Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am  15.9.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.080

Saarbrückener Straße


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


die Heilbronner Stimme berichtet heute unter dem Titel "
Schwere Vorwürfe gegen das Bauamt" über die Beschwerden von Anwohnern der Saarbrückener Straße insbesondere im Zusammenhang mit "Staus, Lärm- und Staubbelästigungen", aber auch über mangelhafte Informationen und über den Umgang Ihrer zuständigen Mitarbeiter mit den von den Maßnahmen betroffenen Bürgern.

Wörtlich heißt es in dem Artikel:

"Über einen 'Erpresserbrief der Stadt' ärgert sich ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden will. 'Die Stadt wollte, dass wir einen Blankoscheck unterschreiben, dass wir die Kosten für die Sanierung der Abwässerkanäle übernehmen', klagt der Mann. Die Bürger durften dabei wählen, ob beim Hausanschluss nur die schadhafte Stelle oder der gesamte Anschluss saniert werden soll. Die Frage nach den zu erwartenden Kosten sei aber nie beantwortet worden. Trotzdem forderte das Amt für Straßenwesen eine Kostenübernahmeerklärung. Als viele Anwohner keinen Auftrag erteilten, habe ihnen der zuständige Projektleiter beim Amt für Straßenwesen gedroht, dass die Arbeiten dennoch ausgeführt werden und sich die Rechtsabteilung melden werde. 'Das wäre so, als würde ich ein Büfett liefern und erst hinterher sagen, was es kostet',..."

Berichtet wird über weitere demnach unverschämte Verhaltensweisen gegenüber den sich beklagenden Eigentümern der von den Maßnahmen betroffenen Grundstücken.

Festzustellen ist dazu, daß in den Gemeinderatsvorlagen ebenso wie in den Gremiensitzungen nie etwas davon bekannt gegeben wurde, daß finanzielle Belastungen für die Anwohner der Saarbrückener Straße zukommen würden.

N.u.E. wurde sogar von unserer Seite dazu nachgefragt und keine die Bürger belastende Antwort gegeben.  

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. weshalb sollen Anwohner auf welchen Gründen für Kosten aufkommen, die durch die Baumaßnahmen entstanden sind;

3. weshalb werden keine immissionsmindernde Maßnahmen und andere Vorkehrungen getroffen, um die unzumutbaren Belastungen der Anwohner zu vermeiden;

3. in welcher Weise wird in allen Beschwerdepunkten für Abhilfe gesorgt?

 

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


   

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
4.11.2023

Eingang nach  49 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  auf Ihre Nachricht vom 15.09.2023 möchten wir Ihnen die nachfolgenden Stellungnahmen zukommen lassen:

Grundsätzlich wurde im Rahmen der Bauarbeiten versucht, die Beeinträchtigungen für die Anwohner durch Immissionen jeglicher Art möglichst zu minimieren. Dies ist nicht umfänglich möglich - so z.B. gibt es bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen unterschiedliche Folgewirkungen im Umgang mit Baustoffen wie Erdaushub und dann auch z. B. dem Einsatz von Kehrmaschinen. Sicherlich sind Ihnen vergleichbare Umstände aus dem Bereich Gartenbau bekannt.

Des Weiteren unsere Stellungnahme zu von Ihnen nachgefragten Themen:

1. Finanzielle Belastung der Bürger:

Im Zuge der Leitungsarbeiten der HNVG wurde festgestellt, dass die privaten Abwasserhausanschlüsse teilweise undicht und kaputt sind. Gemäß § 17 Abs.1 der Abwassersatzung (AWS) der Stadt Heilbronn gehören die privaten Abwasser-Hausanschlüsse den Eigentümern bis zum Übergabepunkt an den Hauptkanal in der Fahrbahnmitte. Dementsprechend sind die Grundstücksentwässerungsanlagen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen.

Für Grundstücksanschlussleitungen gelten die Regelungen der §§ 12 bis 15 der AWS. §12 AWS trifft Regelungen zu den Grundstücksanschlüssen, u.a. dass für jedes Grundstück ein Grundstücksanschluss herzustellen bzw. eine Entsorgung des Schmutzwassers zu gewährleisten ist.

2. Schäden durch die Baumaßnahme

Die Schäden sind nachweislich (unabhängige Gutachten) nicht durch die Baumaßnahme entstanden. Vielmehr handelt es sich um Hausanschlüsse aus Tonrohren aus den 60er Jahren. Diese haben eine begrenzte Lebenszeit.

Auch der Riss an einer Fassade, den ein Hauseigentümer anbringt, wurde durch einen Gutachter betrachtet und mittels spezieller Verfahren auf seinen Entstehungszeitpunkt im Beisein des Hauseigentümers überprüft. Dabei hat sich ergeben, dass der Riss wesentlich älter als ein Jahr ist und somit unabhängig zur Maßnahme entstand. Weshalb Herr Württemberger trotz besseren Wissens
dies nun gegenüber der Tagespresse behauptet, ist uns unklar.

3. Immissionsmindernde Maßnahmen

Auf die Baufirmen vor Ort wurde eingewirkt, den Einsatz von Maschinen mit starker aber unvermeidbarer Geräuschentwicklung auf ein Minimum zu beschränken.

4. Behandlung der Beschwerdepunkte

Im Beisein des Bezirksbeirates und unter Federführung von Herrn Bürgermeister Ringle und der Projektleitung wurde mit den betroffenen Anliegern mehrere Gespräche geführt und verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Kernthemen waren Kommunikation und Optimierungvon Bauabläufen, die gemeinsam mit der auf der Baustelle nunmehr tätigen Baufirma angegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christlane Erhart

Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen



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