Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am  15.6.2022

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 22.037 Immunitätsnachweis

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel,

 am 11.05.22. fällte das Verwaltungsgericht Hannover ein Urteil über die Anforderung zur Vorlage eines Corona-Immunitätsnachweises und urteilte, dass die Durchsetzung mittels Zwangsgeld rechtswidrig sei: Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal - Dokument: VG Hannover 15. Kammer | 15 B 1609/22 | Beschluss | Anforderung zur Vorlage eines Corona-Immunitätsnachweises; Durchsetzung mittels Zwangsgeld | Langtext vorhanden (niedersachsen.de)

 Darüber hinaus stelle das Gericht fest, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik frei entscheiden kann, ob er sich gegen das Coronavirus impfen lässt oder nicht. Die Freiwilligkeit der Impfentscheidung wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont.

 Hierzu ergeben sich folgende Fragen:

  1. Hat das Gesundheitsamt Heilbronn Zwangsgelder nach Maßgabe des IfSG zur Vorlage von Corona-Immunitätsnachweisen festgelegt?,  und wenn ja
  2. In wie vielen Fällen wurden Zwangsgelder festgelegt?
  3. In wie vielen Fällen führte die Androhung von Zwangsgeldern zur Vorlage eines Corona-Immunitätsnachweises?
  4. In wie vielen Fällen haben sich die Betroffenen tatsächlich aufgrund der Festlegung von Zwangsgeldern impfen lassen und dazu einen entsprechenden Nachweis vorgelegt?
  5. Werden als Konsequenz aus dem Urteil die Zwangsgelder zurückgenommen und bereits gezahlte Zwangsgelder zurück erstattet?
  6. Werden trotz dieses Urteils immer noch Immunitätsnachweise von den Arbeitgebern der Betroffenen angefordert?

 Dr. Raphael Benner

Pressesprecher und Vorsitzender

der AfD-Fraktion im Heilbronner Gemeinderat

   

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD

Antworten der Verwaltung

Eingang am
6.7,22 / 26.7.22

Eingang nach 21/42  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  [unbek. pdf-Format]


Replik dazu

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 danke für Ihr Schreiben vom 30.06. auf meine Anfrage vom 15.06. Aus Ihrer Antwort zu Punkt 6 meiner Anfrage ergeben sich jedoch weitere Fragen:

  1. Wenn weder Zwangsgelder für nicht vorgelegte oder zweifelhafte Immunitätsnachweise erhoben werden noch das Gesundheitsamt diese bei den jeweiligen Arbeitgebern anfordert, wie kontrolliert das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn, ob die Nachweise bei den Arbeitgebern vorliegen?
  2. Wie viele Arbeitgeber sind der Pflicht zur Vorlage der Nachweise nachgekommen und wie hoch ist der prozentuale Anteil gemessen an allen von der Vorlagepflicht betroffenen Einrichtungen?
  3. Ist es nicht sinnvoll, vollständig auf die Pflicht zur Vorlage der Nachweise zu verzichten, wenn diese ohnehin nicht durch Zwangsgeld erzwungen werden können?

 Dr. Raphael Benner

Vorsitzender und Pressesprecher der AfD Fraktion im Heilbronner Gemeinderat

6.7.22


<*>  zu Ihren Fragen nehme ich Stellung.


1. Wenn weder Zwangsgelder für nicht vorgelegte oder zweifelhafte lmmunitätsnachweise erhoben werden noch das Gesundheitsamt diese bei den jeweiligen Arbeitgebern anfordert, wie kontrolliert das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn, ob die Nachweise bei den Arbeitgebern vorliegen?


Gemäß §20a Abs.2 lfSG haben Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis nach§ 22a Absatz 1,
2. einen Genesenen nachweis nach§ 22a Absatz 2,
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden, oder
4. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Wenn der Nachweis nach Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird, oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.
Die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen unternehmens ist durch §20a lfSG zur Meldung verpflichtet, eine Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.

2. Wie viele Arbeitgeber sind der Pflicht zur Vorlage der Nachweise nachgekommen und wie hoch
ist der prozentuale Anteil gemessen an allen von derVorlagepflicht betroffenen Einrichtungen?


Eine Meldepflicht besteht nur für die Leitungen von Einrichtungen und Unternehmen, in denen Personen tätig sind, die den Nachweis nach Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt haben oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen. In der Stadt Heilbronn haben 94 Einrichtungen und Unternelhmen dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten übermittelt. Dem Gesundheitsamt sind keine Einrichtungen und Unternehmen bekannt, die Ihrer Meldepflicht nicht nachkamen.


3. Ist es nicht sinnvoll, vollständig auf die Pflicht zur Vorlage der Nachweise zu verzichten, wenn diese ohnehin nicht durch Zwangsgeld erzwungen werden können?

Die Pflicht zur Vorlage der Nachweise ist durch Bundesgesetz vorgeschrieben. Daher kann nur der Bundesgesetzgeber auf diese Pflicht wieder verzichten, in dem er die Vorschrlft aufhebt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister


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