Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am   11.1.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 24.004 Müllproblem Hirschstraße

Müllproblem Hirschstraße

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

uns erreicht zum von Seiten der Stadt ungelösten Problemfeld der nicht den Vorschriften der Abfallsatzung entsprechenden Müllentsorgung Hirschstraße  40, 40.1 und 40.2 in 74078 Heilbronn folgende Korrespondenz per eMail:

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Mehlberg / Telefonat Entsorgungsbetriebe Heilbronn
Datum: Tue, 9 Jan 2024 21:04:50 +0100
Von: ...
An: ...@heilbronn.de, ...@rps.bwl.de
Kopie (CC):  ...

Sehr geehrter Herr Hohmann,

heute im Telefonat habe ich Ihnen die Sachlage mit den Abstellflächen Fensterfront EG 42 / Gehweg 42 geschildert, einschließlich die Entscheidung Regierungspräsidium 2018.  Sie erwiderten mir sinngemäß, …“wo ist das Problem.“

Auf diese Antwort war ich nicht vorbereitet und zeigt mir im Nachgang, dass die Verantwortlichen der Entsorgungsbetriebe nicht bereit sind, für eine nachhaltige Entlastung vor unserem Haus Hirschstr.42 zu sorgen.

  1. Das Problem ist, dass die verantwortlichen  Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe  die Entscheidung Regierungspräsidium 2018 ignorieren und mit der Generierung von neuen Abstellflächen Fensterfront EG 42 /Gehweg 42 gegen die Heilbronner Abfallwirtschaftsatzung verstoßen.
  2. Das Problem ist, dass die sogenannten Fachabteilungen in der Baugenehmigungsphase 2017 total falsche  Zahlen an  Müllmengen ermittelt haben.
  3. Das Problem ist, dass ich schon Ende 2017 im OB Bürgergespräch auf die bevorstehende katastrophale Müllsituation  hingewiesen habe.
  4. Das Problem ist, dass vor unserem Haus ein regelrechter Müllumschlagplatz entstanden ist. Fast jeden Tag kommt ein Müllfahrzeug und rangiert hier herum.
  5. Das Problem ist, dass Ihre Abteilung es nicht einmal schafft, die Fahrten und Müllmengen  zusammen mit dem Verursacher auf ein Minimum zu reduzieren. Es stehen alle technischen Voraussetzungen zur Verfügung. In der Baugenehmigung ging man auf 14 tägige Anfuhr der jeweiligen Mülloptionen aus. Jetzt poltern u. rücken die großen Müllfahrzeuge bis zu 4mal in der Woche an. Dazu kommen die regulären Abfuhrtage lt. Abfallkalender.  Umweltschädlicher geht es nicht.
  6. Das Problem ist, dass der Verursacher es nicht für notwendig erachtet, sein damaliges Versprechen in der Bürger-Info Veranstaltung lt. Protokoll  Dez 2017 Pkt.15 einzuhalten, das heißt, den Müll aus dem Wohnkomplex selber zu entsorgen.
  7. Das Problem ist, dass der Herr OB nach außen hin die Einhaltung der Heilbronner  Abfallwirtschaftsatzung u. die Einhaltung der Vorgaben des Regierungspräsidiums  publiziert. Aber die verantwortlichen Stellen der Verwaltung machen genau das Gegenteil.
  8. Das Problem ist, dass die Entsorgungsbetriebe nicht bereit sind, die Müllcontainer aus dem Hof vom Wohnkomplex 40,40.1 und 40.2 zu holen (per LKW oder per Hand). Wo anders in Heilbronn ist das bis zu 50 m über ein Privatgrundstück möglich, wo kein Gehweg oder Straßenrand vorhanden ist.
  9. Das Problem ist, dass die Entsorgungsbetriebe das Schreiben von Frau Böhlen Bürgerbeauftragte nicht ernst nehmen. Hier sind sehr gute Vorschläge zur Entlastung in der ersten Reihe enthalten. Z.B. kann der Hausmeisterdienst  der Wohnanlage selber problemlos Altpapier  u. gelben Sack mit ihren Kastenwägen  zum Recycling Hof fahren, der ca. 2,5 km von hier entfernt ist. Andere Dienste machen das auch. Das würde zwei Fahrten in der Woche einsparen und wäre umweltfreundlicher.
  10. Das Problem ist, dass Menschen auch krank werden durch die ständigen Belastungen.
  11. Das Problem ist, das die Entscheidungsträger in ruhigen Wohngegenden wohnen und keine Vorstellung haben, wie es sich in solch schlechtem Wohnumfeld seit Neubezug 2019 lebt.
  12. Das Problem ist, dass meine Anzeigen an das Ordnungsamt nicht bearbeitet werden.
  13. Das Problem ist,..

