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Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 19.12.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1075 * Müllentsorgung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu folgender Reklamation ab:

"Da wir seit Freitag unsere Mülltonnen am Straßen stehen, haben wir uns erlaubt bei Alba anzurufen. Da hat man uns gesagt das wir doch einen Müllsack kaufen sollten um diesen zu entsorgen. Es sei wohl eine Sache des Fahrers ob er ihn mit nimmt oder nicht. Ansonsten sollten wir uns an die Stadt wenden. ( l. Fr. Schwarz Alba Mitarbeiterin). Ist dies nicht eine wunderbare Sache wir zahlen Müllgebühren um uns noch einen Müllsack zukaufen, obwohl unser Mülleimer nicht mal voll ist. Naja."

2. Frage bei allem Verständnis für die schwierige Situation durch den Wintereinbruch:
Wie wird Bürgern abgeholfen, denen die Müllentsorgung auf diese Weise erschwert wird?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Antworten der Verwaltung Eingang am 11.01.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> Ihre Anfrage vom 22.12.2010 beantworten wir Ihnen wie folgt:

Zur Frage 1:
Wir bedauern, dass es möglicherweise zu einem Missverständnis zwischen dem Anrufer und der Fa. ALBA gekommen ist. Uns ist nicht bekannt, weshalb die Fa. ALBA den Anrufer aufgefordert hat Müllsäcke für den Abfall zu kaufen. Auch ist der Vorgang nicht mehr nachzuvollziehen. 
Die ab 17.12.2010 erfolgten witterungsbedingten Störungen bei der Abfallabfuhr (Restmüllabfuhr in Böckingen) wurden bis einschließlich 23.12.2010 von der Fa. ALBA behoben. Die Verwaltung hatte in diesem Fall mit der Fa. ALBA vereinbart, dass danebengelagerter Abfall auf alle Fälle mitgenommen werden soll. Dies ist nach unserem Kenntnisstand auch geschehen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nach der städtischen Abfallsatzung (§16, Störung der Abfuhr) für die Behälternutzer kein Anspruch auf eine nachträgliche Leerung besteht. Die Regelung sieht sogar vor, dass die Leerung erst am nächsten regulären Termin stattfinden wird. Um den Abfall dann ordnungsgemäß zu entsorgen, müssten dazu Müllsäcke verwendet werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Gebührenermäßigung (§16, Abs. 2).

Zur Frage 2:
Sollte in Folge eines massiven Wintereinbruchs und daraus resultierenden unpassierbaren Straßen die Abfuhr verzögert oder unmöglich sein, ist mit der Fa. ALBA vereinbart, dass die nicht bedienten Straßen zeitnah nachgefahren werden. In den Fällen, in denen eine zeitnahe nachträgliche Abfuhr nicht mehr erfolgen kann, bieten wir den Bürgern an, dass der zwischenzeitlich anfallende Restmüll in einem beliebigen Sack kostenfrei bei der nächsten regulären Abfuhr bereitgestellt werden darf.   
In allen anderen Fällen gelten die in der Satzung getroffenen Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Borgmeyer
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 19.12.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1074 * Schneeräumung

wir fragen die Verwaltung:

- welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, daß sich Bürger darüber beklagen, daß in Seitenstraßen der Schnee nicht geräumt wurde, so daß es Probleme bei der Zufahrt zu eigenen Grundstücken gab und auf Nachfrage bei der Verwaltung erklärt wurde, daß diese Straßen grundsätzlich nicht mehr geräumt werden sollen.
- Wer hat dies beschlossen?
- Wer hat in solchen Straßen die Verkehrssicherungspflicht?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 28.12.2010

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> wir wissen zwar nicht, wer die Aussage gemacht hat, dass die Seitenstraßen grundsätzlich nicht mehr geräumt werden, doch gibt es Straßen (Nebenstraßen/Wege) die der Räum- und Streupflicht der Anlieger unterliegen (wenn keine Gehwege vorhanden und die Straße schmal ist) und Straßen in Stufe 3 des städtischen Winterdienstplanes, die nur bei starkem Schneefall geräumt werden, wenn alle übrigen Straßen verkehrssicher sind und entsprechende Ressourcen verfügbar sind.

Um genauere Angaben zu machen, müssten wir wissen, um welche Straßen es sich konkret handelt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klenk


Replik dazu:

Sehr geehrter Herr Klenk,

es trifft demnach offensichtlich zu, daß bestimmte Straßen grundsätzlich nicht geräumt werden.
Deshalb bitten wir noch um a) die Beantwortung der übrigen Fragen und b) wie dieser Stufenplan aussieht, damit auch die Bürger wissen, wie sie jeweils eingestuft werden.
Zu Ihrer Rückfrage, um welche Straßen es sich handelt, können wir Ihnen mitteilen, daß die Beschwerden inzwischen derart umfangreich sind, daß man darin die gesamte Stadt einbeziehen kann. Dies gilt inzwischen auch bei der offensichtlich höchst unterschiedlichen Behandlung von z.T. stark befahrenen Durchgangsstraßen. Manche fühlen sich (aufgrund anderer Benachteiligungen nachvollziehbar) "auf der schwarzen Liste der Stadt".

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach

Antwort der Verwaltung dazu:

<*>  zu Ihren noch offenen Fragen zum Winterdienst nehmen wir wie folgt Stellung:

- Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, dass sich Bürger darüber beklagen, dass in Seitenstraßen der Schnee nicht geräumt wurde, so dass es Probleme bei der Zufahrt zu eigenen Grundstücken gab und auf Nachfrage bei der Verwaltung erklärt wurde, dass diese Straßen grundsätzlich nicht mehr geräumt werden sollen?

Die Straßen in denen Winterdienstmaßnahmen durchgeführt werden, sind in 3 Prioritäten eingeteilt. Die 3. Priorität wird nur nach starkem Schneefall geräumt, wenn die Prioritäten 1+2 abgearbeitet sind. Durch die besonderen Umstände an Weihnachten waren die Räumversuche jedoch wegen Vereisung erfolglos.

- Wer hat dies beschlossen?

Die Einteilung der Straßen nach Prioritäten ist laufendes Geschäft der Verwaltung als eine Aufgabe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

- Wer hat in solchen Straßen die Verkehrssicherungspflicht?

Die Verkehrssicherungssicherungspflicht liegt grundsätzlich bei der Stadt, wobei durch die Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen bestimmte Pflichten nicht nur auf Gehwegen sondern auch auf Fahrbahnen den Anliegern übertragen wurden.

Wie mit Herrn Hausmann telefonisch besprochen, übersenden wir Ihnen das Straßenverzeichnis des Winterdienstes.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klenk

Straßenverzeichnis


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 17.12.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1073 * Behinderungen und Beschädigungen durch parkende PKW
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner im Bereich der Großgartacher Straße 190 beklagen sich darüber, daß auf einer neu angelegten Baumrabatte ständig so geparkt wird, daß zum einen diese stark beschädigt und zum anderen die Zu- und Abfahrt zu einem privaten Parkplatz verhindert wird.

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
<*> 
Antworten der Verwaltung Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 16.12.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1072 * Belastung der Lutzstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die zunehmende Belastung der Lutzstraße durch augenscheinlich zu schnell durch die Lutzstraße in Sontheim fahrende LKW und Omnibusse, deren Herkünfte im Industriegebiet Talheim / Flein zu orten sind.

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Antworten der Verwaltung Eingang am 22.12.2010

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre E-mail vom 16.12.2010 in der Sie darauf hinweisen, dass sich Bürger über die zunehmende Belastung der Lutzstraße durch augenscheinlich zu schnell durch die Lutzstraße in Sontheim fahrende LKW und Omnibusse beklagen, deren Herkünfte im Industriegebiet Talheim / Flein zu orten sind.

 

Der Städtische Vollzugsdienst hat im gesamten Jahr 2010 an 15 verschiedenen Tagen Geschwindigkeitsmessungen in der Lutzstraße durchgeführt. Hierbei mussten insgesamt 394 Fahrzeugführer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen beanstandet werden. Dabei handelte es sich ausnahmslos um PKW´s; Geschwindigkeitsverstöße mit LKW´s oder Omnibussen wurden dabei nicht festgestellt.h

Die Geschwindigkeitskontrollen in der Lutzstraße werden im Rahmen der Möglichkeiten fortgeführt. Hierbei können gerne Wünsche der Anwohner nach bestimmten Kontrollzeiten berücksichtigt werden (Tel.: 56-3116 oder 56-2050).

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 05.12.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1071 * Sicherheitsmängel am Stadtbahnhaltepunkt Berufsschulzentrum
 

Wir fragen die Verwaltung:

welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die dokumentierten Sicherheitsmängel am Stadtbahnhaltepunkt Berufsschulzentrum zu beseitigen?
 

Das Bild #... f1 zeigt ein älteres Ehepaar, das mangels geeigneter Absperrung a) von der B 293 kommend, am rechts zu sehenden Gartenzaum über die abschüssige Grünfläche entlang zum nördlichen Bahnsteig gelangt, dann dort über eine nicht abgesperrte Treppe, zudem nicht von Schnee und Eis geräumt (Bild #... h) zum Bahnkörper geht, diesen überquert (siehe Bild #... f1), um dann zum südlichen Bahnsteig zu gelangen (Bild #... f3).

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1070 * Nicht beseitigte Unfallgefahr

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem sich erneut Bürger beklagen und trotz Nachfrage bisher die bereits in der Beantwortung zur Anfrage vom 15.9.2010 zugesicherte Behebung der vorhandenen Mängel, die zur Bildung einer nicht einsehbaren Eisplatte durch Tropfwasser von der Fußgängerbrücke geführt haben, erfolglos geblieben ist und eine Tropfstelle nach wie vor für die Vereisung am Haltepunkt der Stadtbahn "Berufsschulzentrum West" sorgt, wird hiermit nochmals schriftlich angemahnt, daß die - als für die Verkehrssicherheit der auf dem Gebiet der Stadt vorhandenen öffentlichen Einrichtungen zuständige - Verwaltung ihrer Verpflichtung zur Beseitigung der Gefahrenstelle endlich zu sorgen, nachkommt. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Das dazugehörige Bildmaterial:

#... a + #... a1 zeigt eine vereiste Tropffläche am südlichen Bahnsteig unter der Westseite des Übergangs

#... b + #... b1 zeigt eine noch nicht vereiste Tropffläche am südlichen Bahnsteig unter der Ostseite des Übergangs
#... g zeigt eine vereiste Schneefläche vor dem Zugang

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.3.2011

gescannt

Antwort:  bürgernah: Danke!


Ihre Anfragen vom 05.12.2010 und 26.02.2011

Haltepunkt der Stadtbahn „Berufsschulzentrum West"

Rutschgefahr auf der Bahnsteigfläche durch abtropfendes Wasser aus dem Überbau der Fußgängerbrücke

 

<*> nach der von uns am 07.12.2010 durchgeführten Brückenbegehung wurden die Stadtwerke Heilbronn alsBaulastträger des Stadtbahnhaltepunktes gebeten, umgehend und noch vor Beginn der neuen Frostperiode,die betroffene Bahnsteigflächen mit Baken und Hinweisschilder zu sichern.Des Weiteren wurden vom Betriebsamt der Stadt Heilbronn, im Bereich neben den Brückenhauptstützen, Sickermulden angelegt, um das anfallende Schmelzwasser aufzunehmen.Ferner wurde die Fußgängerbrücke einschl. der Rampen- und Treppenaufgänge am 06.12.2010 einer Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 unterzogen.Die Bauwerksprüfung erfolgte durch ein zertifiziertes Ingenieurbüro, welches von der Stadt Heilbronn am20.09.2010 beauftragt wurde.Eine Mängelbeseitigung durch z. B. Abdichtungsarbeiten an dem Brückenüberbau selbst, konnte währendder Wintermonate aufgrund der frostigen Temperaturen und feuchten Wetterlage nicht durchgeführt werden.
Die im Prüfbericht vom 02.03.2011 aufgelisteten Brückenschäden und Bauwerksmängel u.a. die Undichtigkeiten im Bereich der Rinnenkonstruktion des Brückenüberbaus, werden im Zuge der nachfolgendenInstandsetzungsplanung erfasst und während der notwendigen Instandsetzungsarbeiten zeitnah beseitigt.

 

Mit Freundlichen Grüßen
Helmut Sugg


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 19.11.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1069 * "Böckingen Aktuell - Brisant"


 

Wir fragen die Verwaltung:

 

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu den einzelnen Punkten des untenstehenden Schreibens Böckinger Bürger ab?
Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
<*> 

Seit vielen Monaten sind Hauptdurchgangsstraßen durch ganz Böckingen durch Grabarbeiten extrem beeinträchtigt ohne daß ein Ende abzusehen ist.
a) Adolf-Alter-Straße:
Hier war eine Zeitspanne bis Ende August vorgesehene Ablauf: Graben - zuschütten - wieder aufgraben! Eine Straße, die an sich schon eine Engstelle: mit Buslinie und park. PKW ist, ist nur mit größten Problemen mit Gegenverkehr befahrbar - über eine Kuppe!
b) Ludwigsburger Straße
Auch hier der gleiche Ablauft Besonders gravierend die Engstelle bei Turnhalle, / Schule und Schlecker, Durch die Abfräsungen, schürfen Kanten und Aufschüttungen sind Schäden an den PKW die Folge!
c) Kreuzgrund / Kastanienweg
Hier wurden die Arbeiten an sich zügig sauber erledigt!
Nur - die Schlaglöcher vom letzten Winter wurden erst vergangene Woche^ von der Stadt ausgebessert» Es war dieses Jahr das erste Mal, daß der Bauhof in Böckingen solche Arbeiten vorgenommen hat.
Die Bürger haben an sich Verständnis für erforderliche Grabarbeiten, nur sollten diese in einem zumutbaren Zeitraum abgeschlossen werden. Es ist Sache der Stadt HN, den Ablauf zu steuern!
Eisenbahnmuseum / Recyclinghof
So erfreulich dieses Museum für Böckingen sein soll,
so unzumutbar sind die chaotischen Zustände bei Veranstaltungen:
Wo sind die Parkplätze dafür!?
Die Zufahrt zum Recyclinghof ist kaum noch möglich! Bei der Durchfahrt zum alten Friedhof ist alles voll mit 10 cm tiefen Schlaglöchern. Hier ist natürlich Keiner zuständig!
Kreuzung Heidelberger-/Derfflinger-Straße
Für Winterreifen-Werbung liegt ein PKW spektakulär auf dem Dach! Bei dieser kritischen Kreuzung = Bushaltestelle, Obergang / Insel ohne Zebrastreifen, etc. - Sollten Verkehrsteilnehmer nicht auch noch abgelenkt werden. Hier wäre genügend Platz vorhanden, für eine Bucht für den Stadtbus sowie für einen kompletten Zebrastreifen: hier starke Frequenz von Kindern (zu Schule u. Kindergarten) sowie a* Friedhofsbesuchern!
Wann geht es in Böckingen wieder aufwärts? Die gutmütigen Böckinger Bürger!

Antworten der Verwaltung Eingang am 20.12.2010

Antwort:  könnte besser sein

<*> von der Geschäftsstelle des Gemeinderats wurde Ihre Anfrage vom 19.11.2010 an uns mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Nachstehend erhalten Sie die gewünschte Stellungnahme zu dem übermittelten Fragekatalog.

1. Adolf-Alter-Straße
Ursprünglich war vorgesehen, bis Ende der Sommerferien die Maßnahme der HVG (Neuverlegung Gas-/Wasserleitungen) abzuschließen. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten (nördlicher Teil der Grundstücke liegt am Berg, Südteil hangabwärts) mussten die Hausanschlussleitungen in intensiver Handarbeit entfernt und neuverlegt werden. Dies führte zu erheblichen Zeitverzögerungen.

2. Ludwigsburger Straße
Wegen des Zusammenschlusses von verschiedenen Gas- bzw. Wasserleitungen im Einmündungsbereich Blumhardtstraße/Ludwigsburger Straße musste dort zur Einbindung der neuen und alten Leitungen eine größere Straßenfläche für längere Zeit offen gehalten werden. Bedingt durch Schwierigkeiten mit der beauftragten Rohrverlegungsfirma konnte der ursprünglich vorgesehene Fertigstellungstermin zum Ende der Sommerferien nicht gehalten werden. Die HVG hat daraus Konsequenzen gezogen und für den letzten Abschnitt eine andere Firma mit den Rohrverlegungsarbeiten beauftragt. Die Arbeiten sind in der Zwischenzeit abgeschlossen.

Im Baustellenbereich war durch das Aufstellen von Haltverboten sichergestellt, dass die Baustelle umfahren werden konnte. Nachdem sich leider nicht alle Anlieger der Ludwigsburger Straße an diese Haltverbote gehalten haben, musste der fließende Verkehr teilweise wegen der rechtswidrig geparkten Fahrzeuge über die Fräskanten fahren.

3. Kreuzgrund/Kastanienweg
Das Betriebsamt führt im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten Straßenunterhaltungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet durch. Im Rahmen dieser Unterhaltungsarbeiten wurden auch Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des Kastanienweges durchgeführt. Die Arbeiten dort sind inzwischen abgeschlossen.

4. Eisenbahnmuseum/Recyclinghof
Aufgrund der bekannten Problematik hat das Amt für Straßenwesen das Böckinger Polizeirevier gebeten, bei entsprechenden Veranstaltungen im Bereich des Eisenbahnmuseums Kontrollen durchzuführen. Beim „Julbock“-Weihnachtsmarkt wurden keine Behinderungen im Bereich des angrenzenden Straßennetzes festgestellt. Das Polizeirevier Böckingen hat zugesichert, auch bei künftigen Veranstaltungen im Bereich des Museums Kontrollen durchzuführen.

Der Straßenabschnitt zwischen Einmündung Blumhardtstraße/Rangierbahnhof und Rangierbahnhof/Recyclinghof ist Privatfläche der Deutschen Bahn AG und entsprechend mit Durchfahrtsverbotszeichen ausgeschildert. Aufgrund des bekannten Zustandes wurde die Bahn AG von der Stadt gebeten, den in Privatbesitz befindlichen Straßenabschnitt instandzusetzen. Die Bahn ist bis heute dieser Bitte nicht nachgekommen. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass aufgrund der Beschilderung nur Zufahrt für Berechtigte besteht. Kunden des Recyclinghofes sind nicht als Berechtigte im o. g. Sinne zu betrachten und für diese ist die Zufahrt abgesperrt.

5. Heidelberger Straße/Derfflinger Straße
Bezüglich der Werbeanlage (Fahrzeug auf dem Dach liegend, als Werbung für Winterreifen) hat das Planungs- und Baurechtsamt die Beseitigung dieser Anlage veranlasst.

Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse im Bereich der Einmündung Derfflinger Straße/Heidelberger Straße wurde der Zustieg zur Bushaltestelle Derfflinger Straße/stadteinwärts ca. 20 m nach Richtung Norden verlegt.

Die Frage zur eventuellen Einrichtung eines Zebrastreifens wird derzeit geprüft und ggf. im Verkehrsbeirat erörtert werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Karl-Heinz Frenzel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 19.11.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1068 * BuGa: Direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu den einzelnen Punkten des untenstehenden Schreibens der Lokalen Agenda zum Thema "Direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer vom Bahnhof zur Bundesgartenschau 2019 bzw. zum neuen Stadtteil Neckarbogen" ab?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

<*> 
Direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer vom Bahnhof zur Bundesgartenschau 2019 bzw. zum neuen Stadtteil Neckarbogen
Sehr geehrte Damen und Herren,
um den neuen Stadtteil Neckarbogen zu erschließen, sind umfangreiche Straßen- und Brückenbauwerke geplant. Ob es eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer vom Bahnhofsgebäude über die Geleise zum neuen Stadtteil geben wird, scheint höchst ungewiss.
Diese Brückenverbindung haben wir von der Lokalen Agenda bereits mit unserer Stellungnahme vom 27. August 2010 zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bebauungsplan Neckarvorstadt angeregt. Eine Tunnelverbindung steht für uns außer Betracht.
Wir halten eine solche Verbindung für unverzichtbar, da ansonsten keine Bahn- oder Stadtbahnanbindung vorhanden ist und Fußgängern wie Radfahrern lange Umwege zugemutet werden.
Für einen Übergang - ob Brücke oder Steg - sprechen folgende Argumente:
• Der Siegerentwurf Masterplan Neckarvorstadt sieht, wie die meisten der Entwürfe, eine Brücke über das Bahngelände vor. Sie soll hell und attraktiv sein, so dass man sie gerne begeht (Beispiel Bahnhof Heidelberg).
• Die Unterführungen der Allee wurden geschlossen. „Oben bleiben" ist viel attraktiver!
• Der Brückenschlag könnte neben seiner funktionalen Aufgabe auch ein Symbol sein: Für die Reisenden das Tor zur Stadt, das Signal für die BUGA; für die Bewohner das Identifikationsmerkmal ihres Stadtteils.
• Besucher der Gartenschau hätten einen direkten Weg zum „Zugang 1" mit Blick auf die Kulisse der Weinberge, auf den Wartberg, den Böckinger Wasserturm und an den Besonderheiten der Landschaft in und um Heilbronn.
• Die Bewohner des neuen Stadtteils kämen fußläufig zum Bahnhof. Der Bahnhof selbst und das Bahnhofsviertel als Geschäftszentrum würden aufgewertet. Umgekehrt hätten die Bewohner der Bahnhofsvorstadt einen guten Zugang zum Freizeitgelände.

• Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt könnten das bisher abgeschottete Bahnhofsgelände für sich neu entdecken.

• Ohne Brücke über das Bahngelände würden die Bewohner des Neckarbogens öfters mit dem Auto in die Stadt fahren. Wo bleibt dann die Nachhaltigkeit?
• Kein sechsspuriger Ausbau der Mannheimer Straße, dann stünden Mittel für den Bahnhofssteg zur Verfügung.
• Die Entfernung vom Bahnhof zum geplanten kleinen Platz an der künftigen Westrandstraße beträgt um das Bahnhofsgelände herum etwa einen Kilometer (barrierefrei noch mehr!). Auf dem direkten Übergang wären es nur etwa 300 m, das entspricht einem Laufweg von etwa 5 Minuten.
• Die Planung für den Neckarbogen sieht Verkehrsverbindungen in Höhe von 59 Mio € vor. Die größten Posten entfallen auf den Autoverkehr. Allein eine Fußgängerbrücke über den Neckar (hip) soll erst nach 2019 (2019 bis 2060!) verwirklicht werden. Für die von uns gewünschte Fußgänger- und Radfahrerbrücke sind gar keine Mittel ausgewiesen! Ebenso für die angedachte Fußgängerbrücke über den Kanalhafen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Anregungen ernsthaft prüfen und berücksichtigen.
Für uns sind eine BUGA und ein neuer Stadtteil Neckarbogen ohne direkte Verbindung über das Bahngelände undenkbar.

Antworten der Verwaltung Eingang am 6.12.2010

Antwort:  könnte besser sein

<*>

zu Ihrer Anfrage vom 19.11.2010 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Siegerentwurf des städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Masterplan Neckarvorstadt" vom Sommer 200 sowie in zwei der insgesamt drei auf der Klausurtagung mit dem Gemeinderat im April 2010 vorgestellte Varianten des städtebaulichen Rahmenplans „Neckarbogen" war eine direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrerzwischen Hauptbahnhof und dem neuen Stadtteil auf dem Fruchtschuppen-Areal enthalten.

Die Vorteile einer solchen Verbindung für den neuen Stadtteil, die Gesamtstadt sowie die halbjährige Bundesgartenschau stehen für die Verwaltung außer Zweifel. Aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten eine solchen Bauwerks - diese werden je nach Standort und Länge auf 8,5 - 11 Mio. Euro geschätzt - hat die Verwaltung von einer Aufnahme der Brücke in den Rahmenplan Abstand genommen.

Im laufenden Realisierungswettbewerb zur Bundesgartenschau ist die direkte Überbrückung des Bahnhof für Fußgänger und Radfahrer weiter ein Thema. Nicht ausgeschlossen ist, dass eine solche Verkehrslösung bei einer künftigen Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans berücksichtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1067 * Grüncontainer in Neckargartach

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu dem untenstehenden Schreiben des Herrn B....  zu einem Grüncontainer-Standort in Neckargartach ab?

