Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am  
26.01.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

24.012 Demokratie leben?

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

per Pressemitteilung erfahren wir von einem jetzt gegründeten 17-köpfige Begleitausschuss (BgA), der dreimal jährlich über die eingereichten Projektanträge zum  Bundesprogramm „Partnerschaften für Demokratie"  entscheiden soll. 

Ihm gehören demnach drei Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderats sowie zwei Vertreterinnen der Stadtverwaltung an, die Mehrheit stellen Vertreterinnen und Vertreter aus der Zivilgesellschaft. 

In seiner konstituierenden Sitzung habe der BgA den Rahmen für die Förderbedingungen beschlossen, heißt es.  

Auf den Inhalt des Protokolls vom 30. Juni 2022 wird verwiesen.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie kam dieser Begleitausschuß zustande;

2. welche Gremien waren dabei auf welcher Rechtsgrundlage involviert;

3. ist das oberste Organ der Gemeinde noch der Gemeinderat oder setzt sich darüber die Stadtverwaltung selbstherrlich  hinweg?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. *

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
7.5.2024

Eingang nach 101  Tagen

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Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  in Ihrer Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn vom 26.01.2024 bitten Sie um die Beantwortung von 3 Fragen bezüglich des Begleitausschusses, der im Rahmen des Bundesprojektes „Demokratie leben!“ gegründet wurde.

1l. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für das Förderprogramm „Demokratie leben!“, in dessen Rahmen das Projekt „Partnerschaften für Demokratie“ gehört, vorgegeben, wie der Begleitausschuss (BgA) zu bilden ist:

Die Mitglieder werden durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) des Projekts berufen. Der BgA „muss mit mehrheitlich lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt sein. Dies sind im Sinne des Bundesprogramms Organisationen, Institutionen und Initiativen, welche die Ziele des Bundesprogramms aktiv verfolgen und für die Gleichbehandlung, Inklusion und Vielfalt förderndes Zusammenleben eintreten. Sie arbeiten gemeinwohlorientiert und ohne Gewinnerzielungsabsicht.“ (Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprojektes „Demokratie leben!“, 2.3. Begleitausschuss)

Zur Auftaktveranstaltung am 10.11.2023 wurde im Gemeinderat, im Jugendgemeinderat, in der Lenkungsgruppe Bildung und Betreuung, im Bildungsbeirat, in der Rektorenkonferenz sowie im Gesamtelternbeirat informiert und eingeladen. Außerdem informierte die Presse und es gab ein offenes Anmeldeportal, darüber hinaus eine E-Mail-Einladungen an Akteurinnen und Akteure, die im Sinne des Bundesprojektes in Heilbronn tätig sind.

Am 10.11.23 wurde das Projekt vorstellt und die Strukturen erklärt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Vergabe der Fördermittel vorgibt. Dazu gehört, dass über die Vergabe der Fördermittel nur der BgA zu entscheiden hat. Die Presse informierte über diese Auftaktveranstaltung und kündigte frühzeitig den Gründungstermin des BgAs an. Alle Anwesenden wurden im Nachgang per E-Mail über den Gründungstermin und die Aufgaben und Pflichten einer Mitarbeit im BgA informiert und zur Bewerbung aufgefordert. Darüber hinaus wurden nochmals tätige Akteurinnen und Akteure in der Zivilgesellschaft angeschrieben. Alle Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft, die ihr Interesse bekundet hatten wurden berufen.

2. Die Berufung erfolgte durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Denn es ist deren Aufgabe, den zivilgesellschaftlichen Bereich des Bundesprojektes zu koordinieren, zu moderieren und zu unterstützen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht in den Grundsätzen der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vor, dass Stadtverwaltung und politische Entscheidungsträger bei dem Berufungsverfahren nicht beteiligt sind.

3. Es handelt sich bei dem „Begleitausschuss“ um kein gemeinderätliches Gremium im Sinne der Gemeindeordnung, also weder um einen beschließenden bzw. beratenden Ausschuss (88& 39 und 41 GemO) noch um einen Beirat (& 8 Hauptsatzung der Stadt Heilbronn).

Der „Begleitausschuss“ ist eine Jury, bei welcher analog etwa zu städtebaulichen Wettbewerben Mitglieder des Gemeinderats Jurymitglieder sind (siehe hierzu auch DS 165/2022, Sachverhalt zu Antragsziffer 1., Buchstabe „e“). Wie auch in baulichen Themen sind dies in der Regel drei Mitglieder. Nach dem für die Kommunalwahl maßgebenden Auszählverfahren nach Sainte-Lagu&@&/Schepers derzeit je ein Vertreter der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD.

Über die Vorgehensweise wurde in einer Sitzung des Ältestenrats am 17.07.2023 informiert.

Freundliche Grüße

Karin Schüttler

Schul-, Kultur- und Sportamt

Datiert auf 27.2.2024


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