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0997 *  Küchenbetrieb der SLK-Kliniken

An Stadt Heilbronn Landratsamt Heilbronn    

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt Ihre Verwaltung als für die Gesundheitsvorsorge vor Ort verantwortlich zu Schreiben der "Küchenbrigade am Gesundbrunnen", Berichten und Leserbriefen in der Presse (z.B. heute "Klare Worte") ab, insbesondere zu den Vorwürfen

- der Energieverschwendung

- Aufhebungsverträge zu unterzeichnen

- (trotzdem) hohe Investitionskosten für die Küche?

2. Was geschieht mit den Mitarbeitern, gibt es Umsetzungen, einen Sozialplan usw.?

3. Wer ist für die aus den beabsichtigten Maßnahmen zu schließenden bisherige Ineffizienz verantwortlich?

4. Gibt es weitere ineffiziente Strukturen, wenn ja, welche?

5. In welcher Weise wird Qualität und Frische des Essens sichergestellt?

6. Welche Vorsorge wird für den Fall von Lieferschwierigkeiten, z.B. im Katastrophen- oder Kriegsfall getroffen? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]

Ihre Anfrage "Küchenbetrieb der SLK-Kliniken" beantworten wir wie folgt:

Frage 1: Welche Stellungnahme gibt Ihre Verwaltung als für die Gesundheitsvorsorge vor Ort verantwortlich zu Schreiben der "Küchenbrigade am Gesundbrunnen", Berichten und Leserbriefen in der Presse (z.B. heute "Klare Worte") ab, insbesondere zu den Vorwürfen - der Energieverschwendung

- Aufhebungsverträge zu unterzeichnen

- (trotzdem) hohe Investitionskosten für die Küche?

- Energieverschwendung

Bei betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise ist nicht davon auszugehen, dass ein höherer Energiebedarf durch die Umstellung des Kochverfahrens entsteht. Bereits jetzt werden bevorratete Lebensmittel teilweise gekühlt aufbewahrt. Ob überhaupt eine Erweiterung der vorhandenen Kühlräume erforderlich ist, ist noch zu prüfen. Andererseits entfällt durch die Kaltportionierung der Energiebedarf für die Herde und andere Kochgeräte.

Wie die Energiebilanz volkswirtschaftlich unter Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette zu beurteilen ist, ist ohne eine gutachterliche Untersuchung nicht zu beantworten. Hierfür wird jedoch keine Notwendigkeit gesehen.

- Aufhebungsverträge

Im Zuge der Neuorganisation der Speisenversorgung werden voraussichtlich ca. 30 Arbeitsplätze entfallen. Dies soll sozialverträglich gestaltet werden. Den Mitarbeitern wurden daher auf freiwilliger Basis Aufhebungsverträge angeboten. Ferner soll die Personalreduzierung über auslaufende Zeitverträge realisiert werden sowie Mitarbeitern andere Stellen im Unternehmen angeboten werden.

- Hohe Investitionskosten

Die derzeitige Kücheninfrastruktur sowie die Speisentransportwagen sind veraltet und genügen nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Die Transportwagen müssten daher in diesem Jahr, die Küche insgesamt im Rahmen des 1. Bauabschnitts der Neubaumaßnahme erneuert werden. Daher kann der Systemwechsel im Wesentlichen ohne weitere, über die ohnehin vorgesehenen hinausgehenden Investitionen durchgeführt werden.

Da außer dem ohnehin vorgesehenen Ersatz der Speisetransportwagen, die sich auch zur Warmhaltung von Speisen eignen, zunächst im Wesentlichen keine weiteren Investitionen erforderlich sind, ist es möglich zum herkömmlichen Kochverfahren zurückzukehren, falls sich die neue Speisenversorgung nicht bewähren sollte.

Frage 2: Was geschieht mit Mitarbeitern; gibt es Umsetzungen, einen Sozialplan usw.?

Auf die Ausführungen bei Frage 1 (Aufhebungsverträge) wird verwiesen.

Frage 3: Wer ist für die aus den beabsichtigten Maßnahmen zu schließende bisherige Ineffizienz verantwortlich?

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Küche war das Kochen und Warmhalten der Speisen üblich und Stand der Technik. In der Zwischenzeit wurden jedoch insbesondere im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung neue Zubereitungs- und Verteilsysteme entwickelt, die unter Kosten-, Hygiene- und Qualitätsgesichtspunkten der herkömmlichen Speisenversorgung überlegen sind. Aufgrund der ohnehin anstehenden Investitionen in die Küche ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu entscheiden, ob in das bisherige Verfahren oder in zukunftsträchtige Strukturen investiert werden soll. Insofern sind die handelnden Personen ihrer Verantwortung gerecht geworden.

Frage 4: Gibt es weitere ineffiziente Strukturen? Wenn ja, welche?

Es ist Aufgabe der Geschäftsführung und der Führungskräfte, die Organisationsstrukturen und Prozessabläufe im Krankenhaus laufend auf ihre Effizienz zu untersuchen. Werden Verbesserungspotenziale festgestellt, werden Abläufe und Strukturen optimiert.

So ist beispielsweise davon auszugehen, dass durch die räumliche Neuordnung der Funktions- und Pflegebereiche im Zuge der Neubaumaßnahmen erhebliche Steigerungen in der Effizienz der Abläufe erzielt werden können, z.B. kürzere Wege durch kompaktere Bauweise, Zentralisierung der OP-Bereiche.

Frage 5: In welcher Weise wird die Qualität und Frische des Essens sichergestellt?

Beim derzeitigen Kochverfahren Cook & Hold (Kochen und Warmhalten) werden die Speisen zunächst gekocht, dann an einer Bandanlage portioniert, in Transportwagen warmgehalten, zu den Stationen transportiert und dort an die Patienten ausgegeben. Da dieser Ablauf sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, beginnt das Zubereiten der Speisen bereits am frühen Vormittag mit der Folge, dass die Speisen über Stunden warmgehalten werden müssen.

Andererseits darf aus hygienischen Gründen (Verkeimungsgefahr) die Temperatur der Speisen nicht unter 65o Celsius sinken. Dies ist einerseits aufgrund der langen Zeitdauer nur schwer einzuhalten und führt andererseits dazu, dass insbesondere temperaturempfindliche Speisen, wie z.B. Gemüse, zum Teil verkocht und unansehnlich beim Patienten ankommen. Dies wirkt sich auch nachteilig auf den Vitamingehalt der Speisen aus.

Im Rahmen der Neuausrichtung der Speisenversorgung soll das "Sous Vide plus" Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei werden die Lebensmittel vakuumiert vorgegart, gekühlt portioniert und auf die Stationen gebracht. Dort erfolgt die Erhitzung, so dass der Patient ein "quasi frisch" zubereitetes Essen erhält. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass die hygienischen Vorgaben wesentlich leichter einzuhalten sind, der Patient kein über Stunden warmgehaltenes Essen bekommt und ein breiteres Speisenangebot möglich wird. Darüber hinaus lassen sich gegenüber dem derzeitigen Ist-Zustand Kostenvorteile von ca. 1 Mio. EUR p.a. erzielen.

Frage 6: Welche Vorsorge wird für den Fall von Lieferschwierigkeiten, z.B. im Katastrophen- oder Kriegsfall, getroffen?

Es ist Vorgabe des Aufsichtsrates, auch bei der zukünftigen Speisenversorgung wie bisher auch regionale Produkte einzusetzen. Dies ist möglich, und es ist davon auszugehen, dass die Vorlieferanten zukünftig vielfach die gleichen sind wie bisher, die die Lebensmittel lediglich vorgegart zuliefern. Insofern werden im Vergleich zur bisherigen Essensversorgung besondere Vorsorgemaßnahmen nicht für erforderlich gehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Berggötz [25.01.2010]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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0996 *  Zuckerrübentransporte an Weihnachtsfeiertagen

An  
Stadt Heilbronn  
Landratsamt Heilbronn 


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß an den Weihnachtsfeiertagen "Tag und NACHT alle paar Minuten die Rübenlaster mit donnernder Last - leere und volle Anhänger - durch die Straßen" gefahren sind: "Die Menschlichkeit gilt noch nicht mal mehr an diesen hohen heiligen Feiertagen."


Dazu fragen wir an, in welcher Weise sich Ihre Verwaltung dafür einsetzen wird, daß die Zuckerfabrik künftig für Sonn- und Feiertage ausreichende Vorräte auf ihrem Betriebsgelände zur Aufrechterhaltung ihrer Produktion anlegen wird, um solche Fahrten zu vermeiden. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]


Ihre Antrage zum Thema Zuckerrübentransporte an Weihnachtsfeiertagen beantwortet das Amt für Straßenwesen wie folgt:

Das Innenministerium Baden-Wuerttemberg hat mit Schreiben vom 24.04.2008 Erntetransporte für Zuckerrüben und sonstige landw. Erzeugnisse, eine allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW über 7,5 t zul. Gesamtgewicht für Baden-Wuerttemberg erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung gilt jedes Jahr jeweils vom 1. Mai bis zum 31. Dezember. Das Amt für Straßenwesen sieht daher keine Möglichkeiten, auf solche Transporte einzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Manfred Herkert
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen


[Formularia]

 

uns liegen keine Erkenntnisse über Beschwerden oder Probleme vor.

Zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW über 7,5 to hat das Innemministerium Baden-Württemberg am 26.04.2008 eine grundsätzliche Entscheidung getroffen.

Darin wird zur Verhinderung von Lagerungs- und Transportengpässen eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die jedes Jahr jeweils vom 01.05. bis 31.12. gilt. Diese beinhaltet u.a. auch für den Transport von Zuckerrüben vom Acker zu Betrieben, die das Gut sofort verarbeiten.

Freundliche Grüße

Klaus Knipp
Landratsamt Heilbronn
Ordnungs- und Verkehrsamt


Replik dazu: Sehr geehrter Herr Herkert,
 
vielen Dank für Ihre rasche Nachricht. 
Daß Sie darauf nicht direkt einwirken können, ist nachvollziehbar. 
Sie können aber bei der anordnenden Stelle (Innenministerium) darauf einwirken, daß künftig im Sinne der Bürger gehandelt wird.
Es ist unserer Ansicht nach nicht unbilllig, zu verlangen, daß ausreichende Vorräte auf dem Betriebsgelände zur Aufrechterhaltung der Produktion angelegt werden, um solche Transporte an Sonn- und Feiertagen zu unterbinden.
Außerdem verweisen wir darauf, daß noch vor einigen Jahren die Zuckerrüben über die Schiene antransportiert wurden, analog zur bekannten Forderung der Entlastung der Straßen.
Auch dies wäre in die Überlegungen wieder mit einzubeziehen.

Hinweis:
Ein gleichlautendes Schreiben ging an das Landratsamt

Ein Schreiben ging an das Innenministerium siehe hier


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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0995 * Bild-Artikel vom 9.12.09 "Der Samariter-Wirt von Heilbronn"

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Artikel der Bild-Zeitung vom 9.12.09, Seite 3, unter dem Titel "Der Samariter-Wirt von Heilbronn" und den darin erhobenen Vorwürfen an die Verwaltung der Stadt Heilbronn ab?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: bürgernah: Danke!

Zeitungsbericht in der BILD - Zeitung vom 09.12.2009 über Herrn Z. aus Heilbronn

[Formularia]

auf Ihre Anfrage vom 11.12.2009 nehme ich wie folgt Stellung: Der Artikel, der am 09.12.2009 unter dem Titel „Der Samariter-Wirt von Heilbronn" in der Bild-Zeitung veröffentlicht wurde, beinhaltete keinen einzigen konkreten Vorwurf gegenüber der Stadt Heilbronn. [* Hinweis]
Beim Amt für Familie, Jugend und Senioren existierte bis zu diesem Zeitpunkt auch kein diesbezüglicher Hilfefall.
Dennoch wurde das Amt für Familie, Jugend und Senioren nach bekannt werden des Sachverhalts unverzüglich tätig.
Noch am 09.12.2009 nahm der Altenberater der Stadt Heilbronn, Herr Meckes, Kontakt mit dem Gastwirt auf.
Der Betroffene befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Klinikum Heilbronn und wurde noch am selben Tag in ein Heilbronner Pflegeheim verlegt.
Dort besuchte ihn Herr Meckes am 10.12.2009 und überbrachte ihm noch einige persönliche Unterlagen, die er von dem Gastwirt mit der Bitte der Weiterleitung an Herrn Z. erhalten hatte.
Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers beim Notariat Heilbronn wurde auf den Weg gebracht.
Mittlerweile hat die Krankenkasse Herrn Z.s die Einstufung durch den Medizinischen Dienst de Krankenkasse eingeleitet.
Bei Bedarf stockt die Sozialhilfe die Pflegeheimunterbringung auf.
Die im Artikel der Bild-Zeitung vom 09.12.2009 geschilderten Vorwürfe gegenüber den Behörden treffen deshalb nach unseren Feststellungen nicht zu.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Harry Mergel
Bürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

.
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0994 * Artikel "Königsweg für Saarlandstraße?" (HSt v. 13.11.09)

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu o.g. Artikel ab;

2. wurden die vom RP angeforderten Ergänzungen zu den gerügten Gutachten inzwischen erstellt?

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Artikel der Bild-Zeitung vom 9.12.09, Seite 3, unter dem Titel "Der Samariter-Wirt von Heilbronn" und den darin erhobenen Vorwürfen an die Verwaltung der Stadt Heilbronn ab?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]

 

auf Ihre Fragen an die Verwaltung in o. g. Anfrage möchten wir wie folgt antworten:

 

zu Frage 1:

Die Untersuchungen im Zusammenhang mit den Imissionen (Lärm, Schadstoffe) wurden im Laufe des Planungsprozesses veränderten Rahmenbedingungen und Erkenntnissen angepasst und sind soweit auf einem aktuellen Stand; die bekannten Neuplanungen für den Klinikneubau wurden in die Betrachtung einbezogen. Im Zusammenhang mit alternativen Trassenführungen verweisen wir auf die bisherigen Beschlüsse des Gemeinderates.   

  

zu Frage 2:

Die erforderlichen Ergänzungen wurden im Detail mit dem RP besprochen und werden derzeit in die Untersuchungen eingearbeitet.     

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg

Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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0993 * Überzogene Waffenprüfung

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber,
daß beabsichtigt sein soll, zu Lasten rechtschaffener Bürger eine neue Geldquelle zur Aufbesserung städtischer Finanzen in Heilbronn zu erschließen, indem mit eigens dafür neu eingestellten Leuten jede - wohlgemerkt registrierte - Waffe einzeln überprüft werden soll, die sich bei Waffenbesitzern befindet: "Es kann doch nicht sein, daß HN mal wieder die Schützen und Jäger hier melkt, und nirgends im Rest des Landes nicht?!" ist die Befürchtung. Die Kosten in Höhe von 45.- Euro je Mitarbeiterstunde sollen die Waffenbesitzer tragen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

Waffenrecht - Vorortkontrollen

[Formularia]

mit der Email vom 7. Dezember 2009 teilten Sie mit, dass Bürger sich darüber beklagen würden, es sei beabsichtigt, zu Lasten rechtschaffener Bürger eine neue Geldquelle zur Aufbesserung städtischer Finanzen in Heilbronn zu erschließen, indem mit eigens dafür neu eingestellten Leute jede - wohlgemerkt registrierte - Waffe einzeln überprüft werden solle, die sich bei Waffenbesitzern befindet: „Es kann doch nicht sein, dass HN mal wieder die Schützen und Jäger hier melkt, und nirgends im Rest des Landes nicht?!" sei die Befürchtung. Die Kosten in Höhe von 45,— EUR je Mitarbeiterstunde sollen die Waffenbesitzer tragen.
Sie baten um Stellungnahme und Rückantwort per ePost.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Unter dem Eindruck der schrecklichen Amoktat vom 11. März 2009 in Winnenden wurde die Regelung in § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes zum 25.07.2009 bundesweit dahingehend geändert, dass die Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen, Munition oder verbotenen Waffen der Waffenbehörde den Zutritt zu den Räumen, in denen diese aufbewahrt werden, zu gestatten haben.
Bis zur Änderung dieser Regelung war ein Zutritt der Waffenbehörde nur bei begründetem Zweifel möglich. Nunmehr hat die Behörde das Recht, aber auch die Verpflichtung, die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition auch ohne konkreten Anlass Vor-Ort zu kontrollieren.
Ferner hat das Finanzministerium Baden-Württemberg nach einer Prüfung die Gebührenerhebung auch bei verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die Waffenbehörden bestätigt.
Begründet wird dies mit dem Umstand, dass von einer Waffe generell eine vergleichsweise große Gefahr ausgehe, die der Besitzer mit dem Erwerb - unabhängig vom vorgesehenen Einsatzzweck - zwangsläufig und damit billigend in Kauf nehmen würde.
Die vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen würden daher im ureigenen Interesse des Besitzers liegen, der wegen einer nicht sorgfältig aufbewahrten und dann entwendeten Waffe selbst zu Schaden an Leib und Leben kommen könnte.
Es ist daher vorgesehen, dass die Verwaltung für die Vorort-Kontrollen ab nächstes Jahr eine Gebühr erheben wird, was im übrigen auch bei den übrigen Großstädten in Baden-Württemberg geplant ist.
Die Höhe der Gebühr wird durch den Verwaltungsaufwand begrenzt, der infolge der Durchführung dieser gesetzlichen Verpflichtung entsteht. Insoweit handelt es sich bei den Gebühren um keine Einnahmequelle zur Verbesserung der städtischen Finanzen.
Bisher im Land durchgeführten Kontrollen ergaben beachtliche Beanstandungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen.
Daher sind verdachtsunabhängige Vorort-Kontrollen, auch im Hinblick auf die Gefahren, die von Schusswaffen ausgehen, gerechtfertigt.
Nebenbei bemerkt müssen auch zugelassene Fahrzeuge nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in einem bestimmten Zeitintervall, unabhängig, ob diese Fahrzeuge Mängel aufweisen, einer Prüfung (Haupt- und Abgasuntersuchung) unterzogen werden.
Hintergrund dieser Halterpflicht sind die Gefahren, die von einem Fahrzeug ausgehen können.
Für diese Untersuchung werden ebenfalls Gebühren erhoben, was die Bevölkerung akzeptiert.
Die Kalkulation der Gebühren für die Vorort-Kontrollen bei den Waffenbesitzern ist noch nicht abgeschlossen.
Sobald dies erfolgt ist, werden wir Sie in einem weiteren Schreiben über das Ergebnis informieren.
Herr Stadtrat Auchter erhält eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
gez. W e r n e r


Waffenrecht – Vorortkontrollen – Ergänzende Stellungnahme [23.02.2010]

[Formularia]

mit Schreiben vom 18.12.2009 nahmen wir Stellung zu den Vorwürfen von Bürgern, wonach die Gebührenerhebung im Rahmen von Vorortkontrollen bei Waffenbesitzern erfolgen würde, um neue Geldquellen zur Aufbesserung der städtischen Finanzen in Heilbronn zu erschließen. Hierbei sagten wir Ihnen zu, Sie über das Ergebnis der Gebührenkalkulation für derartige Kontrollen zu informieren. Dies ist nunmehr möglich.