 

2. Schlägt die Verwaltung alternative Standorte vor und welche?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
<*>

aus einem Bericht der Heilbronner Stimme in der letzten Woche habe ich entnommen, dass derzeit bei verschiedenen Mitgliedern des Neckargartacher Ortskartells Bestrebungen bestehen, auf dem Parkplatz der Römerhalle durch die Verwaltung der Stadt Heilbronn Grüncontainer aufstellen zu lassen, um den Bürgern des Stadtteils Neckargartach - wie in Böckingen sowie Frankenbach - in gleicher Weise ortsnah die Entsorgung von Grünschnitt zu ermöglichen. Gegen Die Verwirklichung dieses Vorhabens im Bereich der Römerhalle sprechen mehrere Gesichtspunkte, die nach meiner Beurteilung erheblich sind und die ich als Bürger des Stadtteils Neckargartach der Stadtverwaltung Heilbronn vortragen will. Hierbei wende ich mich mangels Kenntnis der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung unmittelbar an Sie und bitte, gegebenenfalls dieses Schreiben an die zuständige Stelle Ihrer Verwaltung weiterzuleiten, wäre aber sehr erfreut, wenn Sie sich dieser Angelegenheit persönlich annehmen würden, soweit es Ihre Arbeitsbelastung zulässt. Die erheblichen Bedenken begründe ich wie folgt:
Die Aufstellung von Grüncontainern auf dem Parkplatz der Römerhalle zieht naturgemäß eine nicht zu vermeidende Verschmutzung des gesamten Umfelds mit sich. Dies lässt sich anhand der vergleichbaren Anlage in Böckingen „Auf der Schanz" jederzeit nachvollziehen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und werden sich nicht vermeiden lassen, da keine umfriedete und gesicherte Anlage wie in Frankenbach geschaffen, sondern diese Tag und Nacht jederzeit zugänglich gemacht werden soll und damit auch unkontrolliert nicht nur Grünschnitt, sondern auch Müll und sonstiger Unrat abgelagert würde. Angesichts dieses Befunds liegt es auf der Hand, dass eine solche Anlage auf die zahlreichen Gäste bei Sportveranstaltungen, die in erster Linie vom VfL Neckargartach durchgeführt werden, äußerst negativ wirkt. Hierbei ist vor allem in Betracht zu ziehen, dass die Römerhalle we-
gen ihrer Größe nicht nur durch Vereine aus dem Bereich Heilbronn, sondern sehr häufig aus dem gesamten Land - auch für höherklassige Sportveranstaltungen - genutzt wird. Würde eine solche Anlage im engeren Bereich der Römerhalle bestehen, würde das Gesamtbild der Sportanlage, die wegen den zahlreichen sportlichen Aktivitäten und gelungenen Veranstaltungen regional im hohen Ansehen steht, in Mitleidenschaft gezogen und insgesamt ein negatives Bild entstehen. Nachdem die Stadt Heilbronn durch die Erstellung der Römerhalle in Bezug auf die sportlichen Veranstaltungen einen Treffpunkt mit Zentrumscharakter für den gesamten Stadtteil geschaffen hat, der von vielen Bürgern auch gerne genutzt wird, wäre es sehr zu bedauern, wenn dieser negative Eindruck durch ein solches Vorhaben entstehen würde. Dass zu Beginn dieses Jahres die Verwaltung der Stadt Heilbronn Hecken und Sträucher - angeblich aus Kostengründen - entfernt hat, ohne dass bisher die Anlage wieder in einen ansehnlichen Zustand versetzt wurde, sondern lediglich die nackte Erde zu sehen und inzwischen die freie Fläche gänzlich mit Unkraut überwuchert ist, sei in diesem Zusammenhang dennoch angemerkt.
Ferner wird die Römerhalle von den Schülern der Albrecht - Dürer - Schule häufig genutzt. Da nie vermieden werden kann, dass im Falle des Aufstellens von Grüncontainern unkontrolliert Müll, alte Hausratsgegenstände und auch gefährliche Abfälle abgelagert werden, müsste die Verwaltung der Stadt Heilbronn die Anlage ständig kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine unhygienischen Zustände entstehen. Ferner befindet sich im Bereich des Parkplatzes ein durch die Verwaltung der Stadt ständig gepflegter Spielplatz für Kinder, zu deren Schutz in gleicher Weise eine ständige Kontrolle der Anlage vorgenommen werden müsste. Auch dieser Umstand spricht gegen die Aufstellung von Grüncontainern.
Schließlich würde der Parkraum durch das Aufstellen mehrerer Container weiter eingeschränkt, was sich vor allem bei Großveranstaltungen negativ auswirken und die teilweise schon heute bestehenden äußerst beengten Parkverhältnisse erheblich verschlechtern würde.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie angesichts der vorgetragenen Argumente dafür Sorge tragen würden, dass auf dem Gelände der Römerhalle keine Grüncontainer aufgestellt werden.
Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass ich etwa 400 m entfernt von der Römerhalle wohne und deshalb es für mich wesentlich einfacher wäre, den aus meinem Garten zu entfernenden Grünschnitt nicht nach Frankenbach oder Böckingen transportieren zu müssen. Das Erscheinungsbild dei Römerhalle ist aber wichtiger als Privatinteressen, wie sie anderweitig teilweise offenkundig artikuliert wurden. Erwähnen möchte ich noch, dass ich mich mit meinem Anliegen auch an den Vorstand des VfL Neckargartach mit dem Antrag gewandt habe, sich gegen die Aufstellung von Grüncontainern im Bereich der Römerhalle auszusprechen.

Antworten der Verwaltung Eingang am 2.12.2010

Antwort:  könnte besser sein

<*>

zu Ihrer Anfrage vom 19.11.2010 nehmen wir wie folgt Stellung:

Offen zugängliche Grünabfallcontainer werden häufig zur Ablagerung von gewerblichen Grünabfällen und von Müll missbraucht. Deshalb wurden mit der Eröffnung des Recyclinghofes in Frankenbach auch die dortigen, offen zugänglichen Grünabfallcontainer in den Recyclinghof integriert. Der Recyclinghof Frankenbach wurde für Benutzer aus Frankenbach und aus Neckargartach konzipiert und dies hat sich auch so bewährt. 

Wir beabsichtigen daher nicht, in Neckargartach Grünabfallcontainer aufzustellen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Hartmut Sugg


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1066 * Ärzte-Stellungnahme

 

1. welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu der gestern (11.11.2010)  über die Gemeinderatspost zugegangene Anschreiben von Dr. Barthelmes mit Datum vom 26.10.2010 nebst einer "Stellungnahme der Böckinger Ärzte zum Ausbau der Saarlandstraße und dem Neubau der SLK-Kliniken am Gesundbrunnen" ab? (Anlage)

 

2. Wurden die Ärzte hierbei falsch über die tatsächlichen Fakten dazu informiert, oder entsprechen diese den vorhandenen Prognosen und Untersuchungen dazu?

 

3. Treffen die umweltrelevanten Vermutungen im Schreiben und der Stellungnahme zu?

 

4. Ist mit den befürchteten Schädigungen für die Patienten der SLK-Kliniken zu rechnen?
 

5. Soll mit den SLK-Kliniken  ein Projekt umgesetzt werden, das nicht den strengen Vorschriften über den Schutz der Umwelt, insbesondere für Krankenanstalten, entspricht?

 

6. Ist die vorhandene wesentlich höhere und schutzlose Belastung der Anwohner in den Bereichen B 293, Klingenberg, Frankenbach bis Neckargartach und Kirchhausen weniger relevant und gesünder?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 4.12.2010

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*>

in der Anlage übersenden wir das Schreiben des Bürgermeisteramts nebst Aussagen der SLK-Kliniken an Herrn Dr. Barthelmes.

Hieraus ergibt sich die Beantwortung zu Ziffern 1 – 5 Ihrer Anfrage.

Ergänzend dürfen wir Ihnen zu Ziffer 6. Ihrer Anfrage mitteilen, dass eine höhere und schutzlose Belastung anderer Bewohner der Stadt Heilbronn natürlich nicht gesünder und insbesondere für die Verwaltung grundsätzlich nicht we-niger relevant ist, als die Belastung der Patienten des Klinikums.

Herr Stadtrat Auchter erhält eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet

Dr. Böhmer

Anlagen:


<*> für Ihr Schreiben vom 26.10.2010 mit der Stellungnahme der Böckinger Ärzte zu den gegenwärtigen Planungen zum Ausbau der Saarlandstraße und dem Neubau des Klinikums am Gesundbrunnen darf ich Ihnen danken und zu den hier geäußerten Befürchtungen und getroffenen Aussagen Stellung nehmen.
Die mit der Ausbauplanung der Saarlandstraße verbundene Steigerung des Verkehrsaufkommens zur Entlastung der Stadtteile Böckingen, Frankenbach und Neckargartach und die damit einhergehende Erhöhung der Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich des Klinikareals, ist sicherlich unstrittig.
Mit aller Entschiedenheit muss allerdings der Behauptung widersprochen werden, dass diese Problematik, auch im Hinblick auf den Klinikneubau, keine angemessene Würdigung erfährt bzw. die Planungen zu einer unzumutbaren Belastung für die Patienten führen.
Im Zuge der Planungsüberlegungen wurden umfangreiche Untersuchungen zu einem eventuell anderen Ausbau (Tunnel, Einhausung, usw.) der Bestandsstrecke bzw. auch zu einer grundsätzlich anderen Trassenführung durchgeführt.
Auch die Auswirkungen der jetzigen Planung in Bezug auf die Lärm- und Schadstoffsituation sind -unter Beachtung des Klinikneubaus- umfassend gutachterlich bewertet worden.
Unter Würdigung aller Umstände, die für oder gegen die eine oder andere Planungsalternative sprechen, hat der Gemeinderat abgewogen und die vorliegende Planung beschlossen.
Ich muss ausdrücklich betonen, dass auch im Bereich des Klinikneubaus einerseits die zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgesetzten Grenzwerte für die Luftschadstoffe eindeutig eingehalten werden und andererseits die maßgebenden Grenzwerte für die Lärmbelastung durch geeignete bautechnische Maßnahmen am Gebäude selbst eingehalten werden können.
Im Einzelnen darf ich diesbezüglich auf die Aussagen der planenden Architekten der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH zu dieser Thematik im beiliegenden Schreiben verweisen.
Unbeschadet hiervon wird sich im Laufe der nächsten Jahre die Lärm- und Schadstoffbelastung auch zusätzlich weiter verringern, da auf Grund anderer Straßenbaumaßnahmen die Verkehrsbelastung auf der Saarlandstraße wieder abnimmt und sich grundsätzlich die Schadstoffemissionen der Fahrzeuge reduzieren.
Von einem Planungsmißstand, welcher eine grundsätzliche Änderung der Planung erfordert, kann daher keine Rede sein.
Sie können versichert sein, dass auch schon bisher qualifizierte Fachleute mit den Planungen befasst waren und sind.
Ich darf nicht zuletzt noch darauf hinweisen, dass sich die Planer des Klinikums - unabhängig vom Ausbau der Saarlandstraße - bereits mit der heute vorhandenen Situation auf dem Klinikareal auseinandersetzen müssen.
Dies ist bei Um- bzw. Ausbauplanungen in Bestandssituationen nicht unüblich, wie beispielsweise auch die Planungen für umfangreiche Neu- und Umbaumaßnahmen im Bereich des Katharinenhospitals in Stuttgart zeigen, welches auch an eine stark belastete Hauptverkehrsstraße direkt angrenzt.
Ich hoffe, Sie hiermit umfassend informiert zu haben und bitte Sie diese Informationen an die beteiligten Böckinger Ärzte weiterzugeben. Ansonsten besteht leicht die Gefahr, in der derzeitigen Diskussion einseitig instrumentalisiert zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek
Bürgermeister

Anlage:
Schreiben TMK Architekten vom 29.11.2010


SLK-Kliniken Heilbronn GmbH - Klinikum am Gesundbrunnen
Modernisierung l. BA
Lärmbelastung Pflegestationen durch Saarlandstraße

<*>
zu den uns übermittelten Bedenken hinsichtlich der Ausrichtung der Krankenzimmer in Verbindung mit einem Ausbau der Saarlandstraße und hierdurch befürchteten außergewöhnlichen Belastungen durch Lärm und Feinstaub können wir mitteilen, dass die prognostizierten Emissionswerte nach einem Ausbau der Saarlandstrasse in der Krankenhausplanung berücksichtigt wurden und die geltenden Höchstwerte keinesfalls überschritten werden. Hierzu sind im Einzelnen folgende Sachverhalte festzuhalten:

- Die Krankenzimmer des Neubaus befinden in einer Entfernung zwischen 50 bis 125 m zur Saarlandstraße und sind ausschließlich entlang der internen Innenhöfe nach Westen bzw. Ostenausgerichtet. Die nach Süden zur Straße orientierten Stirnflächen der Gebäuderiegel sind im Bereich der Patientenzimmer geschlossen.

- Durch den geplanten baulichen Schallschutz des Neubaus werden die gesetzlich geforderten Richtwerte gem. Schallgutachten Saarlandstraße eingehalten.

- Das Lüftungskonzept sieht vor, die Patientenzimmer mechanisch zu belüften bzw. zu konditionieren. Dabei wird die erforderliche Zuluft gefiltert in die Bettenzimmer eingeblasen und wiederabgeführt. Das bedeutet, dass die Fenster bei guter Belüftung weitgehend geschlossen bleiben können, sodass ohne Beeinträchtigung der Schallschutz zu jeder Zeit sicher gestellt ist.

Eine außergewöhnliche Belastung der Zimmer durch Feinstaub und Schallimmissionen kann daher aus baulicher Sicht ausgeschlossen werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
TMK Architekten


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 25.10.2010

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1065 * Mißachtung gerichtlicher Entscheidungen und der Menschenwürde
 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

 

a) welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, daß das Landessozialgericht Baden-Württemberg bereits am 20.10.2010 den Parteien einen unanfechtbaren Beschluß nebst Begründung vom 19.10.2010 - Az.: L 7 SO 4377/10B - frühmorgens zugefaxt hat, den die Stadt Heilbronn bisher unter dem Vorwand, die Leistungsakte sei noch nicht vom Gericht übersandt, ignoriert und somit weiterhin gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde des betroffenen Klägers, dem in Folge der Handlungsweise städtischer Mitarbeiter Strom und Gas abgestellt wurde, verstoßen wurde?
 

b) Ignoriert die Verwaltung die Rechtswirksamkeit eines per Fax übermittelten Gerichtsaktes?
 

c) Wer trägt die Verantwortung dafür, daß die Verwaltung den Vergleichsvorschlag des Gerichtes vom 7.10.2010 abgelehnt, ihn erst nach einer Woche negativ beantwortet und damit die Kosten zu Lasten des Steuerzahlers erhöht hat?
 

d) Weshalb liegt der Verwaltung kein Duplikat der Leistungsakte vor, die überhaupt nicht notwendig ist, um dem Kläger angesichts der derzeitigen Temperaturverhältnisse umgehend den Zugang zu Strom und Gas wieder zu gewähren?
 

e) Wie lange gedenkt die Verwaltung der Stadt Heilbronn den derzeitigen Zustand zu Lasten und Gesundheit des Klägers noch aufrecht zu erhalten, nachdem nunmehr der 6. Tag vorüber ist, ohne daß die Verwaltung der Stadt Heilbronn den Gerichtsbeschluß vollzogen hat?
 

f) Welche Maßnahmen wird die Verwaltungsspitze gegen diese grundgesetzwidrige Handlungsweise der dafür verantwortlichen Mitarbeiter unternehmen, wird Strafanzeige wegen gesundheitsgefährdender Amtshandlung von Amts wegen erstattet oder muß dies von anderer Seite erfolgen?
 

g) Wie viele vergleichbare Fälle gibt es derzeit, auch unter dem Aspekt, daß nicht jeder Betroffene mutig genug ist, gegen die Stadt Heilbronn bis in die 2. Instanz Klage zu erheben?
 

h) Wie verträgt sich eine solche menschenunwürdige Handlungsweise mit dem Inhalt der von OB Helmut Himmelsbach laut Heilbronner Stimme vom 20.Oktober 2008 gehaltenen Predigt von der Kanzel der Auferstehungskirche über Nächstenliebe, in der von ihm u.a. postuliert wurde, daß diese die Bereitschaft voraussetzt, "gerecht zu sein" und die "essentiell für den Zusammenhalt einer Gemeinschaft ist", dazu gehöre auch "Barmherzigkeit und nicht nur die Erfüllung der abstrakten Buchstaben des Gesetzes"?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Antworten der Verwaltung Eingang am 24.11.2010

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> die in Ihrer o.g. Anfrage aufgeworfenen Fragen beantworten wir wie folgt:
Der von Ihnen erwähnte Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.10.2010 ging am 20.10.2010 bei der Stadt Heilbronn ein. Da der Beschluss keine Angaben über die Höhe der zu übernehmenden Energierückstände enthielt, wurde vom Amt für Familie, Jugend und Senioren sofort mit der HVG/ZEAG Kontakt aufgenommen. Erste Informationen wurden dem Amt von dort am 21.10.2010 per Fax übermittelt. Am 22.10.2010 wurden mit dem Leiter des Kundencenters der HVG/ZEAG nochmals die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Energieschulden telefonisch abgeklärt um eine Öffnung der Energiezufuhr gewährleisten zu können. Das Landessozialgericht teilte der Stadt Heilbronn am 22.10.2010 telefonisch auf deren Nachfrage hin mit, dass die zur weiteren Bearbeitung erforderliche Verwaltungsakte versandt worden ist. Nachdem die Akte am 26.10.2010 beim Rechtsamt einging wurde sie unverzüglich von einem Auszubildenden des Amtes für Familie, Jugend und Senioren abgeholt, damit die Bearbeitung sofort im Anschluss an die Sprechstunde erfolgen konnte. Am gleichen Tag wurden die offenstehenden Energierückstände in Höhe von 1.265,40 Euro zur Zahlung an die HVG/ZEAG angewiesen und per Fax bestätigt.
Die Stadt Heilbronn hat damit alles in ihrer Macht Stehende getan, um den Beschluss des Landessozialgerichtes vom 19.10.2010 zügig umzusetzen.
Angesichts des Umfangs der jeweiligen Leistungsakten und der Zahl der Verfahren sieht sich die Verwaltung außerstande, vor der Übersendung der Akten diese zu kopieren. Abgesehen von den hierdurch entstehenden Kosten ist hierzu das erforderliche Personal nicht vorhanden.
Der Vergleichsvorschlag des Landessozialgerichts wurde von den beteiligten Ämtern eingehend abgewogen. Aufgrund der dem Hilfeempfänger in der Vergangenheit bereits mehrfach gewährten Übernahmen von Energieschulden wurde davon abgesehen, dem Vergleich näherzutreten.
Durch die Nichtannahme des Vergleichsvorschlags des Landessozialgerichts sind dem Steuerzahler keine weiteren Kosten entstanden. Dem Hilfeempfänger war vom Landessozialgericht Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Wären die Kosten des Verfahrens nicht der Stadt Heilbronn auferlegt worden, hätten sie vom Land Baden-Württemberg getragen werden müssen – und damit ebenfalls vom Steuerzahler.
Die Sperrung der Energiezufuhr ist nicht durch irgendeine Handlungsweise städtischer Mitarbeiter verursacht worden, sondern beruhte auf dem Fehlverhalten des Energieschuldners. Die Sperrung erfolgte bereits am 10.8.2010 wegen Nichtzahlung von Abschlägen und Verbrauchsabrechnungen. Eine mögliche Gesundheitsgefährdung wurde damit vom Hilfeempfänger selbst verursacht. Ihm war seit dem Jahre 2008 bereits dreimal ein Darlehen zur Begleichung von Energierückständen und damit zu Vermeidung der Sperrung der Energiezufuhr gewährt worden. Der Hilfeempfänger hat sich die damaligen Vorgänge, die zur Darlehensgewährung geführt haben, nicht zur Warnung dienen lassen. Wohl in der Hoffnung, dass seine Zahlungsrückstände stets von der Stadt Heilbronn als Sozialhilfeträger übernommen werden, hat er z.B. keine Stromabschläge an die ZEAG geleistet, auch nicht den im Regelsatz hierfür enthaltenen Betrag. Das Sozialgericht Heilbronn ist daher in seinem Beschluss vom 13.9.2010 zur Überzeugung gekommen, „dass der Antragsteller die Schulden hat absichtlich entstehen lassen in der Annahme, der Sozialhilfeträger werde diese im Falle einer Sperrankündigung oder im Wege des einstweiligen Rechtschutzes – notfalls in zweiter Instanz – erneut übernehmen“.
Weder in der Vergangenheit noch derzeit gab oder gibt es bei der Stadt Heilbronn vergleichbare Fälle. Der betroffene Hilfeempfänger ist der einzige, dem innerhalb von drei Jahren vier (!) Darlehen zur Deckung von Energieschulden gewährt werden mussten.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Steis


Replik dazu

<*>

mit Ihrem Schreiben zu unserer Anfrage gehen wir nicht konform, da dieses zwar umfangreich versucht, falsches Verwaltungshandeln zu rechtfertigen, aber den gestellten Fragen ausweicht.

Im Übrigen ist für die Verwaltung der unanfechtbare Beschluß des Landessozialgerichtes maßgebend und nicht der zu Recht angefochtene Beschluß des Sozialgerichtes Heilbronn.

Es ist auch unbekannt, daß die Wahrnehmung des Rechtsweges, den sich möglicherweise andere resignierend gegen die Bürokratie nicht wahrzunehmen getrauen, von der zur Neutralität und Gleichbehandlung verpflichteten Verwaltung zu dessen Nachteil auszulegen ist und die Verwaltung verpflichtende Gerichtsbeschlüsse nach eigener Selbstherrlichkeit auslegen oder den Kläger deshalb durch Vorhaltungen herabwürdigen kann, weil dieser die Wahrnehmung seiner Rechte in Anspruch nimmt.

Wir bestehen auf die sachgerechte Beantwortung unserer Anfrage.

 

Antwort der Verwaltung dazu:

<*> im vorliegenden Fall liegt kein falsches Verwaltungshandeln vor. Der Antragsteller in dem Gerichtsverfahren hat die Kosten für Strom vollständig aus dem Regelsatz zu decken. Dies hat er mehrfach nicht getan. Ihm mussten daher Darlehen erteilt werden, die das Gesetz in diesen Fällen eigentlich nicht vorsieht. Nicht nur die Verwaltung hat sich an Gesetz und Recht zu halten, sondern auch der Hilfeempfänger. Im Beschluss des Landessozialgerichts steht: „Der Senat weist den Antragsteller jedoch nochmals ausdrücklich darauf hin, dass er die Kosten für Strom vollständig aus dem Regelsatz decken muss. Er hat auch dann keinen weitergehenden Anspruch gegen die Anspruchsgegnerin, wenn sein Stromabschlag höher ist, als der im Regelsatz für Haushaltsstrom vorgesehene Betrag. In einem solchen Fall hat der Antragsteller nach gesetzgeberischer Vorstellung innerhalb des Regelsatzes umzuschichten, also bei anderen Bedarfslagen einzusparen. Auch eine Übernahme im Rahmen einer Jahresabrechnung kommt nicht in Betracht. Stellt der Antragsteller mithin sein Verhalten in Zukunft nicht um und lässt wegen Nichtzahlung von Abschlägen wiederum Stromschulden auflaufen, wird eine neuerliche Schuldenübernahme schwerlich erneut auf diese Erwägungen gestützt werden können".

Es ging in diesem Verfahren um die Klärung einer bis dahin nicht entschiedenen Frage. Aus diesem Grunde wurde auch von der Verwaltung der gemachte gerichtliche Vergleichsvorschlag abgelehnt. Dass Auszahlungen nur vorgenommen werden können, wenn die Akte vom Gericht wieder bei der Verwaltung eingetroffen ist, ist selbstverständlich. Es ist bei der personellen Situation nicht möglich sämtliche an das Gericht zu sendenden Akten zu kopieren.
Mit freundlichen Grüßen
Keidel

 

Replik dazu

<*> vielen Dank für Ihre Teilbeantwortung. Diese bezieht sich aber wiederum lediglich auf die Sicht der Verwaltung zu vom Landessozialgericht festgestellten und daher von diesem korrigierten Fehlverhalten, das die Menschenwürde hinter kommerzielle Interessen gestellt hat.

Die Antwort ist darüber hinaus bemerkenswert, denn daraus ist zu folgern, daß auch im Ernstfall die Stadtverwaltung - wie hier eine Woche bei größter Kälte lang - untätig bleibt, weil ihre dem Verfahren zugrunde liegenden Akten angeblich nicht vorliegen und sich schlimme Folgen, wie im aktuellen Fall des Todes einer 18jährigen, sich künftig nicht ausschließen lassen.

Wir verweisen darauf, daß in diesem Fall nicht nur der Strom, sondern auch das Gas abgestellt wurde, dessen Lieferant nicht die ZEAG ist.

Wir bestehen deshalb darauf, daß unsere Anfrage endlich Punkt für Punkt vollständig beantwortet wird.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 25.10.2010

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

und das RP Stuttgart

 

1064 * Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 293

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende ePost erreichte uns heute:
 

"... hier zur Info - na wenn das bei uns möglich wäre, unser Wohngebiet Im Haselter hätte echt Wohnqualität.

SWR4 - Regionalnachrichten Stuttgart:
 

Kirchheim am Neckar
Nächtliches Tempolimit in Kirchheim Neckar

In der Ludwigsburger Kreisgemeinde müssen Autofahrer nachts künftig langsamer fahren. Statt bisher 50, dürfen sie auf einem Teil der Ortsdurchfahrt nur noch maximal 30 Stundenkilometer schnell fahren. Das Tempolimit ist ein Teilerfolg für Uwe Seibold. Der Bürgermeister hatte zuletzt im Sommer moniert, dass in Offenau im Kreis Heilbronn bei angeblich gleichen Bedingungen auf der Bundesstraße 27 Tempo 30 gelte und in seiner Ortschaft nicht. Das Tempolimit, für das nur noch die Schilder aufgestellt werden müssen, ist begrenzt auf die Zeit von 22 Uhr nachts bis 6 Uhr früh.
"
 

Außerdem verweisen wir auf den Artikel vom 13.10.2010 in den Stuttgarter Nachrichten, siehe hier.
Wir fragen dazu die Verwaltung,
welche Stellungnahme sie unter Bezug auf die Gleichbehandlung der Bewohner an der B 293 abgibt oder ob sie weiterhin im Gegensatz zum Kirchheimer Bürgermeister Seibold untätig bleiben will.
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
27.10.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang zu unserer untenstehenden Anfrage [vom 25.10.2010 16:26] teilen wir Ihnen folgende weitere Reaktion zum Thema mit, die uns heute morgen erreicht hat:


<*> uns nützt ein nächtliches Tempolimit ohne dass "echt und richtig" kontrolliert würde? Heute morgen fuhren ab 4.00 Uhr Lastwagen nach Lastwagen mit ihren lauten Motoren "durch mein Schlafzimmer" - da gibts nur ein Wort dafür: Folter. Es hält sich keiner an ein Nachtfahrverbot für LKW, denken Sie, dass diese dann auf DER geraden Strecke der Großgartacher Straße ein Tempolimit einhalten? Wo doch soooo vieeele Menschen überall im Land unter den gleichen Lärmbelästigungen leiden, warum wird dann nicht eine pauschale Lösung gefunden??  So viel Arbeit, Schilder, Material, Hoffnungen - und wofür?  Nur als Beschwichtigung für die Geplagten? Nachtfahrverbote und Tempolimits sind so nur Scheinlösungen aber keine wirkliche Auflösung der Lärmbelästigungen. Wieviele Steuergelder werden so verschwendet? <*>

Wir bitten dies zu beachten und in die Bewertung aufzunehmen, da dies keinesfalls eine Einzelmeinung darstellt, sondern jene Meinung vertreten wird, daß - entgegen der Aufgabenstellung - das Wohl der Bürger wenig interessiert.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 25.10.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1063 * Fotovoltaikanlage

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:
 

die Fa. E.... GmbH mit Sitz in Heilbronn, möchten auf Heilbronner Gemarkung eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage realisieren, siehe [Anlage im Original].


Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu ab?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am  17.11.2010

Antwort:  könnte besser sein

<*>

die Firma E... GmbH hat sich im Vorfeld Ihrer Anfrage an das Dezernat IV gewandt mit dem Anliegen um Prüfung der Realisierbarkeit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Heilbronner Gemarkung entlang der A 6.
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den vom Investor angegebenen Flurstücken.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann gesagt werden:

Die betreffenden Grundstücke an denen der Investor interessiert ist, befinden sich vorwiegend im Eigentum der Stadt.
Hinsichtlich dieser Grundstücke hat es bereits diverse Anfragen zum Zwecke der Photovoltaik gegeben, die alle negativ beschieden wurden.
Die Grundstücke, die landwirtschaftlich genutzt werden, sind allesamt langfristig verpachtet.
Der Landwirtschaft werden immer wieder wertvolle Flächen für Infrastrukturmaßnahmen und für im Stadtgebiet erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnahmen entzogen.
Davon abgesehen ist die baurechtliche Zulässigkeit solcher Anlagen an der Stelle im Außenbereich problematisch.
Freiflächen Photovaikanlagen sind keine privilegierten Anlage im Sinne von § 35 BauGB, die im Außenbereich zugelassen werden können.
Die rechtliche Voraussetzung zur Aufstellung von Freiflächen Photvoltaikanlgen bedingt somit, dass für diese Nutzung Bebauungspläne aufgestellt werden müssten.
Da die betreffenden Grundstücke sich jedoch in einem Landschaftschutzgebiet, noch dazu in einem regionalen Grünzug befinden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht möglich.
Der Regionalverband sieht abgesehen von der teilweise schlechten Exposition des Standortes für die Photovoltaik vor allem aufgrund der Betroffenheit der hochwertigen landwirtschaftlichen Böden keine Ausnahmemöglichkeit.
Es ist die Prüfung noch weiterer Belange offen, wie zum Beispiel das Anbauverbot an die A 6 nach dem Bundesfernstraßengesetz.

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung der E... GmbH das Ergebnis der Prüfung mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Jean-Christophe Pilz
Stellvertretender Amtsleiter


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 8.10.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1062 * Umgestaltung der unterirdischen Bahnsteigzugänge im Hauptbahnhof Heilbronn
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Schreiben des Herrn Martin K. zum o.g. Thema ab, inwiefern kann hier für entsprechende Umsetzung gesorgt werden?
 

Es wird um kostensparende Rückantwort per ePost gebeten.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 8.11.2010

Antwort:  könnte besser sein

Umgestaltung der unterirdischen Bahnsteigzugänge im Hauptbahnhof Heilbronn
 

 

<*> in Ihrer Anfrage vom 8. Oktober 2010 nehmen Sie Bezug auf das Schreiben vom Herrn
K. vom 3. Oktober 2010 und fordern die Verwaltung zur Stellungnahme auf.
Die finanzielle Beteiligung der Stadt Heilbronn an der Modernisierung des
Hauptbahnhofes Heilbronn bezieht sich, wie in GR-Drucksache 217 vom 25.08.2010 dargelegt, auf folgende Maßnahmen:
- Neubau der Bahnsteige
- Anpassungen der Zugangsanlagen (Treppen aus der Unterführung), die im Zusammenhang mit der
  Bahnsteigaufhöhung erforderlich werden
- Erneuerung bzw. Anpassung der Bahnsteigausstattung (Wetterschutzanlagen, Bahnsteigmobiliar,
  Beschilderung)
- Anpassung und Aufwertung der vorhandenen Bahnsteigüberdachungen
- Anpassung der Beleuchtungsanlage
- Gestalterische Aufwertung der Personenunterführung
- Abstimmung der Planung mit den Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms (Aufzüge)
- Rückbau nicht mehr benötigter Bahnsteigbereiche
 

Die finanzielle Beteiligung der Stadt Heilbronn bezieht sich nicht auf die vorgesehenen 4 Aufzüge. Diese werden zu hundert Prozent aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung
finanziert. Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II müssen zwingend bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Nach Angaben der DB AG ist die Planung der Aufzugsanlagen in Heilbronn abgeschlossen und die Ausschreibung der Bauleistungen ist erfolgt. Ein zeitlicher Aufschub der Planungen für die Aufzüge und eine Abstimmung mit evtl. Planungen für eine Brücke ist daher zeitlich nicht möglich.
 

Die Planungen der DB A6 zu den Aufzügen sehen vor, dass jeder der 4 Bahnsteige per
Aufzug mit der vorhandenen Unterführung verbunden wird. Es ist nicht zu erwarten, dass beim evtl. Bau einer Brücke Aufzüge bzw. Aufzugsschächte rückgebaut oder verfüllt werden müssen, da für eine Brücke bevorzugt Standorte neben dem Bahnhofsgebäude in Frage kommen. Auch die sonstigen Maßnahmen stehen einer Anschlussplanung, die die Anbindung des Neckarbogens an die Bahnhofsvorstadt und den Hauptbahnhof aufgreift, nicht entgegen.


In der Klausurtagung des Gemeinderats vom 17. April 2010 wurden in Varianten des
städtebaulichen Rahmenplans "Neckarbogen" wahlweise eine Fußgängerbrücke westlich bzw. östlich des Hauptbahnhofs vorgestellt (geschätzte Kosten: ca. 11 bzw. 8,5 Mio. Euro). Im Erläuterungsbericht zum Rahmenplan sind diese Varianten nachrichtlich enthalten. Aus Kostengründen wurde in der Beschlussfassung des Rahmenplanes von solchen Lösungen jedoch Abstand genommen. Im städtebaulichen Rahmenplan "Neckarbogen" ist daher gegenwärtig keine direkte Verbindung (Fußgängerbrücke oder Tunnel) zwischen Bahnhof/Bahnhofsvorstadt und Neckarbogen vorgesehen. Im Rahmen des derzeit laufenden Realisierungswettbewerbs zur Bundesgartenschau 2019 sind die Teilnehmer jedoch u. a. aufgefordert, Vorschläge zur
Erschließung des Bundesgartenschau-Geländes bzw. des Neckarbogens vom Hauptbahnhof aus vorzulegen.
 

Ein Tunnelbauwerk (auch in Verlängerung des bestehenden ca. 50 m langen Tunnels unter dem Bahnhof), das eine Gesamtlänge von über 200 m aufweisen würde, wurde von der Verwaltung sowohl
aus Kostengründen (aktueller Vergleichswert Bahnhof Böblingen: 70 m Tunnel für 16 Mio. Euro
Baukosten) als auch städtebaulichen Gründen (Schaffung eines wenig attraktiven "Angstraumes") nicht vertiefend untersucht.


Herr K. erhält ein gleichlautendes Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Frahm


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 28.9.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1061 * Parken vor der Fritz-Ullrich-Schule
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über mangelnde Parkplätze vor der Fritz-Ullrich-Schule, wenn sie ihre Kinder z.T. aus anderen Stadtteilen dort hinbringen bzw. die Schule selbst aufsuchen müssen und dann wegen dem Abstellen des Fahrzeuges im Halteverbot ein Verwarnungsgeld bezahlen müssen.
Als besonders ärgerlich wird registriert, daß schulfremde Fahrzeuge auf dem für der Schule bereit gestellten Parkplatz parken und sich darum niemand kümmert. Sogar in den umliegenden Feldern werden Fahrzeuge abgestellt, während das Parkdeck des Berufsschulzentrums offensichtlich nicht voll belegt wird. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.
Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 12.10.2010

Antwort:  könnte besser sein

<*>

Der Städtische Vollzugsdienst hat die Parksituation im Umfeld der Fritz- Ullrich- Schule zusammen mit dem für die Verkehrsregelung zuständigen Amt für Straßenwesen vor Ort überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Änderung der getroffenen Parkregelung vor Ort nicht möglich ist.

 

Insbesondere können im öffentlichen Verkehrsraum keine weiteren Parkplätze ausgewiesen werden.

Auf die Belegung der auf Schulgelände ausgewiesenen Lehrerparkplätze haben wir keinen Einfluss.

Kontrollen des Ruhenden Verkehrs im Umfeld des Berufsschulzentrums und der Fritz- Ullrich- Schule seitens des Städtischen Vollzugsdienstes finden aufgrund von Hinweisen der Anwohner statt. Hierbei müssen auch immer wieder gebührenpflichtige Verwarnungen wegen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge ausgesprochen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 16.9.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1060 * Stuttgart 21
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:
 

1. Laut einer Stellungnahme vom 10.9.2010 von OB Himmelsbach ist „Stuttgart 21" gut für Heilbronn und "gut für die Region Heilbronn-Franken“. Behauptet werden "Kürzere Fahrzeiten, weniger Umsteigen und bessere Anschlussverbindungen".
In einer Erklärung (HSt v. 15.9.2010) der CDU-Mitglieder Himmelsbach, Gurr-Hirsch, Gienger, Strobl, von Stetten, Kübler. Lasotta,  Lichy und Throm sowie der FDP-Mitglieder Leibrecht,  Link, Drautz sowie zweier Landräte wird sogar behauptet, die Anbindung Heilbronns an den Stuttgarter Flughafen (nicht: Hauptbahnhof!) sei künftig statt 90 Minuten Fahrzeit nur noch 49 Minuten und umsteigefrei:
   a) auf welche nachvollziehbaren und  verbindlichen Unterlagen bezieht sich diese Aussage;
   b) wie erklärt sich diese Beschleunigung um 41 Minuten anhand der offiziellen Prognose, daß auf dem Weg der Strecke Stuttgart-Hauptbahnhof lediglich 9 Minuten eingespart werden und woher kommen die restlichen 32 Minuten;
   c) wie viele Züge fahren täglich diese Strecke in dieser angeblich um 41 Minuten verkürzten umsteigefreien Zeit?

2. a) Ist davon auszugehen, daß die wenigsten Benutzer der Strecke Heilbronn-Stuttgart zum Flughafen fahren und die Mehrzahl nach Stuttgart pendeln:
   b) weshalb erklären die Unterzeichner nicht die Zeitersparnis von Heilbronn zum Hauptbahnhof Stuttgart;
   c) wie hoch ist die Einsparung künftig zum Hauptbahnhof Stuttgart unter welchen Bedingungen (z.B. Halt auf kleineren Bahnhöfen)?
 
3. OB Himmelsbach bemängelt, Heilbronn habe als „Stadt im Bahnschatten“ keinen eigenen Fernverkehr und sei daher auf das Angebot in den umliegenden Knotenbahnhöfe wie Stuttgart angewiesen. Weshalb hat OB Himmelsbach und seine Mitunterzeichner in den vergangenen 10 Jahren dahingehend nichts zur Verbesserung erreicht?

4. Woher kommt das Jounglieren mit Fahrzeiten, wenn OB Himmelsbach noch am 10.9.2010 erklärt, vom Heilbronner Hauptbahnhof werde sich die Fahrzeit zum Stuttgarter Flughafen und zur Messe um eine halbe Stunde verkürzen, aber er nun sogar eine 49-minütige Ersparnis mitunterzeichnet?

5. Ist es richtig, daß sich OB Himmelsbach wünscht, daß "durch die erwartete bessere Verbindung mit dem Stuttgarter Flughafen ... das Projekt eines eigenen Regionalflughafen im Raum Heilbronn aufgegeben werden" kann und fürchtet "ohne die neue Verbindung würden die Diskussionen wieder losgehen" und sich somit als ein Verhinderer besserer Lösungen, wie z.B. dem Angebot der Stadt Mosbach, zum Schaden der heimischen Wirtschaft verschließt, den dortigen Flugplatz zum Regionalflughafen auszubauen?

6. OB Himmelsbach will sich dafür "weiterhin" einsetzen, daß auch die "Verbindungen zu anderen ICE-Knotenpunkten wie beispielsweise Würzburg in den nächsten Jahren verbessert werden..." Zu welchem Zeitpunkt werden diese schon seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholten Ankündigungen, sprich Worte ohne Taten, realisiert werden?

7. Weshalb haben es die die Verantwortlichen der Region, allen voran OB Himmelsbach, bis heute nicht geschaff (oder nicht gewollt), Heilbronn an den Stuttgarter Nahverkehrsverbund anzuschließen?

8. Behauptet wird, "Stuttgart 21 hole nach, was andernorts längst Standard ist. Andere Bundesländer seien schon weit voraus": trifft es zu, daß dies auch mit Kopfbahnhöfen der Fall ist?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.   Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 14.10.2010

und am 21.10.2010

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> zu Ihrer Anfrage vom 16. September 2010 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. Die Antworten sind jeweils direkt hinter den Fragen platziert.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Thomas Frahm
 

 

1. Laut einer Stellungnahme vom 10.9.2010 von OB Himmelsbach ist „Stuttgart 21" gut für Heilbronn und "gut für die Region Heilbronn-Franken“. Behauptet werden "Kürzere Fahrzeiten, weniger Umsteigen und bessere Anschlussverbindungen".
In einer Erklärung (HSt v. 15.9.2010) der CDU-Mitglieder Himmelsbach, Gurr-Hirsch, Gienger, Strobl, von Stetten, Kübler. Lasotta,  Lichy und Throm sowie der FDP-Mitglieder Leibrecht,  Link, Drautz sowie zweier Landräte wird sogar behauptet, die Anbindung Heilbronns an den Stuttgarter Flughafen (nicht: Hauptbahnhof!) sei künftig statt 90 Minuten Fahrzeit nur noch 49 Minuten und umsteigefrei:
a) auf welche nachvollziehbaren und  verbindlichen Unterlagen bezieht sich diese Aussage;

 

Antwort: OB Himmelsbach ist nach wie vor parteiunabhängig.

Die Referenzgröße für die derzeitige Fahrzeit zum Flughafen Stuttgart kann schwanken, da am Hauptbahnhof in die S-Bahn umgestiegen werden muss. In der Regel ist zur Zeit mit einer Fahrzeit von 90 bzw. 86 Minuten zu rechnen. Es wird derzeit mit neuen Fahrzeiten von knapp 50 Minuten für die Strecke Heilbronn – Stuttgart Flughafen nach Fertigstellung von Stuttgart 21 gerechnet. Elmar Steinbacher, Leiter der Verkehrsabteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, hat in der öffentlichen Sitzung des Regionalverbands am 24.09.2010 in Eppingen eine Reisezeit von 48 Minuten genannt (vgl. Heilbronner Stimme vom 25.09.2010, Seite 33). Diese Angabe findet sich bspw. auch in der Broschüre „21 gute Gründe für Stuttgart 21“ vom September 2010, die unter http://www.das-neue-herz-europas.de heruntergeladen werden kann.

 

b) wie erklärt sich diese Beschleunigung um 41 Minuten anhand der offiziellen Prognose, daß auf dem Weg der Strecke Stuttgart-Hauptbahnhof lediglich 9 Minuten eingespart werden und woher kommen die restlichen 32 Minuten;

 

Antwort: Die Frage ist so nicht verständlich, da nicht klar ist, was mit der Strecke „Stuttgart-Hauptbahnhof“ gemeint ist.


c) wie viele Züge fahren täglich diese Strecke in dieser angeblich um 41 Minuten verkürzten umsteigefreien Zeit?

 

Antwort: Das genaue Fahrplankonzept mit der Anzahl der Züge zu Stuttgart 21 ist noch nicht bekannt.


2. a) Ist davon auszugehen, daß die wenigsten Benutzer der Strecke Heilbronn-Stuttgart zum Flughafen fahren und die Mehrzahl nach Stuttgart pendeln;

 

Antwort: Die Benutzerzahlen sind betriebsinterne Informationen der DB Regio AG und liegen der Stadtverwaltung nicht vor.


b) weshalb erklären die Unterzeichner nicht die Zeitersparnis von Heilbronn zum Hauptbahnhof Stuttgart;

 

Antwort: Angaben zu Zeitersparnissen auf diesem Abschnitt liegen nicht vor.


c) wie hoch ist die Einsparung künftig zum Hauptbahnhof Stuttgart unter welchen Bedingungen (z.B. Halt auf kleineren Bahnhöfen)?

 

Antwort: s. 2 (b)
 
3. OB Himmelsbach bemängelt, Heilbronn habe als „Stadt im Bahnschatten“ keinen eigenen Fernverkehr und sei daher auf das Angebot in den umliegenden Knotenbahnhöfe wie Stuttgart angewiesen. Weshalb hat OB Himmelsbach und seine Mitunterzeichner in den vergangenen 10 Jahren dahingehend nichts zur Verbesserung erreicht?

 

Antwort: Verbesserungen im Fernverkehr werden ausschließlich von der DB Bahn Fernverkehr entschieden. Trotz aller Bemühungen der Stadt Heilbronn sowie der Region hat sich DB Bahn Fernverkehr bislang nicht bereit gezeigt, Heilbronn wieder direkt in den Schienenfernverkehr einzubinden.


4. Woher kommt das Jounglieren mit Fahrzeiten, wenn OB Himmelsbach noch am 10.9.2010 erklärt, vom Heilbronner Hauptbahnhof werde sich die Fahrzeit zum Stuttgarter Flughafen und zur Messe um eine halbe Stunde verkürzen, aber er nun sogar eine 49-minütige Ersparnis mitunterzeichnet?

 

Antwort: OB Himmelsbach hat keine 49-minütige Ersparnis unterzeichnet. Die genannte halbe Stunde Zeitersparnis stellt eine Untergrenze dar.


5. Ist es richtig, daß sich OB Himmelsbach wünscht, daß "durch die erwartete bessere Verbindung mit dem Stuttgarter Flughafen ... das Projekt eines eigenen Regionalflughafen im Raum Heilbronn aufgegeben werden" kann und fürchtet "ohne die neue Verbindung würden die Diskussionen wieder losgehen" und sich somit als ein Verhinderer besserer Lösungen, wie z.B. dem Angebot der Stadt Mosbach, zum Schaden der heimischen Wirtschaft verschließt, den dortigen Flugplatz zum Regionalflughafen auszubauen?

 

Antwort: Wegen der Öffnung des Regionalflugplatzes Schwäbisch Hall auch für den Geschäftsreiseverkehr aus dem Raum Heilbronn sowie der mit Stuttgart 21 verbundenen schnelleren Erreichbarkeit des Flughafens Stuttgart ist ein eigener Regionalflughafen im Raum Heilbronn nicht erforderlich. Von einem Angebot der Stadt Mosbach, den dortigen Landeplatz zum Regionalflughafen auszubauen, ist nichts bekannt. Eine Machbarkeitsstudie von Ende der 90er Jahre zum Landeplatz Mosbach-Lohrbach war zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Ausbau nur bedingt und nur mit erheblichem technischen Aufwand möglich wäre.


6. OB Himmelsbach will sich dafür "weiterhin" einsetzen, daß auch die "Verbindungen zu anderen ICE-Knotenpunkten wie beispielsweise Würzburg in den nächsten Jahren verbessert werden..." Zu welchem Zeitpunkt werden diese schon seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholten Ankündigungen, sprich Worte ohne Taten, realisiert werden?

 

Antwort: Die Anbindung zu den ICE-Knoten Stuttgart und Mannheim konnten in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert werden. Zum Hauptbahnhof Stuttgart gibt es einen RB-Halbstundentakt, der von einem RE-Zweistunden-/Stundentakt überlagert wird.  In Mannheim Hbf. wurden die Umsteigezeiten zum/vom Fernverkehr zum Dezember 2009 um zwei Minuten verlängert; damit wurde die Anschlusssicherheit verbessert. Als Wagenmaterial kommen auf der Strecke Heilbronn-Mannheim moderne Elektrotriebwagen zum Einsatz, sowohl in der Relation über Eberbach wie auch in der Relation über Sinsheim. Die Anbindung an den ICE-Knoten Würzburg wird ab 2015 deutlich verbessert. Hierzu liegen Zusagen des Landes (Mehrverkehre, Streckenausbau) und der DB (Streckenausbau) vor. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist auch mit neuem Fahrzeugmaterial zu rechnen.


7. Weshalb haben es die die Verantwortlichen der Region, allen voran OB Himmelsbach, bis heute nicht geschaff (oder nicht gewollt), Heilbronn an den Stuttgarter Nahverkehrsverbund anzuschließen?

 

Antwort: Die Stadt Heilbronn ist Gesellschafter des HNV (Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr). Für eine Fusion bzw. einen Anschluss des HNV an den VVS sind keine Vorteile zu erkennen. Neben den Normalfahrscheinen der DB können für verbundübergreifende Fahrten aus Heilbronner Sicht ab dem gemeinsamen Tarifpunkt Kirchheim/N. zusätzlich VVS-Fahrscheine gelöst werden. Bei Erwachsenen-Abonnements ist dies auch über das Internet möglich. Auch VVS-Tageskarten werden in Kürze über das Internet gekauft werden können. Für Studenten gibt es ein preislich attraktives Ergänzungsticket und Einzelreisende bzw. Kleingruppen können das Baden-Württemberg-Ticket erwerben. Darüber hinaus wird im Rahmen der europäischen Metropolregion Stuttgart zur Zeit an der Einführung eines Metropoltickets gearbeitet.


8. Behauptet wird, "Stuttgart 21 hole nach, was andernorts längst Standard ist. Andere Bundesländer seien schon weit voraus": trifft es zu, daß dies auch mit Kopfbahnhöfen der Fall ist?

 

Antwort: Der Passus „S 21 holt nach, was andernorts längst Standard ist. Andere Bundesländer sind uns schon weit voraus.“ bezieht sich auf die Fernverkehrsanbindung des Flughafens sowie auf länderquerende Hochgeschwindigkeits-Schienenfernverkehrsstrecken.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Thomas Frahm
Stadt Heilbronn 
Stabsstelle Strategie 

Replik dazu:

Sehr geehrter Herr Frahm,

haben Sie zunächst unseren Dank für diese entlarvende Beantwortung.

Wir haben uns nicht auf die nach unserer Anfrage entsprechend gekürzt wiedergegebenen Version der "Aktuellen Stellungnahme" in der Stadtzeitung  v. 23.9.2010 [http://www.heilbronn.de/bue_rat/stadtzeitung/2010/_files/Stadtzeitung1910.pdf#5] bezogen, sondern wie erwähnt natürlich auf die Originalmeldung vom 10.9.2010 (zur Erinnerung folgend angehängt und auf den bislang von der Verwaltung nicht dementierten Artikel in der Heilbronner Stimme vom 15.09.2010 [http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/sonstige;art16305,1937090]
Zum besseren Verständnis der Frage 1b) ist unschwer zu erkennen, daß sich der Punkt 1 insgesamt auf die Strecke zum Flughafen bezieht.
Dorthin sollen künftig vom Stuttgarter Hauptbahnhof 9 Minuten eingespart werden, so daß zu Recht die Frage bleibt, woher  die restlichen 32 Minuten nach Heilbronn herkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach

Aktuelle Stellungnahme

Himmelsbach pro „Stuttgart 21“ 

„Stuttgart 21 ist gut für Heilbronn, Stuttgart 21 ist gut für die Region Heilbronn-Franken“, unterstreicht Oberbürgermeister und Regionalverbandsvorsitzender Helmut Himmelsbach in einer aktuellen Stellungnahme: „Kürzere Fahrzeiten, weniger Umsteigen und bessere Anschlussverbindungen sind überzeugende Argumente. Bürger, Unternehmen, Pendler – Bahnreisende können sich über den Baubeginn freuen!“ Himmelsbach unterstützt das Großprojekt daher schon seit Beginn seiner Amtszeit 1999 und hofft nun auf eine zügige Umsetzung des neuen Bahnhofs und der Neubaustrecke nach Ulm: „Wenn die Zeitpläne eingehalten werden, profitieren schon die Besucher der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 von den schnellen Schienenwegen!“   

Im einzelnen sprächen aus Heilbronner Sicht folgende Gründe für das Vorhaben:

·        Heilbronn hat als „Stadt im Bahnschatten“ keinen eigenen Fernverkehr und ist daher auf das Angebot in den umliegenden Knotenbahnhöfe wie Stuttgart angewiesen. Bessere Verbindungen ab Stuttgart heißt daher auch in der Folge bessere Verbindungen für Heilbronn.

·        Vom Heilbronner Hauptbahnhof wird sich die Fahrzeit zum Stuttgarter Flughafen und zur Messe um eine halbe Stunde verkürzen. Das lästige Umsteigen am Stuttgarter Hauptbahnhof mit längerem Fußweg zur unterirdischen S-Bahn-Station wird wegfallen.

·        Viele Reiseziele in Baden-Württemberg und Bayern sind dann auch für die europäische Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken schneller erreichbar.

·        Durch die erwartete bessere Verbindung mit dem Stuttgarter Flughafen konnte das Projekt eines eigenen Regionalflughafen im Raum Heilbronn aufgegeben werden – ohne die neue Verbindung würden die Diskussionen wieder losgehen.

Himmelsbach hält auch die von Projekt-Gegnern aufgestellte Behauptung, Stuttgart 21 schade der Region, für unbegründet. So werde argumentiert, dass aufgrund der Kosten für Stuttgart 21 Geld für den Regionalverkehr in der Region Heilbronn-Franken fehlen würde. Erst vor wenigen Wochen habe aber der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, bei einem Heilbronn-Besuch betont, dass der Bundeszuschuss für Stuttgart 21 gedeckelt sei und Regionalisierungsmittel dafür nicht gekürzt würden.

Himmelsbach dazu: „Wir werden uns natürlich weiterhin dafür einsetzen, dass auch die Verbindungen zu anderen ICE-Knotenpunkten wie beispielsweise Würzburg in den nächsten Jahren verbessert werden und wir werden auch andere Forderungen an den Schienenverkehr in der Region nicht aus dem Auge verlieren.“ Für den Infrastrukturausbau der Strecke Heilbronn-Würzburg liegen bereits Finanzierungszusagen der Landesregierung und der DB AG vor.


Erneute Antwort der Verwaltung:

 

<*> laut der unten erwähnten Broschüre "21 gute Gründe für Stuttgart 21" vom September 2010, Seite 9, verkürzt sich die Fahrzeit zwischen Stuttgart Hauptbahnhof und Stuttgart Flughafen mit Stuttgart 21 von bisher 27 Minuten auf dann 8 Minuten. Daraus resultiert eine Reisezeiteinsparung von 19 Minuten. Der RE zwischen Heilbronn Hbf. und Stuttgart Hbf. ist bisher ca. 41 Minuten unterwegs. Das ergibt dann rein rechnerisch in der Summe 41 + 8 = 49 Minuten für die Strecke Heilbronn Hbf. - Stuttgart Flughafen.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Thomas Frahm
Stadt Heilbronn 
Stabsstelle Strategie 

Kommentar dazu:
 

...was im Widerspruch zu den bisherigen Behauptungen steht, die sich damit als eine gravierende Falschunterrichtungen der Öffentlichkeit darstellt.
Verschwiegen wird bei dieser Zahlenakrobatik zudem, daß das der Masse der Fahrgäste nach Stuttgart Null und Nichts bringt!
Mfg AD


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 27.9.2010

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1059 * Lehrschwimmbecken der Fritz-Ullrich-Schule
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgende Nutzer des Lehrschwimmbeckens der Fritz-Ullrich-Schule beklagen sich darüber, daß sich nach dem Schwimmen einer glaubensgemeinschaftlich geprägten Frauengruppe die Räumlichkeit regelmäßig in einem unhygienischen Zustand befindet, der hier nicht näher beschrieben werden soll. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.
Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 28.9.2010

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*>

die „Vorfälle“ wurden auch bereits von der Schule / Hausmeister gemeldet, betreffen aber das vergangene Schuljahr. Zur Zeit hat die Belegung des LSB noch nicht angefangen. Der Hausmeister hatte seinerzeit bereits Kontakt  zur Kursleitung aufgenommen. Wie sich die Situation nach Neuaufnahme des Kurses entwickelt kann z.Zt. nur spekuliert werden. Wir werden den Beleger jedoch entsprechend anschreiben und auf die hygienischen Aspekte hinweisen. Gleichzeitig wird die Angelegenheit von uns bzw. der Hausverwaltung im Auge behalten. Es handelt sich u.W. um die Belegung des <*> im Rahmen des (Integrations-)Projekt „Frauen und Mädchen“.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Flämmich


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 21.09.2010

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1058 * Krämermarkt oder Flohmarkt?
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Weshalb wird gegen das für jedermann sichtbare übermäßige Angebot an Krämerware (Neuware) auf  den Flohmärkten der Theresienwiese  nicht eingeschritten, das einen unverhältnismäßigen Platzbedarf auf der Theresienwiese verursacht?

