Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
12.7.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 20.064 Heilbronner Weg

Sehr geehrte Frau Christner, sehr geehrte Frau Wechs,

folgende Fragen kamen heute bei einem Gespräch mit Heilbronner Elternvertretern auf:

1.      Was kostet es, den Heilbronner Weg weiter zu führen?

2.      Wieviel Geld gibt es für flexible Angebote vom Land?

3.      Wieviele Schulen in BaWü haben das Modell „gebundenen Ganztagsschule“

4.      Ist es tatsächlich so, dass viele Eltern ihre Kinder von der gebundenen Ganztagesbetreuung abmelden und selbst nachmittags betreuen wollen? Haben Sie hier Zahlen?

 Ich bitte um eine zeitnahe Antwort. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Raphael Benner

Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.8.2020

Eingang nach  30 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  könnte besser sein

<*>  vielen Dank für Ihre Anfragen zum aktuellen Stand der Ganztagsangebote an den vier Heilbronner Grundschulen, die noch keinen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule nach§ 4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) gestellt haben. Da bei der Verwaltung mehrere Anfragen zu diesem Thema eingegangen sind, gehen wir auf diese in einem gemeinsamen Antwortschreiben ein, das wir allen Mitgliedern des Gemeinderats übersenden.

Ab dem neuen Schuljahr 2020/21 werden die ganztägigen Angebote in vier Heilbronner Grundschulen (Grundschulen Alt-Böckingen, Frankenbach, Biberach und Dammgrundschule) in der Form der ,,erweiterten Grundschule" fortgeführt. Es gelten die Rahmenbedingungen des Übergangskonzepts, das der Gemeinderat am 11.07.2019 (Drucksache 165/2019) verabschiedet hat.

Am 5. August 2020 wurden die Kommunen im Land Baden-Württemberg über die neue Verwaltungsvorschrift zur Landesförderung für kommunale Betreuungsangebote an Schulen (flexible Nachmittagsbetreuung, verlässlichen Grundschule) informiert. Darin werden, entgegen den Erwartungen der verbleibenden vier Grundschulen und deren Elternvertretungen, die Fördersätze für die Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung nicht erhöht. Diese liegen weiterhin bei 275,00 €/ pro Wochenstunde (60 Minuten) für ein Schuljahr. Lediglich die seit 2015/2016 NEU eingerichteten Betreuungsangebote werden ab dem Schuljahr 2020/2021 ebenfalls mit den bekannten Fördersätzen unterstützt.

Die Verwaltung wird im Herbst 2020 eine Drucksache in den Gemeinderat einbringen, die ein fortgeschriebenes Konzept für schulische Ganztagsangebote in der Stadt Heilbronn vorschlägt. Die
Schulen und Elternvertretungen erhalten damit ausreichenden Vorlauf vor der nächsten Antragsfrist (01.10.2021) und Planungssicherheit zur Ausstattung der verschiedenen Ganztagsformen an den Heilbronner Grundschulen.

Im neuen Schuljahr 2020/21 ermöglicht das Übergangskonzept den vier Grundschulen, ein verlässliches Betreuungsangebot anzubieten. Nach den Rahmenbedingungen der flexiblen Nachmittagsbetreuung stehen den Schulen in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr dafür 15 Wochenstunden zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Stadt Heilbronn auch nach Auslaufen des HeilbronnerWeges die außerschulischen Ganztagsangebote mit hohem Mitteleinsatz bezuschussen wird.

Insgesamt finanziert die Stadt Heilbronn die Betreuungsangebote mit über 6 Mio Euro pro-Jahr.

Ein Vergleich der Kostenstruktur für den Heilbronner Weg und die Ganztagsschule nach Schulgesetz, lässt sich anhand der letzten Gesamtabrechnung wie folgt darstellen:

Für die Ganztagsschule nach §4a SchG - ca. 2,8 Mio Euro bei 1.562 Ganztagskindern= 1.797 € pro Kind Für die Grundschulen Alt-Böckingen, Frankenbach, Biberach und Dammgrundschule - ca. 1 Mio Euro bei 423 Zählkindern= 2.453€ pro Kind.

Weitere 1,1 Mio Euro für Ganztagsschulen im Alterlass und die in der Umstellung zur Ganztagsschule nach $4a SchG befindlichen Schulen fallen ebenso an, wie je 600.000 Euro für Ganztagsangebote an den weiterführenden Schulen und für die kommunalen Betreuungsangebote an der Paul-MeyleSchule.

