Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  19.9.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.087 Mangelhafter Verkehrsführung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger der Haselter-Siedlung beklagen sich über die mangelnde Verkehrsführung insbesondere für LKW, die z.B. über den Haselter zur Berufsschule fahren wollen.

Es komme immer wieder vor, daß LKW mit Aufleger an der Kreuzung Helmholtzstaße/Längelterstraße geradeaus in Richtung anschließendem Feldweg fahren, weil eine vernünftige richtungweisende Beschilderung fehlt.

Für LKW weise dagegen bereits nach dem Bahnübergang ein geradeaus zeigendes Schild auf die Fahrtrichtung hin, dem die LKW entsprechend folgen.

Entsprechend umständlich und verkehrsbehindernd sind dann die folgenden Manöver dank unzureichender Hinweise an Ort und Stelle.


Wörtlich aus der Beschwerde:

"... auf anhängenden Bildern sehen Sie, wie das falsch zeigende LKW-Schild am Bahnübergang Helmholtzstraße einmal mehr

einen "kleinen LKW ?!?!" in eine unmögliche Situation führt. Nur durch die freundliche Hilfe von zwei Anwohnern (zum Glück keine parkende Berufsschüler!!) die ihre Auto wegfuhren, konnte der LKW in Richtung Schule weiterfahren.
Kein weiterer Kommentar dazu..."

Wir fragen dazu:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher Weise wird sie für Abhilfe sorgen?

Anlage: 3 Bilder

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.10.2018

Eingang nach 29  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.09.2018 zur Verkehrsführung in der Haselter Siedlung. Gerne nehmen wir hierzu in diesem Schreiben Stellung.

Um eine Räumung des Bahnübergangs in der Helmholtzstraße in jedem Fall zu gewährleisten, ist für Lkw an dieser Stelle durch das Verkehrszeichen 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" und dem Zusatzzeichen 1010-51 "Nur Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t" eine vorgegebene Fahrtrichtung in Richtung Helmholtzstraße angeordnet.

Für die Lkw, die der Helmholtzstraße bis zur Kreuzung mit der Längelterstraße folgen, wird die Weiterfahrt in Fahrtrichtung geradeaus bereits heute durch das Verkehrszeichen 260 "Verbot für Krafträder, Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahrzeuge" verboten. Diese Fahrtbeziehung ist durch das Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" ausschließlich für Anlieger - dies können auch Lkw sein - freigegeben.

Angesichts einer ausreichenden Beschilderung an den genannten Stellen ist aus Sicht der
Stadtverwaltung eine klare Verkehrssituation gegeben. Die Stadtverwaltung sieht daher aktuell
keinen Änderungsbedarf.

Mit freundlichen
Christine Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen

 


Replik dazu: Anfrage nicht verstanden?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 vielen Dank für die Nachricht zu unserer Anfrage vom 19.9.2018, hier eingegangen am 18.10.2018.

Sie verweisen darin der amtlich gewohnten Einfachheit halber darauf, daß eine  "Weiterfahrt in Fahrtrichtung geradeaus bereits heute durch das Verkehrszeichen 260 'Verbot für Krafträder, Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahrzeuge" verboten* sei. Diese Fahrtbeziehung sei durch das Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" ausschließlich für Anlieger - dies können auch Lkw sein - freigegeben.
Angesichts einer ausreichenden Beschilderung an den genannten Stellen sei aus Sicht der Stadtverwaltung eine klare Verkehrssituation gegeben. Die Stadtverwaltung sehe daher aktuell keinen Änderungsbedarf.

Die Bedeutung der Schilder ist uns geläufig und bedarf daher keiner Erläuterung. Eine "klare Verkehrssituation" ist eben gerade deshalb nicht gegeben.

Wie Sie richtig schreiben, gewährt das Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" auch Lkws ein Weiterfahren, wenn die Fahrer ortsunkundig meinen, sie seien Anlieger auf einer Straße, die z.B. zum Berufsschulzentrum führe - siehe Ihnen in der Anfrage beigefügtes 
Bild 3

Daß gerade die Behebung dieses aus Mangel eines richtungweisenden Hinweisschildes - wenn man den LKW-Fahrern schon die Richtung vorgibt - Anlaß für die Anfrage mit der Bitte um Abhilfe war, haben Sie offenbar übersehen.
Nach wie vor bleibt einem ortunkundigen Zulieferer zum Berufsschulzentrum nämlich unklar, ob er nach links, rechts oder geradeaus fahren muß, um an das Berufsschulzentrum zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung
PRO Heilbronn e.V.

Alfred Dagenbach


Erneute Beantwortung

 

<*>  vielen Dank für ihre Antwort vom 19.10.2018 zu unserem Schreiben vom 16.10.2018 zur Verkehrsführung in der Haselter Siedlung. Gerne nehmen wir dazu Stellung.

Das Verkehrszeichen 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" am Bahnübergang mit dem Zusatzzeichen 1010-51 "Nur Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t" in Richtung Kreuzung Helmholtzstraße/Längelterstraße wurde aufgrund eines möglichen Rückstaus auf den Bahnübergang angeordnet. Ein Rückstau kann dann entstehen, wenn der Abbiegevorgang des Lkw in eine der engen Straßen z.B. durch parkende Autos blockiert wird. Somit ist dieses Verkehrszeichen samt Zusatzzeichen wichtig zur Vermeidung von Unfällen am Bahnübergang Helmholtzstraße.

Folgen die Lkw, wie bereits beschrieben, der Helmholzstraße bis zur besagten Kreuzung mit der
Längelterstraße, so ist eine Weiterfahrt in Richtung geradeaus durch das Verkehrszeichen 260 "Verbot von Krafträdern, Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahrzeuge" verboten bzw. durch das
Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" ausschließlich für Anlieger freigegeben. Wird zusätzlich die
Adressen der Andreas-Schneider-Schule oder der Christiane-Herzog-Schule in ein Navigationsgerät
eingegeben und die Fahrt hinter der Kreuzung Helmholtzstraße/Frundsbergstraße aufgenommen, soll nach den Anweisungen verschiedener getesteter Navigationsgeräte an der Kreuzung
Helmholtzstraße/ Längelterstraße ein Abbiegevorgang nach links eingeleitet werden.

Gerade ortsunkundige Lkw-Fahrer müssen sich mit Hilfe einer Straßenkarte oder eines Navigationsgerätes in der Anfahrt zum Berufsschulzentrum orientieren, da das Berufsschulzentrum nicht in der überörtlichen Wegweisung aufgeführt wird.


Die Aufstellung eines einzelnen wegweisenden Hinweisschildes können wir daher auch weiterhin
nicht befürworten.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


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