An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.040
Lärmbelästigungen
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Mehrere Bürger beklagen sich über
Lärmbelästigungen am
Pfingstsonntag, den 20.05.2018. Es habe sehr laute Musik getönt, die
laut Polizei das [*** in der Hafenstrasse [***] ausgemacht
habe.
[***] soll eine Sondergenehmigung gehabt haben. Erst ab Mitternacht
sei es leiser geworden.
Wörtlich aus einer eMail:
"... Was mir Sorgen bereitet ist das schon vor Wochen das so war und es
anhalten wird, ich dachte immer das solche laute Feierlichkeiten von
Nachbarsdörfern kommen,das es regelmässig so laut wird das die Bässe
unsere Wände vibrieren lässt ist auf Dauer nicht tragbar und so etwas
muss sich auch die Heilbronner Bürger nicht gefallen lassen. ..."
Wir fragen dazu:
1. Weshalb gab es für den Veranstalter eine Sondergenehmigung?
2. Weshalb wurde die Überwachung der Lärmrichtlinien von der zuständigen
Behörde unterlassen?
3. Beabsichtigt die Heilbronner Stadtverwaltung auch künftig in gleicher
Weise die Benachteiligung der ihren Lebensunterhalt finanzierenden
Bürger?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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zu Ihrer Anfrage vom 22.05.2018 in o.g. Sache nehmen wir wie folgt
Stellung:
Bei der von Ihnen angesprochen Veranstaltung "Beach of Love" am
20.06.2018 handelte es sich um
eine beim städtischen Ordnungsamt angezeigte Sonderveranstaltung.
Sonderveranstaltungen sind
Events, die aufgrund ihrer Gestaltung bzw. ihres Konzepts (z. B.
Tanzveranstaltungen) über den
Normalbetrieb als Freiluftgaststätte mit Hintergrundmusik hinausgehen.
Die festgesetzten
Schallleistungspegel sind auch bei diesen Sonderveranstaltungen
einzuhalten. Soweit die in der
Baugenehmigung festgelegten Immissionsrichtwerte eingehalten werden,
sind diese Veranstaltungen
von der Baugenehmigung abgedeckt.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren für das [***] wurden eine
Schalltechnische
Untersuchung durch ein Ingenieurbüro für Umweltakustik vorgelegt. Die
Ergebnisse sind in die
Baugenehmigung aufgenommen worden (z. B. Festlegung von anlagenbezogenen
Schalleistungspegeln, Umsetzung eines vorgegebenen Beschallungskonzepts,
Einpegelung der
Musikanlage, Errichtung einer rd. 2-Meter hohen Holzwand rund um das
Betriebsgelände).
Die Musikanlage ist nach wie vor entsprechend den Vorgaben der
Baugenehmigung eingepegelt. Die
festgesetzten Lärmwerte sind nach Angaben der Betreiber/Veranstalter
nachweislich zu jeder Zeit
eingehalten worden.
In einem Gespräch wurden die Betreiber auf die Einhaltung der aus der
Baugenehmigung
resultierenden Vorgaben hingewiesen. Darüber hinaus besteht aktuell
keine Veranlassung bzw.
rechtliche Handhabe für ein Vorgehen der Stadt.
Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben schützenswerte Daten [***] zu
privaten Bauvorhaben enthält und diese nicht für die Öffentlichkeit
bestimmt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
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