Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am   04.02.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

24.020 Rechtsstreitkosten II

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

mit Anfrage vom * 01.08.2023 Rechtsstreitkosten haben wir, nachdem das VG Stuttgart in der Verwaltungsrechtssache AfD-Fraktion im Gemeinderat Heilbronn gegen Gemeinderat der Stadt Heilbronn wegen Kommunalverfassungsstreit mit Urteil vom 23.11.2021 festgestellt hat, daß die Verweigerung der von der AfD-Fraktion beantragten Gremienumbildung nicht nur rechtswidrig war, sondern sogar als einen Verstoß gegen das Willkürverbot festgestellt hat und auch die von Seiten der Antragsgegner angestrengte Anrufung des VGH Mannheim erfolglos verlaufen ist, um detaillierte Auskunft über die der Stadt Heilbronn dadurch entstandenen Kosten gebeten.

In Ihrer Antworten, Eingang am 12.8.202, teilten Sie mit, daß zu den Gesamtkosten"derzeit noch keine detaillierte Auskunft erfolgen" könne, "da die Kostenfestsetzung durch das Verwaltungsgericht noch nicht erfolgt ist".

Wir teilten Ihnen dazu mit, daß wir nach Vorliegen der Kostenfestsetzung von der Beantwortung der Anfrage ohne weitere Nachfrage unsererseits ausgehen.

Bislang ist dazu nichts erfolgt, deshalb wird nochmals um die Beantwortung gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
16.4.2024

Eingang nach 110  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. 
Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:

Das erstinstanzliche Urteil mit dem war sehr weitgehend formuliert und reduzierte das Ermessen des Gemeinderats bei der Besetzung von Ausschüssen praktisch generell auf Null. Das Urteil hätte insofern Auswirkungen auf zukünftige Besetzungen von Ausschüssen auch bei anderen Kommunen gehabt. Deshalb wurde in Abstimmung mit dem Städtetag Baden-Württemberg beschlossen, gegen das Urteil vorzugehen.

Da die Rechtslage auch in prozessualer Hinsicht schwierig war und das Urteil eine bisher so nicht vertretene Rechtsauffassung vertrat, war eine Rechtsberatung und -vertretung für die zweite Instanz erforderlich. Hier wurde eine Kanzlei beauftragt, mit der das Rechtsamt der Stadt Heilbronn in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich zusammengearbeitet hat. Die Vergütung erfolgte auf Stundenbasis zu marktüblichen Stundensätzen.

Der gegen die Entscheidung des VG Stuttgart eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung war nicht erfolglos. Er hat vielmehr dazu geführt, dass das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig wurde, sondern das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet wurde.

Die Gesamtkosten für beide Instanzen beziffern sich wie folgt:

 

1. Kosten der I. Instanz
Erstattung Anwaltskosten AFD-Fraktion 925,23 €
Erstattung Gerichtskosten 438     €
zzgl. Erstattung Akteneinsichtsgebühr 12     €
zzgl. Zinsen 25,35 €
Gesamt: 1.400,62 €
2. Kosten der II. Instanz
Gerichtskosten 161    €
Anwaltskosten eigene Rechtsberatung 29.038,98 €
Erstattung Anwaltskosten AFD-Fraktion 1.136,69 €
zzgl. Zinsen 20,99 €
Gesamt: 30.357,66€
Gesamtkosten beide Instanzen: 31.758,28 €

Im Auftrag

Sebastian Zickler
Rechtsamt

Eingang nach Erinnerung am 30.3.24


Anmerkung:

Es heißt in dem im Auftrag verfaßten Antwortschreiben:

"Der gegen die Entscheidung des VG Stuttgart eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung war nicht erfolglos. Er hat vielmehr dazu geführt, dass das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig wurde, sondern das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet wurde."


Dies ist eine Beschönigung zur Rechtfertigung des undemokratischen Vorgehens,wie es insbesonders durch den Oberbürgermeister im Einklang mit einer Gemeinderatsmehrheit betrieben wurde, die zwar ständig Toleranz predigen und sich als Gralshüter der Demokratie aufspielen, aber diese nur für eigenen Interessen mißbrauchen.
Fakt ist hingegen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart* Bestand hat und der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in keiner Weise eine Erfolgsaussicht für die Zulassung eines Berufungsverfahren signalisiert hat.

 Vielmehr hat die gegen die Rechtswidrigkeit klagende Seite auf eine Weiterführung deshalb verzichtet, weil sie - nachdem durch eine aus anderem Anlaß notwendige Neubildung der Ausschüsse die Fortsetzung des Verfahrens obsolet wurde - im Gegensatz zur im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht unterlegenen Stadtverwaltung und Gemeinderatsmehrheit keinen Grund mehr gesehen, weiterhin das Geld der Bürger zu verschwenden.
Bemerkenswert ist zudem der Hinweis, daß man in Abstimmung mit dem Städtetag Baden-Württemberg beschlossen habe, gegen das Urteil vorzugehen, d.h. es wurden Steuergelder Heilbronner Bürger auch für fremde Interessen eingesetzt.
Zum Sinn und Zweck der im Antwortschreiben genannten Beratungsgebühr kann sich der Leser seine eigenen Gedanken machen.

*Es ging im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof lediglich um eine Klage gegen die Nichtzulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Laut Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2021 war die Klage auf Einleitung eines Verfahrens zur Neubesetzung der Gremien des Gemeinderats von Heilbronn erfolgreich.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2021 den Gemeinderat der Stadt Heilbronn verurteilt, das Verfahren zur Neubesetzung von beschließenden Ausschüssen, beratenden Ausschüssen und kommunalen Aufsichtsräten einzuleiten.
Die Berufung wurde nicht zugelassen (Az.: 7 K 4080/20).
Gegen diese Nichtzulassung klagte die Stadtverwaltung im Einvernehmen mit der Gemeinderatsmehrheit, um die als rechtswidrig festgestellte Verweigerung der Neubesetzung der Ausschüsse weiter verhindern zu können.
Damit wurde fast 2 Jahre die ordentliche Besetzung der  Ausschüsse verhindert.


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