Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB, Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  13.4.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

*23.024 Klimakleber


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


aus der Presse habe ich das Geschehen mit den Klimaklebern verfolgt.

Folgende Fragen stellen sich hierbei:

1. Wie kann die Stadtverwaltung das öffentliche Leben durch die „Störer“
aufrechterhalten?
2. In Ihrer Stellungnahme sprechen Sie von Erpressung. Wann haben Sie
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt?
3. Wenn „nein“ – warum nicht ?

Ich habe meinen Leserbrief an die HSt [nur im Original] beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Seher

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD| Michael Seher | Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger

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= Datenschutz: Nur im Original

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.8.2023

Eingang nach 110  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich nach internen Abstimmungen mit dem Rechts- und Ordnungsamt nachfolgend beantworten möchte:

1. Wie kann die Stadtverwaltung das öffentliche Leben durch die „Störer“ aufrechterhalten?

Die Versammlungsfreiheit ist durch Artikel 8 Grundgesetz besonders geschützt. Jeder hat das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen teilzunehmen.

Die Hürden, die Versammlungsfreiheit einzuschränken sind daher sehr hoch. Die Versammlungsbehörde kann eine Versammlung oder einen Aufzug nur dann verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

Herausforderung bei Versammlungen ist die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Rechtsgütern der Versammlungsteilnehmer und unbeteiligten Dritten. Das Ordnungsamt führt deshalb bei jeder Versammlungsanmeldung sogenannte Kooperationsgespräche durch. So auch bei den Versammlungen der Klimaaktivisten in Heilbronn. Ich kann Ihnen versichern, dass durch
entsprechende Auflagen ein möglichst störungsfreier Ablauf der Versammlung erzielt werden soll und oberste Priorität hat.

Daneben steht das Ordnungsamt im engen Kontakt mit dem Polizeivollzugsdienst und entsprechende Konzepte für den Umgang mit den Klimaaktivisten werden fortlaufend weiterentwickelt und abgestimmt. Dies gilt insbesondere für den Fall, sollte es zu unangemeldeten Versammlungen
kommen.

Ziel der Stadtverwaltung ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und somit auch das öffentliche Leben, ständig zu gewährleisten.

2. In Ihrer Stellungnahme sprechen Sie von Erpressung. Wann haben Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt?

3. Wenn „nein“ - warum nicht?

Eine Erpressung im Sinne des § 253 Strafgesetzbuch setzt voraus, dass der Erpresser durch Gewalt oder Androhung eines empfindlichen Übels in der Absicht sich oder einen anderen zu bereichern eine Vermögensverfügung herbeiführt.

Im Rechtssinn setzt die Erpressung also immer voraus, dass der Erpresser einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen will. Eine solche Bereicherungsabsicht ist beim vorliegenden Sachverhalt nicht ersichtlich. Zwar wird der Begriff „Erpressung“ im allgemeinen Sprachgebrauch auch so verstanden,
dass jemand mit einer Drohung den Bedrohten zu einer bestimmten Handlung zwingen möchte. Dies entspricht aber nicht der Rechtslage.

Mangels des Vorliegens des Tatbestands wurde keine versuchte Erpressung angezeigt.

 

Freundliche Grüße

Harry Mergel

Oberbürgermeister



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