Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  19.9.2018
Petition am 6.12.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.086 Mangelhafter Fußgängerüberweg

In der Großgartacher Straße in Heilbronn-Böckingen wurde am 17.9.2018 laut Polizeibericht gegen 10.45 Uhr ein 80-jähriger Fußgänger von einem Lkw erfasst und hierbei getötet.
Laut Zeugenaussagen überquerte der Mann mit einem Rollator die Fahrbahn von der südlichen, stadteinwärtsführenden Seite, während ein Lkw, beim Abschalten der „Rot“ anzeigenden Ampel losfuhr und lief dabei zeitgleich direkt in den LKW hinein.

Bei der Ampel handelte es sich um die vorgeschaltene Ampel im Bereich der Stadtbahn Haltestelle Berufsschulzentrum.
Der Bereich bis zur eigentlichen Fußgängerampel erstreckt sich hier auf circa 50 Meter.

Der 80-Jährige wollte unmittelbar vor dem, aus seiner Sicht noch stehenden Lkw, die Fahrbahn überqueren. Zeitgleich mit dem Umschalten der vorgeschaltenen Ampel (im Gegensatz zur Polizeimeldung gibt es an dieser Stelle nur eine Gelb- und Rot-Phase) befand sich der Mann vor dem Lkw und wurde überrollt.
Der Fußgänger erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
Ursache ist die völlig falsche Einrichtung dieses Fußgängerüberweges, bei dem zwar durch einen Druckknopf die Ampelanlage für den Kfz-Verkehr auf „Rot“ geschaltet wird, der Fußgänger an der Unfallstelle aber selbst keinerlei Hinweis dafür hat, ob, wann und wie lange die Straße für ihn überquerbar ist.
Ein Autofahrer ist überfordert, wenn er einen Fußgänger zunächst stehen sieht und dieser in Unkenntnis der zum gleichen Zeitpunkt freigeschalteten Ampel plötzlich losläuft, wie hier geschehen.
Ausflüchte und Hinweise auf falsch angewandte Vorschriften bringen die dafür zuständigen – auch sich gegenseitig unterstützenden - Behörden dafür nicht aus der Verantwortung, obwohl es laut Berichten von Anwohnern schon mehrmals gefährliche Situationen und auch Unfälle gegeben hat, ohne daß darüber berichtet wurde oder durch diese gar für Abhilfe gesorgt wurde.
Auch werde regelmäßig im Bereich vor der Anlage auf dem nördlichen Gehweg - selbst mit LKW - so geparkt, daß die Sicht der Fußgänger – zumeist Schüler(!) - behindert wird, ohne daß konsequent eingegriffen werde.

Es wird beantragt:

1. Die Ampelanlage wird umgebaut und in einen voll funktionsfähigen einen Zustand mit Gelb-Rot-Grünphase und Rot-Grün-Anzeige für Fußgänger versetzt.
2. Es wird für ausreichenden Abstand der Haltelinie zur Ampel gesorgt, so, daß wartende Fußgänger besser erkannt werden können.
3. Es werden - soweit zugelassen - zusätzlich Markierungen („Zebrastreifen“) vor der vorgeschalteten Ampel angebracht.
4. Es wird im Bereich der Fußgängeranlage die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
5. Die Sicherheit wird in Bezug auf sichtbehindernde Falschparker erhöht.

 

Anlage: 2 Bilder

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.10.2018

Eingang nach 38  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  Der Unfall am 17.09.2018 in der Großgartacher Straße ist ein tragischer Unfall. Soweit uns bekannt ist, ist der LKW nach der Rotphase aus dem Stand angefahren und hat den Fußgänger, der gerade die Straße queren wollte, angefahren.

Es gibt in der Großgartacher 2 signalgeregelte Fußgängerüberwege, die mit kurzen Wartezeiten eine sichere Querung der Großgartacher Straße mit Grün für Fußgänger anbieten.

1998 hat der Schulleiter vom Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Ergänzungen an der Fußgängerampel
gefordert. Insbesondere Schüler sind außerhalb des Überweges über die Bundesstraße gelaufen, um
eine einfahrende Stadtbahn noch zu erreichen. Mit der Möglichkeit direkt am Schulweg die
Fußgängerampel anzufordern und den Verkehr aus Richtung Leingarten früher anzuhalten, wird eine
Lücke geschaffen, die sich bewährt hat.

Die Fußgängerampel direkt an den Schulweg zu bauen, ist wegen der Busbucht und den
Grundstückszufahrten nicht möglich.

Der erforderliche Abstand der Haltelinie zum Fahrzeugsignal ist eingehalten, und wenn kein
Fußgänger vor den Fahrzeugsignalen die Straße quert ist er erkennbar.

