Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am  
28.02.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 24.029

Arbeitspflicht für Asylbewerber etc.

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

verschiedenen Berichten (Tagesspiegel, MDR, Ostthüringer Zeitung) zufolge wurde bereits im September 2023 im Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschlossen, daß Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden sollen. 

Grundlage dafür ist eine entsprechenden Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz.

Im Detail sollen die davon Betroffenen Geflüchteten für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen.

Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.

Rechtliche Grundlage der Arbeitspflicht ist demnach Paragraph 5 im Asylbewerberleistungsgesetz.

Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Flüchtlinge in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft zwar keine reguläre Arbeit aufnehmen, Ausnahme ist aber eine sogenannte Arbeitsgelegenheit (§ 5 Asylbewerberleistungsgesetz). 

Demnach dürfen Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen sogenannte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, also auch für einfache und zumutbare Aufgaben wie das Reinigen öffentlicher Fläche.

Besonders hilfreich wären Tätigkeiten in der Parkpflege, aber insbesondere im Zusammenhang mit der immer mehr zunehmenden Vermüllung der Stadt.

Bisher wurde vermieden, diese Möglichkeit der Inanspruchnahme dieses Personenkreises überhaupt der Bekanntheit zuzuführen und stets der - offensichtlich politisch so gewollte - falsche Eindruck aufrecht er halten, daß dies nicht zulässig sei. 

Damit ist auch der Stadt ein erheblicher Schaden entstanden, der den dafür aufzukommenden Bürgern so nicht weiter zuzumuten ist.

Wir fordern daher die Stadtverwaltung dazu auf und beantragen, umgehend dafür Sorge zu tragen, daß analog dem Vorbild des Saale-Orla-Kreises  mit dem Jobcenter abgestimmt wird, daß der betroffene Personenkreis je nach Fähigkeit beispielsweise in folgenden Tätigkeitsfeldern beschäftigt wird:

Tätigkeitsfeld 1: Öffentliche Einrichtungen
Tätigkeitsfeld 2: Soziales
Tätigkeitsfeld 3: Vereine
Tätigkeitsfeld 4: Kindertagesstätten
Tätigkeitsfeld 5: Schule
Tätigkeitsfeld 6: Kinder und Jugend
Tätigkeitsfeld 7: Naturschutz, Tierschutz, Umweltschutz

Die Liste der Tätigkeitsfelder ist offen und  kann bedarfsgerecht durch weitere mögliche Aufgaben ergänzt werden.

Wir fragen und bitten dazu außerdem 

1. um Stellungnahme der  Stadtverwaltung;

2. weshalb bei keiner Gelegenheit gegenüber dem Gemeinderat und auf entsprechende Anfragen die Möglichkeiten nach § 5 im Asylbewerberleistungsgesetz Erwähnung gefunden hat?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. *

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
16.03.2024

Eingang nach  16 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. 
Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 28.02.2024 teile ich Ihnen folgendes mit:

Die Realisierung von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete gem. §5 Asylbewerberleistungsgesetz erfordert Ressourcen innerhalb der Verwaltung für die Organisation und Abrechnung der Einsätze, aber auch an den Einsatzorten selbst.

Die vorhandenen Arbeitsgelegenheiten innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte werden durch das Personal der Abteilung für Flüchtlinge, Spätaussiedler und Vertriebenenwesen beim Amt für Familie, Jugend und Senioren organisiert.

Hinsichtlich der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten bei gemeinnützigen und öffentlichen Trägern verfügt das Jobcenter über langjährige Erfahrung.

Das am 31.12.2020 ausgelaufene Programm der "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen - FIM" kann in der aktuellen Situation als Blaupause dienen. Es handelte sich um ein Bundesprogramm zur Schaffung und Finanzierung von Einsatzstellen für Geflüchtete in Form von Arbeitsgelegenheiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können durch eine FIM erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt sammeln, lernen das gesellschaftliche Leben in Deutschland kennen und können erste
Sprachkenntnisse erwerben oder verbessern. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl.

Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie in der Maßnahme erwerben, können Sie später für Ihre weitere berufliche Qualifikation oder ihre erste Arbeitsstelle nutzen.

Die Verwaltung setzt sich daher auf politischer Ebene über die kommunalen Spitzenverbände für eine Neuauflage dieses Programms ein, da auf diesem Wege sehr schnell und auch zielgerichtet gemeinnützige Tätigkeiten geschaffen werden können. Entgegen der Darstellungen in der Presse sind für derartige Maßnahmen allerdings neben den Aufwandsentschädigungen auch die Kosten der
gemeinnützigen Träger für Qualifizierung, Arbeitsanleitung und sonstige Maßnahmekosten zu finanzieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Replik

 

Sehr geehrter Herr Bocher,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu unserer Anfrage vom 16.2.2024
(Arbeitspflicht für Asylbewerber).

Wir hatten beantragt, daß die  die Stadtverwaltung umgehend dafür Sorge  trägt, daß analog dem Vorbild des Saale-Orla-Kreises  mit dem Jobcenter abgestimmt wird, daß  auf Grund § 5 Asylbewerberleistungsgesetz der betroffene Personenkreis je nach Fähigkeit eingesetzt wird.

Aus Ihrer Antwort ist zu schließen, daß bisher wohl keine verpflichtende Maßnahme  angeordnet wurde, sondern es sich bei den genannten Fälle um wenige freiwillige Einzelfälle handelt.

Da außerdem die Frage , weshalb bei keiner Gelegenheit gegenüber dem Gemeinderat und auf entsprechende Anfragen die Möglichkeiten nach § 5  Asylbewerberleistungsgesetz Erwähnung gefunden hat, unbeantwortet ist, gehen wir davon aus, daß von Seiten der Stadtverwaltung kein Interesse an einer entsprechenden Beschäftigung der Asylbewerber etc. pp. besteht.

Darauf weisen auch die wohl der Abweisung dienen sollenden Hinweise auf nötige "Ressourcen innerhalb der Verwaltung" und die Finanzierungskosten hin.

Andererseits beklagen die Bürger zunehmend eine "Vermüllung der Stadt", wobei selbst der Oberbürgermeister sich inzwischen dazu gezwungen sieht, dies nicht länger zu ignorieren, sondern eine persönliche Besichtigung der Schwachstellen mit den zur Information aufgerufenen Bürgern vorzunehmen (siehe Pressemitteilung Nr. 74 / 01.03.2024).

Gerade hier wäre ein für die Stadt kostengünstiger Einsatz von geeigneten Asylbewerbern etc.pp. von Nutzen für die Stadt.

Eine ungeschönte Kosten/Nutzen-Rechnung könnten Sie beim Saale-Orla-Kreis sicher gerne erfragen, denn es ist kaum anzunehmen, daß dieser den Nutzen ignoriert.

Bitte teilen Sie uns noch mit, wie viele aus dem betroffenen Personenkreis nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadt Heilbronn in den vergangenen 12 Monaten dementsprechend eingesetzt wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach



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