Ungereimtheiten

Wahlprüfung beantragt

vergrößernPRO Heilbronn läßt die Wahl per Einspruch überprüfen

Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014

"Dank an unsere treuen Wähler"

18.6.2014 - Die Bürgerbewegung PRO Heilbronn läßt den Ausgang der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 zunächst vom Regierungspräsidium Stuttgart überprüfen. Bei einem Kandidatentreffen zur Manöverkritik wurde dies ohne Ausnahme befürwortet und auch festgestellt, daß man einen sehr gut geführten, aber auch sehr anstrengenden Wahlkampf hinter sich hat.

 

Kein Wunschergebnis

"Mit einem guten Querschnitt aus allen bürgerlichen Lagern haben alle unsere Kandidaten das ihre dazu beigetragen. Ihnen gilt unser herzlicher Dank, denn sonst hätte Bürgernähe frei von Egoismen künftig gar keine Stimme mehr im Heilbronner Gemeinderat. Daß der Ausgang der Kommunalwahlen in Heilbronn für unsere Bürgerbewegung PRO Heilbronn kein Wunschergebnis darstellt, brauche ich wohl nicht besonders zu betonen", erklärte der Vorsitzende und Stadtrat Alfred Dagenbach schon unmittelbar nach der Wahl zum Ausgang. Deshalb bedankt er sich ganz besonders bei den treuen Wählern, die ihre Stimme noch mit Überlegung abgegeben haben und nicht nur aus dem Bauch heraus einem Trend erlegen sind. Sein Kollege Heiko Auchter spricht ein besonderes Lob an die Klingenberger Wähler aus, die seinen Einsatz im Stadtteil Klingenberg mit dem besten Wahlergebnis gewürdigt haben. Heiko Auchter: „Unser Wunsch, in Fraktionsstärke im neuen Gemeinderat vertreten zu sein um damit noch mehr die Interessen der Bürger gegenüber der Stadtverwaltung vertreten zu können, ging leider nicht in Erfüllung.“

 

Ziel verfehlt

Das Ziel war eindeutig, in Fraktionsstärke imneuen Gemeinderat vertreten zu sein um damit noch mehr die Interessen der Bürger gegenüber einer Verwaltung vertreten zu können, bei der die mangelnde Bürgernähe im krassen Gegensatz zum gepflegten Lobbyismus steht. Beispielhaft für vieles andere ist die Beseitigung der massiven Heilbronner Verkehrsprobleme als eines der Hauptanliegen der Bürgerbewegung PRO Heilbronn. Dieses Bemühen um mehr Bürgernähe wurde nicht honoriert, im Gegenteil: Das bekannt gemachte Wahlergebnis konterkariert es geradezu.

Die PRO-Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter ►  

Viele dachten demzufolge wohl auch, es reiche, die PRO-Stadträte zu wählen und ansonsten seinen Frust über einen Denkzettel abzugeben. In der Tat haben uns lediglich 1300 Stimmen gefehlt, um unseren bisherigen zweiten Sitz halten zu können. Das entspricht lediglich 33 unverändert abgegebenen Stimmzetteln. Sicher scheint zu sein, daß wir künftig mindestens zwei statt bisher einen Bezirksbeirat stellen werden.

 

Vandalismus

Es ist anzunehmen, daß auch der ungeheure Vandalismus gegen unsere Plakate zu einem für uns weniger glücklichen Wahlausgang beigetragen hat und bedauerlich, wenn unsere Gegner dadurch ihr Ziel erreicht hätten, denn offensichtlich werden wir nicht nur von dieser Seite so ernst genommen, daß man zu solchen Mitteln greifen muß. Schließlich finanzieren wir unseren Wahlkampf nicht wie alle anderen Parteien aus der Parteienfinanzierung, sondern aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden unserer Freunde. Ein Ersatz für die zerstörten Plakate war nicht möglich, da die Lieferung einer Neuauflage erst nach der Wahl hätte erfolgen können. Immerhin konnten wir selbst einen der Täter stellen und haben auch die Videoaufnahme einer weiteren Tat. Strafanzeigen wurden dafür gestellt.

