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vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.09.2021 zur Abfallentsorgung des
Anwesens Hirschstraße 40/1.
Folgender Sachverhalt wurde mir mitgeteilt:
Die Hausverwaltung ist über den Vorgang durch die Entsorgungsbetriebe
und verschiedene Anwohner bereits informiert und hat kurzfristig für
Abhilfe in eigener Regie gesorgt.
Inzwischen erfolgten weitere
Gespräche der Entsorgungsbetriebe mit der Hausverwaltung, die sich der
Sache, wie bereits mitgeteilt, intensiv widmet.
Die Hausverwaltung hat zudem
bestätigt, dass sich Anwohner bei Störungen weiterhin direkt an die Fa.
Neufeld Wohnbau, Oedheim wenden können.
Sofern es bei der Behälterbereitstellung auf dem Gehweg zu Behinderungen
kommt oder übervolle
Abfallbehälter bereitstehen, ist in diesen Fällen der Kommunale
Ordnungsdienst anzusprechen, der
dann tätig werden wird.
Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.
Feundliche Grüße
Harry Mergel
O berbürgermeister
Replik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage vom
02.09.2021
Vermüllung
Hirschstraße 42 II, mit der wir allerdings nicht
vollständig konform gehen, da sich trotz Ihrer im Schreiben genannten
Bemühungen laut darauf erfogter Mitteilung nichts an den Zuständen
geändert hat.
Sie beantwortet auch nicht die erneut aufgeworfenen Fragen, die sich aus
der (noch unbeantworteten) Anfrage vom
14.09.2021
Vermüllung Hirschstraße 42 III
ergeben.
Auf Grund dieser offensichtlich die Verursacher schonenden
Handlungsweise bitten wir bei der vollständigen Beantwortung der
Anfragen
a) zusätzlich um Auskunft über den Inhalt des zur Genehmigung des
damaligen Neubaus erforderliche Müllkonzeptes
und
b) in welcher Form die Einhaltung desselben bisher überwacht
wurde.
Es kann nicht sein, daß die Dauerbelastung durch die Nichteinhaltung
dieser Bringschuld des Bauherrn bzw. der Eigentümer auf die Anwohner
abgewälzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion
Großgartacher Str. 220
26.9.21
Nachfrage
An die Stadtverwaltung Heilbronn
Regierungspräsidium Stuttgart z.Ktn.
Fehlende
Beantwortung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
zu unserer Replik vom 26.9.2021 zur Antwort (Eingang 25.9.21) auf die
Anfrage betr.
Vermüllung Hirschstraße 42 II
gem. § 24 (4) GO vom
02.09.2021
an die Stadtverwaltung liegt uns entgegen der
Bestimmung unter § 21 (3) GeschO bis heute keine vollständige
Stellungnahme vor.
Entgegen Ihrer Angaben in der am25.9.21 eingegangenen Antwort ändert
sich an den Zuständen laut Berichten aus der Anwohnerschaft nebst
beigefügten Fotos (siehe Anlage) nichts, so daß von einer Duldung der
Zustände zugunsten der Verursacher und der angeblich der "Sache" sich "intensiv
widmenden" Hausverwaltung auszugehen ist, so daß uns gestern folgende
Mitteilung erreicht hat:
"...
anbei ein
aktuelles Bild von der Abfallsituation 18 WE Neubau Firma Neufeld
40/1 u.2.
Wie zu ersehen ist, fallen hier Unmengen an unterschiedliechsten
Müllsorten durch die Mieter der 18 WE an.
Hier für wird
die Häuserfront des Gebäudes Hirschstr.42 genutzt.
Die großen Abfallbehälter ragen bis zu meinem Schlafzimmerfenster
und das ist unerträglich.
1.Warum wurde der 18 WE Neubau Neufeld ohne Müllkonzept genehmigt?
2.Der Stadt ist diese Problem bekannt. Warum werden für die riesigen
Massen an Müll von der Stadt HN keine zusätzliche Flächen auf der
Hirschstr. für die Behälter bereitgestellt?
Aĺles spielt sich vor dem Dreifamilienhaus Hirschstr. 42 ab.
Nach rechts
und gegenüber ist genügend Platz auf der Hirschstr. und die
Abfallbehälter können gleichmäßig verteilt werden.
3. Warum werden die Termine für die Müllabfuhr nicht kürzer gewählt,
um das entstehen dieser Müllmassen entgegen zu wirken...."
Wie auf weiteren
uns nachgesandten Bildern aus jüngster Zeit (Anlage) zu sehen ist, wird
dabei zudem der Gehweg so zugestellt, daß für Fußgänger nur noch ein
schmaler Streifen zum Gehen verbleibt, mit Kinderwagen wird es sehr
problematisch.
Der Stadtverwaltung ist zudem bekannt, daß die Aufstellung der
Müllbehälter unter dem Schlafzimmerfenster eines an Krebs erkrankten
Anwohners stattfindet, auf den durch diese offensichtlich behördlich
geduldete Handlungsweise keine Rücksichtnahme erfolgt.
Im Rahmen einer
nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir erneut um Abhilfe,
Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
6.10.21
Erneute Antwort
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vielen Dank für Ihre Anfragen vom 14.09.2021 und
26.09.2021 zur Abfallentsorgung des Anwesens Hirschstraße 40/1 und 40/2.
Mit meinen Schreiben vom 14.08.2021 und 23.09.2021 hatte ich Ihnen
bereits zum Sachverhalt geantwortet. Nach Vollbezug der Wohnungen ist
die Hausverwaltung nun dabei, die Abfallentsorgung in den Griff zu
bekommen, benötigt dafür aber auch entsprechende Zeit.
Mit Schreiben vom 12.01.2018 hatte ich Ihnen zudem mitgeteilt, wie sich
die Abfallentsorgung bzw.
das Abfallkonzept des Anwesens Hirschstraße 40/1 und 40/2 darstellt.
Über die öffentlichen Regelungen hinaus hat die Stadtverwaltung keine
weitere Handhabe oder Verpflichtung der Hausverwaltung Vorgaben zur
Abfallentsorgung aufzuerlegen. Im Übrigen hat die Rechtsaufsichtsbehörde
in der Folge unsere Auffassung zur Abfallentsorgung bzw. zum
Abfallkonzept des Anwesens Hirschstraße 40/1 und 40/2 begutachtet und
vollumfänglich bestätigt.
Hinweisen möchte ich noch darauf, dass die Entsorgungsbetriebe die
Anfragen von Bürgern durchaus ernst nehmen und in diesem Fall im August
und September 2021 mehrmaligen telefonischen sowie schriftlichen Kontakt
mit der Hausverwaltung hatten. Danach wurden die Abfallbehältergrößen
sowie deren Leerungsrhythmen dem Abfallaufkommen unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten angepasst. Der Vorwurf, dass sich die
Entsorgungsbetriebe nicht dem Bürgeranliegen widmen, ist somit nicht
nachvollziehbar.
Sofern es bei der Behälterbereitstellung auf dem Gehweg zu Behinderungen
kommt oder übervolle
Abfallbehälter bereitstehen, ist in diesen Fällen der Kommunale
Ordnungsdienst anzusprechen, der
dann tätig werden wird.
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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