Bürger helfen Bürgern

Alfred Dagenbach MdL aD, Franziska Gminder MdB aD und Michael Seher

abgefragt  am   21.8,2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.071

Musikveranstaltung


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


Ein Pub in der Fontanestraße möchte  vom 1.09.-10.09.2023 unter dem Motto 'Kleinstes Weindorf Heilbronns' mit lediglich 2 geplanten Musikdarbietungen
an verschiedenen Tagen durchführen, was ihm mit verschiedenen Argumenten abgelehnt wird.

Zur Begründung wird auf "die Umgebung von Wohnbebauung" und die "Beschwerdelage" verwiesen.

Auch sei das Vorhaben "durch die Vielzahl von Musikdarbietungen grundsätzlich als Vergnügungsstätte einzustufen wäre, was an dieser Stelle nicht genehmigt und auch nicht zulässig".
Die Veranstaltungsreihe könne daher weder im Außen- noch im Innenbereich Ihrer Gaststätte durchgeführt werden.
Behauptet wird zudem, "die maximalen Veranstaltungstage (Innenbereich) ergeben sich aus der TA-Lärm und dürfen grundsätzlich von Schank-/Speisewirtschaften nicht überschritten werden."

Daher könne man die beantragte Genehmigung für die Musikdarbietungen auf der Außenbewirtschaftung nicht erteilen.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung - auch unter dem Aspekt des Willkürverbots - dazu ab;

2. unter welchen anderen Voraussetzungen werden andere Veranstaltung, wie z.B. das Weindorf mitten in der Wohnbebauung der Innenstadt genehmigt und worin liegt die unterschiedliche Behandlung;
3.1 wie viele Beschwerden gab es  bei der im Schreiben genannten letzten Veranstaltung des Antragstellers;

3.2 wie viele Beschwerden gab es  beim im letzten Jahr durchgeführten Weindorf, bei dem zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit stets Polizeikräfte angestellt werden müssen;
4. wo ist der Nachweis für die Aussage zu finden, "die maximalen Veranstaltungstage (Innenbereich) ergebe sich aus der TA-Lärm und dürfen grundsätzlich von Schank-/Speisewirtschaften nicht überschritten werden" zu finden;

5. in welcher Weise wird dem Antragsteller abgeholfen?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


   

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de

Antworten der Verwaltung

Eingang am
13.11.2023

Eingang nach 82 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  mit E-Mail vom 22. 08. 2023 wendeten Sie sich mit Ihrem Anliegen zur Veranstaltung "Kleinstes WeindorfHeilbronn's" in der Gaststätte Jack Engel's Pub, gelegen in der Fontanestraßel, 74074 Heilbronnan uns. Sie schrieben in Ihrer E-Mail, dass die Veranstaltung dem Betreiber mit verschiedenen Argumenten abgelehnt wurde.
Gerne informiere ich Sie daher, dass das Ordnungsamt zusammen mit der Betreiberin eine Lösung für die Veranstaltunggefunden hat  und die Veranstaltungsgenehmigung erteilen konnte. Die Veranstaltung wurde wie genehmigt durchgeführt.
Ergänzend gehen wir auf die von Ihnen gestellten Fragen wie folgt ein:

Zu Ihrer Frage l:
Die Gaststätte "Jack Engel's Pub" wurde am 17. 04. 2018 aufgrund der vorliegenden Baugenehmigung als "Schank- und Speisewirtschaft ohne Betriebsbesonderheit" gewerberechtlich angemeldet und
gaststättenrechtlich konzessioniert.
Die zulässige Anzahl an Veranstaltungen mussgaststättenrechtlich genehmigt werden. Im Prüfverfahrenmüssendurch die Genehmigungsbehördedie InteressenderVeranstaltergegen die Interessen der Anwohner abgewogen werden. Dabei ist es notwendig, dassjede Veranstaltung individuell geprüft und u.a. das Baurechtsamt als Fachbehörde um Stellungnahme gebeten wird.
Veranstaltungen werden großzügiggenehmigt, solange keine Lärmbeschwerden von Anwohnern vorliegen. Sobald Beschwerden vorliegen, und dabei ist die Anzahl der Beschwerdeführer laut Rechtsprechung unerheblich, muss der Veranstalter die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der
Behörde nachweisen. Andernfalls kann keine Veranstaltungsgenehmigung erteilt werden.
Sofern dieVeranstaltungsgenehmigungerteilt wird, muss die konzessionierte Betriebsart der Gaststätte beibehalten werden. Die Live-Musikdarbietung darf im vorliegenden Fall als Nebenprodukt angeboten werden. Die geltenden Lärmwerte nach der TA-Lärm sind ständig einzuhalten.


