Schlamperei,
Ideologie, Arroganz der Macht?
Es wäre ja gelacht, wenn eine Minderheit nicht
der Mehrheit ihren Willen aufzwingen könnte.
Dieses Prinzip herrscht offenbar nicht nur in
Berlin.
Seit über zwei Jahrzehnten warten die Bürger in
den westlichen Stadtteilen Heilbronns auf Entlastung ihrer Probleme mit dem
Verkehr – vergebens, obwohl fertige Pläne für die Entlastung durch die
Fortführung der Saarlandstraße bis nach Leingarten und für die Westumfahrung
Klingenbergs in den Schubladen liegen.
Gestoppt hat dies erst die grünrote
Landesregierung im Jahr 2010 mit der Umschichtung der Mittel in grünrote
Traumziele – und einer Gemeinderatsmehrheit scheint dies gerade recht zu
sein.
In
Fortsetzung des grünen Regimes im Jahr 2015 mit Hilfe der machtgeilen CDU
als Steigbügelhalter wird es bis heute auch nicht besser, im Gegenteil:
Das Geld wird nun für teils seltsam anmutende
und den Radfahrern gewidmete Straßenmalereien verbraten, zu Fahrradstraßen
umgewidmete Strecken werden dem Durchgangsverkehr entzogen und belasten
damit andere Straßen noch mehr als bisher.
Mit dieser fatalen Taktik werden dann weitere sog.
„verkehrsberuhigende“ Maßnahmen an den so zusätzlich belasteten Straßen als
eines von vielen grünideologischen Mitteln zum Schaden des von einigen
grünen Spitzenpolitikern gehaßten Landes begründet.
So wurde dereinst die Erwin-Fuchs-Brücke zwar
einmal mit NATO-Mitteln als schwerlastfähige militärisch nutzbare
„Panzerbrücke“ gebaut, aber jetzt zur völlig unausgelasteten Fahrradstraße
umgewidmet.
Böckinger Bürger, deren Anliegen es ist,
möglichst ohne Umwege im Kaufland in der Olgastraße einzukaufen, beklagen,
daß sie umweltschädlich einen Umweg über die Neckartalstraße und Karlsruher
Straße unter Inkaufnahme von Staus an Ampeln fahren müssen, um dorthin und
wieder zurück zu kommen, weil die Badstraße nach der Einmündung der
Theresienstraße mit Pollern abgesperrt ist.
Dabei reklamieren sie, daß es sich um eine riesige
Geldverschwendung handle, weil die als „Fahrradstraße“ deklarierte Straße
durch ihr relativ geringes Fahrradverkehrsaufkommen völlig unterbelastet
ist.
Es sei ein Luxus, mit dem zu Lasten der Mehrheit
eine Minderheit begünstigt werde, die zudem zumeist nicht die Straße selbst,
sondern die anliegenden Gehwege nutzen würden, wird geklagt.
Offensichtlich handle es sich – wie die
Parkraumvernichtung – um eine weitere autofeindliche Maßnahme der
Stadtverwaltung, um andere Straßen noch mehr zu belasten und daraus dann
wiederum weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen begründen zu können.
Die
Stadträte der Bürgerbewegung
PRO Heilbronn, Alfred Dagenbach
und Michael Seher
wollten dazu schon am
26.8.2023 in einem Schreiben an Oberbürgermeister Harry Mergel in einer
Anfrage wissen:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2.1 was hat der seinerzeitige besonders
massive Bau der Erwin-Fuchs-Brücke nebst Zu-und Abfahrtstraßen gekostet und
welche Auflagen hat es dafür, auch zur Finanzierung, ggf. gegeben;
2.2 sind diese Auflagen unschädlich für die
heutige Herabstufung zur Fahrradstraße;
3. wird diese umweltbelastende Maßnahme
zurückgenommen und wer ist dafür verantwortlich?
Die Regel ist, daß OB Mergel die Beantwortung
zumeist seinen für das Sachgebiet zuständigen Ämtern überläßt, die nach der
Gemeinde- und Geschäftsordnung gehalten sind, Anfragen entweder binnen 4
Wochen zu beantworten oder aber die Gründe für eine Verzögerung mitzuteilen.
