Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 8.5.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.036 Nordstadt-Zustände

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich zum wiederholten Male über die über die Parkraumbewirtschaftung in der Nordstadt.

Auszugsweise wörtlich:

"... Die menschenverachtende Parkraumnichtverwaltung trotz gebührenpflichtigem Abkassieren der Stadt HN in der Nordstadt hat absolut unerträgliche Ausmaße angenommen. ... Jetzt ist es 2 Uhr nachts vorbei. Seit 5 Stunden kurvte ich im 1/2 Stundentakt um die mit mind. 2/3 FREMDPARKERN zugeparkte viel zu klein bemessene Parkzone, vergebens, sogar die Straßenecken und die Hälfte der Hofeinfahrten sind zugestellt, hier i.d.R. von verzweifelten notparkenden Bewohnern MIT Ausweis. Unter den Fremdparken zahlreiche INDUSTRIEFAHRZEUGE, darunter eine ganze Hermes-Flotte. So etwas ist hier nächtlicher Dauerzustand. Der schert die Stadt ... ein Dreck, ... Bürger wie ich ... wenn sie in der Not weitab woanders das Fahrzeug abstellen sind sie ... Verkehrsünder etc., dann wird obendrein nochmal abkassiert, schlimmer haben es in D nur die rot und braun lackierten Nazis gegenüber rechtschaffenen Bürgern gemacht. Jetzt um 2 Uhr habe ich aufgegeben. Mein Fahrzeug steht weit ab, wo mir morgen ein Strafzettel droht. ... Denn Kontrollen finden, wenn sie überhaupt stattfinden, am Vormittag statt, statt dass TÄGLICH nachts zwischen 22 Uhr und 01 Uhr kontrolliert wird und die Fremdparker konsequent abgeschleppt werden und das Nachtparken nur für Bewohner konsequent auf die gesamten Zonen ausgedehnt werden. Aber gerade nachts sind die anständigen Bewohner FREIWILD. Dreist werden seit Jahren IMMER wieder dieselben Massen von Industriefahrzeugen hier abgestellt. HUNDERTE Male, ohne dass dies jemals geahndet wurde. Die Dummen sind immer die Bewohner, die dann im Zuge vormittäglicher Kontrollen doppelt und dreifach bestraft werden ..."

Wir fragen dazu:

1. Wie lange will die Stadtverwaltung diese ihr bekannten Zustände in der Nordstadt.zu Lasten der Anwohner mit gebührenpflichtigen Parkausweisen noch dulden?

2. Wie oft wurden in diesem Jahr in der Nordstadt.Kontrollen nach 18 Uhr durchgeführt?

3. Wie oft wurden in der Nordstadt.Fahrzeuge in diesem Jahr abgeschleppt?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.5.2018

Eingang nach 18  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> besten Dank für die Schilderung eines Bürgers zur Parksituation in der Nordstadt.

Der Städtische Vollzugsdienst kontrolliert den Ruhenden Verkehr in der Nordstadt. In den ersten vier
Monaten dieses Jahres wurden dabei in der Nordstadt bereits fast 1000 gebührenpflichtige
Verwarnungen gegen Falschparker ausgestellt.

So wurden beispielsweise in der Dammstraße bislang 290, in der Gartenstraße 251, in der Sichererstraße 115 und in der Rückertstraße 97 Verwarnungen erteilt.

Diese hohe Anzahl ausgestellter Verwarnungen belegt die Kontrollintensität der Verkehrsüberwachung, die von Ihnen sowie von Anwohnern seit Längerem gefordert und vom
Ordnungsamt zugesagt wurde. Diese Kontrollen finden auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden statt.

Abschleppmaßnahmen mussten in der Nordstadt in diesem Jahr bislang nicht angeordnet werden. Ein flächendeckendes Abschleppen von Falschparkern erfolgt nicht. Die Anordnung von Abschleppmaßnahmen ist entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf schwere Parkverstöße beschränkt.

Die Verkehrsregelung des Ruhenden Verkehrs muss den Belangen der verschiedenen Zielgruppen
(Anwohner, Gewerbe, Kunden, Besucher) Rechnung tragen.

Insofern ist eine komplette Reservierung des vorhandenen, begrenzten öffentlichen Parkraums nur für Bewohner rechtlich nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Muth

Stv. Amtsleiter

 Ordnungsamt


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