Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  5.4.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.030 Kinderprorno-Fall

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der SWR veröffentlicht im Fall des teils geständigen Kindergartenleiters Kevin F. im Internet unter

https://www.swr.de/swraktuell/bw/heilbronn/ermittlungen-zum-kinderporno-skandal-in-heilbronn-eltern-wollen-foto-abgleich/-/id=1562/did=21423618/nid=1562/j8vrzz/index.html

 

am 29.3.2018 unter anderem:

Stadt Heilbronn sieht keinen Grund für Recherche

Die Stadt Heilbronn sieht keinen Grund, sich an einer früheren Arbeitsstätte des angeklagten Erziehers - dem städtischen Kindergarten Kohlpfad - umzuschauen und zu recherchieren, denn so Sprecher Christian Britzke: "Es ist bekannt, dass der Beschuldigte von September 2009 bis August 2010 in seinem letzten Ausbildungsjahr in einer Kita der Stadt Heilbronn gearbeitet hat. Berufspraktikanten stehen unter kontinuierlicher Anleitung und Aufsicht. Hätte die Stadt damals Auffälligkeiten wahrgenommen, hätte sie auch unmittelbar reagiert."

Wir fragen dazu:


1. Entspricht die Wiedergabe im Internet der gemachten Aussage dazu;


2. trifft es zu, daß die Stadt Heilbronn  keinen Grund sieht, "sich an einer früheren Arbeitsstätte des angeklagten Erziehers - dem städtischen Kindergarten Kohlpfad - umzuschauen und zu recherchieren";


3. was ist Grundlage für diese Haltung der Stadtverwaltung, eine Recherche oder aktuelle Befragung der für die damalige  "kontinuierlicher Anleitung und Aufsicht" verantwortlichen Personen und bei den damaligen Eltern zu unterlassen;


4. gibt es dazu Kontakte zu Polizei und Staatsanwaltschaft?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.4.2018

Eingang nach 8  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgernah: Danke!

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 05.04.2018 können wir Ihnen folgendes mitteilen:

1) Entspricht die Wiedergabe im Internet der gemachten Aussage dazu?

Die Aussage entspricht den Tatsachen. Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr werden bei
der Stadt Heilbronn seit vielen Jahren eingesetzt. Sie arbeiten stets unter Anleitung und haben keine Möglichkeit sich ohne Aufsicht längere Zeit mit Kindern zu beschäftigen.
Das Konzept der "offenen Gruppen" lässt keinen unbeobachteten Rückzug zu. Zum damaligen
Zeitpunkt wurden keine Auffälligkeiten beim Beschuldigten festgestellt. Wenn diese festgestellt
worden wären, hätte dies zu einer unmittelbaren Reaktion der Stadt als Arbeitgeber geführt.

2) Trifft es zu, dass die Stadt Heilbronn keinen Grund sieht, "sich an der früheren Arbeitsstätte
des angeklagten Erziehers - dem städtischen Kindergarten Kohlpfad - umzuschauen und zu
recherchieren?


Die Stadt Heilbronn steht mit ihren Jugendhilfe Beratungs- und Unterstützungsangeboten ,
insbesondere der Erziehungsberatung selbstverständlich allen Eltern, welche in Sorge sind, zur
Verfügung. Die Kontaktdaten wurden, ergänzend zur Veröffentlichung im Internet auf der städtischen
und kirchlichen Homepage und direkt gegenüber den Eltern im Elternabend in den kirchlichen
Einrichtungen kommuniziert. Die Kinder, welche 2009/2010 im Kindergarten Kohlpfad waren,
befinden sich mittlerweile in der Schule. Selbstverständlich werden jedoch Anfragen, welche an den
Kindergarten gerichtet werden, unverzüglich an das Jugendamt weitergeleitet.

3) Was ist Grundlage für diese Haltung der Stadtverwaltung, eine Recherche oder aktuelle
Befragung der für die damalige "kontinuierliche Anleitung und Aufsicht" verantwortlichen
Personen und bei den damaligen Eltern zu unterlassen?


Die für die Aufsicht damals zuständige Mitarbeiterin wurde dahingehend befragt, ob es Anhaltspunkte für evtl. kindeswohlgefährdende Handlungen gab. Dies wurde verneint. Meldungen von Eltern gegenüber dem Jugendamt werden sorgfältig geprüft. Sofern es Anhaltspunkte für evtl. strafbare Handlungen gibt, werden die Meldungen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

4) Gibt es Kontakte zur Staatsanwaltschaft und Polizei?

Nachdem bislang keine konkreten Meldungen zu evtl. Straftaten beim Jugendamt seitens Eltern oder
weiterer Personen eingegangen sind, gab es noch keine einzelfallbezogenen Kontakte.
Ansprechpartner für die Staatsanwaltschaft ist primär der Kommunalverband für Jugend und Soziales
- Landesjugendamt als zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend
und Senioren


LeserFORUM - Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)