Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB, Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  21.02.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

*23.009 SKJR und adi(hn)

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

mit dem Gemeinderatsbeschluß vom 11.4.22 einstimmig beschlossene „kommunalen Eigenanteil an der „Landesförderung der Antidiskriminierungsstelle Heilbronn (adi.hn)“  sollte die „Öffentlichkeit für ein diskriminierungsarmes Zusammenleben" sensibilisiert“ werden.
Gedacht wurde dabei in hehrer Absicht daran, Menschen mit „Diskriminierungserfahrungen bezogen auf Merkmale wie ethnische Herkunft, Sprache, Religion, Weltanschauung, soziale
Herkunft, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität, Alter, Krankheit und Behinderung“ beizustehen, aber keinesfalls, daß grundgesetzlich garantierte individuellen Freiheiten eingeschränkt oder jene an den Pranger gestellt werden, die völlig wertfrei althergebrachte Traditionen pflegen.

Der dem Gemeinderatsbeschluß vom 11.4.2022 zugrunde liegenden  Drucksache 025/2022 entsprechend soll "im Januar 2021 die landesweit 8. Antidiskriminierungsstelle in Trägerschaft des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn" ihre Arbeit aufgenommen haben.
Dazu werden Mittel aus dem Etat der Stadt Heilbronn aufgebracht, zudem für den als Träger ausgewiesenen Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. (SKJR) ein jährlicher 6-stelliger Betrag.
Die Webseite heilbronn.de weist den Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. (SKJR) wie eine städtische Einrichtung aus, wiewohl er dejure lediglich ein freiwilliger Zusammenschluss von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend sowie von Jugendhilfeträgern ist.
Dort wird angegeben, er sei parteipolitisch und konfessionell unabhängig und vertrete die Interessen seiner Mitglieder.
Weiter heißt es anmaßend, er trete "nach Möglichkeit" als "Interessenvertreter  der gesamten Jugend"  gegenüber der Öffentlichkeit, dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn, dem Kreistag des Landkreises Heilbronn und den Behörden an.

Laut  § 2 ist Zweck des Vereins die Förderung der Jugendhilfe  nach § 52 Absatz 2 AO nach verschiedenen in den einzelnen Absätzen klar umrissenen Aufgaben ausschließlich für Kinder und Jugendliche.
Schon von daher ist die Trägerschaft für einen über diesen jugendspezifischen Rahmen hinausgehende Einrichtung wie die  Antidiskriminierungsstelle adi.hn höchst fraglich, obendrein, wenn deren Vertreter auch noch über deren Aufgaben hinausgehend bevormundend, diskriminierend und diskreditierende Schreiben mit geschäftsschädigenden Hintergrund versenden, die an die sozialistische Blockwartmentalität nach DDR-Vorbild wie im Fall eines Schreibens an eine Heilbronner Bäckerei vom 30.1.2023 erinnern.

Unterstellt wird im Schreiben einer dazu Beauftragten unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), durch den Verkauf von gefüllten Berlinern mit Faschingsdekoration und dabei verwendetem "Schwarze und indigene Menschen" darstellendem Dekorationsmaterial, dies würde sich "Darstellungen dieser Art stereotypen Bildern bedienen" und es handle "sich um eine Reproduktion kolonialistischer Vorstellungen und einer Geschichte von Unterdrückung und kultureller Aneignung".
Weiter wird unter anderem zur Rechtfertigung behauptet, "kulturelle Aneignung und die Reproduktion rassistischer Stereotype" hätten im Fasching eine lange Tradition".
Das Schreiben gipfelt in der Anmaßung, man möchte als Antidiskriminierungsstelle "aktiv einer solchen Stereotypisierung" entgegen treten und daran "arbeiten, die Faschingszeit für alle Menschen in Heilbronn zu einem unterhaltsamen und diskriminierungsfreien Erlebnis zu machen."

Einer derartig als wohlwollend dargestellten Verhaltensmaßregel bedarf es n.m.M. nicht, da der Rahmen noch immer vom Grundgesetz vorgegeben wird und ist auch nicht von ideologisch geprägten Meinungen selbsternannter Kontrollinstanzen(inne)n abhängig zu machen.
Außerdem liegen die Grenzen in strafbewehrtem und hier nicht vorliegendem Handeln.