Grundsätzlich werden die Kontrollen durch einen städtischen Mitarbeiter durchgeführt. Der Kontrolleur wird durch eine weitere Person begleitet, falls aufgrund von Erkenntnissen bzw. Einschätzungen dies erforderlich erscheint. Zunächst wird mit den verdachtsabhängigen Überprüfungen begonnen. In diesen Fällen haben die Waffenbesitzer trotz Aufforderung des Ordnungsamtes den notwendigen Aufbewahrungsnachweis nicht oder nicht vollständig erbracht.

Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach der Dauer der Kontrolle, die wiederum durch die Kooperationsbereitschaft des zu überprüfenden Waffenbesitzers beeinflusst wird, und der Zahl der für die Kontrolle eingesetzten städtischen Mitarbeiter. Danach beträgt der Gebührensatz je angefangene halbe Stunde 25 EUR. Falls neben dem Kontrolleur eine weitere Person eingesetzt wird, erhöht sich dieser Betrag um 15 EUR auf 40 EUR je angefangene halbe Stunde. Mit dieser Gebühr wird der mit der Kontrolle verbundene Personal- und Sachaufwand (Arbeitsplatzkosten, Fahrtkosten zum Aufbewahrungsort der Waffen) abgedeckt. Eine Änderung der städtischen Gebührensatzung ist nicht erforderlich, da im Gebührenverzeichnis bereits ein Tatbestand aufgenommen ist, der sich auf waffenrechtliche Prüfungen bezieht (Ziffer 23a.3.2 des Gebührenverzeichnisses).

Das Landratsamt Heilbronn sowie die Städte Bad Rappenau und Neckarsulm werden ähnlich verfahren und in etwa derselben Höhe ebenfalls Gebühren erheben.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

gez.
M u t h


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

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0992 * Eisbahn beim Weihnachtsmarkt An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

a) welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Artikel "Kunsteisbahn am Marktplatz erhitzt die Gemüter"  [HSt v. 24.11.09] ab;

b) sind die Verantwortlichen bereit, den Kompromißvorschlag, die Eisbahn künftig während dem Weihnachtsmarkt im Rathaus-Innenhof zu platzieren, umzusetzen?

Es wird um Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia] Sehr geehrter Herr Auchter,

wir hatten bereits vor dem Protestbrief mit Herrn Münch Kontakt. Sicher sieht diese während der Aufbauphase nicht optimal aus und sollte erst nach der Fertigstellung einer Bewertung unterzogen werden. So hatten wir für heute Morgen mit Herrn Münch einen Besprechungstermin über die vorgesehenen Maßnahmen vereinbart, den er nicht wahrgenommen hat. Wir haben einen weiteren für Morgen früh vorgeschlagen. Tatsache ist, dass folgende Maßnahmen für 2009 erfolgen werden:

Das Kühlaggregat wird mit einer weißen Plane überzogen und mit Weihnachtsbäumen verkleidet. Diese zieren auch die Eisbahn. Die Bahn wird auch wieder mit einer Lichterkette gesäumt und an den Stehbanden wird ein Teppichbelag angebracht.

Wir hatten die HST gebeten eine Berichterstattung erst nach der Fertigstellung vorzunehmen. Dies wurde leider abgelehnt.

Dies finden wir sehr schade, denn es ist absolut unüblich eine Bewertung von Aufbauten vor der Fertigstellung vorzunehmen.

Ein Verlegen in den Innenhof ist aus Gründen der Unattraktivität des Platzes und technischen Gründen nicht vorgesehen. Die HMG hat sich mit dem Thema auch in der letzten Aufsichtsratssitzung auseinander gesetzt. So ist, wie bereits im Artikel erwähnt, künftig eine andere Attraktion angedacht.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Winkler

[Geschäftsführer]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern
Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

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0991 *  Kastrationsgebot für Katzen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu nachfolgendem Schreiben ab?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.
Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
 -------------------------------- Schreiben der PETA Deutschland -------------------------------

PETA
stoppt tierquälerei!
Kastrationsgebot für Katzen in Ihrer Stadt

Sehr geehrte/r Fraktionsvorsitzende/r,
ich schreibe Ihnen im Namen von PETA Deutschland e.V., Schwesternorganisation von PETA USA, der mit über 2 Millionen Unterstützern weltweit größten Tierrechtsorganisation. Ich hoffe, Sie von einem wichtigen Anliegen im Bereich Tierschutz überzeugen zu können: dem Kastrationsgebot für Katzen.
Die Stadt Paderborn hat vorgemacht, was die einzig zukunftsfähige Lösung aller Städte sein muss. Immer mehr freilaufende und wilde Katzen streifen durch deutsche Gemeinden. Viele vermehren sich unkontrolliert und verbreiten so vermehrt Krankheiten, stellen eine Belästigung der Bevölkerung und eine potentielle Gefahr für Singvögel dar. Die Tierheime sind restlos überfüllt und müssen häufig sogar einen Aufnahmestopp verhängen. Auch die wildlebenden Tiere selbst sind großem Leid ausgesetzt, da ihnen im Falle von Krankheiten oder Verletzungen meist keine tierärztliche Hilfe zuteil wird. In unserem Nachbarland Österreich ist ein Kastrationsgebot bereits im Tierschutzgesetz verankert.
Um diese Problematik auf lange Sicht eindämmen und schließlich völlig beenden zu können, ist die Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen unerlässlich. Privathalter sind aufzufordern, ihre Tiere kastrieren zu lassen; Menschen, die wildlebende Katzen füttern, müssen auch in der Verantwortung stehen, diese kastrieren zu lassen. Dies kann in finanziellen Notlagen meist mit Hilfe der örtlichen Katzenhilfe geschehen. Nach dem Eingriff werden die Tiere gekennzeichnet, um sie zukünftig problemlos identifizieren zu können.
Bedenkt man, dass eine geschlechtsreife Katze im Normalfall zwei Mal im Jahr 4-6 Nachkommen zeugt, kann man sich ausmalen, wie sich die Situation immer weiter verschärft.
In Paderborn wurde das Gebot auf Initiative der ansässigen SPD-Fraktion erlassen, nun setzt sich auch der nordrheinwestfälische Umweltminister Uhlenberg der CDU für ein tierschutzgerechtes Handeln ein und rät den Kommunen, ein Kastrationsgebot einzuführen.
Ich möchte Sie deshalb inständig bitten, sich mit Ihrer Fraktion bei der Stadt für ein Gebot nach dem Beispiel Paderborn einzusetzen. Zu Ihrer Information lege ich Ihnen die ordnungsbehördliche Verordnung aus Paderborn bei. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
In Erwartung auf Ihre baldige Rückantwort und mit freundlichen Grüßen
Nadja Kutscher

PETA Deutschland e.V.

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

Ihre Anfrage zu Schreiben der PETA Deutschland e. V. vom 06.10.2009 (Kastrationsgebot für Katzen)

[Formularia]



Sie fragen die Verwaltung, welche Stellungnahme die Verwaltung zum Schreiben der PETA vom 06.10.2009 (siehe Anlage) abgibt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Seit November 2008 ist in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Paderborn zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelt, dass Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen haben. Im Sinne dieser Verordnung gilt auch als Katzenhalter/in, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Ausnahmen von der Kastrationspflicht werden beispielsweise für die Zucht von Rassekatzen gewährt. Ursprung fand diese Entscheidung in der in den letzten Jahren massiv zunehmenden Anzahl von herrenlosen Katzen. Im Landkreis Paderborn, der rund 300.000 Einwohner zählt und wozu auch die Kreisstadt Paderborn gehört, werden bereits jedes Jahr mehr als 1.000 herrenlose, teilweise verwilderte Katzen allein durch lokale Tierschutzvereine und andere Vereine kastriert.

Eine vergleichbare Situation ist gegenwärtig in Heilbronn nicht gegeben. Der Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e. V. führt regelmäßig Kastrationsaktionen durch, die größere Populationsprobleme von Katzen im Stadtgebiet Heilbronn vermeiden. Es sind im Stadt- und Landkreis Heilbronn auch ca. 10 betreute Futterstellen eingerichtet, an denen die gefütterten Katzen eingefangen, kastriert und wieder zurückgesetzt werden. Durchschnittlich werden so ca. 700 bis 800 Katzenkastrationen im Jahr im Stadt- und Landkreis Heilbronn (rund 450.000 Einwohner) durchgeführt.

Grundsätzlich ist eine Kastration herrenloser, verwilderter Katzen sicherlich sinnvoll und in bestimmten Regionen und Städten mag dies unter Umständen notwendig sein. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch das Kastrationsgebot mittels Polizeiverordnung ausschließlich Katzenhalter/innen erreicht werden. Die Problematik der unkontrollierten Vermehrung geht hingegen von herrenlosen, verwilderten Katzen aus. Ferner ist es fraglich, ob das regelmäßige Bereitstellen von Futter für freilaufende Katzen bereits eine Tierhaltereigenschaft begründet. Zudem wäre eine Kastrationspflicht auch mit finanziellen Aufwendungen verbunden.

Aktuell sehen wir für Heilbronn keinen Handlungsbedarf, eine allgemeine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Heilbronn aufzunehmen.

Zum Schluss ist noch kurz anzumerken, dass „verwilderte herrenlose“ Katzen nicht mit Wildkatzen verwechselt werden dürfen: Da die Wildkatze (felis silvestris) vom Aussterben bedroht ist, ist die Kastration von Wildkatzen verboten.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

gez. Muth


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

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0990 *  Bürgerhaus: Parkplätze für Behinderte

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über
 fehlende Parkplätze für Behinderte am Bürgerhaus in Böckingen.
Da es oft Ärger wegen Strafzetteln an Fahrzeugen, die auf dem Vorplatz geparkt werden, gibt  und im Bürgerhaus verschiedene Veranstaltungen stattfinden, z.B. das Frühstückstreffen für Frauen, Trauerfeiern, Geburtstage, Jahrgangstreffen usw.,  wird angeregt,  für ältere und gehbehinderte Menschen, die zu solchen Veranstaltungen kommen wollen, entlang der Gaststätte 3 oder 4 Behindertenparkplätze auszuschildern. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

[Formularia]

im Bereich des Bürgerhauses ist das Parken für außergewöhnlich Gehbehinderte (mit entsprechendem Parkausweis) im unmittelbaren Zugangsbereich sowie im gesamten Straßenraum des Bürgerhauses ohne zusätzliche Beschilderung möglich, da im dortigen "verkehrsberuhigten Bereich" nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung außergewöhnlich Gehbehinderte privilegiert sind.

Beanstandungen durch die Polizei oder den städtischen Vollzugsdienst können sich insoweit nur gegen Falschparker richten, die nicht zum Personenkreis "außergewöhnlich Gehbehinderte" zählen.

Wir haben den städtischen Vollzugsdienst und die Polizei gebeten, gegen Falschparker - insbesondere bei Veranstaltungen - im Rahmen des Möglichen einzuschreiten.

Eine Ausweisung von Parkplätzen für außergewöhnlich Gehbehinderte innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches würde den Regelungen der StVO widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg

Stadt Heilbronn

Amt für Straßenwesen


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0989 *  Stadiongelände

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn  

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. welche (wechselnde) Rechtsverhältnisse bestehen seit 1989 auf dem Gelände am und um das Frankenstadion zwischen Karlsruher Straße, Badstraße, Theresienstraße und Neckar;

2. welche Vorgänge in der Änderung von Pacht- und Eigentumsverhältnissen gab es in dieser Zeit;

3. aus welchen Gründen und mit welchen Folgen fanden diese statt;

4. wie hoch waren und sind daraus folgende Ausgaben und Einnahmen für die Stadt Heilbronn im Einzelnen?

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: könnte besser sein

Stadiongelände

- Anfrage vom 2. November 2009 -

[Formularia]

Sie erhalten hiermit die gewünschte Aufstellung der bestehenden Mietverhältnisse auf und um das Gelände des Frankenstadions.

1. Ehemaliges Umkleide-/Sanitärgebäude der amerikanischen Streitkräfte Gebäude mit Außenfläche vermietet seit 01.08.1992 an den Modell-Sport-Club e. V. Hansa Heilbronn.

2. Öffentliche Sportfläche (ehemals US-Streitkräfte)

3. Sportfläche FC Heilbronn
Vermietung der Spielfelder, von Gebäudeflächen im Gebäude Badstraße 100/2, der gesamten Leichtathletikanlage im kompletten Innenraum (soweit diese nicht von der TSG 1845 e. V. genutzt wird) sowie des Hauptspielfeldes des Frankenstadions für Verbandsspiele seit 01.04.2001 zur vereinsmäßigen Nutzung an den FC Heilbronn. Zuvor bestand bereits ein Mietvertrag mit dem VfR Heilbronn seit 01.08.1988.

4. TSG 1845 Heilbronn e.V.
Nutzung der gesamten Leichtathletikanlage (kompletter Innenraum mit Kunststofflaufbahn, Weitsprung-, Hochsprung-, Stabhochsprunganlage, Wurfsektoren etc.) mit Gebäudeflächen im Gebäude Badstraße 100/2 derzeit wöchentlich dienstags bis freitags seit dem Jahr 1994.

5. "Foodcourt"
Ehemaliges VfR-Vereinsheim (im Zuge der damaligen Hilfestellung für den Verein von der Stadt erworben) mit Außenfläche. Vermietet seit 01.01.2003 an die Akrogast Gaststättenbetriebs GmbH zum Betrieb einer Gaststätte nebst Gartenwirtschaft. Unseren Kenntnissen nach war die Akrogast GmbH bereits Pächterin der Gaststätte des VfR-Vereinsheims.

Mit freundlichen Grüßen
Semenass

Ein gleichlautendes Schreiben hat Herr Stadtrat Auchter erhalten.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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0988 *  Drogenszene beim Bürgerhaus Böckingen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

a) welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, daß sich beim Bürgerhaus und Alten Friedhof in Böckingen eine Drogenszene entwickelt hat;

b) was unternimmt die Verwaltung dagegen;

c) es wird beantragt, in diesem Bereich die Beleuchtung zu verstärken, um lichtscheuem Gesindel den Aufenthalt zu erschweren.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

Ihre Anfrage betreffend Drogenszene beim Bürgerhaus und Alter Friedhof in Böckingen


[Formularia]

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.10.2009 zusammen mit Herrn Stadtrat Auchter betreffend einer Drogenszene beim Bürgerhaus Böckingen und im Alten Friedhof.

In dieser Angelegenheit haben wir uns bereits mit dem Polizeirevier Heilbronn-Böckingen in Verbindung gesetzt. Von der Polizei und dem Amt für Familie, Jugend und Senioren angegliederten Jugendtreff im Bürgerhaus wird die Sachlage unterschiedlich bewertet. Außer der Sachstandsschilderung durch den Jugendtreff gingen beim Ordnungsamt keine Beschwerden ein. Unter Einbindung der Polizei lädt das Ordnungsamt daher das Amt für Familie, Jugend und Senioren zu einem Abstimmungsgespräch ein, um die Sachlage, Probleme und Möglichkeiten zu erörtern.

