Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  28.2.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.011 Fehlende Beantwortung


Sehr  geehrte Damen und Herren,

zu folgender Anfrage an die Stadtverwaltung liegt uns bis heute keine Stellungnahme vor:
 

Am 10.11.2017 um 09:22 schrieb Dagenbach:

Benachteiligung


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezieher von SGB II (Hartz IV) und Bezieher von SGB XII (Sozialhilfe) kritisieren, dass sie gegenüber von (anerkannten) Flüchtlingen durch die Stadt Heilbronn bei der Bewilligung der Kosten der Unterkunft (KdU) benachteiligt werden.

Die Verwaltung mietet für dezentrale Wohnunterkünfte für Flüchtlinge Wohnungen direkt an zu einem Preis von +20% über dem Mitspiegel an.

An einem Beleg-Beispiel eines 2-Personen-Haushaltes (Bedarfsgemeinschaft) bedeutet dies konkret:


Mietspiegelfeld 2016 – Wohnung Baujahr 1960 - 1977:

60 qm Wohnung x 6,51 € Mittelwert = 390,60 € Kaltmiete.

60 qm Wohnung x 7,88 € Obergrenze Preisspanne = 472,80 € Kaltmiete.

 Ein +20% über dem Mietspiegel (2016) bedeutet: 468,72 € bzw. 567,36 € Kaltmiete.

 Nach dem neuen „Schlüssigen Konzept“ der Stadt Heilbronn (seit 01.09.2016) erhalten Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe aber nur:

 60 qm x 6,38 € = 383,00 € Kaltmiete (= Nettokaltmiete).

 Es handelt es sich hierbei um mehr als 1.244 Sozialhilfe Empfänger (Stand: 12/2014) sowie um  4.457 Bedarfsgemeinschaften (Haushalte) Hartz IV (Stand: 12./015) und 1.029 Wohngeldhaushalte (Stand: 12/2014) in Heilbronn.

Wir fragen dazu: 

1. Warum erfolgen diese Benachteiligungen der eigenen Bürger und Bezieher von SGB II und SGB XII?

 2. Werden Korrekturen für eine Anhebung der zu niedrigen Sätze für die  Benachteiligten angedacht und welche konkreten Schritte (auch in zeitlicher Hinsicht) sind zu erwarten?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.3.2018

Eingang nach  134 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  - die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage vom 10.11.2017 bitten wir zu entschuldigen. Zum
Sachverhalt können wir Ihnen folgendes mitteilen:

1. Benachteiligungen

Im Rahmen der Gemeinderatsdrucksache 226 ä wurde die Verwaltung ermächtigt, befristet bis
31.12.2016 eigenständig über den Abschluss von Mietverträgen zur Flüchtlingsunterbringung auf
Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) zzgl. 20% Zuschlag für intensive
Wohnbewirtschaftung abzuschließen. Der Wirtschaftsausschuss war im Nachgang über alle
Entscheidungen zu informieren.

Grund für diese Ermächtigung war der damalige dringende Bedarf an Wohnunterkünften zur
dezentralen Unterbringung und der Verkürzung der Zeit zwischen Angebot der Wohnung und
Abschluss des Mietvertrags.

Diese Ermächtigung galt jedoch befristet bis 31.12.2016 und findet somit keine Anwendung mehr.
Entsprechend werden seit 01.01.2017 nur noch Wohnungsangebote entsprechend des
Mietspiegels berücksichtigt. Eine Benachteiligung ist daher nicht erkennbar.

2. Schlüssiges Konzept

Bei der Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) wird gemäß der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die ."Produkttheorie" angewendet. Danach wird die
Summe aus angemessenem Quadratmeterpreis (Nettokaltmiete) und kalte Betriebskosten je
Quadratmeter mit der angemessenen Wohnfläche multipliziert.

Bei einem 2-Personenhaushalt (Einstehensgemeinschaft) beträgt der Richtwert bei einer
Wohnfläche von 60 qm seit 01.09.2016 470,00 EUR. Dieser Wert wurde entsprechend der
Rechtsprechung des Bundessozialgericbts aufgrund einer Datenauswertung für alle Wohnungen
(ohne Baualtersklassenbeschränkung) ermittelt.

Im Jahr 2018 ist die Fortschreibung der Richtwerte im SGB 11 und AsylbLG vorgesehen. Eine
entsprechende Vorlage ist für die 2.te Jahreshälfte 2018 geplant.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend
und Senioren


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