Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  20.11.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.088 Schadstoffmessungen

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Stadt Heilbronn befindet sich in der Liste der Städte, in denen ein Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge droht.

Grundlage dafür sind Schadstoffmessungen, deren Plausibilität in unterschiedlicher Weise in Frage gestellt werden.

Unter anderem laut einem  Artikel im Focus und ARD-Mediathek besteht die Möglichkeit, daß die Abgaswerte aus den unterschiedlichsten Gründen falsch gemessen würden.

Für Heilbronn ist die Frage, ob hier die Kriterien zur Zahl der Meßstation(en) und Abständen nach einer EU-Vorschrift, als korrekte Grundlage eingehalten wird 

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung :

1. Welche Stellungnahme gibt sie dazu ab;

2. auf Grund welcher geltenden EU-konformen Vorschriften (siehe auch EU-Dokument 32008L0050) werden in Heilbronn die Schadstoffmessungen durchgeführt;

3. wo in Heilbronn befinden sich in welchen Abständen zu Straßen und Emissionsquellen wie Heizanlagen die Meßstationen;

4. welche Maßnahmen ergreift sie zur korrekten Ermittlung der Schadstoffemissionen?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.12.2018

Eingang nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> die Lage von Luftmess-Stationen wird in den Medien immer wieder diskutiert.

Die Anforderungen an die Standorte für Luftmessstationen sind in der 39. Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz (39.BlmSchV) geregelt. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist für die Auswahl der Messstandorte zuständig. Wir haben die LUBW um
Stellungnahme gebeten. Die LUBW hat mitgeteilt, dass die Messstelle in Heilbronn im Bereich der
Weinsberger Straße 34 den Standortkriterien der 39. BlmschV entspricht und entsprechend
dokumentiert ist.

Die LUBW hat uns kürzlich mitgeteilt, dass vorgesehen ist, ab Januar 2019 in der Weinsberger Straße zusätzlich zwei Passivsammelstellen für Stickstoffdioxid einzurichten, um die Messergebnisse der bestehenden Messstation zu untermauern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


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