An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.013
Krähen-Invasion
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger beklagen sich über die zunehmenden Belästigungen durch die
Krähen-Invasion der Stadt.
Besonders wird
dabei darauf hingewiesen, daß dies im Rahmen der Bundesgartenschau schon
im Bereich des Hauptbahnhofs - aber auch in anderen Bereichen der Stadt,
wie z.B. an der Badstraße - keine gute Visitenkarte der veranstaltenden
Stadt Heilbronn abgeben würde.
Letzten Endes würden die Krähen auch den Bestand an Singvögeln bedrohen.
Vorgeschlagen würde durch entsprechende Maßnahmen eine Schadensminderung
mit Hilfe der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk.
Wir fragen dazu:
a) Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu diesem in der Tat immer mehr
um sich greifenden Problem grundsätzlich ab;
b) was sie
unternimmt, um eine Ausbreitung in den Bereich der BuGa zu unterbinden;
c)
welche Maßnahmen
sie zur Eindämmung bzw. Reduzierung des Krähen-Bestandes in der Stadt
ergreift?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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zu Ihrer Anfrage ergeht
folgende Stellungnahme:
Die Saatkrähen beginnen ihren Nestbau ab Ende
Februar, brüten in der Regel bis Ende April und nach einem weiteren
Monat verlassen die Jungvögel zumeist die Nester. Die Problematik der
Verschmutzung und des Lärms ist daher vor
allem in den Monaten März, April und Mai gegeben. Das ist der
Stadtverwaltung aus den Erfahrungen der Vergangenheit im Stadtkreis
Heilbronn bekannt.
Wild brütende Vögel, so auch Saatkrähen, sind
europarechtlich nach den Vogelschutzrichtlinien
sowie dem Bundesnaturschutzgesetz (§39)
besonders geschützt. Eine Vergrämung der Krähen vor
Beginn des Nestbaus und der Brutzeit wie z.B.
Entfernung der Nester, ausgesägte Zweige von
Nistbäumen, Einsatz von Falken und den Einsatz
von Knallgeräten etc. hat bisher bei anderen
Kommunen zu keinem nachhaltigen Erfolg geführt
Es waren eher negative Folgen zu beobachten,
da sich die Vögel durch die Störung oft in
mehrere Kolonien in der näheren Umgebung aufteilen und
auch das Brutgeschäft durch solche
Störmaßnahmen dadurch verlängert wird.
Selbst eine Bejagung der Tiere würde nicht den
gewünschten Erfolg bringen, da die Saatkrähen
diesen Verlust durch einen höheren Bruterfolg
innerhalb kürzester Zeit ausgleichen würden. Zudem
ist eine Bejagung nach derzeit geltender
Rechtslage auch nicht zulässig.
Der Bestand von Singvögeln ist durch die
Saatkrähe nicht bedroht, da die Saatkrähe, im Gegensatz
zu der leicht zu verwechselnden Rabenkrähe,
keine Nester ausraubt und Singvögel frisst.
Die Stadt Heilbronn ist sich der lästigen
Auswirkung der Saatkrähen auf die betroffene
Nachbarschaft in den Wohngebieten bewusst. Die
Stadtverwaltung hat mit anderen von der
Saatkrähen-Problematik besonders betroffenen
Kommunen Kontakt aufgenommen um
Informationen und Erfahrungen über mögliche
Lösungswege zu erfahren. Bisher hat es noch keine
Kommune in Deutschland, Österreich,
Lichtenstein und Schweiz geschafft, Saatkrähen vom
Stadtraum fernzuhalten oder zu vertreiben - im
Gegenteil sehr oft wurde die Situation durch
unkoordiniertes Eingreifen verschlimmert.
Die Stadtverwaltung wird durch
Öffentlichkeitsarbeit um Verständnis für die Beeinträchtigungen
durch Schmutz und Lärm während der Nestbau-
und Brutzeitphase der Saatkrähen im Zeitraum
März bis Mai werben. Im Übrigen kann auch der
städtische Wildtierbeauftragter unter der
Telefonnummer 07131-56-4795 kontaktiert
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner
Amtsleiter
Ordnungsamt
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