Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  18.3.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.026 Bürgermeister-Flotte

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger bringen Ihren Mißmut über de Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeuges für den Oberbürgermeister, insbesondere in der Farbe "Rot", zum Ausdruck.

Dies sei dessen Ideologie gewidmet, denn bisher seien auf allen politischen Ebenen derartige Dienstfahrzeuge stets in einem neutralen "Schwarz" gehalten worden. CDU-Politiker würden "sowenig im CDU-Orangen-Dienstauto herumfahren wie andere in grün, blau oder sonstwas".

Nur Fahrzeuge mit einer bestimmten Zuordnung hätten eine der Verwendung entsprechende erkennbare Lackierung, wie z.B. Feuerwehr oder Polizei.

Außerdem müsse ein Oberbürgermeister, der besonders im Kleinen bestrebt sei, einzusparen, "nicht mit einem so protzigen Auto herumfahren", das Geld hätte man "anderweitig, wo beispielsweise Obdachlose auch bei Kälte lieber auf der Straße schlafen, weil sie sich die Übernachtungskosten in städtischen Unterkünften nicht leisten können, besser verwenden können.

Was kosten uns Bürgern diese Dienstfahrzeuge eigentlich?"

Wir fragen dazu:


1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab?

2. Welche Anschaffungs- und Unterhaltungskosten verursachen die derzeitigen Dienstfahrzeuge und im Vergleich die jeweiligen Vorgängerfahrzeuge der Dezernenten?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.3.2018

24.4.2018

22.5.2018

Eingang nach  10 / 36 / 52 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> Â§ 24 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 GemO gibt dem einzelnen Gemeinderatsmitglied ein Frage- bzw. Informationsrecht in einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung.

Die Form einer Frage schließt aus, dass dabei Wertungen, Feststellungen und Meinungsäußerungen vorgebracht werden.
Das Fragerecht darf nicht dazu dienen, allgemeine kommunalpolitische Grundsatzausführungen zu
machen oder es als - in Form der Frage gekleidete - Kritik an der Gemeindeverwaltung zu benützen, da es nur dem Zweck der Information dient.

Das Fragerecht kann auch nicht für Werbung für bestimmte politische Anschauungen benutzt werden.

Ihre Anfrage Ziffer 1 vorn 18.3.2018 widerspricht insoweit den Anforderungen des § 24 Abs. 4 GemO.

Das Fragerecht setzt nach § 24 Abs. 4 Satz 1 Gema ferner voraus, dass sich der Auskunftsanspruch auf "einzelne Angelegenheiten" der Gemeinde bezieht.

Einer einzelnen Angelegenheit liegt stets ein konkreter und entscheidungsfähiger Sachverhalt zugrunde, zu dem Fragen gestellt werden können und über den eine Entscheidung getroffen werden muss.

Der Umfang der Beantwortung ist beim Fragerecht gegenüber dem Auskunftsrecht nach § 24 Abs. 3 GemO insoweit eingeschränkt, als sich eine Antwort lediglich auf die gestellte Frage beziehen muss, während das Unterrichtungsrecht nach Abs. 3 auch eine umfassende Darstellung eines Zusammenhangs einschließt, d.h. das Auskunftsrecht des einzelnen Stadtrats ist
gegenüber dem Auskunftsrecht einer Fraktion bzw. einer Quorums-Anfrage eingeschränkt.


Es ist Herrn Oberbürgermeister Mergel indes ein Anliegen, Ihnen zu verdeutlichen, dass mit den
kommunalen Finanzmitteln sparsam umgegangen wird.'

Die Dienstfahrzeuge sind im Rahmen eines sog. Behördenleasings der Kategorien Oberbürgermeister / Bürgermeister von der AUDI AG geleast.

Bestandteil der Leasingverträge ist seitens des Herstellers, dass die Fahrzeuge der Vertragspartner mit einer Metallic- oder Perllackierung auszustatten sind.

Die Auswahl der Farbe innerhalb der Lackierung ist kostenneutral.

Bei Sevillarot Metallic handelt es sich um einen sehr dezenten dunklen Rotton, ähnlich den Farbtönen der Vorgängermode!le des Dienstfahrzeugs, auf der Basis der Grundfarben blau, grün, schwarz, d.h. auch schon in der Vergangenheit wurden Dienstfahrzeuge benutzt, die nicht "schwarz" waren.

Die Nutzer der Fahrzeuge entscheiden sich innerhalb des vertraglichen Rahmens für die Farbe ihres Dienstfahrzeugs.
Im Übrigen entspricht der 3,0-Liter-Motor nicht der stärksten Variante, durch den geringeren Verbrauch gegenüber den Dienstfahrzeugen früherer Jahre wird einerseits die Umwelt geschont und auch das Stadtsäckel.