Ich könnte das noch weiter führen. Andere Städte sind in der Abfallbeseitigung viel weiter.

Das die Stadt Heilbronn als zukünftige KI Stadt in der Koordinierung der Abfallentsorgung der Haushalte so schlecht da steht, ist eine Bankrotterklärung und die betroffenen Bürger müssen sich mit einer bürgerabgewandten Verwaltung herum schlagen.

Sie haben im Telefonat die Hirschstr. mit der Heilbronner Innenstadt verglichen. Ich gehe davon aus, dass es ein Witz war.

Mit freundlichen Grüßen.

Familie Mehlberg

74078 Heilbronn

Hirschstr.42

   
Gesendet: Montag, 08. Januar 2024 um 12:34 Uhr
Von: ...
An: ...@heilbronn.de, ...@rps.bwl.de
Cc: dagenbach@t-online.de
Betreff: Bearbeitungsstand unsere Anzeigen Familie Mehlberg Hirschstr.42
Sehr geehrte Frau Schöneck,
 
bezugnehmend auf unser heutiges Telefonat schicke ich Ihnen meine letzte Anzeige plus das Schreiben
von Herrn Borgmeyer 8.8.23 zur Kenntnisnahme.
 
Hier heisst es :
 
"..die Bereitstellung der Abfallbehälter der Häuser Hirschstraße 40, 40/1 und 40/2 erfolgt gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heilbronn. Der Bereitstellungsplatz wurde mit Schreiben des Regierungspräsidium Stuttgart von 2018 an Sie bestätigt."
 
Bitte um schriftliche Rückantwort, warum meine ganzen Anzeigen  nicht bearbeitet werden?
 
Mit freundlichen Grüßen.
 
Familie Mehlberg
74078 Heilbronn
Hirschstr.42
 
Gesendet: Sonntag, 07. Januar 2024 um 21:19 Uhr
Von: ...
An:  ...@heilbronn.de, ...@rps.bwl.de
Cc: ...
Betreff: Anzeige Wohnkomplex Neufeld, Hirschstr. 40, 40.1 und 40.2, 74078 HN, unberechtigtes Abstellen (Standort) Müllcontainer Müllbehälter
Betreff: Anzeige 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
unter Bezugnahme und Verweis auf das Protokoll der öffentlichen Informationsveranstaltung "Neubau Hirschstr. 40" durch den Herrn OB am 21.12.2017 (Pkt. 15),

die Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 9.3.2018(Az.: 21-2621.3-2/Heilbronn)
und der Bürgerbeauftragten Frau Böhlen des Landes Baden-Württemberg vom 18.07.2023

sowie der Korrespondenz vom 8.8.2023 mit Herrn Borgmeyer (Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn)
stelle ich erneut Anzeige wegen Verstoßes gegen die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heilbronn und Verstoß gegen die Entscheidung vom Regierungspräsidiums Stuttgart.
 
Die Bestimmung und Bereitstellung von neuen Müllflächen/Abstellflächen in der Zufahrt u. Gehweg 42 durch den OB/Baubürgermeister der Stadt HN  ist laut Abfallwirtschaftssatzung HN und Eintscheidung 2018 Regierungspräsidium Stuttgart GESETZESWIDRIG !!!  siehe Bild Anhang
 
Ich verweise außerdem darauf, daß die in o.g. Schreiben enthaltenen Vorgaben nicht eingehalten werden.
 
Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung HN u. Regierungspräsidium sind ".. dass Abfällbehälter grundsätzlich vor dem jeweiligen Grundstück auf dem Gehweg bzw. dem äußersten Sraßenrand zur Leerung bereitgestellt werden "
 
Hier als Abstellfläche Gehweg bzw Strassenrand Hirschst. 40 und nirgendwo anders.

Heute am  07.01.24 durch die für die Abfallentsorgung des Wohnkomplexes Hirschstr. 40, 40.1 und 40.2 in 74078 Heilbronn zuständigen Verantwortlichen, siehe anliegende Bilder.
 
