Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

angefragt  am 12.9.2022

Ihr Anliegen mitteilen

Anfrage im Gemeinderat

 

 

* 22.057a Sicherheitsdienstleistungen


   

In der Sitzung des Gemeinderatas vom 12.9.2022

wurde von StR  Dr. Benner (Protokollauszug) angefragt:

 

Herr StR D r . B e n n e r fragt, wann es sich um eine vorläufige Unterbringung handle und ab wann um eine Anschlussunterbringung. Dazu möchte er die entsprechende Anzahl der Personen in den jeweiligen Unterbringungsformen wissen. Seiner Meinung nach habe die jeweilige Unterbringung Auswirkungen auf die Landesmittel. Auch dazu bitte er um eine Aufstellung. Des Weiteren bitte er um eine Erklärung, warum das Sicherheitspersonal keine Waffen oder Pfefferspray zum Selbstschutz mitführen dürfe.

 

 

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD | Holm Plieninger

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.10.2022

 

Eingang nach 35  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  Ihre Anfrage zur DS 263/2022 (Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Dr. Benner,

zur Ihren Fragen im Zusammenhang mit der DS 263/2022 teile ich Ihnen folgendes mit:

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) des Landes Baden-Württemberg geregelt. Die Stadt Heilbronn nimmt die ihr zugewiesenen Personen auf und bringt sie vorläufig unter. Die vorläufige Unterbringung (VU) endet mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag, mit Erteilung eines Aufenthaltstitels sowie 24 Monate nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde.

Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen für die im Rahmen der VU entstandenen Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person einmalig eine Pauschale. Zeitversetzt werden die entstandenen notwendigen Kosten in der sog. ,,Spitzabrechnung" mit dem Land abgerechnet und Mehraufwendungen erstattet. Den Städten und Landkreisen entstehen im Rahmen der VU keine Kosten.

Die Anschlussunterbringung- auch kommunale Unterbringung genannt - ist Aufgabe der Städte und Landkreise und folgt der vorläufigen Unterbringung. Seit dem Jahr 2017 beteiligt sich das Land BadenWürttemberg im Rahmen einer jährlichen Zuwendung an den Kosten. Die Stadt Heilbronn erhielt zuletzt im Jahr 2021 für das Jahr 2020 eine Zuwendung in Höhe von 2.125.279,- Euro. Für die Folgejahre wird das Land den Stadt- und Landkreisen einen jährlichen Festbetrag ausbezahlen.

Am 01.08.2022 waren 1235 Personen in den städt. Unterkünften für Flüchtlinge untergebracht, davon 437 in der VU und 798 AU.

Die Stadt Heilbronn nutzt die Unterkünfte sowohl für die VU, als auch für die AU. Die Kosten für den Sicherheitsdienst werden mit dem Land abgerechnet, entsprechend des Anteils der vorläufigen Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften.

Hinsichtlich des Verbots des Tragens von Waffen oder Pfefferspray vertritt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass das Tragen von solchen Gegenständen dazu beiträgt, Situationen zu eskalieren. Es besteht die Befürchtung, dass die Bewohnerinnen und Bewohner sonst gleichziehen und entsprechend „aufrüsten". Dies möchte die Stadtverwaltung vermeiden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Strategie aufgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister



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