die verzögerte Antwort bitten wir zu entschuldigen.
Mit Email vom 29.3.2018 machen Sie geltend, dass Ihre Anfrage vom 18.3.2018 betreffend Ziffer 2 nicht vollständig beantwortet worden sei:
"Welche Anschaffungs-rund/oder Leasing- und Unterhaltungskosten verursachen die derzeitigen . Dienstfahrzeuge und im Vergleich die jeweiligen Vorgängerfahrzeuge der Dezernenten?"
Sie führen aus, dass zur Anfrage der bürgerliche Missmut über die Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeugs für den Oberbürgermeister gegeben habe, der wohl durch eine entsprechende Kommentierung des Vorgangs in der Heilbronner Stimme vom 17.3.2018, S. 33, ausgelöst worden sei.
Gemäß Ihrer Formulierung scheint sich der "bürgerliche Missmut" insbesondere gegen die Farbe "Rot" zu richten.
Die Leasingverträge für die Dezernentenfahrzeuge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Auf Grund des Marketing-Aspekts, der für die Automobillieferanten einen enormen Stellenwert einnimmt, werden günstige Leasingkonditionen eingeräumt; andererseits sinkt der Marketing-Effekt, wenn alte Modelle gefahren werden. Die Leasingverträge hatten daher schon immer eine kurze Laufzeit.
Die Neuanschaffung des Dienstfahrzeugs mit "Rot-Ton" ist allein der Farbpalette des Fahrzeugherstellers geschuldet und hat nichts mit Ideologie zu tun; auf die Tatsache, dass es sich beim Farbton "Sevillarot" um einen sehr dezenten dunklen "Rot-Ton" handelt, wurde bereits im Antwortschreiben vom 27.3.2018 hingewiesen. Auch ist nicht ersichtlich, dass ein Audi A 8 - der schon seit vielen Jahren von städtischen Oberbürgermeistern gefahren wird - zu protzig wäre. Im Übrigen sind u.a. Audi A 6 übliche Geschäftswägen von Geschäftsführern auch erheblich kleinerer Unternehmen als die Stadt Heilbronn mit einem Haushaltsvolumen zwischen 400 - 500 Mio. Euro.
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bürgermeister - wie jeder sonstige Beschäftigte mit Dienstwagen - diesen zu versteuern hat. Ferner müssen alle Bürgermeister einen angemessenen Beitrag für die außerdienstliche Nutzung bezahlen.
Die Unterhaltungskosten in Bezug auf die verschiedenen Fahrzeuge sind nicht miteinander vergleichbar.
Diese werden u.a. bestimmt durch die Leasingrate, die Laufleistung eines Fahrzeugs, die Steuerklasse, die Modalitäten der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, die Kosten für Kraftstoff oder Reparaturen, Betreuungskosten durch das Betriebsamt usw., d.h. es fallen für die Fahrzeuge jedes Jahr unterschiedliche Kosten an. Die Unterhaltungskosten stellen sich (gerundet) wie folgt dar:
| 2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
HN-AN 10 | 10.200 € |
10.150 € | 12.200 € |
11.100 € | 8.350 € |
9.050 € |
HN-AN 46 | 14.100 € |
13.550 € | 5.500 € | | | |
HN-AN 75 | 9.600€ | 7.600 € | 10.550 € | 8.800€ | 8.150 € | 9.200 € |
HN-AN 50 | | | 1.500 € | 8.650 € | 7.650 € | 7.650 € |
HN-AN 68 | 11.600 € | 9.800 € | 8.700€ | 6.600 € | 7.400 € | 10.750 € |
Die Aufwendungen verdeutlichen hinreichend, dass dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hannegret Halter
Büro des Oberbürgermeisters