Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  9.3..2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.019 Fehlende Beantwortung


Sehr  geehrte Damen und Herren,

zu folgender Anfrage an die Stadtverwaltung liegt uns bis heute keine Stellungnahme vor:

Am 27.12.2017 um 13:07:

Bürgerbewegung PRO Heilbronn


An die Stadtverwaltung Heilbronn


Unterkunftskosten


Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Sozialdatenatlas 2017 (4. Fortschreibung) fragen wir an:

a) Wie vielen Leistungsbeziehern von Grundsicherung SGB XII + SGB II in Heilbronn reichen die gewährten Kosten der Unterkunft nicht zur Deckung Ihrer effektiven Mietkosten? (Wir bitten dazu die Verwaltung der  Stadt Heilbronn um konkrete Angaben zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im ALG II + SGB XII - Bezug, die aus ihrem  Regelsatz zu ihrer Miete dazu zahlen müssen, weil das Jobcenter + Sozialamt deren Unterkunftskosten nicht in voller Höhe anerkennt und übernimmt).

b) Wie viele Bedarfsgemeinschaften wohnen in Wohnraum, dessen Kosten über den städtischen Mietobergrenzen liegen. Basis: Schlüssiges Konzept der Stadt Heilbronn seit dem 01.09.2016.

c) Werden wegen besonderen persönlichen Voraussetzungen im Einzelfall  erhöhte Unterkunftskosten anerkannt, falls ja, in welchen und wie vielen Fällen (z.B. Moratorium bei Mietsenkungsverfahren und 10 % Aufschlag bei Neuanmietungen und Altmietverhältnissen)?.

d) Wird die Stadt Heilbronn als Träger der Grundsicherung abgestimmt mit dem Jobcenter und dem Sozialamt bis zur Vorlage neuer Mietobergrenzen keine neuen Mietsenkungs-Verfahren einleiten, da davon auszugehen ist, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft ansteigen und  folgt sie der Empfehlung der Sozialgerichte und erkennt bei Neuanmietungen + Altmieten im zeitlich längeren Bestand und bei älteren  (Bestandsmieten) „weitestgehend“ die Werte der jetzigen Mietobergrenzen zuzüglich 10 % an?

e) Wird künftig bei den anzuerkennenden Unterkunftskosten zwischen Angebotsmieten bei Neuanmietung und Bestandsmieten unterschieden? (Da es hier Unterschiede gibt, spielt dies künftig  bei der Festsetzung von angemessenen Kosten der Unterkunft eine wesentliche Rolle. Jeder Blick in eines der großen Wohnungssuchportale belegt überzeugend, daß es hier ganz gewaltige Unterschiede gibt). 

 


Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat
info@pro-heilbronn.de
pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500



 


Hinweis:

  • Dies ist eine Anfrage gem. § 24 (4) GO
  • Anfragen und Antworten werden auf www.pro-heilbronn.de ggf. anonymisiert veröffentlicht.
  • Amtliche Auskünfte müssen vollständig, richtig und unmißverständlich sein (BGH  III ZR 114/68 u.a.)

Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail und der darin enthaltenen Informationen sind nicht gestattet.

Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir erneut um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.4.2018

Eingang nach 103  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  auf Ihre Anfrage vom 09.03.2018 möchten wir Ihnen folgendes mitteilen.

1) Fehlende Beantwortung

Eine Anfrage mit dem Thema "Unterkunftskosten" ging beim Amt für Familie, Jugend und
Senioren zum ersten Mal am 09.03.2018 ein. Eine frühere Beantwortung war uns deshalb nicht
möglich. *

2) Wie viele Haushalte oder Bedarfsgemeinschaften stehen derzeit im Bezug von Leistungen
in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 11) und Sozialhilfe (SGB XII)?

Zum 31.12.2017 standen 1.297 Haushalte im Bezug von Grundsicherungs- und
Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB XII.

Nach der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit vom November 2017 erhielten 4.714
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 11.

3) Wie viele Bedarfsgemeinschaften wohnen in Wohnraum, dessen Kosten über den städt.
Mietobergrenzen liegen?

In der Sozialhilfe sind zum vorgenannten Zeitpunkt 158 Haushalte über den Richtwerten des
schlüssigen Konzeptes.

Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum SGB 11 sind keine Zahlen zu dieser Fragestellung
zu entnehmen.

4) Werden wegen besonderer pers. Voraussetzungen im Einzelfall erhöhte
Unterkunftskosten anerkannt, fall ja in welchen und wie vielen Einzelfällen?

Aus individuellen Gründen (z.B. Alter, Krankheit, Schwerbehinderung etc.) werden im SGB XII
bei 64 Haushalten Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe anerkannt. Unter Berücksichtigung
individueller Gründe sind deshalb lediglich noch 94 Haushalte (7%) über den derzeitigen
Mietobergrenzen angesiedelt.

Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum SGB 11 sind keine Zahlen zu dieser Fragestellung
zu entnehmen.

5) Wird die Stadt Heilbronn als Träger der Grundsicherung abgestimmt mit dem Jobcenter
und dem Sozialamt bis zur Vorlage neuer Mietobergrenzen keine neuen
Mietsenkungsverfahren einleiten, da davon auszugehen ist, dass die angemessenen
Kosten der Unterkunft ansteigen und folgt der Empfehlung der Sozialgerichte und
erkennt bei Neuanmietungen + Altmieten im zeitlich längeren Bestand die Werte der
jetzigen MOG + 10 % an?

Das Amt für Familie, Jugend und Senioren arbeitet derzeit an einer Fortschreibung der
bisherigen Richtwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft. Bereits heute werden
Ãœberschreitungen der Richtwerte im Bereich der Bestandsmieten (z.B. durch eine
Mieterhöhung während des laufenden Bezuges) im Einzelfall aus individuellen oder
wirtschaftlichen Gründen anerkannt. Im Übrigen sind sowohl im SGB 11 als auch im SGB XII
Kostensenkungsverfahren bei unangemessenen Kosten der Unterkunft gesetzlich
vorgeschrieben und geregelt.

6) Wird künftig bei den anzuerkennenden Unterkunftskosten zwischen Angebotsmieten bei
Neuanmietung und Bestandsmieten unterschieden?

Die Stadt Heilbronn wendet für den-Stadtkreis Heilbronn die Richtwerte an, die das schlüssige
Konzept seit Sept. 2016 auf der Grundlage der Produkttheorie des Bundessozialgerichtes für
den Vergleichsraum Stadt Heilbronn vorsieht.

Eine Differenzierung der angemessenen Kosten der Unterkunft in Angebots- oder
Bestandsmieten ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und dem schlüssigen
Konzept nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend
und Senioren


 

* Anm.: Die Anfrage wurde am 27.12.2017 13:07 an 4 Empfänger der Geschäftsstelle des Gemeinderates versandt. Eine Fehlermeldung liegt nicht vor.


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