrä


[Eingang 1.8.2015] Ihr Schreiben vom 26.01.2015, 10.03.2015

<*> auf Ihre Anfrage vom 26.01.2015 und vom 10.03.2015 hat das Planungs- und Baurechtsamt Ihnen jeweils einen Zwischenbescheid zukommen lassen. In einem kurzen Sachstandsbericht für die Geschäftsstelle des Gemeinderats wurde im Mai die Beantwortung dieser und weiterer Anfragen sowie in Form einer Gemeinderatsdrucksache vor der Sommerpause in Aussicht gestellt. Dieser Termin kann wegen der noch laufenden Abstimmung nicht gehalten werden, sodass die Vorlage der Drucksache auf den September verschoben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Regierungspräsidium Stuttgart

Kommunalaufsicht

per eMail

Heilbronn, 5.10.2015

 

Beschwerde: Fehlende Beantwortung einer Anfrage

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bereits mit eMail 17.02.2015 16:07 mitgeteilt, wurde von mir in einer Stellungnahme in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2014 zu DS 348 (Füger/Weipertstraße) die Frage gestellt::

... Gleichermaßen wäre auch einmal zu prüfen, inwieweit Flächen in Anspruch genommen werden können, die die Stadt Heilbronn außerhalb des Stadtkreises besitzt.

Der nächste Punkt in dieser Sache ist, daß die Stadtverwaltung in bisher keinem einzigen Fall eine Ökobilanz vorgelegt hat.

Der Gemeinderat kann also - wegen der fehlenden Auflistung der zunächst benötigten Ökopunkte und dann deren Verrechnung mit den Ausgleichsflächen - überhaupt nicht nachvollziehen, wie berechtigt die von der Stadtverwaltung beantragten Maßnahmen wirklich sind.

Es ist beispielsweise auch nicht nachvollziehbar, wie viele Ökopunkte bei der Aufgabe der Kalistraße in der Bilanz gutgeschrieben werden.

Völlig außen vor ist, daß auch Ausgleichsmaßnahmen in anderen Gemeinden gekauft werden können, was sicher in manchen Fällen zur Schonung unserer heimischen Landwirtschaft beitragen könnte.

Ich bitte daher darum, diese Bilanzierung nicht nur für diese Drucksache, sondern für das gesamte Projekt Böllinger Höfe Süd und Neckarbogen noch schriftlich nachzureichen.

[ http://www.pro-heilbronn.de/Kurzundklar.htm#141212 ]

Die Frage war ausdrücklich nach der "Bilanzierung nicht nur für diese Drucksache, sondern für das gesamte Projekt Böllinger Höfe Süd und Neckarbogen".

Hierzu wurde schriftliche Beantwortung zugesagt.
Nachdem dazu auch auf telefonische Rückfrage bei der Geschäftsstelle des Gemeinderates am 26.1.2015 ist keine Reaktion erfolgt ist, wurde zunächst erneut um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Darauf erfolgte mit weiterer Verzögerung am 17.2.2015 eine, wie dem Planungs- und Baurechtsamt unverzüglich mitgeteilt wurde, nicht der Fragestellung entsprechende Antwort. Ihre Behörde wurde davon unterrichtet.

Auch wurde am 10.3.2015 um die Beantwortung der Anfrage im Gemeinderat, hier zu DS 4, erneut erinnernd gebeten.

In der Bantwortung durch Ihr Regierungspräsidium Stuttgart teilen Sie mit Eingang 20.5.2015 begründet mit, die Stadt habe Ihnen mitgeteilt, (wörtlich) "dass die Beantwortung in Form einer Gemeinderatsdrucksache voraussichtlich im Bau-und Umweltausschuss am 30. Juni 2015 und im Gemeinderat am 9. Juli 2015 erfolgen werde. Die Bearbeitung sei zeitaufwändig, weil eine grundlegende rechtliche Ausarbeitung erfolgen solle, in der die vorliegenden Anfragen von Ihnen und einem anderen Stadtrat zu mehreren Bauleitplänen gemeinsam beantwortet werden sollten. Zudem müssten viele Ämter der Stadt beteiligt werden."

