Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  16.03.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.023 Neutralitätspflichtverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stadtverwaltung verbreitet über die Gemeinderatspost ein Flugblatt "Kranzniederlegung KZ Neckargartach" des DGB (siehe Anlage) in dem neben den Symbolen des "Deutschen Gewerkschaftsbundes" (DGB) und dem der "Vereinigung der Verfolgten den Naziregimes" (VVN) auch das neue Logo der Stadt Heilbronn prangt.


Wir fragen dazu:


1. Handelt es sich bei der im Flugblatt genannten Veranstaltung um eine gemeinsame Aktion mit der Stadt Heilbronn?

 

2. Wie kommt die Stadtverwaltung dazu, unter Verletzung des Neutralitätsgebotes sich mit ideologisch einseitig geprägten  Organisationen wie dem DGB und einer vom Verfassungsschutz als mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen, beobachteten und als linksextremistisch eingestuften VVN, ihr Logo auf einem Flugblatt verbreiten zu lassen?

 

3. Setzt sich die administrative Stadtverwaltung Heilbronn (nicht zu verwechseln mit der Verwaltung, dessen oberstes Organ nach §23 GO Gemeinderat und Oberbürgermeister ist) wie zu Zeiten der überwundenen Diktaturen auf deutschem Boden mit den Ideologien dieser beiden mitgenannten Organisationen gleich?

4. Wer hat die Erlaubnis zum Abdruck des Logos der Stadt Heilbronn erteilt bzw. dessen Verwendung angeordnet?

 

5. Wird die Stadtverwaltung die Verwendung des Logos der Stadt Heilbronn künftig auch auf rechtsextremistisch motivierten Flugblättern im Rahmen des Gleichbehandlungsgebotes, aber unter gleicher Verletzung der Neutralitätspflicht, zulassen oder werden linke Ideologien begünstigt?

6. Wurde die Aufsichtsbehörde über den Mißbrauch durch die Stadtverwaltung informiert?

 

7. Weshalb tritt die Stadtverwaltung unter Einhaltung des Neutralitätsgebotes - vergleichbar der Gedenkfeiern zum 4. Dezember 1944 - nicht selbst als Veranstalter auf?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.3.2018

Eingang nach  6 Tagen

   könnte besser sein

<*>  - die Stadtverwaltung beantwortet Ihre Fragen wie folgt:

zu 1. Die Veranstaltung auf dem KZ-Friedhof Neckargartach ist eine gemeinsame Veranstaltung der drei Institutionen.

zu 2. Die Veranstaltung, die bis 2016 vom DGB in Eigenregie durchgeführt wurde, ist ein Baustein der städtischen Erinnerungskultur, neben dem Volkstrauertag, dem 4. Dezember und der Gedenkveranstaltung betreffend die Zerstörung der Synagoge.

Die Neutralitätspflicht des Staates bezieht sich einerseits darauf, dass die staatlichen Organe im Vorfeld vor Wahlen in ihrer amtlichen Funktion nicht offen oder verdeckt für eine bestimmte Partei eintreten. Ferner muss der Staat sich in religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen neutral verhalten.

Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung macht sich die Stadt nicht ein religiöses oder oder weltanschauliches Bekenntnis von DGB oder VVN zu eigen; sie wirbt auch nicht für den DGB oder den VVN. Vielmehr geht es bei dieser Gemeinschaftsveranstaltung um die Wahrung der Erinnerung an die im Zuge der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft in der KZ-Außenstelle Neckargartach getöteten Menschen.

Das Bürgermeisteramt bekennt sich mit der Teilnahme auch zu diesem Teil der Geschichte der Stadt Heilbronn. Deshalb ist es ferner folgerichtig, dass die Stadt als Mitveranstalter mit ihrem Logo auf der Einladung zu dieser Veranstaltung erscheint. Der Neutralitätspflicht widerspricht dies nicht.

Zu 3. Auf die Ausführungen in Ziff. 2 wird verwiesen.

zu 4. Der Flyer wurde mit dem Bürgermeisteramt abgestimmt.

zu 5. Der vorliegende Sachverhalt rechtfertigt Ihre Schlussfolgerung nicht.

zu 6. Es gibt keinen Missbrauch, über den die Aufsichtsbehörde informiert werden müsste.

Zu 7. Die Veranstaltung wurde vom DGB initiiert; die Verwaltung sieht keine Veranlassung zusätzlich eine eigene Veranstaltung ins Leben zu rufen.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Annegret Halter

Büro des Oberbürgermeisters


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