 

Verhalten der Verwaltungsspitze

Heilbronn: Freibrief für Vandalismus?

Bemerkenswert ist dazu das Verhalten der Verwaltungsspitze, wie sie in einer Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage zum Vandalismus zur Wahl zum Ausdruck gekommen ist. Offensichtlich bedarf es künftig der Wahlbeobachtung durch die OECD, wie es in Staaten üblich ist, in denen die Selbstherrlichkeit der parteiischen Verantwortungsträger im Gegensatz zum Minderheitenschutz steht, denn derartige Zustände wie in Heilbronn sind uns sonst weniger bekannt und als Beispiel für eine faire freie und gleiche Wahl kann das wohl schwerlich herhalten.

 

Ungereimtheiten

Da es für uns jedoch bei der Auszählung der Stimmen auch nach der ersten Korrektur immer noch erhebliche Ungereimtheiten gibt, denen auf unsere Bitten nicht nachgegangen wurde, lassen wir nun dieses von übergeordneter Seite überprüfen. Immerhin mußten nicht nur bei der Europawahl das Wahlergebnis schon vom Gemeindewahlausschuß korrigiert werden, sondern ergaben auch die Überprüfungen der ungültigen Stimmzettel zur Kommunalwahl, daß doch 70 von zunächst festgestellten 657 doch gültig waren. In einem einzigen Briefwahlbezirk wurden zunächst allein 41 ungültige Stimmzettel festgestellt - ansonsten schwankten die Zahlen zwischen 0 und 16. Das Argument, es seien "ausschließlich Rechenfehler", ist uns zu wenig, wenn es zuvor 28 Wähler mehr gegeben hat. Schließlich soll der Wählerwille nicht verfälscht werden. Gleich, wie diese Prüfung, die jeder Wähler innerhalb einer Wochenfrist nach Veröffentlichung im Amtsblatt verlangen kann, letzten Endes ggf. ausgehen wird, gilt das Wort eines unserer Kandidaten: "Jetzt erst recht, denn nach der Wahl ist vor der Wahl".

 

Der Einspruch

Aus dem Schreiben an das RP Stuttgart

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen die Unterzeichner Einspruch gegen das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Stadt Heilbronn vom 25. Mai 2014 ein.

 

Begründung:

Ablauf und Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses widersprechen den aus Art. 28 GG zu folgernden Wahlgrundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen. Somit wurden die daraus folgernden demokratischen Rechte der auf der Liste der Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V. (PRO) kandidierenden Bewerber in erheblichem Maße verletzt. Nach Artikel 20 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Nach Art. 21 GG wirken die Parteien (rsp. ihnen auf kommunaler Ebene gleichgestellte Vereinigungen) bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Schutz und Einhaltung der grundgesetzlich garantierten Rechte, der verfassungsmäßigen Ordnung, Bestand des Staates und seiner Einrichtungen und dessen rechtmäßiges Funktionieren, sowie die Rechtsordnung sind auch in diesen Fällen für die zuständigen öffentlichen Stellen verbindlich. Zur Abwehr drohender Gefahren, die diese Grundsätze gefährden, sind entsprechend ausreichende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Mangelhafter Schutz und die Folgen

