An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.070
Behandlung
des Taxigewerbes
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Taxifahrer beklagen erneut ihre Behandlung durch die Stadtverwaltung
Heilbronn.
Im Gegensatz zu beständigen Beteuerungen in der Beantwortung von
deswegen notwendigen Anfragen soll das Taxigewerbe erneut ohne vorherige
Konsultation im Fall der Einrichtung von Fahrradstellplätzen am Wollhaus
vor vollendete Tatsachen gestellt worden sein.
Wir fragen dazu:
1. Trifft diese
Aussage zu;
1.1. wenn NEIN:
was wurde wann mit welchen Vertretern des Taxigewerbes besprochen;
1.2. wenn JA: weshalb erfolgt entgegen den gemachten Zusagen, daß das
Amt für Straßenwesen "mit dem Ordnungsamt die Vorgehensweise bei der
BenachrichtiÂgung des Taxigewerbes für zukünftige Vorhaben abstimmen und
den aktuellen Gegebenheiten anÂpassen" wird (siehe auch
Umgang mit Taxigewerbe)
dies nicht?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir dringend um Abhilfe, Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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bezugnehmend auf die von Ihnen in o. g. Anfrage formulierten Anmerkungen
zur Benachrichtigung des Taxigewerbes nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Gründe für das Entfernen der angesprochenen Taxistände liegen in der
unzureichenden
Verkehrssicherheit, die durch die zu schmale Parkbucht und durch das
Fehlen eines gesetzlich
geforderten Sicherheitstrennstreifens zwischen parkenden Kraftfahrzeugen
und dem Radfahrstreifen
hervorgerufen wird.
Da am zentralen Omnibusbahnhof östlich vom Wollhauszentrum eine große
Anzahl an Taxiständen
vorhanden ist, ist das Entfallen der angesprochenen Stellplätze aus
Sicht der Verwaltung als marginal
anzusehen.
Am 13.08.2018 verließ zudem ein Schreiben das Amt für Straßenwesen, in
dem wir das Entfallen der Stellplätze angezeigt haben. Eine Besprechung
der Maßnahme mit dem Taxigewerbe erfolgte nicht, da diese aus o. g.
verkehrssicherheitlichen Gründen zwingend ist.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleitung
Amt für Straßenwesen
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