Über das Ergebnis der Besprechung werden wir Sie informieren. Bis dahin betrachten Sie bitte dieses Schreiben als Zwischennachricht.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Werner


[Formularia]

wir haben die Straßenbeleuchtung im Bereich des Alten Friedhofes und beim Bürgerhaus in Böckingen inzwischen überprüft.
Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass aus technischen Gründen (Lampentyp) dort keine helleren Leuchtmittel verwendet werden können.

Wir bitten um Verständnis, wenn wir deshalb eine verstärkte Ausleuchtung der genannten Bereiche nicht vornehmen können. Die Helligkeit entspricht im Übrigen den allgemeinen Standards in Heilbronn.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Sugg
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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0987 *  Mobilfunkanlage

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über eine Mobilfunkanlage an der Kreuzung Waiblinger-/Silcherstraße, weil sie davon ausgehende gesundheitliche Störungen befürchten

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

Zwischenantwort:

[Formularia] sehr geehrter Herr Auchter,

Ihre Mail ist zuständigkeitshalber an das Planungs- und Baurechtsamt weitergeleitet worden.

Der auf dem Bahngelände errichtete Mobilfunkmast ist temporär für die Bauzeit des Ärzte- und Wohnhauses Waiblingerstraße 2 errichtet worden. Die Mobilfunkanlage war vorher auf dem inzwischen abgerissenen Gebäude Waiblingerstraße 2/Silcherstraße 81 montiert und wird nach Fertigstellung des Neubaus wieder im Gebäude (Technik) bzw. auf dem Gebäude (Antenne) hergestellt.   Die Mobilfunkanlage ist mit dem Planungs- und Baurechtsamt abgesprochen worden. Zur Zeit läuft das Genehmigungsverfahren für eine befristete Genehmigung. Für die Anlage liegt eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vor, aus der hervorgeht, dass die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Freundliche Grüße
i. A. Bernhard Wahrmann

Stadt Heilbronn
Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Baurecht


Rückfrage dazu

Sehr geehrter Herr Wahrmann, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte lassen Sie uns detailliert wissen, welche Sicherheitsabstände und sonstigen Voraussetzungen vorgeschrieben sind. Danke.


Antwort dazu

[Formularia]

der standortbezogene Sicherheitsabstand beträgt laut der Standortbescheinigung 11,07 m in Hauptstrahlrichtung und 2,04 m vertikal. Die Hauptstrahlrichtungen sind 0,00° (= Nord), 120,00° und 240,00°. Außerhalb dieses standortbezogenen Sicherheitsabstandes, der auf die Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund bezogen ist, werden die im § 3 der BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) festgelegten Grenzwerte eingehalten.

Freundliche Grüße
i. A. Bernhard Wahrmann

 


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0986 * 
Gelbe Villa

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu folgender Passage in einem Artikel  der Heilbronner Stimme bzgl. der weiteren Zukunft der "Gelben Villa" aus der Gründerzeit an der Badstraße vom 24.9.2009 ("Laubenganghaus wertet Viertel auf" [http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/stadt/sonstige;art1925,1649588]) ab:

"Gelbe Villa 
Mitglieder der Lokalen Agenda, die sich auch für die Rettung des Laubenganghauses stark gemacht haben, hätten ein Auge auf das Haus geworfen, berichtet indes Dr. Joachim Hennze von der Unteren Denkmalbehörde. Er sieht aber wenig Chancen, es zu erhalten."

2. Was tut die Verwaltung, um das avisierte Schicksal eines Teils der "Seele" Heilbronns zu erhalten?

Es wird um Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht


[Formularia]

für das oben genannte Gebäude (gelbe Villa) wurde vom Eigentümer ein Abbruchantrag gestellt.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Das Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung beabsichtigt nicht das Gebäude zu kaufen.

Baurechtliche Belange können den Abbruch nicht verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Weber
Stadt Heilbronn
Planungs- und Baurechtsamt - Service-Center


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0985 *  Fahrgastgefährdung durch Mobiltelefonate 

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger bitten darum, die Fahrerinnen und Fahrer der Stadtbusse der Verkehrsbetriebe erneut ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Telefonate mit dem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung – auch noch erkennbar privat und von keinerlei Dringlichkeit, also nicht einmal ein Notfall(!) – während der Fahrgastbeförderung zu unterbleiben haben, um nicht die Gesundheit der Fahrgäste auf das Spiel zu setzen[Formularia] [Bezugnehmender Vorfall im Original]

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

Telefonieren mit Mobiltelefonen,


[Formularia]
 



Ihr E-Mail ist auf Freitag, den 16. Oktober 2009 datiert, im Text ist als Datumsangabe das Wort „gestern“ zu entnehmen. Deshalb gehen wir davon aus, dass die geschilderte Beobachtung am Donnerstag, dem 15. Oktober stattgefunden hat.
Der Bus mit der Wagennummer 19 war zu der fraglichen Zeit nicht von der Allee in Richtung Europaplatz unterwegs, sondern in der Gegenrichtung (Eintreffen an der Harmonie um 17:33 Uhr) [Formularia] Deshalb können wir den Sachverhalt nicht eindeutig einem Mitarbeiter zuordnen.

Ungeachtet dessen vertreten wir selbstverständlich die Auffassung, dass die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt in jedem Fall zu unterbleiben hat. Wir nehmen dies gerne zum Anlass, um das Fahrpersonal erneut darauf hinzuweisen. Die wiederholte Missachtung des Verbotes wird von uns disziplinarisch geahndet, damit die Sicherheit bei der Fahrgastbeförderung gewährleistet bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Elser
Geschäftsführung


Hinweis: Der Vorgang spielte sich zu einem früheren Zeitpunkt ab und wurde zwischenzeitlich in o.g. Sinne geklärt.

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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0984 * 
Flohmarkt oder Krämermarkt?

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, daß die als Flohmärkte vergebenen Nutzungen der Theresienwiese als Krämermarkt überproportional zum Verkauf von Neuwaren genutzt werden?

2. Weshalb wird dagegen nicht eingeschritten?

3. Welche Genehmigung liegt dafür vor, außerhalb der Jahresvergabe am Sonntag, 11.10.09 den Flohmarkt um einen Tag zu verlängern und damit dem Heilbronner Einzelhandel beim am selben Tag stattfindenden Tag der offenen Tür insbesondere durch Verkauf von Neuwaren zu schaden?   

4. Welche Gebühren werden für diesen Zusatztag erhoben und weshalb wurde dieser nicht ausgeschrieben?

4. Wie verhält es sich, daß mit "Flohmarkt für jedermann" geworben wird, aber nicht "jedermann" dort als Verkäufer zugelassen wird, Hinweisen zufolge Verkäufer unter Vertrag stehen bzw. unter Vertrag genommen werden sollen?

5. Wie verhält es sich mit den Sicherheitsbestimmungen, wenn Wege so eng angelegt werden, daß ein Krankentransport nicht mehr möglich ist und wer kontrolliert das eigentlich? 

6. Trifft es zu, daß den Kommunen das Marktrecht zusteht?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]

 

...aufgrund Ihrer Anfrage an die Stadt Heilbronn, die uns zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde, wollen wir wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.    Nach § 7, Abs. 1 des Vertrages ist fixiert, dass „…die Zahl der Händler mit Gebrauchtwaren (Trödel) überwiegen muss.“ Dies ist in den letzten Monaten immer der Fall gewesen – bei den letzten Veranstaltungen betrug nach eigenen Zählungen die Gebrauchtwarenquote gut 70%! Falls bei bestimmten Veranstaltungstagen in der Winterzeit diese - bedingt durch schlechtes Wetter und damit verbunden dem Ausbleiben von privaten Ausstellern – nicht erreicht werden sollte, so bleibt dieses gesamtunternehmerische Risiko beim Veranstalter.   

Zu 2.    siehe Punkt 1 

Zu3.     Bei einem verkaufsoffenen Sonntag ist im Rahmen der erlaubten Öffnungszeiten (13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) keine weitere Genehmigung zum Verkauf erforderlich. So fanden an diesem Tag in der Stadt weitere private Flohmärkte statt.  Die Flohmärkte auf der Theresienwiese für das Jahr 2009 wurden öffentlich in zwei Losen ausgeschrieben, die Agentur [Formularia] hatte beide Lose gewonnen. Der Flohmarkt findet also nicht außerhalb der Jahresvergabe 2009 statt. Im Übrigen verweisen wir auf Punkt 1 unserer Stellungnahme.

Zu 4.    Die zusätzlich vereinbarten Gebühren wurden entsprechend des Angebotes der den Zuschlag erhaltenen Agentur angepasst. Im Übrigen verweisen wir auf Punkt 3. 

Zu 5.    Vertraglich ist ebenfalls fixiert, dass nur eine begrenzte Anzahl an bestimmten Neuwarenständen auf dem Gelände erlaubt ist. Wenn der Pächter diesbezüglich längerfristige Verträge abschließt, so obliegt dies ihm. Dies war bereits in der Vergangenheit der Fall und ist auch auf anderen Flohmärkten üblich. Bei Trödelständen gilt nach wie vor das Prinzip: „Wer zuerst kommt, wird zuerst berücksichtigt.“  

Zu 6.    Die Wege sind, auch für ggf. notwendige Krankentransporte breit genug. Die Zufahrt von Rettungswagen über die Haupt- und Nebeneinfahrten sind zu jeder Zeit gewährleistet. 

Zu 7.    Die Stadt Heilbronn ist zuständig, Marktfestsetzungen vorzunehmen, wenn sie beantragt werden. Einschlägig hierfür ist die Gewerbeordnung. Im Gesellschaftsvertrag mit der HMG wurde u.a. auch die Durchführung von Märkten auf diese übertragen. 

Abschließend möchten wir nochmals feststellen, dass nicht nur von unserer Seite, sondern auch von vielen Stimmen aus der Bevölkerung und der Besucher bestätigt wird, dass die Flohmarktveranstaltungen auf der Theresienwiese noch nie so attraktiv wie zurzeit waren; was sich im Übrigen auch an den früh ausgebuchten Standplätzen zeigt und in der Presse in den letzten Monaten eindrucksvoll in verschiedenen Artikeln dokumentiert wurde.  

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                     gez.
Bernhard Winkler                                 Friedrich Wagner
Heilbronn Marketing GmbH


Replik dazu

Sehr geehrte Damen und Herren,   vielen Dank für Ihre Nachricht.   Hierzu sind jedoch folgende Anmerkungen zu Ihrer Antwort notwendig:   Zu 1.: An den von Ihnen genannten Zahlen haben wir erhebliche Zweifel. Uns wird teilweise das umgekehrte Verhältnis berichtet, was wir beim Gang durch den letzten Flohmarkt bestätigen können. Mit Firmenverpackungen in erheblicher Stückzahl angebotene Neuware kann keine Flohmarktware sein, sondern ist Handelsware, auch wenn sie an einem scheinbar privaten Stand angeboten wird. Hinzu kommt, daß durch einen so ausgeübten Verkauf ein Gewerbe ausgeübt wird, aber darauf am Stand nicht deutlich sichtbar hingewiesen wird. Solche Aktivitäten schaden dem Einzelhandel, für den ein verkaufsoffener Sonntag gedacht ist. Bei der Terminvergabe für Flohmärkte sollten daher verkaufsoffene Sonntage ausgeklammert werden, zumal darunter auch das Parkplatzangebot vermindert wird.   Zu 7. Öffentlich-rechtliches Marktrecht kann n.u.A. nicht auf ein privatrechtliches Unternehmen übertragen werden, dieses kann lediglich die Beauftragung oder Genehmigung zur Durchführung eines Marktes erhalten. 
Mit freundlichen Grüßen PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach info@pro-heilbronn.de
Tel. 07131-920500
Fax 07131-920501 www.pro-heilbronn.de


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0983 * 
Gedenktafel für das Lager Böckingen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß die längst von der Verwaltung zugesagte Erhöhung der Erinnerungstafel für das Böckinger Kriegsgefangenenlager am Kraichgauplatz noch immer nicht vollzogen ist.

Nach wie vor wäre man genötigt, sich fast auf den Boden zu legen, um den Inhalt erkennen zu können. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

[Formularia] sehr geehrter Herr Auchter,

aufgrund einer Zusage der Verwaltung im Rahmen eines Ortstermines, der im Dezember 1991 stattgefunden hat, ist die Gedenktafel im Januar 1992, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, höher gesetzt worden. Seitdem hat es keinerlei Beschwerden mehr gegeben.

Bei einem Ortstemin am 15.10.2009 habe ich mich noch einmal persönlich von der Lesbarkeit des Tafeltextes überzeugt.

Die Verwaltung sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Barz

Dipl. Ing. Landschaftsarchitekt

Leiter des Grünflächenamtes


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0982 * 
Diskrepanzen bei den Saunagebühren

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu  folgender Mitteilung eines Bürgers ab:  

"Wenn man die Seite der Stadtwerke Heilbronn im Internet besucht, fällt auf, dass Studenten, welche zum Beispiel während des Studiums von Ihren Eltern einen Sportwagen geschenkt bekommen, Ermäßigungen für den Eintritt in die Saunalandschaft im soleo erhalten, diese Vergünstigung aber Inhabern des Familien- bzw. Sozialpasses verwehrt bleibt. Wie lässt sich dies mit ethischen Grundsätzen verantworten? Sind Inhaber der beiden vorgenannten Pässe weniger wert, auch wenn sie unverschuldet in Not geraten sind? Es wird angeregt, auch und gerade diesen Personen eine Teilhabe an mehr Lebensqualität zu ermöglichen."

Es wird um  Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

Diese steht noch aus, sobald sie vorliegt, wird sie hier eingestellt
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0981 * Fertigstellung Saarlandstraße
 

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn
Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Presseerklärung vom 25.9.09 hat die Verwaltung mit Überschrift "Fertigstellung Saarlandstraße 2013 - Am Sparhaushalt führt kein Weg vorbei" u.a. erklärt:

"Für den im Sommer ins Spiel gebrachten Vorschlag, aus Kostengründen auch die bis Ende 2012 geplante Fertigstellung der Saarlandstraße zeitlich zu strecken, hat sich eine neue Entwicklung ergeben. Zusätzlich notwendige Gutachten für den Neubauabschnitt zwischen Heidelberger Straße und der B293 in Leingarten führen ohnehin zu einer Verzögerung, so dass die Stadtverwaltung jetzt mit einer Verkehrsfreigabe erst im Jahr 2013 rechnet und eine weitere Verschiebung nicht für notwendig erachtet. Der Kostenanteil der Stadt beträgt für die Gesamtstrecke gut 15 Millionen Euro."

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Welche " Zusätzlich notwendige Gutachten für den Neubauabschnitt zwischen Heidelberger Straße und der B293 in Leingarten" sind hierzu notwendig?

2. Wer hat diese angefordert?

3. Seit wann weiß man von der Notwendigkeit dieser Gutachten?

4. Weshalb wurden diese Gutachten nicht schon früher in Auftrag gegeben bzw. bereits erstellt?

5. Was kosten diese nun plötzlich notwendig gewordenen Gutachten und wer bezahlt diese?

Es wird darauf verwiesen, daß bis vor Kurzem klar und deutlich insbesondere auf Nachfrage die Fertigstellung der verlängerten Saarlandstraße im Jahre 2012 zugesagt wurde.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]

Unter Bezug auf die Presseerklärung vom 25.09.09 zur „Fertigstellung der Saarlandstraße 2013“ haben Sie die nachfolgenden Fragen gestellt:

1. Welche „Zusätzlich notwendige Gutachten für den Neubauabschnitt zwischen Heidelberger Straße und der B 293 in Leingarten sind hierzu notwendig?
2. Wer hat diese angefordert?
3. Seit wann weiß man von der Notwendigkeit dieser Gutachten?
4. Weshalb wurden diese Gutachten nicht schon früher in Auftrag gegeben bzw. bereits erstellt?
5. Was kosten diese nun plötzlich notwendig gewordenen Gutachten und wer bezahlt diese?

Diese Fragen können wir Ihnen wie folgt beantworten:

zu 1.
Es sind keine zusätzlichen Gutachten für den Neubauabschnitt erforderlich; vielmehr waren ohnehin notwendige und bereits vorhandene Gutachten zu überarbeiten und zu ergänzen.

zu 2. und 3.:
Die Ergänzung /Überarbeitung resultiert aus dem Abstimmungsgespräch mit dem Regierungspräsidium vom 18.08.2009, wobei sich der Schwerpunkt der Überarbeitung auf einen Detailaspekt des Artenschutzes (Feldlerche) bezieht.
Das entsprechend überarbeitete Gutachten liegt dem Regierungspräsidium seit dem 01.09.09 für eine abschließende Stellungnahme vor. Leider steht diese, vom RP für den 15.09.09 zugesagte Antwort bis heute aus.
Bei einer telefonischen Nachfrage des Baudezernates Mitte September wurde vom RP mitgeteilt, dass eine (Weiter-)Bearbeitung frühestens im Oktober möglich sei, da das bearbeitende Referat –auf Anweisung- andere Themen (z.B. Kranich – VO) zur Bearbeitung hat vorziehen müssen.

zu 4. und 5.:
Auf Grund der obigen Ausführungen dürfte sich eine Beantwortung erübrigt haben, da diese Fragen nicht mehr relevant sind.