2. Wird durch den unverhältnismäßigen Platzbedarf für Neuware verursacht, daß Parkraum beansprucht wird, der nicht an den Veranstalter verpachtet wurde?

3. Weshalb wird gegen die Ausweitung des Flohmarktes auf  den nördlichen Parkraum nicht eingeschritten?

4. Welcher Schaden entsteht durch die, offensichtlich auch vom Center-Konzept nicht berücksichtigte, Ausweitung der Verkaufsfläche für Neuware für den örtlichen Einzelhandel?

5. Welche Ämter werden zur Kontrolle der diesbzgl. Veranstaltungen und deren ordnungsgemäßem Ablauf einbezogen?

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Korrespondenz zur Anfrage vom 7.10.2009 (Flohmarkt oder Krämermarkt?) und darauf, daß Befindlichkeitsäußerungen von Flohmarktbesuchern zur Rechtfertigung unterlassenen öffentlich-rechtlichen Handelns oder Nichteinhaltung privatrechtlicher Vereinbarungen herangezogen werden können.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.   Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 15.09.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1057 * Stadtbahn / Linie 13
 

 Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Inhalt des Fax-Schreibens der Frau H. R.-K. vom 14./15.9.2010 ab?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um über ihre Geschäftsverbindung zur AVG darauf hinzuwirken, daß der im Schreiben aufgeführte Mangel an der Fußgängerbrücke endlich behoben wird? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.   Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 29.9.2010

Antwort:  könnte besser sein

 

<*>

 

wir beantworten Ihre Anfrage vom 15. September wie folgt:

 

Zu 1.: Die Verwaltung hat gegenüber Frau R.-K. eine Stellungnahme abgegeben. Aus

ihrem Schreiben ist nicht ersichtlich, dass die Verwaltung zur Weitergabe der Korrespondenz

an andere Personen befugt ist.

 

Zu 2.: Die Verwaltung wird die genannten Mängel an der Bahnüberführung aufnehmen und

sich für die Behebung einsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Heilbronn GmbH

Geschäftsleitung



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 13.9.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1056 * Kirchgang behindert 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß sie sonntags wegen einer mangelnden Busverbindung keine Möglichkeit mehr haben, am Gottesdienst in der Auferstehungskirche teilzunehmen.

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.  

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 29.9.2010

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>

im Fahrplan der Linie 12 war bis Ende 2009 sonntagvormittags eine stündliche Verbindung

zwischen der Endstation Haselter und der Innenstadt enthalten. Der überwiegende Teil dieser

Fahrten wurde nur von einzelnen Personen nachgefragt, teilweise verkehrte der Bus bis zur

Grünewaldschule leer. Die Abfahrten an der Endstation Haselter erfolgten jeweils zur Minute

``’45, also 08:45 Uhr, 09:45 Uhr usw.. Die Haltestelle Schollenhalde wurde 2 bis 3 Minuten später

erreicht. Nach Auskunft der evangelischen Kirchengemeinde beginnt der Gottesdienst in

der Auferstehungskirche um 09:30 Uhr. Somit wäre diese Verbindung denkbar ungeeignet

gewesen, um zum Gottesdienst zu fahren. Der oben genannte Fahrplan der Linie 12 wurde

über Jahrzehnte hinweg unverändert so gefahren. Von Fahrgastseite sind Änderungswünsche

an diesem Fahrplan nicht bekannt. Es ist deshalb nicht vorgesehen, eine solche Verbindung

zukünftig einzurichten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Heilbronn GmbH

Geschäftsleitung

 



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 6.9.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1055 * WC im Wertwiesenpark
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß der Wertwiesenpark zwar von 6:00 bis 22:00 geöffnet ist, das WC aber nur von 10:00 bis 20:00, weswegen man danach seine Notdurft "Ins Gebüsch" machen müsse. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.   Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 24.9.2010

Antwort:  könnte besser sein

<*>

Die Öffnungszeiten der Toilette im Wertwiesenpark gelten seit 01.06.2005 und haben sich bewährt.

Ist der Kiosk länger als 20:00 Uhr geöffnet und eine Kontrolle der öffentlichen Toilette gegeben, so wird diese den Öffnungszeiten des Kiosk angepasst.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Öffnungszeiten der Parkanlage im Laufe diesen Jahres verkürzt wurden, die Öffnungszeiten der Toilettenanlage jedoch nicht geändert wurden.

  

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klenk



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 3.9.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1054 * Vitrinen in der Ehrenhalle
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Defekte in den Vitrinen in der Ehrenhalle des Rathauses und fragen, ob es nicht möglich ist, die Modelle zu reparieren. Es mache keinen guten Eindruck, wenn man Besucher dort hin führe.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.   Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 9.9.2010/4.11.2010

Antwort:  könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> ...

 

vielen Dank für den Hinweis auf die zum Teil beschädigten Teile des Modells.

Die Modelle wurden von der früheren Modellwerkstatt des Stadtplanungsamtes hergestellt. Die Modellwerkstatt gibt es mittlerweile nicht mehr.

Bevor wir einen eventuellen Auftrag nach außen geben, wollen wir mit der Restauratorin des Museums klären, ob diese die Reparaturen übernehmen kann. Die Kollegin ist noch zwei Wochen im Urlaub.

Bis dahin bitten wir um Geduld. Wir werden uns - sobald eine Lösung gefunden wurde - wieder bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Konrad Keicher

Personal- und Organisationsamt


<*> zwischenzeitlich haben wir die Schäden an den drei stadtgeschichtlichen Modellen in der Ehrenhalle des Rathauses durch eine Restauratorin der Städtischen Museen begutachten lassen. Diese hat festgestellt, dass im Laufe der Jahre altersbedingte Schäden sowohl an den Vitrinen als auch an den Modellen selbst entstanden sind (Verstaubungen, Verblassungen, Vergilbungen, poröse Klebestellen etc.). Diese machen eine Generalüberholung erforderlich. Da das Museum die Reparaturen nicht vornehmen kann, müssen Fachfirmen damit beauftragt werden.
Das Planungs- und Baurechtsamt, welches in seiner ehemaligen Modellwerkstatt die Modelle hergestellt hat, wird die Kosten ermitteln. Danach wird entschieden, ob die Überholung aus laufenden Mitteln erfolgen kann, oder ob eine Bereitstellung im nächsten Doppelhaushalt beantragt werden muss.
Wir danken Ihnen für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Waldbüßer



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 1.9.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

An das Regierungspräsidium Stuttgart

 

1053 * B 293: Straßenschäden in neuem Belag - dank unterlassenen Maßnahmen?
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, daß sich Anwohner der Großgartacher Straße trotz Ferienzeit  über die Belastung der Straße durch zu schnell fahrende LKW beschweren, da für diese offiziell eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt ist und dies inzwischen nicht nur zu den den verantwortlichen Stellen bekannten Schäden an den Häusern führt, sondern auch ein relativ neuer Straßenbelag neben Absenkungen bereits Risse zeigt (siehe Foto, aufgenommen vor dem Gebäude 110)?

2. Wie kommt dieser Schaden zustande, nachdem davon auzugehen ist, daß die Verwaltung einen der ihr bekannten Belastung entsprechenden Belag in Auftrag gegeben hat?

3. Wurde der Belag a) nicht ordnungsgemäß aufgebracht oder b) ist Ursache die zu starke Belastung insbesondere durch schnell fahrende und dank der Unebenheiten hüpfenden LKW und wer haftet dann für den Schaden?

4. Sollen die Straßenschäden dank fortgesetzter Ablehnung der Geschwindigkeitsreduzierung für LKW kostentreibend weiterhin zunehmen oder ist es nicht an der Zeit, innerhalb des besonders gefährdeten Bereiches endlich für eine Geschwindigkeitsreduzierung für LKW zu sorgen, wie dies auch in anderen Städten umgesetzt wird?

 

5. Empfiehlt die Verwaltung den Bürgern, sich gegen die Ignoranz ihrer Anliegen ebenso zu verhalten, wie jene gegen "Stuttgart 21"?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.  

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 29.09,10

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>
Ihre Fragen zu Rissbildungen im Straßenbelag der Großgartacher Straße sowie der Anordnungen eines Tempolimits für Lkws können wir wie folgt beantworten:
Im Zuge der Verlegung von Versorgungsleitungen wurde Anfang Juni 2008 in dem von Ihnen
beschriebenen Bereich der Großgartacher Straße die Fahrbahn erneuert. Hierzu wurde die alte
Deckschicht in einer Tiefe von ca. 4 cm abgefräst. Mit dieser Verfahrensweise ist es technisch
möglich, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen befriedigenden Straßenzustand herzustellen.
Rissbildungen in der Fahrbahn sind bei der gewählten Ausführung - unabhängig von einer
Tempobegrenzung für Lkws - nicht auszuschließen. Alternativ müsste hierzu eine grundhafte
Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaues mit einem entsprechend hohen Kostenaufwand
erfolgen. Die finanziellen Mittel hierzu stehen jedoch nicht zur Verfügung.
Die von Ihnen erwähnten Unebenheiten der Fahrbahn vor Gebäude Nr. 110 sind fertigungsbedingt seit dem Einbau der Fahrbahndecke vorhanden und liegen innerhalb der zulässigen Toleranz.
Zur Frage der Temporeduzierung für Lkws auf 30 km/h ist festzustellen, dass eine Verminderung
der Höchstgeschwindigkeit für Lkws auf 30 km/h weder aus technischen noch aus Verkehrssicherheitsgründen zu rechtfertigen ist. Wir dürfen diesbezüglich auch auf unsere Antwort vom 21.05.2010 auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 04.05.2010 verweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Harmut Sugg


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 18.08.2010

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1052 * ÖPNV-Anbindung der Wohngebiete Haselter und Schollenhalde
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

entgegen dem erklärten Willen eines Großteils der Anwohner der Wohngebiete Haselter und Schollenhalde wurde im Herbst 2009 die bisherige Linie 12 durch das Provisorium einer Linie 13 ersetzt, was zu erheblichen Einschränkungen der Mobilität der betroffenen Anwohner im morgendlichen und späten Berufsverkehr sowie an Samstagen und Sonntagen geführt hat. Darunter leidet insbesondere die ältere Generation, die beispielsweise bei Arztbesuchen auf Nachbarschaftshilfe und Taxibeförderung angewiesen ist. Eine Teilnahme am kulturellen Angebot der Stadt ist so gut wie ausgeschlossen. Die Verwaltung wollte den Probebetrieb genau beobachten.
 

Wir fragen daher:

ä

1. Um wie viele Fahrgäste hat sich die Zahl der Aus- und Zusteiger an den Stadtbahn-Haltepunkten "Berufsschulzentrum" und "Böckingen-West" außerhalb der Zeiten des Betriebes der Linie 13
   a) an Werktagen
   b) an Samstagen
   c) an Sonntagen
erhöht?

 

2. Welche Kosten/Nutzen-Rechnung ergab sich auf der Strecke Haselter-Harmonie der Linie 12 berechnet auf die Fahrzeiten der jetzigen Linie 13?
 

3. Welche Kosten/Nutzen-Rechnung ergibt sich jetzt auf der Strecke Haselter-Harmonie der Linie 13?
 

4. Welche Kosten/Nutzen-Rechnungen ergeben sich für die einzelnen Linien der Verkehrsbetriebe?
 

5. Um wieviel fährt der derzeit eingesetzte Kleinbus günstiger/teurer als ein städtischer Bus?
 

6. Treffen Zeugenaussagen zu, daß es Fälle gab, bei denen der Kleinbus Fahrgäste wegen Überfüllung nicht mehr aufnehmen konnte?
 

7. Trifft es zu, daß der mit hohem finanziellem Aufwand angelegte Park+Ride-Parkplatz beim Stadtbahn-Haltepunkt "Böckingen-West" so gut wie kaum frequentiert wird?
 

8. Werden nach wie vor Beschäftigte der Beschützenden Werkstätten mit Bussen der Verkehrsbetrieben befördert, wie viele sind dies und wer kommt für die Kosten auf?
 

9. Trifft es zu, daß die Beförderung eines Fahrgastes mit dem Stadtbus einen Zuschußbedarf von 0,25 Euro/Fahrt hat, die Beförderung mit der Stadtbahn aber mit 0,91 Euro/Fahrt fast vier mal so hoch ist?
 

Es wird zu den Punkten 1-9 um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Die Verwaltung hat angekündigt, daß über den Betrieb der Linie 13 nach Beendigung der Probezeit neu entschieden werden soll. Wir beantragen daher aufgrund der durch die betroffenen Bürger gemachten Erfahrungen zum Zeitpunkt der dann zu treffenden Entscheidung:
 

a) Die Busverbindung bleibt auf der Strecke Haselter-Allee mit ausreichend große Bussen erhalten;

b) zusätzliche Verbindungen morgens und abends;

c) bessere Verbindungen insbesondere samstagabends und sonntags;

d) wieder Inbetriebnahme der Haltestelle Hahnstraße;

e) sollte der Antrag a) [Strecke Haselter-Allee] von einer Gemeinderatsmehrheit abgelehnt werden, so wird hilfsweise beantragt, die Linie auf der Strecke Haselter - Hauptbahnhof zu führen. 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung

Eingang am

1.9.2010

5.9.2010

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

[Formularia]* ...


wir nehmen zu Ihrem Antrag zum Betrieb der Linie 13 wie folgt Stellung:
Für die Einschränkung bzw. Ausweitung von Verbindungen und den Weiterbetrieb von Linien
und Linienabschnitten ist der Aufsichtsrat der Stadtwerke Heilbronn GmbH zuständig. Es ist
geplant, in der nächsten Sitzung am 15. September 2010 eine Entscheidung über den Weiterbetrieb
der Linie 13 zu treffen. In dieser Sitzung werden auch die von Ihnen angesprochenen
und beantragten Punkte erörtert.
Nach der Aufsichtsratssitzung werden wir nochmals auf Ihren Antrag zurückkommen und Sie
entsprechend informieren.


Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführung

Elser Schmidt

Stadtwerke Heilbronn GmbH


<*>

 

Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

Zu 1.:
Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob der Albtal-Verkehrsgesellschaft als durchführendem
Verkehrsunternehmen derartige Zahlen vorliegen. Die AVG wurde deshalb angefragt, evtl.
vorliegende Zahlen zu übermitteln. Die Frage kann deshalb noch nicht abschließend beantwortet werden.

Zu 2.:
Die Anzahl der Fahrten der ehemaligen Linie 12 im Bereich Haseiter war etwas mehr als doppelt so hoch als die Fahrtanzahl der Linie 13. Ein wesentlicher Teil dieser Fahrten wurde in der Betriebszeit der Linie 13 durchgeführt. Die durchschnittliche Besetzung lag hierbei bei 4 bis 5 Personen pro Fahrt, wobei noch beachtet werden muss, dass hierin noch die Fahrgäste zum Gewerbegebiet Böckingen-West enthalten waren. Die Besetzung in Tagesrandlagen wies nur einzelne Personen auf. Die zugrunde zu legenden durchschnittlichen Einnahmen pro Fahrgast und Fahrt von ca. 77 Cent ergaben eine Kostendeckung von nicht einmal 25% gegenüber einer durchschnittlichen Kostendeckung von knapp 75%. Die absolut aufzuwenden den Betriebskosten lagen bei ca. 200.000 Euro im Jahr.

Zu 3.:
Die Linie 13 weist nach verschiedenen Zählungen zur Zeit eine durchschnittliche Nutzung von ca. 6 Personen pro Fahrt auf. Die Betriebskosten liegen bei ca. 90.000 Euro im Jahr. Somit ergibt sich eine Kostendeckung von ca. 30 bis 33% bei insgesamt erheblich niedrigeren Gesamtaufwendungen. Die Einsparungen belaufen sich insgesamt auf gut 100.000 Euro im Jahr.

Zu 4.:
Der Kostendeckungsgrad beim Busverkehr liegt bei durchschnittlich knapp 75%. Hierin enthalten sind Linienabschnitte, die einen positiven Beitrag erwirtschaften und andere, schwach genutzte Linienabschnitte, die eine erheblich geringere Kostendeckung aufweisen. Allerdings liegen die durchschnittlichen Fahrgastzahlen pro Fahrt praktisch durchweg über 10 Personen und somit deutlich höher, als dies bei der Linie 12 der Fall war. Erhebungen nach Linien bzw. Linienabschnitten getrennt werden nur bei sehr hoher Nachfrage oder anhaltend geringer Nachfrage durchgeführt, somit liegen keine Zahlen nach Linien getrennt vor.

Zu 5.:
Der eingesetzte Kleinbus fährt um ca. 20.000 Euro günstiger als ein eigenes Fahrzeug der Verkehrsbetriebe.

Zu 6.:
Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass es Fälle gab, bei denen der Kleinbus Fahrgäste zurück
lassen musste.

Zu 7.:
Der Park+Ride-Parkplatz beim Stadtbahnhaltepunkt Böckingen-West weist bislang nur eine
geringe Nutzung auf, die Beobachtung ist richtig.

Zu 8.:
In Absprache mit der Beschützenden Werkstätte werden insgesamt 3 Fahrten als E-Wagen von Montag bis Freitag gefahren, es handelt sich hierbei um 2 Zubringerfahrten morgens und um 1 Abbringerfahrt nachmittags. Die Nutzerzahlen schwanken von Tag zu Tag, im Durch schnitt werden pro Tag ca. 50 Personen zur und die gleich Zahl von der Werkstätte zurück befördert. Diese Fahrten sind im Leistungspool des Heilbronner Verkehrsverbundes enthalten und sind Teil des Einnahmeanspruchs der Verkehrsbetriebe. Diese Fahrten fließen ebenfalls in die Erhebung der Beförderung schwerbehinderter Personen nach dem Sozialgesetzbuch IX ein. Das durchführende Verkehrsunternehmen erhält nach den dort enthaltenen Regelungen Ausgleichszahlungen für die Beförderung Schwerbehinderter.

Zu 9.:
Es ist richtig, dass ein Fahrgast mit dem Stadtbus einen Zuschussbedarf von derzeit ca. 25 Cent je Fahrt benötigt, um die Kosten zu decken, während ein Fahrgast der Stadtbahn bezogen auf die innerstädtische Strecke einen Zuschussbedarf von ca. 91 Cent je Fahrt hat. Dieser Wert ist deshalb so hoch, da hierin die Finanzierung der gesamten Betriebsanlagen und der im Stadtbahnprojekt enthaltenen Ausgleichsmaßnahmen enthalten ist, während sich die Zahl beim Stadtbus auf den eigentlichen Betrieb bezieht. Eine Ableitung aus diesen Zahlen dahin gehend, dass nun ein höherer Abmangel durch die Verlagerung der Fahrgäste auf die Stadt bahn entsteht, wäre allerdings falsch. Richtig ist vielmehr, dass sich die Betriebskosten für die Innenstadtdurchfahrung der Stadtbahn durch den zusätzlichen Halt am Haltepunkt Böckingen-West und durch den Umstieg von Fahrgästen auf die Stadtbahn nicht verändern.
Die Anzahl der Züge und die darauf entfallenden Personalkosten sind gleich. Hingegen haben, wie oben dargestellt, die Betriebskosten für den Busbetrieb deutlich abgenommen, so dass in Summe entsprechende Einsparungen erzielt werden konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführung
Elser Schmidt



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 9.8.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

 

1051 *  Parkplätze für Telekom und neues Service-Center
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

 

1. welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, daß sich Bürger aus dem Bereich Rosenberg / Schoettlestraße über mangelnde Parkplätze beklagen und sich die Situation nun auch noch durch das neue Service-Center der Telekom mit 260 Mitarbeitern und zugehörigen Schulungs- und Besprechungsräumen sowie einem Gebäude mit 30-32 Wohnungen verschlechtert;
 

2. wie viele Parkplätze sind dafür in welcher Weise vorgesehen;
 

3. weshalb sind für das alte Gebäude an der Rosenbergstraße weder eine Tiefgarage noch Parkplätze vorgeschrieben bzw. wurden solche ebenso nicht nicht errichtet, wie ein geplantes Parkhaus bis heute nicht gebaut wurde;
 

4. wurden für die fehlenden Parkplätze Ablösesummen bezahlt und
- wenn JA: in welcher Höhe
- wenn NEIN: weshalb nicht;
 

5. welche Lösung hat die Verwaltung für die anstehenden Probleme auch unter dem Aspekt, daß auch die Parkplätze sowohl für das Arbeitsamt als auch für die Mitarbeiter von Knorr zu gering sind?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 8.9.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>
Ihre oben genannte Anfrage vom 09.08.2010 beantworten wir wie folgt:

<*>
Wir bitten Sie, die in dieser Antwort enthaltenen Informationen zu privaten Bauvorhaben nicht-öffentlich zu behandeln.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Netzlaff
Stadt Heilbronn
Planungs- und Baurechtsamt

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Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
angefragt am 22.7.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1050 *  Hyperbare Sauerstofftherapie

Anfrage aus der Gemeinderatssitzung am 22. Juli : Besitzen die SLK-Kliniken eine Sauerstoff-Druckkammer?

<Hinweis>

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 28.7.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

... zur Anfrage von Herrn Stadtrat Dagenbach zur hyperbaren Sauerstofftherapie kann ich nach entsprechender Recherche folgende Information geben – mit der Bitte, diese gegebenenfalls weiter zu leiten:

Eine Druckkammer zur Sauerstoffbehandlung gibt es in den Einrichtungen der RGHF nicht.

In unmittelbarer regionaler Nähe steht eine solche Therapieform nicht zur Verfügung. Beispielhaft führe ich Adressen mit dem Angebot auf: 

 

Druckkammerzentrum Heidelberg GmbH

Vangerowstraße 18/1

69115 Heidelberg

 

Druckkammerzentrum Freiburg

H2O-Tagesklinik am St. Josefskrankenhaus

Habsburger Straße 116

79104 Freiburg

 

Druckkammerzentren Rhein-Main-Thaunus GmbH (Wiesbaden + Frankfurt) 

Schiersteiner Straße 42

65187 Wiesbaden

 

Marienburgstraße 5-7

60528 Frankfurt

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Jendges

Geschäftsführer

Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH/

SLK-Kliniken Heilbronn GmbH


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 30.7.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1049 *  Pflanzbeet im Kreisel Heidelberger Straße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Zustand des Pflanzbeetes im Kreisel Heidelberger/Sinsheimer Straße. Wäre es nicht möglich, die offensichtlich vertrockneten Pflanzen durch weniger empfindliche sukkulente Sorten auszutauschen?


 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 3.8.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>

das o.g. Pflanzbeet wurde im Frühjahr durch die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen in Mitleidenschaft gezogen, die fehlende Bepflanzung wird im Herbst ersetzt. Der Charakter wird einfach gehalten, da es sich um einen provisorischen Kreisel handelt.
Die Gärtner werden aber in den nächsten Tagen eine Pflegemaßnahme durchführen, um den optischen Eindruck etwas zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Schmid
Grünflächenamt



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 8.7.2010

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An das Landratsamt Heilbronn

1048 *  Gefährdung durch LKW
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß auf der kurvenreichen Strecke zwischen Zaberfeld und Häfnerhaslach es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, weil "rücksichtslose LKW-Fahrer die Strasse hoch- und runterbrettern ohne den Gegenverkehr zu beachten." Aufgrund der zahlreichen Kurven seien die LKW erst kurz vorher erkennbar und die Hänger beanspruchten die ganze Gegenfahrbahn. "Heute gegen 13 Uhr konnten ich und ein PKW-Fahrer hinter mir einen Unfall nur durch Notstop vermeiden, Maßnahmen gegen eine solche Verkehrgefährdung sind m.E. dringend erforderlich", berichtet ein Bürger. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 20.7.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>

...

aufgrund Ihrer Anfrage habe ich die Strecke von unserer Straßenmeisterei prüfen lassen.

Es handelt sich um eine Nebenstrecke mit geringer Verkehrsbelastung,  die sehr kurvenreich und nur zwischen 5,00 und 5,20 Meter breit ist.

 

Die Beschilderung stellt sich wie folgt dar:

Von Häferhaslach  her kommend auf Höhe der Kreisgrenze steht VZ 108 ( Gefahrenstelle Gefälle 7%) anschließend kommt VZ 105 - 20  (Gefahrenstelle Doppelkurve) mit Zusatzschild  " auf 2 km  Länge   und  vor der Haarnadelkurve bei Station 0,600 ist das   VZ 103 - 20  ( Gefahrenstelle Kurve) vorzufinden.

 

Von Zaberfeld her kommend steht ebenfalls das VZ 105 - 20  mit Zusatzschild  " auf 2 km Länge "  vor der engen Haarnadelkurve steht ebenfalls wie aus der Gegenrichtung VZ 103 - 10, 

Im Wald sind in jeder Kurve Kurvenleittafeln  ( VZ 625 - 10 und VZ 625 - 20 )  vorhanden.

 

Eine Geschwindigskeitsbeschränkung ist nicht vorhanden , ist aber nach der Straßenverkehrsordnung  nur dort notwendig und sinnvoll, wo der Verkehrsteilnehmer Gefahren nicht rechtzeitig erkennen kann. Aus unserer Sicht werden Verkehrsteilnehmer durch die angebrachten Gefahrenzeichen ausreichend auf den kurvenreichen Streckenverlauf hingewiesen. Im übrigen ist nach § 3 der Straßenverkehrsordnung die Geschwindigkeit den Straßen - Verkehrs - Sicht - und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

 

Leider halten sich viele Fahrer nicht an diese Vorgabe und gefährden andere Verkehrsteilnehmer durch ihrer unangepasste Fahrweise.

