*Ideologie statt Verkehrsentlastung

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Schlamperei, Ideologie, Arroganz der Macht?

Es wäre ja gelacht, wenn eine Minderheit nicht der Mehrheit ihren Willen aufzwingen könnte.
Dieses Prinzip herrscht offenbar nicht nur in Berlin.

Seit über zwei Jahrzehnten warten die Bürger in den westlichen Stadtteilen Heilbronns auf Entlastung ihrer Probleme mit dem Verkehr – vergebens, obwohl fertige Pläne für die Entlastung durch die Fortführung der Saarlandstraße bis nach Leingarten und für die Westumfahrung Klingenbergs in den Schubladen liegen.
Gestoppt hat dies erst die grünrote Landesregierung im Jahr 2010 mit der Umschichtung der Mittel in grünrote Traumziele – und einer Gemeinderatsmehrheit scheint dies gerade recht zu sein.
In Fortsetzung des grünen Regimes im Jahr 2015 mit Hilfe der machtgeilen CDU als Steigbügelhalter wird es bis heute auch nicht besser, im Gegenteil:

Das Geld wird nun für teils seltsam anmutende und den Radfahrern gewidmete Straßenmalereien verbraten, zu Fahrradstraßen umgewidmete Strecken werden dem Durchgangsverkehr entzogen und belasten damit andere Straßen noch mehr als bisher.
Mit dieser fatalen Taktik werden dann weitere sog. „verkehrsberuhigende“ Maßnahmen an den so zusätzlich belasteten Straßen als eines von vielen grünideologischen Mitteln zum Schaden des von einigen grünen Spitzenpolitikern gehaßten Landes begründet.
So wurde dereinst die Erwin-Fuchs-Brücke zwar einmal mit NATO-Mitteln als schwerlastfähige militärisch nutzbare „Panzerbrücke“ gebaut, aber jetzt zur völlig unausgelasteten Fahrradstraße umgewidmet.

Böckinger Bürger, deren Anliegen es ist, möglichst ohne Umwege im Kaufland in der Olgastraße einzukaufen, beklagen, daß sie umweltschädlich einen Umweg über die Neckartalstraße und Karlsruher Straße unter Inkaufnahme von Staus an Ampeln fahren müssen, um dorthin und wieder zurück zu kommen, weil die Badstraße nach der Einmündung der Theresienstraße mit Pollern abgesperrt ist.
Dabei reklamieren sie, daß es sich um eine riesige Geldverschwendung handle, weil die als „Fahrradstraße“ deklarierte Straße durch ihr relativ geringes Fahrradverkehrsaufkommen völlig unterbelastet ist.
Es sei ein Luxus, mit dem zu Lasten der Mehrheit eine Minderheit begünstigt werde, die zudem zumeist nicht die Straße selbst, sondern die anliegenden Gehwege nutzen würden, wird geklagt.
Offensichtlich handle es sich – wie die Parkraumvernichtung –  um eine weitere autofeindliche Maßnahme der Stadtverwaltung, um andere Straßen noch mehr zu belasten und daraus dann wiederum weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen begründen zu können.

Die Stadträte der Bürgerbewegung PRO Heilbronn, Alfred Dagenbach und Michael Seher wollten dazu schon am 26.8.2023 in einem Schreiben an Oberbürgermeister Harry Mergel in einer Anfrage wissen:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2.1 was hat der seinerzeitige besonders massive Bau der Erwin-Fuchs-Brücke nebst Zu-und Abfahrtstraßen gekostet und welche Auflagen hat es dafür, auch zur Finanzierung, ggf. gegeben;
2.2 sind diese Auflagen unschädlich für die heutige Herabstufung zur Fahrradstraße;
3. wird diese umweltbelastende Maßnahme zurückgenommen und wer ist dafür verantwortlich?

Die Regel ist, daß OB Mergel die Beantwortung zumeist seinen für das Sachgebiet zuständigen Ämtern überläßt, die nach der Gemeinde- und Geschäftsordnung gehalten sind, Anfragen entweder binnen 4 Wochen zu beantworten oder aber die Gründe für eine Verzögerung mitzuteilen.
Mit der ungeschlagenen Meisterschaft nicht nur in der massiven Fristüberschreitung, sondern auch mit salopp-lapidaren Antworten glänzt dabei – mit Ausnahme der gute Arbeit leistenden Straßenbauabteilung – seit einigen Jahren das Heilbronner „Amt für Straßenwesen“.