Aufnahme der am 07.01.24 ca. 20.30 Uhr.  Es handelt sich um einen Großcontainer blau 1100 l,der unberechtigt Einfahrt /Fensterfront abgestellt wurde.

Über das Ergebnis Ihrer Maßnahmen möchte ich zeitnah unterrichtet werden.

Eine Kopie sende ich an das Regierungspräsidium Stuttgart (poststelle@rps.bwl.de) zur Abklärung und Bitte einer schriftlichen Rückantwort, damit endlich die Schikanen vom OB und der Verwaltung Heilbronn gegen meine Familie und mich ein Ende haben. 
 
Und wo bleibt die Bürgernähe unseren sogenannten Volksvertreter im Gemeinderat, die eigentlich auch als Kontrollorgan gegenüber der Stadtverwaltung tätig sein müssen? Wann wird endlich gegen die Müllkippe Hirschstr.42 HN etwas unternommen und das Menschenrecht der Bürger auf Wohnen respektiert?  siehe Anhang
 

Famlie Mehlberg
74078 Heilbronn
Hirschstr.42

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den einzelnen Punkten ab;

2. sind für die Stadtverwaltung Heilbronn die Einhaltung eigener Empfehlungen und die Inhalte der angefügten Schreiben [nur im Original] (Bürgerbeauftragte, RP Stuttgart, Protokoll, Stadt Heilbronn) ohne Relevanz und weshalb;

3. gelten die Bestimmungen der Abfallsatzung für die Grundstücke Hirschstraße 40, 40.1 und 40.2 in 74078 Heilbronn nicht und aus welchem Grund;

4. gibt es Sondervereinbarungen mit dem/den Eigentümer/n der Grundstücke Hirschstraße 40, 40.1 und 40.2, welche und aus welchem Grund;

5. in welcher Weise wird endlich Abhilfe geschaffen?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.*

Dem RP Stuttgart z.Ktn.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
13.2.2024

22.2.2024

Eingang nach 32  / 42 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. 
Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  Ihre per Mai! eingereichte Anfrage zur Abfallabfuhr in der Hirschstraße ist noch in Bearbeitung. Wir bitten um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Christiane Ehrhardt
Techn. Betriebsleiterin


Mehlberg / Telefonat Entsorgungsbetriebe vom 9.1.2024

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

wir kommen auf Ihre Email vom 11.1.2024 zurück, mit der Sie erneut eine Anfrage zum Anliegen der
Familie Mehlberg bezüglich der Abfallabfuhr in der Hirschstraße 40 bis 40/2 gestellt haben.

Die Entsorgungsbetriebe haben die Sachlage bereits mehrfach geprüft und haben dabei jeweils festgestellt, dass die Regelungen zur Abfallabfuhr in der Hirschstraße 40 bis 40/2 eingehalten werden.
Weitere Prüfungen sind seitens der Entsorgungsbetriebe derzeit nicht erforderlich und auch verwal­
tungsökonomisch nicht geboten.

Mit freundlichen Grüßen


Christiane Ehrhardt
Technische Betriebsleiterin
Entsorgungsbetriebe
Abfallwirtschaft


 Replik

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

mit Eingang vom 13.2.2024 ließen Sie uns über Ihre Amtsleiterin zu unserer Anfrage vom 11.1.2024 nach 32 Tagen zunächst mitteilen:
"Ihre per Mai! eingereichte Anfrage zur Abfallabfuhr in der Hirschstraße ist noch in Bearbeitung. Wir bitten um Geduld."

Mit Eingang am 22.2.2024 erhielten wir dann nach inzwischen 42 Tagen die erstaunliche Erkenntnis:
"Wir kommen auf Ihre Email vom 11.1.2024 zurück, mit der Sie erneut eine Anfrage zum Anliegen der Familie Mehlberg bezüglich der Abfallabfuhr in der Hirschstraße 40 bis 40/2 gestellt haben.
Die Entsorgungsbetriebe haben die Sachlage bereits mehrfach geprüft und haben dabei jeweils festgestellt, dass die Regelungen zur Abfallabfuhr in der Hirschstraße 40 bis 40/2 eingehalten werden.
Weitere Prüfungen sind seitens der Entsorgungsbetriebe derzeit nicht erforderlich und auch verwaltungsökonomisch nicht geboten."

Wir stellen daher fest, daß die ordnungasgemäße Beantwortung der von uns detailliert gestellten Anfrage verweigert wird.

 

Dem RP STuttgart zur Kenntnis.

...

23.2.2024


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