Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB, Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  28.4.2023

Ihr Anliegen mitteilen

 

An
- den Oberbürgermeister der Stadt Heilbron
- Regierungspräsidium Stuttgart

*23.033 Protokollfälschung?

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

bei der gestrigen Durchsicht des Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 23.3.2023 mußte ich Fogendes feststellen:

1. Es fehlt die öffentlich abgegebene Erklärung des Vertreters des Rechtsamtes zum Geschäftsordnungsantrag des Koll. StR Dr. Benner zum nichtöffentlichen Punkt "Kommunalverfassungsstreit AfD-Fraktion gegen den Gemeinderat..."
2. Es fehlt die Niederschrift zum TOP 6 n.ö., wobei zur Einsichtnahme in eine externe Vorlage verwiesen wird - die mir vermutlich verweigert würde. 

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. wer ist für die korrekte Führung des Protokolls verantwortlich;

3. auf welcher Rechtsgrundlage fehlen diese Einträge jeweils;

4. in welcher Weise wird Abhilfe geschaffen?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion - MdL a.D.
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-926020


AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB a.D. | Michael Seher | Holm Plieninger | Alfred Dagenbach MdL a.D.



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= Datenschutz: Nur im Original

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.5.2023

Eingang nach 6  Tagen

    

<*>  zu Ihrer Anfrage "Protokollfälschung?" kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 Zunächst ist die Geschäftsstelle des Gemeinderats für die gesetzeskonforme und korrekte Erstellung der Niederschriften der beschließenden Ausschüsse und des Gemeinderats zuständig. Dort werden diese durch die/den jeweilige Schriftführerin/Schriftführer unterschriftsreif für den Oberbürgermeister bzw. die/den Vorsitzenden und den Gemeinderat zur Beurkundung vorbereitet. § 38 schreibt vor, dass "über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderats" eine Niederschrift zu fertigen ist. 

Zu dem von Ihnen konkret angesprochenen Fall aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23. März 2023 ist festzuhalten, dass der stellvertretende Leiter des Rechtsamts im öffentlichen Teil der Sitzung nicht zu Wort gekommen ist. Ich habe in Erinnerung, dass er zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal im Sitzungssaal anwesend war. Auf den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Benner zu Beginn der öffentlichen Sitzung, den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt "Kommunalverfassungsstreit AfD-Fraktion gegen den Gemeinderat: Weiteres Vorgehen" entgegen der Angabe in der Tagesordnung öffentlich zu behandeln, habe lediglich ich selbst Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln ist. Dies wurde auch entsprechend in der öffentlichen Niederschrift festgehalten. 

Der stellvertretende Leiter des Rechtsamts kam hingegen erst im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu Wort. Hier erläuterte er - in Ihrem Beisein -, weshalb die Mitglieder der AfD-Fraktion bei dem betreffenden Tagesordnungspunkt befangen seien und den Sitzungssaal zu verlassen hätten. Diese Ausführungen wurden in der Niederschrift auch entsprechend festgehalten. 

Dass eine nichtöffentliche Niederschrift gesondert zur Einsicht aufliegt – mit entsprechendem Hinweis im umlaufenden Original-Exemplar - und befangene Gemeinderatsmitglieder dieses nicht einsehen dürfen, ergibt sich aus den Kommentierungen zu § 38 Gemeindeordnung; insb. Aker/Hafner/Notheis Randnummer 12 zu § 38 GemO:

"Mitglieder des Gemeinderates haben als Ausfluss des Informationsrechts ein Recht auf Einsichtnahme in die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen. Dies gilt bei Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen nicht für Gemeinderäte, die wegen Befangenheit von der Mitwirkung ausgeschlossen waren." 

[...] 

Freundliche Grüße,

Thomas Brändle

Geschäftsstelle des Gemeinderats


Replik

Sehr geehrter Herr Brändle,

vielen Dank für die Nachricht und die Aufklärung in Sachen Rechtsamt.
[...] An Ihre Erklärung kann ich mich erinnern, die ja im ö. Protokoll enthalten ist, war aber wohl fälschlicher Weise der Meinung, daß der stv. Rechtsamtsleiter unmittelbar nach Ihnen seine Stellungnahme abgegeben hat.
Leider finde ich aber im nicht öffentlichen Protokoll unter https://heilbronn-sitzungsdienst.komm.one/ auch nicht die Stellungnahme des stv. Rechtsamtsleiters, hab ich da auch etwas übersehen?
[...] Offen ist aber nach wie vor, inwieweit die Rechtsauffassung zur Befangenheit überhaupt zutreffend ist.
Bekanntlich gibt es dazu nicht nur unsererseits auch eine andere Sichtweise.
Letzten Endes hat die Verwaltungsspitze dafür gesorgt, daß ich über ein Jahr lang daran gehindert wurde, an Beschlüssen mitzuwirken, für die ich seitens der AfD-Fraktion nominiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach

Antwort dazu:

[... ] Kurz noch zu den nichtöffentlichen Protokollen. Diese werden nicht im Ratsinformationssystem bereitgestellt, daher ist hierzu auch nichts auffindbar. 

Dies ergibt sich aus § 38 Absatz 2 GemO, nachdem nichtöffentliche Protokolle explizit „nicht ausgehändigt“ werden dürfen und daher – entsprechend der Kommentierung - eine Einsichtnahme nur in den Räumen der Stadtverwaltung möglich ist. 

Daher stellen wir immer nur die öffentlichen Protokolle im Wortlaut ein.  

Freundliche Grüße aus der Geschäftsstelle,

Thomas Brändle


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