Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am  14.6.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.043

Bewohnerparkgebührensatzung

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14. Dezember 2021 unwirksam ist.

Auch die Stadt Heilbronn hat eine Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewohnerparkgebührensatzung).


Dazu ergeben sich folgende Fragen:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. muß demzufolge in Heilbronn ebenfalls die Satzung durch eine Rechtsverordnung ersetzt werden und welcher Weise erfolgt dies ggf.;

3. welche rechtlichen und finanziellen (z.B. Erstattungsansprüche) Konsequenzen folgen ggf. daraus für die derzeitigen Bewohnerparkplätze und deren Ausweisinhaber?

 

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion - MdL a.D.
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-926020




   

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD | Holm Plieninger

Antworten der Verwaltung

Eingang am
25.7.32023

Eingang nach 41  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    bürgernah: Danke!

<*>  Die Stadt Heilbronn hat auf Grundlage der Delegationsverordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) vom 14. Juli 2021 noch keine Satzung und keine Rechtsverordnung geschaffen bzw. beschlossen. Aktuell berechnet die Stadt Heilbronn für das Bewohnerparken
weiterhin 30,70 Euro jährlich nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) des Bundes.

Aus den genannten Gründen sind für die Stadt Heilbronn keinen Konsequenzen aufgrund des aktuellen Urteils zu befürchten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Ringle

Bürgermeister



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