Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  4.7.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.054 Wochenruhezeiten II


Sehr geehrte Damen und Herren,


am 5.6.2018 teilten wir Ihnen in einer Anfrage mit, daß  Anwohner der Grundäckerstraße in Heilbronn-Neckargartach davon berichten, daß es dort bereits Usus ist, daß LKW-Fahrer ihre wöchentlichen Ruhezeiten in unzulässiger Weise in ihren dort abgestellten LKW verbringen.


Die Fragen waren wörtlich:


1. Wie oft wurden in diesem Jahr bisher in der Grundäckerstraße in Heilbronn-Neckargartach durch die dafür zuständige Stadtverwaltung mit welchem Ergebnis diesbzgl. Kontrollen und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem das Opportunitätsprinzip ausschließenden Fahrpersonalrecht durchgeführt;

 

2. Wie oft wurden sonst in diesem Jahr bisher im Stadtkreis wo durch die dafür zuständige Stadtverwaltung mit welchem Ergebnis diesbzgl. Kontrollen und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem das Opportunitätsprinzip ausschließenden Fahrpersonalrecht durchgeführt;

 

3. wie erfolgt der Ablauf einer solchen Kontrolle;

 

4. welche Maßnahmen werden unmittelbar nach Feststellung eines Verstosses gegen die Bestimmungen des EU-Rechts vor Ort getroffen;

 

5. erhält die BAG bei derartigen Verstößen eine Mitteilung?


Sie teilen nun mit Eingang am 3.7.2018 Folgendes mit:

"...Zuständig für Kontrollen über die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind das  Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) sowie die örtlichen Polizeidienststellen.

Die Ahndung von dabei festgestellten Verstößen erfolgt bei deutschen Fahrzeugen von denjenigen Land- und Stadtkreisen, in denen das Unternehmen, für das der kontrollierte LKW im Einsatz ist, seinen Hauptsitz hat. Bei ausländischen Unternehmen ahndet das BAG die festgestellten Verstöße.

Da die Fahrer, die ihre Ruhezeiten in einem LKW verbringen, der im Stadtkreis Heilbronn abgestellt ist, in der Regel nicht für ein Heilbronner Unternehmen tätig sind, ist keine Zuständigkeit der Stadt Heilbronn gegeben. .

Daher liegen hier auch keine Erkenntnisse über in diesem Jahr durchgeführte Kontrollen vor.

Kontrolliert werden die Fahrzeuge, in dem der Prüfer die im Massenspeicher des Kontrollgerätes und auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten ausliest und diese mittels einer Prüfsoftware auswertet.
Festgestellte Verstöße werden den zuständigen Behörden angezeigt und von dort geahndet. Bei
ausländischen Fahrzeugen wird in der Regel eine Sicherheitsleistung gefordert.
Stellt die
Polizei bei einer Überprüfung eines ausländischen Fahrzeuges Verstöße fest, ergeht eine Kontrollmitteilung an das BAG.

Das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit von 45 Stunden im LKW kann erst dann als
entsprechender Verstoß geahndet werden, wenn die geforderten 45 Stunden tatsächlich
überschritten sind. Weitergehende Maßnahmen direkt vor Ort, wie zum Beispiel die Anordnung, dass anschließend eine weitere Wochenruhezeit im Hotel verbracht werden muss, sind lt. Auskunft des BAG unverhältnismäßig und werden daher nicht angeordnet.

Wird der Fahrer innerhalb einer Ruhezeit geprüft und sind 45 Stunden noch nicht erreicht, könnte er nur dann und dafür belangt werden, falls er unzulässig eine verkürzte Ruhezeit eingelegt hätte. Das Verbringen von verkürzten Ruhezeiten im LKW an sich ist zulässig. ..."

Wir stellen fest, daß diese Beantwortung sich lediglich auf  die Beschreibung der Folgen eines festgestellten Verstoßes gegen die einschlägigen Bestimmungen, hier außerdem unter Bezug auf polizeiliche Maßnahmen, bezieht.
Damit sind die gestellten Fragen nur unzureichend beantwortet.
Aus dem übrigen Vorbringen ist hingegen zu schließen, daß sie es als zuständige Behörde bisher unterlassen, Kontrollen durchzuführen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart und das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) werden daher ebenfalls um Stellungnahme zu diesem Verhalten der Stadtverwaltung Heilbronn gebeten.

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir erneut um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.7.2018

Eingang nach 20  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  Siehe Antwort zur Anfrage vom * 05.06.2018 Wochenruhezeiten


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