Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

angefragt  am  22.12.2022

Ihr Anliegen mitteilen

Anfrage im Gemeinderat

 

 

* 22.071 Datenschutz an Privatschulen

   

In der Sitzung des Gemeinderats vom 22.12.2022 wurde von StR  Dagenbach zur Erhebung der Einkommensverhältnisse am Beispiel der Josef-Schwarz-Schule angefragt.

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD | Holm Plieninger

Antworten der Verwaltung

Eingang am
25.01.2023

Eingang nach  34 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  Ihre Anfrage vom 22.12.2022 zur Erhebung der Einkommensverhältnisse durch die Josef-Schwarz-Schule

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

Ihre Anfrage, wie es mit dem Datenschutz zu vereinbaren ist, wenn die Eltern der Kinder aus dem Wohngebiet Neckarbogen, die die Josef-Schwarz-Schule besuchen, ihre Einkommensverhältnisse offenbaren müssen, um die Schule kostenlos besuchen zu dürfen, können wir wie folgt beantworten:

Bei der Josef-Schwarz-Schule handelt es sich um eine private Ersatzschule. Die Schule hat sich dazu entschieden, für den Zugang zu der Schule von den Eltern der Schüler ein einkommensabhängiges Schulgeld und einen Profilbeitrag zu verlangen. Hierbei sind drei Einkommensstufen vorgesehen,
nämlich ein Jahresgesamteinkommen bis 50.000 Euro (1.Stufe) bis 135.000 Euro (2. Stufe) und über 135.000 Euro (3. Stufe). Bei der Josef-Schwarz-Schule im Neckarbogen ist zudem vorgesehen, dass Grundschüler, die im Wohngebiet Neckarbogen wohnen, gar kein Schulgeld und keinen Profilbeitrag
zahlen müssen, wenn das Jahreseinkommen der Familie unter 120.000 Euro liegt.

Als Gesamtbetrag der Einkünfte der Familie gelten in der Regel die positiven Summen der jeweiligen Einkünfte-Arten laut Einkommenssteuerbescheid beider Sorgeberechtigter aus dem vorletzten Kalenderjahr. Bei der Registrierung/Anmeldung muss ein Formblatt zur Bestimmung des Schulgeldes
ausgefüllt und der Einkommensteuerbescheid eingereicht werden. In der höchsten Einkommensstufe müssen keine Einkommensnachweise erbracht werden

Diese Verarbeitung personenbezogener Daten ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn zumindest einer der in Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) bis f) Datenschutzgrundverordnung aufgeführten Erlaubnistatbestände vorliegt. Einschlägig ist vorliegend Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b)
Datenschutzgrundverordnung. Danach ist eine Verarbeitung rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person (hier die Eltern) ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.

Da das Schulgeld und der Profilbeitrag, wie angeführt, einkommensabhängig ist, ist es für die Josef­Schwarz-Schule zur Bemessung und Geltendmachung des Schulgelds und des Profilbeitrags und damit zur Durchführung des privatrechtlichen Schulvertrags mit den Eltern erforderlich, entsprechende Einkommensangaben von den Eltern zu erhalten. Damit sind die
Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) Datenschutzgrundverordnung erfüllt.

Die Eltern können ihr Kind freilich auch ohne Vorlage von Einkommensnachweisen bei der Schule anmelden. Allerdings können sie dann nicht die günstigeren Elternbeiträge der niederen Einkommensstufen beanspruchen, sondern werden nach der höchsten Einkommensstufe behandelt.

Abschließen sei noch darauf hingewiesen, dass die im Neckarbogen wohnenden Familien nicht verpflichtet sind, ihr Kind in der Josef-Schwarz-Schule anzumelden, da sie nicht die Grundschule des Grundschulbezirks ist. Die Grundschule des Grundschulbezirks ist vielmehr die Dammgrundschule.
Die Josef-Schwarz-Schule ist lediglich eine mögliche Alternative, von der die Eltern in freier Entscheidung Gebrauch machen können oder auch nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Kristine Pohlmann
Amtsleiterin

Rechtsamt


Nachfrage

 

An den
Landesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Heilbronn, den 25.01.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Beispiel der im Bau befindlichen Josef-Schwarz-Schule in Heilbronn habe ich am 22.12.2022 in der Sitzung des Gemeinderates die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem Erlaß von Schulgeld nachgefragt und dazu die beigefügte Antwort aus dem Rechtsamt der Stadt Heilbronn erhalten.
Diese läßt jedoch die Umsetzung der Bestimmungen in der Praxis einer mit öffentlichen Schulen gleichgestellten Privatschule offen, so daß die Fragen im Raum stehen, wie gewährleistet wird, daß die abgefragten Daten insbesondere über die Einkommensverhältnisse der Familien der Schulkinder nicht in nicht dazu autorisierte Hände gelangen können.
Welcher Personenkreis ist dazu überhaupt befugt, als nicht dem öffentlichen Dienst Verpflichte/r Kenntnis von solchen Daten zu erhalten und welcher Kontrolle unterliegt die Umsetzung?
Gerne sehe ich Ihrer Stellungnahme zu meinen Fragen und dem Schreiben der Stadt Heilbronn entgegen und bedanke mich für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach


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