Zu Ihren Fragen 2 und 3:
Von Veranstaltern wird für jede einzelne Veranstaltung ein Konzept zur Prüfung vorgelegt. In Abhängigkeit der örtlichen Lage, Veranstaltungskonzept, Zielgruppeund erwartete Personenzahl,
Veranstaltungszeiten, Musikdarbietungen u. v. m. wird dann eine entsprechende Genehmigung geprüft und erteilt. Traditionsveranstaltungen bzw. Veranstaltungen mit überregionalem Charakter müssen dabei gesondert betrachtet werden, da diese auch nur einmal jährlich stattfinden. Dennoch werden auch für das Weindorf entsprechende Lärmschutzkonzepte mit der Heilbronn Marketing
GmbH erarbeitet. Musikdarbietungen im Außenbereich werden beim Weindorf nur bis22 Uhr genehmigt. Beschwerden zum letzt- und diesjährigen Weindorf gingen beim Ordnungsamt nicht ein.
Selbstverständlich muss bei einer Großveranstaltung wie dem Weindorf, bei dem bis zu 300. 000 Besucher/-innen teilnehmen, auch ein aussagekräftiges Sicherheitskonzept  vorgelegt werden. Neben
Bewacherfirmen, welche der Veranstalter zu beauftragen hat, ist auch die Landespolizei zur Unterstützung im Einsatz.
Über die letzte Veranstaltung des "Jack Engel's Pub" ging beim Baurechtsamt eine Beschwerde ein.
Bei einer Veranstaltung im September 2022 wurde dem Ordnungsamt eine Unterschriftensammlung von 14 Anwohnern vorgelegt, die von nächtlicher Ruhestörung betroffen waren.


Zu Ihrer Frage 4:
Der Gaststättentypus einer Schank- und Speisewirtschaft wird maßgeblich dadurch geprägt, dass Getränkeund zubereitete Speisenzum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Dagegen gehören Musik und Tanz nicht zum typischen Gepräge einer Gaststätte. Erhalten bleibt der Gaststättencharakter beim Abspielen bloßer Hintergrundmusik oder dezenter Barmusik. Regelmäßige
Musikdarbietungen können dazu führen, dass ein Gaststättenbetrieb aus städtebaulicher Sicht als Vergnügungsstätte einzustufen ist und somit zum einen die Bandbreite der Genehmigung überschreitet und zum anderen in bestimmten Baugebieten nicht zulässig sein kann.
Abgrenzungsmerkmalist nach ständigerRechtsprechung u. a. die Anzahl der Veranstaltungen. In Anlehnungan die TA-Lärm ist bei mehr als zehn Musikveranstaltungen im Jahr von einer Vergnügungsstätte auszugehen.


Zu Ihrer Frage 5:
Die o. g. Kriterien und die behördliche Vorgehensweise wurden den Betreibern der Gaststätte am 20. 09. 2023 im persönlichen Gespräch von Ordnungsamt und Baurechtsamt erläutert. Ferner wurde mitgeteilt, dass Veranstaltungen durchgeführt werden können, sofern nachgewiesen ist, dass die in
dem dortigen Baugebiet geltenden Lärmwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts eingehalten werden. Die Betreiber des "Jack Engel's Pub" haben die Möglichkeit ein Veranstaltungskonzept vorzulegen. Sofern das Konzept den Voraussetzungen entspricht und die notwendigen Vorgaben
eingehalten werden, kann eine Veranstaltung genehmigt werden. Andernfalls sind maximal 10 Tage mit Musikdarbietungen im Innenbereich genehmigungsfähig.
Außerdem kam die Stadt in den letzten Jahren den Gaststättenbetrieben, in Bezug auf die Erweiterung von Außenbewirtschaftungsflächen und -zeiten, großzügig entgegen. Dies betrifft auch die Gaststätte "Jack Engel's Pub".
Es liegt im Interesse der Stadt Heilbronn, dass die Qualität der Gastronomie in Heilbronn nicht verloren geht und dieVielfalt gerade im Hinblick auf Veranstaltungen erhalten bleibt. Daher versichere ich Ihnen, dass Genehmigungen immer erteilt werden, sofern es die gesetzlichen Vorgaben
zulassen.


Mit freundlichen Grüßen
Agnes Christner

Bürgermeisterin



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