Herr Stadtrat Auchter erhält eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Pilz


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0980 *  Stolperfalle

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über nicht gekennzeichnete Treppenstufen in der Fußgängerzone, so daß es an diesem Samstag zu einem Sturz zwischen dem ECE und der Fa. Luithle kam.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

Diese steht noch aus, sobald sie vorliegt, wird sie hier eingestellt
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0979 * Behinderung durch parkende Fahrzeuge

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Großgartacher Straße 1xx beklagen sich über stets mangelhaft parkende Fahrzeuge, die die Ausfahrt aus diesem Grundstück erschweren und zum Teil verhindern. 

Es wird um Abhilfe durch einen Pfosten vergleichbar der Ausfahrt des Grundstücks 1xx und Rückantwort per ePost gebeten

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

[Formularia]  

 

weder beim Ordnungsamt noch beim Amt für Straßenwesen sind Behinderungen durch Falschparker bei der Ausfahrt Großgartacher Straße 1xx bekannt.
Seit Beginn des Jahres wurden in der Großgartacher Straße insgesamt 71 Verwarnungen erteilt, wobei nicht eine einzige Beanstandung an der o.g. Ausfahrt vorlag.
 Das Ordnungsamt wird gebeten, den von Ihnen genannten Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten zu kontrollieren.
Auch auf die Möglichkeit den städtischen Vollzugsdienst bei Behinderung zu informieren (Tel. 56-2050) wird verwiesen.  
Das Amt für Straßenwesen sieht derzeit kein Handlungsbedarf für die Anbringung eines Pfosten oder einer Markierung.  

 

Mit freundlichen Grüßen                                                            

gez.  Sugg       

-------------------------------------------------- Auf weitere Intervention: ---------------

[Formularia] 
gestern Nachmittag hatte ich mit Herrn und Frau W. einen Ortstermin.
Wir haben uns darauf geeinigt die Baumrabatte so zu erweitern, dass kein Fahrzeug mehr an der Problemstelle abgestellt werden kann.
Die Maßnahme erfolgt im Frühjahr 2010.

Freundliche Grüße
Im Auftrag 

gez. Herkert


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0978 *  Parkgebühren

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich überfalsche Hinweise über Parkgebühren in der ECE-Tiefgarage.

Laut Tafel am Eingang sollen die Gebühren der beiden ersten Stunden je 1 Euro, ab der 3. Stunde 1,20 Euro betragen, verlangt werde aber am Kassenautomat schon mit Beginn der zweiten Stunde 3,60 Euro. 

Es wird um Prüfung, Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

S
ehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

 

Ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage. Nach Rücksprache mit dem Centermanager der Stadtgalerie ist der von Ihnen geschilderter Zustand tatsächlich möglich, und zwar bei einer Einfahrt in die Tiefgarage der Stadtgalerie nach 19.00 Uhr und einer Ausfahrt nach 20.00 Uhr, selbst wenn es nur wenige Minuten sind. 
Ich vermute, dass es sich hierbei um die von Ihnen geschilderten Fälle handelt.
Ursache für diese erhöhte Gebühr ist der Beginn des pauschalen Nachttarifs schon um Punkt 20.00 Uhr. Beim o.g. Beispiel fallen derzeit Parkgebühren von insgesamt 3,50 EUR an (1. Stunde 1,00 EUR, 2. Stunde dann nicht 1,00 EUR, sondern Nachttarif 2,50 EUR). Dieses Problem ist der ECE bekannt und wird auch seitens der ECE als solches anerkannt. Ein aus Sicht des Unterzeichners einfacher Lösungsweg könnte sein, den Nachttarif erst um 20.30 Uhr oder 21.00 Uhr beginnen zu lassen, so dass Center-Besucher die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig nach Ladenschluss - vor Beginn des Nachttarifs - am Kassenautomat zu sein. Das Centermanagement hat zugesagt, dies zu prüfen. Bislang standen einer Änderung des Status quo die Kosten für eine neue Beschilderung und einer neuen Programmierung der Kassenautomaten entgegen.  

Ich darf mich für Ihre Anfrage bedanken und werde Sie informieren, sobald die Prüfung auf technische (und finanzielle) Umsetzbarkeit seitens der ECE abgeschlossen  ist.  

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Billek
Wirtschaftsbeauftragter der Stadt Heilbronn
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
   


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0977 * Unzuverlässige Briefwahlzustellung

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn / Kreiswahlausschuß



Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut über die unzuverlässige bzw. nicht erfolgte Zusendung von Briefwahlunterlagen.

Damit werden Bürger, die sich am Wahltag nicht in Heilbronn aufhalten, an der Ausübung des Wahlrechts gehindert.

a) Wird über den Ausgang von Briefwahlunterlagen Buch geführt, so daß solche Mängel nachvollziehbar sind?

b) Weshalb wird dafür kein zuverlässiger Zusteller gewählt, insbesondere, nachdem man bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat?

c) Werden daraus nun Konsequenzen gezogen und welche?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!


Unzuverlässige Briefwahlzustellung

Ihre Anfrage vom 22.09.09


[Formularia]

zu Ihren gestellten Fragen geben wir folgende Stellungnahme ab:

a) Die Briefwahlunterlagen werden am Tag des Antragseingangs fertiggestellt und das Ausstellungsdatum im Wahlscheinverzeichnis elektronisch gespeichert. Insofern können die Fälle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Zusendung der Unterlagen bei Reklamationen der Bürger nachvollzogen werden.

b) Mit der für die Zustellung der städtischen Post beauftragten Firma besteht aufgrund einer europaweiten Ausschreibung ein bis 31.12.2010 geltender Vertrag. Die Stadt Heilbronn ist durch diesen Vertrag rechtlich gebunden, d.h. es besteht eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme dieser Dienstleistung.

c) Nach dem Bekanntwerden der Zustellungsmängel bei der Versendung der Briefwahlunterlagen anlässlich der Bundestagswahl haben wir in der letzen Woche vor der Wahl die Unterlagen mit der Deutschen Post AG versandt.

Mit freundlichen Grüßen
Waldbüßer


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0976 *  Schreibutensilien in der Wahlkabine

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß bei Wahlen in den Wahlkabinen keine "unverfälschbare Schreibwerkzeuge" liegen würden und wünschen, daß bei der bevorstehenden Bundestagswahl und künftigen Wahlen Kugelschreiber oder Filzstifte vorgelegt werden. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

[Formularia]

zur Kennzeichnung des Stimmzettels ist im Kommentar zum Bundeswahlgesetz (Wolfgang Schreiber, 8. Auflage) ausgeführt:

"Die Kennzeichnung des Stimmzettels erfolgt mittels eines Schreibstiftes. Dieser soll in der Wahlkabine bereit liegen (§ 50 Abs. 2 BWahlO). Schreibstifte sind primär Bleistifte. Sie sollten möglichst dokumentenecht und nicht radierfähig sein. Sind sie es nicht, begründet dies für sich allein keinen Wahlfehler. Ihre Benutzung kann die Stimmabgabe grundsätzlich nicht ungültig machen. Solange der Gesetz- oder der Verordnungsgeber keine präzisere Regelung trifft, sind Bleistifte als Schreibgeräte gleich zu stellen Farbbleistifte, Kugelschreiber, Farbkugelschreiber, Kopierstifte, Filzstifte Tintenstifte, Faserstifte und dgl."

Außerdem weisen wir darauf hin, dass in unseren Wahlkabinen keine Bleistifte angebracht sind, sondern es sich hier um fälschungssichere Kopierstifte handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schmidt


Kommentar dazu:

Hallo Herr Dagenbach,
herzlichen Dank auf Ihre E. mail in Bezug auf meine Anfrage wegen Blei- u. Kopierstifte.
Auf Ihre Anfrage bei der Stadt HN.(0976) erhielten Sie die Auskunft. In unseren Wahlkabinen sind keine Bleistifte, sondern fälschungssichere Kopierstifte ausgelegt.
Bei meinem Wahllokal ( auf dem Bau ,Abteilung B. 05)
Ich habe ohne Probleme einen Strich auf meinem Wahl-Zettel ausradiert. Also wurden dort keine Kopierstifte ausgelegt. Zwischen Briefschreiben und Ausführung klaffen Mängel.
Freundliche Grüße H.V.
(Name und Anschrift sind bekannt)


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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0975 * Antrag: „Hinweise auf das Haus der Heimat“

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den Reihen des Bundes der Vertriebenen wurde bemängelt, daß das „Haus der Heimat“ in Heilbronn-Sontheim für auswärtige Besucher schwer aufzufinden sei. Gewünscht wurden Hinweise in Plänen der Stadt und insbesondere Hinweisschilder an den Zufahrtstraßen.
Wir bitten um Abhilfe und beantragen, dementsprechend zu verfahren.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

Hinweis auf das Haus der Heimat

[Formularia]

die städtischen Fachämter haben entsprechend Ihrem Antrag geprüft, das „Haus der Heimat" in den Stadtplan aufzunehmen bzw. Hinweisschilder an den Zufahrtsstraßen anzubringen.
Ich kann Ihnen hierzu wie folgt antworten:
Im Interesse der Übersichtlichkeit muss die Aufnahme von Einrichtungen und Institutionen im Stadtplan auf Ziele von zentraler Bedeutung begrenzt werden.
Auch nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung setzt die Wegweisung zu innerörtlichen Zielen eine erhebliche Verkehrsbedeutung dieser Einrichtungen voraus.
Eine Beschilderung bzw. Aufnahme des „Hauses der Heimat" in den Stadtplan hält das Amt für Straßenwesen wie auch das Vermessungs- und Katasteramt im Hinblick auf die Verkehrsbedeutung und die Vergleichbarkeit mit ähnlichen innerstädtischen Zielen nicht für angemessen.
Ich bitte hierfür um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Willried Hajek
Bürgermeister


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0974 *  Sachschaden durch Müllfahrzeug

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

die Familie W., Böckingen, beklagt sich darüber, daß die im städtischen Auftrag den Müll entsorgende Firma [Formularia]  sich weigert, den Schaden an ihrem Zaun Ecke Asternweg, verursacht im Dezember 2008, zu regulieren. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

Diese steht noch aus, sobald sie vorliegt, wird sie hier eingestellt
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0973 *  Treckerfest in Sontheim 

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Belastungen durch das am Sonntag ausgetragenes "Trecker-Treckfest" bei den Hüttenäckern in Sontheim, insbesondere, daß dabei "Abgase in die Luft gejagt" und "schwarze dunkle Rauchschwaden" über den Hüttenäcker liegen.

Teilnehmer der Veranstaltung fahren zudem durch Sontheim zu den Hüttenäckern und wieder zurück mit genannten Belästigungen durch Abgase und (sonntags-)ruhestörenden Lärm.

Angeregt wird, künftig den Veranstalter aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß die An- und Abfahrt derTeilnehmer nur über die Neckartalstraße zu erfolgen hat.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]
die Trecker-Veranstaltung in Sontheim ist ausschließlich privatrechtlich zu beurteilen und bedarf keiner straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis. Auch nach den immissionsschutzrechtlichen Regelungen besteht keine Möglichkeit, einschränkende Maßnahmen, zum Beispiel für besonders stark schadstoffemittierende Fahrzeuge, aufzuerlegen.

Die Verwaltung hat mit dem Veranstalter Verbindung aufgenommen und gebeten, bei der Anreise eine Durchfahrt durch den Stadtteil Sontheim zu vermeiden. Vom Veranstalter wurde dies zugesagt mit dem Hinweis, dass die meisten Teilnehmer über die Autobahn - teilweise mit Tieflader - anreisen.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg
Amt für Straßenwesen
 


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0972 *  Fehlende Wegbeleuchtung im Ziegeleipark 

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn  

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die schlechten Lichtverhältnisse im Ziegeleipark bei Dämmerung und Dunkelheit.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein


Ihre Anfrage - Wegbeleuchtung im Ziegeleipark


[Formularia]


wir haben Ihre Anfrage an das für Beleuchtung zuständige Amt für Straßenwesen weitergeleitet und erhielten folgende Antwort:

Lampen der Straßenbeleuchtung können abends nicht länger brennen, sie können entweder bis 21:00 Uhr oder die ganze Nacht in Betrieb sein, da es keine andere Schaltmöglichkeit gibt. Ein frei wählbarer Schaltzeitpunkt zum Ein- oder Ausschalten der Straßenbeleuchtung ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Barz

Grünflächenamt


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0971 * Einbahnstraßenregelung in der Heuchelberg- und Stockheimer Straße

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über
zunehmende Verkehrsprobleme in der Heuchelberg- und Stockheimer Straße.


Sie regen an, in beiden Straßen von der Ludwigsburger Straße bis zur Einmündung der Stockheimer Straße in die Heuchelbergstraße gegenläufige Einbahnstraßen einzurichten.  

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

Einbahnstraßenregelung in der Heuchelberg- und Stockheimer Straße


[Formularia]

wir haben Ihren Vorschlag, in der Heuchelberg- und Stockheimer Straße gegenläufig Einbahnstraßen einzurichten, geprüft.

Hierzu ist festzustellen, dass eine solche Regelung erhebliche Nachteile für die Erreichbarkeit der angrenzenden Wohngebiete hätte. Die mit der Einbahnstraßenführung verbundenen Blockumfahrungen führen zu längeren Umwegen und damit zu Mehrbelastungen auch in Bezug auf die Luft- und Lärmemissionen.

Dem Amt für Straßenwesen sowie dem Ordnungsamt sind keine konkreten Verkehrsprobleme im Verlauf der Heuchelberg- und Stockheimer Straße bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Sugg


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Mehr Bilder: Stadtbahn-Haltepunkt 
        Böckingen-West0970 *  Haltepunkt West

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger wundern sich über die nun schon seit einiger Zeit eingestellten Arbeiten am Heilbronner Schwabenstreich Nr. 1, der Stadtbahn-Haltestelle Böckingen-West und fragen nach dem Grund und daraus folgenden Mehrkosten der ohnehin bereits erfogten Verschwendung von Steuergeldern für diese Maßnahme zum Ärgernis der Bürger.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Bilder dazu
Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: könnte besser sein

Stadtbahn Heilbronn Haltepunkt Böckingen-West


[Formularia]

bereits seit einiger Zeit wird der südliche Bahnsteig erstellt.
Ab Oktober werden die restlichen Arbeiten am P + R - Platz durchgeführt.
Die Eröffnung erfolgt wie vorgesehen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009.
Mehrkosten für den P + R - Platz entstehen nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Sugg
Amt für Straßenwesen


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0969 *  Allee-Post-Umbau 

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Mängel im Zusammenhang mit der Baustelle Allee/Post:

Mit Interesse habe man den Artikel in der HSt v. 1.9.09 dazu gelesen, nur über die Laufzeit wurde nichts geschrieben. Ob man die Aufsichthabenden (Stadt HN – Bauaufsicht) schonen wolle?


Zitat: "Die Anrainer haben recht und ich würde an deren Stelle die Stadt auf Schadensersatz verklagen. Täglich seit Baubeginn laufe ich zwischen 11 und 12 Uhr an dem Zaun vorbei und ich sage mir immer wenn ich jemand arbeiten sehe, „es geschehen auch noch Wunder“. Diese Baustelle, links und rechts der Allee, sind Erholungsgebiete für Bauarbeiter und die Tage an denen gar nicht gearbeitet wurde sind in der Überzahl [Formularia] bei ordentlicher Ausführung könnte schon alles erledigt sein. Das Problem liegt bestimmt nicht an den Firmen, sondern bei der Stadtverwaltung. Man könnte schon meinen diesen Leuten gefällt es die Bürger zu ärgern."

Es wird um Stellungnahme dazu, insbesondere zu den beschriebenen Punkten

- Laufzeit

- Stadt HN – Bauaufsicht


- Schadensersatz

- Arbeitsmoral

und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

Baumaßnahme im Bereich der Postpassage


[Formularia]

in Ihrer E-Mail vom 02.09.2009 bitten Sie um eine Stellungnahme zur Baumaßnahme im Bereich der Postpassage.

Die Klagen der betroffenen Anlieger sind der Verwaltung bekannt. Das Hochbauamt hat vor Beginn der Maßnahme sämtliche betroffenen Anlieger zu einem ausführlichen Informationsabend eingeladen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der Umfang und Ablauf der Maßnahme eingehend dargestellt.
Wir sind über die gesamt Bauzeit in engem Kontakt mit den Anliegern und versuchen deren Belange im Bauablauf zu berücksichtigen. Zusätzlich wurde auch die Stadtinitiative als Interessensvertretung der betroffenen Ladengeschäfte im Vorfeld der Maßnahme involviert.
Im Bauablauf können wir aus unserer Sicht keine Verzögerungen feststellen. Die Arbeiten verlaufen trotz der komplexen Abhängigkeiten sehr zügig. Aus Rücksicht auf die Anwohner wurden weite Teile der intensiven Abbrucharbeiten in den Abendstunden und vor Geschäftsbeginn ausgeführt. Ein nicht unerheblicher Teil der Arbeiten (Demontage, Installation) fand in den letzten Wochen auch im Bereich der Unterführung statt.

Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Mitte Dezember 2009 geplant.

Die verantwortliche Projektsteuerung der Rückbau- und Neubaumaßnahmen der beiden Bushaltestellen liegt beim Hochbauamt. Die Bauüberwachung obliegt einen erfahrenen vom Hochbauamt beauftragten Architekturbüro.
Zusätzlich wurde ein externer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, um einen sicheren Bauablauf zu gewährleisten.

Eine Verpflichtung zu Schadensersatz von Seiten der Stadtverwaltung gegenüber den Anliegern besteht nicht. Wie bei bereits realisierten Maßnahmen (z.B. Fußgängerzone Fleinerstrasse, Sülmerstrasse, Am Wollhaus) wird für die Ausführungsphase bei den betroffenen Anliegern um Verständnis geworben. Vorgabe für die Baumaßnahmen ist immer, den Betrieb der angrenzenden Geschäft so gering wie möglich zu beeinflussen. Das Ziel der Maßnahmen ist eine qualitätsvolle Aufwertung, von der auch die Anlieger nachhaltig profitieren.

Für weitere Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Vogel


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0968 *  Öffnungszeiten im Deutschhof  

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich, daß der Deutschhof – gerade jetzt um diese Jahreszeit, wo man sich draußen aufhalten und das Wetter genießen kann – abends bereits gegen 18 Uhr geschlossen wird.

Erwünscht wäre ein Verlängerung der Öffnungszeiten bis ca. 22 Uhr.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

Sehr geehrter Herr Auchter, sehr geehrter Herr  Dagenbach,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 20.08.09 dürfen wir Ihnen nachfolgende Stellungnahme des zuständigen
Leiters der städtischen Museen, Dr. Gundel, zukommen lassen.

Guten Abend Frau Weber,
die Anregung von Herr StR Dagenbach und Herr StR Auchter können wir nicht aufgreifen. Begründung:
1. Der Zugang und die Schließung des Deuschhof-Innenhofs ist an die Schließzeiten der Museen und des Cafe Deutschhof gekoppelt und wird von den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erledigt. Eine Schließung um 22 Uhr müsste organisiert, personalisiert und finanziert werden. Das ist nicht leistbar.
2. Aus der Tatsache, dass sich im Deutschhof-Innenhof auch Kunstwerke befinden, resultieren Auflagen des Versicherers, denen wir verpflichtet sind. Dazu gehört u.a. die Sicherung und der Schutz der Kunstgegenstände nach der Dämmerung.

Mt freundlichen Grüßen
Marc Gundel
Städtische Museen



MfG
i.A.


Petra Weber M.A.

Stadt Heilbronn
Schul-, Kultur- und Sportamt
Abteilung Kultur


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0967 * B 293: Nachtruhestörung  

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der B 293 in Böckingen beklagen sich darüber, daß sie seit einigen Tagen morgens früh um 4.30 Uhr von einem Motorendröhnen geweckt werden, das zu einem großen Güterlastwagen gehört, der offensichtlich hochtourig beschleunigt und sehr schnell durch die Großgartacher Straße stadtauswärts in Richtung Leingarten fährt. Dies ist weithin und lange zu hören. Insgesamt scheint das sog. Nachtfahrverbot bei dieser Ersatzautobahn ohnehin ohne jede Wirkung zu sein - ohnhin auch Sonntags. Gleichzeitig hat die Bahn z.Zt. extrem laute Güterwagen mit Material auf der Schiene und zwar nachts zu verschiedensten Uhrezeiten.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]

wie Ihnen bekannt ist, hat das Regierungspräsidium als zuständige Obere Verkehrsbehörde im Verlauf der B 293 das Durchfahrtsverbot für Lkw im Mautausweichverkehr zwischen Heilbronn und Karlsruhe auf die Nachtzeit beschränkt. Es besteht insoweit kein allgemeines Nachtfahrverbot für den Lkw-Verkehr.

Wir haben Ihre Mitteilung bezüglich des Motorenlärms eines einzelnen Lastkraftwagens dem Polizeirevier Böckingen weitergeleitet mit der Bitte, soweit möglich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Auf die Lärmbelastung des Güterverkehrs der Bahn haben wir in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung - wie Ihnen bekannt - keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Frenzel
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen
Verkehrsmanagement


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0966 * Personalsituation in der Grünpflege 

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie groß ist der jeweils jährliche Bestand und die Entwicklung der städtischen Grünflächen seit 1989?

2. Wie groß ist jeweils jährlich der städtische Baumbestand und die Entwicklung desselben seit 1989?

3. Wie groß ist jeweils der jährliche Bestand bzw. Entwicklung des dafür notwendigen Pflegepersonals seit 1989?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: bürgernah: Danke!

Grünflächenentwicklung

[Formularia]

die Entwicklung der öffentlichen Grünflächen in Heilbronn und der entsprechenden Gärtnerstellen zur Pflege von 1989 bis 2009 stellen sich wie folgt dar:

Jahr Fläche
in ha *
Stellen
gesamt
Fremd-
vergabe
in ha **
1989 239   100,50 16   
1990 242   103,50 16   
1991 245   109,50 16   
1992 263   113,25 16   
1993 281   116,25 16   
1994 299   116,25 16   
1995 314   116,25 26   
1996 315   116,25 30   
1997 315   107,25 30   
1998 324   105,75 30   
1999 327   105,75 30   
2000 329   107,25 30,11
2001 333   103,25 54,04
2002 334   103,25 54,04
2003 337   96,25 54,04
2004 338   92,50 57   
2005 338   92,50 64,01
2006 339,15 93,50 64,01
2007 339,15 93,50 64,01
2008 341,66 93,50 64,01
2009 341,66 93,50 64,01

 * von städt. Mitarbeitern gepflegte Flächen
** zusätzliche Flächen in Fremdvergabe

Zur Bestandsentwicklung der Bäume im öffentlichen Grün greifen wir zurück auf Unterlagen, die zurückreichen bis zum Jahr 1996:

1996: 1997: 1998: 2000: 2001: 2003: 2005: 2007: 2009:
39.651
Bäume
40.011
Bäume
40.487
Bäume
41.432
Bäume
41.679
Bäume
42.201
Bäume
43.335
Bäume
43.792
Bäume
43.873
Bäume
Die Anzahl der Baumpfleger einschl. der Baumkontrolleure beträgt für diesen Zeitraum gleichbleibend 10,6 Stellen. Die Flächenzuwächse konnten bisher durch die Effizienzsteigerung im Rahmen der Arbeitszeit-Flexibilisierung ausgeglichen werden.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Helga Mühleck


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0965 *  Parkende LKW in Wohngebieten

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Schreiben des Herrn Klaus W. an BM Mergel vom 30.7.09 ab, in dem er auf das verkehrsgefährdende Parken von LKW in Wohngebieten, insbesondere in der Burenstraße an einem Fußgängerüberweg der Wartbergstraße aufmerksam macht, das offenbar Kinder und Schüler der umliegenden Kindergärten und Schulen gefährdet.

Außerdem werde selbst der Busverkehr an verschiedenen von ihm benannten Stellen der Stadt durch in Wohngebieten parkende LKW behindert. An einzelnen Stellen (Salzstraße) seien deshalb fast keine Parkmöglichkeriten für PKW mehr vorhanden.

In welcher Weise kann dazu jeweils für Abhilfe gesorgt werden?

Wir bitten um Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]
sehr geehrter Herr Auchter,

um den von Herrn W. vorgebrachten Hinweisen nachgehen zu können, wurden diverse Fachämter um Stellungnahme gebeten.
Nach Erhalt der zur abschließenden Beurteilung noch notwendigen Informationen schlagen wir einen Vor-Ort-Termin mit Herrn Wengel vor.
Wir werden Sie über die weitere Vorgehensweise bzw. die nach eingehender Prüfung festgestellten Ergebnisse informieren.
Herrn W. wurde eine Zwischennachricht erteilt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lüpken


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0964 *  Sitzbänke an Bushaltestellen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Zustand von Sitzbänken, wie hier bei der Haltestelle "Helmholtzstraße" (Bild).

Gleichzeitig fragen wir wegen der Verantwortung hierfür und weshalb der Zustand an den Haltestellen offenbar von der lizenzgebenden Verwaltung unbeaufsichtigt bleibt bzw. nicht überprüft wird.  

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

[Formularia]
vielen Dank für Ihre Information.

Die beanstandete Bank wurde gleich am Montag, den 3. August 2009 von Mitarbeitern der

Verkehrsbetriebe gerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag von Herrn Conz
Monika Grom
Sekretariat
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Abt. Verkehrsbetriebe
[Formularia]
sehr geehrter Herr Auchter, wie Ihnen bereits am 13. August mitgeteilt wurde, haben wir die Bank an der Haltestelle Helmholtzstraße, die aus unerfindlichen Gründen etwas im Asphalt eingesunken war, in Ordnung gebracht.

Unser Haltestellendienst überprüft in gewissen Abständen den Zustand der Haltestellen, insbesondere die  Fahrplanaushänge und die Sitzgelegenheiten. Auf Grund der größe des Liniennetzes ist es natürlich nicht möglich, ständig vor Ort zu sein. Akute Beschädigungen werden deshalb auch von der Firma Hettenbach bei der Reinigung der Fahrgastunterstände oder von Fahrgästen gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen Geschäftsführung
i. V. Conz
i. V. Alber
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Abt. Verkehrsbetriebe


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0963 *  Jakobskreuzkraut

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht nur nach unseren Beobachtungen verbreitet sich das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea,mehr dazu) auch in unserer Gegend rasant, insbesondere auch in der Stadt in seltener gemähten Grünflächen enorm (Bild). Die Pflanze enthält gefährliche Lebergifte (sog. Senecio-Alkaloide) und ist dadurch stark giftig bis tödlich, insbesondere auch für Heu und Gras fressende Tiere, was vor allem Kühe, Pferde und Schafe betrifft. Eine Übertragung der Giftstoffe auf den Menschen z.B. über die Milch ist möglich, "blumen"pflückende Kinder sind gefährdet.

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

1. In welcher Weise wird die weitere Ausbreitung dieser Giftpflanze auf städtischen Flächen verhindert und wie erfolgt die Bekämpfung vor dem anstehenden Samenflug?
2. In welcher Weise wird insbesondere die Verfütterung der Pflanze verhindert, ist Sorge getragen, daß die Verwendung der Mahd als Futter unterbunden ist?
3. Ist die Verwaltung bereit, in der folgenden Ausgabe der Stadtzeitung auf die Gefährlichkeit dieser Pflanze hinzuweisen und zur geeigneten Bekämpfung aufzufordern?

Wir bitten um Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

Verbreitung des Jakobskreuzkrautes in Heilbronn- Ihre Anfrage vom August / Oktober 2009

[Formularia]

im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage über die zunehmende Verbreitung des Jakobskreuzkrautes und seiner Folgen haben wir die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) in Karlsruhe beratend hinzugezogen.

Beim Jakobskreuzkraut handelt es sich um eine heimische Pflanze, mit allerdings giftigen Auswirkungen, sowohl bei Tieren (Fraßgift) als auch beim Menschen (bei Berührung) durch Alkaloide.

Die Pflanze konnte sich – dies bestätigt auch die LUBW – in den letzten Jahren stärker ausbreiten durch die warmen Sommer.

Die LUBW schätzt die Gefährdung für Menschen als sehr gering ein und verweist auf andere in der Natur vorkommende Giftpflanzen wie Efeu, Weißdorn, Herbstzeitlose sowie Maiglöckchen oder Giftpilze, die auch nicht bekämpft werden.

Für Weiden mit größeren Beständen an Jakobskreuzkraut gilt die Empfehlung, die Pflanzen in der Blüte herauszureißen, bei entsprechender Pflanzenkenntnis auch im Herbst. Hierdurch ist nach Erfahrung der LUBW ein deutlicher Rückgang zu erzielen. Auch die dauerhafte Pflege und Nutzung dieser Flächen trägt zur Unterdrückung bei. Dies obliegt den jeweiligen Nutzern.

Auf städtischen Grünflächen, die i. d. R. nicht zu Futterzwecken für Tierhaltung genutzt werden, kann eine Ausbreitung durch entsprechend Mahdtermine vor der Samenbildung im August verhindert werden. Soweit mit den Arbeitsabläufen und sonstigen Artenschutzaspekten vereinbar, werden wir diesen Hinweis aufnehmen.

Die Verwaltung beabsichtigt, im nächsten Sommer über die Biologie und Wirkung der Pflanze, in der Stadtzeitung einen Artikel zu veröffentlichen. Dadurch können die betroffenen Grundstücksbesitzer und Nutzer auf die Wertigkeit und Problematik dieser Pflanze aufmerksam gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Barz
Hans-Peter Barz

 


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0962 *  Affront oder Höflichkeit in der Stadt der Krämerseelen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

anläßlich der Konstituierung des neuen Gemeinderates wurden die neuen "Altstadträte" verabschiedet. Reserviert waren dazu im Ratssaal auch Plätze für eine Begleitung, z.B. den Ehegatten.

Nach der Sitzung wurden die verabschiedeten "Altstadträte" traditionell zu einem Essen mit dem Gemeinderat in den Ratskeller eingeladen, die Begleitpersonen wie Ehegatten jedoch nicht. Diese durften ohne ihre verabschiedeten Angehörigen den Nachhauseweg antreten.

Trifft es zu, daß dies auf Empfehlung (sic!) des "Ältestenrates", bestehend aus Vertretern der Fraktionen CDU, SPD, Grüne, FDP und FWV, so erfolgt sein soll?

Wir halten diese Praxis für einen Affront gegen die "Geehrten" und daher ein unhöfliches Verhalten, das vielleicht einer Provinzstadt, aber nicht einer Großstadt würdig ist und bitten, diese negative Gepflogenheit schon deshalb künftig zu ändern, da die Ausübung dieses Ehrenamtes unter Anderem von einer auch immer wieder betonten vielfachen Unterstützung durch die Ehegatten begleitet wird und deren oft langjähriger Verzicht auf viele familiäre Annehmlichkeiten wenigstens bei dieser Gelegenheit nicht auf diese praktizierte Weise "gewürdigt" gehört .  

Wir bitten um Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia]

Ihe Frage beantworten wir wie folgt: Nein, der Ältestenrat war jedoch darüber informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Schuhmann
Stadt Heilbronn
Geschäftsstelle des Gemeinderats

Replik dazu

Sehr geehrte Frau Schuhmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zusatzfragen aufgrund dieser Antwort:

1. Weshalb wird derart verfahren?
2. Gab es von Mitgliedern des Ältestenrates keine Bedenken oder Einwände?
3. Wird Sorge getragen, daß diese Diskriminierungspraxis künftig eine Änderung erfährt?

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach

Neue Antwort

[Formularia]

Antworten zu Ihren weiteren Fragen:
zu 1) Die Entscheidung wurde für 2009 so getroffen. Im Übrigen - siehe Antwort zu 3)
zu 2) Die Geschäftsstelle des Gemeinderats kann nicht aus einer nichtöffentlichen Ältestenratssitzung berichten.
zu 3) 2014 wird über die Teilnehmerliste erneut entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Schuhmann
Stadt Heilbronn
Geschäftsstelle des Gemeinderats


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0961 *  Grundstückskäufe

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Berichten zufolge kauft die Stadt mit der Begründung ökologischer Belange Grundstücke auf.

Wir bitten dazu um Beantwortung folgender Fragen:

1. In welchen Bereichen werden zu welchem Zweck solche Grundstückskäufe getätigt bzw. angestrebt?
2. Welche Preise werden dafür jeweils geboten?
3. Wie ist die weitere Nutzung der Grundstücke nach Kauf?
4. Gibt es dazu die Zustimmung des Landwirtschaftsamtes?
5. Aufgrund welcher Beschlüsse des Gemeinderates erfolgen diese Aktivitäten?
6. Sind diese "ökologischen" Nutzungen festgeschrieben oder kann damit Spekulation betrieben werden?
7. Haben nicht verkaufswillige Eigentümer mit negativen Rechtsfolgen zu rechnen und wenn ja, mit welchen?

Wir bitten um Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der VerwaltungHinweis

Antwort: bürgernah: Danke!

