Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt am 29.11.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.097  Chancengleichheit bei der OB-Wahl


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

in der Sitzung des Gemeinderates vom 8. Juli 2021 habe ich zu TOP "Oberbürgermeisterwahl 2022 -Bestimmung des Wahltags- Gemeinderatsdrucksache Nr. 188"  erfragt, ob für die Stadtzeitung und die Beiträge der Fraktionen Sperrfristen in diesem Zusammenhang gelten würden und ab wann eventuelle Sperrfristen gelten würden und für wen. 
Die Leiterin des Bürgeramts, Frau  Baumann, teilte dazu mit, dass die übliche Neutralitätsfrist von drei Monaten vor der Wahl auch hier gelte.

Unterdessen wurden Veröffentlichungen der Fraktionen eingestellt, wiewohl diese an der Oberbürgermeisterwahl 2022 nicht teilnehmen, aber der sich bereits zur Wiederwahl bewerbende amtierende Oberbürgermeister wird im Amtsblatt "Stadtzeitung" Nr. 23 vom 17. November 2021, das den Angaben zufolge an alle Heilbronner Haushalte verteilt wird, in verschiedenen redaktionellen Beiträgen nebst Fotos umfänglichdargestellt.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab, insbesondere im Hinblick auf einen Verstoß gegen die vom Gemeinderat beschlossene Sperrfrist vor Wahlen;

2. welche rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Verletzung der Neutralitätspflicht und Wahrung der Chancengleichheit wird dazu abgegeben?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

 

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.12.2021

Eingang nach 19  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*>  mit E-Mail vom 29.11.2021 haben Sie folgende Anfrage zur Chancengleichheit bei der OB-Wahl im Februar 2022 gestellt:

[...]

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu 1.

Für Veröffentlichungen im Amtsblatt bzw. in der Stadtzeitung gilt das vom Gemeinderat am 19.12.2016 beschlossene Redaktionsstatut.

§ 7 Abs. 8 bestimmt, dass ab drei Monaten vor allgemeinen Wahlen die Rubrik "Forum Gemeinderat" entfällt. Nach § 7 Abs. 3 werden Wahlaufrufe und Wahlwerbung generell nicht veröffentlicht.

Die Sperrfrist bezieht sich nur auf die Berichterstattung der Fraktionen und Gemeinderäte im Forum Gemeinderat. Sie bezieht sich nicht auf die Berichterstattung nach § 1 Abs. 1 "Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen sowie zur Information der
Bevölkerung über kommunale Angelegenheiten".

Mit der allgemeinen Berichterstattung über die Tätigkeit des Bürgermeisteramts und der Verwaltung erfüllt die Verwaltung ihren eigenständigen Informationsauftrag, der sich aus dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung ergibt; die Stadtzeitung ist insoweit das Kommunikationsmedium
zwischen der Stadt und der Bevölkerung mit dem Ziel, die Arbeit der Stadtverwaltung und ihrer Entscheidungsträger der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Die Berichterstattung in der Stadtzeitung Nr. 23 vom 17.11.2021 diente diesem Ziel.

Die Berichterstattung verstößt daher nicht gegen die vom Gemeinderat beschlossene Sperrfrist des § 7 Abs. 8 des Redaktionsstatus.

Zu 2.

Für staatliche Organe gilt in Bezug auf allgemeine Wahlen der verfassungsrechtliche Grundsatz der .Neutralitätspflicht" im Vorfeld vor Wahlen. Dieser wird von der Pressestelle im Rahmen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit bzw. bei der Berichterstattung im "Forum Gemeinderat"
beachtet. U.a. haben wir darauf hingewirkt, dass die Beiträge im "Forum Gemeinderat" keine Wahlwerbung enthalten.

Auch ein Oberbürgermeister kann im Vorfeld der Wahl seinen unmittelbaren Dienstgeschäften in der üblichen Weise nachgehen. Insgesamt folgt aus den Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten, dass der Bürgermeister durch eine heranrückende Kommunalwahl nicht in der Wahrnehmung seines
Amtes eingeschränkt werden kann, sofern er keine amtliche Wahlbeeinflussung betreibt.