Mit der ungeschlagenen Meisterschaft nicht nur in
der massiven Fristüberschreitung, sondern auch mit salopp-lapidaren
Antworten glänzt dabei – mit Ausnahme der gute Arbeit leistenden
Straßenbauabteilung – seit einigen Jahren das Heilbronner „Amt für
Straßenwesen“.
So trudelte am 23.10.23 statt nach 28 erst nach 53 Tagen wieder einmal – fast schon wie gewohnt – aus diesem Amt eine fragmentarische Stellungnahme der Amtsleiterin des Inhalts ein:
„…
Ihre Anfrage vom 26. 08. 2023 haben wir
erhalten.
Wir haben eine Verkehrszählung mittels
Videobeobachtung an zwei Werktagen und am Wochenende veranlasst.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir
uns bei Ihnen melden.
…“
Nachdem bis Mitte Dezember 2023 noch immer nichts über ein Ergebnis der angeblich veranlassten „Verkehrszählung mittels Videobeobachtung an zwei Werktagen und am Wochenende“ zu vernehmen war, hinterfragten die Stadträte höflich den Verbleib.
Die überraschende Antwort mußte nun die Stellvertreterin mit eMail vom 16.1.2024 nach nun inzwischen 143 (!) Tagen wie folgt abgeben:
„…
Sie haben am 16. 12. 2023 bemängelt, dass Sie
zu Ihrer Anfrage „Fahrradstraße Badstraße“ kein Rückmeldung erhalten haben.
Hier verweisen wir auf unser Schreiben vom 23.
10. 2023.
Wir haben Sie seinerzeit mit unserem
Zwischenbescheid darauf hingewiesen, dass wir uns bei Ihnen melden, sobald
die Ergebnisse der Prüfung zu Ihrer Anfrage vorliegen.
Da dies noch nicht abschließend der Fallist,
da noch eine Zahlung im März geplant ist, können wir Ihnen derzeit noch
keine Ergebnisse präsentieren.
Die Auswertung wird nach derzeitigem Stand
Ende April 2024 abgeschlossen sein.
Anschließend werden wir Sie sehr gerne
informieren.
…“
In einer tags darauf erfolgten Replik wies nun
Stadtrat Alfred Dagenbach
namens der
Ratsgruppe PRO Heilbronn
die stellvertretende
Amtsleiterin darauf hin, daß im genannten Schreiben ihrer Chefin lediglich
auf die angeblich an zwei Werktagen und am Wochenende veranlasste
Videobeobachtung und deren Ergebnisbekanntgabe eingegangen wurde, aber
keinesfalls auf die übrigen gestellten Fragen, z.B. über die damaligen
Kosten und damit verbundenen Auflagen zum Bau der Erwin-Fuchs-Brücke und ob
diese Auflagen unschädlich für die heutige Herabstufung zur Fahrradstraße
sind.
Zudem fehlt die Beantwortung der Frage, ob diese
Maßnahme zurückgenommen wird und wer eigentlich dafür verantwortlich ist –
wenig bekannt ist nämlich, daß das Heilbronner Amt für Straßenwesen ohne den
Gemeinderat fragen zu müssen, als Untere Verwaltungsbehörde selbstherrlich
über verkehrsregelnde Maßnahmen entscheiden kann.
dazu:Stadtrat
Alfred Dagenbach
„Allein auf
Grund dieser fehlenden und nicht erst eine aufwändige Ermittlung
abnötigenden Beantwortung ist das Schreiben vom 23.10.23 allein schon
deshalb grenzwertig.
Doch, selbst wenn man personell oder wie auch
immer nicht in der Lage oder überfordert ist, weder Anfragen noch solche
Ankündigungen zur Rechtfertigung derartiger bürgerfernen Maßnahmen in einem
zeitlich vertretbaren Rahmen
zu beantworten oder umzusetzen, sollte man
sich vielleicht weniger mit solchen ideologisch rotgrünen Projekten
beschäftigen, die am vernünftigen Interesse der Bürger in einem Winkel von
180 Grad vorbei gehen.
Wir sind nun gespannt, welche Erklärung uns
für eine weitere Verzögerung nach dem jetzt angekündigten Termin im April
2024 vorgelegt werden wird.
Höchste Zeit, daß sich da nach den
Gemeinderatswahlen am 9. Juni 2024 etwas grundlegend ändern wird.“