Ihre Anfrage vom 2. August 2009 - Grundstückskäufe - öffentlich

[Formularia]

zu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

zu 1: Die Stadt erwirbt schon seit je her auch geeignete Grundstücke für ökologische Belange (z.B. für Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. Artenschutz; Biotopvernetzung; Grünleitbild). Der Grunderwerb wird im gesamten Stadtkreis getätigt, um einen Fundus für das Ökokonto oder für Ausgleichsrnaßnahmen zu haben.
zu 2: Die Stadt bietet grundsätzlich den Verkehrswert als Kaufpreis an.
zu 3: Nach einem Erwerb sollen die Grundstücke einer Verwendung im Sinne der Ziffer 1. zugeführt werden.
zu 4: Diese ist nicht erforderlich.
zu 5. Der Gemeinderat hat die Einrichtung eines Okokontos am 16. Dezember 2003 beschlossen. Darüber hinaus erfolgen Aktivitäten im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit.
zu 6. Selbstverständlich ist die Stadt - wie jeder andere Grundstückseigentümer auch - frei was die Verwendung einer erworbenen Immobilie anbelangt.
zu 7. Jeder Eigentümer entscheidet selbst, ob er seine Immobilie veräußern will oder nicht. Anders sähe es aus, wenn öffentlich-rechtliches Planungsrecht vorläge, das auf einer bestimmten Parzelle z.B. "Ausgleichsmaßnahmen" festsetzen würde (wie z.B. beim Projekt "Verlängerung Saarlandstraße"). In solchen Fällen könnte die öffentliche Hand auch einen hoheitlichen Grunderwerb anstreben, wenn ein Eigentümer nicht verkaufsbereit wäre.
Eine Mehrfertigung dieses Schreibens erhält Herr Stadtrat Auchter zur Kenntnisnahme übersandt.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Essig


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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0960 *  Lärmschutz an der Neckarsulmer Straße

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir fragen:

1. Ist der Verwaltung das Schreiben Lieselotte F. an das RP Stuttgart v. 27.7.09 bekannt und welche Stellungnahme gibt sie dazu ab?
2. Hat die Stadt dazu gegenüber dem RP eine Stellungnahme abgegeben und wenn ja, welche?
3. Wird die Verwaltung in Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bürgern gewährleisten, daß die vorgesehene Lärmschutzwand  umgehend in ausreichender Weise nach neuesten Richtlinien erstellt wird?
4. Weshalb läßt es die Verwaltung im Gegensatz z.B. der Stadt Stuttgart zu, daß die Gesundheit ihrer Bürger durch Lärm und Emissionen gefährdet wird, indem sie ohne triftigen Grund auf einschränkende Möglichkeiten verzichtet (vergl. Geschwindigkeitsreduzierungen auf der B 27 von/zur A81 in Stuttgart)?
5. Wird die Verwaltung hier und andernorts jetzt tätig oder solches weiterhin unterlassen und weshalb?  

Wir beantragen im nördlichen Bereich der Neckarsulmer Straße:

1.   Tempo 50 (statt 80) mit weißem Zusatzschild „Lärm" bis 100m nach dem letzten Haus (Neckarsulmer Str. 154) in nördlicher Richtung;
2.   Danach Tempo 70 mit Zusatzschild „Luftqualität";
3.   Stationäre Geschwindigkeits-Meßanlagen;
4.   Dieselbe Geschwindigkeitsregelung samt Zusatzbeschilderung sollte natürlich auch auf der westlichen Fahrspur (von Norden kommend stadteinwärts nach Heilbronn) gelten.

Wir bitten um Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: könnte besser sein

Verkehrsmaßnahmen auf der B 27/Neckarsulmer Straße

[Formularia]

mit Ihrer e-mail hatten Sie uns ein Schreiben einer Bürgerin an das Regierungspräsidium Stuttgart betreffend Lärmschutz an der B 27 zugesandt. Wir haben das Regierungspräsidium gebeten, uns eine Kopie der Antwort zukommen zu lassen, die wir Ihnen dann weiterleiten werden.

Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

Zu Frage 1. und 2.
Der Verwaltung war das von Ihnen angesprochene Schreiben an das Regierungspräsidium bisher nicht bekannt. Die Stadt hat gegenüber dem Regierungspräsidium auch keine Stellungnahme abgegeben.

Zu Frage 3.
Die vorgesehene Lärmschutzwand wird in eigener Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart als Straßenbaubehörde geplant und gebaut. Selbstverständlich sind dabei die geltenden Bauvorschriften, die neuesten Richtlinien und der Stand der Technik einzuhalten.

Zu Frage 4 und 5.
Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung von der Verwaltung vorgeschlagene versuchsweise Einführung einer Tempo 30 km/h-Zone im Bereich der Neckarsulmer Straße wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

Zu den beantragten Geschwindigkeitsbegrenzungen (Punkt 1. 2. und 4.):
Ein Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm durch die Anordnung von Beschränkungen oder Verboten des fließenden Verkehrs setzt nach § 45 der Straßenverkehrsordnung voraus, dass der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss. Die Interessen der Anwohner sind gegenüber den Interessen des fließenden Verkehrs sorgfältig abzuwägen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Auf Bundesstraßen hat das Interesse des fließenden Verkehrs besonderes Gewicht, weil diese Straßen ihre Aufgabe, dichten Verkehr zügig zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen können, wenn möglichst wenig Beschränkungen vorhanden sind. Bei dem nördlichen Bereich der Neckarsulmer Straße handelt es sich um eine Straße des überörtlichen Verkehrs außerhalb geschlossener Ortschaften. Das Amt für Straßenwesen hat mitgeteilt, dass eine Ausweitung des Tempolimits unter Berücksichtigung der geplanten Lärmschutzwand unverhältnismäßig und somit rechtlich nicht möglich ist.

Zu Punkt 3 teilte das Ordnungsamt mit:
„Im Bereich der Neckarsulmer Straße erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung sowohl mobil als auch stationär. Im Zeitraum 2008 - April 2009 wurden an der stationären Messanlage 1185 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Im gleichen Zeitraum fanden im Innerortsbereich 27 mobile Kontrollen statt. Hierbei wurden 725 Fahrzeuge beanstandet. Die Beanstandungsquote lag bei 1,7%.
Im Außerortsbereich bei zulässigen 80 km/h wurden bei 23 Kontrollen 808 Fahrzeuge beanstandet. Hier lag die Beanstandungsquote bei 2,7%. Ein Großteil dieser Kontrollen fand auch nachts zwischen 21 Uhr und 0 Uhr statt
Das Ordnungsamt und die Polizei werden auch weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten im Bereich der Neckarsulmer Straße Kontrollen durchführen."

Mit freundlichen Grüßen in Vertretung
Pilz


REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART
STRASSENWESEN UND VERKEHR

Erneuerung Lärmschutzwand

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.07.2009, in dem Sie im Zuge der Erneuerung der Lärmschutzwand an der B 27/Neckarsulmer Straße verschiedene Lärmschutzmaßnahmen fordern.

Bei der vorgesehenen Baumaßnahme geht es um eine Erneuerung gleichsam 1:1 dei aus Sicherheitsgründen beseitigten bisherigen Lärmschutzwand. Diese Erneuerung löst keine weitergehenden Ansprüche auf Lärmschutz der Anlieger aus. Die neue Lärmschutzwand wird nach den aktuellen technischen Normen erstellt. Dabei wird für die in Ihrem Eigentum stehenden Gebäude sichergestellt, dass durch die neue Wand die geltenden rechtlichen Vorgaben zum Lärmschutz an bestehenden Straßen erfüllt werden.

Die sogenannte EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 {Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - ABI. L189 vom 18.07.2002) hat ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden oder zu vermindern. Die Richtlinie wurde durch das BlmSchG und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BlmSchV) vom 06.03.2006 in nationales Recht umgesetzt.

Für konkrete Lärmschutzmaßnahmen, wie im vorliegenden Falle, an bestehenden Straßen sind die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 (GABI. Baden-Württemberg 1997, 485), deren Geltung auf der Grundlage des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau des Bun-desverkehrsministers Nr. 20/2006 durch Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Verkehrslärmschutz an Straßen vom 27.04.2007 bis 2014 verlängert wurde, sowie eine Berechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 - (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau des Bundesverkehrsmi-nisters Nr. 8/1990) maßgeblich. Die VLärmSchR 97 gibt für den Lärmschutz an bestehenden Straßen für allgemeine Wohngebiete als Immissionsgrenzwerte 70 dB(A)Tag und 60 dB(A)Nacht vor.

Eine aktuelle Berechnung für das Gebäude Neckarsulmer Straße 154 sowie für die Wohnanlage Alfred-Minner-Straße 21 in Heilbronn unter Berücksichtigung einer Wiederherstellung der Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 4 m hat folgende Werte ergeben:

db(A) tagsüber db(A) nachts
Alfred-Minner-Str. 21 EG 60,9 54,3
Alfred-Minner-Str. 21 1. OG 62,5 55,8
Alfred-Minner-Str. 21 2. OG 64,9 58,3
Neckarsulmer Str. 154 EG 61,1 54,4

Damit sind an Ihren Gebäuden die Immissionsgrenzwerte bei der wiederhergestellten Lärmschutzwand nicht überschritten.
Sie monieren, dass eine Erneuerung der im Frühjahr 2009 beseitigten Lärmschutzwand noch nicht erfolgt sei. Grund hierfür ist der auch Ihnen bekannte Umstand, dass sich die Straßenbauverwaltung entschlossen hat, im Zuge der Erneuerung die Lärmschutzwand auf mindestens 4 m über dem Straßenverlauf zu erhöhen.

Ziel ist es, wenn schon eine Baumaßnahme durchgeführt wird, in diesem Rahmen den Lärmschutz weiter zu optimieren, auch wenn die Immissionsgrenzwerte beispielsweise an Ihren Gebäuden wohl schon bislang nicht überschritten wurden.

Für diese Modifizierung der Erneuerung bedurfte es eines Rechtsverfahrens, im Zuge dessen jeder einzelne Anlieger der Erhöhung der Lärmschutzwand auf 4 m zustimmen musste. Dieses Verfahren hat Zeit in Anspruch genommen. Die Maßnahme dienl aber letztlich gerade dem Interesse aller Anwohner. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis. Außerdem führte die Modifizierung auch dazu, dass die bereits begonnene konstruktive Planung ebenfalls noch umgearbeitet werden muss.
Wir gehen davon aus, dass die Baumaßnahme voraussichtlich noch in diesem Jahr begonnen werden kann.

Sie fordern in Ihrem Schreiben auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie etwa Geschwindigkeitsreduzierungen. Wir leiten dieses Anliegen an die zuständige Fachabteilung 6/Referat 62 im Regierungspräsidium Stuttgart weiter. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Zwicker


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0959 *  Lebensmittelmarkt Finkenberg

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Betr.: 
Schreiben des Bauernverbandes Heilbronn-Ludwigsburg an die Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt vom 27. Juli 2009 

Az:63.ZD/sc-61.22

Bezug:
1. Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn
Fortschreibung für das Teilgebiet Lebensmittelmarkt-Finkenberg
2. Bebauungsplan 115/6 Heilbronn-Biberach Lebensmittelmarkt Finkenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten zu o.g. Schreiben um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab?

2. Wie beurteilt die Verwaltung die Vorhaltungen und Anregungen, die mit unseren in den Gremien wie auch am 25.6.09 vorgetragenen Ansichten übereinstimmen: 
a) "Bei der Planung eines Lebensmittelmarktes sollte auf eine zentrumsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des täglichen Bedarfs geachtet werden. Der derzeit favorisierte Standort garantiert lediglich eine Nahversorgung für das angrenzende Wohngebiet. Der Großteil der Biberacher Kunden ist hingegen auf das Auto angewiesen."  size="1"
b) "Von Biberach kommend ist der Lebensmittelmarkt Finkenberg aufgrund seiner topografischen Lage kaum zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Die Steigung, die es zu bewältigen gilt, ist nicht unerheblich. Ein Einkauf ohne Auto wird mithin nur schwerlich möglich sein, zumal die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur dürftig ist." 
c) "Der Markt ist nur mit der Linie 31 zu erreichen, die halbstündlich - teilweise nur stündlich -verkehrt."
d) "Momentan gibt es nach unseren Informationen nur einen zentrumsnahen Einkaufsmarkt in Biberach. Dieser 'Tante Emma - Laden' wird von einer älteren Frau betrieben. Sollte diese Einkaufsmöglichkeit schließen, wäre Biberach gänzlich ohne zentrumsnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Gerade für ältere Menschen wäre dies eine untragbare Situation."  size="1"
e) "Wir regen daher an, nochmals alle zentrumsnahen Standorte zu überprüfen.
Lässt sich auch nach einer erneuten Überprüfung kein zentrumsnaher Standort finden, so sollten nochmals alternative Randlagen überprüft werden."

3. Trifft es zu, daß das Gutachten für den Hähnchenmastbetrieb "nicht ausschließt, daß sich Kunden von etwaigen Gerüchen gestört fühlen und den Markt meiden"?

4. Trifft es zu, daß "aus dem nahen Wohngebiet bereits Beschwerden wegen Geruchsbelästigungen aufgetreten" sind?

5. Trifft es zu, daß der Lebensmittelmarkt "bewußt in die 'Geruchszone' gebaut wird, und die vorhersehbaren Probleme sodann auf dem Rücken des Betriebs G. gelöst werden"?

6. Welche - insbesondere haftende - Zusicherung gibt die Verwaltung dem Betreiber der Hähnchenmastanlage, daß sein Betrieb durch den Bau des Lebensmittelmarkts Finkenberg keinerlei Nachteile erleiden wird, weder durch Beeinträchtigungen des aktuellen Betriebes noch durch Probleme im Rahmen einer eventuellen Betriebserweiterung?

7. Welche Entschädigung ist für den Hähnchenmastbetrieb von wem zu erwarten, wenn entgegen der in DS 164/09 Prognose doch keine hinreichende Sicherheit vor Nachteilen jeder Art geboten werden kann?

8. Welche (z.B. grundbuchrechtliche bzw. vertragliche) Sicherheit gewährt die Verwaltung, daß der unter Bestandsschutz stehende Betrieb uneingeschränkt die Möglichkeit hat, sich zu erweitern, um auf Dauer konkurrenzfähig zu bleiben, wenn in der Begründung des Bebauungsplans (11.2) ist zu lesen ist, daß die Ansiedlung des Lebensmittelmarkts keine Einschränkung für den Geflügelmastbetrieb darstellt?

Wir bitten um Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: könnte besser sein

Bebauungsplan 115/6 Heilbronn-Biberach, Lebensmittelmarkt Finkenberg

[Formularia]

zu Ihrer Anfrage bezüglich der Stellungnahme des Bauernverbands zu o.g. Bebauungsplan können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) abgegebene Stellungnahme des Bauernverbands vom 27.07.2009 wird in die Abwägung eingestellt.
Der Gemeinderat wird hierüber im Rahmen einer GR-Drucksache informiert.
Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.
Die Verwaltung kann daher vorab keine Stellungnahme abgeben.

Mit freundlichen Grüßen
i.V. Pilz


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0958 *  Platzverweis gefordert

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über "das leidige Problem mit Jugendlichen, welche sich allabendlich an der Heidelberger Straße 90 b und 90 c versammeln."
Regelmäßige Anrufe beim Böckinger Polizeirevier schaffen zwar einen temporären Platzverweis, aber lösen das Problem nicht, das nur durch einen dauerhaften Platzverweis für diese Personen zu lösen wäre.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der VerwaltungHinweis

Antwort:könnte besser sein

Situation in der Heidelberger Straße

mit Schreiben vom 28. Juli 2009 informierten Sie die Verwaltung, wonach sich Bürger über das leidige Problem mit Jugendlichen beklagen würden, welche sich allabendlich an der Heidelberger Straße 90b und 90c versammelten. Regelmäßige Anrufe beim Böckinger Polizeirevier schafften zwar einen temporären Platzverweis, losten aber das Problem nicht, das nur durch einen dauerhaften Platzverweis für diese Personen zu lösen wäre. Sie baten um Abhilfe und Rückantwort.

Wir haben daher die Polizei um Stallungnahme gebeten. der das Problem bekannt ist.

Beim Anwesen "Heidelberger Straße 90" handelt es sich um ein großes Geschäfts- und Wohnhaus.
Die frei zugänglichen Arkaden vor den Geschäften im Erdgeschoss werden immer wieder von Jugendlichen, die überwiegend aus dem benachbarten Wohngebiet "Kreuzgrund" stammen, als Treffpunkt genutzt.
Dies betrifft jedoch Privatgelände.
Im Zeitraum 01.05. -30.07.2009 wurden drei Beschwerdeanrufe bei der Polizei registriert, die allesamt von einer Person stammen.
men.
Die Polizei stuft die Örtlichkeit nicht als Brennpunkt ein, wird diese jedoch weiterhin in ihre Streifentätigkeit einbeziehen.

Nach einer Änderung des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg zum November 2008 sind Aufenthaltsverbote möglich, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Störer an der betroffenen Örtlichkeit eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen werden. Hierzu liegen in dem vorliegenden Fall jedoch keine entsprechenden Kenntnisse vor. Insoweit handeln die Polizei mit dem temporären Platzverweis im Rahmen des rechtlich Zulässigen.

