Alfred Dagenbach MdL aD, Franziska Gminder MdB aD und Michael Seher |
abgefragt am
21.8,2023 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 23.071
Musikveranstaltung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Ein Pub in der
Fontanestraße möchte vom 1.09.-10.09.2023 unter dem Motto
'Kleinstes Weindorf Heilbronns' mit lediglich 2 geplanten
Musikdarbietungen Zur Begründung wird auf "die Umgebung von Wohnbebauung" und die "Beschwerdelage" verwiesen.
Auch sei das
Vorhaben "durch die Vielzahl von Musikdarbietungen grundsätzlich als
Vergnügungsstätte einzustufen wäre, was an dieser Stelle nicht
genehmigt und auch nicht zulässig". Daher könne man die beantragte Genehmigung für die Musikdarbietungen auf der Außenbewirtschaftung nicht erteilen. Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung - auch unter dem Aspekt des Willkürverbots - dazu ab;
2. unter
welchen anderen Voraussetzungen werden andere Veranstaltung, wie
z.B. das Weindorf mitten in der Wohnbebauung der Innenstadt
genehmigt und worin liegt die unterschiedliche Behandlung;
3.2 wie viele
Beschwerden gab es beim im letzten Jahr durchgeführten
Weindorf, bei dem zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
stets Polizeikräfte angestellt werden müssen; 5. in welcher Weise wird dem Antragsteller abgeholfen?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung
des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und
Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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