Dies wurde während des offiziell anberaumten Zeitraumes zur Darstellung von Programminhalten der an der Wahl zugelassenen und beteiligten Gruppierungen und deren Bewerber im öffentlichen Raum durch Plakate und Banner nicht – beispielsweise durch Anweisung und Ausübung einer erhöhten Streifentätigkeit – gewährleistet. Somit war es infolge dieser Unterlassungen auch möglich, daß durch einen ungeheuren Vandalismus an den Plakaten unserer Wählervereinigung und ihrer Bewerber derartige Zerstörungen, Entfernungen und Übermalungen von Bezeichnungen, Namen, Bilder und Aussagen durchgeführt werden konnten - im Gegensatz zu vereinzelten „üblichen“ Beschädigungen an Plakaten anderer an der Wahl beteiligter Gruppierungen und Parteien -, daß das Recht an der Mitwirkung an der politischen Willensbildung im unmittelbaren Vorfeld der Heilbronner Kommunalwahl vom 25.5.2014 in einem derartigen Maße eingeschränkt war, daß von einer Gleichheit der Wahl nicht mehr die Rede sein konnte. Für jene Wähler, die trotz der Folgen dieses uneingeschränkt stattgefundenen Vandalismus wußten, wem dieser gegolten hat, mußte zudem der negative Eindruck entstanden sein, daß wir selbst nicht für eine ordnungsgemäße Darstellung sorgen könnten. Dem ist zu erwidern, daß soweit zunächst noch möglich, Ersatzvornahmen getätigt wurden. Alternativ wäre das von den politisch motivierten Tätern – deren Hintergründe bislang zwar vermutet, aber auf Grund einer auch möglichen falschen Fährtenlegung (cui bono?) nicht sicher zugeordnet werden können - beabsichtigte fast vollständige Verschwinden der unerwünschten Konkurrenz erreicht worden, wenn die beschädigten Plakattafeln entfernt worden wären. Aufgrund der Lieferfristen für neue Plakate war eine Neubestellung ausgeschlossen, zudem auf Grund der Tatsache, daß wir unseren relativ bescheidenen Wahlkampf nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren und keinerlei Zuwendungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung wie die Parteien erhalten, auch die finanzielle Chancengleichheit nicht gegeben ist und wir uns nicht einen entsprechenden Vorrat , der wohl auch derselben zerstörerischen Behandlung unterlegen gewesen wäre, zulegen können.

 

Null Reaktion der Verantwortlichen

Auf unsere indirekt zum Einschreiten auffordernde Anfrage unserer Bewerber und dem Heilbronner Gemeinderat angehörenden Stadträte Alfred Dagenbach, zugleich Vertrauensmann der Kandidatenliste, und Heiko Auchter an die Stadtverwaltung, insbesondere zu 1. („welche Maßnahmen sie bisher ergriffen hat, um den zunehmenden Vandalismus in der Stadt anläßlich von Wahlen jeder Art, der ihr seit Jahrzehnten bekannt ist und sie weitestgehend untätig - jedenfalls völlig erfolglos - hinnimmt, endlich zu unterbinden oder zumindest einzudämmen“) und 4. („welche Maßnahmen sie nun ergreifen wird, um den OSZE-Standard und das grundgesetzlich garantierte Recht auf allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen zu garantieren, was durch die unterlassene Strafvereitelung durch die dafür zuständigen Behörden bisher nicht vollständig gewährleistet wird?“) unmittelbar nach Beginn der auf diese Weise erfolgten Störung der zur Wahl gehörenden Unterrichtung der Bürger mittels Plakaten vom 12.5.2014 antwortete der Oberbürgermeister mit Eingang vom 30.5.2014, also 5 Tage nach der Wahl endlich in ausweichender Weise und weist auf die unmittelbar darauf erfolgte Replik erneut mit Eingang vom 12.6.2014 keinerlei Maßnahmen nach, die außer der allgemein üblichen Routine zur Prävention gegen politisch motivierte Straftaten zur Wahl ergriffen worden sind, siehe  ► http://www.pro-heilbronn.de/+bhb.htm#14062. Damit war den Tätern auch bewußt, daß sie ungestört agieren können und ihrem kriminellen Treiben durch Verweigerung eines ausreichenden Schutzes der mit der Wahl zusammenhängenden politischen Willensbildung praktisch freier Lauf gelassen wird, womit u.a. das Recht der Bewerber, sich selbst und ihre Positionen gegenüber den Wählern ausreichend darzustellen, verletzt wurde. Es blieb weitestgehend uns selbst überlassen, neben dem notwendig gewordenen laufenden Stellen von Strafanzeigen, Erstellen von Bildmaterial zur Beweissicherung etc. pp. und eines auf frischer Tat selbst festgenommenen Täters aktiv zu werden, was durch den dafür notwendigen Zeitaufwand den übrigen Wahlkampf als Teil des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates stark beeinträchtigt hat.