Mit Freundlichen Grüßen
gez. Werner


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0957 *  Laub in Dachrinnen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut darüber, daß das Laub der Bäume an der Großgartacher Straße zwischen Sonnenbrunnen und Haus-Nr. 126 die Dachrinnen ihrer Häuser verstopfen würde, die wie nirgends anders in Heilbronn sehr dicht an diese gepflanzt sind. Den Bürgern entstehen dadurch zu allen anderen verkehrsbedingten Unbillen, die sie aufgrund unterlassener Gegenmaßnahmen durch die Stadt hinnehmen müssen, auch noch hohe Kosten.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der VerwaltungHinweis

Antwort: noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

[Formularia]

erneut haben sich Bürger an Sie gewendet, mit der Klage über die Platanen in der Großgartacher Straße. Die Baumpfleger des Betriebsamtes schneiden diese Bäume mit hohem Aufwand regelmäßig zurück, so dass die Fassaden frei sind. Der letzte Pflegegang fand im Winter 2007/2008 statt.

Wie wir bereits in unserem Schreiben vom 11.07.2007 dargelegt haben, sind Laub, Früchte und Samenstände den natürlichen Lebensäußerungen von Bäumen zuzurechnen, die nach der geltenden Rechtssprechung als zumutbare Beeinträchtigung von den Anliegern hinzunehmen sind.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir an vielen Stellen in der Stadt mit Beschwerden wegen verstopfter Dachrinnen u. ä. konfrontiert sind.

Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch die Wohlfahrtswirkung der städtischen Bäume, wie sauerstoffreichere Luft, Beschattung, Sichtschutz, Schallschutz, Feinstaubfilter, gerade in einer so viel befahrenen Straße wie der Großgartacher Straße. Ein Zurücknehmen der Bäume unter das Niveau der Dachtraufe ist in all diesen Fällen fachlich nicht vertretbar. Diese Kappun-gen kämen einer Fällung auf Raten gleich, da der Baum diese Wunden nicht mehr schließen kann.

Wir sagen den Anwohnern jedoch zu, dass wir überhängende Äste, wie auch schon in der Vergangenheit einkürzen, wenn Bedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Barz

Replik

Sehr geehrte Damen und Herren,
inwieweit die Hinnahme der Emissionen nach § 906 BGB auch kostenfrei für den Verursacher zu erfolgen hat, liegt außerhalb unserer Beurteilung. Den Anwohnern entstehen jedoch erhebliche Kosten durch das die Dachrinnen und Abwasserleitungen verstopfende Laub.
Wir bitten jedoch auch um Beachtung, daß es regelmäßig - und nun im Nachgang erneut - zu Beschwerden wegen gestörtem Fernsehempfang über Satelit kommt.
Außerdem wird genauso regelmäßig davon berichtet, daß selbst im Sommer Licht in den Wohnungen benötigt wird.

Die Bitte um Abhilfe ist also durchaus berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach


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0956 *  Verkehr in der Lutzstraße

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut darüber, daß in der Lutzstraße trotz 30-km-Zone ständig schneller durchgefahren würde und dabei sowohl von PKWs als auch von LKWs selbst an 2 Fußgängerüberwegen die Geschwindigkeit nicht reduziert würde.

Auch wird darum gebeten, das Ergebnis der im Frühjahr 2009 dort verdeckt geführten Messungen mitzuteilen.

Angeregt wird, entweder durch eine stationäre Geschwindigkeitsmeßanlage oder durch Pflanzmaßnahmen in die Straße den Verkehrsfluß zu drosseln, da mobile Geschwindigkeitskontrollen keine ausreichenden Maßnahmen darstellen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der VerwaltungHinweis

Antwort: bürgernah: Danke!

[Formularia]

Ihre Anfrage zur Lutzstraße beantworten wir wie folgt:

der Städtische Vollzugsdienst führt in der Lutzstrasse regelmäßig mobile Geschwindigkeitsmessungen durch. Im Jahr 2009 wurde dort bereits an 12 verschiedenen Tagen gemessen. Die durchschnittliche Beanstandungsquote dieser Messungen beträgt ca. 10,7 %.
Gegenüber einer fest installierten stationären Geschwindigkeitsmessanlage haben mobile Messungen den Vorteil, im Straßenverlauf an verschiedenen Stellen durchgeführt werden zu können. Hierdurch lässt sich nicht nur eine punktuelle Geschwindigkeitsreduzierung sondern eine angepasste Fahrweise im gesamten Strassenverlauf erreichen.
Wegen der Umgestaltung der Lutzstraße wird das Amt für Straßenwesen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt in diesem Jahr eine Planung für eine Umgestaltung der Lutzstraße mit Baumstandorten erarbeiten und die Kosten hierfür ermitteln. Eine Planung liegt bislang noch nicht vor. Vorbehaltlich der Haushaltsmittel wird die Maßnahme im kommenden Jahr umgesetzt.

Freundliche Grüße

gez.
Manfred Herkert
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen


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0955 *  Gefährliche Fußgängerampel an der Stadtbahn

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß die Fußgängerampel am C&A an der Friedrich-Ebert-Brücke so getaktet sei, daß sie gleichzeitig "Grün" zeigt, während die Stadtbahn quert. Die vermutete Fehlprogrammierung stelle eine Gefahr dar.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

[Formularia] sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Fußgängerampel über die Kaiserstraße an der Unteren Neckarstraße gibt es keine Fehlprogrammierung.
Die Schutzzeiten zwischen den Grünphasen für die Fußgänger und der Stadtbahn sind programmiert und werden eingehalten.
Ein gleichzeitiges "Grün" für Fußgänger und Stadtbahn ist nicht möglich. Es kann nur sein, dass die Fußgänger schon ihre Grünphase erhalten und der hintere Teil der Stadtbahn den Überweg noch räumt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Teventhal
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen

Replik dazu

Sehr geehrter Herr Tevental,

gerade darin soll das Problem z.B. für Behinderte liegen.

Erneute Antwort dazu

[Formularia]
das ein Fußgänger sein Grün durch die räumende Stadtbahnfenster schon sieht, ist keine gefährliche Situation, da der Fußgänger auch die Stadtbahn sieht.
Wenn wir eine taktile Hilfe für Blinde an diesem Überweg einrichten, werden wir diese besondere Situation beachten und ausreichende Sicherheit auch für Blinde berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Teventhal              
Stadt Heilbronn 
Amt für Straßenwesen


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0954 * Benachteiligung Behinderter    

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß es nach Schließung der Postunterführung in der 120.000-Einwohner-Stadt Heilbronn keine behindertengerechten Toiletten mehr gibt, die 24 Stunden geöffnet bzw. zugänglich und barrierefrei sind, was als Diskriminierung zu sehen ist.

Gefragt wird zudem nach den dafür zuständigen Aufsichtsbehörden bei Bund und Land.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der VerwaltungHinweis

Antwort: könnte besser sein


Benachteiligung von Behinderten

[Formularia]

Sie haben in Ihrer E-Mail vom 15.07.2009 nachgefragt, wie viele barrierefreie Toiletten es in Heilbronn gibt, die 24 Stunden geöffnet bzw. zugänglich sind und welche Aufsichtsbehörden bei Bund und Land zuständig sind. Dazu möchten wir Sie wie folgt informieren:

Zu barrierefreie Toiletten die 24 Std. geöffnet sind:
Heilbronn hat zur Zeit 2 barrierefreie Toiletten die 24 Stunden am Tag benutzbar sind. Diese Toiletten sind die öffentliche Bedürfnisanstalten auf der Theresienwiese und im Wertwiesenpark. Für die Nutzung ist ein spezieller Schlüssel (Euroschlüssel) notwendig, der auch für die meisten barrierefreie Toiletten in der BRD erforderlich ist. Der Schlüssel kann beim Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e.V. (CBF Darmstadt e.V.) angefordert werden. Weitere barrierefreie roiletten sind auf der Allee und im Ziegeleipark vorgesehen, so dass künftig 4 barrierefreie Toiletten - die 24 Std. zugänglich sind - in Heilbronn zur Verfügung stehen.
Mit Hilfe die Aktion „nette Toilette" können in Heilbronn durch die Teilnehmer Cafe Roth. Restaurant Spazz, Restaurant Barfüßer, Bar Moderno und der VHS weitere 5 barrierefreie Toiletten während der Geschäftszeiten genutzt werden.

Zu den zuständigen Aufsichtsbehörden bei Bund und Land:
Zuständig für behinderte Menschen im öffentlich rechtlichen Bereich sind in der Hauptsache das Versorgungsamt und das Integrationssamt.
Das Versorgungsamt ist für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts und für die Durchführung des Schwerbehindertenrechts im Bereich des Sozialrechts zuständig. Für den Stadtkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig. (Landratsamt Heilbronn Versorgungsamt, Bahnhofstraße 35, 74072 Heilbronn).
Das Versorgungsamt des Landkreises Heiibronn steht unter der Aufsicht des Landesversorgungsamts beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Das Integrationsamt gehört zum Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und hat seinen Sitz in der Lindenspürstraße 39 in 70176 Stuttgart.
Das Integrationssamt ist zuständig für die Integration der Behinderten in das Arbeitsleben und wird in Heiibronn unterstützt durch den Integrationsfachdienst (IFD) Heilbronn-Franken, Mozartstraße 9 in 74072 Heiibronn.
Beide Behörden konnten uns gegenüber keine Auskünfte bezüglich rechtlichen Ansprüchen bzw. Regelungen in Bezug auf barrierefreie Toiletten geben.

Weiterer Hinweise:
Mit den „netten Toiletten" sind derzeit 24 Toiletten - davon 7 barrierefreie - für die Öffentlichkeit in Heiibronn nutzbar. Das Angebot an „netten Toiletten" soll langfristig kontinuierlich ausgebaut werden.
Rechtliche Normen für barrierefreie Toiletten gibt es im Baurecht hinsichtlich Neubauten und bei umfangreichen Änderungen in der baulichen Substanz. Einen speziellen Rechtsanspruch für die Anzahl barrierefreier Toiletten in den Städten ist uns nicht bekannt.
Die öffentlich nutzbaren Toiletten in Heiibronn werden in nächster Zeit auf der Internetseite der Stadt Heiibronn eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klenk

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0953 * Entsorgung von Kondensat 

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich überKondensat, das auf öffentlichen Straßen entsorgt wird. Es wird befürchtet, daß es im Winter bei Frosttemperaturen zu einer Gefährdung der Fußgänger führt. Wie auf den Fotos auch an der verstopften Rinne erkennbar, besteht dieser Mißstand schon länger. Standort: Siebeneichgasse, hinter einem Restaurantbetrieb der Fleiner Straße.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

[Formularia] sehr geehrter Herr Auchter,

Ihre Mail ist zuständigkeitshalber an das Planungs- und Baurechtsamt weitergeleitet worden.

Inzwischen hat der Restaurantbetreiber mit seiner Vermieterin Kontakt aufgenommen und uns heute mitgeteilt, dass nächste Woche die Entwässerungsrinne gereinigt wird, so dass das Kondensat aus dem Kühlaggregat nicht mehr über den Fußweg läuft.

Wir werden nächste Woche die Sache noch einmal ansehen.

Freundliche Grüße
i. A. Bernhard Wahrmann
Stadt Heilbronn
Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Baurecht


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0952 * Nachtruhestörung 

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über regelmäßige Nachtruhestörungen einer Firma, welche Lade-, Entladegeschäfte sowie Transporte zwischen den einzelnen Standorten Lager/ Siebeneichgasse 13/1 und Geschäftsbetrieb Galeria Kaufhof/ Fleiner Straße in den Ruhezeiten zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ohne Rücksichtnahme auf die Bewohner durchführt.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

Nachtruhestörungen durch die Firma O...

[Formularia]
im Rahmen eines Ortstermins wurde der Sachverhalt geprüft. Die Blumen werden über Nacht in einem Lagerraum in der Siebeneichgasse 13/1 zwischengelagert.
Herr O. gab an, dass üblicherweise keine Nachtanlieferung erfolgt, in Ausnahmefällen, sei es zur Nachtanlieferung von Frischware gekommen. Ursache dafür waren Lkws aus Holland, die im Stau stecken geblieben waren.
Herr Overdevest wurde eindringlich auf die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen In Vertretung
Pilz


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sowie Bezirksbeirat Fred Steininger

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0951 * Kreisberufsschule: Verunreinigungen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn/Landratsamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich zum wiederholten Male, daß es im Eingangsbereich an der Leibnizstraße des Kreisberufsschulzentrums im Längelter permanent zu Verunreinigungen durch weggeworfene Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Getränkeflaschen und sonstigem Unrat kommt und dies ein anhaltender Zustand sei.

Inzwischen werde dort nur noch selten gereinigt.

Auf Unverständnis stößt, daß seitens der Schulverwaltung nicht einmal Aschenbehälter aufgestellt werden, wie dies im Eingangsbereich "Im Haselter" mit gleich zwei Behältern der Fall sei, so daß das Wegwerfen von Zigarettenkippen auf den Fußweg mangels anderer Entsorgungsmöglichkeit geradezu provoziert werde.

Angeregt wird auch eine nachhaltige Kontrolle dieser Unsitte durch das städt. Ordnungsamt während der Pausen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
  Fred Steininger
Bezirksbeirat

Antworten der Verwaltungen

Antwort: bürgernah: Danke!

[Formularia]

Ihr Mail bezüglich der Raucherproblematik habe ich erhalten. Das Landesnichtraucherschutzgesetz sieht vor, dass die Schulkonferenz darüber entscheidet, ob Raucherzonen auf dem Schulgelände zugelassen werden oder nicht. Die beiden Schulen haben sich für eine Raucherzone auf dem westlich gelegenen Pausenhof entschieden. Die Schüler können zum Rauchen diesen Bereich nutzen oder müssen das Schulgelände verlassen und befinden sich dann im öffentlichen Bereich. Der dann wiederum nicht mehr im Einflussbereich der Schulen liegt. Soweit zum Vorgehen entsprechend dem geltenden Gesetz. Sollten Sie hierzu Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesregierung.

Wie können wir aber vor Ort die Sache lösen bzw. verbessern ? Die von Ihnen genannten Aschenbecher im Zugangsbereich Stadtbahn wurden aufgestellt, dass Besucher/Nutzer der Schulen beim Betreten des Schulgeländes die Zigaretten ausmachen und entsorgen können. Die Situation im Bereich Zugang Leibnizstrasse/E-Bau ist eine andere. Dort haben wir das Problem, dass sich die Schüler in den Pausen zum Rauchen auf dem Gehweg/Strasse aufhalten und wir diesen Bereich nicht durch Aufstellen von Aschenbechern und Abfallbehältern als Raucherplatz legitimieren wollen. 

Um die Situation zu verbessern werden wir in Absprache mit den beiden Schulleitungen ab dem neuen Schuljahr einen Versuch mit einer neuen Raucherzone starten, die leicht zurückgesetzt von der Strasse/Gehweg auf dem Schulgelände liegt. Dort werden wir Aschenbecher und Abfalleimer aufstellen. Ich hoffe, dass dadurch die Belastung der Anlieger mit Rauch und Abfällen zurückgeht. Ich werde allerdings nach dem Versuch, der auf ein Schuljahr festgelegt ist, die Legitimation durch die Schulkonferenzen herbeiführen müssen.

Freundliche Grüße
Gerhard Dankel
Landratsamt Heilbronn


[Formularia]

besten Dank für Ihre E-mail vom 01.07.2009 mit erneuten Hinweise auf Verunreinigungen im Bereich des Kreisberufsschulzentrums.

Das städtische Betriebsamt hat bereits am 01.07.2009 eine Meldung über die Verunreinigungen an das staatliche Schulamt mit der Bitte um Abhilfe geschickt.
Ihre Anregung auf zusätzliche Aschebehälter haben wir ebenfalls dorthin weitergeleitet.

Desweiteren werden die bereits seit längerem veranlassten Kontrollen des Städtischen Vollzugsdienstes wegen Wegwerfen von Kleinstabfällen in diesem Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner
Ordnungsamt Stadt Heilbronn


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sowie Bezirksbeirat Fred Steininger

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0950 * Nicht öffentlicher Weg über das Grundstück der Heilbronner Schützengilde e.V.

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Schreiben der Heilbronner Schützengilde e.V. an Herrn BM Hajek vom 18.Juni 2009 betr. "Nichtöffentlicher Weg" über deren Grundstück ab? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
  Fred Steininger
Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: bürgernah: Danke!

Nicht öffentlicher Weg über ihr Privatgrundstück
Ihr Schreiben vom 18.06.2009

Sehr geehrte Herren,

bezüglich Ihres Anliegens kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Sicherstellung der Verkehrssicherheit in den nächsten Wochen beginnen werden.
Über die Details haben sich bei einem Ortstermin Herr Eckstein und Herr Peters vom Betriebsamt bereits ausgetauscht.
Die Reparatur der Zaunaniage werden wir entgegen der Aussage vor Ort reparieren. Betrachten Sie dies jedoch als eine einmalige Maßnahme. Alle weiteren Maßnahmen werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten (sicher zur Zufriedenheit des Vereins] in unser laufendes Arbeitsprogramm aufnehmen.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass für die Stadt durch die Durchführung der Maßnahmen keine haftungsrechtlichen Verpflichtungen entstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Wifried Hajek
Bürgermeister


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und Heiko Auchter

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0949 *  Parken in der Helmholtzstraße

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die unten angefügte Mitteilung, die uns zugestellt wurde, mit der Bitte um Abhilfe und Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

 

Mitteilung

 

Es sind in der letzten Zeit mehrere Unfälle so passiert. Es sollte den Berg runter rechts Parkverbot sein. Im Winter ist es auch ein Problem, weil man keine Möglichkeit hat auszuweichen.