Das öffentliche Bekanntwerden dieses Vorgangs hat daher mit seinen abstrusen Unterstellungen bundesweit Schlagzeilen gemacht, das die Geschäftsführerin des Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. (SKJR) auch noch rechtfertigt .
Mit Ausnahme weniger ideologisch geprägter Interessenträgern ist der Vorgang auf fast 100prozentige Ablehnung gestoßen und hat in diesem Zusammenhang auch den Namen der Stadt der Lächerlichkeit preisgegeben, wie in Artikeln auch überregionaler Medien, Leserbriefen und Kommentaren in sozialen Netzwerken in vierstelliger Zahl zum Ausdruck kommt.
Zudem ist weder der Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. (SKJR) als auch der von ihm n.m.M. satzungswidrig getragenen Antidiskriminierungsstelle adi.hn mangels Aufgabe autorisiert, ein derartiges Schreiben zu verfassen.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland noch die Grundrechte nach ihrem Wortlaut in Kraft sind, an deren Einhaltung auch öffentliche Einrichtungen in ihren Handlungen gebunden sind;

3. wie kommt die personelle Zusammensetzung von Vorstand, Geschäftsstelle und weiteren (welche?) Mitarbeiter a) des Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. (SKJR), b) der Antidiskriminierungsstelle adi.hn zustande;

4. wer stellt die bezahlten Kräfte ein;

5. auf Grund welcher (gesetzlicher?) Vorgaben beteiligt sich die Stadt Heilbronn an diesen Einrichtungen a) insgesamt und b) finanziell;

6. gibt es eine Verpflichtung seitens der Stadt Heilbronn dazu;

7. gibt es einen jährlichen Rechenschaftsbericht unter Angabe der Aktivitäten und Verwendung öffentlicher Mittel mit welchem Inhalt und wem liegt dieser vor;

8. sind Mitarbeiter der Stadtverwaltung in deren Aufgabenerfüllung involviert und ggf. welche in welcher Weise;
9. wie können künftig solche Vorgänge vermieden werden?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Alfred Dagenbach MdL aD
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD| Michael Seher | Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.03.2023

Eingang nach  30 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  vielen Dank für Ihre Anfrage, gerne nehmen wir hierzu Stellung:

Heilbronn ist eine Stadt der Vielfalt, in der Meinungsfreiheit einen hohen Stellenwert hat.
Diskriminierung hingegen hat bei uns keinen Platz. Zum Schutz vor Diskriminierung wurde die unabhängige Antidiskriminierungsstelle Heilbronn (adi HN) in Trägerschaft des Stadt- und Kreisjugendrings e.V. (SKJR) im Rahmen des Aufrufs .Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung" des Landes eingerichtet. Sie berät und unterstützt Menschen mit Diskriminierungserfahrung und fördert einen sensiblen Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft. Ihre Grundlage ist dabei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das
wiederum auf unserem Grundgesetz basiert.

Gefördert wird die Antidiskriminierungsstelle Heilbronn vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg. Seit 2022 setzt diese Landesförderung einen kommunalen Eigenanteil von 20 000 EUR voraus. Im vergangenen Jahr übernahm die Sozialstiftung der Kreissparkasse diese Kosten. Ab 2023 übernehmen Stadt- und Landkreis Heilbronn den kommunalen Eigenanteil zu gleichen Teilen.

Am 11.4.2022 hat der Gemeinderat auf Grundlage der Drucksache 05/2022 diese kommunale Beteiligung in Höhe von 10.000 EUR ab 2023 beschlossen. Die Kosten sind im Haushalt der Stabsstelle Chancengerechtigkeit eingestellt. Der genannten öffentlichen Drucksache war der Jahresbericht der
Antidiskriminierungsstelle 2021 beigefügt und auch künftig ist eine Dokumentation vorgesehen.

Die Antidiskriminierungsstelle Heilbronn ist in ihrem Handeln unabhängig, ihr Träger ist der Stadt­ und Kreisjugendring e.V., der keine städtische Einrichtung ist, sondern eigenverantwortlich agiert.
Entsprechend obliegen Personalentscheidungen dem Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V.  selbst.