Aufgrund der gewährten Konditionen der Hersteller ist festzustellen, dass sowohl der Fahrzeugtyp als auch die Ausstattungsmerkmale die Leasingrate der Fahrzeuge nur unwesentlich beeinflussen.
Aufgrund der allgemein gewährten sehr guten Konditionen ist weiterhin festzustellen, dass der
Marketing Aspekt bei den Automobillieferanten einen enormen Stellenwert einnimmt.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Halter
Büro des Oberbürgermeisters

 


 

Replik dazu:


Sehr  geehrte Damen und Herren,

die Anfrage an die Stadtverwaltung zum Thema 
"Bürgermeister-Flotte" wurde - auch im Rahmen der GemO - nicht vollständig beantwortet.

Anzumerken ist dabei, daß zur Anfrage der bürgerliche Mißmut über die Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeuges für den Oberbürgermeister gegeben hat, die wohl durch eine entsprechende Kommentierung des Vorgangs in der Heilbronner Stimme vom 17.3.2018, S. 33, ausgelöst wurde.

Nicht beantwortet wurde Punkt 2 der Anfrage. Wir fragen die Stadtverwaltung deshalb:

Welche Anschaffungs- und/oder Leasing- und Unterhaltungskosten verursachen die derzeitigen Dienstfahrzeuge und im Vergleich die jeweiligen Vorgängerfahrzeuge der Dezernenten?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir erneut um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


Zwischenantwort vom 24.4.2018 dazu:

<*> die rechtliche Klärungsphase Ihrer Anfrage vom 18.03.2018 ist noch nicht abgeschlossen. Wir bitten daher noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Hannegret Halter
Büro des Oberbürgermeisters 


22.5.2018

<*>  die verzögerte Antwort bitten wir zu entschuldigen.

Mit Email vom 29.3.2018 machen Sie geltend, dass Ihre Anfrage vom 18.3.2018 betreffend Ziffer 2 nicht vollständig beantwortet worden sei:

"Welche Anschaffungs-rund/oder Leasing- und Unterhaltungskosten verursachen die derzeitigen . Dienstfahrzeuge und im Vergleich die jeweiligen Vorgängerfahrzeuge der Dezernenten?"

Sie führen aus, dass zur Anfrage der bürgerliche Missmut über die Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeugs für den Oberbürgermeister gegeben habe, der wohl durch eine entsprechende Kommentierung des Vorgangs in der Heilbronner Stimme vom 17.3.2018, S. 33, ausgelöst worden sei.

Gemäß Ihrer Formulierung scheint sich der "bürgerliche Missmut" insbesondere gegen die Farbe "Rot" zu richten.

Die Leasingverträge für die Dezernentenfahrzeuge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Auf Grund des Marketing-Aspekts, der für die Automobillieferanten einen enormen Stellenwert einnimmt, werden günstige Leasingkonditionen eingeräumt; andererseits sinkt der Marketing-Effekt, wenn alte Modelle gefahren werden. Die Leasingverträge hatten daher schon immer eine kurze Laufzeit.

Die Neuanschaffung des Dienstfahrzeugs mit "Rot-Ton" ist allein der Farbpalette des Fahrzeugherstellers geschuldet und hat nichts mit Ideologie zu tun; auf die Tatsache, dass es sich beim Farbton "Sevillarot" um einen sehr dezenten dunklen "Rot-Ton" handelt, wurde bereits im Antwortschreiben vom 27.3.2018 hingewiesen. Auch ist nicht ersichtlich, dass ein Audi A 8 - der schon seit vielen Jahren von städtischen Oberbürgermeistern gefahren wird - zu protzig wäre. Im Übrigen sind u.a. Audi A 6 übliche Geschäftswägen von Geschäftsführern auch erheblich kleinerer Unternehmen als die Stadt Heilbronn mit einem Haushaltsvolumen zwischen 400 - 500 Mio. Euro.

Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bürgermeister - wie jeder sonstige Beschäftigte mit Dienstwagen - diesen zu versteuern hat. Ferner müssen alle Bürgermeister einen angemessenen Beitrag für die außerdienstliche Nutzung bezahlen.

Die Unterhaltungskosten in Bezug auf die verschiedenen Fahrzeuge sind nicht miteinander vergleichbar. Diese werden u.a. bestimmt durch die Leasingrate, die Laufleistung eines Fahrzeugs, die Steuerklasse, die Modalitäten der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, die Kosten für Kraftstoff oder Reparaturen, Betreuungskosten durch das Betriebsamt usw., d.h. es fallen für die Fahrzeuge jedes Jahr unterschiedliche Kosten an. Die Unterhaltungskosten stellen sich (gerundet) wie folgt dar:

2012 2013 2014 2015 2016 2017
HN-AN 10 10.200 € 10.150 € 12.200 € 11.100 € 8.350 € 9.050 €
HN-AN 46 14.100 € 13.550 € 5.500 €
HN-AN 75 9.600€ 7.600 € 10.550 € 8.800€ 8.150 € 9.200 €
HN-AN 50 1.500 € 8.650 € 7.650 € 7.650 €
HN-AN 68 11.600 € 9.800 € 8.700€ 6.600 € 7.400 € 10.750 €

Die Aufwendungen verdeutlichen hinreichend, dass dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen wird.

Mit freundlichen Grüßen

 Hannegret Halter

Büro des Oberbürgermeisters



Kommentar dazu

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