Antwort der Verwaltung

Antwort: noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

Diese steht noch aus, sobald sie vorliegt, wird sie hier eingestellt
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0948 * Erneut: Jugendtreff Sontheim

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die unten angefügte Mitteilung, die uns zugestellt wurde, mit der Bitte um Abhilfe und Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
Sehr geehrter Herr Dagenbach!
Danke für Ihre Mühe! Aber mit der Antwort der Verwaltung können wir nichts anfangen!
Scheinbar ist es denen völlig egal was für unerträgliche Temperaturen in den Räumen herrschen (an die 45Grad)!
Da dafür keinerlei Abhilfe Maßnahmen unternommen werden!
Es müßte eine  Klim nlage installiert werden oder andere Maßnahmen ergriffen werden um erträgliche Temperaturen für die Kinder zuschaffen!
Im Winter zukalt im Sommer zuheiß=das ist ein Neubau wo von Fachleuten geplant und gebaut wurde??
Wie gut das die das nicht aushalten und bezahlen müssen!
Kann man jetzt noch Irgendwo deswegen was erreichen????
Lieber Gruß vom Treff

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

Laut telefonischer Auskunft des Amtsleiters werden die noch ausstehenden Investitionen, wie Anbringung einer Jalousie, nun in Angriff genommen.


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sowie Bezirksbeirat Fred Steininger

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0947 * Altpapiersammlungen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß Papiersammlungen von Vereinen nicht in der Stadtzeitung bekannt gemacht werden. 

Es wird angeregt, in der Stadtzeitung die Vereine aufzufordern, ihre Sammlungen dort bekanntzugeben und dies dann auch zu veröffentlichen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
  Fred Steininger
Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

Sehr geehrte Herren, die Papiersammlungen der Vereine werden bereits jetzt in der Stadtzeitung in der Rubrik "Abfall Aktuell" (siehe zum Beispiel die heutige Ausgabe, Seite 10) bekannt gemacht. Dies trifft nur auf die Sammelgebiete nicht zu, die zu klein sind, um sie in einem Stadtzeitungstext sinnvoll beschreiben zu können (z.B. einzelne Quartiere in der Kernstadt). Die Vereine sind zudem von den Entsorgungsbetrieben aufgefordert, per Handzettel auf ihre Sammlung aufmerksam zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Britzke
Pressestelle der Stadt Heilbronn


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0946 * Fehlende Toiletten An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß es am Busbahnhof Karlstraße lediglich eine Toilette gibt.

Geschildert  wird  der Fall, daß an einem Sonntag zwei Reisebusse gleichzeitig eingetroffen sind und mehrere aussteigende Reisende ein dringendes Bedürfnis hatten. Da in der Nähe keine andere Möglichkeit bestand, kam es zu peinlichen Vorgängen. Problematisch sei zudem, daß passendes Kleingeld parat zu halten sei und es offensichtlich keine Rückgabe zuviel bezahlter Beträge gebe.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
  Fred Steininger
Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

Sehr geehrte Herren Stadträte Dagenbach und Auchter,
sehr geehrter Herr Bezirksbeirat Steininger, in Bezug auf Ihren Antrag vom 03.06.2009 bezüglich der Toilette Busbahnhof Karlstraße nehmen wir wie folgt Stellung:

Die automatische Toilettenanlage ist nicht darauf ausgelegt, dass viele Benutzer gleichzeitig Ihre Notdurft verrichten. Reisebusse sollten Toiletten vorhalten und umsichtige Reiseleitungen bei Bedarf größere Sanitäranlagen anfahren lassen, z.B. Raststätten oder Bahnhöfe.

Die seitherige "Nichtrückgabe" von Wechselgeld hat sich bewährt und ist Stand der Technik, da Münzwechsler technisch störanfälliger sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michaela Löffler


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0945 * Imbißstand An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

weshalb wird einem Anliegen, auf der städtischen Fläche westlich des Hauptbahnhofs einen mobilen Imbißstand aufzustellen, nicht stattgegeben?

Dem Interessenten zufolge würde dies a) der Stadt Pachtzahlungen einbringen und b) zwei Mitbürger vom "Hartz IV"-Bezug wegbringen.

Es wird um positive Entscheidung und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgernah: Danke!

[Formularia]

nach Prüfung der Eigentumsverhätnisse können wir Ihnen wie folgt antworten:

Die Fläche vor dem Heilbronner Hauptbahnhof ist auf einer Breite von ca. 8 m entlang der Gebäudefront im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Die verbleibende Restfläche bis zu den Stadtbahngleisen ist nicht breit genug um dort neben den Fußgängern und Radfahrern einen Imbißstand zuzulassen. Alternativ kann eventuell eine Fläche im Bereich des zentralen Omnibusbahnhofs durch die Deutsche Bahn AG zur n AG zur Verfügung gestellt werden. Initiativen richten Sie bitten an

DB Station und Service AG
Bahnhofsmanagement Mannheim


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0944 * Fehlender Verkehrsspiegel

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über unübersichtliche Verkehrsverhältnisse am Heilbronner Weg / Ecke Weidenweg bei der kath. Kirche. Ein fehlender Verkehrsspiegel wäre wünschenswert. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
  Fred Steininger
Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

[Formularia]

die Verkehrssituation im Verkehrsberuhigten Bereich Heilbronner Weg/Weidenweg wurde überprüft.
Die Anbringung eines Verkehrsspiegels an der o.g. Einmündung ist nicht erforderlich.
Die Sichtverhältnisse sind ausreichend sofern Fahrzeuge korrekt geparkt werden.

Freundliche Grüße
Im Auftrag
Manfred Herkert
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen


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0943 *  Hinterland des Recyclinghof Frankenbach An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die unten angefügte Mitteilung bzgl. des Zustandes des Hinterlandes des Recyclinghof Frankenbach, die uns zugestellt wurde, mit der Bitte um Abhilfe und Rückantwort per ePost.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat


[Formularia]

 

Bereits in den Jahren 2005 und 2007 habe ich den verwahrlosten Zustand auf der Nordseite des Recyclinghofs mit Bildern dokumentiert, diese an das Bürgeramt Frankenbach geschickt und nachgefragt, wer für die Pflege des besagten Geländes zuständig ist. 2007 erhielt ich dann die Auskunft, dass das Gelände der Firma Lidl gehört und diese dafür zuständig sei.
Nach Rücksprache bei Lidl Waldenburg (Immobilienverwaltung - Herr Ludwig - Telefon 07942 9300-114) am 16-07-2007, 14:00 Uhr, habe ich dann erfahren, dass es mit der Stadt Heilbronn so vereinbart sei, dass dieses Gelände »naturbelassen« bleiben soll. Trotzdem kamen dann drei Gärtner (?) mit Handrasenmähern und mähten das Gelände im strömenden Regen. Seither ist nichts mehr passiert: Das Gras wächst unaufhörlich, ebenso wild wachsende Sträucher.
Auf jeden Fall ist das Gelände keine Schönheit und sticht negativ aus dem Umfeld heraus. Allein betrachtet würde man sagen, es ist ein »Glasscherbenviertel«. So kommen täglich Hundebesitzer, die ihre Hunde zum Abkoten darauf ausführen. Dies trotz »Hundescheißverbot«-Schildern am Anfang und Ende des Verbindungsweges Burgunden- > Kelteräckerstraße. Andere werfen wieder Abfall dahin. Ein Trampelpfad befindet sich zwischenzeitlich entlang dem Kirchengrundstück der Methodistenkirche. Nebendran sind ein Kinderspielplatz und ein Kindergarten. Diese Kinder begehen ab und zu auch den Lidl-Bereich am Rande - eben da, wo die Hunde ihr Geschäft machen. Es gibt auch Hundebesitzer, die das Häufchen aufheben und dann in den Papierkorb neben der Bank im Kinderspielplatz werfen.
Außerdem ist durch den Wildwuchs auf dem Lidl-Gelände die Verteilung der Samen auf die Nachbargrundstücke gegeben, so dass es sehr aufwändig ist, die umliegenden Rasenstücke zu pflegen. Dies habe ich mittlerweile auch schon aufgegeben. Im Herbst lassen dann die Bäume, die ja sehr schön sind und hoffentlich noch lange erhalten bleiben, ihre Blätter fallen. Da es aber Blätter vom Lidl-Gelände sind, kommen die städtischen Bauhofarbeiter mit ihren Blasgeräten und blasen die Blätter wieder zurück auf das Gelände - es sind ja Lidl-Blätter. Beim nächsten Herbstwind fliegen dann die Blätter wieder nach vome Richtung Burgundenstraße, wo dann die Entsorgung wieder bei den angrenzenden Anliegern hängen bleibt.
Ich finde, das besagte Gebiet ist in diesem Zustand ein Schandfleck für Frankenbach.
Herr Kilian Krauth (HSt) hat letztes Jahr einen sehr positiven Bericht über den Recyclinghof gebracht. Dieser ist durchaus zu bejahen und der Recyclinghof wird auch stets von den Mitarbeitern sauber gehalten. So sollte meiner Meinung nach auch die Firma Lidl dafür sorgen, dass das Umfeld einen zumindest ansehnlichen Eindruck macht. Die anliegenden Nachbarn tun dies ja auch.

[Formularia]

Antwort der Verwaltung Hinweis

Antwort: bürgernah: Danke!

Zustand des Lidl-Grundstückes an der Würzburger Straße in Heilbronn-Frankenbach

[Formularia]

mit E-Mail vom 13.05.2009 baten Sie und Herr Stadtrat Auchter um Abhilfe und Rückantwort per ePost durch die Verwaltung hinsichtlich der mangelnden Pflege des Grundstückes der Firma Lidl an der Würzburger Straße sowie die Hundekotproblematik entlang des Verbindungsweges zwischen Kelteräckerstraße und Burgundenstraße.
Nach Mitteilung der städtischen Entsorgungsbetriebe, die selbst in diesem Bereich eine Grundstücksfläche als Recyclinghof nutzt und pflegt, handelt es sich bei der Fläche der Firma Lidl um eine durch den Bebauungsplan festgesetzte Maßnahme zum Schutz und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Dementsprechend wird das Gelände durch die Firma Lidl nicht extensiv gepflegt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Fläche sich selbst überlassen werden kann.
Wie uns die Entsorgungsbetriebe weiter mitteilten, wurde die betreffende Grundstücksfläche der Fa Lidl zwischenzeitlich gemäht. Ungeachtet dessen hat das Ordnungsamt wie bereits im Jahr 2008 Kontakt mit der Firma aufgenommen. Das Unternehmen teilte daraufhin mit, dass pflegerische Maßnahmen wie z.B. Grünschnitt durchgeführt würden und dies auch im vergangenen Jahr der Fall gewesen sei. Ferner habe Lidl das Gelände am 01.04.2009 mit Beginn der Vegetationsperiode begutachtet und werde dies auch künftig ca. vierteljährlich tun.
Anfang April hätte jedoch kein Handlungsbedarf bestanden. In diesem Zusammenhang bittet das Unternehmen um die Mithilfe der Anwohnerschaft, indem diese die Fa. Lidl über notwendige Pflegemaßnahmen (Pflanzenschnitt, Abfall) informieren (Telefon: 07942/93000).
In puncto Hundekot bittet der Städtische Vollzugsdienst (VZD) die Anwohner um Mitteilung, zu welchen Zeiten anhand der Beobachtungen die Hundebesitzer meist mit ihren Hunden den o.g. Bereich aufsuchen. Auf diese Weise könnte der VZD im Rahmen seiner Streifentätigkeit zeitgerechte Kontrollen durchführen. Der VZD ist unter der Rufnummer 07131/56-2050 erreichbar.
Ein inhaltsgleiches Schreiben geht Herrn Stadtrat Auchter ebenfalls zu.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner
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0942 * Grüncontainer im Recyclinghof Frankenbach

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den schlecht zugänglichen Grüncontainer im Recyclinghof Frankenbach. Dieser sei mit beladenem Fahrzeug nur schwierig anzufahren, was das Abladen behindert und erwschwert. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
  Fred Steininger
Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

[Formularia]
 
der Recyclinghof Frankenbach ist einer unserer besten und modernsten Recyclinghöfe, der auch den Vergleich mit Recyclinghöfen aus den benachbarten Landkreisen nicht zu scheuen braucht.
 
Ganz zu Anfang, als die Nutzer mit der Verkehrsführung auf dem gt5hof noch nicht vertraut waren, gab es dort vereinzelt Verkehrsprobleme. Diese Schwierigkeiten haben sich aber seit langem weitestgehend erledigt. Die Platzverhältnisse sind für Verkehrteilnehmer, die mit Umgang ihres Fahrzeugs und ggf. ihres Anhängers vertraut sind, ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Thomas Ziegele
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn

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0941 * Lärmbelästigung

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Anwohner aus dem Bereich Neckarhalde/Bietigheimer Straße  beklagen sich über Lärmbelästigung, die von lautstarker Musik bis spät in die Nacht vom 6. zum 7.Mai 2009 hinein von einem Biergarten in der Badstraße ausgegangen ist.  

Es wird um (künftige) Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
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Antwort: bürgernah: Danke!

Diese können Sie hier aufrufen.


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0940 * Plattenbelag in der Fußgängerzone

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die fachlich unqualifizierte und mangelhafte Verfugung des Plattenbelages in der Fußgängerzone.

Durch die nichtbündige Verlegung mit relativ breiten und entgegen fachlicher Praxis ungesandeten Spalten werden insbesondere Absätze von Damenschuhen häufig in Mitleidenschaft gezogen. 

Es darf darauf verwiesen werden, daß es Damen noch immer gestattet ist, sich zu festlichen Anläßen auch mit entsprechendem Schuhwerk zu bekleiden und es noch keine dem entgegengesetzte Benutzungsvorschrift für die Fußgängerzone in der 'Stadt der Krämerseelen' gibt.

Es wird um Abhilfe mittels Behebung des Abmangels durch fehlende Sandeinstreung und Rückantwort per ePost mit Hinweis gebeten, wohin man sich bei derart von Seiten der zuständigen Stellen zu verantwortenden Schäden zu wenden hat.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat
  Fred Steininger
Bezirksbeirat

Antwort der Verwaltung

Antwort: könnte besser sein

Bitte um Abhilfe - Plattenbelag Fußgängerzone

[Formularia]

die von Ihnen als fachlich unqualifiziert und mangelhaft angesprochene Verfugung zwischen den Pflastersteinen in der Fußgängerzone entspricht in ihrer Breite den technischen Richtlinien und Empfehlungen. In der Regel sind diese mit Fugenmaterial ausgefüllt, so dass &bdquoHohlräume" vermieden werden. An einigen Stellen ist es jedoch auch zu kleineren Verschiebungen des Pflasters gekommen, durch welche die Fugen zwischen den Pflastersteinen noch vergrößert wurden. Eine intensive Straßenreinigung hat in diesem Fall dann den Negativeffekt, dass das Fugenmaterial durch die Reinigungsfahrzeuge leichter ausgekehrt und ausgesaugt werden kann.

Neben der Stadt Heilbronn kämpfen zahlreiche andere Kommunen und Städte wie z. B. auch Stuttgart insbesondere in den Fußgängerzonen mit dieser Fugenproblematik. Die Stadt Heilbronn hat sich daher entschieden, in den weiteren noch folgenden Ausbauabschnitten der Fußgängerzone - wie auch zuletzt im Umfeld des Wollhauszentrums - die Fugenbreite auf ein Minimum zu reduzieren. Die praktischen Erfahrungen mit dem lediglich andersfarbigen Pflaster im westlichen Abschnitt der Lohtorstraße sprechen für diese Lösung.

Wir sind uns der Problematik im Umgang mit Pflasterflächen in Fußgängerzonenbereichen be-wusst und sind bemüht, stetig gemäß dem neuesten Stand der Technik Verbesserungen und Änderungen vorzunehmen. Dies gilt nicht zuletzt auch für Natursteinpflasterflächen wie auf der Ostseite des Marktplatzes oder künftig bei der Umgestaltung des Kiliansplatzes.

Die Problematik im Zusammenhang mit dem Fugenbild bzw. den &bdquoHohlräumen" in der Fußgängerzone werden wir mit unserem für die Unterhaltung dieser Flächen zuständigen Betriebsamt diskutieren, um die Gesamtsituation im Hinblick auf Gehkomfort in der Fußgängerzone durch einen geeigneten Maßnahmenkatalog zu verbessern.

Im Zusammenhang mit Schäden an Personen oder Sachen, die der/die Geschädigte gegenüber der Stadt Heilbronn geltend machen möchte, ist der Ansprechpartner das Rechtsamt der Stadt Heilbronn.

Mit freundlichen Grüßen

Sugg


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Hinweis: Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen, kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.
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[Formularia]*

...



[Formularia] = Absender, Anschrift, Datum, Anrede usw.

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