Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  22.5.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.040 Lärmbelästigungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Mehrere Bürger beklagen sich über Lärmbelästigungen am Pfingstsonntag, den 20.05.2018. Es habe sehr laute Musik getönt, die laut Polizei das [*** in der Hafenstrasse [***] ausgemacht habe.
[***] soll eine Sondergenehmigung gehabt haben. Erst ab Mitternacht sei es leiser geworden.

Wörtlich aus einer eMail:
"... Was mir Sorgen bereitet ist das schon vor Wochen das so war und es anhalten wird, ich dachte immer das solche laute Feierlichkeiten von Nachbarsdörfern kommen,das es regelmässig so laut wird das die Bässe unsere Wände vibrieren lässt ist auf Dauer nicht tragbar und so etwas muss sich auch die Heilbronner Bürger nicht gefallen lassen. ..."

Wir fragen dazu:

1. Weshalb gab es für den Veranstalter eine Sondergenehmigung?
2. Weshalb wurde die Überwachung der Lärmrichtlinien von der zuständigen Behörde unterlassen?
3. Beabsichtigt die Heilbronner Stadtverwaltung auch künftig in gleicher Weise die Benachteiligung der ihren Lebensunterhalt finanzierenden Bürger?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.6.2018

Eingang nach 35  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 22.05.2018 in o.g. Sache nehmen wir wie folgt Stellung:

Bei der von Ihnen angesprochen Veranstaltung "Beach of Love" am 20.06.2018 handelte es sich um
eine beim städtischen Ordnungsamt angezeigte Sonderveranstaltung. Sonderveranstaltungen sind
Events, die aufgrund ihrer Gestaltung bzw. ihres Konzepts (z. B. Tanzveranstaltungen) über den
Normalbetrieb als Freiluftgaststätte mit Hintergrundmusik hinausgehen. Die festgesetzten
Schallleistungspegel sind auch bei diesen Sonderveranstaltungen einzuhalten. Soweit die in der
Baugenehmigung festgelegten Immissionsrichtwerte eingehalten werden, sind diese Veranstaltungen
von der Baugenehmigung abgedeckt.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren für das [***] wurden eine Schalltechnische
Untersuchung durch ein Ingenieurbüro für Umweltakustik vorgelegt. Die Ergebnisse sind in die
Baugenehmigung aufgenommen worden (z. B. Festlegung von anlagenbezogenen
Schalleistungspegeln, Umsetzung eines vorgegebenen Beschallungskonzepts, Einpegelung der
Musikanlage, Errichtung einer rd. 2-Meter hohen Holzwand rund um das Betriebsgelände).

Die Musikanlage ist nach wie vor entsprechend den Vorgaben der Baugenehmigung eingepegelt. Die
festgesetzten Lärmwerte sind nach Angaben der Betreiber/Veranstalter nachweislich zu jeder Zeit
eingehalten worden.

In einem Gespräch wurden die Betreiber auf die Einhaltung der aus der Baugenehmigung
resultierenden Vorgaben hingewiesen. Darüber hinaus besteht aktuell keine Veranlassung bzw.
rechtliche Handhabe für ein Vorgehen der Stadt.

Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben schützenswerte Daten [***] zu privaten Bauvorhaben enthält und diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


LeserFORUM - Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)