Des weiteren gingen Sie davon aus, dass die Beantwortung unserer Anfrage wie von der Stadt vorgesehen erfolgen und sich Ihre Beschwerde dann erledigt haben werde.

Dies ist zunächst bis dahin jedoch nicht erfolgt.

Nachdem uns statt dessen schließlich mit Eingang 1.8.2015 eine Mitteilung des Planungs- und Baurechtsamts mit dem Hinweis erreicht hat, daß (wörtlich) "in einem kurzen Sachstandsbericht für die Geschäftsstelle des Gemeinderats wurde im Mai die Beantwortung dieser und weiterer Anfragen sowie in Form einer Gemeinderatsdrucksache vor der Sommerpause in Aussicht gestellt. Dieser Termin kann wegen der noch laufenden Abstimmung nicht gehalten werden, sodass die Vorlage der Drucksache auf den September verschoben werden muss", haben wir auch die Sitzung am 22.9.2015 abgewartet, in der zwar erstmals in der Geschichte des Heilbronner Gemeinderates auch Ökopunkte zur Planung des Neckaruferparks (DS 211) Erwähnung finden, jedoch nicht die angefragte Ökobilanz in Sachen Böllinger Höfe Süd und Neckarbogen.

Da auch in der kommenden Sitzung des Gemeinderates am 8.10.2015 die Tagesordnung nicht die Vorlage der angekündigten Drucksache enthält, beschweren wir uns über diese Verzögerungstaktik erneut.

Wir bitten um Mitteilung des Ergebnisses Ihrer Bemühungen.

Alfred Dagenbach


Antworten nebst weiterer Korrespondenz siehe hier


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 26.1.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.004 * LBV und Landverbrauch

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Schreiben der Kreisgruppe Heilbronn-Ludwigsburg des Landesbauernverbandes (LBV)  zum Bebauungsplan 44/C 13 Heilbronn-Neckargartach, „Böllinger Höfe Süd II“ vom 16.1.2015 an Stadtverwaltung und Gemeinderat ab;

2. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß die landwirtschaftlichen Belange seit Jahren trotz gesetzlicher Vorgaben zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen sträflich zugunsten neuer Planungsvorhaben insbesondere dadurch vernachlässigt werden, daß zum Ausgleich dennoch permanent landwirtschaftliche Flächen auf Heilbronner, insbesondere Neckargartacher, Markung in Anspruch genommen werden, wiewohl alternative Möglichkeiten der Schaffung derartigen Flächen, beispielsweise im Bereich

a) bestehender und/oder geplanten Anlagen, wie z.B. Wertwiesenpark, Leintalpark,
b) Grundbesitz der Stadt außerhalb außerhalb der Heilbronner Markung,
c) sowie durch Erwerb von Ökopunkten für von der Flächenagentur in Baden-Württemberg angebotenen Kompensationsflächen,

 bestehen würden;

3. was sie sonst zur Schonung landwirtschaftlich genutzter Flächen auf Heilbronner Markung unternimmt;

4. weshalb geplant wird, das Industriegebiet Böllinger Höfe über die Steinäcker auszuweiten, statt zuerst die Markungsflächen nördlich der Autobahn A6 unter Anbindung an die Böllinger Höfe mit gleichzeitigem Autobahnanschluss in Anspruch zu nehmen, was unsererseits gleichzeitig beantragt wird? 


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 2.3.2015

9.4.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> Ihre Anfrage vom 26.01.2015 ist beim Planungs- und Baurechtsamt eingegangen.