Die Bürger in den Stadtteilen wurden in der Vergangenheit regelmäßig in Bürger- oder Stadtteilversammlungen einerseits über die Anliegen derVerwaltung informiert und andererseits auch angehört. Das Gedenken an die Reichsprogromnacht erfolgt gleichfalls schon seit Jahren.

Die Waldpatenschaft für soeben frisch gepflanzte Bäume und der Spatenstich zum Ausbau des Kanalnetzes sowie die Förderung des Testfelds Autonomes Fahren stellen aktuelle Vorgänge dar, über die es zu berichten galt. Darüber wurde in zulässiger Weise in der Stadtzeitung informiert.

Die Berichterstattung bewegt sich nach Ansicht der Verwaltung auch im Vorfeld der OB-Wahl im Rahmen zulässiger Berichterstattung; dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Wahlkampf sich zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht in der "heißen Phase" befand.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Diepgen

Erster Bürgermeister


Replik dazu

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Diepgen,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu meiner Anfrage "Chancengleichheit bei der OB-Wahl" vom 29.11.2021.

Sie schreiben u.a.:

"§ 7 Abs. 8 bestimmt, dass ab drei Monaten vor allgemeinen Wahlen die Rubrik "Forum Gemeinderat" entfällt. Nach § 7 Abs. 3 werden Wahlaufrufe und Wahlwerbung generell nicht veröffentlicht.  Die Sperrfrist bezieht sich nur auf die Berichterstattung der Fraktionen und Gemeinderäte im Forum Gemeinderat. Sie bezieht sich nicht auf die Berichterstattung nach § 1 Abs. 1 "Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen sowie zur Information der Bevölkerung über kommunale Angelegenheiten".

Mit der allgemeinen Berichterstattung über die Tätigkeit des Bürgermeisteramts und der Verwaltung erfüllt die Verwaltung ihren eigenständigen Informationsauftrag, der sich aus dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung ergibt; die Stadtzeitung ist insoweit das Kommunikationsmedium zwischen der Stadt und der Bevölkerung mit dem Ziel, die Arbeit der Stadtverwaltung und ihrer Entscheidungsträger der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Die Berichterstattung in der Stadtzeitung Nr. 23 vom 17.11.2021 diente diesem Ziel. Die Berichterstattung verstößt daher nicht gegen die vom Gemeinderat beschlossene Sperrfrist des § 7 Abs. 8 des Redaktionsstatus."

Ich weise darauf hin, daß auch der Oberbürgermeister als Vorsitzender wie die Stadträte bzw. Fraktionen/Gruppierungen ein Mitglied des Gemeinderates ist. Ein wie o.g. Informationsauftrag, der sich aus dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung ergibt, ist Mitgliedern und Fraktionen des höchsten Verwaltungsorgans der Gemeinde dem Redaktionsstatut zufolge versagt.

Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb der genannte Informationsauftrag mit Bild und persönlichem Statement versehen sein muß, was bei anderen Wahlen für Mitglieder und Fraktionen des Gemeinderates vermieden wird, wiewohl diese z.B. an Bundes- und Landtagswahlen - im Gegensatz zu wie hier in der Person des Oberbürgermeisters zur OB-Wahl - selbst nicht beteiligt sind.

Daran ändert sich auch durch Ihre Argumente zu 2. nichts.

Weder wird der Oberbürgermeister ohne diese Selbstdarstellung im Amtsblatt in der Verrichtung seiner Dienstgeschäfte gehindert, noch spielt eine "heiße Phase" laut Redaktionsstatut eine Rolle, sondern ausschließlich die vom Gemeinderat beschlossene 3-Monats-Frist, die ich nicht ohne Grund in der Sitzung vom 14. Oktober 2021 nachgefragt habe.

Erlauben Sie mir noch den Hinweis,daß über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln letzten Endes im Zweifelsfall letztendlich die Gerichte entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach

 

7.1.2022

 


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