Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  17.7.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.033 Hunde in der Feldflur

Sehr geehrte Damen und Herren,


Spaziergänger beklagen, daß in der freien Feldflur Hundehalter immer wieder ihre Hunde frei in die Felder laufen ließen. Dabei konnten sie auch beobachten, wie diese Vögel aufgestöbert hätten.

Bodenbrütende Vögel und Junghasen würden dabei gestört.

Landwirte beklagen immer wieder, daß die Hinterlassenschaften der Hunde in ihren für die Nahrungsgewinnung notwendigen Felder verbleiben und sogar verpackt in diese hineingeworfen werden.


Angeregt wird,

- daß die Stadt bei dem Versand der Bescheide für die Hundesteuer ein Merkblatt mit einem Verhaltenskodex für Hundehalter und den Folgen eines Verstoßes beifügt;

- daß verstärkt Schilder aufgestellt werden, wo auf diese Probleme hingewiesen wird und in der Feldflur auch verstärkte diesbezügliche Kontrollen stattfinden;

 

- vermehrt Vorrichtungen für Hundekotbeutel nebst Abfalleimern aufgestellt werden.

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn                                                                 [17.4.18]

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.8.2018

Eingang nach 24  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    bürgernah: Danke!

<*> zu Ihrer Anfrage vom 17. Juli 2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Das Ordnungsamt hat gemeinsam mit der Stadtkämmerei - Steuerabteilung - ein Merkblatt erstellt,
das einen "Verhaltenskodex" für Hundehalter und Führer enthält und diesem Schreiben [siehe unten] beigefügt ist.
Dieses Merkblatt kann unter der städtischen Homepage über den Pfad "Bürger und Rathaus", "Bürgerservice A-Z", Buchstabe H, Begriff "Hundesteuer'' abgerufen werden.

Mit einem Mausklick auf die rot markierte Fläche mit der Bezeichnung "Informationen für Hundehalter" gelangt der oder die Anwender/in zum Merkblatt, das ausgedruckt werden kann. Parallel sind auf dieser Seite die Anmeldevordrucke und die Hundesatzung online abrufbar.

Ferner hat die Verwaltung aktuell einen Artikel zum Thema .Leinenpflicht für Hunde" veröffentlicht. Ein weiterer Artikel zur "Entsorgung von Hundekot" steht kurz vor der Veröffentlichung.

Das verstärkte Aufstellen von Schilder, wo auf die Probleme mit Hundekot hingewiesen wird, erachtet die Verwaltung nicht für wirksam, zumal sie erheblich von Sachbeschädigung bedroht sind. Aufgrund der umfangreichen Flurfläche im Stadtkreis Heilbronn, auf denen Verstöße begangen werden können, sind effektive Kontrollen mit den vorhandenen Personalressourcen nicht möglich.

Das Betriebsamt hat keine zusätzlichen Personalkapazitäten, um vom Grünflächenamt zusätzlich aufgestellte Müllbehälter zu leeren oder Hundekotbeutelspender zu bestücken.

Daher ist zwischen den beiden Ämtern abgestimmt, dass nur dort Müllbehälter aufgestellt werden dürfen, wo im selben  Stadtteil ein anderer Behälter entfallen kann. Ferner dürfen Beutelspender nur dort aufgestellt werden, wo sich Privatpersonen als Paten bereiterklären, die Spenderstationen bei Bedarf zu befüllen.
Die Touren der städtischen Müllfahrer finden zudem nur innerorts statt und nicht auf der Feldflur.

Freundliche Grüße

In Vertretung

Ruediger Muth
Ordnungsamt



Anlage

Informationen für Hundehalter

Die Stadt Heilbronn weist darauf hin, dass auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen, auf Märkten, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe, bei
Menschenansammlungen, Aufzügen, Volksfesten und in besonders ausgeschilderten Bereichen
Hunde an der Leine geführt werden müssen.

Zudem dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die jederzeit auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Personen, die einen Hund führen, haben ihn von öffentlichen Spielplätzen, Sportplätzen und von Schulgeländen fernzuhalten.

Eine Missachtung dieser Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach der Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn mit einer Geldbuße geahndet werden.

In der freien Natur, zum Beispiel im Wald oder auf Feldwegen, dürfen sich Hunde hingegen frei
bewegen, wenn sie auf Zuruf unter Kontrolle gebracht werden können.

Es wird, zum Schutz von Spaziergängern, Joggern, Radfahrern und Wild, jedoch dringend empfohlen, Hunde auch im Außenbereich sowie im Wald anzuleinen oder zumindest "bei Fuß" zu nehmen, wenn sich Personen oder Tiere nähern.

Die Erfahrungen und Beschwerden zeigen, dass Hunde in Begegnungssituationen häufig nicht auf den Zuruf ihres "Herrchens" reagieren.

Mit dem Ruf "Der tut nichts" wird der Hundebesitzer seiner Verantwortung nicht gerecht.

Des Weiteren wird von den Hundeführern oft der Jagdtrieb, der in jedem Hund steckt, unterschätzt.

Das Ordnungsamt appelliert deshalb an alle Hundebesitzer, diese Regeln zu beachten und
entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Diesen Hinweisen möchte die Stadt Heilbronn noch folgendes hinzufügen:

~ Respektieren Sie, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist, und versuchen Sie nicht, Ihre
Tierliebe anderen Menschen mit Sätzen wie "Der macht doch nichts" oder "Bleiben sie ruhig
stehen, dann beißt er nicht" aufzuzwingen.

~ Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben.

~ Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass Ihnen der Hund gehorcht. Lassen Sie ihn nur
freilaufen, wenn dadurch keine anderen Menschen und Tiere belästigt werden.

~ Weisen Sie andere Hundebesitzer auf ein von Ihnen festgestelltes Fehlverhalten hin. Appellieren
Sie an die Solidarität der Hundebesitzer.

~ Entsorgen Sie bitte die Hinterlassenschaften Ihres Hundes beim Gassigehen, auch in Feld und Flur.
Geeignete Tüten sind im Handel erhältlich und können in jedem Abfallbehälter entsorgt werden.

~ Nutzen Sie die Möglichkeiten der dem VDH (Verband für das deutsche Hundewesen)
angeschlossenen Hundevereine zur Erziehung Ihres Hundes (Welpenschule,
Begleithundeausbildung etc.).

Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Weststraße 53 - 74072 Heilbronn


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