An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.054
Wochenruhezeiten II
Sehr geehrte Damen
und Herren,
am 5.6.2018
teilten wir Ihnen in einer
Anfrage mit, daß Anwohner der Grundäckerstraße in
Heilbronn-Neckargartach davon berichten, daß es dort bereits Usus ist,
daß LKW-Fahrer ihre wöchentlichen Ruhezeiten in unzulässiger Weise in
ihren dort abgestellten LKW verbringen.
Die Fragen waren wörtlich:
1. Wie oft wurden in diesem Jahr bisher in der Grundäckerstraße in
Heilbronn-Neckargartach durch die dafür zuständige Stadtverwaltung mit
welchem Ergebnis diesbzgl. Kontrollen und
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem das Opportunitätsprinzip
ausschließenden Fahrpersonalrecht durchgeführt;
2. Wie oft wurden
sonst in diesem Jahr bisher im Stadtkreis wo durch die dafür zuständige
Stadtverwaltung mit welchem Ergebnis diesbzgl. Kontrollen und
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem das Opportunitätsprinzip
ausschließenden Fahrpersonalrecht durchgeführt;
3. wie erfolgt
der Ablauf einer solchen Kontrolle;
4. welche
Maßnahmen werden unmittelbar nach Feststellung eines Verstosses gegen
die Bestimmungen des EU-Rechts vor Ort getroffen;
5. erhält die
BAG bei derartigen Verstößen eine Mitteilung?
Sie teilen nun mit Eingang am 3.7.2018
Folgendes mit:
"...Zuständig für Kontrollen über die Einhaltung der Sozialvorschriften
im Straßenverkehr sind das Bundesamt für
Güterkraftverkehr (BAG) sowie die örtlichen Polizeidienststellen.
Die Ahndung von dabei festgestellten Verstößen
erfolgt bei deutschen Fahrzeugen von denjenigen Land- und Stadtkreisen,
in denen das Unternehmen, für das der kontrollierte LKW im Einsatz ist,
seinen Hauptsitz hat. Bei ausländischen Unternehmen ahndet das BAG die
festgestellten Verstöße.
Da die Fahrer, die ihre Ruhezeiten in einem
LKW verbringen, der im Stadtkreis Heilbronn abgestellt ist, in der Regel
nicht für ein Heilbronner Unternehmen tätig sind, ist keine
Zuständigkeit der Stadt Heilbronn gegeben. .
Daher liegen hier auch keine Erkenntnisse über
in diesem Jahr durchgeführte Kontrollen vor.
Kontrolliert werden die Fahrzeuge, in dem der
Prüfer die im Massenspeicher des Kontrollgerätes und auf der Fahrerkarte
gespeicherten Daten ausliest und diese mittels einer Prüfsoftware
auswertet.
Festgestellte Verstöße werden den zuständigen
Behörden angezeigt und von dort geahndet. Bei
ausländischen Fahrzeugen wird in der Regel
eine Sicherheitsleistung gefordert.
Stellt die
Polizei bei einer Überprüfung eines
ausländischen Fahrzeuges Verstöße fest, ergeht eine Kontrollmitteilung
an das BAG.
Das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit
von 45 Stunden im LKW kann erst dann als
entsprechender Verstoß geahndet werden, wenn die geforderten 45 Stunden
tatsächlich
überschritten sind. Weitergehende Maßnahmen direkt vor Ort, wie zum
Beispiel die Anordnung, dass anschließend eine weitere Wochenruhezeit im
Hotel verbracht werden muss, sind lt. Auskunft des BAG unverhältnismäßig
und werden daher nicht angeordnet.
Wird der Fahrer innerhalb einer Ruhezeit geprüft und sind 45 Stunden
noch nicht erreicht, könnte er nur dann und dafür belangt werden, falls
er unzulässig eine verkürzte Ruhezeit eingelegt hätte. Das Verbringen
von verkürzten Ruhezeiten im LKW an sich ist zulässig. ..."
Wir stellen fest, daß diese Beantwortung sich lediglich auf die
Beschreibung der Folgen eines
festgestellten Verstoßes gegen die einschlägigen Bestimmungen, hier
außerdem unter Bezug auf polizeiliche Maßnahmen, bezieht.
Damit sind die gestellten Fragen nur unzureichend beantwortet.
Aus dem übrigen Vorbringen ist hingegen zu schließen, daß sie es als
zuständige Behörde bisher unterlassen, Kontrollen durchzuführen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart und das Bundesamt für
Güterkraftverkehr (BAG) werden daher ebenfalls um Stellungnahme zu
diesem Verhalten der Stadtverwaltung Heilbronn gebeten.
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir erneut um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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