Eine Markierung, wie Zebrastreifen, ist in der Großgartacher Straße nicht zulässig.

Bei dem Unfall ist der LKW wohl aus dem Stand angefahren. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 krn/h ist an der Stelle nicht gerechtfertigt.

Sichtbehinderungen durch Falschparker sind im Stadtgebiet immer eine Gefahr für Fußgänger. Der
ruhende Verkehr wird durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrolliert.

Für einen Ortstermin, um die Situation zu verbessern stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen


Replik dazu

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Teventhal ,

vielen Dank für den gestrigen Ortstermin am Unfallort.

Sie schreiben in Ihrer Antwort auf unseren Antrag vom 19.9.2018 mit Eingang am 27.10.2018 u.a.:

"...Soweit uns bekannt ist, ist der LKW nach der Rotphase aus dem Stand angefahren und hat den Fußgänger, der gerade die Straße queren wollte, angefahren. ..."

Dies ist, wie an Ort und Stelle besprochen, keine akzeptable Begründung zur Behebung des in unserem Antrag angeführten Problemfalles.
Wir haben dazu dabei darauf verwiesen, daß wir mit bürokratischen und formaljuristisch formulierten Angaben nicht zufrieden sind, sondern erwarten ein Handeln unter Berücksichtigung des normalen Menschenverstandes.
Das gilt insbesondere, wenn sie, wie im obigen Satz zitiert, darauf abgezielt werden sollte, vom eigentlichen Problem abzulenken.
Wir verweisen dazu nochmals auf unsere Ausführungen zum Unfallhergang.
Bekanntlich kommt bzgl. Ihres o.g. Zitats auch zum Einen die Reaktionszeit des LKW-Fahrers und zum Anderen hinzu, daß es sich um einen Rentner mit Rollator handelt, dem selbst auch eine Reaktionszeit zugestanden werden muß.

Unbestritten - auch von Ihnen - bleibt,  daß der Unfall hätte mglw. verhindert werden können, wenn es an dieser Stelle ein klares Signal für Fußgänger gegeben hätte.
Wir weisen nochmals darauf hin, daß es nicht der erste Unfall an diesem Überweg gewesen ist, sondern "nur" der erste mit tödlichen Ausgang, der sich bis zur Behebung der Schwachstelle jederzeit wiederholen kann.
Außerdem ist darauf zu verweisen, daß sich innerhalb des während einer Rotphase gesperrten Bereichs auch eine Bushaltestelle befindet, wobei der Busfahrer in Fahrtrichtung keine Übersicht über den Verkehrsstatus hat.

Leider bieten Sie in Ihrem Schreiben außer Rechtfertigungen keinerlei Lösungen an, wiewohl Sie vor Ort angegeben haben, dies mitgeteilt zu haben und dann feststellen mußten, daß dies in dem von Ihrer Amtsleiterin Christiane Ehrhardt unterzeichneten Original-Antwortschreiben, datiert auf 23.11.2018, tatsächlich fehlt.

Sie erklärten dazu, daß eine Verbesserung des derzeitigen Zustandes mittels Einrichtung eines vollständigen ampelgesteuerten Fußgängerüberweges in Arbeit(?) sei und nach einer Lösung gesucht werde.

Wir bitten dazu zur Vermeidung weiterer schwerer Unfälle um schnellstmögliche Umsetzung
und wie besprochen um Stellungnahme und Unterrichtung per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

6.11.2018

Petition eingereicht

Nachdem sich von Seiten der stadft Heilbronn nichts getan hat, wurde am 6. Dezember 2018 eine Petition eingereicht.

Erst unter diesem Druck reagierte die Stadtverwaltung 2 Jahre später und gestaltete den Fußgängerüberweg wie von uns gefordert um. 

 

Am 6.2.2021 erhielten wir das Ergebnis der Petition:

 

Landtag von Baden- Württemberg

Drucksache 16/9742

9. Petition 16/2856

betr. Verkehrswesen; Fußgängerüberweg

1. Gegenstand der Petition

Der Petent bittet tun Abhilfe zur Vermeidung weiterer
Personenschäden an einem äußerst mangelhaft einge­
richteten Fußgängerüberweg, der eine stark frequen­
tierte Bundesstraße kreuzt.

Die Stadtverwaltung sehe keine Eile, entsprechende
Maßnahmen wie z. B. eine Absperrung des gefährli­
chen Überweges bis zur vorgeblichen geplanten Neu­
einrichtung vorzunehmen, sodass sich laut Petent ein
schwerer Unfall jederzeit wiederholen kann.