 

Wähler irritiert und frustriert

Bereits im Vorfeld und während der Wahl gab es erhebliche Irritationen bei den Wählern, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dazu beigetragen haben, daß einerseits die Wahlbeteiligung auf das niederste Niveau aller Kommunalwahlen in Heilbronn gesunken ist oder es neben der Totalverweigerung aus Verärgerung darüber zur Protestwahl bzw. Ungültigmachung geführt hat. So wurden recht spät erst Mitte bis Ende der Wahlwoche unter Bezug auf die eingehaltenen entsprechender Vorschriften die Stimmzettel per Infopost zugestellt, so daß die Wähler vielfach wenig Zeit hatten, sich die 9 Listen in Ruhe durchzusehen und eine Auswahl zu treffen. Auf empörte Hinweise an uns wurden von unserer Seite sowohl telefonische als auch schriftliche Rückfragen an das Wahlamt gerichtet, siehe auch  ► http://www.pro-heilbronn.de/+bhb.htm#14068.Gleichsam kam es deshalb auch zu irritierenden Doppelzustellungen der Stimmzettel, wenn zuvor Briefwahl beantragt wurde.

 

Analphabeten als Wahlhelfer?

Andererseits wurden Klagen bekannt, daß Helfer in Wahllokalen nicht richtig Bescheid wußten, wie vorzugehen ist. Im Fall eines Unterzeichners wurde dieser nach Vorlage des Wahlscheines erst abgewiesen und erst nach dessen Rückfrage, ob auch der Personalausweis genüge, festgestellt, daß die Wahlhelferin den Wahlschein falsch herum angesehen hat – so daß die Frage nach der Eignung des eingesetzten Personals und dessen Überprüfung zu stellen ist. Diese Praktika tragen nicht dazu bei, das Vertrauen in die handelnden Personen zu stärken, zumal aus vergangenen Wahlbeobachtungen durchaus noch in Erinnerung ist, wie unter anderem Stimmzettel zunächst „aus Versehen“ auf dem falschen Stapel landeten oder solches mit den Worten sinngemäß „das ist doch eh' dasselbe“ begründet wurde. Schließlich hat die unvollständige Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses in der Heilbronner Stimme Ungereimtheiten insoweit aufgezeigt, als in vielen Wahlbezirken beim Vergleich der Kommunalwahlergebnisse unserer Wählervereinigung zu jenen des Jahres 2009 übergroße Abweichungen gegenüber dem vorgeblichen Trend festzustellen waren.

 

Überprüfung abgelehnt

Deshalb wurde durch den Vertrauensmann der Kandidatenliste der Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V. (PRO), Alfred Dagenbach, telefonisch um eine Überprüfung der Auszählungen gebeten. Die vom Wahlamt erbetene Aufzählung der auffälligsten Wahlbezirke wurde per eMail übermittelt. Dazu wurde uns dann ebenfalls telefonisch mitgeteilt, man habe die ungültigen Stimmzettel aus den Wahlbezirken überprüft und keine Fehler festgestellt, man sehe daher keinen Anlaß zur weiteren Überprüfung. Außerdem könne man sich Fehler nicht vorstellen, da die Auszählung ja direkt in den Computer eingegeben werde und dies dabei von zwei Personen überwacht werde. Somit wurde es unterlassen, wenigstens in den von uns genannten Wahlbezirken die gesamte Stimmenauswertung zu überprüfen, es ist somit nicht erwiesen, daß diese fehlerfrei erfolgt ist. Ebenso wurde um die Übersendung der bis dato unbekannt gebliebenen Briefwahlergebnisse gebeten. Diese wurden per eMail als unvollständige Excel-Datei (sie enthält die Bewerber der Listen 1 bis 5 vollständig, endet bei unserem Bewerber Nr. 36 [von40] und ist ohne die Listen 7 bis 9) als „Bezirkstabelle vorläufiges Erbenis-1“ übermittelt, mit dem Hinweis: „Außerdem anbei die Zusammenstellung aller Wahlergebnisse auf Wahlbezirksebeneeinschließlich Briefwahl als Excel-Datei (159 Seiten). Die Datei erhalten Sie nur für eigene Zwecke, sie darf nicht veröffentlicht werden.“

 

Zweierlei Recht?

