An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.039
Zugeparkte Autoabstellplätze
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger beklagen
sich über zugeparkte Autoabstellplätze im Halteverbot vor dem Gebäude
Großgartacher Straße 190
hier am 18.5.2018,
siehe
[nur im Original]
beigefügte Bilder.
Wörtlich per
Whatsapp am 18.5.2018 um 17:18 Uhr:
"... Stehen
jeden Tag da, wir haben keine Möglichkeit, wegzufahren, sagen wir
etwas, gibt es nur Streit, Das wollen wir nicht mehr hinnehmen...."
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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besten Dank für Ihre
Hinweise auf zugeparkte Autoabstellplätze im Bereich vor dem Gebäude
Großgartacher Straße 190.
Auch in diesem Bereich gelten unsere mit
Antwortschreiben vom 22.05.2018 gemachten Ausführungen zur
Feuerwehrzufahrt Großgartacher Straße 208. Demnach kontrolliert der
Städtische Vollzugsdienst bereits verstärkt im Straßenverlauf der
Großgartacher Straße die öffentlichen Verkehrsflächen, also Straße und
Gehwege. Auf privaten Grundstücksflächen hingegen ist es Sache der
jeweiligen Grundstückseigentümer, die Nutzung zu regeln.
Der Städtische Vollzugsdienst hat in den
letzten Wochen bei seinen Kontrollen in der Großgartacher
Straße bereits mehrere Fahrzeuge, die dort
auf öffentlicher Verkehrsfläche entgegen den Regelungen der
Straßenverkehrsordnung abgestellt waren mit schriftlichen Verwarnungen
versehen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Michael Pfleger
Ordnungsamt
Replik dazu:
... vielen Dank für die Nachricht zu unserer
Anfrage vom 21.05.2018 wegen zugeparkten Autoabstellplätzen im Bereich
vor dem Gebäude Großgartacher Straße 190.
Erlauben Sie uns den Hinweis, daß Ihre
Ausführungen nicht mit den Problemen der Feuerwehrzufahrt Großgartacher
Straße 208 zu vergleichen ist.
Im Fall Großgartacher Straße 190 handelt es
sich nicht um eine private Feuerwehrzufahrt, sondern um das Zuparken der
Zufahrt zu Autoabstellplätzen auf einer öffentlichen mit Halteverbot
belegten Gehwegfläche. ...
Erneute Antwort:
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Sie haben Recht: Hier handelt es sich um Gehwegbereich und somit
öffentliche Verkehrsfläche.
Wir kontrollieren täglich. Hierbei wird
jeweils der gesamte Verlauf der Großgartacher Straße kontrolliert.
Am letzten Wochenende konnten unsere
Mitarbeiter im Bereich Großgartacher Str. 190 keinen Falschparker
feststellen.
Es wäre für uns hilfreich, wenn von Seiten
der Anwohner ein kurzer telefonischer Hinweis (56-2050) erfolgt, sobald
dort verkehrswidrig geparkt wird. Wir werden dann umgehend einen
Mitarbeiter vor Ort schicken. An Wochenenden sowie Nachts melden sich
unsere Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes bei der Polizei an.
Insofern kann auch zu diesen Zeiten über die telefonische Information
der Polizei ein Aussendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort tätig
werden.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Michael Pfleger
Ordnungsamt
27.8.2018
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