Die gestellten Fragen machen die Beteiligung mehrerer Ämter erforderlich. Daher wird die
Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Die Beantwortung erfolgt in Form einer Gemeinderatsdrucksache.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


 

<*>  ... Ihre o.a. Anfrage wird durch das Planungs- und Baurechtsamt bearbeitet. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Gemeinderatsdrucksache, in welcher auch die mit Ihrer Anfrage vom 26.01.2015 thematisierte Inanspruchnahme von Landwirtschaftsfläche für die Ausweisung von Baugebieten und Ausgleichsflächen behandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer


<*> auf Ihre Anfrage vom 26.01.20'15 und vom 10.03.2015 hat das Planungs- und Baurechtsamt Ihnen jeweils einen Zwischenbescheid zukommen lassen. In einem kurzen Sachstandsbericht für die Geschäftsstelle des Gemeinderats wurde im Mai die Beantwortung dieser und weiterer Anfragen sowie in Form einer
Gemeinderatsdrucksache vor der Sommerpause in Aussicht gestellt. Dieser Termin kann wegen der noch laufenden Abstimmung nicht gehalten werden, sodass die Vorlage der Drucksache auf den September verschoben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

angefragt am 22.1.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.003a * BBauPl Haselter-Siedlung

 

In der Gemeinderatssitzung am 22.01.2015, in welcher der Gemeinderat der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplans 32A/10 "Haselter-Sledlung" zugestimmt hat, wurde um die
Klarsteilung mehrerer Sachverhalte gebeten

elen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

   

Antwort der Verwaltung

Eingang am 6.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinkönnte besser sein

<*> in der Gemeinderatssitzung am 22.01.2015, in welcher der Gemeinderat der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 32A/10 "Haselter-Sledlunq" zugestimmt hat, baten Sie um die Klarsteilung mehrerer Sachverhalte. Hierzu können- wir Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Planungserfordernis
Die bislang im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 32A/l0 "Haselter-Siedlunq" geltenden
Baulinienpläne stammen aus den 1930er bis 1960er Jahren und setzen in Verbindung mit'der Ortsbausatzung von 1939 aus heutiger Sicht sehr enge Bebauungsgrenzen, die eine zeitgemäße Anpassung der ehemaligen Heimstätten-5iedlerhäuser nur mittels Befreiungen ermöglichen.

In der Gemeinderats-Drucksache 7 wird unter Ziffer 11.1 folgendes zum Planunqserfordernis ausge-
führt:

"Die Wohn bedürfnisse für Eigenheime haben sich in den vergangenen Jahrzehnten jedoch kontinu-
ierlich verändert und die Wohnflächenansprüche erhöht. Somit ist den meisten Gebäu lien in der
Siedlung gemein, dass sie den heutigen Anforderungen an Wohnraum und -fläche nicht mehr ge­
recht werden und eine zeitgemäße Gebäudegestaltung kaum möglich ist. In Folge desse ist eine
deutliche Zunahme von Anfragen und Anträgen zu verzeichnen, die von den Festsetzungen ties gülti­
gen Planungsrechts abweichen. An- und Ausbauten sind durch die o.g. Festsetzungen jddoch nur
eingeschränkt möglich bzw. erfordern Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch."
Befreiungen sollen nur in Ausnahmefällen ermöglicht werden und können kein legitimes Mittel der
Stadtplanung 'sein: Die Erteilung von Befreiungen schafft Präzedenzfälle, die die Inhalte des jewei­
ligen Bebauungsplans kippen können und damit auch den geplanten Gebietscharakter unterminieren. Zudem werden Bauherren durch die zusätzlichen Befreiungsgebühren, die bis zu viiersteIlige Beträge erreichen können, belastet. Der Bebauungsplan 32A/l0 ermöglicht somit auch die finanzielle Entlastung von Bauherren.

Um die Haselter-Siedlung auch für zukünftige Generationen als beliebtes Wohngebiet zu erhalten,
ist es aus Sicht des Planungs- und Baurechtsamt unerlässlich, die Bebauungsmöglichkeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 32A/l0 den modernen Anforderungen anzupassen und
dabei den Charakter der Siedlung als kleinteiliges Wohngebiet mit Eigenheimen zu wahren. Der
Siedlungscharakter der Haselter-Siedlung definiert sich nicht durch die rückwärtigen Bauverbotsflächen, sondern durch die eingeschossigen, traut- bzw. giebelständigen Doppelhäuser mitl maximal zwei Wohneinheiten und deren begrünten Vorgärten.