 

Bei unserer Straßenmeisterei sind bezüglich des genannten Streckenabschnitts bislang keine Beschwerden eingegangen.

Wir werden Ihre Anfrage jedoch zum Anlass nehmen, die Strecke im Rahmen unserer Verkehrsschau im Herbst 2010 noch einmal zu überprüfen.

 

 Freundliche Grüße

Manuela Winkler
Landratsamt Heilbronn
Ordnungs- und Verkehrsamt



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 6.7.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1047 *  "Aktientausch" HVG und ZEAG

1. Welche Aktien der HVG sollen unter Bezug auf die Pressemitteilungen von Stadt und EnBW vom 25.6.2010 gegen solche der ZEAG getauscht werden bzw. seit wann ist die HVG eine Aktiengesellschaft?

2. Auf wessen Initiative hin soll dieses Tauschgeschäft stattfinden?

3. Welche konkreten Gründe gibt es in diesem Zusammenhang für die Behauptung, daß Arbeitsplätze in Heilbronn gefährdet sind, wenn der Tausch nicht stattfindet, und auf welche aktuellen Fakten stützen sich diese Behauptungen?

4. Welche konkreten Hinweise gibt es in diesem Zusammenhang auf eine Gefährdung des "Energiestandortes Heilbronn" und auf welche Vorgänge und Fakten stützen sich diese Behauptungen?

5. Weshalb wird der Verkaufserlös der städt. ZEAG-Anteile im Jahr 2002 mit Dividendenerlösen beschönigt, die der Stadt als Anteilseigner im realen Verkehr ohnehin zugestanden wären?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 11.7.2010

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>

...
Ihre Anfrage vom 6. Juli 2010 beantworten wir wie folgt:

Zu Ihrer Frage 1:
Die HVG ist keine AG. Sie ist eine GmbH seit 01.01.2002. ZEAG-Aktien sollen gegen HVG-Anteile getauscht werden.

Zu Ihrer Frage 2:
Die Anregung kommt von GF/Vorstand der beteiligten Gesellschaften und den Gesellschaftsvertretern. Sie entstand im Hinblick auf die bisherige Entwicklung der Gesellschaften, die aktuelle Gesetzeslage und zu erwartende Branchenentwicklung.

Zu Ihren Fragen 3 und 4:
Entscheidend zur Entwicklung hat die Umsetzung des Standortsicherungsvertrages beigetragen. Dieser Vertrag und die darin gemachten Zusagen laufen Ende 2010 aus.

Zu Ihrer Frage 5:
Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage. Die sich daran anschließende Frage bedarf daher keiner Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Margarete Krug

Erste Bürgermeisterin


Replik dazu:

 

Damit ist die Anfrage teilweise nicht, nicht ausreichend oder ausweichend beantwortet und wir fragen erneut:
 

Zu 1: Ist dies damit auch bei der Verwaltung verinnerlicht, die in Ihrer Pressemitteilung vom 25.6.2010 den Terminus "Aktientausch" benutzt hat?
 

Zu 2: Gefragt wurde, auf wessen Initiative hin dieses  Tauschgeschäft stattfinden soll und nicht, wer sich dann im Kreise von Insidern dafür ausgesprochen hat. Also: Wer brachte diese Vorstellung ein?
 

Zu 3 und 4: Gefragt wurde, welche konkreten Hinweise es in diesem Zusammenhang auf eine Gefährdung des "Energiestandortes Heilbronn" gibt und auf welche Vorgänge und Fakten sich diese Behauptungen stützen? Diese Frage wurde durch Hinweis auf allgemein bekannte Vorgänge der Vergangenheit ausweichend beantwortet. Also: Welche Hinweise auf die an die Wand gemalten zu befürchtenden Nachteile gibt es im Sinne der Punkte 3 und 4 der Anfrage konkret? Beabsichtigt die EnBW oder die ZEAG ebenfalls konkret, den Standort aufzugeben, wenn der Tausch von Anteilen nicht stattfindet? 
 

Zu 5: Weshalb entbehrt der Punkt 5 der Anfrage jeder Grundlage und "bedarf daher keiner Beantwortung"? Auf die Beantwortung der Frage wird bestanden.
 

Abschließend weisen wir der Ordnung halber darauf darauf hin, daß wir keine Landräte, sondern Gemeinderäte sind.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter abgesandt am 6.7.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1046a * Aufsichtsratssitzungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:


1. welche Sitzungen von Aufsichtsräten mit kommunalen Vertretern gem. DS
189/2009 fanden seit dem 25.6.09 statt;

2. welche Tagesordnungen wurden beraten;

3. welche nicht der Schweigepflicht unterliegenden gemeindlichen
Angelegenheiten wurden jeweils mit welchem Ergebnis behandelt?

  Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.   Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 2.8.2010

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>

Ihre Anfrage vom 06.07.2010 beantworten wir wie folgt:

Das Fragerecht einzelner Gemeinderäte bezieht sich nach § 24 Abs. 4 GemO auf "einzelne Angelegenheiten im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 GemO". Eine Anfrage ganz allgemeiner Art, wie in Ihrem Falle, über Sitzungen der Aufsichtsräte, die beratenen Tagesordnungen und deren Ergebnis (soweit es nicht der Schweigepflicht unterliegt), zielt nicht auf einzelne Angelegenheiten ab und begründet nach Auffassung der Verwaltung keinen Auskunftsanspruch. Einer einzelnen Angelegenheit liegt stets ein konkreter und entscheidungsfähiger Sachverhalt zugrunde, zu dem Fragen gestellt werden können und über den eine Entscheidung getroffen werden muss. Es ist nicht ersichtlich, dass vorliegende pauschale Fragestellung der Vorbereitung einer gemeinderätlichen Entscheidung dienen soll.

Wir bitten um Verständnis, wenn unter diesen Umständen davon abgesehen wird, bei allen Gesellschaften, in denen Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Heilbronn in einem fakultativen Aufsichtsrat vertreten sind, die von Ihnen gewünschten Daten zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Michael Bach
Stadt Heilbronn
-Stadtkämmerei-
Beteiligungsverwaltung


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Bach,

mit Ihrer Antwort gehen wir nicht konform.

Wie unter Pkt. 1 der Anfrage erläutert, geht es hier um Auskünfte gem. der DS 189/2009.
Wir dürfen darauf hinweisen, daß es in der Gemeindeordnung kein Zweiklassenrecht gibt, auch wenn 
dies mit mehrheitlicher Verabschiedung dieser Drucksache so beabsichtigt gewesen sein sollte und 
bitten nochmals um die Beantwortung der Anfragen:

1. welche Sitzungen von Aufsichtsräten mit kommunalen Vertretern gem. DS 
189/2009 fanden seit dem 25.6.09 statt; 

2. welche Tagesordnungen wurden beraten; 

3. welche nicht der Schweigepflicht unterliegenden gemeindlichen Angelegenheiten wurden jeweils mit 
welchem Ergebnis behandelt? 

Antwort der Verwaltung vom 5.8.2010:

 

<*>

 

Ihre erneute Anfrage vom 2.8.2010 nehmen wir zum Anlass, unsere Rechtsauffassung nochmals abschließend zu begründen.

 

§ 24 GemO Baden-Württemberg unterscheidet in Bezug auf den Umfang des Fragerechts, ob ein einzelner Gemeinderat oder das Quorum von einem Viertel der Gemeinderäte das Fragerecht ausübt. Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 GemO beschränkt sich das Fragerecht einzelner Gemeinderäte auf "einzelne Angelegenheiten" der Verwaltung.

 

Hierzu führte der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 30.3.1992 (Az.: 1 S 1762/91) aus: "... Einzelne (Angelegenheiten) sind nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur bestimmte Angelegenheiten, also solche, die sich auf einen konkreten Lebenssachverhalt beziehen. Demgemäß ist anerkannt, dass der Kreisrat den Gegenstand seiner Anfrage konkretisieren muss. Nicht hinreichend konkretisiert ist eine Anfrage beispielsweise dann, wenn sie ganz allgemein, ohne Bezug auf eine bestimmte Angelegenheit formuliert und darauf gerichtet ist, einen konkreten Lebenssachverhalt erst in Erfahrung zu bringen. Zu solchen allgemeinen Anfragen, die ohne konkreten Bezug auf einzelne Vorgänge oder Gegenstände, die Angelegenheiten des Landkreises und seiner Verwaltung betreffen, ist nach dem Gesetz nur das Mindestquorum von einem Viertel der Kreisräte (vgl. § 19 Abs. 3 Satz 1 LKrO; Anmerkung § 24 Abs. 3 GemO für Gemeinderäte) berechtigt. ... Eine solche allgemeine Ausforschung, die allenfalls die Vorstufe einer konkreten Anfrage sein kann, geht in der Regel über den Bereich der vom einzelnen Kreisrat zu erfragenden einzelnen Angelegenheiten hinaus. Der dargelegten rechtlichen Beschränkung des Fragerechts eines einzelnen Kreisrats hält der Kläger ohne Erfolg entgegen, dass sie eine wirksame politische Arbeit im Landkreis behindere. Die Landkreisordnung regelt die Möglichkeiten des Kreistags und seiner Mitglieder zur Erlangung der notwendigen Informationen in vielfältiger und differenzierter Weise. ... Die Begrenzung des Fragerechts eines Kreisrats auf Anfragen zu einzelnen Angelegenheiten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind, soll die Effektivität der Aufgabenwahrnehmung des Kreistags und der Kreisverwaltung gewährleisten, die bei extensivem Gebrauch des Fragerechts über die gesetzlichen Grenzen hinweg beeinträchtigt würde. Aus diesem Grund durfte der Gesetzgeber den einzelnen Kreisrat, der sich weitergehend über alle Angelegenheiten des Landkreises und seiner Verwaltung unterrichten will, ohne Verstoß gegen den Grundsatz des Minderheitenschutze s darauf verweisen, im Kreistag das erforderliche Quorum für die Durchsetzung eines umfassenden Informationsrechts zu gewinnen."

 

Die Regelungen der GemO und der LKrO entsprechen sich, weshalb die Rechtsprechung des VGH ohne Einschränkungen übernommen werden kann.

 

Die Kommentierung zur GemO Baden-Württemberg (Kunze-Bronner-Katz) führt zu § 24 / Rnr. 28 aus: "Während mit dem Unterrichtungsanspruch nach Abs. 3 die Möglichkeit gegeben ist, einen allgemeinen Sachverhalt in größeren Zusammenhängen abzuklären, kann das Fragerecht nur einzelne, konkret bezeichnete Angelegenheiten bzw. zeitlich abgegrenzte und abgrenzbare Vorgänge umfassen."

 

Ihre Anfrage vom 6.7.2010 betrifft nach Auffassung der Verwaltung keine "einzelne Angelegenheit" i.S.d. § 24 Abs. 4 Satz 1 GemO BW. Ein Auskunftsanspruch besteht daher nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bach

Stadt Heilbronn -Stadtkämmerei- Beteiligungsverwaltung


Erneute Replik vom 8.8.2010

 

Sehr geehrter Herr Bach,

mit Ihrer Antwort gehen wir erneut nicht konform.
Es kann dahingestellt bleiben, ob es inzwischen andere als das von Ihnen erwähnte fast 20 Jahre alte Urteil gibt.
Wir verweisen jedoch darauf, daß Antworten von Verwaltungen klar und wahr sein müssen und jeder öffentlich Bedienstete nicht irgend jemandem bis hin zum Parteibuch verpflichtet ist, sondern den Bürgern und damit auch deren Vertretern.
Wie bereits mehrfach ausgeführt, geht es hier nicht um eine Anfrage schlechthin, sondern um ein Auskunftbegehren gem. der
vom Gemeinderat mehrheitlich verabschiedeten Drucksache 189/2009.m
Sie umgehen ja geradezu auffällig penetrant die Erwähnung der dort gefaßten Bestimmungen, die möglicherweise aufgrund der beabsichtigten und nun durch Verweigerung der Beantwortung vollzogenen Ausgrenzung eines Teils der Bürgervertreter rechtlich angreifbar sind.
Es kann daraus der Schluß gezogen werden, daß einzelne Vorgänge bewußt nur jeweils einem vorbestimmten Kreis zugänglich und andererseits verschwiegen werden sollen, da auch keine Unterrichtung von Seiten der Gesellschaften, in denen Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Heilbronn in einem fakultativen Aufsichtsrat vertreten sind, an andere, als einem offenbar vorbestimmten Kreis, erfolgt.

Insoweit ist es nicht nur berechtigt, dazu nachzufragen, sondern im Rahmen seiner Aufgabenstellung sogar eine Verpflichtung eines Bürgervertreters.
Geradazu Rabulistik ist es, wenn auf "einzelne Angelegenheiten" abgehoben wird, wenn diese, wie aus der Abfrage ersichtlich, unbekannt sind und danach gefragt wird.
Wenn es keine Aufsichtsratssitzungen gegeben hat, so wäre dies einfach mit "Nein" zu beantworten. 
Andererseits besteht an der sachgerechten Beantwortung durchaus eine Berechtigung, geht es doch auch um Entscheidungen, die - im Gegensatz früherer Praxis - jetzt unter Ausschluß der Bürgerbeteiligung bei "privatisierten" Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung getroffen werden und zu denen gegenüber den von diesen Entscheidungen betroffenen Bürgern jeder Vertreter seines Vertrauens im Gemeinderat einer Kommune Rede und Antwort  stehen können muß. 
In jedem anderen Fall wären die Änderungen laut DS 189/2009 ohne jeden Sinn.
§ 24 Abs.1 Satz 3 bestimmt: "Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Mißständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister."
Im Übrigen wird darauf verwiesen, daß unsere erste dazu erfolgte Abfrage
vom 30.10.09 ebenfalls in der Substanz unbeantwortet blieb, wiewohl kurz darauf sogar Ergebnisse einer Aufsichtsratssitzung in der Presse zu lesen waren. Begründet wurde dies mit "Die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.6.2009 in den Gesellschaften ist noch nicht abgeschlossen, da die Anpassung der Gesellschaftsverträge für den jeweiligen Einzelfall passgenau erfolgen und mit den anderen Gesellschaftern verbindlich abgestimmt werden muss. Die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen."
Unserer Replik dazu vom 30.11.2009 des Inhalts: "Ihrer Antwort gemäß dem Grundsatz der Verpflichtung zu Klarheit und Wahrheit
zufolge fand bisher noch keine Sitzung von Aufsichtsräten mit kommunalen Vertretern gem. DS 189/2009 seit dem 25.6.09 statt." wurde trotz mehr als diesem presserelevanten Vorgang bis heute nicht widersprochen, eine weitere Unterrichtung unterblieb.

Unter "Sachverhalt" wird in der DS 189/2009 erläutert, daß die Fraktionen eine Mehrfertigung der Tagesordnung der jeweiligen Gesellschaft erhalten.
Wir dürfen abermals, wie der Verwaltung durchaus bekannt, darauf hinweisen, daß es in der Gemeindeordnung weder Fraktionen und insbesondere auch kein - auch verfassungsrechtlich gedecktes - Zweiklassenrecht für Kommunalvertreter gibt , auch wenn dies mit mehrheitlicher Verabschiedung dieser Drucksache so beabsichtigt gewesen sein sollte und erwarten nun die endliche aktualisierte Beantwortung der Anfragen
:

1. welche Sitzungen von Aufsichtsräten mit kommunalen Vertretern gem. DS 189/2009 fanden seit dem 25.6.09 statt;

2. welche Tagesordnungen wurden beraten;

3. welche nicht der Schweigepflicht unterliegenden gemeindlichen
Angelegenheiten wurden jeweils mit welchem Ergebnis behandelt?


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 2.7.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1046 *  Ineffizientes Nachtfahrverbot
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Ineffiziens des Nachtfahrverbotes in der B 283.  Wörtlich: "Was ist ein Nachtfahrverbot? Heute morgen von 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr fuhren 75 Lastwagen auf der Großgartacher Straße durch Böckingen. Ich habe sie gezählt, weil ich nicht mehr schlafen konnte vor Lärm. Ja ist das denn die Möglichkeit? Nachtfahrverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr und dann das Ergebnis von 75 Lkw/Stunde am frühen Morgen? Es ist einfach unmenschlich.
Im Moment bin ich recht niedergeschlagen, weil dieser unaufhaltsame alles verdrängende Lärm mich erdrückt."
 

Anfrage dazu:
a) wie häufig wurde mit welchen Ergebnissen die Einhaltung des Nachtfahrverbotes in diesem Jahr kontrolliert;
b) wann unternimmt die Verwaltung endlich etwas Nachhaltiges und stellt die Anliegen Böckinger Bürger mit denen der OB-Wahl-Hochburg Kirchhausen gleich, durch deren Stadtteil bekanntlich eine offizielle Autobahn-Umleitungsstrecke über die dortige Bundesstraße führt?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 9.7.2010

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>

...auf Nachfrage wurde uns von der Polizeidirektion Heilbronn mitgeteilt, dass von dort im laufenden Jahr bisher in der Nacht vom 15. zum 16.04. das nächtliche Durchfahrtsverbot der B 293 für den Lkw-Verkehr kontrolliert wurde. Im Zeitraum von 22.00 bis 2.00 Uhr konnten bei allen 17 kontrollierten Fahrzeugen die Berechtigungen im Sinne der Ausnahmeregelungen vorgelegt werden.

Zur Frage der Vergleichbarkeit der Verkehrsregelungen der B 293 in Böckingen mit der Situation der B 39 in Kirchhausen ist festzustellen, dass es sich im Verlauf der B 39 bekanntlich um eine beengte Ortsdurchfahrt mit starkem Begegnungsverkehr im Verlauf der gegenläufigen Autobahnumleitungsstrecken U 62/U 65 handelt. Insoweit liegen unterschiedliche Kriterien für die verkehrsregelnden Maßnahmen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg
Amt für Straßenwesen



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 30.06.2010

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1045 *  Dezimierung der Gelbbauchunke
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Trifft es zu, daß in der Frankenbacher Sandgrube ("Ingelfinger") insbesondere die Gelbbauchunke in diesem Jahr nicht zur Fortpflanzung kommt, weil keine geeigneten neu angelegten Flachtümpel mehr vorhanden sind und die notgedrungen angenommenen Kleinstpfützen infolge der sommerlichen Hitze austrocknen und damit das Überleben des diesjährigen Bestandes an Kaulquappen verhindert wird?

2. Trifft es zu, daß der Bestand in der Ingelfinger Grube im Gegensatz vor Jahrzehnten, als es noch mehrere Hundert Alttiere waren, inzwischen so schwach geworden ist, daß nur noch einige Dutzend verblieben sind?

3. Steht es in gesamtpolitischem Einklang, europaweite Artenschutzprogramme (mit der Gelbbauchunke als eine Schwerpunktart!) zu propagieren, wenn dabei nur die Verwaltungen mittels Zähl- und Erfassungsaktionen und Darstellung weniger ausgewählter Projekte  als ein Tropfen auf dem heißen Stein Aktionismus vortäuschen, aber praktische Maßnahmen letztlich kaum zum Tragen kommen?

4. Weshalb wird nicht Laich von ungeeigneten Stellen (Minipfützen) an anderen geeigneten Orten, wo die Gelbbauchunke unlängst ausgestorben ist (z.B. im Neckar-Odenwald-Kreis), wieder ausgesetzt bzw. Laich oder Quappen an solche Orte versetzt, wenn die Bestände stark angewachsen sind, wie z.B. im Sandsteinbruch Winterhaldenhau am Schweinsberg, dank ausbleibendem Vogelfraß?

5. Wie erfolgt der Schutz des Bestandes gegen Vogelfraß, wenn dadurch (wie in der Vergangenheit geschehen) auch in Zukunft nahezu der gesamte Kaulquappenbestand der Gelbbauchunke in den notwendigerweise sonnenexponierten und vegetationsarmen flachen Laichgewässern in der Frankenbacher Sandgrube verzehrt wird?

6. Warum soll in der Frankenbacher Sandgrube ein weiterer tiefer Weiher angelegt werden, der den ohnehin schon sehr begrenzten Gestaltungsspielraum für Gelbbauchunkenlaichgewässer weiter einengt und von dem seltene Amphibienarten nicht profitieren, während das Geld für die Gestaltung neuer Kleingewässer und das gelegentliche Zurückdrängen des Schilfs im großen Weiher an der Steilwand sinnvoller angelegt wäre?
 

7. Ist die Dezimierung des Bestandes von Gelbbauchunken beabsichtigt?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Antworten der Verwaltung Eingang am 13.7.2010

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]*

... in Ihrer Mail haben wir Ihnen wunschgemäß zu Ihren Fragen, die entsprechenden Antworten jeweils eingetragen.

Falls Rückfragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne Zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Jean-Christophe Pilz

Stellvertretender Amtsleiter
Planungs- und Baurechtsamt

 

1. Trifft es zu, daß in der Frankenbacher Sandgrube ("Ingelfinger") insbesondere die Gelbbauchunke in diesem Jahr nicht zur Fortpflanzung kommt, weil keine geeigneten neu angelegten Flachtümpel mehr vorhanden

sind und die notgedrungen angenommenen Kleinstpfützen infolge der sommerlichen Hitze austrocknen und damit das Überleben des diesjährigen Bestandes an Kaulquappen verhindert wird?

 

Die Laichsituation war in 2010 für die Gelbbauchunke im Naturschutzgebiet Frankenbacher Schotter nicht optimal. Die aktuelle Trockenperiode mit hohen Temperaturen in Verbindung mit ausbleibenden Niederschlägen hat zum Austrocknen der Laichgewässer geführt, so dass eine Vermehrung in 2010 wohl nur sehr eingeschränkt gegeben war.

Detaillierte Erkenntnisse zum Fortpflanzungserfolg für die einzelnen Amphibienarten durch Untersuchungen liegen für 2010 nicht vor. Dagegen hat das Regierungspräsidium Stuttgart 2008 und 2009 die Entwicklung der Amphibienfauna nach Durchführung von Biotopgestaltungsmaßnahmen in den vorangegangen Jahren im Naturschutzgebiet Frankenbacher Schotter fachgutachterlich untersuchen lassen. So wurden für die Gelbbauchunke 2008 31 adulte Exemplare und 20 vorjährige Jungtiere registriert. Im Jahr 2009 wurden als Tagesmaximum Anfang Juni knapp 100 adulte und subadulte Exemplare beobachtet. Der Gutachter geht auf Grund der Dunkelziffer der nicht erfassten Tiere  sogar noch von einem deutlich höheren Bestand aus.  Weil die Gelbbauchunke  auf Grund ihrer Lebensweise und Reproduktionsstrategie an Ausfälle ganzer Larvenjahrgänge angepasst ist (z.B. durch ein Höchstalter in freier Natur von bis zu 15 Jahren), kann ein vitaler Bestand wie er im Naturschutzgebiet nach den aktuellen Untersuchungen mittlerweile wieder vorhanden ist, solche „natürlichen“ Belastungen kompensieren.  Laut Fachliteratur können Gelbbauchunken-Population sogar einen Gesamtausfall der Reproduktion auch über mehrere Jahre hinweg überstehen. Die Besiedlung temporärer Gewässer als Laichbiotope hat sich als Strategie für die Gelbbauchunke dennoch bewährt.  Regelmäßig sommerlich austrocknende Gewässer sind nämlich frei von Fressfeinden, so dass sich die Art in guten Jahren optimal vermehren kann.

 

Die stark gefährdete  FFH-Art Kammmolch hingegen scheint sich 2010 im NSG Frankenbacher Schotter sehr gut fortgepflanzt zu haben.

 

2. Trifft es zu, daß der Bestand in der Ingelfinger Grube im Gegensatz vor Jahrzehnten, als es noch mehrere Hundert Alttiere waren, inzwischen so schwach geworden ist, daß nur noch einige Dutzend verblieben sind?

 

Es ist wohl richtig, dass in 1980er Jahren die Gelbbauchunken-Bestände  im Gebiet größer waren als heute. Allerdings verschlechterte sich in Folge der Aufgabe des Abbaus von Sand und Kies nicht nur für die Gelbbauchunke die Biotopsituation in der Grube gravierend. Es entstanden keinen neuen Temporärgewässer mehr und die Grube wuchs mit Gehölzen zu.  Dieser Entwicklung wird seit 2003, teils mit sehr umfangreichen Biotopmanagementmaßnahmen, erfolgreich entgegengewirkt. Zum Erhalt der Lebensbedingungen der wertgebenden Amphibienarten und weiterer Artengruppen sind auch künftig regelmäßig Pflegemaßnahmen erforderlich. Es ist allerdings fachlich nicht erforderlich, und das gilt auch für die Gelbbauchunke, alljährlich neue Gewässer anzulegen. Zu den aktuellen Bestandszahlen siehe Ausführungen oben.

 

3. Steht es in gesamtpolitischem Einklang, europaweite Artenschutzprogramme (mit der Gelbbauchunke als eine Schwerpunktart!) zu propagieren, wenn dabei nur die Verwaltungen mittels Zähl- und Erfassungsaktionen und Darstellung weniger ausgewählter Projekte  als ein Tropfen auf dem heißen Stein Aktionismus vortäuschen, aber praktische Maßnahmen letztlich kaum zum Tragen kommen?

 

Durch verschiedene Biotopgestaltungsmaßnahmen im Heilbronner Osten  (z.B. auf der Waldheide, im Gewann Krampf, am Hintersberg oder am Reisberg) konnte sich die Gelbbauchunke (und verschiedene andere Amphibienarten) in der letzten Jahren gut vermehren, so dass hier stabile Bestände vorhanden sind. Auch von den seit 2003 im Naturschutzgebiet Frankenbacher Schotter ausgeführten Biotopgestaltungsmaßnahmen haben die Gelbbauchunke sowie die weiteren wertgebenden Arten Kammmolch und Wechselkröte nachweislich maßgeblich profitiert.

Als Fazit kann für die Gelbbauchunke für den Stadtkreis Heilbronn postuliert werden, dass gerade im Heilbronner Osten im Stadtwald die Art flächig verbreitet ist und stabile, große Bestände vorhanden sind. Von einer Gefährdung kann auf Grund der erfolgreichen Schutzbemühungen in den vergangenen Jahren für die Art auf lokaler Ebene im Stadtkreis Heilbronn nicht gesprochen werden kann. Im Westen Heilbronns hat das isolierte, vergleichsweise große Vorkommen im NSG Frankenbacher Schotter eine besondere Bedeutung im dortigen Naturraum. Regelmäßige Managementmaßnahmen sichern auch hier den Erhalt der Population.

