An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.087
Mangelhafter
Verkehrsführung
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger der
Haselter-Siedlung beklagen sich über die mangelnde Verkehrsführung
insbesondere für LKW, die z.B. über den Haselter zur Berufsschule fahren
wollen.
Es komme immer wieder vor,
daß LKW mit Aufleger an der Kreuzung Helmholtzstaße/Längelterstraße
geradeaus in Richtung anschließendem Feldweg fahren, weil eine
vernünftige richtungweisende Beschilderung fehlt.
Für LKW weise dagegen
bereits nach dem Bahnübergang ein geradeaus zeigendes Schild auf die
Fahrtrichtung hin, dem die LKW entsprechend folgen.
Entsprechend umständlich
und verkehrsbehindernd sind dann die folgenden Manöver dank
unzureichender Hinweise an Ort und Stelle.
Wörtlich aus der
Beschwerde:
"... auf anhängenden
Bildern sehen Sie, wie das falsch zeigende LKW-Schild am Bahnübergang
Helmholtzstraße einmal mehr
einen "kleinen LKW ?!?!" in eine unmögliche
Situation führt. Nur durch die freundliche Hilfe von zwei Anwohnern
(zum Glück keine parkende Berufsschüler!!) die ihre Auto wegfuhren,
konnte der LKW in Richtung Schule weiterfahren.
Kein weiterer Kommentar dazu..."
Wir fragen dazu: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. in welcher Weise wird sie für Abhilfe sorgen?
Anlage: 3 Bilder
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> vielen
Dank für Ihre Anfrage vom 19.09.2018 zur Verkehrsführung in der Haselter
Siedlung. Gerne nehmen wir hierzu in diesem Schreiben Stellung.
Um eine Räumung des Bahnübergangs in der Helmholtzstraße in jedem Fall
zu gewährleisten, ist für Lkw an dieser Stelle durch das Verkehrszeichen
209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" und dem Zusatzzeichen
1010-51 "Nur Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t"
eine vorgegebene Fahrtrichtung in Richtung Helmholtzstraße angeordnet.
Für die Lkw, die der Helmholtzstraße bis zur Kreuzung mit der
Längelterstraße folgen, wird die Weiterfahrt in Fahrtrichtung geradeaus
bereits heute durch das Verkehrszeichen 260 "Verbot für Krafträder,
Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahrzeuge" verboten. Diese
Fahrtbeziehung ist durch das Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei"
ausschließlich für Anlieger - dies können auch Lkw sein - freigegeben.
Angesichts einer ausreichenden Beschilderung an den genannten Stellen
ist aus Sicht der
Stadtverwaltung eine klare Verkehrssituation gegeben. Die
Stadtverwaltung sieht daher aktuell
keinen Änderungsbedarf.
Mit freundlichen
Christine Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen
Replik dazu: Anfrage nicht verstanden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Nachricht zu unserer Anfrage vom 19.9.2018, hier
eingegangen am 18.10.2018.
Sie verweisen darin der amtlich gewohnten Einfachheit halber darauf, daß
eine "Weiterfahrt in Fahrtrichtung geradeaus bereits heute durch das
Verkehrszeichen 260 'Verbot für Krafträder, Kraftwagen oder mehrspurige
Kraftfahrzeuge" verboten* sei. Diese Fahrtbeziehung sei durch das
Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" ausschließlich für Anlieger - dies
können auch Lkw sein - freigegeben.
Angesichts einer ausreichenden Beschilderung an den genannten Stellen
sei aus Sicht der Stadtverwaltung eine klare Verkehrssituation gegeben.
Die Stadtverwaltung sehe daher aktuell keinen Änderungsbedarf.
Die Bedeutung der Schilder ist uns geläufig und bedarf daher keiner
Erläuterung. Eine "klare Verkehrssituation" ist eben gerade deshalb
nicht gegeben.
Wie Sie richtig schreiben, gewährt das Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger
frei" auch Lkws ein Weiterfahren, wenn die Fahrer ortsunkundig meinen,
sie seien Anlieger auf einer Straße, die z.B. zum Berufsschulzentrum
führe - siehe Ihnen in der Anfrage beigefügtes
Bild 3
Daß gerade die Behebung dieses aus Mangel eines richtungweisenden
Hinweisschildes - wenn man den LKW-Fahrern schon die Richtung vorgibt -
Anlaß für die Anfrage mit der Bitte um Abhilfe war, haben Sie offenbar
übersehen.
Nach wie vor bleibt einem ortunkundigen Zulieferer zum
Berufsschulzentrum nämlich unklar, ob er nach links, rechts oder
geradeaus fahren muß, um an das Berufsschulzentrum zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn e.V.
Alfred Dagenbach
Erneute Beantwortung
<*>
vielen Dank für ihre Antwort vom 19.10.2018 zu unserem Schreiben
vom 16.10.2018 zur Verkehrsführung in der Haselter Siedlung. Gerne
nehmen wir dazu Stellung.
Das Verkehrszeichen 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" am
Bahnübergang mit dem Zusatzzeichen 1010-51 "Nur Kraftfahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse über 3,5t" in Richtung Kreuzung
Helmholtzstraße/Längelterstraße wurde aufgrund eines möglichen Rückstaus
auf den Bahnübergang angeordnet. Ein Rückstau kann dann entstehen, wenn
der Abbiegevorgang des Lkw in eine der engen Straßen z.B. durch parkende
Autos blockiert wird. Somit ist dieses Verkehrszeichen samt
Zusatzzeichen wichtig zur Vermeidung von Unfällen am Bahnübergang
Helmholtzstraße.
Folgen die Lkw, wie bereits beschrieben, der Helmholzstraße bis zur
besagten Kreuzung mit der
Längelterstraße, so ist eine Weiterfahrt in Richtung geradeaus durch das
Verkehrszeichen 260 "Verbot von Krafträdern, Kraftwagen oder mehrspurige
Kraftfahrzeuge" verboten bzw. durch das
Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" ausschließlich für Anlieger
freigegeben. Wird zusätzlich die
Adressen der Andreas-Schneider-Schule oder der Christiane-Herzog-Schule
in ein Navigationsgerät
eingegeben und die Fahrt hinter der Kreuzung
Helmholtzstraße/Frundsbergstraße aufgenommen, soll nach den Anweisungen
verschiedener getesteter Navigationsgeräte an der Kreuzung
Helmholtzstraße/ Längelterstraße ein Abbiegevorgang nach links
eingeleitet werden.
Gerade ortsunkundige Lkw-Fahrer müssen sich mit Hilfe einer Straßenkarte
oder eines Navigationsgerätes in der Anfahrt zum Berufsschulzentrum
orientieren, da das Berufsschulzentrum nicht in der überörtlichen
Wegweisung aufgeführt wird.
Die Aufstellung eines einzelnen wegweisenden Hinweisschildes können wir
daher auch weiterhin
nicht befürworten.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen
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