2. Bodenordnung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 32A/10 umfasst insgesamt 201 Parzellen. Davon
dienen 178 Parzellen dem Wohnungsbau. Die übrigen Parzellen entfallen auf Straßen, Wege und
Versorgungsflächen. Entgegen Ihrer Aussage befindet sich keine der 178 Parzellen, die dem Wohnungsbau dienen, im städtischen Eigentum.

Die unter Ziffer 11.9 der Drucksache 7 gemachten Angaben werden unter Ziffer 11 (Bodenordnung
und Eigentumsverhältnisse) der Begründung, die Anlage der o.g. Drucksache ist, konkretisiert:

"Weiterhin befinden sich vier schmale, maximal 2,50 m breite Parzellen in städtischen Besitz: das
Flst.Nr. 3670/12 ist dem Nachbargrundstück FIst. 3664 (Frundsbergstraße 222) angegliedert und
dient diesem als Garten- bzw. Einfriedungsfläche. Die Flurstücke 3759/10 und 3790/9 werden teil­
weise als Verkehrsfläche (Einmündungsbereich Längelterstraße), teilweise als Garten- bzw. Ab­
standsgrün genutzt. Zur Veräußerung dieser Flurstücke müsste der Einmündungsbereich von den
Gartenstreifen abgetrennt werden. Beim FIst. .3652/1 handelt es sich um einen Fußweg, in dessen
Bereich auch der Abwasseranschluss zum Doppelhaus Leibnizstraße 20/1 und 20/2 verläuft. Hier
wird ein Leitungsrecht testceserzt. um die Privatisierung dieses 76 m2 großen Grundstückes zu er­
möglichen. "

Nach Angaben des Amts für Liegenschaften und Stadterneuerung wurden für keines der in der
Drucksache genannten Flurstücke Erbbaurechte bestellt. Diese Flurstücke sind zudem aufgrund ihrer geringen Größe nicht eigenständig bebaut. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs 32A/l0 liegen die o.g. Flurstücke außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und sind deshalb auch nicht überbaubar.

3. Nachverdichtung
Die von Ihnen angedeutete Bebauung in zweiter Reihe wird durch den Bebauungsplan-Entwurf
32A/10 ausgeschlossen. Vielmehr werden die bestehenden überbaubaren Grundstücksflächen um
zwei bis fünf Meter in der Tiefe erweitert. Der Bau neuer Straßen durch die bestehenden Gartenflächen ist nicht Gegenstand der Planung und wird auch nicht vom Planungs- und Baurechtsamt geplant. Gegen den Straßenneubau in der Gartenzone sprechen auch praktische Erwägungen: Zum einem würde die Zerschneidung der Gartenflächen den Charakter der Haselter-Siedlung nachhaltig beeinträchtigen, zum anderen ist dieser Straßenbau aufgrund der topografischen Verhältnisse kaum realisierbar. Somit werden für die Grundeigentümer keine Erschließungsbeiträge entstehen.

4. Baugebiet Längelter
Das Bauleitplanverfahren zur Haselter-Siedlung steht in keinem organisatorischen Zusammenhang
mit der Planung des Baugebiets Längelter. Die Längelter-Siedlung kann erst projektiert wer Iden, wenn die äußere Erschließung des neuen Baugebiets hinreichend gesichert ist.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 22.1.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.003 * B 293: Sonderrechte?


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Rückstau auf der B 293 (Großgartacher Straße) bei der Großbaustelle am Sonnenbrunnen durch dort z.T. hintereinander parkende LKW-Züge mit dadurch ausgelöste starke Behinderung des fließenden Verkehr am ohnehin bereits neuralgischen Standort und zeigen dafür berechtigtes Unverständnis, weil diese nicht im Bereich des nicht zur B 293 gehörenden Teil der Großgartacher Straße auf ihren "Ablade-Einsatz" warten.
Wurden für dieses Verhalten - ggf. stillschweigende - Sonderrechte erteilt?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 6.3.2015