Da Antidiskriminierung ein sensibles Thema ist, das der Stadt wichtig ist, gibt es verschiedene Kooperationen zu einzelnen Ämtern zum Beispiel im Rahmen des Sommers der Vielfalt, der in diesem Jahr zum dritten Mal erfolgreich veranstaltet wird, oder auch, ganz aktuell, während der Internationalen Wochen gegen Rassismus. Städtische Ansprechstelle für die Antidiskriminierungsstelle Heilbronn ist die Stabsstelle Chancengerechtigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Christner

Bürgermeisterin


 

Replik

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Christner,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben, das jedoch unsere Fragen nicht wie gestellt beantwortet.

 

Sie schreiben selbst, die Antidiskriminierungsstelle Heilbronn "berät und unterstützt Menschen mit Diskriminierungserfahrung und fördert einen sensiblen Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft."

Das umreißt klar deren  Aufgabe.

Die ungefragte Bevormundung freier Bürger nach den ideologischen Vorstellungen einer die öffentliche Meinung kujonierenden Minderheit gehört dazu nicht und ist zudem grundgesetzwidrig.

Einen solchen Mißbrauch hat der Gemeinderat nicht beschlossen und läßt sich auch nicht zur Rechtfertigung hineininterpretieren.

Verstöße gegen das Antidiskriminierungsverbot sind strafrechtlich zu ahnden, sofern solche vorliegen und von Betroffenen unter Beachtung von § 164 StGB angezeigt werden.

Auch die Förderung durch irgendwelche öffentliche Stellen rechtfertigt keine Ausnahme.

Im Übrigen verweisen wir nochmals darauf, daß Sie unserem Hinweis nicht widersprechen, daß laut  § 2 satzungsgemäßer Zweck des Stadt- und Kreisjugendrings e.V. (SKJR) die Förderung der Jugendhilfe  nach § 52 Absatz 2 AO nach verschiedenen in den einzelnen Absätzen klar umrissenen Aufgaben ausschließlich für Kinder und Jugendliche ist und sonst nichts anderes, gleich garnicht die Bevormundung Erwachsener, Firmen usw.

Auch auf die Frage, wie Sie künftig derartigen Mißbrauch unterbinden wollen, lassen Sie unbeantwortet ("wie können künftig solche Vorgänge vermieden werden?").

 

Mit freundlichen Grüßen


Alfred Dagenbach MdL aD
Stadtrat -
AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500
24.3,2023


Sehr geehrter Herr Dagenbach,


im Rahmen ihrer Aufgabenstellung agiert die Antidiskriminierungsstelle sobald sich Bürgerinnen und Bürger ratsuchend an sie wenden. Sie kann weder abmahnen noch rechtliche Schritte einleiten. Was sie tun kann, ist per Brief auf einen Zustand hinweisen, der ihnen von einer ratsuchenden Person
zuvor mit der Bitte um Unterstützung gemeldet wurde. Sie kann zudem ein Gespräch anbieten, um für einen kultursensiblen Umgang zu werben.
Dies ist im Falle des Heilbronner Bäckers, dem niemand rassistische Absichten unterstellt, geschehen.


Ein Missbrauch und somit ein gesetzeswidriges Handeln liegen somit nicht vor.
Aus meiner Perspektive liegt auch bei der Ansiedlung der Antidiskriminierungsstelle kein Regelverstoß
vor. Die Trägerschaft der Antidiskriminierungsstelle durch den Stadt- und Kreisjugendring ist nach unserer Auffassung vom Satzungszweck gedeckt.

Die Trägerschaft des Stadt- und Kreisjugendrings wurde sowohl vom Land Baden-Württemberg bewilligt als auch vom Gemeinderat mit dem Beschluss der Ihnen vorliegenden Drucksache 05/2022, die den Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle umschreibt, am 11. April 2022 genehmigt.


Mit freundlichen Grüßen
Agnes Christner

Bürgermeisterin

19.4.2023

Eingang 4.8.2023

 


 

 

 

 

 

 



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