Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 14.6.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.053 Ramadam

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Anwohner der Fleiner Straße beklagen, daß in diesem Jahr erneut während der Zeit des Ramadam bis nach Einsetzen der Dämmerung teils bis in die Morgenstunden Lärmbelästigung im Bereich Kaufhof / Stadtgalerie insbesondere auch durch lautstarke Kinder stattfinden, die sie nachts nicht schlafen lassen.

Offensichtlich werde solches durch eine falsch verstandenen "Integrationspolitik" - in Wahrheit Förderung der Errichtung einer Parallelgesellschaft - und bewußte Vernachlässigung des Kinder- und Jugendschutzes von den zuständigen Behörden politisch gewollt so geduldet.

Würde solches an Weihnachten stattfinden, wäre man sicher schnall zur Stelle, auch bei Autokorsos zur Fußball-WM will man mit allen Mitteln durchgreifen. 

Hier würde weggesehen und die Probleme ausgesessen.

 

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:

 

1. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab;

2.  in welcher Weise wird  sie unverzüglich für die uneingeschränkte Einhaltung der Polizeiverordnung sorgen?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.6.2018

Eingang nach 14  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> Sie baten die Verwaltung um Stellungnahme zu den Vorwürfen von Anwohnern der Fleiner Straße. Anlass hierfür waren Kinder, die während des Ramadans vom Einbruch der Dämmerung bis in die Morgenstunden im Bereich Kaufhof / Stadtgalerie Lärmbelästigungen verursacht hätten.

Für Kinder gelten ebenfalls die allgemeinen Ruhezeiten, die in der städtischen Polizeiverordnung auf­
geführt sind: Im Zeitraum April- September von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an den übrigen Monaten
von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Aus der von Ihnen zitierten Beschwerde können keine konkreten Angaben entnommen werden, an welchen Tagen die Lärrnbelästigungen in der Fleiner Straße auftraten.

Allgemeine Vorwürfe, wonach die Verwaltung in ihrem Vorgehen unbegründete herkunftsspezifische
Unterschiede macht, weisen wir entschieden zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Muth

Ordnungsamt


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