Hier ist zunächst unverständlich, weshalb diese nicht veröffentlicht werden darf, nachdem Wahlen und deren Ergebnisermittlungen öffentlich zu sein haben und sie ganz offensichtlich der Heilbronner Stimme zur Veröffentlichung zugestellt wurde, die sie bis auf die Briefwahlergebnisse auch veröffentlicht hat. Auch dieses Verlangen werten wir als eine Beschneidung unserer Rechte als Bewerber, insbesondere, da uns damit die detaillierte Unterrichtung der Öffentlichkeit über unsere Feststellungen verwehrt wurde. Damit wurde insgesamt keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sichergestellt.

 

Massenhaft ungültige Stimmzettel

Auffällig ist auch hier, daß im Briefwahlbezirk 291 Rathaus Heilbronn, Zimmer 106 insgesamt 41 ungültige Stimmzettel aufgeführt werden, während sonst diese Zahl zwischen 0 und 16 schwankt. Nicht zuletzt deshalb war unser Begehren nach Überprüfung der Stimmzettel durchaus berechtigt, denn allein die Überprüfung der ungültigen Stimmzettel ergab eine enorm hohe Fehlerquote. So mußte die zunächst festgestellte Zahl von 657 ungültigen Stimmzetteln um 70 nachträglich als gültig festgestellte Stimmzettel reduziert werden, was einer Fehlerquote von 10,6% entspricht. Wenn die Fehlerquote bei den gültigen Stimmzetteln nur viertel so hoch ist, so kann mit Fug und Recht von einer Verfälschung des Wahlergebnisses geredet werden, das Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Gemeinderat haben muß.

 

Geschrumpfte Wählerzahl

Zudem stellte der Gemeindewahlausschuß 28 Wähler weniger als zunächst errechnet fest. Wie dies zustande kommen kann, ist allein mit der Behauptung eines Rechenfehlers nicht nachvollziehbar, denn solches müßte sofort bei der computergestützten Errechnung der Quersumme ersichtlich sein. Immerhin mußte auch die Europawahl erneut überprüft werden, nachdem eine dort beteiligte Partei auf Ungereimtheiten hingewiesen hat und diese auch tatsächlich festgestellt werden mußten, nachdem laut Mitteilung dieser Partei die Überprüfung der Stimmauszählung nur widerwillig und nach Androhung einer offiziellen Beschwerde beim Bundeswahlleiter vorgenommen wurde.

 

Überprüfung gefordert

Da die festgestellten Fehler jeweils nur einzelne Ergebnisse betreffen, ist eine nochmalige Überprüfung des gesamten Heilbronner Kommunalwahlergebnisses mehr als geboten und deren Verweigerung eine Verletzung unserer Rechte. Weil die Differenz zur Erzielung eines weiteren Sitzes im Gemeinderat der Stadt Heilbronn lediglich rund 1300 Stimmen beträgt, was 33 unverändert abgegebenen Stimmzetteln entspricht, ist es auf Grund der aufgezeigten Ungereimtheiten unser Recht, dieses innerhalb der vom Gesetzgeber bestimmten kurzen Frist zu verlangen. Dazu kann nicht die Auswertung einer erst nach Ablauf der Frist veröffentlichten Statistik mit weiteren sich daraus ergebenden Erkenntnissen abgewartet werden.

 

Kommunalwahlrecht verfassungswidrig?

Im Übrigen wird auf die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit des geltenden baden-württembergischen Kommunalwahlrechts verwiesen,die wir uns vorbehaltlich anderer Rechtsprechung zur Wahrung unserer Rechte zu Eigen machen, siehe  ►  http://www.rechtsanwaltverfassungsrecht.de.