Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB, Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  21.4.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

*23.027

Ruhestörung

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

Anwohner des  „Kulturzentrum Weinsberger Straße“ (DiTiP-Moschee) beklagen Lärmbelästigungen am heutigen Freitag schon frühmorgens (ca. 6 Uhr), aber auch später, durch per Lautprecher tönende Muezzin-Rufe.

Wörtlich aus einer schriftlichen eMail:

"...

Heute nacht 21.04.2023 wurde ich durch unerträglichen Beschallungslärm von Erdogan-Moschee am Berliner Platz aus dem Schlaf gerissen.
Laut aus Lautsprechern plärrende Jaul-Musik und Jaul-Gesänge so wie Sprechgesang a la Alah uagbar etc. drang durch die geschlossenen Fenster bis zum Schlafbett.
Ich habe mich mind. 1 Stunde hin und hergewälzt und gehofft, dass es gleich wieder vorbei ist. Es ging weiter und weiter. Ich bin dann aufgestanden, auf der Uhr war es da 06:30 Uhr.
 ..."

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. wurde dies - ggf. von wem auf welcher Rechtsgrundlage - genehmigt;

3. ist künftig wieder mit solchem Lärm zu rechnen;

4. in welcher Weise wird darauf reagiert und Abhilfe geschaffen?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion - MdL a.D.
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-926020


22.4.2023

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit untenstehender Anfrage habe ich nun auch eine Tonaufnahme der Muezzinrufe von gestern erhalten, siehe Anlage [nur im Original]

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion - MdL a.D.
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-926020


AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD| Michael Seher | Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger

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= Datenschutz: Nur im Original

Antworten der Verwaltung

Eingang am 31.5.2023

Eingang nach  40 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich nach interner Abstimmung mit dem Ordnungsamt nachfolgend beantworte.

Das Zuckerfest unserer muslimischen Mitbürger/-innen folgt auf den Fastenmonat Ramadan und bedeutet das Ende des Fastens von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Dieses Jahr fand das
Zuckerfest zwischen dem 21. April 2023 und dem 23. April 2023 statt.

Das Datum ändert sich jedes Jahr, da Muslime sich bei religiösen Festen nach dem Mond- und nicht dem Sonnenkalender richten.

Das Zuckerfest ist nach dem Opferfest der heiligste Feiertag im muslimischen Glauben.

Beim Gang in die Moschee am ersten Tag des Festes danken die Feiernden ihrem Gott Allah, dass sie das Fasten und den damit verbundenen Verzicht gemeistert haben.

Außerdem bitten sie Allah, ihre Gebete und ihre Mühe im Ramadan anzunehmen und ihnen ihre Fehler zu verzeihen.

Aus diesem Grund war in der Nacht vom 21. April 2023 eine Beschallung aus der Moschee zu hören.
Grundsätzlich gilt auch für Muslime in Deutschland die Religionsfreiheit.

Einer Genehmigung für Gebete oder Gottesdienste in der Moschee bedarf es nicht.

Künftig wird mit einer solchen Beschallung nicht gerechnet.

Das Ordnungsamt wird unsere Muslimischen Mitbürger/-innen darauf hinweisen, dass die Beschallung beim nächsten Zuckertest im Jahr 2024 leiser gestellt und somit Rücksicht auf alle Bürger/­innen in Heilbronn genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister


Replik

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der ich jedoch nicht umfänglich konform gehe, denn sie umfaßt im Wesentlichen die ungeftragte Beschreibung längst allgemein bekannter islamischer Gepflogenheiten, nicht jeoch die Beantwortung der Frage nach der Rechtsgrundlage und der Genehmigung für diesen keinesfalls sich nur auf Gebetsrufe beschränkenden Lärm. U.A.w.g.

Auch Sie wissen, daß die von Ihnen zur Verharmlosung der Vorgänge angeführte Religionsfreiheit ihre Grenze in den konkurrierenden Grund- und Menschenrechten andere Menschen findet, die durch die Ausübung religiöser Praktiken und Überzeugungen ihre Grundfreiheiten verletzt sehen.

Soweit mir bekannt, ist in unserem Land noch immer das Grundgesetz und nicht die Scharia geltendes Recht - auch für die Heilbronner öffentliche Verwaltung mit Ihnen an der Spitze, die für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich ist, so auch u.a für die TA Lärm und das BImSchG.

Und dies gilt nicht nur für das Zuckerfest, denn hier hilft nicht die Hoffnung, daß "künftig mit einer solchen Beschallung nicht gerechnet" werden müsse und das Ordnungsamt "unsere Muslimischen Mitbürger/-innen darauf hinweisen" wird, "dass die Beschallung beim nächsten Zuckertest im Jahr 2024 leiser gestellt und somit Rücksicht auf alle Bürger/­innen in Heilbronn genommen wird", sondern es ist dafür zu sorgen, daß die Einhaltung künftig auch kontrolliert und nicht nur "beim nächsten Zuckertest im Jahr 2024 leiser gestellt" und nicht durch Ignorieren dem Treiben ohne einzuschreiten freier Lauf gelassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach

31.5.2023


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