 

4. Weshalb wird nicht Laich von ungeeigneten Stellen (Minipfützen) an anderen geeigneten Orten, wo die Gelbbauchunke unlängst ausgestorben ist (z.B. im Neckar-Odenwald-Kreis), wieder ausgesetzt bzw. Laich oder Quappen an solche Orte versetzt, wenn die Bestände stark angewachsen sind, wie z.B. im Sandsteinbruch Winterhaldenhau am Schweinsberg, dank ausbleibendem Vogelfraß?

 

Das An- bzw. Umsiedeln von streng geschützten Arten bedarf einer naturschutzrechtlichen Genehmigung der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium), insbesondere wenn Tiere aus einem Naturschutzgebiet (z.B. NSG Frankenbacher Schotter) entnommen werden sollen. Derartige Umsiedlungen, gerade auch, wenn sie in Bereiche außerhalb des Stadtkreises Heilbronn erfolgen sollen, gehören weder fachlich noch rechtlich nicht zu Dienstaufgaben der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Heilbronn.

Umsiedlungsaktionen werden von den meisten Fachleuten sehr kritisch beurteilt und sollen grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Vielmehr müssen zunächst vor Ort die Gründe des Verschwindens erhoben und abgestellt werden. Gegebenenfalls muss auch die Biotopsituation verbessert werden. Dies  ist die Voraussetzung, dass eine natürliche Neubesiedlung der verwaisten Gebiete erfolgen kann. Darüber hinaus ist zu bemerken, dass auch (Wieder-) ansiedeln laut Fachliteratur schwierig ist und derartige Projekte oft fehl schlagen.

 

5. Wie erfolgt der Schutz des Bestandes gegen Vogelfraß, wenn dadurch (wie in der Vergangenheit geschehen) auch in Zukunft nahezu der gesamte Kaulquappenbestand der Gelbbauchunke in den notwendigerweise sonnenexponierten und vegetationsarmen flachen Laichgewässern in der Frankenbacher Sandgrube verzehrt wird?

 

Es wird fachlich nicht für sinnvoll und notwendig gehalten Maßnahmen gegen Kaulquappen fressende Graureiher zu ergreifen. Auch die Graureiher sind Bestandteil der Natur. Eine Koexistenz von Graureiher und Amphibien ist möglich, was das aktuell vorgelegte Fachgutachten belegt und eigene Beobachtungen bestätigen.

 

6. Warum soll in der Frankenbacher Sandgrube ein weiterer tiefer Weiher angelegt werden, der den ohnehin schon sehr begrenzten Gestaltungsspielraum für Gelbbauchunkenlaichgewässer weiter einengt und von dem seltene Amphibienarten nicht profitieren, während das Geld für die Gestaltung neuer Kleingewässer und das gelegentliche Zurückdrängen des Schilfs im großen Weiher an der Steilwand sinnvoller angelegt wäre?

 

Die Anlage des tieferen Tümpels erfolgt als dauerhafte CEF-Maßnahme im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung Saarlandstraße“ durch die Stadt Heilbronn, insbesondere für die FFH-Art Kammmolch. Im Gegensatz zur Gelbbauchunke, die gerne regelmäßig austrocknende Temporärgewässer als Laichbiotope nutzt, benötigt der Kammmolch dauerhaft Wasser führende tiefere Gewässer. Diese CEF-Maßnahme ist mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde fachlich abgestimmt. Nach unserer Beurteilung sind im Naturschutzgebiet Frankenbacher Schotter nach wie vor  ausreichend Flächen zur Herrichtung  von flachen Gewässern für die Gelbbauchunke vorhanden.

 

7. Ist die Dezimierung des Bestandes von Gelbbauchunken beabsichtigt?

 

Ziel der Naturschutzbehörden des Regierungspräsidium Stuttgart und der Stadt Heilbronn ist die Förderung aller Amphibienarten im Naturschutzgebiet Frankenbacher Schotter. Die in den vergangenen Jahren ausgeführten Biotopmanagementmaßnahmen haben nachweislich zur Verbesserung der Biotopsituation sowie damit einher gehend zur Erholung der Populationen der wertgebenden Arten Gelbbauchunke, Kammmolch und Wechselkröte geführt.


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Pilz,
vielen Dank für die Antwort und der Hinweis, daß Sie für Rückfragen gerne zur Verfügung stehen.
Nach Auskunft eines uns bekannten Experten hilft die Antwort und das Festhalten an Prinzipien jedoch nicht viel weiter, die Situation zu verbessern, zumal die Antworten demnach offensichtlich teilweise unzutreffend sind:
- Der neue Tiefteich ist völlig sinnlos, der Kammmolch würde nicht von der Maßnahme profitieren.
- Im Gegensatz zu den Angaben profitiert auch die Wechselkröte nicht, da es keinen Nachwuchs in den letzten Jahren gab.
- Auch die Angaben zum Gelbbauchunkennachwuchs sind so nicht nachvollziehbar.
- Der neue Tiefteich begünstigt das Ausbreiten der Grünfrösche und der häufigen Erdkröten.
- Das Gewässer wird bald total verschilfen und somit werden mit dem Tiefteich klar erkennbar naturschutzfachliche Fehler gemacht.

- Durch einfache Maßnahmen kann absolut naturgerecht verhindert werden, daß der Graureiher die vom Aussterben bedrohten Gelbbauchunken weiter dezimiert. Wenn es für "fachlich nicht für sinnvoll und notwendig gehalten" wird "Maßnahmen gegen Kaulquappen fressende Graureiher zu ergreifen", so nimmt man (entgegen den naturschutzrechtlichen Vorgaben zum Erhalt) das Verschwinden billigend in Kauf. Schließlich handelt es sich bei der Frankenbacher Sandgrube nicht um ein natürlich gewachsenes Biotop, sondern um ein solches, in das ständig und offensichtlich auch falsch eingegriffen wird.

Wir bitten um einen Termin mit Experten vor Ort, um die unterschiedlichen Sichtweisen dazulegen.
Wir bitten um einen Termin mit Experten vor Ort, um die unterschiedlichen Sichtweisen dazulegen.



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 30.6.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1044 *  LKW-Maut
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

im Artikel "Beim Feinstaub drohen schärfere Vorschriften" in der HSt v.30.6.2010 wird der Eindruck vermittelt, daß die Stadt Heilbronn für ein Durchfahrtsverbot für LKW aufgeschlossen sei.
Ein vergleichbarer Einsatz zugunsten der Heilbronner Bürger analog der Stadt Bruchsal ist jedoch in diesem "Schwarze-Peter-Spiel" nicht festzustellen. Nach wie vor genießt solches große Zurückhaltung zum Nachteil der betroffenen Bürger.
Laut SWR v. 29.6.2010
fordert Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schickeine LKW-Maut auf der B 35 bei Bruchsal. Sie will sich  mit anderen Gemeinden zusammenschließen, um gemeinsam eine Maut durchzusetzen.
 

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche vergleichbare Aktivitäten entwickelt die Verwaltung zu den auf Heilbronner Straßen gleichgelagerten Problemen, insbesondere, nachdem Herr BM Hajek als erkannt vermittelt, daß es "innerstädtische Autobahn-Umleitungsstrecken" tatsächlich gibt, die wohl hier nichts verloren haben?
 

2. Unterstützt die Stadt Heilbronn die Forderung der Stadt Bruchsal und fordert eine Erweiterung auf die auch durch Bruchsal führende B 293?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Antworten der Verwaltung Eingang am 11.7.2010

Antwort: könnte besser sein

<*>

... auf Ihre Anfrage zur Pressemitteilung des Regierungspräsidiums über die zu prüfenden Maßnahmen in der Feinstaubproblematik kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verwaltung grundsätzlich die Möglichkeiten begrüßt, die Luftbelastung durch entsprechende Durchfahrtsverbote für den Lkw-Verkehr zu verbessern.
Das Regierungspräsidium hat die städtischen Fachämter zu einem ersten Gespräch in der 29. Kalenderwoche eingeladen.

Die Verwaltung wird den gemeinderätlichen Gremien zu gegebener Zeit über den Sachverhalt berichten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek

Bürgermeister



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Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 19.6.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1043 *  Parkplatzproblem in der Lutzstraße
 

Bürger beklagen sich über Probleme bei der Ausfahrt in die Lutzstraße.

Dort soll ein parkender Bus die Sicht (nach links, in Richtung Horkheimerstr.) auf die Straße so versperren, daß Anwohner gezwungenermassen immer bis zur Strassenmitte fahren müßen, um nach links sehen zu können.
Nur durch ganz vorsichtige Einfahrt in die Lutzstr. wurden schon öfters Unglücksfälle verhindert.
Vorstellungen dazu bei der Verwaltung hätten trotz Intervention von dieser Seite nichts genützt. Hilfreich wäre aus Sicht der Anwohner, die Stellplätze als nur für PKW zu bezeichnen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 7.7.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>

... die Situation wurde durch das Amt für Straßenwesen überprüft. Nachdem die Einsicht des Verursachers nicht fruchtete, wurde zwischenzeitlich eine Anordnung getroffen, wonach nur noch PKW dort parken dürfen. Das Betriebsamt wurde gebeten, die Maßnahme zeitnah umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gez.
Herkert



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Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 9.6.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1042 *  Hundekot im Ziegeleipark
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß im Ziegeleipark keine Boxen mit Hundekottüten aufgestellt sind und noch mehr darüber, daß keine Entsorgungsbehälter vorhanden sind. So würden, wenn überhaupt benutzt, eingesammelte Kottüten etc. im nächsten Gebüsch usw. entsorgt.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 18.6.2010

Antwort: könnte besser sein

<*>

...vor ein paar Jahren wurden Boxen mit Hundekottüten aufgestellt. Wie auch in anderen Parkanlagen wurden diese ständig entleert oder durch Vandalismus zerstört. Daher hat die Verwaltung entschieden, keine Boxen mehr mit Hundekottüten aufzustellen.

Gemäß der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Heilbronn ist der Halter oder Führer eines Tieres verpflichtet abgelagerten Kot zu beseitigen. Abfallbehälter sind in den öffentlichen Flächen genügend vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Barz
Hans-Peter Barz



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Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 8.6.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1041 *  Hochwasser am Rotbach
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Artikel "Hitzegewitter löst Emotionen aus" (HSt v. 8.6.2010) ab;
2. trifft es zu, daß die Automatik des Rückhaltebeckens versagt hat und weshalb;
3. trifft es zu, daß der Beckenwärter sich geweigert hat, ohne Anweisung zu handeln;
4. weshalb hatte er keine entsprechende Anweisung erhalten;
5. welche Schäden sind durch die Fehlbedienung entstanden und wer kommt dafür auf;
6. weshalb werden die tatsächlichen Vorgänge in krassem Widerspruch zu den tatsächlichen Ereignissen und Augenzeugenberichten der Bürger und Geschädigten von den Verantwortlichen heruntergespielt und beschönigt?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 16.8.2010

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>

...

die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage bitten wir zu entschuldigen.

Zu Ihren Fragen geben wir folgende Stellungnahme ab:

1. Zu Artikeln in der Presse gibt die Verwaltung grundsätzlich keine Stellungnahme ab.

2. Es trifft nicht zu, dass die Automatik des Rückhaltebeckens versagt hat, da dieses Becken über keine Automatik verfügt.

3. Der Beckenwärter hat grundsätzlich nur auf Anweisung des Betriebsbeauftragten zu handeln und nicht auf Anweisung von Dritten.

4. Der Betrieb des Beckens erfolgte planmäßig entsprechend der wasserrechtlichen Genehmigung, so dass keine Anweisungen erteilt

    werden mussten.

5. Es hat keine Fehlbedienung gegeben, insofern sind auch keine Schäden durch Fehlbedienung entstanden.

    Anmerkung: Es hat an Gebäuden keinerlei Schäden durch Hochwasser gegeben und

                        Wiesen und Gärten werden, wie Sie wissen nicht geschützt.

6. Es wird weder etwas heruntergespielt noch beschönigt. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Steuerung des Beckens nach Plan

    erfolgte und der Situation angemessen war.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg

Stadt Heilbronn

Amt für Straßenwesen/Entsorgungsbetriebe



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Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 7.6.2010

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An die Verwaltungen des Landkreises, der Stadt Heilbronn sowie die Christiane-Herzog-Schule

1040 * Belästigung durch Raucher

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß im Berufsschulzentrum im Längelter offensichtlich die bisherige Raucherecke im Treppenbereich aufgehoben wurde und stattdessen die Aschenbehälter so bei der Leibnizstraße platziert wurden, daß die auf diese Weise dorthin gezogenen Raucher wieder erfolgreich die Nachbarschaft u.a. mit dem hinterlassenen Unrat belästigen können.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 
Antworten der Verwaltung Eingang am 8.6.2010/9.6.2010/16.6.2010/23.6.2010

Antwort: noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>

...auf Ihre Anfrage:
" Bürger beklagen sich darüber, daß im Berufsschulzentrum im Längelter offensichtlich die bisherige Raucherecke im Treppenbereich aufgehoben wurde und stattdessen die Aschenbehälter so bei der Leibnizstraße platziert wurden, daß die auf diese Weise dorthin gezogenen Raucher wieder erfolgreich die Nachbarschaft u.a. mit dem hinterlassenen Unrat belästigen können."

darf ich Ihnen antworten:
Beim Berufsschulzentrum im Längelter in Böckingen handelt es sich um eine von vier berufsbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Heilbronn, hier konkret um die  Andreas-Schneider-Schule.
Der zuständige Schulträger ist somit der Landkreis Heilbronn, Schul- und Kulturamt, Amtsleitung Gerhard Dankel,
Anschrift: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Mail: Schul-u.Kulturamt@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131/994-309
Fax: 07131/994-83 309

Da Ihre Anfrage auch an die Verwaltung des Landkreises adressiert ist, gehen wir davon aus, dass Sie von o.g. Stelle eine Stellungnahme erhalten.

Mit freundlichem Gruß
Ihr
Rudolf Senghaas
Amtsleiter

* Replik v.9.6.2010

Sehr geehrter Herr Amtsleiter Senghaas,
das Anliegen ging deshalb an die Stadt Heilbronn, weil für Verschmutzungen auf den Gehwegen die Stadt Heilbronn zuständig ist und auch von dort Abhilfe erwartet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach


<*>

... zu Ihrer Anfrage folgende Historie:

Mit Inkrafttreten des Landesnichtraucherschutzgesetzes wurde in § 2 Abs 1 das Rauchen in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände untersagt.  § 2 Abs.2 sieht vor, dass die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz (...) Raucherzonen auf dem Schulgelände zulassen kann. Der Schulträger hat kein Mitspracherecht.
 Dieses Verfahren wurde auch mit den beiden Berufsschulen im Kreisberufsschulzentrum Heilbronn-Böckingen durchgeführt. Beschlossen wurde im Jahr 2007, eine Raucherzone auf dem westlich gelegenen Pausenhof zuzulassen. Probleme ergaben sich danach beim Zugang von der Bahnhaltestelle her und dem Zugang zum sog. E-Bau bei der Leibnizstrasse.
 Im Bereich Bahnhaltestelle wurden Aschenbecher und Abfalleimer aufgestellt, dass die Schüler beim Betreten des Geländes Zigaretten und Abfall dort entsorgen können. Im Bereich Zugang E-Bau hat der Landkreis als Schulträger versuchsweise eine weitere Raucherzone auf dem Schulgelände im Bereich E-Bau eingerichtet um die rauchenden Schüler von der Strasse/Gehweg wegzubekommen.
 Die Schulkonferenz der Christiane-Herzog-Schule hat in ihrer Sitzung am 18.5.2010 den 2007 gefassten Beschluss, nur eine Raucherzone auf dem Gelände zuzulassen, bestätigt und den Schulträger aufgefordert, die zusätzliche Raucherzone wieder abzuschaffen. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben sind wir an den Beschluss gebunden.
 Die Schüler wurden von uns über die Sachlage informiert und aufgefordert, zum Rauchen auf den ausgewiesenen Raucherplatz zu gehen. Die Lehrkräfte wurden informiert, ihre Aufsichtspflicht entsprechend auszuüben. 
 Unsererseits wurden Aschenbecher und Abfalleimer im Zugangsbereich zum E-Bau aufgestellt, dass die Schüler Abfall und Zigaretten bei Betreten des Schulgeländes entsorgen können. Im Rahmen der üblichen Gehwegreinigung werden unsere Hausmeister auch den Zugangsbereich säubern. 
 Bezüglich des von der Schulkonferenz getroffenen Beschlusses muss ich Sie bitten, direkt Kontakt zu der Schulleitung der Christiane-Herzog-Schule aufzunehmen (Sekretariat 07131 928 225).  

Freundliche Grüße
Gerhard Dankel
Landratsamt Heilbronn
Schul- und Kulturamt


<*>

... das  Problem „Rauchen an der Schule“ wurde in der letzten Schulkonferenz noch einmal ausführlich diskutiert.

Im Laufe der Diskussion haben die Lehrervertreter der Schulkonferenz erklärt, sie würden  im Falle von Klagen aus der Nachbarschaft Kontakt mit den Beschwerdeführern aufnehmen.

Ich habe Ihr Schreiben an die Lehrervertreter der Schulkonferenz weitergeleitet.

Sie werden von dieser Seite ein Schreiben erhalten.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen 

StD Pröll

Stv Schulleiter


<*>

... wir verstehen die Bedenken und Klagen der Anwohner über Belästigung und Verschmutzung sehr wohl. Andererseits haben wir im Sinne des
Gesundheits- und Jugendschutzes die Pflicht auf die Jugendlichen einzuwirken, nicht zu rauchen bzw. das Rauchen zu vermindern. Rauchen ist für Jugendliche unter 18 Jahren prinzipiell verboten, an Schulen ist Rauchen laut Schulgesetz (Landesnichtrauchergesetz § 2 (1)) untersagt. Da unser berufliches Schulzentrum aber von einem großen Teil volljähriger Schüler besucht wird, haben die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz sowohl der Andreas- Schneider-Schule als auch der Christiane-Herzog-Schule beschlossen einen Raucherbereich im westlichen Pausenhof einzurichten. Dieser Beschluss muss laut Landesnichtrauchergesetz § 2 (2) jedes Jahr neu gefasst werden. Im E-Bereich der CHS befinden sich Schulformen, die vor allem von minderjährigen SchülerInnen besucht werden, so dass die LehrerInnen und auch die Elternvertreter der Meinung sind, dass ein Raucherbereich auf dem Gelände vor dem E-Bau gerade jüngere SchülerInnen unnötig zum Rauchen animiere, daher haben wir für die Aufhebung dieses Raucherbereichs gestimmt. Wir sind uns der Problematik bewusst, dass es volljährigen Schülern nicht untersagt werden kann, auf dem Gehweg und den Straßen rund um die Schule zu rauchen. Als LehrerInnen suchen wir das Gespräch mit den SchülerInnen und bitten diese in den Raucherbereich im westlichen Pausenhof zu gehen. Allerdings haben wir gegenüber volljährigen Schülern keine Handlungsoptionen. Um die Verfügbarkeit von Zigaretten rund um die Schule einzuschränken, hat die Schulkonferenz den Schulträger aufgefordert, sich für die Entfernung des Zigarettenautomats in der Leibnizstraße in der Höhe des Bistros einzusetzen.
Wir werden sicherlich an der Schule die Auseinandersetzung mit dem Thema Rauchen weiterführen, um auch das von Ihnen angesprochene Problem zu reduzieren. Zu einem Gespräch mit den Nachbarn sind wir gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Klein
Christiane-Herzog-Schule


Replik dazu

Sehr geehrte Frau Klein,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Intention des Nichtraucherschutzgesetzes ist - wie der Name schon sagt - nicht der Schutz der Raucher (sonst wäre das Rauchen verboten worden), sondern der Nichtraucher gegen Belästigungen, die sich aus dem Rauchen gegen diese ergeben.
Mit Ihren vielleicht wohlgemeinten Maßnahmen erreichen Sie jedoch das genaue Gegenteil.
Durch das Aufstellen von Aschebechern an dieser Stelle laden Sie geradezu zum Verweilen und Rauchen in deren Nähe ein und lassen damit die Belästigung der Nachbarn zu.
Es sollte doch eine Möglichkeit geben, dieses Problem im weiten Feld des Schulgeländes auf andere Weise zu lösen.

25.6.2010


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 3.6.2010

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1039 *  Praxis der Heimaufsicht
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. welche Heime unterliegen in Heilbronn der Heimaufsicht durch das Ordnungsamt;
2. in welcher Weise findet in Heilbronn die Aufsicht über Pflegeheime statt;
3. welche Beanstandungen gab es seitens des Ordnungsamtes bei den beaufsichtigten Heimen mit welchen Konsequenzen in den letzten 3 Jahren;
4. wie wird und wer kontrolliert die Einhaltung der Betreuungszeiten nach § 15 SGB XI;
5. wie ist die ärztliche Betreuung in den Heimen geregelt und wessen Aufsicht unterliegt dies;
6. wie erfolgt die ärztliche Betreuung im Falle, daß ein eigentlich zuständiger Arzt diese nicht wahrnehmen kann;
7. welcher Aufsicht (Rechenschaftsbericht etc.) unterliegt der mit öffentlichen Mitteln bzw. Mitteln aus den Sozialkassen finanzierten Haushalte der Pflegeeinrichtungen;
8. gibt es dazu Kosten/Nutzen-Rechnungen oder können Gewinne durch die Pauschalierungen unkontrolliert erwirtschaftet werden;
9. welche Aufgaben hat eine Ethikkommission, wo ist dies geregelt, wer bestimmt deren Mitglieder und welche Befähigung ist dafür Voraussetzung?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Eingang am 12.8,2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>

...anlässlich Ihrer Anfrage vom 3. Juni 2010, deren verzögerte Antwort wir nochmals zu entschuldigen bitten, nehmen wir zu Ihren Fragen Stellung; aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir die männliche Schreibweise gewählt:

1. Welche Heime unterliegen in Heilbronn der Heimaufsicht durch das Ordnungsamt?

Die in der Anlage zu dieser Antwort aufgeführten Heime im Stadtkreis Heilbronn unterliegen aktuell der Heimaufsicht.

2. In welcher Weise findet in Heilbronn die Aufsicht über Pflegeheime statt?

Primäre Aufgabe der Heimaufsicht ist die Beratung und Information von Heimbewohnern, Angehörigen sowie von Personen und Trägern, die Heime errichten oder betreiben wollen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Heime mittels einer Heimbegehung, an denen auch Ärzte und Pflegefachkräfte beteiligt sind und die in der Regel unangemeldet erfolgt. Die Heimaufsicht nimmt für jedes Heim im Jahr grundsätzlich mindestens eine Prüfung vor. Sie kann jedoch Prüfungen auch in größeren Abständen vornehmen, soweit ein Heim durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bereits geprüft worden ist.
Sind in einem Heim Mängel festgestellt worden, soll die Heimaufsicht zunächst den Träger über die Mängelbeseitigung beraten. Werden die festgestellten Mängel nicht abgestellt, kann die Heimaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber dem Träger Anordnungen erlassen. Beispiele für Anordnungen sind Beschäftigungsverbot, Aufnahmestopp für Heimbewohner/innen und die Untersagung eines Heimbetriebs.
Über ihre Tätigkeit legt die Heimaufsicht alle zwei Jahre einen Bericht vor, der im Sozialausschuss behandelt wird. Die Vorlage des Berichts für die Jahre 2008 und 2009 ist im IV. Quartal 2010 vorgesehen.

3. Welche Beanstandungen gab es seitens des Ordnungsamtes bei den beaufsichtigten Heimen mit welchen Konsequenzen in den letzten drei Jahren?

Die im Rahmen von Heimbegehungen festgestellten Beanstandungen der letzten drei Jahre betrafen im Wesentlichen Optimierungsbedarf bei der Pflegeplanung, der Pflegedokumentation und der Umsetzung von Expertenstandards im Bereich der Pflege und Betreuung, unzureichende Ausstattung des Pflegepersonals mit Hilfsmitteln, mangelnde Beachtung von Hygienevorschriften, Medikamentenaufbewahrung, unzureichende personelle Besetzung insbesondere während den Essenszeiten, Pflegezustand bzw. Ernährung von visitierten Bewohner/innen und Betreuungsangebote.
Diese wurden in Beratungsgesprächen mit der Heimleitung bzw. dem Träger erörtert und entsprechend abgestellt. Anordnungen waren keine erforderlich.
Daneben meldeten sich auch Beschwerdeführer bei der Heimaufsicht. Die Vorwürfe betrafen größtenteils vertragliche Regelungen, ärztliche Versorgung oder Medikation. Es fanden klärende Gespräche mit den im Heim Verantwortlichen statt. Ferner relativierten sich die Vorwürfe durch die Überprüfung vor Ort.

4. Wie wird und wer kontrolliert die Einhaltung der Betreuungszeiten nach § 15 SGB XI?

§ 15 SGB XI regelt die Definition der Pflegestufen als Grundlage für die Gewährung von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsrecht. Die Überwachung, inwieweit die Leistungen des Heimes der von den Pflegekassen bewilligten Pflegestufen entsprechen, ist eine vertragliche Angelegenheit zwischen den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, dem Heimbewohner bzw. seinem Betreuer und dem Heimträger.
Die Heimaufsicht überprüft hingegen, ob die gesetzlichen Anforderungen nach dem Landesheimgesetz an den Heimbetrieb erfüllt sind. Hierzu zählt u.a. eine angemessene Betreuungs- und Pflegequalität nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse unabhängig von der Einstufung nach dem Pflegeversicherungsrecht.

5. Wie ist die ärztliche Betreuung in den Heimen geregelt und wessen Aufsicht unterliegt dies?

Grundsätzlich gilt für jeden Bewohner die freie Arztwahl. Ist kein Haus- oder Facharzt bekannt, bemüht sich das Heim – soweit möglich in Abstimmung mit den Angehörigen oder dem Betreuer – einen Arzt zu gewinnen. Der Turnus der Hausbesuche liegt in der Verantwortung des Arztes und bestimmt sich nach dem Allgemeinzustand des Bewohners. Bei auftretenden Beschwerden / Krankheiten verständigen die Pflegefachkräfte den Haus- oder Facharzt – i.d.R. nach Rücksprache bzw. gleichzeitiger Information der Angehörigen oder des Betreuers. Diese haben jederzeit die Möglichkeit, die ärztliche Versorgung zu hinterfragen und ggf. selbst mit dem Arzt zu sprechen. Ferner unterliegen die Ärzte der Fachaufsicht der Ärztekammer. Im Rahmen der Heimaufsicht können Amtsärzte zwar betreuende Haus- oder Fachärzte kontaktieren; ein Weisungsrecht besteht hingegen nicht.