II. Die Prüfung der Petition ergab Folgendes:

I. Sachverhalt

Als Querungshilfe für Fußgänger über die Bundes­
straße ist eine Fußgänger- Lichtsignalanlage -installiert.
Die Stadt als zuständige Straßenverkehrsbehörde hatte
die Fußgänger-Lichtsignalanlage mit Vorsignalisie­
rung verkehrsrechtlich vor ca. 20 Jahren angeordnet.
Dieser regelkonforme Überweg wurde durch diese
Sonderlösung, eine stadteinwärts vorgeschaltete Vor­
signalisierung, erweitert. An dieser Vorsignalisierung
werden Fahrzeuge ca. 50 m vor der Fußgänger-Licht­
signalanlage durch einen Zweifeld-Signalgeber (gelb­
rot) nach Anforderung durch den Fußgänger angehal­
ten. Die Fußgänger können den Verkehr an den beid­
seitig an separaten Pfosten angebrachten Anforderung­
stastem auf Höhe des Vorsignals zum Queren anhal­
ten. Im Bereich des Vorsignals sind weder Fußgänger­
signalgeber noch eine Fußgängerfurt eingerichtet wor­
den. Somit kann der gesamte Bereich zwischen der
Haltelinie der Vorsignalisierung und der signalisierten
Fußgänger-Lichtsignalanlage nach der Räumphase der
Fahrzeuge regelwidrig zum Queren genutzt werden.

Diese Vorsignalisierung wurde 1998 von der Stadt als
Ergänzung der Fußgänger-Lichtsignalanlage zum
Zweck errichtet, dass Schüler, auch ohne Umweg
über die Fußgänger-Lichtsignalanlage die Straße "ge­
sichert" passieren können.

2. Rechtliche Würdigung

Bei der vorgeschalteten Vorsignalisierung handelt es
sich um eine Sonderlösung, die nicht in den "Richt­
linien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) behandelt wird.
Eine solche Querungshilfe ohne Fußgängersignalgeber
und außerhalb der markierten Fußgängerfurt wird als
kritisch erachtet: Der Fußgänger erhält hier weder aus­
reichende Informationen zu den möglichen Querungs­
zeiten, noch zum Querungsbereich. Eine Kollision zwi­
schen Fußgänger und Fahrzeug ist allein auf grund die­
ser fehlenden Informationen nicht auszuschließen. Le­
diglich das an der Vorsignalisierung noch stehende
Fahrzeug lässt Vermutungen zu, dass der Fußgänger
noch gesichert queren könnte. Quert ein Fußgänger zu
nahe an der Haltelinie, kann überdies nicht ausgeschlos­
sen werden, dass er sich außerhalb des Sichtfeldes eines
Lkw-Fahrers befindet und übersehen wird.

Ebenfalls wird die Bereitstellung einer solchen Que­
rungshilfe für Schüler als kritisch erachtet, da diese
das Verkehrsgeschehen im Regelfall schlechter ab­
schätzen können als erwachsene Verkehrsteilnehmer.

Unabhängig von den Ergebnissen der Unfallstatistik,
die keine Aufzeichnungen in den letzten 20 Jahren im
Zusammenhang mit dieser Fußgänger-Lichtsignalan­
lage verzeichnen, sollte die vorgeschaltete Vorsignali­
sierung der Fußgänger-Lichtsignalanlage in dieser
Form aus Gründen unzureichender Verkehrssicherheit
nicht mehr weiter betrieben werden. Nicht bekannt
sind mögliche Fälle, bei denen es aufgrund dieser un­
klaren Situation, schon zu Beinahe-Unfällen gekom­
men ist - diese werden in der Unfallstatistik nicht ver­
merkt.

Das Ministerium für Verkehr hat dem Berichterstatter
im Dezember 2020 mitgeteilt, dass im Frühjahr die
Planunterlagen zur Verbesserung der Situation dem
zuständigen Ausschuss der Stadt vorgestellt wurden
und der Ortstermin wegen der Corona-Pandemie erst
Ende Mai 2020 stattfand. Mit der Baumaßnahme zur
Herstellung einer regelkonformen Fußgängerüberque­
rung wurde in den zurückliegenden Herbstferien be­
gonnen. Die Vollendung der Fahrbahnbelagsarbeiten
war für den 17. Dezember 2020 geplant.

Beschlussempfehlung:

Nachdem der vom Petenten erbetene Rück­
bau der Vorsignalisierung und die Herstel­
lung eines sicheren und regelkonformen
Übergangs erfolgt ist, wird die Petition für
erledigt erklärt.


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