Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am  11.5.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.039

Trolli-Ärger

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

mich erreichen - wie in vergangenen Jahren immer wieder - Klagen über die Verkehrseinschränkungen durch den Trolli-Marathon.
Zusätzlich wird befürchtet, daß es mit dem Triathlon ähnlich sein wird.
Es kann ja eigentlich nicht sein, daß auf diese Weise ein Sonntagsfahrverbot, Ausgangs- und Besuchersperre ohne Alternativangebote für die betroffenen Anwohner/Anlieger und Bürger verhängt wird.

Wörtlich wird berichtet:
"... Nachmittags Zufahrt über Böckingen Süd und über Festplatz Viehweide nicht möglich; da städtische Absperrungen. In der Ludwigsburger Straße in Höhe des katholischen Zentrums keine städtische Absperrung; nur absolute Halteverbote: Der junge Mann, der mir die Durchfahrt verweigerte, hatte keine entsprechende Kleidung und auch keinen entsprechenden Ausweis. Wenn hinter mir nicht die Polizei gewesen wäre, wäre ich einfach weitergefahren. Bin dann über das Wohngebiet Wasserturm ausgewichen. Was tut aber ein Ortsunkundiger? Das war nicht das erste Mal, daß Personen eingeteilt sind, die von nichts eine Ahnung haben und nicht entsprechend informiert worden sind, z.B. mit Stadtplänen. ..."
und:
"... Am neuer. Katholischen Gemeindezentrum in der Ludwigsburger Strasse in Böckingen!
Irgendein Ordner versperrt den Weg von der neuen Böckinger Mitte zu meinem Wohnort in der Glockenstrasse in Böckingen.
Auf meine Frage hin, wie ich jetzt dorthin komme, bekam ich als Antwort: ICH WEISS ES NICHT!!!!!!!
Wirklich gelungene Organisation. ..."
Nachtrag am 14.5.2023:
"... Ich wohne in Sontheim in der Mauserstraße und wollte meine Frau in der Reha besuchen.  Diese Veranstaltung ist eine Unverschämtheit.  Mehr sag ich dazu nicht sonst kommen böse Worte...."
Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:


1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. auf welcher Rechtsgrundlage werden solche Einschränkungen angeordnet;
3. weshalb werden den betroffenen Bürgern keine Alternativangebote unterbreitet;
4. weshalb werden Personen als Ordner eingesetzt, die a) nicht als solche erkenntlich sind und b) offensichtlich keine Ortskenntnisse haben

5. in welcher Weise werden bei weiteren derartigen Veranstaltungen Verbesserungen zur Vermeidung solchen Ärgers geschaffen?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-926020



AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB a.D. | Michael Seher | Holm Plieninger | Alfred Dagenbach MdL a.D.

Antworten der Verwaltung

Eingang am
30.8.2023

Eingang nach 109  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  in Bezug auf Ihre E-Mail vom 11.05.2023 nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden solche Einschränkungen angeordnet;

Grundlage ist die Erlaubnis nach § 29 StVO - Übermäßige Straßenbenutzung, bei Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Bestandteil dieser Erlaubnis ist die zusammengefasste verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Heilbronn und des Landratsamtes Heilbronn. Die straßenverkehiSbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

2. Weshalb werden den betroffenen Bürgern keine Alternativangebote unterbreitet;

Zum größten Teil sind mögliche Fahrtziele durch Umwege erreichbar. Es gibt nur sehr wenige Straßenzüge in Klingenberg und Böckingen, wo dies nicht der Fall ist. Die direkten Anwohner von gesperrter Straßen werden frühzeitig durch einen Briefeinwurf über das Event, die Sperrungen und entsprechende Umfahrungsmöglichkeiten informiert. Auch auf der Trollinger Marathon-Website finden sich die ausführlichen Informationen zu den Straßensperrungen inkl. Umleitungsempfehlungen. Weiterhin gibt es auf der Homepage den Hinweis für ein Info-Telefon. Dort werden Fragen und individuelle Fahrtrouten-Beratung im Vorfeld angeboten.

DerVeranstalter veranlasst im Vorfeld sein Möglichstes, um die Belastung für den Einzelnen möglichst gering zu halten.

3. weshalb werden Personen als Ordner eingesetzt, die a) nicht als solche erkenntlich sind und b) offensichtlich keine Ortskenntnisse haben

Der Veranstalter, der Württembergische Leichtathletikverband und die Ausrichterin, die Heilbronn Marketing GmbH, arbeiten bei diesem Großevent mit einer Vielzahl (rund 900) von Helfern und Einsatzkräften zusammen und versuchen die Helfer und Einsatzkräfte so gut es geht über die diversen
Umfahrungsmöglichkeiten aufzuklären. Es kann aber sein, dass der eine oder andere nicht die ideale Umfahrung zu jedem Fahrtziel kennt. Auch durch kurzfristigen Ausfall und Ersatz von Personal kann es dazu kommen. Das bedauert der Veranstalter, der Württembergische Leichtathletikverband und die
Heilbronn Marketing GmbH des Laufs. Sie werden weiterhin alles in ihrer Macht Stehende dafür tun, dass die Helfer eine bestmögliche Vorbereitung erhalten.

Die Ordner erhalten im Vorfeld ein Helfer-Shirt und eine Warnweste. Beides weist sie optisch als offizielle Ordner der Veranstaltung aus. Zudem werden vereinzelt Security-Kräfte als Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer eingesetzt, diese sind an ihrer Dienstkleidung zu erkennen.

Dem Veranstalter ist es aber nicht möglich während der laufenden Veranstaltung alle Ordner zu überprüfen, ob sie die zugedachte Bekleidung und Warnausrüstung tragen, um als Ordner kenntlich zu sein. Der Veranstalter versicherte nochmals bei der nächsten Veranstaltung, wie bereits in den
letzten Jahren, die Ordner eindringlich auf das Tragen der Warnwesten und des Ordnershirts hinzuweisen.

4. in welcher Weise werden bei weiteren derartigen Veranstaltungen zur Vermeidung solchen Ärgers Verbesserungen geschaffen?

Siehe Antworten auf Fragen 2 und 3.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen



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