Antwort: Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> Sonderrechte wurden für die Baumaßnahmen Am Sonnenbrunnen nicht erteilt. Wie uns auf
Nachfrage vom örtlichen Bauleiter mitgeteilt wurde kam es in der Vergangenheit vor, dass ein­
zelne Fahrer die Fahrzeuge auf der B 293 abgestellt hatten. Die Bauleitung wurde darum gebe­
ten, die Abwicklung der Baustellenlogistik möglichst innerhalb des Baufeldes vorzunehmen und
nur in Ausnahmefällen, wenn eine Zufahrt nicht möglich ist, mit Erlaubnis des Amts für Stra­
ßenwesen eine Abwicklung in den Nachtstunden durchzuführen.

Das Polizeirevier Böckingen wurde gebeten, im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeiten die
Abwicklung des Bauvorhabens zu beobachten und bei Behinderungen bzw. widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen einzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 19.1.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.002 *Fußgängerampeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über zu kurz geschaltete  Ampeln beim K3, auch daß sie z.T. nicht funktionieren. Des weiteren soll bei weiteren Fußgängerampeln in Richtung Europaplatz der Überweg unbeleuchtet sein.
 
Es wird um Abhilfe und Rückantwort per einfachem eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 28.1.2015

Antwort: könnte besser sein

<*> wir haben die Lichtsignalanlagen im Bereich K3 überprüft, konnten jedoch keine Störungen feststellen.

Das Thema Beleuchtung haben wir an den Kollegen der Straßenbeleuchtung Herr Moz zur Prüfung weitergeben, er wird sich separat bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Schick
Amt für Straßenwesen  


 

<*> wir haben die Beleuchtung auf den Gehwegen (nördlich + südlich), besonders an den Fußgängerampeln in der Mannheimer-Str. vom K3 aus in Richtung Europaplatz überprüft und keine technischen Mängel feststellen können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christoph Moz
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten Alfred Dagenbach,

Heiko Auchter und Heinz Schulz

abgesandt am 19.1.2015

 

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter mehr über Heinz Schulz Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

15.001 *Feuerwehr-Vergleich

Sehr  geehrte Damen und Herren,

laut Darstellung in der Pressemitteilung der Stadt haben "von 52 individuell angesprochenen Mitarbeitern sage und schreibe 52" das  Angebot angenommen und "das Ergebnis" spreche daher "für sich".

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. a) Trifft es zu, daß der Vergleich lediglich den Zeitraum 2003 bis 2011 betrifft und Zeiträume davor davon nicht betroffen sind, somit die betroffenen Feuerwehrbeamten für diese Zeit zum Vorteil der Stadt keinen Ausgleich erhalten?*

b) Wie hoch ist die betreffende unbezahlte und nicht im Vergleich enthaltene Stundenzahl aller Feuerwehrbeamten in den Jahren1999 bis 2002 und deren Geldwert?*

c)  Wie hoch ist die betreffende unbezahlte Stundenzahl aller Feuerwehrbeamten in den Jahren 2003 bis 2011 und deren Geldwert real?*


2. Wie viele Beamte haben ursprünglich geklagt und haben nun dem Vergleich zugestimmt?

3. Wie viele Beamte haben nicht geklagt und werden vom Vergleich dennoch profitieren?

4. Wie hoch waren die Gesamtforderungen der klagenden Beamten und wie hoch ist deren Gesamtentschädigung aus dem Vergleich herrührend?

5. Wie hoch waren die Gesamtforderungen der nicht klagenden Beamten und wie hoch ist deren Gesamtentschädigung aus dem Vergleich herrührend?


6. Trifft es zu, daß es im Gegensatz zur Darstellung auch pensionierte Mitarbeiter gibt,
a) die leer ausgehen,
b) wie viele sind dies,
c) wie hoch sind die Einsparungen für die Stadt daraus,
d) aus welchem Grund werden diesen Entschädigungen vorenthalten?

