Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB, Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  3.2.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

*23.002 Ärger mit E-Scootern

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

immer wieder kommt es zu Klagen bzgl. dem Abstellen bzw. "Ablegen" von E-Scootern in der Stadt.

Wörtlich teilt eine Bürgerin mit:

"... Gestern war so ein lästiges Teil genau quer hinter meiner Einfahrt/Garage abgestellt. Ich habe also Rathaus/Zentrale angerufen, nach langer Wartezeit meinte die Dame, das geht die Stadt nichts an (auch nicht das Ordnungsamt bei Falschparkern!) und ich wurde automatisch verbunden zu TIER. Auch dort lange Warteschleife, dann Automatenstimme, sagt tippen sie dies und das ein etc., dann die Nummer des Vehicels; ich also wieder runter und das Nummernschild eingetippt - falsch - falsch - falsch! Dann eine klitzekleine Nummer am Lenker mit QR-Code entdeckt, Stimme sagt: wird schnellstmöglich beseitigt! Ja von wegen! Unser Nachbar (...) hat dann ein Bild gemacht und das Mistding gegenüber bei sich geparkt, wo der Gehweg breiter ist. Angerufen haben ich ca. 13.00 h - abgeholt wurde es nach Einbruch der Dunkelheit!
Ist das wirklich so, daß der Stadtverwaltung die fast überall unverschämt abgestellten Scooter vollkommen egal sind? Und stimmt es, daß man ein Risiko eingeht, wenn man sie umparkt? ..."

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. ist das Ordnungsamt für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung im gesamten Stadtgebiet oder nur für falsch parkende PKW zuständig;

2.1 wenn NEIN, weshalb bleibt man in einem wie o.g. Fall selbst untätig;

2.2 liegt durch Untätigkeit Begünstigung der Betreibergesellschaft vor;

3. trifft es zu, daß jemand ein Risiko eingeht, wenn er einen falsch abgestellten E-Scooter umparkt und welches;

4. haftet die Betreibergesellschaft für durch ihre E-Scooter angerichtete negative Folgen;

5. in welcher Weise wird dauerhaft für Abhilfe gesorgt werden? 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD| Michael Seher | Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.3.2023

Eingang nach 31 Tagen

    könnte besser sein

<*> 
vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die wir soweit möglich nachfolgend eingehen.
Momentan agieren die Anbieter von Elektrokleinstfahrzeugen auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung in der Stadt Heilbronn. Diese Regelung besagt, dass falsch abgestellte Fahrzeuge innerhalb von 12 Stunden nach Meldung zu räumen sind. In der Regel haften die Nutzenden von Elektrokleinstfahrzeugen, sofern dies durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter geregelt ist.

Andernfalls greift eine Anbieterhaftung. Aktuell wird das Regelwerk für Elektrokleinstfahrzeuge im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis überarbeitet. Dort wird unter anderem auch die Reaktionszeit
der Anbieter bei Beschwerden geregelt.
Die Meldung falsch abgestellter oder defekter Elektrokleinstfahrzeuge kann über mehre Wege erfolgen. Der direkteste und schnellste Weg ist die Meldung direkt beim Anbieter. Die jeweiligen Kontaktdaten sind auf unserer Homepage unter www.heilbronn.de/e-scooter zu entnehmen. Eine weitere Möglichkeit ist die Meldung beim Amt für Straßenwesen unter: mobilitaet heilbronn.de.Auf diesem Weg eingehende Meldungen werden dann an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet und die Räumung veranlasst.
Beim Umstellen falsch abgestellter Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass diese ordnungsgemäß wieder aufgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu behindern oder Verkehrswege zu blockieren.
Häufig sind die Fahrzeuge mit akustischen Signalen ausgestattet, die beim
Bewegen der Fahrzeuge ohne aktiven Ausleihvorgang aktiviert werden. Letztlich birgt das Gewicht der Fahrzeuge beim Umstellen / Umparken ein gewisses Verletzungsrisiko.

Mit freundlichen Grüßen
Crhristiane Erhardt
Amtsleiterin



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