6. Wie erfolgt die ärztliche Betreuung im Falle, dass ein eigentlich zuständiger Arzt diese nicht wahrnehmen kann?

Jeder Arzt hat in der Regel eine Vertretung für Urlaubs- und Krankheitsfälle. Sollte dies nicht geregelt sein, wird das Heim einen anderen bekannten Arzt kontaktieren und in Abstimmung mit dem Bewohner, den Angehörigen oder dem Betreuer um die Behandlung ersuchen.

7. Welcher Aufsicht (Rechenschaftsbericht etc.) unterliegen die mit öffentlichen Mitteln bzw. Mitteln aus den Sozialkassen finanzierten Haushalte der Pflegeeinrichtungen?

Die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Pflegeheimen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI besteht, bestimmen sich nach der Pflegebuchführungsverordnung. Diese enthält u.a. Vorgaben zur Erstellung einer Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung. Darin müssen auch die gewährten öffentlichen Fördermittel und sonstigen Zuwendungen Dritter entsprechend abgebildet werden. Die Prüfung dieser Unterlagen bestimmt sich nach der Rechtsform der betriebenen Einrichtung und erfolgt in der Regel durch Wirtschaftsprüfer bzw. Sachverständige.

8. Gibt es dazu Kosten/Nutzen-Rechnungen oder können Gewinne durch die Pauschalierungen unkontrolliert erwirtschaftet werden?

Die Pflegeheime, für die ein Versorgungsvertrag besteht, erhalten nach Maßgabe des SGB XI eine leistungsgerechte Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen und ein angemessenes Entgelt für Unterkunft und Verpflegung. Dies ist zwischen dem Heimträger und den Leistungsträgern (Pflegekassen und Sozialhil-
feträger) für einen Zeitraum in der Zukunft zu vereinbaren. Daneben werden betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen gesondert berechnet. Ferner können die Pflegekassen verschiedene Prüfungen wie z.B. eine Wirtschaftlichkeitsprüfung veranlassen.

9. Welche Aufgaben hat die Ethik-Kommission, wo ist dies geregelt, wer bestimmt deren Mitglieder und welche Befähigung ist dafür Voraussetzung?

Hauptaufgabe der Ethik-Kommission ist die Beurteilung von klinischen Studien mit Patienten oder gesunden Probanden. Im Rahmen der Studien werden Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, von neuen Operationstechniken oder von nichtmedikamentösen Therapieformen untersucht. In allen Fällen prüft die Kommission, ob das Vorhaben ethisch und rechtlich vertretbar ist. Die Prüfung durch die Ethik-Kommission dient dem gesundheitlichen und rechtlichen Schutz des Patienten oder Probanden, aber auch der rechtlichen Beratung des Arztes. Besonders strenge Maßstäbe werden von Gesetzgeber und Ethik-Kommissionen an Studien mit Kindern und an Studien mit nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen gestellt. Ebenso beurteilt die Ethik-Kommission Forschung mit epidemiologischen Daten oder menschlichem Gewebe oder Blut und sie berät in berufsethischen Fragen.
Das Statut der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg gibt Auskunft über Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommission. Im Internet kann unter der Adresse http://www.aerztekammer-bw.de/20/ethik/09statut.pdf Einblick in das Statut genommen werden.


Mit freundlichen Grüßen
gez.
Bernd Werner

Anlage zur Beantwortung der Anfrage vom 3. Juni 2010

 Name des Heimes
 
Träger (Sitz)
 
Standort des Heimes
Altenzentrum St. Elisabeth
 
Paul-Wilhelm-von Keppler-Stiftung Sindelfingen
 
HN
ASB-Pflegezentrum Sontheim
 
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Heilbronn-Franken
 
So
Alten- und Pflegezentrum CSC Haus zum Fels e.V.
 
Alten- und Pflegeheim Haus zum Fels e.V. Bretzfeld-Schwabbach
 
HN
CASA-REHA Seniorenzentrum „Am Schlüsselgarnweg“
 
CASA REHA Seniorenpflegeheim GmbH Oberursel
 
So
DRK Pflegeresidenz Neckarterrassen
 
DRK Residenz Heilbronn gGmbH Heilbronn
 
HN
Haus am Staufenberg
 
Evangelische Heimstiftung e.V. Stuttgart
 
So
Helvita Seniorenzentrum Leintal
 
Helvita Irmtraud GmbH Heidelberg
 
Fr
Johanneshaus Heilbronn
 
Johannes Seniorendienste e.V. Bonn
 
HN
Katharinenstift
 
Katharinenstift Heilbronn gGmbH Heilbronn
 
HN
Pro Seniore – Seniorenresidenz Neckarpark
 
Seniorenresidenz Neckarpark gGmbH Heilbronn
 
HN
Pro Seniore – Seniorenresidenz Sontheim
 
Seniorenresidenz Sontheim gGmbH Heilbronn
 
So
Richard-Drautz-Stiftung
 
Richard-Drautz-Stiftung Heilbronn
 
Senterra Pflegeresidenz
 
Senterra AG Lich
 
HN
Wohnheime der Beschützenden Werkstätte für geistig und körperlich Behinderte
 
Beschützende Werkstätte für geistig und körperlich Behinderte Heilbronn e.V.
 

 
Haus am Ziegeleipark - Wohnheim für volljährige Behinderte
 
Evangelische Stiftung Lichtenstern Löwenstein
 

HN = Heilbronn Bö = Böckingen Fr = Frankenbach So = Sontheim



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 15.5.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1038 *  Kiosk im Ziegeleipark

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß die Toiletten (alt und neu) im Ziegeleipark geschlossen sind.
Bemängelt wird zudem, daß viele Gäste, die "gern am neuen Kiosk auch bei nicht Sonnenschein einkehren möchten oder sofern er geöffnet hat, nach 18.00 Uhr" dies nicht könnten.
Zudem sei das Geländer um die Terrasse am neuen Kiosk entweder noch nicht fertig oder alles andere als kindersicher. Es bestehe so die Gefahr, daß Kinder oder auch Erwachsene in den See fallen können.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung Eingang am 18/19.5.2010

Antwort: könnte besser sein

<*>

...

im Ziegeleipark gibt es nur noch die Toilettenanlage am Kiosk (neu). Die ehm. Toiletten sind Lagerräume des Kiosks.

Herr Mohr wird die Toiletten von 10 bis 20 Uhr geöffnet halten.

Herr Mohr bat um Verständnis, dass er aus betriebswirtschaftlichen Gründen bei schlechtem Wetter den Kiosk nicht öffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Wetter

 

...

anbei die Stellungnahme des Hochbauamtes bzgl. des Geländer am Ziegeleipark.

Hinsichtlich der Toiletten findet ein Gespräch mit Herrn Mohr statt – wir werden Sie darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dieter Wetter

 

Hallo Herr Bauer,

nach Rücksprache mit unserem Betriebsamt werden die ergänzenden Geländer auf der Terrasse heute montiert und sind morgen fertig. Ergänzt wird die offene Geländerecke auf der linken Terrassenseite, außerdem wird die rechte Terrassenseite ebenfalls mit einem Geländer versehen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Rall

Stadt Heilbronn - Hochbauamt



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 13.5.2010

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An die Verwaltung
- Landratsamt Heilbronn
- Gemeinde Zaberfeld
 

1037 * Zaberfeld: Verkehrsprobleme
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Verkehrsverhältnisse in Zaberfeld bei der Zufahrt zum Seegasthof.
 

Wörtlich heißt es: "...muss ich mir etwas Luft verschaffen. Ziemlich chaotische Verkehrsverhältnisse in Zaberfeld bei Zufahrt zum Seegasthof, die seit Dienstag wegen Baustelle gesperrt und mit Umleitung versehen ist, die führt über einen Feldweg, ist dreckig und kaum Ausweichstellen, Ärger vorprogrammiert und Ränder nicht gemäht, für Besucher und Anwohner Wohnpark Ehmetsklinge, darunter einige Ärzte, eine Zumutung. Hier hätte man wenigstens Ampelregelung machen können. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 14.5.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>

... vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Anliegen an die Gemeinde Zaberfeld weitergeleitet mit der Bitte die Fahrbahnrandstreifen zu mähen, sofern dies von Nöten sein sollte. Eine Ampelregelung wird von unserer Seite nur bei unübersichtlichen Stellen gefordert - dies habe ich allerdings auch nochmals der Gemeinde Zaberfeld zur Überprüfung weitergeleitet. Bei den Bauarbeiten handelt es sich um Erneuerungen der Wasserleitungen und Kanäle, welche natürlich auch im Interesse der dortigen Anwohner durchgeführt wird. Aus diesem Grund hoffen wir natürlich auch immer auf ein wenig Verständnis bei den Betroffenen. Abschluss der Bauarbeiten ist voraussichtlich am 28.05.2010.

Freundliche Grüße

Frank Weller
Landratsamt Heilbronn
Ordnungs- und Verkehrsamt


<*>

... <*>

Dass die Großbaustelle und die damit erforderlichen Eingriffe verkehrstechnisch für Schwierigkeiten sorgen werden, war GR und auch mir bewusst. Deshalb wurden Maßnahmen bereits eingeleitet.
Die Baufirma wird nächste Woche weitere Ausweichstellen für Fahrzeuge und auch Fußgänger schaffen, der Seitenstreifen wird von unserem Bauhof gemäht.
Zudem wird eine weitere Behelfszufahrt geprüft.
Eine Ampellösung wurde für weniger sinnvoll aufgrund der relativ langen Strecke und den damit verbundenen, nicht unerheblichen Wartezeiten gesehen.
Ich hoffe Ihre Anfrage (..wie in Heilbronn...) zu Ihrer Zufreidenheit beantwortet zu haben und bitte noch um Verständnis, dass die Erschließung eines Neubaugebietes mit ca. 20 Bauplätzen auch verkehrstechnisch kurzzeitig zu Belastungen und Einschränkungen führt.
Sollten noch Fragen oder Anregungen offen sein, darf sich unser Mitbürger gerne auch direkt bei mir melden.
<*>
Ihnen eine gute Zeit mit besten Grüßen aus Zaberfeld
Thomas Csaszar
Bürgermeister
Gemeinde Zaberfeld


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Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 10.5.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1036 *  Kunstrasenfeld für den FC Kirchhausen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterstützen die Bemühungen des FC Kirchhausen gem. dessen Schreiben zum Thema "Umwandlung Hartplatz in Kunstrasenfeld"   vom 6.5.2010, das mit gleicher Post auch an die Verwaltung gesandt wurde und fragen dazu die Verwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum o.g. Schreiben des FC Kirchhausen ab?

2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bisher in dieser Angelegenheit unternommen, bzw. was beabsichtigt sie  zu unternehmen, um den nach Darstellung des Vereins den sich bisher genutzten und in einem schlechten Zustand befindlichen Hartplatz zu ergänzen und dem Wunsch nach einem Kunstrasenspielfeld entgegen zu kommen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 11.5.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>

...das Schreiben des FC Kirchhausen liegt zwar noch nicht vor, jedoch können Ihre Fragen jetzt schon vom Schul-, Kultur- und Sportamt wie folgt beantwortet werden:

Bereits seit Jahren soll die Umwandlung des Hartplatzes in ein Kunstrasenfeld erfolgen. Die Maßnahme ist als Teil des Prioritätenkatalogs unbestritten und wurde bisher jeweils zu den Haushalten der Stadt angemeldet. Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt konnte das Vorhaben allerdings noch nicht berücksichtigt werden. Es wird zum nächsten Doppelhaushalt wieder nach vorheriger Absprache mit dem Verein angemeldet werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Senghaas
Stadt Heilbronn
Schul-, Kultur- und Sportamt
 



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Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 7.5.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1035 *  Nächtliches Tempolimit auf der Großgartacher Straße  

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen, auf dem Abschnitt Großgartacher Straße der B 293 in Heilbronn ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h einzurichten, um wenigstens nachts dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung zu tragen und endlich durch Beauftragung fähiger Mitarbeiter an der Kreuzung Sonnenbrunnen eine angepaßte Taktung der Ampelanlage einzurichten, um einen gleichmäßigen Verkehrsfluss gewährleisten.

Begründung:
Nachdem sich die Heilbronner Stadtverwaltung trotz der ihr lt. RP Stuttgart zustehenden Möglichkeiten permanent weigert, außer einem faktisch wirkungslosen Nachtfahrverbot für Nichtanlieger-LKW, etwas zur Minimierung der Belästigungen ihrer dort wohnenden Bürgern insbesondere durch Lärm, Staub und das Eigentum schädigenden Erschütterungen zu unternehmen, wird dazu auf die Möglichkeit verwiesen, die jetzt das
Regierungspräsidium Freiburg mit der Genehmigung eines Tempolimits auf der B 31 durch die Stadt Freiburg erlassen hat. Danach darf dort künftig aus Lärmschutzgründen zwischen der Kronenbrücke und dem Schützenalleetunnel zwischen 22 Uhr nachts und 6 Uhr morgens nur noch 30 km/h gefahren werden - ohne "Anlieger-Klausel". Das RP verlangt dazu auch Ampelschaltungen und angepasste Taktungen des Stadtbahnverkehrs, um einen gleichmäßigen Verkehrsfluss gewährleisten.
Es darf in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, daß die B 293 nicht als Umleitungsstrecke für den Autobahnverkehr ausgewiesen ist, sondern solche andernorts bestehen.


Siehe auch:
- SWR v. 7.5.2010 [http://www.swr.de/]
-
Badische Zeitung v. 7.5.2010 [http://www.badische-zeitung.de/]

- Alles was Recht ist [www.pro-heilbronn.de/recht.htm]

Mit freundlichen Grüßen.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis Eingang am

Antwort: noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

Diese steht noch aus, sobald sie vorliegt, wird sie hier eingestellt...

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...



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 4.5.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1034 *  B 293: Schäden durch LKW-Verkehr
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner im Umfeld der B 293 beklagen sich nach wie vor darüber, daß von Seiten der laut RP Stuttgart dafür zuständigen Heilbronner Stadtverwaltung nichts Einschneidendes unternommen wird, um die insbesondere durch den auf dieser Straße und der Verwaltung bekannten übermäßigen LKW-Verkehr verursachten Belastungen und Schäden zu beenden.
Als dringend notwendig wird nach wie vor mindestens die Reduzierung der Geschwindigkeit für LKW erachtet, um z.B. Schäden an den Häusern zu verhindern und die Möglichkeit einer sinnvollen Renovierung zum Werterhalt zu eröffnen.
Durch die Untätigkeit der zuständigen Verwaltung sehen sich die Hausbesitzer einer schleichenden Enteigung ausgesetzt.
Angefügte Auswahl aus einer Flut von Bildern dokumentieren anhand eines einzigen Beispiels die durch die mangelnde Abhilfe verursachten Schäden.
 

Es wird um dringende Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat




Antwort der Verwaltung Eingang am 21.5.2010

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>

...

Betreff: B 293 - Schäden durch Lkw-Verkehr - Ihre E-Mail vom 04.05.2010

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

wie Ihnen bekannt ist, wurden die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Tempolimits auf 30 km/h allgemein oder für Lkws im Verlauf der Großgartacher Straße (B 293) in den letzten Jahren wiederholt geprüft und u. a. im Verkehrsbeirat erörtert.

In der Beratung des Lärmaktionsplanes hat der Gemeinderat mehrheitlich die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in gegenüber der Großgartacher Straße wesentlich stärker belasteten Straßen abgelehnt.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Großgartacher Straße weder aus Verkehrssicherheitsgründen noch aus Lärmschutzgründen ableitbar ist.

Auch die von einzelnen Anwohnern beklagten Erschütterungen wurden, soweit technisch realisierbar, durch Verbesserungen des Fahrbahnbelages bzw. der Schachteinläufe minimiert. 

Die an einigen Gebäuden im Bereich der Großgartacher Straße aufgetretenen Rissbildungen sind ohne eine entsprechende gutachterliche Untersuchung - die von den Eigentümern zu veranlassen wäre - hinsichtlich deren Ursachen nicht zu beurteilen.

Die im Verlauf der Großgartacher Straße bestehende Verkehrsbelastung wird sich mit der Verlängerung der Saarlandstraße und der Südostumfahrung Leingarten wesentlich verändern. Wir sehen bis zum Zeitpunkt der Realisierung dieser Straßen in der Großgartacher Straße keine Möglichkeit, weitere verkehrseinschränkende Maßnahmen anzuordnen und bitten hierfür um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sugg



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1033 *  Temporäre Schließung der Zweigstellen der Stadtbücherei in Böckingen und Biberach

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum in der Anlage angefügten Inhalt eines Schreibens zur Schließung der Zweigstellen der Stadtbücherei in Böckingen und Biberach vom 1.Mai bis 13.September 2010 ab?

2. Welche Alternativen zur Aufrechterhaltung wurden geprüft, z.B. Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter und weshalb wurden diese ggf. verworfen?

3. Wurde mit den Schulen der Einzugsbereiche Kontakte aufgenommen, um z.B. engagierte Lehrkräfte auf freiwilliger Basis einzusetzen?

4. Wurde in Erwägung gezogen, Mittel der Bürgerstiftung einzusetzen, um personellen Engpaß überbrücken zu können? Wenn Nein, weshalb nicht?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Anlage

Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie bitten, die Schließung der Böckinger (und auch der Biberacher) Zweigstelle der Stadtbücherei Heilbronn zur Kenntnis zu nehmen. Die Zweiggstellen sollen bis zum Ende der Sommerferien, d.h. 4 1/2 Monate, geschlossen werden (HSt berichtete). Hierbei schrillen bei vielen Böckingern die Alarmglocken, da schon einmal versucht wurde, die Zweigstelle in Böckingen zu schließen. Diese Zweigstelle ist aber für Böckingen von besonderer Wichtigkeit: - Sehr viele Kinder in Böckingen mit Migrationshintergrund haben die Möglichkeit zum Kontakt zu Büchern und damit auch zur deutschen Sprache nur durch die Nähe der Bücherei, da dadurch auch keine weiteren Kosten, wie z.B. für die Busfahrt zum K3, entstehen. Außerdem können die Kinder schon relativ früh selbständig die Bücherei besuchen, da sie nahe am Wohnort der Kinder ist und außerdem für Kinder sehr übersichtlich und dennoch gut sortiert. - Durch die enge Kooperation mit der Reinöhlschule werden die Kinder schon sehr früh ans Lesen herangeführt (regelmäßiges Vorlesen durch ehrenamtliche Vorlesepaten, Ausleihen von Büchern, Veranstaltungen für Schulklassen). - Viele ältere und teilweise auch nicht mobile Mitbürger sind oftmals nicht in der Lage, den weiten Weg zur Hauptstelle in der Innenstadt aufsichzunehmen. - Die meist kostenlosen Veranstaltungen der Zweigstelle tragen zum Kulturangebot in Böckingen bei (z.B. Autorenlesungen). - Die Böckinger Kindergärten können ohne viel Aufwand und Kosten Veranstaltungen zu Fuß erreichen. Aus diesen und noch einigen weiteren nicht genannten Gründen möchte ich Sie bitten, auch im Namen der Böckinger Kinder und älteren Mitbürger, sorgfältig auf jede Entwicklung zu achten, die auf eine Schließung der Zweigstelle abzielt und ggf. gleich zu reagieren. Sollte sich eine Möglichkeit bieten, die Zweigstelle doch wieder umgehend zu öffnen, wäre das für Böckingen natürlich am besten.

Antwort der Verwaltung Eingang am 4.5.2010

Antwort: könnte besser sein

<*>

...zu Ihrem in der Anlage beigefügten Schreiben nehmen wir wie folgt Stellung:


zu 1.
Die Stadtbibliothek Heilbronn arbeitet mit äußerst knappen Personalressourcen. Seit 1999 ist die Personalkapazität um 15% gesunken, die Zahl der Entleihungen für die gesamte Bibliothek aber um 40% gestiegen, in der Hauptstelle gar um 52%. Seit 1. Mai sind bei der Bibliothek zwei Vollzeitstellen aufgrund der Wiederbesetzungssperre nicht besetzt, ebenso wurde eine beantragte Vertretung für eine weitere, langzeiterkrankte Vollzeitmitarbeiterin kurzfristig abgelehnt. Somit sind derzeit 12% der Personalstellen nicht besetzt. Auf diesem Hintergrund mussten die Möglichkeiten für vorübergehende Standardreduzierungen geprüft werden. Der kurzfristige Handlungsspielraum liegt hier vor allem in der Reduzierung von Öffnungszeiten. Aus Sicht der Bibliotheksleitung erschien es vorübergehend vertretbar, die Zweigstellen ganz zu schließen, um in der stark genutzten Hauptstelle das Serviceangebot soweit wie möglich aufrecht zu erhalten. Pro Öffnungsstunde wird die Hauptstelle von ca. 200, die Zweigstellen dagegen von ca. 40 – 45 Besuchern aufgesucht. Auch in der Bibliothek im K3 sollten die Öffnungszeiten täglich um eine Stunde reduziert werden.
Nach den starken Protesten aus den Stadtteilen Biberach und Böckingen haben wir uns entschlossen, dort jeweils einen Nachmittag weiterhin zu öffnen und dafür die Hauptstelle auch am Samstag eine Stunde früher zu schließen. Alle diese Maßnahmen sollen spätestens nach den Sommerferien wieder zurückgenommen werden.
Die Bedeutung der Arbeit der Zweigstellen in Biberach und Böckingen wird von Seiten der Verwaltung nicht in Frage gestellt. Die Zweigstellen und mit ihnen die Kooperation mit den Schulen und Kindergärten, den Leseförderungs- und Veranstaltungsangeboten werden mit großem Engagement betrieben.
 

Zu 2. Welche Alternativen zur Aufrechterhaltung wurden geprüft, z.B. Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter und weshalb wurden diese ggf. verworfen?
Die Zweigstellen der Stadtbibliothek sind voll an das Bibliothekssystem der Hauptstelle angebunden, die dort eingesetzten Mitarbeiterinnen müssen die Komplexität des Bibliotheksangebots und –betriebs sowie des EDV-Systems, die Benutzungsordnung und das Kassenwesen kennen und beherrschen.
Vor allem in Biberach werden die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen von einigen ehrenamtlich tätigen Kräften bei der Rücksortierung der Medien und bei Veranstaltungen unterstützt. Diese können und wollen den Bibliotheksbetrieb aber keinesfalls alleine aufrecht erhalten.
Wir sind aber sehr froh darüber, dass uns in Biberach zahlreiche Ehrenamtliche jetzt bei der eingeschränkten Aufrechterhaltung des Bibliotheksbetriebs tatkräftig unterstützen werden.
 

3. Wurde mit den Schulen der Einzugsbereiche Kontakte aufgenommen, um z.B. engagierte Lehrkräfte auf freiwilliger Basis einzusetzen?
Dies erschien uns wegen der der unter 2. genannten Gründe als keine geeignete Lösung.
 

4. Wurde in Erwägung gezogen, Mittel der Bürgerstiftung einzusetzen, um personellen Engpass überbrücken zu können? Wenn Nein, weshalb nicht?
Dies wurde nicht in der Erwägung gezogen, da wir, wie erwähnt, eine andere Lösung (s.o.) gefunden haben.
 

Mit freundlichen Grüßen
Monika Ziller
Bibliotheksleiterin



Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

´
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Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn


1032 * 
Tierheim

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Verwaltung:

 

1. welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu dem Bericht in der Heilbronner Stimme vom 27.4.2010 "Bürgermeister unterstützen Tierheim" und den darin gemachten Aussagen ab?

 

2. Wie ist der augenblickliche Stand der Planungen und beabsichtige Umsetzung?
 

3. Wurde mit dem Landkreis bzw. Landkreiskommunen Verhandlungen über einen Standort im Landkreis geführt und mit welchem Ergebnis? Wenn NEIN, wird dies beantragt.
 

4. Welcher Flächenausgleich Landkreis/Stadt erfolgt bei einem Bau im Heilbronner Stadtgebiet, der ja einseitig zu Lasten der Bewirtschaftungsflächen Heilbronner Landwirte geht?
 

Begründung zu 3.:

Ein erheblicher bis überwiegender Teil der Tiere stammt aus dem Landkreis. Die Last kann also nicht allein auf die Stadt abgewälzt werden. Anzustreben wäre daher ein Standort in einer Landkreisgemeinde nahe der Heilbronner Stadtkreisgrenze.

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 7.5.2010

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]*

...

1. Sie fragen die Verwaltung, welche Stellungnahme sie zu dem Bericht in der Heilbronner Stimme vom 27.04.2010 „Bürgermeister unterstützen Tierheim“ und den darin gemachten Aussagen abgibt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Beschluss der Bürgermeister des Landkreises Heilbronn in der Gemeindetags-Kreisverbandssitzung, in dem die Bürgermeister öffentlich Erwartungen an die Stadt Heilbronn formulieren, wurde mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Die Stadt Heilbronn hätte es bevorzugt, mit einer gemeinsamen Position an die Öffentlichkeit zu gehen, sobald es die Verhandlungen zulassen. Unseres Erachtens sollten objektive Zahlen über eine faire Beteiligung entscheiden. In erster Linie sind das die tatsächliche Inanspruchnahme des Tierheims und die Einwohnerzahlen.

 

2. Sie fragen die Verwaltung nach dem augenblicklichen Stand der Planungen und beabsichtigten Umsetzung.

 

Stellungnahme:

Dem Gemeinderat werden noch vor der Sommerpause umfassende Entscheidungsgrundlagen unterbreitet werden.

 

3. Sie fragen weiter, ob mit dem Landkreis bzw. mit den Landkreiskommunen Verhandlungen über einen Standort im Landkreis geführt werden und mit welchem Ergebnis.

 

Stellungnahme:

Die Stadt Heilbronn und die Landkreiskommunen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Heck aus Ittlingen, sind im permanenten Gespräch. Ein Ergebnis wird sich in der Gemeinderats-Drucksache finden.

 

4. Sie fragen zuletzt nach einem Flächenausgleich Landkreis/Stadt bei einem Bau des Tierheims auf Markung der Stadt Heilbronn.