7. Trifft die Meldung zu:
 "Zu einem Eklat soll es jedoch bei einer Personalversammlung im November 2014 gekommen sein, bei der auch der Personalrat der Feuerwehr anwesend war. Mergel soll die Versammlung offenbar fluchtartig verlassen haben. Nach Teilnehmerangaben soll es Mergel für unmöglich gehalten haben, dass zwei Juristen an der Versammlung teilnahmen. Die Juristen seien auf Einladung des Personalrats gekommen, heißt es"
und welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu diesem angegebenen Verhalten des Oberbürgermeisters ab?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.

 

* Nachgereicht am 22.1.2015 auf Grund des Artikels "Personalrat der Feuerwehr attackiert Mergel" in der Heilbronner Stimme, S. 30

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Heiko Auchter

Bezirksbeirat 

Heinz Schulz

Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Eingang am 3.2.2015

Antwort: könnte besser sein

<*>  wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 19. Januar 2015 zum Feuerwehr-Vergleich, die Sie am
22. Januar 2015 ergänzt haben. Hierbei handelt es sich um Ihre insgesamt siebte Anfrage in
Zusammenhang mit dem Themenkomplex Mehrarbeit bei der Feuerwehr seit dem Jahr 2012.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auf unsere vorherigen Beantwortungen, zuletzt mit
Schreiben vom 08. Oktober 2014.


Zu Ihrer Anfrage geben wir folgende Stellungnahme ab:
1. a) Trifft es zu, dass der Vergleich lediglich den Zeitraum 2003 bis 2011 betrifft und Zeiträume davor davon nicht betroffen sind, somit die betroffenen Feuerwehrbeamten für diese Zeit zum Vorteil der Stadt keinen Ausgleich erhalten?
b) Wie hoch ist die betreffende unbezahlte und nicht im Vergleich enthaltene Stundenzahl aller Feuerwehrbeamten in den Jahren1999 bis 2002 und deren Geldwert?
c) Wie hoch ist die betreffende unbezahlte Stundenzahl aller Feuerwehrbeamten in den Jahren 2003
bis 2011 und deren Geldwert real?


Der Vergleich zum Ausgleich von Mehrarbeit bei der Feuerwehr Heilbronn beinhaltet den gesamten
Zeitraum 1999 bis 2011.
Aktive Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst erhalten für geleistete Mehrarbeit
• im Zeitraum vom 01.01.2003 bis 31.07.2006 einen pauschalen Ausgleich im Umfang
von 7 Wochenstunden in Höhe von 65% der Stundensätze der jeweils gültigen Mehrarbeitsverordnung,
• im Zeitraum 01.08.2006 bis 31.12.2008 einen pauschalen Ausgleich im Umfang von 2
Wochenstunden in Höhe von 75% der Stundensätze der jeweils gültigen Mehrarbeitsverordnung,
• im Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 einen pauschalen Ausgleich im Umfang von 2
Wochenstunden in Höhe von 100% der Stundensätze der jeweils gültigen Mehrarbeitsverordnung.
Mit dem Vergleich sind sämtliche Ansprüche wegen des Ausgleichs von Mehrarbeit im Zeitraum
01.01.1999 bis zum 31.12.2011 erledigt.
Die Stadt geht von einer Gesamtsumme von rund 1,2 Millionen Euro an geleisteter Mehrarbeit aus.
2. Wie viele Beamte haben ursprünglich geklagt und haben nun dem Vergleich zugestimmt?
Es haben fünf aktive Feuerwehrbeamte Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben, diese fünf
Beamten haben dem Vergleich zugestimmt. Zudem haben zwei Pensionäre Klage erhoben. Hierbei
wurde eine Klage abgewiesen, ein weiterer Pensionär hat das Vergleichsangebot der Stadt angenommen.


3. Wie viele Beamte haben nicht geklagt und werden vom Vergleich dennoch profitieren?


Die Widerspruchsverfahren von 47 aktiven Feuerwehrbeamten wurden zunächst einvernehmlich
ruhend gestellt. Diese haben das Vergleichsangebot der Stadt angenommen. Somit haben alle 52
aktiven Feuerwehrbeamten, die Ansprüche geltend gemacht haben, den Vergleich angenommen.
Darüber hinaus können weitere 32 aktive und ehemalige Feuerwehrbeamte, die zumindest in Teilzeiträumen Mehrarbeit geleistet haben, von diesem Vergleich profitieren.