So trudelte am 23.10.23 statt nach 28 erst nach 53 Tagen wieder einmal – fast schon wie gewohnt – aus diesem Amt eine fragmentarische Stellungnahme der Amtsleiterin des Inhalts ein:

„…
Ihre Anfrage vom 26. 08. 2023 haben wir erhalten.
Wir haben eine Verkehrszählung mittels Videobeobachtung an zwei Werktagen und am Wochenende veranlasst.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir uns bei Ihnen melden.
…“

Nachdem bis Mitte Dezember 2023 noch immer nichts über ein Ergebnis der angeblich veranlassten „Verkehrszählung mittels Videobeobachtung an zwei Werktagen und am Wochenende“ zu vernehmen war, hinterfragten die Stadträte höflich den Verbleib.

Die überraschende Antwort mußte nun die Stellvertreterin mit eMail vom 16.1.2024 nach nun inzwischen 143 (!) Tagen wie folgt abgeben:

„…
Sie haben am 16. 12. 2023 bemängelt, dass Sie zu Ihrer Anfrage „Fahrradstraße Badstraße“ kein Rückmeldung erhalten haben.
Hier verweisen wir auf unser Schreiben vom 23. 10. 2023.
Wir haben Sie seinerzeit mit unserem Zwischenbescheid darauf hingewiesen, dass wir uns bei Ihnen melden, sobald die Ergebnisse der Prüfung zu Ihrer Anfrage vorliegen.
Da dies noch nicht abschließend der Fallist, da noch eine Zahlung im März geplant ist, können wir Ihnen derzeit noch keine Ergebnisse präsentieren.
Die Auswertung wird nach derzeitigem Stand Ende April 2024 abgeschlossen sein.
Anschließend werden wir Sie sehr gerne informieren.
…“

In einer tags darauf erfolgten Replik wies nun Stadtrat Alfred Dagenbach namens der Ratsgruppe PRO Heilbronn die stellvertretende Amtsleiterin darauf hin, daß im genannten Schreiben ihrer Chefin lediglich auf die angeblich an zwei Werktagen und am Wochenende veranlasste Videobeobachtung und deren Ergebnisbekanntgabe eingegangen wurde, aber keinesfalls auf die übrigen gestellten Fragen, z.B. über die damaligen Kosten und damit verbundenen Auflagen zum Bau der Erwin-Fuchs-Brücke und ob diese Auflagen unschädlich für die heutige Herabstufung zur Fahrradstraße sind.
Zudem fehlt die Beantwortung der Frage, ob diese Maßnahme zurückgenommen wird und wer eigentlich dafür verantwortlich ist – wenig bekannt ist nämlich, daß das Heilbronner Amt für Straßenwesen ohne den Gemeinderat fragen zu müssen, als Untere Verwaltungsbehörde selbstherrlich über verkehrsregelnde Maßnahmen entscheiden kann.

Stadtrat Alfred Dagenbach dazu:

„Allein auf Grund dieser fehlenden und nicht erst eine aufwändige Ermittlung abnötigenden Beantwortung ist das Schreiben vom 23.10.23 allein schon deshalb grenzwertig.
Doch, selbst wenn man personell oder wie auch immer nicht in der Lage oder überfordert ist, weder Anfragen noch solche Ankündigungen zur Rechtfertigung derartiger bürgerfernen Maßnahmen in einem zeitlich vertretbaren Rahmen
zu beantworten oder umzusetzen, sollte man sich vielleicht weniger mit solchen ideologisch rotgrünen Projekten beschäftigen, die am vernünftigen Interesse der Bürger in einem Winkel von 180 Grad vorbei gehen.
Wir sind nun gespannt, welche Erklärung uns für eine weitere Verzögerung nach dem jetzt angekündigten Termin im April 2024 vorgelegt werden wird.
Höchste Zeit, daß sich da nach den Gemeinderatswahlen am 9. Juni 2024 etwas grundlegend ändern wird.“