 

Stellungnahme:

Ein Flächenausgleich ist nicht vorgesehen und wäre in der Praxis auch nur schwierig umzusetzen. Im übrigen ist die für den Neubau vorgesehene Fläche komplett an Südzucker verpachtet, d.h. es würde im Umsetzungsfall keinem Heilbronner Landwirt Fläche entzogen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mergel

Bürgermeister


*

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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abgesandt am 27.4.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn


1031 * 
"Stolpersteine"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter http://www.stolpersteine-heilbronn.de/datenbank-opfer-ns-2010-04-22.pdf
wird mehrfach als Todesjahr das Jahr '1905' genannt.
Das kann wohl nicht sein.
Richtig müßte es n.u.A. '1940' heißen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 29.4.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>

...Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach, sehr geehrter Herr Stadtrat Auchter,

vielen Dank für Ihren Hinweis, der an das Stadtarchiv weitergeleitet wurde. Selbstverständlich handelt es sich um einen Fehler, der bei der Konvertierung der Datenbank in die Druckansicht und durch die programmseitige Umsetzung einzelner Jahreszahlen in vollständige Daten entstanden ist. Der Fehler ist mittlerweile korrigiert; die korrigierte Datei auf die Website www.stolpersteine-heilbronn.de aufgespielt. Sie ist direkt aufrufbar unter

http://www.stolpersteine-heilbronn.de/datenbank-opfer-ns-2010-04-28.pdf


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Christhard Schrenk


*

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abgesandt am 28.4.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn


1030 * 
Ermordete russische Gefangene?
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu dem Eintrag vom Samstag, 24.04.2010 um 19:10 Uhr unter www.pro-heilbronn.de/pro-meinung.htm eines Sontheimer Zeitzeugen "Eine wahre Kriegserinnerung" ab, nachdem etwa um den 15. März 1945 in der Lauffener Str. bei der Gaststätte Sonne zunächst ein Stacheldrahtzaun für offenbar russische Kriegsgefangene gezogen wurden, die dem Bericht zufolge möglicherweise um den 25. bis 28. März 1945 erschossen wurden?
2. Was ist darüber bekannt?
3. Wird die Verwaltung auch diesen Vorgang analog den 'Stolpersteinen' für die erschossenen Franzosen behandeln?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 29.4.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>

...Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach, sehr geehrter Herr Stadtrat Auchter,

vielen Dank für den Hinweis auf den Zeitzeugenbericht auf Ihrem Forum. Bislang ist der geschilderte Fall nicht bekannt - weder aus der schriftlichen Überlieferung noch aus anderen Zeitzeugenberichten. Für die weitere Bearbeitung wäre es deshalb sehr hilfreich, wenn das Stadtarchiv direkt in Kontakt mit dem Zeitzeugen treten könnte, um die Details in einem Zeitzeugengespräch vor Ort sichern zu können. Kennen Sie die Person hinter diesem Pseudonym? Können Sie diesen Kontakt vermitteln? Ein anderer möglicher Weg wäre es, wenn das Stadtarchiv auf Ihrem Forum versuchen würde, mit dem Zeitzeugen in Kontakt zu kommen.
Sollte sich das geschilderte Geschehen verifizieren lassen, so wird die Verwaltung den Vorgang analog zu anderen behandeln; falls die Namen der Opfer ermittelbar wären, wären auch Stolpersteine denkbar.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Prof. Dr. Christhard Schrenk

<red. Hinweis: Der Kontakt kommt zustande>


*

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 24.4.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn


1029 * 
Unicef-Kinderstadt Anspruch und Wirklichkeit
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Herbert-Hoover-Straße beklagen sich, daß Grünflächen der Stadtsiedlung mit Büschen so bepflanzt werden, daß Kinder die Grünfläche nicht mehr spielend nutzen könnten. Dies widerspreche auch dem hohen Anspruch einer kinderfreundlichen Unicef-Stadt, in deren Besitz die Wohngesellschaft sei. Obendrein sei zu befürchten, daß die Kosten für diese Maßnahme auch noch den dadurch benachteiligten Familien auferlegt werde.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 19.7.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>

... bei der besagten Fläche in der Hoover-Siedlung handelt es sich um eine private Grünfläche. Zuständigkeitshalber haben wir Ihre Anfrage daher an die Stadtsiedlung weitergeleitet, die diese Fläche pflegt.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schmid
Grünflächenamt


<*>

... es ist richtig, dass sich verschiedene Grünflächen in der Herbert-Hoover-Siedlung im Eigentum der Stadtsiedlung befinden und deshalb auch von uns gepflegt werden. Diese Grünflächen sind im gültigen Bebauungsplan als solche ausgewiesen und dürfen daher nicht anderweitig genutzt werden, insbesondere darf keine Bebauung stattfinden. Die Festsetzungen wurden von der Stadt so gewählt, um den Charakter der Herbert-Hoover-Siedlung als Wohngebiet mit vielen und großzügigen Grün- und Freiflächen zu erhalten. Diese von der Stadtsiedlung mitgetragene Entscheidung schützt die Bewohner der Siedlung vor Baumaßnahmen zur Nachverdichtung des Wohngebiets.  

Im Zuge der Modernisierung und Umgestaltung der Herbert-Hoover-Siedlung Mitte der 90er Jahre wurden auch weitere Spiel- und Freiflächen durch die Stadtsiedlung angelegt. Die Stadt Heilbronn hat ihre Spiel- und Sportanlagen bei der benachbarten Schule ebenfalls neu angelegt. Es gibt kaum ein vergleichbares Wohngebiet in Heilbronn mit derart vielfältigen Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich im Freien zu bewegen.

 

Bei der von Ihnen angesprochenen Fläche handelt es sich um den Bereich innerhalb des Rings der Herbert-Hoover-Straße. Dieser wird von der Stadtsiedlung extensiv gepflegt, d.h., 2 Mal im Jahr gemäht. Die Pflegekosten trägt selbstverständlich ausschließlich die Stadtsiedlung als Eigentümerin. Es handelt sich hier wie gesagt um eine private Grünfläche und nicht um einen öffentlichen oder privaten Spielplatz. Die Stadtsiedlung wäre aber durchaus bereit, diese Fläche abzugeben. Die Wohnungseigentümer müssten sich also zunächst auf die Übernahme der Grünfläche verständigen und die Nutzung als privater Spielplatz mit der Stadt klären. Für ein entsprechendes Gespräch stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.    

 

Mit freundlichen Grüßen

Stadtsiedlung Heilbronn GmbH

ppa.

Joachim Beuchert


*

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 26.4.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn


1028 * 
Nicht ausreichende Beschilderung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein Bürger beklagt sich über nicht ausreichende Beschilderung des Parkplatzes an der Urbanstraße als Parkzone mit Parkscheibe und bittet gleichzeitig um Erstattung seiner Verwarnungsgebühr. Siehe Anlage.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Anlage:

Antwort der Verwaltung Eingang am 7.5.2010

Antwort: könnte besser sein

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...

das Amt für Straßenwesen hat die vorhandene Beschilderung auf der Westseite der Urbanstraße zwischen der Einmündung Werderstraße und Südstraße überprüft. Die vorhandenen und korrekt beschilderten Kurzzeitparkplätze sind baulich von den übrigen Parkplätzen (ohne zeitliche Einschränkung für Angrenzer)getrennt. Für eine Ausdehnung der Kurzzeitparkplätze sehen wir in diesem Bereich derzeit kein Handlungsbedarf. Die vom Ordnungsamt erteilte Verwarnung wurde nach Rücksprache mit dem städtischen Vollzugsdienst zurückgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.
Manfred Herkert
Amt für Straßenwesen


Replik dazu:

Sehr geehrter Herr Herkert,

die Rücknahme zeigt ja, daß die Reklamation berechtigt war. Sie ziehen sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zurück. Dies sollten Sie überdenken, denn wie Sie wissen hat Verwaltungshandeln klar, wahr und nachvollziehbar zu sein und zudem darf es nicht dem "normalen Menschenverstand" widersprechen. Es wäre daher empfehlenswert, alsbald an dieser Stelle für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.


*

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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abgesandt am 20.04.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1027 *  Fehlender Parkraum für Anwohner in der Nordstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über fehlenden Parkraum für Anwohner in der Nordstadt, siehe angefügten Schriftsatz.
Gleichzeitig bitten wir darum, daß keine Praxis zur Anwendung kommt, die dem Verwaltungsgrundsatz des Handelns  im Sinne des normalen Menschenverstandes widersprechen, denn es kann wohl nicht sein, daß einmal Gebühren für Anwohnerparkplätze erhoben werden, dann dieser nicht zur Verfügung steht und dann die notwendigerweise an anderer Stelle dadurch zum Parken gezwungenen Anwohner auch noch gebührenpflichtig verwarnt werden, weil sich die Verwaltungsspitze permanent weigert, mehr Personal zur Aufrechterhaltung der einfachsten Ordnung einzustellen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Anlage:
"...die Schikanen, denen rechtschaffende gebührenzahlende Bewohner hier ausgesetzt sind, sind skandalös. Genau wie von mir vorausgesagt und
gebetsmühlenartig angemahnt, ist durch Wegnahme von Parkplätz ein Pferch entstanden, in dem sich gestresste arbeitende Menschen sowohl
untereinander als auch mit Theater- und Moscheebesuchern und anderen Fremdparkern um den verbliebenen Miniparkraum geradezu prügeln müssen.
Gleichzeit werden für sinnlose Verschönerungsmaßnahmen seit Jahren ganze Straßenzüge gesperrt, so dass faktisch so gut wie keine Parkplätze für
Bewohner mehr bleiben, und das obwohl sie brav und ordnungsgemäß zahlen.
Schlimmer: Finden sie keinen Parkplatz im zugewiesenen kleinräumig zerschnittenen Miniareal, müssen sie, gestresst nach der Arbeit lange
Wege zurücklegen und müssen, wenn kontrolliert wird, OBENDREIN NOCH STRAFE ZAHLEN, weil der weit abgelegene freie Parkplatz in einer anderen
Zone liegt. Im schlimmsten Fall findet ein dortig zugewiesener Bewohner keinen Parkplatz und bekommt ebenfalls einen Strafzettel. Perfider kann
eine Verwaltungspolitik kaum sein.
Wie zum Hohn hängen allerorts selbstbeweiräuchernde teuere Plakate und raum- und geldverschwendende Kunstbauten einer von der Verwaltung
selbst inszenierten "Nordstadtkampgne".  
Heute habe ich unter Stress 1 Stunde nach einem Parkplatz gesucht, aber keinen gefunden, musste in 2. Reihe halten und renne alle 5 Minuten auf
die Straße und bewege das Fahrzeug, fahre erfolglos um den Block und stehe wieder in 2. Reihe, ich bin fix und fertig. Und ist das fast
täglich so...."
Antwort der Verwaltung Eingang am 9.6.2010

Antwort: könnte besser sein

Diese steht noch aus, sobald sie vorliegt, wird sie hier eingestellt...

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...das Sanierungskonzept Altstadt-Nord hat u. a. das Ziel, das Quartier für alle Bewohner aufzuwerten, wobei im Bereich der Dammstraße durch entsprechende Umgestaltungen des Straßenraumes einzelne Parkmöglichkeiten entfallen sind. Das Plankonzept wurde u. a. auch mit den interessierten Bewohnern des Gebietes besprochen und abgestimmt.

Grundsätzlich wird darauf geachtet, bei den Umgestaltungen möglichst viele Parkmöglichkeiten zu erhalten. Außerhalb der Dammstraße wurde deshalb mit der Umgestaltung auch der bisherige Parkraum nicht reduziert.

Im Rahmen der Sanierung Nordstadt werden im Zuge der Bauarbeiten einzelne Straßenabschnitte gesperrt. Die Bauarbeiten in der Dammstraße wurden bereits abgeschlossen, in der Sichererstraße werden sie voraussichtlich noch bis Herbst andauern. Die Anlieger werden über die Baumaßnahmen ca. 14 Tage vor deren Beginn informiert. Um die Parkplatzsituation im neu gestalteten Bereich der Dammstraße zwischen der Paulinenstraße und Schaeuffelenstraße für die Bewohner zu verbessern, wurde der Abschnitt östlich der Dammschule als ausschließliche Bewohnerzone ausgewiesen. In Einzelfällen werden auf Antrag an Bewohner kostenfreie Ausnahmegenehmigungen zum Parken in anderen Zonen erteilt.

Das Ordnungsamt teilt uns mit, dass bei Kontrollen mit Augenmaß vorgegangen wird, bei grob verkehrswidrigem Parken, z. B. in der 2. Reihe, eine Beanstandung im Interesse der öffentlichen Sicherheit jedoch unvermeidlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Herkert


Manfred Herkert
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen
 


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Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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abgesandt am 12.04.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn


1026 *  Anfrage zu Mobilfunkanlagen
 


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:
 

1. Unter welchen Voraussetzungen können im Stadtgebiet, insbesondere innerhalb Wohngebieten in Heilbronn Sendemasten für Mobilfunkanlagen betrieben werden?

 

2.
Gibt es Möglichkeiten, Vorschriften über solche Anlagen z.B. in BBauPl zu erlassen und wenn ja: welche?
 

3. In welcher Weise kommt die von den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunk-Netzbetreibern im Juli 2001 geschlossene “Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes” zur Anwendung?
 

4. In welcher Dichte sind in Heilbronn solche Anlagen errichtet und an welchen Standorten?
 

5. Wer genehmigt und überwacht die Einrichtung, die Abstände und den ordnungsgemäßen Betrieb solcher Anlagen, insbesondere jetzt in der Raiffeisenstraße in Klingenberg? 

 

6. Weshalb ist es möglich, daß in Klingenberg innerhalb 50 Metern zwei Mobilfunkanlagen errichtet werden können?

7. Wieso unterstützt die Verwaltung dieses noch dadurch, daß sie eine Tarnverkleidung der Sendeanlage in der Raiffeisenstraße sogar ohne Anhörung der Angrenzer genehmigt?

8. Weshalb ist die einzige relevante Vorschrift, daß die Abstände zu Kindergärten und Schulen 200 Meter betragen müssen, wenn die Strahlung, wie behauptet, doch so harmlos sein soll und weshalb werden Kinder in diesen Einrichtungen geschützt, aber nicht im übrigen Wohnbereich?


9.
  § 34 BauGB regelt in Abs. 1 die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben nur zulässig, wenn es sich
a) nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und
b) die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben sowie
c) das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Weshalb wurde im Falle Raiffeisenstraße unter Verstoß gegen alle 3 Grundsätze eine Genehmigung erteilt, statt gegen das Vorhaben eingeschritten?

10. Was wurde bisher über den Deutschen Städtetag von Seiten der Verwaltung und insbesondere ihrem Vizepräsidenten Himmelsbach als Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn unternommen, um
a) niedrigere Grenzwerte analog solcher bspw. in der Schweiz zu erreichen;
b) daß die Mikrowellenstrahler einer Genehmigungspflicht durch die kommunalen Baubehörden bedürfen, wie sie für geringste Änderungen an Gebäuden einschließlich Angrenzerbefragung auch vorgeschrieben sind;
bzw. was gedenkt man hierzu zu tun oder handelt es sich beim Deutschen Städtetag lediglich um einen Repräsentier- und Debattierklub zur Wahrung eigener kommunaler Interessen?

Es wird um Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 12.5.2010

Antwort: könnte besser sein

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zu Ihrer o.g. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die aktuellen Standorte sowie die dazugehörigen Standortbescheinigungen aller Mobilfunkanlagen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (<http://emf.bundesnetzagentur.de>) zusammengefasst werden. Standorte und Standortbescheinigungen sind ebenfalls im Mobilfunkkataster des Geodatenportals der Stadt Heilbronn dargestellt. Das Geodatenportal ist über das Intranet aufrufbar.

Mobilfunkantennen sind grundsätzlich planungsrechtlich ggf. durch Erteilung einer Ausnahme bzw. Befreiung genehmigungsfähig. Ob die Anlagen überhaupt einer planungsrechtlichen Prüfung zu unterwerfen sind, richtet sich nach ihrer städtebaulichen Relevanz. Ist die gegeben, finden die §§ 30 ff. BauGB Anwendung. Hinsichtlich der Art der Nutzung sind Mobilfunkstationen wie nicht störende gewerbliche Anlagen zu behandeln. Im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (und Bereichen, die nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen sind), sind diese Anlagen in allen Baugebieten mit der Ausnahme von reinen Wohngebeiten (im Kleinsiedlungsgebiet ausnahmsweise) zulässig. 

Das Gebot der Rücksichtnahme und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse eröffnen nicht die Möglichkeit, nach eigenem Dafürhalten Vorsorge zu betreiben und höhere Grenzwerte zu verlangen als nach der 26. BImSchV. Mit Vorlage der Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ist das Thema Gesundheitsschutz im Planungsrecht abschließend entschieden.

Ein Ausschluss von Mobilfunkantennen in bestimmten Gebieten ist so gut wie nicht möglich. Wenn es in besonders gelagerten Fällen zur Wahrung oder Herstellung der städtebaulichen Ordnung eine planerische Ansatzmöglichkeit geben sollte, dann muss sich deren Wirksamkeit an der Nichtbeeinträchtigung des gesetzlichen Auftrags der flächendeckenden Versorgung mit Telekommunikationsdiensten messen lassen.

Zum angesprochenen Fall in der Raiffeisenstraße in Klingenberg bzw. zum generellen baurechtlichen Vorgehen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen ist Folgendes auszuführen:

Im Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO (Landesbauordnung) ist die Verfahrensfreiheit von Vorhaben geregelt. Die laufende Nr. 5 c) des Anhangs besagt, dass die Errichtung von Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei ist. Verfahrensfreie Vorhaben müssen gemäß § 50 Abs. 3 LBO jedoch auch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Im Fall der Raiffeisenstraße in Klingenberg beträgt die Höhe 4,50 m, die maximal zulässige Größe von 10 m³ wird ebenfalls nicht überschritten, weshalb das Vorhaben nicht genehmigungspflichtig ist. Da das Gebäude Raiffeisenstraße 20 im Geltungsbereich des Bebauungsplans 52/5 liegt, der als Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, wurde für das Vorhaben eine Ausnahme nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb erteilt. Diese Ausnahme wird für Funkübertragungsstellen regelmäßig erteilt, erforderlich ist jedoch die Vorlage einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. Durch sie wird die Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern nachgewiesen und insbesondere sichergestellt, dass die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegten Richtwerte eingehalten werden. Für das Gebäude Raiffeisenstraße 20 wurde die Standortbescheinigung von der Bundesnetzagentur am 28.01.2010 erteilt und dem Planungs- und Baurechtsamt vorgelegt. Ergänzend sei zu Ihrer Anfrage lediglich noch darauf hingewiesen, dass keine Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgte, da das Vorhaben, wie bereits ausgeführt, im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und daher § 30 BauGB einschlägig ist.

Unabhängig von diesem rechtlichen Erfordernis haben sich die Mobilfunkunternehmen in einer Vereinbarung mit dem Städtetag selbst verpflichtet, bei der Standortwahl Standorte in der Nähe von Kindergärten und Schulen zu vermeiden. Als Richtschnur hierfür gilt ein Abstand von 200 m, der zu entsprechenden Einrichtungen eingehalten werden soll. Werden die erforderlichen Standortbescheinigungen vorgelegt, wird von der Baurechtsbehörde geprüft, ob in diesem Radius sensible Gebäude liegen, die eine weitergehende Prüfung erforderlich machen würden. Im Fall in der Raiffeisenstraße wurden keine sensiblen Nutzungen in dem Radius festgestellt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine generelle Aussage dazu, ob eine Sendeanlage in der Nähe oder in weiterer Entfernung von einer sensiblen Nutzung unter immissionsschutzbedingten Gesichtspunkten günstiger ist, nicht getroffen werden kann. So ist zum Beispiel bei Kindergärten und Grundschulen davon auszugehen, dass es sich weitgehend um einen Bereich mit wenigen Mobiltelefonaten handelt, so dass hier Sendeanlagen mit größerem Abstand und geringerer Strahlenexposition in Bezug auf die Einrichtung vorteilhafter sein können. Bei Einrichtungen mit intensiverer Mobilfunknutzung, wie dies zum Beispiel in zunehmendem Maße bei weiterführenden Schulen der Fall ist, ist es ungünstiger, die Sendeanlage möglichst weit entfernt von der Einrichtung aufzustellen, da in diesen Fällen die Strahlenexposition beim Telefonieren mit steigendem Abstand zur Basisstation zunimmt.

Initiativen des Städtetags, eine generelle Reduzierung der Grenzwerte zu erreichen, sind, wohl aufgrund der derzeitigen Erkenntnis- und Gesetzeslage zu Auswirkungen von Mobilfunkanlagen, nicht bekannt und kurzfristig auch nicht zu erwarten.

Die Verkleidung wurde nach Auskunft des Betreibers o2 ausschließlich aus optischen Gründen angebracht, sie ist baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. Eine Nutzung der bereits vorhandenen Standorts auf dem Gebäude Theodor-Heuss-Straße 188 für eine weitere Mobilfunkantenne war nicht möglich, da die gesetzlich vorgeschriebene Standortortbescheinigung der Bundesnetzagentur für den Betrieb einer weiteren Anlage an dieser Stelle nicht erteilt werden konnte. Die Tatsache, dass in 50 m Entfernung zum neuen Standort bereits eine Mobilfunkanlage vorhanden ist, wurde im Übrigen bei der Erteilung der Standortbescheinigung für die Anlage auf dem Gebäude Raiffeisenstraße 20 berücksichtigt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Wilhelm Mattmüller

Stadt Heilbronn

Planungs- und Baurechtsamt

Abteilungsleiter Baurecht


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Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 12.04.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn


1025 *  Anfrage zur
Ökobilanz
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:
 

1. Wie ist der aktuelle Stand der Ökobilanz für die Stadt Heilbronn?
2. Auf welcher Grundlage wird diese wie gehandhabt und welche Reseven liegen hierzu noch vor?
3. Trifft es zu, daß die Errichtung eines Hubschrauber-Landeplatzes in den Böllinger Höfen erheblich zu Lasten der Ökobilanz geht, wenn JA, in welcher Weise und in welcher Weise wird Ausgleich geschaffen?
 

Es wird um Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 15.04.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

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auf dem Ökokonto, das beim Grünflächenamt geführt wird, wurden seit dem Jahr 2004 verschiedene Maßnahmen eingebucht. Dabei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen, die auf städtischen Grundstücken durchgeführt wurden z. B. Anlage von Amphibientümpeln im Stadtwald, Pflanzung von Obstbäumen, Baumpflanzungen im Straßenbereich und Anbringung von Nisthilfen als Artenschutzmaßnahme.

Zu 1.:  Auf 24 Grundstücken wurden 39 verschiedene Maßnahmen durchgeführt (Fläche insgesamt: ca. 0,7 ha). Für acht Projekte wurden Maßnahmen abgebucht:
Bebauungspläne: Bei dem Schloss, Bollwerksturm, Tennisanlage Trappensee,
Römerstraße 70 - 94, Kreuzgrund Nord, Saarlandstraße
Baumaßnahmen: Ortseinfahrt Klingenberg / Leingartener Straße

Zu 2.: Auf der Grundlage der Gemeinderatsdrucksache 338 / 2003 (Einrichtung eines Ökokontos) werden auf Grundstücken, die vom Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung für das Ökokonto zur Verfügung gestellt werden vom Grünflächenamt Biotope angelegt oder Artenschutzmaßnahmen (z. B. Nistkästen) durchgeführt. Diese werden auf das Ökokonto gebucht und können bei Bedarf für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen abgebucht werden.
Zurzeit sind nur noch wenige Maßnahmen zur Abbuchung auf dem Ökokonto vorhanden, weswegen zurzeit neue Flächen gesucht werden (s. 3).

Zu 3.: Das Grünflächenamt prüft zurzeit in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, welche städtische Flächen im Böllinger Bachtal für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden können. Wir beabsichtigen, geeignete Flächen in das städtische Ökokonto einzubuchen. Voraussetzung ist, dass die Flächen ökologisch aufwertbar sind.
Der zu erwartende Flugverkehr des geplanten Hubschrauberlandeplatzes wird allerdings in der Flugschneise die Vogelwelt erheblich beeinträchtigen, sodass nur ein Teil der von uns ursprünglich vorgesehenen Flächen zukünftig für Ausgleichsmaßnahmen geeignet sein werden. Dies betrifft insbesondere artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), d. h. diese Maßnahmen, insbesondere für geschützte Vogelarten, können nicht auf Flächen im Bereich der Flugschneisen durchgeführt werden.
Für den Hubschrauberlandeplatz selber sind ebenfalls Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die zurzeit durch ein Gutachterbüro ermittelt und geplant werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Hans-Peter Barz


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Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter
abgesandt am 12.4.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn


1024 *  Preisgestaltung in der Experimenta
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über "überzogene Preise in der Cafeteria" der Experimenta. 
Bemängelt wird insbesondere, daß die Preise für Schulkinder nicht taschengeldgerecht seien und gefragt, ob
keine Alternativen aufgezeigt werden können.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 13.7.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

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...Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach, für Ihre Anfrage vom 12.04.2010, die heute bei uns eingegangen ist, bedanke ich mich.
Das gesamte Gebäude einschließlich der Freiflächen wurde von der Stadt an die experimenta gGmbH vermietet.
In dem Mietvertrag sind keinerlei Mitspracherechte der Stadt für den Betrieb der Gastronomie enthalten, weshalb wir auch leider keine Abhilfe schaffen können.
Ich werde Ihre Anfrage und meine Antwort jedoch an die experimenta gGmbH weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Semenass


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abgesandt am 10.4.2010

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 An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

1023 Behinderung auf Gehweg
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß in der Siebeneichgasse durch abgestellte Fahrzeuge und Sitzgruppen bei den Gebäuden 5 bis 7 das Gehen auf den Fußgängersteigen ständig so behindert wird, daß man insbesondere mit Rollstühlen und Kinderwagen auf die Straße ausweichen muß.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Eingang am 20.04.2010

Antwort: bürgernah: Danke!

<*>...

besten Dank für Ihre E-mail vom 10. April 2010 mit Hinweisen zu Behinderungen des Fußgängerverkehrs im Bereich Siebeneichgasse 5 bis 7.

Die gesamte Siebeneichgasse stellt einen Kontrollschwerpunkt des Städtischen Vollzugsdienstes dar. Im Jahr 2009 wurden dort mehr als 1.500 gebührenpflichtige Verwarnungen gegen Falschparker erteilt. Bei diesen Kontrollen werden auch Verstöße gegen das auf Gehwegen geltende gesetzliche Haltverbot geahndet. 

Verstöße und konkrete Behinderungen können unter Telefon 56-2050 oder 56-3116 gemeldet werden damit umgehend vor Ort eingeschritten werden kann.
 

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner
Ordnungsamt


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