Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am  14.7.2022 

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 22.045 E-Parkplätze

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

zum wiederholten Male wird Klage darüber geführt, daß Parkplätze als reserviert für Elektrofahrzeuge ausgewiesen werden, ohne daß eine Ladestation dafür vorhanden ist.

So jetzt wieder mit 6 Stellplätzen auf der Theresienwiese.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. auf Grund welcher Bestimmungen (Rechtsgrundlage) werden Halter bzw. Fahrer von Elektrofahrzeugen auf diese Weise (E-Parkplatz ohne Ladestation) entgegen dem Gleichheitsgrundsatz begünstigt;

3. wer hat diese Maßnahmen angeordnet;

4. welche Strafandrohungen bestehen bei Nichtbeachtung der Anordnung in diesen Fällen gegen Fahrer/Besitzer von dort abgestellten nicht-elektrischen Kfz?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Seher
Stadtrat - AfD-Fraktion

mseher@afd-fraktion.hn
Alfred Dagenbach MdL aD
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de

   

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD

Antworten der Verwaltung

Eingang am
5.10.2022

Eingang nach 51  Tagen

   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  im Folgenden sind die Anmerkungen der Stadt Heilbronn zu Ihrer Anfrage vermerkt:


1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab?

Die Stadtverwaltung erachtet es als sinnvoll, Parkplätze ausschließlich für E-Fahrzeuge zu kennzeichnen. Dies generiert zum jetzigen Zeitpunkt einen weiteren Anreiz, sich ein E-Fahrzeug anzuschaffen und wird in Zukunft auf weitere Parkplätze ausgeweitet. Bis 2030 soll jedes zweite Fahrzeug klima-
neutral sein. Um das Ziel des Landes Baden-Württemberg zu erreichen, müssen restriktive Maßnahmen angewendet werden.


2. Auf Grund welcher Bestimmungen (Rechtsgrundlage) werden Halter bzw. Fahrer von Elektrofahrzeugen auf diese Weise (E-Parkplatz ohne Ladestation) entgegen dem Gleichheitsgrundsatz begünstigt?

Es gibt die Möglichkeit, ein priorisiertes Parken für Fahrzeughalter mit Elektrofahrzeugen anzuordnen.
Dies bezieht sich auf die StVO-Novelle 2020

„Schon vor der Novelle räumte die StVO den Straßenverkehrsbehörden das Recht ein, ausgewiesene Parkplätze mit Zusatzzeichen zu markieren, die die Nutzung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränken [StVO Anlage 3 lfd. Nr. 7 (Zeichen 314) Spalte 3 Nummer 3a].“

Auf der Theresienwiese wurde auf das Schild Z 314 zurückgegriffen, welches einen Parkplatz definiert, welcher ausschließlich von E-Autos benutzt werden darf.


3. Wer hat diese Maßnahmen angeordnet?

Die Straßenverkehrsbehörde im Amt für Straßenwesen hat diese Maßnahme angeordnet, um weitere Anreize zu schaffen, sich ein E-Fahrzeug anzuschaffen.


4. Welche Strafandrohungen bestehen bei Nichtbeachtung der Anordnung in diesen Fällen gegen Fahrer/Besitzer von dort abgestellten nicht-elektrischen Kfz?
Der Verkehrsüberwachungsdienst kontrolliert die für Elektrofahrzeuge ausgewiesenen und beschilderten Parkplätze im Rahmen der Bezirks- und Streifendienste. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge bzw. „Verbrennerfahrzeuge“ werden nach dem bundeseinheitlich festgesetzten Bußgeldkatalog mit 55 EUR sanktioniert.


Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin

Amt für Straßenwesen



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