Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  16.8.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.068 Schächten

Sehr geehrte Damen und Herren,


das islamische Opferfest (türkisch: Kurban Bayrami) wird in diesem Jahr vom 21. bis 25. August begangen.

Dabei ist das Verspeisen von durch Schächten zu Tode gebrachter Tiere Tradition.

Allerdings ist bei uns das als besonders grausam gehaltene Schächten der Schlachttiere ohne vorherige Betäubung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten.

Dennoch gibt es immer wieder Meldungen von Verstößen gegen dieses Verbot, teils auch, weil von zuständigen amtlichen Kontrolleuren weggeschaut und nichts unternommen wird.

Im Gegensatz dazu hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises alle muslimischen Mitbürger aus diesem Anlass darauf hingewiesen, dass ein Schächten der Schlachttiere ohne vorherige Betäubung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist und entsprechende Hinweise gegeben, siehe u.a. Westerwaldkreis: Kreisverwaltung erteilt keine Genehmigung ...

Wir fragen deshalb die Stadtverwaltung:

1. welche dem entsprechende Hinweise sie dazu gibt bzw. gegeben hat;
2. in welcher Weise sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften  sorgt;
3. wie viele Ausnahmegenehmigungen sie in den vergangenen 5 Jahren jeweils erteilt hat;
3.1. in welcher Weise dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwacht wurde;
4. in wie viele Fällen wurden ggf. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften festgestellt;
4.1. welche Konsequenzen wurden daraus gezogen, z.B. Strafanzeigen gestellt?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.9.2018

Eingang nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> zu Ihrer Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:

Frage 1

Welche entsprechenden Hinweise sie dazu gibt bzw. gegeben hat?

Im Stadtkreis Heilbronn gibt es keine Schtachtstätten, die gewerbliche Schlachtungen durchführen.
Derzeit sind im Stadtkreis Heilbronn 13 Schafhaltungen und 8 Ziegenhaltungen registriert - die Haltungen sind teilweise kombiniert. Die Halter der Tiere erhielten nach Kenntnis des Ordnungsamtes, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, keine Anfragen bzgl. Schlachtung der Tiere am Opferfest.

Auch an das Ordnungsamt direkt wurden keine Anfragen zum betäubungslosen Schlachten gerichtet. Aus diesem Grund wurde für den Stadtkreis keine Notwendigkeit entsprechender Hinweise über die nach Tierschutzgesetz bzw. Tierschutzschlachtverordnung mögliche Genehmigung des betäubungslosen Schlachtens gesehen.

Bei Bedarf sind Informationen über die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslose Schlachten zur
Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriftenüber das Serviceportal Baden-Württemberg unter
dem Stichwort .betäubungsloses Schlachten" abrufbar.

Frage 2

In welcher Weise sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sorgt?

Der Zeitpunkt des Opferfestes wurde dem Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, im Vorfeld durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden­Württemberg bekannt gegeben.

Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hat den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Heilbronn über Zeitpunkt, Besonderheiten und grundsätzliche Rechtsvorschriften informiert und Ansprechpartner bei Auffälligkeiten genannt.

Die Polizeidienststellen wurden analog über das Innenministerium Baden-Württemberg informiert und haben ebenfalls die Kontaktdaten des amtstierärztlichen Dienstes der Stadt Heilbronn.

Während des Opferfestes wurden durch den amtstierärztlichen Dienst Kontrollfahrten zu Schaf- und Ziegenhaltungen durchgeführt.

Frage 3 und 3.1

Wie viele Ausnahmegenehmigungen sie in den vergangenen 5 Jahren jeweils erteilt hat?
In welcher Weise dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwacht wurden.

In den vergangenen fünf Jahren wurden keine Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen
Schlachten erteilt.

Frage 4 und 4.1

In wie vielen Fällen wurden ggf. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften festgestellt?
Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen, z.B. Strafanzeigen gestellt?

Es wurden keine Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften festgestellt.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Dr. Gudrun Vollrath
Ordnungsamt


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