Im Vergleich zum Heilbronner Weg verringert sich der Kostenaufwand pro Kind bei einer Umstellung der Schulen zu Ganztagsschulen nach §4a SchG. Auch der Anteil der Kosten für die Elternbeiträge verringert sich. Die Eltern beteiligen sich bei den gesetzlichen Ganztagsschulen in Wahlform oder verbindlicher Form mit durchschnittlich 192 € pro Jahr und Kind an den Kosten, während an den Schulen im Heilbronner Weg für die Eltern durchschnittlich der Betrag von 326 € pro Jahr und Kind angefallen ist.

Die Stadt forciert die Umstellung der Schulen zu Ganztagsschulen nach dem Schulgesetz aus pädagogischen und nicht aus Kostengründen. Durch die große Nachfrage nach dem Ganztagsangebot an den Ganztagsschulen nach §4a SchG in Wahlform oder verbindlicher Form erhöhen sich die Gesamtkosten an den jeweiligen Ganztags-Standorten, insbesondere durch die hohe Inanspruchnahme der Zeiten im Mittagsband zwischen 12 und 14 Uhr. Die Stadt freut sich - trotz der Kostensteigerung- über die steigende Nachfrage, die für die ganztägigen Angebote beim Wechsel der Schulen hin zur Ganztagschule entsteht. Der deutliche Anstieg der Inanspruchnahme zeigt, dass die Stadt Heilbronn mit der flächendeckenden Einrichtung von Ganztagsschulen den richtigen Weg eingeschlagen hat. Rückkehrüberlegungen einer Heilbronner Grundschule zur Halbtagsschule sind der Verwaltung nicht bekannt. Insbesondere die Ganztagsschulen in verbindlicher Form sehen die Umstellung als einen großen pädagogischen Gewinn für die Schüler*innen und die Lehrerkollegien.

Der Qualitätsrahmen des Landes für Schulen gibt Rahmenbedingungen bzgl. der räumlichen Ausstattung einer Ganztagsschule nach §4a SchG vor. Diese Rahmenbedingungen sind auch Planungsgrundlage der Stadt Heilbronn bei der Ausstattung der Grundschulen. Hierzu wurden in den
vergangenen Jahren in Abhängigkeit der lokalen Möglichkeiten zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.

Dieser Prozess wird auf der Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung fortgeführt. Die Verwaltung priorisiert die Planung der Baumaßnahmen entsprechend den pädagogischen Schulkonzepten und der Verweildauer der Kinder an den Grundschulen.

An den vier Grundschulen, die noch keine Ganztagsschulen nach der Definition des§ 4a SchG sind, findet in den bestehenden Räumlichkeiten bereits seit vielen Jahren für die Schüler*innen ein ganztägiges Angebot statt, das sich in Unterricht am Vormittag und Ganztags- und Förderangeboten am Nachmittag aufteilt. Bei einem Wechsel zur Ganztagsschule nach§ 4a Schulgesetz ändert sich lediglich die pädagogische Nutzung der Räume. Die Bildungs- und Betreuungsangebote am Nachmittag werden derzeit in den Räumen der Grundschule von den Mitarbeitenden der kommunalen Ganztagsangebote durchgeführt, bei..einem.Wechsel zur Ganztagsscl:lule-wer-<ien-dieseAngebote durch Lehrkräfte begleitet. Ergänzend finden noch kommunal getragene Betreuungsangebote vor und nach den schulischen Angeboten statt.

Das aktuelle Übergangskonzept beinhaltet einen intensiven Austausch der Verwaltung mit dem Staatlichen Schulamt, den Schulleitungen, den Trägervertretern und den Eltern, um diese in allen Fragen zur Entscheidungsfindung zu begleiten. In regelmäßigen und zahlreichen Gesprächen informierte die Verwaltung über die Veränderungen, die sich nach den Sommerferien ergeben. Grundlagen bilden dabei die Rahmenbedingungen des Übergangskonzepts (GR-Drucksache 165/2019) und die neuen Förderrichtlinien des Landes zur Umsetzung der flexiblen Nachmittagsbetreuung.

Weitere Erläuterungen und Vorschläge zum künftigen Vergehen wird die Drucksache zur Fortschreibung des Konzepts für schulische Ganztagsangebote enthalten.

 

Freundliche Grüße

Harry Mergel

Oberbürgermeister


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