4. Wie hoch waren die Gesamtforderungen der klagenden Beamten und wie hoch ist deren Gesamtentschädigung aus dem Vergleich herrührend?


Die Kläger haben den Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit der Jahre 1999 bis 2011 gefordert, aber
keine konkreten Stundenzahlen oder Ausgleichsbeträge genannt. Der Streitwert der bereits schriftlich vorliegenden Zurücknahmen von zwei Klagen wurde vom Gericht auf je 5.000 Euro festgesetzt. Die Kläger erhalten insgesamt eine Vergleichssumme von rund 76.000 Euro.


5. Wie hoch waren die Gesamtforderungen der nicht klagenden Beamten und wie hoch ist deren Gesamtentschädigung aus dem Vergleich herrührend?


Von den Widerspruchsführern wurde ein Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit der Jahre 1999 bis
2011 gefordert, aber keine konkrete Stundenzahlen oder Ausgleichsbeträge genannt.
Insgesamt beläuft sich das Vergleichsvolumen auf rund 600.000 Euro für aktive Feuerwehrbeamte,
hinzu kommen weitere ca. 100.000 Euro für Pensionäre und bereits ausgetretene Feuerwehrbeamte.


6. Trifft es zu, dass es im Gegensatz zur Darstellung auch pensionierte Mitarbeiter gibt,
a) die leer ausgehen,
b) wie viele sind dies,
c) wie hoch sind die Einsparungen für die Stadt daraus,
d) aus welchem Grund werden diesen Entschädigungen vorenthalten?


Die Klage eines Pensionärs, der bereits im Jahr 2005 ausgeschieden ist, wurde abgewiesen. In diesem Fall wurde rechtskräftig entschieden, dass keine Ansprüche gegen die Stadt bestehen. Darüber hinaus sind die Pensionäre, die die Vereinbarungen ab dem 01.08.2006 nicht unterzeichnet haben, nicht Gegenstand des Vergleichs. Aufgrund der rechtskräftig geklärten Rechtslage wird diesen Pensionären kein Ausgleich mehr gewährt. Hierbei handelt es sich um Einzelfälle, die bereits vor August 2006 - also vor mehr als acht Jahren - in den Ruhestand getreten sind. Aufgrund des umfangreichen Vergleichsvolumens kann unseres Erachtens nicht von Einsparungen der Stadt ausgegangen werden.


7. Trifft die Meldung zu:
"Zu einem Eklat soll es jedoch bei einer Personalversammlung im November 2014 gekommen sein, bei der auch der Personalrat der Feuerwehr anwesend war. Mergel soll die Versammlung offenbar fluchtartig verlassen haben. Nach Teilnehmerangaben soll es Mergel für unmöglich gehalten haben, dass zwei Juristen an der Versammlung teilnahmen. Die Juristen seien auf Einladung des Personalrats gekommen, heißt es"  und welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu diesem angegebenen Verhalten des Oberbürgermeisters ab?


Die Sitzungen des Personalrats sind nicht öffentlich. Das Landespersonalvertretungsgesetz regelt
abschließend, wer hieran teilnehmen kann. Externe Rechtsanwälte gehören nicht hierzu. Für die
Einhaltung der Spielregeln ist der Personalrat zuständig.
Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat der Oberbürgermeister die Sitzung mit der gleichen Geschwindigkeit verlassen, wie er sie betreten hat.
Die Stadt begrüßt ausdrücklich, dass mit der nun getroffenen Einigung eine langjährige Auseinandersetzung im Sinne aller Beteiligten beendet wird.


Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ulrich Waldbüßer

Personal- und
Organisationsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

  Zu Bürgeranliegen im Jahr 2014 

 

Hinweis:

<*> = Formularia (Absender, Aktenzeichen, Anschrift, Anrede, Datum)

Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

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