Prozess gegen Heilbronner Antifaschisten
Tortenwerfer
vor Gericht
Warum erstattet Gall
keine Anzeige?
Narrenfreiheit für Linkskriminelle? ►
16.9.2014 - Am 25. September 2014 ist um 9.30 Uhr*** vor dem Amtsgericht in Öhringen gegen den Heilbronner "Antifaschisten" eine Verhandlung anberaumt, der Anfang Februar 2014 dem baden-württembergischen Innenminister Reinhold Gall (SPD) eine Torte ins Gesicht geworfen hat. Gall war bei einer Podiumsveranstaltung Referent bei der Evangelischen Hochschule in Ludwigsburg zum Thema “Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Heitmeyer) von Buchenwald bis zu den NSU-Morden – oder: wie gehen wir mit Diskriminierung, Hass und Gewalt um?”.
Die Antifaschisten-Szene rühmt
sich nun, die Beteiligung des Innenministers an der Veranstaltung dadurch
verhindert zu haben, "indem der angeklagte Antifaschist gleich zu Beginn eine
Himbeer-Sahne-Torte in Galls Gesicht platzierte".
Während der Tortenwerfer vorübergehend festgenommen wurde, ließ sich Gall in
einem Krankenhaus die Sahne aus dem Gehörgang entfernen. Wohlwollend wird jetzt
auf der Internetseite der von vom Verfassungsschutz beobachteten
linksextremistischen "Roten Hilfe" erzählt, daß in der angeblich darauf
folgenden Medienschlacht der Innenminister sich "betont humorvoll" verhalten
habe.
Kurz nach dem Tortenwurf bekannte
sich eine “Heilbronner Konditorei für konsequente Aufklärung” zu der Aktion.
Die Gruppe verwies in einer Erklärung auf die Weigerung der grün-roten
Landesregierung, endlich die Verbindungen des als “Nationalsozialistischer
Untergrund” bezeichneten Zwickauer Gruppe, der die bislang ungeklärten
"Dönermorde" und der Mord an der Heilbronner Polizistin Michele Kiesewetter
angelastet werden in den Südwesten wirksam aufzuklären.
In der Tat ist es auffällig, daß sich der Landtag in Baden-Württemberg in großer Mehrheit darin einig ist, keinen Untersuchungsausschuß zu den Vorgängen insbesondere in Heilbronn einzurichten, wiewohl dazu inzwischen höchst widersprüchliche Ungereimtheiten bekannt geworden sind. Auch in anderen Bundesländern kamen seltsame Verbindungen zum Verfassungsschutz ans Licht.
Einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Öhringen lehnte der bereits in Heilbronn gegen die Bürgerbewegung PRO Heilbronn auffällig gewordene Tortenwerfer ab, so dass er jetzt wegen versuchter Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung und versuchter Sachbeschädigung vor Gericht stehen wird. Gall selbst hatte ihn nicht angezeigt, sondern die Staatsanwaltschaft mußte von sich aus ermitteln, da es sich um eion Offizialdelikt handelt.
Da in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit mehreren Protestaktionen gegen die Bürgerbewegung PRO Heilbronn im vergangenen Jahr ein jugendliches Mitglied wegen Beleidigungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verurteilt wurde, aber gegen den mit dem Tortenwerfer identischen Anführer bislang nichts unternommen wurde, bleibt die ausstehende Strafanzeige von Innenminister Gall, der zugleich weisungsberechtigter Dienstvorgesetzter von Polizei, Staatsanwalt und Verfassungsschutz ist, höchst merkwürdig.
Nicht unbekannt ist, daß bei V-Leuten des Verfassungsschutzes, wie z.B. bei solchen, die in die Neo-Nazi-Szene eingeschleust sind, eine gewisse "Narrenfreiheit" gewährt wird. An bekanntesten wurde das Vorgehen beim Fall "Celler Loch", bei dem mit einer Sprengstoffaktion die Glaubwürdigkeit von V-Leuten innerhalb der terroristischen "Roten-Armee-Fraktion" gestärkt werden sollte. Auch Aktivitäten im Umfeld des “Nationalsozialistischen Untergrunds”, wie z.B. im Fall des V-Mannes Tino Brandt, sind dabei auffällig.
Die den Tortenwerfer
unterstützende "Rote Hilfe" ruft jetzt dazu auf, "den Prozess kritisch zu
beobachten und sich mit dem angeklagten Antifaschisten zu solidarisieren."
Es müsse klar gestellt werden, "dass er weder mit der Forderung nach einer
konsequenten Aufklärung des faschistischen Netzwerks NSU, noch vor dem Gericht
alleine dasteht". Auch soll mit dem Stichwort “Torte” dafür gespendet werden.
Die Ortsgruppe Heilbronn der Roten Hilfe solidarisierte sich schon mehrfach mit linksextremistischen Straftätern, so berichtet sie auf Ihrer ► Webseite, daß am 13.März 2014 vor dem Karlsruher Amtsgericht "ein Antifaschist aus Heilbronn zu einer Haftstrafe von 11 Monaten auf 3 Jahre Bewährung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt" wurde. Dieser hatte demnach während einer Demo einen Polizisten mit einem Tritt in den Rücken so angegriffen und verletzt, daß dieser 3 Monate dienstunfähig war und weiter unter den Folgen des Angriffes leiden muß.
*** * Stand 18.9.2014: Der Termin wurde inzwischen aufgehoben, weil der zuständige Richter sich erst in die Akten einarbeiten muß und weitere Zeugen laden will. Er soll jedoch "zeitnah" erneut angesetzt werden.
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