Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am 1.8.2023 

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.062

Kosten des Rechtsstreits 7K 4080/20 

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

nachdem das VG Stuttgart in der Verwaltungsrechtssache AfD-Fraktion im Gemeinderat Heilbronn gegen Gemeinderat der Stadt Heilbronn wegen Kommunalverfassungsstreit mit Urteil vom 23.11.2021 festgestellt hat, daß die Verweigerung der von der AfD-Fraktion beantragten Gremienumbildung nicht nur rechtswidrig war, sondern sogar als einen Verstoß gegen das Willkürverbot festgestellt hat und auch die von Seiten der Antragsgegner angestrengte Anrufung des VGH Mannheim erfolglos verlaufen ist, bitten wir um detaillierte Auskunft über die der Stadt Heilbronn dadurch entstandenen Kosten.

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion - MdL a.D.
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


   

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD | Holm Plieninger

Antworten der Verwaltung

Eingang am
12.8.2023

Eingang nach  11 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  Ihre im Betreff genannte Anfrage beantworten wir wie folgt:

Das erstinstanzliche Urteil mit dem im Betreff genannten Aktenzeichen war sehr weitgehend formuliert und reduzierte das Ermessen des Gemeindesrats bei der Besetzung von Ausschüssen praktisch generell auf Null.

Das Urteil hätte insofern Auswirkungen auf zukünftige Besetzungen von Ausschüssen auch bei anderen Kommunen gehabt.

Deshalb wurde in Abstimmung mit dem Städtetag Baden-Württemberg beschlossen, gegen das Urteil vorzugehen.

Die gegen die Entscheidung des VG Stuttgart eingelegte Berufung war insoweit nicht erfolglos.

Sie hat vielmehr dazu geführt, dass das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig wurde, sondern das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet wurde.

Zu den Gesamtkosten kann derzeit noch keine detaillierte Auskunft erfolgen, da die Kostenfestsetzung durch das Verwaltungsgericht noch nicht erfolgt ist.

Im Auftrag

Zickler

Rechtsamt


Replik

 

Sehr geehrter Herr Zickler,

 

vielen Dank für Ihren Zwischenbescheid.

Nach Vorliegen der Kostenfestsetzung gehe ich von der Beantwortung der Anfrage ohne weitere Nachfrage meinerseits aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach



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